F E B 2019 MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Menschen fördern – Hartz IV reformieren Lösungsvorschläge für eine bessere Grundsicherung in Deutschland Der Schlachtruf„Hartz IV muss weg“ wird zur Nebelkerze, wenn man keine konkrete Alternative benennt. Richtig ist, wer den Menschen wirksam helfen will, muss die soziale Grundsicherung an die Herausforderungen der Zukunft anpassen. Das macht eine neue Balance des Grundsatzes„Fördern und Fordern“ notwendig. Die Weiterentwicklung der Grundsicherung muss sich an folgenden Leitlinien orientieren: Sie sollte auf Menschen beschränkt werden, die dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Weil Deutschland Fachkräfte braucht, muss die Qualifikation der Beschäftigten konsequent gefördert werden. Zugleich gilt es Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Nicht zuletzt sind Sanktionen mit Augenmaß durchsetzen. Die neue Orientierung stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz der Grundsicherung und festigt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dies ist dringend notwendig angesichts der schnell voranschreitenden Digitalisierung von Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft. Heinrich Alt, Horst Föhr, Jürgen Niemann, Petra Rossbrey, Heinrich Tiemann Soziale Sicherung in einer solidarischen Gesellschaft Der deutsche Sozialstaat wird international als Vorbild wahrgenommen – eine Errungenschaft, die eng an die 150-jährige Geschichte der Sozialdemokratischen Partei geknüpft ist. Trotz dieses Erfolges wird der Diskurs über unser Sozialversicherungssystem polarisiert geführt. Hauptgegenstand: die HartzReformen und insbesondere„Hartz IV“. Während diese außerhalb der Sozialdemokratischen Partei zum großen Teil begrüßt wurden und allgemein die Auffassung vertreten wird, dass damit der Aufstieg Deutschlands von einer schwächelnden hin zur wirtschaftsstärksten Nation Europas zumindest beschleunigt, wenn nicht gar erst ermöglicht wurde, hadern große Teile der Sozialdemokratie und der Linken mit ihnen. Diese zum Teil mit großer Härte ausgetragene Kontroverse lähmt das Handeln der Sozialdemokratie. Die Positionen reichen von„Hartz IV muss weg“ bis zu der Haltung, dass eigentlich alles so bleiben kann, wie es ist. In dieser Atmosphäre ist eine konstruktive Debatte zur Lösung offensichtlicher Schwächen des Systems oder gar ein offener, sachlicher Diskurs über die sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung in Deutschland schwierig. Das Bedauerliche an dieser Situation ist, sie hilft den auf Unterstützung angewiesenen Menschen in keiner Weise weiter. Nun stellen Globalisierung, Digitalisierung, die zunehmende Alterung der Gesellschaft und der rasante und tiefgreifende Wandel der Arbeitswelt unsere Sozialsysteme vor neue und bisher noch nicht gekannte Herausforderungen. Gerade jetzt also ist eine zielgerichtete Diskussion zur Gestaltung der Arbeitswelt sowie ihrer Chancen und Risiken nötig. Nun auch müssen Entscheidungen getroffen werden, die unsere soziale Sicherung zukunftsfest machen. Gerade jetzt braucht es eine starke sozialdemokratische Stimme, die diese Anpassungen sozial und wirtschaftlich verantwortlich zu gestalten in der Lage ist. aufgrund der Verweigerung durch die Koalitionspartner, hat sich in den letzten Jahren ein erheblicher Reformstau aufgebaut. Der muss, auch um die wirtschaftlichen Erfolge nachhaltig zu sichern, zügig abgebaut werden. Gute Sozialpolitik hat sich dabei stets am Nutzen für die betroffenen Menschen zu orientieren und muss die Akzeptanz der sozialen Sicherung festigen. In diesem Diskurs sollte es jedoch nie allein um die Organisation von Transferleistungen gehen, sondern immer auch um das Selbstverständnis