PERSPEKTIVE DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE POLITISCHE PARITÄT IN FRANKREICH Was ein Gesetz kann – und was nicht Laurence Rossignol/Yseline Fourtic Februar 2020 Nur durch die gleichberechtigte Mitwirkung der Geschlechter an politischen Entscheidungen kann echte Gleichheit in der Gesellschaft entstehen. Daher sind gesetzliche Vorgaben notwendig. Haben die Paritätsgesetze die Frauenanteile an politischen Gremien Frankreichs deutlich erhöht, so hängt Ihre Wirkung jedoch von den jeweiligen Wahlsystemen auf den ­verschiedenen politischen ­Ebenen ab. Paritätsgesetze haben einen Dominoeffekt in Gang gesetzt und auch dazu geführt, dass vermehrt über die noch unvollendete qualitative Gleichstellung nachgedacht wird. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Politische Parität in Frankreich DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE POLITISCHE PARITÄT IN FRANKREICH Was ein Gesetz kann – und was nicht Politische Parität in Frankreich »In den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, dem politischen, beruflichen und sozialen, ist Parität sowohl Instrument als auch Ziel der gleichberechtigten Verteilung von Vertretungs- und Entscheidungsmacht zwischen Frauen und Männern. Sie ist ein Gebot der Gerechtigkeit und der Demokratie«, so der Hohe Rat für Gleichstellung von Frauen und Männern 1 in seinem»Leitfaden für Parität – Gesetze zur gleichberechtigten Verteilung politischer, beruflicher und sozialer Verantwortung.« 2 Der Weg hin zur gleichberechtigten Verteilung der politischen Verantwortung verlief in Frankreich nie geradlinig, sondern kurvenreich und geprägt von Absichtserklärungen, häufig ohne politischen Durchsetzungswillen. Die Mechanismen zur Herstellung und Weiterentwicklung von Parität wurden überwiegend durch politische Initiativen der Linken initiiert und durchgesetzt. Geschlechtergerechtigkeit war lange ein politisches Randthema, bis die feministische Bewegung immer fordernder und überzeugender auftrat. Mittlerweile vertreten zahlreiche führende Politiker_innen aus den unterschiedlichen Parteien das Ziel gleicher Mitsprachemöglichkeiten für Frauen und Männer als einen Indikator für demokratische Gerechtigkeit. Dennoch ist der erhebliche Machtverlust für Männer nicht zu unterschätzen – wird jetzt doch einmal mehr sichtbar, wie selbstverständlich Männer(bislang) politische Mandate für sich vereinnahm(t)en. Auch gelten Frauen in Führungspositionen nach wie vor als umstürzlerisches,»unnatürliches« Phänomen, das die traditionellen Vorstellungen einer patriarchalen Gesellschaftsstruktur erschüttert; gelegentlich ertönen noch sexistische oder sarkastische Bemerkungen über die Ungehörigkeit politischer Karrieren von Frauen. Aber die Gesellschaft toleriert diese Art von Verhalten immer weniger. Gleichstellungspolitik wurde institutionalisiert, und die Bürger_innen dringen auf eine demokratische Interessenvertretung, die die Gesellschaft als Ganze angemessen widerspiegelt. Das hat den Unmut und die Ablehnung seitens vieler Verantwortlicher schwinden lassen, die der zunehmende Einzug von Frauen in ihr»angestammtes Revier« zunächst bei ihnen ausgelöst hatte. Die Politikwissenschaftlerin Mariette Sineau betonte anlässlich der Präsidentschaftswahl 2009:»Mit dem wachsenden Bestreben der Frauen, ganz oben in die Machtpyramide zu drängen, ändert sich auch die öffentliche Meinung von einer Art allgemeinem Misstrauen gegenüber Frauen hin zu einer großen Zustimmung zur Gleichberechtigung. 1974 waren noch fast 70 Prozent der Befragten dagegen, dass eine Frau Präsidentin wird, heute sind mehr als 90 Prozent dafür. Die Franzosen beiderlei Geschlechts wollen von weltoffenen und vielf­ältigen Führungseliten regiert werden. Sie sind davon überzeugt, dass das Land durch einen stetigen Austausch der gewählten Vertreter demokratischer wird. Zumal in Frankreich bislang die immer Gleichen Mandate und Ämter und damit auch Macht angehäuft haben. Der Wunsch der Frauen, an der Gestaltung des Gemeinwohls teilzuhaben, findet so Resonanz bei einer zunehmend kritischen und gebildeten Gesellschaft, die es leid ist, dass das Land von chauvinistischen, alternden und verkrusteten Eliten regiert wird.« 3 Parität und die Paritätsgesetze in Frankreich sind als eine Medaille mit zwei Seiten zu betrachten: Dass es sie gibt und dass sie wirken, ist die Seite des Erfolgs. Dass die vollendete Gleichberechtigung in der Politik auch in Frankreich bis heute nicht erreicht ist, ist die Seite des Misserfolgs. Der folgende Beitrag wird beide Seiten näher beleuchten. » Wenn der französische Leitspruch»Freiheit, Gleichheit, Schwesterlichkeit« hieße, wäre es die Bevorzugung von Frauen, die zu Kontroversen führen würde. Man muss sich klarmachen[sic!], dass genau wie»Schwesterlichkeit« auch»Brüderlichkeit« niemals neutral und allgemeingültig war, ist oder sein kann.