Digitale Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung Horst-Springer-Stiftung für neuere Geschichte Sachsens in der Friedrich-Ebert-Stiftung Horst-Springer-Preisvorträge Beatrix Dietel Sachsens Landesuniversität zwischen Selbstverwaltung und Staat. Studien zur sächsischen Hochschulpolitik in der Weimarer Republik Vortrag anlässlich der Verleihung des Horst-Springer-Preises für sächsische Geschichte im Rahmen des Sachsenkolloquiums am 1. Februar 2017 1 Sachsens Landesuniversität zwischen Selbstverwaltung und Staat. Studien zur sächsischen Hochschulpolitik in der Weimarer Republik 1 Vortrag anlässlich der Verleihung des Horst-Springer-Preises für sächsische Geschichte im Rahmen des Sachsenkolloquiums am 1. Februar 2017 Meine Ausführungen möchte ich gern mit Worten beginnen, die der Rektor der Leipziger Universität auf der jährlichen Feier zum Rektoratswechsel am 31. Oktober 1924 an die anwesenden Regierungsvertreter richtete: „Die Universität ist sich dessen bewußt, was sie dem alten Staate zu verdanken hat, und sie vertraut dem neuen Staat, daß ihr auch in Zukunft gegeben wird, was ihr zukommt.“ 2 Ich möchte im Folgenden gern hinter diese Worte schauen und dabei einen Blick auf die Stellung der Universität Leipzig in der sächsischen und deutschen Hochschullandschaft des beginnenden 20. Jahrhunderts werfen: Zunächst: Das geradezu überbordende Selbstbewusstsein, das aus den Worten des Leipziger Rektors spricht, war durchaus nicht unbegründet: Die Leipziger Alma mater zählte zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum Spitzentrio deutschen Universitäten: Im zeitgenössischen Ranking der insgesamt 23 deutschen Universitäten, das sich nach der Studentenfrequenz bemaß, behauptete sie seit den 1880er Jahren den 3. Platz hinter Berlin und München. Auch innerhalb der sächsischen Hochschullandschaft nahm die Leipziger Universität eine hervorgehobene Stellung ein: Als einzige Universität hatte sie den Status einer Landesuniversität. Aus dem Kreis der sächsischen Hochschulen ragte sie zudem als einzige Volluniversität heraus, die sich betont auch den nicht anwendungsbezogenen Wissenschaften widmete. Neben der Universität in Leipzig bestanden in Sachsen zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch vier weitere staatliche Hochschulen: die Technische Hochschule Dresden, die Bergakademie Freiberg, die Forstliche Hochschule Tharandt und die Tierärztliche Hochschule Dresden. Als private Einrichtung kam als sechste Hochschule noch die Handelhochschule Leipzig hinzu. Dass auch die Dresdener Technische Hochschule unter den Technischen Hochschulen des Reiches traditionell auf dem dritten Platz rangierte mag als weiteres Indiz für das überregionale Prestige der sächsischen Hochschulen gelten. Zu den Strukturmerkmalen der sächsischen Hochschullandschaft zählte neben einer Schwerpunktbildung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich insbesondere der Umstand, dass von jedem Hochschul typus nur eine einzige Einrichtung vorhanden war. Bestimmte Konkurrenzsituationen, etwa jene um das wissenschaftliche Personal, waren daher innerhalb Sachsens praktisch ausgeschlossen. 1 Die Vortragsfassung wurde weitgehend beibehalten. Für Quellenbelege und Literaturangaben vgl. Beatrix D IETEL , Die Universität Leipzig in der Weimarer Republik. Eine Untersuchung zur sächsischen Hochschulpolitik, Leipzig 2015. 2 Georg S TEINDORFF , Jahresbericht des abtretenden Rektors am 31. Oktober 1924, in: R EKTORWECHSEL AN DER U NIVERSITÄT L EIPZIG , Jg. 1924, S.7. 2 Bei allem Selbstbewusstsein war jedoch auch dem Leipziger Rektor Georg Steindorff klar, dass die Universität ihre überregionale Bedeutung und den Spitzenplatz unter den deutschen Universitäten nicht dem eigenen Wirken, sondern in erster Linie der großzügigen finanziellen Förderung durch den sächsischen Staat verdankte. Dass Steindorff dabei noch 1924 vor allem an den alten Staat, d.h. die sächsische Monarchie des 19. Jahrhunderts dachte und in Bezug auf den neuen Staat nur einen – immerhin ganz wohlwollenden Anspruch formulierte, kann das Verhältnis der deutschen Hochschulen zur neugegründeten Republik kaum treffender charakterisieren. Woher kam diese Distanz? Für das deutsche Hochschulwesen war die Zeit des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts eine Blütezeit: Unter der wohlwollenden Förderung der Monarchen erlebten die Universitäten und Hochschulen des Deutschen Reiches einen bis dahin nie gekannten Aufschwung. Er zeigte sich im Ausbau ihrer Infrastruktur genauso wie in jenem des Lehrpersonals und war von einer wahren Explosion der Studentenzahlen begleitet. Die Universitätsprofessoren gehörten zur gesellschaftlichen Elite des Kaiserreichs. Die überwiegende Mehrzahl von ihnen befürwortete die Monarchie und hatte nicht das geringste Interesse an einer Veränderung der politischen Verhältnisse. Die Revolution vom November 1918, die einen gewaltsamen Übergang von der Monarchie zur Republik brachte, betrachteten sie demgemäß mit einer Mischung aus Skepsis und Ablehnung. Weil im Begriff der„Blütezeit“ immer auch der des„ Niedergangs “ mitschwingt, liegt nun der Schluss nahe, den Niedergang des deutschen Hochschulwesens – oder wenigstens dessen Beginn – an eben jenem Übergang von der Monarchie zur Republik zu verorten. Es spricht in der Tat vieles dafür, dass sich die Bedingungen für den Gedeih des Hochschulwesens in der Weimarer Republik wesentlich verschlechtert haben: Politische Instabilität und mangelnde Kontinuität in der Regierungsführung gelten als Strukturmerkmale der Weimarer Republik. Am sächsischen Beispiel lässt sich dies geradezu mit Händen greifen: In den knapp 13 Jahren zwischen November 1918 und der nationalsozialistischen Machtergreifung regierten hier 13 Kabinette unterschiedlichster politischer Couleur. Sechs Kultusminister mit Amtszeiten zwischen fünf Monaten und fünf Jahren gaben sich förmlich die Klinke in die Hand. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht waren die Ausgangsbedingungen für ein Gedeihen des Hochschulwesens alles andere als rosig: Das Reich und die deutschen Staaten litten unter dem verheerenden Erbe des Ersten Weltkriegs: die verfehlte Kriegsfinanzierung durch Staatsanleihen und die Reparationspolitik der Alliierten führten zu Beginn der 1920er Jahre zu einer der größten Inflationskrisen in der europäischen Geschichte. Die vorliegende Arbeit ist daher der Frage nachgegangen, wie sich das Hochschulwesen eines deutschen Kleinstaates unter diesen schwierigen Bedingungen entwickelt hat bzw. wie Hochschulpolitik in dieser Situation gestaltet werden konnte. Wegen der besonderen Struktur seiner Hochschullandschaft eignen sich die Universität Leipzig bzw. der Freistaat Sachsen für eine solche Untersuchung in besonderer Weise. Hochindustrialisiert, dabei flächenmäßig kompakt und dicht besiedelt zählte Sachsen zudem seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert zu den finanzkräftigsten deutschen Bundesstaaten. Wie definiert sich nun Hochschulpolitik und wie kann sie untersucht werden? Unter Hochschulpolitik wird im Folgenden das Zusammenspiel zwischen den Hochschulen als Selbstverwaltungskörperschaften einerseits und der staatlichen Kultusverwaltung 3 andererseits – bei der inhaltlichen, strukturellen und materiellen Ausgestaltung des Hochschulwesens – verstanden. Die vorliegende Studie untersucht Hochschulpolitik in zweifacher Hinsicht exemplarisch: Sie untersucht Hochschulpolitik erstens am Beispiel einer einzelnen Einrichtung, nämlich der sächsischen Landesuniversität. Durch die Einbettung in eine überschaubare Hochschullandschaft bieten sich hier jedoch vielfältige Vergleichsmöglichkeiten. Sie untersucht Hochschulpolitik zweitens anhand vier ausgewählter Themenfelder, die als hochschulpolitischen Kern themen gelten. Es sind dies: o die Entwicklung der universitären Selbstverwaltung o die Entwicklung des Beamtenrechts und seine Auswirkungen auf die Hochschulprofessoren o die Personalpolitik der Leipziger Universität, d.h. die Berufung der Professoren und schließlich zuletzt o die Finanzierung der sächsischen Landesuniversität Vorangestellt ist diesen inhaltlichen Überlegungen die Frage nach der Entwicklung der hochschulpolitischen Rahmenbedingungen. Grundmoment und Motor der Hochschulpolitik war schon in der Zeit des Kaiserreichs die Konkurrenz zwischen den deutschen Hochschulen und Kultusverwaltungen um die Gewinnung zugkräftiger Professoren. Über diese Konkurrenz um die Professorenberufungen erklärt sich auch der Zusammenhang zwischen den untersuchten Teilbereichen der Hochschulpolitik: günstige Gehalts- und Ruhestandsbedingungen, der Ausbau der universitären Infrastruktur und die materielle Ausstattung der Lehrstühle und Institute boten wichtige Anreize für eine erfolgreiche Berufungspolitik. I Hochschulpolitische Strukturen Ich möchte im Folgenden einige zentrale Ergebnisse der Untersuchung referieren und beginne mit den hochschulpolitischen Strukturen: Erkenntnisleitend war dabei die Frage, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und das hochschulpolitische Beziehungsgeflecht am Übergang von der Monarchie zur Republik verändert haben und welche Auswirkungen dies auf die Hochschulpolitik hatte. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen nur soviel: Auch im neuen Staat blieben die Hochschulen als Selbstverwaltungskörperschaften unter staatlicher Aufsicht erhalten. Im Hochschulwesen bestand zudem das Prinzip des Kulturföderalismus fort, d. h. der Bundesstaat und seine politischen Institutionen waren und blieben die maßgebliche Ebene der Hochschulpolitik. Das hochschulpolitische Beziehungsgefüge aus Kultusminister, Kultusverwaltung, Landtag und den Hochschulen selbst bestand auch im Freistaat Sachsen im großen und ganzen so fort, wie es schon unter der Monarchie existiert hatte. Zu den verfassungsbedingten Neuheiten zählten lediglich die Bindung der Kultusminister an eine politische Partei und die Abschaffung der zweiten Kammer des sächsischen Landtags, in der die Universität einen ständigen Vertreter(aus dem Kreis ihrer Professoren) besessen hatte. Die Einführung des allgemeinen und freien Wahlrechts änderte ferner die Zusammensetzung des Landtags und der auf dieser Grundlage gebildeten Regierungskoalitionen grundlegend. In der Anfangsphase der Republik hegten viele Hochschullehrer die Sorge, die