unserer sozialen Demokratie: Was dürfen wir von den Mitgliedern unserer Gesellschaft erwarten und auch einfordern? Für wen wollen und müssen wir welche Unterstützung gewähren? Welche Sicherheiten braucht es für ein würdevolles Leben? Grundüberzeugung sozialdemokratischer Politik ist dabei stets, dass nur eine starke und gelebte Solidarität das Fundament sowohl für den Zusammenhalt der Gesellschaft als auch für den wirtschaftlichen Wohlstand Deutschlands bilden kann. Ein starker Staat gibt die Sicherheit, dass niemand ins Bodenlose fällt und sorgt für den sozialen Ausgleich, den die marktwirtschaftlichen Kräfte alleine nicht herstellen können. Dieses Solidaritätsverständnis beruht nicht zuletzt auch auf der Menschenwürde. Empfänger von Sozialleistungen sind keine Bittsteller. Sozialleistungen müssen stets das Ziel haben, mündige Bürger_innen dazu zu befähigen, ihr Leben eigenverantwortlich gestalten zu können. Grundüberzeugung sozialdemokratischer Politik ist zudem, dass starke Schultern mehr tragen sollten als schwache. Diese Haltung ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Sozialstaates. Dies bedeutet auch, dass nur denen geholfen wird, die Hilfe wirklich benötigen. Schließlich wird die für einen starken Sozialstaat nötige Akzeptanz ihrer Sozialsysteme nur gesichert, wenn Missbrauch die Ausnahme bleibt. Was ist zu tun? Die Hartz-Reformen haben viel dazu beigetragen, dass Deutschland wirtschaftlich solide dasteht. Soweit dies in den Koalitionen möglich war und ist, hat die Sozialdemokratie stetig daran gearbeitet die Sicherungssysteme an neue Herausforderungen und Entwicklungen anzupassen. Das Chancenteilhabegesetz, das Starke-Familien-Gesetz, die Anpassungen von Freibeträgen, das Programm für Langzeitarbeitslose und nicht zuletzt die Einführung des Mindestlohns wären ohne die Sozialdemokratie nicht vorstellbar. Dennoch, und nicht zuletzt Wenn Menschen in Deutschland Leistungen der sozialen Sicherung beziehen, heißt das, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht allein aus eigener Kraft sichern können. Es heißt aber auch, dass sie sich in diesem Fall auf den Staat verlassen können und nicht auf das Netz von Familie und Freunden angewiesen sein müssen. Das ist dann kein Skandal, sondern Ausdruck des Funktionierens des Sozialstaates, den es so nur in sehr wenigen Staaten dieser Welt gibt. „Hartz IV muss weg“ – ohne konkrete Alternative entpuppt sich der Schlachtruf schnell als Nebelkerze. Wahre Hilfe für die betroffenen Menschen bringt nur eine neue Balance des Grundsatzes„Fördern und Fordern“. Erste Etappenziele auf diesem Weg, wie der Soziale Arbeitsmarkt und das Qualifizierungschancengesetz, hat die SPD auf den Weg gebracht. Die Weiterentwicklung des Systems der Grundsicherung muss sich an folgenden Leitlinien orientieren: • Die Grundsicherung Hartz IV sollte auf Menschen beschränkt werden, die auch wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen • Qualifikation muss konsequent gefördert werden • Arbeit muss sich lohnen – Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen • Regeln mit Augenmaß durchsetzen Auf dieser Grundlage wollen wir die Menschen mit folgenden Maßnahmen weiter unterstützen. I. Sicherungssysteme auf Zielgruppen fokussieren Viele Bedürftige werden in der Grundsicherung betreut, obwohl sie dort nicht hingehören. Hartz IV ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende- wer sie bekommt, sollte also in der Lage sein, durch Unterstützung des Sozialstaates und eigene Anstrengungen wieder in die Arbeitsgesellschaft zurück zu finden. Wenn aber Menschen keine Chance haben, das System zu verlassen, dann gehören sie da auch nicht hinein. S 2 Ziel sollte stets sein, Menschen