INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Konturen einer Politischen Union Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion durch mehr Integration neu justieren BJÖRN HACKER Oktober 2011 „ „ Durch die Krise in der Wirtschafts- und Währungsunion sind grundlegende Unzulänglichkeiten der europäischen Gemeinschaftsarchitektur sichtbar geworden. Ein »weiter so« nach der Méthode Monnet schrittweiser Integration ist nicht länger möglich. „ „ Hintergrund dieser Krise sind in erster Linie nicht die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und die geringe Budgetdisziplin einzelner Mitgliedstaaten. Der Fokus auf die Situation in Griechenland verstellt bisweilen den Blick auf bereits lange vorhandene Asymmetrien in der EU. „ „ Im Krisendiskurs streiten die Verteidiger des Systems von Wettbewerbsstaaten und des von Austerität geprägten Anpassungskurses mit dem größer werdenden Lager der Europaskeptiker und den Verfechtern tieferer politischer Integration. „ „ Kurzfristig kann die aktuelle Krise nur durch eine symmetrische Anpassungsstrategie überwunden werden, die Regeln für einen Abbau makroökonomischer Ungleichgewichte mit einer solidarischen Finanzierung der Mitgliedstaaten und einer umfassenden Regulierung der Finanzmärkte kombiniert. „ „ Mittelfristig sind durch lohnpolitische Koordinierung, einen Sozialen Stabilitätspakt und eine Strategie des sozialen Wachstums in Europa die Instrumente europäischer governance zu stärken. Langfristig muss dieser von Korrekturen geprägte Rahmen jedoch verlassen werden, wenn Europapolitik aktiv gestalten will. Dann stellen sich Fragen der institutionellen Ausgestaltung, staatlichen Souveränität und demokratischen Legitimität neu. Inhalt Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union Einleitung .............................................................. 3 1. Hintergrund der Krise und neue H­ erausforderungen ........................ 3 1.1 Prädominanz marktschaffender I­ntegration............................... 3 1.2 Ungleiche wirtschaftliche Entwicklungen................................. 4 2. Positionen im Krisendiskurs ............................................ 7 2.1 Verteidiger des Status quo: System von Wettbewerbsstaaten.................. 8 2.2 Verfechter politischer Integration: Ausgleich sozioökonomischer Heterogenitäten.. 8 2.3 Europaskeptiker/Europagegner: Weg mit dem Euro......................... 8 3. Ein Maßnahmenprogramm zur ­Überwindung der Krise ...................... 9 3.1 Die Krise in der WWU solidarisch bewältigen(kurzfristige Maßnahmen)......... 9 3.2 Stärkung der europäischen Governance auf allen Ebenen (mittelfristige Maßnahmen)........................................... 16 3.3 Die europäische Politische Union anstreben(langfristige Maßnahmen)........... 21 4. Epilog .............................................................. 22 Literatur ............................................................... 24 1 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union Einleitung Europa hat in seiner Nachkriegsordnung einige Krisen durchlebt und sein Integrationsprozess ist immer wieder ins Stocken geraten. Hiervon zeugen etwa die»Politik des leeren Stuhls« Charles de Gaulles 1965, die als»Eurosklerose« bezeichnete Integrationsmüdigkeit Mitte der 1970er Jahre, das faktische Ende des Europäischen Währungssystems(EWS) 1993 und auch das Scheitern des ambitionierten Projekts einer paneuropäischen Verfassung zu Beginn dieses Jahrhunderts. Kompromisse und Behelfskonstrukte, neue Erfordernisse und die Eigendynamik einmal begonnener Vergemeinschaftung haben dennoch zu einem ständig sich erweiternden gemeinsamen Acquis geführt. Doch wie fragil das gewachsene ökonomische und politische Mehrebenensystem der Europäischen Union(EU) ist, hat erst die aktuelle, bislang schwerste aller europäischen Krisen, schonungslos verdeutlicht. Wirtschaftspolitik in Europa bewegt sich schon lange nicht mehr in den Grenzen nationaler Staatlichkeit. Der gemeinsame Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion(WWU) haben eine Situation geteilter Verantwortung und Kompetenz zwischen der nationalstaatlichen und der supranationalen Ebene in der EU geschaffen. Den mit der Finanz- und Wirtschaftskrise seit 2007 sichtbar gewordenen zahlreichen Missständen, Unzulänglichkeiten und Ungleichgewichten des Integrationsprozesses ist nicht mit graduellen Korrekturen beizukommen. Längst wird das Gesamtdesign des heutigen Integrationsstands kritisch hinterfragt. Ein»weiter so« nach der Méthode Monnet schrittweiser Integrationszugeständnisse ohne Zielperspektive ist nicht länger möglich. Aus der Perspektive Sozialer Demokratie ist das Leitbild einer Politischen Union Aufgabe und Verpflichtung zur Vollendung des europäischen Integrationsprozesses. Wenn im Auge des Orkans der Krise fiebrig nach neuen Optionen und Wegen zur Gestaltung transnationalen Wirtschaftens, zur Etablierung koordinierter und harmonisierter Politiken gesucht wird, muss nicht bei Null begonnen werden. Aufbauend auf einer Beschreibung der Krisenursachen(1) und einer Klassifizierung der Diskurslandschaft(2), werden Politikvorschläge zur kurz-, mittel- und langfristigen Überwindung der Krise und Neuaufstellung der europäischen Integration vorgestellt (3). Zurückgegriffen wird dabei insbesondere auf zahlreiche in der Friedrich-Ebert-Stiftung seit 2006 erschienene Studien, Analysen und Positionspapiere. In ihrer strukturierten Gesamtheit ergeben sie erste Konturen einer Politischen Union. Eine Angleichung der Lebensverhältnisse und der Ausbau der sozialen Dimension in Europa sind zugleich zentrale Elemente eines alternativen, sozialen Wachstumsmodells. 1. Hintergrund der Krise und neue ­Herausforderungen Die Liquiditäts- und Solvenzkrise einzelner Mitgliedstaaten der EU, die sich im Laufe des Jahres 2011 zu einer Krise der Eurozone entwickelt hat und heute das politische Mehrebenensystem und die institutionellen Strukturen der ganzen EU infrage stellt, kann keinesfalls als einmaliger Unfall eines stabilen Gefüges betrachtet werden. Ausgehend von den Auswirkungen der globalen Finanzund Wirtschaftskrise ab dem Jahr 2007 können eine Vielzahl der eingetretenen Phänomene in der WWU plausibel erklärt werden. Doch sind die Hintergründe vielfältiger Art und ihre Analyse erfordert zunächst einen Blick auf Ausgestaltung und Situation der europäischen Integration in der Zeit bis zum Ausbruch der Krise(n). 1.1 Prädominanz marktschaffender ­Integration Der europäische Integrationsprozess ist von einer in erster Linie ökonomischen Entwicklung gekennzeichnet. Seine zentralen Projekte, der Binnenmarkt und die Wirtschaftsund Währungsunion, haben zwar zu Wohlfahrtsgewinnen der Mitgliedstaaten geführt. Doch zugleich haben sie auch die negativen Effekte der Globalisierung auf dem Kontinent verstärkt. Integration vollzieht sich primär als»marktschaffender« Prozess durch den Abbau von Handelshemmnissen und die Intensivierung des Wettbewerbs. Dagegen bleibt der als»marktgestaltender« und»marktkorrigierender« Prozess zu kennzeichnende Aspekt der institutionellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung politischer Kompetenzen der EU einem»konstitutionellen Minimalismus«(Platzer 2009) verhaftet(Höpner/Schäfer 2010). Einem primär marktorientierten Leitbild folgend, wurde ein»System von Wettbewerbsstaaten«(Busch 2009: 8, 16) kreiert. Hierin konkurrieren die Mitgliedstaaten der 3 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union WWU in einem Regime vergemeinschafteter Geld-, doch weitgehend national determinierter Fiskalpolitiken, unter Nutzung komparativer Vorteile aus niedrigen Löhnen, Lohnnebenkosten und steuerlichen Belastungen, um Kapitalinvestitionen, Produktionsstandorte und Arbeitsplätze. Im gemeinsamen Binnenmarkt erlangt das Wettbewerbsprinzip durch die Gewährleistung des freien Verkehrs von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen eine höhere Priorität als nationale Arbeitsschutzund Sozialstandards(Erdmenger et al. 2009). Die Währungsunion bietet durch die gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit»politische Anreize zur Trittbrettfahrerei« (Collignon 2010: 4) auf Kosten der Partnerländer. Dieses von Konkurrenz statt von Solidarität geprägte System ermöglichte es nicht, die sozioökonomischen Heterogenitäten der Gemeinschaft einzudämmen. Stattdessen haben die wirtschaftlichen Asymmetrien und sozialen Disparitäten innerhalb der EU erheblich zugenommen (Dauderstädt 2010b). Dies zeigt sich etwa in unterschiedlichen Spar- und Investitionsquoten, einer zunehmend divergierenden Einkommensverteilung und nicht zuletzt in den ungleich verteilten Leistungsbilanzüberschüssen beziehungsweise-defiziten der EU-Staaten. Anders als zur Begründung der Wachstumsstrategien der Europäischen Union dargestellt, sind von der Vollendung des Binnenmarktes und weitreichenden Liberalisierungen und Flexibilisierungen auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten bislang keine hohen positiven Impulse für Wachstum und Beschäftigung ausgegangen. Im Gegenteil haben die auf Wettbewerb begründeten Produktivitätsgewinne eher zu Beschäftigungsabbau und sinkenden Wachstumsraten geführt(Dauderstädt 2007: 33). Zu einseitig hat man in den vergangenen zwei Jahrzehnten in der EU auf die Globalisierung reagiert, hat sich von Trends mitreißen lassen und versucht, sich an die Spitze eines irrationalen Wettbewerbs um die niedrigsten Produktions- und Arbeitskosten zu stellen. Die LissabonStrategie der Jahre 2000 bis 2010 mit ihrer Zielvorgabe, die EU»zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen« zu machen, ist Ausdruck dieses Verständnisses. Der Abbau von angeblich die Wirtschaftsdynamik hemmenden regulativen Eingriffen in das Marktgeschehen, die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und die rein quantitativ zu verstehende Erhöhung des Arbeitsangebots bildeten spätestens nach ihrer Neuausrichtung 2005 die Schwerpunkte der Lissabon-Strategie(Fischer et al. 2010: 4f.). Doch in einer globalisierten Welt ist der Wettbewerb um niedrige Lohnkosten und Sozialstandards nach unten offen. Europas Chancen liegen woanders: in der Gestaltung der Globalisierung und der Gewährleistung einer hohen Qualität der Infrastruktur, der öffentlichen Dienstleistungen, der weit entwickelten Sozialsysteme und der Umweltpolitik, der hohen Absicherung der Beschäftigten auf integrierten Arbeitsmärkten und innovativen und hochgradig produktiven Unternehmen(Bullmann/Kunz 2007: 90). Die konstitutionelle Asymmetrie der EU zwischen marktschaffenden und marktkorrigierenden Politikinstrumenten verschärft sich durch den gewählten Pfad größtmöglichen Wettbewerbs der Mitgliedstaaten untereinander zusehends. Der angesichts wachsender gemeinsamer Herausforderungen – etwa durch die weitere Globalisierung der Märkte, den Klimawandel und die Ressourcenknappheit sowie die demographische Entwicklung – richtig erkannte dringende Bedarf der politischen Koordinierung wurde durch die Erhöhung zwischenstaatlichen Wettbewerbs als gemeinschaftliches Organisationsprinzip ad absurdem geführt. Anstatt komparative Kostenvorteile im gemeinsamen Markt in Löhnen, Steuern, Sozialabgaben und Subventionen zu suchen, sollte die Produktivität der Faktoren Arbeit und Kapital ins Zentrum europäischer Wettbewerbspolitik gerückt werden(Dauderstädt 2007: 44). Eine europäische Wachstumsstrategie müsste die Steigerung der sozialen Produktivität zur Erzielung von Fortschritten in der Lebensqualität als zentrales Anliegen verfolgen. Statt allein angebotsseitige Strukturreformen in den Mitgliedstaaten der EU auf den Weg zu bringen, erfordern Binnenmarkt und WWU die Ermöglichung eines gemeinsamen beziehungsweise eng abgestimmten policy-Mix, damit sich Wirtschaftskreisläufe auch auf der europäischen Ebene schließen. Bislang kaum koordiniert und gefördert werden in der EU wichtige Komponenten des sozialen Wachstums wie etwa die Verbesserung der Qualität von Arbeit, die gerechte Verteilung von Zugewinnen aus Produktivitätsfortschritten, nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster, Investitionen in neue Produkte und Dienstleistungen, Bildung und Ausbildung (AK Europa 2010a). 