PARI… WAS? Fragen und Antworten zu Parität und Paritätsgesetz Hrsg. Uta Kletzing Inhalt 4 Vorwort 6 FAQ 1: Parität und Paritätsgesetz – worum geht es genau? 12 Welche Beispiele für Paritätsgesetze gibt es bereits? 14 FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz (loi sur la parité) in Frankreich? 26 FAQ 3: Was können wir von Frankreich lernen? 34 FAQ 4: Wie entstand und funktioniert das Parité-Gesetz in Brandenburg? 40 Was sind die entscheidenden Faktoren, um Parität in den Parlamenten zu erreichen? 42 FAQ 5: Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun? 50 FAQ 6: Warum gibt es im polnischen Sejm trotz Paritätsgesetz keine Parität? 56 FAQ 7: Warum hat Norwegen auch ohne Paritätsgesetz 41 Prozent Frauenanteil im Storting? 62 FAQ 8: Worum geht es bei Parität eigentlich? 68 Ausblick: Wo steht die Soziale Demokratie bezüglich eines Paritätsgesetzes? Was ist zu tun? 78 Autor_innen Liberté, égalité, parité! Vorwort Spätestens seit der Verabschiedung des sogenannten„ Parité-Gesetzes“ durch den Brandenburger Landtag am 31. Januar 2019 ist die Paritätsdebatte auch in Deutschland angekommen. Das Gesetz schreibt vor, dass ab 2020 alle Parteien und politischen Gruppierungen ihre Wahllisten für die Landtagswahlen zur Hälfte und in abwechselnder Reihenfolge – also paritätisch – mit Frauen und Männern besetzen müssen. Über das Ziel von Paritätsgesetzen, die geschlechterparitätische Besetzung von Parlamenten, sind sich die Debattierenden relativ einig. Die Wege zum Ziel Parität bleiben jedoch umstritten. Die Debatte über die richtigen Wege will die Friedrich-Ebert-Stiftung mit der vorliegenden Broschüre begleiten. Denn: Parität in den Parlamenten geht uns alle an! Seit 1918, also seit über 100 Jahren, gibt es in Deutschland das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Alle Wahlberechtigten dürfen wählen und sich wählen lassen. Faktisch wird dieses Wahlrecht längst nicht von allen ausgeschöpft: Bei der letzten Bundestagswahl 2017 gingen gerade einmal 76,2 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung wählen, davon etwas mehr Frauen(51,5 Prozent) als Männer(48,5 Prozent) 1 . Sich zur Wahl gestellt bzw. von ihren Parteien als Kandidat_innen für die Bundestagswahl nominiert wurden jedoch deutlich mehr Männer als Frauen; von allen Kandidat_innen waren 29 Prozent Frauen und 71 Prozent Männer 2 . Der Kandidatinnenanteil variiert zwischen den Parteien. Von den aktuell im Bundestag vertretenen Parteien haben Bündnis 90/Die Grünen mit 46,9 Prozent die meisten Kandidatinnen aufgestellt und die AfD mit 12,1 Prozent die wenigsten 3 . 1 Der Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt(Destatis): Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017, Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Frauen und Männer nach Altersgruppen, 2018, S. 11. 2 Der Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt(Destatis): Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017, Sonderheft Wahlbewerber, 2018, S. 14. 3 ebd. 04••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• Parlamente – egal, ob der Deutsche Bundestag, die Landtage oder die kommunalen Vertretungen – sind die Gremien, deren Entscheidungen zentrale Weichen für unser gesamtgesellschaftliches Miteinander stellen. Deshalb geht die Zusammensetzung der Parlamente uns alle an! Damit es gute Weichen sind, die in Parlamenten für die gesamte Bevölkerung gestellt werden, sollten die Entscheider_innen in den Parlamenten so vielfältig zusammengesetzt sein, wie es auch die Bevölkerung ist. Das ist und war leider noch nie der Fall, wird angesichts der Herausforderungen an eine moderne Demokratie jedoch immer wichtiger. Parität beschreibt den Zustand, dass Parlamente so geschlechtervielfältig zusammengesetzt sind, wie es die Bevölkerung ist: also etwa jeweils zur Hälfte Parlamentarierinnen und Parlamentarier 4 . Das ist nicht nur eine Frage der Qualität parlamentarischer Entscheidungen, sondern auch eine der Geschlechtergerechtigkeit. Beides sind Uranliegen der Sozialen Demokratie und damit auch der Friedrich-Ebert-Stiftung. Möge diese Broschüre dazu beitragen, dass Parität als Gelingensbedingung für die parlamentarische Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit erkannt wird und ihren Weg in die Parlamente findet! − − Sind Sie Politiker_in? Dann setzen Sie sich für Parität ein! − − Sind Sie politikinteressiert? Dann lernen Sie, warum Parität nicht alles, aber alle Politik ohne Parität nichts ist! Und sagen Sie das weiter. − − Sind Sie(noch) nicht politikinteressiert? Dann geben Sie sich mit dieser Broschüre die Chance, das zu ändern! Parität geht uns alle an. − − Sind Sie eine wahlberechtigte Frau? Dann zögern Sie nicht länger und bewerben Sie sich in einer der demokratischen Parteien für eine Kandidatur bei der nächsten Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl! Die gegenwärtige Paritätsdebatte und erste Paritätsgesetze sind auf Ihrer Seite. Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche und umsetzungsmotivierende Lektüre! Über die weiteren hoffentlich dynamischen Entwicklungen rund um„Parität“ wie auch über andere gleichstellungspolitische Handlungsfelder informieren wir Sie auf dem FES-Themenportal„Gender Matters – Geschlechtergerechtigkeit zählt!“ unter www.fes.de/gender. Dr. Stefanie Elies Leiterin Referat Forum Politik und Gesellschaft Friedrich-Ebert-Stiftung 4 Das„etwa“ steht dafür, dass Frauen und Männer nicht 100 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Darüber hinaus gibt es„diverse“ Personen, die sich dauerhaft weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zuordnen wollen oder können. In der deutschen Paritätsdebatte und in den bisher verabschiedeten Paritätsgesetzen in Brandenburg und Thüringen findet die dritte Option durch eigene Regelungen entsprechende Beachtung. Vorwort•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 05 UTA KLETZING FAQ 1: Parität und Paritätsgesetz – worum geht es genau? Parität ist das eingedeutschte französische Wort„ Parité“ – auf Deutsch„Gleichheit“. 5 Die spezifische Gleichheit, die jeweils gemeint ist, kann je nach Kontext variieren. Im Kontext der aktuellen Debatte um Paritätsgesetze geht es um die Gleichheit der Geschlechter(also Geschlechterparität) – und zwar in der Politik und im engeren Sinne in den Parlamenten als zentrale politische Entscheidungsorgane. Gleichheit der Geschlechter in den Parlamenten ist dann erreicht, wenn etwa die Hälfte der jeweiligen Abgeordneten Parlamentarierinnen und etwa die Hälfte Parlamentarier sind – also ca. die Bevölkerungsanteile von Frauen und Männern abbilden. Parität ist das Ziel. Was sind jedoch die Wege hin zu diesem Ziel? Das ist die zentrale Streitfrage der gegenwärtigen Debatte um Paritätsgesetze: Ist ein Paritätsgesetz der richtige Weg? Ist er der einzige Weg – oder gibt es noch andere? Ist es ein Weg, der rechtlich von dem Grundgesetz, unserer Verfassung, mitgetragen wird – oder ist ein Paritätsgesetz verfassungswidrig? Die Frage nach den richtigen, sprich wirksamen Wegen hin zu diesem Ziel wurde aus mehreren Gründen vermehrt in den letzten beiden Jahren gestellt. Deutschland feiert 2018/2019 das hundertjährige Jubiläum des allgemeinen und gleichen Wahlrechts, prägnanter: des Frauenwahlrechts. Damals, vor 100 Jahren, wurde Frauen mit dem aktiven und passiven Wahlrecht überhaupt der Zugang zur Wahlurne und Kandidatur für ein Parlamentsmandat eröffnet. Heute kommt folgerichtig die Frage auf, warum dieser Zugang für Frauen auch 100 Jahre später noch nicht in die Parität für Frauen in den Parlamenten gemündet hat. 5 In der Broschüre wird in der Regel„Parität“ verwendet- außer, wenn auf spezifische„Parité-Gesetze“(zum Beispiel in Brandenburg) Bezug genommen wird. 06••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• Die gute Nachricht lautet: An wissenschaftlich fundierten Antworten auf diese Frage mangelt es nicht. Parität in den Parlamenten zu erreichen, ist kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Das Ziel der Parität und die Folgen, würde es konsequent umgesetzt, stellen die Machtfrage zwischen den Geschlechtern in besonderem Maße. Groß sind deshalb die Bedenken, die Widerstände, die Bemühungen des Verzögerns und des Aufhaltens. Umso wichtiger ist die Debatte! Die vorliegende Broschüre führt diese Debatte entlang von„FAQ“ – neudeutsch den„Frequently Asked Questions“ bzw. den häufig gestellten Fragen – mit dem Anliegen, die Debatte zugänglich(er) und durchschaubar(er) zu machen. Weil Parität uns alle angeht, soll die Debatte breit(er) geführt werden, statt im „Elfenbeinturm“ zu verbleiben. Die folgenden acht Beiträge beantworten die Fragen, die auf der Hand liegen für diejenigen„Einsteiger_innen“, die sich erstmals mit dem Thema„Parität und Paritätsgesetz“ beschäftigen und sich eine Meinung dazu bilden wollen. Es sind aber auch die Fragen, die denjenigen Sprechfähigkeit oder Einsatz für Parität und Paritätsgesetz ermöglichen sollen, die als Aktive, Multiplikator_innen und/oder Entscheidungsträger_innen politisch unterwegs sind. Entlang der Fragen wird nun ein Überblick über den Roten Faden der Broschüre und die zentralen Eckpunkte der Paritätsdebatte in Deutschland und Europa gegeben. So manche Paritätsdebatte in Deutschland erweckt den Anschein – wie so oft, wenn es um Geschlechtergerechtigkeit geht –, als wären wir die Allerersten und die Vorhaben von Parität und Paritätsgesetzen bislang beispiellose und hochriskante„Laborversuche“. Dem ist nicht so, und die Eröffnungsfrage der Broschüre„Welche Beispiele für Paritätsgesetze gibt es bereits?“ soll und kann diesen Anschein nachdrücklich entkräften: −− dank der vielen Beispiele für Paritätsgesetze in Europa und der Welt, für die in den ersten beiden Beiträgen stellvertretend Frankreich näher betrachtet wird: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz(loi sur la parité) in Frankreich? Was können wir von Frankreich lernen? −− dank Brandenburg als erstem Beispiel auf deutschem Boden, welches im dritten Beitrag ausführlich beleuchtet wird: Wie entstand und funktioniert das Parité-Gesetz in Brandenburg? Frankreich hat seit 2000 Parité-Regelungen auf allen politischen Ebenen – national, regional, kommunal – und ist damit nach Belgien, welches bereits 1994 ein Paritätsgesetz eingeführt hat, das europäische Land mit der zweitlängsten Paritätserfahrung. Frankreichs Parité-Gesetze werden in der deutschen Paritätsdebatte als Vorbild und Orientierungsrahmen diskutiert. Umso wichtiger ist es, die positiven Erfahrungen für Deutschland zu nutzen und aus den Schwachpunkten der französischen Parité-Gesetzgebung und ihrer Umsetzung zu lernen. Als die Idee dieser Broschüre im Sommer 2018 entstand, war noch nicht mit einem erfolgreichen Paritätsbeispiel in Deutschland zu rechnen. Umso erfreulicher, dass Politik mal etwas schneller auf den Weg gebracht hat, als alle erFAQ 1: Parität und Paritätsgesetz – worum geht es genau?••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 07 1 wartet haben! Aber auch Brandenburg ist – wie Frankreich – ein Beispiel, welches sehr anschaulich das„halb volle Glas“ und das„halb leere Glas“ illustriert. Paritätsgesetze stehen für beides: Allein die Durchsetzung dieser Gesetze steht für das halb volle Glas eines bedeutsamen geschlechterpolitischen Erfolgs und Meilensteins, der in Brandenburg beispielhaft gelungen ist. Während die Beurteilung der Wirksamkeit für Brandenburg noch aussteht, steht die Wirksamkeit der französischen Parité-Gesetze angesichts der nachweislichen Steigerung der Frauenanteile in den Parlamenten auf allen Ebenen außer Frage. Daraus begründet sich die Bilanz von Paritätsgesetzen als gewichtiger Etappensieg, symbolisch gesprochen ein halb volles Glas, auf dem Weg zu Geschlechtergerechtigkeit in der Politik. Warum aber auch halb leeres Glas? Paritätsgesetze sind Hilfsmittel bzw. Werkzeuge, um eine gegenwärtige politische Kultur zu kompensieren und hoffentlich aufzubrechen, die Männer und Männlichkeit zur„Norm(alität)“ und Frauen und Weiblichkeit zur„Abweichung“ und„Ausnahme“ erklärt. Nie explizit – eben kulturell. Paritätsgesetze schaffen zwar die rechtliche Verbindlichkeit, um den längst überfälligen Wandel der politischen Kultur anzustoßen. Jedoch werden Paritätsgesetze nie genügend Regelungen enthalten können, um diese kulturellen Phänomene erschöpfend und nachhaltig auszuhebeln. Kurzum: Ohne Paritätsgesetze wird(weiterhin) nichts in Richtung geschlechtergerechte politische Kultur passieren. Um das Glas der Geschlechtergerechtigkeit in der Politik vollständig zu füllen, muss jedoch der politische Kulturwandel vollzogen werden, und das werden Paritätsgesetze allein nicht bewirken können. Deshalb lohnt sich der Blick über den Tellerrand von Paritätsgesetzen hinaus auf weitere Faktoren, die entscheidend für Parität sind, und auf deren gegenseitiges Zusammenspiel. So widmen sich die weiteren vier Beiträge folgender Frage: Was sind die entscheidenden Faktoren, um Parität in den Parlamenten zu erreichen? Der Vergleich der europäischen Länder(Tab. 1) zeigt sehr eindrücklich, dass verschiedene Faktoren relevant sind, damit Parität in den Parlamenten erreicht wird: Ein paritätsförderliches Wahlsystem und verbindliche innerparteiliche Geschlechterquoten(zum Beispiel Norwegen) können im Zusammenspiel sogar mehr erreichen als gesetzliche Vorgaben, die halbherzig sind und auf eine geschlechterungerechte politische Kultur treffen(zum Beispiel Polen). Norwegen hat also fast Parität auch ohne Paritätsgesetz; und Polen hat keine Parität trotz eines Paritätsgesetzes. Die entscheidenden Faktoren, um Parität in den Parlamenten zu erreichen, werden in vier Beiträgen ausführlich hergeleitet. Inwiefern sind Wahlsysteme und das Wahlrecht, worauf sich Paritätsgesetze beziehen, überhaupt als Hebel relevant, um Parität in den Parlamenten zu erreichen? Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun? Die Relevanz ergibt sich daraus, dass Wahlsysteme und Wahlgesetze bestimmte Wahlregeln festlegen, die seitens der Parteien Weichen für die Auswahl und Aufstellung von Kandidat_innen für Parlamentswahlen stellen. Das gesetzlich festgelegte Wahlsystem stellt die erste entscheidende Weiche, indem Verhältnis- und Mehrheitswahl08••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• Tabelle 1: Stand und Regelungen zu Parität in der Politik in den europäischen Ländern im Vergleich kursiv= Nicht-EU-Länder fett= Länder in der Broschüre   = Länder mit Paritätsgesetzen   = Länder ohne Paritätsgesetze Schweden Finnland Spanien Norwegen Frankreich Mazedonien Island Belgien Serbien Dänemark Österreich Portugal Italien Schweiz Großbritannien Niederlande Lettland Kosovo Deutschland Albanien europäischer Durchschnitt Polen Estland Bulgarien Luxemburg Slowenien Montenegro Tschechische Republik Irland Bosnien und Herzegowina Litauen Rumänien Kroatien Slowakei Griechenland Zypern Türkei Ungarn Liechtenstein Malta Frauenanteil Nationalparlament 47,3% 41,5% 41,1% 40,8% 39,7% 38,3% 38,1% 38,0% 37,7% 37,4% 37,2% 35,7% 35,7% 32,5% 32,0% 31,3% 31,0% 31,9%** 30,9% 29,3% 28,8% 28,1% 28,7% 25,8% 25,0% 24,4% 23,5% 22,5% 22,2% 21,4% 21,3% 21,4% 20,5% 20,0% 18,7% 17,9% 17,4% 12,6% 12,0% 11,9% Wahlsystem V V V/M V M V V V V V V V V/M V/M M V V V V/M V V V V V V V V/M V V V/M V V V V V V V/M V V Gesetzliche Paritätsregelungen für Nationalparlament(Jahr der Verabschiedung) nein nein ja(2007) nein ja(2000) ja(2002) nein ja(2002) ja(2011) nein nein ja(2006) ja(2003) nein nein nein nein ja(2000) nein ja(2009) Innerparteiliche Geschlechterquoten* ja ja ja ja ja nein nein nein nein nein ja nein ja ja ja ja nein nein ja nein ja(2011) nein nein ja(2016) ja(2006) ja(2011) nein ja(2012) ja(2013) nein nein ja(2008) nein ja(2008) nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja nein ja nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja Legende: V= Verhältniswahlrecht, M= Mehrheitswahlrecht * Ein„ja“ bedeutet nicht zwingend, dass alle Parteien Geschlechterquoten haben. ** Stand November 2018, Datensatz EIGE(nicht im IPU-Datensatz) Datenquellen: https://eurogender.eige.europa.eu/system/.../gsd_note_wop.pdf https://www.idea.int/data-tools/data/gender-quotas& https://www.idea.int/data-tools/tools/interactive-electoral-systems-quota-types h t t p s: // w w w. i p u.o rg /re s o u rce s /p u b l i ca t i o n s/ i n f o g ra p h i c s/ 2019- 03/ w o m e n- i n- p o l i t i c s-2019 FAQ 1: Parität und Paritätsgesetz – worum geht es genau?••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 09 1 systeme unterschiedliche Ausgangslagen für die Umsetzung von Parität schaffen. Die zweite Weiche kann durch explizite gesetzliche Paritätsregeln gestellt werden, die in beiden Wahlsystemen möglich sind, aber jeweils spezifisch auf diese bezogen sein müssen. Diese sollen das vermeintlich geschlechterneutrale, aber in seiner Wirkung faktisch gender-blinde(weil frauenbenachteiligende) Wahlrecht so reformieren, dass es gegenwärtige Nachteile von Bewerberinnen bei der Nominierung für Kandidaturen aufgreift und ausgleicht. Gesetze müssen in Einklang mit dem„obersten Gesetz“, dem Grundgesetz bzw. unserer Verfassung, stehen. Deshalb sind jegliche Gesetzesreformen dem Verdacht ausgesetzt, sie könnten nicht verfassungskonform, also verfassungswidrig, sein. Dieser Verdacht wird auch bezüglich der durch Paritätsgesetze vorgesehenen Änderung des Wahlrechts erhoben. Die verfassungsrechtliche Prüfung dieses Verdachts steht bislang noch aus. Da die NPD und die Piraten gegen das ParitéGesetz in Brandenburg geklagt haben, ist das Brandenburgische Landesverfassungsgericht derzeit mit dieser Prüfung betraut. Wie wirksam sind nun Änderungen des Wahlrechts in Form von Paritätsgesetzen? Und lässt sich Parität auch anders erreichen als über Gesetze? Die Gegenüberstellung der beiden Länderbeispiele Polen und Norwegen, wie es in weiteren zwei Beiträgen erfolgt, spricht diesbezüglich Bände. Warum gibt es im polnischen Sejm trotz Paritätsgesetz keine Parität? Warum hat Norwegen auch ohne Paritätsgesetz 41 Prozent Frauenanteil im Storting? Das polnische Nationalparlament Sejm hat keine Parität, weil die 2011 für Wahllisten auf allen politischen Ebenen eingeführte Geschlechterquote eben nicht die Hälfte der Kandidaturen für Frauen und Männer vorsieht, sondern lediglich mindestens 35 Prozent für Kandidatinnen und Kandidaten reserviert. Den Parteien diesen Spielraum zu lassen, funktioniert nicht„in einem Land, in dem falsche Überzeugungen verwurzelt sind“ bezüglich der für Frauen und Männer angemessenen Plätze in Politik und Gesellschaft – so formuliert es die Autorin des Beitrags. Die Zusammensetzung des norwegischen Nationalparlaments Storting wiederum ist auch ohne Paritätsgesetz nahezu paritätisch. Das hat viel mit dem reinen Verhältniswahlsystem zu tun, aber auch mit einer Gleichstellungskultur in Politik und Gesellschaft, die gesetzliche Paritätsvorgaben überflüssig macht. Die Frauenrepräsentanz in Politik und Parlamenten hat in Norwegen die Gleichstellungskultur im Rücken, nicht – wie in Deutschland – im Nacken. Daher ist die Vision einer geschlechtergerechten politischen Kultur das Thema des darauf folgenden Beitrags, denn: Worum geht es bei Parität eigentlich? Um den Wandel hin zu einer politischen Kultur, die – wie in Norwegen – Paritätsgesetze überflüssig macht. Damit dieser Wandel in Gang kommt, bedarf es jedoch gesetzlicher Vorgaben. Bestmögliche und ausgewogene parlamentarische Entscheidungen sowie Geschlechtergerechtigkeit sind nicht nur die Effekte von Parität, sondern auch zwei Uranliegen der Sozialen Demokratie. Im Ausblick dieser Broschüre geht es daher um die Agenda der Sozialen Demokratie, diese Uranliegen in Taten zu über10••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• führen: Wo steht die Soziale Demokratie bezüglich eines Paritätsgesetzes? Was ist zu tun? Mit Brandenburg und Thüringen sind es zwei von progressiven Parteien unter SPD-Führung bzw.-Beteiligung regierte Bundesländer, die dieses Jahr Paritätsgesetze verabschiedet haben: Brandenburg am 31. Januar 2019, Thüringen am 5. Juli 2019. Das zeigt, wenn Parteien es ernst meinen mit Parität, kann deren gesetzliche Verankerung gelingen. Auch auf Bundesebene gilt es, sich dafür einzusetzen. Im Deutschen Bundestag sind mit 30 Prozent Parlamentarierinnen wieder weniger Frauen im Parlament als in den Bundestagen der letzten 20 Jahre. Wann, wenn nicht jetzt – angesichts dieser Zahlen und 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts –, liegt der gesetzliche Handlungsbedarf so deutlich auf dem Tisch? Recht braucht Geschlechtergerechtigkeit – und Geschlechtergerechtigkeit braucht Recht! FAQ 1: Parität und Paritätsgesetz – worum geht es genau?••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 11 1 Welche Beispiele für Paritätsgesetze gibt es bereits? Brandenburg strahlt Savoir vivre – Das gute Leben aus Frankreich! FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz (loi sur la parité) in Frankreich? Was ein Paritätsgesetz kann – und was nicht Laurence Rossignol/ Yseline Fourtic FAQ 4: Wie entstand und funktioniert das Parité-Gesetz in Brandenburg? Pionierarbeit für den politischen Durchbruch Uta Kletzing FAQ 3: Was können wir von Frankreich lernen? Drei Lektionen für ein Paritätsgesetz in Deutschland Christian Steg LAURENCE ROSSIGNOL/YSELINE FOURTIC FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz(loi sur la parité) in Frankreich? Was ein Paritätsgesetz kann – und was nicht „In den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, dem politischen, beruflichen und sozialen, ist Parität sowohl Instrument als auch Ziel der gleichberechtigten Verteilung von Vertretungs- und Entscheidungsmacht zwischen Frauen und Männern. Sie ist ein Gebot der Gerechtigkeit und der Demokratie“, so der Hohe Rat für Gleichstellung von Frauen und Männern 6 in seinem„Leitfaden für Parität – Gesetze zur gleichberechtigten Verteilung politischer, beruflicher und sozialer Verantwortung.“ 7 Der Weg hin zur gleichberechtigten Verteilung der politischen Verantwortung verlief in Frankreich nie geradlinig, sondern kurvenreich und geprägt von Absichtserklärungen, häufig ohne politischen Durchsetzungswillen. Die Mechanismen zur Herstellung und Weiterentwicklung von Parität wurden überwiegend durch politische Initiativen der Linken initiiert und durchgesetzt. Geschlechtergerechtigkeit war lange ein politisches Randthema, bis die feministische Bewegung immer fordernder und überzeugender auftrat. Mittlerweile vertreten 6 Er ist das nationale Beratungsorgan zur Begleitung der Frauen- und Gleichstellungspolitik in Frankreich. 7 Haut Conseil à l’Égalité entre les femmes et les hommes: Guide de la parité – Des lois pour le partage à égalité des responsabilités politiques, professionnelles et sociales, Fassung vom 24. August 2016. 