Martin Hennicke, Wulf Noll DIREKT 0  2/ 2020 STRUKTURWANDEL IM RUHRGEBIET Was wir für zukünftige Transformationsprozesse daraus lernen können AUF EINEN BLICK Aus dem jahrzehntelangen Strukturwandel im Ruhr­gebiet lassen sich Lehren für zukünftige Trans­ formationsprozesse ziehen. Eine ausreichende ge­ samtstaatliche Finanzierung ist notwendig – gerade hieran hat es bei den Ruhr-Kommunen vielfach ge­ fehlt. Mehr Sicherheit für die Beschäftigten, die Förderung einer aktiven Zivilgesellschaft sowie starke lokale Institutionen, die planvoll miteinander koope­ rieren und eine Vorstellung davon haben,„wohin die Reise gehen soll“, sind genauso wichtig. AUSGANGSLAGE Das Ruhrgebiet in den Grenzen des Regionalverbands Ruhr(RVR) ist mit ca. 5 Millionen Einwohner_innen in 53 Städten und Kreisen die größte Agglomeration Deutschlands und die fünftgrößte Städteregion in Europa. Seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts vollzog sich hier ein tief greifender wirtschaftlicher Wandel. Er wurde geprägt durch den Rückgang des„Montankomplexes“, der Montanindustrien Kohle, Eisen und Stahl und der damit verbundenen Branchen Chemie und fossilen Energiewirtschaft einschließlich ihrer Zulieferindustrien. Während Mitte der 60er Jahre noch über 60 Prozent aller Industriebeschäftigten in diesem Montankomplex arbeiteten, ist es heute nur noch etwa ein Sechstel. Während in den über 300 Jahren des Steinkohlebergbaus einstmals über 3.000 Zechen im Ruhrrevier existierten, ging diese Ära 2018 mit der Schließung der letzten Zeche zu Ende. Zusätzlich muss sich die Region noch auf weitere Anpassungen in der Stahlproduktion und das Ende der fossilen Energieerzeugung einstellen. In den vergangenen Jahrzehnten entstanden beispielsweise mit der Logistik, der IT/Software, der Gesundheits­­­­­wirt­­­­schaft ­­und der Expansion der Dienstleistungen ­neue Wachstumsbranchen. Etwa vier Fünftel aller Erwerbstätigen arbeiten heute im Dienstleistungssektor. Beim Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ist die Trendumkehr geschafft: Mit ca. 1,75 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat die Region heute den höchsten Beschäftigungsstand seit 1982, und beim Wirtschaftswachstum bewegt sich die Ruhrregion seit 2010 etwa im Gleichschritt mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Eine wirkliche Erfolgsgeschichte ist zudem der Ausbau der Wissenschaftsregion Ruhr: War bis 1965 die Region noch komplett„wissenschaftsfrei“, so wurden innerhalb von 50 Jahren allein 22 Hochschulen mit 260.000 Studierenden sowie elf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in die Region gebracht. Zehn Prozent aller Studierenden in Deutschland tun das mittlerweile in der Ruhrregion. Wichtig waren auch die bisherigen Leistungen in der Städteund Landschaftsreparatur: Die Montanindustrie hatte ja in erheblichen Umfang belastete Flächen und sanierungsbedürftige Landschaften zurückgelassen. Etwa 2.700 Hektar belastete Industrie- und Gewerbeflächen wurden bisher reaktiviert mit ca. 2,2 Milliarden Euro Kosten. Zusätzlich musste mit dem Großprojekt„Neues Emschertal“ auf einer Strecke von 50 Kilometern der Fluss Emscher, der während der Montanära als offener, betonierter Abwasserkanal geführt wurde, einschließlich seiner Nebenflüsse großflächig saniert werden. Mit über 5 Milliarden Euro Gesamtkosten entstanden neue Freizeit-, Natur- und Siedlungsflächen entlang der Emscher, auf über 350 Kilometern neue Gewässerlandschaften. Nicht zu beziffern sind die zahlreichen Sanierungsinvestitionen in städtischen Quartieren, die bisher geleistet wurden und auch zukünftig > ERFOLGE BEIM WIRTSCHAFTLICHEN