dort zu betreuen, wo sie die beste Förderung für ihre jeweilige Lebenssituation erhalten können. Wenn Leistungsbereiche zu Akteuren verlagert werden, die deutlich besser für Teile der derzeitigen Hartz IV Bezieher_innen Betreuungsangebote bereitstellen können, kann die nachgelagerte Hartz IV-Grundsicherung so klein wie möglich gehalten werden. Die hierdurch entlasteten Jobcenter können durch ein deutlich verbessertes Betreuungsverhältnis wie auch eine inhaltlich auf ihre Kernkompetenzen fokussierte Gruppe die eigenen Dienstleistungen zielgerichtet optimieren und sich auf Menschen konzentrieren, bei denen tatsächlich eine Chance auf Integration besteht. Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden: • Für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollten die Jugendämter zuständig sein. Sie kennen die Familien und ihre Lebenslagen in der Regel besser als die Jobcenter und können neben der finanziellen Förderung weitere Unterstützungsleistungen anbieten. Jugendliche/ junge Erwachsene bis 25 Jahre sind sowohl bei der Berufsorientierung, der Berufsberatung und der Ausbildungsvermittlung von den Arbeitsagenturen zu betreuen. • Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe(BAB) oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG) erhalten, sollten nicht zusätzlich auf Hartz IV-Leistungen zurückgreifen müssen. Diese Leistungen sind existenzsichernd zu gestalten. • Die de facto nicht erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen (rund 250.000) werden von den Kommunen und Wohlfahrtseinrichtungen betreut und sollten Chancen auf dem sozialen Arbeitsmarkt erhalten. Die Finanzierung dieser kommunalen Leistungen ist sicherzustellen. • Dazu gehören insbesondere Obdachlose, längerfristig Kranke und Drogenabhängige. Kommunen haben deutlich bessere Betreuungsmöglichkeiten und können zielgerichteter Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen. Menschen, die besondere Hilfe und Unterstützung brauchen, benötigen passende Angebote, die das Ziel haben, sie zu befähigen, ihre Ressourcen zu nutzen und spezifische Probleme zu überwinden. Erst wenn eine Arbeitsfähigkeit grundsätzlich möglich ist, sollten die Jobcenter die Betreuung übernehmen und mit Beratung, Förderung und Vermittlungsbemühungen beginnen(ggf. gemeinsam mit der betreuenden Institution). • Alle sozialversicherungspflichtigen Aufstocker sollten durch die Arbeitsagenturen betreut werden. Sie sind Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung und haben damit Anspruch auf deren Dienstleistung. • Kein in Vollzeit arbeitender Mensch darf allein wegen seiner Kinder auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein. Der Ausbau des Wohngeldes, des Kinderzuschlags und die Überlegungen einer Kindergrundsicherung weisen hier in die richtige Richtung. • Kinder gehören nicht in das Hartz IV-System. Für sie sollte eine eigenständige Kindergrundsicherung eingeführt werden, die nicht gekürzt werden darf. • Mehr Menschen, die Beiträge zahlen, sollen ALG I-Leistungen beziehen können, auch wenn sie befristet oder geringfügig beschäftigt waren. Die Bezugsbedingungen für ALG I müssen entsprechend geändert werden. • Ältere Arbeitnehmer_innen benötigen bei der Arbeitssuche oft mehr Zeit. Wir unterstützten den Vorschlag des DGB, dass sich der ALG I-Bezug für über 50-Jährige bzw. nach 20 Jahren Beitragsleistung in der Arbeitslosenversicherung um jeweils drei bis sechs Monate verlängert. • Geflüchtete generell, insbesondere aber unbegleitete Jugendliche, sind von Anfang an von den Jobcentern zu betreuen. Ein Wechsel der betreuenden Institution je nach Aufenthaltsstatus macht keinen Sinn, führt zu unnötiger Bürokratie und zu Brüchen in der Betreuung. II. Deutschland