14••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? zahlreiche führende Politiker_innen aus den unterschiedlichen Parteien das Ziel gleicher Mitsprachemöglichkeiten für Frauen und Männer als einen Indikator für demokratische Gerechtigkeit. Dennoch ist der erhebliche Machtverlust für Männer nicht zu unterschätzen – wird jetzt doch einmal mehr sichtbar, wie selbstverständlich Männer(bislang) politische Mandate für sich vereinnahm(t)en. Auch gelten Frauen in Führungspositionen nach wie vor als umstürzlerisches,„unnatürliches“ Phänomen, das die traditionellen Vorstellungen einer patriarchalen Gesellschaftsstruktur erschüttert; gelegentlich ertönen noch sexistische oder sarkastische Bemerkungen über Frauen. Die Politikwissenschaftlerin Mariette Sineau betonte anlässlich der Präsidentschaftswahl 2009:„Mit dem wachsenden Bestreben der Frauen, ganz oben in die Machtpyramide zu drängen, ändert sich auch die öffentliche Meinung von einer Art allgemeinem Misstrauen gegenüber Frauen hin zu einer großen Zustimmung zur Gleichberechtigung. 1974 waren noch fast 70 Prozent der Befragten dagegen, dass eine Frau Präsidentin wird, heute sind mehr als 90 Prozent dafür. Die Franzosen beiderlei Geschlechts wollen von weltoffenen und vielfältigen Führungseliten regiert werden. Sie sind davon überzeugt, dass das Land durch einen stetigen Austausch der gewählten Vertreter demokratischer wird. Zumal in Frankreich bislang die immer Gleichen Mandate und Ämter und damit auch Macht angehäuft haben. Der Wunsch der Frauen, an der Gestaltung des Gemeinwohls teilzuhaben, findet so Resonanz bei einer zunehmend kritischen und gebildeten Gesellschaft, die es leid ist, dass das Land von chauvinistischen, alternden und verkrusteten Eliten regiert wird.“ 8 die Ungehörigkeit politischer Karrieren von Aber die Gesellschaft toleriert diese Art von Verhalten immer weniger. Gleichstellungspolitik wurde institutionalisiert, und die Bürger_innen dringen auf eine demokratische Interessenvertretung, die die Gesellschaft als Ganze angemessen widerspiegelt. Das hat den Unmut und die Ablehnung seitens vieler Verantwortlicher schwinden lassen, die der zunehmende Einzug von Frauen in ihr„angestammtes Revier“ zunächst bei ihnen ausgelöst hatte. 8 „Wenn der französische Leitspruch ‚Freiheit, Gleichheit, Schwesterlichkeit‘ hieße, wäre es die Bevorzugung von Frauen, die zu Kontroversen führen würde. Man muss sich klarmachen[sic!], dass genau wie ‚Schwesterlichkeit‘ auch ‚Brüderlichkeit‘ niemals neutral und allgemeingültig war, ist oder sein kann.“( Réjane Senac, Dozentin an der Sciences Po) Parität und die Paritätsgesetze in Frankreich sind als eine Medaille mit zwei Seiten zu betrachten: Dass es sie gibt und dass sie wirken, ist die Seite des Erfolgs. Dass die vollendete Gleichberechtigung in der Politik auch in Frankreich bis heute nicht erreicht ist, ist die Seite des Misserfolgs. Der folgende Beitrag wird beide Seiten näher beleuchten. 8 Mariette Sineau: La force du nombre. Femmes et démocratie présidentielle, Éditions de l’aube, März 2009. FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz(loi sur la parité) in Frankreich?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 15 2 REPUBLIKANISCHER UNIVERSALISMUS – MÄNNLICHER UNIVERSALISMUS Wenn man sich die französische Zeitgeschichte ansieht, fällt auf, dass eine Reaktion der Männer auf die starke Beteiligung von Frauen an den ersten Aufständen der Französischen Revolution nicht lange auf sich warten ließ: Per Dekret wurden Versammlungen von mehr als fünf Frauen im öffentlichen Raum verboten, und die erste freie Wahl war ausschließlich männlichen Bürgern vorbehalten. Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1804 machte Napoleon I. auch gesetzlich jedes Bestreben zunichte, den Frauen Rechte zu verleihen, indem er sie zu ewigen Minderjährigen degradierte, die von ihren Ehemännern abhängig waren. Auch die Zweite und die Dritte Republik haben das Wahlrecht nur für Männer übernommen. Und obwohl Frauen bereits während des Ersten Weltkriegs die Aufgaben und Posten der in den Kampf gezogenen Männer eingenommen hatten, wurde ihnen das Wahlrecht in Frankreich erst mit der Verordnung vom 21. April 1944 gewährt. Die Philosophin Sylviane Agacinski betont nachdrücklich, dass der republikanische Universalismus ein abstrakter, rein männlicher Universalismus ist:„Von 1789 bis 1944 meinen alle Vorschläge, die sich auf ‚die Menschen‘ im Allgemeinen oder auf ‚alle Bürger‘ beziehen, nur eine männliche Allgemeinheit [...]. Sogar der Begriff Mensch ist[…] vom hergebrachten Marquis de Condorcet im Journal de la Société de Schema einer männlichen All1789(3. Juli 1790):„Die Gewohnheit kann dazu füh- gemeinheit[…] geprägt.“ 9 ren, dass Menschen die Verletzung ihrer natürlichen Rechte gar nicht mehr wahrnehmen, so dass selbst Die erste Hürde für alle Versuche, diejenigen, die Rechte verloren haben, diese nicht die Stellung der Frauen insgeeinmal mehr beanspruchen, nicht einmal glauben, samt zu verbessern und staatlidass ihnen Ungerechtigkeit widerfahren ist. Ver- che Maßnahmen zur Förderung stoßen nicht alle gegen den Grundsatz der Gleich- der Gleichstellung von Frauen berechtigung, indem sie der Hälfte der Menschheit und Männern zu ergreifen, ist stillschweigend das Recht vorenthalten, an der Ge- die Illusion, dass Gleichberechtistaltung von Gesetzen mitzuwirken, indem Frauen gung bereits erreicht sei. Diese Bürgerrechte verwehrt werden? Gibt es einen stär- ebenfalls dem männlichen Unikeren Beweis für die Macht der Gewohnheit[...]?“ versalismus geschuldete Annahme lässt sich am ehesten durch Frauen in politischen Führungspositionen entlarven. Dass Frauen in politische Führungspositionen gelangen, ist zumeist notwendige Vorbedingung, damit Gleichberechtigung auf die politische Tagesordnung kommt. Als Expertinnen ihrer eigenen Erfahrungen können politische Mandatsträgerinnen mögliche geschlechterbezogene Auswirkungen staatlichen Handelns aufzeigen. Nur durch die gleichberechtigte Mitwirkung der Geschlechter an politischen Entscheidungen kann echte Gleichheit in der Gesellschaft entstehen. 9 Mariette Sineau: La force du nombre. Femmes et démocratie présidentielle, Éditions de l’aube, März 2009. 16••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? Aber auch die Zugänge zur Politik unterliegen dem männlichen Universalismus. Das universalistische Verständnis in Frankreich gibt zwar in der Theorie allen gleiche Chancen, sich zur Wahl zu stellen und Macht auszuüben. Dieses zugrunde liegende Verständnis allein vermag es jedoch nicht, beiden Geschlechtern die Teilnahme am demokratischen Leben des Landes zu ermöglichen. Daher sind gesetzliche Vorgaben notwendig, um für mehr Repräsentativität der gewählten Vertreter_innen zu sorgen. Die französischen Institutionen sind mühsam zu dieser Schlussfolgerung gelangt: zum einen dank der Anstrengungen der feministischen Bewegung in Frankreich, zum anderen dank eines gleichzeitig von internationaler Ebene ausgehenden Impulses. ZWEI ERFOLGREICHE JAHRZEHNTE IM KAMPF UM PARITÄT: VERFASSUNGSÄNDERUNG 1999 UND PARITÄTSGESETZE SEIT 2000 Der Europäische Gipfel 1992 in Athen stand unter dem Titel„Frauen an die Macht“ und erhob die Parität zu einem demokratischen Prinzip. In Artikel 23 der(allerdings erst später durch den Europäischen Konvent verabschiedeten) Grundrechtecharta der Europäischen Union heißt es:„Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“ Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union legen fest, dass sich die Union auf die gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gründet, die sich durch Solidarität und die„Gleichheit von Frauen und Männern“ auszeichnet. Die französische Verfassungsänderung vom 8. Juli 1999 ebnete den Weg für Gesetze zur Förderung von Parität in der Politik und in anderen gesellschaftlichen Bereichen Frankreichs. Die Änderung der Verfassung war zwingende Voraussetzung für die Einführung einer gesetzlichen Quotenpolitik, die laut Verfassung bis dahin mit der Begründung der Gleichheit und Geschlechtsneutralität staatsbürgerlicher Rechte untersagt war. Artikel 1 der Verfassung besagt nun:„Das Gesetz fördert den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Ämtern sowie zu beruflichen und gesellschaftlichen Führungspositionen.“ Die Bereiche, in denen Parität verpflichtend vorgeschrieben ist, sind durch eine erneute Verfassungsänderung am 23. Juli 2008 noch erweitert worden. Das war die Grundlage für die Einführung von Paritätsgesetzen auf den verschiedenen politischen Ebenen. Die politischen Ebenen unterliegen jeweils verschiedenen Wahlmodi, auf die die jeweiligen Paritätsregelungen abgestimmt werden mussten. Deshalb werden für jede politische Ebene zunächst tabellarisch(Tab. 2 und 3) die Wahlmodi und danach die darauf bezogenen Paritätsregelungen dargestellt. PARITÄTSGESETZE AUF NATIONALER EBENE: NATIONALVERSAMMLUNG UND SENAT 1993 waren es in der Nationalversammlung gerade einmal 5,9 Prozent Frauen – kaum mehr als die 5,6 Prozent Frauen in der Verfassungsgebenden Versammlung von 1945. 1997 lag der Frauenanteil in der Nationalversammlung dann mit FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz(loi sur la parité) in Frankreich?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 17 2 Tabelle 2: Wahlmodi auf der nationalen Ebene im Überblick zu wählende Institution Unterhaus des französischen Parlaments: Nationalversammlung reines Mehrheitswahlrecht mit absoluter Mehrheit(erster Wahlgang) oder relativer Mehrheit(Stichwahl) Wahlmodi Es wird ein_e Kandidat_in in Einpersonenwahlkreisen gewählt. Sie_er zieht in die Nationalversammlung ein, wenn sie_er im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen bzw. im zweiten Wahlgang (Stichwahl) die relative Mehrheit erlangt. Oberhaus des französischen Parlaments: Senat je nach Anzahl der zu wählenden Senator_innen reines Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht Parlament Nationalversammlung w Senat In jedem Wahlkreis werden die Senator_innen in indirekter Wahl von einer Wahlversammlung gewählt, die aus Abgeordneten und lokalen Mandatsträger_innen besteht. Je nach Einwohnerzahl des Wahlkreises ist der Wahlmodus unterschiedlich: – In der Mehrheit der Wahlkreise(einwohnerstark), in denen mehr als zwei Senator_innen gewählt werden, kommt das Verhältniswahlrecht zur Anwendung. – In einwohnerschwachen Wahlkreisen, in denen nur ein bis zwei Senator_innen gewählt werden, gilt das Mehrheitswahlrecht mit maximal zwei Wahlgängen (wie bei der Wahl zur Nationalversammlung). 63 weiblichen Abgeordneten erstmals über zehn Prozent. Trotz der Einführung gesetzlicher Paritätsregelungen im Jahr 2000 waren es 2002 mit 71 nur geringfügig mehr gewählte Frauen als 1997, aber seitdem ging es stetig aufwärts. 2007 waren es 18,5 Prozent weibliche Abgeordnete, und im Jahr 2012 kam dann der sprunghafte Anstieg mit 155 in das Parlament gewählten Frauen ( 26,9 Prozent), 103 davon von der Sozialistischen Partei. Seit 2017 schließlich sind 38,3 Prozent der Abgeordneten Frauen, was einen Anstieg von mehr als zehn Prozent im Vergleich zur Wahl davor bedeutet. Für die Kandidaturen zur Nationalversammlung wurde 2000 ein Mechanismus zur Schaffung finanzieller Sanktionen für Parität gesetzlich verankert: Von der stimmenabhängigen Parteienfinanzierung wird ein bestimmter Prozentsatz abgezogen, der sich danach berechnet, wie weit die Partei von dem Ziel entfernt ist, dass jedes Geschlecht zu 50 Prozent unter den Einzelkandidat_innen in Einpersonenwahlkreisen vertreten ist. Dieser finanzielle Abzug wurde 2007 noch einmal erhöht und 2012 sogar verdoppelt, um ihn zu einem echten Druckmittel bei der Haushaltsplanung der Parteien zu machen. Die Frauenanteile in der Nationalversammlung sprechen eine eindeutige Sprache, dass die finanziellen Sanktionen zwar Einfluss, aber bisher zu wenig Einfluss darauf haben, welche Einzelkandidat_innen die Parteien in den Einpersonenwahlkreisen aufstellen. Die Parteien verzichten nach wie vor lieber auf staatliche Mittel, als gleich viele weibliche und männliche Kandidat_innen aufzustellen. Zwischen 2012 und 2016 haben die Parteien pro Jahr auf durchschnittlich 15 Prozent der staatlichen Mittel verzichtet, was insgesamt mehr als fünf Millionen Euro entspricht. Und selbst wenn Parteien gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Nationalversammlung aufstellen, ist eine weitere Hürde für ihre Wahl, dass Frauen meist nur in Wahlkreisen als Kandidatinnen aufgestellt werden, die von vornherein sehr wahrscheinlich von anderen Parteien gewonnen werden. Das können finanzielle Sanktionen nicht verhindern, die sich allein auf die Parität bei den Kandidaturen(nicht bei den Mandaten) beziehen. 18••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? Neben den finanziellen Sanktionen lässt sich der Zuwachs von Frauen in der Nationalversammlung auch auf folgende Entwicklungen seit 2012 zurückführen: Durch die großen Gewinne der Sozialistischen Partei bei den Parlamentswahlen 2012 konnte die männliche Übermacht in der Nationalversammlung mit über einem Viertel weiblicher Abgeordneter erstmals substantiell aufgebrochen werden. Nachhaltige Wirkungen bis heute hat jedoch vor allem die Gleichstellungspolitik in der damaligen Legislaturperiode entfaltet. Schon während des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 bestimmten Forderungen nach mehr Gleichstellung von Frauen und Männern, Parität, Machtteilung und der notwendige Kampf für Frauenrechte die Agenda. Bei seinem Einzug in den Elyséepalast hat François Hollande diese im Wahlkampf geäußerten Absichten in die Tat umgesetzt. Er ernannte eine paritätisch besetzte Regierung und schuf ein vollwertiges Ministerium für Frauenrechte, das auch das Presseamt der Regierung übernahm. Zudem sind während seiner Amtszeit zahlreiche Rechtsvorschriften für mehr Gleichstellung erlassen worden, wie beispielsweise die Kandidat_innenteams aus einer Frau und einem Mann für die Wahlen in den Départements(dazu nachfolgend mehr) und die bereits erwähnte Verschärfung der finanziellen Sanktionen für die Nichtbeachtung der Paritätsvorschriften seitens der Parteien. Jedoch geriet in eben dieser Legislaturperiode auch das politische Personal der französischen Volksparteien und damaligen Regierungsparteien( Partie Socialiste und Les Républicains) in Misskredit – zugunsten einer neuen politischen Gruppierung: La République en Marche. Die verurteilt den alten Politikstil und darf daher natürlich keine für diesen Stil charakteristischen Gepflogenheiten an den Tag legen. Die auch geschlechterbezogen sehr progressive Aufstellung dieser von Emmanuel Macron gegründeten Bewegung hat die Tendenz zu mehr Parität in der Nationalversammlung seit 2017 weiter verstärkt; Frauen stellen nun fast 40 Prozent der Abgeordneten der Nationalversammlung. Das Aufstellen von paritätisch besetzten Wahllisten für Parlamentswahlen ist inzwischen ein Qualitätsmerkmal des politischen Apparats und ein eigenständiger Wahlkampfschwerpunkt. Auch für Frankreich lässt sich feststellen, dass die jeweiligen Wahlsysteme auf den verschiedenen politischen Ebenen die tatsächliche Umsetzung der Parität positiv oder negativ beeinflussen. Für Wahlen nach dem Mehrheitswahlsystem, wie beispielsweise die Nationalversammlung, lässt sich Parität bei Kandidaturen und Mandaten deutlich schwerer erreichen als bei Wahlen mit dem Verhältniswahlsystem, wie beispielsweise des Senats 10 . Im Falle des zu fast 75 Prozent per Verhältniswahlsystem zu wählenden Senats greifen die Gleichstellungsvorschriften deutlich besser. Auf den Wahllisten der einwohnerstarken Wahlkreise, in denen mehr als zwei Senator_innen gewählt werden, muss auf jeden Kandidaten zwingend eine Kandidatin folgen(Reißverschlussprinzip). Allerdings stellen Frauen derzeit dennoch nur ein Drittel aller 10 Zu den weichenstellenden Wirkungen von Mehrheitswahlsystemen und Verhältniswahlsystemen auf Parität siehe den Beitrag„FAQ 5: Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun?“ in dieser Broschüre. FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz(loi sur la parité) in Frankreich?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 19 2 Senator_innen. Zum einen wird immerhin ein Viertel der Senatssitze(die in den einwohnerschwachen Wahlkreisen) mit reinem Mehrheitswahlrecht gewählt. Zum anderen gelingt es den politischen Akteur_innen auch bei der listenbasierten Verhältniswahl, die Gleichstellungsvorschriften zu umgehen: Beispielsweise befinden sich auf den jeweils ersten Listenplätzen immer noch überwiegend Männer. Diese Wirkung wird obendrein dadurch verschärft, dass statt einer Wahlliste mehrere Wahllisten vorgelegt werden, die dann alle von einem Kandidaten angeführt werden. Insgesamt gesehen haben auch die verschiedenen Bestimmungen gegen Ämterhäufung sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene dazu geführt, dass das politische Personal vielfältiger wurde und sich erneuern konnte. PARITÄTSGESETZE AUF REGIONALER UND LOKALER EBENE: REGIONEN, DÉPARTEMENTS UND GEMEINDEN Das erste Paritätsgesetz für die Regional- und Gemeindewahlen vom 6. Juni 2000 wurde seitdem mehrfach weiterentwickelt: Am 11. April 2003 wurde für die Regionalwahlen das Reißverschlussprinzip eingeführt, d. h., auf den Wahllisten muss auf jeden Kandidaten zwingend eine Kandidatin folgen. Ab 31. Januar 2007 wurde diese gesetzliche Regelung auch bei den Gemeindewahlen angewandt, zunächst für die großen Gemeinden über 3.500 Einwohner_innen. Gleichzeitig wurde die Verpflichtung eingeführt, dass auch die jeweilige Exekutive paritätisch besetzt sein muss. Die Gemeindewahlen von 2014 und die Departements- und Regionalwahlen von 2015 brachten die gewünschten Wechsel in der Exekutive mit mehr oder weniger tiefgreifenden Veränderungen in die oberen Ebenen der Lokalverwaltungen – insbesondere wenn ein parteipolitischer Machtwechsel vollzogen wurde. Das Gesetz vom 17. Mai 2013 ist das letzte der französischen Paritätsgesetze. Es reformiert die Wahl der Gemeinderäte und gemeindeübergreifenden Kommunalräte sowie der Departementräte: Seitdem wählen Gemeinden mit 1.000 oder mehr Einwohner_innen ihre Gemeinderäte und die gemeindeübergreifenden Kommunalräte per Listenwahl mit geschlossenen Wahllisten, die nach dem Reißverschlussprinzip aufgestellt sein müssen. Allerdings befinden sich auf den jeweils ersten Listenplätzen, oftmals gleichbedeutend mit der Spitzenkandidatur für die Exekutive, immer noch überwiegend Männer. Und diese benennen bisweilen ebenfalls einen Mann als ihren Ersten Stellvertretenden Vorsitz, wenn sie gewählt werden – nicht etwa die nach ihnen auf der Liste platzierte Kandidatin. Die Wahl der Departementräte erfolgt seit der Einführung des Gesetzes durch Mehrheitswahl mit gemischten Kandidat_innenteams. In jedem Wahlkreis muss ein Kandidat_innenteam aus einer Kandidatin und einem Kandidaten nominiert werden. Auch die Exekutivorgane der Departements, der_die Vorsitzende und die Stellvertretenden Vorsitzenden des Departementrats, unterliegen der Paritätspflicht. Es gilt, dass jede_r Kandidat_in eine_n Vertreter_in des anderen Geschlechts haben muss. Die ersten Wahlen, bei denen vollständige Parität in den Räten und Exekutivorganen der Departements hergestellt werden sollte, waren die Wahlen von März 2015. 20••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? Tabelle 3: Wahlmodi auf der regionalen und lokalen Ebene im Überblick Region: Regionalrat (Conseil régional) Departement: Departementrat (Conseil départemental) Gemeinde: Gemeinderat (Conseil municipal) Wahlmodi der Räte Verhältniswahlrecht In jeder Region werden die Mitglieder des Regionalrats über eine Wahlliste mit Reißverschlussprinzip gewählt. Wahlmodi der Exekutive Das Exekutivorgan der Region ist der_die (Stellvertretende) Vorsitzende des Regionalrats. Sie werden vom Regionalrat aus den eigenen Reihen gewählt und paritätisch besetzt. Mehrheitswahlrecht In jedem Wahlkreis (canton) des Departements nominiert jede Partei ein paritätisch besetztes Tandem aus einer Kandidatin und einem Kandidaten. Das gewählte Tandem zieht in den Departementrat ein. Das Exekutivorgan des Departements ist der_die (Stellvertretende) Vorsitzende des Departementrats. Sie werden vom Departementrat aus den eigenen Reihen gewählt und paritätisch besetzt. je nach Einwohnerzahl Verhältniswahlrecht oder Mehrheitswahlrecht Je nach Einwohnerzahl der Gemeinde ist der Wahlmodus unterschiedlich: – In Gemeinden über 1.000 Einwohner_innen werden die Mitglieder des Gemeinderats(und der gemeindeübergreifenden Kommunalräte) per Verhältniswahlrecht über eine Wahlliste mit Reißverschlussprinzip gewählt. – In Gemeinden unter 1.000 Einwohner_innen gilt das Paritätsgebot nicht. Die Kandidat_innen werden zwar auf einer parteibezogenen Wahlliste im Reißverschlussprinzip aufgestellt, die Wähler_innen können ihre Stimmen jedoch ohne jegliche Geschlechtervorgaben auf Kandidat_innen unterschiedlicher Wahllisten verteilen. Gewählt sind die Kandidat_innen, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit und im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit erhalten (Mehrheitswahlrecht). Das Exekutivorgan der Gemeinde ist der_die (Stellvertretende) Bürgermeister_in. Sie werden vom Gemeinderat aus den eigenen Reihen gewählt und paritätisch besetzt. w FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz(loi sur la parité) in Frankreich?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 21 2 Die paritätische Besetzung der Exekutivteams bleibt jedoch eine Schwachstelle: Weibliche Vorsitzende der Departementräte sind, auch wenn sie ihre Zahl verdoppeln konnten, nach wie vor eine extreme Minderheit, die lediglich von fünf auf etwa zehn Prozent angestiegen ist. Auch gibt es mehr Erste Stellvertreter als Erste Stellvertreterinnen von Bürgermeister_innen, selbst wenn der Bürgermeister ein Mann ist:„Männliche Herrschaft ist dort besonders beharrlich, wo das Gesetz nicht anwendbar ist[...]. Und was ist mit den begehrtesten Positionen, angefangen mit der des Bürgermeisters? Sie werden wieder einmal von Männern in Beschlag genommen, die allesamt gute Gründe haben, warum sie auf Platz eins der Liste bleiben sollten.[...] So geht ‚symbolische Gewalt‘.“ 11 PARITÄTSBILANZ 2019: RECHNERISCHE PARITÄT ODER ECHTE MACHTTEILUNG? Die nacheinander verabschiedeten gesetzlichen Vorschriften – ein Erfolg des langen Atems der feministischen Aktivist_innen, die nach und nach zahlreiche Anhänger_innen für ihre Sache mobilisiert haben – sind zweifelsohne ein wirksames Mittel, damit Frauen in die Politik vordringen können. Ist die rein rechnerische Parität jedoch erreicht, müssen die erhofften und tatsächlichen Folgen der zahlenmäßigen Gleichberechtigung in der Politik näher betrachtet werden, wie zum Beispiel die tatsächliche Machtteilung. Beispielhaft für die Grenzen gesetzlicher Paritätsregelungen für tatsächliche Machtverteilung sind die Departementräte. So ist das oberste Auswahlkriterium bei der Aufstellung der Kandidat_innen der gemischtgeschlechtlichen Kandidat_innenteams oft, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits ein lokales Amt innehat, d. h. vor Ort Bekanntheit genießt. Dies begünstigt meist männliche Bewerber, die dann auch regelmäßig als erste für ein Kandidat_innenteam ausgewählt werden und dadurch gegenüber den ebenfalls im Tandem mitkandidierenden Frauen häufig von vornherein einen Vorsprung haben. Gleichheit zwischen Frauen und Männern lässt sich dagegen eher in Fällen beobachten, in denen sich das Kandidat_innenteam aus zwei Personen zusammensetzt, die nicht bereits ein Amt innehaben und daher eher unbekannt sind. Die Machtungleichheit zwischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in Departementräten kommt noch durch weitere„männliche Universalismen“ zustande. Die Ausweitung der Paritätsregelungen auf die Ebene der Departements verlief nicht ohne Spannungen. Ein Beispiel: Der Departementrat von Orne hatte vor der Wahl von 2015 lediglich vier Rätinnen und 37 Räte, danach durch die Zusammensetzung aus gemischtgeschlechtlichen gewählten Abgeordnetenteams gleich viele. Eine echte Machtteilung hatte es aufgrund der bestehenden Traditionen jedoch schwer. Ausgeschiedene bzw. durch Parität verdrängte Mandatsträger wollten sich nicht einfach mit dem Ende ihrer Machtausübung in ihrem Wahlkreis zufrieden geben; ihre Äußerungen waren oftmals von Herablassung, unterschwelliger Bevormundung und Geschlechterstereotypen geprägt. 