DISKURS 02/ 2020 Christoph Pfister, Julius Ecke, Robert Philipps ENERGIEWENDE DURCH KOHLEAUSSTIEG Perspektiven der Verbraucher_innen WISO DISKURS 02/ 2020 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: – politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft; – Politikberatung; – internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern; – Begabtenförderung; – das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik verknüpft Analyse und Diskussion an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Praxis und Öffentlichkeit, um Antworten auf aktuelle und grundsätzliche Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu geben. Wir bieten wirtschafts- und sozialpolitische Analysen und entwickeln Konzepte, die in einem von uns organisierten Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Praxis und Öffentlichkeit vermittelt werden. WISO Diskurs WISO Diskurse sind ausführlichere Expertisen und Studien, die Themen und politische Fragestellungen wissenschaftlich durchleuchten, fundierte politische Handlungsempfehlungen enthalten und einen Beitrag zur wissenschaftlich basierten Politikberatung leisten. Über die Autoren dieser Ausgabe Christoph Pfister ist Berater bei der enervis energy advisors GmbH. Julius Ecke ist Prokurist bei der enervis energy advisors GmbH und leitet dort die energiewirtschaftliche Politikberatung. Dr. Robert Philipps ist Leiter des Arbeitsbereichs Verbraucherpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich Dr. Robert Philipps ist Leiter des Arbeitsbereichs Verbraucherpolitik in der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. 02/ 2020 WISO DISKURS Christoph Pfister, Julius Ecke, Robert Philipps ENERGIEWENDE DURCH KOHLEAUSSTIEG Perspektiven der Verbraucher_innen 3 1 VORWORT UND ZUSAMMENFASSUNG 4 2 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG 6 3 UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN DER KOHLEKOMMISSION 6 3.1 Ausstieg aus der Kohleverstromung 7 3.2 Strukturentwicklung 8 4 BEWERTUNG AUS SICHT DER VERBRAUCHER_INNEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 9 4.1 Kohleausstieg 9 4.2 Strukturhilfen 9 4.3 Kosten und Finanzierung 12 5 FAZIT 14 6 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 14  7 LITERATURVERZEICHNIS FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 2 ENERGIEWENDE DURCH KOHLEAUSSTIEG WISO DISKURS 3 1 VORWORT UND ZUSAMMENFASSUNG Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission„Wachs­ tum, Strukturwandel und Beschäftigung“(im Folgenden auch „Kohlekommission“) hat einen konkreten Plan für einen sozialverträglichen Kohleausstieg in Deutschland vorgeschlagen. Mit den vorliegenden Ergebnissen der Kohlekommission geht ein gesellschaftlicher und energiepolitischer Diskussionszyklus zu Ende, der sich über mehr als fünf Jahre erstreckt hat. Der erarbeitete Kompromiss soll dabei einen breiten, gesellschaftlichen Konsens repräsentieren. Mit Blick auf die deutschen und europäischen Klimaziele, aber auch auf die Belastungen, die durch die Gesellschaft und insbesondere die Verbraucher_innen in den kommenden beiden Dekaden getragen werden müssen, sind die Ergebnisse daher von großer Bedeutung. Der Abschlussbericht der Kohlekommission beinhaltet sowohl Empfehlungen für die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung als auch für die strukturpolitische Unterstützung der betroffenen Regionen in Deutschland. Der Kohleausstieg ist klimapolitisch notwendig und wird auch aktuellen Umfragen zufolge grundsätzlich von der Mehrheit der Verbraucher_innen mitgetragen. Dessen Ausgestaltung sollte allerdings so kosteneffizient und verbraucherfreundlich wie möglich durchgeführt werden, und es sollte bei allen Maß­nahmen auch die Verbraucherakzeptanz mitgedacht werden. Vor diesem Hintergrund ist die von der Kohlekommission angedachte Finanzierung des Maßnahmenbündels über den Steuerhaushalt zu begrüßen. Denn weitere verbrauchsabhängige Umlagen könnten die Akzeptanz der Energiewende nachhaltig beschädigen. Die angedachte Verbraucherentlastung sollte zudem nicht nur den erwarteten Strompreisanstieg voll­ ständig kompensieren, sondern auch eine nachhaltige Senkung der Strompreise für Endverbraucher_innen ermöglichen. Hierfür bietet sich die Senkung der Stromsteuer, die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes auf Strom und eine möglichst um­ fassende Finanzierung der EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln an. Auch aufgrund hoher Umlagen und Steuern hat Deutschland im europäischen Vergleich aktuell die höchsten Strompreise. Mit Blick auf die Kosteneffizienz muss hinterfragt werden, inwieweit administrativ verordnete Kraftwerksstilllegungen im nationalen Alleingang in einem Sektor, der vom europäischen Emissionshandel erfasst wird, sinnvoll sind. Bei der Entschädigung der Kraftwerksbetreiber zeichnet sich darüber hinaus eine gewisse Großzügigkeit ab. Hier sollte die Bundesregierung ent­gegenhalten und auf strenge Kostendisziplin achten. Wünschenswert wäre es zudem, wenn die Bundesregierung neben der Umsetzung und den Auswirkungen des Kohleausstiegs auch die auftretende Belastung für Verbraucher_innen regelmäßig im Rahmen eines Monitorings überprüft und ggf. Entlastung schafft. Denn für einen erfolgreichen und sozialverträglichen Kohleausstieg sollte neben den Wirkungen auf Klimaschutz und Beschäftigung auch die Situation der Verbraucher_innen eine entscheidende Rolle spielen. DR. ROBERT PHILIPPS Leiter des Arbeitsbereiches Verbraucherpolitik der FES JULIUS ECKE Prokurist bei der enervis energy advisors GmbH CHRISTOPH PFISTER Berater bei der enervis energy advisors GmbH FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 