Hochschulpolitik könne gerade durch die Parteibindung der Kultusminister in den Strudel 4 parteipolitischer Interessenskonflikte geraten. Diese Befürchtung erwies sich jedoch aus zwei Gründen als haltlos: Zum einen bildeten die häufigen Regierungswechsel ein natürliches Hemmnis für die Umsetzung kurzfristiger politischer Launen. Zum anderen zählte die Hochschulpolitik im Freistaat Sachsen weder zu den primären politischen noch zu den primären kulturpolitischen Fragen der Zeit. Die sächsischen Kultusminister der Weimarer Republik hatten weder ihrer Qualifikation noch ihrem beruflichen Werdegang nach eine engere Beziehung zum Kultusressort. Eine Ausnahme bildete lediglich der linksliberale Richard Seyfert(DDP). Er amtierte allerdings nur wenige Monate und seine Interessen lagen vornehmlich auf dem Gebiet der Schulpolitik. Die Mehrzahl der sächsis chen Kultusminister war dagegen eher„zufällig“ – zumeist aufgrund parteipolitischer Verteilungskämpfe – in die Verantwortung für das Kultusressort gelangt. In der Endphase der Weimarer Republik übten die jeweils amtierenden Ministerpräsidenten das Amt des Volksbildungsministers in Personalunion aus, was ihr kultur politisches Engagement zusätzlich begrenzte. Vor dem Hintergrund häufiger Regierungswechsel entwickelte sich das Hochschulreferat im Kultusministerium zur eigentlichen Schaltzentrale der sächsischen Hochschulpolitik. Die beiden Hochschulreferenten der Weimarer Republik – Willibalt Apelt und Robert Ulich – waren erst in den 1920er Jahren in den Dienst des sächsischen Kultusministeriums eingetreten. Sie repräsentierten den neuen Typus des„ Parteibuchbeamten “. Beide gehörten einer politischen Partei an, die auf dem Boden der Weimarer Reichsverfassung stand – Apelt war Mitglied der linksliberalen DDP, Ulich gehörte der SPD an. In beiden Fällen hatte das Bekenntnis zur Republik bei der Amtsvergabe eine wesentliche Rolle gespielt. Die These einer weitgehenden Verwaltungskontinuität am Übergang von der Monarchie zur Republik (wie sie für Sachsen etwa Karlheinz Blaschke formuliert hat) muss vor diesem Hintergrund bezweifelt werden. Will man aus diesem Umstand jedoch umgekehrt auf einen tiefgreifenden revolutionsbedingten Personalaustausch im sächsischen Kultusministerium schließen, so wird man ebenfalls getäuscht: Die personellen Veränderungen, die zur Amtseinsetzung von Apelt und Ulich führten, waren weder revolutionsbedingt noch – im engeren Sinne – politisch motiviert: Den Anlass boten in beiden Fällen vielmehr ganz triviale Gründe, nämlich das altersbedingte Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. dessen Wechsel in eine andere Beschäftigung. Der Typus des parteilosen Verwaltungsjuristen – der bereits unter der Monarchie vorgeherrscht hatte – bestand im Hochschulreferat in der Person des Referenten für juristische und finanzielle Fragen(Max von Seydewitz) fort. Der sächsische Landtag war – wie schon in der Zeit der Monarchie – über das Budgetrecht in die Hochschulpolitik involviert. Er war jedoch stärker Podium bzw. Spiegel der öffentlichen Auseinandersetzungen über das Hochschulwesen als eigentlicher Gestalter. Die Haushalte der sächsischen Hochschulen wurden – trotz kontroverser Diskussionen im Detail – zumeist in der beantragten Form genehmigt. Radikale Reformforderungen der Kommunistischen Partei – etwa nach Auflösung der theologischen Fakultät – wurden von den bürgerlichen Parteien genauso konsequent wie erfolgreich abgewehrt. Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass zur Durchsetzung – oder überhaupt zur Formulierung – hochschulpolitischer Ziele einzelner Parteien sowohl die politische Kontinuität als auch die Bedeutung der Hochschulpolitik im gesamtpolitischen und im bildungspolitischen Diskurs fehlte. II Beamtenrecht 5 Nachdem ich die Akteure und Strukturen vorgestellt habe, möchte ich mich nun der inhaltlichen Seite der Hochschulpolitik zuwenden. Ich beschränke mich dabei auf die Themen Beamtenpolitik, Berufungspolitik und Finanzierung und beginne mit den Auswirkungen der beamtenrechtlichen Reformen der Weimarer Republik auf die Leipziger Professoren. Die Eingliederung der Hochschullehrer in das allgemeine Beamtenrecht – die sog. „ Verlaufbahnung des Ho chschullehrerberufs“ – ist Teil eines längeren Professionalisierungsprozesses. Christian Jansen hat diese Entwicklung mit dem griffigen Diktum„Vom Gelehrten zum Beamten“ belegt. In der Weimarer Republik sind im Gefolge der allgemeinen Beamtenrechtsreformen wichtige Schritte auf diesem Weg erfolgt. Neben der Reform des Ruhestandsrechts, die u. a. die Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze brachte, waren vor allem die Besoldungsreformen für die Hochschulpolitik von zentraler Bedeutung. Zunächst zur Professorenbesoldung: Im Zuge der beiden sächsischen Besoldungsreformen von 1920 und 1927 erreichten die Professoren der Leipziger Universität überaus günstige Gehaltsverhältnisse und zwar sowohl im sächsischen als auch im überregionalen Vergleich. Dafür spricht in erster Linie ein hoher Anteil sog. Einzelgehaltssätze, also Gehältern, die aufgrund individueller Vereinbarungen über den Höchstsatz der Besoldungsordnung hinausgingen. Nach