Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern Klaus Schwabe Entnazifizierung in Mecklenburg-Vorpommern 1945- 1949 Anmerkungen zur Geschichte einer Region Reihe Geschichte Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1 3. überarbeitete Auflage Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern Wismarsche Straße 170 19053 Schwerin Schwerin 2000 Druck und Layout: Zachow Offsetdruck Parchim ISBN 3-86077-922-2 Gefördert durch die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern. 2 Inhaltsübersicht Vorwort zur 1. Auflage............................................................................................................................................5 Vorbemerkung zur 1. Auflage..................................................................................................................................7 Vorbemerkung zur 3. Auflage..................................................................................................................................8 Entnazifizierung als„Bewältigung“ der NS -Vergangenheit.....................................................................................9 Enteignung der Naziaktivisten und Kriegsgewinnler.............................................................................................13 Anliegen und Durchführung der Bodenreform.......................................................................................................15 Bereinigung der Verwaltung..................................................................................................................................26 Verfolgung nomineller Mitglieder der NSDAP und ihrer Gliederungen................................................................35 Entnazifizierung als Vehikel für die Errichtung einer neuen Diktatur....................................................................42 Abkürzungsverzeichnis..........................................................................................................................................45 Dokumente.............................................................................................................................................................46 Literaturauswahl.....................................................................................................................................................78 3 4 Vorwort zur 1. Auflage Die neuen Bundesländer erleben seit der Vereinigung beider deutscher Staaten nicht nur einen sehr grundsätzlichen Wandel der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen, sondern auch einen tiefen Wertewandel. Hierzu gehört, dass die Betrachtungsweise von Gesellschaft, von der Rolle des Individuums und von der Bedeutung des Staates einer fundamentalen Revision unterzogen wird. Dazu zählt gleichfalls nicht nur die Bedeutung, sondern auch ein veränderter Inhalt von Geschichtsschreibung. Der real existierende Sozialismus hatte Geschichte instrumentalisiert, hatte sie so zurechtgerückt, dass die Grundparameter der eigenen Ideologie nicht in Frage gestellt wurden. Selbstverständlich ist Geschichte nicht wertfrei— jede Gesellschaft wird ihre Grundwerte in der eigenen Geschichtsschreibung verankern. Gleichwohl besteht doch Einigkeit darin, dass gewisse Regeln wissenschaftlicher Geschichtsschreibung einzuhalten sind, um einem interessierten Leser die Überprüfung der Aussagen zu ermöglichen. In der Geschichtsschreibung der untergegangenen DDR wurden einseitige Konzepte gepflegt, die bestimmte Vorkommnisse einfach ausließen oder diese einseitig beschrieben. Dass es in der Weimarer Republik außer Großagrariern, Kapitalisten und Faschisten auch noch andere gesellschaftliche Gruppen gab, gar aufrechte Demokraten, wurde weitgehend verschwiegen. Ebenso ist die Geschichte der sowjetischen Besatzungszeit, der Entstehung der DDR sowie deren Entwicklung auf jene Argumente reduziert, die der eigenen Rechtfertigung dienten. Es ist also, was die Geschichtsschreibung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR betrifft, Nachholbedarf vorhanden, um bisher Unbekanntes ans Licht des Tages zu bringen. Dabei ist es genauso nötig, den von den DDR-Historikern begangenen Fehler zu vermeiden und die Geschichte der DDR nicht genauso einseitig zu schwärzen— das hat die DDR mit ihrer eigenen Entwicklung schon zur Genüge selbst getan, wie sich jetzt täglich immer neu herausstellt. Es sollte vielmehr versucht werden, den tatsächlichen Entwicklungen auf den Grund zu gehen und auch jene Vorkommnisse aufzuzeigen, die bislang vernachlässigt wurden. Jede Gesellschaft braucht ihre historische Kontinuität, ihre Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit, und da hilft nur das Bemühen um historische Authentizität. Das Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern der Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich aus diesen Gründen vorgenommen, eine Reihe„Geschichte Mecklenburg- Vorpommerns“ herauszugeben, um einem größeren Kreis von Interessierten verschiedene Aspekte speziell der Geschichte dieses neuen Bundeslandes nahe zu bringen. Wir denken, dass die Beschäftigung mit der Geschichte dieser Region einen Beitrag dazu darstellt, um erstens die eigene Vergangenheit kritisch zu durchleuchten und neu zu betrachten, zweitens aber auch, um das Bewusstsein für das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen dieses Bundeslandes zu stärken, indem deutlich gemacht wird, dass es sich um eine gemeinsam erlebte bzw. erlittene Vergangenheit handelt. 5 Die erste Nummer der neuen Reihe beschäftigt sich mit der Frage der Entnazifizierung in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 1947 und 1949. Klaus Schwabe, Mitarbeiter des Mecklenburgischen Landeshauptarchivs, macht deutlich, dass diese Entnazifizierung nicht nur eine Abrechnung mit einer schrecklichen Vergangenheit in Deutschland war, sondern dass es auch eine Politik war zur Installierung des stalinistischen Regimes in der sowjetischen Besatzungszone. Anders als in den Westzonen, wo die Entnazifizierung nicht so intensiv betrieben wurde und die Integration der späteren Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Staatenverbund bald in den Vordergrund rückte, ist auf dem Gebiet der späteren DDR bewusst und gezielt mit der nationalsozialistischen Vergangenheit gebrochen worden, um damit auch die Wurzeln der bürgerlichen Gesellschaft zu treffen. Es war also kein altruistisches Vorgehen der sowjetischen Besatzungsmacht und der neuen deutschen Behörden, sondern ein gezielter Schritt zur Absicherung der eigenen Macht. Wir hoffen, die nächste Nummer der Reihe Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns zum Th ema„Zwangsvereinigung von SPD und KPD in Mecklenburg- Vorpommern“ Anfang des kommenden Jahres der interessierten Öffentlichkeit präsentieren zu können. Schwerin, im Dezember 1991 Dr. Thomas Hamer Leiter des Landesbüros Mecklenburg-Vorpommern der Friedrich-Ebert-Stiftung 6 Vorbemerkung zur 1. Auflage Dieser Aufsatz ist entstanden im Ergebnis einer intensiven Beschäftigung mit den Strafprozessakten zahlreicher Angeklagter, die sich während der nationalsozialistischen Herrschaft dem System verbunden gefühlt und ihm bereitwillig gedient haben. Leider ist von den Tausenden Prozessen, die in Mecklenburg-Vorpommern geführt wurden, nur ein relativ geringer Teil der Unterlagen erhalten geblieben. Aber auch sie liefern heute ein Bild über Ziel und Inhalt dieser zweiten Entnazifizierungswelle. Als sich 1947 das internationale Klima verschlechterte, die einstigen Sieger über den Faschismus zur Konfrontation übergingen, galt es, in der Sowjetischen Besatzungszone den„inneren Feind“ möglichst vollständig zu beseitigen und gleichzeitig die stalinistischen Positionen ideologisch und materiell zu stärken. Die scheinbare Abrechnung mit der Vergangenheit war hierfür die beste Argumentation. Diese Ausführungen vermögen nur in Ansätzen das Ausmaß dieser Entnazifizierung anzudeuten. Die ohnehin schon moralisch Gebrochenen, die sich überwiegend bemüht hatten, durch ihre Arbeit wieder gutzumachen, mussten sich einer von der Besatzungsmacht gesteuerten Justiz stellen. Neben Haftstrafen, Geldstrafen und Eigentumsentzug waren von ihnen die psychischen Belastungen zu verarbeiten. Eine Auswahl von Dokumenten soll es dem Leser erleichtern, Hintergründe und Zusammenhänge dieser verordneten Entnazifizierung besser zu verstehen. Namen von Opfern und Tätern mussten aus Gründen des Datenschutzes unkenntlich gemacht werden. Dem Autor ging es nur um die Darstellung des sachlichen Inhalts dieses historischen Prozesses. Schwerin, im Oktober 1991 Klaus Schwabe 7 Vorbemerkung zur 3. Auflage Das große Interesse an der Landesgeschichte, insbesondere an den vielfältigen Problemen der Nachkriegsgeschichte, sind Veranlassung, die zentrale Frage der„Entnazifizierung“ in Mecklenburg tiefgründiger zu behandeln als dies im Aufsatz von 1991 geschah. Das Studium der Akten aus den Archiven der SED-Bezirksleitungen, die seit 1993 in den Landesarchiven bearbeitet werden, ergaben Einsichten in strategische Überlegungen der SEDFührung, die hiermit einer größeren Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden können. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, inwieweit in der DDR Lehren aus der NaziDiktatur gezogen wurden, wenn doch eine neue Diktatur, die„Diktatur des Proletariats“ das Ergebnis war? Tausende Menschen zählen in Mecklenburg zu den Betroffenen einer Entnazifizierungspraxis, die sie um ihre Existenz brachte und oftmals sogar in die Gefängnisse. Oftmals war nicht die Rechtmäßigkeit der wichtigste Grundsatz solcher Entscheidungen, sondern sie folgten der ideologisch motivierten Zielsetzung, eine möglichst breite materielle Basis für den Aufbau eines künftigen Sozialismus zu schaffen. Selbst ausgewiesene aktive Gegner des Faschismus fielen dieser Willkür zum Opfer. Ein Recht auf Verteidigung gab es in der Regel für die Opfer nicht. Besatzungsmacht und SED waren sich völlig einig in ihrer Auslegung v on„Entnazifizierung“. Die Entnazifizierung in der SBZ hatte aber auch die Aufgabe, eine ideelle Basis für Gemeinsamkeit beim Neuanfang nach der Nazidiktatur zu sein. Kaum etwas konnte geeigneter hierfür sein, als die Bevölkerung unter der Losung„Niemals wieder Faschismus— niemals wieder Krieg“ zusammenzuführen. Zugleich war damit scheinbar die Schuldfrage für die Deutschen selbst geklärt, denn die Kommunisten und mit ihnen vereint die Blockparteien meinten schon bald, selbst zu den Siegern der Geschichte zu gehören und sprachen ihre Urteile in den Entnazifizierungskommissionen. Damit soll nicht der Kollektivschuld der Deutschen am Nationalsozialismus das Wort geredet werden, aber einen Freispruch kann es für die damals lebende Generation auch nicht geben. Eine Gleichsetzung von NS-Diktatur und SED-Diktatur ist bei aller Ähnlichkeit keinesfalls gerechtfertigt. Man kann nach heutigem Forschungsstand von etwa 40 000 Todesurteilen der Justiz im NS-Staat ausgehen, während von 1945 bis 1981 372 Todesurteile von der deutschen Justiz und 756 Todesurteile von sowjetischen Militärtribunalen verhängt wurden. 1 Hinzu kommt der Mord an Millionen unschuldiger Menschen in den Konzentrationslagern. Aber Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen diktatorischen Verhaltens sind durchaus vorhanden, vergleicht man beispielsweise die Propaganda und den psychischen Terror gegenüber Regimekritikern. Schwerin, Juni 2000 Klaus Schwabe 1 Vgl. Falco Werkentin.„Souverän ist, wer über den Tod entscheidet“. Die SED-Führung als Richter und Gnadeninstanz bei Todesurteilen. In: Deutschland-Archiv. 21. Jahrgang 1998, Heft 2, S. 179 f. 8 Entnazifizierung als„Bewältigung“ der NS-Vergangenheit Historiker wie Archivare der ehemaligen DDR haben gemeinsam mit ihren Kollegen aus den alten Bundesländern bei der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte eine gewaltige Aufgabe zu leisten. Die Geschichte so darzustellen und zu bewerten, wie sie tatsächlich verlaufen ist, ist ein Anspruch, der von manchem noch zu erlernen sein wird, denn hierin erweist sich unter anderem die Fähigkeit, mit der gewonnenen Freiheit maßvoll umzugehen. Zeitgeschichte zu bearbeiten ist an und für sich schon ein schwieriges Unterfangen, kompliziert sich aber noch für all jene, die diese Geschichte in irgendeiner Weise mitgestalteten. Archivare haben nicht nur archivwürdiges Material zu sichern, institutionsgeschichtlich einzuordnen sowie dessen historische Relevanz festzustellen, sondern auch der historischen Forschung gut aufbereitete Quellen darzubieten. Hier ergab sich oftmals ein Problem für den Archivar, denn in der Vergangenheit war es oft so, dass Schriftgut der jüngeren DDR-Geschichte, welches nicht selten in großem Umfang vorhanden war, vorrangig erschlossen werden mus ste, denn es sollte ja die„erfolgreiche“ Entwicklung der DDR nachgewiesen werden. Manche historisch außerordentlich wertvollen Bestände dagegen lagen unerschlossen und damit nicht nutzbar in den Regalen. Hierzu gehörte im Landeshauptarchiv Schwerin auch ein Teil der Justizakten, speziell jener zur Strafverfolgung von NS-belasteten Personen. Die Haltung zum nationalsozialistischen System wurde nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur entscheidendes Kriterium für die Bewertung und Einordnung der Menschen in das neue System. Wurde zunächst bis etwa 1947 vorwiegend von Entnazifizierung und Säuberung der Verwaltung und der Wirtschaft von nazistischen Elementen gesprochen, wie es die Dokumente der Alliierten vorgaben, so änderten sich danach Terminologie und inhaltliche Ausrichtung. Antifaschismus und Antimilitarismus waren nun die ideologisch geprägten Klassenkampfbegriffe. Dieser sprachliche Wandel erklärt sich u.a. daraus, dass der Konsens zwischen den politischen Parteien in der Frage des Widerstandes gegen das NS-Regime zugunsten eines Widerstandes unter dominanter Führung der Kommunisten umfunktioniert wurde und damit eine unzulässige Verengung erfuhr. Des weiteren erfolgte eine zunehmende Instrumentalisierung des Widerstandskampfes, der in der Tradition kommunistischer oder stalinistischer Ideologie nun für den Kampf gegen die Feinde des Marxismus und Sozialismus, kurz der SED und der Besatzungsmacht verwendet wurde. Im so geprägten Feindbild hatten sowohl äußere als auch innere Feinde ihren Platz. Bei den äußeren Feinden rangierten der amerikanische und der wieder erstarkte westdeutsche Imperialismus an erster Stelle. Titoismus und„Verschwörer“ nach dem Muster des tschechischen KP-Vorsitzenden Slansky wurden nach Bedarf auf vordere Plätze eingeordnet. Vor allem aber diente der Antifaschismus nun als Legitimation des Kampfes gegen Opportunisten, Revisionisten und Sektierer in den eigenen Reihen. Entsprechend diesem Verständnis wurden antifaschistische Widerstandskämpfer kommunistischer Prägung als Idole und Halbgötter hochstilisiert, insbesondere dann, wenn sie ihr Leben im Widerstandskampf gelassen hatten. Damit soll keineswegs in 9 Frage gestellt werden, dass die KPD von allen politischen Parteien die größten Opfer im Kampf gegen das NS-Regime gebracht hat. Problem ist aber, wie mit diesem Widerstand nach dem Krieg umgegangen wurde. In der Rangfolge nahmen in der Sowjetischen Besatzungszone Antifaschisten kommunistischer Prägung erste Plätze ein, waren sie doch bereits vor dem Kriegsende von Stalin auserwählt, die anstehenden Auseinandersetzungen in Deutschland in seinem Sinne zu führen. Hinzu kamen zahlreiche Sozialdemokraten, Liberale und Christen, die der nationalsozialistischen Gewalt Widerstand entgegengebracht hatten und z.T. mit Kommunisten zusammen aktiv waren. Nicht selten hatten sie gemeinsame Jahre der Haft im KZ oder im Gefängnis verbringen müssen. Sie hatten während der Zeit des Nationalsozialismus in ihrem Widerstand das andere Deutschland verkörpert, den Teil der Bevölkerung, der sich nicht den Nazis ergeben hatte. Besatzungsmacht und Kommunisten wussten sehr genau, dass der Neuaufbau der staatlichen Institutionen, das Ingangsetzen der Wirtschaft und vor allem die Entnazifizierung nur im Zusammenwirken jener Kräfte möglich war, die hierfür die erforderliche politische und moralische Legitimation besaßen, nur dann konnte der Neuanfang in den Augen der Weltöffentlichkeit glaubwürdig sein. Als der Sozialdemokrat Kurt Schumacher dies gegenüber den Siegermächten einforderte, berief er sich auf eben jene Menschen, die dem Naziregime widerstanden hatten:„Der Sinn der sozialdemokratischen Opfer in der Illegalität ist nur darin zu sehen, dass der Welt damit gezeigt werden sollte, dass nicht alle Deutschen Nazis seien und dass neben dem Nazi-Deutschland auch noch ein anderes Deutschland bestände. Tatsächlich ist dann auch kein Opfer, dass die NaziFeinde gebracht haben, ohne Sinn und Zweck geblieben, denn jetzt gibt es wenigstens Menschen in Deutschland, denen die Welt die moralisch-politische Berechtigung nicht abstreiten kann, die Stimme bei der Neugestaltung Deutschlands zu erheben.“ 2 Es zeigte sich sehr bald, dass die Alliierten nur differenziert an die Durchsetzung eines solchen Prinzips heranzugehen bereit waren und selbst die politischen Parteien mit Rücksicht auf ihre Wähler oft nur halbherzig Sozialdemokraten oder gar Kommunisten in den westlichen Besatzungszonen in verantwortliche Positionen gelangen ließen. Sehr schnell wurde deutlich, dass in den westlichen Besatzungszonen insbesondere den Kommunisten ernsthafter Widerstand sowohl von den Besatzungsmächten als auch der Mehrheit der Deutschen entgegengesetzt wurde. Auch in der SBZ war nicht von vornherein alles zugunsten der Kommunisten entschieden. In der Deutschlandpolitik der Sowjetunion schien zunächst die Erhaltung der Einheit Deutschlands eine Chance zu haben. Des Weiteren kann zunächst ein gewisses Anknüpfen an vorhandene politische Strukturen der Weimarer Zeit, an die parlamentarische Republik und die Erhaltung des Föderalismus zumindest auf eine zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandene endgültige Strategie der Kommunisten deuten. Allerdings waren die Wirkungsbedingungen für Kommunisten, bedingt 2 Kurt Schumacher. Konsequenzen deutscher Politik(Forderungen und Ziele der SPD). In: Kurt Schumacher. Nach dem Zusammenbruch. Hamburg 1948, S. 22 f. 10 durch die Übereinstimmung politischer und ideologischer Gemeinsamkeiten mit den Sowjets, ungleich günstiger als für andere politische Kräfte. Namens der politischen Erneuerung und eines Neuanfangs wurde ein Prozess gesellschaftlicher Umwälzung eingeleitet, der zwar einen radikalen Bruch mit dem Nationalsozialismus versprach, an seine Stelle aber neue autoritäre Strukturen setzte, die zunächst noch durch das Besatzungsregime überdeckt wurden. Antifaschismus bedeutete zunächst Entnazifizierung. Von Beginn an erhoben die Kommunisten dabei den Führungsanspruch gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Gruppen. Sie versprachen, nicht nur den Faschismus zu beseitigen, sondern zugleich auch die Wurzeln nationalsozialistischer Herrschaft gründlich„auszurotten“. Wilhelm Pieck, neben Otto Grotewohl einer der Vorsitzenden der SED, erklärte 1947 das Ziel der Entnazifizierung wie folgt:„Es kommt auf eine gründliche Säuberung Deutschlands vom Nazigeist und von seinen Vertretern an. Diese Säuberung ist für die Zukunft unseres Volkes von größter Bedeutung. Ohne sie wird das deutsche Volk keinerlei Sicherheit haben, nicht wieder zum Spielball militaristischer und imperialistischer Machtgelüste deutscher Reaktionäre zu werden. Ohne diese Säuberung wird es nicht das Vertrauen bei den anderen Völkern erwerben, dass sie von deutscher Seite keinen Überfall mehr zu fürchten haben... Darin liegt auch der wahre Sinn der Entnazifizierung. Weiter ist eine breite ideologische Umerziehungsarbeit im Geiste der Demokratie und der Völkerverständigung notwendig. Die Hirne des deutschen Volkes müssen restlos befreit werden von dem verhängnisvollen Nazigeist der Welteroberungssucht und der Rassenüberheblichkeit, der im Hitlerstaate zur Grundlage der Volkserziehung gemacht wurde.“ 3 Nur kurzzeitig ließ die KPD erkennen, dass auch sie ihren Anteil Schuld am Nationalsozialismus hatte. G rundsätzlich aber verstanden sich Kommunisten als„Sieger der Geschic hte“ und fühlten sich berufen, die Führung beim Wiederaufbau des Landes zu überne hmen. Eigenes Versagen wurde rasch verdrängt. Dazu gehörte, dass der Anteil im Widerstand gegen den Nationalsozialismus überhöht und einseitig dargestellt wurde, um damit den Führungsanspruch zu legitimieren. Die im demokratischen Block zusammengeschlossenen Parteien fassten alle Beschlüsse im Konsens und waren somit gleichermaßen für deren Durchsetzung verantwortlich. Zunehmend erwies sich aber das bisherige Fundament für einheitliches Handeln, der Antifaschismus, als nicht mehr ausreichend für die in Gang gesetzten sozialen Prozesse. Ein derart gehandhabtes Antifaschismus-Konzept musste zwangsläufig dazu beitragen, dieses in erster Linie als Legitimation eigener Klassenkampfstrategien zu betrachten und es in den Augen der Mehrheit der Bevölkerung als wenig glaubhaft erscheinen zu lassen. Es fehlte dem instrumentalisierten Antifaschismus deshalb die entscheidende Komponente, die Wahrhaftigkeit. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass die Entnazifizierung von den Alliierten verordnet worden war. Allerdings reicht das für eine hinreichende Erklärung des Phänomens Antifaschismus in der SBZ nicht aus.„Der Anti faschismus der Nachkriegszeit— obgleich er in jenem der Vor3 Wilhelm Pieck. Reden und Aufsätze in drei Bänden. Bd. II. Berlin 1950, S. 124. 11 kriegszeit seine doktrinäre Bestätigung suchte— war als Reaktion auf ein historisches Trauma mehr als eine verordnete Staats doktrin.“ 4 Neben dieser negativen Seite des Antifaschismus gab es aber noch eine andere, eine glaubhafte, auf wirklichem Widerstand gegen Hitler und den Nationalsozialismus basierende Form. Im Namen dieses Widerstandes waren viele Menschen nach dem Krieg bereit, sich für die Erhaltung des Friedens zu engagieren und an der Beseitigung der Ursachen von Kriegen mitzuwirken. War es da nicht naheliegend, sich dem vermeintlichen Friedensplan der SED anzuschließen, ging es doch gegen Naziaktivisten und Kriegsgewinnler. Selbst bekannte Schriftsteller, Künstler und Wissenschaftler wie die Gebrüder Mann, wie Brecht und Seghers bekannten sich zur Friedenspolitik der SED. Erst viel später änderte sich unter dem Eindruck, dass sie selbst missbraucht wurden, ihre Haltung. Der Antifaschismus war Lebensauffassung unterschiedlicher politischer und sozialer Gruppen und bildete die Motivation widerständischen Verhaltens gegen den Nationalsozialismus. Kommunisten, Sozialdemokraten, Christen und Liberale einte die Zielsetzung, das Hitlerregime zu stürzen. Dass hierzu die eigene Kraft alleine nicht ausreichte, ist eine Ursache dafür, dass es in Deutschland zu keiner Selbstbefreiung kam. Ein einheitliches Handeln dieser unterschiedlichen Richtungen des antifaschistischen Kampfes gab es allenfalls in den engen Grenzen eines Territoriums, in der Regel jedoch niemals unter der Führung oder Vorherrschaft nur einer Gruppierung. In einer Frage waren sich die Alliierten nach ihrem Sieg über die NS-Diktatur einig: Es waren alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass von Deutschland niemals wieder ein Krieg entfesselt werden konnte. Deshalb wurde auf der Potsdamer Konferenz im Juli/August 1945 beschlossen:„Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgero ttet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.“ 5 Im Oktober 1945 legten sie in der Direktive Nr. 38 fest, was sie in politischer, wirtschaftlicher und ideologischer Hinsicht gemeinsam auszuführen gedachten. Dies bildete den Rahmen, in dem sich die Siegermächte bewegen sollten. Jede Besatzungsmacht war befugt, für das von ihr besetzte Gebiet eigene Befehle zu erlassen, die Durchführung zu kontrollieren und die Intensität der Ausführung zu bestimmen. Die damit einher gehende Uneinheitlichkeit in der Durchsetzung alliierter Willensbekundungen hatte auch Konsequenzen für die Entnazifizierung. Selbst verantwortliche westliche Politiker und Militärs stellten schon 1949 fest, dass die Entnazifizierung ein Fehlschlag war. 6 Während für Bremen ermittelt wurde, dass 75 Prozent der 4 Hans-Jürgen Misselwitz. Sozialisation und politisches Erbe der DDR. Mein Engagement gegen Vergessen, für Demokratie. In:Hans-Jochen Vogel/Ernst Piper(Hrsg.). Vom Leben in Diktaturen. München/Zürich 1995, S. 10. 