DISKURS 03/ 2020 Verena Bader, Daniel Buhr DIE AMBIVALENZ DES NEUEN Sozialer Fortschritt durch Plattformen, Blockchain und KI? WISO DISKURS 03/ 2020 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die FES ist die älteste politische Stiftung Deutschlands. Benannt ist sie nach Friedrich Ebert, dem ersten demokratisch gewählten Reichspräsidenten. Als parteinahe Stiftung orientieren wir unsere Arbeit an den Grundwerten der Sozialen Demokratie: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Als gemeinnützige Institution agieren wir unabhängig und möchten den pluralistischen gesellschaftlichen Dialog zu den politischen Herausforderungen der Gegenwart befördern. Wir verstehen uns als Teil der sozialdemokratischen Wertegemeinschaft und der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland und der Welt. Mit unserer Arbeit im In- und Ausland tragen wir dazu bei, dass Menschen an der Gestaltung ihrer Gesellschaften teilhaben und für Soziale Demokratie eintreten. Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik verknüpft Analyse und Diskussion an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Praxis und Öffentlichkeit, um Antworten auf aktuelle und grundsätzliche Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu geben. Wir bieten wirtschafts- und sozialpolitische Analysen und entwickeln Konzepte, die in einem von uns organisierten Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Praxis und Öffentlichkeit vermittelt werden. WISO Diskurs WISO Diskurse sind ausführlichere Expertisen und Studien, die Themen und politische Fragestellungen wissenschaftlich durchleuchten, fundierte politische Handlungsempfehlungen enthalten und einen Beitrag zur wissenschaftlich basierten Politikberatung leisten. Über die Autoren dieser Ausgabe Verena Bader ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Personalmanagement und Organisation an der Universität der Bundeswehr München. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit digitaler Technik, insbesondere Algorithmen, in ihrem Verhältnis zu menschlichen Akteur_innen sowie deren Implikationen für Arbeit und Organisation. Außerdem arbeitet sie aktuell in einem von der Hans-BöcklerStiftung geförderten Forschungsprojekt zum Thema„Mitbestimmung 4.0“. Prof. Dr. Daniel Buhr ist Leiter des Steinbeis Transferzentrums Soziale und Technische Innovation und außerplanmäßiger Professor für Politikwissenschaft an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen. Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich Max Ostermayer ist in der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik für den Arbeitsbereich Klima-, Energie- und Strukturpolitik verantwortlich und leitet den Arbeitskreis Nachhaltige Strukturpolitik. 03/ 2020 WISO DISKURS Verena Bader, Daniel Buhr DIE AMBIVALENZ DES NEUEN Sozialer Fortschritt durch Plattformen, Blockchain und KI? 2 VORWORT 3 1 ZUSAMMENFASSUNG 4 2 EINLEITUNG 6 3 WIE ENTSTEHT NEUES IM ZEITALTER DER DIGITALISIERUNG? 8 4 DIE AMBIVALENZ DES NEUEN 9 5 DER EUROPÄISCHE WEG DER DIGITALISIERUNG: ZWISCHEN MARKT UND STAAT? 11 6 KÜNSTLICHE INTELLIGENZ, BLOCKCHAIN UND DIGITALE PLATTFORMEN 11 6.1 Künstliche Intelligenz 12 6.2 Blockchain 13 6.3 Digitale Plattformen 15 7 AUS MEHRDEUTIGKEIT WIRD EINDEUTIGKEIT: DIGITALISIERUNG GESTALTEN 16 7.1 Politikfeld Gesundheit 22 7.2 Politikfeld Arbeit 24 7.3 Politikfeld Sicherheit 26 8 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE POLITISCHE GESTALTUNG 26 8.1 Arbeitswelt 27 8.2 Infrastruktur 28 8.3 Partizipation und Teilhabe 29 8.4 Sicherheit und Schutz 30 Abbildungsverzeichnis 30 Tabellenverzeichnis 31 Abkürzungsverzeichnis 31 Literaturverzeichnis FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 2 VORWORT In den letzten Jahren ist der Blick auf die Digitalisierung differenzierter geworden. Die Digitalisierung wird heute nicht nur als ein technologischer, sondern immer stärker als ein gesellschaftlicher Prozess diskutiert. Zwar sind technische Neuerungen die Keimzelle für viele der Umwälzungen, die wir aktuell beobachten: in der Wirtschaft, in der Arbeitswelt, in unseren Konsummustern oder in der Art, wie politische Debatten verlaufen. Wie diese technischen Neuerungen gesellschaftlich eingebettet werden, gilt es jedoch, verstärkt in den Blick zunehmen. Die Art und Weise, wie wir mit der Digitalisierung als technischem und sozialem Innovationsprozess umgehen, wird letztlich darüber entscheiden, ob wir deren Potenzial für die Gesellschaft als Ganzes nutzbar machen können, oder ob sie als Katalysator für wirtschaftliche und soziale Polarisierungsprozesse wirkt. Um die Chancen der Digitalisierung für sozialen Fortschritt zu heben, muss man sich zunächst mit der Frage beschäftigen, welche positiven und negativen Auswirkungen digitale Technologien auf zentrale Lebens- und Politikbereiche haben. Auf dieser Grundlage lässt sich ableiten, unter welchen Bedingungen und mit welcher politischen Rahmensetzung der Einsatz dieser digitalen Technologien auch zu sozialem Fortschritt führt. Dabei muss ein Koordinatensystem für einen europäischen Weg im Umgang mit der Digitalisierung gefunden werden: Die Vorteile und Gewinne durch die Digitalisierung müssen möglichst alle Menschen spüren – die Verbesserung von Teilhabechancen sowie die Reduzierung sozialer Ungleichheit sind z. B. wichtige Gradmesser dafür. In den Jahren 2018 und 2019 haben die Friedrich-EbertStiftung und die Hans-Böckler-Stiftung vor diesem Hintergrund die Fachgesprächsreihe„Digitalisierung erfolgreich gestalten – Wie können technische Innovationen zu sozialem Fortschritt führen?“ organisiert. Im Rahmen von vier Veranstaltungen wurden drei zentrale digitale Technologien diskutiert: Blockchain, Künstliche Intelligenz und digitale Plattformen. Dabei standen die Auswirkungen – positiv wie negativ – auf die Politikbereiche Gesundheit, Arbeit und Sicherheit im Zentrum der Betrachtung. Die vorliegende Studie ist das Ergebnis der Diskussionen, die wir im Rahmen der Veranstaltungsreihe geführt haben. Sie arbeitet die Ambivalenz der Digitalisierung in den untersuchten Politikbereichen heraus und identifiziert erste konkrete Handlungsempfehlungen. Dabei wird deutlich, dass wir in Deutschland auf gewachsene Strukturen zurückgreifen können, die sich bei der partizipativen Gestaltung sozialer Transformationsprozesse bewährt haben. Die Sozialpartnerschaft und auch die betriebliche Mitbestimmung sind zwei besonders wichtige Institutionen. Diese Stärke müssen wir aktiv nutzen und für die Zukunft ausbauen. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Referent_innen und Teilnehmenden der Reihe bedanken. Besonderer Dank gebührt auch Prof. Dr. Daniel Buhr und Verena Bader für deren wissenschaftliche Begleitung und die Erarbeitung der vorliegenden Studie. Unseren Leser_innen wünschen wir eine interessante Lektüre. MAX OSTERMAYER Friedrich-Ebert-Stiftung DR. MARC SCHIETINGER Hans-Böckler-Stiftung DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 3 1 ZUSAMMENFASSUNG Große Transformationsprozesse wie die Digitalisierung weisen ein hohes Maß an Ambivalenz auf. Die Auswirkungen und Effekte sind entgegen erster, oberflächlicher Betrachtungen weder pauschal als positiv zu bewerten und Anlass für widerspruchsfreie Euphorie noch sind sie per se schlecht und negativ. Das macht die Analyse einerseits aufwändig und kompliziert, bietet andererseits aber viele Gestaltungsmöglichkeiten. Denn der Pfad technischer Innovationen ist keineswegs vorgezeichnet. Im Gegenteil: Ihr Einsatz und ihre Verbreitung werden von Geboten und Verboten, finanziellen Förderungen, Informationskampagnen, Schulungsangeboten und gesetzlichen Regelungen beeinflusst, und ihre Auswirkungen entfalten sich erst in den Dynamiken, die sich durch ihre Nutzung im alltäglichen(Arbeits-)Leben entwickeln. Den Einsatz und die Verbreitung von technischen Innovationen gilt es nun in einem gesellschaftlichen Diskurs und mit demokratischen Mitteln gemeinsam zu entwickeln. Hier zeigt sich gerade in Zeiten populistischer Regierungen und autokratischer Systeme der Vorteil stabiler politischer Verhältnisse vieler europäischer Demokratien. Sie bieten Institutionen und etablierte Aushandlungsplattformen, die Konsens und Kompromiss fördern und die nachhaltige Akzeptanz für konkrete Lösungen erleichtern. Sowohl in der Fachgesprächsreihe als auch in der hier vorliegenden Studie haben wir diese Herausforderungen, aber auch mögliche Lösungen und Handlungsempfehlungen vor allem mit Blick auf die drei Politikfelder Arbeit, Gesundheit und Sicherheit intensiv diskutiert. Unter dem Strich bleibt die Erkenntnis, dass öffentlich wie privat mehr investiert werden muss: in Infrastruktur, die Modernisierung des Wohlfahrtsstaats, in Bildung und Weiterbildung, aber auch in Forschung und Innovation. Zudem gilt es an den bestehenden Stärken anzuknüpfen: etablierte Wohlfahrtssysteme, eine im internationalen Vergleich gut ausgebaute medizinische Versorgung, soziale Standards, ein etablierter Daten- und Verbraucherschutz sowie wichtige Institutionen wie politische Partizipation und Mitbestimmung in den Betrieben. All das sorgt für eine hohe Innovationsfähigkeit von Organisationen und Gesellschaften. Liegen hier auch die Chancen eines dritten, europäischen Weges, der im Unterschied zur chinesischen(staatlich, autokratisch, top-down) oder US-amerikanischen Variante(Markt, Wettbewerb, Kontrolle) vielerlei Anknüpfungspunkte für diese gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe bietet? Zweifelsohne ermöglichen gerade Institutionen wie Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft die Teilhabe, könnten Vertrauen schaffen und damit auch die entsprechende Sicherheit im Wandel bieten. Allerdings sinken seit Jahren der Organisationsgrad sowie die Tariftreue, womit die einstigen Stärken des rheinischen Kapitalismus mehr und mehr erodieren, obwohl sie gerade in Zeiten von Krisen(siehe letzte Finanz- und Wirtschaftskrise) lagerübergreifend als Erfolgsmodell gepriesen werden. Das ist mit Sorge zu betrachten. Denn vor dem Hintergrund diverser aktueller politischer und ökonomischer Spannungen(z. B. Handelskonflikt zwischen USA und China) entfalten die zentralen Elemente dieses europäischen Weges noch mehr Strahlkraft. So scheinen sich dort auch wesentliche Leitplanken der politischen Gestaltung digitaler Transformation zu finden. Dazu zählen Kohäsion und Inklusion statt Spaltung, verbunden mit dem Ziel des sozialen und gesellschaftlichen Fortschritts. Dazu gehört das Primat der Politik ebenso wie der Multi-Stakeholder-Ansatz oder die Mitbestimmung und Beteiligung von Bürger_innen, aber auch der Einsatz gesetzlicher Regulierung und Elemente staatlicher Steuerung sowie gezielte Investitionen in die digitale Infrastruktur und in die Modernisierung des Wohlfahrtsstaats. In der vorliegenden Studie widmen wir uns der Fragestellung, wie Digitalisierung in Europa zu sozialen Innovationen beitragen kann und wie sich Digitalisierung für soziale Innovationen politisch gestalten lässt. Wir adressieren (1) drei aktuell viel und widersprüchlich diskutierte Techniken, Blockchain, Künstliche Intelligenz(KI) und digitale Plattformen, und(2) deren Potenzial in drei großen Bereichen: Gesundheit, Arbeit und Sicherheit – also drei für den sozialen Fortschritt vielversprechende digitale Techniken in drei Bereichen, die die Mehrheit der Bürger_innen in Europa betreffen und deshalb nach politischer Gestaltung verlangen. Wie diese politische Gestaltung aussehen kann, soll im Rahmen dieser Studie diskutiert werden. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 4 2 EINLEITUNG Klimawandel, demografischer Wandel, Ungleichheit – die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit verlangen nach Innovationen. Diese werden von vielen auch in der Digitalisierung gesucht. Industrie 4.0, Blockchain, KI, Internet of Things, digitale Plattformen, E-Health oder Smart Grids versprechen ein großes Chancenpotenzial für wirtschaftlichen wie sozialen Fortschritt. Schon heute zeigen sich vielversprechende Einsatzgebiete der Künstlichen Intelligenz: Früherkennung von Krebserkrankungen, präzise Wettervorhersagen, kostengünstige Wartung von Autobahnbrücken, effiziente Verbrechensbekämpfung und vieles mehr. Doch Technik allein wird diese Potenziale nicht schöpfen können. Denn auch die Digitalisierung verursacht neue Herausforderungen: digitale Spaltung, die wiederum oft einhergeht mit sozialer Ungleichheit, Verlust von Tätigkeiten, der Entwertung von Wissen, einem wachsenden Bedarf an Bildung, permanenter Qualifizierung und sozialer wie rechtlicher Absicherung gegen neue Risiken des digitalen Arbeitens und Wirtschaftens(Datensicherheit, Datenschutz, Privatsphäre, geistiges Eigentum, Mitbestimmung, Sozialversicherung für Cloud- und Crowdworker_innen, Besteuerung und Regulierung transnationaler Plattformanbieter und vieles mehr). Auch hier wird nach neuen Lösungen gesucht, nach neuen Organisationsformen und Arbeitsweisen, neuen Geschäftsmodellen und Dienstleistungen: nach sozialen Innovationen. Soziale Innovationen sind neue soziale Praktiken und Techniken, deren Ziel es ist, bestehende gesellschaftliche Probleme im Vergleich zu den bisherigen Ansätzen besser zu lösen, und die sich schließlich in weiten Teilen der Gesellschaft institutionalisiert und routinisiert bzw. erfolgreich durchgesetzt haben(Buhr et al. 2018; Howaldt et al. 2008; Zapf 1989). Beispiele gibt es viele: angefangen bei der Sozialversicherung über die duale Ausbildung, das Wahlrecht und die Mitbestimmung bis hin zum Energiesparen. Damit schaffen gerade soziale Innovationen die zentrale Basis für den sozialen Fortschritt. Zudem haben soziale Innovationen Einfluss darauf, ob eine technische Invention(Erfindung) zur verbreiteten Innovation wird, auf welchen Wegen und Kanälen sie sich ausbreitet(diffundiert) und welche Wirkung sie dabei entfaltet. Denn eine Innovation muss immer beides umfassen: Invention und Diffusion. Es geht also um eine neue Idee, ein neues Produkt, einen neuen Prozess, eine neue Dienstleistung. Es geht damit aber immer auch um die Frage, wie es diese von einem Menschen zum anderen schaffen, wie sie sich also im Markt bzw. in weiten Teilen der Gesellschaft durchsetzen und diffundieren. Damit spielen nicht nur die Anbieter von neuen Lösungen, also beispielsweise Unternehmen oder Verwaltungen, sondern auch die Nachfrager_innen eine wesentliche Rolle. Gerade hier bedarf es einer frühzeitigen Einbindung und Partizipation der Nutzer_innen und Anwender_innen, d. h. sowohl der Kund_innen bzw. Patient_innen und Bürger_innen als auch der Beschäftigten. Auch dafür bietet die Digitalisierung ein großes Chancenpotenzial. Nur dann kann es gelingen, die Entwicklungen in und um die digitale Transformation so zu nutzen, dass möglichst viele Menschen davon profitieren können. Denn Innovationen sind stets eingebunden in soziale Prozesse. Gabriel Tarde(2009) zufolge beruht wiederum jegliche gesellschaftliche Veränderung auf inhärent innovativen Nachahmungsprozessen und einem breiten Spektrum an Wechselwirkungen. Dazu zählen die nachahmende Wiederholung, der Gegensatz wie auch Prozesse der Anpassung (Howaldt et al. 2019). Wir verändern beispielsweise unser Mobilitäts- und Kommunikationsverhalten oder führen einen bewussteren Lebenswandel, um Krankheiten vorzubeugen oder unseren individuellen ökologischen Fußabdruck zu verringern. Neue Applikationen(z. B. Mobilitätsplattformen, Gesundheits-Apps, Smart-Meter etc.) unterstützen uns dabei und fördern das Entstehen neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Damit geraten die mitunter komplexen Variationen sozialer Praktiken unterschiedlichster Akteure und ihre Lernprozesse verstärkt in den Fokus – aber auch das große Potenzial der Digitalisierung für die Entdeckung und Verbreitung sozialer Innovationen, zum Beispiel durch Information und Kollaboration, Vernetzung und Kommunikation. In dieser menschenzentrierten Betrachtung des digitalen Wandels stellen sich zwangsläufig vielerlei ethische und gesellschaftspolitische Fragen. Auch hier hilft eine Diskussion an konkreten Fragestellungen mehr als der oberflächliche Diskurs im Abstrakten. Wem nutzt der Einsatz einer spezifischen (digitalen) Lösung? Wo liegen die Schwierigkeiten? Sind die Betroffenen – auch vor dem Hintergrund eines immer DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 5 verbleibenden Restrisikos(z. B. Datenschutz, Datensicherheit) – trotzdem dafür, diese Lösung in diesem konkreten Fall anzuwenden? Denn gerade in jenen spezifischen Entscheidungssituationen zeigt sich häufig, dass viele Menschen gegenüber Neuerungen und Wandel sehr viel positiver eingestellt sind, weil sie den konkreten Mehrwert und Nutzen besser einschätzen und gegenüber den Nachteilen präziser abwägen können(Rogers 2003). Gerade im Bereich der Gesundheitspolitik wandelt sich dann die abstrakte Ablehnung einer zunehmend digital gestützten medizinischen Versorgung in ganz konkrete Zustimmung, wenn sich beispielsweise durch die Nutzung von Tele-Sprechstunden bei der Nachsorge stundenlange Anfahrten und Wartezeiten bei dem Facharzt bzw. der Fachärztin oder bei dem Spezialisten/der Spezialistin vermeiden lassen. Dann erkennen auch viele Bürger_innen vermutlich eher den Vorteil einer digitalen Patientenakte bzw. den digitalen Austausch von medizinischen Daten in der Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams in der Pflege(z. B. Patient_innen sowie Hausärzt_innen, Apotheker_innen, Pflegedienst, Physiotherapeut_innen, An- und Zugehörige etc.). Doch bei allem Plädoyer für Konkretheit gilt es, bestimmte übergeordnete Prinzipien, Normen und Werte zu achten. Weil von der Digitalisierung vielfach unterschiedliche und mitunter auch gegenläufige Interessen betroffen und dabei häufig erhebliche Machtasymmetrien zu beobachten sind, bedarf es wirksamer rechtlicher Regelungen(z. B. als Experimentierräume mit speziellen Klauseln), die einerseits Freiräume schaffen, andererseits aber auch angemessenen Schutz für die Rechte und Interessen aller Betroffenen gewährleisten (Buhr 2015; Leopoldina 2018). Hier zeigt sich das ganze Ausmaß der Ambivalenz digitaler Transformation. Denn während gerade die KI in der Tat die Möglichkeit zu umfassender Kontrolle bietet, schafft die Digitalisierung eben auch neue Spielräume, die für intelligente Mobilitätskonzepte, einen gesünderen Lebensstil, mehr Transparenz, Beteiligung und mehr Arbeitsqualität(„Gute Arbeit“) genutzt werden können. Daher ist ihre politische Gestaltung umso wichtiger. Schon bei der Konzeption der Fachgesprächsreihe, auf deren Vorträgen, Diskussionen und Erkenntnissen die vorliegende Publikation basiert, wurde bewusst von den Chancen ausgegangen und der Mensch in den Mittelpunkt dieser Entwicklungen gestellt. Daher wurden auch drei Politikfelder ausgewählt, die uns als Bürger_innen jeden Tag und sehr konkret betreffen: Gesundheit, Arbeit, Sicherheit. Diese Politikfelder tangieren zudem die größten Budgets in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen. Sie bieten damit auch das größte Gestaltungspotenzial. Wir danken allen Teilnehmenden der Fachgesprächsreihe für ihre vielen klugen Beiträge, Referate und Kommentare. 