André Pahnke, Stefan Schneck, Hans-Jürgen Wolter DIREKT 0  9/ 2020 GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE: Dauerzustand oder Intermezzo? AUF EINEN BLICK Nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch Selbst­ständige sind mitunter zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen auf Arbeitslosengeld II(ALG II) angewiesen. Allerdings gelingt es der Mehrheit der Selbstständigen, den ALG II-Bezug relativ rasch zu beenden. Demnach besitzt die Grundsicherung für Selbstständige auch wirtschaftspolitische Relevanz – und zwar dann, wenn es Selbstständigen während des Bezugs gelingt, ihr Geschäftsmodell anzupassen und unternehmerische Krisen zu überwinden. AUSGANGSLAGE Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht ohne zusätzliche, das Erwerbseinkommen ergänzende SGB II-Leistungen be­ streiten können. Das gilt grundsätzlich auch für Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Deren Zahl stieg nach Einführung des SGB II deutlich an und ver­ harrte bis 2015 auf einem Niveau von ca. 120.000 Personen. In dieser Zeit war fast jede/r zehnte erwerbstätige Leistungs­ bezieher_in selbstständig. Im Jahresdurchschnitt 2018 be­ trug der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen Auf­stockern noch 7,5 Prozent(Bundesagentur für Arbeit 2019) und in Relation zu den insgesamt gut vier Millionen Selbstständigen in Deutschland 2,1 Prozent. Während sich die bisherige Forschung überwiegend auf abhängig erwerbstätige Leistungsberechtigte konzentriert, setzt sich dieser Beitrag explizit mit der Dynamik des ALG II-­ Bezugs selbstständig Erwerbstätiger auseinander. In den ersten zehn Jahren seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. des Arbeitslosengeldes II(ALG II) erhielten insgesamt 16,7 Millionen Personen zumindest zeit­ weilig Leistungen auf Grundlage des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Rund eine Million Leistungsberechtigte waren in diesem Zeitraum ununterbrochen auf die Grundsicherung an­ gewiesen. Während der bisherige Höchststand im Frühjahr 2006 mit etwa 7,5 Millionen Personen erreicht wurde(Seibert et al. 2017), befanden sich im Oktober 2019 immerhin noch 5,6 Millionen Personen in der Grundsicherung(Bundes­agentur für Arbeit 2020). Angesichts dieser dauerhaft hohen Anzahl von Leistungs­ berechtigten befassen sich Studien nicht nur mit dem Be­ stand bzw. der Dynamik in der Grundsicherung, sondern auch mit Hemmnissen, die einem erwerbsbedingten Abgang aus der Grundsicherung entgegenstehen können(Beste/ Trappmann 2016). Hierbei zeigt sich, dass die Gruppe der Leistungsbezieher_innen sehr heterogen ist. Ein Teil schafft es, den ALG II-Bezug relativ schnell zu beenden, während an­ dere sehr lange in der Grundsicherung verharren. Eine reine Betrachtung der Bestandszahlen täuscht daher über eine durchaus vorhandene Dynamik hinweg. Zu den ALG II-Empfänger_innen zählen auch erwerbstätige Leistungsberechtigte, sogenannte„Aufstocker“, die trotz VERWEILDAUER DER SELBSTSTÄNDIGEN IN DER GRUNDSICHERUNG Für die empirische Analyse des Verbleibs und der Charakteris­ tika von Selbstständigen in der Grundsicherung werden die anonymisierten Daten des Panels„Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“(PASS) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs­ forschung herangezogen. 1 Anhand dieser Daten ist es möglich, Haushalte sowohl hinsichtlich eines etwaigen Bezugs von ALG II als auch des Erwerbstatus ihrer Mitglieder zu differen­ zieren. Auf diese Weise können anschließend auf den Monat genau die Verweildauern im ALG II-Bezug von Haushalten mit einer selbstständigen Erwerbsperson und Haushalten ohne selbstständige, aber mit abhängig beschäftigter Erwerbs­ > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 2 person verglichen werden. Die Ergebnisse eines solchen Ver­ gleichs, bei dem der Erwerbsstatus bei Eintritt in die Grund­ sicherung maßgeblich ist, sind in Abbildung 1 dargestellt. Es zeigt sich, dass die Hälfte der Haushalte mit einem Selbst­ ständigen nach etwa einem Jahr nicht mehr auf die zusätz­ lichen staatlichen Leistungen angewiesen ist. Diese scheinen also grundsätzlich in der Lage zu sein, den ALG II-Bezug schnell wieder zu beenden. Theoretisch könnte die Beendi­ gung des Leistungsbezugs in einer Bedarfsgemeinschaft zwar auch aus einer Änderung der Einkommenssituation des Partners/der Partnerin resultieren. 