1.2 Ungleiche wirtschaftliche Entwicklungen Die beschriebenen grundsätzlichen Probleme und Defizite der vornehmlich»marktschaffenden« europäischen Inte4 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union gration kulminieren in der Krise der WWU. Europa wächst zusammen: Ja. Doch die Aufholjagd vieler süd- und mittelosteuropäischer Staaten wurde durch eine Zunahme von Dumpingpraktiken und eine starke Verschuldung des Privatsektors ermöglicht. Die Einkommens­ungleichheit innerhalb der meisten Länder hat zugenommen, auch wenn die Aufholprozesse einiger Länder die Ungleichheit zwischen den Staaten leicht vermindert hat. Das dadurch bedingte Wachstum der Ersparnisse hat die Spekulation auf den Vermögensmärkten angeheizt. In der Eurozone half der niedrige Zinssatz dabei, die Verschuldung einzelner Staaten im Ausland zu fördern. Spiegelbildlich haben sich in anderen Staaten wie etwa in Deutschland, unterstützt durch Jahre der Lohnzurückhaltung und entsprechend günstige Exportprodukte, hohe Leistungsbilanzüberschüsse gebildet(Dauderstädt 2009; Dauderstädt/ Hillebrand 2009; Dullien 2010b). Die EU ist höchst anfällig für asymmetrische Schocks. Diese bleiben in ihrer Wirkung nicht regional beziehungsweise national beschränkt, sondern zeigen in einem in hohem Maße verflochtenen Wirtschaftsraum wie der Eurozone Auswirkungen, die an nationalen Grenzen nicht haltmachen: Die Exportüberschüsse einzelner Länder finden ihr Äquivalent in den Leistungsbilanzdefiziten anderer Länder(siehe Grafik 1). Schuldner und Gläubigerstaaten sitzen im gleichen Boot – ein Scheitern der einen wird über kurz oder lang auch zum Mitkentern der anderen führen, sei es durch den Verlust von Vermögenspositionen im Ausland oder den Einbruch des wirtschaftlichen Absatzmarktes(Hacker 2011). Grafik 1: Leistungsbilanzsalden in Prozent des BIP 2010 Portugal – 9,8 Griechenland –11,8 Irland – 0,7 Italien – 4,2 Spanien – 4,5 Niederlande 6,7 Deutschland 5,1 Österreich 3,2 Finnland 2,8 Quelle: AMECO-Datenbank Seit dem Frühjahr 2010 wird die Krise in der WWU oft als»Verschuldungskrise« tituliert. Dabei wird fokussiert auf Griechenland, Irland, Portugal und Spanien(GIPS) – Länder, in denen die Neu- und Gesamtverschuldung des Staates im Zuge der Wirtschaftskrise erheblich angestiegen ist und deren Haushalte und Unternehmen sich zuvor massiv im Ausland verschuldet haben. Diese Länder kämpfen nach Herabstufung ihrer Bonität durch Ratingagenturen mit spekulativen Attacken der Finanzmarktakteure und sehen sich durch den Verlust günstiger Refinanzierungskredite infolge hoher Zinsaufschläge auf dem Markt in ihrer Solvenz bedroht. Die Mitgliedstaaten der EU schwanken in ihrer Reaktion zwischen umfassenden Solidaritätsmaßnahmen in Form finanzieller Rettungsschirme, Transfers und Stabilisierungsmechanismen auf der einen und der Verordnung eines harten Spardiktats mit der Konsequenz langfristig eingefrorener Politikgestaltung in den betroffenen Ländern auf der anderen Seite. Anders als landläufig dargestellt, handelt es sich bei den aktuellen Krisenphänomenen mitnichten um eine»Eurokrise«. Die Stabilität der Gemeinschaftswährung ist bislang nicht ernsthaft in Gefahr. Der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar hat sich lange trotz Krisenszenarien kaum verändert und verschlechtert sich nur zeitweise aufgrund von Unsicherheiten über die Umsetzung von Rettungsmaßnahmen. Der Euro ist nach wie vor auf gutem Weg, die zweite relevante Reservewährung der Welt zu werden. Trotzdem hat angesichts hoher Schulden einiger Mitgliedstaaten im Ausland in Verbindung mit durch die Krise explodierenden Staatsdefiziten eine Gläubigerpanik eingesetzt(Dauderstädt 2011), die einzelnen Ländern die Bedienung ihrer Schuldtitel und die Aufnahme frischer Kredite an den Kapitalmärkten erschwert oder sogar verunmöglicht. Die Gründe für die hohe Staatsverschuldung einiger Länder sind weniger in laxen Budgetpolitiken zu suchen, als vielmehr in den Folgen des Wachstumszusammenbruchs durch die internationale Wirtschafts- und Finanzkrise. Besonders in den Krisenstaaten Irland, Portugal und Spanien gerieten zuerst die privaten Schulden und damit die Banken unter Druck, die zuvor in den Boomjahren und mit Hilfe des niedrigen Leitzins freizügig Kredite vergeben und so zur Bildung spekulativer Blasen, etwa auf dem Immobilienmarkt, beigetragen hatten. Die Rettung der in Turbulenzen geratenen Bankinstitute durch den Staat erforderte immense Summen, zu denen sich die Kosten für Konjunkturpakete und arbeitsmarktstützende Maßnahmen hinzuaddierten. Die Gründe für die Leistungsbilanzungleichgewichte sind zu suchen in über einem Jahrzehnt divergierender Lohnstückkostenpfade 5 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union (siehe Grafik 2), einem Missverhältnis zwischen Sparund Investitionsquoten in einigen Ländern und einheitlichen Geldmarktzinsen für einen Währungsraum, in dem asymmetrische makroökonomische Entwicklungen zwischen den Mitgliedstaaten forciert statt korrigiert werden (Priewe 2011: 69). Die zunächst als»Liquiditätskrise«(Collignon 2010: 11) oder Refinanzierungskrise zu bezeichnende Verschuldungsproblematik in den GIPS-Staaten erhielt ihre Initialzündung durch die Herabstufung der Bonität dieser Länder durch Ratingagenturen, die kurz zuvor noch das internationale Spekulationskarussell angeheizt hatten, was in die globale Finanzmarktkrise führte. Die hierfür in erster Linie verantwortlichen Kapitalmärkte agieren nach wie vor in einem Rahmen unzureichender Regulierung und richten heute über die Kreditwürdigkeit der Krisenländer(Busch/Hirschel 2011). Mittlerweile muss mit Blick auf Griechenland von einer Solvenzkrise gesprochen werden. Hier kommen zu den oben genannten Krisenursachen landesspezifische Probleme hinzu, etwa eine bereits in Vorkrisenzeiten hohe Staatsverschuldung, bedingt durch einen schwachen und nachlässigen Staat bei Steuereintreibung und Investitionslenkung sowie einen ineffizient organisierten öffentlichen Sektor(Malkoutzis 2011). Da die Leistungsbilanzungleichgewichte in der Eurozone mehrheitlich jedoch eine Folge der Verschuldung privatwirtschaftlicher, also nicht-staatlicher Sektoren im Ausland sind, geht die Strategie der Reduktion von Defiziten der Staatshaushalte an den Gründen der Krise vorbei(Priewe 2011: 80). Zudem ist zu warnen vor den Konsequenzen der rigiden Sparpolitiken in den Defizitländern, mit denen sich deren ökonomische Situation in den Krisenländern absehbar verschlechtern wird. Ein »Heraussparen« aus der Krise ist kaum möglich, da so die Möglichkeit staatlicher Investition genommen und durch die empfohlene Lohnzurückhaltung die Nachfrage einbrechen wird. Der Eurozone drohen so Jahre der Stagnation oder gar Deflation. Davon wären nicht nur die europäisch vereinbarten Ziele der Zehnjahresstrategie Europa 2020 für»intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum« betroffen, die angesichts permanenter Austerität kaum einzuhalten sind(Hacker/van Treeck 2010). Auch in den einzelnen Mitgliedstaaten nimmt der Druck auf die Systeme sozialer Sicherung erheblich zu, da ein Großteil der Sparprogramme bei den Sozialsystemen ansetzt und so zu erheblichen Veränderungen der gewachsenen wohlfahrtsstaatlichen Arrangements führen könnte(Heise/Lierse 2011). Abseits der sozioökonomischen Verwerfungen, die in Ländern wie Griechenland, Irland und Portugal bereits offensichtlich werden, wird Grafik 2: Reale Lohnstückkosten, Entwicklung 2001–2011(2000= 100) 108 106 104 102 100 98 96 94 92 90 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 IT EL Euro-17 AT DE 2011 Quelle: European Economy, statistical annex, spring 2011 DE EL IT AT Euro-17 6 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union der aktuelle politische Kurs zur vermeintlichen Überwindung der Schuldenkrise zu einer Legitimationskrise der EU führen(Malkoutzis 2011). Denn die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Staaten werden sich zunehmend gegen die steigende Arbeitslosigkeit(siehe Grafik 3), die Lohneinschnitte und den Sozialabbau zur Wehr setzen. Als Hauptverantwortliche für eine durch falsche wirtschaftspolitische Rezepte unnötig in die Länge gezogene Krisensituation wird absehbar die Brüsseler Politik herhalten müssen, was zu einem starken Anstieg der Europaskepsis bis zur offenen Ablehnung der europäischen (Wirtschafts-)Integration führen kann(Busch/Hirschel 2011). Eine Konsequenz könnten beispielsweise politische Alleingänge der Mitgliedstaaten sein. Dabei muss es sich nicht unbedingt um das in den Medien gerne diskutierte Szenario eines Ausstiegs aus der Eurozone beziehungsweise die Spaltung in einen nördlichen und einen südlichen Währungsraum(vgl. Münchau 2010: 4) handeln, da dieser hohe Kosten für den aussteigenden Staat und seine Wirtschaft mit sich brächte. Auch ein(temporärer) Ausstieg aus dem Binnenmarkt durch Wiedereinführung von Zöllen ist denkbar, um Importe zu verteuern und dadurch deren Anzahl zu senken, wodurch das Leistungsbilanzdefizit abnähme und zugleich die Staatseinnahmen stiegen und damit das Haushaltsdefizit zurückgefahren werden könnte(Dauderstädt 2011: 4). Diese radikalen»Lösungen« könnten jedoch zugleich das Ende des europäischen Integrationsprojekts als Ganzes bedeuten. 2. Positionen im Krisendiskurs Offensichtlich sind heute die bislang weitgehend ignorierte Notwendigkeit zur Etablierung einer europäisch koordinierten Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie die Verständigung über die Ausrichtung dieses fehlenden Integrationsschritts. Dabei stellen sich Fragen über die Bedingungen zur Erhöhung des europäischen Wohlstands (Dauderstädt 2007; AK Europa 2010a) ebenso wie institutionelle Fragen zur Teilung von Kompetenzen im europäischen Mehrebenensystem(Hacker/van Treeck 2010), ihrer demokratischen Absicherung und Legitimierung (Collignon 2010) sowie Fragen hinsichtlich der Berücksichtigung von Konsequenzen für die Systeme bislang weitgehend national determinierter Wohlfahrtsstaatlichkeit(Heise/Lierse 2011). Der Diskurs um die Krise dreht sich jedoch eher um aktuelle Entwicklungen und mögliche Lösungsinstrumente. Je länger sie andauert und je aussichts- und zweckloser der eingeschlagene Kurs zu ihrer Überwindung erscheint, desto radikaler werden auch die politischen Positionen im Hinblick auf eine Neustrukturierung des Integrationsraums. Grafik 3: Arbeitslosenquote in% der erwerbsfähigen Bevölkerung 2006–2011 2006 2007 Quelle: AMECO-Datenbank 2008 2009 2010 21 ES 19 17 EL 15 IE 13 PT 11 Euro-17 9 IT 7 5 3 2011 Euro-17 IE EL ES IT PT 7 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union 2.1 Verteidiger des Status quo: System von Wettbewerbsstaaten Die Gralshüter der Neoklassik und des Monetarismus sehen sich durch die Eurokrise bestätigt: Inflexible Arbeitsmärkte, überbordende Sozialsysteme und geringe Mobilität hätten es verunmöglicht, einen Optimalen Währungsraum zu etablieren, der die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts ermögliche und so automatisch für einen Ausgleich ökonomischer Heterogenitäten in der WWU sorge. Die hohe Staatsverschuldung wird der mangelnden haushaltspolitischen Disziplin der Mitgliedstaaten, insbesondere der Nicht-Beachtung oder Umgehung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, angelastet. Neben jenen, die nun ein Scheitern des Euro in Betracht ziehen, verteidigt eine große Gruppe im liberal-konservativen Lager die ursprünglich gewählte Integrationsreihenfolge. Sie plädieren folglich für mehr Integration, allerdings durch Verstärkung des Wettbewerbsprinzips und verschärfte zentrale budgetäre Kontroll-, Eingreif- und Sanktionsmechanismen(etwa durch die Europa 2020-Strategie, den neugestalteten Stabilitätspakt, das Europäische Semester). In dieser Sichtweise wird das deutsche, exportorientierte Modell mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen und moderater Staatsverschuldung zur Nachahmung empfohlen. Kreditgarantien für Mitgliedstaaten in der Refinanzierungskrise werden nur widerwillig und scheibchenweise gewährt. Zur Vorbedingung für nur temporär und als Ausnahmefall gewährte Garantien und Hilfskredite werden harte makroökonomische Anpassungsprogramme verlangt. Die no bailout-Klausel soll mittelfristig wieder gelten, d. h. jeder Staat soll für seine eigenen Schulden und die zinsgünstige Refinanzierung der Staatsverschuldung am Finanzmarkt selbst verantwortlich sein. 2.2 Verfechter politischer Integration: Ausgleich sozioökonomischer Heterogenitäten Auch von den Kritikern dieses zurzeit dominierenden Krisenbewältigungskurses wird mehr Integration in der EU eingefordert. Die Ursachen der Eurokrise werden jedoch anders diskutiert. So wird die hohe Staatsverschuldung nicht als Ursache, sondern primär als Wirkung von Bankenrettung, Konjunkturpaketen und hohen Ausgaben zur Vermeidung oder Bewältigung hoher Arbeitslosigkeit im Zuge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise betrachtet. Plädiert wird für einen symmetrischen Ansatz zur Krisenlösung, der nicht einseitig Länder mit hohen Schuldenständen und negativen Leistungsbilanzen trifft, sondern auch Länder mit Leistungsbilanzüberschüssen in die Pflicht nehmen möchte. Zudem wird eine klare Unterscheidung zwischen privater, unternehmerischer und öffentlicher Verschuldung beziehungsweise Ersparnis angemahnt. Das bislang dominierende Wettbewerbsprinzip soll politisch eingerahmt, die politische Integration der EU vorangetrieben, die sozioökonomischen Heterogenitäten sollen schrittweise abgebaut werden. Konkrete Vorschläge hierzu bewegen sich in einem Spektrum von verstärkten Koordinierungsanstrengungen über einheitliche Rahmenvorgaben und Mindeststandards bis hin zu einer weitgehenden Vergemeinschaftung von Wirtschafts- und Sozialpolitiken. 