«( Réjane Senac, Dozentin an der Sciences Po) 1 Er ist das nationale Beratungsorgan zur Begleitung der Frauen- und Gleichstellungspolitik in Frankreich. 2 Haut Conseil à l’Égalité entre les femmes et les hommes: Guide de la parité – Des lois pour le partage à égalité des responsabilités politiques, professionnelles et sociales, Fassung vom 24. August 2016. 3 Mariette Sineau: La force du nombre. Femmes et démocratie présidentielle, Éditions de l’aube, März 2009. 1 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Politische Parität in Frankreich REPUBLIKANISCHER UNIVERSALISMUS – MÄNNLICHER UNIVERSALISMUS Wenn man sich die französische Zeitgeschichte ansieht, fällt auf, dass eine Reaktion der Männer auf die starke Beteiligung von Frauen an den ersten Aufständen der Französischen Revolution nicht lange auf sich warten ließ: Per Dekret wurden Versammlungen von mehr als fünf Frauen im öffentlichen Raum verboten, und die erste freie Wahl war ausschließlich männlichen Bürgern vorbehalten. Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1804 machte Napoleon I. auch gesetzlich jedes Bestreben zunichte, den Frauen Rechte zu verleihen, indem er sie zu ewigen Minderjährigen degradierte, die von ihren Ehemännern abhängig waren. Auch die Zweite und die Dritte Republik haben das Wahlrecht nur für Männer übernommen. Und obwohl Frauen bereits während des Ersten Weltkriegs die Aufgaben und Posten der in den Kampf gezogenen Männer eingenommen hatten, wurde ihnen das Wahlrecht in Frankreich erst mit der Verordnung vom 21. April 1944 gewährt. Handelns aufzeigen. Nur durch die gleichberechtigte Mitwirkung der Geschlechter an politischen Entscheidungen kann echte Gleichheit in der Gesellschaft entstehen. Aber auch die Zugänge zur Politik unterliegen dem männlichen Universalismus. Das universalistische Verständnis in Frankreich gibt zwar in der Theorie allen gleiche Chancen, sich zur Wahl zu stellen und Macht auszuüben. Dieses zugrunde liegende Verständnis allein vermag es jedoch nicht, beiden Geschlechtern die Teilnahme am demokratischen Leben des Landes zu ermöglichen. Daher sind gesetzliche Vorgaben notwendig, um für mehr Repräsentativität der gewählten Vertreter_innen zu sorgen. Die französischen Institutionen sind mühsam zu dieser Schlussfolgerung gelangt: zum einen dank der Anstrengungen der feministischen Bewegung in Frankreich, zum anderen dank eines gleichzeitig von internationaler Ebene ausgehenden Impulses. Die Philosophin Sylviane Agacinski betont nachdrücklich, dass der republikanische Universalismus ein abstrakter, rein männlicher Universalismus ist:» Von 1789 bis 1944 meinen alle Vorschläge, die sich auf» die Menschen« im Allgemeinen oder auf» alle Bürger« beziehen, nur eine männliche Allgemeinheit[…]. Sogar der Begriff Mensch ist[…] vom hergebrachten Schema einer männlichen Allgemeinheit[…] geprägt.« 4 Marquis de Condorcet im Journal de la Société de 1789(3. Juli 1790):» Die Gewohnheit kann dazu führen, dass Menschen die Verletzung ihrer natürlichen Rechte gar nicht mehr wahrnehmen, so dass selbst diejenigen, die Rechte verloren haben, diese nicht einmal mehr beanspruchen, nicht einmal glauben, dass ihnen Ungerechtigkeit widerfahren ist. Verstoßen nicht alle gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung, indem sie der Hälfte der Menschheit stillschweigend das Recht vorenthalten, an der Gestaltung von Gesetzen mitzuwirken, indem Frauen Bürgerrechte verwehrt werden? Gibt es einen stärkeren Beweis für die Macht der Gewohnheit[...]?« Die erste Hürde für alle Versuche, die Stellung der Frauen insgesamt zu verbessern und staatliche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu ergreifen, ist die Illusion, dass Gleichberechtigung bereits erreicht sei. Diese ebenfalls dem männlichen Universalismus geschuldete Annahme lässt sich am ehesten durch Frauen in politischen Führungspositionen entlarven. Dass Frauen in politische Führungspositionen gelangen, ist zumeist notwendige Vorbedingung, damit Gleichberechtigung auf die politische Tagesordnung kommt. Als Expertinnen ihrer eigenen Erfahrungen können politische Mandatsträgerinnen mögliche geschlechterbezogene Auswirkungen staatlichen 4 Sylviane Agacinski: La part des femmes, in Xavier Bioy/Marie-Laure Fages(Hrsg.): Égalité – Parité. Une nouvelle approche de la démocratie?, Presses de l’Université Toulouse 1 Capitole, 2013. ZWEI ERFOLGREICHE JAHRZEHNTE IM KAMPF UM PARITÄT: VERFASSUNGSÄNDERUNG 1999 UND PARITÄTSGESETZE SEIT 2000 Der Europäische Gipfel 1992 in Athen stand unter dem Titel»Frauen an die Macht« und erhob die Parität zu einem demokratischen Prinzip. In Artikel 23 der(allerdings erst später durch den Europäischen Konvent verabschiedeten) Grundrechtecharta der Europäischen Union heißt es:» Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.« Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union legen fest, dass sich die Union auf die gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gründet, die sich durch Solidarität und die »Gleichheit von Frauen und Männern« auszeichnet. Die französische Verfassungsänderung vom 8. Juli 1999 ebnete den Weg für Gesetze zur Förderung von Parität in der Politik und in anderen gesellschaftlichen Bereichen Frankreichs. Die Änderung der Verfassung war zwingende Voraussetzung für die Einführung einer gesetzlichen Quotenpolitik, die laut Verfassung bis dahin mit der Begründung der Gleichheit und Geschlechtsneutralität staatsbürgerlicher Rechte untersagt war. Artikel 1 der Verfassung besagt nun:» Das Gesetz fördert den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Ämtern sowie zu beruflichen und gesellschaftlichen Führungspositionen.« Die Bereiche, in denen Parität verpflichtend vorgeschrieben ist, sind durch eine erneute Verfassungsänderung am 23. Juli 2008 noch erweitert worden. Das war die Grundlage für die Einführung von Paritätsgesetzen auf den verschiedenen politischen Ebenen. Die politischen Ebenen unterliegen jeweils verschiedenen Wahlmodi, auf die die jeweiligen Paritätsregelungen abgestimmt werden mussten. Deshalb werden für jede politische Ebene zunächst tabellarisch(Tab. 1 und 2) die Wahlmodi und danach die darauf bezogenen Paritätsregelungen dargestellt. 2 Zwei erfolgreiche Jahrzehnte im Kampf um Parität Paritätsgesetze auf nationaler Ebene: Nationalversammlung und Senat 1993 waren es in der Nationalversammlung gerade einmal 5,9 Prozent Frauen – kaum mehr als die 5,6 Prozent Frauen in der Verfassungsgebenden Versammlung von 1945. 1997 lag der Frauenanteil in der Nationalversammlung dann mit 63 weiblichen Abgeordneten erstmals über zehn Prozent. Trotz der Einführung gesetzlicher Paritätsregelungen im Jahr 2000 waren es 2002 mit 71 nur geringfügig mehr gewählte Frauen als 1997, aber seitdem ging es stetig aufwärts. 2007 waren es 18,5 Prozent weibliche Abgeordnete, und im Jahr 2012 kam dann der sprunghafte Anstieg mit 155 in das Parlament gewählten Frauen(26,9 Prozent), 103 davon von der Sozialistischen Partei. Seit 2017 schließlich sind 38,3 Prozent der Abgeordneten Frauen, was einen Anstieg von mehr als zehn Prozent im Vergleich zur Wahl davor bedeutet. Für die Kandidaturen zur Nationalversammlung wurde 2000 ein Mechanismus zur Schaffung finanzieller Sanktionen für Parität gesetzlich verankert: Von der stimmenabhängigen Parteienfinanzierung wird ein bestimmter Prozentsatz abgezogen, der sich danach berechnet, wie weit die Partei von dem Ziel entfernt ist, dass jedes Geschlecht zu 50 Prozent unter den Einzelkandidat_innen in Einpersonenwahlkreisen vertreten ist. Dieser finanzielle Abzug wurde 2007 noch einmal erhöht und 2012 sogar verdoppelt, um ihn zu einem echten Druckmittel bei der Haushaltsplanung der Parteien zu machen. Die Frauenanteile in der Nationalversammlung sprechen eine eindeutige Sprache, dass die finanziellen Sanktionen zwar Einfluss, aber bisher zu wenig Einfluss darauf haben, welche Einzelkandidat_innen die Parteien in den Einpersonenwahlkreisen aufstellen. Die Parteien verzichten nach wie vor lieber auf staatliche Mittel, als gleich viele weibliche und männliche Kandidat_innen aufzustellen. Zwischen 2012 und 2016 haben die Parteien pro Jahr auf durchschnittlich 15 Prozent der staatlichen Mittel verzichtet, was insgesamt mehr als fünf Millionen Euro entspricht. Und selbst wenn Parteien gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Nationalversammlung aufstellen, ist eine weitere Hürde für ihre Wahl, dass Frauen meist nur in Wahlkreisen als Kandidatinnen aufgestellt werden, die von vornherein sehr wahrscheinlich von anderen Parteien gewonnen werden. Das können finanzielle Sanktionen nicht verhindern, die sich allein auf die Parität bei den Kandidaturen(nicht bei den Mandaten) beziehen. Neben den finanziellen Sanktionen lässt sich der Zuwachs von Frauen in der Nationalversammlung auch auf folgende Entwicklungen seit 2012 zurückführen: Durch die großen Gewinne der Sozialistischen Partei bei den Parlamentswahlen 2012 konnte die männliche