4 2 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat einen konkreten Plan für einen sozialverträglichen Kohleausstieg in Deutschland erarbeitet. Mit den vorliegenden Ergebnissen geht ein gesellschaftlicher und energiepolitischer Diskussionszyklus zu Ende, der sich über mehr als fünf Jahre erstreckt hat. Mit Blick auf die deutschen und europäischen Klimaziele, aber auch auf die Belastungen, die durch die Gesellschaft und insbesondere die Verbraucher_innen in den kommenden beiden Dekaden getragen werden müssen, sind die Ergebnisse der Kohlekommission vom 26.1.2019 von großer Bedeutung. Der Abschlussbericht der Kohlekommission beinhaltet sowohl Empfehlungen für die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens 2038 als auch Empfehlungen für die strukturpolitische Unterstützung der betroffenen Regionen(BMWi 2019a: Kap. 4–5). Damit soll zum einen das Sektorenziel der Energiewirtschaft bis 2030(175 bis 183 Millionen t CO 2 ) erreicht werden, zum anderen sollen die betroffenen Regionen unterstützt und zu Modellregionen für innovative und zugleich erneuerbare Energien umgestaltet werden. Die Bundesregierung will diese Empfehlungen noch vor Jahresende mit dem„Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (im Folgenden„Strukturstärkungsgesetz“) und dem„Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ (im Folgenden„Kohleausstiegsgesetz“) in Gesetzesform gießen. Das Strukturstärkungsgesetz liefert hierbei den inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Strukturhilfen für die betroffenen Regionen. Das Kohleausstiegsgesetz legt hingegen explizit den Ausstiegspfad aus der Stein- und Braunkohleverstromung sowie die Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber fest. Die beiden Gesetze sind miteinander gekoppelt, zahlreiche Querverweise verbinden sie. Konkrete Finanz­hilfen für die betroffenen Regionen sind untrennbar mit den Reduktionsvorgaben für die Kohlekapazitäten verknüpft. Abbildung 1 fasst zentrale Aspekte der beiden Gesetzesvorhaben zusammen, gegliedert nach vier Schwerpunkthemen(„Die vier Säulen des Kohleausstieges“). Abbildung 1 Die vier Säulen des Kohleausstiegs: Zusammenstellung zentraler Aspekte aus dem Abschlussbericht der Kohlekommission und den aktuellen Gesetzesvorhaben Reduktionspfad Kohleverstromung 2022: Reduzierung auf 30 GW − Braunkohle: max. 15 GW − Steinkohle: max. 15 GW 2030: Reduzierung auf 17 GW − Braunkohle: auf max. 9 GW − Steinkohle: auf max. 8 GW 2023, 2026, 2029, 2032 − Überprüfung der Maßnahmen − 2032 Öffnungsklausel: Beschluss zum endgültigen Ausstieg 2035 bzw. spätestens 2038 − Kohleausstieg Verbot neuer Kohlekraftwerke Entschädigungsregelungen Braunkohle: − einvernehmliche Regelungen auf Verhandlungsbasis − individuelle Entschädigungsleistungen für Kraftwerksbetreiber Steinkohle: − 2020–2026: freiwillige Teilnahme an Stilllegungsauktionen, Entschädigung wird per Ausschreibung ermittelt − ab 2024: zusätzlich ordnungsrechtliche Stilllegung nach Alter geplant Kraft-Wärme-Kopplung: − Teilnahme an den Ausschreibungen oder Kohleersatzbonus Versorgungssicherheit − Fortführung& Weiterentwicklung des KWKG inkl. moderne KWK bis 2030 − Fuel Switch: Umstelllung von Kohle auf Gas-KWK − Marktanreizmechanismen für grünen Wasserstoff − beschleunigte Genehmigungsverfahren für Gaskraftwerke − Nutzung des bestehenden Reservekapazitäts-Instrumentariums& Umrüstung der Netzreserve auf Gas& Speicher − Forderung nach systematischen Investitionsrahmen ab 2023 Strukturwandel& Finanzierung − Strukturwandel durch umfassendes Gesetzespaket − 40 Mrd. Euro für Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Behörden& Forschung − Bis 2023 500 Mio. Euro jährlich aus dem Einzelplan sowie Förderung bestehender Programme − davon 26 Mrd. Euro für bundeseigene Projekte − Fördergebiete: – Lausitzer Revier – Rheinisches Revier – Mitteldeutsches Revier − Verkehrsanbindung& beschäftigungspolitische Maßnahmen Quelle: enervis energy advisors GmbH 2019. ENERGIEWENDE DURCH KOHLEAUSSTIEG WISO DISKURS 5 Während das Bundeskabinett am 28.8.2019 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi) vorgelegten Referentenentwurf für das Strukturstärkungsgesetz bereits beschlossen hat, kommt es beim Kohleausstiegsgesetz jedoch bisher immer wieder zu Verzögerungen. Bislang liegt nur der Referentenentwurf vor(Stand Dezember 2019)(Wiedemann 2019). Hauptgrund für die Verzögerungen sind die andauernden Verhandlungen der Bundesregierung mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken über Entschädigungszahlungen. Den Empfehlungen der Kohlekommission folgend, sollen die Betreiber von Kohlekraftwerken für das vorzeitige Abschalten ihrer Blöcke entschädigt werden. Abzusehen ist, dass durch die angestoßenen Gesetze hohe Zahlungsströme ausgelöst werden, die von der Gesellschaft und letztendlich auch maßgeblich durch die Endverbraucher_ innen getragen werden müssen. Laut Kohlekommission stellen nun„die Vorschläge[…] das Ergebnis einer ausgewogenen Abwägung der verschiedenen Interessen dar“(BMWi 2019a: 3). Bemerkenswert hierbei ist, dass Vertreter_innen der Verbraucherverbände überhaupt nicht mit am Verhandlungstisch saßen, was zur berechtigten Frage führt, ob die Interessen und Perspektiven der nichtgewerblichen Stromverbraucher_ innen tatsächlich angemessen berücksichtigt sind. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass die Energiewende grundsätzlich ein hochrelevantes Verbraucherthema darstellt und ein Großteil der Kosten über Verbrauchsumlagen auf die Endverbraucher_innen abgewälzt wird. Wie Abbildung 2 zeigt, sind Umlagen und Steuern für einen Großteil des Strompreises in Deutschland verantwortlich. Dies hat auch dazu geführt, dass sich die Haushaltsstrompreise in Deutschland seit 2000 verdoppelt haben und in Deutschland heute europaweit die höchsten Strompreise anfallen(EU-28). Aus Sicht der nichtgewerblichen Stromverbraucher_innen ist zudem relevant, dass Großverbraucher_innen aus der Industrie durch Ausnahmetatbestände teilweise ganz von der Finanzierung ausgenommen werden, was die Belastung wiederum erhöht. Durch Privilegierungen und Befreiungstatbestände haben Industrie, Verkehr und Gewerbe 2016 in einem Umfang von ca. 17 Milliarden Euro profitiert, zulasten der Verbraucher_innen(Ecke/Göke 2017). Berücksichtigt man zusätzlich den Aspekt, dass sozial schwächere Verbraucher_ innen einen deutlich höheren Einkommensanteil für Stromkosten aufwenden müssen als wohlhabendere Haushalte, ist auch die Verteilung der Kosten in der Gesellschaft sozial unausgewogen(Frondel/Sommer 2018). Da bislang noch keine integrierte Analyse des„Kohleausstiegspakets“ aus Verbrauchersicht vorliegt, werden in diesem Papier zentrale Aspekte des Kohleausstiegs und dessen Folgen aus der Perspektive der Verbraucher_innen diskutiert. Wie sind die angedachten Maßnahmen aus Verbrauchersicht zu bewerten? Welche Politikoptionen sind für eine verbraucherfreundliche Gestaltung der Energiewende zu empfehlen? Bereits ein erstes Aufsummieren der durch den Kohleausstieg vorgesehenen Zahlungsströme zeigt auf, dass es sich hierbei um eine für die Verbraucher_innen hochrelevante Thematik handelt. Abbildung 2 Haushaltsstrompreise inkl. Steuern und Abgaben im EU-Ländervergleich(1. Halbjahr 2019) Euro pro kWh 0,35 ohne Steuern sonstige Steuern MwSt. 0,30 0,25 0,20 0,15 0,10 0,05 0,00 tschla äne n m Bel d ar g k ien Deu D Irlan Spa d nien Italien ypern rtugal EU-28 ich de ich en gre rlan rre ed burg ich kre chien nland nland enien nd ttla wakei änien nd stla Z Po . Köni iede Öste Schw Luxem Fran Tsche Fin rieche Slow Le Slo Rum E Ver N G Po Kro le a n tien Ma Lit lt a a u Un e g ulga n arn rien B * Preise beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh Quelle: Eurostat 2019. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 6 3 UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN DER KOHLEKOMMISSION In diesem Abschnitt wird eine Übersicht über die Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission durch die Bundesregierung und eine Einschätzung zu den Auswirkungen der Maßnahmen gegeben. 3.1 AUSSTIEG AUS DER KOHLEVERSTROMUNG Entsprechend den Empfehlungen der Kohlekommission plant die Bundesregierung, die Verstromung von Stein- und Braunkohle unter Festlegung von Zwischenzielen schrittweise und stetig zu reduzieren und vollständig zu beenden. Als Zielmarken sind die Jahre 2022 mit 30 Gigawatt(GW) mit je 15 GW Braun- bzw. Steinkohle und 2030 mit 17 GW, aufgeteilt in 9 GW Braun- und 8 GW Steinkohle, festgelegt. Spätestens im Jahr 2038 sollen keine Kohleka­pazitäten mehr am Netz sein. Der Neubau von Kohlekraftwerken wird verboten. Abbildung 3 zeigt beispielhaft den Kohleausstiegspfad, der sich am Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes und an den Ergebnissen der Kohlekommission orientiert. Abbildung 3 Szenario für den Kohleausstieg bis 2038 Der dargestellte Kohleausstiegspfad orientiert sich am Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes und an den Ergebnissen der Kohlekommision 40 2020–2026 ab 2027 38 Stilllegungsauktionen Steinkohlekapazitäten sukzessive Stilllegung alter Steinkohleblöcke nach gesetzlichem Reduktionspfad 36 34 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2019–2022: Reduzierung Braunkohle: auf 15 GW Steinkohle: auf 15 GW 2023–2030: Reduzierung Braunkohle: auf max. 9 GW Steinkohle: auf max. 8 GW 2019–2022 Sicherheitsbereitschaft:+ weitere 3 GW an Stilllegungen Quelle: eigene Darstellung(Datenbasis: enervis Modellierungen, Kraftwerksliste BNetzA, Stand März 2019). 2032 Öffnungsklausel Beschluss zum endgültigen Ausstieg 2038(ggfs. 2035) endgültiger Kohleausstieg Braunkohle Steinkohle ENERGIEWENDE DURCH KOHLEAUSSTIEG WISO DISKURS 7 Der Abbau von rund 40 GW an gesicherter Leistung innerhalb von zwei Dekaden und parallel zum Kernenergieausstieg stellt eine energiewirtschaftliche Herausforderung ohne vergleichbares Beispiel dar. Auf wissenschaftlicher Grundlage sollen daher die Maßnahmen und ihre Auswirkungen hinsichtlich Versorgungssicherheit, Strompreisniveau, Beschäftigung und das Erreichen der Klimaziele jeweils im Abstand von drei Jahren(2023, 2026, 2029 und 2032) nach festgelegten Kriterien und dazugehörigen Indikatoren überprüft werden. Im Jahr 2032 wird zusätzlich geprüft, ob die Möglichkeit eines vorgezogenen Kohleausstiegs bis Ende 2035 besteht. Für das vorzeitige Abschalten sollen die Betreiber von Kohle­kraftwerken entschädigt werden. Die Höhe der Entschädigungen wird im Falle der Braunkohlekapazitäten durch einvernehmliche Vereinbarungen mit ihnen ermittelt. Die Ver­handlungen hierzu dauern an(Stand Dezember 2019), bisher sind keine Angaben über mögliche Beiträge an die Öffentlichkeit gelangt. Nach Empfehlung der Kohle­kommission sind für die Kraftwerke auch Regelungen analog zur Sicherheitsbereitschaft als Möglichkeit in Betracht zu ziehen, was bedeuten würde, dass die Betreiber in der Höhe ihrer erwarteten Gewinne aus dem Kraftwerksbetrieb glattgestellt werden. Die Entschädigungen für Betreiber von Steinkohlekraftwerken sollen dagegen durch sogenannte freiwillige Stilllegungsauktionen ermittelt werden. Bereits ab 2020 sollen die Betreiber jährlich an den Auktionen teilnehmen und den Entschädigungsbetrag bieten, zu dem sie bereit sind, ihre An­lagen abzuschalten. Wie im Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes vermerkt ist, wird das