2.3 Europaskeptiker/Europagegner: Weg mit dem Euro Daneben gewinnt mit Verschärfung und Dauerhaftigkeit der Krise das Lager der Europaskeptiker an Einfluss. Zunehmend offen wird hier ein»rollback« der bisherigen wirtschaftlichen Integration diskutiert, da sie zu ungewünschten Nebenwirkungen geführt habe. Zu unterscheiden ist zwischen „ „ linken Europaskeptikern, die vor der neoliberalen Grundtendenz des Integrationsprozesses kapitulieren und den nationalen Wohlfahrtsstaat erhalten wollen „ „ liberalen Vertretern, die aus Angst vor der Notwendigkeit einer finanziellen Haftungsgemeinschaft eine Teilung der WWU propagieren „ „ rechtspopulistischen Europagegnern, die prinzipiell gegen die europäische Idee mobil machen und durch die Krise Zulauf aus allen Gesellschaftsschichten erhalten. Infolge der viele Länder treffenden und von Brüssel überwachten Konsolidierungsverpflichtungen, umgesetzt durch massive Sparmaßnahmen, ist mit einer erheblichen Zunahme des Europaskeptizismus zu rechnen. Dies zeigt sich bereits in massiven öffentlichen Protesten in betroffenen Ländern wie etwa Griechenland und Spanien. Spiegelbildlich sinkt in den Ländern Mittel- und Nordeuropas mit Leistungsbilanzüberschüssen und unzweifelhafter Schuldentragfähigkeit die Bereitschaft zu neuen Kreditpaketen, deren Rückzahlung immer unwahrscheinlicher 8 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union wird. Dies wird deutlich an den Gewinnen der europakritischen»Wahren Finnen« bei den letzten finnischen Parlamentswahlen sowie ablehnenden Äußerungen zur Ausweitung des Europäischen Rettungsschirms und Einrichtung des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus(ESM) etwa aus der hierüber gescheiterten slowakischen Regierung oder den Regierungsfraktionen in Deutschland. Die Renationalisierungsdebatte ist dabei primär von politischen beziehungsweise populistischen Argumenten als von ökonomischen Erwägungen geprägt(so etwa die Forderung zur Abschaffung des Euro). 3. Ein Maßnahmenprogramm zur ­Überwindung der Krise Während die bereits in der Gründungsphase der WWU einseitige Orientierung der wirtschaftspolitischen governance an staatlichen Verschuldungskriterien in der Krise von den herrschenden politischen Kräften in der EU fortgesetzt und verstärkt wird, soll hier für einen alternativen Weg zur Überwindung der aktuellen Krisenphänomene plädiert werden. Diese Krise bietet der Politik positiv gesehen auch ein Gelegenheitsfenster, die offensichtlich gewordenen Missstände nicht durch oberflächliche und ad hoc verordnete Reparaturmaßnahmen, sondern durch eine tiefgehende Neuausrichtung des Integrationsprozesses zu korrigieren. Zentral muss die Frage beantwortet werden, wie soziales Wachstum in Europa finanziert und organisiert und zugleich die existierenden sozioökonomischen Ungleichheiten begrenzt und abgebaut werden können. Das Austarieren des derzeit ungleichen Verhältnisses von Wettbewerb und Solidarität in der WWU kann in einem Dreischritt aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen gelingen(Pinzler 2009). Zunächst muss es darum gehen, die aktuelle Krise in der WWU zu bewältigen. Zu den akut erforderlichen Maßnahmen kommen in einem zweiten Schritt neue Instrumente hinzu, die in einem dritten Schritt den Weg bereiten für umfassende Veränderungen des heutigen Designs der europäischen Integration. 3.1 Die Krise in der WWU solidarisch bewältigen(kurzfristige Maßnahmen) 3.1.1 Eine symmetrische Anpassungsstrategie ­verfolgen In der Bewältigung der Krise der WWU zeigt sich die Demarkationslinie besonders deutlich zwischen den Anhängern einer asymmetrischen und jenen einer symmetrischen Anpassung der existierenden makroökonomischen Ungleichgewichte zwischen den Staaten. Die deutsche Bundesregierung, die Bundesbank, die Europäische Zentralbank wie auch die Taskforce des EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy plädieren für eine asymmetrische Anpassung der Ungleichgewichte, da sie die Leistungsbilanzdefizite der GIPS-Länder als deren hausgemachtes Problem ansehen und folglich ebenda eine Lösung erwarten. In dieser Sichtweise ist die durch Deutschland jahrelang betriebene Lohnzurückhaltung ein Erfolgsmodell der Wettbewerbssteigerung, das den betroffenen Staaten zur Nachahmung empfohlen wird. Entsprechend soll die in der Entwicklung der Lohnstückkosten entstandene Lücke durch Lohnzurückhaltung in den Defizitländern geschlossen werden. Getragen wird dieses Modell der asymmetrischen Anpassung von einem Verständnis, das einen hohen Exportüberschuss grundsätzlich als positives Ziel einer Volkswirtschaft versteht, unabhängig von seinem Zustandekommen. Denn ein internationaler Wettbewerb um die innovativsten Produkte und die höchste Produktivität ist durchaus wünschenswert; er wird aber verfälscht, wenn die komparativen Kostenvorteile zu einem großen Teil auf niedrigen Löhnen beruhen. Zudem vermengen viele Verfechter dieses asymmetrischen Anpassungskurses fälschlicherweise Außenhandelsbilanzund Staatsdefizite(Dauderstädt 2011). Kritiker dieses Kurses halten den Weg der einseitigen Wettbewerbssteigerung zulasten der Löhne und damit auch der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage für falsch und verweisen auf die Mitverantwortung der Länder mit Leistungsbilanzüberschüssen an der Krise(Dullien 2010b: 35ff.; Münchau 2010):»Überschussländer, die ihre inneren Ungleichgewichte zwischen Sparen und Investieren länger anhaltend nicht korrigieren, sondern Wachstum allein oder vorwiegend durch Exportüberschüsse erzeugen, betreiben eine Beggar-Thy-Neighbour-Politik, indem sie ihre Inlandsnachfrage drosseln, Nachfrage nach ihrem Exportüberschuss von den Handelspartnern erwarten und diese so in eine Defizitposition drängen«(Priewe 9 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union 2011: 82). Zudem geht der vermeintliche Erfolg verbilligter Exportprodukte auf den Weltmärkten im Produktionsland zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hierfür unterdurchschnittliche Lohnzuwächse hinnehmen müssen. Empfohlen wird daher eine symmetrische Anpassung, bei der dem Konsolidierungskurs in den Defizitländern eine expansive Lohnpolitik und der Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse in den Überschussländern gegenübergestellt werden. Die Folge wäre eine Stärkung des Konsums in den Überschussländern, der sich positiv auf die Binnennachfrage und die Zunahme von Importen aus den Defizitländern auswirken würde (Joebges 2010). Die von der Europäischen Kommission auf den Weg gebrachten Vorschläge zur Neugestaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts(sogenanntes six-pack) sind ansatzweise symmetrisch. Erstmals wird ein Verfahren zur Bekämpfung makroökonomischer Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten der WWU implementiert. Über ein Indikatorenset( scoreboard), das neben der staatlichen erstmals auch die private Verschuldung, die Leistungsbilanzsalden und die Arbeitslosenquoten erfasst, soll durch Nennung von Ober- und Untergrenzen frühzeitig auf die Entwicklung von Ungleichgewichten reagiert werden. Im sogenannten Verfahren zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte sollen Länder mit»Strukturreformen« ihre Defizite beziehungsweise Überschüsse in der Leistungsbilanz zurückfahren. Zeigt sich ein Land unkooperativ, können Geldbußen als Sanktionen verhängt werden. Diese symmetrische Herangehensweise wird jedoch konterkariert durch die weiteren Elemente des Ende September 2011 von Europäischem Parlament und Rat verabschiedeten Pakets. So werden nicht nur die bereits geltenden Ziele einer maximalen öffentlichen Neuverschuldung in Höhe von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes(BIP) und einer Schuldenstandsquote bei 60 Prozent des BIP für jeden Mitgliedstaat durch die Einführung neuer Sanktionsmechanismen wie verzinste und unverzinste Einlagen und Strafzahlungen im korrektiven Arm des Stabilitätspakts gestärkt. Künftig können Reformempfehlungen auch an Mitgliedstaaten ausgesprochen und Sanktionen angewandt werden, falls diese ihre»mittelfristigen« Konsolidierungsziele nicht erfüllen, auch wenn sie die Regeln des Stabilitätspakts einhalten(präventive Komponente). Es ist fraglich, ob das indikatorenbasierte scoreboard Verfahren jemals die gleiche Wirksamkeit entfalten kann wie die quantitativ festgesetzten Schuldenstandsziele, die künftige Krisen – ungenügend und ökonomisch unlogisch – allein mit Blick auf die staatliche Verschuldung verhindern wollen. Die gleiche Frage stellt sich mit Blick auf die 2010 auf den Weg gebrachte Zehnjahresstrategie für Wachstum in der EU,»Europa 2020«. Ungeachtet der beklagenswert geringen Ambitioniertheit der Nachfolgeagenda der Lissabonstrategie(Fischer et al. 2010), stehen die hier aufgeführten Ziele der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik unter der Prädominanz der Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Um die Koordinierung der Budgetpolitiken stärker mit der Wachstumsstrategie der EU zu verzahnen, wurde das sogenannte»Europäische Semester« ins Leben gerufen. Der grundsätzlich zu begrüßende Ansatz der Zusammenführung politischer Koordinierung leidet jedoch unter dem höchst unterschiedlichen Einfluss der verschiedenen Instrumente europäischer governance. So ist zu befürchten, dass eine sich durchsetzende asymmetrische Anpassungs- und Wettbewerbslogik, deren Fokus die staatlichen Schuldenstände bleiben, über das Europäische Semester bis weit in die Kernbereiche wirtschaftspolitischer und wohlfahrtsstaatlicher Souveränität der Mitgliedstaaten hineinreichen wird. Einwände gegen eine nicht stringente oder falsche Haushaltspolitik eines Mitgliedstaats werden künftig ein Hineinregieren der EU in die Fiskal-, Beschäftigungs- und Sozialpolitiken der Mitgliedstaaten zur Folge haben(Hacker/van Treeck 2010). Dieser Logik entspricht auch der im März 2011 auf eine deutsch-französische Initiative hin zwischen den Mitgliedstaaten der WWU – und offen für weitere Beitritte – vereinbarte Euro-Plus-Pakt. Eingebettet in die im Stabilitätsund Wachstumspakt und der Europa 2020-Strategie beziehungsweise der im Europäischen Semester definierten Ziele verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten zur engen Koordinierung ihrer Sozial-, Steuer- und Haushaltspolitiken. Hierfür sollen jährlich spezifisch zu erreichende Ziele vereinbart werden. Richtig erkannt wird etwa die Rolle der Lohnstückkostenentwicklung beim Entstehen von Verzerrungen der Wettbewerbsverhältnisse und makroökonomischen Ungleichgewichten(Busch 2010; Pusch 2011). Doch wird ausschließlich auf zu starke und anhaltende Steigerungen der Lohnstückkosten verwiesen und entsprechend werden