Übermacht in der Nationalversammlung mit über einem Viertel weiblicher Abgeordneter erstmals substantiell aufgebrochen werden. Nachhaltige Wirkungen bis heute hat jedoch vor allem die Gleichstellungspolitik in der damaligen Legislaturperiode entfaltet. Schon während des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 bestimmten Forderungen nach mehr Gleichstellung von Frauen und Männern, Parität, Machtteilung und der notwendige Kampf für Frauenrechte die Agenda. Bei seinem Einzug in den Elyséepalast hat François Hollande diese im Wahlkampf geäußerten Absichten in die Tat umgesetzt. Er ernannte eine paritätisch besetzte Regierung und schuf ein vollwertiges Ministerium für Frauenrechte, das auch das Presseamt der Regierung übernahm. Zudem sind während seiner Amtszeit zahlreiche Rechtsvorschriften für mehr Gleichstellung erlassen worden, wie beispielsweise die Kandidat_innenteams aus einer Frau und einem Mann für die Wahlen in den Départements(dazu nachfolgend mehr) und die bereits erwähnte Verschärfung der finanziellen Sanktionen für die Nichtbeachtung der Paritätsvorschriften seitens der Parteien. Jedoch geriet in eben dieser Legislaturperiode auch das politische Personal der französischen Volksparteien und damaligen Regierungsparteien( Partie Socialiste und Les Républicains) in Misskredit – zugunsten einer neuen politischen Gruppierung: La République en Marche. Die verurteilt den alten Politikstil und darf daher natürlich keine für diesen Stil charakteristischen Gepflogenheiten an den Tag legen. Die Tabelle 1: Wahlmodi auf der nationalen Ebene im Überblick zu wählende Institution Wahlmodi Unterhaus des französischen Parlaments: Nationalversammlung reines Mehrheitswahlrecht mit absoluter Mehrheit(erster Wahlgang) oder relativer Mehrheit(Stichwahl) Es wird ein_e Kandidat_in in Einpersonenwahlkreisen gewählt. Sie_ er zieht in die Nationalversammlung ein, wenn sie_er im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen bzw. im zweiten Wahlgang (Stichwahl) die relative Mehrheit erlangt. Oberhaus des französischen ­Parlaments: Senat je nach Anzahl der zu wählenden Senator_innen reines Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht In jedem Wahlkreis werden die Senator_innen in indirekter Wahl von einer Wahlversammlung gewählt, die aus Abgeordneten und lokalen Mandatsträger_innen besteht. Je nach Einwohnerzahl des Wahlkreises ist der Wahlmodus unterschiedlich: –– In der Mehrheit der Wahlkreise(einwohnerstark), in denen mehr als zwei Senator_innen gewählt werden, kommt das Verhältniswahlrecht zur Anwendung. –– In einwohnerschwachen Wahlkreisen, in denen nur ein bis zwei Senator_innen gewählt werden, gilt das absolute Mehrheitswahlrecht mit maximal zwei Wahlgängen(wie bei der Wahl zur Nationalversammlung). 3 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Politische Parität in Frankreich auch geschlechterbezogen sehr progressive Aufstellung dieser von Emmanuel Macron gegründeten Bewegung hat die Tendenz zu mehr Parität in der Nationalversammlung seit 2017 weiter verstärkt; Frauen stellen nun fast 40 Prozent der Abgeordneten der Nationalversammlung. Das Aufstellen von paritätisch besetzten Wahllisten für Parlamentswahlen ist inzwischen ein Qualitätsmerkmal des politischen Apparats und ein eigenständiger Wahlkampfschwerpunkt. Auch für Frankreich lässt sich feststellen, dass die jeweiligen Wahlsysteme auf den verschiedenen politischen Ebenen die tatsächliche Umsetzung der Parität positiv oder negativ beeinflussen. Für Wahlen nach dem Mehrheitswahlsystem, wie beispielsweise die Nationalversammlung, lässt sich Parität bei Kandidaturen und Mandaten deutlich schwerer erreichen als bei Wahlen mit dem Verhältniswahlsystem, wie beispielsweise des Senats. Im Falle des zu fast 75 Prozent per Verhältniswahlsystem zu wählenden Senats greifen die Gleichstellungsvorschriften deutlich besser. Auf den Wahllisten der einwohnerstarken Wahlkreise, in denen mehr als zwei Senator_innen gewählt werden, muss auf jeden Kandidaten zwingend eine Kandidatin folgen(Reißverschlussprinzip). Allerdings stellen Frauen derzeit dennoch nur ein Drittel aller Senator_innen. Zum einen wird immerhin ein Viertel der Senatssitze(die in den einwohnerschwachen Wahlkreisen) mit reinem Mehrheitswahlrecht gewählt. Zum anderen gelingt es den politischen Akteur_innen auch bei der listenbasierten Verhältniswahl, die Gleichstellungsvorschriften zu umgehen: Beispielsweise befinden sich auf den jeweils ersten Listenplätzen immer noch überwiegend Männer. Diese Wirkung wird obendrein dadurch verschärft, dass statt einer Wahlliste mehrere Wahllisten