einer internen Aufstellung von 1923 waren mehr als ein Drittel der Leipziger Professoren in Einzelgehaltssätze eingestuft. An der Technischen Hochschule Dresden waren es nur zehn Prozent der Professoren. Von einer Benachteiligung der Universitätsprofessoren durch die republikanischen Regierungen kann also im Hinblick auf die Gehaltsverhältnisse keine Rede sein. Zu massiven Kürzungen der Professorengehälter kam es erst im Zuge der Weltwirtschaftskrise. Von diesen Kürzungen waren jedoch alle Staatsbeamten gleichermaßen betroffen und auch hier versuchte die Hochschulverwaltung schlimmere Auswirkungen zu verhindern. Wenn die Besoldungsverhältnisse günstig waren, so zeigt das Beispiel des Ruhestandsrechts, dass in der Weimarer Republik sogar eine Verbesserung der Situation gegenüber der Monarchie möglich war. Bereits 1920 erreichten die Leipziger Professoren die Festschreibung der sog. Emeritierung, einer Sonderform des professoralen – (ursprünglich des geistlichen) – Ruhestands, die u.a. die Zurruhesetzung bei vollem Gehalt und den Behalt gewisser akademischer Rechte vorsah. Vor 1918 waren die Leipziger Professoren dagegen lediglich pensioniert worden. Mit dem sächsischen Emeritierungsgesetz erlangte die Emeritierung 1927 dann für alle sächsischen Hochschulprofessoren Gültigkeit. Am Ursprung dieser Entwicklung stand der besondere Rechtsstatus, den die Leipziger Professoren noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts innehatten. Im Gegensatz zu ihren Kollegen an den übrigen sächsischen Hochschulen waren sie keine Staatsbeamten, sondern Stiftungsbeamte der Universität. Ihre Gehalts- und Ruhestandsbedingungen waren jeweils individuell ausgehandelt und hatten dadurch den Charakter privatrechtlicher Verträge. Die Regelungen des allgemeinen Beamtenrechts konnten folglich nicht ohne weiteres auf sie übertragen werden. Die Hochschulverwaltung musste vielmehr jede Neuerung mit jedem beamteten Universitätsprofessor individuell aushandeln. Weil der sächsischen Hochschulverwaltung der 1920er Jahre umgekehrt an der rechtlichen Gleichstellung der sächsischen Hochschullehrer gelegen war, profitierten die Professoren der übrigen sächsischen Hochschulen in dieser Situation von einer„ Rechtsangleichung nach oben “. 6 Zu den wichtigsten beamtenrechtlichen Neuerungen der 1920er Jahre gehörte schließlich die Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Übertritt in den Ruhestand im Bereich des öffentlichen Dienstes. In Sachsen wurde sie bereits 1920 eingeführt und auf 65 Jahre festgelegt. Auf die Professoren der sächsischen Landesuniversität konnte die Altersgrenzenregelung jedoch aus den eben geschilderten Gründen nicht einfach übertragen werden. In einer Sondervereinbarung erreichten diese vielmehr die Festlegung der Altersgrenze auf 70 Jahre. Die Einführung der Altersgrenzenregelung war vor allem in der älteren Generation der Professoren sehr umstritten, weil damit – auf Wunsch der sächsischen Hochschulverwaltung und entgegen der rechtlichen Tradition – der Verlust aller akademischen Rechte verbunden sein sollte. Mit dem Emeritierungsgesetz von 1927 wurde die Altersgrenze für alle sächsischen Hochschulprofessoren dann auf 68 Jahre festgelegt. Der Gegenwind an der Universität war inzwischen verhallt. Protest kam nur noch von der Rektorenkonferenz, wo es zur Begründung hieß:„Bei der ganz überwiegenden Mehrzahl der Hochschullehrer bleibt die Fähigkeit zu forschen und zu lehren bis zum 70. Lebensjahr in vollem Maße erhalten; bei vielen erreicht sie erst im Laufe des siebenten Lebensjahrzehnts ihren Höhepunkt.“[Zitatende] Der juristische Hochschulreferent im sächsischen Kultusministerium kommentierte die Erklärung lakonisch: „Dann wird’s allmählich Zeit!“. Den Parteien SPD und KPD ging die Angleichung der Rechtsverhältnisse der Hochschulprofessoren an die der übrigen Staatsbeamten jedoch nicht weit genug: in einem gemeinsamen Antrag forderten sie auch für diese eine Altersgrenze von 65 Jahren, wie sie für die übrigen Staatsbeamten galt. Der Antrag konnte sich im sächsischen Landtag jedoch nicht durchsetzen. In der Regierungsvorlage zum Emeritierungsgesetz hieß es zu dieser Frage: [Zitat]:„Denn abgesehen von der sehr er heblichen finanziellen Belastung, die eine Herabsetzung der Altersgrenze auf diesen Zeitpunkt mit sich brächte, würde die Einführung dieser Altersgrenze bestimmt zu sehr erheblichen Schwierigkeiten bei dem schon erwähnten, sehr scharfen Wettbewerb mit den anderen Hochschulländern bei der Berufung von Professoren führen.[!] Außerdem lehrt die Erfahrung, daß der Gelehrte in der Regel seinen amtlichen Verpflichtungen länger in vollem Umfange zu entsprechen vermag als der sich rascher abnutzende Beamte .