Klaus Klemm/Daniel Kneuper Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Paper zur Fachkonferenz„Feuerwerk statt Brennpunkt“ des Netzwerk Bildung Ungleiches ungleich behandeln – dieser Leitgedanke liegt einem Ansatz zugrunde, der in den letzten Jahren verstärkt Eingang in die bildungspolitische Debatte gefunden hat: Demnach sollen Schulen, die aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schüler_ innenschaft vor besonderen Herausforderungen stehen, zusätzliche Ressourcen erhalten. Grundlage für eine solche Ressourcensteuerung ist die Entwicklung von geeigneten Kriterien, zum Beispiel durch die Konstruktion von Sozialindizes. Der Beitrag bietet eine Übersicht über den Einsatz dieser Instrumente durch die 16 Bundesländer und gibt einen Einblick in aktuelle Entwicklungen. ‚Ungleiches ungleich behandeln! Wege zu einer bedarfsorientierten Schulfinanzierung‘ – unter diesem Titel veröffentlichte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen 2016 einen Policy Brief(Morris-Lange 2016). Dieser Titel, der sich ähnlich in vergleichbaren Untersuchungen(z. B. Möller/Bellenberg 2017) oder in neueren Texten zur Ressourcenverteilung findet, charakterisiert eine die aktuellen Debatten bewegende Frage: Welchen Beitrag leistet die Verteilung von Ressourcen an Bildungseinrichtungen zur Reproduktion bzw. zum Abbau von Chancenungleichheit(vgl. auch Tillmann/ Weishaupt 2015, Groot-Wilken/Isaac/Schräpler 2016 sowie Beierle/Hoch/Reißig 2019)? Bevor dieser Frage nachgegangen wird, soll in einem ersten Abschnitt knapp dargestellt werden, wie bisher bzw. bis vor wenigen Jahren Ressourcenverteilung von statten ging und was den neuen Ansatz kennzeichnet. Der zweite Abschnitt bietet eine Übersicht darüber, welche der sechzehn Bundesländer auf welche Weise eine sozialindexgesteuerte Ressourcenzuweisung an die einzelnen Schulen praktizieren. Dem folgt ein dritter zusammenfassender und systematisierender Abschnitt, abschließend wird in einem vierten Abschnitt ein knappes Fazit gezogen. 1. Die traditionelle Variante der Ressourcenzuweisung und der neue ANSATZ Der eingangs zitierte Programmsatz ‚Ungleiches ungleich behandeln!‘ suggeriert, dass bislang im öffentlichen Schulwesen Ungleiches gleich behandelt werde oder worden sei. Dies ist jedoch mitnichten der Fall: In allen Bundesländern werden die einzelnen Schularten bei der Zuteilung von Ressourcen sehr unterschiedlich bedacht. Blickt man einige Jahre zurück, so zeigt sich(vgl. Tabelle 1): Im Durchschnitt aller Bundesländer unterschieden sich im Jahr 2000 die Ausgaben je Schülerin oder Schüler deutlich: vom niedrigsten Wert bei den Grundschulen mit 3.600 Euro, über die Realschulen sowie die Schulen mit mehreren Bildungsgängen(jeweils 4.300 Euro), die Hauptschule(5.100 Euro), das Gymnasium(5.200) sowie die Gesamtschule(5.400 Euro) bis hin zum höchsten Wert bei den Sonder- Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 02 /12 Tabelle 1: Ausgaben je Schüler_in an öffentlichen Schulen in Deutschland im Zeitvergleich – in Euro Jahr 2000 2016 allgemeinbilde Schularten insgesamt 4.600 7.700** Grundschule Realschule 3.600 6.200 4.300 6.700 mehrere Bildungsgänge 4.300 8.100 Gymnasium 5.200 8.100 Gesamtschule 5.400 8.200 Hauptschule 5.100 9.300 Sonderschulen* 10.900 * Diese Daten werden für 2016 nicht mehr berichtet ** In den Ausgaben für allgemeinbildende Schulen insgesamt sind Ausgaben für die Förderschulen enthalten. Quellen: für 2000: Statistisches Bundesamt: Ausgaben je Schüler im Jahr 2000 bei 4.300 Euro. Wiesbaden 2003; für 2016: Statistisches Bundesamt: Bildungsausgaben – Ausgaben je Schülerin und Schüler 2016. Wiesbaden 20219 schulen mit 10.900 Euro. Die Ausgaben je Schülerin und Schüler lag damals im Gymnasium noch höher als in Hauptschulen. Auf insgesamt höherem Ausgabenniveau findet sich auch 2016 zwischen den Schularten ein deutlich gestaffeltes Ausgabenniveau – allerdings mit einem gewichtigen Unterschied: 2016 lagen die Ausgaben je Schülerin bzw. je Schüler in der Hauptschule mit 9.300 Euro um 1.200 Euro höher als im Gymnasium. Der Blick auf diese Daten macht deutlich, dass im deutschen Schulsystem das Prinzip der ungleichen Behandlung ungleicher Schülergruppen eine lange Tradition hat. Diese Tradition ist bis heute ungebrochen, verändert hat sich allerdings im Schulbereich – getrieben durch Versuche zur Stärkung der Hauptschulen – die lange Zeit ‚normale‘ Priorisierung ‚höherer‘ Bildung zu Gunsten der Hauptschule, die insbesondere Kinder aus sozial schwächeren Familien unterrichtet. Vergleichsweise jung ist der Ansatz, über eine indexgesteuerte Ressourcenzuweisung nicht einzelne Schularten, sondern einzelne Schulen in besonders schwieriger Lage bei der Ressourcenverteilung zu bevorzugen. Aktuell wird eine„Bund-Länder-Initiative zur Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Quartieren“ vorbereitet. (vgl. https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/neue-bund-laender-initiative-foerderung-schulen-benachteiligten-sozialen). Der Grundgedanke der Einführung einer über Sozialindikatoren gesteuerten Ressourcenzuteilung lässt sich – etwa in Anlehnung an Groos(2016) – wie folgt beschreiben:„Ebenso wie Bevölkerungsgruppen in einer Stadt sehr ungleich verteilt sind, setzen sich auch die Schülerschaften sehr unterschiedlich zusammen. An einigen Schulen konzentrieren sich oft die sozial benachteiligten Schülerinnen und Schüler, an anderen Schulen bleiben akademisch geprägte Schichten unter sich. Sozialindizes machen diese ungleichen Zusammensetzungen der Schulen transparent. Dies dient mehreren Zwecken. Sozialindizes sind geeignet, Ressourcen wie Lehrerstellen, Lernmittel, Verwaltungsstellen oder Schulsozialarbeit auf Einzelschulebene oder auf Schulamtsbezirksebene zu steuern.