vorgelegt werden, die dann alle von einem Kandidaten angeführt werden. Insgesamt gesehen haben auch die verschiedenen Bestimmungen gegen Ämterhäufung sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene dazu geführt, dass das politische Personal vielfältiger wurde und sich erneuern konnte. Paritätsgesetze auf regionaler und ­lokaler Ebene: Regionen, Départements und Gemeinden Das erste Paritätsgesetz für die Regional- und Gemeindewahlen vom 6. Juni 2000 wurde seitdem mehrfach weiterentwickelt: Am 11. April 2003 wurde für die Regionalwahlen das Reißverschlussprinzip eingeführt, d.h., auf den Wahllisten muss auf jeden Kandidaten zwingend eine Kandidatin folgen. Ab 31. Januar 2007 wurde diese gesetzliche Regelung auch bei den Gemeindewahlen angewandt, zunächst für die großen Gemeinden über 3.500 Einwohner_innen. Gleichzeitig wurde die Verpflichtung eingeführt, dass auch die jeweilige Exekutive paritätisch besetzt sein muss. Die Gemeindewahlen von 2014 und die Departements- und Regionalwahlen von 2015 brachten die gewünschten Wechsel in der Exekutive Tabelle 2: Wahlmodi auf der regionalen und lokalen Ebene im Überblick Wahlmodi der Räte Region: Regionalrat( Conseil régional) Verhältniswahlrecht In jeder Region werden die Mitglieder des Regionalrats über eine Wahlliste mit Reißverschlussprinzip gewählt. Departement: Departementrat ( Conseil départemental) Mehrheitswahlrecht In jedem Wahlkreis( canton) des Departements nominiert jede Partei ein paritätisch besetztes Tandem aus einer Kandidatin und einem Kandidaten. Das gewählte Tandem zieht in den Departementrat ein. Gemeinde: Gemeinderat(Conseil municipal) Je nach Einwohnerzahl Verhältniswahlrecht oder Mehrheits­ wahlrecht Je nach Einwohnerzahl der Gemeinde ist der Wahlmodus unterschiedlich: –– In Gemeinden über 1.000 Einwohner_innen werden die Mitglieder des Gemeinderats(und der gemeindeübergreifenden Kommunalräte) per Verhältniswahlrecht über eine Wahlliste mit Reißverschlussprinzip gewählt. –– In Gemeinden unter 1.000 Einwohner_innen gilt das Paritätsgebot nicht. Die Kandidat_innen werden zwar auf einer parteibezogenen Wahlliste im Reißverschlussprinzip aufgestellt, die Wähler_innen können ihre Stimmen jedoch ohne jegliche Geschlechtervorgaben auf Kandidat_innen unterschiedlicher Wahllisten verteilen. Gewählt sind die Kandidat_innen, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit und im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit erhalten(Mehrheitswahlrecht). Wahlmodi der Exekutive Das Exekutivorgan der Region ist der_ die(Stellvertretende) Vorsitzende des Regionalrats. Sie werden vom Regionalrat aus den eigenen Reihen gewählt und paritätisch besetzt. Das Exekutivorgan des Departements ist der_die(Stellvertretende) Vorsitzende des Departementrats. Sie werden vom Departementrat aus den eigenen Reihen gewählt und paritätisch besetzt. Das Exekutivorgan der Gemeinde ist der_die(Stellvertretende) Bürgermeister_in. Sie werden vom Gemeinderat aus den eigenen Reihen gewählt und paritätisch besetzt. 4 Paritätsbilanz 2019: Rechnerische Parität oder echte Machtteilung? mit mehr oder weniger tiefgreifenden Veränderungen in die oberen Ebenen der Lokalverwaltungen – insbesondere wenn ein parteipolitischer Machtwechsel vollzogen wurde. Das Gesetz vom 17. Mai 2013 ist das letzte der französischen Paritätsgesetze. Es reformiert die Wahl der Gemeinderäte und gemeindeübergreifenden Kommunalräte sowie der Departementräte: Seitdem wählen Gemeinden mit 1.000 oder mehr Einwohner_ innen ihre Gemeinderäte und die gemeindeübergreifenden Kommunalräte per Listenwahl mit geschlossenen Wahllisten, die nach dem Reißverschlussprinzip aufgestellt sein müssen. Allerdings befinden sich auf den jeweils ersten Listenplätzen, oftmals gleichbedeutend mit der Spitzenkandidatur für die Exekutive, immer noch überwiegend Männer. Und diese benennen bisweilen ebenfalls einen Mann als ihren ersten Stellvertretenden Vorsitz, wenn sie gewählt werden – nicht etwa die nach ihnen auf der Liste platzierte Kandidatin. Die Wahl der Departementräte erfolgt seit der Einführung des Gesetzes durch Mehrheitswahl mit gemischten Kandidat_innenteams. In jedem Wahlkreis muss ein Kandidat_innenteam aus einer Kandidatin und einem Kandidaten nominiert werden. Auch die Exekutivorgane der Departements, der_die Vorsitzende und die Stellvertretenden Vorsitzenden des Departementrats, unterliegen der Paritätspflicht. Es gilt, dass jede_r Kandidat_in eine_n Vertreter_in des anderen Geschlechts haben muss. Die ersten Wahlen, bei denen vollständige Parität in den Räten und Exekutivorganen der Departements hergestellt werden sollte, waren die Wahlen von März 2015. Die paritätische Besetzung der Exekutivteams bleibt jedoch eine Schwachstelle: Weibliche Vorsitzende der Departementräte sind, auch wenn sie ihre Zahl verdoppeln konnten, nach wie vor eine extreme Minderheit, die lediglich von fünf auf etwa zehn Prozent angestiegen ist. Auch gibt es mehr Erste Stellvertreter als Erste Stellvertreterinnen von Bürgermeister_ innen, selbst wenn der Bürgermeister ein Mann ist:» Männliche Herrschaft ist dort besonders beharrlich, wo das Gesetz nicht anwendbar ist[...]