Ausschreibungs­system zusätzlich ab 2024 durch einen gesetzlich vorgegebenen Reduktionspfad zur Steinkohleverstromung ergänzt. Steinkohlekraftwerke sollen demzufolge ihrer Altersstruktur nach stillgelegt werden, bis die gewünschte Reduktion an Kohlekapazität erreicht ist. Um die detaillierte Ausgestaltung des gesetzlichen Reduktionspfades drückt sich die Bundes­regierung bislang, ein Gesetzesentwurf hierzu soll erst bis Ende 2022 folgen(BMWi 2019b: 31). Damit die Kohlekapazität im Markt kontinuierlich und stetig sinkt, ist vorgesehen, jährlich eine konstante Menge an Kapazität stillzulegen. Je nach den Verhandlungsergebnissen mit den Braunkohle-Kraftwerksbetreibern, wird der fehlende Betrag zum Erreichen des jeweiligen Jahreszielniveaus durch die Stilllegungsauktionen für die Steinkohlekapazitäten gedeckt. Die Ausschreibungen finden nur dann statt, wenn das Ziel­niveau für das jeweilige Jahr nicht bereits über die Braunkohle bzw. über eine Umstellung von Kohle auf Gas-KWK nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz(KWKG) erreicht wird. von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung) soll dazu beitragen, negative Auswirkungen auf die regionale Beschäftigung und Wertschöpfung zu vermeiden und neue Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft mit hochwertiger Beschäftigung zu schaffen. Insgesamt unterstützt der Bund die Kohleregionen beim schrittweisen Ausstieg aus der Kohle mit bis zu 40 Milliarden Euro. Konkret werden den betroffenen Regionen für Einzelprojekte jährlich 1,3 Milliarden Euro und den Bundesländern jährlich 0,7 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren zur Verfügung gestellt(BMWi 2019c: 4). Ebenfalls sollen die für die aktuelle Legislaturperiode im strukturpolitischen Sofortprogramm vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro zeitnah in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Die Mittel werden an die drei Fördergebiete Lausitzer Revier(43 Prozent), Rheinisches Revier(37 Prozent) und Mittel­deutsches Revier(20 Prozent) vergeben. Für die Länder ergeben sich dementsprechend Anteile an den Finanz­mitteln von 25,8 Prozent für Brandenburg, 37 Prozent für NordrheinWestfalen, 25,2 Prozent für Sachsen sowie zwölf Prozent für Sachsen-Anhalt. Konkret werden neun Förder­bereiche definiert. Neben wirtschaftsnaher Infrastruktur, Verkehr und der Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen sind dies Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung inkl. Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Forschungs- und Wissenschafts­ infrastruktur, Klima- und Umweltschutz sowie Naturschutz und Landschaftspflege. Nach dem Vorbild der EU-Regionalpolitik werden die Finanzhilfen auf mehrjährige Förderperioden aufgeteilt. In der ersten Förderperiode von 2020 bis 2026 werden Finanz­ mittel in Höhe von bis zu 5,5 Milliarden Euro gewährt. Daran anschließend folgen von 2027 bis 2032 weitere 4,5 Milliarden Euro. Abschließend werden in der dritten Förderperiode von 2033 bis 2038 bis zu 4 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit weiteren 1,09 Milliarden Euro unterstützt der Bund zudem strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt(bis zu 90 Millionen Euro)(BMWi 2019c: 5f.). Die genannten Mittel sind direkt an den Braunkohleausstieg gekoppelt und werden nur im Gegenzug zu den Still­legungen von Braunkohleanlagen gewährt. Liegen keine Stilllegungen im vorgesehenen Umfang(Zielniveaus im Kohleausstiegsgesetz) vor, werden die Mittel für die jeweiligen Länder, solange bis die Bedingungen erfüllt sind, zurück­ gestellt. Auch die Umsetzung der Strukturentwicklungsstrategien soll durch ein regelmäßiges Monitoring überwacht werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern. 3.2 STRUKTURENTWICKLUNG Der Referentenentwurf für das Strukturstärkungsgesetz greift die Empfehlungen der Kohlekommission weitgehend auf und legt einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Strukturhilfen für die betroffenen Regionen. Ein Maßnahmen­paket bestehend aus umfangreichen Investitionen in Infrastruktur und neue Energiesysteme sowie aus Innovationsförderung (z. B. die Ansiedlung von Forschungsinstitutionen, Förderung FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 8 4 BEWERTUNG AUS SICHT DER VERBRAUCHER_ INNEN UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN In diesem Abschnitt wird eine Bewertung aus Sicht der Verbraucher_innen vorgenommen, und es werden mögliche Handlungsempfehlungen skizziert. Bevor auf einzelne Aspekte des Kohleausstiegspakets genauer eingegangen wird, sollte zunächst noch einmal in der Gesamtschau die Frage aufgeworfen werden, ob der gewählte Weg administrativer Eingriffe in den Kraftwerkspark zur Reduzierung des Kohlestromanteils an der Energieversorgung der Anforderung einer möglichst kosteneffizienten und wirksamen Umsetzung der Energiewende genügt. Von verschiedener Seite ist angemerkt worden, dass die weitere Reduzierung der Kohlestromerzeugung auch ohne zusätzliche administrative Maßnahmen erfolgt wäre. Grund hierfür ist zum einen der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien mit Einspeisevorrang, der in wachsendem Maße alle anderen Erzeugungsarten aus dem Markt drängt. Hinzu kommt zum anderen der europäische Emissionshandel, der die Kohleverstromung sukzessive unrentabler macht und zwangsläufig zu einem europaweiten, marktgetriebenen Kohleausstieg führen wird(Weimann 2019). Ein Kohleausstieg würde also, wenngleich wohl langsamer, auch ohne administrative Eingriffe erfolgen; Entschädigungen an die Kraftwerksbetreiber müssten dann nicht bezahlt werden. Dies geht etwa auch aus einer aktuellen Studie des Thinktanks Sandbag