LESEBUCH DER SOZIALEN DEMOKRATIE 6 Tobias Gombert u. a. Staat, Bürgergesellschaft und Soziale Demokratie ISBN 978-3-86498-075-6 1. Auflage(Digitale Fassung im April 2012 aktualisiert) Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Politische Akademie Bonn, März 2012 Redaktion: Jochen Dahm, Tobias Gombert, Christian Krell, Martin Timpe Kontakt: christian.krell@fes.de/ jochen.dahm@fes.de Druck: Druckerei Brandt GmbH, Bonn Layout und Satz: DIE.PROJEKTOREN, Berlin Titelfoto: Frédéric Cilon, PhotoAlto; Dmitry Nikolaev, Fotolia.com Für die inhaltlichen Aussagen dieser Veröffentlichung tragen die Autorinnen und Autoren der einzelnen Abschnitte die Verantwortung. Die geäußerten Meinungen müssen nicht in allen Teilen der Meinung der Friedrich-EbertStiftung entsprechen. LESEBUCH DER SOZIALEN DEMOKRATIE 6 Tobias Gombert u. a. Staat, Bürgergesellschaft und Soziale Demokratie I N H A LT Vorwort 4 1. Einleitung 6 2. Soziale Demokratie und die Idee einer solidarischen Bürgergesellschaft 10 2.1. Die Ziele Sozialer Demokratie 11 2.2. Grundwerte, Grundrechte und Instrumente 12 2.3. Widersprüche und Herausforderungen 15 3. Staat als politischer Begriff 23 3.1. Am Ende der griechischen Antike: die Polis bei Aristoteles 28 3.2. Das bürgerliche Zeitalter: Hobbes, Locke und Rousseau 33 3.3. Exkurs: Ein Blick auf die Verfassungsgeschichte 50 3.4. Liberalismus, Konservativismus und Soziale Demokratie im 20. Jahrhundert 64 3.5. Diskussionsfelder: Governance – direkte Demokratie – Krise der Demokratie? 81 4. Bürgergesellschaft und bürgerschaftliches Engagement 88 4.1. Dritter Sektor 90 4.2. Bürgergesellschaft – ein politisch schillernder Begriff 92 4.3. Ein Blick auf bürgerschaftliches Engagement 100 5. Engagementpolitik als Politikfeld 126 6. Wirtschaftsdemokratie, Staat und Bürgergesellschaft 134 6.1. Unternehmen als Akteure der Bürgergesellschaft 135 6.2. Wirtschaftsdemokratie als Modell 138 6.3. Wirtschaftsdemokratie – eine unvollendete Aufgabe 145 7. Positionen der Parteien zum Verhältnis von Staat und Bürgergesellschaft 150 7.1. Grundsätze für Deutschland – das Programm der CDU 150 7.2. Chancen für alle! Das Programm der CSU 151 7.3. Die Wiesbadener Grundsätze der FDP 152 7.4. Die Zukunft ist grün – das Programm von Bündnis 90/Die Grünen 153 7.5. Hamburger Programm – das Grundsatzprogramm der SPD 154 7.6. Programm der Partei DIE LINKE 155 7.7. Fazit 155 8. Weiterdenken 157 Bibliografie 158 20 wichtige Stichworte 160 Zu den Autoren 161 VORWORT Die Anforderungen an die Bürgergesellschaft sind hoch. Ist ihre Stärkung der Ausweg aus einer vermeintlichen Krise der Demokratie? Was kann die Bürgergesellschaft leisten, was Staat und Markt nicht vermögen? Der Begriff„Bürgergesellschaft“ ist unklar. Redet der, der für die Bürgergesellschaft spricht, gegen den Staat? Was bedeutet es, wenn unterschiedlichste politische Strömungen für die Bürgergesellschaft Partei ergreifen? Begriffe klären, Debatten erläutern und ein Fundament zum Bestimmen und Vertreten der eigenen Position anbieten. Dieser übergreifende Anspruch der Reihe der Lesebücher der Sozialen Demokratie ist mit Blick auf das Themenfeld „Staat und Bürgergesellschaft“ eine besondere Herausforderung. Aber er hat auch eine besondere Bedeutung – gerade weil der Begriff der„Bürgergesellschaft“ eine gewisse Unschärfe hat und weil der Staat als Begriff und Institution immer wieder umstritten war. Die Debatten über Wutbürger und Parteiverdrossenheit, über parlamentarische und direkte Demokratie machen deutlich, dass das Verhältnis von Staat und Bürgergesellschaft neu bestimmt werden muss – nicht zuletzt auch aus Perspektive Sozialer Demokratie. Für diese Standortbestimmung will dieses Lesebuch ein Angebot machen. Es greift auch die Frage des Verhältnisses von Staat und Bürgergesellschaft zum Markt auf. Dass es im Zusammenspiel dieser drei gesellschaftlichen Bereiche ohne die Bürger-/Zivilgesellschaft nicht geht, hat Herbert Riehl-Heyse 2001 in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung schön formuliert: „Im Zweifel hilft ja in allen Lebenslagen der Markt, ersatzweise der Staat. Wenn man trotzdem nicht darauf vertrauen will, dass städtische Oberinspektoren die Tanzvergnügen für Senioren auf die Beine stellen, und wenn man die Alten auch nicht den Organisatoren von Omnibus-Reisen ausliefern möchte, die ihnen überteuerte Heizdecken verscheuern wollen – dann bleibt nur übrig, dass wir uns um uns selbst kümmern: Damit wären wir bei der Zivilgesellschaft.“(Herbert Riehl-Heyse, Süddeutsche Zeitung vom 24./25. Februar 2001) 4 Wir hoffen, dass wir mit diesem Band 6 der Reihe der Lesebücher der Sozialen Demokratie mehr Klarheit in ein vieldiskutiertes, aber oft nebulös erscheinendes Politikfeld bringen können. Die Reihe baut auf dem Lesebuch 1, Grundlagen der Sozialen Demokratie, auf. Zu diesem Band gibt es einige Schnittstellen. Weitere Bände behandeln die Politikfelder Wirtschaft, Sozialstaat, Europa sowie Integration und Zuwanderung. Herzlich danken möchten wir an dieser Stelle Tobias Gombert und Martin Timpe. Tobias hat als Hauptautor den überwiegenden Teil des Buches verfasst. Martin hat zum einen eigene Beiträge beigesteuert und zum anderen die redaktionelle und didaktische Arbeit begleitet und bereichert. Unser Dank gilt zudem Constantin Olbrisch für seinen Beitrag und Serge Embacher, Albrecht Koschützke und Matthias Freise. Sie haben wertvolle Hinweise zur Konzeption des Buches gegeben. Ihnen und allen Beteiligten herzlichen Dank, etwaige Unzulänglichkeiten gehen zu unseren Lasten. Das Symbol der Akademie für Soziale Demokratie ist ein Kompass. Mit den Angeboten der Akademie möchte die Friedrich-Ebert-Stiftung einen Rahmen bieten, um Standpunkte und Orientierungen zu klären. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Angebote nutzen, um Ihren politischen Weg zu bestimmen. Soziale Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger sich immer wieder mit ihr auseinandersetzen und sich für sie engagieren. Dr. Christian Krell Leiter Akademie für Soziale Demokratie Bonn, März 2012 Jochen Dahm Projektleiter Lesebücher der Sozialen Demokratie 5 Bürgergesellschaft: Ihre Definition? Kein richtig oder falsch! 1. EINLEITUNG Wir haben zu Beginn eine Frage an Sie als Leserin und Leser 1 : Was verstehen Sie eigentlich unter Bürgergesellschaft? Das ist keine Wissensabfrage, Sie können also nicht„falschliegen“ oder„richtigliegen“. Schließlich wissen Sie am besten, wie Sie den Begriff verstehen(wollen). Nehmen Sie sich ruhig einen Moment Zeit, Ihre Definition zu finden. Auf den nächsten Seiten finden Sie verschiedene Aussagen zum Thema„Bürgergesellschaft“. Wir werden sie gleich noch einmal in Bezug auf mögliche Definitionen des Begriffs„Bürgergesellschaft“ ansehen. Meine Definition von Bürgergesellschaft: Naturschutz? Taubenzüchter? Stadtrat? 6 Ulrike, 16 Jahre: „Ich setze mich für den Naturschutz ein. Ich finde es wichtig, dass wir viel selbst tun können. Ich arbeite im Tierheim mit und ich versuche andere davon zu überzeugen, dass sie anders mit unserer Natur umgehen.“ Markus, 60 Jahre: „Wir Taubenzüchter sind heute Gejagte. Unsere Tiere haben kein gutes Ansehen in der Bevölkerung. Dabei hat es bei uns im Ruhrgebiet eine lange Tradition mit den Tauben. Das sind ganz intelligente und gut gepflegte Tiere. Wir sind in einem Verband zusammengeschlossen. Eines unser Hauptthemen ist der übermäßige Schutz kleiner Greifvögel in den Großstädten. Wir haben nichts gegen die Greifvögel, aber sie breiten sich zu stark aus und schlagen unsere wertvollen Tiere. Da sollte Politik etwas tun.“ Matthias, 26 Jahre: „Ich bin vor vier Jahren in die SPD eingetreten. Im Ortsverein bin ich damals sehr freundlich aufgenommen worden. Angesprochen hat mich an der SPD, dass sie die soziale Gerechtigkeit vertritt. Inzwischen bin ich bei uns in der Stadt im Rat.“ 1 Der Text enthält weitgehend männliche und weibliche Formen. An den Stellen, wo aus sprachlichen Gründen darauf verzichtet wurde, sind trotzdem beide Geschlechter gemeint. Marina, 37 Jahre: „Ich bin Mediatorin. Als Mutter von zwei Kindern fällt mir immer wieder auf, wie wichtig es ist, schon früh einen wertschätzenden Umgang zu leben. Viele Eltern haben es selbst nicht gelernt und in den Schulen wird es nicht gelehrt. Daher habe ich jetzt ein Projekt in der Grundschule unserer Stadt begonnen. Schüler und Schülerinnen der 3. und 4. Klasse lernen, wie man wertschätzend miteinander umgehen kann.“ Horst, 23 Jahre: „Ich bin in der Kameradschaft XY. Die Kameraden stehen als Deutsche zusammen. Wir müssen doch etwas tun. Dieser ganze Multikulti-Scheiß. Und dann die Politik. Die macht doch auch nichts dagegen. Im Gegenteil: Gute Deutsche werden abgespeist mit Hartz IV. In unserer Kameradschaft machen wir was dagegen. Ja, und wir führen Bürgerfeste durch. Wir kümmern uns um die Leute.“ Miriam, 40 Jahre: „Ich bin in einem kleinen Familienunternehmen mit 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt. In den letzten Jahren haben wir ganz schön turbulente Zeiten erlebt: Ein Generationswechsel in der Geschäftsführung, und die Wirtschaftskrise ist auch nicht spurlos an uns vorübergegangen. Da haben wir uns gesagt, da müssen wir doch auch mitreden, und haben einen Betriebsrat gegründet. Klar, wir hatten schon ein wenig Angst, dass die Geschäftsführung verärgert ist. Aber die Gewerkschaft hat uns bei der Gründung geholfen. Und jetzt funktioniert die Zusammenarbeit auch ganz gut.“ Forster, 43 Jahre, USA: „Ja, ich habe auch Obama gewählt. Aber die staatliche Krankenversicherung, das geht zu weit. Das ist ja Sozialismus. Bei uns helfen wir uns gegenseitig. Ich bin selbst Arzt und helfe da auch Patienten, die kein Geld haben. Wir wollen uns aber nicht bevormunden lassen. Den Bedürftigen wird geholfen, aber eine staatliche Zwangsversicherung, nein, das ist nicht richtig.“ Juan, 23 Jahre: „Da leben Milliarden von Menschen in Hunger und Not und die europäischen Länder haben nichts Besseres zu tun, als den Banken zu versichern, dass ihnen kein Geld verloren geht. Staaten sind doch nur noch der Selbstbedienungsladen der Banken und Finanzmärkte. Dagegen wehren wir uns. Ich mache in Frankfurt bei der ,Occupy-Bewegung‘ mit, die vor der EZB demonstriert.“ Zur Diskussion Sehen Sie sich noch einmal Ihre Definition an: Sind diese Personen – Ihrer Definition nach – in der Bürgergesellschaft aktiv? Konfliktarbeit? Kameradschaften? Betriebsratsarbeit? Private Krankenfürsorge? Occupy-Bewegung? 7 Kein „einer Nenner“ Positive Ziele? Ohne Parteien? unpolitisch? Die Diskussion ist notwendig! Enge Verbindung: Staat und Bürgergesellschaft So unterschiedlich die Aussagen, Aktivitäten und Ansichten auch sind, wie wenig die Personen auch auf„einen Nenner“ zu bringen sein dürften, sie haben doch etwas gemeinsam: Sie engagieren sich politisch in der Bürgergesellschaft. Nun werden vielleicht einige von Ihnen die Stirn runzeln: Sind wirklich alle Personen bürgerschaftlich engagiert? Einige haben doch wie z. B. Horst keine positiven politischen Ziele. Ist Bürgergesellschaft nicht etwas Positives? Vielleicht sind auch einige von Ihnen unsicher, was Matthias‘ Tätigkeit angeht. Er ist in einer Partei aktiv, aber zugleich im Rat der Stadt – ist das nun noch bürgerschaftliches Engagement? Schließlich werden es vermutlich auch einige der Personen selbst für sich ablehnen,„politisch“ wirken zu wollen. Sie setzen sich zwar für Ziele und Interessen ein, aber„politisch“ arbeiten sie damit in der eigenen Vorstellung noch lange nicht. Wenn wir unterstellt haben, dass alle oben zitierten Personen in der Bürgergesellschaft aktiv sind, so kann das die berechtigten Zweifel und Fragen nicht ausschließen. Im Gegenteil: Gerade weil„Bürgergesellschaft“,„Zivilgesellschaft“ und„bürgerschaftliches Engagement“ von nahezu allen politischen Parteien und vielen nichtstaatlichen Akteuren als Begriffe genutzt werden, ist es wichtig, sich über eine„gute“ Begriffsdefinition zu verständigen. Die Bürgergesellschaft ist Teil einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft – sie kann also keine einheitliche Definition bieten. Insofern muss jede und jeder zunächst für sich eine Bewertung finden, welche Bedeutung Bürgergesellschaft für ihn/sie haben kann. Aber: Dies reicht natürlich nicht aus. In einem zweiten Schritt wird es immer um eine Zukunftsfrage gehen müssen: Worauf wollen wir als Demokratinnen und Demokraten uns einigen, wie soll unser Zusammenleben organisiert werden? Und: Auf welche Form von Bürgergesellschaft wollen wir uns daher einigen? Als wäre das nicht schon schwer genug, kommt ein Weiteres dazu: Egal welche Vorstellung wir von Bürgergesellschaft haben, ohne eine Abgrenzung vom Staat als(formal) verfasster Gesellschaft und ihren Institutionen ist es aussichtslos, eine Definition für Bürgergesellschaft zu finden. 8 Der folgende Band soll Ihnen zu diesen Fragen einen Einstieg aus der Sicht Sozialer Demokratie anbieten. Im Kapitel 2 wird ein Angebot gemacht, wie man„Soziale Demokratie“ definieren kann. Diese wesentlich auf Thomas Meyer beruhende Theorie ist zugleich der Wertungsmaßstab und Kontext für die weiteren Überlegungen. Im Kapitel 3 wird dann der„Staat“ als Begriff näher beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Unterschieden im libertären, konservativen und dem Staatsverständnis der Sozialen Demokratie. Im Kapitel 4 steht die„Bürgergesellschaft“ im Zentrum. Dennoch lassen sich im Kern zwei Vorstellungen von Bürgergesellschaft unterscheiden: eine Form liberaler bzw. libertärer auf der einen und die solidarische Bürgergesellschaft auf der anderen Seite. Im Kapitel 5 steht die Frage im Mittelpunkt, wie eine aktive„Engagementpolitik“ durch unterschiedliche politische Akteure dazu beitragen kann, die Rahmenbedingungen für eine solidarische Bürgergesellschaft und ein gelungenes Zusammenspiel mit Staats- und Marktakteuren zu organisieren. Das Kapitel 6 stellt das Thema„Wirtschaftsdemokratie“ in den Mittelpunkt. Es beschäftigt sich mit Unternehmen als Akteuren in der Bürgergesellschaft, erläutert Wirtschaftsdemokratie als Modell und skizziert sie als unvollendete Aufgabe. Das Kapitel 7 wirft einen Blick auf die Grundsatzprogramme der sechs im Bundestag vertretenen Parteien. Welche Positionen vertreten die Parteien im Hinblick auf die Bürgergesellschaft? Kapitel 2: Die Theorie der Sozialen Demokratie Kapitel 3: Der Begriff„Staat“ Kapitel 4: Die Bürgergesellschaft Kapitel 5: Engagementpolitik Kapitel 6: Wirtschaftsdemokratie Kapitel 7: Die Parteien im Vergleich 9 Drei Sphären Begriffe mit Doppelgestalt Zum Weiterlesen: Lesebuch 1: Grundlagen der Sozialen Demokratie (2009), Bonn. 2. SOZIALE DEMOKRATIE UND DIE IDEE EINER SOLIDARISCHEN BÜRGERGESELLSCHAFT Staat, Markt und Bürgergesellschaft sind drei wesentliche Sphären, mit denen Gesellschaft beschrieben werden kann und in denen sie sich organisiert. Ihre Organisationsform und ihre Wechselbeziehung prägen die Chancen und Möglichkeiten jedes und jeder Einzelnen in unserer Gesellschaft. Dabei haben die Begriffe eine Doppelgestalt: Sie sind Beschreibungskategorien, mit denen Gesellschaft wissenschaftlich untersucht werden kann. Zugleich sind sie politische oder„normative“ Begriffe, die das politisch Wünschbare repräsentieren können. Beide Begriffsdimensionen sind nicht unabhängig voneinander, sondern ein Janus. Janus, der altrömische Gott des Torbogens, wurde auch metaphorisch für den Jahreswechsel gesehen – den Blick in das alte und gleichzeitig in die Zukunft des neuen Jahres. Ähnlich verhält es sich mit der Wissenschaft: Sie kann nur Daten der Vergangenheit und Gegenwart auswerten, enthält aber häufig einen Appell für die Zukunft – zumindest dann, wenn sie auch gesellschaftlich wirken will. Eine solche Theorie, die beschreibende Elemente verbindet, aber auch von einem normativen Kern getragen ist, ist die Theorie der Sozialen Demokratie. Ihr Theoriegebäude wurde von vielen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen über Jahrzehnte entwickelt. Es ist weit entwickelt und doch auch weit entfernt davon, abgeschlossen zu sein. Vielmehr zeichnet es die Theorie Sozialer Demokratie gerade aus, dass sie nicht stehen geblieben ist. Sie hat immer wieder auf die gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung reagiert und sie zugleich mitgeprägt. Eine ausführliche Betrachtung der Theorie der Sozialen Demokratie findet sich im ersten Band dieser Lesebuchreihe, dem Lesebuch 1, Grundlagen der Sozialen Demokratie. An dieser Stelle soll es nur um eine kurze Einführung gehen. Für diese Einführung wird wie im Grundlagenband das Buch Theorie der Sozialen Demokratie von Thomas Meyer herangezogen. Es kann für sich in Anspruch 10 nehmen, eine umfassende Würdigung sozialdemokratischer Theoriebildung zu enthalten und in normativer wie empirischer Hinsicht selbst ein geschlossenes Konzept bereitzustellen. 2.1. Die Ziele Sozialer Demokratie Soziale Demokratie gründet auf der Idee, dass alle Menschen auf der Grundlage von Freiheit, Gleichheit und Solidarität zusammenleben und erst damit eine gerechte Gesellschaft verwirklicht werden kann. Diese Grundwerte von Freiheit, Gleichheit und Solidarität bilden einen wesentlichen Kompass in der Formulierung und Ausgestaltung der Grundrechte. Freiheit kann dabei nicht nur als Fehlen von gesellschaftlichen und staatlichen Eingriffen definiert werden(„negative Freiheiten“), sondern beinhaltet auch das Anrecht eines jeden/einer jeden, sich selbst frei entfalten und leben zu können („positive Freiheiten“) und dafür die Möglichkeiten zur Verfügung gestellt zu bekommen. Freiheit wird dadurch beschränkt, dass sie für alle Menschen gleich gilt. Es geht also um„gleiche Freiheit“. Eine Freiheit, die auf gesellschaftliche Ungleichheit baut, widerspricht den Werten einer Sozialen Demokratie. Gleichheit/Gerechtigkeit 2 beruht auf dem Anspruch, dass alle Menschen ihre Freiheit gleichermaßen ausleben und nutzen können müssen. Gleichheit beruht auf prinzipieller Gleichverteilung gesellschaftlicher Güter und Chancen. Sollen Güter und Chancen ungleich verteilt werden, so muss es dafür eine gesellschaftlich getragene und ausgehandelte Begründung geben. Gesellschaftliche Umverteilung muss sicherstellen, dass der Anspruch auf Gleichheit bei ungleich verteilten Ressourcen auf Dauer realisiert werden kann. Solidarität meint den Kitt der Gesellschaft, das Handeln füreinander und in Gemeinschaften. Solidarität baut – anders als die verfasste Gesellschaft, der Staat – auf persönlichen Beziehungen und Verantwortungsbewusstsein für die anderen auf. Solidarität bildet ein Handlungsmotiv, das gefördert werden kann und muss, wenn die Gesellschaft auf Dauer funktionieren soll. 2 Vgl. zur Frage„Gleichheit“ oder„Gerechtigkeit“ als zweitem Grundwert der Sozialen Demokratie Lesebuch 1, Grundlagen der Sozialen Demokratie(2009), Kapitel 2.2. Freiheit Gleichheit/ Gerechtigkeit Solidarität 11 Gleiche Freiheit durch Demokratie Gleiche Freiheit und ihre solidarische Umsetzung setzen Verfahren voraus, die gesellschaftliche Anerkennung für politische Entscheidungen herstellen. In die „gleiche Freiheit“ eingeschrieben ist damit der Anspruch auf eine umfassende demokratische Entscheidungsfindung als lebendiges Verhandlungsmodell Sozialer Demokratie. Genau aus dem Anspruch auf ein solches lebendiges Verhandlungsmodell resultiert der zentrale Stellenwert eines demokratischen Staates und einer solidarischen Bürgergesellschaft. Beide sind nicht einfach„nice to have“, sondern grundlegend in der Umsetzung der Grundwerte. Eine Gesellschaft, in der die Grundwerte realisiert sind, ist eine gerechte Gesellschaft und diese erstrebt und realisiert Soziale Demokratie. Grundwertekonsens? Unterschiedliche Begründungen Unterschiedliche Ausgestaltung 2.2. Grundwerte, Grundrechte und Instrumente Die Grundwerte Freiheit, Gleichheit/Gerechtigkeit und Solidarität sind Normen, also gesetzte Werte, die sich aus historischer Erfahrung gebildet haben und stark geworden sind. Sie haben sich von der Aufklärung über die Französische Revolution, die Erfolge der Arbeiter/-innen-Bewegung entwickelt und als Anspruch an das gesellschaftliche Zusammenleben eingeprägt. Sie finden sich heute in allen Parteiprogrammen der großen Parteien und wirken als selbstverständlicher oder zumindest behaupteter Konsens. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass die Grundwerte sehr unterschiedlich hergeleitet und interpretiert werden. Sie sind kulturell variabel begründet. Während die einen sie aus der göttlichen Schöpfung und dem Handeln eines gütigen(christlichen, jüdischen, muslimischen oder sonstigen) Gottes herleiten mögen, werden andere sie als Motor in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zunächst des Bürgertums und dann der Arbeiter/-innen-Bewegung ansehen, wieder andere mögen sie aus der menschlichen Natur oder der Geschichte des Humanismus seit der Renaissance herleiten. Je nachdem, woraus die Grundwerte abgeleitet und in welches Begründungsverhältnis sie zueinander gesetzt werden, wird auch ihre konkrete Ausgestaltung in der Gesellschaft bewertet werden. 12 Die Zustimmung zu den Grundwerten ist deswegen zwar ein wichtiger gesellschaftlicher Konsens, sie ist aber als einheitliche Grundlage und„messbare“ Handlungsempfehlung nicht geeignet. Grundwerte sind als moralische Vorstellungen tief in unserer Kultur verankert und – jenseits abstrakter Rechte – bei vielen Menschen individuell wirkmächtig. So sind Freiheit, Gerechtigkeit und Zugehörigkeit nicht einfach abstrakte Größen, sondern repräsentieren Bedürfnisse und individuelle Wertvorstellungen, die emotional verankert sind, so unterschiedlich sie auch konkret von jedem Einzelnen formuliert und interpretiert werden mögen.„Grundwerte“ und die Bedürfnisse, die sie repräsentieren, haben daher eine wesentliche Funktion darin, dass sie eine Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zu der Realisierung von Grundrechten nahelegen, wenn auch nicht erzwingen können. Die Grundwerte sind insofern einerseits eine unerlässliche Quelle und gesellschaftlicher Ausgangspunkt in der Aushandlung von Grundrechten, andererseits eine Absicherung für das gesellschaftliche Zusammenleben. Da Soziale Demokratie die kulturelle Vielfalt nicht verneinen, aber dennoch eine kulturell übergreifende Theorie bereitstellen will, muss sie sich als Grundlage neben den Grundwerten einen weiteren Ausgangspunkt wählen. Diese Grundlage findet sich in den Grundrechten, wie sie in den UN-Menschenrechtspakten von 1966 realisiert sind. Hier sind verbindlich und kulturunabhängig die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Freiheitsrechte aufgeführt, auf die sich die allermeisten Länder der Erde geeinigt haben. Sie sind über demokratische Entscheidung zustande gekommen und erhalten darüber – jenseits kultureller Einbettung – ihre Legitimität. Die in den UN-Pakten festgelegten Freiheitsrechte beschreiben dabei nicht nur sehr differenziert, welche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft jeder und jede Einzelne hat. Sie enthalten auch den Entwicklungsgedanken, dass die Gesellschaften sich international in der Realisierung der Freiheitsrechte unterstützen sollen und müssen. Diese Grundrechte gelten in den Staaten, die die Menschenrechtspakte unterzeichnet haben, universell. Ihre Realisierung hingegen ist unterschiedlich stark fortgeschritten und zu ihrer Verwirklichung wird in den verschiedenen Ländern auf unterschiedliche gesellschaftliche und staatliche Instrumente zurückgegriffen. Grundrechte konkretisieren Grundwerte 13 Grundwerte, Grundrechte, Instrumente Aufgabe der Theorie Sozialer Demokratie ist es also nicht nur, die Normen und Werte zu beschreiben, die die gesellschaftliche Zustimmung zu den Grundrechten sichern, sondern auch die gesellschaftliche Umsetzung der Grundrechte in unterschiedlichen Ländern und weltweit zu überprüfen und zu überlegen, welche Instrumente dabei erfolgreich sein können. Grundwerte: Freiheit, Gleichheit, Solidarität Grundrechte Grundrechte Begründungspluralismus Einheitliche Grundlage der UN-Pakte Was? Wie soll das Verhältnis von Einzelnem/-r und Gesellschaft gestaltet werden? Wie? Welche Regeln und Gesetze? Zum Weiterlesen: Lesebuch 3: Sozialstaat und Soziale Demokratie(2009), Kapitel 4. Instrumente Unterschiedliche Umsetzung in Staaten Wodurch? Wodurch werden die Grundrechte realisiert? Abb. 1: Grundwerte, Grundrechte, Instrumente Solche Instrumente können z. B. die Ausgleichsmaßnahmen sein, die gesellschaftliche Ungleichheit abbauen und positive, das heißt ermöglichende Freiheitsrechte garantieren, beispielsweise in Form der modernen Wohlfahrtsstaaten. Hier rückt einerseits die in Deutschland entwickelte Form der Sozialversicherungen in den Blick, andererseits die in vielen Ländern über Steuern finanzierten Sozialleistungen. Wissenschaftlich lässt sich sehr konkret überprüfen, wie gut ein Sozialsystem gesellschaftliche Ungleichheit verhindert. Für eine Theorie Sozialer Demokratie heißt das, dass sie sowohl theoretisch als auch empirisch arbeiten muss. Das unterscheidet sie deutlich von anderen Theorien und macht sie zu einer Herausforderung. 14 2.3. Widersprüche und Herausforderungen Soziale Demokratie ist kein Gesellschaftsmodell, das uneingeschränkt von allen vertreten und als Zielvorstellung geteilt wird. Es ist gesellschaftlich umstritten und muss daher gesellschaftlich erstritten werden. Es ist eine Frage gesellschaftlicher Hegemonie(Vorherrschaft) und gesellschaftlicher Aushandlung. Eine Auseinandersetzung, die nur gewonnen werden kann, wenn die Mehrheit der Menschen für sich einen Vorteil darin sehen kann, Sozialer Demokratie als Gesellschaftsmodell zuzustimmen. Zwei wesentliche Typen von Gesellschaftsmodellen lassen sich dabei – sehr vereinfacht – unterscheiden: libertäre und Soziale Demokratie. Beide stammen aus der Tradition des politischen Liberalismus, wie er sich mit dem Aufstieg des Bürgertums entwickelt hat. Soziale Demokratie: eine Frage gesellschaftlicher Aushandlung Zwei Modelle: libertäre und Soziale Demokratie Liberale Demokratie Zeichnet sich aus durch: Soziale Demokratie beruht auf: 4JDIFSVOH Libertäre Demokratie TQJFMSBVN ,SÊGUFWFSIÊMUOJTTFO beruht auf: &JHFOUVN 'SFJUIFJUTSFDIUF Abb. 2: Liberale, libertäre und Soziale Demokratie nach Meyer 2005 15 Negative und positive Freiheitsrechte Systematisch beruhen die unterschiedlichen Vorstellungen von Sozialer und libertärer Demokratie auf der unterschiedlichen Gewichtung der so genannten negativen und positiven Freiheitsrechte: 3 Grundfrage: Welche Regelungen und Verhältnisse stehen der Freiheit der Person entgegen? Negative und positive Freiheitsrechte Grundfrage: Was muss die Gesellschaft tun, damit es allen Menschen möglich ist, frei zu sein oder zu werden? Negative Freiheitsrechte: formale,„abwehrende” Rechte Rechte, die den/die Einzelne /-n vor Eingriffen der Gesellschaft schützen Freiheit liegt vor, wenn keine(wesentlichen) Begrenzungen vorliegen. Eine Formalgeltung über Gesetze reicht aus. Libertäre These: Die Gewährung positiver Freiheitsrechte beschneidet(und zerstört) negative Freiheitsrechte. Negative Freiheitsrechte haben absoluten Vorrang. These der Sozialen Demokratie: Negative und positive Freiheitsrechte müssen gleichrangig berücksichtigt werden, wenn sie für alle formal gelten und wirken können sollen. Der Zusammenhang zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten muss argumentativ begründet werden. Positive Freiheitsrechte: materiell ermöglichende Rechte Rechte, die dem/ der Einzelnen ermöglichen, seine/ ihre Freiheitsrechte aktiv zu nutzen soziale Rechte u. a. durch den Sozialstaat gewährleistet Zum Weitersehen: Lehrfilm„Soziale Demokratie“, www.youtube.com/ fesonline Abb. 3: Negative und positive Freiheitsrechte nach Berlin Eine liberale Demokratie kann sich entweder in Richtung einer libertären oder in Richtung einer Sozialen Demokratie entwickeln – je nachdem, welche Kräfteverhältnisse und gesellschaftlichen Allianzen es gibt. Für die Bundesrepublik lässt sich – im Vergleich zu anderen Ländern – von einer mittelinklusiven Sozialen Demokratie sprechen. Eine hochinklusive Soziale Demokratie findet sich beispielsweise in Schweden. 4 3 Das Begriffspaar geht auf Isaiah Berlin zurück, vgl. dazu zusammenfassend Lesebuch 1, Grundlagen der Sozialen Demokratie, Kapitel 4.4. 4 Weitere Länderbeispiele finden sich im Lesebuch 1, Grundlagen der Sozialen Demokratie, Kapitel 5. 