. Und was ist mit den begehrtesten Positionen, angefangen mit der des Bürgermeisters? Sie werden wieder einmal von Männern in Beschlag genommen, die allesamt gute Gründe haben, warum sie auf Platz eins der Liste bleiben sollten.[...] So geht» symbolische Gewalt«.« 5 PARITÄTSBILANZ 2019: RECHNERISCHE PARITÄT ODER ECHTE MACHTTEILUNG? rechnerische Parität jedoch erreicht, müssen die erhofften und tatsächlichen Folgen der zahlenmäßigen Gleichberechtigung in der Politik näher betrachtet werden, wie zum Beispiel die tatsächliche Machtteilung. Beispielhaft für die Grenzen gesetzlicher Paritätsregelungen für tatsächliche Machtverteilung sind die Departementräte. So ist das oberste Auswahlkriterium bei der Aufstellung der Kandidat_innen der gemischtgeschlechtlichen Kandidat_innenteams oft, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits ein lokales Amt innehat, d. h. vor Ort Bekanntheit genießt. Dies begünstigt meist männliche Bewerber, die dann auch regelmäßig als erste für ein Kandidat_innenteam ausgewählt werden und dadurch gegenüber den ebenfalls im Tandem mitkandidierenden Frauen häufig von vornherein einen Vorsprung haben. Gleichheit zwischen Frauen und Männern lässt sich dagegen eher in Fällen beobachten, in denen sich das Kandidat_innenteam aus zwei Personen zusammensetzt, die nicht bereits ein Amt innehaben und daher eher unbekannt sind. Die Machtungleichheit zwischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in Departementräten kommt noch durch weitere»männliche Universalismen« zustande. Die Ausweitung der Paritätsregelungen auf die Ebene der Departements verlief nicht ohne Spannungen. Ein Beispiel: Der Departementrat von Orne hatte vor der Wahl von 2015 lediglich vier Rätinnen und 37 Räte, danach durch die Zusammensetzung aus gemischtgeschlechtlichen gewählten Teams gleich viele. Eine echte Machtteilung hatte es aufgrund der bestehenden Traditionen jedoch schwer. Ausgeschiedene bzw. durch Parität verdrängte Mandatsträger wollten sich nicht einfach mit dem Ende ihrer Machtausübung in ihrem Wahlkreis zufriedengeben; ihre Äußerungen waren oftmals von Herablassung, unterschwelliger Bevormundung und Geschlechterstereotypen geprägt. Der Stellvertretende Vorsitzende des Departementrats betonte einerseits, dass» es die Atmosphäre verändert hat, sie ist jetzt viel angenehmer«. Andererseits relativierte er seine Zufriedenheit darüber und beschrieb die Rätinnen als»viel weniger politisch als wir, sie haben eine verwirrende Natürlichkeit[...] sie haben mehr Schwierigkeiten, sich anzupassen.« 6 Dass die männlichen Politiker meist schon langjährige politische Erfahrung haben und sich untereinander alle gut kennen, scheint zu Abwertungen der Mandatsträgerinnen bis zu einem teaminternen hierarchischen Umgang mit ihnen zu führen.»Sie nimmt ihren Platz ein, sie macht es ziemlich gut«, bemerkte der Stellvertretende Ratsvorsitzende über seine Teamkollegin.»Wenn mir Dinge nicht gefallen, verstänDie nacheinander verabschiedeten gesetzlichen Vorschriften – ein Erfolg des langen Atems der feministischen Aktivist_innen, die nach und nach zahlreiche Anhänger_innen für ihre Sache mobilisiert haben – sind zweifelsohne ein wirksames Mittel, damit Frauen in die Politik vordringen können. Ist die rein 5 Michel Koebel: Les hiérarchies du pouvoir local, Les enjeux des élections municipales, Savoir/Agir, Nr. 25, 2013. 6» Eine neue Generation von Politikwissenschaftlerinnen[...] betrachtet aus einer[breiten historischen] Perspektive gegenwärtige Methoden der Diskriminierung beim Zugang zu gewählten Ämtern. Diese Wissenschaftlerinnen analysieren die mehrdeutige Verwendung von als ›weiblich‹, minderwertig oder sogar für Machtpositionen untauglich geltenden Eigenschaften. ›Nähegefühl‹, ›Sinn für das Konkrete‹, ›Kontaktfähigkeit‹, ›Zuhörenkönnen‹ und ›Zugänglichkeit‹.«(Marlène Coulomb-Gully/Juliette Rennes: Genre, politique et analyse du discours. Une tradition épistémologique française gender blind, in Mots. Les langues du politique, Nr. 94, 2010) 5 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Politische Parität in Frankreich digen wir uns. Wenn es gut laufen soll, muss ich sie aber ein wenig vorbereiten.