braucht Fachkräfte – Ausbildung hat Vorrang Der demografische Wandel ist in der Wirtschaft deutlich zu spüren: Deutschland braucht Fachkräfte. Die Institutionen der sozialen Sicherung am Arbeitsmarkt können mit ihren Leistungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dieser Herausforderung zu begegnen. • Es gilt immer: Ausbildung schützt am ehesten vor Arbeitslosigkeit und ist eine solide Grundlage für jede Weiterbildung. Mittlerweile gilt: Ausbildung hat auch Vorrang vor der Vermittlung. Die Aus- und Weiterbildung muss somit noch stärker in den Mittelpunkt der Arbeit der Jobcenter gestellt werden. Anreize zur Aufnahme einer Aus- oder Weiterbildung sollten spürbar verbessert werden. Besonders den jährlich 50.000 Jugendlichen S 3 ohne Schulabschluss sollte die Möglichkeit erIII. Erfolgreiche Jobcenter arbeiten in Netzwerken öffnet werden, den Schulabschluss nachzuholen oder eine Ausbildung zu beginnen. Dabei muss Jobcenter können nicht alle Betreuungsprobleme alleine löeine umfassende Betreuung sichergestellt werden. sen. Eine stärkere enge Vernetzung mit anderen Trägern der sozialen Sicherung ist notwendig und hilfreich. So brauchen • Jeder hat – Eignung und Interesse vorausgesetzt – einen die ca. 38 Prozent Alleinerziehenden unter den Beziehern der Rechtsanspruch auf eine berufliche Erstausbildung. Um Grundsicherung vor allem eine verlässliche und angemessene jungen Menschen eine Perspektive für eine erfolgreiche Kinderbetreuung sowie individuelle Betreuung. Ohne eine vom Erwerbsbiographie zu geben, sollten die ca. zwei MilliJugendamt garantierte Kinderbetreuung ist die Aufnahme einer onen Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne BeAusbildung oder Arbeit illusorisch. rufsschulabschluss ein Ausbildungsangebot erhalten. So sollten die Jobcenter auch bei Flüchtlingen stärker mit den Äm• Insbesondere für bildungsferne Schichten müssen neue Fortern zusammenarbeiten, die ebenfalls für diese zuständig sind. men der Ansprache und Motivation für berufliche Bildung erprobt und angewandt werden, damit mehr Menschen von IV. Mitarbeiter fördern und wertschätzen Aus- und Weiterbildungsangeboten profitieren können. Oft wird vergessen, dass die Mitarbeiter der Jobcenter erhebli• Um die Menschen bei der Bewältigung der tiefgreifenden chen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind. Veränderungen der Arbeitswelt zu unterstützen, bedarf Sie erbringen tagtäglich unverzichtbare Dienstleistungen für es eines ausgebauten und von den Leistungen der einden Sozialstaat und haben unsere besondere Wertschätzung zelnen Unternehmen unabhängigen Systems der Weiterverdient. Um die Leistungsfähigkeit der Jobcenter langfristig zu bildung. Jedem Menschen ist zu jedem Zeitpunkt seines sichern, ist eine neue Personalarbeit nötig. Dazu gehören eine Arbeitslebens zu ermöglichen, sich weiter zu qualifizieren qualifizierte Personalplanung, professionelle Personalgewinoder sich beruflich neu zu orientieren. Hier können die nung, klar definierte und finanzierte Ausbildungsplanung und Kammern, ausgewiesene Bildungsträger aber auch die Angebote der Supervision und Weiterbildung. Fachhochschulen einen substantiellen Beitrag leisten. Da sich die Jobcenter in den vergangenen Jahren durch den • Bezieher der Grundsicherung, die in welcher Form hohen Anteil an Kunden mit Migrationshintergrund zunehmend auch immer aktiv an ihrer Integration in Ausbildung und zu Integrationsbehörden für Migrant_innen und Geflüchtete Beschäftigung arbeiten(Nachholen des Hauptschulentwickelt haben, sind auch in diesem Feld Qualifizierungsanabschlusses, Berufsvorbereitung, Aus- und Weiterbilgebote zu machen. Auch sollte überlegt werden, ob geeignete dung etc.), sollten