“ [Zitatende] Im Reichsvergleich war die Altersgrenzenregelung für die sächsischen Professoren übrigens relativ streng: Eine Altersgrenze von 68 Jahren und niedriger kannten nur noch Preußen und Württemberg. Alle anderen Hochschulstaaten hatten die Altersgrenze für die Hochschulprofessoren auf 70 Jahre festgelegt oder sie hatten die Professoren grundsätzlich von der Altersgrenzenregelung ausgenommen. Die Motive der sächsischen Hochschulverwaltung hinter dieser Regelung treten klar zutage: zum einen sollten für die sächsischen Professoren möglichst einheitliche Ruhestandsbedingungen gelten, zum anderen spielte auch das Ziel einer Verjüngung des Lehrkörpers eine Rolle. Dass letzteres gelungen ist, lässt sich auch statistisch nachweisen. In der Weltwirtschaftskrise zeigte die Integration der Universitätsprofessoren in das allgemeine Beamtenrecht erstmals ihre Kehrseite: Ausnahmen von Regelungen, die für alle Staatsdiener galten, waren nunmehr auch für die Professoren der Leipziger Universität kaum noch mögli ch. So wurde etwa die gerade erst errungene Emeritierung im Zuge der Notverordnungspolitik zeitweise wieder abgeschafft, obwohl sie mittlerweile als sog. wohlerworbenes Beamtenrecht anerkannt war. III Berufung 7 Zugkräftige Professoren sind das geistige Kapital jeder Universität. Die Gewinnung solcher Professoren gilt daher als Herzstück gelungener Hochschulpolitik. Das „Ringen um die besten Köpfe“ ist zum einen derjenige Bereich der Hochschulpolitik, in dem sich die zwischenstaatliche Konkurrenz und die Existenz eines gesamtdeutschen Bezugsrahmens von Hochschulpolitik am deutlichsten zeigten. Sie ist zum anderen aber auch der Bereich, der das größte Konfliktpotential zwischen Hochschule und Hochschulverwaltung auf der Ebene des Einzelstaats barg. Auf der Ebene des Einzelstaats konkurrierte bei der Professorenberufung der Gestaltungswille der Fakultäten mit jenem der staatlichen Hochschulverwaltung. Während die Hochschulen und hier besonders die altehrwürdige Leipziger Universität das überkommene Vorschlagsrecht der Fakultäten in umfassendem Sinne als quasi-autonomes Selbstergänzungsrechts des Lehrkörpers verstehen wollten, beanspruchte die sächsische Hochschulverwaltung ein staatliches Ernennungsrecht und fühlte sich weder an die Reihenfolge der Fakultätsvorschläge noch an die Vorschlagsliste als solche zwingend gebunden. Grundgelegt war diese Problematik in der Tatsache, dass die faktisch zwischen Hochschulen und Staat geteilte „Zuständigkeit“ im Berufungsverfahren in Sachsen auch in der Zeit der Weimarer Republik nicht schriftlich, sondern nur gewohnheitsrechtlich geregelt war. Zu vier größeren Konflikten, die bis in den sächsischen Landtag hinein Wellen schlugen und auch in der Presse Beachtung fanden, kam es bezeichnenderweise in der sog.„ Ära Zeigner “, 1923, einer Phase, in der Sachsen durch ein linkssozialistisches Kabinett unter Beteiligung von USPD und zeitweise auch KPD regiert wurde und in der dem Kultusministerium mit Hermann Fleißner ein Vertreter der Unabhängigen Sozialdemokratie vorstand. Von einer politisch motivierten Berufung im eigentlichen Wortsinne kann allerdings nur in einem der vier Fälle gesprochen werden, nämlich der Berufung des österreichischen Sozialdemokraten Max Adler auf das neugegründete Ordinariat für Soziologie an die Universität Leipzig. Diese Berufung scheiterte allerdings letztlich am Rückzug des Bewerbers. In den übrigen Fällen, der Berufung des Münchener Privatdozenten Sigmund Hellmann auf den Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte der Landesuniversität, die Berufung des Leipziger Privatdozenten Herrmann Schneider auf das hiesige Extraordinariat für Philosophie und Pädagogik sowie jene des Dresdner Extraordinarius Harry Dember auf den Lehrstuhl für Experimentalphysik an der Technischen Hochschule, spielten bei der Berufung die politische Motive, d.h. politische Einstellung der Bewerber, nur eine untergeordnete Rolle. Im Vordergrund standen hier nicht zuletzt auch finanzielle Motive. Sie gerieten dennoch zur Machtfrage zwischen Hochschulen und Hochschulverwaltung, die die Hochschulverwaltung jeweils für sich entschied. Gemessen an der Gesamtzahl der Berufungen machen die geschilderten Konflikte allerdings nur einen verschwindend geringen Teil aus. Es kann somit festgestellt werden kann, dass die Besetzung der Lehrstühle an den sächsischen Hochschulen auch unter den veränderten politischen Bedingungen überwiegend konfliktfrei verlief. Überdies waren Konflikte zwischen Hochschulverwaltung und Universität um die Besetzung von Lehrstühlen auch kein dezidiert „Weimarer“ Phänomen : solche Auseinandersetzungen hatte es auch unter der Monarchie schon gegeben.  Ein spezifisch„Weimarer“ Konflikt war dagegen die bis zum Ende der Republik geführte Auseinandersetzung der sächsischen Hochschulverwaltung mit dem sächsischen Landeskonsistorium um die Besetzung der Lehrstühle an der(evangelisch-)theologischen Fakultät. Interessant ist, dass in diesem Fall die Konfliktlinie nicht in erster Linie zwischen 8 Fakultät und Ministerium bzw. Hochschulverwaltung sondern zwischen Hochschulverwaltung und der obersten sächsischen Kirchenbehörde verlief. Daneben hat er jedoch auch die Theologische Fakultät selbst tief gespalten.  Was war der Inhalt des Konflikts? Im Gefolge der Trennung von Kirche und Staat hatte die sächsische Kultusverwaltung das Mitbestimmungsrecht der Landeskirche bei der Besetzung der theologischen Lehrstühle,(das unter der Monarchie durch einen in evangelicis berufenen Staatsminister wahrgenommen worden war,) als erledigt angesehen: Seit Beginn der 1920er Jahre wurde das Landeskonsistorium nicht mehr vor der Besetzung von theologischen Lehrstühlen gutachterlich gehört, sondern nur noch nachträglich um Stellungnahme gebeten.  