« 7 Daher muss weiter beobachtet werden, wie sich die Ausgrenzung von Frauen über die Zeit entwickelt, u.a. auch hinsichtlich geschlechterspezifischer Kompetenzverteilungen. Oftmals inoffizielle Rangfolgen im Ansehen 8 sind sozial und politisch durch lang tradierte Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern entstanden. Bei der Gleichstellung geht es auch um die Möglichkeit, die Normen und gewohnten Gepflogenheiten des politischen Betriebs zu verändern, und darum, dass Frauen und Männer die abgesteckten stereotypen Grenzen überschreiten(lernen), in denen sie sich oftmals bewegen und bewertet werden. Qualitative Machtteilung bedeutet auch ein Gleichgewicht in der Kompetenzverteilung in Mandaten und Ämtern. In diesem Zusammenhang ist die nach wie vor bestehende geschlechterspezifische Aufgabenverteilung in Gremien und Ausschüssen auf allen politischen Ebenen unbedingt zu berücksichtigen. Dabei sind die Politikbereiche des sozialen Schutzes, der Sozialhilfe, der Unterstützung Bedürftiger, alter Menschen und Kinder, der Kultur, der Bildung usw. nicht weniger prioritäre oder weniger strategisch wichtige Bereiche als öffentliche Finanzen oder das Abstecken der rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft. Die Karten der politischen Entscheidungsfindung müssen daher ganz neu gemischt und verteilt werden, ohne dabei tradierte Geschlechterrollen fortzuschreiben. Die Vollendung der bislang unvollendeten Parität in Richtung echter Machtteilung hängt vornehmlich daran, gesellschaftlich anzuerkennen, dass Sexismus systemisch ist. Die Durchsetzung der zahlenmäßigen Parität erhöht zwar die Aufmerksamkeit und die Möglichkeiten zur Verteidigung von Frauenrechten und zum Einsatz für Gleichstellungspolitik durch zahlenmäßig mehr Mandatsträgerinnen, sie schafft aber noch keinen Automatismus hin zu einer gleichen Machtteilung. Wie der französische Hohe Rat für Gleichstellung von Frauen und Männern formuliert, ist Machtteilung keine rein quantitative Angelegenheit:» Gleichstellung beschränkt sich nicht auf das Ziel einer bloßen Anwesenheit von 50 Prozent Frauen. Sie ist auch eine Gelegenheit, die Verteilung der Geschlechterrollen von Frauen und Männern zu hinterfragen. Tatsächlich sind Männer nach wie vor in der Mehrheit in typisch männlichen Ausschüssen, wie z. B. in Finanzausschüssen, während Frauen in den typisch weiblichen Ausschüssen, z. B. in den für Kinder zuständigen, die Mehrheit stellen. Die typisch männlichen Ausschüsse werden im Allgemeinen als komplexer wahrgenommen, sind höher angesehen und verleihen ihren Mitgliedern mehr politische Macht.« 9 Gleichstellung von Frauen und Männern erfordert eine Gesellschaft, in der sowohl thematische als auch symbolische Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse geteilt werden, in der Wohltätigkeit kein Zeichen von Schwäche ist und in der jede_r nach seinen_ihren Qualitäten und nicht nach seinem_ihrem Geschlecht beurteilt wird. Die Gesetze haben diesbezüglich einen Dominoeffekt in Gang gesetzt und die Überzeugung gestärkt, dass Macht gleichberechtigt zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden muss. Das Verständnis der Öffentlichkeit wandelt sich; diese Dynamik muss weitergehen, immer mehr Menschen überzeugen und mehr Unterstützung bekommen. Die Entschlossenheit der Frauenbewegung und die immer häufiger tatsächlich erreichte zahlenmäßig Parität führen nun dazu, dass vermehrt über die noch unvollendete qualitative Machtteilung nachgedacht wird. Ihre Vollendung muss auch die geschlechterbezogene Zuordnung zu bestimmten Politikbereichen sowie den gesamtgesellschaftlichen Sexismus angehen. Der Artikel zum französischen Paritätsgesetz erschien in Pari… was? Fragen und Antworten zu Parität und Paritätsgesetz, hrsg. Von Uta Kletzing, Forum Politik und Gesellschaft, Friedrich-Ebert-Stiftung, September 2019 7 Béatrice Jérome: Les départements à l’heure de la parité, Le Monde, 24./25. April 2016. 8 Was die fortbestehende geschlechtsspezifische Verteilung von Machtpositionen und symbolischen Ressourcen beim politischen Personal angeht, bringt der gesetzlich vorgeschriebene Bericht über die lokale Situation der Gleichstellung von Frauen und Männern immer noch gelebte soziale Geschlechterrollen bei den Mandatsträger_innen und in der leitenden Kommunalverwaltung ans Licht(Haut Conseil à l’Egalité entre les femmes et les hommes: Rapport des collectivités en matière d’égalité femmes – hommes. Poursuivre le déploiement pour atteindre l’égalité partout, November 2018, Download: https://www. lagazettedescommunes.com/telechargements/2018/12/rapport-13juin-final-synthese-vf.pdf. 9 Haut Conseil à l’Égalité entre les femmes et les hommes, Guide de la parité – Des lois pour le partage à égalité des responsabilités politiques, professionnelles et sociales, Fassung vom 24. August 2016. 