1 Die einzelnen Workshops folgten dabei einer einheitlichen Gliederung, die auch diesen Beitrag strukturiert: 1. Wie entsteht Neues im Zeitalter der Digitalisierung, und wo finden sich Chancen für soziale Innovationen? 2. Was ist bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz, Blockchain und digitalen Plattformen zu erwarten? 3. Welche Chancen ergeben sich daraus? 4. Wie müssen wir die Digitalisierung dafür politisch gestalten? Wir wollen im Folgenden also zunächst den grundsätzlichen Analyserahmen vorstellen und klären, wie überhaupt Neues entsteht und welche Bedingungen dafür herrschen müssen. Dann widmen wir uns den Chancen von KI, Blockchain und digitalen Plattformen anhand konkreter Beispiele in den drei Politikfeldern Arbeit, Gesundheit sowie Sicherheit, ehe wir auf Basis unserer Literaturanalyse, der Vorträge, Diskussionen und Expertengespräche erste Handlungsempfehlungen für eine gesellschaftsdienende Gestaltung der digitalen Transformation entwickeln. Dabei konzentrieren wir uns neben dem besonderen Fokus auf die Veränderung der Arbeitswelt insbesondere auf die Bereiche Infrastruktur, Partizipation und Teilhabe sowie Sicherheit und Schutz. Dementsprechend sind unsere Handlungsempfehlungen gegliedert. 1 Wir danken hier ausdrücklich: Dr. Philipp Fink, Dr. Marc Schietinger, Max Ostermayer, Christina Schildmann, StS Björn Böhning, Thomas Fischer, Jens Zimmermann MdB, Falko Mohrs MdB, Jan Kuhlen, Prof. Dr. Beate Ehret, Prof. Dr. Svenja Falk, Dr. Kajsa Borgnäs, Prof. Dr. Thomas Gegenhuber, Claus Cremers, Magdalena Ziomek-Frackowiak, Christina Kampmann MdL, Ariane Hellinger, Prof. Dr. Andranik Tumasjan, Karsten Stampa, Dieter Rehfeld, Karl-Heinz Brandl. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 6 3 WIE ENTSTEHT NEUES IM ZEITALTER DER DIGITALISIERUNG? Innovation wird oft(und damit fälschlicherweise) als Ergebnis eines einmaligen Aktes beziehungsweise als eindeutig abgrenzbares Phänomen verstanden: ein neu eingeführtes Produkt, eine neue Dienstleistung, ein neues Produktionsverfahren oder eine neue Organisationsform. Dieses Verständnis suggeriert, man könne Innovationen klar erkennen und eindeutig identifizieren. Bei genauerer Analyse werden jedoch die Lücken dieser Interpretation sichtbar. Innovationen durchlaufen einen Prozess: Phasen des Suchens, des Forschens, der Kooperation und Arbeitsteilung, Testläufe und Prototypen, die Markteinführung und Diffusion – viele unterschiedliche Phasen, die sich oft überschneiden und die sich zumindest nicht klar – und schon gar nicht linear – voneinander abgrenzen lassen. Innovationen sind somit das Ergebnis eines komplexen sozialen Prozesses, der spontan und situativ, in festen hierarchischen Strukturen, vielleicht aber auch sehr flexibel innerhalb vernetzter Strukturen ablaufen kann. Vor allem mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft verändern sich diese Strukturen mitunter massiv. Innovationen wie zum Beispiel digitale Plattformen entstehen vermehrt in Netzwerken vieler unterschiedlicher Akteure – und in Koproduktion mit den Anwender_innen und Nutzer_innen. Das heißt: Innovationsprozesse öffnen sich(„Open Innovation“) und binden immer mehr, unterschiedliche Akteure ein. Daher hat die Innovationspolitik in jüngerer Vergangenheit ihr Spektrum sukzessive verbreitert, hin zum Konzept der„Quadruple Helix“. Dieser Ansatz hebt die zunehmende Bedeutung der Endnutzer_innen für den Erfolg eines Innovationsprozesses hervor. Demnach besteht ein funktionierendes Innovationssystem aus vier sogenannten Helices, die(1) Wissenschaft und(2) Wirtschaft sowie(3) Politik und(4) Zivilgesellschaft umfassen. Diesen Quadruple-Helix-Ansatz gilt es, in Zukunft konsequent auszubauen, zumal etablierte Innovationsmodelle mehr und mehr zu erodieren drohen. Während der„klassische“ Innovationsprozess der„Closed Innovation“(nach Schumpeter) vor allem nach innen gerichtet war – Kundenwünsche(Probleminformation) werden dabei durchaus aufgenommen, aber die Lösung wird intern, innerhalb des Unternehmens, erarbeitet –, verlangen gerade die Innovationen einer digitalen Ökonomie nach anderen Modellen. Das Open-Innovation-Modell versucht, diesen Wandel zu konzeptualisieren. Es betont zum einen die Endlichkeit und Beschränktheit der Ressourcen(z. B. Wissen) einzelner Organisationen und zum anderen die dadurch notwendige Kollaboration mit anderen. Denn auch in großen, multinationalen Unternehmen reicht das interne Wissen für komplexer werdende Innovationsprozesse nicht mehr aus. Es muss Wissen anderer, externer Akteure aktiviert werden: von Universitäten und Forschungslaboren, aber eben auch von anderen Unternehmen, die möglicherweise im Wettbewerb stehen. Dazu gehört, die Anwender_innen, Kund_innen und Nutzer_innen frühzeitig einzubinden. Denn mitunter stellen die Kund_innen nicht nur die Probleminformationen, sondern als sogenannte Prosument_innen beispielsweise auch die Lösungsinformationen zur Verfügung. Sie werden zu wesentlichen Treibern der Innovation. Open Innovation ist demnach die Öffnung des Innovationsprozesses von Unternehmen und die aktive strategische Nutzung der Außenwelt zur Vergrößerung des eigenen Innovationspotenzials. Open Innovation verlangt von Organisationen die Fähigkeit, externes Wissen zu internalisieren (Outside-in-Prozess), aber eben auch internes Wissen zu externalisieren(Inside-out-Prozess). Durch die Kombination dieser beiden Prozesse sollen die Lieferanten, Kund_innen und Universitäten aktiv bei der Entwicklung von Innovationen integriert werden. Durch die gleichzeitige Externalisierung dieser Innovation soll sich ein Markt um die Innovation herum aufbauen(siehe Open-Source-Entwicklung im Softwarebereich oder die App-Entwicklung über Plattformen). Open Innovation grenzt sich damit von Closed Innovation ab, also dem Innovationsverständnis, das nach Schumpeter die Exklusivität einer Innovation als wesentliche Ursache für Rentengewinne des Innovators und damit als Dynamo für den/die Pionierunternehmer_in erkennt. Daher hat sich in Teilen der Wissenschaft die Einsicht verfestigt, dass es nicht ausreicht, nur die einzelne Organisation bzw. – im Schumpeterschen Sinne – die einzelnen Entrepreneur_innen in den Blick zu nehmen(Buhr/Stehnken 2018). Es gilt auch, die sie umformenden Strukturen und Institutionen zu analysieren(Buhr et al. 2016): das(Aus-) Bildungs- und Weiterbildungssystem, das Produktionsregime beziehungsweise spezifische Kapitalismusmodell(z. B. DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 7 koordinierte Marktwirtschaft, liberale Marktwirtschaft, inkorporierter Kapitalismus), aber eben auch den jeweiligen Wohlfahrtsstaatstyp(z. B. konservativ, sozialdemokratisch, mediterran, post-sozialistisch, liberal). Denn diese Strukturen bestimmen ganz wesentlich das Angebot sowie den Bedarf und die Nachfrage nach Innovationen: Werden bestimmte pflegerische Leistungen, Kinderbetreuung oder andere Sozialleistungen vom Staat bereitgestellt(wie z. B. im skandinavischen Modell)? Oder müssen diese beispielsweise Familienangehörige erbringen(z. B. konservativer oder mediterraner Wohlfahrtsstaat)? Beteiligen sich auch die Unternehmen bzw. Arbeitgeber_innen an Aus- und Weiterbildung(wie in der sogenannten koordinierten Marktwirtschaft)? Oder sind allein die Beschäftigten dafür verantwortlich(liberale Marktwirtschaft)? Die Antworten zu diesen Fragen bzw. die jeweiligen Institutionengefüge der Innovationssysteme beeinflussen damit sowohl die Nachfrage nach Innovationen als auch das Angebot. Sie bestimmen den Input(z.B. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Anzahl Studienplätze oder Hochschulprofessuren etc.) und den Output(z. B. Patente, neue Produkte oder Dienstleistungen) sowie den Outcome (z. B. weniger Ressourcenverbrauch, mehr qualitatives Wachstum etc.) eines Innovationssystems. Sie bestimmen damit auch die Innovationsfähigkeit auf der Mikro-(z. B. Unternehmen), Meso-(z. B. Branchen und Sektoren) und Makroebene (z. B. ganze Staaten, Volkswirtschaften bzw. Gesellschaften). Damit bieten sie aber auch enormes Gestaltungspotenzial. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 8 4 DIE AMBIVALENZ DES NEUEN Häufig werden Innovationen mit technischen Erneuerungen gleichgesetzt, die durch visionäre Unternehmer_innen sowie vielversprechende, bahnbrechende und revolutionäre Techniken und Produkte ganz wesentlich zum Wirtschaftswachstum beitragen. Innovationen sind jedoch mehr als nur Techniken, die dafür sorgen, dass neue Produkte auf neu entstehenden Märkten verkauft werden können – auf Märkten, die nicht selten erst durch diese Neuerungen entstehen(Buhr/Stehnken 2018). Innovationen in der Telekommunikation(Telegraf, Telefon, Radio, Fernsehen, Internet), Verkehrsmittel(Züge, Autos, Flugzeuge) sowie Gesundheit und Hygiene(Penicillin, Röntgenstrahlen) haben nicht nur neue Produktmärkte geschaffen, sondern auch oft zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beigetragen. Gleichzeitig sind Innovationen aber immer auch zwiespältig und ihre Deutung unterliegt einer hohen Ambivalenz. Denn aufgrund ihrer revolutionären Natur können Innovationen grundsätzlich auch nachteilige Auswirkungen haben – angefangen von Natur- und Umweltkatastrophen bzw. wachsendem Ressourcenverbrauch, über den Verlust der Privatsphäre und Freiheitsrechten, Arbeitslosigkeit bis hin zu Phänomenen wie Cyber-Terrorismus und Drohnenbzw. Roboterkriege. Dies gilt es, gerade auch mit Blick auf die Digitalisierung und all die damit verbundenen enormen Chancen zu bedenken. Hier lauern in großen Teilen der Bevölkerung entsprechende Ängste. So kann ein durch Produktivitätssteigerungen verursachter struktureller Wandel sich eben auch negativ auf Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen auswirken – in einigen Fällen auch auf das soziale Gefüge. Es ist vermutlich kein Zufall, dass eine einzelne Maschine(die Dampfmaschine) das Symbol der gesamten industriellen Revolution und der Herausbildung eines neuen Systems sozialer Beziehungen ist(Alaja et al. 2016). Diese Ambivalenz zeigt sich auch in unterschiedlichen Deutungsmustern zentraler Begrifflichkeiten. So interpretieren viele Akteure die Chiffre„4.0“ vor allem als radikalen Wandel, Revolution und Disruption, während andere den evolutorischen Charakter erkennen und die digitale Transformation als Versionierungsprozess beziehungsweise das „4.0“ als schrittweisen Wandel deuten: Vor der vierten gab es eben auch schon die dritte, zweite und erste„industrielle Revolution“. Diese Frames 2 (Entman 1993) spielen gerade im öffentlichen Diskurs eine entscheidende Rolle und leiten damit auch den Gestaltungsprozess ganz entscheidend. Erkennen wir zuvorderst die Risiken und Gefahren oder sehen wir zunächst die Chancen? Und welchen Fortschrittsbegriff verwenden wir dabei? Ganz im Sinne des Schumpeterschen Bilds der„schöpferischen Zerstörung“ bedeuten Innovationen vielerorts auch technischen, ökonomischen und sozialen Fortschritt. Sie können nämlich auch dazu genutzt werden, gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen. In dem Fall werden aus technischen Innovationen„soziale Innovationen“. Die Auswirkungen der technischen Innovationen auf die Gesellschaft hängen jedoch davon ab, wie diese mit ihnen umgeht. Und das wiederum ist zwangsläufig mit politischen Maßnahmen verbunden, die den Kurs technischer Innovationen steuern sollen. Damit kommt den politischen Akteuren von der kommunalen bis zur Bundesebene(und darüber hinaus) eine wesentliche Gestaltungsaufgabe zu(Alaja et al. 2016). 2 Framing bezeichnet das Einbetten eines Themas in einen Bedeutungszusammenhang. Frames sind dementsprechend Sinnhorizonte von Akteuren, die bestimmte Informationen und Positionen hervorheben – und andere ausblenden. Sie definieren Probleme, Akteure und Handlungsoptionen. Das bedeutet, der jeweilige Frame bestimmt, welche Aspekte relevant sind und welche nicht. Damit reduziert ein Frame Komplexität und bietet Orientierung an. DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 9 5 DER EUROPÄISCHE WEG DER DIGITALISIERUNG: ZWISCHEN MARKT UND STAAT? Im politischen Diskurs in Deutschland setzen sich häufig jene Frames durch, welche die Chancen der Digitalisierung für Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft betonen(Buhr/Frankenberger 2019). Bessere Gesundheitsversorgung, mehr Produktivität bei weniger Ressourcenverbrauch, mehr Sicherheit und gute Arbeit sind dafür Beispiele. Diese sozialen Innovationen entstehen jedoch nicht isoliert, sondern in Systemen – im Zusammenspiel vieler verschiedener Akteure, auch jenseits von Betriebs- und Branchen- sowie Markt- und Landesgrenzen. Das gilt gerade für Innovationen, die auf digitale Technik fußen, weil diese Entwicklungen eine Vielzahl von Themen tangieren: Datenschutz und Datensicherheit(Safety& Security), rechtliche, soziale und technische Standards, Geschäftsmodelle, Arbeitsorganisation. Nicht zuletzt werden diese auch ganz wesentlich von der Architektur des Wohlfahrtsstaats(z. B. im Gesundheits- und Pflegebereich) sowie der politischen Kultur(z. B. Sicherheit versus Freiheit) geprägt. Betrachten wir die globalen Entwicklungen der zunehmenden Digitalisierung und deren politische Gestaltung, lassen sich diese grob in drei unterschiedliche„Ideal-Typen“ einteilen: – Ein staatszentrierter Weg, der häufig in autokratischen Systemen anzutreffen ist(z. B. China) und meist einer entsprechenden hierarchischen Top-down-Strategie sowie der Maxime zu folgen scheint:„AI(Artificial Intelligence) for us“. Dabei wird die Digitalisierung sehr wohl auch für sozialen Fortschritt eingesetzt(z. B. bessere Bildungs- und Mobilitätsangebote sowie Gesundheitsversorgung), aber eben auf Kosten von Privatheit und Freiheit und durchaus für staatliche Zwecke politischer Verfolgung und Denunziation genutzt. Hier werden dementsprechend auch zentrale innovationspolitische und ökonomische Akteure staatlich inkorporiert(Buhr/Frankenberger 2014) und stützen so auch die Stabilität des(autokratischen) Systems insgesamt. – Ein marktgetriebener Weg, der häufig in sogenannten „liberalen Marktwirtschaften“(Hall/Soskice 2001) anzutreffen ist(z. B. in den USA). Hier wird, ganz im Hayekschen Sinne, auf den Markt als das„beste Entdeckungsverfahren“ gesetzt. Das Primat liegt bei Ökonomie bzw. dem Markt. Politische Gestaltung hat sich diesem Prinzip unterzuordnen. Daher folgt dieser Weg der Maxime:„AI for winners“. Getreu dem Motto„The winner takes it all“ setzen sich hier rasch neue und radikale, mitunter auch disruptive, Innovationen durch. Das zeigt sich auch in den einschlägigen Rankings zu Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit(z. B. des World Economic Forum). Hierzu passt ein Arbeitsmarkt, der einer„Hire and Fire“-Mentalität folgt, um ebenso schnell auf sich rasch ändernde Marktsignale reagieren zu können. Langfristige Arbeitsbeziehungen sind eher selten zu finden – und um Ausund Weiterbildung bzw. entsprechende Qualifikationen müssen sich die Arbeitnehmer_innen selber kümmern. Industrielle Beziehungen und Kooperationen zwischen Unternehmen sind eher schwach ausgeprägt. Hier setzt sich nicht unbedingt der beste technische Standard durch, sondern jener, der den Markt mit seinen Betriebssystemen, Schnittstellen oder Plattformen dominiert(z. B. Apple, Facebook, Google, Microsoft etc.), woraufhin es wiederum zu Netzwerkeffekten kommt und sich schließlich ein erfolgreiches Ökosystem um diese„Player“ formiert. Allerdings kann es dabei im nächsten Schritt zunächst auch zu klassischem Marktversagen kommen: zu mächtigen Monopolen bzw. Oligopolen in bestimmten Märkten, die sich dann mitunter relativ erfolgreich staatlicher Kontrolle und Besteuerung entziehen können, was häufig heftige Gegenreaktionen hervorruft. Daher funktioniert ein freier Markt in der liberalen Marktwirtschaft nur in Verbindung mit Kontrolle, die für Informationen(z. B. Quartalszahlen) und Transparenz sorgen und Konzentration sowie Exzesse verhindern muss. Die Umsetzung dieser Kontrolle ist jedoch schwierig – und teuer. – Ein koordinierter Weg, der stärker auf korporatistische Strukturen und konsensuale Lösungen setzt und sich vornehmlich in Europa findet. Spielt im staatszentrierten und im liberalen Typus Kontrolle eine wichtige Rolle, setzen Akteure in der„koordinierten Marktwirtschaft“(Hall/ Soskice 2001) eher auf Vertrauen, das durch