PERSPEKTIVE| FES BERLIN Was 2018 der Demokratie in der EU gebracht hat – und worauf es jetzt ankommt JULIANE SCHULTE November 2018 n 2018 setzte sich der demokratische Abwärtstrend in vielen europäischen Mitgliedstaaten fort. Bei alledem sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die europäischen Institutionen 2018 dem undemokratischen Treiben in ihren Mitgliedstaaten anders als früher nicht mehr tatenlos zugeschaut haben. Auf verschiedenen Gebieten hat die EU Aktivitäten entfaltet, um ihre Grundwerte zu schützen. Daran lässt sich anknüpfen. n Bei den Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen für 2021 bis 2027 muss die von der Kommission vorgeschlagene Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit und der Auszahlung von Mitteln umgesetzt werden. Solche Sanktionsmaßnahmen sollten jedoch durch positive Maßnahmen der Demokratieförderung aus einem Fonds für die Zivilgesellschaft begleitet werden. Die Kommission hat hierfür einen Vorschlag gemacht, der jedoch nicht weit genug geht. n Ein Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen konnte durch ein Vertragsverletzungsverfahren und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof(EuGH) gestoppt werden. Ebenso haben sich nationale Gerichte aufgrund von Zweifeln an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz an den EuGH gewandt. Solche juristischen Mittel sollten künftig konsequenter angewandt werden. n Einst als»nukleare Option« verschrien, wurde mittlerweile gegen Polen und Ungarn ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet. Dieses sollte in beiden Fällen fortgeführt werden und bei entsprechenden Anlässen gegen weitere Länder eingeleitet werden, allerdings auf Grundlage eines klaren Kriterienkatalogs. n Von zentraler Bedeutung ist jedoch der politische Wille. Diese Forderung richtet sich an die europäischen Parteienfamilien, allen voran die beiden großen, die Europäische Volkspartei(EVP) und die Sozialdemokratische Partei Europas(SPE): Sie müssen Probleme in den eigenen Reihen klarer benennen und die Auseinandersetzung mit problematischen nationalen Mitgliedsparteien führen. JULIANE SCHULTE| WAS 2018 DER DEMOKRATIE IN DER EU GEBRACHT HAT Demokratie in Europa weiter auf dem Abstieg 2018 setzte sich der demokratische Abwärtstrend fort, auch in Europa. Die prominentesten beiden Beispiele sind wohl Ungarn und Polen, wo die Regierungen ihre breiten Mehrheiten weiter nutzten, um den Staat nach ihren Vorstellungen um- und checks and balances abzubauen. Daneben gab es aber auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten besorgniserregende Entwicklungen: In Rumänien sollen Justizreformen die regierenden Eliten vor Korruptionsverfolgung schützen. In manchen Staaten sind Journalist_innen nicht mehr sicher: Die Aufklärung des Mordes an der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia von 2017 verläuft schleppend und Anfang 2018 wurde in der Slowakei ein zu den Verbindungen zwischen italienischer Mafia und Regierung recherchierender Journalist ermordet. Nachdem bereits Ende 2017 in Österreich die rechtspopulistische FPÖ in die Regierung eintrat, gingen aus den Parlamentswahlen in Italien populistische Parteien unterschiedlicher Couleur siegreich hervor und bildeten eine Regierungskoalition, die Europa nicht nur wirtschaftlich, sondern auch demokratisch herausfordert, etwa durch die menschenrechtsfeindlichen Positionen des Innenministers Matteo Salvini in der Migrationspolitik. Aus den Europawahlen 2019 werden rechtspopulistische Parteien allen Prognosen zufolge gestärkt hervorgehen. Selbst wenn sie vorerst für unterschiedliche Formationen antreten – Viktor Orbán gehört trotz Konflikten weiterhin der