2 Die Zahlen zeigen aller­ dings, dass dies wohl nur eine untergeordnete Rolle spielt: Selbstständige, denen der Austritt aus der Grundsicherung gelang, konnten ihr Einkommen im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 179 Prozent steigern. Auch beträgt der durch­ schnittliche Anteil der Nettoeinkommen der Selbstständigen am Gesamtnetto­einkommen der Bedarfsgemeinschaft mehr als 90 Prozent(Pahnke et al. 2019: 21). Allerdings ist in etwa jeder vierte Haushalt mit einem Selbstständigen nach drei Jahren noch auf Grundsicherung angewiesen. Dies könnte mit einer dauerhaft schwierigen Geschäftslage in Zusammenhang stehen, die nicht kurzfristig zu beseitigen war. Zusätzlich wird ersichtlich, dass sich die Verweildauern in der Grundsicherung für Haushalte mit selbst­ ständigen und abhängig Beschäftigten ähneln. Der grundsätzlich positive Befund, dass es einer großen Anzahl von Selbstständigen gelingt, den ALG II-Bezug relativ rasch zu beenden, lässt noch keine Aussagen darüber zu, ob sich das Einkommen im Zuge der selbstständigen Tätigkeit verbesserte oder ob die Einkommenssteigerungen mit einem Berufswechsel, beispielsweise der Aufnahme einer abhän­ gigen Beschäftigung, verbunden gewesen sind. Eine ent­ sprechende Analyse des Erwerbsverlaufs von selbstständig erwerbstätigen ALG II-Bezieher_innen für den Zeitraum von 2013 bis 2017 zeigt in diesem Zusammenhang, dass rund zwei Drittel der Selbstständigen, die im Jahr 2013 selbstständig waren und Grundsicherung bezogen haben, auch 2017 selbst­ Abbildung 1 Verweildauer in der Grundsicherung unter Berücksichtigung des Erwerbsstatus bei Eintritt in den ALG II-Bezug(Kaplan-Meier-Schätzer) Anteil in% 100 75 50 25 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Verweildauer in Jahren Haushalte mit selbstständiger Erwerbsperson Haushalte ohne selbstständige, aber mit abhängig beschäftigten Erwerbspersonen 95 %-Konfidenzintervall für Haushalte mit selbstständiger Erwerbsperson Quelle: Scientific Use File des PASS Datensatzes, Wellen 4 bis 11. Eigene Berechnungen. ständig tätig gewesen sind. Dabei ist mehr als der Hälfte dieser Selbstständigen der Ausstieg aus der Grundsicherung gelungen. Somit beenden viele bei fortgesetzter Selbststän­ digkeit den Leistungsbezug(Pahnke et al. 2019: 26f.). 3 CHARAKTERISIERUNG VON PERSONEN MIT KURZFRISTIGEM UND LANGFRISTIGEM ALG II-BEZUG Während der Wechsel in eine abhängige Beschäftigung beim Austritt aus der Grundsicherung für die betroffenen Selbst­ ständigen nur eine untergeordnete Rolle spielt, gelingt es einer kleineren Gruppe allerdings auch langfristig nicht, den Bezug von ALG II zu beenden. Damit zeigt sich bei den Selbstständigen in der Grundsicherung zunächst eine gewisse Heterogenität bei den Verweildauern, die durchaus mit der Dynamik des Leistungsbezugs von abhängig Beschäftigten vergleichbar ist(Seibert et al. 2017). Eine weitere Parallele zwischen Selbstständigen und abhängig Beschäftigten in der Grundsicherung ist, dass sich mit zunehmender Dauer des Leistungsbezuges auch dessen Beendigung zunehmend schwieriger zu gestalten scheint. Es ist somit ein sich selbst verstärkender Effekt der Bezugsdauer zu vermuten. Damit ist die(bisherige) Verweildauer in der Grundsicherung als ein Hemmnis anzusehen, das der Beendigung des ALG II-­ Bezugs entgegensteht(Beste/Trappmann 2016; Pahnke et al. 2019). Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, in welcher Hin­ sicht sich die dauerhaft in der Grundsicherung befindlichen Selbstständigen von denjenigen unterscheiden, die den ALG II-Bezug schnell wieder beenden können. Entsprechende Schätzergebnisse weisen auf die Bedeutung des Alters der Selbstständigen hin. 4 Im Vergleich zu jüngeren Selbstständigen (nicht älter als 25 Jahre) zeigt sich insbesondere bei Personen ab 46 Jahren eine signifikant geringere Wahrscheinlichkeit, den ALG II-Bezug innerhalb von zwölf Monaten zu beenden(vgl. Abbildung 2). Dabei ist für Personen ab 55 Jahren die Wahr­ scheinlichkeit für einen dauerhaften Bezug von ALG II am höchsten. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei Personen ohne berufliche Ausbildung. Deren Wahrscheinlichkeit für eine Bezugsdauer von mehr als zwölf Monaten ist höher, als es für Personen mit Berufsbildung der Fall ist. Diese positive Korre­ lation von fehlender beruflicher Ausbildung und hoher Ver­ weildauer in der Grundsicherung lässt darauf schließen, dass mit Hilfe formaler Bildung(sabschlüsse)(Erwerbs-)Armut eher vermieden werden kann. Dies bestätigt auch die inter­ nationale Literatur, die auf einen positiven Zusammenhang zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg von Selbstständigen und deren Bildung hinweist(bspw. Shane 2008). Aber auch Allein­erziehende haben eine signifikant höhere Wahrschein­ lichkeit für einen dauerhaften Bezug von ALG II als Allein­ stehende. Letztere können auf Grund geringerer familiärer Verpflichtungen ihre Arbeitszeit eher ausweiten und auch hinsichtlich der Arbeitseinteilung flexibler agieren als Personen mit Partner_innen und/oder Kindern. Zuletzt zeigen die Er­ gebnisse auch, dass Frauen häufiger als Männer den Bezug von ALG II innerhalb von zwölf Monaten beenden können. Den beiden betrachteten Gruppen von Selbstständigen in der Grundsicherung – diejenigen, die kürzer als zwölf Monate 09/ 2020 – GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE WISO DIREKT 3 Abbildung 2 Ergebnisse des Probit Modells zur Beschreibung derjenigen, die den ALG II-Bezug innerhalb von 12 Monaten beenden: Marginale Effekte 5 Alter(Ref.: nicht älter als 25 Jahre) 26 bis 35 Jahre 36 bis 45 Jahre 46 bis 55 Jahre älter als 55 Jahre Ausbildung(Ref.: keine Ausbildung) Berufsausbildung (Fach-)Hochschulabschluss Bedarfsgemeinschaftstyp(Ref.: alleinstehend) alleinerziehend Partnerschaft ohne Kind Partnerschaft mit Kind weitere Merkmale gesundheitliche Einschränkungen Geschlecht: weiblich Migrationshintergrund - 0, 247 - 0 ,18 0 -0,393* -0,566*** - 0 ,192* - 0 ,187** -0,055 0,199** 0,245** 0,047 0,141* 0,014 Anmerkungen: Durchschnittliche marginale Effekte(n= 205). Die Ergebnisse zu den Kontrollvariablen für das Eintrittsjahr in den ALG II-Bezug(Dummy-Variablen) sind nicht abgebildet. Die Werte sind statistisch signifikant auf dem*** 1 %-,** 5 % und* 10 %-Niveau. Quelle: Scientific Use File des PASS Datensatzes, Wellen 7 bis 11. Eigene Berechnungen. in der Grundsicherung verweilen sowie die mit längerem Grundsicherungsbezug – gelingt es dabei in erster Linie, den ALG II-Bezug durch Einkommenserhöhung zu beenden (vgl. Tabelle 1, hier noch weitere Austrittsgründe abgebildet). 6 Tabelle 1 Austrittsgründe differenziert nach Dauer des ALG II-Bezugs der Selbstständigen Austrittsgrund Einkommenserhöhung durch Arbeitsaufnahme bzw. höhere Verdienste sonstige Gründe Einkommenserhöhung durch Zuzug von Personen Renteneintritt bzw. Grundsicherung (Alter, Erwerbsminderung) statt ALG II Ausreichendes Einkommen, weil weni­ ger Personen im Haushalt leb(t)en Aufnahme eines Studiums oder Beginn einer Ausbildung Bezug von Kinderzuschlag oder Wohn­ geld statt ALG II Anzahl Beobachtungen Austritt nach … höchstens 12 Monaten Anteil in% mehr als 12 Monaten Anteil in% 80,4 71,2 7,1 7,7 3,6 7,7 3,6 11,5 1,8 3,8 1,8 3,8 0,0 1,9 112 52 Quelle: SUF PASS, Wellen 4 bis 