Korrekturen nach unten gefordert(Europäischer Rat 2011a: 16). Dieser Eingriff in den national determinierten Bereich der Lohngestaltung wird begleitet von Forderungen nach größerer Flexibilität 10 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union auf den Arbeitsmärkten, nach Leistungskürzung bei der Alterssicherung durch Verlängerung der erforderlichen Lebensarbeitszeit, im Gesundheitssystem und bei anderen Sozialleistungen zur Gewährleistung der»vollständigen Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts« (Europäischer Rat 2011a: 18). Darüber hinaus wird allen den Euro-Plus-Pakt unterzeichnenden Staaten die Einführung von Schuldenbremsen oder anderen disziplinierenden Haushaltsvorschriften nahegelegt. Insgesamt zeichnet sich damit ein Bild, in dem ein wettbewerbsgetriebenes Politikverständnis nach deutschem Vorbild dominiert. Es negiert die gleiche Verantwortung von Defizit- wie von Überschussländern für die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und sucht die Lösung folglich in einer asymmetrischen Anpassung der in der Krise befindlichen Staaten an die Wettbewerbsfähigkeit, Exportorientierung und strikte Konsolidierungspolitik der Überschussländer. Soziale Sicherung, lohnpolitische Gestaltung und wirtschaftspolitische Impulse durch Investitionen werden den Erfordernissen des Stabilitätspaktes und seinen geschärften Budgetzielen unterworfen. Übersehen wird, dass der Kurs extremer Sparanstrengungen für die GIPS-Staaten die wirtschaftliche Erholung dieser Länder verunmöglicht. Mittelfristig werden hierunter auch die Gläubigerstaaten zu leiden haben, wenn es zum Einbruch des wirtschaftlichen Absatzmarktes kommt oder zum Verlust der Vermögenspositionen im Ausland durch eine Umschuldung(Hacker 2011: 3). Zudem steigt durch den asymmetrischen Austeritätskurs die Abhängigkeit von Absatzmärkten außerhalb der WWU, insbesondere von China. Große Exportüberschüsse setzen immer andere große Märkte voraus, die entsprechende Importüberschüsse zulassen:»Wäre dies der einzige Weg zu Wachstum, müsste die globale Ökonomie mangels interplanetarer Exportmöglichkeiten stagnieren«(Dauderstädt 2010a: 4). Fatal ist, dass den Ländern in der Refinanzierungskrise durch ein an falscher Stelle ansetzendes Krisenmanagement das Herauswachsen aus der Krise und das Einschwenken auf einen Kurs des sozialen Wachstums verunmöglicht wird. Als Konsequenz ist eine Zunahme der sozioökonomischen Heterogenitäten, der makroökonomischen Ungleichgewichte und damit die höhere Anfälligkeit für asymmetrische Schocks zu erwarten. Im Falle Griechenlands haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone spät erkannt, dass ein reiner Austeritätsund Sparkurs das Land nicht aus der Schuldenmisere befreien kann. Auf ihrem Gipfeltreffen am 21. Juli 2011 wurde erstmals eine»umfassende Strategie für Wachstum und Investitionen in Griechenland« gefordert(Europäischer Rat 2011b: 2). Zugleich wurde jedoch der Konsolidierungsdruck für alle Euro-Staaten, namentlich aber auf Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und – nach ersten Spekulationen der Finanzmärkte Mitte Juli – auch Italien erhöht. 3.1.2 Einen Außenwirtschaftlichen Stabilitätspakt einführen Institutionell wird die EU über Instrumente wie das Europäische Semester zur Mitsprache in bislang den Mitgliedstaaten vorbehaltenen Politikfeldern ermächtigt. Die hiermit verbundene Stärkung europäischer governance bleibt in weiten Teilen intergouvernemental und entzieht sich der Gemeinschaftsmethode. Notwendig wäre die Einrichtung einer veritablen Europäischen Wirtschaftsregierung, die es ermöglicht, wirtschaftspolitische Kompetenz zu koordinieren, ohne dabei einseitigen ökonomischen Prämissen zu folgen. Solange die EU nicht über eine voll ausgebaute politische Dimension verfügt, in der demokratische Beteiligungsrechte wie in ihren Mitgliedstaaten gewährleistet werden, muss von einer schlichten Zentralisierung wirtschaftspolitischer Entscheidungsgewalt in Brüssel abgesehen werden. Die EU ist kein einheitlicher Staat und erhält die politische Legitimation für ihr Agieren in einer komplizierten Mehr­ ebenendemokratie, der auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der wirtschaftspolitischen governance Rechnung getragen werden muss. Angesichts des weit vorangeschrittenen ökonomischen Integrationsstands der WWU und der Schwere der sich jüngst offenbarenden Probleme mag dies unbefriedigend erscheinen. Doch eine Zentralisierung wirtschaftspolitischer Befugnisse im Sinne eines economic government hätte nur ihre Berechtigung, wenn sie demokratisch kontrolliert würde(Collignon 2010). Solange dies nicht gewährleistet werden kann, bleiben die Möglichkeiten, der zentralisierten Geldpolitik ein wirtschaftspolitisches Gegenüber auf Unionsebene zu implementieren, im Bereich der weicheren economic governance verhaftet. Nichtsdestotrotz sind die hier bestehenden Optionen noch lange nicht ausgeschöpft(für eine Übersicht vgl. Heise/Heise 2010). 11 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union So liegt»der Schlüssel zur Reform der Europäischen Währungsunion(...) in einem intelligenten Ausbalancieren zwischen eigenverantwortlich wahrgenommener aber kollektiv koordinierter Wirtschaftspolitik einerseits und dem Bedürfnis nach zentral gelenkten Maßnahmen andererseits«(Arbeitskreis Europa 2010: 3). Zentrale Steuerung ist in diesem Konzept erst erforderlich, wenn die dezentrale Koordinierung zur präventiven Verhinderung heterogener makroökonomischer Entwicklungen versagt und korrigierende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Hauptelement einer so definierten Wirtschaftsgovernance ist die Einführung eines sogenannten Außenwirtschaftlichen Stabilitätspaktes(Dullien/Schwarzer 2009; Dullien 2010a). Dabei wird der bisherige Stabilitäts- und Wachstumspakt um Ziele für das Außenwirtschaftsgleichgewicht erweitert; Leistungsbilanzsalden von mehr als drei Prozent des BIP werden mit Sanktionen belegt. Weder hohe Defizite noch Überschüsse wären gestattet, was einer Rückbesinnung auf die Ziele des Magischen Vierecks entspricht, wonach das Ziel eines gleichgewichtigen Außenwirtschaftsbeitrags gleichwertig neben den Zielen eines angemessenen und stetigen Wirtschaftswachstums, der Preisniveaustabilität und einem hohen Beschäftigungsstand stehen soll(vgl. AK Europa 2010b: 5; Priewe 2011: 85). Der Vorteil dieses Ansatzes liegt in seiner souveränitätsschonenden Steuerung, da die Zielbestimmung»Außenwirtschaftsgleichgewicht« den Mitgliedstaaten den Gestaltungsspielraum erhält, über den Weg zur Erreichung des Leistungsbilanzgleichgewichts selbst zu entscheiden.»So hätte etwa die spanische Regierung in den vergangenen Jahren selbst entscheiden können, ob sie den Konsum- und Bauboom durch Eingriffe in den Lohnsetzungsprozess, durch höhere Grunderwerbssteuern oder durch höhere Einkommensteuern bremst«(Dullien 2010b: 41). Wichtig ist, dass ein solcher Außenwirtschaftlicher Stabilitätspakt einen symmetrischen Ansatz verfolgt, der Anpassungen nicht allein bei den Ländern mit Leistungsbilanzdefiziten sieht. Gerade für Deutschland mit seinem hohen Exportüberschuss, aber auch für die Niederlande, Österreich und Finnland besteht ein akuter Handlungsbedarf. Vor allem durch die Stagnation der Reallöhne und die Politik der Haushaltskonsolidierung hat Deutschland über 15 Jahre hinweg die private und öffentliche Nachfrage gedämpft und sich durch das entstandene»Importdefizit« Wettbewerbsvorteile zulasten der europäischen Nachbarn verschafft(Dauderstädt/Hillebrand 2009; Artus 2010). Die Absorptionsverhältnisse von Investition und Ersparnis sind in den Überschussländern nun in den Blick zu nehmen:»Die Kunst besteht darin, nicht den Konsum der privaten Haushalte, sondern ihre Ersparnisse zu senken und zum Staat umzuverteilen«(Kamppeter 2011: 25). Unabdingbar ist daher eine Pfadumkehr durch Stärkung der Binnenwirtschaft in Deutschland. Dafür sind produktivitätsorientierte Lohnsteigerungen in allen Branchen ebenso notwendig wie die Einschränkung des Niedriglohnsektors, beispielsweise durch einen flächendeckenden allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Auch staatliche Investitionen in Bildung und Infrastruktur würden die Binnennachfrage anregen. Soll von einer erheblichen staatlichen Neuverschuldung abgesehen werden, sollten höhere Steuereinnahmen durch modifizierte Steuersätze beziehungsweise neue Steuerarten fokussiert werden (Joebges 2010). Das Ziel ist die Ermunterung des Privatsektors zu höherem Konsum, der dann auch höhere Importe aus den GIPS-Staaten einschließen würde, wodurch sich die Leistungsbilanzen aufeinander zubewegen würden(Münchau 2010). Anders als von den Verfechtern einer asymmetrischen Anpassung behauptet, geht es keinesfalls um die Reduzierung der deutschen Exportstärke, sondern um die adäquate Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hieran(AK Europa 2010b: 5). Soll den Krisenländern ermöglicht werden aus ihren spezifischen strukturellen Problemen herauszuwachsen, macht eine höhere Verschuldung, eine expansive Politik der»Ersparnisüberschussländer«(Kamppeter 2011: 25) durchaus Sinn. Deutschland könnte durch gezielte Investitionen in den Bereichen Bildung, Umwelt- und Klimaschutz, neue Technologien und Dienstleistungen für eine alternde Gesellschaft zum Wegbereiter eines sozialen Wachstumsmodells werden, das für ganz Europa Pate stehen könnte. 3.1.3 Solidarität in der Finanzierung der Mitglied­ staaten gewährleisten Die Dauerhaftigkeit und Schwere der Krise hat bezüglich der akuten Schuldenproblematik an einzelnen Stellen bereits zu einem Umdenken geführt: So hat die EZB einige ihrer lange verteidigten monetaristischen Dogmen entlehnten Prinzipien über Bord geworfen(Dauderstädt 2011: 4) und Schuldentitel der GIPS-Länder aufgekauft. Zudem konnte nach langem Ringen und Lavieren im Sommer 2010 mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazi12 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union lität(EFSF) ein Rettungsschirm für überschuldete Staaten aufgespannt werden. Für die von der EFSF am Kapitalmarkt aufgegebenen Anleihen haften die Mitgliedstaaten der Eurozone gemeinsam. Faktisch wurde hiermit die no bailout-Klausel in Artikel 125 des EU-Vertrags, die das Einstehen der EU für die Schulden eines Mitgliedstaats verbietet, außer Kraft gesetzt. Dieser Weg wird mit der im Dezember 2010 beschlossenen und für 2013 geplanten Einrichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus(ESM) weiter beschritten. Der ESM besteht aus einem insgesamt 700 Milliarden Euro umfassenden eigenen Fonds mit Grundkapital und Kreditgarantien der Mitgliedsländer sowie einem Kredit des Internationalen Währungsfonds. Zudem werden ab 2013 alle Staatsanleihen in der WWU mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit sogenannten Umschuldungsklauseln versehen( collective action clauses), mit denen die Gläubiger im Falle von Zahlungsschwierigkeiten durch Streckung der Kredittilgung oder Zinsnachlässe beteiligt werden können. Auch der Beschluss der Staatsund Regierungschefs vom 21. Juli 2011, die Stabilisierungsinstrumente von EFSF und ESM durch präventives Eingreifen und die Ermöglichung eigener Interventionen auf dem Finanzmarkt – das Aufkaufen von Staatsanleihen überschuldeter Staaten auf dem Sekundärmarkt – zu erweitern, ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung solidarischer Finanzierung. Problematisch an den neuen Regelungen zur kreditbasierten Hilfe ist die Betonung des ultima ratio-Prinzips in ihrer Nutzung, die festgelegte Konditionalität von Finanzhilfen gegen die Mitbestimmung der Wirtschaftspolitik im betroffenen Land und die ihm abverlangten hohen Zinsen auf die Kredite. Anstatt konsequent den Integrationsschritt zu einer politischen Transfer- und Fiskalunion zu gehen und ein langfristiges Stabilitätsengagement aller Eurostaaten und der EZB auf den Weg zu bringen (Dauderstädt 2011), soll eine Aktivierung der Kredithilfe durch den ESM nur als letzter Ausweg aus einer Refinanzierungskrise möglich sein und ist mit ausführlichen Prüfverfahren belegt. Hoch könnte daher der indirekte Einfluss des ESM sein, durch vorauseilende Anpassungen an seine Standards seine Inanspruchnahme