5 Vgl. Zur Deutschlandpolitik der Anti-Hitler-Koalition(1943 bis 1949). Hrsg. vom Deutschen Institut für Zeitgeschichte. Berlin 1966, S. 71- 77. 6 Vgl.“Denazification“. Zur Entnazifizierung in Bremen. Beiträge zur Sozialgeschichte Bremen s, Heft 13. Wiltrud Ulrike Drechsel; Andreas Röpcke(Hrsg.). Bremen 1992. 12 Bevölkerung unbelastet seien und damit nicht unter die Bestimmungen zur Entnazifizierung fielen, gingen in Mecklenburg-Vorpommern Kommunisten und Besatzungsmacht eher davon aus, dass 75 Prozent belastet waren. Für die sowjetische Besatzungszone wurde mit den Befehlen Nr. 124 bzw. 126 vom 30. und 31. Oktober 1945 die entscheidende Grundlage für eine in der deutschen Geschichte beispiellose Enteignungsaktion geschaffen. Danach sollte eine umfassende Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt hatten, vorgenommen werden. Auch in den westlichen Besatzungszonen wurden ähnliche Befehle der Alliierten erlassen. Dennoch:„Einer der folgenschwersten Schläge war das Scheitern der Entwicklung eines ei nheitlichen Systems für die Entnazifizierung auf Vier-Mächte- Basis.“ 7 Enteignung der Naziaktivisten und Kriegsgewinnler Deutschland hatte den Krieg verloren und wurde verpflichtet, Wiedergutmachung zu leisten. So wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern 1945 insgesamt 128 Industriebetriebe, 5 Ziegeleien und 50 Sägewerke als Reparationsgut demontiert. Insgesamt waren es in Mecklenburg und Vorpommern bis 1949 883 Betriebe, die enteignet und in staatliches Eigentum überführt wurden. Viele Kilometer Gleise wurden abgebaut und Betriebe wie beispielsweise die Neptun-Werft in Rostock produzierten in Form sowjetischer Aktiengesellschaften(SAG) fast ausschließlich für die Sowjetunion. Die Rote Armee hatte landwirtschaftliche Güter besetzt, die sich als Versorgungsgüter bis Ende der vierziger Jahre in ihrem Besitz befanden. Die Beschlagnahmeaktion der Roten Armee beschränkte sich jedoch keineswegs nur auf landwirtschaftliche Güter. Betroffen waren unter anderem Rüstungswerke, Unternehmen der Schlüsselindustrien, Konzernzentralen, Rohstoff- und Fertigwarenlager, Banken, Versicherungen und Archive. Die Okkupations- und Beuteaktionen wurden von einzelnen Truppenteilen und Kommandeuren angeordnet. Sie erfassten auch Kultur- und Kunstgut. Die Güter wurden, soweit sie beweglich waren, sofort in die Sowjetunion abtransportiert, wobei vieles davon in Privatbesitz gelangte. Über dieses Beutegut erhielten deutsche Stellen keine Listen, so dass es auch nicht Gegenstand von Reparationsansprüchen sein konnte. Am nachhaltigsten wirkten sich jedoch die Enteignungen in Industrie, Landwirtschaft, Handel, Handwerk und Gewerbe aus.„Stalin und seine deutschen kommunistischen Ve rbündeten waren sich einig, daß unter den gegebenen Bedingungen die politische Unterwerfung der mitteldeutschen Wirtschaft, daß die Instrumentalisierung des wirtschaftlichen Leistungsvermögens der SBZ zum Nutzen des Weltsozialismus am ehesten nach dem Vorbild des sowjetischen Modells der Leitung und Planung von Staat und Wirtschaft zu bewerkstelligen sei. Nach dem Kampf um die politische Macht 7 Vgl. ebenda, S. 77. 13 bzw. teilweise parallel damit setzt der Kampf um die Herrschaft über die Wirtschaft ein." 8 Sowohl in den Kreisen als auch auf Landesebene wurden Kommissionen für Sequestrierung und Beschlagnahme gebildet, die von den Landräten bzw. dem Vizepräsidenten für Inneres geleitet wurden. Ihre Aufgabe bestand darin, eine Einstufung der belasteten Besitzer von Betrieben vorzunehmen und sie entweder auf eine Liste A der zu enteignenden Betriebe oder eine Liste B der noch zu klärenden Fälle, bei denen es unter Umständen zur Rückgabe der Betriebe kommen konnte, zu setzen. Zunächst bedeutete es für jeden beschlagnahmten Betrieb oder einen anderen Eigentumswert, dass er unter die Verwaltung einer Treuhand gestellt wurde, die auch einen Betriebsführer einsetzte. Damit wurde die weitere Produktion gesichert, denn sowohl aus der Sicht der Versorgung als auch der Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten wäre eine Schließung undenkbar gewesen und hätte zu Protesten geführt, die sich dann auch möglicherweise gegen die Entnazifizierung selbst gerichtet hätten. Während es in Sachsen im Juni 1946 einen Volksentscheid über die Überführung der Betriebe von Nazi- und Kriegsverbrechern in„Volkseigentum“ gab, wurde in Mecklenburg Vorpommern diese Angelegenheit durch das Gesetz Nr. 4 vom 16. August 1946„Zur Sicherung des Friedens“ entschieden und im Februar 1947 durch einen von der SED dominierten Landtag bestätigt. 9 Auf dieser Grundlage wurden 597 Betriebe, die auf der„Li ste A“(Enteignung) erfasst waren, in„Volkseigentum“ überführt. Hierbei handelte es sich zwar auch um Betriebe der Rüstungsindustrie, wie beispielsweise die Heinkel-, Arado- und Dornierwerke, in der Mehrzahl jedoch um Betriebe des Mittelstandes und des Handels, deren Besitzer zu den aktiven Anhängern des NS-Regimes gehört hatten. Die Zahl der enteigneten Objekte erhöht sich aber um ein Mehrfaches, rechnet man Häuser, Grundstücke, Kinos, Apotheken usw. hinzu.„Von der Enteignung wird auch das private Vermögen des Betriebsinhabers erfasst mit Ausnahme der Haushalts- und Einrichtungsgegenstände und der zum persönlichen Gebrauch bestimmten Sachen, soweit es sich nicht um Luxusgegenstände handelt.“ 10 Für Unternehmer, die sich in westliche Zonen abgesetzt hatten, entweder aus Furcht vor einer Bestrafung oder der Ungewissheit über die künftige Entwicklung in der SBZ. Kommunisten und Sozialdemokraten zeigten in der Frage der Enteignung jener Eigentümer, die nach ihrer Auffassung zu den Hauptstützen der NS-Diktatur gezählt hatten, eine bemerkenswerte Übereinstimmung, der sich im Prinzip auch die beiden bürgerlichen Parteien CDU und LDP anschlossen. Sie folgten damit den Anordnungen der sowjetischen Besatzungsmacht, die ein Interesse daran hatte, aus den Enteignungen einen möglichst großen Anteil von Reparationsgütern abzuziehen und damit zugleich auch strategische Voraussetzungen für einen grundsätzlichen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse zu schaffen. Der Wert der Demontagen und Lieferungen aus laufender Produktion aus Ostdeutschland beträgt 9,6 Milliarden US-$, während 8 Gernot Schneider. Wirtschaftswunder DDR- Anspruch und Realität. Köln 1990, S. 20/21. 9Vgl. Amtsblatt der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern Nr. 6 vom 14.9.1946. 10 Vgl. ebenda. I. Duchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 4 zur Sicherung des Friedens vom 16. August 1946. Vom 21. Febr. 1947, S. 98 14 es für Westdeutschland nur 0,73 Milliarden US-$ waren. Das stellte eine schwere Belastung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung dar. Dennoch suchte die SED mit Zustimmung der Besatzungsmacht die Enteignung auf dem Weg der Entnazifizierung noch zu beschleunigen. Mit der Enteignung sollte den Kapitalisten die wirtschaftliche Macht entzogen werden, um so die Demokratisierung der Gesellschaft voranzutreiben. Schon sieben Jahre nach dem Ende des Krieges hatten sich die Besitzverhältnisse in der Industrie deshalb grundlegend verändert: Nur noch ein Fünftel der Produktionsleistung der Industrie wurde von privaten Betrieben erbracht. 11 Enteignet wurde auch das Vermögen von Vereinen, Stiftungen, Parteien und Organisationen. Der größte Besitzer war jedoch der NS-Staat gewesen. Seine Vermögenswerte fielen ausnahmslos in Landeseigentum, soweit nicht Reparationsansprüche zu befriedigen waren. Es handelte sich vorrangig um Einrichtungen der Wehrmacht und um Banken und Versicherungen. In der ersten Etappe der Enteignung bis 1947 wurden vor allem die wirtschaftlichen und politischen Stützen des NS-Systems erfasst. Ein Ziel der Entnazifizierung war es, nach den Richtlinien des Kontrollrats und der Befehlsgebung der Besatzungsmacht eine strafrechtliche Relevanz zu prüfen und gegebenenfalls eine Bestrafung vorzunehmen. Eine Verurteilung konnte dann durch sowjetische Kriegstribunale erfolgen. Nach bisherigen Ermittlungen handelte es sich für Mecklenburg-Vorpommern bis 1949 um 350 Enteignungen. Die Verurteilung von Personen durch deutsche Gerichte lag dagegen weitaus höher. Insbesondere diejenigen, die von Kriegstribunalen verurteilt wurden, hatten lange Haftstrafen in sowjetischen Arbeitslagern zu verbüßen Anliegen und Durchführung der Bodenreform Die Durchführung einer Bodenreform in Deutschland entsprach alliierter Zielstellung, war sie doch als wesentliches Element zur Entmachtung des Großgrundbesitzes und zur Bestrafung von Kriegsverbrechern und Naziaktivisten gedacht.„Obwohl im Potsdamer Abkommen nicht expressis verbis erwähnt, zählte die Bodenreform zu jenem Maßnahmenbündel, das die Demilitarisierung, Entnazifizierung und Demokratisierung Deutschlands sicherstellen sollte.“ 12 Kommunisten und Sozialdemokraten unterschieden sich nicht prinzipiell in ihrer Haltung zur Durchführung einer Bodenreform, galt es doch aus den Fehlern von Weimar zu lernen. Hierzu gehörte auch, das mit historischer Schuld beladene Junkertum zu entmachten, um substantielle gesellschaftliche Veränderungen voranzutreiben zu können. Somit hielt sich der Widerstand der politischen Parteien gegen eine Bodenreform in Mecklenburg-Vorpommern im Sommern 1945 in engen Grenzen, auch die CDU signalisierte Zu11 Vgl. Hansjörg F. Buck. Formen, Instrumente, und Methoden zur Verdrängung, Einbeziehung und Liquidierung der Privatwirtschaft in der SBZ/DDR. Enquete-Kommission. Bd 2, S. 1091 f. 12 Siegfried Kuntsche. Bodenreform in einem Kernland des Großgrundbesitzes. In: A. Bauerkämper (Hrsg.). Junkerland in Bauernhand?(HMRG, Beiheft 20). Wiesbaden/Stuttgart 1996, S. 51. 15 stimmung. Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem hohen Anteil an Gutsbetrieben und einer Landesgeschichte, die in Jahrhunderten maßgeblich von junkerlichem Großgrundbesitz geprägt wurde, kam diese Übereinstimmung keineswegs überraschend. Somit konnte die Besatzungsmacht die KPD-Führung bereits im August veranlassen, mit den Vorbereitungen zur Durchführung einer Bodenreform nach ihren Vorstellungen zu beginnen. Damit hatte die sowjetische Besatzungsmacht vorweggenommen, was die Alliierten erst im Februar 1947 für alle Besatzungszonen mit der Maßgabe festgelegten, die Bodenreform bis spätestens Ende 1947 abzuschließen. Eine Bodenreform passte in das Konzept der Moskauer Kommunisten, da sie eine Stütze der kapitalistischen Gesellschaft ausschaltete, die auch das NS-System mit getragen hatte. Gegen die bestehende Wirtschaftsstruktur des Landes sollten hier grundlegende politische und wirtschaftliche Veränderungen eingeleitet werden. Mecklenburg und Vorpommern waren trotz der Ansiedlung von Industrie, in der Zeit des Nationalsozialismus vornehmlich von Rüstungsindustrie, traditionell landwirtschaftlich geprägt, wobei der landwirtschaftliche Großgrundbesitz eindeutig dominierte. Bei etwa 2 200 Gütern über 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche waren 62 Prozent des Bodens konzentriert. Die größten Güter gehörten den Familien von Putbus mit 18 850, von Schwerin mit 16 652, von Maltzahn mit 11 849 und von Heyden mit 10 321 Hektar. Dementsprechend hoch lag auch der Anteil von Landarbeitern und landarmen Kleinbauern, die in Diensten von Gutsbesitzern standen. Reine Bauerndörfer mit vorwiegend Groß- und Mittelbauern befanden sich gegenüber den Gutsdörfern eindeutig in der Minderheit. Mecklenburg-Vorpommern besaß die relativ geringste Bevölkerungszahl von allen Ländern und Provinzen der SBZ und musste deshalb die meisten Flüchtlinge aufnehmen. Darunter befand sich eine erhebliche Anzahl von Bauern aus den deutschen Ostgebieten, die dort ihren Besitz verloren hatten und nun hofften, sich hier eine neue landwirtschaftliche Existenz aufbauen zu können. Hinzu kam, dass es in Mecklenburg und Vorpommern traditionell eine große Anzahl landarmer Bauern gab, die ihre wirtschaftliche Situation mit einer Zuteilung von Land zu verbessern hofften. Nicht zuletzt gab es auch viele Landarbeiter, die zwar etwas von der Landwirtschaft verstanden, unter den bisherigen Bedingungen aber nicht an eine eigene Wirtschaft denken konnten, da ihnen hierzu die erforderlichen finanziellen Mittel fehlten. Besatzungsmacht und deutsche Kommunisten hatten schon frühzeitig erkannt, dass die Durchführung einer Bodenreform nicht nur aus der Sicht der Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechern eine Möglichkeit der Abrechnung bot, sondern gleichzeitig eine Bereinigung der Verwaltung auf allen Ebenen ermöglichte, indem mit der Entfernung von NSbelasteten Lehrern, Ärzten, Wissenschaftlern und Künstlern ein Schlag gegen das kapitalistische System geführt werden konnte. Die Forderung nach Durchführung einer Bodenreform war alt, denn sie wurde von der KPD bereits in den zwanziger Jahren in der Hoffnung erhoben, dass Landarbeiter und Bauern darin eine Perspektive erblicken und deshalb das Programm der Kommunisten unterstützen würden. Diese Rechnung ging im Zusammenhang mit 16 der Bodenreform zumindest teilweise auf. In Mecklenburg erhielten 114 519 Menschen Land, davon 23 715 Flüchtlinge und Umgesiedelte, 9 509 landarme Bauern und 28 317 Landarbeiter. Die Kommunisten drängten darauf, die erste Etappe der Bodenreform, die Aufteilung der betroffenen Güter möglichst bis zum Oktober 1945, spätestens jedoch bis zum Dezember abzuschließen. Entsprechend den spezifischen Bedingungen Mecklenburg-Vorpommerns besaß die Bodenreform primär einen politischen und ideologischen Stellenwert, wenngleich das KPD- Organ, die„Volkszeitung“ ihre rasche Durchführung vornehmlich aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen als notwendig erachtete. Vorrangig hatte die Bodenreform in der Strategie von Sowjetischer Militäradministration in Deutschland (SMAD) und KPD die Aufgabe, die Bevölkerungsmehrheit„kommunistenfreundlich“ zu stimmen Trotz prinzipieller Übereinstimmung im„Aufruf“ kam es in den Ortsvereinen und selbst in den Landesvorständen zu Auseinandersetzungen. Die Einwände eines Teils der Mitgliedschaft von SPD und CDU bezogen sich im wesentlichen auf drei Punkte. Erstens erkannten sie, dass die 100 Hektar eine relativ willkürliche Grenze für Enteignungen darstellten und sich in einer solchen absoluten Festlegung keineswegs nur auf Nazi- und Kriegsverbrecher nach dem Potsdamer Abkommen bezogen. Hiermit wurde der Willkür praktisch Tür und Tor geöffnet. Damit gab es kaum noch Kriterium mehr für rechtmäßige Enteignungen. Zweitens wollten sowohl Sozialdemokraten als auch Bürgerliche, dass die Bodenreform in einer längeren Zeitspanne durchgeführt wurde, um jeden einzelnen Fall der Enteignung genau prüfen zu können. Drittens sollten die Neusiedlungen mindestens eine Ackernahrung umfassen, damit sie nicht nur für den Eigenbedarf produzieren, sondern auch zur Versorgung der Städte mit Lebensmitteln beitragen konnten. Vor allem aber wollte man mehr Zeit haben, um die Verteilung des Bodens sowie des lebenden und gegenständlichen Inventars wirtschaftlich und sozial gerecht vornehmen zu können. Das bedeutete, dass nicht jedem Antragsteller Boden zu geben war. Erfahrungen und Kenntnisse über die Führung einer bäuerlichen Wirtschaft sollten wichtige Zuteilungsvoraussetzungen sein. Solche Einwände berührten aber die Substanz des kommunistischen Vorschlags und hätten bei Beachtung dazu geführt, die Bodenreform auch nach sozialen Gerechtigkeitsprinzipien durchzuführen. Dem Recht auf eine menschliche Behandlung— eine Forderung der CDU— auch der Großgrundbesitzer, soweit sie nicht zu den Profiteuren des NS-Systems gehört hatten, wäre entsprochen worden. Sicher wäre eine solche Bodenreform dann auch der Charakterisierung„demokratisch“ etwas näher gekommen. Selbst der kommunistische Landrat von Güstrow gestand in einem Schreiben vom 4. Oktober 1945 an die Landesleitung der KPD ein:„Die Bodenreform ist bei uns in vollem Zuge. Es ergeben sich dabei jedoch einige häßliche Nebenerscheinungen. Die Genossen in Laage und Schwaan machen sich die Sache mit den enteigneten Gutsbesitzern und Pächtern zu leicht. Sie werfen sie und ihre Familien einfach hinaus auf die Straße, z.T. ohne das Notwendigste und kümmern sich nicht mehr um ihr weiteres Schicksal. Von Laage werden sie nach Schwaan geschickt und von dort zurück nach 17 Laage. Sie haben keine Bleibe und landen zuletzt bei mir im Landratsamt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Ich habe mit den Genossen telefoniert und persönlich Rücksprache genommen, aber ändern tut sich nichts.“ Es war aber wohl nicht Mitleid mit den Gutsb esitzern, da s ihn zur Intervention veranlasste.„Ich bin der Meinung, dass wir— wenn wir jetzt den Schlußstrich setzen unter eine vielhundertjährige Geschichte— es am wenigsten nötig haben, auf obige Weise vorzugehen. Es bestände vielleicht die Möglichkeit, einer Anzahl dieser Artgenossen einen bestimmten Sitz zuzuweisen, wo sie ihr Leben zum Abschluß bringen können. Lange werden sie unter den veränderten Verhältnissen sowieso nicht mehr leben. Aber unseren Gegnern brauchen wir Stoff zu heimlicher Agitation auf diese Weise nicht zu liefern.“ Bei einem weniger radikalen Vorgehen, wäre eine Verzög erung der Bodenreform möglicherweise nicht zu vermeiden gewesen, was aber keineswegs im Interesse der Kommunisten lag. Neben den über 2 000 enteigneten Gütern wurden 472 Domänen von der Bodenreform erfasst,„außerdem Staatswälder, Landwirtschaftsflächen von Reichsinstitutionen und I ndustriebetrieben sowie der Bodenfonds der Siedlungsgesellschaften“. 13 Nicht zu vergessen sind die 1 157 Bauernwirtschaften, deren Eigentümer zu den aktiven Nazis gezählt wurden. Es spielte auch die Überlegung eine Rolle, wenigstens einen Teil der funktionsfähigen Güter zu erhalten, um damit eine günstigere Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die SMAM sicherte sich Güter für die Versorgung ihrer Truppen, und selbst KPD und SPD erhielten sogenannte Versorgungsgüter in Klein-Trebbow bzw. Gottesgabe. Sie wussten um die Wirtschaftlichkeit solcher Großbetriebe. Nachhaltiger wirkte sich im Bewusstsein der Bevölkerung jedoch die Privilegierung dieser Parteien und Funktionäre aus. Sozialdemokraten und CDU waren gemeinsam mit einem Teil der Antragsteller auf eine Siedlung der Auffassung, eine Hofgröße bis zu 20 Hektar zu ermöglichen und nicht nur 10 Hektar zuzulassen, wie dies die KPD-Führung beabsichtigte und im Prinzip auch durchsetzte. Hier zeigt sich, dass es der KPD vorrangig darum ging, möglichst vielen Menschen Land zu geben, und zwar aus propagandistischen Gründen. Die Entwicklung gab dann all jenen Recht, die für eine Bodenreform eintraten, bei der auch die Rentabilität der Wirtschaften eine herausgehobene Rolle gespielt hätte. Hunderte von Neubauern konnten ihren Hof aus wirtschaftlichen Gründen nicht halten, obwohl die BodenreformKaufgeldraten reduziert oder gar erlassen worden waren. Neben dem Landmangel waren geringe Viehbestände, fehlende Gebäude und auch mangelnde landwirtschaftliche Kenntnisse der Neubauern ausschlaggebend für einen Ruin. Von den über 77 000 Neubauern in Mecklenburg-Vorpommern verfügten nur etwa die Hälfte über erforderliche Räumlichkeiten zur Viehhaltung und zu eigenen Wohnzwecken. 17 Prozent der Neubauern besaßen kein Rind und fast 50 Prozent kein Schwein. Diese Wirtschaften gehörten auch zu den ersten, die aufgegeben wurden.„Es gab Neubauerndörfer, wo 1945 nur ein Pferd für 40 Hektar Acker zur Verfügung stand. Die Pferdebestände waren infolge der unzureichenden Futter13 Vgl. ebenda, S. 54. 18 rationen, der ständigen Überbeanspruchung sowie des starken Seuchenbefalls vielfach entkräftet.“ 14 Als tragisch erwies sich der undifferenzierte Enteignungsprozess in den Fällen, wo auch Großgrundbesitzer mit antifaschistischer Einstellung, die teilweise nachweislich Widerstand gegen das nationalsozialistische System geleistet hatten, trotz Einspruchs entschädigungslos enteignet wurden. Hier trifft die Führungen von SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern der Vorwurf, nicht konsequent genug deren Interessen vertreten zu haben. Auf einer Kundgebung der KPD wurde wie zum Hohn erklärt:„Auch Antifaschi sten, die über 100 Hektar Anbaufläche besitzen, sollen nun beweisen, dass sie Opfer und Verständnis für die umwälzende Aufgabe der Bodenreform(auf)bringen können.“ Eine solche Haltung war geradezu zynisch, hatten doch auch diese Menschen ihr Leben riskiert und etliche Gutsbesitzer waren hingerichtet worden. Ausgewiesenen Gegnern des Nationalsozialismus oder ihren Erben sollte auf Antrag ein sogenannter Resthof von 25 Hektar belassen werden. In diese Kategorie fielen u. a. der Gutsbesitzer von Wartenburg, hingerichtet am 20. Juli 1944, weil er als Verbindungsmann der jüdischen Weltorganisation, dem„Joint“, Unterstützungsgelder aus Amerika an deportierte Juden und Polen vermitte lte. Sein Bruder kam ins Konzentrationslager Sachsenhausen, die Mutter und zwei Schwestern waren wochenlang im Frauengefängnis in Breslau eingesperrt. Weitere aktive Widerständler aus Mecklenburg waren Fritz Dietlof von der Schulenburg, der ebenfalls als Beteiligter des Attentats auf Hitler hingerichtet wurde, sowie Andreas von Flotow, der als Opponent in der NS-Bewegung bereits 1932 von der SA erschossen wurde. Ihre Enteignung sollte durch das Restgut von 25 Hektar gemildert werden, aber nur wenige haben diese Kompensation auch tatsächlich erhalten und dann bewirtschaften können. Das ihnen angetane Unrecht machte eine Versöhnung mit dem SED-Regime unmöglich. 15 Besatzungsmacht und Kommunisten wollten mit der Bodenreform, die sie obendrein noch„demokratisch“ nannten, die Großgrundbesitzer als Klasse treffen. Unter der L osung„Junkerland in Bauernhand“ verstanden sie die Bodenreform als revolutionä ren Akt auf dem Wege zum Sozialismus, bei dem auf Einzelschicksale keine Rücksicht genommen zu werden brauchte. In einer Erklärung der vier antifaschistisch-demokratischen Parteien zur Bodenreform heißt es:„Die Entmachtung des feudalen Großgrundbesitzes i st eine wesentliche Voraussetzung für die friedliche demokratische Entwicklung in Deutschland. Mit der demokratischen Bodenreform soll eine alte Bauernforderung endlich verwirklicht werden. Diese Reform ist um so dringlicher, als infolge der verbrecherischen Kriegspolitik und Kriegführung Hitlers 100 000 deutscher Bauern Hof und Boden, Vieh und Fahrnis verloren haben. Hunderttausende liegen heute mit Weib und Kind buchstäblich als Bettler auf der Landstraße. Durch die restlose Enteignung der Kriegsverbrecher und aktivistischen Nazis und die Aufteilung des Besitzes der großen Feudalherren muss diesen Opfern der Hitlerpolitik geholfen werden.“ 16 Eine solche Bestimmung der Position war 14 Vgl. ebenda, S. 66. 15 Vgl. LHA Schwerin. Ministerium für Landwirtschaft, Nr. 2984. 16 Vgl. ebenda. Mecklenburgische Landgesellschaft, Nr. 465. 19 ungerechtfertigt gegenüber den entschädigungslos enteigneten Gutsbesitzern, die nicht zu den Stützen des Hitlerregimes gehört hatten. Hier fand eine propagandistische Überhöhung der Bodenreform statt, denn sie brachte für viele Neubauern, die als Vertriebene und Flüchtlinge nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen waren, nicht die erhoffte neue Existenz. Der bürgerliche Siedlungsgedanke, der grundsätzlich eine freiwillige Abgabe von Land gegen eine Entschädigung beinhaltete, konnte unter solchen Umständen nicht realisiert werden. Selbst die Siedlungsgesellschaften wurden enteignet. Zwar beabsichtigten die Sozialdemokraten, und die CDU stimmte ihnen dabei zu, einen großen Teil der Güter zu erhalten und sie genossenschaftlich zu bewirtschaften, doch die Kommunisten wollten eine Massenbewegung auf dem Lande und bestanden auf eine rasche Aufteilung der Güter. Ausnahmen gab es nur dort, wo beispielsweise Saatzuchtbetriebe eine überörtliche Bedeutung hatten, und bei Versorgungsgütern, die nach Rückgabe überwiegend Landesgüter wurden. Mit hohem propagandistischen Aufwand versuchte man den E indruck von einer„Revol ution auf dem Lande“ zu vermitteln.„Ein neues Blatt in der Geschichte wird aufgeschl agen. Das Vorrecht der Junker ist zu Ende. Das Land, für das wir uns geschunden haben, werden wir jetzt als unser Eigentum freudig bearbeiten.