gemäßigten konservativen Europäischen Volkspartei(EVP) an; daneben gibt es bisher noch zwei rechte Gruppierungen, Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) und Europa der Freiheit und der direkten Demokratie(EFDD) –, arbeiten sie zunehmend stärker zusammen und könnten dieses Netzwerk nach den Wahlen verfestigen; einige ihrer Protagonisten denken bereits über eine gemeinsame Fraktion nach. So weit der unerfreuliche Rückblick auf 2018 und der nicht optimistisch stimmende Ausblick auf 2019. Bei alledem sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die europäischen Institutionen 2018 dem undemokratischen Treiben in ihren Mitgliedstaaten nicht tatenlos zugeschaut haben. Konnte Viktor Orbán 2010 nach dem ersten Erringen einer Zweidrittelmehrheit noch ungestört tiefgreifende Reformen durchführen, hat die EU im vergangenen Jahr auf verschiedenen Gebieten Aktivitäten entfaltet, um ihre Grundwerte zu schützen. Daran lässt sich anknüpfen. Warum 2018 nicht nur schlecht für die Demokratie in Europa war Nicht nur eine leere Drohung: Die EU-Institutionen leiten Sanktionsverfahren nach Artikel 7 gegen Polen und Ungarn ein Theoretisch gibt es schon seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam, also seit 1999, die Möglichkeit, Mitgliedstaaten für die Verletzung der europäischen Grundwerte zu sanktionieren: Artikel 7 sieht ein mehrstufiges Verfahren vor, an dessen Ende Sanktionen in Form eines Entzugs von Stimmrechten stehen können. Aber eben genau wegen dieser sehr weitreichenden Folgen galt ein solches Verfahren lange Zeit als»nukleare Option« und daher praktisch nicht anwendbar. Wegen seiner umstrittenen Justizreformen hat die Europäische Kommission Ende 2017 jedoch gegen Polen erstmals zu diesem äußersten Mittel gegriffen. Im September 2018 wurde dann auch doch noch ein Artikel 7-Verfahren gegen Ungarn eingeleitet – diesmal vom Europäischen Parlament ausgehend, das sich mit einer Zweidrittelmehrheit dafür aussprach. Dabei stimmten auch Abgeordnete der EVP-Fraktion für ein solches Verfahren und damit gegen ihr Parteimitglied Viktor Orbán. Dass die Europäische Kommission nun zu diesem Mittel gegriffen hat, ist positiv zu bewerten, zeigt es doch Konsequenz: Die Grundwerte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind in Artikel 2 der EU-Verträge fest verankert. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese zu respektieren. Tun sie das nicht, so müssen sie mit entsprechenden Maßnahmen seitens der EU rechnen. Es wird bemängelt, dass Artikel 7 ein stumpfes Schwert sei, weil die für die Verhängung von Sanktionen notwendige Einstimmigkeit nicht zu erreichen sei. Das mag im Falle Polens richtig sein. Aber nur aufgrund von politischen Mehrheitsverhältnissen kein Verfahren zu beginnen, obwohl die Voraussetzungen aus Sicht der Kommission gegeben sind, wäre inkonsequent. Was würde passieren, wenn politische Akteure prinzipiell keine Initiativen mehr starten würden, bei denen sie unsicher sind, ob sie die erforderliche Mehrheit bekommen? Die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 hat immerhin bewirkt, dass das Thema Rechtsstaatlichkeit in Polen regelmäßig auf der Tagesordnung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der EU steht und in den Medien und damit der europäischen Öffentlichkeit diskutiert wird. Des Weiteren gibt es auf diese Weise einen 1 JULIANE SCHULTE| WAS 2018 DER DEMOKRATIE IN DER EU GEBRACHT HAT institutionalisierten Dialog zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und der polnischen Regierung, in dessen Rahmen sich die polnische Regierung rechtfertigen muss. Um in die nächste Phase des Verfahrens einzutreten, ist erst einmal eine Vierfünftelmehrheit