präventiv zu vermeiden(Vehrkamp 2011: 2). Damit könnte sich der bereits im Schatten von Marktsanktionen und der EFSF abzeichnende Trend harter Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen in den GIPS-Ländern verschärfen. Denn Kredithilfe wird durch den ESM nur gewährt, wenn zwischen dem antragstellenden Land, der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF ein sogenanntes makroökonomisches Anpassungsprogramm vereinbart wurde, worin im Detail Ziele und Vorgaben für die Wirtschaftspolitik des verschuldeten Staats festgelegt werden. Deren Richtung ist mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, dem Europäischen Semester und dem EuroPlus-Pakt hinreichend beschrieben(vgl. Abschnitt 3.1.1). »Im Ergebnis verzichtet ein Land für die Laufzeit einer ESM-Kredithilfe auf wesentliche Teile seiner wirtschaftsund finanzpolitischen Autonomie«(Vehrkamp 2011: 3). Unverständlich blieb lange, warum die EFSF für neu auszugebende Kredite ein zwar unter den Marktkonditionen liegendes, jedoch – auch im Vergleich zu Krediten des IWF – hohes Zinsniveau veranschlagt hat. Schließlich sollte das Ziel des Rettungsschirms die Verhinderung staatlicher Insolvenz und die Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit des betroffenen Staats sein, nicht aber die Etablierung einer»gewinnmaximierenden Bank«(Lenz 2011: 1). Erst auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rats im Juli 2011 wurden für Griechenland, Portugal und Irland niedrigere Zinssätze für die EFSF-Darlehen und eine Laufzeitverlängerung von 7,5 auf mindestens 15, längstens 30 Jahre bei zehn tilgungsfreien Jahren ermöglicht (Europäischer Rat 2011b: 2f.). Staaten mit hohen Bilanzüberschüssen wie Deutschland, die Niederlande, Österreich und Finnland haben privaten, unternehmerischen und staatlichen Schuldnern anderer Mitgliedsländer Geld geliehen und dadurch hohe Vermögenspositionen im Ausland aufgebaut. Einigen Defizitländern ist im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise jedoch die Glaubwürdigkeit zur Bedienung der Schuldtitel und damit ihre Kreditwürdigkeit verlorengegangen.»Die Kehrseite des Verlusts an Kreditwürdigkeit der Schuldner ist der Wertverlust des Auslandsvermögens der Gläubiger. Die Früchte der höheren Wettbewerbsfähigkeit verderben dann rasch; sie waren nicht nachhaltig. Gläubiger und Schuldner sind also beide negativ von der Leistungsbilanzkrise betroffen«(IMK et al. 2011: 27). Die Gläubigerstaaten müssten also ein ureigenes Interesse am wirtschaftlichen Überleben der Schuldnerstaaten haben, doch auch die vorgehaltenen, teilweise richtigen Finanzhilfsinstrumente werden mit Konditionen belegt, die das Einschlagen eines Wachstumskurses unwahrscheinlich machen und die Anfälligkeit gegen Spekulationsattacken noch erhöhen. Dies illustriert besonders das Beispiel Griechenlands, das sich trotz massiver Sparpolitiken unter Brüsseler Aufsicht von Notkredit zu Notkredit hangelt. 13 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union Zur Lösung der griechischen Tragödie wird auch die Umschuldung als radikale Maßnahme diskutiert. Prinzipiell kann dies ein geeignetes Instrument sein, staatliche und private Gläubiger zu beteiligen. Im Rahmen eines sogenannten haircuts müssten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, sei es durch einen radikalen Schuldenschnitt oder eine sogenannte»sanfte Umschuldung«, bestehend aus einer Verringerung der Zinsen auf die Hilfskredite, eine Streckung der Tilgungsraten oder einen Rückkauf der eigenen Schuldtitel.»Die Rettungsmaßnahmen sollten nicht allein durch die Allgemeinheit, sondern auch von denjenigen getragen werden, die ihr Kapital risikoreich eingesetzt haben«(AK Europa 2010b: 10). Fatal wäre aber die Wirkung einer festgelegten Insolvenzregelung(vgl. Deubner 2010) für die Staaten der Eurozone. Sie hätte Signalwirkung für alle Gläubiger, ihre Risikopositionen aufzulösen und aus den bedrohten Anlagen und Ländern zu fliehen, was an den Finanzmärkten zu weit größeren Panikreaktionen führen könnte als bislang beobachtet(Spahn 2010: 3f.; Dauderstädt 2011: 2). Doch auch das Szenario einer sanften oder harten Umschuldung enthält die Gefahr eines dauerhaften Verlusts der Kreditwürdigkeit der betroffenen Länder entsprechend des Urteils der Ratingagenturen. Zudem könnte der europäische Bankensektor von einer solchen Maßnahme durch Verlust seiner Vermögenspositionen im jeweiligen Land(vgl. Lenz 2011) hart getroffen werden. Dies gilt auch für die Europäische Zentralbank, die viele Papiere der GIPS-Staaten aufgekauft hat. Ein haircut bei den privaten Banken hätte die Finanzkrise entschärfen können, wurde aber zugunsten der Bankenrettung verworfen. Nun würde ein Schuldenschnitt die Finanzierung der vom Staat übernommenen Defizite gefährden, ohne die jedoch eine Rückkehr auf einen Wachstumskurs nicht gelingen kann(Kamppeter 2011: 26). Auch ein Austritt aus der Währungsunion hätte fatale Folgen für das betroffene Land und den Euroraum. Zwar stünde dem ausgetretenen Staat der Wechselkursmechanismus wieder zur Verfügung, wodurch sich die Wettbewerbsfähigkeit verbessern ließe, doch ist das Szenario einer sich fortsetzenden Zahlungsunfähigkeit durch die dann erschwerte Bedienung der Altschulden in Euro und die Verunmöglichung einer finanzierbaren Kreditaufnahme auf dem Kapitalmarkt durch hohe Zinsaufschläge wahrscheinlich(AK Europa 2010b: 8f.). Institutionalisiert werden sollte die Überführung des ESM in einen echten Europäischen Währungsfonds, dessen primäre Aufgabe in der Ermöglichung einer antizyklischen Fiskalpolitik verschuldeter Staatshaushalte bei gleichzeitiger Wiederherstellung des Vertrauens der Märkte sein sollte(Dauderstädt 2011: 4). Ein zentrales Instrument dieses Währungsfonds müsste die Ausgabe von Gemeinschaftsanleihen( Eurobonds) sein, die gemeinsam von den Mitgliedstaaten der Eurozone garantiert und zu einem einheitlichen Zinssatz emittiert würden. Da die Bonität der Anleihen dem Durchschnitt der europäischen Länder entsprechen würde, könnten Staaten in der Liquiditätskrise diese über den so entstehenden Markt für europäische Staatsanleihen zu niedrigeren Zinsen erhalten. Um das Problem des moral hazard zu vermeiden, sollte eine Verschuldung in Eurobonds jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 60 Prozent des BIP möglich sein( blue bonds). Die Kreditaufnahme über diese Grenze hinaus ( red bonds) bliebe in der rein nationalen Verantwortung der jeweiligen Staaten und wäre im Falle mangelnder fiskalischer Disziplin und Glaubwürdigkeit entsprechend teuer. Die Eurobonds sollten mit einem niedrigen Zinssatz belegt werden, so dass eine Entschuldung möglich wird. Ihre Einführung wäre kompatibel mit der Schaffung des ESM und würde dessen geplantes Volumen erheblich verringern(Delpla/von Weizsäcker 2011). Der zentrale Gedanke hinter den blue- und red bonds ist die Ermöglichung einer gesamteuropäischen Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, die jedoch das einzelne Land nicht aus seiner jeweils spezifischen Verantwortung entlässt. Eurobonds sind notwendig, wenn die gemeinsame Währung aufrechterhalten werden soll. Sie erfordern die politische Einsicht, dass in einer Verschuldungskrise Schuldner wie Gläubiger im gleichen Boot sitzen und nach überzeugenden Auswegen unter Beteiligung aller Mitglieder des Euroraums gesucht werden muss. Auch eine unter Umständen in Griechenland nicht mehr zu verhindernde weitgehende Umschuldung wäre mit dem Konzept der blue- und red bonds zu erleichtern: Ihre abrupte Einführung würde mit der Restrukturierung der Staatsschulden der GIPS-Staaten verknüpft – blue bonds würden so als Äquivalent zu Brady Bonds fungieren(Delpla/von Weizsäcker 2011: 3). Eine Beteiligung des Privatsektors an Hilfsmaßnahmen für notleidende Staaten ist sehr wünschenswert. Auf freiwilliger Basis, wie im Juli 2011 für das Griechenlandpaket von der EU beschlossen, wird die Privatbeteiligung aber kaum funktionieren. Sinnvoller zur Verfolgung einer Art»Verursacherprinzip« erscheint eine Finanztransaktionssteuer oder Vermögensabgabe zur Ermöglichung einer spezifischen Wachstumsstrategie für die GIPS-Länder. Dies und die Garantie 14 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union niedriger Zinsaufschläge auf staatliche Schuldverschreibungen sind einem harten Schuldenschnitt vorzuziehen. Wird dieser jedoch unausweichlich, so sind als Vorbedingung die Einführung von Eurobonds und ein Plan zur Rekapitalisierung strauchelnder Banken zu gewährleisten. Dringlichste Aufgabe ist es, die GIPS-Staaten auf einen Wachstumskurs zurückzuführen.»Nachzudenken ist über einen Krisenfonds für Investition, Innovation und Bildung in der europäischen Peripherie, der durch eine zweckgebundene Solidaritätsabgabe in den Euroländern gedeckt wird«(Hacker 2011: 4). Alternativ könnten die für eine Strategie des sozialen Wachstums in den GIPSStaaten notwendigen Gelder direkt aus dem EU-Haushalt bewilligt werden. 3.1.4 Die Finanzmärkte in den Dienst der Realwirtschaft stellen Jede Art wirtschaftspolitischer Koordinierung und Überwindungsmechanismus für die Refinanzierungskrise ist angesichts des Eigenlebens und der Durchsetzungsgewalt der internationalen Finanzmärkte in hohem Maße von ihrer parallel betriebenen Regulierung abhängig. Durch die im Jahre 2007 ausgebrochene internationale Finanz- und Wirtschaftskrise wurden viele tradierte ökonomische Glaubenssätze an marktliche Allokationseffizienz, Selbstverpflichtung und Selbstkontrolle infrage gestellt(Schreyer 2007; AK Europa 2008, 2009).»Heute wissen wir, dass die Märkte ohne ausreichende staatliche Regulierung zu katastrophalen Krisen neigen und den menschlichen Trieb zur Gewinnmaximierung nicht in den Dienst des Gemeinwohls zwingen können«(Steinbach/ Steinberg 2010: 1). So haben die unzureichend regulierten Finanzmärkte die europäische Krise der bestehenden makroökonomischen Ungleichgewichte zwischen den Eurostaaten noch erheblich verschärft.»Sie haben damit wie Brandbeschleuniger gewirkt: die ohnehin schwierige Situation der Defizitländer hat sich spekulationsbedingt noch weiter verschlechtert«(AK Europa 2010b: 7). Zusätzlich zur unbedingten Regulierung der Finanzmärkte auf internationaler Ebene im Rahmen der G20Staaten(Pohlmann et al. 2010; Helleiner 2009) ist es für die EU wichtig, für den europäischen Raum eigene Gesetze auf den Weg zu bringen. Damit soll einerseits eine Vereinheitlichung der Regulierung erreicht und andererseits eine Vorreiterrolle auf globaler Ebene befestigt werden.»Stark integrierte Finanzsysteme sind immer nur so stabil wie das schwächste systemisch wichtigste Element. (...) Eine nachhaltige Stabilisierung des europäischen Finanzsystems wird deshalb mit nationalen Alleingängen nicht funktionieren(Dullien/Herr 2010: 14). Die Hauptaufgabe stellt sich in der Rückführung des Nutzens der Finanzmärkte in den Dienst der Realwirtschaft(Kamppeter 2011; Kapoor 2010; Dullien/Herr/Kellermann 2009, 2011). Zu einem nachhaltigen, sozialen Wachstumsmodell für Europa gehört eine Finanzsektorpolitik, die Kapitalmarktakteure vor sich selbst schützt(Dauderstädt 2009: 4). Auf europäischer Ebene ist bereits vieles auf den Weg gebracht worden, um die Finanzmärkte politisch besser kontrollieren zu können. Dazu gehören die Konzentrierung der Aufsichtsstruktur und-regeln für die Kapitalmärkte, höhere Eigenkapitalanforderungen für Bankinstitute, die stärkere Regulierung von Ratingagenturen und Initiativen zur Einhegung des Handels mit Derivaten und Verbriefungen(vgl. Dullien/Herr 2010; Noack/Schackmann-Fallis 2010). Dennoch besteht auch weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. So sollte die Zulassung von Finanzprodukten in starkem Maße zulassungsbeschränkt sein, damit es der Finanzmarktindustrie nicht gelingt, mit ständig neu erfundenen Derivaten und Verbriefungen die neu aufgestellten Regulierungsvorschriften zu umgehen. Notwendig wäre eine von einer Zulassungsstelle für Wertpapiere zu vergebene Zertifizierung, die den volkswirtschaftlichen Nutzen der Finanzprodukte prüft(Steinbach/Steinberg 2010: 2). Der Fortschritt bei der Regulierung der Ratingagenturen wird getrübt durch ihre weiter bestehende strukturelle Abhängigkeit, die sich aus ihrer