11 Michel Koebel: Les hiérarchies du pouvoir local, Les enjeux des élections municipales, Savoir/Agir, Nr. 25, 2013. 22••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? Der Stellvertretende Vorsitzende des Departementrats betonte einerseits, dass „es die Atmosphäre verändert hat, sie ist jetzt viel angenehmer“. Andererseits relativierte er seine Zufriedenheit darüber und beschrieb die Rätinnen als„viel weniger politisch als wir, sie haben eine verwirrende Natürlichkeit[...] sie haben mehr Schwierigkeiten, sich anzupassen.“ 12 Dass die männlichen Politiker meist schon langjährige politische Erfahrung haben und sich untereinander alle gut kennen, scheint zu Abwertungen der Mandatsträgerinnen bis zu einem teaminternen hierarchischen Umgang mit ihnen zu führen.„Sie nimmt ihren Platz ein, sie macht es ziemlich gut“, bemerkte der Stellvertretende Ratsvorsitzende über seine Teamkollegin.„Wenn mir Dinge nicht gefallen, verständigen wir uns. Wenn es gut laufen soll, muss ich sie aber ein wenig vorbereiten.“ 13 Daher muss weiter beobachtet werden, wie sich die Ausgrenzung von Frauen über die Zeit entwickelt, u.a. auch hinsichtlich geschlechterspezifischer Kompetenzverteilungen. Oftmals inoffizielle Rangfolgen im Ansehen 14 sind sozial und politisch durch lang tradierte Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern entstanden. Bei der Gleichstellung geht es auch um die Möglichkeit, die Normen und gewohnten Gepflogenheiten des politischen Betriebs zu verändern, und darum, dass Frauen und Männer die abgesteckten stereotypen Grenzen überschreiten(lernen), in denen sie sich oftmals bewegen und bewertet werden. Die Vollendung der bislang unvollendeten Parität in Richtung echter Machtteilung hängt vornehmlich daran, gesellschaftlich anzuerkennen, dass Sexismus systemisch ist. Die Durchsetzung der zahlenmäßigen Parität erhöht zwar die Aufmerksamkeit und die Möglichkeiten zur Verteidigung von Frauenrechten und zum Einsatz für Gleichstellungspolitik durch zahlenmäßig mehr weibliche Mandatsträgerinnen, sie schafft aber noch keinen Automatismus hin zu einer gleichen Machtteilung. Wie der französische Hohe Rat für Gleichstellung von Frauen und Männern formuliert, ist Machtteilung keine rein quantitative Angelegenheit:„Gleichstellung beschränkt sich nicht auf das Ziel einer bloßen Anwesenheit von 50 12„Eine neue Generation von Politikwissenschaftlerinnen[...] betrachtet aus einer[breiten historischen] Perspektive gegenwärtige Methoden der Diskriminierung beim Zugang zu gewählten Ämtern. Diese Wissenschaftlerinnen analysieren die mehrdeutige Verwendung von als ‚weiblich‘, minderwertig oder sogar für Machtpositionen untauglich geltenden Eigenschaften. ‚Nähegefühl‘, ‚Sinn für das Konkrete‘, ‚Kontaktfähigkeit‘, ‚Zuhörenkönnen‘ und ‚Zugänglichkeit‘.“(Marlène Coulomb-Gully/Juliette Rennes: Genre, politique et analyse du discours. Une tradition épistémologique française gender blind, in Mots. Les langues du politique, Nr. 94, 2010) 13 Béatrice Jérome: Les départements à l’heure de la parité, Le Monde, 24./25. April 2016. 14 Was die fortbestehende geschlechtsspezifische Verteilung von Machtpositionen und symbolischen Ressourcen beim politischen Personal angeht, bringt der gesetzlich vorgeschriebene Bericht über die lokale Situation der Gleichstellung von Frauen und Männern immer noch gelebte soziale Geschlechterrollen bei den Mandatsträger_innen und in der leitenden Kommunalverwaltung ans Licht(Haut Conseil à l’Egalité entre les femmes et les hommes: Rapport des collectivités en matière d’égalité femmes – hommes. Poursuivre le déploiement pour atteindre l’égalité partout, November 2018, Download: https://www.lagazettedescommunes.com/telechargements/2018/12/rapport-13-juin-final-synthese-vf.pdf . FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz(loi sur la parité) in Frankreich?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 23 2 2 Prozent Frauen. Sie ist auch eine Gelegenheit, die Verteilung der Geschlechterrollen von Frauen und Männern zu hinterfragen. Tatsächlich sind Männer nach wie vor in der Mehrheit in typisch männlichen Ausschüssen, wie z.B. in Finanzausschüssen, während Frauen in den typisch weiblichen Ausschüssen, z.B. in den für Kinder zuständigen, die Mehrheit stellen. Die typisch männlichen Ausschüsse werden im Allgemeinen als komplexer wahrgenommen, sind höher angesehen und verleihen ihren Mitgliedern mehr politische Macht.“ 15 Qualitative Machtteilung bedeutet auch ein Gleichgewicht in der Kompetenzverteilung in Mandaten und Ämtern. In diesem Zusammenhang ist die nach wie vor bestehende geschlechterspezifische Aufgabenverteilung in Gremien und Ausschüssen auf allen politischen Ebenen unbedingt zu berücksichtigen. Dabei sind die Politikbereiche des sozialen Schutzes, der Sozialhilfe, der Unterstützung Bedürftiger, alter Menschen und Kinder, der Kultur, der Bildung usw. nicht weniger prioritäre oder weniger strategisch wichtige Bereiche als öffentliche Finanzen oder das Abstecken der rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft. Die Karten der politischen Entscheidungsfindung müssen daher ganz neu gemischt und verteilt werden, ohne dabei tradierte Geschlechterrollen fortzuschreiben. Gleichstellung von Frauen und Männern erfordert eine Gesellschaft, in der sowohl thematische als auch symbolische Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse geteilt werden, in der Wohltätigkeit kein Zeichen von Schwäche ist und in der jede_r nach seinen_ihren Qualitäten und nicht nach seinem_ihrem Geschlecht beurteilt wird. Die Gesetze haben diesbezüglich einen Dominoeffekt in Gang gesetzt und die Überzeugung gestärkt, dass Macht gleichberechtigt zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden muss. Das Verständnis der Öffentlichkeit wandelt sich; diese Dynamik muss weitergehen, immer mehr Menschen überzeugen und mehr Unterstützung bekommen. Die Entschlossenheit der Frauenbewegung und die immer häufiger tatsächlich erreichte zahlenmäßig Parität führen nun dazu, dass vermehrt über die noch unvollendete qualitative Machtteilung nachgedacht wird. Ihre Vollendung muss auch die geschlechterbezogene Zuordnung zu bestimmten Politikbereichen sowie den gesamtgesellschaftlichen Sexismus angehen. 15 Haut Conseil à l’Égalité entre les femmes et les hommes, Guide de la parité – Des lois pour le partage à égalité des responsabilités politiques, professionnelles et sociales, Fassung vom 24. August 2016. 24••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? FAQ 2: Wie entstand und funktioniert das Paritätsgesetz(loi sur la parité) in Frankreich?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 25 CHRISTIAN STEG FAQ 3: Was können wir von Frankreich lernen? Drei Lektionen für ein Paritätsgesetz in Deutschland Der vorausgehende Beitrag analysiert, wie wichtig die Parité-Gesetze für Frankreich sind, damit Frauen gleichberechtigt an den politischen Mandaten teilhaben. Denn: Anfang der 1990er Jahre waren Frauen im politischen Leben Frankreichs kaum existent. Erzielten Frauen im Deutschen Bundestag mit der Bundestagswahl 1990 bereits 20,5 Prozent der Mandate, so stieg der Frauenanteil in der französischen Nationalversammlung mit der Wahl im März 1993 lediglich von 5,7 auf 6,1 Prozent. Während Frauen in Deutschland vor allem über die Landeslisten in den Bundestag gewählt wurden(Verhältniswahlrecht), stellte es in Frankreich eine Barriere dar, dass alle Abgeordneten der Nationalversammlung in Einpersonenwahlkreisen(Mehrheitswahlrecht) gewählt werden. Im Jahr 2019 jedoch haben sich die Vorzeichen geändert. Das französische Parlament verfügt nun über einen höheren Frauenanteil als das deutsche – vor allem dank der Parité- Gesetze. Wenngleich die französischen Parlamente auf allen staatlichen Ebenen durch die Parité- Gesetze heute(nahezu) paritätisch besetzt sind, ein Allheilmittel für die Gleichberechtigung sind sie nicht. Wie im vorherigen Beitrag geschildert, besteht die patriarchal geprägte politische Kultur weitgehend fort und sie scheint sich mit den Parité-Gesetzen zu arrangieren. Männer verteilen nach wie vor die Schlüsselpositionen untereinander und suchen nach gesetzlichen Lücken, um die Parität zu umgehen. Es ist verständlich, dass französische Parité- Aktivist_innen von der mäßigen Durchschlagskraft der Parité- Gesetze enttäuscht sind. Dennoch sind das Zustandekommen der Parité- Gesetze und die gefundenen gesetzlichen Lösungen durchaus inspirierend für die Frage, welche Schritte Deutschland gehen sollte: Wie kann die Parität auch bei uns mehrheitsfähig werden? Welche Instrumente sollte ein Paritätsgesetz einbeziehen? Und welche Maßnahmen 26••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? können ein Paritätsgesetz flankieren? Dieser Artikel zeigt auf, welche drei Lektionen Deutschland aus den französischen Erfahrungen mit den Parité- Gesetzen lernen kann. 16 ERSTE LEKTION: IM POLITISCHEN KONSENS ZUR VERFASSUNGSÄNDERUNG. Die französischen Parité- Gesetze sind das Ergebnis einer Kampagne, die 1992 durch das Buch„An die Macht, Bürgerinnen! Freiheit, Gleichheit, Parité“ 17 ihren Anfang nimmt. Die Buchautorinnen analysieren die Gründe für den geringen Einfluss von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und fordern paritätisch besetzte Parlamente. Sie lösen eine Mobilisierung aus – auch, weil die Politik auf die Vorschläge zunächst nicht eingeht. Landesweit gründen sich Frauenverbände, die sich die Parité zum Ziel setzen. Erster Höhepunkt ist im November 1993 das„Manifest der 577 für eine paritätische Demokratie“ 18 . Es wird unterzeichnet von 289 Frauen und 288 Männern des öffentlichen Lebens, die damit die Größe der Nationalversammlung symbolisieren. Die gesellschaftliche Unterstützung für das Anliegen wächst – und die Politik reagiert dann doch. Nach der Europawahl 1994 entsendet Frankreich mehr Frauen als je zuvor nach Straßburg. Der Ruf nach Parité dominiert 1995 den Wahlkampf um die Präsidentschaft. Die Kandidaten beider Lager, Jacques Chirac und Lionel Jospin, erklären, sich im Falle ihrer Wahl zum Präsidenten für die Parité einsetzen zu wollen. Der konservative Wahlsieger Chirac steht zu seinem Wort und etabliert als ersten Schritt eine Beobachtungsstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern. 1996 befeuert ein Manifest von zehn ehemaligen Ministerinnen 19 – jeweils zur Hälfte aus der politischen Linken und Rechten – das Anliegen. Im Folgejahr gewinnt Jospin, der Verlierer der Präsidentenwahl, mit seinem Linksbündnis die Wahl zur Nationalversammlung. In der als„Cohabitation“ bezeichneten Zusammenarbeit beider politischer Lager legen Jospin und Chirac den Grundstein für die Parité- Gesetze: Auf ihr Bestreben findet die Gleichstellung von Frauen und Männern Eingang in den ersten Artikel der Verfassung, sie wird mithin zum Staatsziel. Ausschlaggebend für die Parité- Gesetzgebung in Frankreich sind also vier Faktoren: 1. der Ausgangszustand bietet Anlass zum Handeln; 2. ein breites gesellschaftliches Bündnis treibt das Anliegen voran; 3. die Öffentlichkeit teilt dieses Anliegen; 4. das Anliegen wird parteiübergreifend unterstützt. 16 Der Artikel ist die überarbeitete Fassung des folgenden Aufsatzes: Christian Steg: Mehr Frauen braucht das Land. Wie ein Paritätsgesetz zur Gleichberechtigung in der Politik beiträgt, in: Sebastian Liebold et al.(Hrsg.): Demokratie in unruhigen Zeiten, Baden-Baden 2018, S. 345–354. 17 Françoise Gaspard/Claude Servan-Schreiber/Anne Le Gall: Au pouvoir citoyennes! Liberté, égalité, parité, Paris 1992. 18 Manifeste des 577 pour une démocratie paritaire, Le Monde, 10. November 1993. 19 Michèle Barzach(u.a.): Le Manifeste des dix, L’Express, 6. Juni 1993, Download: www.lexpress.fr/actualite/politique/le-manifeste-des-dix_492498.html. FAQ 3: Was können wir von Frankreich lernen?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 27 3 In Deutschland 2019 ist die politische Repräsentation von Frauen nicht so defizitär wie in Frankreich Anfang der 1990er Jahre. Doch der von 36,3 auf 30,7 Prozent gesunkene Frauenanteil im Deutschen Bundestag nach der Bundestagswahl 2017 zeigt: Parität kommt nicht von allein – nicht im Bundestag und vor allem nicht in der Landes- und Kommunalpolitik. Deswegen ist das Land Brandenburg mit seinem Paritätsgesetz vom 31. Januar 2019 vorangeschritten. Andere Länder und der Bund stehen nun unter Zugzwang, ebenso zu handeln. Seit Jahren setzen sich der Deutsche Frauenrat, die EAF Berlin 20 und weitere Aktivist_innen für ein Paritätsgesetz auf Bundesebene ein. Wenngleich das Jubiläum zur Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren Rückenwind gibt: Bislang ist kein mit Frankreich in den 1990er Jahren vergleichbar breites Bündnis zu erkennen, das für die Parität streitet. Auch wenn die Mobilisierung stetig wächst, ist noch viel zu tun, um das Anliegen populär zu machen und die Öffentlichkeit dafür zu gewinnen. Parité- Vorstreiter_innen unter den politischen Parteien sind Bündnis 90/Die Grünen, mit deren Gesetzentwurf das Brandenburger Gesetz initiiert wurde. SPD und Die Linke, die im Brandenburger Landtag die grüne Gesetzesinitiative für ihre eigenen Fraktionen zustimmungsfähig veränderten und damit mehrheitsfähig machten, dürften bei öffentlichem Druck ein Paritätsgesetz auf Bundesebene ebenso unterstützen. Die drei Parteien eint, dass sie sich innerparteilich bereits zur paritätischen Aufstellung ihrer Wahllisten(aber nicht ihrer Wahlkreiskandidaturen) verpflichten. Für die Durchsetzung eines bundesweiten Paritätsgesetzes braucht es jedoch mehr als diese drei Parteien. Damit die Parität nachhaltig und rechtssicher etabliert werden kann, ist wie in Frankreich ein breiter politischer Konsens erforderlich, der die Festschreibung des Staatsziels Parität im Grundgesetz ebenso einschließt wie eine Verständigung auf die Modalitäten eines Paritätsgesetzes. Am Konsens sind neben den drei Parteien mindestens auch die Unionsparteien zu beteiligen, nicht zuletzt, um die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag zu erreichen. Die Unionsparteien stellen ihre Wahllisten in der Regel nicht paritätisch auf; zudem traten für sie zur Bundestagswahl 2017 nur in 21 Prozent der Wahlkreise Frauen als Direktkandidatinnen an. Eine gesetzgeberische Regelung würde CDU und CSU also in besonderem Maße betreffen. Deswegen wird es eine Herausforderung, CDU und CSU von einem Paritätsgesetz und einer Verfassungsänderung zu überzeugen. In Frankreich war der konservative Präsidentschaftskandidat Chirac in die Enge getrieben. Er unterstützte die Parität aus wahltaktischen Gründen. Ein solches Momentum ist in Deutschland nicht absehbar; es kann aber vielleicht erzwungen 20 An dieser Stelle sei auf aktuelle Publikationen des Deutschen Frauenrats und der EAF Berlin verwiesen: Deutscher Frauenrat: Mehr Frauen in die Parlamente! Informationen über und Argumente für Paritätsgesetze in Bund und Ländern, Berlin 2019, Download: https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2019/05/Broschuere-MehrFrauenindieParlamente.pdf; EAF Berlin: Macht zu gleichen Teilen. Ein Wegweiser zu Parität in der Politik, Berlin 2019, Download: https://www.eaf-berlin.de/fileadmin/eaf/Publikationen/Dokumente/Wegweiser-Parita% CC% 8 8 t_19 0 x 265_ o n l i n e_19 0 927. p d f. 28••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? werden, wenn das Anliegen intensiv in die Unionsparteien getragen wird. Dafür gibt es Anknüpfungspunkte: Die Frauen Union forderte bereits im Jahr 2005, das französische Parité- Gesetz als Vorbild zu nehmen und Frauen zu einem Drittel an Direktkandidaturen zu beteiligen. 21 Und unter den Erstunterzeichnerinnen des Aufrufs des Deutschen Frauenrats im Januar 2019, der Wahlrechtsreformen für eine paritätische Besetzung der Parlamente verlangt, waren acht Bundestagsabgeordnete von CDU und CSU. 22 Doch angesichts des geringen Frauenanteils an den Parteimitgliedern(CDU: 26,3 Prozent, CSU: 20,7 Prozent 23 ) bedarf es auch vieler Männer, die sich das Anliegen zu eigen machen und in CDU und CSU für ein Paritätsgesetz werben. ZWEITE LEKTION: WAHLKREISREGELUNG KOPIEREN, ABER EFFEKTIVER GESTALTEN. Die französischen Parité-Gesetze schließen Wahlen auf allen politischen Ebenen ein. Für alle Wahlen mit Wahllisten(Verhältniswahlrecht) sind gesetzliche Listenquoten nach dem„Reißverschluss-Prinzip“ verpflichtend; ob die Liste mit einer Frau oder einem Mann beginnt, ist den Parteien überlassen. Die gesetzlichen Listenquoten tragen seit ihrer Einführung sehr effektiv dazu bei, dass kommunale und regionale Parlamente in Frankreich paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sind. Für die Wahl der Nationalversammlung hingegen, bei der alle Abgeordneten per Direktwahl in Einpersonenwahlkreisen bestimmt werden(Mehrheitswahlrecht), wurde eine gesetzliche Wahlkreisquote eingeführt. Danach sollen die Parteien in den 577 Wahlkreisen landesweit ebenso viele Direktkandidatinnen wie Direktkandidaten aufstellen. Die Missachtung der Wahlkreisquote ist mit Sanktionen im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung verbunden. Stellen Frauen(oder Männer) weniger als 49 Prozent aller Kandidierenden in den Wahlkreisen, reduziert sich der einer Partei aufgrund des Wahlergebnisses zustehende Anteil der Parteienfinanzierung. Für jedes Prozent Abweichung bekommt eine Partei zunächst 0,5 Prozent(Wahl 2002), später 0,75 Prozent(2007 und 2012) und mittlerweile 1,5 Prozent(ab 2017) abgezogen. Die gesetzliche Wahlkreisquote bei der Wahl zur Nationalversammlung erweist sich in Frankreich zunächst als wenig effektiv. Nach ihrer Einführung zur Wahl im Jahr 2002 springt der Frauenanteil an den Kandidierenden zwar von zuvor 23 auf 38,9 Prozent, doch der Frauenanteil in der Nationalversammlung ändert sich lediglich von zuvor 10,9 auf 12,3 Prozent. Mit den Wahlen 2007(18,5 Prozent) und 2012(26,9 Prozent) steigt der Frauenanteil allerdings weiter – und 21 Vgl. Frauen Union der CDU Deutschlands: Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Beschluss des 26. Bundesdelegiertentages der Frauen Union der CDU Deutschlands, 12./13. November 2005 22 Vgl. Deutscher Frauenrat: Aufruf#mehrfrauenindieparlamente, Download: w w w.f ra u e n ra t.d e /p e t i t i o n- m e h r f ra u e n i n d i e p a r l a m e nte /. 23 Vgl. Oskar Niedermayer: Parteimitglieder in Deutschland, Version 2019, S. 23, Download: www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/forschung/systeme/empsoz/news/ R e s so u rce n /A r b e i t sh e f t- N r-3 0. p d f. FAQ 3: Was können wir von Frankreich lernen?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 29 3 seit 2017 übertrifft die Nationalversammlung mit einem Frauenanteil von 38,8 Prozent den Deutschen Bundestag. Erst die Wahl zur Nationalversammlung 2017 bringt den französischen Frauen den Durchbruch. Die gesetzliche Wahlkreisquote legt dafür die Grundlage. Verstärkt wird der rapide Anstieg des Frauenanteils jedoch durch den Umbruch im französischen Parteiensystem: Mit Emmanuel Macrons La République en Marche gewinnt erstmals eine politische Gruppierung die Wahl, die ihre Wahlkreise paritätisch besetzt und Frauen in großer Zahl auch in aussichtsreichen Wahlkreisen ins Rennen schickt. Die praktischen Erfahrungen mit der gesetzlichen Wahlkreisquote in Frankreich legen drei Schwächen offen: − − Hälfte: Es erweist sich für die Parteien als kaum erfüllbar, Frauen zu mindestens 49 Prozent in den Wahlkreisen aufzustellen. Die Parteien könnten diese Zielmarke nur mit einer Steuerung der Aufstellung ihrer Wahlkreiskandidatinnen und-kandidaten durch die Parteiführung erreichen. Dies ist jedoch nicht mit der Souveränität lokaler Parteigliederungen vereinbar. − − Sofort: Weil die gesetzliche Wahlkreisquote eine sofortige(und nicht schrittweise) paritätische Besetzung der Wahlkreise verlangte, erhalten Frauen bis heute vor allem aussichtslose Wahlkreise. Zur Wahl 2002 beendete nur ein Teil der bisherigen Parlamentarier das Mandat. Alle anderen traten wieder an und wurden, ausgestattet mit einem„Mandatsbonus“, in der Regel von ihrer Partei im Wahlkreis wieder aufgestellt. Weil die Parteien ihre Wahlkreise trotzdem(annähernd) paritätisch besetzen wollten, stellten sie Frauen vor allem in ihren vakanten Wahlkreisen auf. Diese Wahlkreise führten bei der Wahl 1997 für die jeweilige Partei nicht zum Mandat – und sind zumeist für die Partei grundsätzlich aussichtslos. 24 Parteien, die dadurch schon die Wahlkreisquote(nahezu) erfüllen, fehlt bei den folgenden Wahlen der Anreiz, in den dann frei werdenden aussichtsreichen Wahlkreisen Frauen aufzustellen. Frauen sind damit de-facto auf aussichtslose Wahlkreise„abonniert“. 25 − − Leichte Sanktionen: Viele Parteien missachten die gesetzliche Wahlkreisquote trotz der damit verbundenen finanziellen Sanktionen. In der 14. Wahlperiode von 2012 bis 2017 entgingen der Union pour un mouvement populaire sowie ihrer Nachfolgepartei Les Républicains dadurch 18,1 Millionen Euro und die Parti Socialiste hat auf 6,4 Millionen Euro verzichtet. Doch die Verdoppelung der Sanktionen zur Wahl 2017 zeigte Wirkung: Für die Parti Socialiste traten mit 44,2 Prozent etwas mehr Frauen an als 2012 24 Vgl. Pippa Norris/Mona Lena Krook: Gender Equality in Elected Office. A Six-Step Action Plan, veröffentlicht von der OSZE, 2011, S. 21, Download: www. osce.org/odihr/78432. 25 Für Emmanuel Macrons La République en Marche traf dieser Mechanismus bei der Wahl zur Nationalversammlung 2017 nicht zu. Seine Bewegung musste auf keine männlichen Mandatsinhaber Rücksicht nehmen, zudem hatten sich noch keine männerdominierten lokalen Parteigliederungen etabliert. 