notwendig. Selbst diese ist zwar momentan unsicher, liegt aber nicht außerhalb des Möglichen und würde ein deutliches Signal aussenden. Im Zweifel vor den EuGH: Kommission und nationale Gerichte wenden sich an die Luxemburger Richter_innen Da Artikel 7 mit großen politischen Hürden versehen ist, gibt es aus der Rechtswissenschaft seit Längerem die Forderung, gegen systematische Verletzungen der europäischen Grundwerte stärker juristisch vorzugehen. Bislang hatte die Kommission vor allem solche Fälle vor Gericht gebracht, die konkretes EU-Recht wie etwa Wettbewerbsregeln betreffen. Aber auch hier ließ sich 2018 eine vorsichtige Trendwende beobachten: Im Februar sprach der Europäische Gerichtshof(EuGH) ein Urteil in einem Fall, bei dem es an sich darum ging, ob die richterliche Unabhängigkeit in Portugal beschränkt werde, wenn die Bezüge der Richter_innen vorübergehend gekürzt werden. Der EuGH nutzte jedoch die Gelegenheit für eine grundsätzliche Klarstellung: Die Unabhängigkeit der Justiz in den EU-Mitgliedstaaten sei eine Voraussetzung für das Funktionieren des europäischen Systems der justiziellen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens in die nationalen Rechtsordnungen. Viele Beobachter_innen verstanden dieses Urteil als Signal an Warschau und tatsächlich rechtfertigte der EuGH damit Vertragsverletzungsverfahren in Fällen wie etwa der polnischen Justizreformen. Aktivist_innen und Analyst_innen drängten die Kommission, die Zwangspensionierungen und den Austausch der Richter_innen am Obersten Gerichtshof in Polen aufzuhalten durch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommission leitete ein solches auch tatsächlich ein und nachdem die polnische Regierung nicht einlenkte, verklagte sie Polen im September vor dem EuGH. Im Oktober forderte der EuGH in einer einstweiligen Anordnung die polnische Regierung auf, die Pensionierungen und die Ernennungen neuer Richter_innen wieder rückgängig zu machen. Zunächst wurde befürchtet, die polnische Regierung würde stur bleiben. Doch Ende November nahm die polnische Regierung die umstrittenen Zwangspensionierungen der Richter_innen am Obersten Gerichtshof tatsächlich per Gesetz zurück. Dies ist sicherlich auch auf innenpolitische Motive zurückzuführen: Ihr Streit mit der EU um das Oberste Gericht hat die regierende Partei„Recht und Gerechtigkeit“(PiS) bei den polnischen Kommunalwahlen die Stimmen der gebildeteren, urbanen Wähler_innen gekostet. Das Beispiel zeigt auch, dass – anders als häufig befürchtet – nicht unbedingt die EU an Zustimmung verliert, wenn sie begründet gegen eine Regierung vorgeht. Das EuGH-Urteil zu den portugiesischen Richter_innen ist jedoch nicht nur eine Rechtfertigungsgrundlage für Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission. Es spielt den Ball auch den nationalen Gerichten zu: Wenn die Unabhängigkeit der Justiz in einem Land nicht mehr gegeben ist, fehlt die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen und die darauf basierende justizielle Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizsystemen. Relevant ist das etwa für den Europäischen Haftbefehl: Wie soll ein Gericht der Auslieferung eines in einem anderen Mitgliedstaat Angeklagten zustimmen können, wenn der Angeklagte keinen fairen Prozess zu erwarten hat? Genau aus diesem Grunde verweigerte der Irish High Court die Auslieferung eines Polen in sein Heimatland und legte den Fall in einem Vorabentscheidungsverfahren dem EuGH zur Prüfung vor. Der EuGH urteilte, dass eine Aussetzung des Europäischen Haftbefehls bei Zweifeln an der richterlichen Unabhängigkeit tatsächlich möglich sei; allerdings stellte er hierfür strenge Kriterien auf und betonte, dass