Bezahlung durch die von ihnen bewerteten Unternehmen ergibt. Um Objektivität und Neutralität zu gewährleisten, ist daher die Einrichtung einer europäischen – unter Umständen öffentlich getragenen – Ratingagentur notwendig, die durch Gemeinschaftsmittel finanziert werden könnte. Unbefriedigend ist darüber hinaus die»Zersplitterung der Finanzmarktaufsicht«(Dullien/Herr 2010: 13) beziehungsweise der»Regulierungsdschungel«(Caspers: 2). Die in der EU neu gegründeten Behörden verfügen nicht über die erforderlichen scharfen Weisungs- und Auflagenbefugnisse wie die nationalen Aufsichtsbehörden, die dazu neigen, den heimischen Bankensektor großzügiger zu regulieren, um das nationale Finanzzentrum nicht zu schwächen(AK Europa 2010b: 8). Mit der Verständigung auf neue Eigenkapitalvorschriften(»Basel III«) wurden zwar die Anforde15 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union rungen an die Finanzinstitute erhöht, doch könnte sich die ab 2013 geltende Kernkapitalquote von sechs Prozent als zu gering erweisen. Vereinbart werden müsste zudem eine risikounabhängige Verschuldungsgrenze für Finanzinstitute, so dass eine Begrenzung der maximal möglichen Kredite im Verhältnis zur Bilanzsumme(sogenannte leverage ratio) erfolgt. Auch ist bislang in der EU noch keine Lösung von in die Krise geratenen Banken gefunden worden, die als systemrelevant, also als too big to fail erachtet werden. Neben höheren Eigenkapitalanforderungen für solche Institute und einer Neuregelung der Bankeninsolvenz könnte ein striktes Trennbankensystem hilfreich sein, mit dem – wie ansatzweise bereits in den USA geschehen(sogenannte Volcker Rule) – das Investment- vom Geschäftsbanking abgespalten wird (Kamppeter 2011: 23; Steinbach/Steinberg 2010: 2f.). Die umfassende Regulierung der Finanzmärkte zur Verhinderung systemischer Risiken ist auch eine wichtige Bedingung zur Ermöglichung einer effizienten Geldpolitik durch die Zentralbanken(Illing 2011). Als zentrale Reformforderung bleibt weiterhin nicht umgesetzt die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf der Agenda(Noack/Schackmann-Fallis 2010: 15; AK Europa 2010b: 7f.). Da eine Einführung im Rahmen der G20 als unwahrscheinlich gelten muss, sollte Europa auch hier eine Vorreiterfunktion übernehmen. Ziel einer solchen Steuer ist es zum einen, kurzfristige Spekulationen und die Ausnutzung kleinster Arbitragemöglichkeiten unattraktiver zu machen und so die Kursvolatilität zu verringern. Zum anderen dient sie der Erzielung zusätzlicher Steuereinnahmen. Schon geringe angenommene Steuersätze zwischen 0,0001 und 0,1 Prozent auf alle Transaktionen mit Finanztiteln würden geschätzte Einnahmen zwischen 1,8 und 51,3 Milliarden Euro generieren. In der EU könnte eine Einführung abseits der Idee zur Stärkung der EU-Besteuerungskompetenz(vgl. Abschnitt 3.3.1) durch eine für alle Mitgliedstaaten bindende Direktive ermöglicht werden. Allerdings besteht dabei die Gefahr eines Wettbewerbs um die niedrigsten Steuersätze, deren Festsetzung in nationaler Verantwortung verbliebe. Zudem muss von erheblichen Einnahmeasymmetrien ausgegangen werden, die bei Realisierung gemeinsamer europäischer Projekte zu beachten sind(Paul/ Neumann 2011). 3.2 Stärkung der europäischen Governance auf allen Ebenen(mittelfristige Maßnahmen) 3.2.1 Die lohnpolitische Koordinierung in der EU verstärken Wie besonders das Beispiel Deutschland zeigt, ist die Lohnpolitik ein zentraler Parameter zur Entwicklung oder Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte. Es ist daher notwendig, dass die Lohnzuwächse in den Mitgliedstaaten im Durchschnitt den verteilungsneutralen Spielraum gemäß der Faustformel Produktivitätszuwachs plus Inflationsausgleich ausschöpfen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und zum Ausgleich der Leistungsbilanzen beizutragen(Busch/Hirschel 2011: 6). So sollten Staaten mit hohen Defiziten das Wachstum der Lohnstückkosten begrenzen, wohingegen Überschussländer zur Aufgabe der Lohnzurückhaltung aufgefordert sind. Nachzudenken ist über eine Ausweitung bestehender Lohnverhandlungsnetzwerke und ihre Ergänzung durch einen einheitlichen europäischen Indikator für Preissteigerungen, um Spannungen der preislichen Wettbewerbsfähigkeit abzubauen(Pusch 2011). Ein Forum zur stärkeren Koordinierung der divergierenden Lohnpolitiken könnte eine Relance des makroökonomischen Dialogs als gemeinsames Gremium des Europäischen Rates, der Kommission, der EZB und der Sozialpartner darstellen(Hacker/van Treeck 2010: 10; AK Europa 2010b: 4). Unabdingbar für erhöhte Anstrengungen zur lohnpolitischen Koordinierung ist eine institutionelle und organisatorische Europäisierung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden(siehe Kasten). Die Lohnpolitiken dürfen dabei nicht als alleiniges Instrument zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte herangezogen werden, sondern nur ein Aspekt in einem Mix an Maßnahmen sein(Pusch 2011: 10ff.). Bereits seit Verabschiedung der Erklärung von Doorn im Jahr 1998, der Einrichtung transnationaler Lohnverhandlungsnetzwerke und der Verabschiedung von Koordinierungsrichtlinien in verschiedenen Branchenverbänden, sind die europäischen Gewerkschaften bestrebt, ihre Tarif- und Lohnpolitiken nicht im nationalen Alleingang zu gestalten. Als Faustformel für die Orientierung der nationalen Tarifabschlüsse soll zumindest die Summe aus Produktivitäts- und Preisentwicklung realisiert werden. Nachdem zunächst der Europäische Metallarbeiterbund (EMB) 1998 seine Mitgliedsverbände aufforderte, ihre nationale Lohnpolitik hieran zu orientieren, folgten nach 16 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union und nach alle wichtigen Branchengewerkschaften. Eine Umsetzung scheiterte bislang jedoch an den Arbeitgeberverbänden und der Schwäche der Gewerkschaften (Busch 2010: 7). So ist einerseits in der Tarifpolitik die erfolgreiche Festlegung verbindlicher Ziele und Verfahrensregeln auf europäischer Ebene zu konstatieren. Die Ausrichtung der nationalen Politiken hieran ist aber andererseits letztlich von der Selbstbindung und Selbstverpflichtung der Mitgliedsverbände und ihrer jeweiligen dezentralen Durchsetzungsmacht im nationalen Kontext abhängig(Platzer 2011: 121). Die transnationale Tarifpolitik gilt dabei als zentrales Handlungsfeld, denn die Bedingungen der WWU zwingen zunehmend zu einer unilateralen Steuerung und Selbstregulierung auf europäischer Ebene, wenn die Gewerkschaften lohnpolitische Verwerfungen und Standortkonflikte begrenzen oder vermeiden wollen(vgl. Platzer 2010). Gerade in der Krise der WWU zeigt sich jedoch das Spannungsfeld zwischen der Nutzung lohnpolitischer Koordinierung als makroökonomisches Instrument und der Gefahr einer zentralisierten»mechanistischen Steuerung« der Tarifpolitiken und damit die Entfernung der Gewerkschaften von ihrer Kernaufgabe zur Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Beschäftigten(vgl. Kommentare in Pusch 2011). Da die Gefahr einer Beschneidung der Tarifautonomie vor dem Hintergrund schwerer ökonomischer Verwerfungen in der EU durch Ansätze wie den Euro-Plus-Pakt real wird, scheint die Einrichtung eines europäischen Koordinierungsmechanismus durch die Gewerkschaften selbst unabdingbar. Andernfalls besteht die ernste Gefahr einer dirigistischen Steuerung der Lohnpolitiken durch politische Gremien der EU und die Eingliederung ihrer Funktion unter Notwendigkeiten makroökonomischer Planung. Die Krise als Fanal für die forcierte Europäisierung der Gewerkschaften nutzen Neben der Tarifpolitik gilt der Soziale Dialog und die transnationale Vereinbarungspolitik ebenso als wichtiges Handlungsfeld europäischer Gewerkschaftspolitik wie der Bereich der Konzernpolitik, eng gebunden an die Unterstützung und Begleitung der Europäischen Betriebsräte(EBR). Diese bilden»eine bei Weitem nicht ausgeschöpfte Ressource einer Europäisierung von unten«(Platzer 2011: 123). Dafür sind zum einen die organisationspolitischen Strukturen der Gewerkschaften stärker über die Grenzen zu vernetzen, zum anderen ist an der Entwicklung gemeinsamer Positionen in zentralen Fragen der europäischen Integration zu arbeiten. Hier sind – ähnlich wie in der Europäischen Sozialdemokratie – binnenorganisatorische Konflikte in der programmatischen und strategischen Ausrichtung zu überwinden(Platzer 2010: 10; Busemeyer et al. 2007). Die Gewerkschaften werden angesichts der faits accomplis des primär ökonomisch determinierten Integrationsprozesses nicht umhin kommen, ihre Position, ihr Verhältnis zu Europa neu zu definieren. Dabei besteht angesichts der Zurückdrängung sozial- und beschäftigungspolititischer Belange zugunsten von Vermarktlichung und Liberalisierung die Gefahr eines Umschlagens der zunächst»naiven Europafreundlichkeit«(Urban 2009: 19) über eine wachsende»Europaskepsis in vielen Teilen der europäischen Gewerkschaftsbewegung in eine offene Ablehnung des europäischen Integrationsprozesses«(Busch/Hirschel 2011: 7). Das Schwanken zwischen einer affirmativen, offensiven Unterstützung für das europäische Projekt und der Kritik an der maßgebenden Richtung der EU-Politiken(Kowalsky 2010: 128ff.) muss entschieden werden im Sinne einer»pro-europäischen Europakritik«(Urban 2009: 17). Diese darf jedoch nicht nur Unzulänglichkeiten des stattfindenden Integrationsprozesses benennen, sondern ist gefordert, ihr Eintreten für ein»soziales Europa« als Gegenmodell mit Inhalt zu füllen(Kowalsky 2010: 140f.). Ansätze hierfür sind zur Genüge vorhanden – wie etwa zur Ausgestaltung einer sozialen Dimension für den EU-Binnenmarkt(Erdmenger et al. 2009), zur Ablösung der dominierenden Wettbewerbsstrategie durch eine neue Kombination aus Nachhaltigkeit, Solidarität, Kohäsion, Gleichstellung und sozialem Fortschritt als europäische Zukunftsagenda(Sommer et al. 2010) und zu einem wirtschaftspolitisch solidarischen und sozialverträglichen Umgang mit der Krise der WWU(Buntenbach et al. 2011) – diese vorhandenen Ansätze sollten zu einem kohärenten Ganzen als Alternativmodell zusammengefügt werden. 17 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union 3.2.2 Einen Sozialen Stabilitätspakt für Europa vereinbaren Zentraler Konstruktionsfehler der WWU war die bewusste Schaffung eines»Systems von Wettbewerbsstaaten« in Europa(Busch 2009: 8; 16). Hierin konkurrieren die Mitgliedstaaten in einem Regime vergemeinschafteter Geld-, doch weitgehend national determinierter Fiskalpolitik um Kapitalinvestitionen, Produktionsstandorte und Arbeitsplätze. Dazu werden niedrige Löhne, Sozialbeiträge und steuerliche Belastungen als komparative Vorteile genutzt. Stattdessen sollten»Gute Arbeit«, sozialer Fortschritt und ökologische Nachhaltigkeit als Zielkriterien mit der Durchsetzung von Wettbewerbsaspekten und Binnenmarktfreiheiten gleichwertig sein, um einen Prozess des sozialen Wachstums zu ermöglichen. Anstatt die Höhe der Steuer- und Sozialabgaben sowie die Lohnniveaus als Manövriermasse in einem System von Wettbewerbsstaaten zu nutzen, sind Mechanismen einzuführen, mit denen die soziale Kohäsion wieder ins Zentrum europäischer Koordinierungsbestrebungen gerückt wird. Wird weiter auf Strukturreformen der Wohlfahrtsstaaten im Sinne der stärkeren Rekommodifizierung und Risikoindividualisierung bei zeitgleich betriebener prozyklischer Fiskalpolitik gesetzt, ist ein Ausgleich der sozioökonomischen Heterogenitäten der EU nicht zu erwarten. Um die innereuropäische Konkurrenz um Investitionen, Arbeitsplätze und Produktionsstandorte in regulierte Bahnen zu lenken, sollte die wettbewerbsgetriebene Harmonisierung durch einen Sozialen Stabilitätspakt abgelöst werden. Hierin würden Mindestlöhne, Unternehmenssteuern und Sozialausgaben der Mitgliedstaaten entsprechend ihrer jeweiligen ökonomischen Leistungsfähigkeit miteinander koordiniert. Wie auch beim Außenwirtschaftlichen Stabilitätspakt(vgl. Abschnitt 3.1.2) geht es um eine intelligente Balance von zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmten und dezentral ausgeführten Politiken einerseits und einer zentralen europäischen Rahmenvorgabe andererseits. Dies könnte erreicht werden durch eine neu gestaltete Offene Methode der Koordinierung(OMK) im Rahmen der Europa 2020-Strategie(Hacker 2009; Hacker/van Treeck 2010: 11f.). In einem Sozialen Stabilitätspakt für Europa würden als erstes Element Mindestlöhne auf den Weg gebracht. 