Die Tendenz dieses Vorgehens war weder im engeren Sinne antikirchlich noch gar laizistisch, sondern richtete sich gegen eine bestimmte – als sehr„ orthodox “ geltende Auffassung des Luthertums.  Wie im Falle der Konflikte zwischen Fakultäten und Hochschulverwaltung saß die letztere auch hier am längeren Hebel und konnte die eigene Linie letztlich durchsetzen. Zu Beginn der 1930er Jahre wurde allerdings deutlich, dass das Landeskonsistorium seine Macht durchaus auch im Hintergrund ausüben konnte: sein Agieren trug maßgeblich zum Scheitern der Berufung des Marburger Neutestamentlers Rudolf Bultmann bei, den die sächsische Hochschulverwaltung gern nach Leipzig geholt hätte.  Das freie neutestamentliche Ordinariat wurde schließlich in der Zeit der Republik überhaupt nicht wiederbesetzt, auch wenn man damit – wie der sächsische Hochschulreferent Robert Ulich resigniert äußerte –„e inem Teil der Fakultät geradezu einen Gefallen[tat], der meiner Ansicht nach allerdings für die Zukunft der Fakultät und für die geistige Berührung des Theologentums mit der Gegenwart nicht die richtigen Wege wählt.“ Um dem gesamtdeutschen Bezugsrahmen der Berufungspolitik Rechnung zu tragen und die Effektivität der sächsischen Hochschulpolitik zu überprüfen, habe ich die Berufungen auf Leipziger Lehrstühle sowie die Abgänge bzw. Wegberufungen Leipziger Professoren statistisch untersucht: Ziel der Analyse war es, die Stellung der Universität Leipzig im Berufungssystem der deutschen Universitäten zu bestimmen. Marita Baumgarten unterscheidet hier – für die Ordinarien – drei Kategorien, nämlich 1.) Einstiegsuniversitäten in die erste[ordentliche] Professur, 2.) Aufstiegs- bzw. Durchgangsuniversitäten und 3.) Endstationsuniversitäten, die den Gipfel der akademischen Karriere darstellten. Die Analyse der Abgänge Leipziger Ordinarien zeigt zunächst, dass die Leipziger Universität auch noch in der Weimarer Republik zu den sog. Endstationsuniversitäten zählte: Wer es einmal auf ein Leipziger Ordinariat geschafft hatte, beschloss dort in der Regel seine akademische Karriere. Die natürlichen Abgangsgründe – das Erreichen der Altersgrenze oder der Tod – überwogen mit drei Vierteln bei weitem. Die sog. akademische Fluktuation – also die Berufungen an eine andere Universität – machte dagegen nur ein Viertel der Abgänge aus. Für das Prestige der Leipziger Universität auf dem deutschen„Berufungsmarkt“ sprechen darüber hinaus auch die Rekrutierungsmuster: Auf ein Leipziger Ordinariat wurden mehrheitlich Kandidaten berufen, die es zuvor schon an einer anderen deutschen Universität zum Ordinarius gebracht hatten(55,7 Prozent). Immerhin einem Viertel gelang jedoch der Aufstieg aus einem planmäßigen Extraordinariat und zwar zumeist an der Universität Leipzig selbst. Diese sog. Hausberufungen waren in der Weimarer Republik also keineswegs so anrüchig wie heute. Ihr hoher Anteil an den Berufungen verdeutlicht eine wichtige 9 Nebenfunktion der Universität Leipzig als Aufstiegsuniversität für den eigenen akademischen Nachwuchs. Die Einstiegschancen für den akademischen Nachwuchs in ein Ordinariat waren in Leipzig dagegen gering. Kandidaten, die zuvor noch keine planmäßige Professur bekleidet hatten – also Titularprofessoren und Privatdozenten – gelangten in Leipzig nur in seltenen Fällen in ein Ordinariat und zwar ganz unabhängig davon, ob sie per Hausberufung aufsteigen wollten oder von auswärts kamen. Diese Stellung der Leipziger Universität als Endstationsuniversität wird jedoch durch die Tatsache relativiert, dass Leipzig immerhin ein Viertel seiner Abgänger durch Abwerbung anderer Universitäten verlor. In den meisten Fällen führte der Weg nach Berlin, in wenigen Fällen nach München oder an eine andere deutsche Universität. Es zeigt sich darin vor allem ein gewisser Zulieferer status, den die Leipziger Universität für die Berliner Schwester innehatte. Dies bestätigt zugleich einen Befund, den Frank Wagner in seiner Studie über das Berliner Ordinarienkollegium gemacht hat. Er beschreibt die Stellung der Berliner Universität als den einer„ Superuniversität “, in einem System sog.„ Zubringeruniversitäten “, zu denen auch die Leipziger Alma mater zählte. Ein interessantes Licht auf die Stellung der Leipziger Universität in der deutschen Wissenschaftslandschaft wirft zudem die regionale Herkunft der nach Leipzig berufenen Professoren. Die von auswärts berufenen Kandidaten kamen zumeist aus Preußen, Hessen oder Thüringen, nur wenige dagegen aus Süd deutschland. Die Leipziger Universität agierte also – wie auch die Berliner – was ihre Berufungen betraf, in einem auffallend preußischen bzw. mittel- bis norddeutschen Bezugsrahmen. Insgesamt stellt sich die Leipziger Universität also neben Berlin und München auch noch zur Zeit der Weimarer Republik als Endstationsuniversität dar. Es deutet sich jedoch bereits ein Abstand in der Rangfolge – vor allem gegenüber der Berliner Universität – an. Dieser Abstand vergrößerte sich in den 1930er und 1940er Jahren noch. Michael Parak, der die