WANDEL Beim wirtschaftlichen Transformationsprozess in dieser ehemals monostrukturierten Region wurde mittlerweile viel erreicht: FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 2 noch anstehen. Ein erfolgreiches Beispiel ist hierbei das Gemeinschaftsprojekt„Innovation City“, bei dem die energetische Quartierssanierung gemeinsam mit den betroffenen Bewohner_innen in vielen Stadtteilen gelang. Insgesamt wurden in den Wandel der Ruhrregion innerhalb von etwa 50 Jahren durch Programme des Bundes, des Landes NRW und der EU ca. 25,5 Milliarden Euro zusätzlich zu allgemein verfügbaren Fördermaßnahmen investiert. Eine gewaltige Summe, sie relativiert sich allerdings im Hinblick auf die Tat­sache, dass für den jetzt anstehenden Wandel in den Braun­kohlegebieten Deutschlands ca. 40 Milliarden Euro im Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung vorgesehen sind. Im Gegensatz zum Ruhrgebiet mit ca. 5 Millionen Einwohner_innen sind in den Braunkohleregionen nur etwa ein Fünftel so viele Menschen betroffen. EXKURS: 50 JAHRE RAG – BEISPIEL FÜR EINE SOZIALVERTRÄGLICHE ANPASSUNGSSTRATEGIE Die Gründung der Ruhrkohle AG(RAG) kann man als Beispiel für eine gelungene sozialverträgliche Anpassungsstrategie für den Steinkohlebergbau an Ruhr und Saar ansehen. 1968 wurden über 30 einzelne Bergwerksgesellschaften an Ruhr und Saar zur RAG gebündelt. Ziele waren mehr Kosteneffizienz im Bergbau und der sozialverträgliche Abbau der einst über 500.000 Kohle-Arbeitsplätze(„Kein Bergmann fällt ins Bergfreie“). Dazu wurde im Laufe der Jahrzehnte neben dem „schwarzen“ zusätzlich der„weiße“ Unternehmensbereich aufgebaut: Chemie, Kunststoffe, Stromerzeugung, Ruhrgas, Immobilien. Durch den Aufbau eines Haftungsverbundes zwischen „schwarzem“ und„weißem“ Unternehmensbereich wurde nicht nur eine Reduktion der nicht unbeträchtlichen Kohlesubventionen erreicht, man wollte auch Vorsorge für die so­ genannten Ewigkeitslasten nach Ende des Bergbaus schaffen. Beides ist gelungen: Der Bergbau konnte ohne Entlassungen beendet werden, und die RAG-Stiftung hält heute 100 Prozent an der RAG, und mit über 17 Milliarden Euro Stiftungskapital finanziert sie die Ewigkeitslasten des Kohlebergbaus mit derzeit ca. 220 Millionen Euro pro Jahr. PROBLEME BEIM STRUKTURWANDEL Nicht zu übersehen sind allerdings auch die„Schleifspuren“, die dieser massive Transformationsprozess im Lauf der Jahre mit sich gebracht hat. Sie zeigen sich zuerst auf dem Arbeitsmarkt: Seit Jahrzehnten ist die Arbeitslosigkeit hoch und deutlich überdurchschnittlich, mit 8,6 Prozent in 2019 liegt sie immer noch deutlich über dem Bundeswert(5,0 Prozent). Noch schlimmer ist, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei etwa 40 Prozent liegt und nur sehr langsam sinkt. Eine hohe und verfestigte Arbeitslosigkeit führt fast zwangsläufig zu einer hohen Armutsquote. In der Ruhrregion gilt mittlerweile, gemessen am Medianeinkommen, über ein Fünftel aller Bewohner_innen und sogar über ein Drittel aller Kinder als arm oder armutsgefährdet. Kein Wunder also, dass die kommunalen Haushalte in den vergangenen Jahrzehnten durch die Lasten des Strukturwandels zunehmend in Schieflage gerieten. Sie mussten bedingt durch Arbeitslosigkeit und Armut deutlich höhere Sozialtransfers leisten als andere Kommunen, sie hatten Wanderungsverluste zu verkraften, mussten bei den Sonderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU für das Ruhrgebiet erhebliche Eigenanteile leisten, sie bauten dadurch eine hohe Verschuldung auf und hatten letztendlich keine Mittel mehr für Investitionen in die Daseinsvorsorge und die Verbesserung der Standort­ attraktivität. Die Städte und Gemeinden an der Ruhr leisteten 2016 um ein Drittel höhere Sozialausgaben pro Kopf als der Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer und weniger als halb so viele Investitionen pro Kopf wie andere Kommunen in Westdeutschland. Mittlerweile hat sich – nach langen Dis­ kussionen – die Erkenntnis durchgesetzt, dass diese Kommunen sich aus eigener Kraft nicht mehr aus dieser„Vergeblichkeits­ falle“ befreien können. Die Bundesregierung hat sich zu einer Entschuldung dieser Kommunen bereiterklärt. Letztendlich muss auch konstatiert werden, dass die Ruhrregion bei der Bewältigung dieses Wandels Governance-Pro­ bleme hatte. Bei 53 Kommunen(elf kreisfreie Städte, vier Kreise), 13 kommunalen Verkehrsgesellschaften und vielen lokalen und regionalen Institutionen ist es nicht leicht, ein gemeinsames Leitbild für den Strukturwandel zu entwickeln und durch breite Kooperation dieses auch zielgerichtet umzusetzen. Kommunale Eitelkeiten mussten im Laufe der Jahre zudem müh­s­ am abgebaut werden, und die zersplitterten lokalen Zuständigkeiten ließen über lange Zeit auch eine überzeugende Führungskraft im Strukturwandlungsprozess vermissen. WAS KÖNNEN WIR LERNEN FÜR ZUKÜNFTIGE TRANSFORMATIONSPROZESSE? Für den langjährigen Transformationsprozess der Ruhrregion galten besondere Rahmenbedingungen: eine industrielle Monostruktur und hohe wirtschaftliche Abhängigkeit vom Montankomplex, Dominanz der Großunternehmen,„Land­ schaftsverwüstungen“ durch die Montanindustrie in großem Umfang, zersplitterte institutionelle Zuständigkeiten. Diese Rahmenbedingungen lassen sich nicht direkt mit anderen Transformationsprozessen, die uns bevorstehen, vergleichen. Die beginnenden Veränderungsprozesse in der Auto­mobil­ branche einschließlich ihrer Zulieferindustrie sind beispiels­ weise nicht derart regional begrenzt wie einstmals die Montan­ industrie. Das bevorstehende Ende der Braunkohle­gewinnung und-verstromung betrifft nicht annähernd so viele Beschäf­ tigte wie seinerzeit im Ruhrgebiet. Und der Prozess der Digi­ talisierung erstreckt sich schon seit einiger Zeit und über viele Branchen, Regionen und Lebensbereiche und wird also für den gesamten Arbeitsmarkt zu spürbaren Veränderungen führen. Trotzdem lassen sich ein paar Lehren aus den Erfah­ rungen in der Metropole Ruhr ziehen, deren Übertragbarkeit teilweise gegeben ist. (1) Ein gemeinsames Leitbild entwickeln Für die betroffene Region oder Branche, für die betroffenen Menschen muss klar sein, dass man solchen Veränderungs­ prozessen nicht hilflos ausgeliefert ist, sondern dass diese Veränderungen gestaltbar sind. Es muss klar sein,„wohin die Reise geht“. Es darf dabei kein Gefühl der Ohnmacht und 02/ 2020 – STRUKTURWANDEL IM RUHRGEBIET WISO DIREKT 3 Verbitterung entstehen, im Gegenteil: Zukunft braucht Zu­ver­ sicht, Tatkraft und Optimismus werden gebraucht. Eine möglichst konkrete Vorstellung von der Zukunft der Region, der Branche und seiner eigenen Erwerbsperspektive kann ein gemeinsamer Plan, ein Leitbild vermitteln, dass be­ schreibt, wo man gemeinsam hin will. Es geht dabei nicht um Luftschlösser oder reines Wunschdenken. Dieses Leitbild muss ökonomisch fundiert sein, an den Chancen und Poten­zialen der jeweiligen Region, der jeweilgen Branche ansetzen und möglichst viele Stakeholder_innen, Unter­nehmen und Hoch­ schulen einbeziehen. Es muss in einem möglichst öffent­lichen Prozess mit möglichst vielen gemeinsam erarbeitet werden. In der regionalen Strukturpolitik in Deutschland gibt es bereits viele Erfahrungen mit der Erarbeitung von Entwick­lungs­­ konzepten und Leitbildern. Oftmals werden