dies eine Ausnahme bleiben müsse. Der nächste Mehrjährige Finanzrahmen: Sanktionen für Grundwertesünder und mehr Geld für Grundwerteschützer? Auch in den Verhandlungen um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen(MFF) für 2021 bis 2027 spielte das Thema Rechtsstaatlichkeit eine wichtige Rolle. Schon vor Beginn der offiziellen Verhandlungen waren aus einigen Mitgliedstaaten Forderungen laut geworden, die Vergabe von EU-Mitteln künftig an die Einhaltung rechtsstaatlicher Kriterien zu koppeln u. a. mit der Begründung, Staaten, die die Grundwerte der EU verletzten, sollten nicht auch noch finanziell gefördert werden. Die Europäische Kommission empfahl bei der Vorstellung ihrer 2 JULIANE SCHULTE| WAS 2018 DER DEMOKRATIE IN DER EU GEBRACHT HAT Vorschläge für den nächsten MFF Anfang Mai eine Verknüpfung zwischen EU-Mitteln und Rechtsstaatlichkeit und begründete dies mit dem eher technischen, aber zutreffenden und wirkmächtigen Argument, dass die »Achtung der Rechtsstaatlichkeit[…] unverzichtbare Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung« sei. 1 Schon jetzt müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass sie rechtliche Vorgaben einhalten und über die notwendigen institutionellen Kapazitäten verfügen, um die EU-Mittel wirksam zu verausgaben. Neu ist, dass die Kommission den Haushalt nun»vor den finanziellen Risiken schützen[will], die von generellen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten in den Mitgliedstaaten ausgehen« 2 . Das würde den Handlungsspielraum der EU-Institutionen bei Rechtsstaatsvergehen erweitern. Die Entscheidung, ob ein solches»generelles Rechtsstaatlichkeitsdefizit« vorliegt, würde der Rat auf Vorschlag der Kommission mit lediglich qualifizierter Mehrheit treffen. Im Ergebnis einer solchen Entscheidung könnten Zahlungen an den betroffenen Mitgliedstaat beispielsweise ausgesetzt oder gekürzt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen forderten im Vorfeld der offiziellen MFF-Verhandlungen einen Fonds zur Unterstützung der Zivilgesellschaft. Die Europäische Kommission machte Ende Juni einen Vorschlag für ein sogenanntes Rights and Values Programme. Aber dabei handelt es sich um alten Wein in neuen Schläuchen: Im Wesentlichen werden bereits existierende Programme in einem neuen Rahmen zusammengefasst. Die Mittelausstattung dieses neuen Programms wird im Vergleich zu seinen Vorgängerprogrammen nur unwesentlich erhöht und bleibt weit entfernt von den Summen, die die EU aufwendet, um Demokratie in Drittländern zu fördern. Des Weiteren kritisieren NGO-Vertreter_innen den engen Fokus der geförderten Aktivitäten und dass vor allem solche auf EU- bzw. transnationaler Ebene gefördert werden sollen. Dies verkennt jedoch, dass die demokratischen Rückschritte in einzelnen Mitgliedstaaten auch zivilgesellschaftliche Antworten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene erfordern. 1. Europäische Kommission(2018): Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt. Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027, COM(2018) 321 final, Brüssel, 2.5.2018, https://eur-lex.eu ropa.eu/resource.html?uri=cellar:c2bc7dbd-4fc3-11e8-be1d-01aa75e d71a1.0021.02/DOC_1&format=PDF, S. 5(aufgerufen am 23.11.2018). 