Personalpolitik der Leipziger Universität in der Zeit des Nationalsozialismus untersucht hat, spricht daher in Bezug auf Leipzig nicht mehr von einer Endstationsuniversität, sondern nur noch von einer„ den Endstationsuniversitäten nahestehenden “ Universität. Man mag dies als Indiz jenes„ Niedergangs “ deuten, von dem ich eingangs gesprochen habe. IV Finanzierung Wie die Frage des der beamtenrechtlichen Entwicklungen eignet sich auch dieses Untersuchungsfeld besonders für die Betrachtung der gesamtsächsischen Perspektive. Ich möchte zunächst einige Worte zur Struktur der Hochschulhaushalte verlieren und damit vor allem die Frage beantworten: Wer finanzierte die sächsischen Hochschulen? Spätestens seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts hat sich der sächsische Staat als maßgeblicher Finanzier seiner Hochschulen etabliert. An diesem Zustand hat sich auch in der Weimarer Republik nichts geändert. Die Landesuniversität stach aus den sächsischen Hochschulen durch einen besonders hohen Anteil eigener Einnahmen heraus: sie finanzierte immerhin rund 17 Prozent ihres Haushalts aus eigener Kraft. Dieser Umstand rührt aus der Tatsache, dass die Universität als 10 Stiftungsuniversität der sächsischen Kurfürsten noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts über ein namhaftes eigenes Vermögen verfügte. Neben dem sächsischen Staat bestanden noch weitere Finanzierungsquellen. Vor allem an den großen Bau projekten für die Hochschulen waren in der Regel auch die Hochschulstädte in größerem Umfang beteiligt. Sie stellten meist die Grundstücke kostenlos zur Verfügung und schossen gelegentlich auch darüber hinaus beachtliche Summen zu. Im Gegensatz zum Staatszuschuss lässt sich diese Fremdfinanzierung jedoch nur schwer exakt quantifizieren. Der Freistaat Sachsen gab zwischen 1918 und 1933 durchschnittlich rund fünf Prozent seines Gesamthaushalts für seine Hochschulen aus. In den Anfangsjahren der Republik und in der Stabilisierungsphase – seit Mitte der 1920er Jahre – sind die Hochschulausgaben teilweise sogar stärker als der sächsische Staatshaushalt gewachsen. Dies spricht nicht nur für das ungebrochene Interesse des sächsischen Staates an der Wissenschaftsförderung, sondern steht auch in krassem Gegensatz zur eher randständigen Bedeutung der Hochschulpolitik in der öffentlichen Diskussion der Weimarer Republik. Das überproportionale Wachstum der Hochschulausgaben kam in erster Linie dem infrastrukturellen Ausbau der sächsischen Hochschulen zugute: mit diesen Mitteln wurden in der Regel große Bauprojekte finanziert. Zu den Bauprojekten der 1920er Jahre zählten etwa der Veterinärmedizinischer Campus Leipzig, verschiedene Leipziger Universitätskliniken, aber auch der Neubau der Chemischen Institute an der Technischen Hochschule Dresden sowie die Errichtung eines Braunkohle-Forschungsinstituts an der Bergakademie Freiburg. Diese Beispiele illustrieren nicht allein, dass vom infrastrukturellen Ausbau alle sächsischen Hochschulen gleichermaßen profitierten, so verdeutlichen zugleich, dass Hochschulpolitik, insbesondere in Gestalt der materiellen bzw. infrastrukturellen Ausstattung immer auch regionale Infrastrukturpolitik ist. Auch im Hinblick auf den infrastrukturellen Ausbau war übrigens die Konkurrenz um die Professorenberufungen ein nicht zu unterschätzender Motor der Entwicklung. Dies zeigte sich etwa im Zusammenhang mit der Berufung des Kieler Gynäkologen Walter Stoeckel. Stoeckel erhielt 1922 einen Ruf nach Leipzig und machte den Neubau der Universitätsfrauenklinik zur Bedingung für dessen Annahme. Die sächsische Hochschulverwaltung erfüllte ihm diesen Wunsch inmitten der Inflationskrise und der amtierende Hochschulreferent Apelt quittierte diesen„ Coup “ in seinen Memoiren mit den Worten:„Wir haben ihm die schönste und damals noch modernste Universitätsfrauenklinik gebaut, und er kam zur großen Genugtuung der medizinischen Fakultät.“[Zitatende] Stoeckels Abwanderung konnte dieses überaus großzügige Willkommensgeschenk jedoch nicht verhindern. Nur vier Jahre später zog er an die Berliner Universität weiter. Den größten Teil der Hochschulausgaben wandte der sächsische Staat traditionell für die Leipziger Universität auf. Daran änderte sich auch in den Jahren der Weimarer Republik nichts. Betrachtet man jedoch die Verteilung der Ausgaben auf die einzelnen sächsischen Hochschulen, so zeichnet sich seit Mitte der 1920er Jahre eine deutliche Prioritäten verschiebung ab. Sie kam vor allem der Technischen Hochschule Dresden zugute. Auch die sächsische Bergakademie hat von der Umverteilung der Hochschulausgaben überdurchschnittlich profitiert und dies trotz sinkender Studentenzahlen. Im Fall der Bergakademie mag man diese Entwicklung mit der Bedeutung des Industriestandortes Sachsen erklären können, mit veränderten Prioritäten in der sächsischen Wirtschaftspolitik sowie entsprechenden Modernisierungsbestrebungen. Mit Blick auf die Technische Hochschule Dresden geht diese Interpretation jedoch fehl: Der Ausbau war hier 11 weder allein auf Großbauprojekte noch auf die Förderung der technischen Disziplinen beschränkt. Er erfolgte vielmehr dezidiert im kultur- und