sie bereits zur Voraussetzung für den Einsatz von Fördermitteln gemacht. Beispielhaft hierfür stand das Konzept der regionalisierten Strukturpolitik in Nordrhein-Westfalen sowie die„Regionalen NRW“. Bei beiden Förderformaten mussten zunächst gemein­ schaftliche Entwicklungskonzepte durch die jeweilige Region erstellt werden. Die bisherigen Erfahrungen hiermit sind unterschiedlich. Einerseits wirken regionale Entwicklungskonzepte konsens­ bildend und mobilisieren zusätzliches Engagement und zu­sätz­ lichen Sachverstand. Andererseits fehlt es häufig an Aus­dauer und Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung dieser Konzepte, ihre Bindungswirkung lässt im Laufe der Zeit nach. Entwick­lungs­ konzepte und Leitbilder brauchen deshalb auch leis­tungs­ fähige Umsetzungsorganisationen, die in der gesamten Region bzw. Branche akzeptiert werden. (2) Dezentralisierung, Kooperation und Koordination Transformationsprozesse sind eine große Herausforderung, die nur von vielen Akteur_innen gemeinsam gestemmt werden können. Kooperation und Koordination sind also unbedingte Voraussetzungen hierfür, aber leider keine Selbstverständ­lich­ keit. Die Governance-Probleme des Ruhr­gebiets mit zer­ splitterten lokalen Institutionen und Zuständ­ igkeiten sind hier­ bei kein Einzelfall. Sie gibt es in anderen betroffenen Regionen durchaus ebenso. Die systematische Einbeziehung zivilgesell­ schaftlicher Akteur_innen zur Lösung von Strukturproblemen ist ebenfalls noch lange nicht selbstverständlich. Eine wichtige Erfahrung im Wandlungsprozess der Ruhr­ region war aber auch, dass zersplitterte Zuständigkeiten besonders erfolgreich durch große Gemeinschaftsprojekte überwunden werden konnten, für die möglichst viele Akteur_ innen mobilisiert wurden. Gute Beispiele hierfür waren die bereits genannten Vorhaben„Innovation City“, das Groß­pro­ jekt„Neues Emscher Tal“, die IBA Emscher Park oder das Ruhrgebiet als Kulturhauptstadt 2010. Diese Gemeinschafts­ projekte zeichneten sich durch einige Prozessinnovationen aus: Es handelte sich häufig um einen mehrjährigen Reali­sie­ rungszeitraum und einen interdisziplinären Ansatz unter Einbeziehung von Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Stadtent­wicklung und Kultur. Es wurden viele Akteur_innen zusam ­ mengebracht, und es handelte sich um„Ereignisf­ormate“: E­ s wurden pu­bli­ kumswirksame Zwischen- und Abschluss­präsentationen ent­ wickelt, die Strahlkraft über die Ruhrregion hinaus hatten. Diese großen Projektpräsentationen haben sich übrigens um ein Vielfaches wirkungsvoller erwiesen als Anzeigen- oder Imagekampagnen für das Ruhrgebiet. Für die erfolgreiche Umsetzung solcher Gemeinschafts­ projekte braucht es eine Kooperationskultur, die gelernt und gefördert werden muss. Die Erarbeitung gemeinsamer Leit­ bilder und Konzepte, die Entwicklung gemeinsamer Ziele und Leitprojekte, aber auch gemeinsame Zwischen­präsentationen des bisher im Strukturwandel Erreichten sind dafür entschei­ dend. Es geht auch darum, bei vielen informellen Formen der Zusammenarbeit den Verbind­lichkeitsgrad zu erhöhen und formelle Strukturen einzuziehen. Dazu können interkommu­nale Verträge, gemeinsame Fonds­lösungen für große Vor­haben, verbindliche regionale Netz­werke und Zweckgesell­schaften dienen. Hierdurch entsteht„Prozessenergie“ und Vertrauens­ kapital als wichtige Vorauss­ etzungen für erfolgreiche Gemein­ schaftsprojekte im Strukturwandel. Für diese Kooperationsformate sind natürlich auch leis­ tungsfähige kommunale Verwaltungen und finanzielle Unter­ stützungsangebote notwendig. (3) Sicherheit im Wandel für die Betroffenen Auch wenn beim