“ 17 Zu spät erkannte man, dass die KPD mit der Bodenreform einen großangelegten Prozess von Enteignungen einzuleiten gedachte, um damit nach dem Beispiel der Sowjetunion wichtige Grundlagen für einen Sozialismus auf deutschem Boden zu schaffen. Die Möglichkeiten, dagegen etwas zu unternehmen, waren bei den machtpolitischen Gegebenheiten gering und obendrein mit einem hohen Risiko verbunden. Mit der Übereignung des Bodens, auch wenn diese einigen Einschränkungen unterlag— so durfte das erworbene Bodenreformland beispielsweise nicht weiter verkauft werden—, wurde der Verdacht auf eine Entwicklung in Richtung von Kolchosen wie in der Sowjetunion zum Teil erfolgreich zerstreut. Mit der Ablehnung der Forderung nach Genossenschaftsbildung bezweckten die Kommunisten di e Erhärtung ihrer„Absicht“, das Sowjetsystem nicht auf Deutschland übertr agen zu wollen. Dies stieß bei der Bevölkerung durchaus auf Zustimmung und unterstellte gleichzeitig der SPD, sie wolle mit ihrer Sozialisierungspolitik einen sofortigen Sozialismus verwirklichen, für den es weder Akzeptanz in der Bevölkerung gab noch die materiellen Voraussetzungen vorlagen. Die Landesleitung der KPD durchschaute rasch, dass SPD und CDU mit ihren Forderungen in Wirklichkeit beabsichtigten, die Durchführung der Bodenreform zu verlangsamen, wenn sie schon nicht zu verhindern war. Zu diesem Zeitpunkt war durchaus nicht klar, dass Deutschland gespalten werden würde. Deshalb sollten nach Auffassung von Sozialdemokraten und Christdemokraten in der SBZ nicht einseitig derartige grundlegende Veränderungen in Gang gesetzt werden. Sobottka schätzte in einer Sekretariatssitzung der Landesleitung der KPD das Verhalten der Sozialdemokraten folgendermaßen ein:„Wir brauchen es nicht zu sagen, müssen aber klar sehen, dass diese Dinge bei den Sozialdemokraten nicht aus Unwissenheit oder weil sie alles verwechseln, entstehen, sondern dass hier in der Führung sich eine bestimmte Absicht versteckt, durch eine solche Fragestellung der Durchführung der Bodenreform Schwierigkeiten zu bereiten. Es ist klar, dass wenn man solche Fragen 17 Vgl. Volkszeitung vom 8. September 1945. 20 aufwirft, dass man auch Verwirrung bei unseren Genossen anrichtet, dass sie sagen, wir haben früher auch Kolchosen verlangt.“ 18 Die Sozialdemokraten hatten den Aufruf zur Durchführung der Bodenreform mit unterschrieben. Jetzt setzten die Kommunisten alles daran,„das einheitliche Handeln beider Arbeiterparteien“ zu sichern. Am Beispiel der Bodenreform wurde deutlich, dass Kommunisten und Sozialdemokraten sich nicht ausreichend über Grundfragen einer so wichtigen Aufgabe ausgetauscht und zu einem einheitlichen Nenner gefunden hatten. Aber neben den bereits angesprochenen gab es weitere Differenzen, wie zum Beispiel die Wahl oder die Berufung der Bodenreformkommissionen in den Gemeinden, die Behandlung der enteigneten Großgrundbesitzer und Bauern, die Einbeziehung des Waldes in die Aufteilung usw. Zu einer heftigen Kontroverse kam es zwischen Moltmann, dem Landesvorsitzenden der SPD, und Sobottka darüber, ob man sofort oder schrittweise die Güter aufteilen sollte. Denn offensichtlich waren die Voraussetzungen für eine selbständige und erfolgreiche Existenz der Neubauernwirtschaften nicht immer gegeben, wie die Bereitstellung von Ackergeräten, Ställen, Vieh und anderem mehr zeigte. Gemeinsam mit der CDU hatten Sozialdemokraten neben rechtlichen Bedenken auch die Befürchtung, dass die Ernährungslage der Bevölkerung sich weiter zuspitzen könnte, wenn die noch intakten Güter in unrentable Neubauernstellen aufgeteilt würden, die größtenteils nur für den Eigenbedarf produzieren könnten. Allerdings gab es auch nicht Wenige in diesen Parteien, die in der Bodenreform eine Chance für eine bessere Versorgung der Bevölkerung sahen. Es dauerte jedoch nicht lange und die Entwicklung bestätigte die Vermutung der Kritiker der Bodenreform. Mehr und mehr Neubauern mussten ihre Wirtschaft verlassen, gingen in den Westen, wanderten in die Städte ab und versuchten dort eine neue Existenz zu finden oder sie blieben, was sie gelernt hatten, Landarbeiter oder Handwerker. 19 Obwohl durch die Durchführung eines Neubauernbauprogramms nach dem Befehl Nr. 209 der SMAD vom 9. September 1947 etwa 12 000 Neubauerngehöfte entstanden, die Mechanisierung der Landwirtschaft sich durch die Einrichtung von Maschinen-Ausleihstationen verbesserte und sich die Situation vieler Neubauern durch Viehausgleich merklich entspannte, blieb ihre Produktivität doch weit hinter der der Großbauern und Güter zurück. Insbesondere die verbliebenen Altbauernwirtschaften wurden mit weit überzogenen Ablieferungsverpflichtungen belegt und damit teilweise in den Ruin getrieben. Wichtig ist festzuhalten, dass die Kommunisten trotz alledem nicht bereit waren, von ihrer Linie abzugehen und sich gegenüber den Sozialdemokraten wenig kompromissbereit zeigten. In dieser Auseinandersetzung spielte die SMA eine entscheidende Rolle. Ernst Thape, Landesvorsitzender der SPD und 2. Vizepräsident der Landesverwaltung von SachsenAnhalt, der 1948 in den Westen flüchten musste, schreibt 18 Vgl. LHA Schwerin. BPA Schwerin, Nr. I/2. 19 Obwohl es in Mecklenburg eine beträchtliche Hilfe für Neubauern gab wie die Unterstützung beim Bau von Wohnhäusern und Stallungen durch kostenlose Werbung von Baumaterialien aus abzureißenden Gutsanlagen, Vergabe von zinslosen Krediten, Erlassung des Kaufgeldes für das Bodenreformland usw., konnten noch 1949 etwa 900 Siedlerstellen nicht besetzt werden. Hinzu kamen jene, die durch Flucht in den Westen wieder frei wurden. Deshalb war das Land gezwungen, sogenannte„Örtliche landwirtschaftl iche Betriebe“ ins Leben zu rufen, die da nn 1952 vielerorts Ausgangspunkt für die LPG-Gründungen wurden. 21 hierzu in seinen Lebenserinne rungen:„Die völlige Veränderung d er landwirtschaftlichen Struktur und der Eigentumsrechte an Grund und Boden zu verhindern, war für uns Deutsche, die wir in der Sowjetzone lebten, unmöglich, denn die Russen wollten die Bodenreform genauso, wie sie durchgeführt wurde, und sie wollten auch die Durchführung so schnell, wie es in Wirklichkeit geschah, weil sie vermuteten(und wir waren damals auch davon überzeugt), der Kontrollrat werde in Richtung Gesamtdeutschland bald wirksam werden.“ 20 Nicht nur, dass es zwischen KPD und SMA Übereinstimmung bezüglich der generellen Linie der Durchführung der Bodenreform gab, die Kommandanten erteilten sogar konkrete Befehle in Einzelfragen. So berichtete der Sekretär der KPD des Kreises Schönberg beispielswei se:„Beim Kreiskommandanten erhielten wir folgende Anweisung, d.h., er erklärte uns, daß die Aufteilung der Güter vorgenommen werden sollte, ob wir schon davon unterrichtet seien und ob wir bereit wären, von ihm Ratschläge entgegenzunehmen, resp. ob er uns helfen solle. Wir sagten ihm, daß wir alles gerne entgegennehmen. Er machte uns den Vorschlag, daß wir die einzelnen Genossen der Partei auf die verschiedenen Güter und Dörfer aufteilen sollten und mit ihnen besprechen, daß in den Dörfern und Gütern Vertrauensmänner der Bauern und Landarbeiter gewählt werden, Bauernversammlungen durchzuführen sind. Dort sollten Bauern ihre Forderungen kundtun, daß sie Land fordern. Das sollte am Sonnabend geschehen, und Sonnabend abend sollte die Wahl der Bauernkomitees abgeschlossen sein. Am Sonntag morgen um 10 Uhr sollte folgende Aktion schlagartig einsetzen. Von diesen Bauernkomitees aus sollten dann die Güter enteignet werden in der Weise, daß der Grundbesitzer mit seiner Familie vom Gutshof entfernt und irgendwo in Tagelöhnerkaten untergebracht werden sollte. 1- 2 Personen sollten dann auf dem Gut Wache halten, daß nichts weggeschleppt wird und eine genaue Inventaraufnahme— bis zur letzten Stecknadel— vorgenommen werden“. 21 Mit Hilfe der SMA und der Militärkommandanten wurde die Enteignung der Gutsbesitzer, der belasteten und manchmal auch nur denunzierten Bauern wie eine militärische Übung vorbereitet. Das ehemalige KZ in Neustadt-Glewe, das Internierungslager Neubrandenburg-Fünfeichen und kleinere Sammelstellen wurden eingerichtet, um Gutsbesitzer, Inspektoren, Pächter und Bauern aufzunehmen. In der Regel hatten die Gutsbesitzer mit ihren Familien, bei Mitnahme eines Gespanns mit persönlichen Sachen, ihr Gut innerhalb weniger Stunden zu verlassen. Die Mehrzahl von ihnen verließ die SBZ, während ein Teil in Thüringen und anderen Ländern Neubauernstellen übernahm. Der militärische Sieg über das Naziregime wurde genutzt, um eine Veränderung des wirtschaftlichen und politischen Systems einzuleiten, wobei dessen Rechtmäßigkeit den Maßstäben kommunistischer Ideologie folgte und moralische Bedenken nicht zuließ. Es gab nicht wenige unter den neuen Landbesitzern, denen nicht wohl war bei dem Gedanken, anderen das Land weggenommen zu haben, und nur die eigene Not mochte eine Rechtfertigung für sie sein. 20 Ernst Thape. Von Rot zu Schwarz-Rot-Gold. Lebensweg eines Sozialdemokraten. Hannover 1969, S. 261. 21 Vgl. LHA Schwerin. BPA Schwerin, Nr. I/2. 22 Der Protest gegen die Bodenreform generell und gegen die Art und Weise ihrer Durchführung muss differenziert bewertet werden. Während Moltmann, Höcker(beide SPD) u.a. in der Regel nur„Formfehler“ beanstandeten, wollten die sozialdemokratischen und bürgerlichen Landespolitiker Schulz, Krukemeyer, Jesse und Lüdemann eine Bodenreform nach dem Thälmannschen Konzept aus dem Jahre 1928 verhindern. In dieser Frage waren sie gezwungen, ihr Veto zu tarnen, indem sie Forderungen erhoben, von denen sie wussten, dass die Kommunisten sie niemals akzeptieren würden. In der SEDGeschichtsschreibung wurden diese Einwände als bürgerlicher Reformismus dargestellt. „Am 3. September kamen die Gesprächspartner erneut zusammen, um den inzwischen formulierten Aufruf zu beraten. Der Verlauf offenbarte, dass sich unter den führenden Funktionären des Landesvorstandes der SPD eine revolutionäre Lösung der Agrarfrage noch nicht vollends durchgesetzt hatte. Reformistische Vorstellungen, auf dem Boden des bürgerlichen Parlamentarismus entstanden, prägten weiterhin deren Haltung. Sie wurden vor allem im Auftreten von Hermann Lüdemann sichtbar. Es wurde die Befürchtung geäußert, die sofortige Zerschlagung der Güter gefährde die Ernährung. Die Agrarfrage wurde im Banne traditioneller Unterschätzung der Macht- und Bündnisfrage einseitig und in erster Linie als Ernährungsfrage gesehen. Weiter führte man aus, die rechtmäßige Durchsetzung der Bodenreform erfordere die Einsetzung von Bodenreformkommissionen durch die antifaschistisch-demokratischen Parteien. Ganz abgesehen davon, daß dieses Argument ein geringes Vertrauen in die demokratische Kraft der werktätigen Dorfbevölkerung widerspiegelte, lief es letzten Endes darauf hinaus, den revolutionären Akt aufzuschieben. Diese Auffassung gab Hans Krukemeyer, stellvertretender Landesvorsitzender der CDU und Verfechter einer bürgerlichen Siedlungspolitik, die Möglichkeit, direkt den Aufschub der Bodenreform zu verlangen.“ 22 Was die Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechern betraf, gab es allerdings Übereinstimmung mit den Kommunisten. Aber auch ihnen stand ein bestimmtes Maß an Menschlichkeit zu. Zweifellos waren Sozialdemokraten und bürgerlich Liberale selbst einem starken Druck durch Besatzungsmacht und Kommunisten ausgesetzt. Das mag die rasche Zustimmung mancher Sozialdemokraten erklären. Weit problematischer war aber die propagandistische Begleitmusik von einigen Kanzeln der Kirche. Obwohl die Pastoren Karl Kleinschmidt aus Schwerin und Bruno Theek aus Ludwigslust keineswegs die einzigen Sozialdemokraten waren, die versuchten, den Zweiflern die Bedenken zu nehmen und sogar die kirchlichen Gebote bemühten, um die Rechtmäßigkeit der Bodenreform zu begründen, war ihr Handeln besonders umstritten. In einem Leitartikel vom 23. September 1945, der mit„Erfüllung des 7. Gebotes“ überschrieben war, versuchte sich Pastor Klei nschmidt in Fragen und Antworten zur Bodenreform. Seine Fragen treffen präzis den Kern. Da hieß es:„Widerspricht eine solche gesetzliche, wenn auch im Interesse der Al lgemeinheit liegende Enteignung nicht dem 7. Gebot: ,Du sollst nicht stehlen!‘ Nein, da die Enteignung ja nicht in wilden Einzelaktionen, sondern auf gesetzlichem Wege durch den dazu auch unter sittlich22 Vgl. Deutsches Institut für Zeitgeschichte 1966, S. 119. 23 religiösen Gesichtspunkten zweifellos berechtigten ,Obereigentümer‘, den Staat, erfolg t. — Das 7. Gebot wird von diesem gesetzlichen Vorgang überhaupt nicht berührt. Der Staat nimmt eine gesetzliche Veränderung einer Eigentumsordnung vor.“ 23 Seine Schlussfolgerung war: Hier liege nicht ein Verstoß, sondern im Gegenteil eine Erfüllung des 7. Gebots vor, da ja Tausende Land erhielten, das vormals den Bauern von den Junkern und Großgrundbesitzern geraubt worden sei. Für die zweifelnden Neubauern war das eine Beruhigung ihres Gewissens, denn Recht und Gesetz befanden sich nach dieser Auslegung auf ihrer Seite. Niemand stellte die Fragen: Wer hatte das Gesetz erlassen? Warum die hektische Eile bei einer solch bedeutsamen Angelegenheit? Weshalb wurden die Siedlerstellen so klein gehalten, dass damit kaum eine echte Ernährungsgrundlage geschaffen wurde? usw. Die Befürworter der Bodenreform antworteten hierauf in der Regel mit allgemeine Phrasen wie, man habe nicht genug Land zur Verfügung, um allen Siedlungswilligen eine Wirtschaft zu geben oder der Staat sei jetzt das Volk. Es gab aber auch zahlreiche Pastoren, die sich nicht vor den Karren der Kommunisten spannen ließen. Es bedarf aber noch vertiefter Untersuchungen über das Verhalten der Kirche als Institution zum Prozess der Bodenreform. Es sollten nur wenige Jahre vergehen, bis die Kommunisten dann die Parole ausgaben, man müsse sich jetzt zu Kollektivwirtschaften zusammenschließen. Die„Kolchose“ kam durch die Hintertüre zu einer Zeit, da es eine offizielle Sozialdemokratie in MecklenburgVorpommern nicht mehr gab, die übrigen Blockparteien sich ihrer aufmüpfigen Funktionäre„entledigt“ hatten und unter„Führung“ der SED für den Sozialismus in der DDR eintraten. Die KPD hatte ihr Ziel mit der Bodenreform erreicht. Die Skepsis großer Teile der Landbevölkerung gegenüber den Kommunisten war einer freundlicheren Haltung gewichen. Selbst ein Teil der Groß- und Mittelbauern war von der Bodenreform angetan, da sie die wichtigsten Konkurrenten beseitigt hatte, und der Einfluss der Groß- und Mittelbauern im Dorf entsprechend gestiegen war. Innerhalb kurzer Zeit gelangten nicht wenige zu einem gewissen Wohlstand. Ihren größten Erfolg aber erzielten die Kommunisten gegenüber den Sozialdemokraten. Mit ihrer Zustimmung zur kommunistischen Konzeption hatten sich Moltmann, Höcker und die Mehrheit des Landesvorstandes vom Prinzip der Sozialreformpolitik der Weimarer Zeit losgesagt und der revolutionären, auf Gewalt beruhenden Entwicklung den Vorrang gegeben. Sozialdemokraten hatten keinen Grund, die Bodenreform als ihren Sieg zu feiern. So, wie sie durchgeführt wurde, widersprach sie dem sozialdemokratischen Verständnis von Landaufteilung und Siedlung. Ein Riss tat sich in der Sozialdemokratie auf, dessen Breite und Tiefe zunahm, je mehr sozialdemokratische Positionen aufgegeben wurden. Jedes einzelne Mitglied stand vor der schwerwiegenden Entscheidung, für oder gegen die Bodenreform zu sein. Bewusst forderten die Kommunisten die Sozialdemokraten heraus. Auf einer Sitzung der SMA Mitte Oktober 1945 wurde festgestellt, dass die Kommunisten mit der Bodenreform ihre ers te große„Bewährungsprobe“ nach dem Krie 23 Vgl. Volksstimme vom 23. September 1945, S. 1. 24 ge gut bestan den hätten. Die Organisation war bei„weitem besser als in Ungarn, Polen und Rumäni en.“ Dem Genossen Stalin sei ein Bericht zugeleitet worden. Er habe zu der bisher geleisteten Arbeit seine Zufriedenheit zu erkennen gegeben und außerdem mitgeteilt, dass er bei der Durchführung der Bodenreform größere Widerstände und Misshelligkeiten erwartet habe. Die Kommunisten Mecklenburg-Vorpommerns hervorhebend wurde ausgeführt:„Dass die Bodenreform von den deu tschen Kommunisten durch deren gute Organisation so rasch und vorbildlich durchgeführt werden konnte, beweist, dass das deutsche Volk einen politischen Führer hat, auf den es hört und dem zu folgen es bereit ist. Dieser politische Führer ist die Kommunistische Partei. Ich unterstreiche noch einmal, dass die Kommunistische Partei in der Frage der Bodenreform bisher Hervorragendes geleistet hat.“ 24 Gleiches könne man auch den Sozialdemokraten bescheinigen. Im Namen des Kampfes gegen den Faschismus wurde der erste Schritt in Richtung Sozialismus gegangen. Insofern betrachteten die Kommunisten die Bodenreform als eine primär politische Auf gabe, eine„große Bauernrevolution“, die einer klaren politischen Linie folgt. Bei einem Teil der Sozialdemokraten wuchs die Erkenntnis, für eine Sache, die nicht die ihre war, missbraucht zu werden, was in den Ortsvereinen Proteste auslöste, die auch dem Landesvorstand nicht verborgen blieben. Der Vorstand wurde aufgefordert, eindeutig Stellung zu beziehen, und zu erklären, warum auf drängende Fragen der Mitglieder keine klare Antwort gegeben wurde. Aber der Landesvorstand hatte sie nicht oder wagte es nicht, diese zu geben. Man hätte Fehler eingestehen müssen, beispielsweise eine vorschnelle Zustimmung zu einer Konzeption, die von den Kommunisten allein erarbeitet worden war. Die Durchführung der Bodenreform machte deutlich, dass der ideologische Graben zwischen Kommunisten, Sozialdemokraten und bürgerlichen Parteien keineswegs zugeschüttet war. Darüber vermochte auch die immer wieder beteuerte einheitliche Auffassung von der Notwendigkeit der Bodenreform nicht hinwegzutäuschen. Schon bald stellte sich heraus, dass die SED nicht daran dachte, den Neubauern Gelegenheit zu geben, sich ihres Besitzes zu erfreuen. Ernst Thape resümie rte:„Was jedoch die Russen, die wir Deutsche erst in unser Land gebracht hatten, nun mit dem Teil Deutschlands, den sie in der Hand hatten, tun würden, das konnte auch ein Gegner Hitlers und der Bolschewisten nicht vorausahnen. Ich wusste damals nur, dass man durch Abseitsstehen und durch Neinsagen ein Übel nicht aus der Welt schaffen kann.“ 25 Die Bodenreform, die Vertreibung der Gutsbesitzerfamilien und die riesige Zahl an Flüchtlingen, Vertriebenen und Ausgesiedelten führten zur Zerstörung der gewachsenen ländlichen Strukturen. Oftmals bestimmten Flüchtlinge, die sich als ehemalige Mitglieder von KPD oder SPD auswiesen, das politische Geschehen im Ort, vor allem dann, wenn sie in Verwaltungsfunktionen gelangten. Das materielle Gefälle zwischen Einheimischen und Flüchtlingen, restriktive Maßnahmen wie Zwangseinweisungen, Denunzierungen bei der Besatzungsmacht und dergleichen mehr führten zu Konflik24 Vgl. LHA Schwerin. BPA SN, Nr. I/5. 25 Vgl. LHA Schwerin. BPA Schwerin, Nr. I/2. 25 ten, die teilweise ein tragisches Ende fanden. Neue Formen der Bewirtschaftung des Bodens, bedingt durch die allgegenwärtige Not, förderten die Gemeinschaft der Bedürftigen. Als Organisationsform entstand die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die politische und wirtschaftliche Funktionen im Dorf übernahm. Besonders belastend war der permanente Konflikt zwischen Alt- und Neubauern, der von der SED als Kampfmittel gegen einen vermeintlichen Klassengegner instrumentalisiert wurde. Mit dem Befehl Nr. 35 der SMAD vom 26. Februar 1948 ordnete die Besatzungsmacht das Ende der Entnazifizierung an. War es in der Vergangenheit wiederholt zu heftigem Streit darüber gekommen, ob ehemalige nominelle Mitglieder der NSDAP Mitglied einer Partei werden könnten, wurde das nun per Befehl erlaubt, wenn durch„ehrliche Arbeit gesühnt wurde“ und das Bekenntnis zum demokratis chen Aufbau vorliegt. Wie sich später herausstellte, hatte sich die SED in dieser Frage schon seit ihrer Gründung sehr großzügig verhalten. Bereinigung der Verwaltung Als eine der vordringlichsten Aufgaben nach dem militärischen Sieg über die NS-Diktatur betrachteten es die politische Parteien und Verwaltungsorgane, das zivile Leben nach den 12 Jahren der„zivilen Militarisierung“ und des Krieges wieder zu normalisieren. Obwohl es Beschlüsse gab, die für ganz Deutschland bindend sein sollten, hatte doch jede Besatzungsmacht in ihrer„Okkupationszone“ die oberste Regierungsgewalt inne und war somit für die Interpretation und praktische Umsetzung des Potsdamer Abkommens und der Beschlüsse des Alliierten Kontrollrats zuständig. Die Festlegung der Zonengrenzen war bereits in der Phase der alliierten Planung für die Nachkriegszeit erfolgt. Schon auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs Großbritanniens, der USA und der Sowjetunion 1943 in Teheran wurde eine Kommission berufen, die sich mit dieser Frage beschäftigte. 1944 kam man gemeinsam zur Schlußfolgerung, dass ein wirklicher Neubeginn in Deutschland nur bei einer totalen Besetzung des Landes möglich sein werde. Am 6. Februar 1945 billigte die Konferenz von Jalta die Zonengrenzen. Damit war bereits vor dem Ende des Krieges ein„Wettrennen“ um möglichst viel besetztes Land ausgeschlossen. Dennoch fügte es sich so, dass die 21. Heeresgruppe der englischen Armee gemeinsam mit Amerikanern bis zur Linie Wismar, Schwerin und Grabow vorstieß. Die Deutschen erhielten von Feldmarschall Montgomery jedoch folgende Zusicherungen: Das„Tor“ von Mecklenburg nach Schleswig-Holstein sollte erhalten, und bis in die letzten Stunden des Krieges offenbleiben; den Flüchtlingstrecks und sich zurückziehenden Soldaten stand der Weg nach Westen offen. Die Transporte über See konnten weitergehen. Auch blieb den Flüchtlingen und Soldaten eine Absetzmöglichkeit nach Westen erhalten, und diese Möglich26 keit wurde bis in die letzten Stunden des Krieges vom 8. auf den 9. Mai 1945 genutzt. Die britischen Streitkräfte verzichteten auf eine sofortige Besetzung des gesamten schleswig-holsteinischen Raumes. Am 5. Mai rückte man lediglich bis zur Kanallinie vor. Hier wurde Halt befohlen. Luftlandekommandos übernahmen allerdings die Kontrolle der deutschen Flugplätze. 26 Am 1. Juli 1945 zogen sich die westlichen Alliierten hinter die vereinbarte Zonengrenze zurück. Der britische und sowjetische Kommandeur verabschiedeten sich freundschaftlich. Für die Bevölkerung des westmecklenburgischen Raumes brachte dieser Rückzug jedoch einschneidende Veränderungen mit sich. Für die Briten galt es, so rasch wie irgend möglich die dringendsten Fragen der Versorgung der hungernden Bevölkerung, die Bekämpfung von Seuchen und die Erfüllung der alliierten Vereinbarungen zu erreichen. Was lag da näher als die deutschen kommunalen Verwaltungen in ihrer Struktur und in ihrem Personalbestand im wesentlichen zu belassen, soweit den Beamten keine Verbrechen während des Krieges nachzuweisen waren. Somit blieben Bürgermeister und Landräte erst einmal im Amt und hatten unter Kontrolle der Kommandanturen den Wiederaufbau zu organisieren. Ganz anders dagegen gestaltete sich das Vorgehen der sowjetischen Besatzungsmacht. Mit dem Befehl Nr. 5 der Sowjetischen Militäradministration für Deutschland vom 9. Juli 1945 entstand die territoriale Neuschöpfung Mecklenburg-Vorpommern aus der Vereinigung Mecklenburgs und Vorpommerns. 27 Stalin und die deutschen Kommunisten empfanden den Ausgang des Krieges zwar nicht als optimal, mit der Sowjetischen Besatzungszone brachte er aber die Chance eines Neuanfangs nach eigenen Vorstellungen. Die KPD hatte bereits in Moskau eine Programmkommission gegründet, die grundlegende Dokumente zum Aufbau nach dem Ende des Krieges erarbeitete. Dabei spielte die politische Orientierung der künftigen Entwicklung in Deutschland eine zentrale Rolle. Varianten wurden erarbeitet, die Konflikte zwischen den einstigen Verbündeten in Rechnung stellten und einen separaten Weg für den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands nicht ausschlossen. Obwohl die sowjetische Besatzungsmacht ein Interesse an der schnellen Erfüllung ihrer Reparationsforderungen hatte, die in erster Linie gegen die SBZ gerichtet wurden, erwies sich schon bald, dass eine Stabilisierung der SBZ und später der DDR nur bei einem teilweisen Verzicht auf die Reparationen möglich sein würde. So wurden 1954 beispielsweise die letzten SAG-Betriebe zurückgegeben. 26 Kurt Jürgensen. Der Gebietsaustausch zwischen Mecklenburg und Lauenburg auf der Grundlage des Barber-Lyschenko Abkommens vom November 1945. In: Lauenburgische Akademie für Wissenschaft und Kultur- Kolloquium IV- Die Grenz- und Territorialentwicklung im Raume LauenburgMecklenburg-Lübeck. Kurt Wachholz Verlag. Neumünster 1992, S. 119 ff. 27 Seit dem 1. März 1947 durfte Vorpommern auf Anordnung der SMA Mecklenburg nicht mehr in der Bezeichnung des Landes erscheinen. Als Begründung nannte man, dass die Bezeichnung MecklenburgVorpommern eine Eigenmächtigkeit deutscher Behörden war, die aber nicht alliierter Auffassung entspräche. Außerdem ergab die faktische Auflösung des Staates Preußen, dass nunmehr Vorpommern als Teil der ehemaligen Provinz Pommern endgültig zum Land Mecklenburg gehören sollte. Siehe LHA Schwerin. Rat des Kreises Wismar, Nr. 51. 