sozialwissenschaftlichen Bereich und stellte einen bedeutenden Schritt auf dem Weg der Technischen Hochschule zur „ Voll universität“ dar. Den Anknüpfungspunkt für den kultur- und sozialwissenschaftlichen Ausbau bot das Engagement der Technischen Hochschule in der Lehrer ausbildung: Die Technische Hochschule hatte insbesondere der Verlegung der Volksschullehrerausbildung an die Hochschulen ihre Tore geöffnet. Die sächsische Landesuniversität hatte sich dagegen gegen dieses Prestige objekt der Weimarer Kultuspolitik aus falsch verstandenem Traditionsbewußtsein verwahrt. Das Verhältnis zwischen der Leipziger Alma mater und der Technischen Hochschule Dresden nahm unter diesen Bedingungen in der zweiten Hälfte der Weimarer Republik zunehmend die Züge eines echten innerstaatlichen Konkurrenzkampfes an. Der Einwurf des DDPAbgeordneten Bernhard Claus in einer Landtagsdebatte aus dem Jahre 1926 brachte diese Entwicklung auf den Punkt, indem er bemerkte:„ein kleines Land wie Sachsen müsse angesichts der finanziellen Lage überlegen, ob es sich zwei Universitäten[sic!] leisten könne. “ Dieser Einwurf ist umso bemerkenswerter als die finanzielle Lage Sachsens 1926 nun gerade nicht die angespannteste war. Ein ausgesprochener Plan lag der Prioritätenverschiebung allerdings nicht zugrunde. Sie ergab sich vielmehr aus der Summe einzelner Entscheidungen. Die Haltungen der Hochschulen zu bestimmten tagesaktuellen bildungspolitischen Zielen konnten dabei jedoch entscheidend sein. Einen ungekannten Einbruch erlebte die Hochschulfinanzierung in der Weltwirtschaftskrise. Durch wirtschaftshistorische Forschungen ist inzwischen bekannt, dass der Freistaat aufgrund seiner Wirtschaftsstruktur von dieser Krise stärker als andere deutsche Staaten betroffen war. Personal- und Sachausgaben wurden empfindlich gekürzt, die Bautätigkeit kam nahezu zum Erliegen. Gerade die außerordentlichen Ausgaben zur Finanzierung großer Bauprojekte stellten in der Krisenzeit Sparposten„par excellence“ dar. An ihnen lässt sich die Reaktion des sächsischen Staates auf Wirtschaftskrisen und Stabilisierungsphasen am deutlichsten ablesen. Die Entwicklung der außerordentlichen Hochschulausgaben belegt zudem, dass die Sparmaßnahmen der 1930er Jahre die sächsischen Hochschulen weitaus stärker getroffen und nachhaltiger geschwächt haben als jene der Inflationskrise. Fazit: Welches Fazit läßt sich aus dem Gesagten für die Hochschulpolitik des Freistaates Sachsen in der Weimarer Republik ziehen? Wie ist diese zu bewerten? Ich habe eingangs die ungünstige Ausgangslage umrissen, unter der sich die sächsische Hochschulpolitik in der Weimarer Republik entwickelt hat. Nicht nur gemessen an dieser Ausgangslage ist die Bilanz eine positive: Im Zuge der beamtenrechtlichen Reformen der Weimarer Jahre erreichten die sächsischen Professoren ausgesprochen günstige Besoldungs- und Ruhestandsbedingungen. Mit der Einführung der Emeritierung als Standard des akademischen Ruhestands hat sich die Rechtssituation im Vergleich zur Monarchie sogar verbessert. Auch nach 1918 gelang es der sächsischen Hochschulverwaltung zugkräftige Professoren für die sächsische Landesuniversität zu gewinnen. Abwerbungen von Leipziger Ordinarien waren selten, und gelangen wenn, dann nur den großen Schwestern Berlin und München. Die sächsische Landesuniversität konnte sich auch in dieser Hinsicht neben Berlin und München 12 weiterhin im Spitzentrio der deutschen Universitäten behaupten, auch wenn sich hier erste Abstriche andeuten. Der Freistaat förderte den personellen und infrastrukturellen Ausbau der Landesuniversität – wie auch jenen der übrigen sächsischen Hochschulen – durch großzügige Investitionen. Zu einem Einbruch der Wissenschaftsfinanzierung kam es erst infolge der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre. Von den drastischen Sparmaßnahmen waren jedoch alle Teile der staatlichen Verwaltung betroffen. Die Befürchtungen der Professoren gegenüber den republikanischen Regierungen haben sich also nicht bewahrheitet. Dass die sächsischen Hochschulen in den 1920er Jahren weiterhin florierten, verdankt sich in erster Linie dem unermüdlichen Wirken der Hochschulreferenten im sächsischen Kultusministerium. Gegenüber wechselnden Regierungen und Kultusministern bildeten sie nicht nur das Element der Kontinuität, sie waren vielmehr die eigentliche Schaltzentrale der sächsischen Hochschulpolitik in der Weimarer Republik. Paradoxerweise war eine halbwegs einheitliche Linie in der Hochschulpolitik deshalb nicht trotz, sondern wegen der fehlenden politischen Kontinuität auf Regierungsebene möglich. Wenn sich unter dem Einfluss der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre Anzeichen jenes eingangs erwähnten„Niedergangs“ finden, so können diese jedoch nicht vollständig auf das Konto der Republik gehen. Zwar kam es hier erstmals zur drastischen Einsparungen im Hochschulbereich sowie zu einer vorübergehenden Aushöhlung der wohlerworbenen Beamtenrechte. Erst unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurden jedoch die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, mit den überkommenen hochschulpolitischen Traditionen grundlegend zu brechen. 13