Strukturwandel im Ruhrgebiet„kein Berg­ mann ins Bergfreie fiel“, sind im Laufe der Zeit trotzdem viele gut bezahlte Arbeitsplätze in den Montanindustrien und in den Zuliefererbranchen entfallen. Die anhaltende Deindus­tria­ lisierung des Ruhrgebiets wurde teilweise aufgefangen durch tendenziell eher schlechter bezahlte Dienstleistungs­arbeits­ plätze. Neben Arbeitslosigkeit und Einkommensverlus­ten stand aber auch eine spürbare Entwertung vieler Erwerbs­bio­ grafien: Waren Bergleute oder Stahlkocher_innen immer sehr ehrbare, geachtete Berufsg­ruppen, wird ein Ersatzjob bei Amazon oder in anderen Dienstleistungen oftmals als sozialer Abstieg wahrgenom­men. Die hohe materielle Armut, der Ansehens­verlust, den viele Menschen durch den Struktur­ wandel verspürten, gepaart mit den Infrastruktur­defiziten und schlechten Lebensbedingungen in einigen Quartieren des Ruhrgebiets summierten sich zu Frust und Unzufriedenheit bei einigen betroffenen Bevölkerungs­gruppen. Während beim Strukturwandel an der Ruhr über längere Zeit ein starker Schwerpunkt auf Technologieförderung und Ausbau der tech­nologischen Infrastruktur lag, vergrößerte sich die Kluft zwischen den Beschäftigten der neuen Branchen und den zahl­ reichen von(Langzeit-)arbeitslosigkeit und Niedriglohnsektor Betroffenen zunehmend. In der Konsequenz muss eine vorsorgende Arbeitsmarkt­ politik bei zukünftigen Transformationsprozessen einen ganz anderen Stellenwert haben: Leitlinie ist hierbei, dass die Arbeitnehmer_innen von heute auch die Arbeitsplätze von morgen besetzen können. Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung wird deshalb zum Schlüssel einer erfolgreichen Transformationspolitik, sie muss grundsätzlich noch am alten Arbeitsplatz erfolgen. Umstrukturierungsprozesse in den Unternehmen müssen so organisiert sein, dass die Beschäf­tig­ ten frühzeitig für neue Tätigkeiten vorbereitet werden. Die Entwicklung und Absicherung einer„Qualifizierungs­ garantie“ für die Betroffenen ist deshalb eine wichtige poli­tische Voraussetzung für zukünftige Anpassungsprozesse, das neue „Qualifizierungschancengesetz“ der Bundes­regie­rung kann da nur ein erster Schritt sein. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 4 (4) Auf die Kommunen kommt es an! Die Vergeblichkeitsfalle, in der die Ruhrgebietskommunen im Lauf des Strukturwandels geraten sind, ist kein Einzelfall bei bisherigen Transformationsprozessen in Deutschland. Vielen Kommunen im Saarland, in der Pfalz oder an nord­deutschen Küstenstandorten, die von Anpassungs­prozessen(Schuh- und Textilindustrie, Stahl, Kohle, Werften) betroffen waren, ging es ähnlich. Ihre seit Jahren anhaltende mang­ elnde Investitions­ fähigkeit hat den Niedergang dieser Standorte noch beschleu­ nigt. Die jeweiligen Bundesländer als Verantwort­liche für ihre Kommunen waren nicht in der Lage, diese Überschuldungs­ situationen mit ihren negativen Konsequen­zen aufzuhalten. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden: Der Bundesfinanzminister hat jetzt die Entschuldung dieser Kommunen angeboten, bei zukünftigen Transformationen dürfen sich diese Abwärtsspiralen allerdings nicht mehr wieder­ holen. Deshalb muss der Bund die Kommunen zusätzlich von sozialen Transferzahlungen entlasten, denn gerade Kommu­ nen im Strukturwandel haben besonders hohe Transferanteile in ihren Haushalten. Hier muss zukünftig das Konnexitäts­ prinzip gelten: Wer bestellt, bezahlt. Um Vertrauen und Zuversicht bei den Betroffenen in ­ den Transformationsregionen zu erhalten, sind leistungsfähige lokale und regionale Institutionen unbedingt notwendig. Diese lokalen Institutionen sind