11; eigene Berechnungen. DISKUSSION UND EINORDNUNG DER ERGEBNISSE Nicht nur abhängig Beschäftigte geraten in Situationen, in denen sie aufgrund zu geringer Arbeitnehmerentgelte zu­ sätzlich noch aufstockende Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen. Auch eine Vielzahl von Selbst­ ständigen mit vorübergehend oder dauerhaft schwieriger Geschäftslage machen ihren Anspruch auf ALG II geltend. Prinzipiell muss zwar jede/r Unternehmer_in damit rechnen, dass das von ihm oder ihr geleitete Unternehmen in eine Krisen­situation gerät. Dennoch handelt es sich bei den Er­ werbseinkommen von Selbstständigen – im Gegensatz zu den Löhnen abhängig Beschäftigter – um Residualeinkommen. 7 Wirtschaftliche Probleme im Betrieb oder externe Schocks wie die Corona-Pandemie können daher schnell zu einem Einkommenseinbruch führen. Für die Fälle, in denen diese Einkommenseinbrüche einen aufstockenden Bezug von ALG II begründen, legen die Er­ gebnisse dieses Beitrags nahe, dass ein Großteil der hilfebe­ dürftigen Selbstständigen den ALG II-Bezug innerhalb eines überschaubaren Zeitraums überwinden kann. Dafür ist in den meisten Fällen eine positive wirtschaftliche Entwicklung der selbstständigen Tätigkeit ursächlich: Sie machen wieder mehr Gewinn. Demgegenüber gibt es eine zwar kleinere, aber nicht unwesentliche Anzahl von Selbstständigen, die dauer­ haft bzw. vergleichsweise sehr lange in der Grundsicherung verharren. Oftmals handelt es sich dabei um Personen ohne formalen beruflichen Bildungsabschluss, wodurch die Be­ deutung formaler Abschlüsse in Deutschland – insbesondere im Hinblick auf die Armutsbekämpfung – verdeutlicht wird. Darüber hinaus spielen aber auch das Alter und der familiäre bzw. Haushaltskontext der Selbstständigen eine Rolle. Damit zeigen sich deutliche Ähnlichkeiten zu den abhängig FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 4 Beschäftigten bei den Abgängen aus der Grundsicherung (Beste/Trappmann 2016). Jedoch unterscheiden sich selbst­ ständige und abhängig erwerbstätige Leistungsbezieher_­ innen erheblich: So ist bspw. der Anteil Selbstständiger unter den Aufstockern ohne Ausbildungsabschluss vergleichsweise gering, während erwerbstätige Leistungsberechtigte mit relativ hohen Abschlüssen(Meister, Diplom, Promotion) überpro­ portional oft selbstständig sind(Koller et al. 2012). Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass sich Personen mit vergleichsweise hohen Abschlüssen vermehrt auch in Beschäftigungsverhältnissen mit ausreichend hohem Lohn­ niveau befinden und somit nicht leistungsberechtigt sind. Bei Selbstständigen hingegen können die Residualeinkommen mitunter stark schwanken, was auch dazu führen kann, dass sie zumindest temporär zum Kreis der Leistungsberechtigten gehören können. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Grundsicherung für Selbstständige durchaus ein wichtiges sozialpolitisches Instrument ist, das es vielen Selbstständigen ermöglicht, auf Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld ihres Unterneh­ mens zu reagieren und ihr Geschäftsmodell anzupassen. Im Anschluss an einen relativ kurzen Bezug von ALG II sind viele wieder in der Lage, ihre Existenz aus den Erträgen ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu bestreiten. Aus wirtschafts­ politischer Perspektive müssen jedoch auch wettbewerbsre­ levante Herausforderungen bedacht werden: So kann es zu unfairem Wettbewerb kommen, wenn Unternehmen auf Grund der Konkurrenzsituation dauerhaft mit wirtschaftlich nicht tragfähigen Preisen und bewusster Inanspruchnahme von ALG II kalkulieren. Da sich die konkreten Geschäfts­mo­ delle von Selbstständigen mit ALG II-Bezug und deren ge­ schäftspolitischen Maßnahmen mit den vorliegenden Daten nicht analysieren lassen, bleibt die Beantwortung solcher wettbewerbsrelevanten Fragestellungen ein spannendes Feld für weitere Forschung. ALG II-Bezugs herbeiführen, bspw. indem eine abhängige Erwerbstätigkeit aufgenommen oder ein höheres Einkommen aus abhängiger Beschäftigung erzielt wird. In unseren Analysen wurden nur Haushalte berücksichtigt, die aus einer Bedarfsgemeinschaft bestehen. 