16 Deutschland verfügt bei allen Schwächen und negativen Entwicklungen über ein ausgebautes System der sozialen Absicherung. Es gibt ein öffentlich verantwortetes, aber zugleich stark selektives Bildungssystem. Im Vergleich zu hochinklusiven Ländern(wie den skandinavischen) ist die gesellschaftliche Ungleichheit deutlich größer. Die Verwirklichung der positiven Freiheitsrechte ist in Deutschland zwar nicht vollständig, aber doch grundsätzlich gesichert. Die Marktwirtschaft ist koordiniert und politisch reguliert – Rahmengesetzgebung und garantierte betriebliche wie unternehmerische Mitbestimmung sorgen dafür, dass das Machtungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit gemindert, wenn auch sicherlich nicht aufgehoben wird. Seit den 1980er Jahren war zu beobachten, dass sich die politische Ausrichtung länderübergreifend in der Tendenz vielfach eher in Richtung libertärer Systeme entwickelte. Diese Entwicklung ist auch in Deutschland festzustellen. Unumstritten war und ist – gerade in den letzten zwei bis drei Jahren – diese Liberalisierung keinesfalls, inwieweit in naher Zukunft von einer Trendwende aufgrund anderer Kräfteverhältnisse gesprochen werden kann, ist sicherlich noch offen. Das Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Ungleichheit durch den Markt einerseits und den Freiheitsrechten andererseits ist ein Merkmal liberaler Demokratie. Demokratie hat sich im Kontext mit dem aufstrebenden Bürgertum zunächst in England, später auch in Frankreich und Deutschland gebildet. Dabei hat sich der Marktkapitalismus durchaus als ein Stabilisierungsfaktor gezeigt. Auch die Transformationsforschung, die den Übergang von autokratischen Staatssystemen hin zu demokratischen Staaten untersucht, bestätigt diesen Zusammenhang. BRD: mittelinklusive Soziale Demokratie 1980er Jahre: libertäre Tendenz Spannungsfeld: Markt und Freiheitsrechte 17 Spannungsverhältnis und potenzielles Untergraben der Demokratie Marktkapitalismus Freiheit, Waren zu produzieren Freiheit des Gütertauschs Demokratie Freiheit für alle Menschen Grundrechte Demokratische Entscheidungen Besonderes Ergänzungsverhältnis als Voraussetzung und Stabilisierung Abb. 4: Spannungsverhältnis Marktkapitalismus und Demokratie Zugleich untergräbt der Marktkapitalismus durch die Ungleichheiten und Unsicherheiten die Grundlagen für die gleiche Freiheit und die demokratische Beteiligung aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Auch dies deutet darauf hin, dass Soziale Demokratie eine Aufgabe ist, die sich in einem gesellschaftlichen Spannungsfeld realisieren muss und nicht einfach als ein unabänderliches Modell gegeben ist. Die Verortung von demokratischem Staat und solidarischer Bürgergesellschaft aus Sicht der Sozialen Demokratie Wählt man eine Soziale Demokratie als normatives Modell, so ist auch das Ergänzungsverhältnis von demokratischem Staat und solidarischer Bürgergesellschaft ein besonderes. In der Regel werden die Grundwerte von gleicher Freiheit und Solidarität in Grundrechten konkretisiert, die der Einzelne gegenüber dem Staat als Ansprüche geltend machen kann. Diese Ansprüche jedes einzelnen Bürgers und jeder einzelnen Bürgerin werden seitens des Staates als Handlungsverpflichtung umgesetzt, sei es durch die Garantien der Sozialversicherungen oder dadurch, dass dafür eine 18 öffentliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. In diesem Sinne ist der Staat ein Erfüllungsgarant für die Ansprüche auf negative und positive Freiheitsrechte. Diese aktive Rolle, die dem Staat als verfasster Solidargemeinschaft zugeschrieben wird, ist eine erkämpfte Errungenschaft, deren Grenzen sich immer wieder neu auf dem gesellschaftlichen Prüfstand befinden. Wenn es also einen Staat gibt, der diese Ansprüche erfüllen hilft, sind damit nicht bereits alle Voraussetzungen für eine Soziale Demokratie erreicht? Handelt es sich also beim Gemeinwesen – so ist es vergleichbar – um einen Selbstbedienungsladen, zu dem wir alle eine Eintrittskarte erhalten? Sicherlich nicht. Denn damit ist nur die eine Seite der Medaille beschrieben: Gleiche Freiheit erschöpft sich nicht in Ansprüchen, sondern setzt Beteiligung und gleichberechtigte(Mit-)Entscheidung, aber auch Verantwortung aller Bürger/-innen voraus. Dies stellt hohe Anforderungen an die demokratische Organisation von Staat und Gesellschaft. Und dazu bedarf es einer gesellschaftlichen Arbeitsteilung und Koordination, die einen aktiven und demokratischen Staat mit einer solidarischen Bürgergesellschaft zu verbinden weiß. In Abbildung 5 wird dazu ein normatives Modell vorgeschlagen. Normativ ist es, weil es eine Zielvorstellung und nicht eine Realitätsbeschreibung enthält: Gleiche Freiheit: (Mit-)Entscheidung Demokratischer Staat rektiv unterstü kt als Kor nd w er ir t und sich t und ko beg h re w n i z rtsch tzt durc Bürger u beteiligt fördert ordiniert tabilität S aftliche Kern: Grundwerte Grundrechte Solidarische Bürgergesellschaft fördert und beteiligt sich unterstützt Koordinierte Marktwirtschaft Abb. 5: Normatives Grundmodell aus Sicht Sozialer Demokratie 19 Herausgehobene Funktion des Staates Es baut in seinem Kern – wie oben beschrieben – auf gleicher Freiheit und ihrer Umsetzung in den Grundrechten auf. Die gesellschaftliche Realisierung wird durch die drei gesellschaftlichen Sphären von demokratischem Staat, solidarischer Bürgergesellschaft und koordinierter Marktwirtschaft organisiert. Der Staat hat dabei eine herausgehobene Funktion: Er garantiert die Grundwerte und Grundrechte und ist demokratisch legitimiert und verpflichtet, den Rahmen für die beiden anderen Sphären zu definieren und sicherzustellen. Diese Legitimations- und Ordnungsfunktion des Staates bedeutet aber im Kern nicht, dass er als Akteur auch selbst alle Handlungsverpflichtungen erfüllen muss: Er kann sie an die Bürgergesellschaft und den Markt delegieren und dabei die Regeln für Zugänge und Organisationsform bestimmen. „Eine lebendige Bürgergesellschaft kann und soll staatliches Handeln kontrollieren, korrigieren, anspornen, entlasten und ergänzen. Ersetzen kann sie es nicht. Nur wo der Staat seinen Pflichten nachkommt, kann sich eine vitale Zivilgesellschaft bilden. Ohne eine wache Zivilgesellschaft ist der demokratische Staat immer gefährdet. Beide brauchen einander.“ (Hamburger Programm 2007: 30) Welche Organisationsform ist gerecht? Gerade diese Garantie- und Ordnungsfunktion lässt die Diskussion über Staat, Bürgergesellschaft und Markt komplex und politisch streitbar werden: Sie ist nicht einmalig in Stein gemeißelt, sondern entwickelt sich und macht es gerade erforderlich, politisch auszuhandeln, welche Organisationsform die Grundrechte am besten(gerecht und effizient) sicherstellt. Gerade diese immer neue politische Auseinandersetzung zwischen Staat, Markt und Bürgergesellschaft ist kennzeichnend. Zwei Beispiele können dies illustrieren: „Delegation“ Beispiel 1: Private Krankenversicherung Ein Beispiel für eine„Delegation von Handlungsverpflichtungen“ ist die Erlaubnis für private Krankenversicherungen, einen Teil der sozialen Daseinsvorsorge neben den gesetzlichen Krankenversicherungen zu organisieren. Dies stellt eine Delegation staatlicher Handlungsverpflichtung an den Markt dar. Die staatliche Handlungsverpflichtung ist damit allerdings keineswegs erledigt. 20 Die Insolvenz der City BKK im Mai 2011 zeigt dies deutlich: Die Ansprüche der Versicherten gegenüber der Solidargemeinschaft enden nicht mit der konkreten Krankenkasse(und ihrer Insolvenz), sondern werden darüber hinaus garantiert. Die Krankenkassen wurden deswegen zu einer entsprechenden Insolvenzsicherung für die Versicherten verpflichtet und alle(noch existierenden) Versicherungen unterliegen dem Kontraktzwang zumindest im Rahmen von Basistarifen, im Übrigen zum Teil zum(wirtschaftlichen!) Leidwesen der einzelnen Versicherungen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Dies soll keine politische Stellungnahme für oder gegen die private Krankenversicherung sein – diese Diskussion bedarf weiterer politischer Prüfung und Erwägungen. Diese Prüfung wird vor allem Gerechtigkeitserwägungen und Effizienzüberlegungen beinhalten müssen. Hier geht es(für den Moment) lediglich darum, dass der demokratische Staat verpflichtet ist, die Realisierung von Grundwerten und Grundrechten zu garantieren. Dies ist nicht automatisch gleichbedeutend damit, dass er sie auch selbst in allen Fällen organisieren muss oder kann. Beispiel 2: Klagerecht von Umweltorganisationen Im Mai 2011 hat der Europäische Gerichtshof(EuGH) ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem nun auch Umweltorganisationen und Initiativen bei Infrastrukturmaßnahmen Klage einreichen können. Begründet wurde dies mit dem öffentlichen Interesse, das im deutschen Umweltrechtsbehelfsgesetz nicht ausreichend berücksichtigt sei, da dieses Gesetz gegen die EU-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie verstoße. Konkreter Anlass war die Planung eines Steinkohlekraftwerks in Lünen(Westfalen). Auch im zweiten Beispiel handelt es sich um eine Verschiebung zwischen demokratischem Staat und Bürgergesellschaft und ihren Institutionen. Die Korrektivfunktion von bürgergesellschaftlichen Akteuren wurde in diesem Fall durch die Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich gestärkt. Die Aufgabenverteilung von Staat und Bürgergesellschaft unterliegt in diesem Fall einer Neuverteilung mit Auswirkungen auf die staatliche Regulierung von Unternehmen. Auch hier soll zunächst noch nicht die Frage sein, ob das Urteil nun zu begrüßen ist oder nicht. Gewichtige Argumente sprechen durchaus für diese Stärkung bür„Korrektiv“ 21 Staat, Bürgergesellschaft und Markt: dynamisch und politisch brisant gergesellschaftlicher Akteure. Andererseits kann man durchaus berechtigterweise nach der Legitimation bürgergesellschaftlicher Akteure fragen. Beide Beispiele zeigen, dass es sich bei dem Verhältnis und der Arbeitsteilung zwischen den Sphären von Staatlichkeit, Bürgergesellschaft und Markt um ein dynamisches und politisch brisantes Verhandlungsmodell handelt. Und es zeigt ein Weiteres: Es reicht nicht aus, Bürgergesellschaft oder Staat isoliert voneinander zu betrachten, sondern vielmehr können die Bedeutung und politische Dimension nur im relativen Zusammenwirken beschrieben werden. Schon innerhalb eines Modells wird man auf widerstreitende Positionen treffen. Dies gilt schon für ein Modell, das sich auf Soziale Demokratie als Handlungsrahmen bezieht, und einmal mehr, wenn es um widerstreitende Gesellschaftsvorstellungen(Liberalismus, Soziale Demokratie, Konservativismus) geht. Das macht die Diskussion über Demokratie, Bürgerbeteiligung und übergeordnet über gleiche Freiheit und Partizipation zu einer lebendigen und spannenden Debatte. „Die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts lehren uns, dass weder der Staat noch der Markt noch die Bürgergesellschaft in ihrer gesellschaftlichen Steuerungsfähigkeit idealisiert und damit überschätzt werden dürfen; wie es dem Denken der Altlinken, der Neoliberalen und der grünen Basisdemokraten je auf ihre Weise entspricht[…] Die moderne Gestaltungslinke erstrebt diejenige Kombination von staatlichem, zivilgesellschaftlichem und Markthandeln, welche die Vorteile der unterschiedlichen Steuerungsinstrumente zum Zuge kommen lässt und ihre Defizite ausgleicht.“(Gabriel 2008: 111–114) 22 3. STAAT ALS POLITISCHER BEGRIFF In diesem Kapitel wird • der Staat als politische Sphäre beschrieben; • werden unterschiedliche Staatsdefinitionen betrachtet und historisch entwickelt; • werden Staatsvorstellungen aus konservativer und liberaler und aus Sicht der Sozialen Demokratie skizziert; • wird diskutiert, welche Zukunftsfragen in Bezug auf Staatlichkeit aus der Perspektive Sozialer Demokratie gestellt und beantwortet werden müssen. Wenn man sich mit einem Begriff auseinandersetzen will, wird sicherlich der erste Schritt ein Blick in ein handelsübliches Lexikon oder das Internet sein. Und so werden wir uns dem Begriff auch in diesem Fall nähern, nämlich durch die Brille scheinbar sachlicher Beschreibung. Natürlich werden wir uns dabei nicht auf eine Definition und ein Nachschlagewerk verlassen, sondern werden unterschiedliche Enzyklopädien, Wörterbücher, Lexika und Internetseiten zu Rate ziehen: Brockhaus „Staat[lat.], der, Vereinigung einer Vielheit von Menschen innerhalb eines abgegrenzten geograph. Raumes unter einer souveränen Herrschaftsgewalt“(aus: Begriff„Staat“, in: Brockhaus in 5 Bänden, 7. Aufl. 1994). Creifelds „In einfachster Form versteht man darunter eine Personengemeinschaft in ihrer politischen Organisation, die ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt voraussetzt. Die Herrschaftsgewalt des Staates ist unabgeleitet und umfassend; alle anderen politischen Gemeinwesen sind ihm eingegliedert und leiten ihre Gewalt von ihm ab“(Creifelds 2011: 1111). Handwörterbuch des politischen Systems „Der Staat als komplexe kulturelle Leistung hat verschiedene Strukturformen durchlaufen, nach moderner Sichtweise aber definierte sich die Gestaltung des politischen Raumes als herrschaftliche Zentralisierung und Koordination öffentlicher Zwecke“(Papcke 2003: 595). Ein erster Blick: ins Lexikon „abgegrenzter Raum und souveräne Gewalt“ „Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt“ „herrschaftliche Zentralisierung und Koordination öffentlicher Zwecke“ 23 „Herrschaftsverband mit legitimem Gewaltmonopol“ Nicht eine Definition Zugänge verschiedener Fachrichtungen Philosophisch Juristisch Das Politiklexikon „Erstere[Definition] definiert Staat als territorial begrenzten politischen Herrschaftsverband, der ‚das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht‘ und insofern ein auf ‚Legitimität gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen‘ ist(M. Weber)“(Das Politiklexikon 2006: 285). Das erste, wenig überraschende Ergebnis ist: Einen einheitlichen Staatsbegriff, der allgemeinverbindlich definiert, was„der Staat“ ist oder sein soll, suchen wir vergeblich. Vielmehr sind wir einer Vielzahl unterschiedlicher Sichtweisen auf den Staat ausgesetzt, die sich entweder aus der Fachrichtung und/oder dem Entstehungskontext erklären lassen. Bei dem Begriff„Staat“ haben wir es demnach nicht nur mit einem traditionsreichen und politisch umstrittenen Begriff zu tun, sondern auch mit einem, der in mehreren Wissenschaftszweigen unterschiedlich erklärt, genutzt und mit Bedeutung aufgeladen wird. Gehen wir zunächst auf die fachwissenschaftlichen Bedeutungen ein: Auf einer ersten Ebene muss man beim Staat offensichtlich unterscheiden, ob man ihn aus der philosophischen, juristischen oder der sozial- bzw. politikwissenschaftlichen Perspektive heraus begreifen will. Bei den wissenschaftlichen Disziplinen handelt es sich um unterschiedliche Zugänge zu einem Thema, die sich den Begriff in ihrer jeweiligen Art zu eigen machen. Aus der philosophischen Perspektive sind die Fragen nach dem Staat vereinfacht wie folgt zu umreißen: Wie kann das Zusammenleben organisiert werden und warum ist diese Regelung normativ und ethisch stimmig? Wie kann das Verhältnis von Einzelnem und Gesellschaft beschrieben werden? Die philosophische Perspektive strebt damit nach einem Begründungssystem und fragt nach dem Warum. Aus der juristischen Perspektive wird der Staat als eine rechtliche Institution betrachtet, die ihre Legitimation aus einer staatlichen Verfassung für ein Volk bezogen auf ein Staatsgebiet definiert und damit den Mitgliedern der staatlichen Gemeinschaft Rechte einräumt und Pflichten auferlegt und somit das Zusammenleben in der Gesellschaft regelt. 24 Sollte man die juristische Perspektive in Fragen zusammenfassen, könnte man die Kernfrage etwa wie folgt definieren: Wie ist das Zusammenleben der Menschen geregelt? Welche Regeln können von den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern als einforderbar vorausgesetzt werden? Die juristische Perspektive fragt damit nach einem in sich schlüssigen Regelsystem, auf das sich die Mitglieder in der Gesellschaft beziehen können. Dabei handelt es sich um ein Regelsystem, das nicht nur die Rechtsbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander organisiert, sondern auch kollektiv absichert: So regelt der Staat an vielen Stellen(z. B. im Sozialversicherungs- oder im Strafrecht) kollektiv, was sonst individuell organisiert werden müsste. In anderen Rechtsbereichen(z. B. dem Zivilrecht) entlastet er durch seine Rolle als Schiedsrichter und Ordnungsfaktor. Die sozial- bzw. politikwissenschaftliche Perspektive macht sicherlich ebenso Anleihen bei normativen Fragen eines guten Zusammenlebens, beschreibt aber im Kern stärker, wie einzelne Staaten real organisiert sind, wie die Institutionen zusammenspielen und wie sich Machtkonstellationen verändern. Kernfragen sind also z. B.: Wie funktioniert es real, was bleibt gleich und was ändert sich? Philosophische Perspektive Kernfragen z. B.: t Wie lässt sich Staat im Zusammenleben legitimieren? t Warum ist das Zusammenleben so zu organisieren?(normativ/ethisch) Juristische Perspektive Kernfragen z. B.: t Auf welches Regelsystem können sich Menschen beziehen? t Wie ist das Regelsystem in sich (stimmig) aufgebaut? Sozial-/politikwissenschaftliche Perspektive Kernfragen z. B.: t Wie sind Staaten real organisiert? t Welche Machtkonstellationen und Organisationsformen? Sozialwissenschaftlich „Staat” Abb. 6: Wissenschaftliche Perspektiven auf„Staat“ 25 Zugänge für die Soziale Demokratie Was soll den Staat ausmachen? Sicherlich berücksichtigt jede umfassende politische Theorie diese unterschiedlichen Zugänge zu dem Begriff. Jede politische Theorie macht dies aber mit einer eigenen Wertorientierung – so auch die Soziale Demokratie: Aus der philosophischen Perspektive bezieht sie sich auf ein Modell gleicher Würde für alle Menschen und orientiert sich an für sie gleichwertigen und aufeinander bezogenen Grundwerten von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. In der langen philosophischen Tradition berücksichtigt sie insofern nicht nur den politischen Liberalismus, sondern auch kritische Gesellschaftstheorien. Aus der juristischen Perspektive fragt Soziale Demokratie danach, wie ein durchsetzungsfähiges Regel- und Rechtssystem umgesetzt werden kann, in dem die positiven und negativen Freiheitsrechte gelten und real wirksam werden. Theoretiker wie Hermann Heller haben sich den Grundwerten Sozialer Demokratie verpflichtet gesehen und staatsrechtliche Konzepte entwickelt, die in wesentlichen Teilen in das deutsche Grundgesetz eingeflossen sind. Aus der sozial- bzw. politikwissenschaftlichen Perspektive fragt Soziale Demokratie, inwieweit es Staaten durch ihre Organisationsform gelingt, die Grundrechte in der jeweiligen historischen Situation zu verwirklichen und dabei die Widersprüche und Konflikte zwischen Realisierung der Freiheitsrechte und Herrschaftsverhältnissen über politische Beteiligung und Aushandlung zu bearbeiten. Diese drei unterschiedlichen Perspektiven und Zugänge werden im weiteren Text immer wieder zusammenfließen und genutzt. Soziale Demokratie und Staat Die Einleitung dieses Kapitels charakterisierte den Staat als„territorial begrenzten politischen Herrschaftsverband“, der ‚das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich(mit Erfolg) beansprucht‘ und insofern ein ,auf Legitimität gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen‘ ist(Weber)“ (Das Politiklexikon 2006: 285). Diese Definition sagt zunächst, was einen Staat ausmacht, nicht aber, was ihn im Ziel ausmachen soll. Die Definition ist also in dieser Form in keine normative Dimension eingebettet, die gesellschaftliche Ziele beinhaltet und Handlungsverpflichtungen des Staates für die Zukunft benennt. 26 Es fehlt ein Wertungsmaßstab. Damit kann die obige Definition also keine ausreichende Vorstellung des Staates im Sinne einer Sozialen Demokratie sein. Die Fragen danach, was einen Staat ausmachen soll und was seine Aufgaben sind, sind keine neuen, sondern Fragen, die seit jeher Philosophen herausgefordert haben. Aus Perspektive Sozialer Demokratie soll an dieser Stelle mit Blick auf das Kapitel 2.2. vorläufig festgehalten werden, dass der Staat die zentrale Instanz zur Garantie und Verwirklichung der Grundrechte ist. Aber auch das Staatsverständnis der Sozialen Demokratie hat sich im Laufe der Zeit dynamisch entwickelt. Soziale Demokratie bleibt nicht bei einer Staatsvorstellung stehen, die den Staat als„einmaligen Zustand“ beschreibt, sondern fordert zugleich eine gesellschaftliche Entwicklung hin zu einer gerechten Gesellschaft ein. Dabei wird es immer wieder neu darum gehen müssen, diese Entwicklung, unter sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sicherzustellen. Zur Diskussion Die Bedeutung des Internets nimmt zu – im Hinblick auf die politische Meinungsbildung, aber auch einfach im Hinblick auf gesellschaftliche Beteiligung. Sollte der Staat Ihrer Meinung nach die Aufgabe haben, allen Menschen einen Internetzugang zu garantieren und zu finanzieren? Wir laden Sie daher zu einem Rundgang durch die Geschichte ein. Damit Sie sich als Leserinnen und Leser einen Eindruck verschaffen können, möchten wir Sie zunächst in die jeweilige zeitgenössische Diskussion mitnehmen und erst im Anschluss daran beschreiben, wo wir Anknüpfungspunkte und hilfreiche Perspektiven für unsere heutige Vorstellung von Staat und Sozialer Demokratie sehen. Wir haben Beispiele aus drei Epochen und Umbruchsituation in der Geschichte ausgewählt: ein Beispiel aus der klassischen griechischen Antike, die Diskussion über den bürgerlichen Staat in der Aufklärung und die zeitgenössische Diskussion über Staatsvorstellungen, wie sie sich im 20. Jahrhundert entwickelt hat. Das erste historische Beispiel führt uns an das Ende der griechischen Antike – die Philosophie von Aristoteles(384–322 v. Chr). In seinen Vorlesungen zur Politik hat er eine Gesellschaftstheorie formuliert, die Theoretiker noch heute nutzen. 5 In ihren Grundzügen ist sie auch für die Moderne wegweisend geworden. 5 So orientieren sich die Kommunitaristen zum Teil an ähnlichen Grundüberlegungen(vgl. Höffe 1996: 236). Gesucht: ein Wertungsmaßstab Rundgang durch die Geschichte 27 Vorbild Athen? Besondere Voraussetzungen Das Wirtschaftssystem Das politische System 28 3.1. Am Ende der griechischen Antike: die Polis bei Aristoteles Wenn wir von der ersten Demokratie sprechen, so wird damit zumeist nicht auf die Neuzeit, sondern auf die klassische griechische Antike verwiesen. Athen gilt vielen als das erste Beispiel einer gelungenen Stadtrepublik mit demokratischen Zügen. Allerdings lassen sich die Lebensverhältnisse und Voraussetzungen der attischen Demokratie nicht auf die heutige Zeit übertragen. 6 Athen war eine der größten Stadtrepubliken Griechenlands: In etwa hatte sie die Größe des Saarlandes und etwa die Hälfte der Einwohner. Noch nicht einmal 10% der Einwohner allerdings waren freie Bürger, die die Geschicke des Staates mitgestalten konnten. Frauen, Sklaven und Fremde waren ausgeschlossen. Geprägt war Athen durch Landwirtschaft im Umfeld der Stadt und einen Stadtkern mit Handel und Handwerk. Dabei handelte es sich nicht um Unternehmen und Betriebe im heutigen Sinne, sondern um große Familienanwesen und„Hauswirtschaften“. Ein Großteil der Daseinsvorsorge und des Lebens wurde insofern in den Hauswirtschaften organisiert und nicht etwa über den Staat. Getragen wurde die Wirtschaft dabei in erheblichem Umfang von Sklaven. Die öffentlichen Aufgaben, für die der„Staat“ zuständig war, waren insofern stark beschränkt. Im Kern ging es um die Verteilung des Getreides, die Verteidigung des Landes und die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die öffentlichen Angelegenheiten wurden zum einen in Gemeindeversammlungen der Vollbürger organisiert und zum anderen auf der Ebene der Stadtrepublik durch die Volksversammlung, zu der alle Vollbürger gehörten und die sich 40 Mal im Jahr traf. Insofern ist die attische Gesellschaft keine Demokratie im heutigen Sinne gewesen. In dem eng beschränkten Feld der öffentlichen Angelegenheiten und innerhalb des kleinen gesellschaftlichen Ausschnitts der Bürger allerdings hatten sich Entscheidungsprinzipien und Regeln etabliert, die sehr weitgehend gleiche Freiheit (allerdings nur für die freien Bürger!) mit gemeinsamer Entscheidung zum Ziel hatten. Das Machtstreben Einzelner führte aber auch immer wieder zur Gefähr6 Vgl. zu Zahlen und Fakten die Darstellung bei Rotermundt 2008. dung dieses politischen Modells. Schon die griechische Antike kennt die labile und voraussetzungsvolle Anlage einer demokratischen Entscheidungskultur. Aristoteles‘ Vorlesungen über Politik sind wohl die bekannteste Beschreibung des politischen Modells. Grundzüge der politischen Theorie Der vielleicht wichtigste Ausgangspunkt für die politische Lehre Aristoteles’ ist die folgenreiche Feststellung, dass es sich bei dem Menschen von Natur aus um ein politisches Lebewesen handelt: „Und aus diesem Grunde treibt es denn die Menschen auch ganz abgesehen von dem Bedürfnis gegenseitiger Unterstützung zum Zusammenleben.“ (Aristoteles 1994: 1278b) Der Mensch ist auf Kooperation nicht nur angewiesen, sondern es ist für ihn natürlich, zusammenleben zu wollen – es handelt sich nicht um eine reine Zweckgemeinschaft, auch wenn der Nutzen des Zusammenlebens durchaus von Aristoteles hervorgehoben wird: „Damit soll jedoch nicht gesagt sein, daß nicht auch der gemeinsame Nutzen sie zusammenführt, insoweit einem jeden sein Teil zukommt an der Vollendung des Lebens. Vielmehr ist dies gerade das eigentliche Ziel, das sie alle gemeinsam und jeder einzelne für sich dabei verfolgen, jedoch auch schon um der bloßen Erhaltung des Lebens willen treten sie zusammen und halten an der staatlichen Gemeinschaft fest.“(Aristoteles 1994: 1278b) Mit anderen Worten: Die Gemeinschaft ist notwendig, um den Lebensunterhalt zu sichern, sie ist aber auch Ziel, weil mit ihr jeder Einzelne seinem Ziel näher kommen kann, die„Vollendung seines Lebens“ zu erreichen. Gesellschaftliches Leben ist in mehrfacher Art und Weise unabdingbar für die Menschen. Und an dieser Stelle kommen die beiden bis heute relevanten Begriffe von „Gleichheit“ und„Freiheit“ ins Spiel. Aristoteles: Mensch als politisches Lebewesen Gemeinschaft ist notwendig und Ziel! Relevant: Gleichheit und Freiheit 29 Richtige Polis: Gemeinschaft von Freien und Ebenbürtigen „Hiernach war denn auch in bezug auf die Regierungsämter im Staat, wo derselbe auf der Ebenbürtigkeit und Gleichheit der Bürger gegründet ist. Hieraus erhellt nun, daß alle diejenigen Verfassungen, welche den gemeinsamen Nutzen im Auge haben, richtige sind nach dem Recht schlechthin, diejenigen dagegen, welche nur den eigenen Vorteil der Regierenden, fehlerhafte und sämtlich bloße Abarten der richtigen Verfassungen, denn sie sind despotisch, während doch der Staat eine Gemeinschaft von freien Leuten ist.“(Aristoteles 1994: 1279b) Gerade weil es eine enge Verbindung zwischen Gleichen und Freien gibt, wird die Gemeinschaft zwar stark gemacht, der Staat als Verwaltungsapparat bleibt aber zugleich schwach und auch mit wenig gesellschaftlichen Mitteln ausgestattet. So entsteht ein schwach ausgeprägter Staat bei einer starken direkten Demokratie. „Daraus folgt aber, daß in den Demokratien die Armen größere Gewalt besitzen als die Reichen, denn sie bilden die Mehrzahl, und was diese beschließt, hat die bindende Gewalt über alle. Das ist denn das eine Merkmal der Freiheit, welches alle Demokratien als Grundbestimmung dieser Verfassung hinstellen, das zweite aber ist, leben zu können, wie man will[...]. Aus dieser Bestimmung der Freiheit folgt nun aber wieder, daß man sich nicht regieren läßt, und zwar am liebsten von niemandem, soweit aber dies unmöglich ist, nur abwechslungsweise, und so trifft denn hierin dies zweite Merkmal der Freiheit wieder mit dem ersten, nämlich der Gleichheit, zusammen.“(Aristoteles 1994: 1317b) Die richtige Polis 7 also ist eine„Gemeinschaft von freien Leuten“, die„ebenbürtig“, also gleich sind. Doch auch die entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren der Gemeinschaft wird genannt: Die Verfassung, also die politische Organisationsform, muss sicherstellen, dass der„gemeinsame Nutzen“ (oder wie wir heute sagen würden: das Gemeinwohl) das Ziel der Gemeinschaft bleibt. Aristoteles deutet also an, dass die„Gemeinschaft von Freien und Gleichen“ immer dem Risiko ausgesetzt ist, dass sie von Einzelnen für ihren eigenen Vorteil genutzt wird. Der Missbrauch von Ämtern war durchaus – auch bei einem zu Lebzeiten Aristoteles‘ insgesamt noch stabilen politischen System – nicht unüblich, vor allem 7 Wobei der griechische Begriff der„Polis“ nicht mit dem heutigen Begriff„Staat“ übersetzt werden kann. Die Polis umfasst nicht allein die„verfasste Gesellschaft“, sondern meint umfassender das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft – unterscheidet also nicht zwischen Staat und Zivilgesellschaft. 30 in der Stadt Athen(vgl. Rotermundt 2008: 31). Das brüchige Konzept einer Gemeinschaft von Freien und Gleichen muss also immer wieder gesichert werden. Zur Absicherung gibt Aristoteles drei Kernpunkte an: die Tugend der Staatsbürger (und die entsprechende Erziehung), eine gute Verfassung und die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bürger: Durch Staatsbürgertugend soll erreicht werden, dass jeder Bürger seine Freiheit verantwortungsvoll nutzt:„Es gibt aber eine Herrschaft, vermöge deren man über freie Leute und seinesgleichen regiert[...].[...] und hier gilt daher das Wort und gilt mit Recht, daß keiner gut regieren kann, der nicht sich gut hat regieren lassen. Die Tugend in beiden ist nun freilich eine verschiedene, aber der gute Bürger muß beides verstehen und beides können[...]