30••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? (42,6 Prozent), bei Les Républicains stieg der Frauenanteil unter den Kandidierenden gar von 25,5 auf 39 Prozent. In Deutschland kommen bei der Bundestagswahl und fast allen Landtagswahlen gemischte Wahlsysteme zur Anwendung; die Abgeordneten werden zum einen Teil über Wahllisten(Verhältniswahl) gewählt, zum anderen Teil in Einpersonenwahlkreisen(Mehrheitswahl). Ein deutsches Paritätsgesetz sollte daher beide Komponenten der französischen Paritéregelungen – gesetzliche Listenquoten und gesetzliche Wahlkreisquoten – einbeziehen. Gesetzliche Listenquoten mittels Reißverschluss-Prinzip sind auch in Deutschland mit den innerparteilichen Strukturen zu vereinbaren; Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD wenden sie ohnehin bereits an. Bei den Unionsparteien lösen Listenquoten zwar keine Begeisterung aus. Da die CDU ein Drittelquorum etabliert hat(unter drei aufeinander folgenden Listenplätzen ist mindestens eine Frau zu berücksichtigen) und die CSU Listen bereits zur Frauenförderung nutzt, dürfte der Widerstand jedoch zu überwinden sein. Damit die Wahlkreisquote effektiver als in Frankreich wirkt und auch CDU und CSU eine Zustimmung ermöglicht, könnte sie – die oben genannten Schwächen aufgreifend – folgendermaßen ausgestaltet werden: − − 45 Prozent: Die gesetzliche Wahlkreisquote sollte nicht 49, sondern 45 Prozent betragen. Bezogen auf die Bundestagswahlen müssten Parteien dann Kandidierende einer Genusgruppe in mindestens 135 und maximal 164 der 299 Wahlkreise aufstellen. Eine solche Verteilung können Parteien über Anreize erreichen, ohne die lokalen Parteigliederungen über Gebühr einzuschränken. Ein wichtiger Anreiz, um eine Frau im Wahlkreis aufzustellen, liegt in der Verbindung von Wahlkreis- und Listenkandidatur: Parteien vergeben ihre aussichtsreichen Listenplätze fast ausnahmslos an Personen, die auch in einem Wahlkreis kandidieren. Weil bislang mehr Männer in den Wahlkreisen antreten und dann auf der Wahlliste konkurrieren, erhoffen sich lokale Parteigliederungen, mit einer Kandidatin im Wahlkreis auch einen besseren Platz auf der Wahlliste zu erreichen. Darüber hinaus könnten die Parteien jenen Wahlkreisorganisationen, die auf eine direkt kandidierende Frau setzen, für den Wahlkampf einen höheren Zuschuss gewähren oder überdurchschnittlich viele Auftritte von Parteiprominenz zusichern. − − Etappenweise: Die Wahlkreisquote von 45 Prozent sollte nicht sofort gelten, sondern etappenweise über mehrere Wahlen hinweg erreicht werden. So könnten bei der ersten Wahl Kandidatinnen und Kandidaten zu je 30 Prozent, bei der zweiten Wahl zu je 40 Prozent und ab der dritten Wahl zu je 45 Prozent berücksichtigt werden müssen. Auch in Deutschland werden amtierende Abgeordnete in der Regel wieder aufgestellt, wenn sie ihr Mandat fortführen wollen. 26 Dadurch würden bei einer einzigen Wahl nicht ge26 Vgl. Christian Steg: Die Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl. Analyse der Nominierungen von CDU und SPD in Baden-Württemberg zur Bundestagswahl 2009, Baden-Baden 2016, S. 346 f. FAQ 3: Was können wir von Frankreich lernen?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 31 3 nügend für eine Partei aussichtsreiche Wahlkreise frei, in denen Kandidatinnen paritätisch zum Zuge kommen könnten. Um die„volle“ Wahlkreisquote zu erfüllen, würden Parteien Frauen – wie in Frankreich – vorrangig in aussichtslosen Wahlkreisen aufstellen. Damit wäre eine Verteilung von Männern und Frauen auf die Wahlkreise auch für künftige Wahlen festgelegt. Beendete nämlich bei der darauffolgenden Wahl ein männlicher Abgeordneter seine Karriere, fehlte der Anreiz, dass ihm eine Frau nachfolgt. Die stufenweise Erhöhung hingegen trägt dem stufenweisen„Freiwerden“ aussichtsreicher Wahlkreise Rechnung. Die CDU in Baden-Württemberg und die CSU in Bayern dürften die vorgeschlagenen Schritte bei der Bundestagswahl trotzdem nicht schaffen: In beiden Bundesländern gewann die Union 2017 alle Direktmandate – und dies nur zu acht bzw. 17 Prozent durch Frauen. Weil bei der nächsten Wahl vermutlich viele der männlichen Mandatsträger erneut antreten, wäre hier ein Verfehlen der Paritätsstufen wahrscheinlich. Daher sollten die Paritätsstufen bundesweit und für die Unionsparteien zusammen Anwendung finden. − − Harte Sanktionen: Eine gesetzliche Wahlkreisquote kann auch in Deutschland mit der staatlichen Parteienfinanzierung verbunden werden. Ein Teil des Anspruchs auf Parteienfinanzierung ergibt sich aus den Stimmenergebnissen, die die Parteien bei den Wahlen zu den Landtagen und zum Bundestag erzielen. Deshalb ist auch für diese Wahlen, nicht jedoch für Wahlen auf kommunaler Ebene, eine entsprechende Sanktionierung möglich. Eine gesetzliche Wahlkreisquote, die für alle Parteien erfüllbar ist, ist durch rigide Sanktionen bei ihrem Missachten zu flankieren. Verfehlt eine Partei das Paritätsziel, könnten ihr für jeden Prozentpunkt, den sie von der Paritätsstufe abweicht, beispielsweise vier Prozent der ihr aufgrund des Wahlergebnisses zustehenden Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung abgezogen werden. Somit gingen Parteien leer aus, die bei der ersten Paritätsstufe nur fünf Prozent Frauen aufstellen, bei der zweiten lediglich 15 und der dritten lediglich 20 Prozent. Ein derartiges Paritätsgesetz – sofortige paritätische Listenquote und sukzessive auf 45 Prozent ansteigende, hart sanktionierte Wahlkreisquote – führt aufgrund der Listenquote bereits zu einem kurzfristigen Anstieg des parlamentarischen Frauenanteils. Der Frauenanteil an den Direktkandidaturen stiege erst allmählich, doch weil Frauen vermehrt in aussichtsreichen Wahlkreisen antreten, dürfte der Frauenanteil unter den direkt gewählten Abgeordneten schneller als in Frankreich zunehmen. Innerhalb eines Jahrzehnts sollte der Frauenanteil in den Landtagen und im Bundestag konstant über 40 Prozent liegen. DRITTE LEKTION: PARITÄT KOMMT NICHT NUR PER GESETZ. Gesetzliche Vorgaben zur Parität sind ein wichtiger Baustein, um Frauen und Männer gleichberechtigt an der Politik zu beteiligen. Doch das Beispiel Frankreich zeigt: Weder garantieren sie eine paritätische Verteilung aller politischen Ämter(zum Beispiel auf kommunaler Ebene bei den Bürgermeister_innen) noch führen sie zu einer gleichen Machtverteilung zwischen Politikerinnen und Poli32••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? tikern(zum Beispiel in den gemischtgeschlechtlichen Teams der Départementräte oder bei der Besetzung einflussreicher Ausschüsse) noch verändern sie die politische Kultur derart, dass sich Frauen und Männer in gleichem Maße in der Politik engagieren. In Frankreich wie in Deutschland gelingt es keiner Partei, Frauen ebenso zahlreich wie Männer zur Mitgliedschaft bzw. zur Mitarbeit zu motivieren. Politisches Engagement ist angesichts der„Omnipräsenzkultur“ lediglich Menschen möglich, deren sonstiges Leben(Beruf, Familie etc.) damit vereinbar ist – gegenwärtig in der Regel männlichen Alleinverdienern, deren Partnerinnen ihnen den Rücken freihalten. 27 Kulturell sind zudem ein archaisch-konfrontatives„Platzhirschgehabe“ und„Kungeleien“ kennzeichnend – ebenfalls eher tradierte männliche Gepflogenheiten. 28 Für eine echte Gleichberechtigung müssen sich Parlamente und Parteien ihrer Frauen abweisenden Strukturen bewusst werden und gewohnte Rituale auf den Prüfstand stellen. In Deutschland führt 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts eine Frau die Regierungsgeschäfte. Doch erst ein Paritätsgesetz und weitere Maßnahmen, die die politische Kultur geschlechtergerechter gestalten, lassen die in Artikel 3 des Grundgesetzes formulierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Politik Wirklichkeit werden – und setzen dem von der„Mutter des Grundgesetzes“, Elisabeth Selbert, beklagten„Verfassungsbruch in Permanenz“ ein Ende. 27 Vgl. Uta Kletzing: Die ausgeschlossenen Eingeschlossenen. Wahlsituation und Regierungssituation von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Geschlechtervergleich, Hagen 2017. 28 Vgl. dies.: Engagiert vor Ort. Wege und Erfahrungen von Kommunalpolitikerinnen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 50/2009, S. 22–28. FAQ 3: Was können wir von Frankreich lernen?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 33 3 UTA KLETZING FAQ 4: Wie entstand und funktioniert das ParitéGesetz in Brandenburg? Pionierarbeit für den politischen Durchbruch Es sind die folgenden Auszüge aus dem am 31. Januar 2019 verabschiedeten„Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes – ParitéGesetz“ 29 , die für viel Aufsehen wie Aufruhr gesorgt haben: Arrow-ri 29 https://www.landtag.brandenburg.de/ de/parlament/plenum/gesetzgebung/ beschlossene_gesetze_der_6._wahlperio de /658313?sk i p= 4 0 „Frauen und Männer sollen gleichermaßen bei der Aufstellung der Landesliste berücksichtigt werden. Hierzu bestimmt die Landesversammlung 30 1. die Liste der Bewerbenden und ihre Reihenfolge für die für Frauen reservierten Listenplätze der Landesliste, 2. die Liste der Bewerbenden und ihre Reihenfolge für die für Männer reservierten Listenplätze der Landesliste und 3. aus welcher der beiden Listen der erste Listenplatz der Landesliste besetzt wird. Die geschlechterparitätische Landesliste wird abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den beiden Listen[…] gebildet. Ist bei der geschlechterparitätischen Bildung der Landesliste[…] eine der beiden[…] genannten Listen erschöpft, so kann auf der Landesliste nur noch eine weitere Person aus der anderen Liste benannt werden.“ 30„Landesversammlung“ meint die jeweiligen Delegiertenversammlungen der Parteien bzw. politischen Vereinigungen, die zur Landtagswahl antreten, die innerparteilich über die Wahlliste abstimmen. 34••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? WAS HEISST DAS GENAU? UND WIE WIRD DAS GESETZ AUFGENOMMEN? Der obige Wortlaut heißt in Nicht-Gesetzessprache übersetzt Folgendes: Für alle Landtagswahlen nach dem 30. Juni 2020 müssen die an der Wahl teilnehmenden Parteien bzw. politischen Vereinigungen gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Dafür reichen sie bei der Landeswahlleitung zwei voneinander getrennte Wahllisten ein: eine„Frauenliste“ und eine„Männerliste“. Beide Listen werden von der Landeswahlleitung zu einer finalen Wahlliste pro Partei bzw. politischer Vereinigung zusammengeführt. Dabei wird die Entscheidung der Partei bzw. politischen Vereinigung berücksichtigt, −− ob eine Kandidatin oder ein Kandidat die Wahlliste anführen soll und −− in welcher Reihenfolge dann die Kandidatinnen und Kandidaten abwechselnd auf der Wahlliste angeordnet werden. −− Wenn die„Frauenliste“ und die„Männerliste“ unterschiedlich viele Kandidatinnen und Kandidaten aufweisen, dann wird die kürzere Liste zum Maßstab für die Anzahl der Kandidaturen auf der finalen Wahlliste. Die Kandidat_innen der kürzeren Liste werden vollständig in die finale Wahlliste übernommen. Von der längeren Liste werden genauso viele Kandidat_innen in die finale Wahlliste aufgenommen – plus exakt ein_e„Überschusskandidat_in“, die_der dann den letzten Listenplatz bekommt. Dadurch ist sichergestellt, dass auf der finalen Wahlliste maximal eine Kandidatin mehr als Kandidaten bzw. ein Kandidat mehr als Kandidatinnen aufgestellt wird. Hinzu kommen auf der finalen Wahlliste möglicherweise auch laut Personenstandsgesetz„diverse“ Personen, die sich dauerhaft weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zuordnen wollen oder können. Diese können sich zunächst frei entscheiden, ob sie auf der„Frauenliste“ oder„Männerliste“ kandidieren wollen 31 . Das Für und Wider dieses Gesetzes wird heftig diskutiert. Die Fürsprecher_innen feiern landauf, landab und haben sich am 5. Juli 2019 auch in Thüringen durchgesetzt. Die Widersacher_innen werden zum einen sichtbar durch die Klage der NPD Brandenburg im März 2019 und der Piratenpartei im Mai 2019 gegen das Brandenburger Parité- Gesetz bzw. gegen den Landtag als dessen Urheber. 32 Zum anderen hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Juni den Entwurf des„Gesetz zur Aufhebung des Parité-Gesetzes(Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes)“ 33 eingebracht, der jedoch abgelehnt wurde. 31 Wenn die„diversen“ Personen auf der längeren Liste unterhalb der_des „Überschusskandidatin_en“, der den letzten Platz auf der finalen Wahlliste bekommt, aufgestellt sind, dann wird die finale Wahlliste beliebig verlängert,„so dass alle verbliebenen Bewerbenden in der Landesliste aufzunehmen sind“ – auch, wenn„die letzten Listenplätze nicht geschlechterparitätisch besetzt sind“(§30 Absatz 1). 32 Zum Stand des Organstreitverfahrens vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg(inkl. Stellungnahme der Prozessbevollmächtigten des Brandenburger Landtags Prof. Dr. Jelena von Achenbach) siehe Drucksache 6/11559. 33 Drucksache 6/11477 FAQ 4: Wie entstand und funktioniert das Parité-Gesetz in Brandenburg?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 35 4 Für die Paritätsdebatte ist es auch eine gute Nachricht, dass Klagen eingereicht wurden, denn: Strotzen auch Medien, Gutachten und Stellungnahmen nur so vor verfassungsrechtlichen Bewertungen, so steht die Prüfung seitens einer formal dazu befugten juristischen Instanz, nämlich eines Verfassungsgerichts, noch aus. Diese Prüfung ist durch die Verabschiedung des Brandenburgischen Parité- Gesetzes nun möglich, denn durch die Klagen liegt endlich der bislang noch nicht existente notwendige Rechtsfall vor. Das Herzstück der verfassungsrechtlichen Prüfung des Parité- Gesetzes besteht in der Abwägung zwischen der verfassungsgemäßen Zuständigkeit des Staates für „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ durch„die Beseitigung bestehender Nachteile“(Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2) einerseits und für den Schutz von Parteienfreiheit(GG Artikel 21), Wahlfreiheit (GG Artikel 28, 38) und Demokratieprinzip(GG Artikel 79) andererseits. Durch die verfassungsgerichtliche Prüfung wird die notwendige Klärung herbeigeführt, ob die Stärke von Artikel 3 Absatz 2 in seiner gegenwärtigen Formulierung ein Parité- Gesetz legitimiert oder ob die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Parité- Regelungen nur durch wirkmächtigere Formulierungen dieses Artikels herbeizuführen ist. Wo ein politischer Wille seitens der Parlamente für Parität in ihren eigenen Reihen ist, da wird sich auch ein rechtlicher Weg bahnen lassen: wenn nicht mit der jetzigen Verfassung, dann mit einer geänderten. Die Brandenburger Paritätsakteur_innen und ihre bundesweiten Unterstützer_innen sind also weit entfernt von Pessimismus. Sicherlich auch, weil die Verabschiedung des Brandenburger Parité- Gesetzes – und das wird sich, komme was wolle, nicht zurückdrehen lassen – für einen gleichstellungspolitischen Durchbruch steht: sowohl das Gesetz an sich als auch die Pionierarbeit, die es möglich machte. UNTERHAKEN IN ALLE RICHTUNGEN – PARITÉ-GESETZ BRANDENBURG ALS DEMOKRATISCHES UND GLEICHSTELLUNGSPOLITISCHES GOOD-PRACTICE-BEISPIEL Die Durchsetzung des Parité- Gesetzes ist der Verdienst verschiedener Akteur_innen und ihres effektiven Zusammenwirkens. Hinzu kamen einige auch glücklichen Umständen geschuldete sogenannte„Möglichkeitsfenster“, die guten politischen Ideen zum politischen Durchbruch verhelfen. Weil der Weg hin zum Parité- Gesetz Brandenburg längst Gegenstand von Geschichtsschreibung ist 34 und weil er wegweisend sein könnte für die zukünftige Durchsetzung kleiner(gleichstellungs-)politischer „Revolutionen“, soll er an dieser Stelle ausführlich beschrieben werden. Losgetreten wurde der Parité- Prozess in Brandenburg durch den Gesetzentwurf „Inklusives Parité-Gesetz(Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes)“ 35 , den die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 34 u.a. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg: 100 Jahre später. Wege zu Parität in Brandenburg, Mai 2019(Download: https://masgf.brandenburg.de/masgf/de/service/publikationen/detail/~21-05-2019-100-jahre-spaeter---wege-zur-paritaet). 35 https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELV IS /p a r l a d o k u/ w 6 /d r s /a b_ 820 0/ 8210. p d f 36••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? 8. März 2018 in den Landtag einbrachte. Dass das Plenum am Internationalen Frauentag stattfand und obendrein am Internationalen Frauentag im 100. Jubiläumsjahr des Frauenwahlrechts, waren sicherlich sehr begünstigende Umstände für den Umgang mit dem von einer Oppositionsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf. Er wurde nicht etwa sofort abgelehnt, sondern in verschiedener Weise von den Koalitionsfraktionen der SPD und der LINKEN aufgegriffen. Noch im selben Landtagsplenum verabschiedeten sie den Entschließungsantrag und Landtagsbeschluss„100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland: Geschlechterparität in der Politik herstellen“ 36 . Auch war dem Gesetzentwurf eine Vorgeschichte vorausgegangen, die den Boden für Paritätsüberlegungen in Brandenburg bereitete: 2016 und 2017 initiierte die EAF Berlin im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verschiedene Aktivitäten, um das Thema„Parität(sgesetz)“ zum Gegenstand der öffentlichen Debatte zu machen. Unter anderem fand im September 2016 in enger Zusammenarbeit mit der Landesgleichstellungsbeauftragten und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg ein auf Brandenburg bezogenes„ Paritäts-Forum“ statt, gefolgt von einem bundesweiten„Paritäts-Bundesforum“ im Mai 2017. Das Thema wurde zunächst von verschiedenen Brandenburger(gleichstellungspolitischen) Akteur_innen der Zivilgesellschaft und Landesregierung weiterbewegt: −− Die jährlich stattfindende Brandenburgische Frauenwoche im März 2017 griff das Paritätsthema in ihrem Motto„Frauen MACHT faire Chancen“ und den zahlreich stattfindenden Veranstaltungen auf. −− Der parteiübergreifende Frauenpolitische Rat des Landes Brandenburg gründete noch 2017 die AG Parität, die mit den Vorbereitungen für die Fachkonferenz„Frauen in die Parlamente –#HälfteHälfte“ im September 2018 begann – damals nicht ahnend, dass nur einige Monate später entscheidende politische Schritte des Landtags und der Landesregierung zu begleiten sein würden und die Fachkonferenz in eine entscheidende Phase des Gesetzberatungsprozesses fallen würde. −− Die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Brandenburg erstellte die Broschüre„Frauen MACHT faire Chancen – Unterstützung politischer Teilhabe von Frauen in Brandenburg“ und beauftragte das„Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für politische Parität im Land Brandenburg“. Somit lassen sich die Gesetzesinitiative von Bündnis 90/Die Grünen und der Entschließungsantrag der beiden Koalitionsfraktionen SPD und LINKE durchaus auch als Reaktionen des parlamentarischen Raums auf eine wachsende Paritätsbewegung unter den gleichstellungspolitischen Akteur_innen Brandenburgs verstehen. 36 https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/beschlpr/anlagen/8296-B.pdf FAQ 4: Wie entstand und funktioniert das Parité-Gesetz in Brandenburg?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 37 4 Mit dem 8. März 2018 begann ein Gesetzesberatungsprozess mit parallelen Strängen: Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen wurde ins parlamentarische Beratungsverfahren gegeben und u.a. in einer öffentlichen Anhörung mit Sachverständigen ausführlich diskutiert, zu dem der Ausschuss für Inneres und Kommunales gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen am 25. Mai 2018 einluden 37 . Parallel wurde mit dem Entschließungsantrag der beiden Regierungsfraktionen die Landesregierung beauftragt, Wahlrechtsänderungen und andere Maßnahmen für Parität im Landtag Brandenburg zu prüfen und dem Landtag im dritten Quartal 2018 einen Bericht dazu vorzulegen. Auch befanden sich die frauenpolitischen Sprecherinnen der vier demokratischen Landtagsfraktionen(SPD, LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und CDU) in laufender intensiver Abstimmung untereinander und mit der Landesgleichstellungsbeauftragten und gingen punktuell auch gemeinsam an die Öffentlichkeit 38 . Der Gesetzesberatungsprozess stand unter reger zivilgesellschaftlicher Beobachtung, insbesondere seitens des Frauenpolitischen Rats Brandenburg(FPR). Dieser führte am 8. September 2018, noch bevor der Paritätsbericht der Landesregierung vorgelegt wurde, im Plenarsaal des Landtags eine Fachkonferenz „Frauen in die Parlamente –#HälfteHälfte“ durch 39 . Im Nachgang zu der Konferenz wurde ab Oktober 2018 die bislang FPR-interne AG Parität für alle Paritätsakteur_innen und-interessierten in Brandenburg und bundesweit in Form des „Bündnisses für Parität in Brandenburg“ geöffnet. Den letzten Ausschlag für die Gründung dieses Bündnisses gab der Bericht der Landesregierung„Geschlechterparitätische Regelungen im Landtags- und Kommunalwahlrecht“ 40 , denn: Dieser wollte zum einen Änderungen des Wahlrechts in Brandenburg durch Bescheinigung der Verfassungswidrigkeit ein für alle Mal politisch„begraben“ und ignorierte zum anderen den Berichtsauftrag,(alternative) wirksame Lösungen für das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in der Brandenburger Politik vorzuschlagen und zu veranlassen. Dieser Bericht wurde mit einer Stellungnahme des Frauenpolitischen Rats öffentlich kritisiert 41 und mit einer öffentlichen Unterschriftenaktion beantwortet 42 . Auch die Plenumsdebatte im Landtag zum vorliegenden Bericht am 15. November 2018 fiel eher kritisch aus. Dass auch die beiden Koalitionsparteien, SPD und LINKE, an dieser Stelle den Empfehlungen der rot-roten Landesregierung 37 Protokoll der Anhörung, inkl. schriftliche und mündliche Stellungnahmen der Sachverständigen: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg. d e /s ta r we b /L B B /ELV IS /p a r la d o k u/ w 6 /a p r/A I K /45- 0 01.p d f 38 u.a. Aufruf„Mehr Frauen in die brandenburgische Politik!“ 39 Dokumentation der Fachkonferenz: https://www.frauenpolitischer-rat.de/ ein-historischer-moment-dokumentation-der-frauenkonferenz-frauen-in-die-parlamente-haelftehaelfte-am-8-september-2018-im-landtag-brandenburg/ 40 https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9600/9699.pdf 41 https://www.frauenpolitischer-rat.de/project/presse-rundmail/ 42 Unterrichtung der Landtagspräsidentin über die Unterschriftenaktion: ht t p s: // w w w. p a r l a m e nt sd o k u m e nta t i o n.b ra n d e n b u rg.d e /s ta r w e b/ L B B/ ELV IS/ parladoku/w6/inf/ab_0100/167.pdf 38••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• WELCHE BEISPIELE FÜR PARITÄTSGESETZE GIBT ES BEREITS? nicht folgen wollten, wurde nochmals jeweils in den parteiinternen Beschlüssen deutlich 43 . Dem durch das 100-jährige Jubiläum der Einführung des Frauenwahlrechts (12.11.1918) geprägten November und Herbst folgte ein durch die erste Wahl unter Beteiligung von Frauen(19.01.1919) geprägter Januar. Beide Ereignisse wurden durch bundesweite Veranstaltungen gewürdigt, aber auch im Land Brandenburg öffentlichkeitswirksam begangen – insbesondere durch verschiedene Veranstaltungen des parteiübergreifenden Frauenwahllokals Potsdam 44 . Die entscheidenden beiden Sitzungen(sowie deren Vorbereitungen hinter den Kulissen des Landtags), nämlich die des Ausschusses und die des Landtags, fanden also in einer Zeit statt, in der das Paritätsanliegen wie nie zuvor in der Öffentlichkeit stand. Der Ausschuss für Inneres und Kommunales diskutierte und beschloss den Änderungsantrag der beiden Koalitionsfraktionen SPD und LINKE zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen am 24. Januar 2019 und leitete diesen – quasi die zu beschließenden Änderungen des Wahlgesetzes des Landtags Brandenburg – dem Plenum als Beschlussempfehlung weiter. Am 31. Januar 2019 beschlossen SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen das„Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes – Parité-Gesetz“ 45 . Man darf gespannt sein, ob sich dieses beispielhafte„Unterhaken“ der unterschiedlichen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteur_innen in Brandenburg und bundesweit wiederbeleben lässt, wenn es in der nächsten Legislaturperiode um die Vollendung der Parität in Brandenburg geht, denn: Die verpflichtenden gesetzlichen Regelungen, die Frauen und Männern gleiche Chancen auch bei den„Kreiswahlvorschlägen“(der Wahlgesetz-Terminus für die Wahlkreisdirektkandidaturen) der Landtagswahlen ermöglichen, stehen noch aus. Und für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Brandenburgischen Kommunalpolitik müssen ebenfalls wirksame Lösungen gefunden werden. In diesem Sinne ist das Parité- Gesetz ein Etappensieg auf dem Weg hin zur gleichberechtigten Repräsentanz der Geschlechter in der Landes- und Kommunalpolitik Brandenburgs – nicht mehr, aber auch nicht weniger! 