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten verfügen bereits über einen gesetzlichen Mindestlohn. Dänemark, Finnland, Italien, Österreich und Schweden weisen äquivalent eine sehr hohe Tarifbindung auf. Allein in Deutschland und Zypern existiert kein Mindestlohn oder eine vergleichbare tarifvertragliche Regelung(Bosch et al. 2009: 20ff.). Eine europäische Mindestlohnpolitik könnte ein wichtiges Instrument gegen die zunehmende Lohnspreizung und die Ausweitung des Niedriglohnsektors darstellen(Zitzler 2006). Dabei geht es nicht um die Einrichtung eines einheitlichen Mindestlohnniveaus für die EU, sondern um die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne oder allgemeinverbindlicher Tarifvereinbarungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, gemessen an ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ausgedrückt in einem bestimmten Prozentsatz des nationalen Durchschnittseinkommens. Dem Konzept für Gute Arbeit( decent work) folgend, sollen die Löhne in allen EU-Mitgliedstaaten wenigstens einen Mindestlebensstandard sichern. Mindestlöhne dürfen demnach nicht unter 50 Prozent und perspektivisch 60 Prozent des Durchschnittslohns der jeweiligen Länder fallen(die von der EU festgelegte Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des medianen Einkommens). Unabhängig von dieser einheitlichen Untergrenze steht es den Mitgliedstaaten frei, für ihr Land höhere Mindestlöhne einzuführen. Die Mindestlohnregelungen sollen sowohl für die Staatsbürger des jeweiligen Landes als auch für Wanderarbeiter gelten(Hacker 2009). Um die Wirkungen des Mindestlohns zu analysieren und Empfehlungen für eine schrittweise Angleichung der Mindestlöhne auf das einheitliche Niveau von 60 Prozent des nationalen Durchschnittseinkommens abzugeben, sollte auf europäischer Ebene eine unabhängige Niedriglohnkommission mit Vertretern der EU-Institutionen, der Sozialpartner und der Wissenschaft eingerichtet werden. Während für die Um- und Durchsetzung der europäischen Mindestlohnpolitik die Gewerkschaften gefordert wären, bestünde die Rolle der EU in der Überwachung ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene in Analogie zur Funktionsweise der OMK(Zitzler 2006: 3f.). Das zweite Element des Sozialen Stabilitätspakts könnte eine Rahmenregulierung für die europäische Gestaltung der Unternehmensbesteuerung sein. Dabei geht es um die Einschränkung des Wettbewerbs um niedrige Unternehmenssteuern und damit um die Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit hinsichtlich Steuereinnahmen, Steuerstruktur und Auswirkungen auf andere Steuerarten. Grundsätzlich notwendig ist hierfür die Einführung einer obligatorischen EU-weiten konsolidierten Bemessungsgrundlage und eines Mindeststeuersatzes(Uhl/Rixen 2007; Kellermann/Zitzler 2007). Anders als beim Thema Mindestlöhne sind die Interessenlagen der europäischen 18 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union Länder höchst variabel. Einer großen Gruppe an Befürwortern einer Koordinierung steht eine große Gruppe – vor allem angelsächsischer und mittelosteuropäischer Staaten – gegenüber, die den Status quo verteidigen wollen. Andere Staaten wiederum beziehen eine ambivalente Haltung. Eine pragmatische Lösung könnte daher die Anwendung der verstärkten Zusammenarbeit einer kleinen Gruppe koordinierungswilliger Staaten sein(Kellermann/Kammer 2009: 8ff.). Der von der Europäischen Kommission im Frühjahr 2011 vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) ist zur Erreichung des Ziels der Steuerharmonisierung jedoch denkbar ungeeignet. So soll sie auf freiwilliger Basis zur Anwendung kommen, was faktisch ein 28. Steuersystem in der EU einführen würde, das den Wettbewerb noch zu verstärken droht(Rixen/Uhl 2011). Das dritte Element eines Sozialen Stabilitätspakts würde die Bindung staatlicher Sozialschutzausgaben an die Entwicklung des jeweiligen nationalen Pro-Kopf-Einkommens beinhalten. Dieser Koordinierungsmechanismus soll sicherstellen, dass die zurzeit noch enge Beziehung zwischen ökonomischem und sozialem Fortschritt in der EU aufrechterhalten bleibt und beobachtbare Sozial­ dumpingprozesse unterbinden. Festgelegt würden Bandbreiten, innerhalb derer die Gesamtaufwendungen für Alter, Gesundheit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und andere Sozialleistungen je nach wirtschaftlichem Entwicklungsgrad jedes Landes schwanken dürfen. Durch die Rahmenvorgabe des Verbleibs innerhalb der politisch festzulegenden Korridorbreite zwischen weniger und mehr Ausgaben für den Sozialschutz, könnte sich kein Mitgliedstaat der EU durch unterdurchschnittliche Entwicklungen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Kein Land wäre überfordert, auch wenn seine Volkswirtschaft schwächer entwickelt ist als die des Gros der EUNachbarstaaten und auch das mit einheitlichen Mindeststandards einhergehende Problem der Unterforderung beziehungsweise die Gefahr sozialpolitischer Nivellierung wäre so gebannt. Die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten darüber, wie sie die Sozialleistungen verteilen, bleibt hiervon unberührt, es geht allein um deren Gesamthöhe. Die Zielperspektive für alle Staaten ist der Aufstieg zur Spitzengruppe jener Länder, die eine hohe wirtschaftliche Produktivität mit einer hohen Sozialleistungsquote kombinieren(Busch 2011). Über den Sozialschutz hinaus besteht die Möglichkeit, auch Bildungsausgaben in das Korridormodell beziehungsweise den Sozialen Stabilitätspakt zu integrieren. 3.2.3 Die Wachstumsstrategie als Wohlstands­ strategie neu ausrichten Aus der aktuellen Verschuldungskrise einzelner WWUStaaten wird sich Europa nicht heraussparen können. Die im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise angehäuften Staatsschulden sind nur durch Wachstum zu reduzieren. Auch aus diesem Grund benötigt die EU eine eigene Wachstumsstrategie, die jedoch anderen wirtschaftspolitischen Paradigmen folgen muss als die Lissabon-Strategie von 2000 bis 2010 und die nun bis 2020 laufende Europa 2020-Strategie. Die in mehrfacher Hinsicht als gescheitert geltende Lissabonstrategie(Collignon 2008; Kellermann et al. 2009; Kaiser 2009) war nicht in der Lage, die an sie gestellten Erwartungen einer europaweiten wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Koordinierung sowie die anvisierten Wachstumsziele zu erfüllen. Ihre spätestens seit ihrer Neuausrichtung zur Halbzeit einseitig angebotsseitig und marktliberal aufgestellte Orientierung hat die Notwendigkeit eines alternativen policy mixes für Europa nicht erkannt(Fischer et al. 2010). Anstatt die Wettbewerbssituation der EU mit anderen Regionen der Welt zu vergleichen, sollte die zentrale Messlatte der Fortschritt in der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Sinne eines»sozialen Wachstumsmodells für Europa«(Dauderstädt 2010a: 4) sein:»Die EU braucht keine Wettbewerbsstrategie, sondern eine nachhaltige Wohlstandsstrategie. Sozialer, ökologischer und ökonomischer Fortschritt müssen gleichrangige Leitbilder einer solchen Strategie sein, die Nachhaltigkeit, Beschäftigung sowie soziale Kohäsion ins Zentrum ihrer Bemühungen rückt«(AK Europa 2010a: 3). Ein Wachstumspfad, der im europäischen System von Wettbewerbsstaaten zu gegenseitigen Unterbietungsprozessen bei Löhnen, Steuern und Sozialabgaben anreizt, steigert auf mittlere Sicht nicht die Lebensqualität der Menschen, sondern ermöglicht eine Umverteilung zugunsten der Reichen ohne substanziell Wachstum zu generieren. In den Mittelpunkt europäischer Koordinierungsanstrengungen sollten neben der Betrachtung direkter Produktivitätsfortschritte dringend auch die Verbesserung der Qualität von Arbeit, die gerechte Verteilung der Zugewinne aus den Produktivitätsfortschritten und ökologisch 19 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster rücken (AK Europa 2010a: 3). Auch die zweite Zehnjahresstrategie der EU überzeugt in dieser Hinsicht nicht. Zwar ist die Rede von der Förderung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum. Doch die stark reduzierten und wenig ambitionierten Ziele der Europa 2020-Strategie folgen weiter einem wettbewerbszentrierten Verständnis europäischer Wachstumsdynamik. Die Verfahren der weitgehend zahnlosen OMK, der mangelnden demokratischen Legitimation und zivilgesellschaftlichen Partizipation haben sich gegenüber der Lissabon-Agenda nicht verändert (Sommer et al. 2010; AK Europa 2010a). Noch schwerer wiegt im Zuge der WWU-Krise die Überwölbung der Europa 2020-Strategie durch das Europäische Semester und den Euro-Plus-Pakt, und damit die faktische Nutzbarmachung der wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele für die Erfüllungsnotwendigkeiten des verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakts(vgl. Hacker/van Treeck 2010). Die Krise in der WWU weist auf den dringenden Bedarf zur Regulierung der makroökonomischen Ungleichgewichte und asynchronen Konjunkturzyklen(Dauderstädt 2007: 37) ebenso hin, wie auf das nicht nachhaltige Modell des bislang verfolgten Wettbewerbsansatzes aus Privatisierung, Deregulierung und Liberalisierung. Nicht allein für den einzelnen Mitgliedstaat innerhalb der EU, auch für die Gesamtheit der immer enger zusammenwachsenden Gemeinschaft ist ein neues, ein soziales, gerechtes und nachhaltiges Wachstumsmodell auf den Weg zu bringen. Eine transnational agierende Wirtschaft braucht einen transnationalen politischen Rahmen, der den beteiligten Mitgliedstaaten eine überzeugende Alternative zu Wettbewerbslogik, Protektionismus und politischer Trittbrettfahrerei bietet(vgl. Evans/Coats 2011: 28). Folgende Elemente wären neben den oben genannten Instrumenten integraler Bestandteil einer europäischen Strategie, die soziales Wachstum zwischen den Mitgliedstaaten koordiniert(vgl. Fischer et al. 2010; Sommer et al. 2010; Kopp et al. 2009; Collignon 2008; Kellermann et al. 2009; Pohlmann/Hassel 2010): „ „ eine starke Rolle öffentlicher Investitionen zur Erneuerung der Infrastruktur – insbesondere im Bereich sozialer Dienstleistungen – zur Anregung privater Investitionen und zur Gewährleistung eines starken Wohlfahrtsstaats zur sozialen Absicherung der Bürgerinnen und Bürger „ „ die politische Koordinierung der Fiskal- und Lohnpolitiken mit der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und die Schaffung eines dynamischen und um sozialen Zusammenhalt bemühten europäischen Arbeitsmarkts durch eine Revitalisierung des makroökonomischen Dialogs „ „ die Entwicklung einer ökologischen und energieeffizienten industriellen Basis durch eine aktive, beschäftigungsorientierte und nachhaltige europäische Industriepolitik im Sinne eines Green New Deal und die entsprechende Umgestaltung von Energie- und Verkehrsinfrastrukturen „ „ die Gewährleistung effizienter und für alle zugängliche öffentliche Dienstleistungen in einem gemeinsamen Binnenmarkt, der soziale und ökologische Standards setzt „ „ die Steigerung der»sozialen Produktivität« durch eine Neuausrichtung der flexicurity und der Priorisierung des Prinzips der»Guten Arbeit« zur Stärkung der Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit sowie des privaten Konsums durch qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, einschließlich innovativer Formen der Arbeitszeit- und Arbeitsplatzinnovation, und die Verhinderung prekärer Beschäftigung „ „ zum Schutz staatlicher Handlungsfähigkeit die Beendigung von Lohn-, Steuer- und Sozialdumpingprozessen und die Ermöglichung sozialer Kohäsion durch Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa, entsprechend eine gerechtere Verteilung des erwirtschafteten Wachstums „ „ ein politischer Mix aus hohen öffentlichen Ausgaben für Bildung, Ausbildung und Forschung für alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich der in der EU lebenden Migrantinnen und Migranten, zur Ermöglichung des lebenslangen Lernens in der Wissensgesellschaft und als Voraussetzung für Chancengleichheit und sozialen Aufstieg. Das Zieldreieck der ökonomischen, sozialen und ökologischen Orientierung muss Grundlage eines sozialen