27 Was den Verwaltungsaufbau betraf, hatte die Initiativgruppe Mecklenburg, bestehend aus Funktionären der KPD und Mitgliedern des NKFD, klare inhaltliche und personelle Vorstellungen im Reisegepäck. Sie traf am 6. Mai bei Stettin ein. Leiter war Gustav Sobottka; ferner gehörten ihr an: Gerda Baum, Willi Bredel, Kurt Bürger, Gottfried Grünberg, Kurt Herholz, Rudolf Herrnstadt, Fritz Kahmann, Aenne Kundermann, Jonny Löhr, Lore Pieck, Adam Scharrer u.a..„Die Genossen waren durch die Führung der KPD auf ihren Einsatz gründlich vorbereitet worden und hatten die in Mecklenburg und Vorpommern tätigen Kommunisten und anderen Antifaschisten mit den Beschlüssen und Richtlinien der Partei vertraut zu machen und sie mit ihnen zu verwirklichen. Die Initiativgruppe konzentrierte sich auf die Mobilisierung der Antifaschisten, die Bildung demokratischer Selbstverwaltungsorgane, die Sammlung der Kommunisten zur Vorbereitung auf die Wiederzulassung der Partei, die Herstellung enger Kontakte zu Sozialdemokraten und auf die Aufklärung der Bevölkerung.“ 28 Die KPD besaß somit einen„Startvorteil“, den sie bei der Schaffung von Verwaltungsstrukturen, beispielsweise bei der Besetzung der Bürgermeister und anderer wichtiger Positionen in der Verwaltung nutzte. In zahlreichen Städten waren aus der Widerstandsbewegung heraus die Vorbereitungen zur Schaffung antifaschistischer Verwaltungsorgane weit gediehen. Neben Anklam, Grabow, Demmin, Rostock, Grimmen und Stralsund gaben Greifswalder Bürger, die sich bereits 1943 zum aktiven Widerstand formiert hatten, ein Beispiel mutiger Entschlossenheit. Auf Initiative des Kommunisten Hugo Pfeiffer, des Pastors Gottfried Holtz und des Sozialdemokraten Hans Lachmund hatten sich der parteilose Prof. Ernst Lohmeyer, deutschnational gesinnte Bürger und auch Mitglieder der NSDAP in dem Willen zusammengefunden, den Kampf gegen die NS-Diktatur aufzunehmen und noch größeren Schaden für die Stadt und die Menschheit abzuwenden. Die beharrliche Einwirkung auf den Stadtkommandanten Rudolf Petershagen resultierte in der kampflosen Übergabe der Stadt. Schon bald erwies sich jedoch, dass die Vorstellungen der Initiativgruppe nicht mit denen Lachmunds, Lohmeyers u. a. in wichtigen Fragen übereinstimmten. Es kam vermutlich zu Auseinandersetzungen, bei denen der sowjetische Geheimdienst NKWD die Entscheidung herbeiführte. 29 Der Aufbau der Verwaltungen sowohl auf kommunaler wie auf Landesebene folgte dem Ziel,„in Deutschland eine Gesellschaftsordnung nach sowjetischen Vorbild zu etablieren. Davon träumten die Kommunisten“, wie Erich Honecker rückblickend in einem G espräch kundtat.„Doch als sich dieser Traum vom einheitlichen 28 Vgl. Geschichte der Landesparteiorganisation der SED Mecklenburg 1945-1952. Rostock 1986, S. 74. 29 Hans Lachmund, geb. am 10. August 1892, Justizrat, Mitglied der DDP und der SPD, Freimauerer, stand gemeinsam mit dem Kommunisten Hugo Pfeiffer, dem Pfarrer Gottfried Holz, dem Universitätsprofessor Ernst Lohmeyer u. a. im Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Er war Mitbegründer des „Komitees Freies Deutschland“ in Greifswald. Wenige Wochen nach der Befreiung Greifswalds wurde er von der NKWD verhaftet, bis 1950 interniert und in einem der berüchtigten Waldheimer Prozesse zu einer langjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. 1954 erfolgte seine Begnadigung und Entlassung in die Bundesrepublik. Am 4. September 1972 ist er gestorben. Siehe auch: LHA Schwerin. Nachlass Hans und Margarethe Lachmund. Klaus Schwabe. Margarethe und Hans Lachmund- eine Biographie im Widerstand. In: Modernisierung und Freiheit. Schwerin 1995, S. 790 f. 28 kommunistischen Deutschland nicht erfüllen ließ, weil die Realitäten dem entgegenstanden, konzentrierten sich alle Anstrengungen auf die sowjetisch besetzte Zone(SBZ), wo der sowjetische Kommunismus(Bolschewismus genannt) im reinen Wortsinn Fuß gefasst hatte.“ 30 Dementsprechend konnte man auch nur solche Verwaltungskräfte gebrauchen, die dieser Aufgabenstellung entsprachen. Dabei war es den Kommunisten angesichts des politischen Kräfteverhältnisses und unter Berücksichtigung des nationalen Empfindens der Bevölkerung nicht möglich, diesen Kurs in aller Offenheit zu propagieren. Dennoch waren die politischen Voraussetzungen für die Kommunisten denkbar günstig.„Der Z usammenbruch des nationalsozialistischen Regimes, seine totale militärische Niederlage und der Zerfall aller staatlichen Gewalt in Deutschland hatten auf die Tagesordnung der deutschen Geschichte die Notwendigkeit gesetzt, die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu entnazifizieren und zu demokratisieren. Diese historische Notwendigkeit erklärt zugleich, dass und warum sich Opposition und Widerstand in der sowjetischen Besatzungs zone damals zunächst keineswegs regten.“ 31 Die Propaganda der Kommunisten kannte kaum Grenzen. Sie versprachen alles: Demokratie, die Einheit Deutschlands, gleichberechtigte Zusammenarbeit aller politischen Parteien, Gerechtigkeit und keinen Sozialismus nach sowjetischem Vorbild. Dabei waren ihre Formulierungen möglichst allgemein gehalten und somit auslegbar. Wo ihre Methoden nicht verfingen, übten sie Druck aus, wurde der NKWD eingeschaltet, es wurde korrumpiert oder auch politisch erpresst. Bereits bei der Einsetzung von Landräten, Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Kreisräten war das wichtigste Kriterium, dass mit der Auswahl die kommunalen Selbstverwaltungsorgane zu„Machtorganen der Arbeiterklasse“, sprich der Kommunisten, en twickelt wurden. Dies kam dann auch in der sozialen Herkunft der eingesetzten Spitzenfunktionäre zum Ausdruck: Über die Hälfte kam aus der Arbeiterschaft. Eine Übersicht über die politische Zusammensetzung der leitenden Kommunalorgane in den Stadt- und Landkreisen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Stand vom 30. Oktober 1946 sieht wie folgt aus: Amtsbezeichnung Summe SED SPD KPD CDU LDP parteilos Landräte stellv. Landräte Oberbürgermeister besoldete Stadträte Summe 21 21(8)(13)-- 21 20(9)(11) 1- 6 5(2)(3)-- 1 36 22(12)(10) 5 9 84 68(31)(37) 6 9 1 30 Erich Honecker. Aus meinem Leben, Berlin 1980, S. 15. 31 Karl Wilhelm Fricke. Opposition und Widerstand in der DDR. Köln 1984, S. 22. 29 Diese Zusammensetzung ergab sich nach den Landtagswahlen vom 20. Oktober 1946. Bis zu diesem Zeitpunkt war die politische Zusammensetzung heterogener gestaltet und entsprach besser dem Anliegen der Demokratie, wenngleich diese Wahlen im Prinzip noch nach demokratischen Regeln durchgeführt wurden. Die Kritik setzt hier vor allem an der Zwangsvereinigung von KPD und SPD und der teilweisen Wahlbehinderung der bürgerlichen Parteien an. Eine Analyse der Landtagswahlen erfolgte weiter oben. Bis zu den Wahlen gehörten von den Landräten und Oberbürgermeistern 8 der KPD, 7 der SPD, 3 der CDU an und 10 waren parteilos. Damit war es manchmal schwierig, politische Zielsetzungen im Sinne der Kommunisten umzusetzen, was aber nicht bedeutete, dass dies unmöglich war. Es gab Einrichtungen wie beispielsweise den Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien, der übergreifende Befugnisse hatte und dessen Beschlüsse für die Verwaltungsfunktionäre bindend waren. Dieser Block wurde eindeutig von den Kommunisten dominiert. Bei den sozialdemokratischen Landräten und Amtsvertretern konnte die Mehrzahl auf kommunale Leitungserfahrungen der Weimarer Zeit zurückblicken. Bei ihnen vereinigte sich Fachkompetenz mit politischem Wissen. Es erwies sich aber recht bald, dass die rasche Stärkung des Zentralismus in der Verwaltung eine Einengung der kommunalen Selbstverw altung bedeutete. Im Besonderen machte ihnen aber der Dirigismus, das„Hi neinregieren“, also die führende Rolle der SED zu schaffen, so dass es vielfach zu Konfli kten kam, wie z.B. mit Karl Moritz, Landrat des Kreises Wismar und Albert Schulz, Oberbürgermeister von Rostock. Mit der Direktive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 ordnete der Alliierte Kontrollrat die„En tfernung von Nationalsozialisten und Personen an, die Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen“. 32 Bereits am 8. Juli 1945 legte M. A. Skossyrew, Chef für zivile Angelegenheiten der SMA Mecklenburg, in einer Besprechung fest, dass die Verwaltung im Interesse der Sowjetunion zu erfolgen habe, was die Lösung dringender Aufgaben der Ernährung, des Verkehrs, der Arbeitsbeschaffung und der Flüchtlingsversorgung, aber bei strenger Beachtung der Bereinigung der Verwaltung, erfordere. Von den etwa 15 000 Beamten und Angestellten der Kommunalverwaltungen wurden ca. 40 Prozent wegen ihrer Zugehörigkeit zur NSDAP und ihren Gliederungen entlassen, und zwar in Etappen bis 1948. Weitere 20 Prozent wurden aus anderen Gründen— als ungeeignet oder 32 Als Personen, die der Partei„aktiv und nicht nur nominell angehört haben“ und solche,„die Bestrebu ngen der Alliierten feindlich gegenüberstehen“, galten: I. Personen, die als Amtsträger oder in anderer We ise in der Partei, von den Orts- bis hinauf zu den Reichsstellen, oder in einer der ihr angeschlossenen oder in solchen Organisationen, die militärische Lehren fördern, aktiv tätig waren; II. Personen, die nationalsozialistische Verbrechen, Rasseverfolgungen oder ungleichmäßige und ungerechte Behandlung gutgeheißen oder an solchen Taten willig teilgenommen haben; III. Personen, die offen erklärte Anhänger des Nationalsozialismus oder militärischer oder Rassenlehren waren, oder IV. Personen, welche freiwillig der NSDAP, deren Führern oder Hoheitsträgern wesentlichen moralischen oder materiellen oder politischen Beistand irgendeiner Art geleistet haben 30 wegen krimineller Vergehen— entlassen. Das war insgesamt ein ernst zu nehmendes Handicap für die Funktionsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen. Dennoch ließ sich die SED nicht grundsätzlich von dieser Linie abbringen, ging es ihr doch in erster Linie nicht mehr um den Beamten oder Angestellten, der in neutraler Weise seine Aufgaben zu erfüllen hatte, sondern um die Schaffung eines der SED ergebenen Staatsfunktionärs. Noch bevor die Briten den westlichen Teil Mecklenburgs verlassen hatten, führte Sobottka im Auftrag der SMA in Güstrow Gespräche zur Bildung einer Landesverwaltung in Güstrow. Unter der Präsidentschaft des Sozialdemokraten Wilhelm Höcker, der bis 1932 über ein Jahrzehnt lang als Amtshauptmann des Kreises Güstrow gewirkt hatte und auch in der parlamentarischen Arbeit erfahren war, nahm die Landesverwaltung in der Landeshauptstadt Schwerin ihre Tätigkeit auf. Sie unterstand der Kontrolle und Befehlsgewalt der Besatzungsmacht. 33 Dass die überkommenen Organisationsstrukturen, Amtsbezeichnungen und Geschäftsverteilungspläne formal beibehalten wurden, täuschte darüber hinweg, dass das Land sofort mit einschneidenden Veränderungen verwaltet wurde. Da es bis zum Herbst 1946 kein gewähltes Parlament gab, wurden bis dahin alle Gesetze von der Landesverwaltung erlassen. Damit existierte auch keine parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Regierung. Viel schwerwiegender war jedoch, dass es neben der SMA weitere Gremien gab, die entscheidend auf den Lauf der Verwaltungsarbeit Einfluß nahmen. Das war der„Block der antifaschistischen Parteien“, bestehend aus KPD, SPD, CDU und LDP. Weitaus i ntensiver und bestimmender wirkte aber die Landesleitung der KPD auf die Landesverwaltung ein, was sich dann für die SED als Durchsetzung ihres Führungsanspruchs darstellte. Alle grundsätzlichen Entscheidungen in der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung wurden von der SED als Direktive bindend für den Verwaltungs- und Staatsapparat beschlossen. Wie auf kommunaler Ebene wurde auch in der Landesverwaltung die Entnazifizierung als eine vorrangige Aufgabe betrachtet, die von der Landesleitung der SED beobachtet und kontrolliert wurde. Für die Personalpolitik war Johannes Warnke zuständig, die Entnazifizierung leitete Erich Kundermann(KPD), der ebenfalls zum Kreis der Führungskader gehörte. Der Anteil ehemaliger Angestellter der Landesregierung, die der NSDAP angehört hatten, war hoch.„Von den 371 im Juni 1945 noch im Amt befindlichen Angestel lten der mecklenburgischen Regierungsstellen in Schwerin waren 239 ehemalige Mitglieder der NSDAP. Obwohl der 1. Vizepräsident erst am 30. August eine Verfügung zur politischen Säuberung der Landesverwaltung erließ, die in begründeten Ausnahmefällen die weitere Beschäftigung ehemaliger nomineller PG. zuließ, waren die meisten Belasteten aber schon im Juli aus der Verwaltung ausgeschieden." 34 Die SED nutzte die Entnazifizierung, um vor allem SED-Mitglieder oder Mitglieder von Blockparteien in die Verwaltungen zu holen. Nicht die Fachkompetenz war das 33 Präsident der Landesverwaltung war Wilhelm Höcker(SPD/SED), ihr gehörten weiterhin an: Johannes Warnke(KPD/SED), 1. Vizepräsident; Otto Möller(parteilos, danach CDU), 2. Vizepräsident; Gottfried Grünberg(KPD/SED), 3. Vizepräsident 34 Vgl. SBZ Handbuch. Hrsg. von Martin Broszat und Hermann Weber. München 1990, S. 112. 31 wichtigste Kriterium für die Einstellung als Landesbediensteter, sondern das Parteibuch. Die 16 Fachabteilungen der Landesregierung hatten per 30.11.1946 insgesamt 1194 beschäftigte Dienstkräfte. Davon waren 548 SED-Mitglied, 86 gehörten der CDU und 27 der LDP an. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits die Hälfte aller Angestellten, die bis zum Kriegsende in den Ministerien tätig gewesen waren, ausgewechselt worden. Dabei ist auffallend, dass die Abteilungen des Innenministeriums, die Polizeiverwaltung, die Allgemeine und Innere Verwaltung einschließlich der Kommunalabteilung, der Sequestrierung und das Personalamt bis zu 80 Prozent mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Der Anteil der Blockparteien dagegen war gering. Ähnliches ist auch festzustellen für die Fachabteilung Arbeit und Sozialfürsorge, einschließlich des Landesarbeitsamtes. In einem Bericht der Personalabteilung der Landesverwaltung vom 30.10.1946 heißt es u.a.:„Von den leitenden Funktionen innerhalb der Fachabteilung der Landesverwaltung sind 2/3 mit Mitgliedern der SED besetzt und zwar handelt es sich mit wenigen Ausnahmen um Kräfte, die neu in die Verwaltung gekommen sind. 1/3 der leitenden Funktionen ist mit Personen besetzt, die entweder der CDU bzw. LDP angehören oder parteilos geblieben sind. Hier handelt es sich fast ebenso ausschließlich um Kräfte, die bereits vor dem Zusammenbruch im Dienst waren und unter drei Regimen, Kaiserreich, der Weimarer Republik und dem Faschismus, als Beamte gedient haben. Eine Konzentration dieser letzteren Kräfte ist deutlich spürbar, besonders in den Abteilungen Finanzen und Landwirtschaft und Forsten, wo die leitenden Funktionäre in zunehmendem Maße als Mitarbeiter sogenannte ,Fachleute‘ heranziehen, die eine eindeutige demokratische Orientierung ihrem Wesen nach ablehnen. Angesichts der zentralen Bedeutung der beiden genannten Ressorts bildet die Zusammenballung der geschilderten Elemente in ihnen eine nicht zu unterschätzende latente Gefahr für den Neuaufbau von Staat und Wirtschaft. Den überwiegenden Teil der SED-Angehörigen stellen die neu in die Verwaltung gekommenen Kräfte, während die im Dienst verbliebenen Personen sich zumeist den anderen Parteien angeschlossen haben bzw. parteilos blieben. Die Mehrzahl aller weiblichen Angestellten ist gleichfalls heute noch parteilos, wodurch bei der Präsidialabteilung infolge der Reinmachefrauen sich das Ergebnis erklärt. Ähnlich liegt es auch bei den Abteilungen Handel und Versorgung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Abteilung Finanzen. In diesen Abteilungen sammeln sich auffallend solche Elemente, die als ,Fachleute‘ unpolitisch sein wo llen, darunter auch verhältnismäßig viele ehemalige Offiziere. Insgesamt sind mehr als 10 % der männlichen Angestellten der Landesverwaltung in der alten und neuen Wehrmacht Offizier gewesen. Ein retardierendes Element bilden außerdem diejenigen Kräfte, die wohl neu in die mecklenburgische Verwaltung gekommen sind, jedoch bereits früher, auch während des Faschismus, in anderen Provinzen als Beamte tätig waren. Auch diese Personen nehmen, von Ausnahmen abgesehen, gegen alle fortschrittlichen Maßnahmen Stellung, indem sie die Rechte und Interessen des sogenannten ,Berufsbea mtentums‘ wa hren wollen. Gerade bei diesem Personenkreis gestaltet sich die Prüfung der politischen Vergangenheit besonders schwierig, weil Unterlagen aus den Gebieten ostwärts der Oder nur selten zur Verfügung stehen.“ 35 35 Vgl. LHA Schwerin, MdI 1945- 1952 ohne Sign. 32 Die Kommunisten, die 1945/46 noch eine Minderheit in der Verwaltung stellten und in der Mehrzahl wenig fachliche Substanz hatten, wurden von Anfang an mit den wichtigsten Funktionen in der Landesverwaltung betraut. Erst mit der Zwangsvereinigung trat durch die hinzukommenden versierten Kräfte der SPD eine Veränderung ein. Allerdings wurden ehemalige Sozialdemokraten, auch wenn sie nun Mitglied der SED waren, systematisch benachteiligt, weil sie nach Auffassung der Kommunisten in politischer Hinsicht weniger zuverlässig waren. Die massenhafte Entlassung von Angestellten des öffentlichen Dienstes, Landesbediensteten wie Kommunalbeamten, Lehrern, Richtern, Staatsanwälten im Rahmen der Entnazifizierung wurde im wesentlichen 1948 abgeschlossen.„Nach Erlaß des Befehls Nr. 201 der SMAD, der am 16. August 1947 die Landesverwaltung verpflichtete, die Entnazifizierung beschleunigt abzuschließen und neue Modalitäten der politischen Säuberung festlegte, wurden bis zum 1. März 1948 noch 3 688 Personen wegen ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP aus dem öffentlichen Dienst entlassen, 1 627 im Dienst versetzt und 11 685 Personen, die sich in diesem Zeitraum erneut um ihre Einstellung bemühten, nicht wieder eingestellt.“ 36 Aber nicht nur die Mitgliedschaft in der NSDAP oder in eine ihrer Gliederungen konnte zur Entlassung führen. Eine groß angelegte politische Säuberung insbesondere in den Ministerien und Fachabteilungen der Landesregierung wurde 1949/50 unter der Begründung „Kampf gegen den Titoismus, Opportunismus und Revisionismus“ durchgeführt. Die im Stil einer Kampagne geführte Auseinandersetzung betraf insbesondere solche sensiblen Bereiche der Landesverwaltung wie die Polizei. Hier wurden all jene entlassen, die während der Zeit des Nationalsozialismus in westliche Staaten emigriert waren. Sie galten als unzuverlässig, weil mögliche Kontakte mit westlichen Geheimdiensten befürchtet wurden. Zu Entlassungen führten auch Auseinandersetzungen mit den Ministern aus den Blockparteien Siegfried Witte(CDU) und Gotthilf Strasser(LDP). Witte, der Mitglied der DWK war, verfolgte eine Personalpolitik, die weniger an Parteipolitik als auf Sachkompetenz ausgerichtet war. Es gab deswegen ständige Auseinandersetzungen mit dem Leiter der Hauptabteilung Industrie, Jonny Löhr(KPD), der konsequent die Parteilinie der raschen Bereinigung der Verwaltung durchsetzte. Der Mangel an Fachkräften sowohl in der Verwaltung als auch an Schulen und Universitäten, aber auch in der Justiz, erforderte eine Qualifizierung in Sonderkursen von politisch unbelasteten Personen, die auch nur in etwa die bildungsmäßigen Voraussetzungen besaßen. Dabei ging es nicht nur darum, belastete Lehrer oder Richter und Staatsanwälte zu ersetzen, sondern es wurden diese Bereiche auch nach den Vorstellungen der SED reformiert.„Auch sie(die Schulreform) war zunächst keine kommunistische Maßnahme, sie sollte vielmehr mit der Einheitsschule gleiche Bildungschancen für alle bieten.“ 37 36 Vgl. Broszat/Weber, S. 112. 37 Hermann Weber. DDR. Grundriß der Geschichte 1945- 1990. Hannover 1991, S. 37. 33 Wilhelm Pieck fasste die Erneuerung des Schulsystems wie folgt:„Besondere Sorgfalt wird darauf verwendet werden, die Säuberung der Lehr- und Stoffpläne, der Lehr- und Lernmittel in den Schulen mit der gebotenen Gründlichkeit durchzuführen, damit nur völlig einwandfreies Bildungsgut an die heranwachsende Generation herangetragen wird.“ 38 Dies hatte eine einseitige Sicht der jüngsten deutschen Geschichte, eine schrittweise Ideologisierung des Unterrichts und eine Formulierung von Erziehungszielen im Sinne der SED zur Folge. Die Aufgabe der Neugestaltung der Schule fiel einer Lehrerschaft zu, die zu 60 Prozent nur kurzfristig, d.h. als Neulehrer, ausgebildet war. Mit ca. 80 Prozent der Lehrer, die ehemals Mitglied der NSDAP waren und häufig zu den eifrigsten Propagandisten der Naziideologie zählten, wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Lehrer entlassen. Nicht selten betraf es das gesamte Lehrerpersonal von Landschulen und auch beträchtliche Teile der Lehrerschaft von Volksschulen und Gymnasien in den Städten. So blieben beispielsweise von 14 Lehrkräften der Volksschule Crivitz noch vier übrig, die den neuen Anforderungen entsprachen. 39 Zum Teil noch komplizierter stellte sich die Situation im Bereich der Justiz dar. Hier waren nur etwa 10 bis 15 Prozent der Richter und noch weniger Staatsanwälte für eine„d emokratische“ Rechtsprechung geeignet. Ein Teil der benötigten Juristen konnte durch Reaktivierung gewonnen werden. Sie waren von den Nazis in den Ruhestand versetzt worden und befanden sich zum Teil bereits im Rentenalter. Rechtsanwälte und Notare wurden für das Amt des Richters oder Staatsanwalts gewonnen. Der weitaus größte Teil der benötigten Juristen musste aber den beschwerlichen Weg des sogenannten Volksrichterlehrgangs gehen. Gotthilf Strasser warnte davor, zwischen den Volksrichtern und den in der juristischen Laufbahn ausgebildeten Juriste n zu differenzieren.„Ich würde es wü nschen, dass der Begriff Volksrichter überhaupt verschwände, dass Sie, meine, ich darf wohl sagen jungen Freunde, aus den Kursen der Volksrichter sich nicht als eine besondere Klasse der Richter fühlen, sondern nur als Richter. Es gibt nur einen Richter, und wenn heute mehrfach zwischen Volksrichtern und Juristen die Waage auf und ab gegangen ist, so hat das an sich eine gewisse Berechtigung. Sie werden es mir zugeben, dass ein Jurist, der von der Universität gekommen ist und sich durch 4 Jahre Referendartätigkeit vorbereitet und ebensoviel Jahre als Assessor gearbeitet hat, dass der naturgemäß mit der Materie der Rechtswissenschaft besser vertraut ist als der, der in einem einzigen Kursus sich erst hineinarbeiten muss. Aber, meine Damen und Herren, einen Schnitt zwischen denen, die unter Aufbietung ihrer ganzen Kraft, sagen wir 16 Stunden am Tage, innerhalb eines Jahres die Materie sich aneignen wollen, und denen die, wie man es früher ausdrückte, in einer Ochsentour jahrzehntelang brauchten, um sich den Stoff anzueignen, darf es nicht geben.“ 40 Der Mangel an Richtern und Staatsanwälten insbesondere bei Amtsgerichten führte zu langen Wartezeiten bei der Durchführung von Prozessen. Die schwierige Nachkriegs38 Wilhelm Pieck. Rede auf der ersten zentralen Wahltagung der KPD in Berlin am 3. Febr. 1946, in: Dokumente zur Kulturpolitik 1945- 1949. Berlin 1983, S. 110. 39 Vgl. LHA Schwerin. Rat des Kreises Schwerin 1945- 1952, Nr. 658. 40 Gotthilf Strasser. Referat am 21. April 1947. In: LHA Schwerin. Ministerpräsidium, HA Justiz, Nr. 748. 34 situtaion und auch die Aburteilung von Vergehen im Sinne des SMAD-Befehls Nr. 201, sogenannte Kleinkriminalität, Verstöße gegen Pflichtablieferung der Bauern, sogenannte Sabotage u.a.m., forderten und überforderten die Justiz beträchtlich. Hinzu kam, dass sie zunehmend zu einem politischen System der Machtausübung der SED umfunktioniert wurde. Verfolgung nomineller Mitglieder der NSDAP und ihrer Gliederungen Die Entnazifizierung war ein wesentliches Element bei der endgültigen Beseitigung des NS-Systems in Deutschland. Sie wurde zwar nach einheitlichen Richtlinien durchgeführt, praktisch jedoch in allen Besatzungszonen sowohl in der inhaltlichen Ausführung als auch der zeitlichen Ausdehnung unterschiedlich gehandhabt wurde. Am deutlichsten fiel aber die Differenzierung zwischen der sowjetischen und den westlichen Besatzungszonen aus. Das war eine Folge sowohl des unterschiedlichen Interesses der Besatzungsmächte an der Entnazifizierung als auch insbesondere ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen in der Besatzungspolitik. Für die Sowjetunion, die die größten Opfer der Hitlerschen Aggression zu tragen hatte, galt es„erstens, die chaotischen Zustände nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Diktatur und dem drohenden Verfall aller rechtlichen und moralischen Bindungen in der Bevölkerung zu überwinden. Zweitens mußten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geahndet werden. Drittens war ein mögliches Wiederaufleben nationalsozialistischer Umtriebe und das Aufflackern bewaffneten Widerstandes von vornherein zu unterbinden. Und viertens ging es der Sowjetunion als sozialistische Besatzungsmacht auch und nicht zuletzt um die Sicherung der antifaschistischdemokratischen Umwälzung in ihrem Okkupationsgebiet“. 