2. Ibid. Worauf es jetzt ankommt Nimmt man die verschiedenen oben beschriebenen Aktivitäten, mit denen die EU versucht, gegen Demokratiedefizite in ihren Mitgliedstaaten vorzugehen, zusammen, so hat das Jahr 2018 durchaus kleine Fortschritte gebracht. Diese erfolgen jedoch von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau und die To-Do-Liste bleibt lang. Möchte die EU ihr Wertefundament wirklich ernst nehmen, so muss sie noch eine Reihe von Aufgaben erledigen. Und die Rahmenbedingungen hierfür werden eher noch schwieriger, schaut man sich die Prognosen für die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments an. Vor uns liegen entscheidende Monate, was die Wahrung der europäischen Grundwerte betrifft. Dabei geht es nicht nur um eine rein normative Frage, sondern um das Fortbestehen der EU in ihrer jetzigen Form, denn: Unternehmen brauchen in einem höchst vernetzen Binnenmarkt Rechtssicherheit. Nationale Gerichte müssen sich – wie es die oben beschriebenen Fälle gezeigt haben – auf die Unabhängigkeit der Justiz in anderen EU-Ländern verlassen können. EU-Bürger_innen, die Freizügigkeit genießen, müssen sicher sein, dass ihre Rechte auch in anderen Ländern der EU geachtet werden. Dies sind nur einige Bespiele für die ganz praktische Bedeutung der europäischen Grundwerte für das Zusammenleben in einer stark interdependenten Gemeinschaft. Mit ihrem Haushalt kann die EU zeigen, was ihr lieb und teuer ist Am 9. Mai 2019 soll der nächste Mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2021 bis 2027 auf dem EUGipfel von Sibiu verabschiedet werden. Bis dahin gilt es, für den Vorschlag der Kommission zur Einführung einer politischen Konditionalität, also die Kopplung der Mittelvergabe an Rechtsstaatlichkeit, zu werben. Häufig wird argumentiert, eine solche Konditionalität treffe letzten Endes die Menschen, nicht die Regierungen. Ebenso wahr ist jedoch, dass Geld ein sehr wirksamer Hebel ist. Umso wichtiger ist es, dass die Kommission gegenüber den betroffenen Bevölkerungen kommuniziert, warum Sanktionen notwendig sein können. Die Akzeptanz einer solchen Konditionalität könnte auch dadurch erhöht werden, dass man sie auf alle EU-Finanzierungsquellen anwendet, nicht nur auf die EU-Strukturfonds. Dadurch würde der Vorwurf entkräftet, man wolle mit diesem Instrument eine bestimmte Gruppe von EU-Mitgliedstaa3 JULIANE SCHULTE| WAS 2018 DER DEMOKRATIE IN DER EU GEBRACHT HAT ten treffen. Des Weiteren sollten Sanktionsmaßnahmen immer durch positive Maßnahmen der Demokratieförderung begleitet werden. Solche könnten unterstützt werden aus einem Fonds für die Zivilgesellschaft, wie ihn Nichtregierungsorganisationen fordern. Die Europäische Kommission hat auf diese Forderungen mit ihrem Vorschlag des Rights and Values Programme reagiert. Für dieses Programm sind jedoch viel zu wenig finanzielle Mittel vorgesehen. Bei den nun anstehenden Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen im Parlament und im Rat muss erreicht werden, dass die EU genug Geld bereitstellt und bei den Förderrichtlinien den NGOs stärker entgegenkommt, etwa, was die Spannbreite der förderwürdigen Aktivitäten und die Verwaltung der Mittel betrifft. Nach einer Nachbesserung beim Rights and Values Programme wäre die Umsetzung beider Vorschläge an sich machbar, weil es sich dabei um Verordnungen handelt. Anders als der Mehrjährige Finanzrahmen an sich sind diese vom Europäischen Parlament sowie vom Rat mit einer qualifizierten Mehrheit zu verabschieden. Artikel 7 ist nicht tot, wenn er nicht totgesagt wird Für den Rat gilt es, das Artikel 7-Verfahren gegen Polen weiterhin ernsthaft zu verfolgen, denn die Regierung hat zwar die umstrittenen Zwangspensionierungen der Richter des Obersten Gerichtshofs zurückgenommen, nicht jedoch eine Reihe weiterer umstrittener Justizreformen. Momentan entsteht der Eindruck, dass eine erste Abstimmung über eine Gefährdung der Grundwerte in Polen gezielt herausgezögert wird, weil das Zustandekommen der erforderlichen Vierfünftelmehrheit nicht sicher ist. Sollte die polnische Regierung nicht einlenken, muss für diese Mehrheit jedoch geworben werden. Eine Kompromisslösung