zentrale formale wie informale Institutionen flankiert wird, die für alle Beteiligten gleichermaßen Erwartungssicherheit erzeugen sollen: z. B. Kündigungsschutz, Mitbestimmung, duale FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 10 Ausbildung etc. Technische und soziale Standards werden in Gremien und(korporatistischen) Aushandlungsplattformen gemeinsam entwickelt(z. B. DIN, Plattform Industrie 4.0 in Deutschland), was im Vergleich zu den beiden erstgenannten Typen deutlich länger dauert, dafür aber eben meist auch deutlich länger Bestand hat. Dadurch hat sich über die Jahre – und im Vergleich zum liberalen und staatszentrierten Typus – eine Kultur von Kooperation und Partizipation etabliert, die vor allem Prozessinnovationen begünstigt. Schritt für Schritt werden Produkte, Dienste und Prozesse effizienter bzw. effektiver gemacht. Mit radikalen Pfadwechseln und disruptiven Innovationen tut sich dieses Institutionengefüge jedoch zunächst eher schwer. Allerdings weist dieser Typus – nicht zuletzt durch seine ausgebauten Wohlfahrtsstaaten, politischen Institutionen und politische Kultur – eine ausgeprägte Kompromissbereitschaft der meisten Akteure(z. B. in Koalitionsregierungen, Föderalismus, Korporatismus) sowie eine hohe Stabilität des gesamten politischen Systems auf. Zudem wird in den meisten europäischen Staaten ein gewisses Maß an Umverteilung organisiert sowie Ausgleich und Kohäsion angestrebt. Liegen hier Anknüpfungspunkte für die Maxime:„AI for all“? besinnen. Es sollte aber zugleich an Tempo und Intensität zulegen, um als Pionierin die wichtigsten Felder frühzeitig zu besetzen. Auch wenn es im öffentlichen Diskurs häufig anders dargestellt wird: Die wirtschaftliche Integration, die gewachsenen Erfahrungen mit Aushandlungsprozessen und nicht zuletzt die hohe Kompromissfähigkeit vieler Akteure bleiben wesentliche Stärken Europas. Daran lässt sich anknüpfen, im Übrigen auch an die Größe des Marktes. Denn hier liegen enorme Vorteile, wenn es um das Setzen von Normen und Standards geht. Doch häufig werden diese Chancen nicht genutzt – die Akteure folgen noch zu oft ihren kurzfristigen, nationalen Interessen. Zudem lassen viele EU-Richtlinien nach wie vor einen erheblichen nationalen Ermessensspielraum zu. Das führt zu Fragmentierung und viel Klein-Klein. Gemeinsame soziale und technische Standards, ethische Normen und Regeln könnten einen wichtigen Beitrag zu mehr positiver Integration und Kohäsion leisten(Buhr 2015). Und damit auch zu mehr Wachstum und sozialem Fortschritt. Dieser dritte Typus scheint nicht nur normativ am besten geeignet, die digitale Transformation mithilfe sozialer Innovationen und im Sinne eines gesellschaftlichen Fortschritts aktiv zu gestalten. Es könnte ein europäischer Weg sein, wenn sich die entscheidenden politischen Akteure wieder auf die vielen Gemeinsamkeiten, die großen Chancen und Potenziale eines geeinten Europas verständigen könnten und bereit wären, mit Verve dafür einzutreten. In Anbetracht vieler nationalistischer Töne in nahezu allen europäischen Mitgliedstaaten scheint dieser Weg aktuell jedoch weit entfernt und politökonomisch unwahrscheinlich bzw. ein gewagtes Unterfangen zu sein. Doch es gibt durchaus Ansätze, wo die Kollaboration nach wie vor funktioniert, beispielsweise bei Daten- bzw. Verbraucherschutz oder der Zusammenarbeit im Bereich von Industrie 4.0. Auch bei Gesundheit bzw. Medizin und Pflege zeigen sich schon heute vielerlei positive Beispiele(z. B. EIT Health, European Innovation Partnership Active and Healthy Ageing – EIP AHA, Joint Programming, Interreg etc.) innerhalb der Europäischen Union und seiner Nachbarn. Gerade hier werden die Vorteile und Unterschiede zu den beiden oben skizzierten anderen Gestaltungsrahmen deutlich sichtbar, existieren doch in den meisten europäischen Staaten hoch entwickelte Wohlfahrtssysteme mit einem gewissen Maß an Umverteilung, Partizipation und Inklusion. So ließe sich Europa zum Beispiel als Leitmarkt für die Digitalisierung(1) sozialstaatlicher Medizin und Pflege,(2) freiheitlich-demokratischer Sicherheitspolitik und(3) mitbestimmter Arbeit entwickeln. Ein Leitmarkt ist ein geografisch abgegrenzter Markt, der Innovationen durch günstige lokale Präferenzen und Rahmenbedingungen fördert. Erfolgreiche Anbieter treffen auf kritische Anwender_innen und unterschiedliche Bedarfe. Im Zweifelsfall entscheidet dabei auch die Größe des Marktes. Hier leben aber auch fast 800 Millionen Menschen – allein die aktuell(noch) 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfassen eine halbe Milliarde Einwohner_innen. Deshalb sollte sich Europa auf seine Stärken DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 11 6 KÜNSTLICHE INTELLIGENZ, BLOCKCHAIN UND DIGITALE PLATTFORMEN Unter den digitalen Techniken, deren Funktionsweise stetig voranschreitet und deren Anwendungsbereiche sich immer mehr ausweiten, sind KI, die Blockchaintechnik und digitale Plattformen. Der Fortschritt in der Entwicklung digitaler Techniken treibt mitunter deren Einsatz in Betrieben oder in der öffentlichen Verwaltung, und die prognostizierten Nutzen klingen vielversprechend. Bisherige Forschungen zeigten jedoch, dass mit einem vermehrten Einsatz von neuen Techniken Probleme nicht zwangsläufig gelöst wurden. Produktivitätsschübe bleiben beispielsweise durch die fortschreitende Digitalisierung aus. Ein erfolgreicher Einsatz neuer Technik zeichnet sich unter der Zielsetzung der Fachgesprächsreihe dadurch aus, dass digitale Innovationen in ihrer Anwendung zu sozialen Innovationen reifen und bestehende Probleme besser lösen als bisherige Techniken. In der Fachgesprächsreihe stellten wir die Frage, was von konkreten digitalen Techniken hinsichtlich sozialer Innovationen zu erwarten ist. Wir fokussierten uns auf drei digitale Techniken, deren Einsatz derzeit entweder stark – und auch kontrovers – diskutiert wird oder die bereits vermehrt im Einsatz sind:(1) KI,(2) Blockchain und(3) digitale Plattformen. Doch was ist bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz, Blockchain und digitalen Plattformen im Hinblick auf soziale Innovationen zu erwarten? Im Folgenden soll jeweils kurz auf die Definition, Versprechen und Herausforderungen der drei neuen Techniken eingegangen werden. 6.1 KÜNSTLICHE INTELLIGENZ KI beschreibt die Fähigkeit eines digitalen Computers oder Roboters, Aufgaben auszuführen, die traditionellerweise intelligenten Wesen(Menschen) vorbehalten waren. Die High-Level-Expertengruppe der EU zu KI arbeitet mit der folgenden erweiterten Definition: „Künstliche Intelligenz(KI) bezeichnet von Menschen entworfene Software-(und möglicherweise auch Hardware-)Systeme, die ein komplexes Ziel vorgegeben bekommen und in der physischen oder digitalen Welt agieren, indem sie ihre Umgebung durch Datenerfassung wahrnehmen, die gesammelten strukturierten oder unstrukturierten Daten interpretieren, aus diesen Daten Schlussfolgerungen ziehen und die besten Maßnahmen zur Erreichung des vorgegebenen Ziels festlegen. KISysteme können entweder symbolische Regeln verwenden oder ein numerisches Modell erlernen, und sie können auch ihr Verhalten anpassen, indem sie analysieren, wie sich die Umwelt durch ihre früheren Aktionen verändert. Als wissenschaftliche Disziplin umfasst die KI mehrere Ansätze und Techniken, wie z. B. Machine Learning(z. B. Deep Learning und Reinforcement Learning), Machine Reasoning(Planung, Festlegung, Wissensrepräsentation und Schlussfolgerung, Suche und Optimierung) und die Robotik(Steuerung, Wahrnehmung, Sensoren und Stellteile sowie Integration aller anderen Techniken in cyberphysikalischen Systemen)“(EU-High-Level-Expertengruppe KI: 6). Im Großen kann zwischen starker und schwacher KI unterschieden werden. Starke KI hat das Ziel, eine im Vergleich zum Menschen ebenbürtige oder sogar stärkere kognitive Leistungsfähigkeit aufzuweisen, intentional und situativ zu handeln. Die Entwicklung einer starken KI war bis dato noch nicht möglich. Bei schwacher KI werden Algorithmen zur Lösung eines vorher definierten Problembereichs programmiert. Sie optimieren ihre Lösungswege zudem über den Zeitverlauf hinweg eigenständig. Während an ersten Formen schwacher KI bereits Ende der 1960er Jahre geforscht wurde, nehmen ihre Produktion und Anwendung erst seit den vergangenen Jahren zu(acatech 2019). Laut von Krogh(2018) tragen drei große Entwicklungen zur breitflächigeren Verwendung von KI bei:(1) wissenschaftlicher und technischer Fortschritt über KI-Methoden, die breitflächig über Open-Source-Lizenzen verfügbar sind;(2) die fortlaufende Generierung von Daten sowie deren Sammlung und Speicherung;(3) sinkende Kosten von KI-relevanter Hardware(z. B. Chips). KI-Anwendungen, das heißt lernende Algorithmen, die menschliche(Wissens-) Arbeit ergänzen oder zum Teil auch ablösen können, versprechen FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 12 insbesondere Effizienz- und Produktivitätssteigerungen, Vereinfachung und auch eine Humanisierung von Arbeit. Trotzdem deuten erste Erfahrungen mit intelligenten Algorithmen auch auf eine mögliche Enthumanisierung der Arbeit hin. So haben zum Beispiel erste Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung, z. B. die automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen und die Vorauswahl auffälliger Fälle durch die Software, gezeigt, dass die Beschäftigten einen Autonomieverlust erleben(Zanker 2019). Dieses Beispiel verdeutlicht, dass trotz des positiven Potenzials der Software auch unerwünschte Nebeneffekte auftreten können, die bei der Arbeitsgestaltung berücksichtigt werden sollten. Typische Anwendungsbereiche von KI in Unternehmen sind die Sprach- und Texterkennung, Autovervollständigung, Navigationssysteme und Chatbots. Der Großteil der angewendeten Systeme wird noch immer von den großen Digitalkonzernen(z. B. IBM, Microsoft, Apple) produziert. Eine große Herausforderung sind KI-Systeme, die als Unterstützung von menschlichen Entscheidungen verwendet werden, sogenannte Analysetools(Analytics). Hier kann grundsätzlich zwischen deskriptiven(beschreibend), prädiktiven(Vorhersagen anstellend) und präskriptiven Analytics (Handlungsvorschläge bereitstellend) unterschieden werden (Kaiser/Loscher 2017). Insbesondere prädiktive und präskriptive Analysetools haben großes Potenzial, menschliche Handlungen zu beeinflussen(Bader/Kaiser 2019). KI-Entscheidungssysteme sind also insofern widersprüchlich, als dass einerseits durch eine größere Verfügbarkeit, Sammlung, Speicherung und Auswertung von Daten eine größere Informiertheit entsteht. Durch die Automatisierung von Analysen durch Black-Box-Algorithmen und prädiktive sowie insbesondere präskriptive Analysen resultiert andererseits eine verringerte Entscheidungsautorität(Bader/Kaiser 2019). Zuletzt seien als Herausforderungen noch der bewusste Umgang mit Wissensrepräsentationen(als rechnerischem Abbild der Realität) sowie mit den Daten, welche als Basis für maschinelles Lernen und KI-gestützte Entscheidungen genutzt werden, genannt. Gerade da KI rationale Entscheidungen auf Basis von Mustererkennung in Vergangenheitsdaten trifft, sind Verzerrungen(Bias) nicht nur in Algorithmen automatisiert, indem menschliche Vorurteile(bewusst oder unbewusst) mitprogrammiert werden. Historische Daten selbst können etablierte auf Stereotypen basierende Verhaltensmuster beinhalten(z. B. Diskriminierung bei der Personalauswahl). Eine gepflegte Datenbasis ist deshalb essenziell, um etwaige Bias und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Insgesamt kann KI als eine Form immateriellen Kapitals gesehen werden, dessen Wert nur voll ausgeschöpft wird, wenn weitere soziale Innovationen stattfinden, etwa gesellschaftliche und organisationale Veränderungen. So müsen zum Beispiel gegenwärtige Organisationsstrukturen adjustiert oder neue Kompetenzen aufgebaut werden(z. B. richtige Interpretation von KI-generierten Entscheidungen). KI hat also Potenzial, als Treiber von Innovationen zu fungieren, kann dieses Potenzial aber nur entfalten, wenn zeitgleich organisationale und strukturelle Veränderungen stattfinden. Sollten diese arbeitsorganisatorischen Anpassungen an KI nicht erfolgen, können sich die positiven Potenziale zur Humanisierung der Arbeitswelt, z. B. durch die Entlastung von Routineaufgaben, ins Negative verkehren und zu einer beständigen Überforderung menschlicher Mitarbeiter_innen führen. Sie sind dann beispielsweise gezwungen, sich nur mit komplexen Fällen zu beschäftigen, finden sich in starren durch Software vorgegebenen Handlungsabläufen wieder oder verlieren ihr Gefühl für Selbstwirksamkeit, während sie dennoch die Verantwortung tragen, Fehler der KI ausgleichen zu müssen. 6.2 BLOCKCHAIN Die Blockchaintechnik, auch„Distributed Ledger Technology(DLT)“ genannt, ist ein dezentralisiertes, verschlüsseltes, digitales Transaktionsbuch, das zur Dokumentation (Record-Keeping) oder für Transaktionen Anwendung findet. In sogenannten verteilten Bestandsbüchern(Distributed Ledgers) werden Dokumentationen und Informationen über Transaktionen auf alle im Netzwerk integrierten Computer verteilt(Albrecht et al. 2018). Dem Grundgedanken nach dient DLT dazu, das„allgemeine Problem der Kooperation“ zu lösen – nämlich, notwendiges Vertrauen in eine„dritte Instanz“(wie zum Beispiel bei einem Währungsaustausch das Vertrauen in eine Bank) überflüssig zu machen. Diese dritte Instanz regelt typischerweise die Reputation der kooperierenden Parteien und den Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen ihnen. In Form von DLT wird diese dritte Instanz durch eine unabhängige und unparteiische Technik ersetzt, und sowohl Macht als auch ein möglicher Machtmissbrauch des Intermediärs werden überflüssig. Bekannt wurde die Blockchain in diesem postbürokratischen Sinne insbesondere im Zusammenhang mit der Kryptowährung Bitcoin. Mittlerweile wird die Blockchaintechnik jedoch auch in anderen Kontexten außerhalb des Währungsmarkts angewendet. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, zwischen drei im Moment existierenden Typen von DLT zu unterscheiden:(1) öffentliche,(2) private und(3) konsortiale Blockchains(Albrecht et al. 2018). Öffentliche Blockchaintechnik ist unverifiziert und ohne Erlaubnis für alle zugänglich, und die Netzwerkmitglieder sind unter Pseudonymen gelistet. Transaktionen werden von allen Mitgliedern oder randomisiert ausgewählten Mitgliedern validiert. In privaten Blockchains, hingegen, entscheiden die Blockchainbetreiber sowohl über die Zugangsbefugnis als auch über Transaktionsvalidierung. Im Vergleich zur öffentlichen Form von DLT ist durch diese gesteuerte und kontrollierte Form der Aktivitäten im Netzwerk ein geringerer Energieverbrauch notwendig. Konsortiale Blockchains gelten als Zwischenlösung zwischen öffentlichen und privaten Blockchains. Transaktionen werden von verifizierten Mitgliedern validiert, und Funktionsweisen und Berechtigungen können individuell – im Sinne des Zusammenschlusses – gehandhabt werden(z. B. Aufhebung von Anonymisierung)(Albrecht et al. 2018). Als Chancen der Blockchain können beispielsweise Transparenz, Datenintegrität, Risikoreduzierung, Postbürokratismus und Manipulationsverlust genannt werden. Deshalb finden sie vorwiegend im Bereich von Zertifizierungen in der öffentlichen Verwaltung oder in der Finanz- und Versicherungsbranche Anwendung. So kann die Blockchaintechnik in der kommunalen Verwaltung zum Beispiel zur Zeugnisvalidierung, DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 13 Tabelle 1 Innovationspotenzial der Blockchaintechnik Kriterien für Innovationsdiffusion Blockchaintechnik relativer Vorteil ... bietet das Potenzial für datenbasierte Produkte und Dienstleistungen, die günstiger, schneller und sicherer sind als bei bestehenden Techniken. Kompatibilität ... impliziert einen Paradigmenwechsel durch die weiträumige Ermöglichung von Peer2Peer-Netzwerken, und steht damit im Widerspruch zu gängigen Geschäftsmodellen und Mindsets. Einfachheit Erprobbarkeit Beobachtbarkeit ... basiert auf konzeptuell und technisch komplexen und ambivalenten Pfeilern(z. B. Dezentralisierung, Kryptografie), die sie für ein breites Publikum schwer verständlich und zugänglich machen. ... wird derzeit in vielen Branchen und anhand von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen testweise pilotiert. ... und ihr Innovationspotenzial ist aufgrund des frühen Stadiums noch nicht in der Massenanwendung sichtbar und erlebbar. Quelle: übersetzt und leicht verändert übernommen aus Friedlmaier et al. 2018: 8. Führerscheinüberprüfung oder als„Datennotar“ verwendet werden(Rehfeld 2019). Darüber hinaus bietet die Blockchaintechnik einen Ansatz für Innovationen. Friedlmaier, Tumasjan und Welpe(2018) fassten das Innovationspotenzial der Blockchaintechnik tabellarisch zusammen(vgl. Tabelle 1). 6.3 DIGITALE PLATTFORMEN Digitale Plattformen sind Intermediäre, die den dezentralisierten Austausch unter zwei oder mehreren Teilnehmenden eines Marktes ermöglichen. Digitale Plattformen waren ursprünglich im B2C-Onlinehandel im Einsatz(z. B. Amazon). Mittlerweile nimmt der Markt an digitalen B2B-Plattformen aber stetig zu(z. B.„Wer liefert was?