“ (2016, S. 13) Dass dieser Ansatz nicht auf ungeteilte Zustimmung setzen kann, zeigen die Ergebnisse des jüngsten ‚ifo Bildungsbarometers 2019‘(Wößmann u.a. 2019). Von den repräsentativ ausgewählten 4.000 Befragten stimmten 81 Prozent dafür,„staatliche Ausgaben für Schulen mit vielen Schüler_innen aus benachteiligten Verhältnissen zu erhöhen“(Wößmann u.a. 2019, S. 9). Eine aktuelle Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass 81 Prozent der Befragten eine„beste Schulausstattung in ärmeren Stadtteilen“ befürworten(Decker u.a. 2019, S. 72) Im Ifo Bildungsbarometer spricht sich jedoch zugleich eine deutliche Mehrheit der Befragten dafür aus,„zusätzliche Mittel allen Personen gleichermaßen zukommen zu lassen“(Wößmann u.a. 2019, S. 10). Für die Autoren des Bildungsbarometers zeigen diese widersprüchlichen Befunde,„dass sich die Mehrheit der Deutschen für die Förderung benachteiligter Gruppen ausspricht. Vor die Wahl zwischen gezielter Förderung und Maßnahmen mit der Gießkanne gestellt, unterstützt sie jedoch eher die Gleichverteilung zusätzlicher staatlicher Mittel auf alle“(Wößmann u.a. 2019, S. 10). Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 03 /12 2. Ressourcensteuerung in den Bundesländern auf der Grundlage von Sozialindizes Im Folgenden wird versucht, eine Übersicht dazu zu erstellen, ob und inwieweit in den Bundesländern das Instrument der Ressourcensteuerung auf der Grundlage von Sozialindizes eingesetzt wird. Alle in dieser Studie herangezogenen Abfragen von Quellen erfolgten in der zweiten Monatshälfte des August 2019. Die so entstandene Übersicht bezieht sich • ausschließlich auf Deutschland(auf ausgewählte internationale Beispiele gehen Beierle/Hoch/Reißig 2019, S. 16-20 ein) und in Deutschland auf die Ebene der einzelnen Bundesländer, • nicht aber auf vergleichbare Aktivitäten einzelner Städte oder Kreise innerhalb dieser Länder(vgl. dazu ausgewählte Beispiele bei Beierle/Hoch/Reißig 2019, S. 34-40), • nicht auf isolierte Maßnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie die Zuteilung zusätzlicher Ressourcen an Schulen mit hohen Anteilen von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund(vgl. dazu die bayerischen ‚Vorgaben für die Klassenbildung im Schuljahr 2018/19‘), https:// www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Klassenbildung_2018.pdf • nicht auf deren ausschließliche Nutzung für die Ressourcenzuweisung an inklusiv arbeitende allgemeine Schulen und auch • nicht auf die Nutzung von Bildungsindizes zur Sicherung eines ‚fairen Vergleichs‘ der Ergebnisse einzelner Schulen bei Leistungstests. Die Übersicht über die Praxis der Bundesländer, die den Ansatz indikatorengestützter Ressourcenzuteilung verfolgen, zeigt, dass seine Konkretion länderspezifisch sehr unterschiedlich ausfällt. Da in diesem Feld der Schulentwicklung viel in Bewegung ist und da auch die verfügbaren Informationen gelegentlich nicht vollständig, z.T. nicht veröffentlicht bzw. nur schwer verständlich gefasst sind, ist diese Übersicht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht immer vollständig und im Einzelfall möglicherweise auch fehlerbehaftet. 2.1 Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg nutzt bisher keinen Sozialindex für die Ressourcensteuerung. Allerdings findet sich in dem neu begründeten ‚Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg(IBBW)‘ das ‚Referat 31: Datenanalyse‘, dessen Aufgaben u.a. wie folgt beschrieben werden:„Konzipierung eines Sozialindex und dessen Weiterentwicklung: Beschreibung von datengestützten und evidenzbasierten Indikatoren bezüglich der einzelschulischen Rahmenbedingungen aufgrund der sprachlichen und sozialen Voraussetzungen“. Zur Zeit ist nicht erkennbar, wann ein derartiger Index entwickelt sein wird und ob sowie auf welche Weise ein solcher Index zur Ressourcensteuerung genutzt werden wird. Quelle: Organigramm des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg(IBBW) https://ibbw.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Neue+Seite/ Organisation+des+IBBW 2.2 Bayern Das Land Bayern verfolgt bisher keinen Ansatz, die Ressourcenzuweisung über Sozialindizes zu steuern. 