43 Beschluss des SPD-Landesparteitags am 17.11.2018: https://parteitag-spd-brandenburg.de/antraege/paritaet/ 44 Das Frauenwahllokal Potsdam( https://frauenwahllokal.com/) wurde im Februar 2019 mit dem Marie-Juchacz-Preis der SPD-Bundestagsfraktion geehrt( https://www.spdfraktion.de/themen/gewinnerin-marie-juchacz-preises-2019-rennen-um-deutschen-engagementpreis). 45 https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_10400/10466.pdf FAQ 4: Wie entstand und funktioniert das Parité-Gesetz in Brandenburg?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 39 4 Wege nach Parität Was sind die entscheidenden Faktoren, um Parität in den Parlamenten zu erreichen? FAQ 5: Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun? Das Universum der Wahlsysteme aus Paritätssicht Petra Meier/ Petra Ahrens FAQ 6: Warum gibt es im polnischen Sejm trotz Paritätsgesetz keine Parität? Von halbherzigen Gesetzen und geschlechterungerechten politischen Kulturen Monika Płatek FAQ 8: Worum geht es bei Parität eigentlich? Über eine geschlechtergerechte politische Kultur und wie wir da hinkommen Yasmina Banaszczuk FAQ 7: Warum hat Norwegen auch ohne Paritätsgesetz 41 Prozent Frauenanteil im Storting? Parteien als zentrale Akteur_innen für Parität Jana Belschner PETRA MEIER/PETRA AHRENS FAQ 5: Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun? Das Universum der Wahlsysteme aus Paritätssicht Eine zahlenmäßig paritätische Repräsentanz von Frauen ist mit Ausnahme weniger Länder bisher in Parlamenten weltweit nicht erreicht. Wird danach gefragt, wie Parität bzw. ein höherer Frauenanteil oder die bessere Beteiligung auch anderer unterrepräsentierter Gruppen erreicht werden kann, gelten Wahlsysteme(d.h. wie Stimmen abgegeben und in Mandate umgewandelt werden) und damit verbundene Wahlgesetze(d.h. wie Wahlen von der Kandidat_innenaufstellung über die Einteilung von Wahlkreisen bis zur Stimmenzählung geregelt sind) als zentrale Weichenstellung 46 . Denn: Wahlsysteme und Wahlgesetze legen bestimmte Wahlregeln fest. Diese bilden den Rahmen dafür, wie Parteien ihre Kandidat_innen auswählen und aufstellen 47 . Die Wahlregeln treffen auf bestimmte, Männer privilegierende Spielregeln in Parteien und können diesen freien Lauf lassen oder aber die Parteien zugunsten von Geschlechterparität in ihre Schranken weisen. Parität im Wahlrecht zu berücksichtigen bedeutet daher, die Auswirkungen des bestehenden Wahlsystems auf die parlamentarische Repräsentanz von Frauen ins Visier zu nehmen und gesetzliche Regelungen zu entwerfen, die das Wahlsystem zugunsten von Parität(um)gestalten bzw. korrigieren. Das will dieser Beitrag tun. 46 Lovenduski, Joni/Norris, Pippa(Hrsg.): Gender and party politics. London 1993; Tremblay, Manon(Hrsg.): Women and Legislative Representation: Electoral systems, political parties and sex quotas, New York 2012. 47 Meier, Petra: Belgium: the collateral damage of electoral system design, in Manon Tremblay(Hrsg.): Women and Legislative Representation – Electoral systems, political parties and sex quotas. Revised and updated, New York 2012, S. 143–153. 42••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Verhältniswahlsysteme vorteilhaft, Mehrheitswahlsysteme hingegen eher schwieriger für die Zunahme von Frauenanteilen sind. Wenngleich der Frauenanteil in Parlamenten, die per Verhältniswahlsystem gewählt werden, in der Tat tendenziell höher ist, so leiten wir in diesem Beitrag dennoch her, dass Verhältniswahlsysteme nicht per se besser sind. Vielmehr würden die meisten Wahlsysteme relativ leicht Geschlechterparität ermöglichen, wenn der politische Wille vorhanden wäre, das jeweilige Wahlsystem so auszugestalten, dass es Parität befördert. Um die Grundlage für Paritätsbetrachtungen zu legen, sollen zunächst die beiden Haupttypen von Wahlsystemen entlang ihrer für Parität vornehmlich relevanten Facetten beschrieben werden. VERHÄLTNISWAHLSYSTEME UND MEHRHEITSWAHLSYSTEME: CHARAKTERISTIKA UND BEISPIELE Das klassische Verhältniswahlsystem(auch: Proportionalwahlsystem) sieht vor, dass Parteien durch die Erstellung von Wahllisten Gruppen von Kandidat_innen vorschlagen. Die(Zahlen-)Verhältnisse zwischen den abgegebenen Stimmen für die Parteien bestimmen über die(Zahlen-)Verhältnisse ihrer Sitze im Parlament, d.h.: Eine Partei mit 20 Prozent der Stimmen erhält 20 Prozent der Sitze, eine mit 30 Prozent Stimmen erhält 30 Prozent der Sitze etc., wobei in einigen Ländern eine Mindeststimmenzahl(zum Beispiel Deutschland 5-Prozent-Hürde) erreicht werden muss, um überhaupt einen Sitz zu erlangen. Per Definition verwenden alle Verhältniswahlsysteme als Basis Wahlkreise mit mehreren Mandaten, denn ansonsten wäre es nicht möglich, den Sitzanteil proportional zum Stimmenanteil zu verteilen. Im Verhältniswahlsystem werden von den Parteien auf den Wahllisten häufig Kandidat_innen mit durchaus unterschiedlichen Profilen nominiert in der Hoffnung, möglichst verschiedene Wähler_innen durch passende Kandidat_innen anzusprechen. Je größer die Wahrscheinlichkeit auf Mandate in einem Wahlkreis für eine Partei ist, je mehr der aufgestellten Kandidat_innen also tatsächlich Sitze gewinnen können, desto vielfältiger wird meistens die Kandidat_innenliste 48 . Mehrere zu vergebende Mandate im Wahlkreis fördern also die Aufstellung von Kandidatinnen und werden durch ein Verhältniswahlsystem und durch eine aus Parteisicht aussichtsreiche Wahl begünstigt. Dies gilt auch für andere unterrepräsentierte Gruppen. Auch wenn dies ein wichtiger Aspekt ist, so hat er weniger mit dem Verhältniswahlsystem versus dem Mehrheitswahlsystem zu tun als vielmehr mit dem Fakt, dass pro Wahlkreis mehr als ein_e Kandidat_in gewählt wird. Ob das der Fall ist, hängt jedoch u.a. von der Anzahl der Wahlkreise ab: In manchen Ländern gibt es mehrere Wahlkreise(zum Beispiel nach Regionen), in anderen Ländern 48 Matland, Richard E.: Frequency and Effectiveness of Quotas, in Drude Dahlerup(Hrsg.): Women, Quotas and Politics, New York& London 2006, S. 275–292. FAQ 5: Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 43 5 nur einen landesweiten Wahlkreis(zum Beispiel Israel). Auch werden in einigen Proportionalwahlsystemen nicht zwingend mehrere Kandidat_innen gewählt, sondern die Anzahl gewinnbarer Sitze für Parteien ist begrenzt. Es gilt also, genauer hinzuschauen: Wie funktionieren die verschiedenen Systeme? Beim Verhältniswahlsystem wird zwischen verschiedenen Verfahren unterschieden: −− mit übertragbarer Einzelstimmabgabe für Kandidat_innen(eine Variante von Präferenzstimmen) und −− mit Parteilisten, wie zum Beispiel den Wahllisten für die Zweitstimme bei der Wahl des Deutschen Bundestages. Im Falle der übertragbaren Einzelstimmenabgabe(zum Beispiel Malta und Irland) bewerten die Wähler_innen mit ihren Stimmen die Kandidat_innen verschiedener Parteien und ggf. auch parteiungebundene Kandidat_innen in der Reihenfolge ihrer Präferenz. Dann wird festgelegt, wie viele Stimmen Kandidat_innen erreichen müssen, um gewählt zu werden. Sicher gewählt ist, wer den Grenzwert erforderlicher Stimmen erfüllt. Beim anderen Verfahren innerhalb des Verhältniswahlsystems, den Parteilisten, werden den Wähler_innen Wahllisten vorgelegt, die von den Parteien nach parteiinternen Regeln aufgestellt wurden. Das Wahlergebnis wird bei Parteilisten in zwei Schritten berechnet: zuerst, wie viele Sitze jede Partei in einem bestimmten Wahlkreis gewinnt, und dann, welche Kandidat_innen von der Liste gewählt sind. Letzteres hängt davon ab, ob die Liste geschlossen oder offen ist: −− Auf einer geschlossenen Liste werden die Kandidat_innen in der von der Partei festgelegten Reihenfolge gewählt; welche Kandidat_innen am Ende Mandate bekommen, hängt also von der Anzahl der Sitze ab, die die Partei gewonnen hat. −− Bei einer offenen Liste können Wähler_innen mit ihren Präferenzstimmen einzelne Kandidat_innen„hochwählen“, ihnen also einen besseren Platz zuweisen, als die Partei ihnen gegeben hat. Die von der Partei vorab festgelegte Reihenfolge der Kandidat_innen kann somit durch entsprechende Wähler_innenstimmen verändert werden. Auch gibt es Wahlsysteme, die eine Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht darstellen(wie zum Beispiel Deutscher Bundestag und die meisten Landtage): −− Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl erfolgt entlang des Verhältniswahlprinzips, indem die Wähler_innen die Wahlliste einer Partei wählen. Proportional zur Anzahl der Zweitstimmen, die auf die Partei entfallen, wird die Anzahl der Kandidat_innen von der Wahlliste ermittelt, die ein Mandat bekommen. −− Die Erststimme bei der Bundestagswahl erfolgt wiederum entlang des Mehrheitswahlprinzips, indem die Stimmenmehrheit der Wähler_innen über das eine Direktmandat des jeweiligen Wahlkreises entscheidet. Lediglich die_der eine Direktkandidat_in mit der einfachen Stimmenmehrheit bekommt das Direktmandat, alle anderen mit weniger Stimmen nicht. 44••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? Beim reinen Mehrheitswahlsystem ist nur genau einem_r Kandidaten_in der Wahlgewinn möglich. Pro Wahlkreis schlägt jede Partei genau eine_n Kandidat_in vor – zumeist jemanden, der_die für ein breites und vielfältiges Publikum geeignet ist. Es werden also tendenziell„Durchschnittskandidat_innen“ aufgestellt. Gewählt wird – mit ganz seltenen Ausnahmen – nur ein_e Abgeordnete_r pro Wahlkreis, alle anderen Kandidat_innen des Wahlkreises bekommen kein Mandat. Dadurch sind im Parlament die Sitze nicht proportional zu den gesamten Stimmenanteilen vergeben, sondern verzerrt zugunsten der Partei mit den meisten gewonnenen Wahlkreisen. Das bekannteste und weltweit am häufigsten verwendete Mehrheitswahlsystem ist das britische„First-Past-The-Post“. Hier gibt es exakt so viele Wahlkreise wie Sitze, und in jedem Wahlkreis wird nur ein_e Abgeordnete_r gewählt. Für die im Fokus stehenden Paritätsbetrachtungen ist es interessant, welche Mehrheitswahlsysteme es ermöglichen, auch Kandidat_innen jenseits des „Durchschnittsprofils“ aufzustellen: Bei der„Blockabstimmung“ haben die Wähler_innen so viele Stimmen, wie es Kandidat_innen im Wahlkreis(jeweils eine_r pro Partei) gibt. Die Wähler_innen dürfen mehrere Stimmen auf einzelne Kandidat_innen ihrer Wahl(die aus verschiedenen Parteien kommen) bündeln, also„blocken“. Erhält ein_e Kandidat_in mehr als 50 Prozent der Stimmen, ist er_sie direkt gewählt. Erreicht niemand 50 Prozent, wird der_die Kandidat_in mit den geringsten Stimmenanteilen„gelöscht“ und statt der Erstpräferenz des Stimmzettels die Zweitpräferenz gezählt(ähnlich wie bei der zuvor beschriebenen übertragbaren Einzelstimmabgabe). Es werden so lange Stimmen von Letztplatzierten umverteilt, bis ein_e Kandidat_in mindestens 50 Prozent der Stimmen erreicht. In einer weiteren Variante von Mehrheitswahlsystemen, einem Wahlverfahren mit nicht übertragbaren Einzelstimmen, gibt es auch Wahlkreise mit mehreren Kandidat_innen pro Partei, aber die Wähler_innen haben nur eine Stimme. Es werden die Kandidat_innen mit dem höchsten Stimmenanteil gewählt, wobei diese je nach Stimmenverteilung derselben Partei oder verschiedenen Parteien angehören können. Wenn beispielsweise eine Partei mit 50 Prozent der Stimmen rechnen kann und beide Kandidat_innen je 25 Prozent erhalten, sind sie vermutlich beide gewählt. Teilt sich das hingegen 40 Prozent zu zehn Prozent auf, wird nur ein_e Kandidat_in der Partei gewählt. Eine weitere Variation des Mehrheitswahlsystems, wo der_die eine Kandidat_in nicht eine Person, sondern eine Partei ist, nennt sich„Partei-Blockabstimmung“. Hier gibt es im Wahlkreis meist mehrere zu vergebene Sitze, und die kandidierenden Parteien gehen jeweils mit mehreren Kandidat_innen auf einer Wahlliste ins Rennen. Die Wähler_innen geben ihre Stimme ihrer bevorzugten Partei. Die Partei mit dem höchsten Stimmenanteil – egal wie klein der Vorsprung ist – erhält alle Wahlkreissitze. Es ziehen also nur die Kandidat_innen einer einzigen Partei(im„Block“) für den Wahlkreis ins Parlament ein. Dieses Wahlverfahren wird deshalb auch als„Winner-Takes-It-All“ bezeichnet. Mehrheitswahlsysteme unterscheiden zwischen absoluter und einfacher Mehrheit, wobei den meisten Mehrheitswahlsystemen die einfache Mehrheit zugrunde liegt: FAQ 5: Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 45 5 −− Bei absoluter Mehrheit gewinnen Kandidat_innen nur, wenn sie mindestens 50 Prozent der Stimmen erreichen. Da Kandidat_innen dies angesichts zahlreicher Konkurrenz häufig nicht im ersten Wahlgang erzielen, müssen Wähler_innen in einer zweiten(und eventuell dritten) Runde zwischen den Kandidat_innen wählen, die in der vorherigen Runde den höchsten Stimmenanteil erreicht haben. −− Bei einfacher Mehrheit müssen Kandidat_innen mehr Stimmen als die Konkurrenz erzielen, um gewählt zu werden. Es genügen also 30 Prozent der Stimmen für den Wahlsieg, wenn der_die zweitbeste Kandidat_in nur 29 Prozent der Stimmen erhält. Bei Präferenzwahlverfahren im Mehrheitswahlsystem mit sogenannten„Alternativstimmen“ findet keine zweite Wahlrunde statt, sondern die Wähler_innen ordnen alle Kandidat_innen in der Reihenfolge ihrer Präferenz. Die implizite Frage lautet: Wenn Ihre Erstpräferenz nicht gewinnen kann, wer soll dann Ihre Stimme erhalten? Hier gewinnt, wer mehr als 50 Prozent der Erstpräferenzstimmen erzielt. Wenn dies kein_e Kandidat_in erreicht, werden die Kandidat_innen mit den geringsten Stimmenanteilen gestrichen. Zugleich werden die Alternativstimmen für verbliebene Kandidat_innen derjenigen Wähler_innen, deren Erstpräferenz den gestrichenen Kandidat_innen galt, zu den Erstpräferenzstimmen für die verbliebenen Kandidat_innen hinzugefügt. Das Vorgehen wird so lange wiederholt, bis ein_e Kandidat_in auf mehr als 50 Prozent der Erstpräferenz- und Alternativstimmen kommt. WAHLSYSTEME AUS PARITÄTSSICHT Inwiefern entfalten die dargestellten Facetten der beiden Haupttypen von Wahlsystemen nun Relevanz für die Parität? Fest steht jedenfalls: Sowohl im Verhältniswahlsystem als auch im Mehrheitswahlsystem gibt es Ansatzpunkte, um Geschlechterparität zu gewährleisten. Wie ließe sich Parität im Verhältniswahlsystem herstellen? Zunächst können die Parteien dazu verpflichtet werden, gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren: Beim Verfahren mit übertragbarer Einzelstimmabgabe würde für Kandidaten und Kandidatinnen getrennt eine zu wählende Geschlechterquote festgelegt, um sicherzustellen, dass dieselbe Anzahl von Kandidaten und Kandidatinnen gewählt wird. Bei Parteilisten wird Parität am einfachsten m it geschlossenen Listen nach dem Reißverschlussprinzip(abwechselnde Reihenfolge von Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlliste) erzielt, wie es in Deutschland zum Beispiel bei den innerparteilichen Selbstverpflichtungen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und LINKE der Fall ist. Hier müsste jedoch abgeglichen werden, wer die Liste(n) jeweils auf dem ersten Platz anführt, und dafür gesorgt werden, dass es über alle Listen hinweg gleich viele erstplatzierte Kandidatinnen wie Kandidaten sind. 46••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? Das geeignetste Wahlverfahren, um Parität zu befördern, wäre die Partei-Blockabstimmung als(zuvor beschriebene) Variation des Mehrheitswahlsystems. Es genügt hier, auf jeder Wahlliste(die im Block gewählt wird) die gleiche Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten zu haben. Die Anzahl der gewählten männlichen und weiblichen Abgeordneten wird dann automatisch an die Parität heranreichen. Es würde daher ausreichen, den Parteien für die Aufstellung ihrer Wahllisten eine Geschlechterquote von 50 Prozent vorzuschreiben. Dieses Verfahren wird im Nahen Osten bisher beispielsweise dafür verwendet, eine ausgewogene Repräsentation von religiösen und ethnischen Gruppen zu gewährleisten. Die Mehrheitswahlsysteme, bei denen nur ein Mandat pro Wahlkreis vergeben wird( Eine-Person-Wahlkreis), erfordern Anpassungen, weil eine Kandidatur nicht direkt geschlechterquotiert werden kann. Technisch gesehen gibt es dennoch zwei Lösungen dafür: −− Eine Lösung ist das„Wahlkreistandem“, bei dem die Anzahl der Sitze pro Wahlkreis auf zwei erhöht wird( Zwei-Personen-Wahlkreis) und jede Partei ein paritätisch besetztes Tandem aus Kandidat und Kandidatin vorschlagen muss. Die Partei mit dem einfachen mehrheitlichen Stimmenanteil erhält beide Sitze. 49 Um die Anzahl der Abgeordneten nicht zu verdoppeln, muss die Anzahl der Wahlkreise halbiert werden. −− Eine zweite Lösung besteht im„Twinning“ von Wahlkreisen, also die Hälfte der Wahlkreise jeweils als„Frauenwahlkreise“ und als„Männerwahlkreise“ festzulegen: Es kandidieren somit nur Männer oder nur Frauen in einem Wahlkreis; geschlechtergemischte Wahlkreise existieren nicht. Das erzeugt eine sichere Parität im Ergebnis. Dieses Verfahren wird in Indien heutzutage dafür verwendet, dass bestimmte Wahlkreise an so genannte„Registrierte Kasten“ und„Registrierte Stämme“ gehen. Wenn mehrere Mandate pro Wahlkreis vergeben werden, wie bei der Blockabstimmung und beim Mehrheitswahlsystem mit nicht übertragbaren Einzelstimmen, gehen die Sitze an verschiedene Parteien. Eine Anpassung des Wahlsystems in Richtung Parität erfordert hier mehr Kreativität. Die Parteien können aufgefordert werden, in allen Wahlkreisen insgesamt genauso viele Kandidatinnen wie Kandidaten aufzustellen. Um sicherzustellen, dass sich Parität bei den Kandidaturen auch als Parität bei den Mandaten fortsetzt, kandidieren jeweils ein Mann und eine Frau als Tandem. Das heißt, es würden nicht die Einzelkandidat_innen mit den meisten Stimmen gewählt, sondern die Tandems mit den meisten Stimmen. Angesichts mehrerer verfügbarer(Tandem-)Sitze pro Wahlkreis könnten ebenso mehrere Tandems gewählt werden. Auch hier muss die Anzahl der Wahlkreise reduziert werden. Wenn nicht mit Tandems gearbeitet werden soll, können die Stimmen für männliche und weibliche Kandidaturen getrennt zählen. Von den verfügbaren Wahl49 Eigentlich wird das Wahlverfahren zu einer Partei-Blockabstimmung mit genau einem Kandidaten und einer Kandidatin auf der Wahlliste, die dann im Block gewählt werden. FAQ 5: Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 47 5 kreissitzen würde dann die eine Hälfte an die Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl und die andere Hälfte an die Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenzahl gehen. Die Abgeordneten des gewählten Wahlkreisduos gehören in diesem Fall ggf. nicht derselben Partei, sondern verschiedenen Parteien an. Die getrennte Stimmenzählung für verschiedene Kandidat_innengruppen wird beispielsweise in Belgien verwendet, um sicherzustellen, dass die unterrepräsentierte Sprachgruppe über eine Mindestanzahl von Sitzen verfügt. Welche Möglichkeiten gibt es für Parität bei Mehrheitswahlsystemen mit absoluter Mehrheit? Wie beim Tandem, wird die Anzahl der Sitze pro Wahlkreis auf zwei erhöht, und jede Partei schlägt ein Tandem vor. Das Tandem mit absoluter Stimmenmehrheit, sei es nach einer zweiten oder mehr Wahlrunde(n), ist gewählt. Twinning(zuvor beschrieben) bietet auch eine Option. Parität wird hier wiederum erzielt, wenn Wahlkreise hälftig für Frauen und hälftig für Männer reserviert werden, also jeweils nur Kandidatinnen bzw. nur Kandidaten antreten dürfen. Dasselbe Vorgehen kann auf Präferenzwahlverfahren im Mehrheitswahlsystem angewendet werden, zum Beispiel Stimmen für weibliche und männliche Kandidaturen getrennt zu zählen und Wahlkreise dafür zusammenzulegen oder zu koppeln. Das könnte jedoch auch dazu führen, dass ein Mann und eine Frau aus zwei verschiedenen Parteien in einem Wahlkreis gewählt werden. POLITISCHER WILLE STICHT WAHLSYSTEM Die verschiedenen Ansatzpunkte, in Verhältnis- und Mehrheitswahlsystemen Geschlechterparität bei Kandidaturen und/oder Mandaten herzustellen, illustrieren: Parität hängt nicht am Wahlsystem, sondern sie ist in jedem Wahlsystem auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Wahlsysteme bieten sozusagen eine „Wundertüte“ unendlicher Optionen. Wahlsysteme als solche stellen demnach kein Hindernis dar, wenn Parität erreicht werden soll, denn: Für jedes Wahlsystem gibt es technische Lösungen. Wenngleich einige der vorgestellten Lösungen radikal klingen mögen, alle wurden in jedem Fall gründlich durchdacht und die meisten werden sogar bereits angewandt – beispielsweise, um die parlamentarische Repräsentation ethnischer, sprachlicher, religiöser oder anderer soziodemografisch definierter Gruppen zu gewährleisten, die zuvor ausgeschlossen oder benachteiligt wurden. Wahltechnisch ist das Erreichen von Parität daher keine große Herausforderung – diese liegt vielmehr im Politischen. Daher gilt es, eine politische Debatte zu führen und den notwendigen politischen Willen zu entwickeln, statt sich hinter technischen Argumenten zu verstecken. 48••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? FAQ 5: Was hat das Wahlrecht mit Parität zu tun?