“-Lieferantenverzeichnis), und durch die öffentliche Zugänglichkeit verwischen die Grenzen zwischen B2B und B2C. Daneben findet sich die Idee von digitalen Plattformen zunehmend in der Industrie im Bereich„Internet der Dinge“ („Internet of Things“ – IoT), indem Geräte und technische Anlagen mit der digitalen Plattform verknüpft sind und auf Basis der Daten über verschiedene Applikationen, z. B. Vorhersagen über Wartungsnotwendigkeiten(z. B. Predictive Maintenance), eine bessere Wertschöpfung erwartet werden kann. Von besonderer gesellschaftlicher Durchdringung und Relevanz sind diejenigen Plattformen, über die Arbeitsleistung(sogenannte Plattformarbeit) vermittelt wird. Plattformarbeit bringt neue Formen der Erwerbstätigkeit, neue Geschäftsmodelle sowie veränderte Wertschöpfungsprozesse für Plattformbetreiber, aber auch für Auftraggeber_innen (Einzelpersonen oder Unternehmen), die Dienstleistungen der Masse anfordern(Crowdsourcing)(Bauer/Gegenhuber 2015). „‚Crowdsourcing‘ bezeichnet die Beschaffung mittels Sammelaufruf, das heißt, die mit der Lösung eines Problems bzw. Erfüllung einer Aufgabe zu betrauenden Auftragnehmer werden unter jenen ausgewählt, die auf den vorangegangenen Sammelaufruf an die Masse reagiert haben“(Bauer/Gegenhuber 2015). Plattformarbeit kann in digitaler Form(Clickwork, z. B. Amazon Mechanical Turk) oder physischer Form(z. B. Deliveroo) erbracht werden. Daran gekoppelt ist die Reichweite der erbrachten Dienstleistungen, die über eine Internetverbindung geografisch verteilt(weltweit) oder physisch lokal gebunden (regional) erfolgen kann(Ellmer et al. 2018). Die vorausgegangenen Beschreibungen von Anwendungsformen digitaler Plattformen zeigen unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Plattformen auf. So können sie dazu dienen, einen Markt für Anbieter_in und Nachfrager_in durch Bereitstellung einer technischen Infrastruktur zu erzeugen. Crowdsourcing bringt zum Beispiel Arbeitskräfte mit potenziellen Auftraggeber_ innen zusammen. Hier wird ein Markt für Arbeit gestaltet. Ein weiteres Beispiel sind Plattformen für Mikrokredite oder Crowdfunding. Hier dienen Plattformen als Alternativen zu Finanzmärkten. Eine weitere Möglichkeit sind vollkommen neue Organisationsformen, in denen Plattformen als Intermediäre zwischen Unternehmer_innen und ihren Angestellten funktionieren. Dabei werden klassische Hierarchien überflüssig bzw. organisationale Grenzen verschwimmen (Gegenhuber 2019). Grundsätzlich können sowohl unternehmerische als auch soziale Zwecke verfolgt werden und entsprechend privatwirtschaftliche, gemeinwohlwirtschaftliche und soziale Ziele in entsprechenden Betriebsformen verwirklicht werden. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 14 Tabelle 2 Digitale Plattformen Form Beispiele Nutzen Unternehmenssteuerung Ziel unternehmerische Plattformen Commons-basierte Plattformen Plattformkooperativen Uber, Airbnb privat, exklusiver Kreis Wikipedia zugänglich, öffentlich, gemeinschaftlich Anteilseigner_in/Kapitalbeteiligung ➝ Wachstum im Vordergrund selbst organisierend (demokratisch, meritokratisch & bürokratisch) Up&Go privat, exklusiver Kreis Selbsteigentümerschaft (demokratisch& bürokratisch) Erhöhung des Marktanteils Aufrechterhaltung des Allgemeinguts kollektive Organisation und Risikoteilung, um Arbeitsbedingungen zu verbessern und einen Wertbeitrag zu leisten Quelle: übersetzt und leicht verändert übernommen aus Gegenhuber 2019. Tabelle 3 Versprechen und Herausforderung von KI, DLT und Plattformökonomie Künstliche Intelligenz(KI) Distributed Ledger Technology(DLT) digitale Plattformen Definition Fähigkeit eines digitalen Computers oder Roboters, Aufgaben auszuführen, die traditionellerweise intelligenten Wesen (Mensch) vorbehalten waren dezentralisiertes, verschlüsseltes digitales „Transaktionsbuch“ Vermittler von dezentralisiertem Austausch zwischen zwei oder mehreren Teilnehmenden eines Marktes (B2C oder B2B) Versprechen – Produktivitäts-, Effizienssteigerung und Vereinfachung – Aufwertung von Jobs, Humanisierung der Arbeit Herausforderungen – Problematik der Intransparenz von Algorithmen und Automatisierung – Potenzial von Fehleinschätzungen und struktureller Diskriminierung durch Bias in den Datensätzen – Fehlen von begleitenden innovativen Organisationsstrukturen in der Praxis Quelle: eigene Darstellung. – Transparenz und Gerechtigkeit – postbürokratisch: keine Intermediäre und dezentrale Peer2Peer-Märkte – technische Umsetzung – Regeleinhaltung vs. Regelentwicklung – Energieverbrauch – Ressourcenoptimierung – postbürokratisch: keine Intermediäre und dezentrale Peer2Peer-Märkte – politische Macht und Marktmacht der Plattformen als neue Intermediäre Es ist wichtig, Plattformen hinsichtlich ihrer„Betriebsform“ zu unterscheiden. Zunächst gibt es unternehmerisch geführte Plattformen(z. B. Uber, Airbnb), die von einem Eigentümer/ einer Eigentümerin, einem Anteilseigner/einer Anteilseignerin oder in Kapitalbeteiligung geführt werden und Wachstum sowie Gewinnerzielung als zentrales Ziel haben. Die Wertschöpfung der Plattform kommt also im Großen einem kleinen Kreis zugute. Zweitens gibt es auf Commons basierte Plattformen (z. B. Wikipedia), die offen zugänglich, selbst organisierend und nach demokratischen, meritokratischen und bürokratischen Regeln funktionieren. Sie dienen zur Aufrechterhaltung des Allgemeinguts und nutzen der breiten Öffentlichkeit. Zuletzt gibt es sogenannte Plattformkooperativen, die nach genossenschaftlichen Prinzipien funktionieren, d. h. die Leistungsanbieter_innen sind zugleich Eigentümer_innen der Plattform(z. B. Up&Go). Ziele der kooperativ geführten Plattformen können Risikoteilung und gemeinsame Organisation sein, beispielsweise um Arbeitsbedingungen zu verbessern. Tabelle 2 fasst die unterschiedlichen Formen der Betreibung von digitalen Plattformen zusammen(Gegenhuber 2019). Zusammengefasst kann gesagt werden, dass KI, Blockchain und digitale Plattformen aufgrund ihrer diversen technischen Möglichkeiten, Funktionsweisen und Anwendungsbereiche ein enormes Innovationspotenzial für die Gesellschaft bieten. Dieselben Potenziale bergen zugleich jedoch auch Raum für Risiken. In Tabelle 3 findet sich eine Übersicht über Versprechen und Herausforderungen der Techniken. DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 15 7 AUS MEHRDEUTIGKEIT WIRD EINDEUTIGKEIT: DIGITALISIERUNG GESTALTEN Bei aller Ambivalenz und unterschiedlicher Bewertung der Auswirkungen der digitalen Transformation sind sich die Beteiligten der Fachgesprächsreihe einig: Digitalisierung verlangt nach politischer Gestaltung. Allerdings wäre es fahrlässig, wenn dieser Auftrag allein auf die politisch Verantwortlichen in den Bundes- und Länderparlamenten oder Ministerien bzw. Verwaltungen übertragen werden würde. Sie ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die entsprechend systemisch angegangen werden muss und vielerlei Akteure einzubinden hat: Unternehmen, Wissenschaft, Politik/Verwaltung, Gewerkschaften und Verbände, natürlich die Anwender_innen bzw. die Beschäftigten, Konsument_ innen und Bürger_innen. Fakt ist: Digitalisierung geht zwar alle an, aber noch sind wir weit davon entfernt, alle daran zu beteiligen. Das beginnt beim Zugang zu digitalen Techniken (z. B. Breitbandversorgung oder Mobilfunkabdeckung, etwa 4G bzw. 5G) und reicht bis zum reflektierten Umgang damit. Oft korreliert der Zugang zur technischen Infrastruktur(z. B. urbane Milieus) mit dem Lebensalter, dem ökonomischen Hintergrund und dem Zugang zu Bildung. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass diejenigen, die am ehesten von digitalen Dienstleistungen(z. B. Präventionsangebote, Telekonsile 3 , aber auch Blended Learning 4 und Qualifizierungsangebote) profitieren könnten, noch zu oft von diesen ausgeschlossen sind. Weil ein schneller Internetzugang fehlt oder es an den passenden Fähigkeiten mangelt. Wer verfügt sowohl über die notwendige digitale Infrastruktur als auch die Kompetenzen zur sinnvollen Nutzung von KI, digitalen Plattformen und Blockchaintechnik – und wer eben nicht? Damit aus technischem auch sozialer Fortschritt und ökonomisches Wachstum entstehen können, bedarf es weit mehr als einer gut ausgebauten digitalen Infrastruktur – zum Beispiel qualifizierter Fachkräfte, informierter Anwender_ innen und nicht zuletzt eines kreativen Umfelds mit einer 3 Telekonsil: Diagnose und/oder Therapiewahl ohne physische Anwesenheit des/der Patient_in, zum Beispiel über(Bild-zu-Bild-)Telefon oder spezielle Online-Anwendungen(z. B. DocDirekt, TeleClinic). 4 Blended Learning oder integriertes Lernen bezeichnet eine Lernform, bei der die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und Fernstudium(E-Learning) kombiniert werden. positiven Innovationskultur, die auch neue Geschäftsmodelle, Organisationsformen und(soziale) Dienstleistungen fördert (Buhr et al. 2018). Denn(soziale) Innovationen sind meist das Ergebnis komplexer Zusammenspiele vieler verschiedener Akteure, die wiederum eingebettet sind in spezifische Institutionengefüge(z. B. Kapitalismusmodelle) und wohlfahrtsstaatliche Arrangements, die wir in ihrem Zusammenhang als Innovationssysteme verstehen können. Innovationssysteme bestehen aus Institutionen, die einzeln oder in Kooperation miteinander zur Entwicklung und Verbreitung neuer Technik beitragen. Sie bilden gleichzeitig den Rahmen für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen der staatlichen Innovationspolitik. Als offene Systeme stehen sie in Kontakt und in Wechselwirkung zu ihrem Umfeld, aus dem sie ihre Inputs erhalten, die sie durch Kombination mit eigenen, systeminternen Faktoren für das Umfeld wiederum zu Outputs verarbeiten. Dabei können Anreize aus dem Markt bzw. der Gesellschaft kommen oder durch vielfältige institutionelle Strukturen bestimmt werden. Diese unterscheiden sich wiederum zwischen einzelnen Staaten(aber auch Regionen oder Branchen) mitunter erheblich, wobei sich zu analytischen Zwecken das Clustern nach bestimmten Typologien(z. B. vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung, vergleichende Kapitalismusforschung) anbietet. Die Unterschiede offenbaren sich aber nicht nur auf der Inputseite. Auch der Output(z. B. Patente) sowie der Outcome(z. B. Wirtschaftswachstum) dieser nationalen Innovationssysteme variieren. Das zeigt sich auch beim Blick auf die Innovationsfähigkeit, also die Fähigkeit von Gruppen, Organisationen, Netzwerken oder Gesellschaften, ständig zu innovieren. Diese lässt sich messen, wie uns der iit-Innovationsfähigkeitsindikator 5 belegt. Je mehr und je vielfältiger das Wissen in einer Organisation ist und je besser diese Vielfalt an Wissen zusammengeführt werden kann, desto höher ist die Innovationsfähigkeit einer Organisation. Diese Fähigkeit lässt sich aber auch auf der Ebene ganzer Regionen oder Länder messen. Denn entscheidend sind sowohl 5 Auf der Website des IIT lässt sich die Innovationsfähigkeit von 25 europäischen Ländern, aber auch verschiedener Regionen in Deutschland miteinander vergleichen: https://www.iit-berlin.de/de/indikator(2.9.2019). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 16 die Qualität der Ausbildung der Beschäftigten, die Vielfalt an nützlichem Wissen wie auch die Fähigkeit, unterschiedliche Wissensbestände innerhalb von Organisationen(Closed Innovation) und über Organisationsgrenzen und Branchen hinweg (Open Innovation) zusammenzuführen. Zur Berechnung der Innovationsfähigkeit erfasst der iit-Indikator daher Werte aus vier Bereichen, die im Zusammenspiel die Fähigkeit zur Innovation bestimmen: das vertiefte Fachwissen, die Vielfalt des relevanten Wissens und die Fähigkeit von Unternehmen, diese unterschiedlichen Wissensbestände innerhalb und jenseits der Unternehmensgrenzen miteinander zu verknüpfen. Die Autor_innen des Innovationsfähigkeitsindikators sprechen hier von vier Kapitalarten(Hartmann et al. 2018, 2014): – Humankapital – der Wert der Fähigkeiten und des Wissens der Beschäftigten(durch Aus- und Weiterbildung sowie das lebenslange Lernen); – Komplexitätskapital – die Vielfalt an nützlichem Wissen, die es erlaubt, komplexe Produkte herzustellen; – Strukturkapital – die Fähigkeit, Wissen innerhalb von Unternehmen zusammenzubringen; – Beziehungskapital – Wert des Beziehungsgeflechts; die Fähigkeit also, Wissen über Organisationsgrenzen hinweg zusammenzubringen(vor allem für Open Innovation sehr relevant). Der Vorteil dieses Ansatzes ist sein systemischer Charakter, der weniger auf einzelne Innovationen oder Innovator_innen setzt, sondern auf die Innovationsfähigkeit von Organisationen bzw. ganzen Gesellschaften. Damit offenbart sich der breite Handlungsrahmen für die politische Gestaltung. Angefangen von Maßnahmen in der staatlichen Bildungspolitik, über Aufgaben für die Sozialpartnerschaft(Qualifizierung und Weiterbildung, Arbeitsorganisation, lernförderliche Arbeitsbedingungen etc.) und das Stimulieren von Kooperationen (z. B. Clusterpolitiken, Förderung von Forschungskonsortien) bis zu Investitionen in den flächendeckenden Breitband- und Mobilfunkausbau, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Darüber hinaus ergeben sich auf der Ebene der von uns in der Fachgesprächsreihe diskutierten Politikfelder weitere Fragen, die nun bearbeitet werden sollen. Die Politikfelder sind mit Bedacht gewählt. Sie umfassen zentrale Aufgabenbereiche der politischen Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die nahezu alle Bürger_innen im Alltag direkt betreffen: – Politikfeld Gesundheit: Wie können wir die Digitalisierung nutzen, um eine bestmögliche Gesundheitsversorgung sicherzustellen? – Politikfeld Arbeit: Wie können wir die Digitalisierung nutzen, um uns von 3D-Tätigkeiten – also Arbeit, die mit den Begriffen „schmutzig“(dirty),„gefährlich“(dangerous) und „erniedrigend“(demeaning) beschrieben werden kann – zu entlasten? Aber auch: Welche sozialen Innovationen im Bereich von Arbeitszeit, Entlohnung und sozialer Absicherung(Arbeit 4.0) brauchen wir, um auch in Zukunft Gute Arbeit für möglichst viele Menschen zu realisieren? – Politikfeld Sicherheit: Wie können wir KI zur Verbrechensvermeidung bzw. -bekämpfung sowie zur Gefahrenabwehr nutzen? Wie können wir aber auch sicherstellen, dass die Digitalisierung nicht als Unterdrückungsinstrument und zur Schaffung eines Überwachungsstaats eingesetzt wird? 7.1 POLITIKFELD GESUNDHEIT Nicht erst in einer älter werdenden Gesellschaft gerät das Gesundheits- und Pflegesystem immer stärker in den Fokus. Weltweit zielen politische Akteure auf eine qualitativ bestmögliche Gesundheitsversorgung, müssen dabei aber auch mit einer kontinuierlichen Kostensteigerung kämpfen. Denn in der Vergangenheit hat der medizinische Fortschritt besonders in den hoch entwickelten Wohlfahrtsstaaten zu einer Ausweitung der Gesundheitsausgaben geführt. Daher verknüpfen gerade auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik viele Akteure ihre Hoffnungen an die Digitalisierung mit künftigen Effizienzgewinnen. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass – wie bereits in der Industrie 4.0 zu beobachten – zunächst mit mehr Kosten(durch Investitionen in Technik, Prozesse und Qualifizierung) zu rechnen ist. Die Herausforderungen für das Gesundheitssystem in Deutschland sind schon heute groß. Viele unterschiedliche Akteure und Zuständigkeiten, verfestigte Machtasymmetrien und eine geringe staatliche Steuerungstiefe erschweren soziale Innovationen. Dabei sind viele Akteure durchaus innovativ und an Reformen interessiert, was vielerlei Pilotstudien und Forschungsprojekte im Bereich von Mobile Health, Telemedizin und Pflege 4.0 eindrucksvoll belegen. Doch meist kommen sie über das Pilotstadium(Inventionsphase) nicht heraus. Sie scheitern oft an widersprüchlichen Finanzierungslogiken und komplexen Geschäftsmodellen. Wird ein digitales Assistenzsystem für pflegende Angehörige(z. B. sensorgestütztes Alarmsystem zur Notfallerkennung, Videosprechstunde, Onlineschulungen, Beratungshotline) als Prävention betrachtet, als medizintechnisches Hilfsmittel oder als Unterstützungsleistung, die zum Beispiel aus dem Pflegegeld finanziert werden muss? Ist SGB V oder SGB XI zuständig? Muss also die Kranken- oder Pflegeversicherung darüber befinden? Oder müssen die pflegenden Angehörigen allein und privat dafür aufkommen, weil beispielsweise beim zu Pflegenden noch kein offizieller Pflegegerad vorliegt? Neben die Heterogenität der Interessen und Zuständigkeiten in einem System, das von integrierter Versorgung noch weit entfernt ist, treten vermehrt Schwierigkeiten auf, die Versorgung sicherzustellen. Krankenhäuser werden geschlossen, zudem mangelt es an Pflegekräften und auf dem Land an niedergelassenen Ärzt_ innen. Hinzu treten Treiber wie der demografische Wandel: Immer mehr ältere Menschen mit wachsendem Pflegebedarf stehen einem stagnierenden bzw. schrumpfenden Reservoir an Pflegekräften und sorgenden An- und Zugehörigen gegenüber. Lösungen sind gefragt. DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 17 Abbildung 1 Ländermatrix„Readiness zentraler Digital-Health-Lösungen“ 6 elektronische Patientenakte(ePA) Medikationsliste Patientenkurzakte Deutschland Australien Belgien Dänemark Estland Frankreich Israel Italien Kanada NHS England Niederlande Österreich Polen Portugal Schweden Schweiz Spanien national verfügbar regional verfügbar flächendeckend nicht verfügbar Quelle: nach Bertelsmann 2018. E-Rezept Gesundheitsportal personalisiertes Patientenportal DER STAND DER DIGITALISIERUNG IM GESUNDHEITSWESEN Das Potenzial für soziale Innovationen im Gesundheitswesen ist demnach enorm. So könnten durch den Einsatz digitaler Plattformen, Blockchaintechnik und Künstlicher Intelligenz tatsächlich die Bürger_innen im Zentrum des Gesundheitssystems stehen. Die Vision: Sie hätten alle wichtigen Informationen zur Hand, um selbstbestimmt handeln und leben zu können. Das Gesundheitssystem wäre für den Menschen da. Arztpraxen, Pflegekräften, Notfallmedizin, Therapeut_innen und Angehörigen könnte einfach und schnell der Zugriff erlaubt(oder aberkannt) werden. Durch Anonymisierung und das Bereitstellen öffentlicher Daten hätten Wissenschaftler_innen, Start-ups und Pharmahersteller, Krankenhäuser, Kassen und Pflegedienste einen anonymisierten, aber dennoch wertvol6 Abbildungen 1 und 2 stellen jene Komponenten dar, die in den