hervor. Danach könne es sogar sein, dass der Kohlekom­promiss dazu führe, dass die Anlagen länger am Netz blieben, als es bei einer freien Marktentwicklung der Fall wäre. Die Ertragslage der Kraftwerke sei schon jetzt derart schlecht, dass eine Kompensation durch die Politik möglicherweise gar nicht angebracht sei(Jones 2019). In diesem Kontext ist zudem zu bemerken, dass eine Still­legung von Kraftwerken als nationale Maßnahme in einem europäischen Emissionshandelssystem aufgrund des Wasserbett-Effektes 1 keine Emissionen reduziert, wenn die entsprechende Menge an Zertifikaten nicht stillgelegt 2 (so auch zuletzt das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung: Pahle et al. 2019) oder aber automatisch in die Marktstabilitätsreserve überführt wird(Agora Energiewende 2018: 26ff.). Die Kohlekommission hat aus diesem Grund eine Still­legung der durch den Kohleausstieg frei werdenden Zertifikate empfohlen. Der aktuelle Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes enthält jedoch bisher keine entsprechende Regelung. Es deutet sich ein„Kohleausstieg ohne Klimaschutz“ an(FAZ 2019). Ein Grundproblem ist, dass ein nationaler, administrativer Kohleausstieg letztlich im Widerspruch zum Instrument des europäischen Emissionshandels steht. Dieser Widerspruch ist selbst durch eine gleichzeitige Stilllegung der frei werdenden Zertifikate nicht vollständig aufzulösen, weil die Bundesregierung in diesem Fall auf Kraftwerksschließungen ganz verzichten könnte, denn klimapolitisch wirkt ausschließlich die Stilllegung von Zertifikaten. Um nicht missverstanden zu werden: Der Kohleausstieg ist notwendig. Es stellt sich nur die Frage, welches der beste Weg ist, ihn zu erreichen. Nationale administrative Stilllegungen verbunden mit hohen Entschädigungszahlungen in einem Sektor, der durch den europäischen Emissionshandel bereits wirksamen Reduktionszielen unterworfen ist und in dem ein marktgetriebener Kohleausstieg ohnehin unvermeidlich ist, sind zumindest fragwürdig, weil unnötig teuer. Andererseits schafft ein politisch moderierter Kohleausstieg Planungssicherheit für Regionen und Beschäftigte, wenn klar ist, welche Kraftwerke wann vom Netz gehen. Ein rein marktgetriebener Kohleausstieg hätte hingegen das Potenzial, zu Strukturbrüchen zu führen und die gesellschaftliche Konfliktlinie um dieses politisch sensible Thema wieder aufzureißen. Die Bundesregierung sollte daher grundsätzlich darüber nachdenken, wie sie einerseits die Widersprüche durch sich 1 Als Wasserbett-Effekt wird der Umstand bezeichnet, dass nationale Maßnahmen zur Reduktion von CO 2 -Emmissionen in einem Sektor, der vom europäischen Emissionshandel erfasst ist, nicht zu einer Reduktion von Emissionen führen, sondern nur zur einer Verlagerung der Emissionen zu anderen Emittenten. Grund hierfür ist, dass für alle CO 2 -Emissionen, die vom europäischen Emissionshandelssystem erfasst sind, Verschmutzungsrechte vorhanden sein müssen und die Gesamtmenge der Zertifikate begrenzt ist. Bei der Schließung beispielsweise eines Kraftwerkes werden die nicht mehr benötigten Emissionszertifikate frei und der Zertifikatepreis sinkt. Andere Emittenten werden die freigesetzten Zertifikate erwerben und mehr emittieren. Die Gesamtmenge des emittierten CO 2 bleibt europaweit gleich. 2 Legen Mitgliedstaaten Kraftwerke, z. B. im Zuge nationaler Klimaschutzmaßnahmen, still, können sie die Menge an Zertifikaten, die den Emissionen des Kraftwerks entsprechen, löschen, um einen Wasserbett-Effekt auszuschließen. ENERGIEWENDE DURCH KOHLEAUSSTIEG WISO DISKURS 9 gegenseitig in ihrer Wirkung aufhebende Instrumente des Klimaschutzes künftig vermeidet, dabei aber auch die Frage eines sozial gerechten Strukturwandels nicht aus den Augen verliert. 4.1 KOHLEAUSSTIEG Sowohl durch die Entschädigungszahlungen an die Braunkohlebetreiber als auch durch die Stilllegungsprämien für Steinkohlekapazitäten werden signifikante Zahlungsströme ausgelöst. Doch die genaue Höhe der Beträge, die auf die Gesellschaft zukommen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend abgeschätzt werden. Über die Verhandlungsergebnisse mit den Braunkohlebetreibern und mögliche Entschädigungsbeträge ist aktuell bis auf die im Vorfeld bekundeten Forderungen der Kraftwerksbesitzer wenig bekannt(Zeitung für kommunale Wirtschaft 2019). Die erneute Verschiebung des Kohleausstiegsgesetzes zeigt, wie brisant dieses Thema ist und wie zäh die Verhandlungen voranschreiten. Da das Gesetz nicht wie geplant Ende des Jahres 2019 in den Gesetzgebungsprozess gebracht wird, verschiebt sich die Verabschiedung und damit auch die Gewährung der Strukturhilfen ins Jahr 2020. Eine raschere Festlegung der Rahmenbedingungen wäre jedoch nicht nur aus energie-, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wünschenswert. Die aktuelle Ungewissheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen wirkt sich insofern negativ aus, als dass letztendlich notwendige Entscheidungen aufgeschoben und dadurch möglicherweise unnötig verteuert werden. Marktakteure wie Kraftwerksbetreiber und Investor_innen brauchen Planungssicherheit für mögliche Investitionen in Ersatzanlagen, die wiederum einen gewissen zeitlichen Vorlauf brauchen, um realisiert zu werden. Die Stilllegung der Steinkohlekapazitäten über ein Auktionsverfahren zu regeln ist prinzipiell zu begrüßen. In den Ausschreibungsrunden sollen diejenigen Gebote einen Zuschlag erhalten, mit denen sich am preisgünstigsten möglichst viel Kohlendioxid einsparen lässt. Dadurch wird angestrebt, die Gesamtkapazität an Kohle kontinuierlich zu reduzieren und gleichzeitig die Belastung für die Allgemeinheit zu begrenzen. Sowohl klimapolitisch als