eine Aufwandsentschädigung erhalMigrant_innen zu Betreuer_innen qualifiziert werden können. ten. Es ist nicht begründbar, warum nur die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit finanziell belohnt wird. Die befristeten Verträge sollten so weit wie möglich aufgehoben und eine gleiche Bezahlung bei gleichwertiger Tätigkeit • Arbeitgeber sollten, wie im Schwerbehindertenrecht, sichergestellt werden. unbefristet Unterstützung erhalten, wenn sie Menschen beschäftigen, die dauerhaft in ihrer LeistungsV. Entbürokratisierung soll Effizienz steigern fähigkeit eingeschränkt sind. Die Höhe des Ausgleichs orientiert sich an der eingeschränkten Produktivität. Der Erfolg einer Arbeitsvermittlung steigt mit der Intensität der Betreuung. Deshalb muss das Verhältnis von Betreuer_innen • Alle Unternehmen sollten ihre Führungskräfte ermunzu Arbeitsuchenden deutlich verbessert werden. Dies kann tern, sich als Pate bei der Suche und Beschäftigung am besten durch weitere Entbürokratisierung erreicht werden. neu einzustellender Langzeitarbeitslosen zur VerfüHierfür liegen Vorschläge von wissenschaftlichen Instituten, der gung zu stellen, damit nicht jede zweite erfolgreiche Bundesagentur und anderen Akteuren vor. Wir schlagen eine Integration bereits innerhalb von 6 Monaten scheitert. Praktiker-Kommission vor. Sie soll eine grundlegende Überprüfung der Verwaltungsverfahren vornehmen und Vorschläge zur Effizienzsteigerung machen bspw. auch durch Pauschalierung der Wohnkosten. S 4 VI. Arbeit muss sich lohnen VII. Sanktionen- Regeln mit Augenmaß durchsetzen Vor dem Hintergrund der Globalisierung, der Digitalisierung und des demographischen Wandels ist das Ziel der Vermittlung in Arbeit eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Viele Arbeitnehmer werden sich in Zukunft im Rahmen ihrer Biographie immer wieder beruflich verändern müssen. Dabei brauchen sie Unterstützung. • Die Zuverdienstgrenze muss so gestaltet werden, dass Menschen einen hohen Anreiz haben, möglichst schnell in eine existenzsichernde Beschäftigung zu kommen. • Die Lebensleistung der Leistungsempfänger muss zukünftig stärker berücksichtig werden. Das Schonvermögen sollte bei Arbeitnehmerbiographien nicht nur nach dem Lebensalter, sondern auch nach der Anzahl der Jahre, die in die Sozialsysteme eingezahlt wurde, gestaffelt werden. Es ist in der Höhe mindestens zu verdoppeln. Beiträge zur Altersvorsorge sollten nicht verrechnet werden. • Eine Erhöhung der Niedriglöhne ist Aufgabe der Tarifparteien. Da die Tarifbindung jedoch zunehmend nachlässt, ist das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit stärker zu nutzen- notfalls nur mit Zustimmung der Branchen-Arbeitgeberverbände. Die zur Stärkung der Tarifbindung im Pflegebereich angestellten Überlegungen sowie die Verordnungen der Briefzustellungen sollten auch auf andere Branchen übertragen werden. • Der Mindestlohn ist elementarer Bestandteil des Systems „Fördern und Fordern“. Auch wenn eine Erhöhung des Mindestlohnes mit Augenmaß erfolgen muss: der Sozialstaat ist nicht dazu da, zu niedrige Löhne zu alimentieren. Gerade in den Dienstleistungsberufen sind die Löhne im Vergleich zur Industrie ausgesprochen niedrig; hier besteht Nachholbedarf. Der Mindestlohn sollte so hoch sein, dass mit einer Vollzeitbeschäftigung eine auskömmliche Rente erarbeitet werden kann. Da sich die meisten Mindestlohnbereiche (Reinigung, Gastronomie, Hotellerie, Sicherheit, Bau, Einzelhandel) im regionalen Wettbewerb befinden, wird bei einer schrittweisen Erhöhung die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht tangiert. Die Einhaltung des Mindestlohns ist besser als bisher zu kontrollieren. Nach Untersuchungen des DIW und WSI