meisten Studienländern entweder auf regionaler oder nationaler Ebene Anwendung finden. Abbildung 1 und 2 kondensieren die Ergebnisse der umfassenden Länderberichte der Studie und fassen die zentralen Digital-Health-Komponenten länderübergreifend in zwei Schritten zusammen: Was ist technisch möglich bzw. verfügbar(„ready“), und über welche Digital-Health-Lösungen werden auf welcher Ebene tatsächlich Daten ausgetauscht? len Datenschatz zur Verfügung und die Möglichkeit, Bedarfe richtig einzuschätzen, um an konkreten Problemlagen orientiert, weiter zu innovieren – auch sozial. Angesichts der großen Chancen in diesem Bereich ist es umso erstaunlicher, dass das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem bei der Digitalisierung im internationalen Vergleich hinterherhinkt. Während in anderen Ländern die wichtigsten Patientendaten seit mehreren Jahren in elektronischen Akten gespeichert und Rezepte digital übermittelt werden, arbeitet Deutschland noch immer an den Grundlagen der digitalen Vernetzung und tauscht Informationen im Gesundheitswesen überwiegend telefonisch oder auf Papier aus. Das dokumentiert auch eine aktuelle Empirica-Studie, die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt worden ist(Bertelsmann 2018). Im internationalen Vergleich des Digitalisierungsgrads von 17 OECD-Ländern landet Deutschlands Gesundheitssystem auf dem vorletzten Platz. Das ist umso beunruhigender, weil die Bundesregierung bereits 2003 erste Schritte zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte unternommen hat – und Deutschland damals einer der weltweiten Vorreiter auf diesem Gebiet war. Seither wurde durchaus einiges investiert, aber nur wenig erreicht(siehe auch Bertelsmann 2018). Das beginnt bei den Akteuren in der Selbstverwaltung und reicht FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 18 Abbildung 2 Ländermatrix„Tatsächliche Nutzung zentraler Digital-Health-Lösungen“ 7 E-Rezept E-Dispensation ePA-Austausch: Arzt/Ärztin – Krankenhaus Deutschland Australien Belgien Dänemark Estland Frankreich Israel Italien Kanada NHS England Niederlande Österreich Polen Portugal Schweden Schweiz Spanien ePA-Austausch: Arzt/Ärztin – ePA-Austausch: Krankenhaus – Fachar z t /-är z tin Krankenhaus national verfügbar regional verfügbar flächendeckend nicht verfügbar Austausch über Patient_innenkurzakte Quelle: nach Bertelsmann 2018. bis zu den politisch Verantwortlichen im Bund. So findet sich eine Reihe vielversprechender Pilotprojekte. Aber nur wenige dieser Lösungen schafften bisher den Weg in die Regelversorgung, auch weil es oft an den Ressourcen für Evidenzmessung und Längsschnittanalysen mangelt. Und eine kohärente (nationale) Gesamtstrategie findet sich in Deutschland nach wie vor nicht. Die vorangestellten Abbildungen stellen dar, was dazu im Vergleich bereits in anderen Ländern an digitalen Gesundheitsdiensten angeboten(Abbildung 1) bzw. von den Bürger_ innen und Beschäftigten des Gesundheitssystems tatsächlich genutzt wird(Abbildung 2). Bei der Betrachtung der beiden Abbildungen fällt auf, dass sowohl die„Readiness“ als auch die tatsächliche Nutzung digitaler Gesundheitslösungen von Land zu Land enorm variiert. So zeigt sich, dass beispielsweise mehr als die Hälfte der Studienländer einen einfachen Medikationsplan, aber auch einen sehr fortschrittlichen E-Rezept-Dienst eingeführt haben. Nicht nur die Ausstellung des Rezeptes erfolgt elektronisch, sondern die Ausgabe, die Dispensation, ist ebenfalls digitalisiert: Apotheken können über den Dienst das elektronische Rezept abrufen und eine Dispensationsinformation im System hinterlegen. Was auch auffällt: Deutschland ist eines der wenigen Länder, das bisher keine der untersuchten Lösungen flächendeckend anbietet. DIE CHANCEN DER DIGITALISIERUNG IM GESUNDHEITSWESEN In Zeiten des demografischen Wandels und steigender Multimorbidität, eines bereits heute existierenden Mangels an Pflegepersonal und wachsender Versorgungslücken, gerade im ländlichen Raum, sind die Hoffnungen an die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland dementsprechend hoch. Hier werden häufig die Chancen einer besseren 7 Die tatsächliche Nutzung(Abbildung 2) ist von verschiedenen(Kontext-) Faktoren abhängig, beispielsweise der Abdeckung mit Breitbandanschlüssen, Finanzierung oder technischen Interoperabilität. Ganze Gesundheitssektoren verfügen in manchen Ländern(z. B. Dänemark) über unterschiedliche IT-Systeme und können mit den bestehenden Möglichkeiten keine oder nur bedingt Daten sektorenübergreifend austauschen. Abbildung 2 zeigt, auf welchen Ebenen das E-Rezept bzw. die E-Dispensation und der Datenaustausch über ein ePA-System möglich sind. Zusätzlich zu„national“ und„regional“ muss berücksichtigt werden, dass Versorger in bestimmten Ländern keine ePAs, sondern nur Patientenkurzakten sektorenübergreifend austauschen. DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 19 und effizienteren Versorgung und eines breiteren Zugangs zu medizinischer Expertise genannt. Auch neue Formen einer besseren Betreuung der Patient_innen im häuslichen Umfeld könnten realisiert werden. Gerade der Bereich der Diagnostik, Früherkennung und Prävention offenbart schon heute großes Potenzial, das im Zuge der weiteren Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz noch wachsen könnte. Die Grundlage dafür sind Daten und zwar möglichst viele unterschiedliche. Diese könnten künftig genutzt werden, um einerseits Krankheitsursachen und Risiken besser aufzeigen zu können und andererseits Prävention und Behandlungen frühzeitiger einzuleiten. Zudem ließen sich viele Prozesse vereinfachen, Mehrfachuntersuchungen vermeiden und Bürokratie reduzieren. Eine aktuelle McKinsey-Studie(McKinsey 2018) errechnet allein für das Jahr 2018 in Deutschland ein Verbesserungspotenzial von 34 Milliarden Euro. Das entspricht rund zwölf Prozent des Gesamtbudgets von inzwischen mehr als 290 Milliarden Euro. Denn Jahr für Jahr steigen die Gesundheitsausgaben nominal um mehr als vier Prozent. Geld, das beispielsweise in mehr Zeit für die Kommunikation mit den Patient_innen sowie bessere Bedingungen in der Pflege gesteckt werden könnte. Dafür bedarf es mehr Integration und Interoperabilität, auch durch eine einheitliche elektronische Gesundheitsakte oder einen Datenaustausch auf Blockchainbasis(acatech 2018). Denn der Austausch von Patientenakten und Gesundheitsdaten scheitert heute oft schon innerhalb eines Krankenhauses. Und die Weitergabe an andere Akteure, zumal jenseits des eigenen Sektors (z. B. Pflegekräfte, niedergelassene Ärzt_innen, Apotheken), stellt nach wie vor eher die Ausnahme dar. Gesundheitsakten und Daten sind meist nicht miteinander verbunden und werden aufgrund fehlender gemeinsamer Architektur und nicht eingehaltener Standards separat verwaltet. Das heißt: Jedes Mal, wenn eine medizinische Leistung erbracht wird, aktualisiert der Gesundheitsdienstleister in der Regel nur seinen eigenen, proprietären Datensatz(z. B. Anamnese und Diagnostik, Behandlungsplan, Medikation etc.). Das ist nicht nur teuer, sondern erlaubt zudem wenig Potenzial für medizinische Forschung, Diagnostik und Prävention. Damit wird auch die Entwicklung sozialer Innovationen gebremst. Denn die Basis vieler digitaler Innovationen sind Daten. Daher gilt es, diese Datenschätze konsequenter für das Gemeinwohl zu erschließen und gleichzeitig für die oder den Einzelne_n so viel Privatheit wie möglich zu gewährleisten. Wie die Kombination aus Transparenz(Open Data) und Privatheit bei der Datensammlung gelingen kann, zeigen diverse Beispiele aus der Praxis. So finden sich schon heute Lösungen(z. B. das Berliner Start-up Statice), die beispielsweise allerlei Daten aus dem Internet sammeln, diese dann aber anonymisieren und als neuen Datensatz der Öffentlichkeit – und damit auch den Anbietern von Gesundheitsdiensten und Forschenden im Bereich von Künstlicher Intelligenz – zur Verfügung stellen. Für sicheres Datenmanagement im Gesundheitsbereich bieten auch Blockchainlösungen interessante Ansätze. So könnten beispielsweise Dienstleister einen standardisierten Datensatz aus jeder Behandlung eines Patienten/einer Patientin in eine(zum Beispiel) nationale Blockchain überführen, damit diese Daten stets aktuell und sicher allen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen(z. B. Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegepersonal, Apotheken, Krankenkassen) zur Verfügung stehen. Das Schweizer Unternehmen healthbank bietet eine solche Lösung bereits an. Wer welchen Zugriff erhält, entscheidet dabei die einzelne Bürgerin bzw. der einzelne Bürger, die/der mit einem kryptografischen Schlüssel den Zugriff auf ihre bzw. seine Daten individuell verwaltet(z. B. als Opt-out-System). Damit könnte zum Beispiel die Blockchain als darunterliegende sichere Transaktionsschicht fungieren. Sobald ein Leistungserbringer einen Datensatz nach zuvor festgelegten einheitlichen Standards angelegt hat, können die spezifischen Datenfelder mit einem sogenannten Smart Contract erzeugt werden. Smart Contracts sind Computerprotokolle, die Verträge abbilden oder überprüfen oder die Verhandlung oder Abwicklung eines Vertrags technisch unterstützen. So lassen sich Regeln für die Verarbeitung und Speicherung von Informationen auf der Blockchain erstellen sowie erforderliche Genehmigungen bestimmen. Das bedeutet, dass bei jeder Patienteninteraktion die Leistungserbringer ihre Informationen an den Smart Contract weitergeben, der dann anhand der Vertragsparameter verifiziert, ob diese Informationen tatsächlich Gültigkeit besitzen. Der Smart Contract kann beispielsweise auch prüfen, ob alle Felder ausgefüllt wurden, bevor eine Speicherung in der Blockchain erfolgt, oder ob ein Feld einen bestimmten Datentyp enthält(z. B. numerischen Wert), um gültig zu sein. Erst nach dieser Prüfung leitet er die Transaktion zur Speicherung an die Blockchain weiter(Deloitte 2017). Eine Blockchainlösung könnte damit sowohl zum Datenschutz beitragen, indem Identität, personenbezogene Daten und geschützte Gesundheitsinformationen getrennt und verschlüsselt werden, als auch die Integration der vielen, bisher proprietären, Systeme entscheidend vorantreiben. Das Resultat wären ein leichterer Datenzugang, mehr Transparenz, Aktualität und Qualität der Daten sowie mehr Vertrauen ins Gesundheitssystem, was in Summe künftig sowohl den Beschäftigten die Arbeit erleichtern könnte als auch den Bürger_innen bessere Diagnosen, passende Behandlungspläne und damit auch mehr Lebensqualität bieten würde. Auch in der Diagnostik zeigen sich schon heute erste erfolgreiche KI-Lösungen. Einer breiteren Öffentlichkeit sind vor allem Projekte aus der Krebsforschung bekannt(z. B. IBM Watson). So nutzen bereits seit mehreren Jahren Beschäftigte im kalifornischen Sinai Cancer Institute erste schwache Formen Künstlicher Intelligenz zur Diagnostik und passenden Medikation, indem beispielsweise die Patientenakte eingelesen und mit der aktuellen Forschung(Hunderte Millionen Seiten verfügbarer Fachliteratur werden in wenigen Sekunden durchsucht) verknüpft wird, um die bestmögliche Therapieform zu finden. Andere Forschungsprojekte zeigen, was heute schon in der Diagnostik, Bilderkennung bzw. Bildgebung möglich ist, beispielsweise bei der automatischen Auswertung von CT-Aufnahmen oder Ultraschallbildern. Die Basis dafür liefert Deep Learning: Künstliche neuronale Netzwerke werden mithilfe einer riesigen Anzahl an Datensätzen trainiert und lernen dadurch, auch verborgene oder versteckte Muster, Trends und Verbindungen zu erkennen. Anschließend werden diese Erkenntnisse genutzt, um evidenzbasierte Rückschlüsse zu ziehen und dieses Wissen auf neue Datensätze anzuwenden. Die erkannten Muster können dabei so subtil sein, dass sie dem menschlichen Auge(und dem bisherigen FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 20 Abbildung 3 Möglicher Blockchain-Einsatz im Gesundheitswesen 1. Dienstleister im Gesundheitswesen senden Patientendaten in eine Blockchain. Dienstleister erbringen Leistungen für Patient_innen Klinische Daten werden in bestehenden KIS/PVS-IT-Systemen verwaltet Standarddatenfelder und die öffentliche Patient_innen-ID werden über APIs an die Blockchain weitergeleitet 2. Transaktionen werden abgeschlossen und eindeutig identifiziert. Blockchain Jede Transaktion wird auf der Blockchain gespeichert, die die öffentliche Patient_innen-ID (nicht identifizierbar) enthält Smart Contracts verarbeiten ggf. eingehende Transaktionen 3. Andere Dienstleister und Institutionen können die Blockchain direkt befragen. Blockchain Gesundheitsorganisationen und Institutionen senden ihre Anfrage über APIs ab Nichtpersonenbezogene Patienteninformationen(z. B. nur Alter, Geschlecht, Erkrankung) sind einsehbar Daten können analysiert werden, um neue Erkenntnisse zu erlangen 4. Patient_innen können ihre Daten anderen Dienstleistern zugänglich machen. Der private Patientenschlüssel verbindet die Patientenidentität mit der Blockchain Der private Schlüssel wird beim Dienstleister durch den Patienten/ die Patientin angewendet Anhand des privaten Schlüssels kann der Dienstleister die personenbezogenen Patientendaten abrufen Ohne den privaten Schlüssel verbleiben die Daten anonym Quelle: Deloitte 2017. 8 Wissensstand bzw. gängigen Behandlungsmethoden) verborgen bleiben würden. Immer mehr und immer unterschiedlichere Daten trainieren die neuronalen Netzwerke ständig weiter, was die Ergebnisse zu verbessern hilft und damit dem medizinischen Personal eine nützliche Entscheidungshilfe bieten kann. Beispiele finden sich viele(vgl. auch Müschenich/ Wamprecht 2018). So kann durch Deep Learning allein mit 8 KIS: Krankenhausinformationssystem; PVS: Patientenversorgungssystem; API: Anwendungsprogrammierschnittstelle(Schnittstelle, die von einem Softwaresystem anderen Programmen zur Anbindung an das System zur Verfügung gestellt wird). Thoraxaufnahmen von Raucher_ innen schon heute sehr zuverlässig bestimmt werden, ob diese an COPD(Chronic Obstructive Pulmonary Diesease= chronische Lungen- und Atemwegserkrankung) leiden. Akute Atemwegserkrankungen und die Mortalität der Betroffenen können vorhergesagt werden(Gonzalez et al. 2018). Auch im Bereich der Dermatologie (z. B. Melanomerkennung) sowie der Onkologie zeigen sich zahlreiche Anwendungsfälle, zum Beispiel bei der Detektion neuer Tumore in der Leber, der Therapie von Blasenkrebspatient_innen oder der Identifikation des Primärtumors von Lebermetastasen, bei denen der Computer dem Radiologen/ der Radiologin mitunter bereits überlegen ist(Ben-Cohen DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 21 et al. 2017). Künftig könnten hier sogar mit der weiteren Miniaturisierung, dem technischem Fortschritt(gerade in der Sensorik) sowie sinkender Herstellungskosten viele Smartphones entsprechende medizinische Bildaufnahmen liefern (Müschenich/Wamprecht 2018). Aber nicht nur Bilddateien können automatisiert ausgewertet werden. Auch Audioaufnahmen liefern wertvolle medizinische Daten, so zum Beispiel im Bereich der Atemwegserkrankungen. Das Smartphone wird zum Stethoskop, zeichnet zuverlässig Hustengeräusche auf und lässt diese digitalen Daten mit der Hilfe von Applikationen(und Künstlicher Intelligenz) analysieren(z. B. ResApp Health in Australien). Bei pädiatrischen Patient_innen erzielten bestehende Lösungen bereits vor einigen Jahren in wissenschaftlichen Studien eine sehr hohe Sensitivität 9 (93 Prozent) und Spezifität 10 (97,5 Prozent). 11 Die Dynamik dieser Entwicklungen ist gewaltig. Geht man davon aus, dass sich das medizinische Wissen innerhalb der vergangenen 20 Jahre verdoppelt hat, könnte das auch Folgen für die Halbwertszeit dieses Wissens haben. Denn kein Facharzt bzw. keine Fachärztin kann täglich Dutzende von aktuellen Studien und Fachartikeln lesen, wenngleich das Tempo tatsächlich viel moderater ist als gemeinhin angenommen. Vermutlich beträgt die Halbwertszeit eher 40 als die oft zitierten fünf Jahre(Sauerland 2018). Dennoch: KI könnte dabei helfen, den weltweit existierenden Wissensund Datenschatz effektiv für den medizinischen Fortschritt zu nutzen. Dementsprechend umkämpft ist der Markt der Gesundheit-Apps, die uns dabei helfen sollen, rechtzeitig einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Ein Beispiel ist die Ada Health App oder die Smartphone-App„Femisphere“, in der Schwangere täglich ihre Vitalwerte und gegebenenfalls Symptome dokumentieren können. Algorithmen geben dann Auskunft darüber, ob die Nutzerin besser einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsuchen sollte oder nicht. Was für die Schwangerschaft gilt, ist auch Patient_innen mit Herzproblemen vertraut: Phasen der Unsicherheit, die eben auch jenseits der Sprechzeiten von niedergelassenen Ärzt_innen auftreten. Applikationen wie„Fibricheck“ oder„Preventicus“ unterstützen solche Patient_innen dabei, ihren Herzrhythmus jederzeit mit dem Smartphone messen zu können und so selbstständig und in Echtzeit z. B. die Diagnose eines Vorhofflimmerns feststellen zu können. Die Spezifität und Sensitivität des jeweiligen Algorithmus sollen bei Studien jeweils rund 95 Prozent betragen haben(Vandenberk et al. 2017; Krivoshei et al. 2017; Müschenich/Wamprecht 2018). Diese und andere Applikationen könnten aber natürlich auch zur weiteren Flutung der Arztpraxen beitragen, fehlt doch gerade zu Beginn solcher Entwicklungen häufig die kritische Distanz und Reflektion, weshalb aus Unsicherheit bzw. aus Nichtwissen bestimmte Daten und Ergebnisse von medizinischen 9 Die Sensitivität eines diagnostischen Testverfahrens gibt an, bei welchem Prozentsatz erkrankter Patient_innen die jeweilige Krankheit durch die Anwendung des Tests tatsächlich erkannt wird, d. h. ein positives Testresultat auftritt. 