3 – Eine Betrachtung des Zeitraums von 2010 bis 2014 führt zu vergleichbaren Ergebnissen. 4 – Hierbei wurde auf ein Probit-Modell zurückgegriffen. Die Auswahl der betrachteten Charakteristika(bzw. Variablen) orientiert sich dabei an Studien zu den Abgängen von abhängig Beschäftigten aus der Grundsicherung(wie bspw. Beste/Trappmann 2016 oder Seibert et al. 2017). 5 – Eigenschaften mit positiven(negativen) geschätzten Effekten deuten auf eine höhere(niedrigere) Wahrscheinlichkeit hin, dass der ALG II-Bezug innerhalb eines Jahres beendet wird. 6 – Allerdings spielen in der Gruppe der Selbstständigen, die länger als zwölf Monate in der Grundsicherung verharren, auch weitere Gründe im Vergleich eine etwas stärkere Rolle. Dies gilt insbesondere für den Zuzug weiterer Personen in den Haushalt und einer damit verbundenen Verbesserung der Einkommenssituation. Darüber hinaus geht ein relativ hoher Anteil in die Rente bzw. den Altersruhestand über. 7 – Residualeinkommen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ergebnis einer wirtschaftlichen Aktivität. Dies birgt Risiken, bietet aber auch Chancen: Einerseits sind negative Einkünfte(fast) nur bei Selbstständigen zu beobachten. Andererseits sind unternehmerische Einkommen im Vergleich zu den Einkünften aus abhängiger Erwerbstätigkeit unter den Top 1 Prozent der Einkommen überrepräsentiert. Literaturverzeichnis Beste, J.; Trappmann, M. 2016: Erwerbsbedingte Abgänge aus der Grund­ sicherung. Der Abbau von Hemmnissen macht‘s möglich, IAB-Kurzbericht 21/2016, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit 2019: Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsbe­ rechtigte(Monats- und Jahreszahlen). Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise. Juli 2019, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit 2020: Bedarfsgemeinschaften und deren Mit­ glieder(Monatszahlen). Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise. Januar 2020, Nürnberg. Koller, L.; Neder, N.; Rudolph; H., Trappmann, M. 2012: Selbstständige in der Grundsicherung- Viel Arbeit für wenig Geld, IAB-Kurzbericht 22/2012, Nürnberg. Pahnke, A.; Schneck, S.; Wolter, H.-J. 2019: Persistenz von Selbstständigen in der Grundsicherung, in: IfM Bonn, IfM-Materialien Nr. 273, Bonn. Seibert, H.; Wurdack, A.; Bruckmeier, K.; Graf, T.; Lietzmann, T. 2017: Typische Verlaufsmuster beim Grundsicherungsbezug. Für einige Dauerzustand, für andere nur eine Episode, IAB-Kurzbericht 4/2017, Nürnberg. Shane, S. 2008: The Illusions of Entrepreneurship: The Costly Myths That Entrepreneurs, Investors, and Policy Makers Live by, Yale University Press. Trappmann, M.; Gundert, S.; Wenzig, C.; Gebhardt, D. 2010: PASS A Household Panel Survey for Research on Unemployment and Poverty, in: Schmollers Jahrbuch, 130, S. 609-622. Autoren Dr. André Pahnke, Dr. Stefan Schneck und Hans-Jürgen Wolter, Institut für Mittelstandsforschung(IfM) Bonn. Anmerkungen 1 – Der Datenzugang erfolgte über einen Scientific Use File(SUF), der über das Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu beziehen ist. Eine ausführliche Beschreibung des Datensatzes findet sich bei Trappmann et al.(2010). 2 – Der Leistungsbezug orientiert sich rechtlich an dem Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft. Daher können auch andere Personen das Ende des Impressum © 2020 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, Fax 0228 883 9202, 030 26935 9229, www.fes.de/wiso Für diese Publikation sind in der FES verantwortlich: Dr. Robert Philipps und Andreas Wille, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. 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