2.3 Berlin In Berlin gibt es zwei parallel verfolgte Ansätze: Zum einen werden Schulen bei der Sprachförderung indexbasiert gestützt, zum anderen werden Schulen in ‚belasteten Sozialräumen‘(Bonus-Programm) besonders gefördert: • Indexbasierte Sprachförderung: Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufe I des Gymnasiums, der Sonderschulen sowie der Sekundarstufe I der Integrierten Sekundarschulen erhalten je Schüler_in zusätzliche Lehrerwochenstundenanteile, sofern bei ihnen ein Anteil von mindestens 40% ihrer Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache oder mit Lernmittelbefreiung unterrichtet werden. Nur eine dieser Bedingungen muss für die Zuweisung zusätzlicher Stundenanteile gegeben sein. • Bonusprogramm: Ziel des Leistungsprogramms ist es, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler an Schulen in belasteten Sozialräumen zu Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 04 /12 verbessern. Das Kriterium für die Aufnahme einer Schule in das Bonusprogramm ist ein sozioökonomischer Faktor(der Anteil der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind). Wenn dieser Faktor 50 Prozent übersteigt, nimmt diese Schule am Bonusprogramm teil. Sie erhält in den Fällen, in denen sie mit Kooperationspartnern(z.B. Kitas) zusammenarbeitet, eine Kooperationszulage sowie einen an einer Zielvereinbarung gebundenen erfolgsabhängigen Leistungsbonus, der jedoch neu einsteigenden Schulen zu 100% gewährt wird. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln geht die Schule eigenverantwortlich um. • Quellen: Indexbasierte Sprachförderung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab Schuljahr 2018/19. Berlin, 17.12.2018 https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/zu• messungsrichtlinien_lehrkraefte_2018_19.pdf Bonus-Programm: Handreichung für das BonusProgramm(Mai 2018) https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/ bonus-programm/fachinfo/handreichung-bonusprogramm-2018-05-28.pdf 2.4 Brandenburg In Brandenburg finden sich weder Ansätze zu einer sozialindexgesteuerten Ressourcenverteilung noch zur besonderen Förderung von Schulen in einem herausforderndem Umfeld. 2.5 Bremen In Bremen erfolgte bislang die Ressourcenzuweisung an Grund- und Oberschulen auf der Basis eines Sozialindexes, der für die Schulen in beiden Städten des Landes(Bremen und Bremerhaven) für alle Ortsteile berechnet wird. Dieser Index ergibt sich aus einer Zusammenfassung von Kennzahlen aus den Bereichen Bildung(Sprachförderbedarf, Nicht Abitur-Quote), Sicherheit(Anzahl der Fälle von Körperverletzungen, nicht in Bremerhaven verfügbar), Einkommen(Transferleistungen für die Familien), Arbeit(Arbeitslosenziffer) und Partizipation(Nichtwähleranteil). Die so ermittelten Kennwerte werden auf eine Skala von 0(besonders gute soziale Zusammensetzung eines Stadtteils) bis 100(besonders kritische Zusammensetzung eines Stadtteils) transponiert und den Schülerinnen und Schülern der einzelnen Schulen auf der Grundlage ihres Wohnortes zugeordnet. Aus dem Mittelwert der Ortsteil-Indizes aller Schülerinnen und Schüler einer einzelnen Schule wird schließlich der Sozialindex dieser Schule gebildet. Die Indizes aller Grund- bzw. aller Oberschulen werden zu jeweils fünf Sozialstufen zusammengefasst. Da Ortsteile nicht sozial homogen strukturiert sind, wurde im Frühjahr 2019 – aus Gründen der Datenverfügbarkeit zunächst nur für die Stadt Bremen – dieses Sozialindex-Modell weiterentwickelt. Das Modell sieht nun vor, dass der oben skizzierte Berechnungsmodus, der in Bremerhaven zunächst weiterhin Anwendung findet, in Bremen auf der Basis kleinräumigerer Gebietseinheiten angewendet wird. Darüber hinaus fließen Schülerindividualdaten in den Index ein, insbesondere wird der Anteil der in den letzten Jahren neu zugewanderten Schüler_innen im Schulsozialindex berücksichtigt. Die Schulsozialindizes steuern die Zuweisung von gegenüber der ‚normalen‘ Lehrerstundenzuweisung zusätzlichen Lehrerstunden, die Festlegung von Eingangsklassengrößen in Grundschulen und Oberschulen und schließlich die Zuweisung von Sozialpädagog_innen, Sekretariatsstellen und Lernmitteln. Sie werden zudem bei Entscheidungen zu Ganztagsstandorten berücksichtigt. Ergänzend wurden in Bremen 2018 auf Basis des Sozialindexes und weiterer Kennzahlen Grund- und Oberschulen in sozial besonders prekärer Lage ausgewählt. Sie erhalten im Rahmen eines zeitlich befristeten Projekts neben einer intensiven Begleitung zusätzliche Ressourcen: Entlastungsstunden für die Lehrkräfte, Zeitkontingente für eine zusätzliche Stunde zur Mathematikförderung und für die Unterstützung von Kindern mit Lernschwierigkeiten sowie zusätzliche Referendar_innen. Quellen: https://www.bremische-buergerschaft.de/doku• mente/wp18/stadt/drucksache/D18S0684.pdf https://www.bremische-buergerschaft.de/doku• mente/wp19/land/drucksache/D19L1446.pdf https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media. • php/13/G667-19.pdf https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media. • php/13/L30_19_Landeszuweisungsrichtlinie.pdf https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media. • php/13/G32-19%20Kommunale%20Zuweisungsrichtlinie.pdf Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 05 /12 • https://www.senatspressestelle.bremen.de/ detail.php?gsid=bremen146.c.294643. de&asl=bremen02.c.732.de durch zusätzliche Lehrkräfte, durch kollegiale Beratung, didaktische Trainings, Seminare für Schulleitungsteams sowie schulübergreifende Workshops. 