die unmittelbaren Ansprech­ partner der betroffenen Bürger_innen – hier erleben sie direkt, ob der Staat sich als handlungsfähig im Anpassungs­ prozess erweist oder eben nicht. In unserem föderalistischen Mehrebenensystem sind die Bundesländer für die betroffenen Kommunen unmittelbar verantwortlich. Wenn sie die Handlungsfähigkeit ihrer Kommu­ nen, z. B. über einen deutlich verbesserten kommunalen Finanzausgleich, nicht sicherstellen können, bleibt nur eine bessere Finanzausstattung über die Neuverteilung der Gemeinschaftssteuern, also z. B. mehr Umsatzsteueranteile für die betroffenen Kommunen. voraussetzen. Mit diesen Formaten wurden bisher gute Er­ fah­rungen gemacht, beispielhaft stehen hierfür die IBA Emscher Park im Ruhrgebiet von 1990–2000, weitere Inter­ nationale Bauausstellungen(IBA) in Deutschland oder das Format der„Regionalen“ in Nordrhein-Westfalen seit 1998 bis heute. Sie alle setzten darauf, regionale Entwicklungskonzepte, interkommunale Kooperationen, Netzwerkarbeit und zivil­gesellschaftliches Engagement zu unterstützen als Voraus­setzung für die Förderung daraus entstandener Einzel­ vorhaben. Aus Betroffenen Beteiligte zu machen hat also für an­ stehende Transformationsprozesse einen großen Stellenwert. Allerdings braucht es hierzu eine gut durchdachte und zwischen allen staatlichen Ebenen abgestimmte Strategie, die bisher in der Engagementförderung oftmals fehlte. Zurecht kritisiert der Engagementbericht der Bundesregierung, dass die Unterstützung lokaler und regionaler Partizipationsprozesse bisher nach unterschiedlichen Ressortegoismen und ohne eine Gesamtregie erfolgte. Zu oft war die entsprechende Projekt­ förderung kurzatmig und nicht nachhaltig, es fehlte an Infra­ strukturen und an einem langfristigen Denken in Prozessen. (5) Ohne aktive Zivilgesellschaft geht es nicht – aus Betroffenen Beteiligte machen Der Zweite Engagementbericht der Bundesregierung von 2016 zeigt auf, dass sich hoher regionaler Wohlstand positiv auf das jeweilige Engagementniveau einer Region und sich umge­ kehrt hohe Armutsquoten negativ auf das regionale zivil­ gesellschaftliche Engagement auswirken. Das Gleiche gilt für den Zusammenhang zwischen Bildungsniveau und Engage­ mentbereitschaft. Gleichermaßen besteht ein Unterschied in der Engagementbereitschaft in ländlichen Räumen gegenüber Stadtgesellschaften. All dies erklärt, warum der Struk­ tur­wandel im Ruhrgebiet über lange Jahre eher von staat­ lichen Institutionen und Großunternehmen und weniger von einer aktiven Zivilgesellschaft getragen wurde. Umgekehrt ­ gilt aber eine aktive Zivilgesellschaft als gute Vor­a­ us­setzung für ein hohes Wohlstandsniveau und eine hohe Resilienz gegenüber wirtschaftsstrukturellen Veränderungs­prozessen. Diese Erkenntnisse haben sich mittlerweile auch in vielen strukturpolitischen Förderformaten niedergeschlagen, die alle möglichst breite Beteiligungs- und Kooperationsprozesse initiieren und diese zugleich als„Zugang“ zu den Fördermitteln Autoren Martin Hennicke, Ministerialdirigent a. D., war bis 2017 Abteilungsleiter Politische Planung in der Staatskanzlei NRW und ist Mitglied des Arbeitskreises Nachhaltige Strukturpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. Wulf Noll, Ministerialdirigent a. D., war bis 2017 Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik im Wirtschaftsministerium NRW. Impressum © 2020 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, Fax 0228 883 9202, 030 26935 9229, www.fes.de/wiso Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich: Max Ostermayer, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ISBN: 978-3-96250-524-0