. Und wenn eine Art von Besonnenheit und Gerechtigkeit diejenige ist, die im Regieren sich zeigt, und diejenige, welche der Regierte, aber dabei freie Bürger zu entwickeln hat, so erhellt daraus nur, daß die sittliche Tugend, wie z. B. die Gerechtigkeit, nicht bloß eine ist, sondern in zwei Arten zerfällt, die eine, vermöge deren man gut regiert, und die andere, vermöge deren man sich gut regieren läßt“(Aristoteles 1994: 1277b). Staatsbürgertugend ist das kompetente und verantwortungsbewusste Nutzen individueller Freiheit in der Gemeinschaft – sie muss gelernt werden(können). Der zweite Kernpunkt für eine funktionierende Gemeinschaft von Gleichen und Freien ist die Frage, welche Verfassung die beste sei. Und hier mag die Antwort Aristoteles’ überraschen: Er spricht sich nicht ohne Einschränkungen für ein Modell aus, vielmehr macht er die Verfassung und staatliche Organisationsform von den jeweiligen gesellschaftlichen Voraussetzungen(Zusammensetzung der Bevölkerung, Art des Wirtschaftens, aber vor allem, inwieweit die Tugend in der Gesellschaft vertreten sei, etc.) abhängig. Die„beste Art der Demokratie“ könne es so bei den„Ackerbauern“ geben. Sie seien einerseits abgesichert, besäßen „Ehre“ und„Tugend“ und hätten im begrenzten Maß Muße, sich zu regieren, ohne daraus selbst Gewinn ziehen zu wollen(vgl. Aristoteles 1994: 1318b). Hier lasse sich Demokratie uneingeschränkt verwirklichen. Der letzte Punkt ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bürger . So behandelt Aristoteles in den ersten Kapiteln seiner Schrift die Lehre von der Hauswirtschaft, die es jedem Bürger ermögliche, wirtschaftlich unabhängig zu sein. Bürger müssen demnach die Muße haben, sich um Politik kümmern zu können. Staatsbürgertugend: Freiheit in Verantwortung Verfassungsform von Voraussetzungen abhängig Wirtschaftliche Unabhängigkeit 31 Lehren für die Soziale Demokratie? Wie Gleichheit und Freiheit sicherstellen? Wie Demokratie verankern? Was ist Staatsbürgertugend? Aristoteles – was nehmen wir für die Diskussion über Soziale Demokratie mit? So weitsichtig Aristoteles auch gewesen sein mag: Die Sklaverei und die Unfreiheit und Ungleichheit von Frauen und Männern hat er befürwortet. In beiden Fällen leitet er dies aus der„Natur“ her. Hier zeigt sich dann, dass er seiner Zeit verhaftet bleibt und die von ihm beschriebenen Kriterien für ein glückliches Leben – nämlich Freiheit und Gleichheit – nicht zu Ende denkt. Viele der von Aristoteles aufgeworfenen Fragen erweisen sich dennoch als „Flaschenpost in die Moderne“. Denkanstöße für Soziale Demokratie aus der aristotelischen Diskussion: Wie lässt sich sicherstellen, dass Gleichheit und Freiheit wirken? Der Hinweis Aristoteles‘ auf die Notwendigkeit wirtschaftlicher Unabhängigkeit für die Beteiligung an Demokratie weist auf die enge Verbindung und Wechselwirkung von negativen und positiven Freiheitsrechten, Demokratie und freien und gleichen Bürgern hin. Dass dabei die griechische Stadtrepublik sich nicht einfach auf heutige moderne Gesellschaften übertragen lässt, ist selbstverständlich. Wie lässt sich die Zustimmung und Beteiligung zu Politik und Demokratie erreichen? Diese für unsere heutige Zeit zentrale Frage stellt sich für Aristoteles so nicht. Seine Argumentation unterscheidet nicht zwischen Staat und Zivilgesellschaft: Die Bürger entscheiden ihre Sachen selbst, staatliche Aufgaben und zivilgesellschaftliche Institutionen fallen(weitgehend) zusammen. Es handelt sich also um ein Modell mit stark ausgeprägter direkter Demokratie. Auch hier lassen sich sicherlich Ansatzpunkte für die heutige Diskussion über mehr Beteiligung und Partizipation finden. Frage nach den„bürgerlichen Tugenden“ Gerade in den 1980er und 1990er Jahren wurde der Begriff der„Staatsbürgertugenden“ vermehrt diskutiert. Grob gesagt gab es dabei zwei Positionen: die eine, die politische Tugend als die Form des guten Lebens sieht, ihr also einen Wert an und für sich einräumt. Die andere Position betont demgegenüber, dass politische Tugenden eine notwendige Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie seien. Unabhängig von den Schattierungen dieser 32 Positionen und Diskussionspunkte lässt sich aber mit Aristoteles fragen: Wie kann es gelernt werden, die menschliche Freiheit in der Demokratie zu nutzen? Und daran schließen sich die Fragen nach der Demokratieerziehung an, die angesichts der Zustimmungswerte zu unserem demokratischen System hohe Priorität haben müssten. Gerade weil die damaligen gesellschaftlichen Voraussetzungen von den heutigen gänzlich verschieden sind, kann man feststellen, wie sehr die Realisierung von Gleichheit und Freiheit von der Umsetzung in einer konkreten Gesellschaft abhängt. 3.2. Das bürgerliche Zeitalter: Hobbes, Locke und Rousseau „L’État, c’est moi!“(Der Staat bin ich!), so die Aussage von Ludwig XIV. von Frankreich, dem absolutistischen König schlechthin. Weniger das selbstverständliche Selbstbewusstsein des Gottesgnadentums spricht aus diesem Zitat, sondern eher, dass die Aussage in seiner Zeit auch umstritten war. Der Staat als Herrschaftsapparat eines einzigen Fürsten war im zentralistischen Frankreich zur Zeit Ludwigs XIV.(1638–1715) bereits brüchig geworden – so kann das Zitat auch gelesen werden. Durch die spanischen Erbfolgekriege und eine immense Steuer- und Abgabenlast zur Finanzierung des luxuriösen Hoflebens war der Widerstand gewachsen. Der König musste offensichtlich klarstellen, wer oder was der Staat sei und dass es keinen Unterschied gebe zwischen ihm und dem Staat als Institution. Knapp 75 Jahre nach dem Tod Ludwigs XIV. bricht die Französische Revolution aus, das Volk übernimmt(zumindest kurzzeitig) die Herrschaft und den Staat. Unter dem Deckmantel des Absolutismus waren bereits in Europa – vor allem in England, später aber auch in Frankreich – bürgerliche Wirtschaftsformen, aber auch eine bürgerliche Philosophie von Staat und Gesellschaft gewachsen, die in einem langen geschichtlichen Prozess den Absolutismus einreißen sollten – die bürgerliche Gesellschaft nahm ihren Anfang. „Der Staat bin ich!“ Ausruf: Ausdruck der Schwäche 33 Bürgertum und frühe Aufklärung Nicht mehr„von Gottes Gnaden“ Diese Wandlung hin zur bürgerlichen Gesellschaft vollzieht sich in den Ländern Europas zeitversetzt und mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Voraussetzungen und verschiedenen Entwicklungspfaden. Dennoch lässt sich ein(verhältnismäßig) einheitliches Gesellschaftsmodell erkennen, das gut von dem Historiker Jürgen Kocka zusammengefasst worden ist: „‚Bürgerliche Gesellschaft‘ meinte ein Modell wirtschaftlicher, sozialer und politischer Ordnung , die in Überwindung von Absolutismus, geburtsständischen Privilegien und klerikaler Gängelung das Prinzip rechtlich geregelter individueller Freiheit für alle realisiert, das Zusammenleben der Menschen nach Maßgabe der Vernunft gewährleistet, die Ökonomie auf der Grundlage rechtlich geregelter Konkurrenz marktförmig organisiert.“(Kocka 1995: 23) Diese Entwicklung bürgerlicher Gesellschaft wurde begleitet von staats- und gesellschaftsphilosophischen Theorien, der Aufklärung und mit ihnen dem Liberalismus und seiner Kritik. Die neue bürgerliche Grundlage in der„Staatsidee“ Mit dem bürgerlichen Zeitalter und der frühen Aufklärung beginnt die Geschichte des so genannten Kontraktualismus, also der Vorstellung, dass die Bürger sich in einem Staat durch einen Vertrag zusammenschließen. Der Staat als„Person“ kommt nun nicht mehr aus dem Gottesgnadentum – wie Ludwig XIV. es noch behauptet hatte. Die Vertragstheorien beruhen grundlegend vielmehr auf der Vorstellung von gleichen und freien Menschen, die das Zusammenleben in der Gesellschaft koordinieren und grundlegend regeln müssen. Die Legitimation eines(von Gott/ der Natur bestimmten) Herrschers/ Monarchen reicht nicht mehr aus – die Legitimation kommt durch die Willenserklärung der Menschen zustande. Das ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel. Vertragstheorien Mit Thomas Hobbes(1588–1679) verbindet man den Beginn des so genannten Kontraktualismus. Die Vertragstheorie beruht auf der(hypothetischen) Vorstellung, dass sich die Menschen in einem(freien) Naturzustand befänden und auf freiem Willen beruhend einen Gesellschaftsvertrag(Kontrakt) abschlössen. So entsteht ein Gemeinwesen. Vertragstheorien waren damit ein wesentlicher theoretischer Ausgangspunkt für die bürgerliche Staatsphilosophie, die auf der gleichen Freiheit aller Menschen beruhen soll. 34 Dieses spezifisch bürgerliche Denkmodell ist durchaus nicht einheitlich, sondern wird – gerade in der französischen Aufklärung des 18. Jahrhunderts – vielfach variiert. Quelle: wikimedia 3.2.1. Thomas Hobbes und der„wehrhafte Staat“ – Anknüpfungspunkt für den Konservativismus Besonders wirkungsvoll hat das bereits im Jahr 1651 der englische Philosoph Thomas Hobbes verschriftlicht. Das berühmt gewordene Titelbild seines Leviathan bringt dann auch diese neue,(früh)bürgerliche Staatsvorstellung auf den Punkt. Das Titelbild zeigt einen mächtigen und bewaffneten Herrscher. Zu Hobbes‘ Zeit – der Leviathan erscheint kurz nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges – wird so ein Zeichen für einen wehrhaften Staat und einen starken Herrscher gesetzt. Bei näherem Hinsehen wird ersichtlich, dass sich der Körper des Königs aus vielen kleinen Menschen/Bürgern zusammensetzt. Das Zusammensetzen erfolgt – so Hobbes – durch den Abschluss eines Doppelvertrags. Zum einen wird ein„Gesellschaftsvertrag“ geschlossen, der den Staat konstituiert, und zum anderen wird ein Unterwerfungsvertrag vereinbart, der die Macht an einen starken König delegiert. Der Monarch wird so in seiner Macht durch den Vertrag mit dem Staatsvolk legitimiert. Er erhält die Macht aber unter der Voraussetzung, sie für die Belange des Staates(als Zusammenschluss der Bürger) einzusetzen – der Unterwerfungsvertrag ist prinzipiell auflösbar. Betrachtet man noch einmal das Zitat von Ludwig XIV., so wird recht deutlich, wie sehr die Denkweise eines starken Staates mit einem ebenso starken Monarchen gewirkt hat. Der wesentliche Unterschied zwischen absolutistischer und Abb. 7: Der Leviathan von Thomas Hobbes... ... ein starker Herrscher aus vielen Bürgern. Doppelt: Gesellschafts- und Unterwerfungsvertrag Neue Legitimation 35 Hobbes: heute Vorlage für Konservative, in seiner Zeit modern frühbürgerlicher Vorstellung liegt dabei nicht in der Frage der Staatsführung durch einen Monarchen, sondern in der Frage der Legitimation – die Differenz zwischen Gottesgnadentum einerseits(absolutistische Argumentation) und der konstitutionellen Monarchie mit einem beidseitig bindenden Gesellschaftsund Unterwerfungsvertrag(frühbürgerliche Argumentation) andererseits. Der starke Herrscher/Monarch wird benötigt, weil die Menschen von Natur aus in Konkurrenz und potenziell im Kampf miteinander sind. Diese Konfliktpotenziale können nur dann ausgeschlossen werden, wenn ein starker Fürst die Macht übernimmt. Daher ist ein zweiter Vertragsschluss notwendig, der eine starke Führung begründet. Allerdings sind – schon in der Zeit der Aufklärung – die Bedingungen des Vertragsschlusses, aber auch die politischen Vorstellungen für eine gute Staatsverfassung in der Folge weit auseinandergegangen. Thomas Hobbes‘ Begründung einer konstitutionellen Monarchie, die ihre Kraft durch den Vertragsschluss gewinnt und durch die befriedende Wirkung einer wehrhaften Herrschaft zusammengehalten wird, bietet bis heute eine Vorlage für konservativ-bürgerliche Vorstellungen in der Staatstheorie. Vor allem in der Frage internationaler Sicherheitspolitik und der Frage von Interventionen lassen sich nicht selten Anklänge an diese Argumentation finden. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass Hobbes selbst in seiner Zeit nicht konservativbewahrend, sondern ausgesprochen modern argumentiert hat. Seine Argumentationsmuster sind aber später vielfach von konservativen Theoretikern aufgegriffen worden. Thomas Hobbes: Bezüge zum konservativen Staatsverständnis: Der bewahrende Aspekt: Die Argumentation von Thomas Hobbes baut wesentlich auf einer skeptischen Einschätzung der menschlichen Natur auf. Kern der Staatsidee ist es insofern auch, die menschliche Natur zu zügeln und durch den Staat Sicherheit für ein friedliches Zusammenleben zu organisieren. Dieser Schwerpunkt auf„Sicherheitspolitik“ ist auch in heutigen konservativen Politikansätzen ein wesentliches Motiv. Die Wehrhaftigkeit: Thomas Hobbes betont – sicherlich auch vor dem Hintergrund des Dreißigjährigen Krieges – die Wehrhaftigkeit des Staates. Einsatz von Gewalt ist möglich, solange sie legitim ist. Sie kann durch den Herrschaftsvertrag und das(unterstellte) Allgemeininteresse gerechtfertigt werden. Tatsächlich sind konservativen Konzepten in aller Regel 36 eine Betonung von Themen wie„innerer Sicherheit“ und Forderungen eines„harten Durchgreifens“ bei Kriminalitätsfragen sowie außenpolitisch das starke Vertrauen in militärische Optionen nicht fremd. Verhältnis von Grundrechten: Auch wenn Thomas Hobbes die Unterscheidung von positiven(ermöglichenden) und negativen(abwehrenden) Freiheitsrechten noch nicht kennt, lässt sich implizit eine Kontinuität in der konservativen Argumentation vermuten. Das Verhältnis zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten bleibt in konservativen Argumentationen in der Tendenz unterbestimmt. Zugleich erscheint der Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte des Menschen immer dann opportun, wenn ansonsten der Staat angeblich geschwächt oder gefährdet werden könnte. Die Positionen zum Thema„Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz“ sind dafür ein gutes Beispiel. Zur Diskussion Innere Sicherheit wird vielfach als Politikfeld der Konservativen betrachtet. Erhard Eppler argumentiert in seinem Buch Eine solidarische Leistungsgesellschaft dafür, es auch als„Thema für die Linke“ zu begreifen: Was meinen Sie? „In den USA gibt es heute schon Städte, in denen auf einen Polizisten fünf Angestellte privater Sicherheitsfirmen kommen. Viele Wohlhabende kaufen sich ihre Sicherheit[…]. Die Europäer werden daraus lernen, dass es keine ungerechtere Gesellschaft gibt als die, in der sogar die Sicherheit vor Verbrechen zu einer Ware wird, die sich nur wenige leisten können. Innere Sicherheit ist zu einer Frage der Gerechtigkeit geworden und damit ein Thema für die Linke geworden, auch wenn es dort noch nicht alle gemerkt haben.“(Eppler 2011: 53) 37 Abb. 8: John Locke England: früh konstitutionelle Monarchie Locke: Two Treatis of Goverment Ziel: Freiheit begründen John Locke, Quelle: wikimedia 3.2.2. John Locke oder die Geburt des Liberalismus In England hatte die Industrialisierung bereits sehr früh begonnen und die Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft gefördert. Auch politisch haben sich bürgerliche Ideen bereits frühzeitig durchgesetzt. Im Jahr 1688 führte die Glorious Revolution zu einem neuen Machtausgleich zwischen König und Adel auf der einen und dem Bürgertum auf der anderen Seite. Mit dem Kompromiss erreichte der König eine Zentralisierung der Finanzen und die Möglichkeit, ein stehendes Heer aufzustellen. Das Bürgertum konnte durch die Glorious Revolution sein Recht auf Eigentum(auch gegenüber den Kleinbauern) und die Freiheit vor staatlicher Gängelung durch den König durchsetzen, zugleich bedeutete der Kompromiss eine stärkere Position gegenüber dem Adel. So hat sich in England bereits viel früher als in Frankreich eine konstitutionelle Monarchie entwickelt. Im Ergebnis konnte sich so das Bürgertum dauerhaft als Glorious Revolution 1688/89 konnten die Gegner des Absolutismus in England durch eine weitgehend unblutige Revolution eine konstitutionelle Monarchie durchsetzen. Mit der Bill of Rights ist seitdem ein parlamentarisches Regierungssystem verankert. wirtschaftliche Kraft etablieren – die wirtschaftliche Entwicklung einer frühkapitalistischen Gesellschaft wurde möglich. Zwei Jahre nach der Glorious Revolution veröffentlichte John Locke seine Two Treatises of Government, einen Schüsseltext des politischen Liberalismus. Sie sind so etwas wie die nachgereichte politische Begründung für die Revolution selbst. Grundzüge der politischen Theorie John Lockes John Lockes Two Treatises of Government wollen vor allem eines: Freiheit als Norm begründen. Dazu war es notwendig, die in seiner Zeit geltenden Lehrmeinungen zu widerlegen und ein Verständnis von gleicher Freiheit zu entwickeln. In seiner ersten Abhandlung widerlegt Locke dazu den konservativen Theoretiker Lord Filmer, der das Gottesgnadentum des zeitgenössischen Herrscher38 Naturzustand Der Naturzustand ist eine typisch bürgerliche Argumentationsfigur. Dabei wird als Anfangspunkt der Geschichte ein natürlicher Zustand des Menschen behauptet, in dem jeder Mensch mit den gleichen Freiheiten ausgestattet ist. Der Naturzustand und mit ihr die Naturrechtslehre haben den Vorteil, dass gleiche Freiheit angenommen werden kann. hauses aus der Abstammung von Adam und Eva herleitet. Entscheidend daran ist, dass er der Behauptung entgegentritt, dass es von Gott(und Natur) aus einen Unterschied zwischen Herrschern und Beherrschten gebe. Erst in der zweiten Abhandlung entwickelt Locke seine Theorie von Menschen, die gleich und frei geboren werden. Dazu nutzt er einen – bei bürgerlichen Philosophen vor und nach ihm – sehr beliebten argumentatorischen Trick: Er stellt sich den Menschen in einem(hypothetischen!) quasi„vorgesellschaftlichen“ Naturzustand vor. In diesem vorgestellten Naturzustand sind alle Menschen gleichermaßen frei. Sie sind frei an der eigenen Person, denn sie gehören sich selbst. Sie sind frei in ihrem Denken und Fühlen. Und sie sind frei, mit den Dingen, die ihnen gehören, umzugehen. Auf diese Dinge erhalten sie das Recht auf Eigentum aber nur – und das ist eine sehr bürgerliche Argumentationsfigur –, wenn und soweit sie an ihnen Arbeit geleistet haben: Wer also einen Acker bearbeitet, gewinnt dadurch einen Rechtsanspruch auf das Feld. Die Menschen – so Locke – haben also ein natürliches Anrecht auf Eigentum an Person, Denken und Fühlen und an ihnen gehörigen Dingen. So ausgestattet leben sie im Naturzustand. Natürlich stellt sich dann eine wichtige Frage: Warum sollte der Mensch seine natürliche Freiheit aufgeben wollen? Und zu dieser Frage entwickelt Locke einen interessanten und folgenreichen Argumentationsweg: „Wenn der Mensch im Naturzustand so frei ist, wie gesagt worden ist, wenn er der absolute Herr seiner eigenen Person und seiner Besitztümer ist, dem Größten gleich und niemandem untertan, warum soll er auf seine Freiheit verzichten? Warum soll er seine Selbständigkeit aufgeben und sich der Herrschaft und dem Zwang einer anderen Gewalt unterwerfen?“(Locke 1977: 278) Naturzustand: ein „Denktrick“ Im Naturzustand: alle frei Warum die Freiheit aufgeben? 39 Die Antwort folgt auf dem Fuße: „[Obwohl] er nämlich im Naturzustand ein solches Recht hat, so ist doch die Freude an diesem Recht sehr ungewiß, da er fortwährend den Übergriffen anderer ausgesetzt ist.“(Locke 1977: 278) Der Ausweg aus dieser Unsicherheit ist, sich zu einer Gesellschaft zusammenzuschließen: „Und nicht grundlos trachtet er danach und ist dazu bereit, sich mit anderen zu einer Gesellschaft zu verbinden, die bereits vereinigt sind oder doch die Absicht hegen, sich zu vereinigen, zum gegenseitigen Schutz ihres Lebens, ihrer Freiheiten und ihres Vermögens, was ich unter der allgemeinen Bezeichnung Eigentum zusammenfasse.“(Locke 1977: 278) Gesellschaftsvertrag wandelt natürliche in bürgerliche Rechte Durch den Zusammenschluss einer Gesellschaft werden das Eigentum an der eigenen Person und das Eigentum an Gegenständen verwandelt: Mit dem Gesellschaftsvertrag erhält jedes Individuum bürgerliche Freiheitsrechte durch Gesetze. Diese Freiheitsrechte muss jede/jeder wechselseitig auch bei den anderen Mitgliedern der Gesellschaft beachten. Zudem gehen die Durchsetzung und Vollstreckung der eigenen Rechte an unparteiische Richter und an den Staat über. Eine Selbstjustiz als Übergriff auf andere wird unterbunden. Die natürlichen Rechte werden so in den bürgerlichen Rechten dauerhaft abgesichert und durch den liberalen Staat garantiert. 40 Freiheit im Naturzustand Freiheit über die Verfügung der Person ist von der Natur gegeben kann durch Übergriffe von anderen gefährdet werden Freiheit über Denken und Fühlen ist von der Natur gegeben Freiheit über die Verfügung von Dingen, die rechtmäßig der Person zustehen durch Arbeit wird Recht an einer Sache erworben im Streitfall: Recht des Stärkeren entscheidet Gesellschaftsvertrag durch demokratische Gründung Grundrechte transformieren sich in der und durch die Gesellschaft. in der Gesellschaft Freiheit als„Eigentum an der Person“ wird gesellschaftlich geschützt. Freiheit des„Denkens und Fühlens“ wird durch politische Autonomie und demokratische Rechte gesellschaftlich umgesetzt. Wirtschaftliche Autonomie ist jedem und jeder möglich. Abb. 9: Das Freiheitsverständnis von John Locke Aus diesen Überlegungen folgt, dass dem Staat bei Locke vor allem und ausschließlich die Funktion als Garant der Freiheit seiner Mitglieder zugestanden wird: „Mit ihrem Eintritt in die Gesellschaft verzichten nun die Menschen zwar auf die Gleichheit, Freiheit und exekutive Gewalt des Naturzustandes, um sie in die Hände der Gesellschaft zu legen, damit die Legislative so weit darüber verfügen kann, wie es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Doch geschieht das nur mit der Absicht jedes einzelnen, um damit sich selbst, seine Freiheit und sein Eigentum besser zu erhalten(denn man kann von keinem vernünftigen Wesen voraussetzen, daß es seine Lebensbedingungen mit der Absicht ändere, um sie zu verschlechtern). Man kann deshalb auch nie annehmen, daß sich die Gewalt der Gesellschaft oder der von ihr eingesetzten Legislative weiter erstrecken soll als auf das gemeinsame Wohl. Sie ist vielmehr verpflichtet, das Eigentum eines jeden dadurch zu sichern, indem sie gegen jene drei erwähnten Mängel Vorsorge trifft, die den Naturzustand so unsicher und unbehaglich machten.“ (Locke 1977: 281) Locke: Staat nur als Garant der Freiheit 41 Allgemeinwohl und Freiheitsrechte im Vordergrund Locke: In seiner Zeit weitsichtig! Die Folgen für eine solche Staatsgründung und-begründung unterscheiden sich erheblich von absolutistischen Vorstellungen: Sie stellen das Allgemeinwohl einerseits und die gleichen Freiheitsrechte aller Menschen andererseits in den Vordergrund: Die Gründung einer Gesellschaft beruht auf Vernunft und dem freien Willen der Mitglieder. Diese Vorstellung setzt eine demokratische Entscheidung voraus. „Herrschaft“ erhält in der Locke‘schen Vorstellung eine deutliche Begrenzung: Sie kann und darf nicht hinter die bürgerlichen Freiheitsrechte zurückgehen. Sie ist daran messbar, ob sie die Gründe für den Zusammenschluss zu einer Gesellschaft dauerhaft erfüllen kann. Heute beziehen sich liberale und libertäre Theoretiker häufig auf John Locke. Gerade bei John Locke sollte man aber immer berücksichtigen, dass sein politischer Liberalismus für seine Zeit ein enorm mutiges wie weitsichtiges politisches Konzept war. Viele seiner Ideen sind in die amerikanische Unabhängigkeitserklärung eingegangen. Locke: Bezüge zum heutigen neuliberalen/libertären Staatsverständnis: Der Fokus auf negative Freiheitsrechte: Der Staat bei John Locke ist ein Instrument, das Übergriffe von anderen Bürgern und seitens des Staates selbst verhindern soll. Diese Konzentration auf Freiheitsrechte ist allen späteren liberalen Staatstheorien gemein. Dabei führt dieser enge Fokus dazu, dass der Raum für eine aktive Rolle des Staates sehr gering bleibt. Umverteilung oder positive Freiheitsrechte sind in so engen Grenzen zu halten, dass sie die negativen Freiheitsrechte(einiger Vermögender) nicht behindern. Allerdings: John Locke selbst geht davon aus, dass jeder Mensch Eigentum durch Arbeit erwirbt. Eine(extreme) Ungleichverteilung spielt in seiner Theorie keine Rolle. Die Begründung des Eigentums: „Arbeit legitimiert Eigentum.“ Diese Quintessenz wird in vielen liberalen Konzepten in einer Gerechtigkeitsvorstellung fortgesetzt, die weitgehend auf„Leistungsgerechtigkeit“ setzt. Nun hat sicherlich John Locke nicht explizit eine Theorie der Gerechtigkeit im Blick gehabt. Dennoch kann seine Argumentation in der Verteilung von Eigentum nach Leistungsgerechtigkeit noch heute in allen wesentlichen liberalen Ansätzen nachvollzogen werden. Gleichheit als Gleichheit vor dem Gesetz: Eine bedeutende Errungenschaft, die auf den politischen Liberalismus John Lockes zurückgeht, ist die Vorstellung des Staates als 42 Rechtsstaat, der für den Einzelnen sicherstellt, dass seine Freiheitsrechte gewahrt werden. Dabei wird Gleichheit allerdings beschränkt auf die gleiche Freiheit vor dem Gesetz. Eine Beschränkung des freien Marktes ist für Locke wie für die meisten liberalen Theoretiker kein oder kaum ein Thema. 3.2.3. Rousseau: Der kritische Blick auf die bürgerliche Gesellschaft Jean-Jacques Rousseau sah sich selbst als(verkannten und verfolgten) Bürger des Stadtstaates Genf, auch wenn er einen Großteil seiner Lebenszeit in Frankreich zubrachte. Schon aus dieser persönlichen Situation heraus ist ihm sicherlich die Realisierung von Freiheit und Demokratie ein besonderes Anliegen gewesen. Er gilt als Vordenker einer radikalen Demokratie und als bahnbrechender Autor im Bereich der Erziehung. Seine politischen Schriften brachten ihn im vorrevolutionären Frankreich häufig in Gefahr. In drei miteinander verbundenen Werken kommt seine Konzeption einer Gesellschaft zum Ausdruck: Diskurs über die Ungleichheit untersucht die Entstehungszusammenhänge bürgerlicher Gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag umreißt eine demokratische und auf Freiheit und Gleichheit beruhende Gesellschaft und ihre Verfassung. Der Émile versucht die Frage nach Erziehung und Bildung für eine solche Gesellschaft zu beantworten. In seinem Diskurs über die Ungleichheit beschreibt Rousseau in kritischem Abstand zu John Locke eine eigene hypothetische Entwicklung vom vorgestellten Naturzustand. Seiner Auffassung nach ist die zeitgenössische bürgerliche Gesellschaft der Grund für die Ungleichheit unter den Menschen. Sein Ziel ist es, den ihr zugrunde liegenden„falschen Gesellschaftsvertrag“ zu kennzeichnen. Vordenker radikaler Demokratie Drei Grundlagenwerke Ziel: Den„falschen Gesellschaftsvertrag“ entlarven! 43 Naturkatastrophen und Zufälle Geschichtliche Entwicklung Aufteilung von Eigentum Der„Wilde” als hypothetischer Naturzustand, in dem der Wilde t ein Einzelgänger ist. t ausgestattet ist mit Selbstliebe, natürlicher Freiheit und Mitleid. t die Fähigkeit zum Denken und Sprechen kaum oder nicht ausgebildet hat. Mensch in der ersten Vergesellschaftung Mensch t wird durch äußere Umstände zur Kooperation gezwungen. t wird nach und nach sesshaft. t entwickelt Sprache. t entwickelt vergleichende Eigenliebe. t entwickelt Familienverbände. t „entdeckt” Macht. t entwickelt eine erste Vorstellung von Besitz. Mensch im„falschen Gesellschaftsvertrag” Der falsche Gesellschaftsvertrag t wird vom Reichen vorgeschlagen, um seinen Besitz als Eigentum zu sichern. t zementiert die Ungleichheit. t geht einher mit einer dauerhaften Herrschaft von einigen wenigen über die Mehrheit. t sichert die Freiheit weniger und höhlt die Rechte der großen Mehrheit nach und nach aus. Ausgangspunkt: der„Wilde“ Notwendig: Kooperation Abb. 10: Bürgerliche Gesellschaft und„falscher Gesellschaftsvertrag“ nach Rousseau Im(hypothetischen) Naturzustand stellt sich Rousseau einen Wilden vor, der im Wesentlichen als Einzelgänger durch die Wälder streift und nur wenig Kontakt zu seinesgleichen pflegt. Der„Wilde“ zeichnet sich in erster Linie durch die Selbstliebe, die Fähigkeit, Mitleid zu empfinden, und durch die Fähigkeit aus, Fähigkeiten zu entwickeln. Denken, Sprechen und moralische Urteile – Fähigkeiten, die wesentlich auf Lernen und der Gemeinschaft mit anderen Menschen beruhen – sind dem Wilden in dieser Konzeption des Naturzustands fremd. Durch Zufälle oder Naturkatastrophen entsteht für die wilden Menschen die Notwendigkeit, ihr Überleben durch Zusammenarbeit zu sichern. Erste Kooperationen und freie Assoziationen führen zu einer losen Vergesellschaftung, in der die Menschen Kooperation, eine einfache Sprache, die Fähigkeit, zu vergleichen und zu unterscheiden, erlernen. Diese Phase einer„freien Assoziation“ bezeichnet Rousseau auch als die glücklichste Phase in der Menschheitsgeschichte. Die natürliche Freiheit ist nicht komplett aufgegeben, aber die Kooperation ist bereits erreicht. Der Mensch lernt, sich im Vergleich zu anderen wahrzunehmen, die Selbstliebe wird durch die vergleichende Eigenliebe ergänzt. 44 Die Phase einer ersten Vergesellschaftung geht über in die Phase der Sesshaftigkeit. Sie schafft dauerhafte Familien- und Gemeinschaftsverbände. Privatbesitz entsteht, die Sprache entwickelt sich. Durch die Arbeitsteilung entstehen für den Einzelnen Freiräume, die zur Entwicklung von Kultur genutzt werden. Diese Vergesellschaftungsphase führt dazu, dass die Eigenliebe weiter gestärkt wird, der Kampf um Ansehen und Einfluss in der Gemeinschaft nimmt zu. Eigentum entsteht und es kommt immer wieder zu Streitigkeiten. In diese Streitigkeiten fällt – hierin unterscheiden sich Locke und Rousseau nicht – die formale, „rechtliche“ Gründung der Gesellschaft. „‚Vereinigen wir uns’, sagte er zu ihnen[den Armen, Anm. d. Verf.], um die Schwachen vor der Unterdrückung zu schützen, die Ehrgeizigen in Schranken zu halten und einem jeden Besitz dessen zu sichern, was ihm gehört: Laßt uns Vorschriften der Gerechtigkeit und des Friedens aufstellen, denen nachzukommen alle verpflichtet sind, die kein Ansehen der Person gelten lassen und in gewisser Weise die Launen des Glücks wiedergutmachen, indem sie den Mächtigen und den Schwachen gleichermaßen wechselseitigen Pflichten unterwerfen. Mit einem Wort: Laßt uns unsere Kräfte, statt sie gegen uns selbst zu richten, zu einer höchsten Gewalt zusammenfassen.