erhalten 1,8 – 2,7 Mio. Menschen nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn. Wenn Menschen in Deutschland Leistungen der sozialen Sicherung beziehen, heißt das, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht allein aus eigener Kraft sichern können. Sie können sich bei Arbeitslosigkeit auf den Staat verlassen ohne auf das Netz von Familie und Freunden angewiesen zu sein. Auf der anderen Seite erwartet die Gesellschaft, dass denjenigen, die den Sozialstaat mit ihren Steuern finanzieren, darauf vertrauen können, dass das Prinzip„Fördern und Fordern“ gilt und die gesetzlichen Regeln eingehalten bzw. durchgesetzt werden. Darüber besteht Konsens in unserer Gesellschaft. Nicht zuletzt um die Akzeptanz des Sozialsystems zu sichern, ist deshalb eine Sanktionierung bei Regelverstößen angebracht. Missbrauch muss die Ausnahme bleiben. Dies gilt auch für Jugendliche, wenn auch über neue, erziehungswirksamere Sanktionsformen nachgedacht werden sollte. Im Übrigen gilt grundsätzlich, Sanktionen müssen mit Bedacht angewandt werden. Die unterschiedliche Behandlung von Jugendlichen und Erwachsenen sollte beendet werden. Fazit: Reformpolitik entschlossen fortsetzen Mit den Reformen am Arbeitsmarkt hat Deutschland vor 15 Jahren begonnen, sich offensiv der Globalisierung zu stellen. Es war höchste Zeit. Die in diesem Papier vorgeschlagenen Anpassungen sollen dazu dienen, dieses Erfolgsmodell der sozialen Grundsicherung an die Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen und damit gerechter und zukunftssicher zu machen. Sie sollen aber auch die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt nötige Akzeptanz wieder herstellen und festigen. Dies ist dringend notwendig angesichts der schnell voranschreitenden Digitalisierung von Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft. S 5 Über die Autor_innen: Heinrich Alt war Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Schleswig-Holstein und Vizepräsident der Bundesanstalt für Arbeit. Er war von 2002 bis 2015 Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Dr. Horst Föhr war Mitglied im Vorstand der Treuhandanstalt und der Deutschen Bahn AG. Er ist Rechtsanwalt und Unternehmensberater in Berlin. Jürgen Niemann ist Geschäftsführer der betterHR GmbH. Er ist Mitglied im Vorstand des Managerkreises und Sprecher des Regionalkreises Berlin-Brandenburg Petra Rossbrey ist Geschäftsführerin der Gesellschaft für Cleaning Services mbH& Co. Airport Frankfurt/Main KG. Sie ist Mitglied im Vorstand des Managerkreises. Heinrich Tiemann war Ministerialdirektor im Bundeskanzleramt, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Staatssekretär des Auswärtigen Amtes. Die Ausführungen und Schlussfolgerungen sind von den Autor_innen in eigener Verantwortung vorgenommen worden und geben ausschließlich ihre persönliche Meinung wieder. S 6 Bisher erschienen Digitale Transformation – Eine Aufgabe, an der Finanzdienstleister nicht scheitern dürfen von Sebastian Steger ISBN: 978-3-96250-259-1 Anforderungen an eine Verkehrspolitik im Spannungsfeld zwischen Markt und Staat Ein Positionspapier des Managerkreises ISBN: 978-3-95861-941-8 FinTechs – Marktwirkungen und Regulierungsbedarf von Karl-Peter SchackmannFallis und Mirko Weiß ISBN: 978-3-96250-258-4 Das Compliance-Desaster der Autoindustrie Akzeptanz- und Vertrauenskrise der Sozialen Marktwirtschaft von Reinhold Kopp und Harald Noack ISBN: 978-3-95861-899-2 S 7 Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung| Herausgeber: Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin| www.managerkreis.de| ISBN: 978-3-96250-301-7 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. 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