10 Die Spezifität eines diagnostischen Testverfahrens gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der tatsächlich Gesunde, die nicht an der betreffenden Erkrankung leiden, im Test auch als gesund erkannt werden. 11 ResAppHealth Limited(2017): Respiratory Disease Diagnosis Using Only the Sound of a Patient’s Cough, https://www.resapphealth.com.au/ technology/. „Lai_innen“ falsch interpretiert werden. Zudem können Effekte wie die sogenannte Überverschreibung oder zu intensive Nutzung neuartiger Behandlungsmethoden oder Gesundheits-Apps(Over-Use) auftreten, die dann sogar zu gegenteiligen Wirkungen oder psychologischen Effekten wie der selbsterfüllenden Prophezeiung führen können. Weil eine bestimmte Applikation vermeintliche Anomalien meldet, fühlen sich Menschen unter Umständen schlechter als ihr Gesundheitszustand tatsächlich ist. Mit intensiverer Nutzung, besserer Datenlage und dem steigenden Erfahrungswissen sollten sich diese negativen Effekte aber schließlich verringern. Blockchain- und KI-Lösungen sind aber nur ein Teil dieser Entwicklungen. Sie entfalten noch mehr Wirkungsgrad, wenn sie über Plattformen zusammengeführt und angeboten werden. Ein Blick in den Norden(z. B. Dänemark, Schweden, Estland oder Finnland, aber auch Länder wie Großbritannien und Spanien) zeigt, was schon heute möglich ist. In Finnland wurden bereits viele Patientendaten gesammelt, mit Algorithmen kombiniert und zu einem umfangreichen„Decision Support System“ zusammengeführt. Es greift auf eine Vielzahl an Daten und unterschiedliche Informationssysteme zurück und liefert je nach Bedarf Informationen, Links zu Wissensdatenbanken, Warnungen und Hinweise an die Nutzer_innen. So werden beispielsweise Indikationen für Medikamente und die korrekte Dosierung, Dosierungsanpassungen, Hinweise auf mögliche Arzneimittelnebenwirkungen, aber auch Nebenwirkungen von Arzneimittelkombinationen in Erinnerung gerufen oder Warnungen bei Interaktionen ausgegeben. Künftig sollen dabei nicht nur Publikationen und Leitlinien zu den Diagnosen(z. B. Diabetes) berücksichtigt werden, sondern diese mit denen für andere Patient_innen verglichen werden. Ein Beispiel: Frau A.(68 Jahre) hat Diabetes, Hypertonie und eine Polyarthritis. Neu hinzugetreten sind Symptome einer Hyperlipoproteinämie(HLP), die nun behandlungsbedürftig ist: z. B. erhöhte Cholesterinwerte. Frau A. nimmt bereits sechs verschiedene Medikamente für ihre Grundkrankheiten. Durch Analyse von vernetzten Datenbanken wird herausgefunden, dass weltweit momentan 47 Frauen im gleichen Alter mit diesen drei Grundkrankheiten eine identische Medikation haben. Dabei zeigt sich beispielsweise, dass ein bestimmtes Medikament(z. B. der Cholesterin-Hemmer Statin A) besser wirkt als andere Medikamente(z. B. Statin B)(Bhend et al. 2017). Zusammengefasst: Der Stand der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen ist im internationalen Vergleich deutlich unterdurchschnittlich. Ein Beleg dafür ist die Historie um die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte. Dabei erscheint das Chancenpotenzial für den Einsatz von KI, Plattformen und Blockchain im Gesundheitswesen groß. Vor allem könnte sie die Transparenz, intersektorale Kommunikation und Integration, zudem die Vorsorge und Prävention, die Versorgungskontinuität und Versorgungsqualität sowie die Selbstbestimmtheit und Teilhabe der Bürger_innen steigern. Richtig eingesetzt könnten diese Techniken auch dafür sorgen, dass sich bei den Beschäftigten soziale Innovationen einstellen: Wegfall von ungesunden oder stupiden und zeitaufwändigen Tätigkeiten(z. B. Dokumentation, Protokolle), die Möglichkeit von mehr Telearbeit von zu Hause, um unnötige Fahrten zur Arbeitsstätte zu vermeiden und nicht zuletzt die Bereitstellung fundierter Informationen zur Entscheidungshilfe FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 22 (z. B. Medikation) und besseren Organisation(z. B. Wissensund Prozessmanagement, Abrechnung, Dienstpläne), um auch die Qualität der Arbeit zu erhöhen. Das ließe mehr Zeit und Kraft für die tatsächliche Dienstleistung am Menschen. Diese Potenziale werden sich aber vermutlich nicht von alleine einstellen, sondern bedürfen politischer Gestaltung: demokratische Aushandlungsprozesse, Kompromisse und klare Regeln. Das heißt aber auch, dass sich – gerade in der Pflege – die Beschäftigten(und die Arbeitgeber_innen) erst mal so organisieren müssen, dass die Stärken einer koordinierten Marktwirtschaft wie Deutschland(z. B. erfolgreiche Institutionen und Aushandlungsplattformen unter starker Beteiligung von Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen) auch tatsächlich Anwendung finden können. Denn die direkte staatliche Steuerungstiefe ist im Bereich von Gesundheit und Pflege trotz einer anderen öffentlichen Wahrnehmung eher begrenzt. Damit kommt den Kammern, Kassen und Verbänden, aber eben auch den Sozialpartnern eine entscheidende Gestaltungsaufgabe zu. 7.2 POLITIKFELD ARBEIT Die Arbeitswelt steht vor zentralen Herausforderungen, die sozialer Innovationen bedürfen. Ein zentraler Faktor, der in den kommenden Jahrzehnten Auswirkungen auf den Anteil der Erwerbsfähigkeit in Deutschland haben wird, ist der Wandel der Arbeitnehmerschaft. Veränderungen in der Arbeitnehmerschaft betreffen unter anderem die Überalterung der Bevölkerung, Migration, den Fachkräftemangel und die noch immer geringe Teilhabe benachteiligter Beschäftigtengruppen. Abgesehen vom Wandel der Arbeitnehmerschaft können wir in vielen Bereichen der Arbeitswelt sogenannte 3D-Tätigkeiten finden: Arbeit, die mit den Begriffen„schmutzig“(dirty),„gefährlich“(dangerous) und„erniedrigend“ (demeaning) beschrieben werden kann und insbesondere im Bereich von industrieller, aber auch in Büroarbeit zu finden ist. Beispiele für diese Arbeit sind Tätigkeiten wie Reinigungsarbeiten, Kanalarbeiten, Kampfmittelbeseitigung oder auch Bauarbeiten. Im Bürobereich können als Beispiele psychisch belastende Tätigkeiten genannt werden, wie z. B. die Müllabfuhr des Internets, in der Arbeitnehmer_innen nichts anderes tun als pornografisches, rassistisches und gewaltverherrlichendes Material zu sichten. Anstatt eines technikgetriebenen Diskurses in Deutschland sollte die Frage gestellt werden, welche Technik wie dazu beitragen kann, die Probleme von 3D-Tätigkeiten zu lösen. Weiterhin steigt in Deutschland der Anteil atypischer Beschäftigungen in Form von Teilzeit- und Leiharbeit, die oftmals mit prekären Arbeitssituationen einhergehen(z. B. befristete Verträge), und immer mehr Beschäftigte befinden sich in einer hybriden Form der Erwerbstätigkeit oder Mehrfachbeschäftigung(d. h. eine zeitgleiche Ausführung von selbstständiger und/oder abhängiger Beschäftigung) oder wechseln im Verlauf ihrer Erwerbstätigkeit zwischen unterschiedlichen Beschäftigungsformen(Schulze Buschoff 2018). Auch durch die Möglichkeiten der Digitalisierung selbst können neue Formen dieser prekären Beschäftigungssituationen entstehen: So stellt die Plattformarbeit von so klassifizierten Solo-Selbstständigen in diesem Zusammenhang eine zentrale Herausforderung dar. Plattformen treten meist nur als Vermittler selbstständiger Arbeit auf. Daher gelten für Solo-Selbstständige, die ihre Arbeit auf ihnen anbieten, nicht die klassischen arbeits- und sozialrechtlichen Schutzmechanismen für Arbeitnehmer_innen. Hier entfallen Ansprüche auf sozialen Schutz, die etwa den paritätisch finanzierten Sozialversicherungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub beinhalten. Dabei setzen Plattformbetreiber mitunter die Einhaltung von Vorschriften voraus, wie beispielsweise den Einsatz bestimmter Arbeitsmaterialien(z. B. welches Auto darf ein/e Uber-Taxifahrer_in verwenden?) oder Leistungskriterien(festgelegt, z. B. über Bewertungen und Rankings), was den Status der Plattformbetreiber als neutrale Intermediäre strittig macht. Vielmehr stellt sich die Frage, ob Plattformen nicht eine Arbeitgebern vergleichbare Funktion ausüben oder sich de facto als solche gerieren. Darüber hinaus stellt Plattformarbeit eine Form von Arbeitsmodularisierung dar, in der ehemals komplexe Aufgaben in kleine Teilaufgaben (Mikro-Tasks) zerlegt und ausgelagert werden, die der Einfachund Routinearbeit zuzuordnen sind und neue Formen prekärer Arbeit implizieren(Hirsch-Kreinsen 2018). Weiterhin gefährden in erster Linie Gig-Work(Arbeit auf Auftragsbasis) und/oder Click-Work(Erfüllung digitaler Mikro-Tasks) Solo-Selbstständige, sich in prekären Arbeitssituationen wiederzufinden. STAND DER DIGITALISIERUNG IN DER ARBEITSWELT In der Arbeitswelt lassen sich eindeutig Tendenzen einer voranschreitenden Digitalisierung erkennen. Obwohl insbesondere kleinere, regional tätige KMU bei der Digitalisierung hinterherhinken, steigt auch im Mittelstand die Anzahl erfolgreich abgeschlossener Digitalisierungsprojekte. Insbesondere größere, international tätige Mittelständler gehen in dieser Entwicklung voran(KfW 2018). Vor allem in der Industrie setzen sich zunehmend digitale Infrastrukturen und Prozesse durch. Die Branchen, in denen bislang der größte Digitalisierungsgrad festzustellen ist, sind die Dienstleistungsbranche (insbesondere IKT-Unternehmen), wissensintensive Dienstleister(Unternehmensberatungen, Medienunternehmen) sowie die Finanz- und Versicherungsbranche(BMWi 2018). Die Digitalisierung in privatwirtschaftlichen und öffentlichen Organisationen ist jedoch nach wie vor vorwiegend extern, d. h. mit Kundenfokus ausgerichtet. Diese extern gerichtete Form der Digitalisierung bringt Veränderungen in der Arbeit, da sich die Interaktion von Beschäftigen mit Kund_ innen verändert und sich die Form sowie die Qualität von Aufgaben verändern(Bader/Kaiser 2019; Faraj et al. 2018). Daneben digitalisieren Organisationen ihre internen Arbeitsprozesse selbst immer mehr(z. B. zur Optimierung von Workflows, Entscheidungsunterstützung), die mitunter ganze Professionen(z. B. Einsatz von Robotern und KI im Gesundheitswesen) und Branchen(z. B. Einsatz von Building Information Modeling, einer Software, die den gesamten Bauprozess virtuell abbildet) verändern. Die bereits beschriebene digitale Plattformarbeit bringt so neue Geschäftsmodelle und Organisationsformen hervor, die mit bestehenden Rechtsinstrumenten schwer oder ungenügend zu erfassen sind. Innerhalb von Betrieben ist seit einigen Jahren bereits eine Tendenz zu Entgrenzung von Arbeit durch mobile Technik sichtbar. Verteiltes Arbeiten stellt den Fortbestand des tradi- DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 23 tionellen Betriebs infrage und bringt damit auch die betriebliche Mitbestimmung an ihre Grenzen(Bader/Kaiser 2018). Daneben können in Betrieben aber durch die Digitalisierung im Personalmanagement noch weitreichendere, breitflächige Wandelprozesse in den kommenden Jahren erwartet werden, insbesondere durch die Einführung von People-Analytics-Instrumenten, also datengetriebenen Analysemethoden für Personalthemen(z. B. Kaiser/Loscher 2017; Minbaeva 2018). Die Einführung dieser Techniken für das Management von Humankapital wird sowohl das Personalmanagement als auch die Arbeitswelt der Beschäftigten nachhaltig verändern. Auch in datenbasiertem Personalmanagement lassen sich Widersprüchlichkeiten wie Beschäftigtenschutz und stärkere Partizipation, aber eventuell auch Kontrolle und Bevormundung von Personal ausmachen. Angesichts des Einsatzes von Technik lassen sich vor allem im Bereich von KI starke Wachstumstendenzen ausmachen. Ende 2018 nutzten bereits fünf Prozent der gewerblichen Unternehmen in Deutschland KI-Anwendungen(BMWi 2018). Der Anstieg von Investitionen in KI beispielsweise übertrifft die Investitionsvorhaben in Trainings- und Umschulungsmaßnahmen(Falk 2019). Daneben nimmt der Einsatz von digitalen Plattformen im Onlinehandel, in der Industrie und in Form von Plattformarbeit zu. Die Blockchaintechnik wird hingegen noch spärlich und hierbei vorrangig in der öffentlichen Verwaltung(z. B. als eine Art„Datennotar“) sowie in der Finanzbranche pilotiert und zum Teil bereits angewendet. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der aktuelle Stand der Digitalisierung in der Arbeitswelt in Abhängigkeit von Branche, Unternehmensgröße, vorhandenem Humankapital, regionaler oder internationaler Tätigkeit heterogen ist. Insgesamt kann dabei festgestellt werden, dass die Digitalisierung in der praktischen Anwendung noch weit hinter den technischen Möglichkeiten liegt. In der Fachgesprächsreihe wurde mehrfach auch auf die herrschende Lücke zwischen der fortgeschrittenen wissenschaftlichen und politischen Debatte im Vergleich zu tatsächlichen Anwendungsfällen in der (betrieblichen) Praxis verwiesen. Dabei nennen Unternehmen mangelnde Breitbandversorgung, fehlende IT-Fachkräfte, Zeitaufwand sowie mangelnde Kenntnisse des Personals als Barrieren für die digitale Transformation(BMWi 2018). DIE CHANCEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DIE ARBEITSWELT Digitale Techniken können dazu beitragen, bestehende Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu lösen. Unternehmen können durch Digitalisierung ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Ferner können digitale Techniken in der Arbeitswelt entlang von drei Säulen soziale Innovationen fördern:(1) soziales Unternehmertum,(2) soziales Intrapreneurship und (3) soziales Extrapreneurship(Tracey/Stott 2017). Soziales Extrapreneurship ergibt sich durch interorganisationalen Austausch oder Zusammenarbeit, die Menschen, Ideen und Ressourcen in neuer Form zusammenbringen. Anwendungsbeispiele, die soziales Extrapreneurship fördern, sind Onlineforen, aber auch Ideenplattformen oder interorganisationale Innovation Labs. Unter sozialem Intrapreneurship wird verstanden, wenn bestehende Organisationen es sich selbst zum Ziel machen, soziale Probleme durch die Mobilisierung eigener Ressourcen zu lösen. So führen Unternehmen im Moment generationengerechte Lernformate ein, zum Beispiel Lerntandems, in denen jüngere Beschäftigte älteren ihr Wissen über Digitalisierung vermitteln, oder firmeninterne Videokanäle, in denen ältere Beschäftigte für jüngere ihr Wissen in Videos dokumentieren und weitergeben. Neugründungen von Unternehmen, die sich sozialen Zielen widmen, fallen unter die Kategorie„soziales Entrepreneurship“. Die Digitalisierung bietet hier insbesondere innerhalb der Plattformökonomie und digitalen Start-up-Szene viele Möglichkeiten. Gerade im Bereich digitaler Plattformen können traditionelle und randständige Organisationsformen wiederbelebt werden, indem konsortiale Plattformen in genossenschaftlicher Vereinigung geführt werden. Mittlerweile lässt sich eine Reihe von genossenschaftlich geführten Plattformen finden, die nach basisdemokratischer Rechtsform(Mitglieder = Eigentümer_innen) funktionieren. SmartDE, zum Beispiel, ist ein plattformbasiertes Genossenschaftswesen. Die Genossenschaft wurde Ende 2015 mit gemeinschaftlichen Zielen und gleichzeitig bewahrter Selbstständigkeit der Mitglieder gegründet. Mit der Vision, eine zeitgemäße Solidargemeinschaft Tabelle 4 Organisationsmöglichkeiten für soziale Innovationen in der digitalisierten Arbeitswelt soziales Entrepreneurship soziales Intrapreneurship Definition Unternehmensgründungen (Profit oder Non-Profit) mit dem Ziel, soziale Probleme zu lösen Mobilisierung von Ressourcen innerhalb einer bestehenden Organisation mit dem Ziel, Probleme in menschlichen Interaktionen zu lösen Beispiel(e) aus der digitalisierten Arbeitswelt plattformbasiertes Genossenschaftswesen(z. B. https://smart-eg. de/; https://fair.coop/de); digitale Integration(digitale Bildung für Geflüchtete www.redi-school.org) Wissensaustauschplattformen (z. B. firmeninterne Videokanäle zum Anlernen jüngerer Generationen), Schwarmorganisation soziales Extrapreneurship Schaffung von Plattformen für interorganisationalen Austausch und Kooperation mit dem Ziel, soziale Probleme zu lösen Online-Communitys, Ideenplattformen und Open-Data-Projekte (https://daten.berlin.de/), interorganisationale Innovation Labs, Ethikbeirat für Digitalisierung(z. B. ht tps: // w w w.ethikbeirat-hr tech.de/) Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Tracey/Stott 2017. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 24 aufzubauen, Fachwissen zu bündeln, administrative Prozesse (Abrechnung und Dokumentation) zu professionalisieren und insbesondere mit dem Ziel, allen auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigten einen Zugang zu Sozialleistungen zu bieten, unterstützt die Plattform die wirtschaftliche Tätigkeit der Selbstständigen in der Kreativbranche. Tabelle 4 fasst die genannten Säulen sozialer Innovation in, zwischen und durch Organisation zusammen. 