ist hier nicht angebracht, geht es doch um einen elementaren Bestandteil der EU-Verträge. Stellte man das Verfahren mit einem Kompromiss ein, würde das ein fatales Signal aussenden: Artikel 7 wäre jeglicher Autorität beraubt und es entstünde der Eindruck, dass bei den Grundwerten um der Einheit der EU willen Abstriche gemacht werden können. Im Falle Ungarns muss der Rat nun die Demokratiedefizite in dem Land auf die Tagesordnung nehmen und mit der Regierung diskutieren. Für das Artikel 7-Verfahren gibt es keinen genauen Zeitplan, aber dieser Prozess sollte schnell eingeleitet werden. Wohlgemerkt ist das Artikel 7-Verfahren kein reines Sanktionsverfahren. In der ersten Phase bietet es erst einmal die Möglichkeit eines Dialogs über demokratische und rechtsstaatliche Probleme. Dieser sollte, nachdem er mit Polen bereits sehr intensiv ist, auch mit Ungarn vertieft werden. Wenn man sich eines solch umstrittenen und heiklen Instruments wie Artikel 7 bedient, sind Konsequenz und Kohärenz wichtig: Neben Polen und Ungarn stehen auch andere Mitgliedstaaten, beispielsweise Malta und Rumänien, in der Kritik, die Grundwerte der EU zu missachten. Ab einem gewissen Ausmaß sollten auch in diesen Fällen entsprechende Verfahren eingeleitet werden. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Verfahren eine solidere Grundlage benötigen. Sollten die EU-Institutionen verstärkt gegen Rechtsstaats- und Demokratiedefizite vorgehen – was wünschenswert ist –, dann bedarf es eines klaren Kriterienkatalogs, anhand dessen solche Defizite bewertet werden können. Alle Mitgliedstaaten sollten anhand dieser Kriterien regelmäßig durch ein noch zu definierendes Gremium überprüft werden. Um eine zu große Last an Berichtspflichten zu vermeiden, sollte ein solcher Monitoring-Mechanismus sparsam sein. 3 Wichtig ist, dass sich die EU-Institutionen nicht nur auf Rechtsstaatsdefizite konzentrieren. Bisher ist eine solche Tendenz zu beobachten: Die Europäische Kommission hat gegen Polen ein Artikel 7-Verfahren eingeleitet wegen der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit. Und für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen empfiehlt sie, die Vergabe von Mitteln an den Respekt für die Rechtsstaatlichkeit zu koppeln. Aber: Die europäischen Grundwerte beinhalten auch Demokratie und Menschenrechte, die für die EU genauso konstitutiv sind: Wie ist eine gemeinsame Asylpolitik denkbar, wenn nicht alle Mitgliedstaaten die Menschenrechte einhalten? Wie kann der Europawahlkampf frei sein, wenn die Medien nicht pluralistisch sind? Der Fragenkatalog ließe sich beliebig ergänzen. Das juristische System der EU ist kein zahnloser Tiger Artikel 7 halten viele Akteure für zu politisch. Aber das vergangene Jahr hat gezeigt, dass es auch eine Reihe juristischer Möglichkeiten gibt. 2018 wurden verschiedenen Wege erstmals beschritten, die sich künftig fest etablieren sollten: Die Europäische Kommission sollte 3. Ein Vorschlag für einen solchen Monitoring-Mechanismus findet sich im Papier»Das andere Demokratiedefizit – Wie die EU Demokratie in ihren Mitgliedstaaten schützen kann«, abrufbar unter library.fes.de/pdffiles/id-moe/14486.pdf. 4 JULIANE SCHULTE| WAS 2018 DER DEMOKRATIE IN DER EU GEBRACHT HAT konsequenter Vertragsverletzungsverfahren einleiten bei systematischen Grundwerteverletzungen. In Polen hat sie vergleichsweise früh eingegriffen, während sie in Ungarn seit 2010 leider viele Möglichkeiten verstreichen ließ. So weit wie im Falle Ungarns darf sie es nicht noch einmal kommen lassen. Des Weiteren können die nationalen Gerichte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern erheben, etwa, indem sie sich im Wege des Vorlageverfahrens