6 IMPRESSUM AUTORINNEN IMPRESSUM Laurence Rossignol ist Senatorin des Departements Oise, Mitglied im Sozialausschuss und stellvertretende Vorsitzende der Delegation für Frauenrechte. Sie ist Vorsitzende des feministischen Vereins Assemblée des femmes. Zuvor war sie von 2014 bis 2016 Staatssekretärin für Familie und Senioren und bis Mai 2017 Ministerin für Familie, Kinder und Frauenrechte. Friedrich-Ebert-Stiftung Paris| 41 bis, bd. de la Tour-Maubourg 75007| Paris| France Tel.+33 1 45 55 09 96 www.fesparis.org Yseline Fourtic ist Referentin im französischen Senat und Vorstandsmitglied des feministischen Vereins Assemblée des femmes. Sie hat zuvor für den Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern, im Büro der Ministerin für Familie, Kinder und Frauenrechte und des Vorsitzenden des Regionalrats Midi-Pyrénées gearbeitet. Kontakt: fes@fesparis.org Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-EbertStiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet.. Weitere Publikationen: Das Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung in Frankreich wurde 1985 in Paris eröffnet. Seine Tätigkeit zielt darauf ab, unterhalb der Ebene des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen Deutschlands und Frankreichs eine Vermittlerfunktion im deutsch-französischen Verhältnis zu erfüllen. Dabei steht im Mittelpunkt, Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung sowie Akteuren der Zivilgesellschaft Gelegenheit zu geben, sich zu Themen von beiderseitigem Belang auszutauschen und die Probleme und Herausforderungen, die die jeweils andere Seite zu bewältigen hat, kennenzulernen. Deutsche und französische Partner der FES können dadurch zu gemeinsamen Positionen insbesondere zur europäischen Integration gelangen und bei der Formulierung von Lösungen für die jeweils eigenen Probleme auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen des Nachbarlandes zurückgreifen. Langjährige Veranstaltungsreihen sind die Deutsch-französischen Strategiegespräche(«Cercle stratégique») über aktuelle außen- und sicherheitspolitischen Themen, Jahreskonferenzen zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen(»Deutsch-Französischer Wirtschaftsdialog«) und das Deutsch-französische Gewerkschaftsforum. Guillou, Antoine Eine wirksame und gerechte CO 2 -Steuer Paris, 2020 Gliniasty, Jean de Die Russlandpolitik Präsident Macrons Paris, 2020 Rémi Lefebvre Gelbwesten und politische Repräsentation Paris, 2019 Fourquet, Jérôme; Manternach, Sylvain Die»Gelbwesten« Ein Zeichen der gesellschaftlichen Spaltung Frankreichs Paris, 2019 Finchelstein, Gilles Profil der Anhänger von La République en Marche Paris, 2019 Finchelstein, Gilles Profil der Anhänger der Sozialistischen Partei Paris, 2019 Schreiber, Benjamin Kampf gegen Windmühlen? Frankreichs Gewerkschaften verzweifeln an Macron Paris, 2018 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. POLITISCHE PARITÄT IN FRANKREICH Was ein Gesetz kann – und was nicht Die erste Hürde zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Illusion, dass Gleichberechtigung bereits erreicht sei. Nur durch die gleichberechtigte Mitwirkung der Geschlechter an politischen Entscheidungen kann echte Gleichheit in der Gesellschaft entstehen. Daher sind gesetzliche Vorgaben notwendig, um für mehr Repräsentativität der gewählten Vertreter_innen zu sorgen. Die 1999 verabschiedete Verfassungsänderung und die von 2000 bis 2013 beschlossenen Paritätsgesetze haben die Frauenanteile in politischen Gremien Frankreichs(Nationalversammlung, Senat, Regionalrat, Departementrat und Gemeinderat) deutlich erhöht. Ihre Wirkung hängt allerdings von den jeweiligen Wahlsystemen auf den verschiedenen politischen Ebenen ab. Die Durchsetzung der zahlenmäßigen Parität schafft keinen Automatismus hin zu einer gleichen Machtteilung. Qualitative Machtteilung bedeutet auch, bestehende Normen und Gepflogenheiten des politischen Betriebs wie z. B. geschlechterspezifische Aufgabenverteilung in Gremien und Ausschüssen zu überwinden. Die Paritätsgesetze haben einen Dominoeffekt in Gang gesetzt und auch dazu geführt, dass vermehrt über die unvollendete Gleich­stellung nachgedacht wird. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier: www.fesparis.org