“(Rousseau 1997: 215–217) Beginn der Vergesellschaftung Formale Gründung der Gesellschaft Der Unterschied besteht darin, dass in Rousseaus„Geschichtsschreibung“ der Gesellschaftsvertrag zu Lasten der Armen und zum Vorteil der Reichen geschlossen wird. Den Reichen gelingt es durch einen„falschen Gesellschaftsvertrag“, die vorgesellschaftliche Besitzverteilung in die Staatsgründung mit einzubeziehen. Sie verkaufen ihren Gesellschaftsvertrag als beidseitigen Vorteil(siehe Textkasten) und dieser Argumentation gehen die Armen auf den Leim. Der Schutz des Eigentums wird so zur Verpflichtung der Gesellschaft erhoben, soziale Ungleichheit wird zementiert und legitimiert. Plastisch beschreibt dann Rousseau auch die Gründung der bürgerlichen Gesellschaft durch das Entstehen des Eigentums: Unterschiede zwischen Rousseau und Locke 45 „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‚Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.“(Rousseau 1997: 173) „Geburtsfehler“ der bürgerlichen Gesellschaft Was war Rousseaus Alternative? Diese Kritik richtet sich deutlich gegen den Gesellschaftsvertrag, wie Locke ihn sich vorstellt: Pointiert fasst Rousseau den„Geburtsfehler“ der bürgerlichen Gesellschaft zusammen. Indem bei Locke der Besitz als Teil der natürlichen Rechte des Individuums angenommen wird, ist er aus der gesellschaftlichen Steuerung herausgenommen, für Rousseau ein Fehler. Dieser„Geburtsfehler“ führe dazu, dass sich in der bürgerlichen Gesellschaft die Ungleichheit immer weiter vergrößere. In seinen analytischen Texten zu seiner Heimatstadt Genf weist Rousseau minutiös nach, wie es die reichen Patrizier über die Jahrzehnte geschafft haben, die ursprünglich basisdemokratische Verfassung der Stadt Genf nach und nach auszuhöhlen, selbst repräsentative Demokratie zu beschneiden und schließlich die Bürgerrechte immer mehr auf die Elite zu beschränken. Diese Verbindung von Eigentum und politischer Macht, den schleichenden Abbau von Freiheit, die zunehmende Ungleichheit darzustellen, war sicherlich eine der größten Leistungen Jean-Jacques Rousseaus. Eine Alternative ist denkbar? In der Forschung zu Jean-Jacques Rousseau gibt es erhebliche Differenzen, ob er eine irreparable Schädigung der Gesellschaft, eine zwangsläufige negative Entwicklung unterstellt oder inwieweit er – wenn auch sehr zurückhaltend – eine Alternative benennt. Zumindest identifiziert er zwei gesellschaftliche Felder, bei denen er einen Ansatzpunkt für eine demokratisch verfasste Republik sieht: die Einführung eines „richtigen Gesellschaftsvertrags“ einerseits und andererseits die Erziehung von mündigen, freien und zur Demokratie fähigen Bürgern. 46 Einige Kernpunkte zu seiner Vorstellung eines„richtigen Gesellschaftsvertrags“ seien hier in aller Kürze genannt: Der Zusammenschluss der Gesellschaft muss auf der Grundlage einer völligen Gleichheit und Freiheit geschehen. Das heißt: Aller Besitz und alle natürlichen Rechte gehen mit der Gründung der Gesellschaft in den Gemeinschaftsbesitz über. Im gleichen Zug erhalten alle Menschen die bürgerlichen Rechte als Teil der Gesellschaft wieder. Alle Entscheidungen über Gesetze werden von allen Bürgern getroffen – die höchste Entscheidungsgewalt ist der Gemeinwille, an dem alle Bürger beteiligt sind. Durch die Beteiligung an der Entscheidungsfindung wird jeder Mensch nur dem Gemeinwillen, also dem eigenen Willen, unterworfen, so dass er bürgerliche Freiheit erlangt. Allerdings setzt dies bei jedem Bürger die entwickelte Fähigkeit voraus, seine Vernunft im Sinne des Allgemeinwohls zu nutzen. Nur dann kann die Summe der Einzelwillen zum Gemeinwillen werden. Dazu muss jeder Bürger gelernt haben, sein natürliches Mitleid und die Selbstliebe zu kultivieren und die vergleichende Eigenliebe im Zaum zu halten. Erst wenn alle Bürger eine bürgerliche Moral als Handlungsmaxime angenommen haben, kann der Gemeinwille dauerhaft wirksam bleiben und eine Gemeinschaft ohne Verfall funktionieren. Letzteres kann nur gelingen, wenn die Erziehung des Menschen seine Fähigkeit zur Vernunft und Moral fördert – eine der zentralen Fragen, die in dem Erziehungsroman Émile behandelt werden. Eine demokratisch verfasste Republik ist bei Rousseau somit grundsätzlich ein instabiler Zustand, der immer wieder den Fliehkräften von Einzelinteressen ausgesetzt ist. Der„richtige Gesellschaftsvertrag“ 47 Umgang mit Rousseau In der gegenwärtigen bürgerlichen Gesellschaft kaum erreichbar, nur wenn t Erziehung( Émile) und t politische Verfassung radikal geändert werden Naturkatastrophen und Zufälle Potenzielle Entwicklung Staat Der„Wilde” als hypothetischer Naturzustand, in dem der Wilde t ein Einzelgänger ist. t ausgestattet ist mit Selbstliebe, natürlicher Freiheit und Mitleid. t die Fähigkeit zum Denken und Sprechen kaum oder nicht ausgebildet hat. Mensch in der ersten Vergesellschaftung Mensch t wird durch äußere Umstände zur Kooperation gezwungen. t wird nach und nach sesshaft. t entwickelt Sprache. t entwickelt vergleichende Eigenliebe. t entwickelt Familienverbände. t „entdeckt” Macht. t entwickelt eine erste Vorstellung von Besitz. Mensch im„richtigen Gesellschaftsvertrag” Der richtige Gesellschaftsvertrag t wird in gleicher Freiheit der Individuen geschlossen. t wird durch den Allgemeinwillen konstruiert, an dem jeder demokratisch beteiligt ist. t Es werden alle natürlichen Rechte an die Gemeinschaft abgegeben. t Man erhält bürgerliche Freiheitsrechte durch die Gemeinschaft zurück. Abb. 11: Bürgerliche Gesellschaft und vorstellbarer„richtiger Gesellschaftsvertrag“ nach Rousseau Rousseaus Kritik an der zeitgenössischen bürgerlichen Gesellschaft hat bis heute die Diskussion über Demokratie und bürgerliche Gesellschaft beeinflusst, aber auch durchaus berechtigte Ablehnung gefunden. Seine kritischen Analysen zeigen, wie Demokratie und Eigentumsverhältnisse in einer Gesellschaft zueinander in Spannung stehen, lassen erkennen, dass sich sozialer Ausgleich und Demokratie gegenseitig bedingen. Mit seiner Feststellung, wie schnell die ungleiche Verteilung von gesellschaftlichen Möglichkeiten und Eigentum die Demokratie und die Grundrechte untergraben kann, bietet Rousseaus Theorie einige wichtige Ansatzpunkte für eine Theorie Sozialer Demokratie. Allerdings bleibt festzuhalten, dass die Radikalität, mit der Rousseau die Gemeinschaft den Freiheitsrechten vorzieht, totalitären Argumentationen Vorschub leistet. Das unterscheidet sich deutlich von einer auf gleichen und unhintergehbaren Freiheitsrechten beruhenden Sozialen Demokratie. 48 Rousseau: Denkanstöße und Bezüge zum republikanischen Staatsverständnis: Der Fokus auf einen demokratischen Staat: In Anlehnung an Jean-Jacques Rousseau ist republikanischen Staatsvorstellungen gemein, dass sie einen demokratisch verfassten Staat als ein konstitutives Element für die Realisierung von Freiheitsrechten begreifen. In ihm werden die Interessen der Bürger/-innen gesammelt und in einem politischen Prozess organisiert und entschieden. Das Verhältnis von negativen und positiven Freiheitsrechten: Rousseau ist sicherlich radikaler als die meisten anderen Vertreter republikanischer Staatstheoretiker. Dennoch spricht er explizit das Verhältnis von Schutzrechten und positiven Freiheitsrechten des Einzelnen an. Dabei legt er – wie alle weiteren republikanischen Philosophen – nahe, dass es einen Ausgleich und ein Spannungsverhältnis geben muss, in dem das Eigentum sozial gebunden und verantwortet werden muss. Gleiche Freiheit als Beteiligungsrecht: Gleiche Freiheit erfordert eine reale Möglichkeit der Beteiligung an allen wesentlichen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens. Dies ist eine Aufforderung, Staat und Wirtschaft demokratisch auszugestalten, damit alle potenziell über ihre eigene Situation(mit)bestimmen können. Dies erfordert demokratische Bildung und Erziehung. 3.2.4. Beginn der bürgerlichen Gesellschaft – was nehmen wir für die Diskussion über Soziale Demokratie mit? Gerade der Beginn der bürgerlichen Gesellschaft hat für die Staatstheorie einen wesentlichen Schub gebracht. Wesentliche Grundzüge werden in dieser Zeit formuliert, aber – wie bei Hobbes, Locke und Rousseau gesehen – auch sehr kontrovers diskutiert. In der Geschichte wurden die drei dargestellten Theorien von Hobbes, Locke und Rousseau als Anknüpfungspunkte für Konservativismus, Liberalismus und Soziale Demokratie genutzt. Soziale Demokratie – als Modell in der hier vorgestellten Form – kann sicherlich keiner der drei Theorien ausschließlich zugeordnet werden. Die meisten Anknüpfungspunkte wird sie aber zweifellos zu dem politischen Liberalismus eines John Anknüpfungspunkte für Soziale Demokratie 49 Anknüpfend an Locke Anknüpfend an Hobbes Anknüpfend an Rousseau Locke einerseits und darauf beruhend zu der Kritik eines Jean-Jacques Rousseau andererseits aufweisen. Für die Staatsvorstellung Sozialer Demokratie lassen sich folgende Punkte mitnehmen: Gleiche Freiheitsrechte als Ausgangspunkt: Gerade John Lockes Argumentation gleicher Grundfreiheiten, die in für alle Menschen verbriefte Grundrechte übersetzt werden müssen, bleiben auch für die heutige Diskussion über staatliche Verantwortung eine wichtige Grundlage. Die Vertragstheorien , wie sie sich seit Thomas Hobbes entwickelt haben, öffnen den Raum für eine wesentliche Diskussion: Ein Vertrag beruht auf Freiwilligkeit und auf gegenseitigem Nutzen. Sowenig in der Gesellschaft real ein„Vertrag“ verhandelt wird, ermöglicht diese Argumentation, über den Interessenausgleich und das Wohl aller in einer Gesellschaft zu diskutieren – ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Staatsvorstellung Sozialer Demokratie. Der Zusammenhang von sozialem Ausgleich und Demokratie: Als einer der Ersten hat Jean-Jacques Rousseau darauf hingewiesen, dass Demokratie nur mit einem sozialen Ausgleich erreicht werden kann und sozialer Ausgleich nur mit Demokratie und demokratischer Erziehung bewahrt werden kann. Wandel im Staatsverständnis u. a. Engels: negatives Staatsverständnis 3.3. Exkurs: Ein Blick auf die Verfassungsgeschichte Zu Kapitelbeginn haben wir unterschiedliche Definitionen des Begriffes„Staat“ betrachtet. Ein wesentlicher Aspekt war dabei auch die juristische Perspektive bzw. der Aspekt, dass„Staat“ mit einer Form von Rechtsetzung einhergeht. Die Gründung und das Erstarken der Sozialdemokratie haben im Kern immer auch die Vorstellung von einem positiv wirkenden Staat umfasst. Die Idee, dass der Staat der zentrale Akteur für die Garantie der Freiheitsrechte und Grundwerte sein müsse, war allerdings in der Arbeiter/-innen-Bewegung lange Zeit umstritten. Umstritten war sie, weil seitens der orthodox-marxistisch Orientierten in der Arbeiter/-innen-Bewegung der Staat als Teil der Klassenherrschaft des Bürgertums 50 begriffen wurde, der – gemeinsam mit dem Kapitalismus – überwunden werden müsse. Ein Kronzeuge dieser Sichtweise war Friedrich Engels mit seiner 1884 erschienenen Schrift Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats. Die eher gemäßigten Kräfte in der Arbeiter/-innen-Bewegung setzten dem entgegen, dass der Staat umgebaut und für den Aufbau einer gerechten Gesellschaft eingesetzt werden könne. Der Staatsrechtler Hermann Heller fasst diese Auffassung pointiert zusammen:„Es ist der theoretisch und praktisch folgenreichste Irrtum sehr vieler Sozialisten, dass sie eine Gemeinwirtschaft von der Beseitigung der politischen durch die wirtschaftliche Funktion erwarten; anstatt umgekehrt eine Einschränkung oder Aufhebung der reinen Wirtschaftsgesetzlichkeit durch die politische Macht zu erstreben. Eine heutige Gemeinwirtschaft lässt sich nur von einem ausserökonomischen Standort und durch die Organisierung und Aktivierung des gebietswirtschaftlichen Zusammenwirkens planen und durchführen“(Heller 1963: 215). Erst das 20. Jahrhundert hat mit der Gründung der Weimarer Republik unter der Federführung der ersten sozialdemokratisch geprägten Regierung und nach dem Zweiten Weltkrieg in den Verhandlungen zum Grundgesetz 1949 die Idee eines sozialen und demokratischen Bundesstaates umgesetzt. Diese Geschichte eines positiv zu gestaltenden Staates ist eng mit der Verfassungsgeschichte verbunden, denn Grundwerte lassen sich letztendlich nur dann mit Leben füllen, wenn sie in formal erklärten und real wirkenden Rechten für alle Menschen wurzeln. Dabei handelt es sich um einen langen und noch nicht abgeschlossenen Prozess. Gerade für Soziale Demokratie mit ihrem umfänglichen Verständnis von gleicher Freiheit für alle Menschen(und nicht nur für die, die sich das leisten können) ist der Bezug auf ein einheitliches System von Rechten ein entscheidender Schritt. Insofern sind die Meilensteine in der Entwicklung des demokratischen Regelsystems auch für die Soziale Demokratie zentral. Es lassen sich verschiedene Wegmarken in der Entwicklung eines staatlichen und später demokratischen Regelsystems ausmachen. Besonders hervorzuheben sind die Verfassung der Paulskirche von 1848, die Verfassung der Weimarer Republik von 1919, das Grundgesetz von 1949. Auch die Ratifizierung der UN-Pakte von 1966 durch den Bundestag Heller: positives Staatsbild Verbindung: Staatsverständnis und Verfassungsgeschichte Meilensteine der Verfassungsgeschichte 51 Verfassungsgeschichte: Umkämpft! Ebert: Demokratie braucht Demokraten 1973 und deren Inkrafttreten im Jahr 1976 zählen wir an dieser Stelle hinzu, auch wenn es sich dabei nicht um eine nationalstaatliche Verfassung handelt. Entscheidend ist dabei, dass die Verfassungsgeschichte eine Geschichte von Kräfteverhältnissen und gesellschaftlichen Kompromissen ist. Keine dieser Wegmarken hin zu einer demokratischen und sozialen Ordnung wäre vorstellbar gewesen, ohne dass sich nicht vorher die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse geändert und formiert hätten. Nur durch sich ändernde Kräfteverhältnisse in der Gesellschaft konnten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Verfassungen nach und nach eingeschrieben werden. Es ist dann ein Zeichen dafür, dass sich der Anspruch auf Soziale Demokratie nur mit aktiven Bürgerinnen und Bürgern auf Dauer durchsetzen lässt, oder in den Friedrich Ebert zugeschriebenen Worten:„Demokratie braucht Demokraten.“ Dabei zeichnet es die ersten deutschen Verfassungen(1848 und 1871) aus, dass sie zwar aufgrund gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse entstanden sind, aber dennoch nicht gegen, sondern für einen sich verändernden Staat entwickelt wurden(vgl. dazu Grimm 1999: 44). Im Folgenden sollen die Verfassungen jeweils kurz vorgestellt werden, bevor die Entstehung des Grundgesetzes auf dieser Grundlage etwas ausführlicher dargestellt wird. „Erster deutscher Versuch“ 1848 – die Paulskirche Nicht selten wird die Paulskirchen-Verfassung als„erster deutscher Versuch“ vergessen, sicherlich auch weil sie nie zu wirken begann(vgl. Grimm 1999: 56). Dennoch war sie die erste Verfassung, die auf den Druck des erstarkten Bürgertums zurückging. Nach dem Krieg gegen Napoleon und der kurzen Phase der Restauration hat sich damit eine Verfassung etabliert, die erstmalig versucht, einen neuen gesellschaftlichen Rahmen durchzusetzen. Allerdings handelte es sich dabei nicht um den Versuch, einen demokratischen Staat aufzubauen, sondern es ging vor allem darum, die„Durchgriffsfähigkeit“ des monarchischen Staates auf den Einzelnen zu beschränken. Gestärkt wurden – ganz in liberaler Tradition – die negativen, abwehrenden Freiheitsrechte. So konnte„die Volksvertretung nicht als Teilhaber an der Staatsgewalt verstanden 52 werden. Gewaltenteilung galt als unvereinbar mit dem monarchischen Prinzip. Das Parlament nahm vielmehr nur die Position einer Vertretung der Gesellschaft beim Staat ein, und seine Kompetenz erschöpfte sich in einem Vetorecht gegenüber dessen Absichten, soweit sie Freiheit und Eigentum berührten“(Grimm 1999: 47). Dabei wurden erstmalig Grundrechte, vor allem Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz, erreicht. Soziale Grundrechte wurden zwar von der Linken gefordert, setzten sich aber in der verfassunggebenden Nationalversammlung nicht durch. Die Liberalen näherten sich im Streit den Konservativen/den Monarchisten wieder an(vgl. Grimm 1999: 56). Die erste preußische Verfassung 8 von 1848 repräsentiert insofern ein Verhandlungsergebnis, das weniger auf dem souveränen Willen des Volkes beruhte, als vielmehr der Monarchie durch ein begrenztes Zugeständnis ihre Macht sicherte. Die Niederschlagung der Revolution in Preußen und Österreich führte dazu, dass auch diese Zugeständnisse weitgehend wieder zurückgenommen wurden. Der Grundrechtekatalog beispielsweise, real kaum wirksam, wurde 1851 auch formell wieder außer Kraft gesetzt. 1919 – die erste Republik mit sozialdemokratischer Handschrift 1919 ist das Jahr der ersten demokratischen Verfassung überhaupt auf deutschem Boden. Zugleich war diese Verfassung der Versuch, einen Übergang zu schaffen von einem durch Kriegswirtschaft und Kaisertum geprägten Staat hin zu einer neuen Gesellschaftsformation unter den Vorzeichen der Volkssouveränität. Die Kernpunkte der im August 1919 von der Weimarer Nationalversammlung beschlossenen Verfassung: • Die Herrschaft und Verfassung gehen vom Volk aus. So wurde nicht nur die Weimarer Nationalversammlung selbst demokratisch gewählt, sondern das Demokratieprinzip auch in der Verfassung festgeschrieben. • Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten das Wahlrecht. • Die klassisch liberalen, abwehrenden(„negativen“) Freiheitsrechte werden weiterhin garantiert und sogar durch einige soziale Grundrechte ergänzt. Allgemein werden die Grundrechte jedoch nicht – wie im Grundgesetz – als Ausgangspunkt und Hauptziel des Staates benannt. • Insgesamt wird die Handlungsverpflichtung des Staates zur Garantie und Realisierung der Grundrechte festgeschrieben. 8 Das war nicht die in der Paulskirche erarbeitete, sondern eine vom König oktroyierte, also vorgegebene Verfassung. Erste demokratische Verfassung überhaupt 53 Dennoch blieben einige Relikte obrigkeitsstaatlichen Denkens ebenso bestehen (etwa die starke Stellung des Reichspräsidenten) wie das ursprünglich strategisch geschickt von Bismarck installierte Sozialversicherungssystem(Kranken- und Rentenversicherung). Neben aller berechtigten Kritik, auch am Vorgehen gegen anders denkende Linke, die eine Räterepublik anstrebten, ist es mit der Weimarer Verfassung, trotz der Widerstände der Monarchisten und Nationalisten auf der einen Seite und von Teilen der Linken auf der anderen Seite, zumindest für eine Zeit gelungen, eine demokratische Kultur zu entwickeln. Neuer Versuch: BRD Die Ausgangssituation 1949 – der zweite Versuch Nach der Diktatur der Nationalsozialisten, den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs und einem menschen- wie menschheitsverachtenden Staat gelang mit Beginn der Bundesrepublik die Gründung einer auf Demokratie beruhenden Republik. Die Zustimmungsraten zur Demokratie und zum Grundgesetz waren anfänglich ausgesprochen gering(vgl. Limbach 1999: 19 f.). Die Motive waren sicherlich unterschiedlich: Skepsis und fehlendes Vertrauen aber sicherlich bei einigen auch Verhaftung in der nationalsozialistischen Ideologie. Aus heutiger Sicht mag es erstaunlich sein, dass es den Müttern und Vätern des Grundgesetzes gelang, trotz unterschiedlichster Vorstellungen von Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten sich auf das Grundgesetz zu einigen. Erhard Eppler beschreibt in seinem Buch Auslaufmodell Staat? die Motivation sehr plastisch: Der Parlamentarische Rat stand sicherlich unter dem Schock verletzter Menschenwürde, Armut und den Eindrücken des Krieges. Dennoch hatte sich schon in der Zeit der Weimarer Republik die Staatslehre weiterentwickelt. „Fotografien belegen, daß die Frauen und Männer, die von 1948 bis 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausarbeiteten, ziemlich ausgemergelte Gestalten waren: Hagere Gesichter, magere Gestalten in viel zu weiten Anzügen. Sie wußten, was Hunger ist. Das Hungerjahr 1947 war noch sehr nahe. Sie alle wollten das zerstörte Land und seine Wirtschaft wieder aufbauen, so rasch wie möglich. Aber keiner kam auf die Idee, die neue Verfassung mit dem 54 Satz einzuleiten: ‚Staatsziel dieser Republik ist das wirtschaftliche Wachstum.‘ Dagegen einigten sie sich auf den Satz: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Dabei hatten sie alle erfahren, daß die Menschenwürde sehr wohl angetastet, verletzt, geschändet, verhöhnt, allerdings dadurch nicht zerstört werden kann. Daher kam es auf den zweiten Satz an: ‚Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.‘“(Eppler 2005: 85) Seitens der Sozialen Demokratie hatte sich vor allem der Staatsrechtler Hermann Heller verdient gemacht. Einer seiner Schüler, Carlo Schmid, war für die SPD Mitglied des Parlamentarischen Rates und hatte einen entscheidenden Anteil an der Ausgestaltung des Grundgesetzes. Im Folgenden sollen zunächst einige Kernelemente der Heller‘schen Staatslehre vorgestellt werden. Nahezu nahtlos lässt sich daran die Grundsatzrede Carlo Schmids von 1949 bei der zweiten Sitzung des Parlamentarischen Rates anschließen. Im Parlamentarischen Rat: Carlo Schmid 3.3.1. Hermann Hellers Staatslehre als theoretische Grundlage des Grundgesetzes Hermann Heller (1891–1933) war einer der prägenden Staatsrechtler des 20. Jahrhunderts, der den Begriff„sozialer Rechtsstaat“ entwickelte und sich in der Weimarer Republik für das demoGerade für Hermann Hellers Staatslehre gilt, dass sie als umfassend und komplex argumentierende Theorie kaum kratische Prinzip einsetzte. Sein posthum erschienenes Werk Staatslehre, das 1934 in den Niederlanden erschien, war nach dem Zweiten Weltkrieg eine entscheidende theoretische Grundlage für das Grundgesetz. kurz zusammengefasst werden kann. Für die hier gewählte Perspektive soll es daher auch weniger um eine solche Zusammenfassung als vielmehr darum gehen, einige grundlegende Erkenntnisse festzuhalten, die später in die Diskussion über das Grundgesetz eingeflossen sind. Der vielleicht wesentliche Unterschied, den Hermann Heller für seine Staatslehre macht, ist der anders gewählte Ausgangspunkt. Heller fragt nämlich grundlegend nicht nach einer Definition des Staates, sondern danach, welche Funktion er hat: Hellers Ausgangspunkt 55 „Die Funktion des Staates besteht also in der selbständigen Organisation und Aktivierung des gebietsgesellschaftlichen Zusammenwirkens, begründet in der geschichtlichen Notwendigkeit eines gemeinsamen status vivendi für alle Interessengegensätze[...].“(Heller 1963: 203) Die Funktion des Staates Diese Beschreibung der Funktion des Staates ist so komprimiert, dass man sie sich zunächst nach und nach„entfalten“ muss. Die Funktion des Staates ist es demnach, das„gebietsgesellschaftliche Zusammenwirken“ zu organisieren.„Gebietsgesellschaftlich“ ist ein Kunstwort, unter dem Heller versteht, dass sich alle Menschen eines(Staats-)Gebiets in ihrem Zusammenleben gesellschaftlich organisieren. Der Vorteil des etwas sperrigen Begriffs ist, dass er nicht auf eine„Volkszugehörigkeit“ durch„Blutsverwandtschaft“ oder angestammte Geburtsrechte verweist, sondern auf einen gesellschaftlichen Lebenszusammenhang bzw. eine Gemeinschaft, die sich in einem Gebiet entwickelt hat. Der Staat entsteht daher auch nicht – wie etwa bei den Vertragstheorien – im luftleeren Raum durch einen einmal abgeschlossenen Vertrag, sondern ist Teil der gesellschaftlichen Entwicklung. In einer bereits entwickelten Gebietsgesellschaft bildet sich der Staat aus, um ihr Zusammenwirken zu organisieren und zu aktivieren. Notwendig wird die Organisation durch einen Staat, weil notwendig unterschiedliche Interessen in der Gesellschaft existieren, die im Staat ausgetragen, verhandelt und geklärt werden. Keine andere Institution kann diesen übergeordneten Interessenausgleich wahrnehmen. Die Staatsfunktion zu erklären, reicht für Heller allerdings nicht aus. Auch hier sehen wir uns seinen nächsten Argumentationsschritt etwas genauer an: „Denn diese gesellschaftliche Funktion vermag immer nur verständlich zu machen und zu erklären, warum der Staat als Institution existiert; niemals aber zu rechtfertigen, warum die Staatsinstitution oder gar dieser konkrete Staat existieren soll. Alle Erklärung bezieht sich auf die Vergangenheit, alle Rechtfertigung auf die Zukunft.[...] Nicht weil der Staat ,irgendeine‘ gebietsgesellschaftliche Ordnung sichert, sondern nur insofern er eine gerechte Ordnung erstrebt, sind seine ungeheuren Ansprüche gerechtfertigt. Nur durch Beziehung der Staatsfunktion auf die Rechtsfunktion ist die Sanktion des Staates möglich.“(Heller 1963: 217) 56 Der Staat ist also nicht einfach durch seine faktische Macht und durch demokratische Entscheidung legitimiert, zu herrschen, sondern erst dann, wenn er das „gebietsgesellschaftliche Zusammenwirken“ aktiv in Richtung einer„gerechten Ordnung“ entwickelt. Der Staat ist dabei der Akteur, der eine gerechte Ordnung anstrebt, indem er einen gesellschaftlichen Interessenausgleich organisiert – auch hier geht es Heller also um einen demokratischen Verhandlungsprozess und nicht um eine bloße Rechtsetzung des Staates mittels der Staatsgewalt. Dabei gewinnt die Rechtsfunktion eine zentrale Rolle dadurch, dass ein komplexes Zusammenspiel in der Gesellschaft gemeinsame Regeln und Ordnungen erfordert. „Die staatliche Institution wird also gerechtfertigt dadurch, dass auf einer bestimmten Stufe der Arbeitsteilung und des gesellschaftlichen Verkehrs die Sinn- und Vollstreckungsgewissheit des Rechts den Staat erforderlich machen. Wie erst mit einer bestimmten Dichte des Strassenverkehrs eine besonders gesetzte Verkehrsordnung und schliesslich sogar besondere Verkehrspolizeiorgane notwendig werden, so wird mit wachsender Zivilisation allgemein eine wachsend sich differenzierende Staatsorganisation zur Setzung, Anwendung und Durchsetzung des Rechts notwendig.“(Heller 1963: 223) Staat: Akteur für gerechte Ordnung Die Rechtsfunktion Staats- und Rechtsfunktion sind insofern für Heller Kernpunkte für einen demokratischen Staat. Eine Frage aber bleibt noch offen: Wie kann sichergestellt werden, dass sich die unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen auch entwickeln und artikulieren können? Auch zu dieser Frage gibt Hellers Staatslehre eine Antwort: „Der neuartige Inhalt der modernen Verfassungsurkunden besteht in der Tendenz, die objektive Rechtsbeschränkung der Staatsgewalt durchzuführen und machtpolitisch zu sichern durch die subjektiven Freiheits- und Mitwirkungsrechte der Bürger gegenüber der Staatsgewalt, so dass die individuellen Grundrechte geschützt sind vermöge der organisatorischen Grundstruktur des Staates[...]. Es ist eine grundsätzliche und gefährliche Verkennung des konstitutionellen Rechtsstaates, wenn neuerdings Gewaltenteilung und Grundrechte als zwei voneinander unabhängige Einrichtungen aufgefasst werden. In Wahrheit bedingen sich die Tendenz zur planmässigen, rechtsstaatlichen Organisation der Staatsgewalt Gesellschaftliche Interessen: Wie entwickeln und organisieren? 57 und die auf Freiheitsverbürgung gerichtete Tendenz wechselseitig.[...] In der gesellschaftlichen Wirklichkeit muss die menschliche Freiheit immer organisiert werden.“(Heller 1963: 273) Dieser Ergänzungszusammenhang von demokratischem Rechtsstaat und Freiheits- und Mitwirkungsrechten der Bürgerinnen und Bürger, wie Heller ihn entwickelt, stellt im Grundgesetz den Rahmen für die Staatsorganisation dar:„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“(Art. 1 GG). Die Weimarer Verfassung hatte die„Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ noch in den hinteren Teil der Verfassung gestellt, im Grundgesetz wird die Staatsfunktion von Beginn an auf die gleiche Würde aller Menschen fokussiert. Schmids Grundsatzrede 3.3.2. Carlo Schmid und die Arbeit im Parlamentarischen Rat 1948 nahm nach Aufforderung der Alliierten der Parlamentarische Rat seine Arbeit für die Erstellung und Verabschiedung des Grundgesetzes auf. Carlo Schmid vertrat dabei die SPD-Fraktion und war in erheblichem Maße an der Konstruktion des Grundgesetzes beteiligt. In einer Grundsatzrede in der zweiten Sitzung des Parlamentarischen Rates am 8. September 1948 skizzierte er die Leitlinien für das Grundgesetz. Dazu griff er auf die Staatslehre Hermann Hellers zurück. Carlo Schmid (1896–1979) war einer der prägenden Staatsrechtler in der SPD. Er wirkte für die SPD im Parlamentarischen Rat mit und war u. a. an der Formulierung des Godesberger Programms der SPD von 1959 beteiligt. Den Gegenpart aus der Sicht der CDU und CSU übernahm in der gleichen Sitzung Adolf Süsterhenn. Seine Argumentation setzt sich ausgehend von gemeinsam geteilten freiheitlich-demokratischen Grundsätzen im Staatsverständnis deutlich von Schmids Ausführungen ab. Im Folgenden sollen die Kernpunkte der Argumentation Schmids dargestellt und durch die abweichenden Vorstellungen Süsterhenns ergänzt werden. 