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 49 5 MONIKA PŁATEK FAQ 6: Warum gibt es im polnischen Sejm trotz Paritätsgesetz keine Parität? Von halbherzigen Gesetzen und geschlechterungerechten politischen Kulturen Den Frauen in Polen wurde ihr aktives und passives Wahlrecht von niemandem geschenkt. Sie haben es sich zusammen mit der wiedererlangten Unabhängigkeit Polens im Jahre 1918 erkämpft. In das erste Parlament im freien Polen kamen acht Frauen und 442 Männer. Die Feiern zum zwanzigjährigen Bestehen der Demokratie und politischen Wende im Jahre 2009 hingegen, fast einhundert Jahre nach Erlangung des Frauenwahlrechts, wurden gänzlich ohne die Teilnahme von Frauen organisiert. Die Regierenden hat das nicht gestört; es empörte aber die Frauen. Zwei von ihnen, die Professorin Magdalena Środa von der Warschauer Universität sowie die Geschäftsfrau Henryka Bochniarz, organisierten daraufhin den Ersten Frauenkongress. Eigentlich sollte der Frauenkongress nur eine einmalige Veranstaltung werden; er verwandelte sich jedoch in eine alljährlich stattfindende Massenveranstaltung, die zudem zum Impuls für weitere unzählige Regionalkongresse wurde. Er wurde zu einem Forum, welches das bislang nicht wahrgenommene, aber auch bewusst übersehene und geschmälerte Potenzial der polnischen Frauen zutage brachte. Er machte den männlichen Politikern und vor 50••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? allem den Frauen selbst bewusst, wie unwahr die Vorstellungen über den vermeintlichen Unwillen und die vermeintlich mangelnden Fähigkeiten von Frauen für die Politik sind. Es war auch der Erste Frauenkongress 2009, der die Frage von Parität auf Wahllisten ansprach und das Gesetz auf den Weg brachte. DAS QUOTENGESETZ UND WEITERE RECHTLICHE GRUNDLAGEN ZUR PARTIZIPATION VON FRAUEN IN DER POLNISCHEN POLITIK In der Welt der Politik war im 20. Jahrhundert und zu Anfang des 21. Jahrhunderts die Anwesenheit von Männern immer noch genauso selbstverständlich wie die praktische Abwesenheit von Frauen. Die gesetzlichen Niederschriften von Verfassungen und Konventionen trugen eher den Charakter feierlicher Absichtserklärungen. Sie zeigten die Richtung an – sie waren politisch, jedoch nicht juristisch verpflichtend. Personen der jeweiligen Genusgruppe wurde das Recht auf Teilhabe in der Politik zuerkannt, jedoch gab es keine Verpflichtung, ihnen eine wirksame öffentliche Partizipation – und nicht nur eine kümmerliche hinter den Kulissen – zu ermöglichen. Zu einer tatsächlichen Änderung der Situation kam es mit dem Gesetz vom 5. Januar 2011 über die Änderung des Wahlordnungsgesetzes(Gesetzblatt von 2011, Nr. 32, Pos. 172). Dieses Gesetz erzwang eine Geschlechterquote in Form eines obligatorischen prozentualen Mindestanteils von je 35 Prozent Kandidatinnen und Kandidaten auf den Wahllisten −− für die kommunale Ebene, also Gemeinderäte, Landkreisräte etc., −− für die nationale Ebene, also den Sejm(das Nationalparlament) und den Senat, sowie −− für das Europäische Parlament. Das von den Abgeordneten beschlossene Gesetz ist im Vergleich zu dem vom Frauenkongress firmierten Bürger_innenprojekt ein politisches„Überbleibsel“, es handelt sich also lediglich um einen halben Erfolg. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf schlug Parität vor, also die reale Gleichheit von 50 Prozent beider Geschlechter auf der Wahlliste. Er schlug auch die Einführung des Reißverschlussprinzips vor, also die abwechselnde Platzierung von Kandidaten und Kandidatinnen auf der Wahlliste. Doch der Entwurf kam im Sejm nicht durch. An Bereitschaft oder Bewusstsein seitens der Frauen mangelte es nicht, sondern vielmehr seitens der seit Jahren in der fehlenden Geschlechterparität heimisch gewordenen männlichen Politiker. Der damalige Ministerpräsident Donald Tusk erklärte, dass die Hälfte aller Plätze auf den Wahllisten für Frauen eine zu radikale Lösung für Polen sei und deshalb nicht durchgekommen wäre – man solle sich deshalb über den Kompromiss freuen. Auch der Änderungsantrag, der den Frauen aussichtsreiche Positionen auf den Wahllisten garantiert hätte(mindestens einen Platz unter den ersten dreien und mindestens zwei Plätze unter den ersten fünf Plätzen), kam im Sejm-Ausschuss nicht durch. Das demonstriert den Mangel an politischer Reife und politischem Willen in Polen. FAQ 6: Warum gibt es im polnischen Sejm trotz Paritätsgesetz keine Parität?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 51 6 Während der Gesetzentwurf also tatsächlich den Namen„Paritätsgesetz“ verdient hätte, gelang es 2011 lediglich, eine gesetzliche Geschlechterquote – also ein„Quotengesetz“ – zu erkämpfen. Dennoch zeigt es erste Wirkungen: Der Prozentsatz von Frauen unter den für den Sejm kandidierenden Personen betrug 2015 und 2011 immerhin etwa 43,5 Prozent. Das ist eine wesentliche Änderung im Vergleich zu davor, machten doch Kandidatinnen im Jahr 2007 lediglich 23 Prozent der kandidierenden Personen aus. Auch werden die Parität und das Reißverschlussprinzip immer häufiger von Parteien bzw. Gruppierungen genutzt, die auf diese Weise ihre Verbundenheit mit der Demokratie demonstrieren. Neben dem Quotengesetz wird die Präsenz von Frauen in der polnischen Politik auch von Artikel 32 und 33 der Verfassung der Republik Polen geregelt: −− Artikel 32 der polnischen Verfassung verbietet die Diskriminierung sowie die schlechtere und willkürliche Behandlung. Er betont das Erfordernis der gleichen Behandlung durch öffentliche Behörden sowie der Nichtdiskriminierung u.a. aufgrund des Geschlechts im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. −− Artikel 33 der Verfassung der Republik Polen bezieht sich direkt auf die Verpflichtung, dass die Gesetzgebung, die Machtstrukturen und die Sozialpolitiken so geschaffen und geformt werden sollen, dass die Interessen, Erfahrungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigt und die Gleichheit der Rechte von Frauen und Männern im familiären, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben garantiert werden. Auch hat Polen die grundlegenden internationalen Rechtsakte ratifiziert, die die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern, darunter das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau(CEDAW, siehe Gesetzblatt von 1982, Nr. 10, Pos. 71). Polen hat im September 1995 auch die Pekinger Erklärung und Aktionsplattform unterzeichnet. Die ratifizierten internationalen Verträge stellen zusammen mit der Verfassung, den Gesetzen und den Verordnungen die Quellen des allgemein geltenden Rechts dar. Dass Polen seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union ist, brachte ebenfalls eine Änderung der Haltung gegenüber Frauen in der Politik mit sich. Das folgt sowohl aus dem Inhalt der EU-Vorschriften als auch aus dem Ton und den Standards der EU, die die Bedeutung der Gleichheit von Frauen und Männern unterstützen und zum Gender Mainstreaming verpflichten. WARUM GIBT ES TROTZ DES QUOTENGESETZES KEINE PARITÄT IM POLNISCHEN NATIONALPARLAMENT? Das in Polen 2011 beschlossene Quotengesetz garantiert ein Minimum von 35 Prozent von Personen jeden Geschlechts auf den Wahllisten. Theoretisch steht einem faktischen Frauenanteil von 50 Prozent auf den Wahllisten also nichts im Wege, praktisch angesichts des immensen historischen Vorsprungs für Männer in der polnischen Politik jedoch schon. 52••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? Der überproportionale Anteil von männlichen Politikern ist eine Folge der historischen Aneignung, vor allem der öffentlichen und politischen Sphäre, seitens der Männer sowie der jahrhundertelangen Verfestigung dieses Zustands durch eine Gesetzgebung, die Frauen ausschloss. Die Männerdominanz ist nicht„natürlich“, sondern eine Folge von Kulturmustern, die verschiedene Formen der Unterordnung von Frauen zuließen, zum Beispiel den jahrhundertelangen Ausschluss von Frauen von Entscheidungen über den Inhalt der Gesetzgebung und die Politik des Staates. Gesetze wurden von Männern geschaffen. Die in Polen beschlossene Gesetzgebung favorisierte weiße, freie, heterosexuelle und vermögende Männer katholischen Glaubens. Die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identifikation ist bedauerlicherweise immer noch eine Tatsache. Gewöhnlich ist es schwieriger, politische Veränderungen ohne die Unterstützung von Gesetzen zu erreichen – und es dauert länger. In einem Land, in dem falsche Überzeugungen verwurzelt sind, schafft ein Quotengesetz keine guten bzw. ausreichenden Bedingungen für Parität im Parlament: Es handelt sich um Überzeugungen wie, dass ausschließlich Qualifikationen und inhaltliche Werte über den Platz von Frauen und Männern in der Politik entscheiden würden, dass die vorhandene Gesetzgebung geschlechterneutral sei, dass Frauen nicht in die Politik wollten und auch nicht dafür taugten. Frauen(nicht nur) in Polen müssen sich durch einen verrosteten Stacheldraht aus mentalen Vorurteilen und Stereotypen hindurchkämpfen, die besagen, dass der einzige für sie geeignete Ort Kinder, Küche und Kirche seien. Diese Vorurteile und Stereotypen wurden wirksam mit Verboten verstärkt, durch die Frauen bis zum 20. Jahrhundert aus der Politik ausgeschlossen wurden. Auch dominieren Vorbilder von„Echo“-Politikerinnen, die einen den Männern untergeordneten Stil repräsentieren; Vorbilder selbständiger Politikerinnen kommen immer noch nicht häufig genug vor. Treten die genannten Vorurteile und Stereotypen heute zwar häufiger in verschleierter Weise in Erscheinung, büßen sie jedoch nicht an Wirkung ein. Sie kommen im schlechteren Start von Frauen in der Politik, aber auch in Wissenschaft und Wirtschaft zum Ausdruck – an genau den Orten, wo man Geld verdient, sich entwickelt und seine Unabhängigkeit gewinnt. Die Einkommen von Frauen fallen anhaltend niedrig aus. Gesetzlich und kulturbedingt sind Familien-, Pflege- und Erziehungspflichten ungleichmäßig verteilt, woraus folgt, dass Beschäftigung, beruflicher Aufstieg und Chancen von Frauen stark von ihrer familiären Situation abhängen. Es fehlt an Infrastruktur, um diese kulturellen Stereotypen zu durchbrechen, sowie an der Achtung für geltende Reproduktionsrechte von Frauen. Verantwortlich dafür sind auch Lehrpläne an den Schulen, die die Bedeutung von Frauen aus der Sprache und den vermittelten Inhalten ausschließen, sowie das ungleiche Renteneintrittsalter und die Feminisierung der Armut. ENTSCHEIDENDE FAKTOREN, DIE PARITÄT IN DER POLNISCHEN POLITIK BEGÜNSTIGEN Vor Jahren, wenngleich gar nicht in allzu ferner Vergangenheit, fand ein denkwürdiges Gespräch mit der Bürgermeisterin einer polnischen Großstadt statt. Es ging FAQ 6: Warum gibt es im polnischen Sejm trotz Paritätsgesetz keine Parität?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 53 6 um Fahrradwege und dass man in sie investieren und sie bauen sollte.„Wozu?“, fragte sie,„bei uns fahren die Leute doch kaum Rad.“ Es brauchte einige Verwegene, die dann doch auf das Rad stiegen, und einigen Druck, um die Fahrradwege zu bauen, damit sichtbar werden konnte, dass Radfahren etwas für alle ist. Diese Erfahrung auf die Parität in der Politik übertragend, lässt sich Folgendes feststellen: Bestimmte Interessenslagen von Menschen können unter bestimmten Umständen gar nicht sichtbar werden, weil die vorhandenen vermeintlich „natürlichen“, aber faktisch diskriminierenden Gegebenheiten diese Interessenslagen unterdrücken. Erst der Bau der Fahrradwege in besagter Stadt ermöglichte, dass die Fahrradfahrinteressierten auch tatsächlich Fahrrad fuhren. Analog dazu braucht es in der Politik Türöffner bzw. Katalysatoren, die an politischem Engagement interessierten Frauen den Weg zum tatsächlichen politischen Engagement bahnen. Die Stadt ohne Fahrradwege ist in der Politik die politische Kultur “A person‘s sex bears no necessary relationship to ability.“(eingebettet in eine gesamtge( Ruth Bader Ginsburg, Richterin am U.S. Supreme Court). sellschaftliche Kultur): vermeintlich„natürlich“ bzw. gender-neutral, faktisch jedoch gender-blind bis gender-diskriminierend. Gleichheit ist hier im besten Fall bislang fehlende Gewohnheit, im schlechtesten Fall unerwünscht. Fahrradwege bauen hieße, unverrückbare Pflöcke einer egalitären politischen und gesamtgesellschaftlichen Kultur einzuziehen, die die ausgeglichene Teilhabe von Frauen und Männern im politischen und gesellschaftlichen Leben als selbstverständlichen Normalzustand sicherstellen. Ruth Bader Ginsburg hat Recht: Das Geschlecht entscheidet “And let‘s face it: visionary feminist politics is not nicht über die Fähigkeiten und about having a woman president. It‘s about having das Können eines Menschen. a person of any gender who understands deeply Bell Hooks hat die Idee von einer and fully the need for there to be respect for the Welt, die es erlaubt, das menschembodied presence of males and females, without liche Potenzial unabhängig vom subordination.“ Geschlecht gerecht zu entwi( Bell Hooks, Schriftstellerin und Aktivistin). ckeln. Das sind Visionen mit der Tragweite des Traums, den Martin Luther King träumte. Sie verlangen beispielsweise„politische Stile“, die allen Menschen die Abwesenheit von Herabsetzung, Vergegenständlichung, Unterdrückung, In-den-Schatten-Gestelltwerden garantieren. Sie verlangen, die Praktiken abzuschaffen, die heute immer noch die Ursache für eine schlechtere Behandlung aufgrund des Geschlechts und(dadurch) auch aufgrund anderer Eigenschaften sind. Nur effiziente gesetzliche Instrumente wie ein Paritätsgesetz können diese Gleichheit erzwingen und Türen für die politische Partizipation von Frauen öffnen – sie sind der Bagger, den es für den Bau der Fahrradwege bzw. der egalitären politischen Kultur braucht. 54••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? Und was sind die entscheidenden Faktoren, um das Paritätsgesetz in Polen vielleicht in Zukunft doch noch durchzusetzen? So viel steht fest: Die polnischen Frauen sind ihren Ausschluss und ihre Vergegenständlichung leid. Beispielhaft dafür steht der„Aufstand der schwarzen Regenschirme“ in Polen am 3. Oktober 2016: Die Frauen gewannen gegen die Regierung, weil sie ihre Kräfte vereinigten, ein klares Ziel hatten und erlebten, wie Politik ihr persönliches Leben berührt – und es bedrohen kann. Aber auch alltägliches Handeln, die Präsenz und Sichtbarkeit von Frauen sind wichtig sowie Solidarität untereinander, um dem gemeinsamen Nichteinverstandensein damit, dass Frauen übergangen bzw. zum Schweigen gebracht werden, Gehör zu verschaffen. FAQ 6: Warum gibt es im polnischen Sejm trotz Paritätsgesetz keine Parität?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 55 6 JANA BELSCHNER FAQ 7: Warum hat Norwegen auch ohne Paritätsgesetz 41 Prozent Frauenanteil im Storting? Parteien als zentrale Akteur_innen für Parität Norwegen ist ein gerne genanntes Beispiel für die skandinavische Gleichstellungskultur: Als erstes Land führte es 2006 eine 40-Prozent-Quote für Frauen in Aufsichtsräten ein, Väter und Mütter haben die gleichen Pflichtanteile in der Elternzeit, und in der Politik sind Frauen und Männer annähernd paritätisch repräsentiert. Denn obwohl Norwegen kein Paritätsgesetz hat, sind etwa 40 Prozent der Abgeordneten im norwegischen Parlament, dem Storting, Frauen – und das schon seit 1993. Wo liegen die Gründe für diese früh erreichte und seither stabile Parität? Abb. 1 zeigt die Entwicklung des Frauenanteils im Storting von 1945 bis heute. Während der Anteil der Parlamentarierinnen bis Ende der 60er Jahre bei unter zehn Prozent liegt, ist in den Wahlen von 1973 bis 1993 ein Anstieg auf das heutige Niveau von etwa 40 Prozent zu verzeichnen. Der Frauenanteil hat sich innerhalb von nur 20 Jahren also vervierfacht – und das ohne gesetzliche Regulierung. Wie ist das möglich? Grundsätzlich vereint Norwegen einige gesellschaftliche und politische Faktoren, die die Forschung als positiv für hohe Frauenanteile in der Politik identifiziert hat: Es ist zum einen ein nordisches Land mit einem weit ausgebauten Wohlfahrtsstaat, wodurch eine progressive Gleichstellungskultur begünstigt wird. Zum anderen basiert das norwegische Wahlsystem auf einem reinen Verhältniswahlrecht, also Listenwahlen(keine Direktwahlen). Beides sind Faktoren, die eine optimale Ausgangslage bieten, damit sich Parteien geschlechterparitä56••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? 1945 – 1949 – 1953 – 1957 – 1961 – 1965 – 1969 – 1973 – 1977 – 1981 – 1985 – 1989 – 1993 – 1997 – 2001 – 2005 – 2009 – 2013 – 2017 – Abb. 1 Entwicklung des Frauenanteils im norwegischen Parlament( Storting) 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Datenquelle: eigene Grafik, basierend auf Zahlen von stortinget.no tisch aufstellen können. Darüber hinaus hat das Storting eine im internationalen Vergleich hohe„Auswechslungsrate“ von Amtsinhaber_innen, die allgemein den Zugang von Neupolitiker_innen vereinfacht und so zu einem in verschiedener Hinsicht vielfältigen Parlament beiträgt 50 . Die nahezu paritätische Frauenrepräsentanz ist in der Hauptsache durch drei Dynamiken zu erklären: Erstens ließ die Struktur des norwegischen Wahl- und Parteiensystems parteiinterne Frauenförderung schon früh als(wahl)strategisch kluge Entscheidung erscheinen. Zweitens hatten mehrere norwegische Parteien bereits in den 1980er Jahren weibliche Vorsitzende – etwas, wofür es in der SPD bekanntlich bis 2018 gedauert hat. Drittens steigt der Anteil vor allem junger Frauen in der norwegischen Kommunalpolitik stetig und sichert so den parlamentarischen Nachwuchs. DIE ROLLE DER PARTEIEN: PARTEIINTERNE GESCHLECHTERQUOTEN UND WEIBLICHE PARTEIVORSITZENDE Die politischen Parteien sind auch in Norwegen die zentralen Akteur_innen und damit„Gatekeeper“ für den Zugang zu politischer Macht. Sie entscheiden weitgehend autonom über die Aufstellung von Kandidat_innen und können zum Beispiel ihre Wahllisten gezielt ausbalancieren, um Bevölkerungsgruppen möglichst breit zu repräsentieren 51 . Neben der grundsätzlich günstigen Ausgangslage für die Situation von Frauen in den Parteien aufgrund der oben genannten Faktoren waren es partikulare Entwicklungen, die der paritätischen Frauenrepräsentanz in der Politik die Tür öffneten. 50 Matland, Richard E.: Institutional Variables Affecting Female Representation in National Legislatures.The Case of Norway, The Journal of Politics 55(3), 1993, S. 737–755, Download: https://doi.org/10.2307/2131998. 51 Celis, Karen/Erzeel, Silvia: The Complementarity Advantage – Parties, Representativeness and Newcomers’ Access to Power, Parliamentary Affairs 70(1), 2017, S. 43–61, Download: https://doi.org/10.1093/pa/gsv043. FAQ 7: Warum hat Norwegen auch ohne Paritätsgesetz 41 Prozent Frauenanteil im Storting?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 57 7 1973 – 1977 – 1981 – 1985 – 1989 – 1993 – 1997 – 2001 – 2005 – 2009 – 2013 – 2017 – 7 Abb. 2 Entwicklung der Frauenanteile im norwegischen Parlament nach Parteien —— AP 120 —— FrP —— KrF 100 —— H —— Sp —— SV 80 —— V —— Ø 60 40 20 0 Datenquelle: eigene Grafik, basierend auf Zahlen von stortinget.no Studien zur Frauenrepräsentanz in Norwegen identifizieren die späten 1970er Jahre als eine kritische Episode. Hier trafen durch die Frauenbewegung erstarkte Forderungen nach einer höheren Präsenz von Frauen in repräsentativen Organen auf einen sich verschärfenden Parteienwettbewerb 52 . Wie in Abb. 2 zu sehen, bewegen sich alle norwegischen Parteien nach den Wahlen 1973 auf dem gleichen niedrigen Niveau, was ihre Frauenrepräsentanz im Storting betrifft. Erst in den Wahlen 1977, 1981 und 1985 ergibt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den rechten Parteien Høyre(H, Konservative) und FrP(Rechtspopulisten) auf der einen unterdurchschnittlichen und den linken Parteien, v.a. SV(Linkspartei) und Arbeiterpartei(AP, Sozialdemokraten), auf der anderen überdurchschnittlichen Seite. 1975 führt eine kleine norwegische Partei, die sozialistische Linkspartei(SV), eine parteiinterne 40 Prozent-Geschlechterquote ein 53 . Obwohl dies kaum einen substanziellen Effekt für die parlamentarische Repräsentanz von Frauen zeigt – die Partei gewinnt in den 1977er Wahlen gerade einmal vier Sitze –, ist die symbolische Wirkung groß 54 . Die Frauenorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei(AP) nimmt die Geschlechterquote der SV zum Anlass, um offensiv auch für Quotenregelungen in der eigenen Partei zu werben. Mit dem Hinweis auf die Konkurrenz von links gelingt es den Aktivistinnen, die Parteieliten von der Notwendigkeit einer höheren Frauenrepräsentanz auf den Wahllisten zu überzeugen. 1983 schließlich verabschiedet ebenso die AP eine interne 40 Prozent-Ge52 Matland, Richard E./Studlar, Donley T.: The Contagion of Women Candidates in Single-Member District and Proportional Representation Electoral Systems: Canada and Norway, The Journal of Politics 58(3), 1996, S. 707–733, Download: https://doi.org/10.2307/2960439. 53 Freidenvall, Lenita/Dahlerup, Drude/Skjeie, Hege: The Nordic Countries. An Incremental Model, in Drude Dahlerup(Hrsg.): Women, Quotas, and Politics, 2006, S. 55–82. 54 Matland, Richard E.: Institutional Variables Affecting Female Representation in National Legislatures. The Case of Norway, The Journal of Politics 55(3), 1993, S. 737–755, Download: https://doi.org/10.2307/2131998. 58••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? schlechterquote 55 . Dank der Stimmenstärke der Partei zeigt diese dann auch hinsichtlich des Frauenanteils im Parlament eine durchschlagende Wirkung. Nach den Wahlen 1985 steigt der Frauenanteil der AP-Fraktion um etwa zehn Prozentpunkte auf 42 Prozent. Dieser Effekt wird in der Forschung„Ansteckung“, genannt 56 : Eine kleine, oft linksgerichtete Partei geht mit Maßnahmen zur Frauenförderung voran und übt Druck auf größere Parteien aus, ihr zu folgen. Von diesem Effekt ist Ende der 80er Jahre in Norwegen noch die Senterparti(SP), eine vor allem kommunalpolitisch stark landwirtschaftlich orientierte Partei, betroffen. 1989 führt sie eine 40 Prozent-Quote ein, die seitdem auffallend oft übertroffen wurde. Als eine der wenigen konservativen Parteien Westeuropas folgt 1993 sogar noch die Christdemokratische Partei(KrF) mit einer 40 Prozent-Geschlechterquote. Damit haben heute vier der im Storting vertretenen sieben Parteien interne Geschlechterquoten, die in aller Regel auch eingehalten werden. Insbesondere die sozialdemokratische AP, die seit 1945 durchgehend stärkste Partei ist, hat mit gleichbleibend hohen Frauenanteilen ihrer Fraktion entscheidend zu einem paritätischen Parlament beigetragen 57 . Ein weiterer wichtiger Faktor zur Erklärung der Verabschiedung und Einhaltung parteiinterner Geschlechterquoten ist die Präsenz von Frauen in parteipolitischen Führungspositionen 58 . 1993, als das Storting zum ersten Mal annähernd paritätisch besetzt ist, haben drei der sieben repräsentierten Parteien, die insgesamt 71 Prozent der Sitze auf sich vereinen, weibliche Parteivorsitzende. Zudem ist Gro Harlem Brundtland seit 1981 Ministerpräsidentin und AP-Vorsitzende. Nach ihrer Wahl zur Regierungschefin stellt sie auch das erste paritätisch besetzte Kabinett Norwegens auf, u.a. mit Ministerinnen für Wirtschaft und für Arbeit. Während die linksgerichteten Parteien also Vorreiter_innen und Garant der frühen hohen Frauenrepräsentanz waren, ist seit den 2000er Jahren auch ein Aufholen der rechten Parteien Høyre und FrP zu erkennen. Seit 2004 ist Erna Solberg Vorsitzende der konservativen Høyre. 2013 wurde sie erstmalig zur Ministerpräsidentin gewählt und regiert seitdem in einer Minderheitsregierung mit der rechtspopulistischen FrP. Diese wurde ebenfalls von einer Frau in die Regierung geführt. Seit 2006 ist Siv Jensen Vorsitzende der FrP und bekleidet seit 2013 den Posten der Finanzministerin. Auch wenn der Einsatz der rechten Regierung für Frauenrechte zumindest umstritten ist – zum Beispiel wurde unter ihr zunächst ein Betreuungsgeld für daheimbleibende Mütter eingeführt, kurze Zeit später aber wieder abgeschafft –, so ist doch ein klarer Anstieg an weiblichen Repräsentantinnen konservativer Parteien seit Mitte der 2000er Jahre zu verzeichnen. 