7.3 POLITIKFELD SICHERHEIT Bürger_innen haben den Anspruch an den Staat, ihr Leben und ihr Eigentum vor Gefahren durch Katastrophen, Krieg und Gewalt zu schützen. Mit der Digitalisierung ist ein zusätzlicher Raum für diesen Schutzanspruch, der Cyberspace, entstanden. Dies ist auch notwendig, da sowohl staatliche Akteure in der äußeren Sicherheit als auch kriminelle Akteure in der inneren Sicherheit den Cyberspace als Handlungsraum für sich entdeckt haben. In der äußeren Sicherheit deuten verschiedene Ereignisse in der Vergangenheit auf die zukünftigen Gefahrenpotenziale hin. Eine der ersten Cyberattacken wurde im Jahr 2010 durch Stuxnet durchgeführt. Ziel war das iranische Atomprogramm. Dieses Schadprogramm war darauf spezialisiert Steuerungselemente von Kraftwerken zu stören und damit deren Funktionsfähigkeit zu mindern. Ein weiteres Beispiel stellen durch Botnetze verbreitete Fake News in Wahlkämpfen dar, diese wurden zur Meinungsbeeinflussung während des Wahlkampfs um die Präsidentschaft in den USA eingesetzt. Bereits jetzt gibt es durch KI ermöglichte„Deep Fake News“. Diese sind gefälschte Videobotschaften, die als solche nicht erkennbar sind, beispielsweise der„böse Zwilling“ von Mark Zuckerberg auf Facebook. Derartig manipulierte Botschaften haben das Potenzial, Propaganda durch gegnerische Mächte zu perfektionieren. So weist die schwedische Behörde für Zivilschutz auch auf die Gefahren von Fake News in Social Media gerade in Krisenzeit hin(Swedish Civil Contingencies Agency 2018). Neben diesen bereits real existierenden Beispielen wird in den nächsten Jahren die Bedeutung(teil-)autonomer Waffensysteme, z. B. mit KI unterstützte Minidrohnenschwärme, die automatisierte Erstellung von Lagebildern des Cyberspace, aber auch die Entscheidungsunterstützung durch KI in herkömmlichen militärischen Tätigkeiten, zunehmen. Auch im Bereich der inneren Sicherheit weisen verschiedene bereits eingetreten Situationen auf die Entwicklungen der Zukunft hin. So wurde im Jahr 2017 ein weltweiter Cyberangriff zum Inbegriff zukünftiger Bedrohungen. Mit „Wannacry“ wurde eine sogenannte Ransomware(Verschlüsselungssoftware) weltweit zum Schrecken vieler Unternehmen und Bürger_innen. Denn diese Software verschlüsselte die Festplatte des Computers, erpresste ein Lösegeld über Bitcoins und verbreitete sich selbstständig. Staatliche Behörden waren weitgehend hilflos. Hier zeigt sich auch das Verschwimmen der traditionellen Begriffe der inneren und äußeren Sicherheit. Denn die Urheber von Wannacry hatten zwar klassische kriminelle Absichten(Erpressen von Lösegeld), sind aber vermutlich der Hackergruppe eines staatlichen Akteurs zuzuordnen. Ein weiteres Beispiel stellt der Bankraub 4.0 dar. Kriminelle verschaffen sich dabei die Hoheit über die Netzinfrastruktur einer Bank und können so Millionenbeträge entwenden, ohne selbst vor Ort zu sein. Die beschriebenen Bedrohungen für die Sicherheit durch Digitalisierung zeigen, wie neue Techniken missbräuchlich genutzt werden können. Sie können jedoch auch positiv für die Erhöhung der Sicherheit eingesetzt werden. Diese sogenannte „Dual-Use-Technik“, die für gute und schlechte Zwecke eingesetzt werden kann, birgt somit auch ein großes Potenzial, die innere und äußere Sicherheit zu stärken. STAND DER DIGITALISIERUNG IN DER SICHERHEIT Im Rahmen der äußeren Sicherheit bezeichnet die Bundeswehr die Digitalisierung als eine der größten strategischen Herausforderungen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, wurde im Jahr 2017 das Kommando Cyber- und Informationsraum gegründet. Dieser ergänzt die klassischen Teilstreitkräfte Heer, Marine, Luftwaffe um den Operationsraum „Cyberspace“. So wurde in der Bundeswehr ein Lagezentrum „Cyber- und Informationsraum“ gegründet, das dazu dient, Informationen über Angriffe auf verschiedene staatliche IT-Systeme zu bündeln und zu verknüpfen, umso einen Überblick über die aktuelle Bedrohungslage staatlicher IT-Systeme zu gewinnen. Ebenso wurden verschiedene Digitalisierungsinitiativen in den klassischen Bereichen der Streitkräfte durchgeführt, um vernetzte Operationsführung und digitale Lagebilder zu ermöglichen. Aber auch die Krisenfrüherkennung mittels Datenanalysen und die Durchführung komplexer Szenarioanalysen können hier genannt werden. Neben diesen klassischen Szenarien unterstützen Augmented Reality(computergestützte erweiterte Realität, z. B. durch Datenbrillen) und Virtual Reality(komplette im virtuellen Raum stattfindende Realität) die Ausbildung von Soldat_innen. Big-Data-Analytics(Analysen großer Mengen und zum Teil verschiedener Arten von Daten, z. B. Text-, Bild-, Sprachdaten) dienen zur Verbesserung von Beschaffungs- und Wartungsprozessen, aber auch die Kommunikations- und Informationsinfrastruktur wird durch digitale Lösungen verbessert. Ebenso werden in den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder vielfältige Digitalisierungslösungen angedacht und in Pilotversuchen genutzt. So wird die automatisierte Gesichtserkennung zur Überwachung neuralgischer Verkehrspunkte gerade in Berlin Südkreuz als Pilotprojekt getestet. Es wird aber auch die automatisierte Erkennung von Nummernschildern diskutiert. Ebenso werden in ersten Testfeldern Maßnahmen des„Predictive Policing“, d. h. der vorausschauenden Verbrechensbekämpfung bei der Polizei genutzt. Hier wird z. B. die Wahrscheinlichkeit von Einbrüchen aufgrund vergangener Ereignisse berechnet und vorsorglich die Polizeipräsenz in der betroffenen Gegend erhöht. Ebenso wie in der Bundeswehr wird gerade stark in die IT-Infrastruktur wie Datenbanken, Cloudlösungen und Big-Data-Auswertungen investiert. Zusätzlich kommen neue Aufgabenfelder der Datenforensik, Kryptoanalysen und Telekommunikationsüberwachung im Rahmen der Aufklärung von Cyberattacken und Cyberkriminalität hinzu. Dazu wurde mit der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich(Zitis) ein zentraler Akteur geschaffen, um das Wissen und die Fähigkeiten der staatlichen Akteure in diesem Bereich zu bündeln. DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 25 Ebenso dient das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dazu, Unternehmen und Bürger_innen einen IT-Grundschutz zu ermöglichen und als zentrale Anlaufstelle für Themen der Cybersicherheit zu fungieren. DIE CHANCEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DIE SICHERHEIT Gerade im Bereich Sicherheit werden durch staatliche Akteure hohe Investitionssummen in Forschung und Entwicklung von neuer Technik gesteckt. So wird im Laufe des Jahres 2019 die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit gegründet. Die hohen staatlichen Investitionssummen erlauben risikobehaftete Forschungs- und Gründungsprojekte im Rahmen der Cybersicherheit, die wiederum auch für zivile Anwendungsfälle nutzbar sind. So kann die staatliche Investitionsförderung die Bereitschaft, Start-ups im Bereich Cybersicherheit zu gründen, massiv erhöhen. Neben diesen generellen Chancen der Innovationsförderung im Cybersicherheitsbereich können verschiedene zukünftige Anwendungen generell die Sicherheit im Inland erhöhen. Predictive Policing kann in weiteren Anwendungsfällen zur Betrugsprävention, Unfallprävention, Diebstahlsprävention genutzt werden und so die chronisch überlasteten Polizeibehörden entlasten. Außerdem können Gesichtserkennung sowie weitere Big-Data-Verfahren einerseits bei polizeilicher Ermittlung nach Straftaten(z. B. Auswertung von großen Mengen an Bildmaterial im Rahmen von Ermittlungen zu Kinderpornografie, Auffinden verdächtiger Personen) genutzt werden. Andererseits können Big-Data- und KI-gestützte Verfahren im Rahmen der Auswertung von Gefährdungspotenzialen, automatisierter Überwachung von Bewegungsprofilen und sozialen Netzwerken Polizeiarbeit unterstützen. Dieser kurze Aufriss zeigt aber auch die Ambivalenz der technischen Verfahren, da diese ein hohes Potenzial an Überwachung und präventivem Handeln zulassen und so Polizeiarbeit immer mehr in das Vorfeld der eigentlichen Tat verlagern. Hier muss der Rechtsstaat bewährte Mittel wie den Richtervorbehalt und Unschuldsvermutung noch stärker für die digitale Welt weiterentwickeln. Auch im Bereich der äußeren Sicherheit können automatisierte Krisenfrüherkennungen die Sicherheit deutscher Staatsbürger_innen im Ausland erhöhen, Big-Data-Auswertungen die Sicherheitshinweise der Auswärtigen Amts präzisieren und gegebenenfalls Handeln vor kritischen Situationen ermöglichen. Auf ähnliche Weise erlauben moderne KI-gestützte Verfahren den Schutz von Bundeswehrangehörigen in Auslandseinsätzen. Außerdem ist denkbar, KI-gestützte Kontrollen des Datenverkehrs in und nach Deutschland zu nutzen, um Schadsoftware frühzeitig aufzuspüren und unschädlich zu machen, automatisierte Propagandabotnetzwerke zu beenden und kritische Infrastruktur zu schützen. Hier wird ebenfalls die Notwendigkeit der Weiterentwicklung bestehender rechtlicher Instrumente deutlich: Wie sieht z. B. der digitale Spannungsfall oder Notstand aus, welche KIMethoden zum Schutz der Infrastruktur sind gewollt? Denn diese Anwendungsfälle setzen wiederum die Überwachung des gesamten Datenverkehrs voraus. Positive Beispiele, wie technische Innovationen im Bereich innere und äußere Sicherheit, zum Bevölkerungsschutz und zur Katastrophenhilfe eingesetzt werden, zeigen zukunftsfähige Möglichkeiten auf, wie Digitalisierung nachhaltig zu einer besser funktionierenden Sicherheitsinfrastruktur beitragen kann. Im Projekt„UP KRITIS: Öffentlich-Private Partnerschaft zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“(BSI/ BMWI 2019) arbeiten beispielsweise öffentliche und private Einrichtungen zusammen, um den Betrieb kritischer Infrastrukturen zu koordinieren. Zur Zusammenarbeit nutzen die Partner die in Deutschland gehostete digitale Plattform „Teamspace“(Koch 2019), die virtuelle Arbeitsräume zur Kommunikation, Koordination und Zusammenarbeit für geografisch verteilte Teams anbietet. Unter den Partnern werden etwa aktuelle Vorkommnisse ausgetauscht, gemeinsame Einschätzungen der Cyber-Sicherheitslage verfasst, Krisenmanagementstrukturen entworfen und Notfall- und Krisenübungen durchgeführt. Gerade die zuletzt genannten sicherheitsrelevanten Notfall- und Krisenübungen können von der Digitalisierung profitieren, indem digitale Simulationen in neue Trainings- und Einsatzvorbereitungsmaßnahmen integriert werden. So gibt es bereits Anwendungen von Virtual Reality zur Vorbereitung von Auslandseinsätzen, und laufende Forschungsprojekte nutzen Gamification-Ansätze, um Simulationsspiele für Einsatzorganisationen zu entwickeln. Im Spiel „EMERGENCY“ zum Beispiel können Krisenszenarien in einer Simulation gemeinsam bewältigt werden. Spielende nehmen dabei unterschiedliche Rollen der zivilen Gefahrenabwehr ein, und relevante Wirkzusammenhänge(z. B. menschliches Sozialverhalten in Krisensituationen) werden im Spiel und bei der Übung berücksichtigt und in der Spielsituation und Interaktion integriert. Ein anderes Beispiel der Nutzung moderner Technik im Bereich Sicherheit stellen Chatbots im Rahmen der Strafanzeige dar. So wurde in den USA bereits vor Kurzem ein Chatbot entwickelt, der es erlaubt, Strafanzeige wegen sexueller Belästigung anonym zu stellen. So wird die Hemmschwelle der Meldung eines solchen Delikts verringert und letztlich dabei geholfen, Vergeltungsdelikte zu vermeiden. Zusammengefasst: Vor allem im Bereich der Sicherheit fallen viele digitale Techniken in die sogenannte Dual-UseKategorie, in der eine Technik sowohl zu positiven als auch negativen Zwecken genutzt werden kann. So erlauben moderne digitale Techniken auch im zivilen Bereich eine Vielzahl neuartiger Formen von Kriminalität. Daher muss der Staat hohe Investitionen in digitale Innovationen zur Verbrechensbekämpfung und zum Schutz seiner Bürger_innen leisten, und es verwischen die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Außerdem ist bei der staatlichen Anwendung digitaler Technik eine große Ambivalenz festzustellen, die auch immer ethische Fragen mit beinhaltet: Denn die Funktionen der Software funktionieren oft am besten bei einer umfassenden Überwachung aller Personen innerhalb eines Gebiets oder des gesamten Datenverkehrs. Daher müssen die bestehenden Rechtsinstrumente an diese neuen Formen der Erzeugung von Sicherheit angepasst werden. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 26 8 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE POLITISCHE GESTALTUNG Die Teilnehmenden der Fachgesprächsreihe begrüßen die Debatte innerhalb der EU, OECD und G20 sowie anderer internationaler Organisationen zu einem werteorientierten Einsatz der Digitalisierung: zu Transparenz und Sicherheit, Nachhaltigkeit und inklusivem Wachstum. Denn KI, Blockchain und Plattformlösungen haben Wohlstand, soziales Wachstum und nachhaltige Entwicklung zu fördern und dabei rechtsstaatlichen Prinzipien zu folgen, demokratische Grundwerte zu respektieren und Schutzvorkehrungen zur Gewährleistung einer fairen und gerechten Gesellschaft zu beinhalten. Wie wir darlegen konnten, weisen Transformationsprozesse wie die Digitalisierung jedoch ein hohes Maß an Ambivalenz auf. Diese gilt es nun, in einem gesellschaftlichen Diskurs und mit demokratischen Mitteln zu Konsens(und Kompromiss) zu und in konkrete Lösungen zu überführen. Hier liegen auch die Chancen eines dritten, europäischen Weges, der entgegen der chinesischen Variante(staatlich, autokratisch, top-down) oder der US-amerikanischen Variante(Markt, Wettbewerb, Kontrolle) vielerlei Anknüpfungspunkte für diese gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe bietet: etablierte Institutionen und demokratische Aushandlungsplattformen (z. B. Mitbestimmung, Sozialpartnerschaft), die Teilhabe und Vertrauen schaffen und damit auch die entsprechende Sicherheit im Wandel bieten könnten. Allerdings sinken seit Jahren der Organisationsgrad sowie die Tariftreue, womit die einstigen Stärken des rheinischen Kapitalismus mehr und mehr erodieren, obwohl sie gerade in Zeiten von Krisen (siehe letzte Finanz- und Wirtschaftskrise) lagerübergreifend als Erfolgsmodell gepriesen werden. Aber auch jenseits dieses Plädoyers für die Sozialpartnerschaft finden sich viele Ansatzpunkte für politische Gestaltung. Wir konzentrieren uns dabei neben dem besonderen Fokus auf die Veränderung der Arbeitswelt auf die Bereiche Infrastruktur, Partizipation und Teilhabe sowie Sicherheit und Schutz. 8.1 ARBEITSWELT Die Digitalisierung der Arbeitswelt in Deutschland ist hinsichtlich ihrer Verbreitung heterogen. Anstelle eines Diskurses über das Hinterherhinken der Bundesrepublik im internationalen Vergleich bietet vielleicht gerade dies ein bislang zu wenig betontes Potenzial, nämlich die Chance, die Digitalisierung in Deutschland im Gegenentwurf zu Modellen in China und den USA zu gestalten. Hierbei darf der Mensch nicht Mittel sein, sondern muss im Mittelpunkt stehen(Neuberger 1990). Um die aktuellen Herausforderungen des Wandels der Arbeitnehmerschaft(Überalterung, Migration, Fachkräftemangel und geringe Teilhabe benachteiligter Beschäftigtengruppen) zu bewältigen, bedarf es nicht nur technischer, sondern auch sozialer Innovationen. Deshalb sollte in Deutschland stets die Frage gestellt werden, welche Technik wie dazu beitragen kann, diese Probleme zu lösen. Der Automatisierungsdiskurs weist häufig auf den Wegfall von Arbeitsplätzen hin, von dem einige Beschäftigtengruppen, insbesondere auf mittlerem Qualifikationsniveau(z. B. Facharbeit, Sachbearbeitung) und zum Teil in der Einfacharbeit (z. B. Clickwork) betroffen sind. Es ist wichtig, für„ersetzte Beschäftigte“, die in Langzeitarbeitslosigkeit geraten können, Perspektiven zu schaffen, die Weiterbildung, neue Beschäftigung und Einkommenssicherung in Aussicht stellen. Auch im Bereich der Plattformökonomie müssen Plattformbetreiber in Verantwortung genommen werden und eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs geprüft werden. Außerdem im Mittelpunkt des politischen Gestaltungsanspruchs sollten das konstruktive Ausschöpfen und die Weiterentwicklung der etablierten Mitbestimmung stehen. Vor allem die frühe Einbeziehung von Mitbestimmungsgremien bei der Entwicklung und Einführung neuer Techniken in Betrieben ist notwendig, damit Veränderungsprozesse erfolgreich umgesetzt werden können(„Gute Arbeit by Design“). Gerade im Bereich der Mitbestimmung bietet die Digitalisierung viele Möglichkeiten, die Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit selbst zu modernisieren, um dadurch weite Teile der Beschäftigten besser zu erreichen, zu repräsentieren und partizipieren zu lassen(z. B. durch Onlineforen oder Kurzumfragen). Bei allem Nutzen der Datenökonomie ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Daten oberstes Gebot. Wichtige Handlungsfelder sind: Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten, IT-Sicherheit und ein bedachter Umgang mit machtvollen Algorithmen. DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 27 Außerdem stellen die Arbeitsgestaltung und eine„Ergonomie im digitalen Zeitalter“ ein wichtiges Handlungsfeld dar. Digitale Techniken können bestehende Schwierigkeiten im Sinne von sogenannten 3D-Tätigkeiten(z. B. starke körperliche Belastung in der industriellen Fertigung) lösen, indem beispielsweise die körperliche Belastung in der industriellen Fertigung durch den Einsatz von Robotern verringert werden kann. Andererseits bringen diese Techniken natürlich selbst neue Formen von Gesundheitsrisiken(„Technostress“) mit wie etwa eine Leistungsverdichtung, Informationsüberflutung oder Entgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben, die bei der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt werden müssen. Einen weiteren Handlungsbereich im Bereich Arbeitswelt stellt die digitale Bildung in Form eines notwendigen Aufbaus sogenannter„Digital Literacy“ dar. Dieser Bereich umfasst zum einen lebenslanges Lernen sowie Wissen und Kompetenzen im Umgang mit digitaler Technik. Der Bereich digitale Bildung bietet auch einen Stellhebel zur Förderung von Chancengleichheit und(Gender-)Gleichstellung. Fachkräfte werden in Zukunft insbesondere in MINT-Fächern benötigt. Es ist also wichtig, benachteiligte Beschäftigtengruppen, z. B. Frauen und Migrant_innen, durch(Aus)Bildung an die digitalisierte Arbeitswelt heranzuführen. In der Fachgesprächsreihe wurde angesprochen, dass auch eine philosophische Auseinandersetzung mit der Rolle von und dem Umgang mit digitalen Techniken zur Beantwortung der Frage, wie sie unterstützend gesellschaftliche Probleme lösen können, beitragen kann. So gibt es beispielsweise immer wieder Diskussionen über Anerkennung von KI als juristische Person(E-Person). Vonseiten der Wissenschaft werden derartige Überlegungen heftig kritisiert, und es wird von einer Überbetonung technischer Autonomie abgeraten (Robotics-Openletter 2019). Betrachtet man Mensch und Technik am Arbeitsplatz als soziomaterielles Gefüge, so wird deutlich, dass Technik nicht ohne Menschen funktioniert und erst in der Nutzung überhaupt zu Technik wird, deren Auswirkungen zum Teil unvorhersehbar und widersprüchlich sein können(Bader/Kaiser 2017). Dabei dienen gerade diese Widersprüchlichkeiten, die sich auch im politischen Diskurs über die Digitalisierung wiederfinden, als Gestaltungsfelder. 