an den EuGH wenden, so wie es der Irish High Court getan hat. Auf diese Weise wird der Druck auf die betreffenden Mitgliedstaaten erhöht und es wird verdeutlicht, welche praktischen Konsequenzen Grundwerteverstöße für die EU haben. Aber: Ohne den politischen Willen ist alles nichts Trotz der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten können die Grundwerte der EU jedoch nur dann gewahrt werden, wenn der notwendige politische Wille bei den handelnden Akteuren vorhanden ist. Und hier muss auch die Verantwortung der politischen Parteien angesprochen werden: Es ist zwar richtig, dass die europäischen Parteienfamilien nur begrenzten Einfluss auf ihre nationalen Mitgliedsparteien ausüben können, da ihnen ein entscheidendes Druckmittel fehlt: Die Listen für die Europawahlen werden national aufgestellt; folglich können sie problematische nationale Parteien nicht mit schlechten Listenplätzen abstrafen. Aber dies rechtfertigt nicht völliges Nichtstun. Lange Zeit hat sich die Europäische Volkspartei(EVP) schützend vor ihr Mitglied Viktor Orbán gestellt. Nur einzelne EVP-Abgeordnete kritisierten Orbán öffentlich. Die Resolution des Europäischen Parlaments vom September stellt einen Wendepunkt dar. Erstmals stimmte die EVP-Fraktion, einschließlich ihres Vorsitzenden Manfred Weber, mehrheitlich gegen Orbán, so dass am Ende die Resolution mit einer Zweidrittelmehrheit des EP angenommen werden konnte. Interessant war auch, dass der Finne Alexander Stubb sich mit einem Manifest um die Spitzenkandidatur der EVP bewarb, in dem er die liberalen Grundwerte der EU als zentral herausstrich. Nun führt ihr langjähriger Fraktionsvorsitzende Manfred Weber die EVP in den Europawahlkampf und es ist fraglich, ob er sich angesichts des wachsenden Drucks klarer von Orbán distanziert. Wenngleich das Erstarken rechtspopulistischer Parteien eine große Bedrohung für das europäische Wertefundament darstellt, handelt es sich bei der Auseinandersetzung um die Grundwerte der EU nicht um einen Konflikt zwischen Links und Rechts. Auch die Sozialdemokratische Partei Europas(SPE) hat in ihren Reihen problematische Fälle und muss konsequenter mit diesen Mitgliedern umgehen. Im Falle Rumäniens etwa hat die SPE bisher nur zugesehen. Dasselbe gilt für Malta und die Slowakei, die ebenfalls sozialdemokratisch regiert werden. Die SPE zieht mit Frans Timmermans als Spitzenkandidat in die Europawahl. Dieser hat sich als zuständiger Vizepräsident der Kommission mit seinem strikten Vorgehen gegen Polen durchaus um die Grundwerte verdient gemacht. Es wäre wünschenswert, dass mit dieser Personalie die Grundwerte im Europawahlkampf angemessen thematisiert werden und den Wähler_innen deutlich wird, was auf dem Spiel steht. Aber dafür muss auch die hinter Timmermans stehende Partei glaubwürdiger werden. 5 Über die Autorin Juliane Schulte ist Referentin für Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn im Referat Mittel- und Osteuropa der Friedrich-EbertStiftung. Zusammen mit einer internationalen Expertengruppe hat sie das Papier Das andere Demokratiedefizit – Wie die EU Demokratie in ihren Mitgliedstaaten schützen kann herausgegeben, abrufbar unter library.fes.de/pdf-files/id-moe/14486.pdf (Englisch: library.fes.de/pdf-files/id-moe/14371-20180622.pdf). Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung| Referat Mittel- und Osteuropa Hiroshimastr. 28| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Matthias Jobelius, Leiter, Referat Mittel- und Osteuropa Tel.:+49-30-269-35-7740| Fax:+49-30-269-35-9250 http://www.fes.de/international/moe Bestellungen / Kontakt: info.moe@fes.de Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. ISBN 978-3-96250-251-5