41 Diese Zielstellung ist für das, was sich von 1945 bis 1952 wirklich vollzog, aber irreführend. Die strukturellen Veränderungen auf allen Gebieten der Gesellschaft bedeuteten eine Sozialisierung nach sowjetischem Muster, politisch-ideologisch war es eine Stalinisierung. Die Entnazifizierung sollte für die Deutschen nicht nur ein Komplex von Strafen sein, die von den Siegermächten auferlegt wurden.„Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbr echern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deut schen“, sollte auch die Chance bedeuten, einen demokrat ischen Neuanfang einzuleiten, was nur möglich sein konnte durch„die vollständige und endgültige Vernichtung des Nationalsozialismus und des Militarismus“. Deshalb forderte der Alliierte Kontrollrat in seiner Direktive Nr. 38:„Eine klare Definition der alliierten Politik hinsichtlich Deutscher, die offensichtlich gefährlich werden können, ist jetzt erforderlich, um eine einheitliche Behandlung in den verschiedenen Zonen hinsichtlich dieser Personen zu gewährleisten“. 42 41 Karl Wilhelm Fricke. Politik und Justiz der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 19451968. Bericht und Dokumentation. Köln 1990, S. 55. 42 Vgl. Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrats vom 12.10.1946. In: Zentralverordnungsblatt Nr. 18 vom 9. Oktober 1947, S. 203 35 Auf dieser Grundlage wurde mittels Befehlen der einzelnen Besatzungsmächte in ihren Okkupationsgebieten die konkrete Durchführung der Entnazifizierung veranlasst. Für die Sowjetische Militäradministration Deutschlands war Entnazifizierung nicht nur eine erstrangige Aufgabe zur Bereinigung der Verwaltung und Bestrafung aktiver Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher, sondern auch zur Vernichtung der materiellen Grundlagen des Faschismus. Die Macht wurde genutzt, um einen gezielten Schlag gegen das Industrieund Bankkapital sowie gegen den Großgrundbesitz zu führen. Wohl weil die Entnazifizierung in der SBZ vergleichsweise gründlicher als in den westlichen Besatzungszonen durchgeführt wurde, war sie dazu angetan, neue Gräben in der Gesellschaft aufzureißen. „Alle durch die NS-Zeit belasteten höheren Funktionsträger im Staat, Wirtschaft, Militär und Wissenschaft sowie auch Lehrer und Polizisten wurden entlassen und durch eilig und oft notdürftig geschulte Unbelastete ersetzt. Zugleich war dieser Prozeß aber von einer dunklen Aura der Gerüchte und des Schweigens überdeckt; denn in den ersten Monaten nach Kriegsende wurden unter dem Titel ,Entnazifizierung‘ zehntausende Menschen in die jetzt der Besatzungsmacht unterstehenden ehemaligen Konzentrationslager eingesperrt, wo Tausende von ihnen an Hunger und Seuchen umkamen.“ 43 Die Mehrzahl von ihnen hatten Verantwortung im NS-Staat getragen oder hatten eine Funktion in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen. Es wurden aber auch Menschen interniert, die der Besatzungsmacht in irgendeiner Weise„gefährlich werden konnten“. Eine solche dehnb are Definition öffnete Tür und Tor für die Verfolgung missliebiger Personen, wobei eine Denunziation bei der Kommandantur bereits für eine Verhaftung ausreichte. In allen Besatzungszonen richteten die Siegermächte 1945 Internierungslager ein, die in der Sowjetischen Besatzungszone zeitweilig große Ähnlichkeit mit den stalinistischen Straflagern in der Sowjetunion besaßen. In der SBZ wurden von der Besatzungsmacht 9 solcher Internierungslager als Speziallager eingerichtet. Die große Anzahl der verhafteten und eingesperrten Personen, der hohe Anteil von Jugendlichen und die Willkür, mit der Verhaftungen vorgenommen wurden, lassen darauf schließen, dass es der Besatzungsmacht keineswegs nur eine Entnazifizierung gegangen ist. Anfang 1946 war das Lager mit 12 500 Männern, Frauen und Jugendlichen belegt. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Inhaftierten auf 14 800. Darunter waren neben wirklich Schuldigen des NS-Systems wie Funktionsträger der NSDAP, SS und SA auch zahlreiche, auf bloßen Verdacht ihrer Zugehörigkeit zum„Werwolf“ hin verhaftete Jugendliche, daneben Gutsbesitzer und Inspe ktoren, zahlreiche Intellektuelle und sogar Mitglieder der KPD und der SPD. Bereits der bloße Verdacht, sie könnten den Interessen der Besatzungsmacht gefährlich werden, oder eine Denunziation reichten schon aus, um Menschen in Isolierungshaft zu nehmen. „Der Wehrwolf“ wurde als Bund deutscher Männer und Frontsoldaten nach dem Ersten Weltkrieg gegründet. Diese Verein stellte sich zur Aufgabe, nationalistisch gesinnte junge Männer im Sinne monarchistischer Traditionen zusammenzuführen, um 43 Vgl. Ulrich Herbert/Olaf Groehler. Zweierlei Bewältigung- Vier Beiträge über den Umgang mit der NS-Vergangenheit in den beiden deutschen Staaten. Hamburg 1992, S. 19. 36 bei ihnen die Ablehnung der Weimarer Demokratie zu festigen. Sie lehnten den Versailler Friedensvertrag ab und forderten die nationale Wiedergeburt Deutschlands. Eine besondere politische Nähe entwickelte sich zur Deutsch-Völkischen-Freiheitspartei und zur NSDAP. Goebbels hatte den„Wehrwolf“ in seiner Propaganda benutzt, um den Feind zu verunsichern. Jugendliche Partisanen sollten, nachdem die Front über sie hinweggerollt war, auch ohne Waffen durch Sabotage„im feindbesetzten Raum“ den Gegner schädigen. So gesehen musste jeder Jugendliche als ein potentieller Feind angesehen werden. Fast 5 000 der Inhaftierten überlebten Fünfeichen nicht. 44 Überwiegend sind sie an den Qualen ihrer Haft, Nahrungsmangel und Krankheiten verstorben. Die 1948 Entlassenen, es waren ca. 4 000, wurden bei Androhung von Strafen zum Schweigen verpflichtet. 2 600 Internierte wurden nach Auflösung des Lagers Neubrandenburg-Fünfeichen ins Internierungslager nach Buchenwald verlegt, von denen etwa 2 000 im Jahre 1950 frei kamen, und die Übrigen von DDR-Gerichten überwiegend in den berüchtigten WaldheimerProzessen zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Ein Teil der Verhafteten wurde nach relativ kurzem Aufenthalt im Sonderlager durch ein„Sowjetisches Militärtribunal“ veru rteilt. In der Regel war das Strafmaß 25 Jahre Arbeitslager in der Sowjetunion. Im Gegensatz zu westlichen Internierungslagern erfolgte in den sowjetischen Speziallagern keine Umerziehung der Häftlinge und vor allem durften sie keinen Kontakt zu ihren Angehörigen herstellen. Erst durch die Entlassung von Häftlingen erhielten Angehörige eine erste Mitteilung, die oftmals die Nachricht vom Tod war. Der ersten rigoros durchgeführten Welle der Entnazifizierung, einbegriffen auch eine Säuberung von Justiz und Verwaltung, folgte im Jahre 1947 eine zweite. Sie umfasste die weniger belasteten Funktionsträger auf unterster Ebene, eine zahlenmäßig aber keineswegs kleinere Gruppen ehemaliger Mitglieder der Partei oder ihrer Gliederungen. Im Befehl der SMAD Nr. 201 vom 16. August 1947 wurde die Notwendigkeit einer weitergehenden Entnazifizierung wie folgt begründet:„Unter diesen Um ständen ist es unbedingt notwendig, entsprechend den Bestimmungen der vierten Sitzung der Außenminister in Moskau einen Unterschied zu machen zwischen ehemaligen aktiven Faschisten, Militaristen und Personen, die wirklich an Kriegsverbrechen und Verbrechen anderer Art, die von den Hitleristen begangen wurden, schuldig sind, einerseits, und den nominellen, nicht aktiven Faschisten, die wirklich fähig sind, mit der faschistischen Ideologie zu brechen und zusammen mit den demokratischen Schichten des deutschen Volkes an den allgemeinen Bemühungen zur Wiederherstellung eines friedlichen demokratischen Deutschland teilzunehmen, andererseits eine allgemeine gerichtliche Belangung sämtlicher ehemaliger nomineller, nicht aktiver Mitglieder der Nazipartei würde nur der Sache des demokratischen Aufbaus Deutschlands schaden und dazu beitragen, dass die Positionen der Überbleibsel der faschistischen militaristischen Reaktion gefestigt werden.“ 45 44 Vgl. Die Opfer von Fünfeichen. Hrsg. Sprecherrat der Arbeitsgemeinschaft Fünfeichen. Bd. 2 S. 9 ff. 45 Vgl. Zentralverordnungsblatt Nr. 18 vom 9. Oktober 1947, S. 185. 37 Während bis dahin die Entnazifizierung ausschließlich eine Angelegenheit der Besatzungsmacht war, wobei die deutsche Verwaltung mit Verordnungen nur den Schein der deutschen Mitwirkung zu liefern hatte(Bodenreformverordnung, Gesetz zum Schutz des Friedens), allenfalls auch in der polizeilichen Ermittlung mitwirkte, trat die Beteiligung deutscher Institutionen nunmehr unmittelbar zu Tage. Das hatte vor allem seine Ursache darin, dass nun die Voraussetzungen hierfür erfüllt waren: Die SED hatte ihren Führungsanspruch soweit in Verwaltung und Justiz durchgesetzt, dass nun die Forderung der Besatzungsmacht nach endgültiger Zerschlagung der personellen Strukturen des alten Staatsapparates und der Wirtschaft verlässlich im Interesse einer Sowjetisierung der Gesellschaft durchgesetzt werden konnte. Die SED zeigte sich nicht nur als williger Erfüllungsgehilfe, sondern war auch bereit, über den vorgegebenen Handlungsrahmen des Befehls 201 hinauszugehen. Ein Grundsatzurteil des Kammergerichts Berlin vom 31. Oktober 1949 bestätigt den unbedingten Gleichklang zwischen Besatzungsmacht und SED in der Entnazifizierung. Urteile von Landgerichten in Mecklenburg wurden als„zu Milde“ kritisiert. Zu einer Zeit, wo die westliche Seite die Verfolgung NS-belasteter Personen im Prinzip schon eingestellt hatte,„das Interesse an einer Weiterführung der S äuberungsmaßnahmen verlor“ 46 , berief man sich in der DDR auf die Kontrollratsdirektive Nr. 38 als nach wie vor geltendem Recht. 47 Die Einbeziehung der Deutschen bei der Entnazifizierung erfolgte institutionell in zweifacher Form. So hatte man bereits im Jahre 1946 mit der Bildung der Entnazifizierungskommissionen auf Landesebene, der Kreise und der kreisfreien Städte begonnen. Obwohl ihre Zusammensetzung paritätisch zwischen den politischen Parteien unter Hinzuziehung von wichtiger gesellschaftlicher Organisationen erfolgte, besaß die SED eine Führungsrolle. Vorsitzende dieser Kommissionen waren die ersten Verwaltungsbeamten(1. Vizepräsident/Minister des Innern, Landrat, Bürgermeister). Aufgabe dieser Kommissionen war es, eine Klassifizierung der Straftaten und damit der Täter vorzunehmen in„Hauptverbr echer, Verbrecher, Belasteter, Minderbelasteter, d.h. Belasteter 1. oder 2. Stufe“. Ein zweite Form der Einbeziehung verfügte der Befehl Nr. 201, indem festgelegt wurde, dass deutsche Gerichte eine Verurteilung der Angeklagten vorzunehmen hatten. Von Funktionären der SED, aber auch Richtern, Staatsanwälten und Schöffen wurde das als ein Vertrauensbeweis gewertet, dem man sich durch entsprechende Taten als würdig zu erweisen hätte. In einer Rundverfügung des Chefs der Deutschen Justizverwaltung in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland vom 19. September 1947 hieß es dementsprechend:„Die Übergabe dieser Angelegenheit durch die Besatzungsmacht an deutsche Behörden legt diesem eine besondere Verantwortung auf, der durch schnelle, tatkräftige und zielbewusste Arbeit im demokratischen Sinne genügt werden muss.“ 48 46 Vgl. Helmut H. Müller(Hrsg.). Schlaglichter der deutschen Geschichte. Sonderausgabe für die Landeszentrale für politische Bildung. Mannheim 1990, S. 315. 47 Vgl. Kammergerichtsbriefe. Herausgegeben vom Kammergericht Berlin. Ausgabe A. Aus der Rechtsprechung des Strafsenats. Folge 1. 1. September- 31. Dezember 1949, S. 16.f. 48 Vgl. LHA Schwerin. Generalstaatsanwalt 1945-1952, Nr. 37. 38 Verhandlungen gegen„Hauptverbrecher“ fanden vor der Großen Strafkammer des Lan dgerichts in der Besetzung mit zwei Berufsrichtern und drei Schöffen statt, während Prozesse gegen Belastete der übrigen Kategorien von den Kleinen Strafkammern der Landgerichte in der Besetzung von einem Berufsrichter und zwei Schöffen durchgeführt wurden. Alle zur Anklage gebrachten Belasteten hatten bereits die Prozedur durch die Entnazifizierungskommission durchlaufen. Für Verlauf und Ergebnis der Gerichtsverhandlungen hatten deren Beurteilungen weitreichende Bedeutung. In diesen Beurteilungen verkörperte sich sowohl die Haltung der SED zur Entnazifizierung als auch die dominierende Rolle der Besatzungsmacht. Allein die Landesentnazifizierungskommission hatte die Macht, einen Spruch der Kreis- bzw. Stadtentnazifizierungskommission zu ändern und gegebenenfalls eine Revision des Gerichtsurteils zu verlangen. So erkannte beispielsweise die Kleine Strafkammer des Landgerichts Güstrow in einem Fall bei der Verhängung von Sühnemaßnahmen auf ein anderes Urteil als die Entnazifizierungskommission. Eine Beschwerde der EK beim Generalstaatsanwalt veranlasste diesen, eine Unterweis ung des zuständigen Staatsanwaltes vorzunehmen, in der es u.a. hieß:„Ich habe dem Ministerium mitgeteilt, daß grundsätzlich die Beschlüsse der Entnazifizierungskommission gelten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß auf Grund des Einspruchs des Angeschuldigten die Verhandlung vor der Kleinen Strafkammer durchgeführt wurde. Um aus dieser unangenehmen Lage herauszukommen, bitte ich Sie, mir die Akten sofort zuzusenden, damit ich im Wege der Kassation dieses Urteil aufheben lassen kann. 49 Die Regel war jedoch, dass eine völlige Übereinstimmung zwischen dem Beschluß der EK und dem Urteil des Gerichts vorhanden war. SED, Blockparteien und gesellschaftliche Organisationen zeigten in der Frage der Bestrafung von NS-Belasteten Einmütigkeit, die nach ihrer Auffassung nicht durch die Justiz in Frage gestellt werden durfte. Liberale, Christdemokraten und auch Sozialdemokraten waren sich in der Entnazifizierungskommission keineswegs immer einig in der Beurteilung der Fälle. Das betraf die Einstufung der Belasteten genauso wie Fragen der Enteignung und des Vermögenseinzugs. Der SED ging es prinzipiell darum, die Enteignung voranzutreiben und damit die materielle Basis sozialistischer Entwicklung zu festigen. Eine solche Sicht erwartete sie auch von den Gerichten. Humanität und Mitmenschlichkeit blieben da auf der Strecke. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft hatte eine Sonderabteilung der Kriminalpolizei, Kommissariat 5(K 5), die Ermittlungen bis zur Erstellung der Anklageschrift vorzunehmen. Naturgemäß lag hierbei das Schwergewicht bei der Vernehmung von Zeugen, soweit sie überhaupt gefunden werden konnten. Hier wirkte es sich besonders verhängnisvoll aus, dass die Polizisten in der Regel über keine Ausbildung verfügten. Nicht selten kam es zu Denunziationen aus niedrigen Beweggründen, wie es insgesamt eine hohe Beschuldigungsbereitschaft gab. Oft wurden auch ohne Not nach„Hörensagen“ Anschuldigungen ausgesprochen. Trotz der häufig anzutreffenden Willkür 49 Vgl. ebenda, Nr. 34. 39 muss man den Richtern, die oft selbst noch in der juristischen Ausbildung standen, zugute halten, dass sie bei mangelnder Beweisführung die Angeklagten frei sprachen. In einigen Prozessen, zumeist handelte es sich um Bauern und Neusiedler, gab es Fürsprachen, die manchmal den Charakter von Petitionen der ganzen Dorfgemeinschaft trugen. Es fanden sich Schreiben, in denen der Bürgermeister und Vorsitzende von Parteien und Organisationen gemeinsam mit anderen Bewohnern ein gutes Zeugnis für den Beschuldigten abgaben, indem sie ihm insbesondere seinen Willen zum Wiederaufbau bescheinigten. Von besonderem Wert sind die Aussagen der Beschuldigten selbst, denn sie vermitteln ein aufschlußreiches Bild darüber, wie der übergroße Teil sogenannter einfacher Menschen in die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen gelangte. Paul S., Landarbeiter, sagte aus:„Im Jahre 1931 wurde von seiten der Gutsverwaltung Kittendorf aus sehr stark für die NSDAP geworben, und es wurde uns klargemacht, daß der Landwirtschaft durch die NSDAP sehr unterstützt und geholfen wurde, und so bin ich dann auch im Jahre 1931 in die NSDAP eingetreten.“ Viele bekannten sich zu ihrem Eintritt, weil sie davon überzeugt waren, damit eine Partei gewählt zu haben, die insbesondere die Interessen der ärmeren Bevölkerungsschichten vertreten würde. Um so größer war die Enttäuschung, als sie merkten, dass sie für einen Wahn missbraucht worden waren. Die überwiegende Mehrzahl der Angeschuldigten gab an, gehofft zu haben, durch den Beitritt zur Partei eine größere Chance auf eine Arbeitsstelle zu erhalten, da sie durch zum Teil längere Arbeitslosigkeit in eine soziale Notlage geraten waren. Auch Angst, den Arbeitsplatz durch eine Verweigerung des Beitritts zu verlieren, spielte eine beträchtliche Rolle. Auffällig war, dass die meisten sich zu ihrer Vergangenheit bekannten. So schrieb Elisabeth S. in einem Gnadengesuch an den Ministerpräsidenten Höcker:„Es ist richtig, daß ich 1931 der NSDAP aus Idealismus beigetreten bin, ich glaubte, das man durch seinen Beitritt zum Wiederaufbau unseres Vaterlandes helfen könne. Was hinter den Kulissen gespielt wurde, haben wir hier doch bis zuletzt nicht geahnt.“ 50 In solchen Aussagen spiegelt sich wider, dass die nationalsozialistische Bewegung sehr stark eine Basisbewegung war, die in Mecklenburg schon relativ frühzeitig große Teile der Bevölkerung gewann und sich aus allen Schichten des Volkes rekrutierte, besonders stark aber die Mittelschichten erfasste. Die Verfahren machten auch deutlich, das sich viele der Angeklagten schuldig gegenüber anderen Menschen gemacht hatten und eine strafrechtliche Verfolgung ihrer Handlungen begründet war. Die Masse der Verfehlungen waren Denunziationen im Sinne des nationalsozialistischen„Heimtückegesetzes“ sowie Misshandlungen von Ausländern in sehr unterschiedlichem Grad, die als Kriegsgefangene oder Deportierte vorrangig aus Polen und der Sowjetunion in Deutschland arbeiten mussten. Die Analyse der Protokolle von Zeugenvernehmungen lässt erkennen, dass die Bereitschaft, sich den Mächtigen anzupassen und ihnen zu gefallen, genauso vorhanden war wie der psychische und physische Druck von seiten des nationalsozialistischen Regimes. Die außerordentlich schwierige gesellschaftliche Situation war Be50 Vgl. LHA Schwerin. Generalstaatsanwalt 1945-1952, Nr. 22. 40 weggrund für viele Beitritte, die bei einigen schon nach wenigen Jahren durch Passivität im Parteileben oder auch Austritt korrigiert wurde. Sowohl die K 5 als auch die Kleine Strafkammer der Landgerichte waren in den letzten zwei Jahren, in denen die strafrechtlichen Entnazifizierung durchgeführt wurde, außerordentlich stark beansprucht. Sieht man einmal davon ab, dass die Ausbildung der Polizisten und zum Teil auch der Richter und Staatsanwälte in der Regel nicht der anspruchsvollen Aufgabe angemessen und Personalmangel an der Tagesordnung war, so musste schon die hohe Anzahl der Verfahren wie z.B. der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Güstrow mit annähernd 600 Strafprozessen in ca. 2 Jahren zu einer Überforderung der Beamten führen. Fehler, Oberflächlichkeiten und unzureichende Ermittlungen führten dazu, dass Urteile im Revisionsverfahren durch die höhere Instanz korrigiert werden mussten. Das internationale politische Klima sowie aus Eile resultierende Hektik waren offensichtlich nicht dazu angetan, eine solide Rechtsprechung in jedem Fall zu gewährleisten. Abgesehen davon, dass die Grundsätze dieser Rechtsprechung in erster Linie politisch motiviert waren und deshalb nicht mit rechtsstaatlichen Maßstäben gemessen werden können, trug die Form der Entnazifizierung in der SBZ deutliche Züge einer Klassen- bzw. Siegerjustiz. In etwa 70 Prozent aller Verfahren wurden Urteile mit Haftstrafen unter einem Jahr mit entsprechenden Sühnemaßnahmen wie teilweisem Vermögenseinzug und Geldstrafe ausgesprochen. Eine solch hohe Zahl von Verurteilten konnten die Strafvollzugseinrichtungen nicht aufnehmen. Das war der eigentliche Grund dafür, weshalb die SMAD in ihrem Befehl Nr. 43 vom 18. März 1948„alle Personen, die von deutschen Gerichten in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder zu leichteren Strafen verurteilt wurden, von de r Verbüßung der Strafe zu befreien.“ 51 Sühnemaßnahmen waren jedoch von der Amnestie ausgeschlossen. Enteignungen blieben rechtskräftig und Geldbußen waren in voller Höhe zu entrichten, obwohl dies oftmals zu erheblichen sozialen Härten führte, da die Verurteilten nur in seltenen Fällen zu den Vermögenden gehörten. Offiziell wurde der Befehl zur Amnestie damit begründet, dass aus Anlaß des 100. Jahrestages der Revolution von 1848 die demokratischen Traditionen des deutschen Volkes gewürdigt werden sollten und man in der Sowjetischen Besatzungszone hieran anknüpfen wollte. Diese Begründung war aber weder mit der hartnäckigen Verfolgung auch nur nomineller NSDAP-Mitglieder noch mit den zum Teil harten Strafen relativ harmloser Verfehlungen vereinbar. Als Spiege lbild der damaligen Situation und der„humanen“ Einstellung der politisch Mächtigen kann die Behandlung von Gnadengesuchen dienen, die insbesondere Verurteilte gestellt hatten, die sich im fortgeschrittenen Alter befanden und bereits den größten Teil ihrer Strafe verbüßt hatten. Es konnte kein Fall ermittelt werden, wo dem Antrag auf Erlass der Reststrafe entsprochen worden wäre. Der Generalstaatsanwalt gab den Betroffenen stets zur Antwort, dass bei Straftaten im Sinne des Befehls Nr. 201 prinzipiell keine Gnade gewährt würde. Daran änderte auch nichts, wenn 51 Vgl. Regierungsblatt für Mecklenburg Nr. 9, Jahrgang 1948, S. 59. 41 das Gnadengesuch gestellt wurde, um den Mann und Vater zum Weihnachtsfest zu Hause zu haben, oder wenn soziale Nöte der Familie eine Entlassung des Verurteilten erforderlich machten. Besatzungsmacht und SED betrachteten die Entnazifizierung in der Phase des sich verschärfenden kalten Krieges als Form der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner im Lande. Immer nachdrücklicher wurde zur politischen Wachsamkeit mit dem Hinweis „Ausmerzung des Faschismus und Sicherung des Friedens“ aufgerufen. Im Sinne des Selbstverständnisses der SED— auf antifaschistischen Traditionen beruhend— betrachtete sie es als ein ideologisches Erfordernis, besonders unnachgiebig gegenüber ehemaligen Nationalsozialisten und Sympathisanten zu sein. Der ursprünglich positive Ansatz des Antifaschismus, repräsentiert von Hitlergegnern des bürgerlichen und religiösen Widerstands, der Kommunisten und Sozialdemokraten wie auch zuweilen Mitgliedern der NSDAP und der SA wurde zunehmend zur Legitimation kommunistischer Vorherrschaft herangezogen, da die Daseinsberechtigung von DDR und SED-Herrschaft aus sich heraus den Menschen nur schwer verständlich zu machen war. Ob es um die Zwangsaussiedlung an der innerdeutschen Grenze oder der Bau der Berliner Mauer ging, stets wurde der Antifaschismus zur ideologischen Bemäntelung herangezogen. Entnazifizierung als Vehikel für die Errichtung einer neuen Diktatur Mit dem Befehl Nr. 35 der SMAD vom 26. Februar 1948 ordnete die Besatzungsmacht das Ende der Entnazifizierung an. War es in der Vergangenheit wiederholt zu heftigem Streit darüber gekommen, ob ehemalige nominelle NSDAP-Mitglieder einer Partei beitreten könnten, wurde das nun per Befehl erlaubt. Allerdings erst dann, wenn durch„ehrl ich e Arbeit gesühnt wurde“ und das Bekenntnis zum demokratischen Aufbau gegeben war. Wie sich später herausstellte, verhielt sich die SED in dieser Frage schon seit ihrer Gründung großzügig. Eine Statistik der Landesleitung der SED verweist auf 549 ehemalige Offiziere der Wehrmacht, darunter 7 Oberstleutnante, 35 Majore und 141 Hauptmänner, die zu etwa gleichen Teilen aus der KPD und der SPD nach der Vereinigung in die SED gelangten. Bis auf wenige Ausnahmen gehörten sie alle der NSDAP an. Die meisten von ihnen waren in der Sowjetunion in Kriegsgefangenschaft geraten, wurden dort Mitglied des Nationalkomitees Freies Deutschland und über die Antifa-Schulungslager mit dem Marxismus-Leninismus vertraut. Ein Teil von ihnen trat nach Gründung der NDPD über und bildete so den marxistischen Kern dieser neuen Blockpartei. Die SED-Führung sah für diese fachlich versierten Mitglieder schon bald wichtige Aufgaben in der Landesverwaltung vor, wo ein Teil von ihnen beim Aufbau der Landes- und Kreispolizei und später der Landesverwaltung des MfS und der Volksarmee zum Einsatz kam. Die Parteikontrollkommissionen der Landes- und Kreisleitungen behielt diese Parteimitglieder jedoch unter ständiger Beobachtung und Kontrolle. Sie ließen sich von ihren Beauftragten Charakteristiken über deren politisches und moralisches Verhalten an42 fertigen. Überhaupt war das allgemeine Misstrauen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Nazipartei, die Funktionen ausübten, besonders ausgeprägt. Bereits wenige Wochen nach der Okkupation der Besatzungsgebiete leitete die SMAD in der SBZ einseitige Strukturveränderung in Wirtschaft, Verwaltung und Politik ein, die mittelfristig die einheitliche Wirtschaftsordnung Deutschlands zerstörten, das staatliche System in der SBZ grundlegend veränderten und die gesellschaftlichen Verhältnisse nachhaltig umgestalteten. Die KPD, deren Führungszentrum sich seit 1935 in Moskau befand, hatte sich von allen Parteien am intensivsten bereits vor dem Ende des Krieges mit der Frage eines Nachkriegsdeutschlands beschäftigt. Ausgehend von dem zu erwartenden politischen Kräfteverhältnis in einem besetzten Deutschland wäre es nach Auffassung Wilhelm Florins, Mitglied der engeren KPD-Führung, ein Fehler, ein sozialistisches Aktionsprogramm aufzustellen. Auf einer Beratung der KPD am 6. März 1944 zur nationalen Frage betonte Florin:„Wir stellen nicht die Frage so: Ost- oder Westorientierung. Wir sagen: Frieden und Freundschaft mit allen Nachbarn und besondere Freundschaft mit der Sowjetunion. Wir müssen uns heute schon darauf einstellen, dass das Problem ,enge Freundschaft mit der Sowjetunion morgen‘ noch viel mehr ein Problem der Lebensexi stenz des deutschen Volkes und Deutschlands ist und dass das noch viel schärfer als Scheidelinie zwischen Reaktion und Fortschritt hervortritt als heute.