2.6 Hamburg Der in Hamburg seit Jahren installierte Sozialindex wird aus insgesamt 24 Variablen errechnet: Drei dieser Variablen werden vom Statistikamt Nord für das Wohngebiet, in dem die einzelnen Schülerinnen und Schüler leben, erhoben(Arbeitslosigkeit im Wohngebiet, Anteil der hilfebedürftigen Nichterwerbsfähigen im Wohngebiet, Wahlbeteiligung im Wohngebiet). Die übrigen 21 Variablen ergeben sich aus Befragungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern. Diese Variablen beziehen sich auf das soziale Kapital in den Familien(z.B.: Das Kind verbringt seine Freizeit mit den Eltern), auf das kulturelle Kapital(z.B. Bildungsabschlüsse von Mutter und Vater), auf das ökonomische Kapital(z.B. durchschnittliches Haushaltseinkommen) und schließlich auf den Migrationshintergrund(z.B. Sprachhäufigkeit: Deutsch bei Gesprächen in der Familie). Auf der Grundlage der Zusammenführung dieser Variablen der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer konkreten Schule wird ein Indexwert dieser Schule ermittelt. Die sich dabei je Schule ergebenden Indexwerte werden in sechs ‚Belastungsgruppen‘ eingeteilt: die Gruppe 1 steht dabei für Schulen, in denen die meisten Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen und besonders schwierigen Verhältnissen stammen, die Gruppe 6 für Schulen, in denen die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler aus bildungsnahen und wohlhabenden Verhältnissen stammen. Die Zugehörigkeit zu einer der Belastungsgruppen bestimmt für die einzelnen Schulen auf vielfältige Weise die ihnen zugewiesenen Ressourcen: z.B. bei der Höhe der finanziellen Mittel, bei der Ermittlung des Personalbedarfs(Stundenzuweisung für Ganztagsschulen, für Sprachförderung, für Inklusion, aber auch bei der Sekretariatskapazität). • Quelle: https://www.hamburg.de/bsb/hamburger-sozialindex/4025318/artikel-faq-sozialindex/ • Quelle: https://www.hamburg.de/23plus/6034092/projektbeschreibung / 2.7 Hessen Das Land Hessen nutzt einen Sozialindex zur Verteilung von Stellen an Schulen aller Schularten. Dieser Sozialindex wird auf der Grundlage von vier Sozialindikatoren berechnet: Drei dieser Indikatoren(Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung, Anteil der Empfänger_innen von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II, Anteil der Einfamilienhäuser an der Gesamtzahl der Wohnungen) beziehen sich auf die Standortgemeinde einer Schule. Ein Indikator bezieht sich ‚schulscharf‘ auf den Anteil der Zuwander_innen unter den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule. Auf der Grundlage des so ermittelten Indexwertes erhalten die Schulen mit den ungünstigsten Indexwerten zusätzliche Stellen, im Schuljahr 2018/19 insgesamt 540 Stellen. Beim Einsatz der den Schulen zugewiesenen Stellen sind die Schulen frei: Sie können sie z.B. für zusätzliche Unterrichtsangebote, für Förderunterricht oder auch für die Einrichtung kleinerer Lerngruppen nutzen. • Quellen: https://kultusministerium.hessen.de/pressearchiv/ pressemitteilung/kultusministerin-nicola-beer-alle• schulen-bekommen-mehr https://www.ganztagsschulen.org/de/25053.php 2.8 Mecklenburg-Vorpommern Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfolgt bisher keinen Ansatz, die Ressourcenzuweisung über Sozialindizes zu steuern. 2.9 Niedersachsen Der hier beschriebene Ansatz der indikatorengestützten Ressourcenzuweisung wird seit dem Schuljahr 2017/18 durch das Projekt ‚23+Starke Schulen‘ erweitert. Im Rahmen dieses Projekts erhalten Schulen(derzeit 12 Grund- und 12 Stadtteilschulen sowie drei Gymnasien), die in sozial benachteiligten Stadtteilen besondere Herausforderungen meistern müssen, Unterstützung: Derzeit nutzt das Land Niedersachsen für die Ressourcenzuweisung an Schulen keinen Sozialindex. Allerdings beschäftigt sich der niedersächsische Landtag aktuell mit zwei Anträgen der Fraktionen der FDP (Landtagsdrucksache 18/1386) und von Bündnis90/ Die Grünen(Landtagsdrucksache 18/13/93), die auf die Einführung eines Sozialindikatorensystems ab- Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 06 /12 zielen. Im Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 2.10 Nordrhein-Westfalen 18.8.2018 heißt es dazu: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. für die allgemeinbildenden Schulen nach dem Vorbild Hamburgs einen Sozialindex zu erstellen, der die sozioökonomische Lage ihrer Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. 2. Den Schulen Lehrkräfte, schulische Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und weitere pädagogische Fachkräfte auf Grundlage des Sozialindex bedarfsgerecht zuzuweisen. Dazu wird u.a. der Erlass ‚Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen‘ weiterentwickelt. 3. Im Haushalt für 2019 1.000 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bereitzustellen, um Schulen mit schwierigen sozialen Rahmenbedingungen intensiver unterstützen zu können.“ Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der hier vorgelegten Übersicht hat der niedersächsische Landtag die beiden hier angeführten Anträge nicht abschließend beraten. • Quelle: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/ landtag/plenarinitiativen/artikel/antrag-schulenmit-schwierigen-rahmenbedingungen-staerker-unterstuetzen-ressourcen-bedarfsgerechter.html Unabhängig von den beiden hier angeführten Anträgen im niedersächsischen Landtag hat das Land Niedersachsen 2018 ein Programm„Schule(Plus)- Programm Lebensort und Schule“ auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieses Programms erhalten Schulen, die in einem schwierigen sozialen Umfeld arbeiten, zusätzliche Personalressourcen. Für die Startphase (Schuljahr 2018/19) wurden insgesamt 20 Schulen des Landes ausgewählt – in Hannover auf der Grundlage der städtischen Sozialberichte, in den übrigen Standortstädten auf der Grundlage von Auswertungen des niedersächsischen Innenministeriums zu besonderen Belastungen in diesen Städten. Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt für die Ressourcenzuweisung an Grund- und Hauptschulen einen Sozialindex, der durch die Zusammenführung von vier Sozialindikatoren ermittelt wird: Er setzt sich zusammen aus drei Indikatoren(Arbeitslosenquote, Sozialhilfequote, Anteil der Wohnungen in Einfamilienhäusern an allen Wohnungen), die sich auf die kreisfreie Stadt bzw. auf den Kreis, in dem die Schule steht, beziehen, und auf einen schulscharfen Indikator(Anteil der Kinder von Ausländer_innen und Aussiedlern an der Gesamtheit der Schülerinnen und Schüler der einzelnen Schule). Der auf diese Weise für die 22 kreisfreien Städte und für die 31 Kreise mit ihren insgesamt 53 staatlichen Schulämtern ermittelte Sozialindex ist so konstruiert, dass der am wenigsten belastete Schulamtsbezirk den Indexwert 0 und der am stärksten belastete Schulamtsbezirk den Indexwert 100 erhält. Bei der Zuweisung der im Landeshaushalt jeweils für die Verteilung nach Sozialindexwerten bereitgestellten Stellen an die Schulamtsbezirke wird wie folgt verfahren: In einem ersten Schritt erhalten alle Bezirke(unabhängig von ihrem Indexwert) entsprechend ihrer Schülerzahlen 30 Prozent der zusätzlichen Stellen. Dies wird damit begründet, dass auch in sozial starken Kreisen oder kreisfreien Städten Schulen mit einer schwierigen Ausgangslage existieren. Die weiteren 70 Prozent der zusätzlichen Stellen werden – am Indexwert und an der Schülerzahl in den Regionen orientiert – auf die einzelnen Regionen verteilt. Innerhalb der 53 Kreise und kreisfreien Städte weisen die dortigen staatlichen Schulämter die Zusatzressourcen auf der Grundlage ihrer nicht weiter präzisierten regionalen Kenntnisse den einzelnen Schulen zu. Da das hier beschriebene Verfahren innerhalb der 53 kreisfreien Städte und Kreise keine hinreichende Grundlage für die Ressourcenzuweisung an einzelne Schulen bietet(drei der vier Indikatoren beziehen sich auf die Kreise oder kreisfreien Städte), arbeitet das Schulministerium des Landes derzeit an einem ‚schulscharfen Sozialindex‘. • Quelle: Frein, Th./Möller, G./Petermann, A./Wilpricht, M.: Bedarfsgerechte Stellenzuweisung – das neue Instrument Sozialindex. In: Schulverwaltung NRW 6/2006, S. 188-189 • Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/ unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/schule_plus/schule-plus--170299.html Parallel zu der Ressourcenverteilung auf der Grundlage des Sozialindexes hat Nordrhein-Westfalen mit Beginn des Schuljahres 2018/19 einen Schulversuch ‚Talentschulen‘ gestartet. An diesem Schulversuch Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 07 /12 sollen insgesamt 60 Schulen(45 Schulen mit einer Sekundarstufe I sowie 15 Berufskollegs) teilnehmen können – ausschließlich Schulen, die aufgrund ihrer sozialräumlich benachteiligten Lage und einer entsprechend zusammengesetzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Diese besonderen Herausforderungen werden nicht weiter präzisiert. Die teilnehmenden Schulen erhalten jeweils einen Zuschlag von 20% auf ihren Grundstellenbedarf. Diese zusätzliche Ressource soll von den Schulen für die Umsetzung von schulentwicklerischen Konzepten genutzt werden. Arbeitszufriedenheit und Gesundheit der Lehrkräfte zu erhöhen. • Quelle: https://www.saarland.de/SID-E17F2BC987FE1B23/242731.htm Die Frage, ob das Saarland zu einem späteren Zeitpunkt zu einer generellen sozialindexgestützten Ressourcensteuerung übergehen wird, ist auf der Grundlage der verfügbaren Dokumente nicht zu beantworten. • Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schule n t w i c k l u n g/ Ta l e n t s c h u l e n/ A u s s c h r e i b u n g s t e x t_ Schulversuch-Talentschulen.pdf 2.11 Rheinland-Pfalz Das Land nutzt bei der Ressourcenzuweisung an seine Schulen keinen Sozialindex. Wohl aber wurde zu Beginn des Schuljahres 2019/20 das Programm ‚Schule stärken – starke Schulen(S4)‘ gestartet. In dessen Rahmen sollen insgesamt 54 Schulen(Grundschulen, Realschulen plus, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen und Berufsschulen), die in einem herausfordernden Umfeld arbeiten, gefördert werden. An diesem Projekt sollen Schulen teilnehmen können, deren Schülerinnen und Schüler zu mindestens 50 Prozent einen Migrationshintergrund und zu mindestens 50 Prozent von Zuzahlungen zu Lernmitteln befreit sind. Über das Ausmaß der zusätzlichen Förderung dieser ‚Chancenschulen‘ liegen noch keine Informationen vor. 2.12 Saarland Im Saarland werden Sozialindizes nicht zur Ressourcensteuerung eingesetzt. Es gibt jedoch seit Anfang 2018 mit dem Projekt ‚Schulen stark machen!