55 50 Prozent seit 2005 56 Matland, Richard E./Studlar, Donley T.: The Contagion of Women Candidates in Single-Member District and Proportional Representation Electoral Systems: Canada and Norway, The Journal of Politics 58(3), 1996, S. 707–733, Download: https://doi.org/10.2307/2960439. 57 Niskanen, Kirsti/Nyberg, Anita: Kön och makt i Norden. Del 1: Landsrapporter. TemaNord, 2009, S. 569, København: Nordisk Ministerråd. 58 Haavio-Mannila, E./Skard, T.: Unfinished Democracy. Women in Nordic Politics, Elsevier Science 2013. FAQ 7: Warum hat Norwegen auch ohne Paritätsgesetz 41 Prozent Frauenanteil im Storting?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 59 In den letzten Wahlen 2017 hat Høyre sogar die AP überholt – 23 ihrer 45 Abgeordneten(51,1Prozent) sind Frauen. Solbergs aktuelles Kabinett hat einen Frauenanteil von 42,2 Prozent. DIE KOMMUNALPOLITIK: EINE PIPELINE FÜR DEN WEIBLICHEN NACHWUCHS Das Storting ist übrigens nicht nur weiblich, sondern auch außergewöhnlich jung: Als eines von nur vier Parlamenten weltweit hat es mehr als zehn Prozent Abgeordnete unter 30 Jahren, etwa die Hälfte davon Frauen 59 . Tatsächlich ist eine weitere Entwicklung für die gleichbleibend hohen Frauenanteile in der norwegischen Politik relevant: die stetige Nachwuchsförderung junger Frauen. In den 90er Jahren galt Norwegen noch als ein Beispiel für eine„umgedrehte Pyramide“ in Bezug auf die Repräsentanz von Frauen auf verschiedenen politischen Ebenen 60 . Während das Nationalparlament schon annähernd paritätisch besetzt und die Hälfte der Minister_innen Frauen waren, lag der Anteil von Frauen in Kommunalparlamenten bei gerade einmal 29 Prozent. Heute sind es dagegen auch hier knapp 40 Prozent. Außergewöhnlich, gerade im Vergleich zu den Verhältnissen in der deutschen Kommunalpolitik, ist dabei der hohe Anteil junger Frauen. Wie Tab. 4 zeigt, sind 20 bis 40 Prozent aller Kommunalpolitikerinnen unter 40 Jahre alt. Sie sind das Sinnbild einer„typischen“ norwegischen Politiker_innen-Karriere: vom Engagement in einer der einflussreichen parteiinternen Jugendorganisationen über ein kommunalpolitisches Mandat hin zu einer Position als Storting-Abgeordnete. Während Studien zur US-amerikanischen Politik häufig ein Nachwuchsproblem in Bezug auf Frauen diagnostizieren 61 , sichert die norwegische Kommunalpolitik so eine stabile Nachwuchspipeline für das Nationalparlament. Tabelle 4: Frauenanteil in den norwegischen Kommunalparlamenten nach Parteien Partei AP FrP KrF Høyre SP SV V w Frauenanteil Kommunalparlamente 43,9% 27,1% 34,9% 35,9% 40,0% 47,8% 38,4% Frauen unter 40 Jahren in Kommunalparlamenten 32,3% 29,9% 20,6% 26,1% 38,2% 29,7% 32,7% 59 Inter-Parliamentary Union: Youth Participation in National Parliaments 2016. 60 Matland, Richard E.: Institutional Variables Affecting Female Representation in National Legislatures. The Case of Norway, The Journal of Politics 55(3), 1993, S. 737–755, Download: https://doi.org/10.2307/2131998. 61 u.a. Fox, Richard L./Lawless, Jennifer L.: Uncovering the Origins of the Gender Gap in Political Ambition, American Political Science Review 108(03), 2014, S. 499–519, Download: https://doi.org/10.1017/S0003055414000227. 60••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? PROGRESSIVE GLEICHSTELLUNGSKULTUR – URSACHE ODER FOLGE NORWEGISCHER FRAUENREPRÄSENTANZ IN DER POLITIK? Abschließend soll noch der Frage nachgegangen werden, inwiefern die vielbeschworene skandinavische Gleichstellungskultur bezüglich der Frauenrepräsentanz in der norwegischen Politik ins Spiel kommt. Während die Dreifachbelastung von Beruf, Familie und(kommunalpolitischem) Mandat bzw. die Unvereinbarkeit von Familie und politischer Karriere zum Beispiel in Deutschland Frauen oft übermäßig belastet 62 , haben Norwegerinnen die notwendige Zeit und Ressourcen für eine politische Karriere: dank besserer Vereinbarkeitsmöglichkeiten durch flächendeckende Kinderbetreuung, kürzere Arbeitszeiten und geschlechtergerechte(re) häusliche Arbeitsteilung 63 . Das war jedoch nicht immer so. Dieser Beitrag vertritt die These, dass die norwegische Gleichstellungskultur – im Kern eine umfassende Vereinbarkeitskultur – nicht etwa Ursache, sondern vielmehr Folge einer seit langem hohen Frauenrepräsentanz in der Politik ist. Die norwegischen Politikerinnen, die schon vergleichsweise früh in einflussreichen partei- und landespolitischen Positionen vertreten waren, stellten auch im eigenen Land Pionierinnen dar. Tatsächlich war die Politik der erste Bereich, in welchem ein Diskurs über Frauen in Führungspositionen überhaupt stattfand – während Unternehmensvorstände und Aufsichtsräte noch weit von der Parität entfernt waren. In einer experimentellen Studie von 1993, dem Jahr des Beginns der hohen Frauenrepräsentanz im norwegischen Storting, wurden norwegische Oberschüler_innen, in den 80er Jahren unter der Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland und hohen Frauenanteilen in Exekutive und Legislative sozialisiert, zu geschlechterstereotypen Meinungen über Politiker_innen untersucht. Das Ergebnis: Die Geschlechterstereotypen der norwegischen Schüler_innen waren sogar stärker ausgeprägt als die der US-amerikanischen Schüler_innen – trotz der dortigen ungleich niedrigeren Frauenrepräsentanz 64 . Auch Norwegen war es also nicht kulturell„vorbestimmt“, eine Vorreiterrolle in Sachen Frauenrepräsentanz zu übernehmen. Stattdessen hat das Engagement von Frauen in den Parteien, insbesondere in der sozialdemokratischen, den Unterschied gemacht – und die Grundlagen für die heutige Vielfalt in der norwegischen Politik gelegt. 62 Kletzing, Uta/Lukoschat, Helga: Engagiert vor Ort. Wege und Erfahrungen von Kommunalpolitikerinnen, Berlin 2010. 63 Freidenvall, Lenita/Dahlerup, Drude/Skjeie, Hege: The Nordic Countries. An Incremental Model, in Drude Dahlerup(Hrsg.): Women, Quotas, and Politics, 2006, S. 55–82. 64 Matland, Richard E.: Putting Scandinavian Equality to the Test: An Experimental Evaluation of Gender Stereotyping of Political Candidates in a Sample of Norwegian Voters, British Journal of Political Science 24(2), 1994, S. 273 – 292. FAQ 7: Warum hat Norwegen auch ohne Paritätsgesetz 41 Prozent Frauenanteil im Storting?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 61 7 YASMINA BANASZCZUK FAQ 8: Worum geht es bei Parität eigentlich? Über eine geschlechtergerechte politische Kultur und wie wir da hinkommen Egal, ob es um die Informationsfreiheit beim Schwangerschaftsabbruch, die Situation der Hebammen, Arbeitsbedingungen in der Pflege,#metoo oder den Schulstreik zum Klimawandel geht: Frauen, und insbesondere junge Frauen, engagieren sich lautstark. Sie engagieren sich, um ihren politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen – auf der Straße, auf Veranstaltungen und im Netz. So vielfältig und leidenschaftlich verschiedene Generationen Frauen also aktuell ihrer Stimme Ausdruck verleihen, so selten findet man sie in Parteien wieder. Auch wenn diesbezügliche strukturelle Herausforderungen sicherlich alle demokratischen Parteien betreffen, so soll sich im Folgenden auf die soziale Demokratie fokussiert werden. Denn: Auch die SPD leidet unter einem Mangel an weiblichem Nachwuchs, und damit sind nicht nur jüngere Frauen gemeint. Die paritätische Repräsentation von Frauen verschiedener Generationen fehlt sowohl in Ämtern und Mandaten als auch parteiintern auf allen politischen Ebenen. Dass mit Andrea Nahles anderthalb Jahrhunderte nach Gründung erstmals eine Frau die sozialdemokratische Partei führte und wie ausführlich darüber berichtet wurde, offenbart, wie viel aufzuholen ist. Wie viel Aufholbedarf existiert, zeigen auch die nicht abebbenden und immer wiederkehrenden öffentlichen Diskussionen zu und über Frauen in der Politik. Das Berliner Programm der SPD forderte schon 1989 eine Überwindung von 62••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? „angeblich weiblichen und angeblich männlichen Denk- und Verhaltensweisen” 65 . Obwohl also das Berliner Programm schon eine„männlich geprägte“ herrschende Kultur feststellte und überwinden wollte, sind drei Jahrzehnte später immer noch keine nennenswerten Lösungen zur Veränderung eben jener Kultur, gerade auch innerhalb der Partei, gefunden worden. Insofern ist es natürlich eine Herausforderung zu beschreiben, wie eine moderne, inklusive und vielfältige politische Kultur aussehen und umgesetzt werden könnte. Dieser Beitrag unternimmt nichtsdestotrotz einen Versuch – nicht zuletzt, um weitere Visionen diesbezüglich zu inspirieren. PROBLEMBEWUSSTSEIN FIRST Wie sieht eine aus einer Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit wünschenswerte politische Kultur also aus? Dazu gehört wohl zuerst die Anerkennung der bestehenden ungleichen Geschlechter- und Machtverhältnisse. Politische Kultur jenseits der Dominanz von Männern und Männlichkeit bzw. – noch besser – komplett jenseits von Geschlechterzugehörigkeit zu denken, wäre der erste Schritt. Dazu zählt auch, die verschiedenen Erfahrungen innerhalb der Kategorie “Frau” anzuerkennen, denn nicht jede Frau hat die gleichen Erfahrungen: Trans Frauen, deren Geschlecht bei der Geburt falsch zugewiesen wurde, finden im politischen Raum in Deutschland beispielsweise überhaupt nicht statt, erleben aber neben Frauenfeindlichkeit zusätzlich Transfeindlichkeit. Nichtakademische Frauen, migrantische Frauen und afrodeutsche Frauen sind in besonderem Maße nicht ausreichend repräsentiert, ebenso wie Frauen mit Behinderungen, egal ob körperlich oder geistig. Es bedarf folglich einer sorgfältigen Auseinandersetzung mit den übergreifenden und jeweils spezifischen Mechanismen und Strukturen, die jene(Mehrfach-)Diskriminierungen erzeugen und aufrechterhalten. Der erste Pfeiler einer geschlechtergerechten, inklusiven und vielfältigen politischen Kultur besteht also zunächst vor allem in der Anerkennung dieser gegenwärtigen ungleichen geschlechtlich strukturierten Machtverhältnisse und der damit verbundenen Probleme. Ohne eben jenes Problembewusstsein kann keine Lösung gefunden werden. Die gute Nachricht ist, dass sich dieser erste Schritt verhältnismäßig leicht gehen lässt. In Zeiten von frei verfügbaren Onlineressourcen und einer Vielzahl von Aktivist_innen unterschiedlichster Gruppen kann sowohl in Eigenverantwortung als auch mit Hilfe von Außenstehenden das gegenwärtige Problem der vorherrschenden männlich geprägten politischen Kultur gut thematisiert werden. Ob in Artikeln, Diskussionsveranstaltungen, Schulungen oder Workshops: Informationen können auf vielfältige Art und Weise aufbereitet werden; das Anliegen„Geschlechtergerechtigkeit in Politik und Gesellschaft“ kann leicht thematisiert werden: wenn der politische Wille da ist. 65 Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, 1989, S. 20, Download: https://www.spd.de/partei/organisation/das-grundsatzprogramm/ FAQ 8: Worum geht es bei Parität eigentlich?••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 63 8 VIELFALT STATT„STANDARD“ IM UMGANG MITEINANDER Mit dem Problembewusstsein allein ist es nicht getan. Der zweite Pfeiler ist daher eine nachhaltige Veränderung des Umgangs mit all jenen Personen, die nicht dem vorherrschenden„männlichen Standard“ entsprechen. Das betrifft sowohl Menschen, die schon in eine Partei eingetreten sind, als auch jene, die sich bislang außerhalb von Parteien politisch engagieren. Es gilt, einer Vielzahl von Perspektive n Platz zu machen! Das gezielte Sichtbarmachen und Einbinden von Frauen als Expertinnen kann nur der Anfang sein. Kein Panel muss ohne Frauen auskommen, und auch andere marginalisierte Personen können für die Mitwirkung bei Veranstaltungen gefunden werden 66 . Wichtig ist, nicht immer nur den einen“Quotenplatz” freizumachen, sondern die Plätze von vornherein divers zu besetzen. Auch, wenn es darum geht, Artikel anzufragen oder Expert_innen für Interviews zu gewinnen, sollte man auf eine möglichst vielfältige Besetzung achten. Nach der Einladung und vielleicht sogar Einbindung von Frauen in Parteien stellt sich für viele schnell die Frage: Was macht diese Partei für mich attraktiv genug, dass ich mich hier dauerhaft engagieren möchte? Sexistische Sprüche müssen beispielsweise thematisiert und sanktioniert, marginalisierte Personen unterstützt werden. Alle Parteimitglieder, aber insbesondere die alteingesessenen Entscheidungstragenden und„Funktionär_innen“, müssen an sich selbst arbeiten, ihre herkömmlichen Gepflogenheiten reflektieren und anpassen. Eine für Eltern mit Kindern inklusive Partei stellt beispielsweise auf Parteitagen eine Kinderbetreuung oder hat bei Ortsvereinssitzungen eine Spielecke. Eine für Menschen mit Behinderungen und Nicht-Muttersprachler_innen attraktive Partei bietet wichtige Materialien in leichter Sprache an. Diese nachhaltigen Veränderungen sind nicht einfach – nicht zuletzt, weil sie bis in die kleinsten Details und Befindlichkeiten hinein geschehen müssen und fernab von theoretischen Problemanalysen stattfinden. Auch der Aufwand, der anfänglich mit diesen Veränderungen verbunden ist, ist nicht wegzureden: Informationsunterlagen müssen erstellt, Gespräche geführt, Betreuung organisiert werden. Das kostet Zeit und Geld. Diesen Anfangsaufwand als Investition für eine vielfältigere Partei zu verstehen, ist die notwendige Haltung. WIE WIR DA HINKOMMEN: KONTINUIERLICHE ARBEIT Bei der Entwicklung von Problembewusstsein, dem ersten Pfeiler zur Veränderung der politischen Kultur, kann die soziale Demokratie Fortschritte verzeichnen. Das Vorhaben der„kulturellen Erneuerung“, die spätestens seit der Bundestagswahl 2017 prominent auf der politischen Agenda steht, lässt erkennen, dass der Umgang miteinander einer Erneuerung bedarf. 66 Unter www.speakerinnen.org lassen sich diese beispielsweise recherchieren. 64••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? Nachhaltige Veränderungen im Umgang miteinander sind jedoch mit kurzfristigem Aktionismus nicht zu haben. Vielmehr geht es um einen langfristigen Veränderungsprozess, den die Parteiführung, haupt- wie ehrenamtliche Entscheidungsträger_innen sowie zentrale Schlüsselfiguren vorleben und anführen müssen und der – wie bei Change Management-Projekten üblich – professionell begleitet werden muss. Wie genau sich dieser Veränderungsprozess auf verschiedenen Ebenen der Partei gestalten lässt, sollte in Workshops, Tagungen, Coachings oder Dialogformaten erarbeitet werden. Verbindliche Ziele, wie zum Beispiel die paritätische Besetzung aller Wahlkreisdirektkandidaturen zu Bundestags- und Landtagswahlen, können den für diese Veränderungen notwendigen Handlungsdruck erzeugen. Hier schließt sich der Kreis zum Paritätsgesetz: Verbindliche gesetzliche Zielvorgaben in Paritätsgesetzen, alle Kandidaturen geschlechterparitätisch zu besetzen, setzt Parteien unter genau den Handlungsdruck, den es zum Anschub des Wandels hin zu einer geschlechtergerechten politischen Kultur braucht. Freiwillig wird sich dieser kaum vollziehen und hat er sich bislang in keiner der politischen Parteien konsequent und nachhaltig etabliert. So eine Erneuerung dauert Jahre. Die politische Kultur zu verändern, ist eine strategische, langfristige Entscheidung – und kein kurzfristiger Selbstzweck. Umso wichtiger, lieber heute als morgen damit zu beginnen. So ein Wandel ist aber auch nicht zwingend einer von A nach B, womit wir zum dritten und letzten Pfeiler einer vielfältigen, inklusiven und geschlechtergerechten politischen Kultur kommen: der konstanten Weiterentwicklung. Das bedeutet: sich nicht auf Errungenschaften ausruhen, Demokratie als ein lebendiges, sich veränderndes System begreifen, darüber nicht resignieren, sondern Gestaltungschancen ergreifen. Feministische, anti-rassistische und andere aktivistische Diskurse verändern sich stetig weiter; neues Wissen bildet sich. Als eine moderne Partei kann man sich diesen Weiterentwicklungen nicht verschließen. Der Prozess selbst ist das Ziel – die stetige Veränderung, Anpassung, Öffnung. Dies darf weder dazu führen, dass man sich auf Erreichtem ausruht, noch dass man aus Resignation heraus erst gar nichts ändert. Insofern gibt es keinen konkreten Zielpunkt einer politischen Kultur, der erreicht werden kann, damit sie offener, weiblicher, jünger, diverser wäre – denn das würde implizieren, dass sich unser aller Umgang miteinander nicht ebenfalls weiterentwickeln würde. Unsere Gesellschaft ist im Umbruch, und unser Umgang mit politischer Kultur muss dies widerspiegeln. Dies kann vor allem dadurch erreicht werden, dass man die eigene Partei offen gestaltet und nicht im eigenen Saft schmort. Sich externe Impulse zu holen, von Wissenschaftler_innen, Aktivist_innen oder Wähler_innen wie Nicht-Wähler_innen, ist essentiell. Die vielleicht unbequemen Wahrheiten dann anzunehmen, wird schon etwas schwieriger – ist aber ebenso unerlässlich. Zusammenfassend lässt sich also Folgendes sagen: Die politische Kultur in Parteien weg von einer vorherrschend männlichen Prägung hin zu einer geschlechtergerechten, vielfältigen und inklusiven Kultur zu verändern, geschieht in Zyklen. Die Analyse der Probleme und daraus folgende nachhaltige Veränderungen FAQ 8: Worum geht es bei Parität eigentlich?••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 65 8 wechseln sich ab. Den Rahmen bildet die Bereitschaft zu konstanter Weiterentwicklung. Was dafür konkret nötig ist, lässt sich ebenfalls zusammenfassen: der Wille zur Reflexion, der Wille zur Veränderung und der Wille zur Weiterentwicklung des Miteinanders in der Partei und seiner selbst, auch wenn man schon vermeintlich alles erreicht und gegeben hat. In diesem Sinne: Los geht’s! 8 66••••••••••••••••••••••••• WAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN FAKTOREN, UM PARITÄT IN DEN PARLAMENTEN ZU ERREICHEN? FAQ 8: Worum geht es bei Parität eigentlich?••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 67 ELKE FERNER/JOSEPHINE ORTLEB Ausblick: Wo steht die Soziale Demokratie bezüglich eines Paritätsgesetzes? Was ist zu tun? Die Gleichstellung der Geschlechter war und ist für die SPD eine Kernforderung. Zwar standen zu Zeiten der Gründung der SPD die soziale Frage und die Überwindung eines hemmungslosen Kapitalismus im Zentrum der politischen Forderungen. Aber die gleiche, unteilbare und unverletzliche Würde jedes einzelnen Menschen war und ist bis heute ein Grundpfeiler der Werte der SPD. Schon 1879 entwarf der Parteigründer der SPD, August Bebel, in seiner Schrift „Die Frau und der Sozialismus“ 67 ein für die damalige Zeit revolutionäres Gesellschaftsbild. Er propagierte eine Gesellschaft, in der Männer und Frauen ebenbürtig sind, gleiche Rechte und Pflichten haben und in der es keinerlei Benachteiligung wegen des Geschlechts mehr geben soll. 67 Bebel, August: Die Frau und der Sozialismus, Stuttgart 1899. 68••••••••••••••••••• AUSBLICK: WO STEHT DIE SOZIALE DEMOKRATIE BEZÜGLICH EINES PARITÄTSGESETZES? WAS IST ZU TUN? Frauen als Spielerinnen statt Frauen als Spielfiguren Nach einigen weiteren historischen Perspektiven auf das Verhältnis zwischen der SPD und den Frauen werden wir −− die Wirkungen und Grenzen der innerparteilichen Geschlechterquote erörtern, −− am Beispiel der SPD die übliche männer- und männlichkeitsdominierte politische Kultur skizzieren, −− die Rolle der SPD als Akteurin für Paritätsgesetze beleuchten sowie −− die notwendigen Maßnahmen und nächsten Schritte aufzeigen. DIE HISTORISCHEN ANFÄNGE: DIE SPD UND DIE FRAUEN Die SPD beschloss 1891 in ihrem Erfurter Programm als erste politische Partei in Deutschland nicht nur die Forderung nach dem Wahlrecht „ohne Unterschied des Geschlechts“, sondern auch die Forderung nach der Abschaffung aller Gesetze,„welche die Frau in öffentlich- und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen“ 68 . Der Ruf nach dem Frauenwahlrecht wurde neben der Forderung nach Lohngleichheit zu einer der zentralen Forderungen der sozialistischen Frauenbewegung – nicht nur am Internationalen Frauentag, der von Clara Zetkin bei der Konferenz der sozialistischen Fraueninternationale 1911 in Kopenhagen ins Leben gerufen wurde. Am 17. November 1918 wurde das von der SPD lange geforderte Frauenwahlrecht verkündet. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Die Frauen machten mit über 80 Prozent von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Dass die SPD das Frauenwahlrecht erkämpft hatte, belohnten die Wählerinnen jedoch nicht – sie wählten überwiegend konservativ und christlich. 37 weibliche Abgeordnete, knapp neun Prozent der Abgeordneten insgesamt, zogen in die Nationalversammlung ein. Unter ihnen waren 19 und damit mehr als die Hälfte Sozialdemokratinnen. Auch war es die Sozialdemokratin Marie Juchacz, die am 19.02.1919 als erste Frau das Wort in der Nationalversammlung ergriff. Mit der Einführung des Frauenwahlrechts war die Gleichstellung von Frauen in Politik und Gesellschaft jedoch längst nicht erreicht. Zwar verpflichteten sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof auf Grundlage des von der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert erkämpften Artikel 3 Grundgesetz und später auf Grundlage der europäischen Verträge den Gesetzgeber, rechtliche Benachteiligungen zu beseitigen. Für das Wahlrecht steht diese Beseitigung jedoch bis heute aus. Deshalb blieb und bleibt der Frauenanteil in den deutschen Parlamenten auf allen Ebenen bis heute unterhalb der Parität. 68 https://www.spd.de/partei/organisation/das-grundsatzprogramm/ •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 69 INNERPARTEILICHE GESCHLECHTERQUOTEN WIRKEN – ABER NICHT ÜBERALL UND NICHT IMMER An den niedrigen Frauenanteilen in den deutschen Parlamenten hat auch die SPD ihren Anteil. Zwar hatte die SPD bis zum Einzug der Grünen(heute: Bündnis 90/Die Grünen) Mitte der 80er Jahre den höchsten Frauenanteil im Deutschen Bundestag – allerdings auf niedrigem Niveau. Auch in den Parteigremien der SPD war der Frauenanteil bis in die 1980er Jahre niedrig. Daraus erwuchs ebenso in der SPD die Forderung nach einer innerparteilichen Geschlechterquote für Parteifunktionen und Wahllisten. Beim SPD-Parteitag 1988 in Münster wurde mit ganz großer Mehrheit eine Mindestquote von 40 Prozent für jedes Geschlecht in dem Organisationsstatut und der Wahlordnung der SPD verankert. Hier steht:„In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen und Männer mindestens zu je 40% vertreten sein.