“ 52 Die taktische Konzeption der KPD bestand darin zu verhindern, dass in Deutschland wieder jene Kräfte die Oberhand gewinnen, die maßgebliche Schuld an den beiden Weltkriegen dieses Jahrhunderts hatten. Deshalb galt es, das Bündnis der Alliierten zu erhalten, die Pläne reaktionärer Kräfte zu durchkreuzen und eine weitgehende innere Umgestaltung in Deutschland herbeizuführen. 53 Die Entwicklung des politischen Kräfteverhältnisses sollte berücksichtigen, dass alle am Widerstand gegen Hitler beteiligten Parteien sich in Fortsetzung der Einheitsfront-Politik zu einer breiten Aktionseinheit zusammenfinden. Dabei müsse die Kommunistische Partei zu einer Volkspartei werden, die sich als Führungspartei im„Bündnis der kämpfer ischen Demokratie“ entwickeln mü sse. Die KPD ordnete sich realistisch bei der deutschen Bevölkerung ein, indem sie die SPD als ernsthaftesten Konkurrenten beim Anspruch um die Führung bezeichnete. Sozialdemokratisches Gedankengut sei tief in der Bevölkerung vorhanden.„Die sozialdemokrat ischen Parteien werden so lange existieren, wie der Kapitalismus im Lande besteht: ob uns das angenehm ist oder nicht, es ist so. Aber ob sie eine große Massenpartei wird— das ist die Kernfrage. Das können wir verhindern.“ 54 Derartige strategische Überlegungen der KPD-Führung waren mit der KPdSU und teilweise mit Stalin persönlich abgestimmt; denn nach dem Motto Stalins:„Jeder führt sein System ein, soweit seine Armee vordringt“ und bei Beachtung alliierter Festlegungen, konnte man davon ausgehen, dass ein Teil Deutschlands nach diesen Vorstellungen gestaltet werden könnte. 55 52 Zitiert nach Manfred Wilke. Konzeptionen der KPD-Führung 1944/45 für das Parteiensystem in der SBZ und der Beginn ihrer Umsetzung. In: Enquete-Kommission, Bd. II,1, S. 19 f. 53 Vgl. ebenda, S. 18. 54 Vgl. ebenda, S. 21. 55 Vgl. Michael Richter. Entstehung und Transformation des Parteiensystems in der SBZ und Berlin 19451950. Enquete-Kommission, Bd. II/4, S. 2510. 43 Die praktische Umsetzung dieser Politik erwies sich jedoch als weitaus schwieriger, denn die Interessenlage der Sowjetunion reichte über die Zielsetzung einer Sowjetisierung des besetzten Teils Deutschlands hinaus. Außerdem war zu befürchten, dass sich die westlichen Verbündeten nicht so einfach mit einer derartigen Transformation abfinden würden. Denn sie gingen davon aus, dass sie für eine demokratische Umwandlung der Verhältnisse in den von ihnen besetzten Teilen Deutschlands keine tiefgreifenden Einschnitte in die gesellschaftlichen Strukturen, insbesondere in die wirtschaftlichen vorzunehmen brauchten. Nicht zuletzt rechneten KPD und Besatzungsmacht bei einer allzu offensichtlichen sozialistischen Orientierung in der SBZ mit Widerstand aus der deutschen Bevölkerung. „Diese DDR wurde von oben und, am Anfang, von außen gestaltet und ohne breite d emokratische Basis.“ 56 Im Aufruf des ZK der KPD vom 11. Juni 1945 ist eine bemerkenswerte Feststellung enthalten, die, wenn sie tatsächlich ehrlich gemeint gewesen wäre, zweifelsohne der Entwicklung in der Sowjetischen Besatzungszone, vielleicht auch in ganz Deutschland, eine andere Richtung gegeben hätte. Es heißt da:„Wir sind der Auffassung, dass der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn dieser Weg entspricht nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland.“ 57 Es war eine offene Frage, ob sich die KPD in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur gewandelt und sich vom ideologischen Einfluß Stalins befreit hatte? Für die Sozialdemokraten war das die entscheidende Frage, von deren Beantwortung abhing, ob und wie weit ein gemeinsames Handeln mit den Kommunisten möglich sein würde. Die Erfahrungen der jüngsten Geschichte sowie das Wollen eines Teils der Bevölkerung sprachen für eine Einheit aller demokratischen und antifaschistischen Kräfte, um die gewaltigen Aufgaben, vor denen man nach dem katastrophalen Zusammenbruch des NS-Systems stand, zu lösen. Es gab nicht wenige Anhänger der sozialdemokratischen wie auch der kommunistischen Richtung, die anfänglich von einem Zusammenschluss zu einer Einheitspartei überzeugt waren. Andere zweifelten jedoch daran, mit einer Vereinigung der Parteien den richtigen Schritt zu tun, denn sie erinnerten sich an die ideologischen Kämpfe vergangener Zeiten und einige hatten von den Gräueln stalinistischer Lager gehört. Sie wollten abwarten. Für Gegner der SED-Politik gab es nur wenig Möglichkeiten des Widerstands, um die Errichtung einer erneuten Diktatur zu verhindern. Die Besatzungsmacht sicherte diesen Kurs politisch und militärisch ab. Demagogisch wurden die Entnazifizierung und der Antifaschismus benutzt, um entgegenstehende Meinungen mit einfachen und eingängigen Losungen ins Abseits zu drängen. Wer für den Frieden sei, müsse auch für die Sowjetunion und die SED sein. Ein Hinterfragen war da nicht erlaubt und wer sich dem widersetzte, landete im Gefängnis oder musste, wenn die Zeit noch dafür ausreichte, in den Westen flüchten. Für einen Teil des deutschen Volkes begann damit erneut ein Leidensweg, zwar nicht mit den Grausamkeiten des NS-Systems, aber doch ohne die ersehnte politische Freiheit. 56 Fritz Stern. Leben in Diktaturen. Eine persönliche Erinnerung. In: Vom Leben in Diktaturen, S. 37. 57 Vgl. Revolutionäre deutsche Parteiprogramme. Berlin 1965, S. 196. 44 Abkürzungsverzeichnis BPA CDU DBD DWK FDGB FDJ KPD KZ LDP(D) LHA MDI NKFD NKWD NS NSDAP PDS SBZ SED SMAD SMA(M) SN SPD VdgB ZA ZK Bezirksparteiarchiv Christlich-Demokratische Union Demokratische Bauernpartei Deutschlands Deutsche Wirtschaftskommission Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freie Deutsche Jugend Kommunistische Partei Deutschlands Konzentrationslager Liberal-Demokratische Partei(Deutschlands) Landeshauptarchiv Ministerium des Innern Nationalkomitee Freies Deutschland Narodny Kommissariat Wnutrennych Del: Volkskommissariat für Innere Sicherheit Nationalsozialismus Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Partei des Demokratischen Sozialismus Sowjetische Besatzungszone Sozialistische Einheitspartei Deutschlands Sowjetische Militäradministration Deutschland Sowjetische Militäradministration Mecklenburg Schwerin Sozialdemokratische Partei Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe Zentralausschuß Zentralkomitee 45 Dokumente 1. Auszug aus dem Protokoll der Konferenz der Antihitlerkoalition von Jalta im Februar 1945 2. Aus dem Zentralverordnungsblatt Nr. 18 vom 9. Oktober 1947: Herausgegeben von der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland mit wichtigen Verfügungen zur Entnazifizierung 3. Befehl der SMAD Nr. 124 vom 30. Oktober 1945: Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland 4. Befehl der SMAD Nr. 126 vom 31. Oktober 1945: Beschlagnahme des Vermögens der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände 5. Diskussionsbeitrag auf einer Arbeitstagung der Abteilung Personalpolitik der Landesleitung der SED 6. Gesetz Nr. 4 zur Sicherung des Friedens durch Überführung von Betrieben(Eigentumskategorien) der faschistischen und Kriegsverbrecher in die Hände des Volkes vom 16. August 1946 7. Weisung der Landesregierung zur Entnazifizierung 8. Anweisung der Landesregierung Mecklenburg zur Verwertung des eingezogenen Nazivermögens 9. Schreiben des Militär-Kommandanten Franzburg-Barth zur Säuberung der Verwaltung von„faschistischen Elementen“ 10.Hinweis zum Umgang mit Vermögenswerten, die durch Feldgerichtsurteil der Besatzungsmacht eingezogen wurden 11.Aus dem Protokoll einer Sitzung des Blocks antifaschistisch-demokratischer Parteien zur Entnazifizierung 12.Protokoll einer Entnazifizierungskommission 13.Eröffnungsbeschluss zu einem Gerichtsverfahren 14.Anklageschrift gegen einen Beschuldigten 15.Urteil in einem Gerichtsverfahren nach Befehl Nr. 201 der SMAD 16.Vorläufiger Einstellungsbeschluss eines Verfahrens 17.Einspruch des Generalstaatsanwalts gegen eine Anklage 18.Gnadengesuch an den Ministerpräsidenten Höcker 19.Amnestie nach dem Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. März 1948 46 1. Auszug aus dem Protokoll der Konferenz der Antihitlerkoalition von Jalta im Februar 1945  ... Wir sind entschlossen, alle deutschen bewaffneten Kräfte zu entwaffnen und aufzulösen; für ewige Zeiten den deutschen Generalstab auseinanderzubrechen, welcher des öfteren die Wiederauferstehung des deutschen Militarismus betrieben hat; alle deutsche militärische Ausrüstung fortzuschaffen oder zu zerstören; jede deutsche Industrie, welche für militärische Produktion genutzt werden könnte, zu entfernen oder zu kontrollieren; alle Kriegsverbrecher einer gerechten und raschen Bestrafung zuzuführen und eine Wiedergutmachung in Waren für die Zerstörung, welche die Deutschen verübt haben, zu erhalten; die Nazi-Partei, Nazi-Gesetze, Organisationen und Einrichtungen auszumerzen; alle Nazi- und militaristischen Einflüsse von den öffentlichen Ämtern und vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes zu entfernen und in gemeinsamer Übereinstimmung andere Maßnahmen in Deutschland zu treffen, welche für den künftigen Frieden und die Sicherheit der Welt notwendig sein könnten. Es ist nicht unsere Absicht, das deutsche Volk zu zers tören...“ 2. Aus dem Zentralverordnungsblatt Nr. 18 vom 9. Oktober 1947: Herausgegeben von der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland mit wichtigen Verfügungen zur Entnazifizierung  Befehl Nr. 201 vom 16. August 1947 Berlin Richtlinien zur Anwendung der Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats In der sowjetischen Besatzungszone wurde vom Augenblick der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands an eine große Arbeit geleistet zur Säuberung der öffentlichen Behörden, der staatlichen und der wichtigen Privatunternehmen von ehemaligen aktiven Faschisten, Militaristen und Kriegsverbrechern und zur Ersetzung dieser Personen durch Menschen, die fähig sind, bei der demokratischen Umgestaltung in Deutschland im Interesse des deutschen Volkes behilflich zu sein. Durch die Bodenreform wurde der Landbesitz der Junker und der Faschisten und Kriegsverbrecher in die Hände der Bauern übergeben. Kredit- und Bankeinrichtungen sowie Industrieunternehmungen ehemaliger aktiver Faschisten und Militaristen gingen in das Eigentum des Volkes über. Damit wurde in der sowjetischen Besatzungszone die Grundlage des Faschismus, des Militarismus und der Reaktion ernsthaft erschüttert.  LHA Schwerin. Bibliothek.  LHA Schwerin. Bibliothek, Nr. 5992. 47 Unter diesen Umständen ist es unbedingt erforderlich, entsprechend den Bestimmungen der vierten Sitzung der Außenminister in Moskau einen Unterschied zu machen zwischen ehemaligen aktiven Faschisten, Militaristen und Personen, die wirklich an Kriegsverbrechen und Verbrechen anderer Art, die von Hitleristen begangen wurden, schuldig sind, einerseits, und den nominellen, nicht aktiven Faschisten, die wirklich fähig sind, mit der faschistischen Ideologie zu brechen und zusammen mit den demokratischen Schichten des deutschen Volkes an den allgemeinen Bemühungen zur Wiederherstellung eines friedlichen demokratischen Deutschlands teilzunehmen, andererseits; eine allgemeine gerichtliche Belangung sämtlicher ehemaligen nominellen, nicht aktiven Mitglieder der Nazipartei würde nur der Sache des demokratischen Aufbaus Deutschlands schaden und dazu beitragen, daß die Positionen der Überbleibsel der faschistischen militaristischen Reaktion gefestigt werden. Auf Grund des Punktes 5 des Abschitts I der Direktive Nr. 38 des Kontrollrats und den Wünschen der antifaschistischen demokratischen Parteien, die die breite Öffentlichkeit der sowjetischen Besatzungszone darstellen, entgegenkommend, befehle ich: den ehemaligen Mitgliedern der Nazipartei, die sich nicht durch Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit anderer Völker oder durch Verbrechen gegen das deutsche Volk selbst vergangen haben, wird nicht nur das aktive, sonder auch das passive Wahlrecht gewährt. Die von den deutschen Verwaltungsorganen oder den Organen der Sowjetischen Militärverwaltung der sowjetischen Besatzungszone herausgegebenen Verordnungen, Bestimmungen und Instruktionen über die Beschränkung der politischen und bürgerlichen Rechte der Personen oben angeführter Art werden aufgehoben. Die deutschen Verwaltungsorgane und Entnazifizierungskommissionen werden verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die die Beschleunigung der Durchführung und den Abschluß der Entnazifizierung in der sowjetischen Besatzungszone entsprechend den Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats und dem vorliegenden Befehl sichern. Die deutschen Gerichtsorgane werden verpflichtet, ihre Aufmerksamkeit darauf zu konzentrieren, daß die Kriegsverbrecher, Mitglieder der verbrecherischen Naziorganisationen und führenden Persönlichkeiten des Hitlerregimes zur gerichtlichen Verantwortung gezogen und ihre Angelegenheiten beschleunigt durchgeführt werden; zugleich ist eine allgemeine gerichtliche Belangung der nominellen, nicht aktiven Mitglieder der Nazipartei nicht zulässig. Die deutschen Verwaltungsorgane werden damit betraut, daß in einer dreimonatigen Frist die ehemaligen aktiven Faschisten und Militaristen von allen öffentlichen und halböffentlichen Posten und dementsprechenden Posten in den wichtigen Privatbetrieben entfernt werden. Die deutschen Verwaltungsorgane dürfen keine Beschlagnahmen, Sequestrierungen des Eigentums und Zwangsausweisungen aus Wohnungen ehemaliger Faschisten anders vornehmen als auf Grund von Verfügungen gerichtlicher oder entsprechender Verwaltungsorgane. Entnazifizierungskommissionen werden nur am Sitz der zentralen Verwaltungen der Länder und Kreise sowie in den kreisfreien Städten gebildet. Diesen Kommissionen wird die Prüfung der 48 Fälle übertragen, die mit Verbrechen zusammenhängen, welche von den ehemaligen aktiven Mitgliedern der Nazipartei begangen wurden. Die Auswahl des Personalbestandes der neu zu bildenden Entnazifizierungskommissionen wird den örtlichen Organen der deutschen Selbstverwaltung mit anschließender Bestätigung durch die übergeordneten deutschen Verwaltungsorgane und die leitenden Organe der Sowjetischen Militärverwaltung der Länder übertragen. Als Kommissionsmitglieder sind nur diejenigen Personen zugelassen, die tatsächlich ihre demokratische Überzeugung bewiesen haben und ihren moralischen und politischen Eigenschaften nach fähig sind, eine gerechte Lösung der Fragen zu sichern. Die Prüfung der dem Gericht durch die Entnazifizierunkommissionen, Staatsanwaltschaften oder anderen entsprechenden Organe übergebenen Fälle zur Feststellung der Schuld und zur Bestrafung der Kriegsverbrecher, ehemaligen Nazis, Militaristen, Schieber und Industriellen, welche das Hitlerregime inspirierten und unterstützten, ist von deutschen Gerichten unter Anwendung der in der Direktive Nr. 38 des Kontrollrats vorgesehenen Sanktionen durchzuführen. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Aufenthaltsort des Angeklagten. Die Prüfung besonders wichtiger Fälle ist auf Anordnung der entsprechenden Organe der Sowjetischen Militärverwaltung durch Militärgerichte durchzuführen. Alle Fälle von Verbrechen, die in den Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats angeführt werden, sind den deutschen Untersuchungsbehörden zur Bearbeitung zu übergeben. Die Verantwortung für die Durchführung des vorliegenden Befehls wie auch für die Durchführung der Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats wird den Deutschen Verwaltungen für Inneres und für Justiz und den Länderregierungen der sowjetischen Besatzungszone übertragen. Die allgemeine Kontrolle für die Durchführung des vorliegenden Befehls wird den Verwaltungschefs der Sowjetischen Militärverwaltung der Länder auferlegt. Der Stab der Sowjetischen Militärverwaltung ist beauftragt, Instruktionen zur Anwendung des vorliegenden Befehls herauszugeben. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militär-Administration und Oberste Befehlshaber der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland Marschall der Sowjetunion W. Sokolowski Der Stabschef der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland Generalleutnant G. Lukjantschenko 49 Direktive Nr. 38 des Kontrollrats Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive: Abschnitt I Z w e c k Der Zweck dieser Direktive ist es, für ganz Deutschland gemeinsame Richtlinien zu schaffen betreffend: die Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben; die vollständige und endgültige Vernichtung des Nationalsozialismus und des Militarismus durch Gefangensetzung oder Tätigkeitsbeschränkung von bedeutenden Teilnehmern oder Anhängern dieser Lehren; die Internierung von Deutschen, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich werden können; V e r w e i s u n g e n Potsdamer Abkommen, Artikel III,§ 3(I) a; Potsdamer Abkommen, Artikel III,§ 3(III); Potsdamer Abkommen, Artikel III,§ 5; Direktive Nr. 24 des Kontrollrats; Kontrollratsgesetz, Nr. 10, Artikel II,§ 3 und Artikel III,§§ 1 und 2. Das Problem und die allgemeinen Grundsätze Zwecks Durchführung der in Potsdam aufgestellten Grundsätze wird es für notwendig erachtet, Kriegsverbrecher und Personen, die möglicherweise gefährlich werden können, in fünf Hauptgruppen einzuteilen und einer jeden Gruppe angemessene Strafen und Sühnemaßnahmen festzusetzen. Wir sind der Ansicht, daß die Gruppeneinteilung und die Art der Strafen und der Sühnemaßnahmen in einem Übereinkommen einheitlich festgesetzt werden müssen, ohne aber dabei das freie Ermessen, das den Zonenbefehlshabern durch das Kontrollratsgesetz Nr. 10 eingeräumt wurde, einzuschränken. Eine klare Definition der alliierten Politik hinsichtlich Deutscher, die offensichtlich gefährlich sind oder möglicherweise gefährlich werden können, ist jetzt erforderlich, um eine einheitliche Behandlung in den verschiedenen Zonen hinsichtlich dieser Personen zu gewährleisten. 50 Gruppen und Sühnemaßnahmen Die Zusammensetzung der Gruppen und der Sühnemaßnahmen wird im einzelnen im Abschnitt II. dieser Direktive behandelt. Sie soll gemäß den nachstehenden allgemeinen Grundsätzen erfolgen: Ein Unterschied soll zwischen der Gefangensetzung von Kriegsverbrechern und ähnlichen Rechtsbrechern und der Internierung von Personen gemacht werden, die gefährlich werden und deshalb in Haft gehalten werden können, weil ihre Freiheit eine Gefahr für die Sache der Alliierten bedeuten würde. Die Zonenbefehlshaber können nach ihrem Ermessen eine Person bewährungsweise in eine niedrigere Gruppe versetzen; ausgenommen hiervon sollen Personen sein, die wegen ihrer Beteiligung an bestimmten Verbrechen als Hauptschuldige überführt worden sind. In jeder Gruppe bleibt es im Ermessen der Zonenbefehlshaber, nötigenfalls Sühnemaßnahmen im Rahmen der in dieser Direktive gesetzten Grenzen abzuändern, um Einzelfällen gerecht zu werden. Die Einteilung aller Schuldigen sowie der Personen, die gefährlich werden können, die Festsetzung der Sühnemaßnahmen sowie die Nachprüfung der einzelnen Fälle ist von den Stellen durchzuführen, die von den Zonenbefehlshabern mit der verantwortlichen Anwendung dieser Direktive beauftragt werden. Die Zonenbefehlshaber und die Spruchkammern sollen berechtigt sein, Personen von einer Gruppe in eine andere einzureihen, sei es in eine niedrigere oder in eine höhere. Die Zonenbefehlshaber können sich nach ihrem Ermessen für die Einreihung, Verhandlung, Nachprüfung deutscher Gerichte bedienen. Um zu verhindern, daß Personen, die unter diese Direktive fallen, sich den Folgen der Direktive durch Umzug in eine andere Zone entziehen, hat jeder Zonenbefehlshaber dafür zu sorgen, daß die anderen Zonen die von ihm angewendeten Methoden für die Ausstellung von Ausweispapieren eingruppierter Personen kennen und verstehen. Für die Durchführung dieser Direktive empfiehlt es sich, daß jeder Zonenbefehlshaber in seiner eigenen Zone Befehle oder Gesetze erläßt, die mit den Bestimmungen und Grundsätzen dieser Direktive übereinstimmen. Die Zonenbefehlshaber sollen untereinander Abschriften solcher Befehle und Gesetze austauschen. Vorausgesetzt, daß derartige Zonengesetze in ihrem wesentlichen Inhalt mit den hier niedergelegten Grundsätzen übereinstimmen, sind die Einzelheiten der Anwendung dem freien Ermessen der Zonenbefehlshaber überlassen, um den örtlichen Bedingungen ihrer Zone gerecht zu werden. In Berlin soll die Alliierte Kommandantura für die Durchführung der Grundsätze und Bestimmungen dieser Direktive verantwortlich sein und die zu diesem Zweck erforderlichen Verordnungen und Befehle erlassen. Das in dieser Direktive von Zonenbefehlshabern für die Durchführung eingeräumte freie Ermessen übt für Berlin die Alliierte Kommandantura aus. Abgesehen von den im Abschnitt II dieser Direktive bestimmten Gruppen und Sühnemaßnahmen sollen diejenigen Personen, die Kriegsverbrechen oder Verbrechen 51 gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit gemäß Kontrollratsgesetz N. 10 begangen haben, nach den Bestimmungen und den im Gesetz Nr. 10 vorgeschriebenen Verfahrensregeln behandelt werden. Abschnitt II Artikel I Gruppen der Verantwortlichen Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen(ausgenommen in dem unten folgenden Falle 5) werden folgende Gruppen gebildet: Hauptschuldige; Belastete(Aktivisten, Militaristen und Nutznießer); Minderbelastete(Bewährungsgruppe); Mitläufer; Entlastete(Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, daß sie nicht schuldig sind). Auszug aus dem Potsdamer Abkommen Artikel III,§ 3(I) a Zu diesem Zweck werde alle Land-, See- und Luftstreitkräfte Deutschlands, SS, SA, SD und Gestapo mit allen ihren Organisationen, Stäben und Ämtern, einschließlich des Generalstabes, des Offizierkorps, der Reservisten, der Kriegsschulen, der Kriegervereine und aller anderen militärischen und halbmilitärischen Organisationen zusammen mit ihren Vereinen und Unterorganisationen, die den Interessen der Erhaltung der militärischen Tradition dienen, völlig und endgültig aufgelöst, um damit für immer der Wiedergeburt oder Wiederaufrichtung des deutschen Militarismus und Nazismus vorzubeugen. Artikel III,§ 3(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen. Artikel III,§ 5 Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegsverbrechen nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhaften und dem Gericht zu übergeben. Nazistische Parteiführer, einflußreiche Nazianhänger und die Leiter der nazistischen Ämter und Organisationen und alle anderen Personen, die für die Besetzung und ihre Ziele gefährlich sind, sind zu verhaften und zu internieren. 