‘ ein Schulentwicklungsvorhaben, das sich die Förderung von Schulen in herausfordernden Lagen zum Ziel gesetzt hat. Die sechs Grund- sowie die sechs Gemeinschaftsschulen, die sich erfolgreich um die Teilnahme an diesem Projekt beworben haben, werden durch gesonderte Ressourcenzuweisungen sowie durch externe Prozessbegleitungen dabei unterstützt, ihre Steuerungskompetenz zu stärken, eine schüleraktivierende Lernkultur zu implementieren, die fachliche ebenso wie die personale und soziale Kompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern und die 2.13 Sachsen Das Land Sachsen nutzt für die Ressourcenzuweisung an Schulen bisher keine Sozialindikatoren. Wohl aber stellt es mit dem ‚Programm Schulassistenz‘ Schulen, die sich besonderen Herausforderungen stellen müssen, zusätzliches nichtpädagogisches Personal (Schulassistent_innen, Schulverwaltungsassistent_innen, Sprach- und Integrationsmittler) zur Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte zur Verfügung. Als Schulen mit besonderen Herausforderungen werden solche Schulen verstanden, die aufgrund ihrer Aufgaben oder ihrer Schülerstruktur einen zusätzlichen Ressourcenbedarf haben. Zu den besonderen Herausforderungen zählen – neben den Anteilen von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf – hohe Anteile von Schülerinnen und Schülern mit einem Migrationshintergrund, eine hohe Quote der Schülerinnen und Schüler, die im Hauptschulbildungsgang der Oberschule lernen sowie ‚besondere Vorkommnisse‘ an einzelnen Schulen. • Quelle: https://www.schule.sachsen.de/23756.htm 2.14 Sachsen-Ahalt Das Land Sachsen-Anhalt verfolgt bisher keinen Ansatz, die Ressourcenzuweisung über Sozialindizes zu steuern. 2.15 Schleswig-Holstein Anfang 2019 hat Schleswig-Holstein sein Projekt ‚PerspektivSchulen‘ zur Förderung von Schulen in einem sozial belasteten Umfeld gestartet. Zur Auswahl der zu beteiligenden Schulen wurde ein PerspektivSchulIndex entwickelt. In ihn flossen die Indikatoren An- Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 08 /12 teil der Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache, Anteil von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf, Vera-Ergebnisse in Mathematik und Deutsch, Anteil der Klassenwiederholungen sowie bei den Gemeinschaftsschulen Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfungen und Anteile der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss ein. Im Projekt ‚PerspektivSchulen‘ sind in der ersten Runde 20 allgemeinbildende Schulen(Grundschulen und Gemeinschaftsschulen) beteiligt. In den kommenden Jahren sollen weitere 40 Schulen hinzukommen. Unterstützt werden die teilnehmenden Schulen durch ein an ihrer Schülerzahl orientiertes Budget, durch besondere Beratungsangebote, durch Unterstützung seitens des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) sowie durch die Einbindung in Projekte wie das Projekt ‚Musikalische Grundschule für SchleswigHolstein‘. • Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/2019/April_2019/III_PerspektivSchulen.html Die Frage, ob Schleswig-Holstein zu einem späteren Zeitpunkt zu einer generellen sozialindexgestützten Ressourcensteuerung übergehen wird, ist auf der Grundlage der verfügbaren Dokumente nicht zu beantworten. 2.16 Thüringen Das Land Thüringen verfolgt bisher keinen Ansatz, die Ressourcenzuweisung über Sozialindizes zu steuern. 3. Zusammenfassung und Systematisierung Die Übersicht über die Entwicklung in den sechzehn Bundesländern zeigt: Die große Mehrheit der Länder geht dazu über, die soziale Lage der einzelnen Schulen bei der Zuteilung von Ressourcen zu berücksichtigen. Dabei finden bei der Konstruktion der Sozialindizes und auch bei der Nutzung unterschiedliche Mechanismen Anwendung. 3.1 Konstruktion der Sozialindizes Bei der Bildung von Sozialindizes greifen die Länder in unterschiedlicher Weise auf die folgenden bzw. auf einzelne der folgenden Indikatoren zurück: Merkmale des Schulstandortes(z.B. Arbeitslosig• keit, Wohnungsangebote) soziale Lage des Wohnumfelds der Schülerinnen • und Schüler(z.B. Sozialhilfequoten, Arbeitslosig• keit) soziale Lage der Familien der Schülerinnen und Schüler(Ergebnisse von Elternbefragungen, Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen wie z.B. Lernmittelbefreiung, Nutzung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket) Anteile der Schülerinnen und Schüler mit einem • Migrationshintergrund Anteile der Schülerinnen und Schüler mit Deutsch • als Zweitsprache Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen • Ergebnisse(vorschulischer) Sprachtests • Anteile der Schülerinnen und Schüler mit sonder• pädagogischem Förderbedarf ausgewählter För• derschwerpunkte Anteile der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss bzw. mit höherem Schulabschluss Gewählt werden also Indikatoren/ Kennzahlen, die Hinweise geben auf Herausforderungen(und damit impliziert: kompensatorisch wirkende Ressourcenbedarfe), die abgeleitet werden aus der sozialen und/ oder ethnischen Komposition der Schülerschaft oder des Umfelds einer Schule, sowie spezifische Förderbedarfe der Schüler_innen einer Schule. Auffällig ist, dass überwiegend Indikatoren/ Kennzahlen mit dem Ziel der Beschreibung von„Belastung/ Herausforderung“ gewählt und genutzt werden, seltener solche, die eine privilegierte Situation beschreiben. Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 09 /12 Zwischen den Ländern unterscheidet sich nicht nur die Auswahl der Kennzahlen, sondern auch die Qualität und Herkunft der genutzten Daten. Einige wenige Länder nutzen überwiegend Daten zur Schülerschaft, die also unmittelbar den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule zuzuordnen sind. Das sind zu• meist Daten, die im Zuge der Erstellung der amtlichen Schulstatistik erhoben werden(z.B. Angaben zur • Migration) Daten aus etablierten Verwaltungsprozessen(z.B. Schuleingangsuntersuchungen oder Sprachtests), • und Daten, die werden. mittels Elternbefragungen erhoben Eine besondere Hürde stellen die Datenerfassung und der Datenschutz(insbesondere bei der Nutzung von Individualdaten) dar. So ist die Verwendung von Daten aus Verwaltungsprozessen nur möglich, wenn entsprechende Datenerfassungsprozesse etabliert sind und deren Nutzung jenseits des eigentlichen Zwecks datenschutzrechlich abgesichert ist. Zudem können einige der o.g. Indikatoren nur im Rahmen von Schüler- und Elternbefragungen erhoben werden(z.B. zum Bildungshintergrund im Elternhaus als wichtiger, empirisch fundierter Prädiktor für schulische Leistung). Dies ist jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden. Aus diesen Gründen wurden in einigen Ländern auch folgende Datenquellen gewählt: • Sozialdaten der Bevölkerung im Wohngebiet der Schülerinnen und Schüler.(Hierfür müssen jedoch die Adressen der Schülerinnen und Schüler und statistische Daten über die Wohngebiete zur Verfügung stehen.) • Daten zum Umfeld des jeweiligen Schulstandortes. Allen Modellen ist gemein, dass die Gewichtung der Einzelindikatoren bei der Berechnung des Gesamtindexes letztendlich eine willkürliche, normativ zu begründende Entscheidung ist, die nur selten empirisch fundiert wird. Gleiches gilt für die Festlegung von Schwellwerten, Sozialstufen usw., die für die Nutzung im Rahmen der Ressourcensteuerung relevant ist. 3.2 Nutzung der Sozialindizes Im Wesentlichen sind zwei grundlegende Strategien der Nutzung von Sozialindizes in den Ländern zu beobachten(vgl. Tabelle 2): • In einem Teil der Bundesländer wird der Sozialindex bei der Ressourcensteuerung für alle Schulen eines größeren Gebietes, z.B. einer Stadt, oder auf alle Schulen ausgewählter Schularten eines solchen Gebietes angewendet. • Andere Bundesländer wählen – zum Teil gestützt auf Sozialindizes, zum Teil auf andere Informationen zum Umfeld der Schulen gestützt – eine in der Regel kleinere Gruppe von Schulen in herausfordernder Lage aus, um diese mit zusätzlichen Ressourcen zu fördern. Einige wenige Länder verfolgen beide Wege: Sie steuern die Ressourcenzuweisung an alle Schulen einer Schulart eines Gebietes bzw. an alle Schulen dort auf der Grundlage eines Sozialindexes und sie fördern eine Gruppe von Schulen in prekärer Lage. Eine weitere Ländergruppe benutzt(noch) keine Sozialindizes zur Ressourcensteuerung.(Siehe Tabelle 2) Unterhalb dieser zwei Grundansätze finden – ebenfalls in den Ländern unterschiedlich – verschiedene Mechanismen der Ressourcensteuerung auf Basis der Sozialindizes Anwendung: • Zuweisung von zusätzlichen Lehrerstunden: Bei diesem Mechanismus werden den Schulen zusätzlich zu den für die Umsetzung der Stundentafel notwendigen Lehrerstunden auf Basis des Sozialindexes weitere Lehrerstunden zugewiesen, z.B. für die Einrichtung zusätzlicher Förderangebote, für Förderprogramme, für Doppelbesetzungen oder die Einrichtung kleinerer Lerngruppen. Bei der Verwendung dieser Ressourcen haben die Schulen unterschiedliche Freiheitsgrade. • Reduzierung der Klassengröße: Einige Länder(z.B. Bremen) regeln auf Basis von Sozialindexes die Soll-Klassengrößen. Dies wirkt sich unmittelbar auch auf die Ressourcenzuweisung zur Umsetzung der Stundentafel aus. • Zuweisung weiterer Ressourcen: In einigen Ländern(z.B. in Sachsen) werden auch weitere Personalressourcen(z.B. Sozialpädagogen) und Finanz- Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 10 /12 Tabelle 2: Neue Ansätze der Ressourcensteuerung von Schulen Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Systematische Ressourcensteuerung mit Sozialindex für alle Schulen(einer oder mehrerer Schularten) x x x x x Sozialindex als Kriterium zur Auswahl und Ausstattung von Schulen mit besonderen Herausforderungen in Sonderprogrammen x x x keine sozialindex-basierte Ressourcensteuerung x x x x x x x x x x x x zuweisungen für Lehr-/ und Lernmittel(in Teilen) über den Sozialindex gesteuert. • Weitere Unterstützung: Vor allem in den Sonderprogrammen zur Unterstützung von Schulen in herausfordernder Lage werden auch(z.T. verpflichtende) Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramme für das schulische Personal angeboten, für die von den Ländern ebenfalls Ressourcen bereitgestellt werden. • Nutzung bei Standortentscheidungen: In einigen wenigen Ländern(z.B. in Bremen) spielt der Sozialindex bei Entscheidungsprozessen zur Wahl der Standorte von Ganztagsschulen eine Rolle. Bei der Anwendung der verschiedenen Mechanismen gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Besonders differenzierte Systeme der sozialindexbasierten Ressourcensteuerung nutzen die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, wobei im ZweiStädte-Bundesland Bremen eine generelle Schwierigkeit, mit der insbesondere die Flächenländer zu kämpfen haben, ebenfalls zutage tritt: In diesen Ländern ist aufgrund begrenzter Datenverfügbarkeit und/ oder datenschutzrechtlicher Restriktionen bereits die Berechnung von möglichst präzisen Schulsozialindizes nach einem für alle Schulen im Land einheitlichen Modell eine Herausforderung. Aufgrund der aus der Zuständigkeitsteilung zwischen Land und Kommunen resultierenden Steuerungsmöglichkeiten bzw. -grenzen beschränkt sich die Ressourcensteuerung der Ministerien in diesen Ländern zudem auf den eigenen Zuständigkeitsbereich. Den vorliegenden Unterlagen zufolge werden die Sozialindizes in den Ländern dazu genutzt, eine festgelegte Zusatzressource mit Hilfe eines Sozialindexes oder zumindest indikatoren-/ kennzahlengesteuert Schulen zukommen zu lassen. Keine Informationen konnten jedoch dazu gefunden werden, welche Rolle Sozialindizes oder entsprechende Kennzahlen über die Schülerschaft eines Landes zur Ermittlung des Volumens der zu verteilenden Zusatzressource – z.B. im Rahmen von Haushaltsverhandlungen – spielen. Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 11 /12 4. FAZIT Die Konstruktion von Sozialindizes bzw. die Festlegung von Sozialindikatoren wie auch deren Nutzung bei der Ressourcensteuerung unterscheidet sich zwischen den Bundesländern sehr deutlich. Das Spektrum reicht von einer methodisch sehr anspruchsvollen Ermittlung von Sozialindizes und damit einhergehend einer umfassenden Ressourcensteuerung bis hin zu einem vollständigen Verzicht auf eine Ressourcensteuerung, die sich an Sozialindikatoren orientiert. In der Folge sind die Regelungen bezüglich der Ressourcenausstattung, die den Schulen auf Basis der Sozialindikatoren und-indizes zugewiesen werden, ebenso uneinheitlich. Dies mag auch daran liegen, dass letztendlich keine empirisch belastbaren Studien dazu vorliegen, welche Art- und Menge der Ressourcenzuweisung für welche Schülerschaft besonders sinnvoll ist. Hier besteht ein dringender – auch international vergleichender – Forschungsbedarf. Einheitlich hingegen ist die Grundanlage der Mechanismen: In den Ländern, die Sozialindikatoren oder -indizes zur Ressourcensteuerung anwenden, ist die zugrunde liegende Logik überwiegend kompensatorisch im Sinne eines Defizit-Ausgleichs angelegt. Der gemeinsame Grundmechanismus ist dabei, dass eine ‚herausfordernde‘ Schülerschaft einer Schule ein Kriterium für die Zuweisung zusätzlicher Ressourcen an diese Schule ist. Eine Herausforderung, vor der die Verwaltung dabei steht, ist die Frage, wie in solchen Verfahren mit dem Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma umgegangen werden kann, mit der Tatsache also, dass der besondere Ressourcenzufluss an eine Schule bewirken kann, dass diese Schule in der Öffentlichkeit als ‚Problemschule‘ wahrgenommen wird. Insgesamt fällt auf, dass darüber, wie denn die Schulen ihre zusätzlichen Ressourcen einsetzen wollen, wie sie tatsächlich eingesetzt werden und welche Erfolge dabei erzielt werden, bisher so gut wie nichts bekannt ist. Literatur Beierle, S.& Hoch, C.&Reißig, B. (2019): Schulen in benachteiligten sozialen Lagen. Untersuchung zum aktuellen Forschungsstand mit Praxisbeispielen. Halle Decker, F.& Best, V.& Fischer, S.& Küppers, A. (2019): Vertrauen in Demokratie. Wie zufrieden sind die Menschen in Deutschland mit Regierung, Staat und Politik? Friedrich-EbertStiftung 2019 Groos, Th. (2016): Schulsegregation messen – Sozialindex für Grundschulen. Gütersloh 2016 Groot-Wilken&Isaac, K.& Schräpler, J.-P.(Hrsg.) (2016): Sozialindices für Schulen. Hintergründe, Methoden und Anwendung. Münster Möller, G.& Bellenberg, G. (2017): Ungleiches ungleich behandeln. Standortfaktoren berücksichtigen – Bildungsgerechtigkeit erhöhen – Bildungsarmut bekämpfen. Gutachten im Auftrag der GEW-NRW. Essen Tillmann, Chr.&Weishaupt, H. (2015): Ansätze bedarfsorientierter Ressourcenausstattung von sozial belasteten Schulen in Deutschland. Eine Situationsanalyse. In: Zeitschrift für Bildungsverwaltung Jg 31, H 2, S. 5- 26 Morris-Lange, S. (2016): Ungleiches ungleich behandeln! Wege zu einer bedarfsorientierten Schulfinanzierung. PolicyBrief des Sachverständigenrats der deutschen Stiftungen für Integration und Migration 2016-1 Wößmann, L., Lergetporer, Ph., Grewenig, E., Kersten, S., Kugler, F.&Werner, K. : Was die Deutschen über Bildungsungleichheit denken- Ergebnisse des ifo Bildungsbarometers 2019. In: ifo Schnelldienst 17/2019, S. 3- 17. Zur Orientierung von Schulausgaben an Sozialindizes— ein Bundesländervergleich Seite 12 /12 Die AutorEN dieser Publikation Prof. i.R. Dr. Klaus Klemm – Essen Dr. phil. Daniel Kneuper – Bremen Impressum Copyright by Friedrich-Ebert-Stiftung 2019 Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abt. Studienförderung Redaktion: Dr. Martin Pfafferott, Marion Stichler Bild(Seite 1): Adobe Stock Gestaltung& Satz: minus Design, Berlin Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln der DKLB-Stiftung Das NETZWERK Im Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung treffen sich bildungspolitische Akteure der Landes- und Bundesebene sowie Bildungsexpert_innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Anliegen des Netzwerks ist der offene und konstruktive Dialog mit dem Ziel, zu einem gemeinsamen Vorgehen in der Bildungspolitik beizutragen. Das Netzwerk Bildung setzt sich für ganztägige Bildungseinrichtungen, frühe individuelle Förderung und längeres gemeinsames Lernen ein. Unsere Publikationen können Sie per E-Mail nachbestellen bei: marion.stichler@fes.de Digitale Versionen aller Publikationen: https://www.fes.de/themenportal-bildung-arbeit-digitalisierung/bildung#c133409 KONTAKT und Feedback Dr. Martin Pfafferott Bildungs- und Hochschulpolitik martin.pfafferott@fes.de Folgen Sie uns auch auf twitter.