auch aus Sicht der Bürger_innen soll dieses Verfahren Kosteneffizienz gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss jedoch genau auf die Ausgestaltung des Auktionsdesigns geachtet werden. Um die Kosten einzugrenzen, sieht die Bundesregierung die Festlegung von Höchstsätzen für maximal zulässige Gebote in den Auktionen vor. Allerdings bleibt unklar, auf welchem Niveau die Bundesnetzagentur(als zuständige Behörde) die Werte und eine mögliche Degression über die Folgejahre ansetzt. Ein zu hoch angesetzter Höchstsatz steigert dabei die Kosten. Die Gebote in den Ausschreibungen werden sich vermutlich an den Restwerten der Kraftwerke orientieren. Diese sind jedoch auch stark abhängig von zusätzlichen Faktoren, wie der zukünftigen Entwicklung der Strompreise. Wenn Marktpreise langfristig sinken, könnte damit auch über diesen Weg zu viel Entschädigung an die Betreiber fließen. In diese Richtung argumentiert auch die Studie des Thinktanks Sandberg: Die Ertragslage habe sich bereits deutlich verschlechtert und werde voraussichtlich auch in Zukunft nicht mehr besser. Eine finanzielle Kompensation der Betreiber sei möglicherweise gar nicht mehr angebracht(Jones 2019). Auch die Stilllegungsprämien für die im Vergleich zur Braunkohle generell weniger rentablen Steinkohleanlagen werden sich also in den Milliardenbereich aufsummieren, und insgesamt ist zu befürchten, dass die Bundesregierung gegenüber den Kraftwerksbetreibern zu großzügig ist. Schon in der Vergangenheit sind fragwürdige Stilllegungsprämien gewährt worden, die in erster Linie nicht dem Klimaschutz genutzt, sondern vorrangig der angeschlagenen Energiewirtschaft auf die Beine geholfen haben(FAZ 2015). Besonders problematisch erscheint heute, dass auch bereits abgeschriebene Anlagen entschädigt werden sollen, also Anlagen Geldzahlungen erhalten, die bereits ihre vorgesehene wirtschaftliche Lebensdauer erreicht haben und deren ursprüngliche Investition bereits Gelegenheit hatte, zurückverdient zu werden. Dies führt(erneut) zu unnötig hohen Kosten für die Energiewende, was aus Verbrauchersicht(oder Steuerzahlersicht) problematisch ist. 4.2 STRUKTURHILFEN Die von der Kohlekommission empfohlenen Strukturhilfen für die betroffenen Regionen greift die Bundesregierung im Strukturstärkungsgesetz auf(BMWi 2019c: 35). Insgesamt fließen bis 2038 bis zu 40 Milliarden Euro an die drei Fördergebiete Lausitzer, Rheinisches und Mitteldeutsches Revier, für die der Kohleausstieg mit regionalwirtschaftlichen Herausforderungen verbunden ist. Die direkt in der Kohlewirtschaft Beschäftigten sollen über gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unterstützt werden. Das Ende der Kohleverstromung geht auch mit negativen Arbeitsplatzeffekten einher und kann so massive Steuerausfälle nach sich ziehen, was in eine Abwärtsspirale für die ganze Region führen kann. Insgesamt sind daher Maßnahmen zur Abfederung regionaler Belastungen, zum Auffangen der betroffenen Beschäftigten und zur Gestaltung des Strukturwandels sinnvoll und notwendig. Allerdings sollten diese transparent, effizient und effektiv sein. Gerade wenn die ausgelösten Zahlungen enorm sind, wie folgendes Beispiel verdeutlicht. Im Jahr 2018 waren ca. 18.500 Personen direkt in der Braunkohleindustrie beschäftigt(DIW et al. 2018: 72). Hält man hier Strukturhilfen von 40 Milliarden Euro entgegen, ergeben sich pro Beschäftigtem/Beschäftigter ca. 2,16 Millionen Euro über die gesamte Förderzeit. Auch unter Berücksichtigung der rund 11.000 indirekten Beschäftigten in den Kohleregionen sind dies immer noch 1,36 Millionen Euro. 4.3 KOSTEN UND FINANZIERUNG Die Kohlekommission schlägt vor, die notwendigen Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt und nicht über eine Umlagefinanzierung über den Strompreis bereitzustellen. Diese Empfehlung ist aus Sicht der Verbraucher_innen sehr zu begrüßen, da die Einkommensteuer, als progressive Steuer, höhere Einkommen stärker belastet als niedrige Einkommen. So ergeben sich bei der Steuerfinanzierung Umverteilungs­ FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 10 Abbildung 4 Geldflüsse in der Übersicht Die Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen sollen über den Haushalt gestemmt werden. Weitere Zahlungsströme wurden bisher nicht quantifiziert „Verteilung“ der Kosten – ohne EEG/KWKG-Effekte Bundeshaushalt KWKG ??? 2 Mrd. Euro/a?????? 2 Mrd. Euro/a ??? (20 Jahre) 0,5 Mrd. Euro/a (bis 2023) Übertragungsnetzentgelte Entschädigungszahlungen auf Verhandlungsbasis Steinkohlezuschläge per Ausschreibung Energie- und Klimafonds Großverbraucher Kleinverbraucher Braunkohlekraftwerke Steinkohlekraftwerke Kohleregionen Gas-KWK ETS-Erlösverluste Quelle: enervis energy advisors GmbH 2019. effekte zugunsten einkommensschwächerer Haushalte, die bei einer Finanzierung über Umlagen nicht auftreten würden. Die Steuerfinanzierung ist daher im Vergleich zur Umlage­ finanzierung als gerechter anzusehen. Der Kohleausstieg stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, deren Kosten am besten über das Steuersystem und nicht über eine pauschale Umlage auf den Stromverbrauch gewälzt werden sollten. Die Bundesregierung sollte die Empfehlung der Kohlekommission zur Haushaltsfinanzierung des Kohleausstiegs daher konsequent umsetzen. Durch die Stilllegung von Kohlekapazitäten wird ein Anstieg der Großhandelsstrompreise erwartet, der sich auch auf die Verbaucher_innen auswirkt. Wie stark der Strompreisanstieg ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien, der zukünftigen Auslastung von Gaskraftwerken und der Entwicklung von Rohstoffpreisen und der Strommarktpreise im Generellen. So erhöht der Wegfall an Kohlekapazität zwar den Großhandelsstrompreis, reduziert jedoch gleichzeitig auch die Umlage aus dem Erneuerbare-EnergienGesetz(EEG). Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien wirkt tendenziell preisdämpfend am Großhandelsmarkt, erhöht dahingegen die EEG-Umlage sowie die Systemkosten. Bisherige Berechnungen gehen von möglichen Preiserhöhungen für die Endkund_innen im Umfang von 1 bis 6 Euro pro MWh aus(Öko-Institut e.V. 2019: 3). Um Zusatzbelastungen für gewerbliche und private Endverbraucher_innen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie sicherzustellen, plant die Bundesregierung Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der Strompreissteigerungen. Konkret sollen die Strompreis­ effekte mit einem Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte abgefedert werden ab 2023(BMWi 2019b), im Gespräch sind mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Übertragungsnetze dienen dem landesweiten und grenzüberschreitenden Stromtransport über große Entfernungen. Die Entgelte in den verschiedenen Regelzonen der vier Übertragungsnetzbetreiber wichen in der Vergangenheit teils erheblich voneinander ab, werden allerdings bis spätestens 2023 vereinheitlicht und bundesweit ermittelt(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2017: 7; BMWI 2018: 1). Der dadurch entstehende Effekt, dass die Netzentgelte in Gebieten mit aktuell relativ hohen Entgelten sinken und in Gebieten mit aktuell relativ niedrigen Entgelten steigen werden, muss gegenüber den Auswirkungen der geplanten Zuschüsse gesondert betrachtet werden(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2017: 19). Für die Kompensationsmaßnahmen lässt sich festhalten, dass durch den jährlichen Zuschuss zu den Übertragungs­netzentgelten die Strompreise pauschal vergünstigt werden. Hierbei ist aus Verbrauchersicht zu kritisieren, dass eine Absenkung anderer Strompreisbestandteile(z. B. der EEG-­Umlage) die Haushalte vermutlich deutlich stärker entlastet hätte. 3 Dies 3 Im Rahmen des sogenannten Klimapaketes der Bundesregierung ist eine – marginale – Absenkung der EEG-Umlage um 0,25 Cent vorgesehen. ENERGIEWENDE DURCH KOHLEAUSSTIEG WISO DISKURS 11 ist bedingt dadurch, dass bei der EEG-Umlage die Unternehmensprivilegierungen einen besonders hohen Anteil haben, was aber auch bewirkt, dass bei einer Absenkung des Volumens die Unternehmen nicht profitieren würden, sondern dies in einem höheren Umfang den Verbraucher_innen zugute käme. Zudem haben die Netzentgelte neben der Refinanzierung der Netze auch die energiewirtschaftliche Aufgabe einer regionalen Steuerung. D. h. die Netzentgelte sollten grundsätzlich dort besonders hoch sein, wo die Ansiedlung von zusätzlichem Stromverbrauch Netzkosten bewirkt und umgekehrt. Durch die Nutzung der Netzentgelte zur Kompensation des Kohleausstiegs, also als ein Verteilungsinstrument ohne Kausalzusammenhang zu den Kosten des Netzausbaus und-betriebs, wird diese energiewirtschaftliche Aufgabe ad absurdum geführt und perspektivisch Effizienz­potenzial im Netz nicht genutzt. Angesichts der Tatsache, dass die Verbraucher_innen schon heute europaweit die höchsten Stromkosten zu tragen haben, wäre zudem eine deutliche und nachhaltige Senkung der Strompreise angemessen. Aus Sicht der Verbraucher_innen sind die vorgeschlagenen 2 Milliarden Euro Entlastung dafür nicht ausreichend. Auch aus systemischen Gründen wäre eine deutlichere Absenkung der Stromkosten notwendig. Denn zukünftig soll auch der Verkehrs- und Wärmebereich stärker auf dem Energieträger Strom basieren als heute. Möglichkeiten hierzu gäbe es: So liegt der Bundesregierung mit der Stromsteuer eine weitere Stellschraube zur Entlastung vor. Doch die von der Kohlekommission vorgeschlagene Absenkung der Stromsteuer, um Potenziale der Sektoren­ kopplung besser auszuschöpfen, wurde bisher nicht von der Bundesregierung aufgegriffen. Eine Absenkung auf den EU-Mindestsatz wäre rechtlich und administrativ relativ unkompliziert durchführbar und würde zu einer deutlichen Entlastung der Verbraucher_innen führen(Forum Ökologisch-­ Soziale Marktwirtschaft 2019: 8). Da es sich bei Energie um ein Grundbedürfnis handelt, wäre eine weitere Option die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Strom. Auch die EEG-Umlage könnte aus Haushaltsmitteln finanziert werden, ggf. über einen staatlich finanzierten Energiewendefonds, was wiederum den Strompreis entlasten würde. Die Bundesregierung hat mit dem kürzlich verabschiedeten Klimapaket erfreulicherweise einen Schritt in diese Richtung gemacht, denn ab 2021 sollen alle Einnahmen aus der CO 2 -Bepreisung zur Senkung der EEG-­Umlage verwandt werden, was einer Entlastung von jährlich ca. 5,4 Milliarden Euro entspricht(BMU 2019: 29). Darüber hinaus sollten aber in jedem Fall auch die Kosten für die diversen Befreiungstatbestände für energieintensive Industrien aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden, die in etwa eine Größenordnung von 5,1 Mrd. Euro im Jahr 2018 hatten(Prognos 2018). Es ist kaum einzusehen, dass diese – industriepolitisch sicher zum Teil gerechtfertigte – Maßnahme ausschließlich von den Stromverbraucher_ innen bezahlt wird, schließlich ist die Energiewende sowie die Industriepolitik eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wünschenswert wäre es zudem, wenn die Bundesregierung neben der Umsetzung und den Auswirkungen der Maßnahmen für den Kohleausstieg, auch die auftretende Belastung für Verbraucher_innen regelmäßig im Rahmen eines Monitorings überprüft und ggf. Entlastung schafft. Für einen erfolgreichen und sozialverträglichen Kohleausstieg sollte neben den Wirkungen auf Klimaschutz und Beschäftigung auch die Situation der Verbraucher_innen eine entscheidende Rolle spielen. Um hier eine klare Bewertungsgrundlage zu finden, ist es erforderlich, dass die Bundesregierung quantifizierbare Zielwerte definiert, welche maximale Verbraucherbelastung sie im Rahmen ihrer Energiepolitik für angemessen hält. Es gilt also, neben den bereits quantifizierten Klimaschutzzielen auch die anderen Aspekte des energie­politischen Zieldreiecks(Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Umweltverträglichkeit) für eine Bewertung mit klar definierten Zielwerten auszustatten. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 12 5 FAZIT Der Kohleausstieg ist klimapolitisch notwendig und wird auch aktuellen Umfragen zufolge grundsätzlich von der Mehrheit der Verbraucher_innen mitgetragen. Er sollte allerdings so kosten­effizient und verbraucherfreundlich wie möglich durchgeführt werden. Ob administrativ verordnete Kraftwerksstilllegungen im nationalen Alleingang in einem Sektor, ­ der vom europäischen Emissionshandel erfasst ist, diesem Anspruch genügen, ist zweifelhaft. Sieht man von diesem grundsätzlichen Einwand ab, sollte bei allen Maßnahmen die Verbraucherakzeptanz mitgedacht werden. Die von der Kommission angedachte Finanzierung über den Steuerhaushalt ist zu begrüßen und sollte von der Bundesregierung so auch umgesetzt werden. Weitere ver­brauchsabhängige Umlagen könnten die Akzeptanz der Energiewende nachhaltig beschädigen. Bei der Entschädigung der Kraftwerksbetreiber zeichnet sich eine gewisse Großzügigkeit ab. Hier sollte die Bundesregierung gegenhalten und auf strenge Kostendisziplin achten, im Rahmen eines transparenten, nachvollziehbaren Verfahrens. Die angedachte Verbraucherentlastung sollte nicht nur den erwarteten Strompreisanstieg vollständig kompensieren, sondern eine nachhaltige Senkung der Strompreise auf ein im europäischen Vergleich mittleres Niveau ermöglichen. Hierfür bietet sich die Senkung der Stromsteuer, die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes auf Strom und eine möglichst umfassende Finanzierung der EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln an. Neben dem gerechtfertigten Anspruch, den Kohleausstieg zu möglichst niedrigen Kosten zu realisieren, sollte ein konsistentes und anhand geeigneter Kennzahlen untersetztes Monitoring der Kostenbelastung der Verbraucher_innen erfolgen. ENERGIEWENDE DURCH KOHLEAUSSTIEG WISO DISKURS 13 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 14 Abbildungsverzeichnis 4 Abbildung 1 Die vier Säulen des Kohleausstiegs: Zusammenstellung zentraler Aspekte aus dem Abschlussbericht der Kohlekommission und den aktuellen Gesetzesvorhaben 5 Abbildung 2 Haushaltsstrompreise inkl. Steuern und Abgaben im EU-Ländervergleich 6 Abbildung 3 Szenario für den Kohleausstieg bis 2038 10 Abbildung 4 Geldflüsse in der Übersicht Literaturverzeichnis Agora Energiewende 2018: Vom Wasserbett zur Badewanne: Die Auswirkungen der EU-Emissionshandelsreform 2018 auf CO 2 -Preis, Kohleausstieg und den Ausbau der Erneuerbaren, Berlin. BMU 2019: Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050, Berlin. BMWi 2018: Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte, Berlin. BMWi 2019a: Kommission„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Abschlussbericht, Berlin. 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WISO DISKURS 15 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 16 Impressum: © 2020 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Godesberger Allee 149, D-53175 Bonn Fax 0228 883 9202, 030 26935 9229, www.fes.de/wiso Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ISBN: 978-3-96250-503-5 Diese Publikation wird aus Mitteln der Franziska- und Otto-Bennemann-Stiftung gefördert. Titelmotiv:© Perszing1982/ istockphoto.com Gestaltungskonzept: www.stetzer.net Druck: www.bub-bonn.de ABTEILUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN ZUM THEMA Sicherheit, Selbstbestimmung, Fairness und Teilhabe: Handlungsempfehlungen für eine Verbraucherpolitik im digitalen Wandel WISO DISKURS – 10/ 2019 Die Grundversorgung mit Strom und Gas in Deutschland: Potenziale zur Verbraucherentlastung und Handlungsoptionen WISO DISKURS – 03/ 2019 Das Vorsorgekonto: Basisprodukt für die private Altersvorsorge WISO DISKURS – 01/ 2019 Verbraucherschutz in der Plattformökonomie WISO DISKURS – 15/ 2018 Fighting Energy Poverty in Europe: Responses, Instruments, Successes GOOD SOCIETY – SOCIAL DEMOCRACY#2017 – 2017 Verbraucherdatenschutz in der Digitalisierung: Herausforderungen und Lösungsansätze WISO DIREKT – 19/ 2017 Wohlfahrts- und Verteilungswirkungen personalisierter Preise und Produkte WISO DISKURS – 06/ 2017 Digitale Plattformen: Ein neues Handlungsfeld für die Daseinsverantwortung des Staates? WISO DIREKT – 09/ 2017 Energiearmut bekämpfen: Instrumente, Maßnahmen und Erfolge in Europa GUTE GESELLSCHAFT – SOZIALE DEMOKRATIE#2017PLUS – 2017 Mehr Mitsprache und Orientierung: Vorschläge für ein nutzerfreundliches und patientenorientiertes Gesundheitssystem WISO DISKURS – 01/ 2017 Blockchain in der Energiewirtschaft: Schöne neue(digitale) Energiewelt für Verbraucher_innen und Prosumer? WISO DIREKT – 30/ 2016 Prospects for Consumers in a European Energy Union GOOD SOCIETY – SOCIAL DEMOCRACY#2017 – 2016 Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik im Urteil der Bevölkerung: Eine Repräsentativbefragung der Bevölkerung ab 16 Jahre WISO DISKURS – 08/ 2016 Rechtsdurchsetzung im Verbraucherdatenschutz: Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen GUTE GESELLSCHAFT – SOZIALE DEMOKRATIE#2017PLUS – 2016 Volltexte dieser Veröffentlichungen finden Sie bei uns im Internet unter www.fes.de/wiso