52 3. Befehl der SMAD Nr. 124 vom 30. Oktober 1945: Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland  Übersetzung aus dem Russischen B e f e h l des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung, Oberbefehlshaber der Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland Oktober 1945 Nr. 124 Stadt Berlin Betrifft: Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland. Um den Raub und anderen Mißbrauch des Eigentums, das früher dem Hitler-Staat, den Militärbehörden, den durch das Sowjetische Militärkommando verbotenen und aufgelösten Gesellschaften, Klubs und Vereinigungen gehört hat, zu verhindern sowie um dieses Eigentum am rationellsten für die Bedürfnisse der örtlichen Bevölkerung und der Besatzungstruppen auszunutzen, b e f e h l e i c h: 1) das Eigentum, das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee besetzten Territorium Deutschlands befindet und dem deutschen Staat und seinen zentralen und örtlichen Organen,den Amtsleitern der Nationalsozialistischen Partei, deren führenden Mitgliedern und einflußreichen Anhängern, den deutschen Militärbehörden und Organisationen,den von dem Sowjetischen Militärkommando verbotenen und aufgelösten Gesellschaften, Klubs und Vereinigungen, den Regierungen und Staatsangehörigen(physische und juristische Personen) der auf seiten Deutschlands am Krieg beteiligten Länder, Personen, die von dem Sowjetischen Militärkommando durch besondere Listen oder auf eine andere Weise bezeichnet werden, gehört, als beschlagnahmt zu erklären; 2) das herrenlose Gut, das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee besetzten Territorium Deutschlands befindet, in provisorische Verwaltung der Sowjetischen Militärverwaltung zu nehmen;  LHA Schwerin. Ministerpräsidium, Nr. 1458. 53 3) sämtliche deutschen Ämter, Organisationen, Firmen, Unternehmen und sämtliche Privatpersonen, in deren Nutzung sich gegenwärtig das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls aufgezählte Eigentum befindet oder die von einem solchen Eigentum Kenntnis haben, sind verpflichtet, nicht später als binnen 15 Tagen vom Tage der Veröffentlichung dieses Befehls an, eine schriftliche Erklärung über dieses Eigentum an die örtlichen Selbstverwaltungsorgane(Stadt-, Bezirks-, Kreisverwaltungen) einzureichen. In der Erklärung ist genau anzugeben: Art des Eigentums, sein genauer Standort, Besitzverhältnis und sein Zustand am Tage der Erklärungsabgabe. 4) Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane sind verpflichtet, die Richtigkeit der eingereichten Erklärungen über das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls bezeichnete Eigentum nachzuprüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Erfassung und Sicherstellung sämtlichen Eigentums, das sich im betreffenden Bezirk oder Ort befindet und der Beschlagnahme oder der provisorischen Verwaltung unterliegt, zu ergreifen. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane setzen auf Grund der eingereichten Erklärungen und des Materials über das unmittelbar aufgenommene Eigentum eine Gesamtliste des Eigentums auf, das der Beschlagnahme oder der provisorischen Verwaltung unterliegt, und reichen diese Liste nicht später als am 20. November 1945 dem entsprechenden Militärkommandanten ein. 5) Die Militärkommandanten haben eine Kontrolle über die Arbeit der örtlichen Organe bei der Aufnahme und dem Sammeln der Mitteilungen über das in den Punkten 1 und 2 dieses Befehls aufgezählte Eigentum auszuüben und nach Prüfung der von den Selbstverwaltungsorganen eingereichten Listen diese an die Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung der entsprechenden Provinzen und Länder, nicht später als am 25. November 1945, weiterzuleiten. 6) Die Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung der Provinzen und Länder haben die Vollständigkeit und Richtigkeit der Mitteilungen über die Aufnahme des der Beschlagnahme oder der provisorischen Verwaltung unterliegenden Eigentums in den Provinzen und Ländern nachzuprüfen und die von den Militärkommandanten erhaltenen Listen mit ihren eigenen Vorschlägen über eine weitere Ausnutzung dieses Eigentums an den Chef des Wirtschaftsamtes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland nicht später als am 10. Dezember 1945 zu richten. 7) Der Chef des Wirtschaftsamtes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland, Generalmajor Schabalin, hat nicht später als am 25. Dezember 1945 die Vorschläge über die weitere Ausnutzung der als beschlagnahmt oder unter provisorischer Verwaltung stehend erklärten Eigentums zu unterbreiten. 8) Ich mache alle Ämter, Organisationen, Firmen und Unternehmen sowie alle Privatpersonen, in deren Nutzung sich das in den Punkten 1 und 2 aufgezählte Eigentum befindet, darauf aufmerksam, daß sie die volle Verantwortung für dessen Erhaltung und die Sicherung einer reibungslosen Ausnutzung dieses Eigentums entsprechend seiner wirtschaftlichen Bestimmung tragen. Sämtliche Abmachungen über dieses Eigentum, die ohne die Einwilligung der Sowjetischen Militärverwaltung getroffen wurden, werden als ungültig erklärt. 54 9) Die Präsidenten der Provinzen und Länder sind verpflichtet, eine Erfassung(Registrierung) sämtlicher herrenloser Handels-, Industrie- und landwirtschaftlicher Unternehmen, die nicht unter Punkt 1 und 2 dieses Befehls fallen, durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Erhaltung dieser Unternehmen und zur Organisierung einer provisorischen Verwaltung für diese zu ergreifen. Mitteilungen über die wie oben erfaßten Unternehmen richten die Präsidenten der Provinzen und Länder nicht später als am 1. Dezember 1945 an die Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung entsprechender Provinzen oder Länder. 10) Die anliegende Instruktion über die Beschlagnahme und provisorische Verwaltung einiger Eigentumskategorien in Deutschland wird hiermit bestätigt. Der Chef der SMA- der Oberbefehlshaber der Gruppe des Sowjetischen Besatzungsheeres in Deutschland Marschall der Sowjet-Union G. Shukow Verteiler: Präsident 1 Vizepräsidenten 3 Fachabteilungen 2 Dolmetscherbüro 1 4. Befehl der SMAD Nr. 126 vom 31. Oktober 1945: Beschlagnahme des Vermögens der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände  B e f e h l des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration- des Oberkommandierenden der Gruppe der Sowjetischen Okkupationstruppen in Deutschland Oktober 1945 Nr. 126 B e r l i n Betrifft: Beschlagnahme des Vermögens der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Kontrollrates über die Auflösung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände und über die Besitznahme ihres Vermögens  LHA Schwerin. Ministerpräsidium, Nr. 1458. 55 b e f e h l e i c h: 1) das Vermögen, das sich in Deutschland innerhalb des von der Armee besetzten Gebietes befindet und der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihren Gliederung und angeschlossenen Verbänden, die im beiliegenden Verzeichnis aufgezählt sind, gehört, zu beschlagnahmen; 2) alle deutschen Ämter, Organisationen, Firmen, Unternehmungen, alle Privatpersonen, die das erwähnte Vermögen zur Zeit in Benutzung haben oder Kenntnis darüber besitzen zu verpflichten, spätestens bis zum 15. November 1945 eine schriftliche Meldung über dieses Vermögen den örtlichen Selbstverwaltungsorganen einzugeben(Stadtverwaltung, Bezirksverwaltung, Kreisverwaltung); In der Meldung sind genaue Angaben über die Art des Vermögens zu machen und eine Beschreibung seines Zustandes am Tage der Meldung zu geben. 3) die örtlichen Selbstverwaltungsorgane zu verpflichten, die Richtigkeit der vorgelegten Meldungen über das Vorhandensein des Vermögens, das der Beschlagnahme unterliegt, zu überprüfen und notwendige Maßnahmen zum Auffinden und zur Erhaltung des Vermögens, das sich in der betreffenden Stadt oder im betreffenden Kreis befindet und von diesem Befehl betroffen wird, zu ergreifen; Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane stellen auf Grund der erhaltenen Meldungen und Unterlagen über das unmittelbar erfaßte Vermögen ein allgemeines Verzeichnis des Vermögens auf, das der Beschlagnahme unterliegt, und übergeben dieses Verzeichnis spätestens bis zum 25. November 1945 dem Militärkommandanten; 4) die Militärkommandanten zu verpflichten, die Arbeit der örtlichen Organe in der Erfassung und im Sammeln von Nachrichten über das Vermögen, das der Beschlagnahme unterliegt, zu kontrollieren und von den Organen der Selbstverwaltung vorgelegten Verzeichnis überprüfen und sie den Verwaltungschefs der SMA in den entsprechenden Provinzen und föderalen Ländern bis spätestens 5. Dezember 1945 vorzulegen; 5) die Verwaltungschefs der SMA der Provinzen und föderalen Länder zu verpflichten, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über das erfaßte Vermögen, das der Beschlagnahme unterliegt, zu überprüfen, die Verzeichnisse dieses Vermögens zu beglaubigen und sie zusammen mit Vorschlägen über die weitere Verwendung des beschlagnahmten Vermögens dem Chef der Wirtschaftsverwaltung der SMA in Deutschland bis spätestens 20. Dezember 1945 vorzulegen; 6) dem Chef der Wirtschaftsverwaltung der SMA in Deutschland, Gen. Major Schabalin, mir bis spätestens 1. Januar 1945 Vorschläge über die Art der Verwendung des beschlagnahmten Vermögens zu unterbreiten; 7) die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens und das Verfügungsrecht darüber bis zum Eingang weiterer Verfügungen den Verwaltungschefs der SMA in den Provinzen und föderalen Ländern zu übertragen. Die Art der Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens wird in jedem einzelnen Fall je nach der Art und der wirtschaftlichen Bedeutung des Vermögens durch die Verwaltung der SMA bestimmt. 56 8) Wenn sich unter dem beschlagnahmten Vermögen arbeitende Handels-, Industrie-, Bauwirtschafts- oder andere Betriebe befinden, so ist die Verwaltung der SMA der Provinzen und föderalen Länder verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, daß die Beschlagnahme den normalen Gang der Arbeit in den beschlagnahmten Betrieben nicht stört; diese Betriebe werden zur Verwaltung eigens dazu bestimmten Organen oder Personen übergeben. 9) Ich mache alle Ämter, Organisationen, Firmen, Unternehmen und alle Privatpersonen, die das Vermögen, das von diesem Befehl betroffen wird, nutzen, verwalten, oder die darüber verfügen, darauf aufmerksam, daß sie bis zum Übergang dieses Vermögens in die Verwaltung der SMA in den Provinzen und föderalen Länder die volle Verantwortung für die Erhaltung und die ununterbrochene Ausnutzung dieses Vermögens entsprechend seiner wirtschaftlichen Bedeutung tragen. Anlage: Verzeichnis der Gliederungen, deren Vermögen durch diesen Befehl beschlagnahmt wird. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militäradministration— der Oberkommandierende der Gruppe der Sowjetischen Okkupationstruppen in Deutschland Marschall der Sowjetunion G. S h u k o w Mitglied des Militärrates der SMA in Deutschland Generalleutnant F. Bokow Der stellvertretende Chef des Stabes der SMA in Deutschland Generalleutnant M. Dratwin Verteiler: Präsident 1 Vizepräsidenten 3 Fachabteilungen 2 Dolmetscherbüro 1 57 5. Diskussionsbeitrag auf einer Arbeitstagung der Abteilung Personalpolitik der Landesleitung der SED  Genosse Dr. S p r e c h e, Schwerin Betrifft: Befehl 124. Es gibt im Lande Mecklenburg 12 153 Betriebe, die mehr als 20 Mann Belegschaft haben. Enteignet sind davon 163. Der Genosse Warnke hatte einmal gesagt, dieser Befehl 124 muß zum Gegenstand einer Volksbewegung werden. Der Befehl 124 hat den Sinn, Kriegsverbrecher und Nazi-Aktivisten zu entmachten. Es wird hierbei nicht nach persönlicher Schuld gefragt. Es wird ausdrücklich betont, daß der Befehl 124 nicht die Bestrafung von Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten vorsieht, sondern die Entmachtung, dieser Befehl ist somit keine Strafbestimmung. Ich muß schon sagen, daß wir in dieser Richtung nicht gut gearbeitet haben. Die geringe Zahl von 163 Betrieben, die enteignet wurden, ist ein beschämendes Ergebnis für uns. Nicht nur die Bürgerlichen haben sich dagegen gewehrt, daß der eine oder andere enteignet wurde, sondern auch von unserer Partei sind grobe Fehler gemacht worden, die uns nicht hindern sollen, solche Fehler auch heute noch gutzumachen. Meine Ausführungen sollen den Sinn haben, es muß eine Aktion geben, welche das ungesunde Verhältnis umwandelt in ein besseres. Die bürgerlichen Parteien CDU und LDP sind etwa nicht so blöd wie sie bisweilen gehalten werden und stehen nicht etwa auf dem Standpunkt, daß der Befehl 124 schlecht oder zu sabotieren sei. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn man irgend einen Verantwortlichen aus diesen Kreisen fragt, so wird man stets die Anwort erhalten, der Befehl 124 wird unbedingt bejaht. Die Taktik der CDU und LDP geht aber dahin, Einzelfälle zum Scheitern zu bringen. Wie diese Enteignungen vor sich gegangen sind, wißt Ihr alle. Es erfolgte Anzeige oder amtliche Feststellung über den Personenkreis, der nach Befehl 124 zu sequestrieren war. Der Block setzte sich zusammen, fällte einen Beschluß. Diese Beschlüsse wurden dann dem Amt für Sequestrierung und Beschlagnahme nach Schwerin zugesandt und zum Schluß der Landeskommission weitergereicht. Die Landeskommission entschied endgültig darüber mit Stimmenmehrheit, ob eine bestimmte Person mit ihrem Vermögen auf die Liste A, d.h. Enteignung, auf die Liste B, Rückgabe, Liste C,(unter amtlicher Verwaltung) zu setzen war. Es ist in vielen Fällen eine Entscheidung getroffen worden, die nicht den Wünschen unserer Genossen entsprach. In jedem Falle konnte die Landeskommission immer nur über das Material entscheiden, was vorgelegt war von den örtlichen AntifaBlocks. Wenn also hinterher von den örtlichen Stellen gesagt wurde, diese Entscheidung sei falsch, dann lag es in der Regel daran, daß das vorgelegte Material unvollständig war.  LHA Schwerin. BPA Schwerin, Nr. IV/L/2/5/165. 58 Wenn wir uns hier zusammengefunden haben, um über den Befehl 124 zu sprechen, dann kann der Sinn nicht der sein, etwa das zu loben, was wir geleistet haben, sondern der Sinn kann nur der sein, Kritik zu üben und sogar derbe Kritik. Genosse Dr. Spreche gab dann noch einige Beispiele aus seiner Praxis bekannt. Es ist folgender Fall passiert:„Ein Mann wird von der Roten Armee verhaftet weg en Ausländer-Mißhandlung. Es liegt urkundliches Material vor, übrigens ein einzig dastehender Fall, daß urkundliches Material über Ausländer-Mißhandlung vorliegt und zwar aus dem Jahre 1942 und 1943. Vom Jahre 1942 liegt das Protokoll vor mit der OriginalUnterschrift des Ausländers, der vor den Nazibehörden erklärte, ich bin ca. 4 Monate bei dem und dem Bauern beschäftigt und wurde dort 4- 5 mal mißhandelt. Er beweist dieses durch seine Striemen, die er am Körper hatte. Er ist mit Stöcken geschlagen worden. Der Bauer wird von dem Nazibürgermeister verwarnt und mit Anzeige bedroht. Aus dem Jahre 1943 liegt ein Originalbrief vor, in welchem der Nazibürgermeister den Bauern verwarnt. Der Ortsvorstand der SED(den Namen will ich nicht nennen) stellte jetzt eine Bescheinigung aus, daß die Familie eine hochanständige Familie in politischer und persönlicher Beziehung sei und der Ortsvorstand der SED sehe es als seine Pflicht an, den Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen und sie in jeder Weise zu rehabilitieren. Die Frau des Bauern, die nicht mißhandelt hat, schrieb einen Brief an die LDP, legte das Zeugnis der SED bei und schrieb dazu: Ich bitte auch Ihre Dienststelle, diesen Fall zu untersuchen, damit dem ganzen Volk Gelegenheit gegeben wird, das Unrecht zu sehen. Die LDP legte diese Bescheinigung der SED vor und ebenfalls den Brief von der Frau. Der örtliche Antifablock befürwortete daraufhin die Rückgabe der Wirtschaft.“ Wie ist es möglich, daß unsere Partei für die Naziaktivisten eintritt und solche Bescheinigungen ausstellt? Es ist erschütternd! Ich bitte Sie, meine Ausführungen zum Anlaß zu nehmen, um die Dinge noch einmal zu betrachten. 59 6. Gesetz Nr. 4 zur Sicherung des Friedens durch Überführung von Betrieben(Eigentumskategorien) der faschistischen und Kriegsverbrecher in die Hände des Volkes vom 16. August 1946  Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärverwaltung, Oberbefehlshaber der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland, hatte durch Befehl vom 30. Oktober 1945(Nr. 124) einige Eigentumskategorien, die früher dem Hitlerstaat, den Hitlerbehörden, den verbotenen und aufgelösten Gesellschaften, Klubs, Vereinigungen und Kriegsverbrechern gehört haben, als sequestriert, und durch Befehl vom 31. Oktober 1945(Nr. 126) das Vermögen der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände als beschlagnahmt erklärt. Die sowjetischen Besatzungsbehörden hatten diese Beschlagnahmungen durchgeführt, damit die Fabriken, Werke und gewerblichen Betriebe erhalten und vor Zerstörungen und Mißbrauch und Verschleuderung bewahrt blieben. Da die Sowjetische Militärverwaltung dem deutschen Volke gegenüber keine Rachepolitik verfolgt, sondern bestrebt ist, ihr die normale Existenz, die friedliche Arbeit und den Wiederaufbau im Lande auf neuen, demokratischen Grundlagen zu sichern, hat die Sowjetische Militärverwaltung in einer Weise, für die die deutsche Bevölkerung dankbar ist, das beschlagnahmte und sequestrierte Vermögen an die Landesverwaltung übergeben und sie so dem deutschen Volke erhalten. Durch Befehl Nr. 97 vom 29. März 1946 wurden die Vorbereitungen zur Übergabe des gesamten nach den Befehlen Nr. 124/126 der Sowjetischen Militärverwaltung beschlagnahmten Eigentums der Faschisten und Kriegsverbrecher sowie des Eigentums der faschistischen Parteien und ihrer Gliederungen an die deutschen Verwaltungsorgane getroffen. Die Sowjetische Militärverwaltung hat als ausdrückliches Ziel der Verordnung die rationelle und effektive Verwendung dieses Eigentums für den Bedarf der deutschen Bevölkerung bezeichnet. Durch Befehl Nr. 154/181 vom 21. Mai 1946 ist alles in der sowjetischen Besatzungszone beschlagnahmte Eigentum den deutschen Verwaltungsbehörden zur Kompetenz übergeben worden. Nach dem Befehl Nr. 145 vom 10. August 1946 der Sowjetischen Militärverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Überführung des Eigentums nunmehr vorzunehmen Nachdem alle Schichten der Bevölkerung den Ruf nach endgültiger Überführung des Eigentums in die Hände des Volkes erhoben haben, hat die Landesverwaltung nach einstimmigem Beschluß des Rechtsausschusses der Beratenden Versammlung das nachfolgende Gesetz, das der Sicherung des Friedens durch Entmachtung der faschistischen und Kriegsverbrecher dient, beschlossen: § 1 Das gesamte, durch die Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung Nr. 124/126 vom 30./31. Oktober 1945 erfaßte Vermögen der faschistischen und Kriegsverbrecher, der Führer und aktiven Verfechter der Nazipartei und des Nazistaates sowie die  LHA Schwerin. Amtsblatt der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Jahrgang 1946. Bibl., Nr. 11597. 60 Betriebe und Unternehmungen, die aktiv dem Kriegsverbrechen gedient haben, werden, soweit sie sich im Gebiet der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern befinden, zugunsten der Landesverwaltung enteignet. § 2 Die gewerblichen Betriebe, Beteiligungen, Rechte und Vermögenswerte, die durch Beschluß der Landeskommission auf Liste A(Enteignung) verwiesen sind, gehen auf Grund dieses Gesetzes in das Eigentum der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern über. Der Eigentumsübergang erfolgt ohne Entschädigung an die bisherigen Eigentümer oder sonstigen Berechtigten. Der Eigentumsübergang erfolgt unter Wegfall der bis zum 9. Mai 1945 entstandenen Verbindlichkeiten einschließlich der dinglichen Lasten. Die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach dem 9. Mai 1945 entstandenen Verbindlichkeiten des Betriebes sind von dem neuen Eigentümer zu übernehmen. Die einer dinglichen Last zugrunde liegende persönliche Forderung gegen den bisherigen Eigentümer oder bisherigen Berechtigten bleibt unberührt. Grunddienstbarkeiten verkehrs- und nachbarrechtlicher Natur(z.B Wege- und Wasserrechte) bleiben bestehen. In besonderen Fällen kann der Präsident des Landes nach billigem Ermessen an dritte Personen, die durch die Enteignung einen Schaden erleiden, eine Entschädigung gewähren. § 3 Diejenigen Betriebe, Beteiligungen, Rechte und sonstigen Vermögenswerte, die durch Beschluß der Landeskommission auf Liste B(Rückgabe) verwiesen sind, werden aus der Sequestration entlassen und den Eigentümern zurückgegeben. Die Rückgabe erfolgt durch einfache Mitteilung der Landesverwaltung an die Betroffenen. § 4 Diejenigen herrenlosen oder als herrenlos bezeichneten Betriebe, Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte, die durch Beschluß der Landeskommission auf Liste C(Verwaltung) verwiesen sind, werden in die einstweilige Verwaltung des Landes MecklenburgVorpommern übernommen. Die Eigentumsverhältnisse werden durch diese Übernahme nicht geändert. Während der Dauer der einstweiligen Verwaltung steht die ausschließliche Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte der Landesverwaltung MecklenburgVorpommern oder den von ihr beauftragten Behörden oder Personen zu. Etwaige Verfügungen der bisherigen Berechtigten oder anderer Nichtberechtigter sind nichtig. Die endgültige Bestimmung über die in Liste C verzeichneten Betriebe und Vermögenswerte trifft die Landesverwaltung auf Vorschlag der von der Landesverwaltung, Abteilung Innere Verwaltung zu berufenden Landeskommission für amtliche Verwahrung. Die Landeskommission setzt sich aus je zwei Vertretern der drei antifaschistischen Parteien, des FDGB, der Industrie- und Handelkammer, der Handwerkskammer und der Landesverwaltung zusammen. Der Vorschlag der Landeskommission und die selbständige Bestimmung(§ 4 Abs. 2) der Landesverwaltung kann dahin gehen, daß die Betriebe oder Vermögenswerte den bisherigen Eigentümern oder ihren Rechtsnachfolgern zurückgegeben werden; 61 eine Enteignung zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen wird; die Verwaltung durch die Landesverwaltung auf Zeit fortgesetzt wird. § 5 Schadensersatzansprüche aus der Beschlagnahme der in den§§ 1 bis 4 bezeichneten Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerte werden ausgeschlossen. § 6 Die Landesverwaltung kann die ihr nach§ 2 übertragenen Betriebe und Vermögenswerte ganz oder teilweise an Selbstverwaltungskörperschaften der Städte, Landkreise und Gemeinden, an Genossenschaften, Gewerkschaften, andere Körperschaften oder Privatpersonen übertragen. § 7 Die Einnahmen aus einer Verwertung der enteigneten Betriebe und Vermögenswerte sind zweckgebunden, sie sind im Lande Mecklenburg-Vorpommern zur Wiedergutmachung des dem deutschen Volke durch den Hitlerstaat zugefügten Schadens und zum Wiederaufbau der durch den Hitlerkrieg zerstörten Vermögenswerte zu verwenden. § 8 Die Durchführung dieses Gesetzes und der Erlaß von Ausführungsbestimmungen obliegt der Landesverwaltung, Abteilung Innere Verwaltung, die auch Verfahrensvorschriften für die Tätigkeit und Berufung der Landeskommission erläßt. § 9 Jede Verfügung über das Vermögen oder Vermögensteile der enteigneten Betriebe oder sonstigen Vermögenswerte durch die bisherigen Inhaber ist bis zur tatsächlichen Besitzergreifung durch die Landesverwaltung untersagt. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr und mit Geldstrafe in unbeschränkter Höhe oder mit einer dieser Strafen bestraft. Gleiche Strafe trifft denjenigen, der Sachen oder Gegenstände, die unter die Enteignung fallen, an sich nimmt oder erwirbt. Treuhänder und Verwalter von Unternehmen, die nach§ 3 den Eigentümern zurückgegeben werden, haben sich jeder Verfügung, die nicht im ordnungsmäßigen Geschäftsvorgang erfolgt, zu enthalten. Zuwiderhandlungen werden nach§ 9 Abs. 2 dieses Gesetzes bestraft. § 10 Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Schwerin, den 16. August 1946 Der Präsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern H ö c k e r Die Vizepräsidenten Warnke Möller Grüneberg 62 7. Weisung der Landesregierung zur Entnazifizierung  - Abschrift Der Präsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Innere Verwaltung Az.: Sekr. W. 1623 Schwerin, 14. Oktober 1946 Schwerin, 14. Oktober 1946 An den Landesvorstand der SED den Landesvorstand der CDU den Landesvorstand der LDP und den Landesvorstand des FDGB Gemäß der Direktive Nr. 24 des Alliierten Kontrollrats vom 21.1.1946 muß die Entnazifizierung aller in öffentlichen und halböffentlichen Ämtern und verantwortlichen Stellungen der großen Industriebetriebe Beschäftigten vorgenommen werden. Auf Grund dieser Direktive sind bereits bei den Landräten und Oberbürgermeistern aus Vertretern aller antifaschistischen Parteien und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes entsprechende Kommissionen gebildet worden. Um die Entnazifizierung der Angestellten der zentralen Behörden bei der Landesverwaltung, Oberpostdirektion Schwerin und Reichsbahndirektion Schwerin ebenfalls durchführen zu können, erweist es sich als notwendig, daß hierzu aus je 2 Vertretern der obengenannten Organisationen eine Kommission gebildet wird. Als Vorsitzender dieser Kommission ist von mir der Leiter des Personalrates der Landesverwaltung Kundermann beauftragt worden. Ich bitte, mir umgehend je 2 Vorschläge zu benennen und in beiliegende Liste einzutragen. Der Präsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Abt. Innere Verwaltung In Vertretung gez. Warnke  LHA Schwerin.BPA Schwerin, IV/2/5/162. 63 8. Anweisung der Landesregierung Mecklenburg zur Verwertung des eingezogenen Nazivermögens  Ministerium für Innere Verwaltung und Planung Schwerin, den 5. Juli 1948 An das Amt zum Schutz des Volkseigentums h i e r Betr.: Verwertung des auf Grund des Befehls Nr. 201 eingezogenen Nazivermögens Auf Grund des Befehls Nr. 201 gemäß§ 22 der Ausführungsbestimmung Nr. 3 fällt das eingezogene Vermögen den Ländern zu. Da die Strafkammer bereits verschiedene Urteile ausgesprochen hat, wo das Vermögen ganz oder teilweise einzuziehen ist, erweist es sich als notwendig, dafür eine besondere Stelle zwecks Einziehung verantwortlich zu machen. In Anbetracht dessen, daß dieses eingezogene Vermögen nicht, wie es in der Strafvollstreckungsordnung heißt, dem Justizfiskus, sondern dem Lande zufällt, wird daher nach Besprechung das Amt zum Schutz des Volkseigentums mit der Einziehung der Vermögen beauftragt. Das Amt zum Schutz des Volkseigentums erhält durch das Ministerium des Innern jeweils die Anweisung, auf Grund welcher Beschlüsse und in welcher Höhe nach Rechtskräftigwerden des Urteils das Vermögen eingezogen werden muß. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß in den Fällen, wo durch Gerichtsurteil das gesamte Vermögen eingezogen wird, auch die alten Bankkonten mit eingezogen werden müssen, anderenfalls sonst der Zustand eintreten würde, daß die ehemaligen Nazis, denen durch Gerichtsurteil das Vermögen beschlagnahmt wird, eine Aufwertung ihrer alten Konten erhalten. Im Auftrage: gez. Kundermann  LHA Schwerin. MDI, Nr. 654. 64 9. Schreiben des Militär-Kommandanten von Franzburg-Barth zur Säuberung der Verwaltung von„faschistischen Elementen“  An den Herrn Landrat Kopie: den Militärkommandanten der Bezirke des Kreises Franzburg-Barth Auf Grund des Befehls des Chefs der SMA Verwaltung der Provinz MecklenburgVorpommern laut N 44 vom 3.11.45 hat der Milit. Kommandant des Kreises FranzburgBarth b e f o h l e n: Es ist sofort eine Prüfung der gesamten Angestellten des Finanzamtes und der Kreditorganisationen durchzuführen auf Grund einer Säuberung von faschistischen Elementen und am 30.11.45 zu 20.00 Uhr ist mir die Meldung nach folgendem Muster zu schicken: B e r i c h t über die Anzahl der Angestellten in deutschen Behörden Finanzabteilung Banken und ihre Abteilungen Sparkassen und die Filialen Anzahl der Angestellten Gesamt darunter gewesene Mitglieder der faschistischen Partei und deren angegliederten Organisationen Anzahl der Angestellten Gesamt darunter gewesene Mitglieder der faschistischen Partei und deren angegliederten Organisationen Anzahl der Angestellten Gesamt darunter gewesene Mitglieder der faschistischen Partei und deren angegliederten Organisationen Gehilfe des Militär-Kommandanten in wirtschaftlichen Fragen Major Dozenko  LHA Schwerin. Rat des Kreises Stralsund, Nr. 39. 65 10. Hinweis zum Umgang mit Vermögenswerten, die durch Feldgerichtsurteil der Besatzungsmacht eingezogen wurden  Herrn Minister Bick im H a u s e Schwerin Schloßstr. 2 Die/Kr. Mai 1950 Überführung von Vermögenswerten in das Volkseigentum, welche durch Kriegstribunal eingezogen wurden. Durch die Sowjetische Militärkommandantur wurden im Lande Mecklenburg in Form von Feldgerichtsurteilen Enteignungen durchgeführt. Die Enteignungen erstreckten sich nach Maß der Straftat auf das persönliche Eigentum des Verurteilten. Das Vermögen wurde durch den jeweiligen Kreiskommandanten der Gemeinden oder den Kreisen bzw. Städten zur treuhänderischen Verwaltung übergeben. Auch wurden auf ausdrückliche Anordnung Vermögenswerte an bestimmte Personen verkauft oder die Bodenreform wurde als Eigentümer der Vermögenswerte eingesetzt. Urteile hierfür liegen nicht vor. Es bestehen jedoch in einigen Fällen Übergabeprotokolle. Ebenfalls sind irgend welche Durchführungsbestimmungen für Feldgerichtsurteile nicht vorhanden. Eine Überführung der Vermögenswerte in das Volkseigentum konnte aufgrund der hierfür fehlenden gesetzlichen Bestimmungen nicht erfolgen. Die eingezogenen Vermögenswerte befinden sich zur Zeit in treuhänderischer Verwaltung. Da dieser Zustand auf die Dauer nicht tragbar ist und zu gewissen Schwierigkeiten führt, stellen wir den Antrag, einen Ministerratsbeschluß herbeizuführen, der die Überführung der durch Kriegstribunal eingezogenen Vermögenswerte in das Volkseigentum beinhaltet. Im Auftrag:(Neuwirth) an die Reg. d. Deutschen Demokratischen Republik Ministerium des Innern - HA. Amt z. Schutze d. Volkseigentums B e r l i n NW 7 Luisenstr. 46 zur Kenntnis.  LHA Schwerin. MDI, Nr. 3637. 66 11. Aus dem Protokoll einer Sitzung des Blocks antifaschistisch-demokratischer Parteien zur Entnazifizierung  Schwerin, den 1. Sept. 1947 An die Personal-Abteilung Genossin Kundermann im H a u s e Auf der Blocksitzung am 1. September 1947 wurde Einigung erzielt in folgenden Punkten zur Durchführung des Befehls Nr. 201: 1) Große Strafkammer in Schwerin. Zusammensetzung: 2 Berufsrichter 3 Schöffen Insgesamt sollen vom Block 9 Schöffen vorgeschlagen werden, d.h. also, bei einer Besetzung mit 3 Schöffen noch zweimal drei Vertreter. Diese neun Vertreter sollen gestellt werden: SED 2 CDU 2 LDP 2 FDGB 1 VVN 1 DFB 1 2) Kleine Strafkammer in Schwerin, Rostock und Greifswald Zusammensetzung: 1 Berufsrichter 2 Schöffen Für jede Kammer sollen 3 x 2 Schöffen, das sind 6 Schöffen für die oben angegebenen Kammern vorgeschlagen werden. Insgesamt also 18. Diese sechs Schöffen sollen gestellt werden:  LHA Schwerin. BPA Schwerin, IV/L/2/5/163. 67 SED 1 CDU 1 LDP 1 FDGB 1 VVN 1 DFB 1 3) Landesentnazifizierungskommission Zusammensetzung: Innenministerium 11 Mitglieder Die Mitglieder werden gestellt: SED 2 CDU 2 LDP 2 FDGB 1 VVN 1 VdgB 1 Frauen 1 FDJ 1 4) Kreisentnazifizierungskommission 21 Landkreise und 6 Stadtkreise Zusammensetzung: Landrat bzw. Oberbürgermeister und 7 Vertreter. Die Mitglieder werden gestellt: SED CDU LDP FDGB 1 VVN FDJ DFB 1 1 1 1(in den Städten 1 Vertreter VVN, Landkreise VdgB) 1 1 (Über die Anzahl erfolgte keine Einigung- CDU wünschte nur 5 Mitglieder) Termine: Bis Dienstag, dem 2. Sept. 10.00 Uhr an den Block melden(LDP): Vertreter unserer Partei für die Große Strafkammer. Bis Dienstag, dem 2. Sept. 10.00 Uhr an die Landesregierung, Herrn Ministerialdirigenten Kundermann: Vertreter unserer Partei für die Landes-Entnazifizierungskommission. Die Vorschläge für die Kleinen Strafkammern bzw. Kreis-Entnazifizierungskommissionen werden von den Blocks der entsprechenden Kreise gemacht. Wichtig ist aber, daß wir für die Kleinen Strafkammern in Schwerin, Rostock und Greifswald die Vorschläge von hier aus überprüfen. 68 12. Protokoll einer Sitzung der Entnazifizierungskommission des Kreises Neustrelitz  Nur für die Personalakten P r o t o k o l l Die Entnazifizierungskommission des Kreises Neustrelitz trat am 11.11.1947 um 10.00 Uhr in Wesenberg, Hotel Koeppen, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, und es nahmen folgende Mitglieder daran teil: Stellv. Vorsitzender: Berichterstatter: LDP: CDU: FDGB: VdgB: FDJ: Dem. Frauenbund: K. 5 Herr B. Herr O. Herr S. Herr S. Herr M. Herr W. Herr W. Frau L. Pol.-Ob.-Wm. S. Die Kommission verhandelte über den Landwirt Herrn D. geb. am 11.8.1885 in Z., Aufenthaltsort jetzt unbekannt, Mitglied der NSDAP seit 1932, Amtsleiter, SA ebenfalls von 1933, Sturmführer. Von seiten der Schutzpolizei Wesenberg wird D. beschuldigt, den Fischer H., wohnhaft in Wesenberg, im Juli 1943 beim Oberstaatsanwalt in Rostock denunziert zu haben, worauf derselbe zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. H. wurde zu der Sitzung geladen und erhielt seine Aussagen, die bereits schriftlich festgelegt sind, aufrecht. Er erklärte, daß D. in dem gegen ihn anhängigen Verfahren als Belastungszeuge aufgetreten war und der Vernehmungsrichter ihm gesagt hätte, daß D. der Anzeigende war. Gegen D. wurde in Abwesenheit verhandelt. Aus der Öffentlichkeit brachte sonst niemand Belastungsmaterial gegen D. vor. Die Kommission zog sich daraufhin zur Beratung zurück und verkündete folgenden Beschluß: „Der Angeschuldigte fällt unter den in§ 7, AB. Nr. 2, aufgeführten Personenkreis. D. gehörte der ehemaligen NSDAP seit dem Jahre 1932 an. Nach der Feststellung der Schutzpolizei Wesenberg war er fernerhin Amtsleiter der ehemaligen NSDAP in Z. Durch seine Stellung und Tätigkeit hat er die nationalsozialistische Gewaltherrschaft wesentlich gefördert. Durch die Aussagen des Zeugen H. und durch die be LHA Schwerin. Landgericht Güstrow, Kleine Strafkammer, ohne Sign. 69 glaubigte Abschrift der Anklageschrift gegen den letztgenannten Zeugen ist erwiesen, daß D. den Zeugen H. wegen seiner politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus bei der Geheimen Staatspolizei denunziert hat, wodurch dieser zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten wegen Vergehen gegen das Heimtückegesetz verurteilt wurde. Aufgrund dieser Tatsache ist der Angeschuldigte als Aktivist im Sinne der Direktive 38, Abschnitt II, Artikel III, A, I, Ziff. 1 und 8 anzusehen und ist damit in der Gruppe der Belasteten eingestuft worden. Da somit Tatsachen vorliegen, die eine strafrechtliche Verfolgung erforderlich erscheinen lassen, ist der Fall der Anklagebehörde zur weiteren Verfolgung zu übergeben. Da D. flüchtig ist und wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe, ist der Fahndungsdienst einzuleiten und seine Inhaftnahme zu veranlassen. Unabhängig von den gegen D. zu erwartenden Strafen werden nachstehende Sühnemaßnahmen gegen ihn verhängt: Er verliert auf Lebenszeit das aktive und passive Wahlrecht sowie das Recht, sich irgendwie politisch zu betätigen oder Mitglied einer politischen Partei sowie Mitglied einer Gewerkschaft oder einer wirtschaftlichen oder beruflichen Vereinigung zu sein. Auf die Dauer von 10 Jahren nach einer Freilassung ist ihm untersagt: 1) in einem freien Beruf oder selbständig in irgendeinem gewerblichen Betrieb tätig zu sein, sich an einem solchen zu beteiligen oder dessen Aufsicht oder Kontrolle auszuüben, 2) in nichtselbständiger Stellung anders als in gewöhnlichster Arbeit beschäftigt zu sein, 3) ein Kraftfahrzeug zu halten. unterliegt Wohnraum- und Aufenthaltsbeschränkungen. Gegen die seitens der Kommission verhängten Sühnemaßnahmen steht dem Angeschuldigten das Recht der Berufung an die Landesentnazifizierungskommission Schwerin innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage der Bekanntgabe des Beschlusses, zu.“ Kreisentnazifizierungskommission: gez. W. gez. P. gez. S. gez. M. gez. W. 70 13. Eröffnungsbeschluß zu einem Gerichtsverfahren  E r ö f f n u n g s b e s c h l u ß Der Angestellte W., geb. 14.8.92 in T., wohnhaft in Rostock, verheiratet, weder Mitglied der NSDAP noch einer ihrer Gliederungen, ab Juli 45 Angehöriger der KPD, später SED, angeblich nicht vorbestraft, wird beschuldigt, nach dem 8. Mai 45 durch Erfindung und Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des Deutschen Volkes gefährdet zu haben, indem er Ende November 1947 den Bezirksältesten in Rostock verdächtigte, gegen eine Bestechungssumme die Entnazifizierung eines politisch Belasteten zu dessen Gunsten durchzuführen. Verbrechen gemäß Absch. II Art. III, A III der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12.10.46. Er ist dieser Straftat hinreichend verdächtigt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird daher gegen ihn das Hauptverfahren vor der Kl. Strafkammer des LG. Güstrow, Zweigst. Rostock(Befehl 291 der SMAD) eröffnet. Rostock, den 5.3.48 Kleine Strafkammer des LG Güstrow Zweigstelle Rostock 14. Anklageschrift gegen einen Beschuldigten  Kriminalamt Rostock Dienststelle Güstrow Untersuchungsorgan: Tgb.-Nr. 2/47 Güstrow, den 2. Januar 1948 An die Kleine Strafkammer in R o s t o c k A n k l a g e s c h r i f t Der Schneider K. geb. am 23.9.96 in S., wohnhaft in Güstrow,  LHA Schwerin. Landgericht Güstrow, Zweigstelle Rostock, ohne Sign.  LHA Schwerin. Landgericht Güstrow, Zweigstelle Rostock, ohne Sign. 71 in Untersuchungshaft in Dreibergen/Bützow, angeblich nicht vorbestraft, wird auf Grund des Befehls 201 der SMAD, vom 16.8.47 als Belasteter angeklagt: 1) von 1934 bis 1945 durch Wort und Tat und durch Einsetzen seines persönlichen Ansehens wesentlich zur Begründung, Stärkung und Erhaltung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beigetragen zu haben. 2) Seit 1934 der SA, und zwar seit 1937 als Scharführer, und seit 1.5.1937 der NSDAP angehört zu haben. Verbrechen nach Direktive 38 zu 1) Abschnitt II, Art. III, Gruppe A, Abs. II, Ziffer 1. zu 2) Anhang A, Abschnitt II, Gruppe E, Ziffer 3 und Anhang A, Abschnitt III, Ziffer 5. Wesentliches Ermittlungsergebnis: Der Beschuldigte hat das Schneiderhandwerk erlernt und von 1915 bis 1918 den ersten Weltkrieg mitgemacht. 1921 hat er in Güstrow eine Herren- und Damenschneiderwerkstatt eröffnet. Im November 1934 ist er der SA beigetreten und im Jahre 1937 zum Sanitäts-SA-Scharführer befördert worden. Seine Tätigkeit bei der SA bestand darin, Übungen und Ausbildungen von Sanitätern durchzuführen. Am 1.5.37 ist er der NSDAP beigetreten. Er hat sich neben seiner SA-Tätigkeit rührig an der Parteiarbeit beteiligt, insbesondere Haussammlungen durchgeführt und an Parteiversammlungen und Kundgebungen teilgenommen. Hierbei ist er immer in Uniform erschienen. Bei abfälligen Äußerungen über die Partei hat er immer mit Nachdruck erklärt, daß er mit der Idee des Nationalsozialismus vollkommen einverstanden sei. Er hat darauf gedrungen, daß sein Gruß„Heil Hitler“ immer erwidert wurde. Der Beschuldigte hat im März 1945 von dem Kraftfahrer Wedel im parteilichen Auftrag die Unterschrift dahingehend verlangt, daß dieser sich verpflichten sollte, beim Einmarsch der Roten Armee in Güstrow zu bleiben und die Stadt zu verteidigen. Dem Beschuldigten kann nicht nachgewiesen werden, daß er aktiv am Synagogenbrand beteiligt gewesen ist. Als Mitglied der Feuerwehr wurde er alarmiert und seine Tätigkeit beim Brand bestand darin, die angrenzenden Häuser zu schützen. Beweismittel: 1) Eigene Angaben des Beschuldigten 2.) Zeugnisse a) des Gastwirts D. b) des Kraftfahrers W. c) des Kassenleiters L. Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Hauptverhandlung vor der Kleinen Strafkammer in Rostock stattfinden zu lassen. Der Leiter der Kriminaldienststelle Güstrow -Untersuchungsorgangez. Unterschrift 72 15. Urteil in einem Gerichtsverfahren nach Befehl Nr. 201 der SMAD  Ausfertigung Im Namen des Volkes! S t r a f s a c h e gegen die Ehefrau B. aus Güstrow wegen Verbrechen gegen den Befehl 201 der SMAD hat die Kl. Strafkammer des LG. Güstrow, Zweigstelle Rostock in der Sitzung vom 19.3.48 in Güstrow, an welcher teilgenommen haben: Landgerichtsrat S., als Vorsitzender Herr B., Rostock Herr S., Rostock, als Schöffen Staatsanwalt F., als Vertreter der Staatsanwaltschaft Justizangestellte S., als Protokollführerin für Recht erkannt: Die Angeklagte ist gemäß Abschn. II Art. III A III der Kontrollratsdirektive N. 38 vom 12. 10. 46 Verbrecher. Gegen sie werden folgende Sühnemaßnahmen verhängt: Internierungslager auf die Dauer von 8 Monaten, zwecks Wiedergutmachungs- u. Aufbauarbeiten. Die erlittene U-Haft wird in voller Höhe auf die erkannte Strafe angerechnet. Auf die übrigen gemäß Art. LILX Ziffer 3- 9 vorgesehenen Sühnemaßnahmen wird erkannt. Die Kosten des Verfahrens fallen der Angeklagten zur Last. Von Rechts wegen!  LHA Schwerin. Landgericht Güstrow, Zweigstelle Rostock, ohne Sign. 73 16. Vorläufiger Einstellungsbeschluss eines Verfahrens  Kriminalamt Rostock Dienststelle Neustrelitz Untersuchungsorgan Tgb. Nr.: 262/47 Neustrelitz, den 16.3.1948 Vorläufiger Einstellungsbeschluß Es wird beantragt, das gegen den Pensionär L. zuletzt wohnhaft in W., z. Zt. in Haft bei der NKWD. eingeleitete Verfahren vorläufig einzustellen. Begründung: Der Angeschuldigte war vor 1933 Mitglied der NSDAP und sehr aktiv für die Nazibewegung tätig. Nach der Machtübernahme bekleidete er die Funktion eines Zellenleiters. Auf Grund seiner faschistischen Einstellung verstand er es, daß der Antifaschist C. für ihn zur Wehrmacht eingezogen wurde. L. führte eine Liste mit einer Aufstellung von 20 Antifaschisten, die er kurz vor dem Zusammenbruch der Gestapo ausliefern wollte. Als Beweismaterial dienen: 1. Zeugenaussage W. 2. Zeugenaussage C. 3. Zeugenaussage G. 4. Zeugenaussage W. Da der Angeschuldigte sich z.Zt. bei der NKWD. in Haft befindet, wird das Verfahren polizeilicherseits vorläufig eingestellt. gez. G., Krim.-Ass. Angehöriger d. Untersuchungsorgans  LHA Schwerin. Landgericht Güstrow, Zweigstelle Rostock, ohne Sign. 74 17. Einspruch des Generalstaatsanwalts gegen eine Anklage  Der Generalstaatsanwalt G.-Nr.: AR 2209/48 Bi./Ka. Schwerin, 24. Dez. 1948 An den Herrn Oberstaatsanwalt beim Landgericht in G ü s t r o w Betr.: Befehl 201- Bauingenieur K., Fürstenberg Teilen Sie bitte der Kreispolizei- Untersuchungsorgan Neustrelitz- mit, daß ich die Anklage in dieser Form gegen K. ablehne. Der Abschlußbericht der Polizei vom 10.12.1948 beweist, daß die mit dieser Sache beauftragten Polizeiangestellten jegliches Verständnis für die Anwendung des Befehls 201 in dieser Sache vermissen lassen. Was tut z.B. die Bemerkung in der Anklage, daß„K. unsere demokratische Presse zu schmälern versucht und dem Eintritt in die SED eine Arbeitsentlassung vorzieht und diese Partei dadurch in ihrem öffentlichen Ansehen schädigte.“ In dem Abschlußbericht wird weiter geschrieben:„Er verstieg sich sogar dazu, daß er b ehauptet, die für die Verbreitung derartiger Nachrichten verantwortlichen Redakteure müßten aufgehängt werden.“ Ich habe versucht, diese Äußerungen in den Vernehmungspr otokollen festzustellen, habe diese Bemerkung aber nirgends finden können. Interessant für mich ist auch in dem Abschlußbericht die Bemerkung,„in sein en nicht zu Papier gebrachten Angaben will er Glauben machen, daß das Unternehmen auf sein Ausscheiden darum Wert legt, weil er von unerlaubtem Materialverkauf Wissen hat. Es wird richterlichen Entscheides bedürfen, ob diese Entschuldigung gegen seine Verfehlungen strafmildernden Einfluß haben.“ Nach den Unterlagen, die mir mit den Akten vorliegen, ist ein Haftbefehl nicht zu bestätigen. Sprechen Sie bitte mit dem verantwortlichen Kreispolizeichef und da die Anzeige nach dem Abschlußbericht von der Arbeitsleitung der SED in Fürstenberg kam auch mit dem verantwortlichen Kreissekretär Herrn Büttner in Neustrelitz über diese sonderbare Aussage. Es mag ja sein, daß der Mann untragbar ist für seine Stellung im Betrieb; aber ich muß es ablehnen, daß man politische Meinungsverschiedenheiten in dieser Weise austrägt. Die Akten reiche ich wieder zurück. Anlage: 1 Akte Bick  LHA Schwerin. Generalstaatsanwalt, Nr. 549. 75 18. Amnestie nach Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. März 1948  Aus dem Russischen B e f e h l des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Oberbefehlshaber der Gruppe Sowjetbesatzungstruppen in Deutschland März 1948 Nr. 43 Berlin, 18.3.48 Inhalt: Über die Amnestie anläßlich des 100. Jahrestages der Revolution von 1848 in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Anläßlich des 100. Jahrestages der Revolution von 1848 in Deutschland, welche unter dem Banner des Kampfes für eine einheitliche demokratische deutsche Republik gegen die Kräfte der Reaktion begangen wurde, um im Gedenken an die Kämpfer der Revolution, die ihre Kraft und ihr Leben im Kampf für die Einheit und die Volksdemokratie in Deutschland gelassen haben, b e f e h l e i c h: 1) alle Personen, die von deutschen Gerichten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschland zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder zu leichteren Strafen verurteilt wurden, von der Verbüßung dieser Strafe zu befreien; 2) alle gerichtlichen Untersuchungen oder von den Gerichten noch nicht behandelte Fälle, die sich auf vor der Veröffentlichung dieses Befehls begangene unbedeutende Straftaten beziehen, einzustellen, wenn der Charakter und das Ausmaß der Straftat sowie die Gefährlichkeit des Täters keine Strafe erfordert, die einen Freiheitsentzug von mehr als einem Jahr notwendig macht; 3) über die im Punkt 2) des Befehls vorgesehenen Fälle entscheiden Kommissionen, welche von der Landeregierung gebildet werden und aus einem Richter, einem Staatsanwalt und einem Vertreter der Kriminalpolizei bestehen; 4) Spekulanten und Schieber, die sich böswillig gegen den Aufbau der Volkswirtschaft vergangen haben, fallen nicht unter die im Punkt 1) und 2) festgelegte Befreiung. 5) Die Verantwortung für die Durchführung dieses Befehls ist dem Leiter der deutschen Justizverwaltung und den Justizministern der Länder auferlegt. 6) Die Überwachung der Durchführung dieses Befehls wird dem Leiter der Verwaltung Inneres und der Rechtsabteilung bei der SMAD übertragen.  LHA Schwerin. Ministerpräsidium, Nr. 1461. 76 Oberster Chef der SMAD Marschall der Sowjetunion /Sokolowski/ Chef des Stabes der SMAD General-Leutnant /Lukjantschenko/ 77 Literaturauswahl Ammer, Thomas. Universität zwischen Demokratie und Diktatur. Köln 1969 Broszat, Martin, Weber, Hermann(Hrsg). SBZ Handbuch. München 1990 Conze, Werner, Jakob Kaiser. Politiker zwischen Ost und West 1945-1949. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1985 Deutsches Institut für Zeitgeschichte(Hrsg.). Zur Deutschlandpolitik der Anti-HitlerKoalition(1943 bis 1949). Berlin 1966 Ders. Geschichte der Landesparteiorganisation der SED Mecklenburg 1945-1952. Rostock 1986 Ehlers, Dieter. Technik und Moral einer Verschwörung. Der Aufstand am 20. Juli 1944. Bonn 1964 Fricke, Karl Wilhelm. Opposition und Widerstand in der DDR. Köln 1984 Ders. Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945 1968. Bericht und Dokumentation. Köln 1990 Glaser, Hermann. 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Veröffentlichungen(Auswahl) Entnazifizierung in Mecklenburg und Vorpommern 1947 bis 1949(1992); Die Zwangsvereinigung von KPD und SPD in Mecklenburg-Vorpommern(1992); Verfassungen in Mecklenburg zwischen Utopie und Wirklichkeit(1992); Der 17. Juni 1953 in Mecklenburg und Vorpommern(1993); Zwischen Krone und Hakenkreuz. Die Tätigkeit der sozialdemokratischen Fraktion im Mecklenburg-Schwerinschen Landtag 1919-1932(1994); Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 1946(1996); Arroganz der Macht(1997). In der Reihe„Geschichte Mecklenburg- Vorpommern“ sind bislang folgende Publikationen erschienen: 1. Entnazifizierung in Mecklenburg-Vorpommern 1945- 1949. Anmerkungen zur Geschichte einer Region (Klaus Schwabe) 2. Die Zwangsvereinigung von KPD und SPD in Mecklenburg-Vorpommern (Klaus Schwabe) 3. Verfassungen in Mecklenburg zwischen Utopie und Wirklichkeit (Klaus Schwabe) 4. Der 17. Juni 1953 in Mecklenburg und Vorpommern (Klaus Schwabe) 5. Mecklenburg-Vorpommern— Land am Rand für immer? (Büschel/Fronius/Gurgsdies/Pfüller/Witt) 6. Spuren jüdischen Lebens in Mecklenburg (Heinz Hirsch) 7. Albert Schulz— Ein Leben für soziale Gerechtigkeit und Freiheit (Klaus Schwabe) 8. Juden in Vorpommern (Wolfgang Wilhelmus) 9. Wurzeln, Traditionen und Identität der Sozialdemokratie in Mecklenburg und Pommern (Klaus Schwabe und andere) 79