Wachstumsmodells für Europa werden, das die Steigerung der Lebensqualität von Europas Bürgerinnen und Bürgern in seinen Mittelpunkt rückt und dem Staat nach Jahrzehnten der Marginalisierung eine aktive Rolle in der 20 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union Finanzierung, Regulierung und Mitgestaltung der wirtschafts- und sozialpolitischen Zukunft ermöglicht. Dazu sind auch neue Instrumente erforderlich, wie sie oben mit dem Außenwirtschaftlichen und Sozialen Stabilitätspakt diskutiert werden. Aufzugeben ist in einem sozioökonomisch stark heterogenen Europa der 27 Mitgliedstaaten das Unterfangen des one size fits all-Ansatzes, der Kohäsion und Harmonisierung über den Umweg der Wettbewerbssteuerung erzwingen will. 3.3 Die europäische Politische Union anstreben(langfristige Maßnahmen) 3.3.1 Europa als föderale Einheit begreifen Auf die lange Sicht ist mehr erforderlich als korrigierende Maßnahmen zur Reduzierung des Wettbewerbsdrucks und Ergänzung der positiven Integration der EU. Die oben vorgestellten Politikvorschläge – wie etwa ein Europäischer Währungsfonds, Eurobonds, die lohnpolitische Koordinierung und ein doppelter Außenwirtschaftlicher und Sozialer Stabilitätspakt für Europa – sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Korrektur der konstitutionellen Asymmetrie zwischen ökonomischer und politischer Integrationsdynamik in der EU und zur Ermöglichung eines neuen, spezifisch europäischen Ansatzes des sozialen Wachstums. Sie fordern ein hohes Maß an inner­ europäischer Solidarität unter den Mitgliedstaaten ein und achten gleichzeitig darauf, nationale Souveränitäten nicht unnötig zu beschneiden. Letztlich geben sie eine Rahmenregulierung vor, deren inhaltliche Ausfüllung den demokratischen Prozessen und der zivilgesellschaftlichen Teilnahme in den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Dieser»souveränitätsschonende« und die konstitutionellen Realitäten als weitgehend gegeben annehmende Ansatz gelangt jedoch zwangsläufig an seine Grenzen, wenn mehr als eine Korrektur der aktuellen Verhältnisse stattfinden soll, wenn Europapolitik aktiv gestalten will. Die Behelfsbrücke aus governance Instrumenten trägt nicht für die Ewigkeit. Die wirtschaftspolitischen, sozialen und demokratischen Defizite der EU werden sich kaum auf der Grundlage des heute gültigen Vertragsstands befriedigend lösen lassen(FischerLescano/Kommer 2011). Das Problem zeigt sich etwa bei der Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer, die mehr sein soll, als die Summe einzelstaatlich getroffener Regeln. Im Zusammenhang mit dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU ab 2014 wird kontrovers diskutiert, inwieweit eine Reform des europäischen Eigenmittelsystems auch zur Einführung einer eigenen EU-Steuer genutzt werden könnte(Petzold 2010: 3f.). Verschiedene Optionen, wie eine CO 2 - beziehungsweise Energiesteuer, eine Luftverkehrsabgabe, eine einheitliche Körperschaftssteuer oder eben eine Finanztransaktionssteuer(siehe auch Abschnitt 3.1.4) böten sich hier an(Begg 2011). Dafür ist es jedoch notwendig, das derzeitige, vornehmlich auf Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten basierende System, erheblich zu verändern. Das juste retour-Denken der Mitgliedstaaten und der daraus resultierende relativ kleine Haushalt der EU, der immer noch zu stark in den Bereich der Agrarpolitik statt in Forschung, Wissen und Innovation investiert, erlauben zurzeit keine nachhaltige Priorisierung der oben identifizierten Zukunftsaufgaben auf der europäischen Ebene(Dauderstädt 2007: 39f.; Haug 2011). Unabdingbar ist daher, der EU perspektivisch eine eigene Besteuerungskompetenz zu ermöglichen und die Mittel des gemeinsamen Budgets über erweiterte beziehungsweise neu zu schaffende Regional-, Struktur-, Kohäsions- und Investitionsfonds für die Kofinanzierung und Absicherung sich angleichender Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbedingungen im Integrationsraum zu verwenden. Weitergehende Vorschläge – wie die Ermöglichung von Finanztransfers zwischen den Mitgliedstaaten oder die Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Arbeitslosenversicherung zum Ausgleich regionaler boom and bust-Zyklen(vgl. Heise/Heise 2010: 9ff.; Schwarzer 2007: 5f.) – erfordern die Etablierung einer Solidaritätskultur innerhalb der EU. Ansätze hierfür werden durch die in der Refinanzierungskrise der GIPS-Staaten etablierten Rettungsmechanismen hinsichtlich ihrer Resonanz in der Bevölkerung geprüft. Künftig wird mehr erforderlich sein, um zu verhindern, dass dauerhaft einige Staaten stark vom Integrationsprozess profitieren, andere von der Entwicklung aber abgehängt werden. Mögliche Instrumente – wie ein Euro-Solidaritätsbeitrag bis hin zu einem institutionalisierten europäischen Länderfinanzausgleich – hätten nicht eine Angleichung der Wirtschaftsund Produktionsstrukturen zum Ziel, sondern die oben in Abschnitt 3.2.3 skizzierte Implementierung der Elemente des sozialen Wachstums, angepasst an den jeweiligen länderspezifischen Kontext. Die Einzelstaaten der EU werden sich ebenso wenig auflösen wie ihre komparativen volkswirtschaftlichen Vorteile eingeebnet werden 21 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union könnten, und sie sollten es auch nicht! In einem künftig stärker föderal zu begreifenden und vom europäischen Staatenverbund zum Bundesstaat Europa zu entwickelnden Gebilde muss jedoch die Gleichheit der Lebensverhältnisse gewährleistet werden. 3.3.2 Mehr europäische Demokratie wagen In der Krise zeigt sich zunehmend ein trade-off zwischen dem Wunsch nach einer Ermöglichung miteinander kompatibler Wirtschaftsstrukturen, einer Angleichung der Lebensverhältnisse und gemeinsamen europäischen wirtschafts- und sozialpolitischen Prioritäten und Zielsetzungen auf der einen Seite und dem Bedürfnis, die mitgliedstaatliche Souveränität zu schützen, die Ansprüche integrierter Politikbereiche an die eigene Bevölkerung zu reduzieren und»auf eigene Rechnung« zu wirtschaften sowie allein auf dieser Grundlage von den Wählerinnen und Wählern bewertet zu werden auf der anderen Seite. Mehr Europa wagen, die sozioökonomischen Heterogenitäten abbauen und ein neues, soziales Wachstumsmodell in der EU zu etablieren, stößt auf Widerstände, da die tradierte Ordnung dadurch ins Wanken gebracht wird. Wenn eine Europäische Wirtschaftsregierung mehr sein soll als ein Instrument europäischer governance und auch institutionell Regierungsfunktionen und-verantwortlichkeiten abbilden soll, ist ein beherzter Integrationsschritt unumgänglich. Fakt ist, dass die Herstellung einer Gleichrangigkeit negativer und positiver Integration abseits von europäischen Rahmenvorgaben und quasi-automatischen Stabilisatoren als Grundvoraussetzung ein Stück Souveränitätsübertragung von der nationalen auf die EUEbene erfordert(vgl. Heise/Heise 2010: 14):»Wenn die Euro-Länder sich nicht füreinander verantwortlich fühlen, droht der ganz große Crash«(Fricke 2010: 6). Und doch kann man das Zögern vieler Akteure in der nationalen Politikarena verstehen, die es nicht aus populistischen oder nationalistischen Motiven oder aus Enttäuschung über den bisherigen Integrationskurs, sondern aus demokratietheoretischen Erwägungen heraus ablehnen, erheblich mehr Kompetenzen von der mitgliedstaatlichen an die supranationale Ebene abzugeben:»Europa kann nicht länger von ›aufgeklärten Despoten‹ regiert werden; die Bürger fordern nun, ihre souveränen Rechte ernsthaft wahrnehmen zu können. Die wirtschaftspolitische Steuerung in Europa betrifft hier den Kern der Demokratie«(Collignon 2010: 12).»Mehr Europa« durch eine weitere Stärkung des Wettbewerbsprinzips und die Zurückdrängung politischer Gestaltungsräume und demokratischer Legitimität würde das europäische Projekt zur Implosion bringen. Klar ist jedoch, dass zum einen den anstehenden Herausforderungen der weiteren wirtschaftlichen Globalisierung, der Veränderung des Klimas und dem Verschwinden vieler natürlicher Ressourcen sowie dem demografischen Wandel nur gemeinschaftlich begegnet werden kann. Zum anderen ermöglicht gerade die hierfür notwendige, so schmerzlich erscheinende Aufgabe nationalstaatlicher Souveränität das Erlangen einer Gestaltungskompetenz auf höherer Ebene, die Eröffnung eines europäischen Souveränitätszuwachses durch geteilte Verantwortung und Zuständigkeiten (Habermas 2011). Der Aufbau einer sozialen Dimension Europas, die gleichwertig neben den Integrationsprojekten Binnenmarkt und WWU steht, die Ermöglichung zentraler wirtschaftspolitischer Steuerung bis hin zu einem europäischen Länderfinanzausgleich und die Schließung makroökonomischer Kreisläufe des sozialen Wachstums auf transnationaler Ebene erfordern einen Demokratisierungsschub für die EU, der langfristig nur mit der Schaffung einer Politischen Union erreicht werden kann. Die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments(Collignon 2010: 12f.) und die Europäisierung nationaler Parlamente(Benz/Broschek 2010) – auch durch neue institutionelle Arrangements, wie etwa die Idee eines gemeinsamen Haushaltsausschusses(AK Europa 2010b: 7) –, wie auch die Vertiefung der Europakompetenz der Gewerkschaften und Parteien(Platzer 2010), können bei der Verfolgung und Umsetzung dieses Leitbilds wegweisend sein. 4. Epilog Die Bekämpfung akuter Krisenphänomene in der WWU und der Fokus auf die Situation in Griechenland verstellen bisweilen den Blick auf die bereits lange vor Ausbruch der Krise bestehenden Asymmetrien in der EU und ihrer Konstitution. Die Wette, dass ein gemeinsamer Währungsraum auch ohne eine tiefere politische Integration funktionieren kann, schien zunächst gewonnen. Die in der aktuellen Krise kulminierenden strukturellen Defizite der Gemeinschaftsarchitektur zeigen nun schmerzlich die Lücken früherer Integrationsschritte, einschließlich des noch jungen Vertragswerks von Lissabon. 22 Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union Das durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise herbeigeführte»Ende mit Schrecken« des Markt- und Wettbewerbsmantras als politisches Gestaltungsprinzip eröffnet die Chance für eine Restrukturierung des bisherigen Verlaufs europäischer Integration. Politische Alternativen, wie sie hier mit konkreten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen vorgestellt wurden, sind nach vielen Jahren der Nichtbeachtung durch den polit-ökonomischen Mainstream plötzlich möglich. In Teilen sind sie – oft gegen den Willen der regierenden oder selbsternannten Krisenmanager – bereits durch die komplizierte Krisenarithmetik nach oben gespült und implementiert worden. Ob sie in ihrer Gänze, wie hier dargestellt, ein neues Grunddesign von Wachstum und Integration bilden werden, bleibt jedoch offen. Nicht unterschätzt werden dürfen die Beharrungskräfte auf dem tradierten wettbewerbsgetriebenen Pfad und an anderer Stelle die immer lauter werdende Skepsis am europäischen Projekt insgesamt. Kommt die engere politische Integration nicht, da nationale, wirtschaftliche oder wohlfahrtsstaatliche Egoismen und Renitenzen die Oberhand gewinnen im gerade begonnenen Umbau europäischer Strukturen, so werden zentrale Integrationsleuchttürme ins Wanken geraten. Ihr Kippen ließe Szenarien zu, die heute(noch) undenkbar erscheinen und für die es weder Vorbereitung noch Masterplan gibt. Doch optimistisch gesehen stand das Gelegenheitsfenster zur grundlegenden Neuausrichtung der ökonomischen Integration in Europa seit Jahrzehnten nicht mehr so offen, wie durch diese Krise. Die Verbindung aus der Überwindung aktueller Probleme in der Eurozone mit der Korrektur wichtiger Grunddeterminanten des Gemeinschaftsdesigns eröffnet aus der Perspektive Sozialer Demokratie die vielleicht einmalige Möglichkeit des Voranschreitens auf dem Weg zu einer Politischen Union Europas. Sie sollte genutzt werden. 23 Literatur Björn Hacker| Konturen einer Politischen Union Arbeitskreis Europa (2008): Europäische Finanzmärkte – Tanker oder Nussschale? Friedrich-Ebert-Stiftung, Internationale Politikanalyse, Berlin. 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Diese Publikation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. ISBN: 978-3-86872-929-0