12 Denn diese Widersprüchlichkeiten zeigen auch Unsicherheiten auf. Zum Beispiel ist vor der Einführung von mobilem Arbeiten weder pauschal vorhersagbar, dass alle Beschäftigten, die mobil arbeiten, diese neue Art zu arbeiten als Zuwachs von Autonomie sehen. Umgekehrt kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass mobiles Arbeiten zu Kontrolle (der oder die Arbeitgeber_in ist immer dabei) oder zu Mehrarbeit führt. Schon die Tatsache, dass sich Arbeitgeber_innen und Beschäftigte bewusst sind über diese potenziell widersprüchlichen Dynamiken, erleichtert den Umgang mit ihnen, und es können Maßnahmen gegen die potenziell negativen Auswirkungen ergriffen werden. So könnten zum Beispiel zeitliche Grenzen gezogen werden, etwa dass mobiles Arbeiten nur an Werktagen möglich ist. So kann vermieden werden, dass sich bei individuellen Arbeitnehmer_innen 12„Mitbestimmung 4.0 – mit Widersprüchlichkeiten aktiv umgehen“(von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Forschungsprojekt: https://www. boeckler.de/11145.htm?projekt=2017-441-2). durch mobile Endgeräte eine Art internalisierte Kontrolle zur konstanten Arbeitsbereitschaft entwickelt. Folgende konkrete Handlungsempfehlungen lassen sich für das Politikfeld Arbeit ableiten: – Weiterentwicklung des Arbeitnehmerbegriffs, inbesondere für Gig-Worker_innen; – Investitionen in und Förderung von digitaler Bildung (Digital Literacy) und Weiterbildung für Beschäftigte, Vertreter_innen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite; – Achtung der informationellen Selbstbestimmung und des Beschäftigtendatenschutzes, Prüfung einer Datennutzung gegen Entgelt oder zusätzliche Urlaubstage, sodass ein Bewusstsein für den Wert von Beschäftigtendaten vermittelt wird; – Ergreifung der Chancen der Mitbestimmung in Deutschland als Gegenmodell zu anderen Ländern: frühe Einbeziehung des Betriebsrats, sodass der Betriebsrat nicht als„Verhinderer“ gesehen wird, sondern eine gemeinsame Gestaltung der digitalen Arbeitswelt geschieht; – Modernisierung der Betriebsräte: Digitalisierung der Betriebsratsarbeit und Präsenz der Betriebsräte in der Onlinewelt des Betriebes(z. B. durch digitale Betriebsratswahlen, Informationen über Betriebsratsarbeit und Schulungen, digitale Prozesse); – Betonung und Anerkennung der Begrenztheit von Maschinen(Hoheit des Menschen)! 8.2 INFRASTRUKTUR Der Zugang zu digitaler Infrastruktur und Teilhabe ist eine notwendige Bedingung, damit sich aus der Digitalisierung auch sozialer Fortschritt entwickeln kann. Für die große Mehrheit der Teilnehmenden an der Fachgesprächsreihe ist dieser Zugang damit Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und sollte eben nicht allein dem Markt überlassen werden. Damit kommt den Kommunen eine wichtige Aufgabe zu, die sie nur mit mehr finanziellen Möglichkeiten und mehr Gestaltungsspielraum wahrnehmen können. Neben der ausreichenden Versorgung mit Trinkwasser, Krankenhausbetten, Kindergartenplätzen, Schulen, Verkehrswegen etc. gilt es daher, künftig noch stärker auch die „digitale Versorgung“ in den Blick zu nehmen, beispielsweise die flächendeckende Anbindung an Breitband- oder 5G-Mobilfunknetze. Sie bilden die Grundlage für die Nutzung vielfältiger Angebote eines Wohlfahrtsstaates, von digitalen Bildungsangeboten bis zu Gesundheitsdienstleistungen. So ließe sich die Digitalisierung zur Modernisierung des Wohlfahrtsstaates nutzen, in dem wir beispielsweise die Frage beantworten: Was kann die Digitalisierung leisten, um inklusives Wachstum zu erzielen? Das erfordert natürlich zunächst, wie erwähnt, einen konsequenten Ausbau der digitalen Infrastruktur – gerade in die Fläche, auf dem Land, wo schon heute vielerorts eine zufriedenstellende Versorgung mit Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, aber auch mit Bildungsangeboten und Fachkräften nur sehr schwer zu bewältigen ist. Investitionen in die Infrastruktur werden aber nur dann erfolgreich sein, wenn sie mit Investitionen in Bil- FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 28 dung und Qualifizierung einhergehen. Sie müssen verknüpft werden mit Kompetenzen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, damit wir – als Beschäftigte, Patient_innen oder Bürger_innen – diese neuen Techniken auch nutzen und weiterentwickeln können. Sie bilden die Grundlage für konkrete Bedarfe und den Ansporn für(gesellschaftsdienliche) Innovationen. Diese können von staatlichen Akteuren auf kommunaler, Landes-, Bundes- wie EU-Ebene sowohl von der Angebotsseite(z. B. durch klassische Instrumente der Forschungspolitik) als auch von der Nachfrageseite(z. B. durch direkte Beschaffung, steuerliche Anreize, SGB-Leistungen, Informationskampagnen, Gebote und Verbote) stimuliert werden. Gerade der Aspekt der Diffusion, also die Verbreitung einer neuen Idee oder Organisationsform, eines neuen Produkts oder Dienstes, erweitert den Fokus auf die Nachfrageseite und die Betonung von nichttechnischen und sozialen Innovationen. Diesen sollte daher künftig auch im Haushalt von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Europäischen Union mehr Augenmerk geschenkt werden. Zudem sollten wir uns in Anbetracht der Dynamik und Schnelligkeit der Transformation künftig wieder die Zeit nehmen, uns stärker mit den Auswirkungen und Folgen von Innovationen zu beschäftigen – jenseits eines oberflächlichen, mitunter recht dichotom geführten Diskurses, der nur dafür oder dagegen zu kennen scheint. Für diese Meinungsbildung bedarf es allerdings fundierter Informationen: Fakten und das Wissen darüber. Daran mangelt es aber noch in weiten Teilen unserer Gesellschaft, zumal viele Informationen in staatlicher oder privater Hand und eben nicht immer öffentlich sind. So wissen wir zum Beispiel noch viel zu wenig über die Auswirkungen der Digitalisierung auf Wirtschaft und Gesellschaft. Daher ist es geboten, große gesellschaftsorientierte Forschungsinfrastrukturen(Reallabore) aufzubauen, um zu innovieren und evaluieren, aber auch um die Akzeptanz von Neuerungen in der Bevölkerung durch praktische(und positive?) Erfahrungen zu erhöhen. Das stärkt auch die Innovationskultur einer Gesellschaft, in der zum Beispiel soziale Innovationen durch Projektwettbewerbe zusätzlich gefördert werden könnten. Dieser Effekt der„Innovation durch Partizipation“ stellt sich aber wohl erst dann ein, wenn auch die Innovationskultur in den Betrieben gestärkt wird. Hier weist das deutsche Kapitalismusmodell der koordinierten Marktwirtschaft mit seiner Institution der Mitbestimmung im internationalen Vergleich einen großen Vorteil auf. Eine gute Voraussetzung, um die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft und die regionalen Innovationssysteme und Netzwerke vor Ort im Sinne der Quadruple-Helix weiter zu stärken(Buhr et al 2018). Folgende konkrete Handlungsempfehlungen lassen sich für das Politikfeld Infrastruktur ableiten: – Ausbau der technischen Infrastruktur auch in der Fläche, wo sich die Versorgung mit Breitbandnetzen und Mobilfunkmasten in einer Marktwirtschaft ohne massive staatliche Intervention und Förderung nicht einstellen wird, weil sich dies für private Anbieter betriebswirtschaftlich nicht rechnet. – Ausbau einer öffentlichen Forschungsinfrastruktur (Reallabore), die sowohl den kleinen und großen Unternehmen wichtige Erkenntnisse über die tatsächliche Nutzung und möglichen Bedarfe von(digitalen) Diensten als auch den Bürger_innen und Beschäftigten Daten über deren Wirkung sowie Möglichkeiten zur Teilhabe(Citizen Science) an Innovationsprozessen bietet. Dazu gehört auch das Erarbeiten und Ausprobieren von sozialen Innovationen(z.B. lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle) über einen bestimmten, längeren Zeitraum in sogenannten Experimentierräumen – damit sich neue Ideen und Angebote an Bedürfnissen und konkreten Bedarfen orientieren, und nicht andersherum. – Ausbau einer Lerninfrastruktur, die anknüpfend an Erkenntnissen aus den Reallaboren und Experiementierräumen sowie dank digitaler Unterstützung passgenaue Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten schafft. 8.3 PARTIZIPATION UND TEILHABE In der Fachgesprächsreihe wurde immer wieder betont, wie zentral eine ethische(aber auch sozial-philosophische) Diskussion gerade zum Einsatz von KI sei. Hier stellt sich die grundlegende Frage, welche Entscheidungen von Menschen auf Maschinen übertragen, nach welchen Regeln algorithmische Entscheidungen getroffen und wie dies transparent gemacht werden sollten bzw. wie verzerrte und unfaire Entscheidungen vermieden werden können. Diese grundlegenden Fragen haben weitreichende Folgen für Regulierung, Zulassung und Zertifizierung von KI sowie für Haftungsfragen(EFI 2019). Zu Partizipation und Teilhabe gehört zuvorderst die Hoheit der Nutzer_innen über ihre Daten. Diese Datenhoheit ist aber auch, selbst in Zeiten der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung, keinesfalls gegeben. Fakt ist, dass die meisten von uns nahezu automatisch dazu angeleitet werden„im Netz“ mit unseren Daten zu zahlen. Während es, beispielsweise über den Abschluss eines„Premium-Abos“, bei der Nutzung von Applikationen oder Plattformen die Möglichkeiten gibt, auf störende Werbeeinblendungen zu verzichten, ist eine Monetarisierung eigener Daten im Gegenzug zur Nutzung bestimmter Dienste nur bedingt möglich. Daher wäre es zu überlegen, künftig den Nutzer_innen auch andere Möglichkeiten als die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten anzubieten. So wäre beispielsweise eine gesetzliche Pflicht vorstellbar, den Zugriff auf die Dienste immer auch gegen ein faires Entgelt zu erlauben oder den Fall sogar umzukehren, das heißt, die Anbieter dazu zu verpflichten, den Nutzer_innen ein faires Entgelt zu zahlen, wenn sie in die Erhebung und Verwertung besonders wertvoller Daten einwilligen(Leopoldina 2018). Gerade im Gesundheitswesen ist Partizipation und Teilhabe noch längst nicht überall angekommen. Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte oder einer elektronischen Kurzakte mit besonders relevanten, allgemeinen Patientendaten, könnte dabei den Einstieg erleichtern. Zudem wären auch elektronische Medikationspläne und Rezepte technisch schnell flächendeckend zu implementieren. Anknüpfend an bestehende Systeme(z. B. Notfall-Datensatz bzw. Notfall-Daten-Management) oder auf der Ebene einzelner Krankenkassen(elektronische Patientenkurzakte) werden heute schon Lösungen pilotiert bzw. eingesetzt, die schnell skaliert werden und bundesweit Anwendung finden könnten. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung und in den Kommunen bieten neue Konzepte und Pilotprojekte(wie z. B. Open DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 29 Data, eGovernment, oder Citizen Science) unter dem Schlagwort„OpenGovernment“ eine Chance, ein demokratisches Grundverständnis auch in der digitalisierten Welt(weiter) zu verankern und Bürgerbeteiligung sowie Innovationen und deren Verbreitung zu fördern. 13 Folgende konkrete Handlungsempfehlungen lassen sich für das Politikfeld Partizipation und Teilhabe ableiten: – Sicherstellung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung; – Prüfung einer Datennutzung gegen Entgelt; Bereitstellung einer bundesweiten technischen Infrastruktur für elektronische Patientenakten (z. B. über Blockchaintechnik); – Förderung des Demokratiegedankens auch in digitalen Welten, z. B. in Form von Bürgerbeteiligung durch Open-Data-Projekte. 8.4 SICHERHEIT UND SCHUTZ Im Politikfeld Sicherheit wurde die Ambivalenz und Janusköpfigkeit der Entwicklungen(Cyber-Policing und CyberCrime) bereits intensiv erörtert: Fragen zu Sicherheit(Safety und Security), aber auch zu Schutz, Privatheit und Freiheit. Wesentliches Kennzeichen der Digitalisierung sind ständig steigende Datenmengen und deren Potenzial zur Verknüpfung. Durch Analysen von möglichst vielen, unterschiedlichen Daten mithilfe von Verfahren des maschinellen Lernens können Zusammenhänge erkannt werden, welche weit über das Wahrnehmungs- und Urteilsvermögen des einzelnen Menschen hinausgehen. Die Offenlegung weiter Teile des privaten Lebens und Handelns kann soziale Kontrollmöglichkeiten erweitern, aber auch zielgerichtete Manipulation eröffnen sowie zu subtiler oder offener Diskriminierung führen(Leopoldina 2018). Fakt ist: Die digitale Transformation hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur in China und den USA, sondern auch bei uns in Deutschland und Europa weitgehend unreguliert und unkontrolliert vollzogen und zudem ohne intensive und fundierte gesellschaftliche Reflektion. Diese Reflektion ist nicht nur vor dem Hintergrund demokratischer Beteiligung und einer staatlichen Schutzfunktion geboten, sondern auch ökonomisch von Vorteil. Denn klare Regeln erzeugen Erwartungssicherheit und sind damit eine wichtige Basis für unternehmerische Entscheidungen über Investitionen. Zudem bieten kritische Nutzer_innen sowie(harte) Regulation einen klaren Stimulus für Innovationen, wie uns vielfältige Beispiele aus der Umwelt- und Energiepolitik zeigen. Letztlich erhöhen sie auch das Verständnis und die Akzeptanz für technische Neuerungen und schaffen Möglichkeiten für soziale Innovationen. Sie sind Grundlage für eine umfassende Ausstattung von Human-, Struktur-, Beziehungs- und Komplexitätskapital, sind ein wesentlicher Faktor eines ökonomisch erfolgreichen Leitmarktes und damit sehr relevant für die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft. Die Anonymisierung von Daten – also die Reduzierung des Personenbezugs – sowie der Einsatz von Blockchaintechnik (mit Opt-in-Regeln) könnten in vielen Bereichen den nötigen Ausgleich zwischen dem Steuerungspotenzial der Digitalisierung und dem Schutz der Privatheit des bzw. der Einzelnen liefern. Auch ließe sich mit einer nur lokalen Zusammenführung von Daten die meisten der gewünschten Dienste, Anwendungen und Funktionen durchführen(Leopoldina 2018). So könnte auch in Zeiten von Big Data Datensparsamkeit geübt werden. Folgende konkrete Handlungsempfehlungen lassen sich für das Politikfeld Sicherheit und Schutz ableiten: – Aufsichtsbehörden sollten die Kompetenz bekommen, KI-basierte Entscheidungen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. – Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht an die digitale Zeit anpassen. – Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung von Bürger_innen; – Aktualisierung von Rechtsinstrumenten im Hinblick auf Herausforderungen der Digitalisierung; – Etablierung von Ethikrichtlinien im Umgang mit Dual-Use-Technik; – Ausbau und Förderung von Koordinations- und Austauschplattformen für öffentlich-private Zusammenarbeit kritischer Infrastrukturen; – Nutzung von Simulationstechnik(z. B. Gamification und Virtual Reality) zu Trainings- und Aufklärungszwecken der Bevölkerung und Einsatzorganisationen im Bereich der Sicherheit. 13 Vgl. zum Beispiel das Open-Data-Projekt der Stadt München(https:// www.opengov-muenchen.de/pages/portal) oder Berlin(https://daten.berlin. de/). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 30 Abbildungsverzeichnis 17 Abbildung 1: Ländermatrix„Readiness zentraler Digital-Health-Lösungen“ 18 Abbildung 2: Ländermatrix„Tatsächliche Nutzung zentraler Digital-Health-Lösungen“ 20 Abbildung 3: Möglicher Blockchain-Einsatz im Gesundheitswesen Tabellenverzeichnis 13 Tabelle 1: Innovationspotenzial der Blockchaintechnik 14 Tabelle 2: Digitale Plattformen 14 Tabelle 3: Versprechen und Herausforderung von KI, DLT und Plattformökonomie 23 Tabelle 4: Organisationsmöglichkeiten für soziale Innovationen in der digitalisierten Arbeitswelt DIE AMBIVALENZ DES NEUEN WISO DISKURS 31 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis B2B B2C COPD DLT HLP IoT KI SGB Zitis Business-to-Business Business-to-Consumer Chronic Obstructive Pulmonary Disease(chronische Lungenund Atemwegserkrankung) Distributed Ledger Technology Hyperlipoproteinämie Internet of Things Künstliche Intelligenz Sozialgesetzbuch Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich acatech 2018: Blockchain(acatech HORIZONTE), München; Berlin. acatech 2019: Künstliche Intelligenz in Deutschland, https://www.plattform-lernende-systeme.de/ki-in-deutschland.html(8.9.2019). 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ISBN: 978-3-96250-451-9 Titelmotiv:© iStock/LeoPatrizi Gestaltungskonzept: www.stetzer.net Satz: Typografie/im/Kontext Lektorat: Sönke Hallmann Druck: www.bub-bonn.de ABTEILUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN ZUM THEMA Small and Medium Sized Enterprises in the Platform Economy – More fairness for SMEs in digital markets WISO DISKURS – 01/2020 Digitale Souveränität durch Interoperabilität – Zur Möglichkeit dezentraler sozialer Netzwerke in der Plattformökonomie WISO DIREKT – 24/2019 KI-Plattformen als neue Marktgestalter – Eine strategische Herausforderung für Europas Wirtschaftspolitik WISO DIREKT – 15/2019 Sicherheit, Selbstbestimmung, Fairness und Teilhabe – Handlungsempfehlungen für eine Verbraucherpolitik im digitalen Wandel WISO DISKURS – 10/2019 Update der Wettbewerbspolitik für die digitalisierte Wirtschaft WISO DIREKT – 12/2019 Digitaler Kapitalismus und Unternehmenssoftware – Herrschaft der Betriebssysteme? 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