“ 69 Seitdem hat sich der Frauenanteil in der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf heute knapp 42 Prozent gesteigert. In den meisten SPD-Landtagsfraktionen beträgt der Frauenanteil ebenfalls mindestens 40 Prozent. Und in allen Landes- und Bezirksvorständen der Partei liegt der Frauenanteil bei über 40 Prozent. Damit sind Frauen auch innerhalb der SPD sichtbarer geworden – vor allem in den Entscheidungsgremien. Daraus folgt wiederum, dass sich mehr Frauen bereiterklären, für Mandate zu kandidieren, und dass das beliebte Argument„Es sind keine geeigneten Frauen da“ nicht mehr greift. Der über 40 Prozent-Anteil bei Bundestagsund Landtagsmandaten ist allerdings erst mit der Verankerung des„ Reißverschlussprinzips“(die abwechselnde Besetzung der Plätze mit Mann/Frau oder Frau/Mann auf den Wahllisten) im Organisationstatut der SPD erreicht worden. Mit dieser Geschlechterquote ist die SPD neben Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE eine von drei im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit einigermaßen wirkungsvollen innerparteilichen Regelungen für die Aufstellung der Wahllisten – wenngleich jegliche Sanktionen bei Verstößen gegen die innerparteilichen Regelungen fehlen. Die mit Parité-Gesetzen vorgesehenen gesetzlichen Regelungen, die lediglich die paritätische Besetzung von Wahllisten im Reißverschlussprinzip vorgeben, entsprechen daher im Prinzip den in diesen drei Parteien bereits vorhandenen innerparteilichen Regelungen. Lediglich für die Parteien ohne bzw. mit eher„weichen“ innerparteiliche(n) Gleichstellungsregularien – AfD, CDU, CSU und FDP – wären gesetzlich vorgeschriebene paritätisch zu besetzende Wahllisten eine Neuerung. Allen Parteien des Deutschen Bundestages ist jedoch gemein, dass innerparteiliche Regelungen für die Aufstellung von Direktkandidaturen fehlen – auch weil die Wahlkreisversammlungen bei der Aufstellung von Direktkandidat_innen autonom sind und es keine parteiengesetzeskonformen Durchgriffsmöglichkeiten für übergeordnete Parteigremien gibt. Gerade die Direktkandidaturen sind jedoch der entscheidende Hebel, um Parität zu erreichen. Bei der Bundes69 SPD: Organisationsstatut. Wahlordnung, Schiedsordnung, Finanzordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Stand 09.12.2017,§11 Absatz 2, S. 19. 70••••••••••••••••••• AUSBLICK: WO STEHT DIE SOZIALE DEMOKRATIE BEZÜGLICH EINES PARITÄTSGESETZES? WAS IST ZU TUN? tagswahl 2017 kandidierten in den 299 Wahlkreisen 1919 Männer, aber nur 640 Frauen. Bei der SPD waren es 186 Männer(62 Prozent) und 113 Frauen(38 Prozent) – nach Bündnis 90/Die Grünen der zweithöchste Anteil an Direktkandidatinnen. 70 Von den 59 gewonnenen Direktmandaten für die SPD wurden 43 von Männern(73 Prozent) und 16 von Frauen(27 Prozent) gewonnen. Dass im Verhältnis zu ihren Anteilen an den Kandidaturen überproportional viele Männer und unterproportional wenige Frauen Mandate errungen haben, deutet ein weiteres Mal darauf hin, dass die Kandidatinnen eher in den für die SPD weniger aussichtsreichen und die Kandidaten in den eher aussichtsreicheren Wahlkreisen aufgestellt wurden – das vielfach untersuchte Phänomen der„Verlegenheitssituationen“ als typische Nominierungssituation von Direktkandidatinnen 71 . Generell gilt: Werden viele Mandate in den Wahlkreisen direkt gewonnen und wenig über die Wahlliste, sinkt der Frauenanteil unter den Mandatsträger_innen, weil sie von vornherein weniger als Direktkandidatinnen aufgestellt werden. Bei der Landtagswahl in Niedersachen zog die Wahlliste zum Beispiel überhaupt nicht, sodass der Frauenanteil in der Landtagsfraktion unter 40 Prozent liegt. Die sehr unterschiedlichen Wahlsysteme bei den Landtagswahlen oder auch das reine Listenwahlrecht bei der Europawahl zeigen, dass der Gesetzgeber einen sehr großen Spielraum bei der Ausgestaltung des Wahlrechts hat, welches dann wiederum entscheidende Weichen für die Frauenanteile in den jeweiligen Parlamenten stellt: −− Dort, wo es ein reines Listenwahlrecht(Verhältniswahlrecht) gibt, wie zum Beispiel im Saarland, wird die Mindestquote von 40 Prozent in der SPD-Landtagsfraktion erfüllt. −− Dort, wo das Wahlrecht für den Landtag ein reines Personenwahlrecht ist (Mehrheitswahlrecht), wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, beträgt der Frauenanteil in der SPD-Landtagsfraktion lediglich 24,5 Prozent. −− In Bundesländern, die Listen- und Personenwahlrecht kombinieren, wie zum Beispiel NRW, ist der Frauenanteil in der SPD-Landtagsfraktion dann hoch, wenn viele Mandate an Listenkandidat_innen gehen, und dann niedrig, wenn viele Mandate von Direktkandidat_innen gewonnen werden. Das Wahlsystem ist also ein zentraler Einflussfaktor neben den innerparteilichen Geschlechterquoten und kann deren Wirksamkeit durchaus untergraben. Das kann jedoch auch die politische Kultur. MÄNNER- UND MÄNNLICHKEITSDOMINIERTE POLITISCHE KULTUR – AUCH IN DER SPD Direktkandidatin in einem aussichtsreichen Wahlkreis zu werden, ist für Frauen – auch in der SPD – aufgrund der üblichen Nominierungspraxis, also der partei70 Der Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt(Destatis): Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017, Sonderheft Wahlbewerber, 2018, S. 14. 71 u.a. Uta Kletzing: Die ausgeschlossenen Eingeschlossenen. Wahlsituation und Regierungssituation von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Geschlechtervergleich, Hagen 2017. •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 71 internen Kandidat_innenauswahl, immer noch schwerer als für Männer. Verschiedene Forschungsarbeiten belegen: Frauen werden bei Nominierungen, insbesondere für aussichtsreiche Direktkandidaturen, systematisch benachteiligt – bzw. andersherum betrachtet: Männer werden als Bewerber auf Kandidaturen systematisch privilegiert. Zum Beispiel werden Frauen deutlich seltener angesprochen bzw. ermutigt, für ein Direktmandat zu kandidieren. Oder aber, wie bereits zuvor mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 beschrieben, Frauen werden in„Verlegenheitssituationen“ als Direktkandidatinnen in Wahlkreisen aufgestellt, wo die Wahlchancen von vornherein gering bis aussichtslos sind. Weil Direktkandidaturen auch innerparteilich ein durchweg„nicht regulierter“ Raum sind, schlägt dort die politische Kultur besonders zu. Da gilt das sehr wirkungsvolle Instrument des Reißverschlussprinzips auf Wahllisten eben nicht. Nichtsdestotrotz werden auch die bestehenden Regelungen nicht konsequent umgesetzt; manche Gliederungen der Partei fühlen sich einfach nicht an sie gebunden. Gerade auf kommunaler Ebene ist immer wieder zu beobachten, dass wegen der Nichteinhaltung der Satzung Wahllisten zustande kommen, auf denen nur Kandidaten stehen, obwohl sich auch Frauen um eine Kandidatur beworben haben. Zur Wahrheit einer männer- und männlichkeitsdominierten politischen Kultur gehört aber auch der übliche Vereinbarkeitssexismus: Dort, wo Politik hauptamtlich – quasi als Beruf, wenngleich zeitlich befristet – ausgeübt wird, haben es Politikerinnen mit den üblichen Problemen der Vereinbarkeit von politischer Karriere und familiärer Sorge und obendrein mit reichlich Sexismus zu tun. Fragen wie:„Wie willst Du das mit drei Kindern bzw. mit der Pflege der Eltern bzw. mit den familiären Verpflichtungen usw. schaffen?“, werden auch heute noch fast ausschließlich an Frauen gerichtet. Auch fehlende frauen- bzw. familienfreundliche Rahmenbedingungen können die Erfüllung der innerparteilichen Geschlechterquote an bestimmten Stellen also durchaus erschweren bis unterlaufen. Das zeigt sich noch mehr im politischen Ehrenamt. Auf der Unterbezirks- und Kreisverbandsebene der SPD liegt der Frauenanteil von durchschnittlich 38 Prozent knapp unter der Mindestquote von 40 Prozent. In den Vorständen der Ortsvereine sind es im Durchschnitt sogar nur 31 Prozent Frauen. Und auch hier ist insbesondere die Spitzenposition wieder problematisch: Nur in jedem fünften Unterbezirk, Kreisverband und Ortsverein ist eine Frau die Vorsitzende. Damit in engem Zusammenhang steht, dass der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten nach wie vor besonders niedrig liegt – nicht nur bei der SPD. Gerade ehrenamtliche Vorsitze und Vorstandspositionen von Parteigliederungen unterhalb der Bundes- und Landesebene sowie die ehrenamtlichen kommunalen Mandate sind sehr arbeitsintensiv. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und/oder Familie mit ehrenamtlichem politischen Engagement nicht bzw. nur sehr unzureichend gegeben, wenn ein partnerschaftliches Lebensmodell gelebt wird. Familienfreundlichere Sitzungszeiten, eine Abkehr von der Dauerpräsenzkultur und ergebnisorientierte Debatten könnten helfen, mehr Frauen für ein kommu72••••••••••••••••••• AUSBLICK: WO STEHT DIE SOZIALE DEMOKRATIE BEZÜGLICH EINES PARITÄTSGESETZES? WAS IST ZU TUN? nales Mandat zu begeistern und Männern in der Kommunalpolitik Freiräume für ihre familiären Pflichten zu eröffnen. Dies setzt allerdings viel guten Willen insbesondere bei den Verwaltungen und den Parteien, aber auch bei der Bevölkerung voraus, wenn es um die Präsenzerwartungen vor Ort geht. Bessere Möglichkeiten geteilter Verantwortung würden vielen Frauen ebenfalls den Einstieg in ein politisches Amt erheblich erleichtern. Hierfür ist die sogenannte Doppelspitze(Frau und Mann teilen sich den Vorsitz) der richtige Weg. Damit könnten die vielfältigen Aufgaben und die Termine, die in der täglichen ehrenamtlichen Arbeit in einer Partei anfallen, geteilt werden. Denn in Parteien und Politik muss sich vor allem ein echter Wandel in den Köpfen vollziehen – weg von der Präsenzkultur hin zu einer Kultur, die Fähigkeiten und Einsatz wertschätzt. Engagement kann man nicht in der Einheit ‚Präsenz’ messen. Trotzdem nehmen viele Frauen die Herausforderung an und beweisen sich als ehrenamtliche wie hauptamtliche Mandatsträgerinnen. Frauen brauchen die innerparteiliche und/oder gesetzliche Geschlechterquote, um überhaupt erst in eine Position zu gelangen – sie brauchen sie nicht, um dort zu bleiben. In der Zwischenzeit wird in einigen Landesverbänden schon wieder darüber diskutiert, ob man(n) die innerparteiliche Geschlechterquote und insbesondere das Reißverschlussprinzip nicht wieder abschaffen solle. Dies zeigt, dass wir nicht nur einen zahlenmäßigen Rückschritt bei der Teilhabe von Frauen an Politik verzeichnen, sondern auch die Debatten in Teilen der sozialdemokratischen Partei und ebenfalls in der Gesellschaft wieder rückwärtsgewandt geführt werden. Wachsamkeit ist also angesagt, wenn es darum geht, Erkämpftes zu erhalten. Wachsamkeit wird aber nicht ausreichen für das Ziel der paritätischen Teilhabe von Frauen im Deutschen Bundestag. Alle Erfahrungen in der SPD, in anderen Parteien und mit der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter zeigen: Ohne verbindliche Vorgaben wird Macht nicht geteilt – nicht in der Wirtschaft und nicht in der Politik. Deshalb brauchen wir auch in Deutschland ein Paritätsgesetz bzw. eine entsprechende Wahlrechtsänderung für die Aufstellung von Wahllisten und von Direktkandidaturen – mit wirksamen Sanktionen bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorgaben. DIE SPD ALS AKTEURIN FÜR PARITÄTSGESETZE Zwei Bundesländer mit SPD-Regierungsführung bzw.-beteiligung haben vorgemacht, dass und wie Paritätsgesetze„gehen“, und erhöhen damit den Handlungsdruck auf die Bundesebene. Der Brandenburger Landtag hat am 31.01.2019 das erste Paritätsgesetz in Deutschland beschlossen; am 05.07.2019 folgte Thüringen. Auch wenn in beiden Gesetzen Parität nur für die Wahllisten und (noch) nicht für die Wahlkreisdirektkandidaturen gilt, bilden sie einen gleichstellungspolitischen Meilenstein. Sich auf Bundesebene und in den Bundesländern für Paritätsgesetze starkzumachen, bringt auch die„Luft nach oben“ in der Umsetzung von Geschlechter•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 73 gerechtigkeit in den eigenen SPD-Reihen voran. Vor allem aber werden die Parteien, die bislang noch keine innerparteilichen Geschlechterquoten haben, nun per Gesetz zur paritätischen Aufstellung ihrer Kandidat_innen verpflichtet. Wie ist nun der aktuelle SPD-Diskussionsstand auf Bundesebene? In ihrem Regierungsprogramm 2017 forderte die SPD eine paritätische Teilhabe von Frauen und Männern in den Parlamenten:„Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt beteiligt sind. Wir werden verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung gewinnen.“ 72 Dieses Anliegen ist mit dem Koalitionsvertrag von März 2018 zu einem gemeinsamen von SPD und CDU geworden:„Auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht gibt es noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Aktuell ist der Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag zurückgegangen. Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt beteiligt sind und deshalb verstärkt Frauen für die politische Beteiligung gewinnen.“ 73 In einem Beschluss vom Juli 2018 fordert die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, der Frauenorganisation der SPD,„die Parteien −− im Deutschen Bundestag auf, bei der nächsten Wahlrechtsänderung verbindliche Vorgaben für die Herstellung von Geschlechterparität zu schaffen, und −− in den Landtagen auf, in den Landtags- und Kommunalwahlgesetzen verbindliche Vorgaben für die Herstellung von Geschlechterparität zu schaffen“ 74 . Aus Anlass des Jubiläums„100 Jahre Frauenwahlrecht“ hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Resolution verabschiedet, in der die gleichberechtigte Teilhabe im Deutschen Bundestag als ein zentrales frauen- und gleichstellungspolitisches Vorhaben definiert wird:„Die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten muss eine der zentralen Fragen bei der anstehenden Wahlrechtsreform sein. 100 Jahre Frauenwahlrecht sind für uns ein politischer Auftrag: In einer Projektgruppe ‚Gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und Männern in den Parlamenten‘ sollen praktikable Lösungsvorschläge erarbeitet werden[…].“ 75 72 SPD: Zeit für mehr Gerechtigkeit. Unser Regierungsprogramm für Deutschland, 2017, S. 82. 73 CDU, CSU, SPD: Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land- Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 19. Legislaturperiode, 2018, S. 25. 74 SPD: Beschlüsse der ordentlichen Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen(ASF) – Vom Frauenwahlrecht zu Parität, 29. Juni bis 1. Juli in Saarbrücken, 2018, S. 44. 75 SPD-Bundestagsfraktion: Resolution 100 Jahre Frauenwahlrecht – Neue Zeiten. Neue Ideen. Wir machen mobil, 2018. 74••••••••••••••••••• AUSBLICK: WO STEHT DIE SOZIALE DEMOKRATIE BEZÜGLICH EINES PARITÄTSGESETZES? WAS IST ZU TUN? Diese Lösungsvorschläge wurden in einem Positionspapier von den weiblichen und männlichen Abgeordneten der Projektgruppe formuliert und in der SPD-Fraktion debattiert – wenngleich bislang nicht beschlossen:„Konkret nennen die Sozialdemokraten in ihrem Positionspapier drei Möglichkeiten für ein neues Wahlgesetz – sie unterscheiden dabei Optionen für Erst- und Zweitstimme: −− Quotierung der Listenwahl: Das Wahlgesetz wird so geändert, dass die Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einem Mann und einer Frau besetzt werden müssen. Nicht paritätisch besetzte Listen werden zurückgewiesen. −− Parität bei Direktwahl – Option 1: Für jeden Wahlkreis werden von jeder Partei eine Frau und ein Mann aufgestellt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen und kann einen Mann und eine Frau wählen – nicht zwangsläufig von der gleichen Partei. −− Parität bei Direktwahl – Option 2: Für jeden Wahlkreis werden von jeder Partei eine Frau und ein Mann aufgestellt. Jeder Wähler hat aber nur eine Stimme. Voraussetzung bei den Optionen für die Direktwahl wäre eine Verringerung der Wahlkreise. So würde sich auch die Zahl der Abgeordneten reduzieren.“ 76 Auch sind einige weibliche SPD-Abgeordnete Mitglieder in der interfraktionellen Parlamentarierinnen-Runde des Deutschen Bundestages. Diese hatte sich im Januar 2019 gegründet, um sich über die Rolle von Parität bei der sich damals in Vorbereitung befindlichen Wahlrechtsreform zu verständigen. Diese Runde fordert, dass eine Kommission für„Mehr Frauen im Deutschen Bundestag“ eingesetzt wird. Sollte das Wahlrecht für den Deutschen Bundestag wegen der vielen Überhangund Ausgleichsmandate doch noch geändert werden, darf sich diese Wahlrechtsreform nicht auf die Frage der Größe des Bundestags beschränken. Eine Wahlrechtsänderung ist nur zeitgemäß mit Parität. Mit der folgenden Option eines reinen regionalisierten Verhältniswahlrechts, in dem es keine Direktwahlkreise mehr gäbe, ließen sich beide Ziele erfüllen: −− Die gesetzliche Zahl der Abgeordneten würde niemals überschritten, weil durch knapp errungene Direktmandate keine Überhang- und damit auch keine Ausgleichsmandate entstehen würden. −− Die Wahllisten müssen Männer und Frauen im Wechsel berücksichtigen. Personen der dritten Option müssten sich vorher entscheiden, ob sie auf einem Männer- oder einem Frauenplatz kandidieren wollen. Wer keine entsprechend zusammengesetzte Liste einreicht, wird nicht zur Wahl zugelassen. Damit die regionale Vertretung auch weiterhin gewährleistet wird, sollten Landeslisten möglich sein. Es könnte auch ein festgelegter Anteil der Mandate über Bundeslisten verteilt werden, sodass jede Partei die Möglichkeit hätte, ihre Spitzenkandidat_innen auf einer Bundesliste zur Wahl zu stellen. 76 Christian Teevs: So treibt die SPD das Paritätsgesetz voran, SPIEGEL, 09.05.2019(Download: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-so-tre i bt- d i e-sp d- das-p a r ita e t sg e se t z-vo ra n- a-1266572.htm l). •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 75 WAS BLEIBT ZU TUN? Am Ende ist es eine politische Entscheidung, ob eine Entscheidung pro Parität getroffen wird. Ist dies der Fall, wird es Mittel und Wege geben, diese politische Entscheidung rechtlich abzusichern. Jetzt haben wir ein historisches Zeitfenster dafür. Wenn dieses nicht genutzt wird, wird es viele weitere Jahre, womöglich Jahrzehnte, dauern, bis sich in der Frage Parität wieder etwas bewegt. Wenn in anderen europäischen Ländern sowie auf anderen Kontinenten Paritätsgesetze rechtlich möglich und in der Praxis auch erfolgreich sind – warum nicht in Deutschland? So viel steht jedenfalls fest: Frauen müssen ihre Interessen selbst im Parlament vertreten können – nur dann bewegt sich etwas. Bestes Beispiel ist die Frage eines bedarfsgerechten Angebotes an Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen hat dies bereits seit Anfang der 1970er Jahre gefordert. Mehrheitsfähig wurde es erst in den 2000er Jahren, und den Rechtsanspruch für die ab Einjährigen gibt es erst seit 2013. Mehr Frauen in den Parlamenten – eine paritätische Vertretung erst recht – führen zu einer optimalen, längst überfälligen Machtbalance und damit auch zu einer nachhaltigeren und zukunftsfähigeren Politik. Wer weiter auf männliche Monokulturen setzt, verspielt die Zukunft, weil die Hälfte der Talente in unserer Gesellschaft bei den wichtigen und weichenstellenden Entscheidungen ausgegrenzt wird. Schluss mit unfairen Spielregeln! 76••••••••••••••••••• AUSBLICK: WO STEHT DIE SOZIALE DEMOKRATIE BEZÜGLICH EINES PARITÄTSGESETZES? WAS IST ZU TUN?•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 77 Autor_innen Dr. Petra Ahrens ist Senior Researcher im ERC-Forschungsprojekt„Gender, party politics and democracy in Europe: A study of European Parliament’s party groups” an der Tampere Universität in Finnland. Sie ist Mitherausgeberin der Femina Politica und des European Journal of Politics and Gender. Ihre aktuelle Publikation lautet „Gender Equality in Politics- Implementing Party Quotas in Germany and Austria“. Dr. Yasmina Banaszczuk arbeitet als Content Strategin in Berlin. Sie promovierte zur Soziologie von persönlichen Netzwerken und ist seit mehreren Jahren Expertin für Diversity und Online-Communitys. Jana Belschner ist Doktorandin am Institut für Vergleichende Politikwissenschaft der Universität Bergen in Norwegen. Ihre Forschungsschwerpunkte sind politische Repräsentation, Wahlen und politische Parteien. In ihrer Doktorarbeit analysiert und vergleicht sie Maßnahmen zur politischen Inklusion von Frauen und jungen Menschen – Quoten, parteiinterne Maßnahmen und finanzielle Mechanismen. Elke Ferner, parl. Staatssekretärin a.D., war langjährig Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Saarbrücken, Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen(ASF). Derzeit leitet sie den Fachausschuss Parität des Deutschen Frauenrates, ist Mitglied im Vorstand von UN Women Deutschland und im Vorstand von PES Women, der Frauenorganisation der europäischen Sozialdemokrat_innen. Yseline Fourtic ist Referentin im französischen Senat und Vorstandsmitglied des feministischen Vereins Assemblée des femmes. Sie hat zuvor für den Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern, im Büro der Ministerin für Familie, Kinder und Frauenrechte und des Vorsitzenden des Regionalrats Midi-Pyrénées gearbeitet. Dr. Uta Kletzing ist seit 2018 Referentin für Geschlechter- und Familienpolitik in der Friedrich-Ebert-Stiftung; davor war sie langjährig bei der EAF Berlin. Die studierte Psychologin und promovierte Politikwissenschaftlerin ist Expertin für das Thema Frauen in Führungspositionen, insbesondere in Politik und Verwaltung. Sie hat das Parité- Gesetz in Brandenburg mit auf den Weg gebracht. Prof. Dr. Petra Meier ist Professorin für Politikwissenschaften und Dekanin der Fakultät für Sozialwissenschaften an der Universität Antwerpen in Belgien. Sie ist Mitgründerin von A*, dem Netzwerk für Gender& Sexualitätsstudien der Universität Antwerpen, und ehemalige Vorsitzende des Belgischen Netzwerks für Feministische Studien. Für ihre Publikationen siehe https://www.uantwerpen. be/en/staff/petra-meier/publications/ Josephine Ortleb, MdB, ist seit 2017 direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Saarbrücken im Deutschen Bundestag. Seit 2018 ist sie außerdem Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen(ASF) Saar, Mitglied im ASF-Bundesvorstand und Landesvorsitzende der pro familia Saar. 2014 wurde sie in den Saarbrücker Stadtrat gewählt und erhielt 2015 für ihr kommunalpolitisches Engagement den Helene Weber-Preis. PD Dr. Monika Płatek arbeitet seit 1976 am Institut für Strafrecht der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau. Die Juristin und Feministin ist Mitbegründerin und langjährige Präsidentin der Polnischen Vereinigung für Rechtsausbildung. Sie war u.a. Rechtsexpertin der Ausschüsse des Sejm, des ODIHR der OSCE, des Open Society Institute und des Europarates sowie 2019 Kandidatin für das Europäische Parlament. Laurence Rossignol ist Senatorin des Departements Oise, Mitglied im Sozialausschuss und stellvertretende Vorsitzende der Delegation für Frauenrechte. Sie ist Vorsitzende des feministischen Vereins Assemblée des femmes. Zuvor war sie von 2014 bis 2016 Staatssekretärin für Familie und Senioren und bis Mai 2017 Ministerin für Familie, Kinder und Frauenrechte. Dr. Christian Steg ist Referent in der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats; zuvor war er für die Friedrich-Ebert-Stiftung und an verschiedenen Stellen im Deutschen Bundestag tätig. In seiner Promotion beschäftigte er sich mit der parteiinternen Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl. Impressum ISBN: 978-3-96250-433-5 1. Auflage September 2019 HERAUSGEBERIN: Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Politik und Gesellschaft Hiroshimastr. 17 10785 Berlin w w w.fe s.d e/ fo r u m p u g ANSPRECHPARTNERIN: Dr. Uta Kletzing, Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. ÜBERSETZUNG: Agnieszka Grzybkowska, Laura Schillings REDAKTION: Nele Lämmer GESTALTUNG: Dominik Ziller, DZGN ILLUSTRATIONEN: Katrina Günther, Thinking Visual Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung seitens der FES nicht gestattet. © 2019 · Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Forum Politik und Gesellschaft