58 Der Status des Grundgesetzes Das Grundgesetz war für Schmid in seiner Funktion keine Verfassung. Wie Heller ging er davon aus, dass ein„gebietsgesellschaftliches Zusammenwirken“ durch ein souveränes und über sich selbst bestimmendes Volk notwendig sei, um einen legitimen Staat zu erreichen. Dies – so folgert Schmid – treffe für den Parlamentarischen Rat nicht zu. So hatten die Alliierten nur einige Souveränitätsrechte zugestanden und zudem waren nur die drei Westzonen im Parlamentarischen Rat vertreten. Insofern handelt es sich für ihn nicht um den Souverän, der nur das„gebietsgesellschaftliche Zusammenwirken“ verhandeln und beschließen könnte. Er hebt damit – ganz im Sinne Hellers – auf den gemeinsamen Lebenszusammenhang und den demokratisch verhandelten Interessenausgleich als Voraussetzungen für eine Verfassung ab. Der Zwischenstatus des Grundgesetzes sei zudem davon geprägt, dass der durch die Weimarer Verfassung konstituierte Staat von den Alliierten explizit nicht zerstört worden sei, da sie den Willen niedergelegt hätten, den deutschen Staat fortbestehen zu lassen. Insofern sei nicht der Staat, sondern die Organisation des Staates durch das Dritte Reich zerstört worden. Die Aufgabe des Grundgesetzes sei daher die Neuorganisation(und im Hinblick auf Heller: die Aktivierung) des gesellschaftlichen Lebens. Schmid folgert daher, dass das Grundgesetz lediglich eine Übergangsregelung darstellen könne, bis eine gesamtdeutsche Nationalversammlung in Freiheit eine Verfassung entwickeln könne:„Ein geeintes demokratisches Deutschland, das seinen Sitz im Rate der Völker hat, wird ein besserer Garant des Friedens und der Wohlfahrt Europas sein als ein Deutschland, das man angeschmiedet hält wie einen bissigen Kettenhund“(Schmid 1979: 382). So solle das Grundgesetz automatisch außer Kraft treten, wenn eine Nationalversammlung eine neue Verfassung auf demokratischem Wege verabschiedet habe. Bereits diese Einschätzung einer Übergangsregelung indes war im Parlamentarischen Rat umstritten. So widersprach Süsterhenn stellvertretend für die CDU/CSU grundsätzlich. Aus seiner Sicht handelte es sich durchaus um die Verhandlung durch den deutschen Souverän. Die Legitimität leitet er dabei – ganz in der konservativliberalen Tradition – aus dem„Naturrecht des deutschen Volkes“ einerseits und einem christlichen Menschenbild andererseits her:„Wir bekennen uns vielmehr zu dem schon von der christlichen Staatslehre des Mittelalters ausgesprochenen Schmid: GG noch keine Verfassung Aufgabe des GG: die Neuorganisation 59 Grundsatz, daß jedes Volk einen von Gott gegebenen Anspruch auf politische Selbstorganisation und eigene politische Repräsentation besitzt“(Süsterhenn 1996: 47). Diese naturrechtliche Herleitung führt auch dazu, dass Süsterhenns Auffassung nach„Länder der Ostzone“ die Mitgliedschaft in diesem„Bundesstaat“ nur dann„erwerben“ könnten, wenn sie den„freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen“(Süsterhenn 1996: 51). Die naturrechtliche Vorstellung führt für ihn zudem – an dieser Stelle aus dem christlichen Menschenbild heraus – dazu, dass in das natürliche Recht der Eltern weder durch den Staat noch durch die Besatzermacht eingriffen werden darf (Süsterhenn 1996: 53). Im Kern stießen hier somit zwei sehr unterschiedliche Vorstellungen aufeinander, welchen Status das zu schaffende Grundgesetz einnehmen sollte. Die wesentlich von Schmid durchgesetzte Präambel markiert zumindest, dass es sich um eine Übergangsregel handeln solle. Eckpfeiler der zweiten Demokratie 60 3.3.3. Die Neuorganisation des demokratischen Staates im Grundgesetz Insofern beschränkte sich für Schmid die Wirkung des Grundgesetzes im Wesentlichen auf die Neuorganisation des Staates. Dennoch skizziert er die Eckpfeiler für die zweite Demokratie auf deutschem Boden: • Er setzt sich für den untrennbaren Zusammenhang von Grundrechten und demokratischer Staatsorganisation ein. Grundrechte sollen Ausgangspunkt und Verpflichtung für den Staat sein(vgl. Schmid 1979: 377) – Grundrechte „sollen das Grundgesetz regieren“(ebd.). • Die Grundrechte sollen nicht„bloße Deklarationen oder Direktiven sein[...], sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können“(Schmid 1979: 378). • Trotz aller Kritik hält er daran fest, dass eine demokratische Verfassung einer Gewaltenteilung in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung bedürfe. Dabei hält er„plebiszitäre unmittelbare Demokratie“ ebenso für möglich wie„repräsentative Demokratie“ – hier hält er die„Zweckmäßigkeit“, also auch die Durchführbarkeit, für entscheidend(Schmid 1979: 377). • Schmid fordert zudem, dass alle„Regeln des Völkerrechts unmittelbar geltendes Recht“ in Deutschland werden müssten und dass es durch Gesetzgebung erlaubt sein müsse, bestimmte„Hoheitsbefugnisse an internationale Organisationen zu übertragen“(Schmid 1979: 379). Damit öffnet er die Perspektive für die in der Sozialdemokratie seit dem Heidelberger Programm von 1925 geforderten„Vereinigten Staaten von Europa“ und unterstreicht den internationalistischen, völkerübergreifenden Anspruch Sozialer Demokratie. Der Einigungsraum mit der konservativ-liberalen Position, wie sie Süsterhenn vertrat, war bezogen auf die Institutionen(Gewaltenteilung, Stellung und Zusammensetzung des Bundesrates) und den Demokratietyp(repräsentative Demokratie) durchaus vorhanden. Deutlich unterscheiden sich die beiden Positionen aber in ihrer Herleitung von Grundrechten und dem Zusammenspiel mit dem demokratischen Staat. Während Schmid eine starke Position des Einzelnen gegenüber dem Staat fordert, damit er seine Rechte real durchsetzen kann(Schmid 1979: 378), betont Süsterhenn vor allem die negativen Freiheitsrechte(Süsterhenn 1996: 55). Diese spielten in den Auseinandersetzungen des Adolf Süsterhenn (1905–1974) war einer der prägenden Staatsrechtler in der CDU. Er wirkte für die CDU/CSU-Fraktion als stellvertretender Vorsitzender im Parlamentarischen Rat mit. Parlamentarischen Rates um die Sozialbindung des Eigentums in den weiteren Verhandlungen eine wesentliche Rolle. Übereinstimmungen... ... und Differenzen mit konservativliberalen Positionen 61 Viele Forderungen erfüllt Sozialstaatsgebot und Sozialbindung von Eigentum In Ansätzen: positive Freiheitsrechte im GG Weiter gehende Ideen: nicht erfolgreich 3.3.4. Die Anteile Sozialer Demokratie im Grundgesetz Viele der Forderungen, die Schmid stellvertretend für die SPD-Fraktion eingebracht hat, sind in das Grundgesetz eingegangen. Der Kern dürfte dabei Art. 1 des Grundgesetzes in der Verknüpfung von Menschenwürde und dem aus ihr abgeleiteten Staatszweck sein, der eine klare und aktive Rolle des Staates vorsieht. Die sich daraus ergebende Handlungsverpflichtung des Staates, die unumkehrbar als Hauptziel des Grundgesetzes festgeschrieben wurde, ist in zweifacher Weise folgenreich: Das Grundgesetz realisiert ein Sozialstaatsgebot(„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“, Art. 20 Abs. 1 GG) und setzt die Sozialbindung des Eigentums, wie sie bereits die Weimarer Verfassung vorsieht, fort:„(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“(Art. 14 GG). Obwohl die meisten Freiheitsrechte in den Artikeln des Grundgesetzes sicherlich im Kern überwiegend den negativen Freiheitsrechten zuzuordnen sind, haben gerade die Art. 20 und 14 des Grundgesetzes eine Entwicklung hin zu einer Sozialen Demokratie eröffnet. Die Verpflichtung auf den„sozialen Bundesstaat“ hat immer auch die Argumentationsgrundlage für positive Freiheitsrechte bedeutet. Etwas weiter gefasst kann dann der Art. 1 Satz/ Absatz 2 als ein Recht auf Beteiligung an der Gemeinschaft und damit als die positiven Freiheitsrechte voraussetzende Norm begriffen werden:„Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Dies entsprach keinesfalls den vorher entwickelten Konzeptionen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Die Festlegung auf eine sozialistische Wirtschaftsordnung wurde im Parlamentarischen Rat von der SPD allerdings aus zumindest zwei Gründen nicht forciert: Der(vermutete) Übergangs62 charakter des Grundgesetzes war der eine Grund, der auch in der(durchaus umstrittenen) Präambel explizit als Geltungsbedingung genannt wurde 9 :„Im Bewußtsein seiner Verantwortung[...], von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern[...], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Den zweiten Grund für die Zurückhaltung in den Fragen der Wirtschaftsordnung nannte Fritz Eberhard, Mitglied des Parlamentarischen Rates für die SPD:„Es wäre töricht gewesen, den Versuch zu machen, ohne das Gewicht der Arbeitermassen im mitteldeutschen Industriegebiet[...] und Berlin[...] Festlegungen auf längere Dauer zu treffen“(zit. nach Brinkmann 2004: 51). Die Auseinandersetzungen über die Wirtschaftsordnung verlagerten sich insofern auf die Straße: Die Arbeiter/-innen-Bewegung konnte schließlich in den frühen 1950er Jahren so viel Druck entwickeln, dass immerhin die unternehmerische und betriebliche Mitbestimmung gesetzlich geregelt wurden. Eine Hoffnung indes hat sich nicht erfüllt: Die Regierung Helmut Kohl hat die Idee einer verfassunggebenden Nationalversammlung im Rahmen der deutschen Einheit nicht aufgegriffen. Die Sozialdemokratie war 1989 zwar für Verhandlungen auf Augenhöhe und ein langsames Zusammenwachsen eingetreten, aber mit dieser Forderung gescheitert. 1989/90: keine neue Verfassung 9 Die Präambel wurde 1990 neu gefasst. 63 Staatsvorstellungen: hohe Kontinuität 3.4. Liberalismus, Konservativismus und Soziale Demokratie im 20. Jahrhundert Trotz großer politischer und historischer Umwälzungen, die sich seit dem 18. Jahrhundert ergeben haben: Die grundlegenden Linien staatstheoretischer Überlegungen sind erstaunlich stabil geblieben. Dennoch haben sie sich – selbstverständlich – auch weiterentwickelt. Bevor die drei theoretischen Modelle von Liberalismus, Konservativismus und Sozialer Demokratie anhand von Beispielen eingehender vorgestellt werden, soll hier zunächst anhand eines Schaubilds ein Überblick zu den normativen Grundannahmen der jeweiligen Staatsvorstellungen zur besseren Orientierung vorangestellt werden. Staatsvorstellungen Konservativismus Liberalismus Soziale Demokratie vTUBSLFOw / USBEJUJPOFMMF BCXFISFOEFO SBINFO Abb. 12: Vereinfachte Darstellung: Staatsvorstellungen von Konservativismus, Liberalismus und Sozialer Demokratie Die im Schaubild genannten Grundannahmen machen deutlich, dass sich für alle drei Vorstellungen von„Staat“ Traditionslinien fortsetzen lassen, auch wenn die konkrete Umsetzung in die heutige Zeit durchaus weiterer Erklärungen und Abwandlungen bedarf. 64 3.4.1. Milton Friedman oder die Blaupause des Neoliberalismus Milton Friedman (1912–2006) gilt als einer der prominentesten Vertreter der neuliberalen Wirtschaftstheorie. 1976 erhielt Friedman für seine Forschung auf dem Gebiet der Geld- und Konsumtheorie den Wirtschaftsnobelpreis. Eines seiner Hauptwerke, in dem auch seine Vorstellung des Staates enthalten ist, erschien erstmalig 1962 unter dem Titel Capitalism and Freedom. Vielfach wird mit den 1980er Jahren und der Politik von Reagan, Thatcher und Kohl eine Wende hin zum Neoliberalismus verbunden. Tatsächlich ist der Neuliberalismus seit den 1950er Jahren wieder erstarkt und hat in den 1980er Jahren auch auf die Politik erheblichen Einfluss gewonnen. 10 Treffend und pointiert fasst Erhard Eppler den Kernpunkt neuliberaler Positionen in seinem Buch Auslaufmodell Staat? zusammen:„Der Neoliberalismus denkt vom Markt her und wertet alles, auch den Staat, nach seiner Funktion für den Markt. Er ist marktradikal“(Eppler 2005: 30). John Lockes Liberalismus sah noch drei Freiheitssphären: an der Person, Freiheit im Denken und Fühlen und Freiheit, über sein Eigentum zu verfügen. In neuliberalen Konzepten des 20. Jahrhunderts wird vor allem die Erfüllung der Freiheit durch den Markt gegenüber dem Staat betont. Nur vermittels des Marktes ließen sich die drei Grundfreiheiten demnach erreichen. Die Freiheit über die Verfügung von Dingen wird zum Garanten übersteigert, auch die anderen Grundfreiheiten realisieren zu können. Allgemein wird der Eigentumsbegriff gegenüber dem der Freiheit überdehnt. So stellt Milton Friedman – neben Hajek, Moses und Röpke einer der bekanntesten Vertreter des Neuliberalismus – eine folgenschwere Prämisse für seine Staatsvorstellung auf:„Die wirtschaftliche Organisationsform, die unmittelbar für wirtschaftliche Freiheit sorgt, nämlich der Wettbewerbs-Kapitalismus, sorgt auch 10 Im folgenden Text verwenden wir den Begriff„neuliberal“ für theoretische Positionen, die sich in Anlehnung an den klassischen Liberalismus in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und an ihn anknüpfend seit den 1980er Jahren entwickelt haben. Allerdings hat sich in den letzten Jahren in der politischen Linken der Begriff„neoliberal“ als allgemein abwertend, als eine Art„genereller Kampfbegriff“, etabliert. Egal wie man zu neuliberalen Konzepten steht, besteht die Gefahr, alle negativen Erscheinungen heutiger Gesellschaften als„neoliberal“ zu bezeichnen. Um dieser analytisch unsauberen Argumentationsweise vorzubeugen, verwenden wir hier den Begriff„neuliberal“. Erstarken des Neoliberalismus „Staat vom Markt gedacht“ Locke verkürzt Friedman: Kapitalismus gleich politische Freiheit? 65 Staatseingriffe: nur in Ausnahmefällen Friedman: Bildungssystem marktförmig organisieren für politische Freiheit, da sie die wirtschaftliche Macht von der politischen Macht trennt und es dabei beiden Mächten ermöglicht, sich gegenseitig zu neutralisieren“(Friedman 2008: 32). Die Aufgabe des Staates kann es lediglich sein, den Markt durch einen Spielrahmen zu ermöglichen und Schiedsrichter zu sein, aber das freie Spiel des Marktes ansonsten zu belassen(vgl. Friedman 2008: 49–51). Im Kern gibt es für ihn nur zwei Begründungsarten für einen Eingriff des Staates in die Marktfreiheit, durch die sich die(negativen) Freiheitsrechte garantieren lassen. Er illustriert dies an zwei Beispielen. So könne es beispielsweise an kleinen Orten geschehen, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler so gering sei, dass es nur eine Schule geben könne(Friedman 2008: 117). Hier wird die freie Marktkonkurrenz also nicht wirken können und es entsteht zwangsläufig ein Monopol, das Friedman als„technisches Monopol“ bezeichnet. Das technische Monopol hält er in allen Formen(Privatmonopol, Staatsmonopol und Form öffentlicher Kontrolle) für eine schlechte Lösung. Nur in Ausnahmefällen könne es vorübergehend Sinn machen. Als zweites Beispiel führt Friedman die Verschmutzung eines Flusses an: Im weiteren Flussverlauf werden die Freiheitsrechte weiterer Nutznießer beeinflusst. Auch hier bedürfe es eines Ausgleichs. Die zweite begründete Eingriffsart des Staates sieht Friedman daher bei den so genannten Nebeneffekten oder besser Auswirkungseffekten(„neighborhood effects“)(vgl. Friedman 2008: 54). Wie gesagt: Selbst bei diesen beiden Eingriffsarten ist Friedman der Auffassung, dass nach Wegen gesucht werden sollte, Eingriffe zu vermeiden. Soweit wie möglich soll versucht werden, dem Markt die Problemlösung zu überlassen. Wie tief die Marktorganisation in die Organisation gesellschaftlicher Aufgaben eingebunden werden soll, mag abschließend die Vorstellung eines„Bildungsmarkts“ sein. Die Rolle des Staates im Erziehungswesen Friedman skizziert die Idee eines marktförmig organisierten Bildungswesens. Er bezieht sich dabei einerseits auf die Frage, wie der Zugang zu diesem Bildungswesen organisiert werden soll. Die andere Frage lautet, wie im Bildungswesen die Leistungen erbracht werden sollen, also etwa durch staatliche oder private (Hoch-)Schulen(vgl. Friedman 2008: 109–133). 66 Zugang zum Bildungswesen In Europa ist es üblich, dass die Kosten – zumindest für die Schulbildung – überwiegend vom Staat getragen werden. Friedman sieht dagegen zunächst eine Investitionsnotwendigkeit des Einzelnen(entweder der Eltern oder des Schülers). Er schreibt:„Offenbar ist es richtig, zu verlangen, dass jedes Kind ein Minimum an besonderer Schulbildung erhalten muss. Diese Forderung könnte den Eltern ebenso ohne zusätzliche staatliche Eingriffe auferlegt werden, wie die Eigentümer von Häusern und häufig auch von Automobilen bestimmte Standards einhalten müssen, um die Sicherheit der anderen zu gewährleisten.[...] Wenn die finanziellen Opfer, die für die grundlegende Schulbildung erbracht werden müssen, auch ohne weiteres von der Allgemeinheit der Familien in der Gesellschaft aufgebracht werden können, so wäre es dennoch sehr tunlich und wünschenswert, wenn die Eltern die Kosten jeweils direkt trügen“(Friedman 2008: 110). Den Vorrang von privaten Bildungsausgaben schränkt er lediglich in zweierlei Hinsicht ein. Zunächst könne es bei Kindern(anders als bei Häusern und Automobilen) den Eltern nicht zugemutet werden, sie zu verkaufen, wenn sie sich die notwendigen Investitionen nicht leisten könnten. In diesem Fall müsste der Staat doch einspringen. Zum Zweiten differenziert er nach Wissensarten: Handelt es sich um Wissen, das nicht den individuellen Wert des Humankapitals steigert, sondern um allgemeines Wissen, durch das der Marktzugang überhaupt gesichert wird, so kann dies als eine gesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden. Organisationsform der Bildungsleistung Friedman spricht sich auch dagegen aus, dass der Staat die Bildungsleistungen selbst bereitstellt. Doch auch die Organisationsform soll – geht es nach Friedman – marktwirtschaftlich sein:„Der Staat könnte ebenso gut das unabdingbare schulische Minimum dadurch erreichen, dass er den Eltern Gutscheine gibt, die bis zu einer bestimmten Summe pro Kind und Jahr eingelöst werden können, um dafür ,staatlich anerkannte‘ Ausbildungsleistungen einzukaufen. Die Eltern wären dann in ihrer Entscheidung frei, diese Summe und möglicherweise zusätzliche eigene Mittel für den Kauf von Erziehungsleistungen auszugeben, die sie in einer ‚staatlich anerkannten‘ Institution eigener Wahl bekommen. Die Erziehungsdienstleistung könnte dabei auf privater Basis von gewinnorientierten Unternehmen angeboten werden[...]. Die Rolle des Staates würde sich darauf beschränken, dafür zu sorgen, dass alle Schulen einen bestimmten MinimumBildung als Investitionsgut Bildungsgutscheine 67 Standard aufweisen. Der Staat könnte beispielsweise für einen Mindestkatalog an angebotenem Lehrstoff sorgen, wie er heute in Gastwirtschaften inspizieren lässt, um bestimmte Mindestbedingungen in sanitärer und hygienischer Hinsicht zu sichern“(Friedman 2008: 113). Diese Argumentation lässt sich wie in Abb. 13 dargestellt grafisch vereinfacht zusammenfassen: Selbstverantwortliche und freie Familie € Kind Interventionsbedarf Schulbildung € + € Schulmarkt t Freie Marktorganisation, dadurch differenziertes Angebot t Staatliche Kontrolle von Minimalstandards Staatliche Verantwortung Private Verantwortung € Ausgabe von Bildungsgutscheinen Weiterführendes: t Alles, was den Marktwert des Kindes im Beruflichen gegenüber anderen steigert Weiterführende Bildung Grundliegendes: t Allgemeine Standards ohne Marktsteigerung für den Einzelnen t Zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Friedens Erforderliches t „Basisangebot” Abb. 13: Marktorganisation und libertäre Organisation am Beispiel der Schule (Modell nach Friedmans Argumentation) Nur die für das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft erforderlichen Grundfertigkeiten sollen staatlich getragen werden. Aber auch hier stattet der Staat die Familien mit Gutscheinen(also einer speziellen Art von Geld) aus, damit diese eigenverantwortlich auf dem Markt tätig werden können. Die Freiheit wird über den Markt sichergestellt, der Staat ist nur Erfüllungsgehilfe für den Einzelnen, sich am Markt beteiligen zu können. Zudem wird dem Markt – allerdings nur für ebendiese Grundfertigkeiten – das Recht zugestanden, Standards zu formulieren, also im begrenzten Umfang in den Markt ordnend einzugreifen. 68 Aus Sicht Sozialer Demokratie sind Gutscheinmodelle sicherlich ausgesprochen kritisch zu betrachten: Letztendlich machen Gutscheine nur bei einem begrenzten Angebot Sinn. Begrenzt wird es aber vor allem für diejenigen, die sich allein auf die Gutscheine(und nicht zusätzlich auf eigenes Kapital) verlassen müssen. So kann ich mit einem Gutschein zwar wählen, verzichte aber zugleich – aufgrund des begrenzten Angebots – auf anderes. Es werden also für diejenigen, die wenig Geld haben, Bildungsangebote gegeneinander ausgespielt. Hier ist im Sinne umfassender positiver Freiheitsrechte und Entwicklungsmöglichkeiten das Modell eines bedarfsgerecht und über Steuern ausgestatteten, für alle Kinder offenen Angebots vorzuziehen. „Autoritäre und totalitäre Herrschaft hat im 20. Jahrhundert den Staat diskreditiert. Dies nutzen Marktradikale, die den Staat auf den Schutz des Eigentums und die Organisation der Märkte beschränken wollen. Wo immer es geht, versuchen sie, staatliche Aufgaben den Märkten zu übergeben. Was immer aber dem Markt überlassen wird, muss zur Ware werden, die einige sich leisten können, andere aber nicht. Der demokratische Rechts- und Sozialstaat, unterstützt und begrenzt durch die Zivilgesellschaft, ist verantwortlich für das, was nicht zur Ware werden darf.“(Hamburger Programm 2007: 30) Kritische Sicht der Bildungsgutscheine Selbst ein Gutscheinmodell, das wenigstens im geringen Umfang einen Bildungszugang für Ärmere ermöglichen könnte, lehnt Friedman im Übrigen für die„College- und Universitätsebene“ ab: Höhere Bildung ist für ihn allein eine Investition in das eigene Humankapital. Sie müsse daher auch individuell getragen werden. Der Staat solle lediglich Kredite bereitstellen, so lange, bis sich auch für Investitionen in Humankapital ein entsprechender Markt gebildet habe(vgl. Friedman 2008: 127). Positive Effekte höherer Bildung für die Allgemeinheit(etwa höhere Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und vieles mehr) beachtet er nicht. Eine neuliberale Staatsvorstellung ist vor allem in Amerika besonders stark ausgeprägt und dort – mit einigen wenigen Unterbrechungen(z. B. New Deal) – bis heute wirksam geblieben. Vertreter eines radikalen Marktstaates wie Philip Bobbitt(vgl. z. B. Bobbitt 2002) haben seit den 1980er Jahren viel Zustimmung für ihre Vorstellungen erhalten. Auch die so genannte Tea-Party-Bewegung, ein Friedman: keine Gutscheine für höhere Bildung 69 Gutscheinmodelle in Deutschland Flügel der konservativen Partei, hat sich das Ziel„Weniger Macht für den Staat“ auf die Fahnen geschrieben. Doch gerade die konservativ-liberale Bundesregierung seit 2009 hat gezeigt, dass die liberale Staatsvorstellung auch in Deutschland in einzelne Reformen hineinwirkt. Milton Friedman und seine Mitstreiter bieten eine Blaupause für die(weitere) Liberalisierung des Staates. Beispiel für eine politische Reform, die zum Teil auf einem liberalen Staatsverständnis beruht: Gutscheine für Kinder von Hartz-IV-Beziehern/Bezieherinnen: Die konservativ-liberale Bundesregierung hat in der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu der Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze neben einer Neuberechnung auch ein Paket für die Kinderbetreuung geschnürt. Damit sollten die Beteiligungsmöglichkeiten benachteiligter Kinder erhöht werden. Dazu werden Gutscheine ausgegeben, die einen(kleineren) Teil der Ausgaben für Sportvereine, Musik- oder Kunstschule etc. abdecken helfen. Damit folgt die Bundesregierung in diesem Punkt einer liberalen Vorstellung, dass die Eltern durch den Gutschein-Anreiz eine Investition in das Humankapital ihrer Kinder vornehmen. Andererseits traut die konservativ-liberale Regierung der Freiheit denn doch auch wieder nicht über den Weg: Letztendlich unterstellt das Verteilen von zweckgebundenen Gutscheinen ja auch, dass bei Geldtransfers das Geld systematisch anderweitig genutzt werde. Ein Modell Sozialer Demokratie würde sich an dieser Stelle für ein öffentlich verantwortetes und finanziell getragenes Angebot für alle Kinder einsetzen. 70 Erhard Eppler: zum Begriff„Marktstaat“ – Auszug aus dem Buch Der Politik aufs Maul geschaut 11 Wie der Marktradikalismus stammt auch der Marktstaat aus den USA. Seltsamerweise wurde das Buch, in welchem er geschildert und propagiert wurde, nie ins Deutsche übersetzt. Wahrscheinlich, weil es Kontinentaleuropäer eher abgeErhard Eppler wurde 1926 geboren. Er war u. a. Bundestagsmitglied und Bundesminister sowie von 1973 bis 1992 Vorsitzender der SPDGrundwertekommission. schreckt hätte. Nicht nur wegen seines Titels, der den Inhalt nicht erahnen lässt(The Shield of Achilles), sondern auch wegen seiner entscheidenden These. Was der Historiker, Ökonom und Präsidentenberater Philip Bobbitt schon 2002 der angelsächsischen Öffentlichkeit vorlegte, wurde dort nicht deshalb zum Bestseller, weil auf 900 Seiten die Geschichte des Staates – und ihre Abhängigkeit von Militärstrategien – abgehandelt wird, sondern weil hier endlich einer zeigte, worauf diese Geschichte im 21. Jahrhundert hinauslaufen sollte: den Marktstaat, der den Nationalstaat ablösen sollte. Der Marktstaat sollte der Schlusspunkt und Zielpunkt einer marktradikalen Epoche sein. Der Marktstaat ist dazu da, Märkte rechtlich zu ordnen und zu schützen: natürlich zuerst einmal die Märkte für Waren und Dienstleistungen, aber auch den Erziehungsmarkt, an dem man Bildung unterschiedlicher Qualität zu unterschiedlichen Preisen kaufen kann, den Versicherungsmarkt, an dem man sich für das Alter gegen Krankheiten versichern kann, und schließlich den Sicherheitsmarkt, an dem Sicherheitsagenturen Schutz vor Verbrechen anbieten. Dieser Marktstaat ist nicht mehr zuständig für die Bürgerinnen und Bürger, sie haben sich gefälligst an die Märkte zu wenden. Aufgabe des Staates ist es, über die Märkte möglichst viele und attraktive„opportunities“ anzubieten. Was die Bürger, die nur noch als Kunden gefragt sind, daraus machen, ist ihre Sache. So überlässt es der Staat auch dem – möglichst freien – Arbeitsmarkt,„opportunities“ anzubieten. Wer dabei leer ausgeht, hat Pech gehabt. Wenn aber Kernaufgaben wie die innere Sicherheit – und teilweise auch die äußere – oder auch die Bildung dem Markt übergeben, überlassen werden, natürlich auch die soziale Sicherheit, für die im 20. Jahrhundert der Staat Ver11 Wir danken dem Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn, für die Möglichkeit, diesen Auszug zu verwenden. Zum Weiterlesen: Erhard Eppler (2009), Der Politik aufs Maul geschaut, Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn. 71 antwortung übernommen hat, verliert Politik Zug um Zug ihren Gegenstand. Wozu noch Landtage und Landesregierungen, wenn sie ihre Hauptaufgaben, nämlich Schule und Polizei, abgetreten haben? Natürlich wird es auch im Marktstaat noch so etwas wie Politik geben. Die Märkte müssen schließlich funktionieren. Aber Politik wird dann eindeutig, einseitig und ohne Vorbehalt zur Magd der Ökonomie, zu einem um sich selbst kreisenden System ohne Wirkung auf die Gesellschaft. Wäre der Marktstaat eine Demokratie? Formal sicher. Aber man kann nicht den Staat abbauen, ohne dass die Demokratie als Staatsform leidet. Das gilt heute schon für die kommunale Demokratie. Wenn Stadträte immer weniger zu entscheiden haben, weil Nahverkehr, Kliniken und Stadtwerke privatisiert sind, wird es immer schwerer, geeignete Kandidaten für den Stadtrat zu finden. Wer die Kernzelle der deutschen Demokratie – die kommunale – erhalten will, darf sie nicht durch Privatisierung ihres Gegenstandes berauben. Nachdem die Finanzkrise dem Glauben an die Märkte so zugesetzt hat, dass Marktradikale – natürlich ohne einen Irrtum zuzugeben – ihre Hoffnungen auf den Staat richten und die Deregulierer von gestern sich als Regulierer von morgen anbieten, dürfte der Marktstaat keine Chancen mehr haben, nicht einmal in den USA, noch weniger in Europa. Aber es lohnt sich trotzdem, sich den Marktstaat genau anzusehen. Durch Bobbitts Bestseller wird deutlich, wohin marktradikale Theorien führen, wenn sie zu Ende gedacht werden. Wenn es stimmt, dass die Märkte immer klüger sind als die Politik, wenn es stimmt, dass der Bürger umso freier ist, je schwächer der Staat wird, dann landet man beim Marktstaat. Dieser Marktstaat, der die Bürgerin zur Kundin befördert und degradiert, der Politik nicht abschafft, aber gegenstandslos macht, wäre, wie wir seit 2008 wissen, nicht einmal gut für die Märkte gewesen. Argwohn ist angesagt gegen alles, was dahin führen kann. 72 3.4.2. Francis Fukuyama oder der konservativ-eingriffsfähige Staat Eine konservative Staatsvorstellung ist in der politischen Landschaft viel weniger präsent als die liberale. Dies wohl auch, weil sie größere Überschneidungspunkte mit der seit den 1940er Jahren in einem umfassenden Netzwerk aufgebauten libertären Staatsvorstellung hat. Dennoch unterscheidet sich eine konservative von der liberalen Staatsvorstellung in einigen wesentlichen Punkten. Francis Fukuyama (geb. 1952) ist Professor für internationale politische Ökonomie an der John Hopkins University of Washington. In den 1990er Jahren arbeitete Fukuyama zeitweise für die amerikanische Regierung. Internationales Aufsehen erlangte er u. a. durch seine Bücher The End of History and the Last Man (1992) und State Building(2004). Im Jahr 2004 hat Francis Fukuyama mit seinem Buch Staaten bauen. Die neue Herausforderung internationaler Politik eine Art theoretisches Referenzwerk für eine konservative Staatsvorstellung vorgelegt. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die These, dass der in den 1980er und 1990er Jahren vorherrschende Neuliberalismus nicht mehr in die Zeit passe:„Die Vorstellung, dass Staaten zu bauen an der Spitze unserer Agenda steht und nicht etwa das Zurückfahren des Staates, mag manchen Menschen widersinnig vorkommen. Für die letzte Generation waren schließlich die Kritik an ‚zu viel Staat‘ und der Versuch, Aktivitäten aus dem staatlichen Sektor auf den freien Markt und die Zivilgesellschaft zu verlagern, die vorherrschenden Trends der Weltpolitik. Aber vor allem in Entwicklungsländern sind schwache, unfähige oder nicht vorhandene Regierungen Ursache schwerwiegender Missstände“(Fukuyama 2006: 7 f.). Er bezieht sich in seiner Analyse explizit auf die befriedende Wirkung des staatlichen Gewaltmonopols, wie sie Hobbes als Ausweg aus dem„Krieg aller gegen alle“ durch den Gesellschaftsvertrag begründet hat(vgl. Fukuyama 2006: 13 f.). Insofern reicht für ihn auch eine pauschale liberale Positionierung für einen schwachen Staat nicht aus. Er differenziert für seine Argumentation zwischen der Stärke des Staates einerseits und der Bandbreite staatlicher Aufgaben andererseits:„Es macht daher Sinn, zwischen der Bandbreite staatlicher Aktivitäten, also den verschiedenen Funktionen und Zielen einer Regierung, und Ausgangspunkt: Zu schwache Staaten als Problem! Bezug zu Hobbes 73 der Stärke staatlicher Macht zu unterscheiden, also der Fähigkeit eines Staates, seine Politik zu planen und durchzuführen und Gesetze sauber und transparent durchzusetzen[...]. Zwischen diesen beiden Dimensionen von Staatlichkeit zu unterscheiden erlaubt uns, eine Matrix zu erstellen, die das Ausmaß von Staatlichkeit in einer Vielzahl von Ländern rund um die Welt differenzieren hilft“ (Fukuyama 2006: 21). Beispiel für eine politische Reform, die auf einem konservativen Staatsverständnis beruht: Im Grundgesetzt wird in Art. 87a der Hauptzweck der Bundeswehr bestimmt: die Landesverteidigung. Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist in Friedenszeiten nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, etwa als Unterstützung der zivilen Kräfte bei Naturkatastrophen wie beispielsweise Überschwemmungen. Von konservativer Seite wird dagegen regelmäßig gefordert, die Bundeswehr zur „Terrorabwehr“ auch im Inland einzusetzen. Wolfgang Schäuble(CDU) vertrat diese Position etwa in seiner Zeit als Innenminister und auch Hans-Peter Friedrich(CSU), seit März 2011 Innenminister, macht sich für diese Forderung stark. Sie entspricht dem neukonservativen Ansatz, staatliche Macht in bestimmten – vor allem sicherheitspolitischen – Bereichen auszuweiten. Bemerkenswert ist in diesem Fall auch das Plädoyer für eine militärische Option anstelle der ebenfalls denkbaren Stärkung der Polizei für entsprechende Aufgaben. 3.4.3. Kritik aus der Sicht Sozialer Demokratie Neben Jean-Jacques Rousseau hat es im Laufe der Geschichte immer wieder Kritiker der liberalen und konservativen Konzepte von Gesellschaft und Staat gegeben. Die Kritik hat sich dabei in ihrem Kern gehalten und den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen als Ausgangspunkt angepasst. Wesentliche Bestandteile der Kritik waren zumeist: • der Abstand von proklamierten Freiheitsrechten und der tatsächlich gesellschaftlich zugestandenen Möglichkeit für jeden Einzelnen, seine Freiheit tatsächlich auch zu leben 74 • in diesem Zusammenhang die Anhäufung gesellschaftlichen Reichtums in den Händen weniger • die fehlende demokratische Organisation des Zusammenlebens, die eine Beteiligung und damit Realisierung politischer Freiheit nicht ausreichend berücksichtigt Normatives Staatsverständnis Sozialer Demokratie Als normative Aufhängung für die Staatsvorstellung in einem Modell Sozialer Demokratie bieten sich die Argumentation und Herleitung von Thomas Meyer an(vgl. dazu Kapitel 2). Kurz zusammengefasst: Die umfassende und reale Wirkung der demokratisch ausgehandelten Freiheitsrechte, wie sie die UN-Pakte nahezu weltweit festschreiben, formuliert eine Handlungsverpflichtung für die Staaten und die Staatengemeinschaft. Damit ist eine grundlegende politische Agenda für die Staaten und die Staatengemeinschaft bereits formuliert und demokratisch legitimiert. Da das Modell Sozialer Demokratie allerdings nicht nur auf die Verkündung von Freiheitsrechten setzen kann, sondern auch die tatsächliche und umfängliche Realisierung für alle Menschen(„gleiche Freiheit“) anstrebt, sind die Voraussetzungen für einen„gerechten“ Staat komplexer als in konservativer oder liberaler Vorstellung. Staat – aus der Sicht Sozialer Demokratie – unterscheidet sich insofern in seinem Anspruch deutlich von Konservativen und Liberalen. Weder ist ein wehrhafter, starker Staat mit geringer Bandbreite ausreichend, noch bietet sich ein Staat an, der nur„Spielleiter“ eines„freien Marktes“ ist. Dies führt denn auch folgerichtig bei Meyer und seiner Forschergruppe dazu, nicht bei der normativen Begründung staatlicher Handlungsverpflichtungen stehen zu bleiben, sondern empirisch zu untersuchen, wie erfolgreich unterschiedliche Staaten mit ihren wohlfahrtsstaatlichen Instrumenten sind, gleiche Freiheit tatsächlich zu realisieren. So zeigt sich dann, dass vor allem die skandinavischen Staaten mit vergleichsweise hoher Bandbreite und flächendeckender wie breit finanzierter Wohlfahrtsstaatlichkeit besonders gute Werte erzielen, wenn es um die Realisierung von Handlungsverpflichtung der UN-Pakte Konkret überprüfen: Verwirklichung gleicher Freiheit 75 Im Blick: demokratische Prozesse Freiheitsrechten für alle Menschen geht(vgl. dazu Lesebuch 3, Sozialstaat und Soziale Demokratie). Doch ein normatives Staatsverständnis Sozialer Demokratie sollte sich nicht nur auf die sozialen Voraussetzungen für eine demokratische Teilhabe aller Menschen beziehen, sondern darüber hinaus die demokratischen Entscheidungsprozesse selbst in den Blick nehmen. Dies lässt sich einerseits an dem Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger untereinander, aber auch zum Staat festmachen – es geht also um die Rolle des Bürgers/der Bürgerin. Andererseits kann die repräsentativrepublikanische Ausgestaltung von Demokratie durch den Aspekt deliberativer Demokratie ergänzt werden. Die Rolle des Bürgers und der Bürgerin Bereits der Blick auf die Bürgerinnen und Bürger in einem demokratischen und sozialen Staat macht das komplexere Modell deutlich. Rahmen Ak t Staat Beteiligung § Bürger/-innen Bürger/-in § Bürger/-in Adressatinnen und Adressaten 'SFJIFJUTSFDIUFO VOUFSFJOBOEFS D UFV r JTT k r Staat als ö HMJDIV T or U n H VTTJ on IUT ( EV r DI ) TFU[V n n F rm JEV n H T n r En UTDIF F mokr BUJTDIF Abb. 14: Bürger/-innen und Staat in der Sozialen Demokratie 76 Bürgerinnen und Bürger können in der Sozialen Demokratie nicht nur Träger/ -innen und Adressaten von Freiheitsrechten sein, sondern sind zugleich gleichberechtigte Akteure innerhalb von Staat und Gesellschaft. Als Bürgerinnen und Bürger bewegen sich die hier lebenden Menschen in der Rolle, in der sie den/die anderen als gleichberechtigte Adressatinnen und Adressaten von negativen und positiven Freiheitsrechten anerkennen müssen. Wären sie allerdings nur Träger/-innen von Freiheitsrechten, so bliebe der Staat nichts anderes als ein entkernter und patriarchaler Wohltäter. Legitime, da demokratisch getroffene und getragene Entscheidungen wären ebenso wenig möglich wie die Realisierung politischer Mitsprache, die erst die politischen Freiheitsrechte lebendig machen kann. Nur wenn sich die Bürgerinnen und Bürger kritisch und frei in die Diskussion über die besten Lösungen für gesellschaftliche Probleme einbringen können, sei es als Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, in Bürgerinitiativen oder Vereinen, können sich die negativen und positiven Freiheitsrechte auch lebendig entfalten. Gerade dieses komplexe Beziehungsgeflecht zwischen Bürgern/Bürgerinnen untereinander und zwischen Bürgern/Bürgerinnen und Staat ist ein Kräfte- und Spannungsverhältnis, in dem sich Staat und Gesellschaft erst weiterentwickeln können. Soziale Demokratie ist nicht Ziel, sondern im erheblichen Maße auch (sozialer) demokratischer Aushandlungsprozess. Im Kapitel zur Bürgergesellschaft(siehe Kapitel 4) wird daher auch zu fragen sein, wie eine solidarische Bürgergesellschaft sich unterstützend in diese Wechselbeziehung einpassen kann. Bürger: Adressaten und Akteure Notwendig: Beteiligungsmöglichkeiten Soziale Demokratie: auch Aushandlungsprozess Die Ergänzung von republikanischer und deliberativer Demokratie Soziale Demokratie bezieht sich in der Demokratie nicht nur auf die Tradition republikanischer Theorien, 12 sondern ergänzt sie um die Vorstellung deliberativer(„beratender“) Demokratie. 12 Mit dem Begriff„republikanische Theorien“ werden hier die den Liberalismus kritisierenden Gesellschaftsund Staatstheorien verstanden, die die Freiheitsrechte des Liberalismus durch die sozialen Realisierungsbedingungen der Gesellschaft als staatliche Handlungsverpflichtungen ergänzen. 77 Die„republikanische“ Vorstellung Habermas: deliberative Demokratie Die republikanische Vorstellung entspringt direkt der positiven Umsetzung kritischer Positionen von liberalen Demokratien. Republikanische Staaten beziehen sich im Kern darauf, dass Staaten zur Gewährung der Freiheitsrechte für jeden Einzelnen soziale Handlungsverpflichtungen haben, also eine weitgehende Form von Wohlfahrtsstaatlichkeit entwickelt haben müssen. Ein republikanischer Staat ist dann erreicht, wenn jeder/jede Bürger/-in die Möglichkeit hat, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Die Umsetzung der republikanischen Vorstellung wird in der Regel durch Wohlfahrtsstaaten organisiert, die in ihrem Wirkungsgrad miteinander verglichen werden können(vgl. dazu Lesebuch 3, Sozialstaat und Soziale Demokratie). Die wichtige Ergänzung zur republikanischen Vorstellung geht maßgeblich auf die demokratietheoretischen Überlegungen von Jürgen Habermas zurück(vgl. Habermas 1997 und die sehr gelungene Zusammenfassung bei Embacher/Lang 2008). Mit dem etwas sperrigen Begriff der„deliberativen Demokratie“ legt er den Schwerpunkt auf die Frage, wann eine politische Entscheidung„legitim“ genannt werden kann. Dies kann nur dann der Fall sein – so seine Überlegung –, wenn politische Entscheidungen demokratisch zustande gekommen sind, wenn also der demokratische Entscheidungsprozess so organisiert worden ist, dass gesellschaftliche Widersprüche diskutiert und produktiv für die Entscheidung genutzt werden konnten:„Das demokratische Verfahren macht die Erzeugung legitimen Rechts von einer präsumtiv 13 vernünftigen Behandlung der Probleme abhängig, die in der Art ihrer Fragestellungen genau jenen, gleichsam unbewußt immer schon bearbeiteten Problemen entsprechen. Das Herzstück deliberativer Politik besteht nämlich aus einem Netzwerk von Diskursen und Verhandlungen, das die rationale Lösung pragmatischer, moralischer und ethischer Fragen ermöglichen soll“(Habermas 1997: 388 f.). Insofern wählt Habermas mit„deliberativ“/ „beratend“ einen Begriff, der einen wesentlichen Kontrapunkt zu obrigkeitsstaatlichen Konzepten setzt. Der Staat ist demnach nicht durch eine einmalige Wahl oder durch Amt und Siegel legitimiert, sondern erst dadurch, dass er die Bürger/-innen in den Entscheidungsprozess einbindet und dadurch Entscheidungen über einen demokratischen Prozess legitim und„vernünftig“ ausgehandelt und getroffen werden. 13„Präsumtiv“ bedeutet„mutmaßlich“. 78 Es reicht nicht, dass sich alle beteiligen könnten, sondern das Zustandekommen der politischen Entscheidung und der produktive Umgang mit widerstreitenden Interessen sind ebenso Kern von Demokratie. „Keine Frage: zwischen Staat und Zivilgesellschaft besteht nicht nur Kooperation, sondern auch ein beständiges Spannungsverhältnis, und ich begrüße dies ausdrücklich. Bestünde es nicht, wären wir auch in der Demokratie nur Untertanen und staatlichen Weisungen und Deutungen alternativlos ausgesetzt. Doch ganz ohne Staat kann die Zivilgesellschaft eben auch nicht ihr Bestes geben. Sie sollte beständig ermuntert und aktiviert werden, sie darf sich aber nicht unterordnen.“ (Schwan 2010: 135) In modernen und komplexen Gesellschaften besteht dabei das Problem, dass die Versammlung und Entscheidung aller Bürgerinnen und Bürger kaum vorstellbar sind. Habermas geht diesbezüglich davon aus, dass daher die formalen Wege einer Demokratie notwendig ergänzt werden müssen durch eine kritische und interessierte Öffentlichkeit, wie sie sich in einer intakten Bürgergesellschaft findet und die sicherstellt, dass die repräsentative Demokratie ergänzt wird durch die inhaltliche Qualität sie einbettender Meinungs- und Willensbildung(vgl. dazu Habermas 1997: 349–398). Notwendig: kritische und interessierte Öffentlichkeit Republikanisches Modell der Demokratie t Politik ist verantwortlich für die Vermittlung gesellschaftlicher Interessen und gerechte Verfasstheit der Gesellschaft. t Negative und positive Freiheitsrechte werden garantiert. t Staat als aktiver Akteur zur Ermöglichung und Durchsetzung von Freiheitsrechten t Demokratische Beteiligung über Wahlen in der repräsentativen Demokratie Deliberative Ergänzung t Politischer(Beratungs-)Prozess als Grundbaustein der Demokratie (deliberare= beratschlagen). t Freiheit und gerechtes Gemeinwesen sind nur durch den politischen Willensbildungsprozess in Einklang zu bringen. t Prozess stellt sicher, dass Volkssouveränität gewahrt bleibt. Abb. 15: Republikanisches und deliberatives Modell(nach Habermas 1997; Embacher/Lang 2008) 79 Die Perspektive der Sozialen Demokratie Für Soziale Demokratie müssen beide Aspekte zusammenfließen: die Handlungsverpflichtung des Staates, alle in die soziale Lage zu versetzen, sich zu beteiligen, einerseits, andererseits Entscheidungen so weit„deliberativ“ zu organisieren, dass dies auch real geschieht. Viel spricht dafür, dass für das republikanische Modell bereits viele Instrumente entwickelt worden sind. Dabei nimmt die Organisation des Wohlfahrtsstaates bei uns eine eigentümliche Stellung ein: Seine Prägung ist – seit den Zeiten Bismarcks – auf Statuserhalt und eine konservative Ausrichtung fixiert. Im Ergebnis hat das dazu geführt, dass nach wie vor und in den letzten beiden Jahrzehnten wieder stärker die soziale Herkunft über die Zukunftschancen bestimmt. Andererseits hat der deutsche Wohlfahrtsstaat lange Zeit durchaus für eine breitere Beteiligung gesorgt, wie sie für eine Soziale Demokratie notwendig ist. Hier wird die Aufgabe vor allem sein müssen, die Wohlfahrtsstaatlichkeit weiterzuentwickeln und auszubauen(vgl. auch dazu Lesebuch 3, Sozialstaat und Soziale Demokratie). Für die Anforderung„deliberativ-demokratischer Entscheidungskultur“ stecken wir sicherlich noch in den Kinderschuhen und sehen, dass es sich um ein Feld der Zukunft handelt. Die Diskussion über Stuttgart 21, der Ausstieg aus der Atomkraft nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima, aber auch die öffentliche Diskussion über den„Wutbürger“ zeigen, dass Entscheidungen von vielen nicht mehr als legitim empfunden werden, wir also die„Beratungswege“ für demokratische Entscheidungen neu überdenken und weiterentwickeln sollten. Dort, wo bereits deliberative Elemente mit repräsentativer Demokratie verzahnt sind – so in der Kommunalpolitik –, ist in der Regel die Akzeptanz für politische Entscheidungswege deutlich höher. Ohne die komplexen Gründe für die geringe Beteiligung an unserer Demokratie hier aufarbeiten zu können, lassen sich zwei wesentliche Gründe darin sehen, dass die beiden Kernpunkte einer Sozialen Demokratie nicht ausreichend berücksichtigt sind. Dies ist dann vor allem eine Frage, wie das Ergänzungsverhältnis von demokratischem Staat und solidarischer Bürgergesellschaft funktionieren kann und soll. 80 3.5. Diskussionsfelder: Governance – direkte Demokratie – Krise der Demokratie? Bereits bei einem kurzen Blick in die Geschichte ist deutlich geworden, dass es sich bei Staaten nicht um einmalig fest gefügte Gebilde handelt. Vielmehr handelt es sich bei Staaten um historische Kompromisse, die aufgrund von Kräfteverhältnissen geschlossen werden. Durch die demokratische Verfassung eines Staates wird sichergestellt, dass Widersprüche und Veränderungen nach festen Verfahren verhandelt werden können. Das trägt zur besonderen Stabilität demokratischer Staaten bei. Wenn aber Staaten historische Gebilde sind, so unterliegen sie in Zukunft weiteren(und langfristigen) Änderungsdynamiken, die politisch beeinflusst, abgestimmt und organisiert werden können. Dabei sind die Felder, in denen sich demokratische Prozesse ergeben werden, prinzipiell nicht voraussagbar. Dennoch lassen sich bestimmte Diskussionsfelder für die nächsten Jahre vermuten. Staaten: keine fest gefügten Gebilde Künftige Diskussionsfelder Diskussionsfeld 1: der Weg vom Staat zur gestuften Staatlichkeit Eine bereits begonnene und zugleich weiter gehende Diskussion liegt in der Öffnung und Transformation der Nationalstaaten in Richtung der Globalisierung und Europäisierung. So kann in vielfacher Hinsicht nicht mehr von abgegrenzten Nationalstaaten, sondern muss von einem ausdifferenzierten Netz von Staatlichkeit auf unterschiedlichen Ebenen ausgegangen werden. Für die Bundesrepublik hat sich dabei in den letzten Jahrzehnten eine Verlagerung staatlicher Aufgaben vor allem in Richtung der Europäischen Union ergeben. Dies betrifft zunächst den Bereich der Rechtsetzung, mit der die EU in verschiedenen Politikbereichen tätig ist. Das reicht von der Geldpolitik über die einheitlichen Standards beim Schutz der Außen- und Binnengrenzen der Europäischen Union bis hin zu Regelungen des freien Marktzugangs(vgl. dazu ausführlich Lesebuch 4, Europa und Soziale Demokratie). Diese Internationalisierung bezieht sich aber auch auf die Exekutive und Judikative. Im Bereich der Exekutive werden beispielsweise Staatsfunktionen koordiniert Internationalisierung von Staatlichkeit 81 Zum Weiterlesen: Christoph Scherrer und Ulrich Brand (2011), Global Governance: Konkurrierende Formen und Inhalte globaler Regulierung, OnlineAkademie der FES X www.fesonline-akademie.de und in gemeinsamen Apparaten organisiert(wie z. B. EuroPol). Im Bereich der Rechtsprechung, also der Judikative, ist der Grad der Verflechtung noch höher. So gibt es etwa formelle Verfahren, die nationale und europäische Rechtsprechung miteinander verzahnen. Parallel zu dieser Internationalisierung von klassischen Regierungsaufgaben, dem so genannten Government, hat sich in der politikwissenschaftlichen Diskussion seit einigen Jahren auch der Begriff der„Governance“ etabliert. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Steuerungsfunktion, wie sie klassisch in der Vergangenheit den Nationalstaaten zukam, nun zwischen unterschiedlichen Akteuren aufgeteilt wird. Der Begriff wird vor allem im Bereich internationaler Organisationen wie der UN verwendet. Im politischen Apparat hat sich demnach bereits deutlich ein Weg der gestuften Kooperation entwickelt. Sicherlich geschieht dies unter dem Druck, dass wirtschaftliche Prozesse zunehmend international vernetzt sind und sich so kaum vorstellen lässt, die notwendige Koordinierung und Einbettung der Märkte über nationalstaatliche Instrumentarien(allein) zu organisieren. Die Lücke dürfte wohl eher darin bestehen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Tendenz die Entwicklung gestufter Staatlichkeit weniger stark mitgestalten und der politische Prozess weniger in die gesellschaftlichen Diskurse eingebettet ist. Auf ein weiteres Problem in der Diskussion über eine gestufte Staatlichkeit sei hier hingewiesen: Je komplexer und vernetzter Entscheidungsprozesse werden, desto schwieriger ist die Frage der Repräsentation und demokratischen Beteiligung zu beantworten. Wenn Demokratie den Anspruch haben muss, diejenigen zu beteiligen, die auch von einer Entscheidung betroffen sind, führt dies in einer gestuften Staatlichkeit zu erheblichen Abgrenzungsproblemen. Skepsis: Entscheidungen delegieren? Diskussionsfeld 2: repräsentative vs. direkte Demokratie Bereits mit Aristoteles und Rousseau sind die Skeptiker einer repräsentativen Demokratie zu Wort gekommen. Rousseaus Kernargument war, dass sich politische Freiheit nicht delegieren lässt, sondern jede Entscheidung über Gesetze nur vom Souverän als Ganzes beschlossen werden könne. 82 Verfechter der repräsentativen Demokratie indes sehen Wahlen von Parteien mit Programmen und Personen als hinreichende Möglichkeit demokratischer Mitentscheidung. Die strikte Entgegensetzung von repräsentativer und direkter Demokratie indes ist kaum hilfreich. Vielmehr handelt es sich um zwei Pole, zwischen denen sich demokratische Systeme bewegen können: Direkte Demokratie Alle Bürgerinnen und Bürger entscheiden gemeinsam über Gesetze. Repräsentative Demokratie Bürgerinnen und Bürger wählen Repräsentantinnen und Repräsentanten, die Gesetze beschließen und die Exekutive wählen. Abb. 16: Direkte und repräsentative Demokratie In der Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Grundgesetz(und bereits zuvor mit der Weimarer Verfassung) die Entscheidung zugunsten eines repräsentativdemokratischen Modells gefallen. Dies gilt – in den überwiegenden Fällen – sowohl für Abstimmungen(also Sachentscheidungen) als auch für Wahlen(also Personalentscheidungen). So werden bei den meisten Wahlen Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die als Legislative der jeweiligen Ebene tätig werden und zudem die jeweilige Regierung wählen. Gesetze werden auf den jeweiligen Ebenen von den gewählten Parlamenten und nicht von den Bürgerinnen und Bürgern beschlossen. Direktdemokratische Modelle sehen andere Formen der Entscheidungsfindung vor. Direkdemokratische Entscheidungen Abstimmungen Wahlen t Mitwirkung nur durch Wahlen? Abb. 17: Direktdemokratische Formen von Entscheidungen 83 Direkte Demokratie: Argumente... ... pro... ... und kontra Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland weitgehend auf repräsentativen Entscheidungen beruht, sind seit den 1990er Jahren zunehmend auch direktdemokratische Elemente im politischen System der Bundesrepublik verankert worden. So werden in vielen Kommunal- und Landesverfassungen bei Abstimmungen Volksbegehren und-entscheide ermöglicht und bei Wahlen werden auf kommunaler Ebene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt gewählt. Unter direkter Demokratie werden zudem vielfach auch die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in die Beratung von Gesetzen bzw. die Beteiligung an Planungsverfahren verstanden(so z. B. die kommunale Bauleitplanung oder die Planungszelle). Allerdings wurden und werden die direktdemokratischen Elemente durchaus kontrovers diskutiert. Argumente, die häufig für direktdemokratische Elemente und ihre Ausweitung genannt werden: • Allgemein entspreche es dem„mündigen Bürger“ und der„mündigen Bürgerin“, wenn er/sie auch inhaltlich an Entscheidungen direkt(und nicht nur über Vertreter bzw. Vertreterinnen) mitwirken könne. • Politikverdrossenheit könne zurückgedrängt werden. • Entscheidungen hätten eine höhere Legitimität und Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn sie von allen Wahlberechtigten getroffen würden. Argumente, die häufig gegen direktdemokratische Elemente und ihre Ausweitung genannt werden: • Die bisherigen Erfahrungen mit direktdemokratischen Sachentscheidungen zeigen, dass weit überwiegend die„gut situierten und wohl repräsentierten Mittelschichten“ sich beteiligen(vgl. Merkel 2011: 55). • Parteien, die qua Grundgesetz die Funktion der politischen Willensbildung haben und damit auch die„Ideenschmieden der Demokratie“ sein sollen, würden in der Tendenz geschwächt, ebenso wie die wichtige parlamentarische Aushandlung. • Die finanziellen und organisatorischen Ressourcen würden bei direkter Demokratie sehr viel stärker mitentscheiden. Aufwendige Wahlkampagnen könnten so politische Entscheidungen verzerren. 84 Die Argumente zeigen bereits, dass es gewichtige Gründe für und wider direktdemokratische Entscheidungswege gibt. Dennoch liegt die Vermutung nahe, dass eine Aktualisierung der Demokratie gerade bei dem Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie wird ansetzen müssen. „Die Demokratie lebt durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Darum wollen wir eine starke, lebendige Bürgergesellschaft, in der die Menschen die Freiheiten der Meinung, der Vereinigung und Versammlung nutzen. Der demokratische Staat ist die politische Selbstorganisation der Bürgerinnen und Bürger.“ (Hamburger Programm 2007: 30) Diskussionsfeld 3: Krise der Repräsentation oder Weiterentwicklung demokratischer Beteiligung? Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland bei Wahlen auf allen Ebenen – bei einzelnen Ausnahmen – den Trend, dass die Wahlbeteiligung sinkt. Auch das Interesse, sich in einer politischen Partei zu beteiligen, sinkt seit den 1970er Jahren in nahezu allen Parteien. Das Wort der Politik(er)verdrossenheit macht landauf, landab die Runde. Insgesamt stellt sich also oberflächlich die Frage, ob unserer Demokratie die engagierten Demokratinnen und Demokraten ausgehen. Als Erklärungsansätze wird ein Buffet mit schwer im Magen liegender Kost angeboten, so z. B.: • Die seit den 1970er Jahren einsetzende Auflösung von klassischen(Sekundär-)Tugenden führe u. a. dazu, dass immer weniger Bürger sich verpflichtet sähen, ihre moralische Bürgerpflicht wahrzunehmen. Diese Diskussion wird in der Regel eher auf der konservativen Seite serviert werden. • Politik kümmere sich nicht ausreichend um die Sorgen der„kleinen Leute“. Sie fühlten sich nicht mehr repräsentiert. Dies ist eher ein Argument der politischen Linken. • Die Schere von Arm und Reich gehe immer weiter auseinander. Dies führe zu einer Legitimationskrise der Demokratie. • Immer werde die Alternativlosigkeit politischer Handlungen heraufbeschworen. Diese Argumentation führe auf Dauer dazu, dass Politik nicht mehr als Gestaltungs- und Entscheidungsraum wahrgenommen werden könne. „Politikverdrossenheit“ 85 Welche Verbesserungspotenziale? • Die Entgrenzung von Politik und die zunehmende Globalisierung führten zu immer geringeren Gestaltungsspielräumen der Politik. • Der Druck in Schule, Ausbildung, Beruf habe so stark zugenommen, dass die Zeit, sich politisch zu engagieren, abgenommen habe. • Die Politik habe sich nicht ausreichend den starken Medien angepasst und wirke wenig attraktiv für jüngere Menschen. • Das geringe Interesse an Politik repräsentiere nur die schwachen Gestaltungsmöglichkeiten des Staates. Die Gestaltungsspielräume der Politik würden durch wirtschaftliche Macht sehr stark eingeschränkt. Sicherlich haben alle angebotenen Erklärungsansätze einen wahren Kern und leisten ihren Beitrag zu einem Gesamtbild. Sicherlich wird man – je nach wissenschaftlicher Methode – mehr oder weniger gute Gründe für alle Erklärungsansätze finden. An dieser Stelle wollen wir nicht stärker in diese wissenschaftliche Diskussion einsteigen, sondern die Frage anders stellen: Was können wir tun, damit Demokratie für alle in der Gesellschaft als eine wichtige und lohnende Aufgabe betrachtet werden kann, an der man sich beteiligen möchte? Wo also liegen die Potenziale, sich für die eigene Sache und die des gesellschaftlichen Wohls einzusetzen? Wie können weitere Elemente direkter Demokratie dafür genutzt werden? Diesen Fragen lässt sich weniger über den Staat als vielmehr über das gelungene Zusammenspiel einer Sozialen Demokratie mit einer solidarischen Bürgergesellschaft nachgehen. Daher werden wir sie hier zunächst offenlassen. Vorstellung von Staat und Demokratie als Kompass Die auf der nächsten Seite skizzierten Vorstellungen von Demokratie in ihrer liberalen, konservativen und sozialen Form sind nicht mehr als ein Navigationsgerüst: Sie beschreiben tradierte Grundeinstellungen, die unterschiedliche Vorlieben und Argumentationsmuster für politische Positionen nahelegen. Im Folgenden können Sie für sich überprüfen, inwieweit Ihnen die Grundmodelle dabei helfen, politische Argumentationen zu unterfüttern und zu untermauern. Frage: Wie – meinen Sie – wird die Haltung von Personen sein, die sich eher einer liberalen, konservativen oder Sozialen Demokratie verbunden sehen? Welche Begründungen können die Personen für die jeweils gewählte Position aus ihrem Demokratiemodell wählen? 86 POLITISCHE THESE Strikte Trennung von Staat und Kirche Demokratinnen und Demokraten liberale konservative soziale Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Weitere Privatisierung der Renten- und Pflegeversicherung Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Auch Selbständige und Beamte werden in die Sozialversicherungen einbezogen. Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Ganztagsschule mit öffentlich finanzierten und für alle kostenfreien Angeboten(Sport, Musik, Kunst etc.) wird eingeführt. Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Kindergartenpflicht und kostenlose Betreuung für alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Sozialpolitik soll mehr über öffentliche Angebote als über Geldtransfer betrieben werden. Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Elterngeld soll einkommensunabhängig vergeben werden. Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Formen direkter Demokratie (Bürgerentscheid, Bürgerhaushalt, Direktwahl) werden auf möglichst vielen politischen Ebenen eingeführt. Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Die Finanzmärkte müssen umfassend reguliert werden. Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Transparenz muss sein: Alle Ergebnisse, Daten und Sitzungen werden öffentlich gemacht. Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Zustimmung Ablehnung neutral Abb. 18: Wie stehen liberale, konservative, soziale Demokratinnen und Demokraten zu diesen Thesen? 87 4. BÜRGERGESELLSCHAFT UND BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT In diesem Kapitel • wird der schillernde Begriff der„Bürgergesellschaft“ hergeleitet und in seinem Gehalt für eine Soziale Demokratie überprüft; • werden liberale und solidarische Bürgergesellschaft dabei auf normativer Ebene voneinander abgegrenzt; • wird die solidarische Bürgergesellschaft als zentrale Voraussetzung für die demokratische Meinungsbildung in komplexen Demokratien und als wichtiges Korrektiv repräsentativer Demokratie entwickelt; • wird die wissenschaftliche Forschung rund um die Begriffe„Bürgergesellschaft“,„bürgerschaftliches Engagement“,„dritter Sektor“ und„Engagementpolitik“ näher betrachtet. „Begriffsensemble“ Dritter Sektor: „Meso-Ebene“ „Bürgergesellschaft“ und„Bürgerengagement“ sind nur zwei Begriffe in einem ganzen„Begriffsensemble“: Wechselnd wird über Zivilgesellschaft, Bürgergesellschaft, dritten Sektor oder Bürgerengagement gesprochen, zum Teil gleichbedeutend, zum Teil mit erheblichen theoretischen und dadurch auch praktischen Differenzen. Eine allgemeingültige Definition gibt es – wie bereits vorher geschildert – nicht. Dennoch spricht vieles dafür, die Begriffe mit ihrem unterschiedlichen Fokus ernst zu nehmen. Annette Zimmer(2000) hat daher eine sehr hilfreiche Unterscheidung der Begriffe vorgeschlagen: Als dritten Sektor bezeichnet sie den„gesellschaftlichen Bereich zwischen Markt und Familie/Gesellschaft“(Zimmer 2000: 41). Als theoretischer Begriff beschreibt er die„Meso-Ebene 14 der Organisationen“ in ihrem Verhältnis zu den anderen gesellschaftlichen Bereichen(also z. B. Vereine, Verbände etc). 14„Meso-Ebene“ ist ein Begriff für eine mittlere Ebene zwischen der„Micro-Ebene“, auf der in der Regel einzelne Personen betrachtet werden, und der„Macro-Ebene“, ein Begriff, den man für die Betrachtung gesellschaftlicher Teilsysteme, wie etwa des Mediensystems oder des Gesundheitssystems, benutzt. 88 Bürgergesellschaft hingegen meint einen gesellschaftstheoretischen, normativen Begriff, der ein dynamisches Verhältnis zwischen Staat und den Institutionen der Bürgergesellschaft beschreibt. Insofern ist es nicht weiter erstaunlich, dass die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nach der Zukunft der„Bürgergesellschaft“ gefragt hat(Zimmer 2000: ebd.). In Bezug auf Bürgergesellschaft kann dabei zwischen den Konzepten der liberalen und der solidarischen Bürgergesellschaft unterschieden werden(vgl. Embacher/Lang 2008). Das Bürgerengagement bezieht sich auf den Einzelnen und umfasst dabei„eine Vielfalt mitgliedschaftlicher, gemeinwohlorientierter sowie unkonventioneller politischer Aktivitäten“(Zimmer 2000: 40). Die gesellschaftliche Entsprechung hat das Bürgerengagement in der„Engagementpolitik“ gefunden, die sich nach und nach als neues und eigenständiges Politikfeld herausbildet. Wenn in diesem Band also von Bürgergesellschaft die Rede ist, so umfasst dies vor allem den normativen Anspruch, den die Bürgergesellschaft gegenüber Staat und Markt haben sollte. Diese Frage wird von den Parteien und politischen Strömungen in sehr unterschiedlicher Intensität und Zielrichtung beantwortet. Hier wird im Folgenden vorausgesetzt, dass sich Soziale Demokratie auf eine solidarische Bürgergesellschaft als Leitbild bezieht. Das ist und bleibt eine politische Setzung. Die wissenschaftlichen Daten hingegen stellt die Dritter-Sektor-Forschung zur Verfügung. Sie beschreibt dabei nicht nur den Umfang und die Bedeutung der Bürgergesellschaft gegenüber Staat und Markt, sondern untersucht auch die Voraussetzungen für eine(positive) Entwicklung von Bürgergesellschaften im internationalen Vergleich. Auf der individuellen Ebene ist vor allem zu fragen, inwieweit Menschen durch die Gewährung positiver Freiheitsrechte wirksam in die Lage versetzt werden, sich aktiv an Demokratie und Bürgergesellschaft zu beteiligen. Alle drei Perspektiven werden im Folgenden vorgestellt. Bürgergesellschaft: „normativer Begriff“ Bürgerengagement: auf individueller Ebene 89 Dritter Sektor: Abgrenzung zu Staat und Markt 4.1. Dritter Sektor Der dritte Sektor definiert sich in Abgrenzung zu Staat und Markt. Als Erster hat den Begriff Amitai Etzioni 1973 in einem Aufsatz geprägt(vgl. Zimmer/Priller 2007: 18):„In diesem Kontext wurden Dritte-Sektor- oder Non-Profit-Organisationen von ihm als organizations for the future charakterisiert, die in der Lage seien, bei der Dienstleistungserstellung die positiven Seiten des Marktes und des Staates miteinander zu verbinden.“ Die nachfolgende Tabelle fasst diese Unterschiede angelehnt an Zimmer/Priller zusammen. Zugehörigkeit Zugehörigkeit Markt Freie Wirtschaftsbürger/-innen Staat Staatsbürger/-innen Dritter Sektor Freiwilligkeit Handlungslogik Gewinnmaximierung Partizipation und Rechtseinhaltung Gemeinnützigkeit, Sinnstiftung Organisationsform Unterschiedlich, z. B. GmbH, SE, AG Repräsentative Demokratie, Verwaltung Unterschiedlich, z. B. Vereine, Verbände, Anstalten öffentlichen Rechts, Parteien, GmbH Abb. 19: Der dritte Sektor im Unterschied zu Staat und Markt(vereinfacht zit. nach Zimmer/ Priller 2007) Die Unterscheidungen der obigen Tabelle lassen sich anhand von vier Kategorien vornehmen. Zunächst stellt sich die Frage, wie die Zugehörigkeit von Menschen zu einem Sektor zustande kommt. Der dritte Sektor zeichnet sich vor allem durch seine Freiwilligkeit aus. Dies unterscheidet sich z. B. von der Mitgliedschaft im Staat und einer Familie. In beiden Fällen ist von einer deutlich längeren Mitgliedschaft und höherem Bindungsgrad auszugehen. Vom Markt unterscheidet sich der dritte Sektor vor allem durch seine Handlungslogik. Der dritte Sektor unterliegt dem Prinzip der Gemeinnützigkeit und Sinnstiftung. Dies bezieht sich auf zwei Aspekte: Einerseits unterliegt er 90 dem so genannten„nondistribution constraint“, das heißt, Organisationen des dritten Sektors dürfen erwirtschaftete Gewinne nur zur Reinvestition in die Organisation nutzen(vgl. Zimmer/Priller 2007). Zudem bilden Sinnstiftung und Gemeinnützigkeit für die beteiligten und engagierten Menschen eine Legitimationsbasis und Motivation für ihren Einsatz. Die empirischen Daten zeigen dann auch, dass der Bezug zum Allgemeinwohl als Sinnstiftung und Handlungsmotivation ausgesprochen wichtig ist(vgl. z. B. Deutscher Bundestag 2002: 53–56). Daran schließt sich die Frage an, durch welche Handlungsprinzipien die Zusammenarbeit in Organisationen geprägt und gesichert wird. Für den Markt sind dies(wechselnden Moden unterworfene) Managementmodelle und das in den Unternehmen gelebte Führungsverständnis. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit liegt in der Art der Organisation. Dabei ist festzustellen, dass der dritte Sektor durch eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationsformen geprägt wird. Vom Staat unterscheiden sich die Akteure des dritten Sektors zumeist durch den deutlich geringeren Verwaltungsapparat. Zudem sind die Möglichkeiten, an die Mitglieder Forderungen zu stellen, staatlicherseits viel stärker ausgeprägt, als es bei freiwilligen Mitgliedschaften der Fall ist. Sosehr auch vom„Ehrenamt“ die Rede ist, bedarf es einer viel höheren Integrationsleistung seitens der Organisationen des dritten Sektors, wenn sie dauerhaft(mitgliederstark) überleben wollen. Handlungslogik Organisationsform 91 Ein„junger“ Begriff Zwei Modelle Liberale Bürgergesellschaft Solidarische Bürgergesellschaft 4.2. Bürgergesellschaft – ein politisch schillernder Begriff „Die Zivilgesellschaft ist in den Augen vieler heute zu einer Art Utopieersatz geworden. Ihr wird alles Gute zugetraut. Es ist ja wahr, sie kann durch den spontanen Zusammenhalt vieler Bürgerinnen und Bürger, durch die Macht der Solidarität in vielen Fällen Wunder wirken.[…] Aber sie hat auch Defizite und Schwächen.“(Gabriel 2008: 113) „Bürgergesellschaft“ hat als Begriff erst in den letzten Jahren Karriere gemacht. Inzwischen hat er sich allerdings in den politischen Kommentaren und den Feuilletons der Zeitungen festgesetzt und taucht mit schöner Regelmäßigkeit auf. Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen einheitlich verwendeten Begriff. Vielmehr schillert er bei näherem Hinsehen. Unterschiedliche Wünsche, Erwartungen und Ziele werden mit ihm verbunden. Diese Wünsche, Erwartungen und Ziele lassen sich auf zwei normative Konzepte zurückführen, die Embacher und Lang treffend auf den Gegensatz von„liberaler“ und„solidarischer Bürgergesellschaft“ zurückführen(vgl. Embacher/Lang 2008 und Krell/Timpe 2011). Von liberaler Seite wird dabei Bürgergesellschaft als positiver Gegenbegriff zum Staat verwendet. Bürgergesellschaft wird als Erfüllung von Eigenverantwortung und Freiheit verstanden. Diese Freiheit ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, ihren Gemeinsinn in der Bürgergesellschaft zu entfalten. Freiheit auf und durch den Markt, Freiheit und Bürgersinn in der Bürgergesellschaft, das sind die Markenzeichen neuliberaler Positionen. Der Staat indes läuft diesem Verständnis nach dann Gefahr, durch eigene Aktivitäten den Gemeinsinn der Bürgerinnen und Bürger zu untergraben. Deutlich hat das Philip Blond, ein britischer Konservativer, zusammengefasst:„Durch Labours aufgeblähten Staatsapparat ist uns der Gemeinsinn abhandengekommen“ (zit. nach Jungclaussen 2011). Die liberale Bürgergesellschaft und der freie Markt müssen daher in dieser Lesart gegen die Eingriffe des Staates behauptet werden. Die solidarische Bürgergesellschaft ist ein Raum der freiwilligen und interesseorientierten Selbstorganisation der Bürgerinnen und Bürger. Die so zustande kommenden Organisationen(Vereine, Initiativen, Selbsthilfegruppen etc.) füllen 92 den Anspruch Sozialer Demokratie mit Leben, dass sich Freiheit in und durch die Gesellschaft realisiert. Freiheit ist in diesem Verständnis nichts, was in erster Linie der vereinzelte Mensch, sondern was sich in der freiwilligen Kooperation solidarisch erreichen lässt. Es handelt sich bei der solidarischen Bürgergesellschaft also nicht um eine Konkurrenzveranstaltung zum Staat: Ein demokratisch organisierter Staat bedarf der solidarischen Bürgergesellschaft und umgekehrt. Krell und Timpe fassen das prägnant zusammen:„Aktive Bürgergesellschaft und staatliches Handeln stehen sich mithin nicht gegenüber, sondern sind beide CoProduzenten des Gemeinwohls“(Krell/Timpe 2011: 197). Bevor wir uns der„bunten Landschaft“ bürgergesellschaftlicher Akteure zuwenden, sollen die beiden Konzepte von liberaler und solidarischer Bürgergesellschaft näher betrachtet werden, wie sie von Embacher/Lang herausgearbeitet worden sind (Embacher/Lang 2008: 95–111). Dabei geht es explizit darum, die Konzepte in erster Linie zu verstehen, auch wenn wir in diesem Band das normative Verständnis einer solidarischen Bürgergesellschaft als Teil Sozialer Demokratie betrachten und vertreten. Liberale Bürgergesellschaft oder die Freiheit vom Staat „Die Freiheit des Einzelnen ist so groß, wie seine Freiheit vom Staat erreicht werden kann. Bürgergesellschaft ist dafür die entscheidende Organisationsform, politische, in den Grundrechten verankerte Freiheitsrechte mit Leben zu füllen.“ So etwa könnte man das libertäre Credo und den Ausgangspunkt für ein libertäres/liberales Verständnis von Bürgergesellschaft in eine kurze Aussage fassen. Dieses staatskritische Konzept von Bürgergesellschaft fassen Embacher und Lang pointiert zusammen: „Die Idee der liberalen Bürgergesellschaft steht in der Traditionslinie des politischen und ökonomischen Liberalismus.[...] Allen Varianten sind eine mehr oder weniger skeptische Haltung gegenüber sozialstaatlichem Handeln sowie die Betonung von Eigenverantwortung und Bürgerpflichten gemeinsam.[...] Dieser Hintergrund schwingt bei den meisten liberalen Vertretern im Bestreben mit, der Bürgergesellschaft ein größeres Gewicht gegenüber dem Staat zu verschaffen. Ein anderer Hintergrund ergibt sich aus der Kritik des Wohlfahrtsstaates. Der Wohlfahrtsstaat, so der Kern der liberalen Kritik, führe letztendlich zu einem Verlust an Freiheit und Engagement.“(Embacher/Lang 2008: 96 f.) Das libertäre Credo 93 Rückgriff auf John Locke Bei dem liberalen Grundverständnis geht es darum, dass sich die Grundfreiheiten für den Einzelnen in der Gesellschaft realisieren lassen. Dabei sind dem Staat, aber auch der Gesellschaft enge Grenzen gesetzt. Um die Überlegungen aus liberalem Verständnis zu begreifen, rufen wir uns dazu zunächst noch einmal das Modell der Grundfreiheiten im politischen Liberalismus des John Locke in Erinnerung: Freiheit im Naturzustand Freiheit über die Verfügung der Person ist von der Natur gegeben kann durch Übergriffe von anderen gefährdet werden Freiheit über Denken und Fühlen ist von der Natur gegeben Freiheit über die Verfügung von Dingen, die rechtmäßig der Person zustehen durch Arbeit wird Recht an einer Sache erworben im Streitfall: Recht des Stärkeren entscheidet Gesellschaftsvertrag durch demokratische Gründung Grundrechte transformieren sich in der und durch die Gesellschaft. in der Gesellschaft Freiheit als„Eigentum an der Person“ wird gesellschaftlich geschützt. Freiheit des„Denkens und Fühlens“ wird durch politische Autonomie und demokratische Rechte gesellschaftlich umgesetzt. Wirtschaftliche Autonomie ist jedem und jeder möglich. Realisierung der drei Freiheiten? Abb. 20: Das Freiheitsverständnis von John Locke In der Herleitung kann man sich nun fragen, mit Hilfe welcher gesellschaftlichen Institutionen sich die drei Grundfreiheiten aus liberaler Perspektive realisieren lassen. Klar scheinen dabei das Eigentum an der Person und die wirtschaftliche Autonomie zu sein. Das„Eigentum an der eigenen Person“ ist gesellschaftlich bei der staatlichen Garantie der negativen Freiheitsrechte(also darüber, dass keine Person einen Eingriff des Staates, aber auch keinen Übergriff anderer Bürger befürchten muss) aufgehoben. Hier hat der Staat – wie wir weiter oben gesehen haben – seine eng begrenzte Daseinsberechtigung aus liberaler Sicht. 94 Die wirtschaftliche Autonomie wird in liberaler Vorstellung über den Markt organisiert. Schwierig allerdings wird es dann in der Argumentation mit der Freiheit über Denken und Fühlen . Systematisch betrachtet, kann sich die Erfüllung politischer Freiheit(im vorgestellten Naturzustand:„Freiheit über Denken und Fühlen“) nur sehr eingeschränkt im Staat, sondern in der Hauptsache individuell(als„Freiheit vom Staat“) realisieren. Denn: Jede demokratische Entscheidung kann die individuelle Freiheit prinzipiell einschränken und damit den Raum für„Denken und Fühlen“ beschränken. Wenn ich also in einer demokratischen Entscheidung unterliege, so kann das die individuelle Freiheit deutlich einschränken. Beim Staat kommt erschwerend hinzu, dass er durch Verwaltung und die ausführende Gewalt gegebenenfalls die Machtmittel hat, Entscheidungen auch durchzusetzen. Der Staat ist also im Kern kein geeigneter Akteur dafür, die„Freiheit über Denken und Fühlen“ bzw.„politische Freiheit“ umfassend für den Einzelnen zu garantieren. Aus liberaler Perspektive beschränkt dies die zulässigen staatlichen Eingriffsmöglichkeiten und öffnet den Raum für frei gewählte Assoziationen einer liberalen Bürgergesellschaft. Dies – so die liberale Vorstellung – vermittelt die Wahlfreiheit, sich nur dort einzubringen, wo man will. Genau dort setzen sich liberale Konzepte von Bürgergesellschaft ab: Sie definieren sich im Wesentlichen als Freiheit von gesellschaftlicher Koordination und eben nicht durch sie. Freiheit ist demnach Ungebundenheit vom Staat, aber auch von der Notwendigkeit, sich zu koordinieren. Die„Freiheit über Denken und Fühlen“ realisiert sich hier in einem die negativen Freiheitsrechte formal garantierenden Rechtsstaat einerseits und der Marktfreiheit andererseits. Denn die Marktfreiheit garantiert, dass nicht demokratische Entscheidungen, sondern der Markt über Erfolg oder Misserfolg beim Freiheitsstreben des und der Einzelnen entscheidet. Insofern reicht es aus liberaler Sicht durchaus aus, wenn der Staat sich auf negative Freiheitsrechte beschränkt und die Erfüllung in die Selbstorganisation der Bürgerinnen und Bürger legt. Jeder weitere Eingriff würde den Beteiligten die Chance der eigenen Entscheidung nehmen. Gerade aus der Sicht Sozialer Demokratie lässt sich diese absolute Definition („Freiheit vom Staat und Ungebundenheit“) vermutlich nur begrenzt nachvollBesonderheit liberaler Konzepte 95 Verwurzelung in den USA ziehen. Allerdings handelt es sich dabei um eine tief verwurzelte Erfahrung, die sich vor allem in den USA ausgeprägt hat. 15 Die Einwanderer in die USA waren vielfach Flüchtlinge aus repressiven Staaten. Sie hatten die Heimatstaaten in der Regel nicht als einen hilfreichen Zusammenschluss von Bürgern erlebt, der den Freiheitsgrad jedes Einzelnen erhöht, sondern als Instrument der Unterdrückung. Die USA versprachen ein Leben in einer freien Gesellschaft mit einem auf das Notwendigste beschränkten Staat. Alle gesellschaftlichen Probleme wurden entweder individuell oder durch freie Zusammenschlüsse bewältigt. Insofern schildert Tocqueville von seiner Forschungsreise in die USA in den 1830er Jahren durchaus eine bis heute prägende Haltung: „Der Einwohner der vereinigten Staaten vernimmt von seiner Jugend an, daß er sich auf sich verlassen muß, um den Uebeln und Verlegenheiten seines Lebens zu begegnen. Er wirft auf die Auctorität nur einen mißtrauischen und unruhigen Blick, und ruft solche nur zur Hülfe, wenn er es durchaus nicht umgehen kann. Diesen Geist der Selbsthülfe wird man schon gewahr in den Schulen, wo die Kinder selbst in ihren Spielen sich Regeln bilden[...]. Den nämlichen Geist trifft man in allen Handlungen des geselligen Lebens an. Ist von Vergnügungen die Rede, so verbindet man sich, um dem Feste mehr Glanz und Regelmäßigkeit zu geben. Auch vereinigt man sich, um bloß geistigen Feinden zu widerstehen, und bestreitet gemeinschaftlich die eingerissene Völlerei. Eben so vereinigt man sich in diesen Staaten über Zwecke öffentlicher Sicherheit, des Handels, der Industrie, der Moral und der Religion.“(Tocqueville 1836: 22 f.) Das Vertrauen in die Selbstorganisation einerseits und den Markt andererseits ist vorherrschend. Der Staat hingegen ist vor allem in dem Schutz nach außen hin entscheidend. Dieses Grundverständnis hat sich bis heute gehalten und spiegelt sich an vielen Stellen wider. Doch auch aus Sicht einer Sozialen Demokratie lässt sich das liberale Verständnis von Staat und Bürgergesellschaft bezweifeln. Im Kern dürfte es dabei darum gehen, dass es letztendlich der„Lotterie des Glücks“ unterliegt, ob der/die Einzelne seine/ ihre Freiheit ausleben kann. Ob man – z. B. – in eine reiche oder arme Familie in den USA geboren wird, führt automatisch zu den entsprechenden Chancen, auch bürgergesellschaftlich unterschiedlich starke Angebote zu erhalten. Ob ich also die Möglichkeit habe, meine Potenziale zu entfalten und dafür Kirchen, Vereine 15 Eine ausgesprochen gelungene und einfühlsame Zusammenfassung findet sich bei Gret Haller(Haller 2003). 96 oder Interessengemeinschaften zu nutzen oder aber auch Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, liegt weniger – wie unterstellt – an meiner Leistung oder meinem Willen, sondern an der Herkunft. Und genau an dieser Stelle muss aus dem normativen Verständnis Sozialer Demokratie bezweifelt werden, dass die Freiheit auch tatsächlich für alle ausreichend gelebt werden kann. Solidarische Bürgergesellschaft – die solidarisch gelebte Freiheit Liberale Bürgergesellschaft kann kein Modell sein, auf das sich Soziale Demokratie berufen kann. Soziale Demokratie beruht vielmehr auf dem Ergänzungsverhältnis von demokratischem Staat und solidarischer Bürgergesellschaft. Lang und Embacher skizzieren auch die„solidarische Bürgergesellschaft“: „Die Idee der solidarischen Bürgergesellschaft steht in der Traditionslinie der Sozialdemokratie.[...] Im Modell einer solidarischen Bürgergesellschaft geht es weniger um Staatskritik als vielmehr um die Frage einer Umdefinition staatlichen Handelns in seinem Verhältnis zur Bürgergesellschaft. Den Varianten dieses Modells ist die Suche nach einer neuen Verantwortungsteilung zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bei der Bewältigung der aktuellen Problemlagen eigen. Man vertraut auf die Verbindlichkeit wohlfahrtsstaatlicher Arrangements, sieht aber auch die Notwendigkeit von Veränderungen, was sich vor allem in der stärkeren Betonung des Aspekts der ‚Demokratisierung der Demokratie‘ ausdrückt.“(Embacher/Lang 2008: 105). Damit nimmt die solidarische Bürgergesellschaft in der Realisierung einer Sozialen Demokratie einen zentralen Stellenwert ein. Aus Sicht Sozialer Demokratie hat Thomas Meyer auf vier wesentliche Gründe für die Zentralität der solidarischen Bürgergesellschaft hingewiesen: • „Im zivilgesellschaftlichen Handeln erfüllen sich in der Regel unmittelbar die demokratiepolitischen Postulate der demokratischen Selbststeuerung der Gesellschaft durch gleiche Bürger.“ • „Durch zivilgesellschaftliche Interventionen in die demokratischen Entscheidungsprozesse des gesamtgesellschaftlichen Systems können Bürgerinneninteressen zur Geltung gebracht werden.“ Meyer: vier Begründungen 97 Vier Handlungsprinzipien •„Durch bürgergesellschaftliches Engagement können Bürger in besonderer Weise diejenigen Handlungskompetenzen(empowerment) erwerben, die zu einer wirkungsvollen Wahrnehmung der Staatsbürgerrolle befähigen.“ • „Als eine Form des solidarischen Bürgerhandelns können zivilgesellschaftliche Aktivitäten soziale Selbsthilfe und Hilfe für Dritte bereitstellen, die qualitativ und quantitativ den materiellen und sozialen Bedürfnissen betroffener Bürger weit über das hinaus gerecht werden können, was durch Rechte eingefordert und durch sozialstaatliches Handeln eingelöst werden kann.“ Diese vier Gründe vernetzen in ihrem normativen Anspruch demokratischen Staat, solidarische Bürgergesellschaft und aktive Bürger. Die vier zentralen Punkte, wie sie von Meyer dargestellt werden, bieten einen guten Ausgangspunkt und Denkanstöße dafür, aus ihnen Handlungsprinzipien im Zusammenspiel von Staat und Bürgergesellschaft abzuleiten: 1. Selbststeuerung in freier Assoziation als Gestaltungsraum Sozialer Demokratie Soziale Demokratie versteht die Bürgerinnen und Bürger als selbstverantwortliche Menschen, die einen Anspruch auf gleiche Würde, Freiheit und aktive Selbstentfaltung haben. Die Idealform für ein solches Menschenbild ist in einer freien Assoziation zu sehen, die sich demokratisch selbst steuert. Gerade in kleineren Zusammenhängen von Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen und Initiativen wird dieser Anspruch in besonderer Form realisierbar. 2. Korrektiv zu repräsentativ-demokratischen Entscheidungsprozessen Der zweite zentrale Punkt, den Meyer der Bürgergesellschaft zuschreibt, ist recht voraussetzungsvoll. Zunächst mag es erstaunen, warum sich in einem demokratischen Staat die„Bürgerinteressen“ nicht über Wahlen und parlamentarische Entscheidungen ausreichend realisieren lassen. Repräsentieren diese staatlichen Entscheidungsprozesse nicht gerade die demokratisch ermittelten„Bürgerinteressen“? Die Antwort auf diese Frage ist ein entschiedenes„Jein“. Natürlich sind die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der demokratischen Selbstorganisation des Staates aufgehoben und durch Wahlen abgebildet. Dennoch bedarf es der Korrektivfunktion der Bürgergesellschaft, denn nicht jede Entscheidung kann mit einer Abstimmung aller Betroffenen getroffen werden, 98 selbst wenn eine Volksabstimmung stattfindet. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass sich diejenigen, die ein Interesse an einer Sachfrage haben, als Spezialisten und„Anwälte in eigener Sache“ einbringen können. Diese wichtige Beteiligung und Beratungsfunktion von Bürgergesellschaft in einer beratenden(„deliberativen“) Demokratie ist vielleicht der wichtigste Nutzen, den das Zusammenspiel von Staat und Bürgergesellschaft ausmacht(vgl. dazu Kapitel 3). Allerdings darf man bei solchen Beratungsprozessen nicht vergessen, dass diejenigen, die sich einbringen, keineswegs für alle Betroffenen sprechen können. In der Regel bringen sich gut Situierte und gut Gebildete deutlich häufiger und intensiver ein – für alle anderen können sie deswegen kaum sprechen. 16 Repräsentative Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass vielfach Sachentscheidungen über das zu wählende politische Personal ausgetragen werden. Durch die Ergänzung um Beteiligungsverfahren der direkten Demokratie können Sachentscheidungen direkt von Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden. Dies kann durchaus zu größerer Mobilisierung und auch zu qualitativen Weiterentwicklungen politischer Konzepte führen. 3. Das Empowerment 17 der Bürgergesellschaft Sich für seine eigenen Interessen und die der Gesellschaft wirkungsvoll einzusetzen, setzt Handlungskompetenzen voraus, die vor allem in den Institutionen der Bürgergesellschaft erlernt und angewandt werden können. Demokratiefähigkeit ist nicht angeboren, sondern eine erworbene Fähigkeit. 4. Die freiwillige Wohlfahrtsproduktion Sich für andere einzusetzen ist nach wie vor eine wesentliche Motivation für viele bürgerschaftlich Engagierte. Sieht man sich die Arbeit der Wohlfahrtsverbände an, aber auch die vielen tausend Vereine, die sich um gesundheitliche, pflegerische oder erzieherische Ausbildung kümmern, so ist unmittelbar erkennbar, dass diese wichtigen Akteure der Bürgergesellschaft viel präziser, passgenauer und intensiver die gesellschaftlichen Bedarfe erkennen und abdecken können. Das heißt für eine Soziale Demokratie aber nicht, dass der Staat sich zurückziehen könnte. Er bleibt in der Rolle des Gewährleisters und Förderers in der Verantwortung. Die vier Gründe der Zentralität der Bürgergesellschaft und die aus ihnen hier abgeleiteten Handlungsprinzipien verdeutlichen, dass es aus der normativen 16 Vgl. zu der Frage von Beteiligung auch Norbert Walter 2011. 17 Vom englischen Wort„power“ für Macht. Ins Deutsche übersetzt bedeutet„Empowerment“ etwa „Befähigung“ und beschreibt Maßnahmen und Strategien, mit denen Menschen in die Lage versetzt werden sollen, ihre Interessen selbständiger zu vertreten. 99 Sicht Sozialer Demokratie ein spezifisches Ergänzungsverhältnis von demokratischem, aktivem wie aktivierendem Staat einerseits und einer solidarischen wie beratenden Bürgergesellschaft andererseits geben sollte. „Eine starke Bürgergesellschaft bietet uns Heimat in Zeiten stürmischen Wandels. Wo Menschen sich für Menschen einsetzen, sind Verantwortungsbereitschaft, Gerechtigkeitssinn, gegenseitige Anerkennung, Solidarität und Mäßigung beim Gebrauch individueller Freiheit erfahrbar. Demokratie ist auf solche gelernten und gelebten demokratischen Tugenden angewiesen.“ (Hamburger Programm 2007: 30) Im Blick: die individuelle Ebene 4.3. Ein Blick auf bürgerschaftliches Engagement „Bürgergesellschaft“ ist kein fest gefügtes Gebilde, sondern basiert auf ständig sich neu zusammensetzenden Akteuren, freiwilligen Vereinbarungen, Konzepten und Zusammenschlüssen. Im Kern ist „Bürgergesellschaft“ ein abstrakter und„künstlicher Begriff“. Das macht es zwar einfach zu beschreiBürgerschaftliches Engagement „Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt. Bürgerschaftliches Engagement erzeugt soziales Kapital, demokratische Kompetenz, informelle Lernprozesse“(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005: 40). ben, was„Bürgergesellschaft“ normativ im Verhältnis zum Staat ausmachen soll, aber es bleibt schwierig,„Bürgergesellschaft“ konkret zu beschreiben. Weder ist eine komplette Beschreibung aufgrund der Vielzahl von Akteuren möglich, noch wäre die„Halbwertszeit“ besonders hoch, da sich die Landschaft quasi beständig ändert – sie ist lebendig. Letztendlich kann man sich dann nur darauf konzentrieren, die Landschaft und die Formen des Bürgerengagements(also die individuelle Ebene) und wichtige Akteure in den Blick zu nehmen. 100 Das bürgerschaftliche Engagement setzt auf der individuellen Ebene ein. Es bildet damit das(notwendige) Gegenstück zur Bürgergesellschaft, aber vor allem auch eine politische Setzung im Zusammenhang von Engagement, Bürgergesellschaft und Staat:„Die Wahl des Begriffs ‚bürgerschaftliches Engagement‘ macht den Zusammenhang von Engagement und Bürgerschaft deutlich; er ermöglicht es, Bürgerschaftlichkeit als eine eigenständige Dimension für Engagement der verschiedensten Art – politisches, soziales und geselliges – zu verstehen. Alle Formen des Engagements haben im Alltag Bedeutung für den Zusammenhalt des Gemeinwesens“(Deutscher Bundestag 2002: 24). Die Verwendung des Begriffs„bürgerschaftliches Engagement“ hat sich dann auch weitgehend parteiübergreifend etabliert, konkurriert allerdings in Deutschland mit dem Begriff des„freiwilligen Engagements“. Wir greifen in diesem Band auf den Begriff des„bürgerschaftlichen Engagements“ zurück, weil er den demokratisierenden Aspekt und damit den gesellschaftsverändernden Anspruch stärker betont(vgl. zu diesem Aspekt auch Held 2010: 407). Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass es„unzivile Formen des Engagements“ gibt, die sich – auf den ersten Blick(definitorisch) nur schwer vom„bürgerschaftlichen Engagement“ unterscheiden lassen(vgl. die Zusammenfassung bei Embacher/Lang 2008: 200 f.). Was unterscheidet z. B. das Jugendprojekt einer rechten Organisation von dem der katholischen oder evangelischen Kirche? Auf den ersten Blick gibt es durchaus Überschneidungen: Das Engagement ist in beiden Fällen freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet und orientiert sich an den Bedarfen der Jugendlichen, und es findet im öffentlichen Raum statt. Im Kern allerdings unterscheiden sich die Beispiele an zwei zentralen Punkten: Die Zielrichtung ist nicht in beiden Fällen an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientiert. Und zum Zweiten dürften auch die internen Arbeitsweisen nicht in beiden Fällen demokratischen Prinzipien gehorchen. Bürgerschaftliches Engagement ist insofern voraussetzungsvoll: Es kann sich nur im Rahmen und in Kombination mit der Demokratie und den Grundwerten realisieren(und definieren) lassen. Demokratischer Staat, solidarische Bürgergesellschaft und ziviles Bürgerengagement hängen voneinander ab. Gegenstück zur Bürgergesellschaft Abgrenzung zu unzivilem Engagement... ... über Ziele und Organisation 101 Überblick zu zwei Aspekten Erstens: eine „Landschaftsbeschreibung“ Zweitens: Zusammenspiel von Staat und Bürgergesellschaft Ehrenamt Wie bunt und lebendig das bürgerschaftliche Engagement ist, lässt sich in einem kurz gehaltenen Grundlagenband kaum präsentieren. Insofern kann und soll hier nur ein Ausschnitt bzw. eine Momentaufnahme präsentiert werden, die sich auf zwei Aspekte beschränkt: In einer Art„Landschaftsbeschreibung“ sollen zunächst die Formen bürgergesellschaftlichen Engagements, die wesentlichen Typen bürgergesellschaftlicher Akteure und die Daten für das individuelle Engagement vorgestellt werden. Auch wenn sie immer einem Wandel unterliegen, lassen sich dabei doch Kontinuitäten und Entwicklungslinien beschreiben, die eng mit der gesellschaftlichen Entwicklung verknüpft sind. In einem zweiten Schritt soll es um das spezifische Zusammenspiel von Staat und Bürgergesellschaft gehen. Mit aller Vorsicht lässt sich dabei auf den Ebenen von Kommunen, Ländern und Bund ein differenziertes Verständnis von solidarischer und konservativ-liberaler Bürgergesellschaft feststellen. Das normative Verständnis im Zusammenspiel bleibt also mit einigen Abstrichen erkennbar. 18 Die beiden Aspekte(Akteure und ihre Entwicklung sowie die politische Einbettung und staatliche Flankierung) beeinflussen und durchdringen sich. Formen bürgergesellschaftlichen Engagements Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat in ihrem Abschlussbericht 2002 eine Definition des bürgergesellschaftlichen Engagements vorgenommen, die inzwischen wohl weitgehend konsensual verwendet wird. Sie hat festgehalten, dass sich bürgergesellschaftliches Engagement dadurch auszeichne, dass es sich um freiwillige, auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Tätigkeiten handele. Diese breit angelegte Definition lässt viel Platz für unterschiedliche Engagementformen, die sich geschichtlich bereits weit davor entwickelt haben. Aus der großen Anzahl möchte ich im Folgenden vier„typische“ Formen des Engagements als Beispiel vorstellen: Beispiel 1: Herr Senator Buddenbrook Im seinem Roman Buddenbrooks – Verfall einer Familie schildert Thomas Mann eine Situation, in der sich verschiedene Kandidaten um das ehrenamtliche Amt eines Senators der Stadt Lübeck bewerben. Auch die Romanfigur Thomas Bud102 18 Vgl. Kapitel 5. denbrook ist einer der Kandidaten. In seiner Charakterisierung wird deutlich, wie eng gesellschaftliches Ansehen und Ehrenamt im 19. Jahrhundert wechselseitig verbunden waren: „Das Prestige Thomas Buddenbrooks war anderer Art. Er war nicht nur er selbst; man ehrte in ihm noch die unvergessenen Persönlichkeiten seines Vaters, Großvaters und Urgroßvaters, und abgesehen von seinen eigenen geschäftlichen und öffentlichen Erfolgen war er der Träger eines hundertjährigen Bürgerruhmes. Die leichte, geschmackvolle und bezwingende Art freilich, in der er ihn verwertete, war wohl das Wichtigste.“(Thomas Mann 1975: 279) „Die Anforderungen aber wuchsen, die er selbst und die Leute an seine Begabung und seine Kräfte stellten. Er war mit privaten und öffentlichen Pflichten überhäuft.[…] Aber auch Eisenbahn-, Zoll- und andere staatliche Geschäfte nahmen ihn in Anspruch, und in tausend Sitzungen von Verwaltungs- und Aufsichtsräten, in denen ihm seit seiner Wahl das Präsidium zufiel, bedurfte es seiner ganzen Umsicht, Liebenswürdigkeit und Elastizität, um beständig die Empfindlichkeit weit bejahrterer Leute zu berücksichtigen, sich scheinbar ihrer älteren Erfahrung unterzuordnen und dennoch die Macht in Händen zu halten.“ (Thomas Mann 1975: 285) Beispiel 2: der Arbeiter-Radfahrer-Bund„Solidarität“ Ein Beispiel für ehrenamtliches Engagement aus der Arbeitersportbewegung ist der Arbeiter-Radfahrer-Bund„Solidarität“. Auf seinem Höhepunkt 1931 zählte der 1869 gegründete Verband deutschlandweit 333.000 Mitglieder. Die Anfänge der Arbeitersportbewegung liegen vor 1878. Infolge des Sozialistengesetzes waren die Turnvereine mit mehrheitlich sozialdemokratischen Mitgliedern aus der bürgerlichen Deutschen Turnerschaft ausgeschlossen worden. Als Reaktion schlossen sich 1893 in Gera 51 Vereine zum Deutschen Arbeiter-Turnerbund zusammen, andere Sportarten folgten. Das Ziel des Arbeiter-Radfahrer-Bundes(ARB) „Solidarität“ war der Massensport; Hochleistungssport und selbst Wettkämpfe waren anfangs verpönt. 1933 wurde der Verband von den Nazis verboten. Während der Arbeitersport nach 1945 im Allgemeinen nicht wiederbelebt wurde, hat der ARB Solidarität auch heute noch eine gleichnamige Nachfolgeorganisation. X www.die-soli.de Arbeitersportbewegung 103 Neue soziale Bewegungen „Neueste“ soziale Bewegungen Beispiel 3: das globalisierungskritische Netzwerk Attac Attac ist ein globalisierungskritisches Netzwerk, das sich 1998 in Frankreich gründete. Das Kürzel Attac bedeutet„association pour une taxation des transactions financières pour l‘aide aux citoyens“, zu Deutsch:„Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen zugunsten der Bügerinnen und Bürger“. Laut eigenen Angaben ist Attac heute in 50 Ländern aktiv und hat über 90.000 Mitglieder. Bekannt wurde Attac vor allem durch spektakuläre, öffentlichkeitswirksame Aktionen. Inzwischen hat sich der inhaltliche Fokus des Netzwerkes geweitet: „1999 war Attac bei den WTO-Protesten in Seattle beteiligt, die zum Scheitern der Verhandlungen geführt haben. Die Gründung des ersten Weltsozialforums in Porto Alegre hat Attac mitinitiiert. Heute ist Attac bei Gegengipfeln und Protestkundgebungen gegen G8, G20, die Welthandelsorganisation WTO, den Irakkrieg u. v. m. aktiv. Anlässlich des Klimagipfels in Kopenhagen wurde Attac in einer neuen weltweiten Bewegung aktiv, die globale Klimagerechtigkeit fordert.“ X www.attac.de Beispiel 4: Occupy Wall Street Am 17. September 2011 wurde der Zuccotti Park in der Nähe der Wall Street in New York City von Demonstranten besetzt und in„Liberty Plaza“ umbenannt. Unter dem Slogan„Wir sind 99 Prozent“ demonstrierten sie gegen die wachsende soziale Kluft in den USA und die Privilegien und den Einfluss weniger Superreicher. Mit der Besetzung der Wall Street sollte dem Ziel, diese Missstände zu beseitigen, Nachdruck verliehen werden. In der Folge entwickelte sich auf der„Liberty Plaza“ ein basisdemokratisch organisiertes Protestcamp, das Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten war. Die Occupy-Wall-Street-Bewegung(OWS) war Vorbild für ähnliche Ansätze in anderen Städten der USA, aber auch in Europa, u. a. auch in Frankfurt am Main. Die Bewegung selbst wiederum bezieht sich auch auf die arabische Demokratiebewegung und die spanische Bewegung„Richtige Demokratie jetzt!“. Der Zuccotti Park wurde am 15. November 2011 von der New Yorker Polizei geräumt. In der Bewegung wurde dies u. a. so kommentiert:„Ideen kann man nicht räumen!“ X http://occupywallst.org 104 Betrachtet man die vier vorgestellten Beispiele, so trifft auf alle die Definition des„bürgerschaftlichen Engagements“ zu. Gleichwohl unterscheiden sie sich deutlich in ihrem Zuschnitt und ihrem geschichtlichen Entstehungskontext. Das erste Beispiel repräsentiert das klassische Ehrenamt, wie es sich im 19. Jahrhundert mit dem Aufstieg des Besitz- und Bildungsbürgertums durchgesetzt hat. Reich gewordene Bürger wirkten ehrenamtlich in der Stadtverwaltung mit. Die gut situierten Bürger konnten so ihren Einfluss sichern, aber durchaus auch(eine patriarchale!) Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Das klassische Ehrenamt wurde dabei durch die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland bereits mit der Preußischen Städteordnung von 1808 frühzeitig eng mit dem Staat verknüpft. 19 Freiherr vom Stein strebte damit nach einem neuen Verhältnis von Staat und Bürgern:„Belebung des Gemeingeistes und des Bürgersinns, die Benutzung der schlafenden und falsch geleiteten Kräfte und zerstreut liegenden Kenntnisse, der Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Ansichten und Bedürfnissen und denen der Staatsbehörden, die Wiederbelebung der Gefühle für Vaterland, Selbständigkeit und Nationalehre“(Büsch 1992: 22). Bereits die Präambel der Städteordnung verdeutlicht diese neue Aufgabenverteilung zwischen Staat und Bürger: „Der besonders in neueren Zeiten sichtbar gewordene Mangel an angemessenen Bestimmungen in Absicht des städtischen Gemeinwesens und der Vertretung der Stadt-Gemeine, das jetzt nach Klassen und Zünften sich theilende Interesse der Bürger und das dringend sich äußernde Bedürfnis einer wirksamen Theilnahme der Bürgerschaft an der Verwaltung des Gemeinwesens, überzeugen Uns von der Nothwendigkeit, den Städten eine selbständigere und bessere Verfassung zu geben, in der Bürgergemeine einen festen Vereinigungs-Punkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Theilnahme Gemeinsinn zu erregen und zu erhalten.“ (Präambel der Preußischen Städteordnung von 1808) Klassisches Ehrenamt: Einfluss und Verantwortung 19 Allerdings war Lübeck nicht Teil des preußischen Staates, sondern kam erst 1871 zum Deutschen Reich hinzu. Die Hansestädte hatten bereits vorher eine andere Kultur in der Einbindung der Bürger entwickelt. 105 Arbeitersport: Selbsthilfe und politische Ziele Um es etwas pathetisch zu formulieren: In einer ersten Welle der Bürgergesellschaft wurde das Bürgertum als Trägerschicht des Staates integriert. Das klassische„Ehrenamt“ war geboren. Das zweite Beispiel kann stellvertretend für die Arbeiter/-innen-Bewegung genommen werden. Zunächst hatten sich die Arbeiter in Arbeitervereinen solidarisch zusammengeschlossen. Dabei ging es ebenso darum, Selbsthilfe zu organisieren, wie darum, kulturelle und nicht zuletzt politische Ziele zu verfolgen. So entstehen im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert hunderte von Arbeiterbildungs-, Mandolinen-, Gesangs- und Sportvereinen. Einer der bekanntesten(und erfolgreichsten) war der 1863 von Ferdinand Lassalle mitgegründete Allgemeine Deutsche Arbeiterverein(ADAV), aus dem sich die heutige Sozialdemokratische Partei Deutschlands entwickelt hat. Gerade in ihrer Entstehungszeit bildeten die Arbeitervereine eine Gegenkultur zu den repressiven staatlichen Institutionen, und dies bereits frühzeitig mit dem Anspruch, selbstbestimmt arbeiten und sich absichern zu können. Einen guten Einblick in die demokratische und eigenständige Denk- und Arbeitsweise der Arbeitervereine vermitteln Adler, Iske und Scharfenberg: „Die Arbeitervereine zwischen 1840 und 1870 wiesen eine verhältnismäßig große Einheitlichkeit in ihren Organisationsformen auf. Erstaunlich ist, daß ihr Aufbau in der Regel demokratischen Richtlinien folgte. Das entscheidende Organ war die Mitgliederversammlung, die über die in ihr stattfindenden Diskussionen das demokratische Bewußtstein der Arbeiter wesentlich(weiter)entwickelte und als eine erste, äußerst wirksame Form politischer Bildung anzusehen ist. In sehr vielen Vereinen bestanden neben den Bildungseinrichtungen auch eigene Gesangs- und/oder Turnabteilungen. Oft waren ihnen auch genossenschaftliche Institutionen angegliedert. Gesellige Veranstaltungen – die mitunter sogar die Haupttätigkeit der Vereine ausmachten – fanden regelmäßig statt; in zahlreichen Statuten waren sie sogar zwingend vorgeschrieben.[...] Von den wenigen Einnahmen wurde ein erheblicher Teil für Anschaffung von Büchern und Unterricht aufgewendet.“(Adler/Iske/Scharfenberg 1982: 69) 106 In ihrer Binnenorganisation waren die Vereine(in der Regel) demokratisch und an der Basis orientiert, ihre Zwecke waren – in diesem Fall bruchlos zu heutigen Konzepten der Bürgergesellschaft – auf die Gemeinnützigkeit für die Arbeiter gerichtet. Die Arbeitervereine traten insofern nicht nur für eine andere Form von(Selbst-)Organisation ein, sondern setzten sich bereits frühzeitig für einen demokratischen, auf allgemeinem und gleichem Wahlrecht beruhenden Volksstaat ein. Als Entstehungsgründe gelten dabei die Industrialisierung und die Entstehung moderner Großstädte. Gerade die Arbeiter mit ihren ähnlichen soziokulturellen Voraussetzungen und der engen Kooperation in den Arbeitervierteln bildeten den Löwenanteil von Sport- und Arbeiterbildungsvereinen. Neben dem Arbeitermilieu gab es vor allem seitens der Kirchen karitative und kirchliche Vereine. Unter diesen Voraussetzungen lässt sich durchaus festhalten, dass das Vereinswesen eine starke Verankerung in der Arbeiter/-innen-Bewegung und damit auch in der(entstehenden) Sozialdemokratie hatte. Das Vereinswesen und analog auch die Genossenschaftsbewegung entwickelten sich im Zuge von Industrialisierung und Urbanisierung am Ende des 19. Jahrhunderts parallel mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs. In der Anfangsphase des Deutschen Reiches in den 1870er Jahren konnte Bismarck (vorerst) die Arbeiter/-innen-Bewegung mit einer Doppelstrategie kontrollieren: Einerseits führte das Sozialistengesetz von 1878 zu einem Verbot der politischen Betätigung, andererseits wurde das Vereinswesen stärker an den Staat gebunden. Ähnlich wie die Gründung der Sozialversicherungen ein Schachzug des Reichskanzlers Bismarcks war, um die Sozialdemokratie zu schwächen und die Arbeiter an das Kaiserreich zu binden, unterlag auch der Umgang mit dem entstehenden und wachsenden Vereinswesen strategisch-politischen Erwägungen. Bismarck gab den Vereinen eine rechtssichere und verlässliche Stellung im Verhältnis zum Kaiserreich, konnte aber gerade dadurch sie als Teil des Obrigkeitsstaates organisieren. Zwischen dem Kaiserreich und dem deutschen Vereinswesen entstand somit früh eine enge Verbindung(vgl. Zimmer/Priller 2007: 46). Organisation: in Vereinen Bismarcks Doppelstrategie Verbot politischer Betätigung und staatsnahe Organisation 107 So sorgte Bismarck dafür, dass Vereine einer rechtlichen Genehmigung des Staates bedurften, und normierte die Organisationsform wie die zulässigen Ziele für die Gründung von Vereinen. Die entsprechenden Regelungen finden sich(bis heute) im Bürgerlichen Gesetzbuch(BGB), genauer in den Paragrafen 21–79. Amtsgericht Vorstand meldet an trägt nach Prüfung ein Vereinsregister Vereinssatzung in Ergänzung zum BGB beschließt wählt Mitgliederversammlung Vereine: weitverbreitet Abb. 21: Grundmodell für die Eintragung von Vereinen Bis heute hat das die staatsnahe Organisation der deutschen Bürgergesellschaft begünstigt(vgl. Zimmer/Priller 2007: 45). Ähnliches gilt für die von Bismarck eingeführten und in der Weimarer Republik ausgeweiteten Sozialversicherungen. Die basisorientierten Organisationsformen der Arbeiter/-innen-Bewegung, der Anspruch, sich solidarisch zu unterstützen und dabei nach demokratischen Grundsätzen und in selbstverwalteter Form zu organisieren, sind auch nach dem Entstehen der ersten demokratischen Verfassung in der Weimarer Republik geblieben. Der Staat hatte somit ein kritisches und ergänzendes Korrektiv, das zweifelsohne eine„deutsche Besonderheit“ darstellt. Der Verein ist dann auch bis heute mit Abstand die am meisten verbreitete Organisationsform für zivilgesellschaftliche Organisationen(ca. 80% der Dritter-Sektor-Organisationen; vgl. Zimmer/Priller 2007: 47). Wie sehr es sich dabei um ein„Erfolgsmodell“ handelt, mag auch das Wachstum des Vereinswesens zeigen:„In den letzten 40 Jahren ist die Zahl der Vereine in Deutschland deutlich 108 gestiegen, von rund 86.000 im Jahr 1960(alte Bundesrepublik) auf 545.000 im Jahr 2001(alte und neue Bundesländer). In diesem Zeitraum hat sich die Zahl der eingetragenen Vereine pro 100.000 Einwohner von 160 auf 662 mehr als vervierfacht“(Embacher/Lang 2008: 44). Das dritte Beispiel zeigt aber, dass auch die kulturelle Revolution der 1968erGeneration und nachfolgend die Frauen-, Friedens- und Umweltbewegung wiederum neue bürgergesellschaftliche Organisationsformen mit sich gebracht haben. Weder das klassische Ehrenamt noch die„klassische“ Vereinsarbeit, sondern flexiblere Formen von Zusammenschlüssen, Netzwerken und aktions- und projektorientiertem Arbeiten sind vielfach hinzugekommen. Das vierte Beispiel greift eine Bewegung aus einer Reihe von Bewegungen auf, die in diesem Lesebuch als„neueste soziale Bewegungen“ bezeichnet werden sollen. Sie sind einerseits ein noch sehr junges Phänomen, über das aus gesicherter politikwissenschaftlicher Sicht noch wenig ausgesagt werden kann. Andererseits scheinen gerade diese vergleichsweise gering institutionalisierten Bewegungen, deren Organisation und Dynamik sich besonders aus den Vernetzungsmöglichkeiten des Web 2.0 speisen, eine große Anziehungskraft auszuüben. Daher werden sie hier ebenfalls als Beispiel für eine Engagementform aufgegriffen. Bei allen vier Beispielen zeigt sich im Ergebnis, dass es um eine Mischung aus drei wirkmächtigen Faktoren geht: einer politischen Mission , die nicht ausreichend auf der Agenda der politisch Herrschenden stand bzw. steht, einem Anspruch auf selbstverwaltete und demokratisch gestaltete Prozesse und nicht zuletzt: dem Wunsch, sich außerhalb der staatlichen Institutionen politisch zu betätigen. Bereits an dieser Stelle lässt sich zudem feststellen, dass die(bürger)gesellschaftliche Entwicklung auch die Reformen und Umwälzungen im Staat begünstigt hat. Dabei gab es sowohl Integrations- als auch Kontrollstrategien seitens des Staates. Das Verhältnis von Staat und Bürgergesellschaft ist und bleibt kein Ableitungs-, sondern ein Ergänzungsverhältnis. Teil der 1968erBewegung Ein junges Phänomen Unterschiedliches Engagement: verbindende Elemente 109 Eine„Datenkarte“ wesentlicher Akteure Klassisches Ehrenamt Arbeitervereine Neue soziale Bewegungen t Mission: Beteiligung des Bildungs- und Besitzbürgertums und Staatsform„von oben” t Trägerschicht: Bildungsund Besitzbürgertum t Orientierung auf aufklärerische und wirtschaftsliberale Vorstellungen t Mission: Selbsthilfe, demokratische Reformen, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen t Trägerschicht: Arbeiter/innen-Bewegung t Orientierung auf sozialistische Theorien und Vorstellungen t Mission: inhaltliche Themen(Umwelt, Gleichstellung, Frieden) setzen t Trägerschicht: bürgerlich-alternatives Millieu Neueste soziale Bewegungen t Mission: Kritik von Finanzmärkten und Regierungen t Trägerschicht: breites Spektrum t Orientierung auf soziale Gerechtigkeit; Forderung von Transparenz und Teilhabe Erfolge: Einbindung durch die Städteordnung und Liberalisierung der Wirtschaft Erfolge: Entstehung eines engen Netzes von Vereinen; Entstehung der Sozialdemokratie Erfolge: Themen werden politisch aufgegriffen; Einbindung in Beratung und pol. Entscheidungen Erfolge: noch offen Vom feudalen zum aufgeklärt-absolutistischen Staat Nach dem 1. Weltkrieg: demokratischer Rechtsstaat/Weimarer Republik In der BRD: Teil der 1968er-Bewegung Anfang 19. Jh.s Mitte 19. Jh.s Ende des 20. Jh.s Basis für bürgergesellschaftliche Akteure: politische Mission, demokratische Prozesse, Organisation außerhalb vorhandener staatlicher Institutionen In der BRD: nach der 2008er-Finanzmarktkrise 2010er Jahre Abb. 22: Geschichtliche Formen bürgergesellschaftlicher Akteure Schon dieser kurze Blick auf die Geschichte bürgergesellschaftlicher Akteure macht die Bandbreite des Engagements, aber auch das produktive und spannungsreiche Verhältnis zum Staat deutlich. Zweifelsohne: Sowohl die vier beschriebenen Formen als auch die hier skizzierte Geschichte sind holzschnittartig und spiegeln bei Weitem nicht die Formen- und Themenvielfalt bürgergesellschaftlicher Akteure in der heutigen Zeit wider. Um diese Vielfalt zumindest anzudeuten, sollen im Folgenden in kurzen„Datenkarten“ wesentliche Akteure vorgestellt werden. Typen bürgergesellschaftlicher Akteure Die Organisationsformen unterscheiden sich im Non-Profit-Bereich erheblich. Die wichtigsten sollen hier kurz vorgestellt werden. Dazu werden die staatliche Rahmensetzung, empirische Daten und übliche Fragestellungen berücksichtigt. 110 FREIWILLIGENAGENTUREN Tätigkeitsfeld • • • • Information, Beratung und Vermittlung von Freiwilligen an Vereine, Initiativen etc. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für bürgerschaftliches Engagement Beratung von Organisationen mit Ehrenamtlichen ggf. zusätzliche Projekte Erste Entstehung Seit Mitte der 1990er; Konzept aus den Niederlanden und Großbritannien Anzahl in Deutschland ca. 400/ Quelle: www.bagfa.de/ Stand: 5. März 2012 Finanzierung/Organisation • • z. T. Ausstattung durch die Kommune, Stiftungen und Verbände Teilfinanzierung ggf. über Akquise von Projektmitteln von Unternehmen Hauptprobleme und Zukunftsfragen • Finanzierung(Personal, Qualifizierung für das Personal) • Ausweitung des Aufgabenspektrums von der Freiwilligenvermittlung hin zum„Zentrum für bürgerschaftliches Engagement“ Quelle/Literaturhinweis Jakob 2010: 237–239 Internet www.bagfa.de SENIORENBÜROS Tätigkeitsfeld Erste Entstehung Anzahl in Deutschland Finanzierung/Organisation Hauptprobleme und Zukunftsfragen Quelle/Literaturhinweis Internet • Ältere in ihrem Engagement und ihren Kompetenzen für ein Engagement stärken • Förderung der Teilhabe älterer Menschen • Darstellung eines positiven Altersbildes • Selbsttätigkeit der Älteren steigern • Serviceleistungen für Kommunen in diesem Bereich Seit den 1990er Jahren ca. 300(in der Bundesarbeitsgemeinschaft)/ Quelle: www.seniorenbueros.org/ Stand: 5. März 2012 Vielfach über die Kommunen, da§ 71 SGB XII diese auf ein Angebot sozialer, kultureller Art und auf Beratung in diesem Bereich verpflichtet. Die Kommunen erfüllen und delegieren ggf. über die Finanzierung der Seniorenbüros diese staatliche Handlungsverpflichtung. • Generationenübergreifende Projekte als zusätzliches Thema • Öffnung und Vernetzung zu anderen Akteuren der Bürgergesellschaft • z. T. Finanzierungsprobleme Jakob 2010: 239–241 www.seniorenbueros.org SELBSTHILFEKONTAKTSTELLEN Tätigkeitsfeld • Beratung und Begleitung • Organisatorische Unterstützung(Bereitstellung von Räumen) • Professionelle Hilfe bei Neugründungen von Selbsthilfegruppen • Vernetzung mit Einrichtungen wie Krankenhäusern etc. • Kernbereich: soziale und psychosoziale und gesundheitsorientierte Selbsthilfe Erste Entstehung Seit den 1980er Jahren Anzahl in Deutschland Kontaktstellen: ca. 280/ Selbsthilfegruppen: 70.000 bis 100.000/ Quelle: www.nakos.de Stand: 2010(abgerufen am 5. März 2012) Finanzierung/Organisation Die Selbsthilfe wird von den Krankenkassen auf Grundlage von Paragraph 20 c Fünftes Sozialgesetzbuch(§ 20 c SGB V) gefördert. Diese Förderung macht neben Zuschüssen der Kommunen den weit überwiegenden Anteil der Finanzierung aus. 111 Hauptprobleme und Zukunftsfragen Quelle/Literaturhinweis Internet • Rückgang der kommunalen Zuschüsse • Abbau der Vorurteile bei klassischen Einrichtungen(z. B. Schulmedizin) • Mitwirkung an den Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen könnte gestärkt und ausgebaut werden. Jakob 2010: 241–244 www.nakos.de BÜRGERSTIFTUNGEN Tätigkeitsfeld Erste Entstehung Anzahl in Deutschland Finanzierung/Organisation Hauptprobleme und Zukunftsfragen Quelle/Literaturhinweis Internet • Inhaltlich im Stiftungszweck offen • Rechtlich nicht klar definiert, aber durch die„Initiative Bürgerstiftungen“ zertifiziert, Kriterien u. a.: Unabhängig und autonom handelnd Auf Gemeinnützigkeit und„von Bürgern an Bürger“ gerichtet Nachhaltiges und dauerhaftes Engagement für das Gemeinwesen Geografisch begrenzter Raum Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement Gründung der ersten Bürgerstiftung in Deutschland 1996 ca. 300; gegenwärtig 225 zertifiziert/ Quelle: www.die-deutschen-buergerstiftungen.de/ Stand: 23.09.2011(abgerufen am 5. März 2012) • Gemeinschaftsstiftungen von Bürgerinnen und Bürgern • Offene Zustiftungen • z. T. Beteiligung der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen • Demokratische und partizipative Organisationsstruktur(Vorstand, Stiftungsrat) • Verankerung nur in einem kleinen gesellschaftlichen Segment der gut/besser Situierten • Bisher weitgehend ein westdeutsches Phänomen • z. T. sehr starker Einfluss der Finanzinstitute • Professionalisierung Jakob 2010: 244–246 www.die-deutschen-buergerstiftungen.de LOKALE BÜNDNISSE FÜR FAMILIEN Tätigkeitsfeld • Verbesserung der Kinderbetreuung und der Lebensbedingungen von Familien • Verbesserung der Familienfreundlichkeit in Wohnumgebung und Arbeitswelt • Zielgruppe: z. B. IHK und Unternehmen Erste Entstehung 2004 Bundesinitiative Anzahl in Deutschland 660/ Quelle: www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/ Stand: 5. März 2012 Finanzierung/Organisation Zusammenschlüsse von lokalen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Hauptprobleme und Zukunftsfragen • Generationenübergreifende Projekte als zusätzliches Thema • Öffnung und Vernetzung zu anderen Akteuren der Bürgergesellschaft • z. T. Finanzierungsprobleme • Auf Bundesebene: Finanzierung eines Servicebüros(aus Mitteln des BMFSFJ und des Europäischen Sozialfonds) • Initiatoren sind häufig die Kommunen. Quelle/Literaturhinweis Jakob 2010: 246–249 Internet www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de 112 MEHRGENERATIONENHÄUSER Tätigkeitsfeld • • • • Unterstützung von Familien, Senioren, Kindern, Jugendlichen Neue Orte für die Begegnung der Generationen Unterstützung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vielfach Mutter-Kind- und Eltern-Kind-Angebote Anzahl in Deutschland ca. 500/ Quelle: www.mehrgenerationenhaeuser.de/ Stand: 5. März 2012 Finanzierung/Organisation • • • Bundesweite Servicestelle zur Unterstützung Programm des BMFSFJ mit dem Ziel mindestens eines Mehrgenerationenhauses in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt. Dieses Programm ermöglicht über fünf Jahre verteilte und begrenzte Bundeszuschüsse. Möglichkeit, den Bundesfreiwilligendienst zu leisten Hauptprobleme und Zukunftsfragen • Umbau und Neuausrichtung bestehender Einrichtungen • Angebote konzentrieren sich in der Tendenz eher auf eine Zielgruppe und weniger auf generationenübergreifende Veranstaltungen. • Offene Frage: Wie können die Einbindung von Ehrenamtlichen und die Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen verbessert werden? • Was passiert nach den fünf Jahren der staatlichen Förderung? Quelle/Literaturhinweis Jakob 2010: 249–251 Internet www.mehrgenerationenhaeuser.de VEREINE Tätigkeitsfeld Erste Entstehung Anzahl in Deutschland Finanzierung/Organisation Hauptprobleme und Zukunftsfragen • Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen • Unterschiedlichste Bereiche des sozialen, kulturellen und politischen Lebens Vereinzelt bereits im Mittelalter; in Schottland 1799 mit Robert Owen; in Deutschland 1847 ca. 545.000/ Quelle: Embacher/Lang 2008: 44/ Stand: 2001 •„Personengesellschaft“ mit„Clubcharakter“ • Mindestens sieben Gründungsmitglieder, überwiegend als eingetragener Verein mit Satzung und demokratischen Grundprinzipien • Finanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden • Dauerhaftes Engagement nimmt in der Tendenz ab, was die kontinuierliche Arbeit schwerer macht. • Finanzierungsprobleme durch ausfallende Mitgliedsbeiträge • Haftungsproblematik des Vorstands, soweit Durchgriff auf Privatvermögen explizit in Vereinssatzung genannt wird GENOSSENSCHAFTEN Tätigkeitsfeld Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen Erste Entstehung Vereinzelt bereits im Mittelalter; in Schottland 1799 mit Robert Owen; in Deutschland 1847 Gründung der ersten beiden Genossenschaften; im 19. Jahrhundert auch Gründung sozialdemokratisch geprägter Wohnungsbaugenossenschaften Anzahl in Deutschland ca. 5.400 Genossenschaften, regionale, nationale Zentralunternehmen, Genossenschaftsverbände auf regionaler/nationaler Ebene/ Quelle: www.dgrv.de/ Stand: 31. Dezember 2010(abgerufen am 5. März 2012) Finanzierung/Organisation • • Identitätsprinzip: Entscheidungsträger, Geschäftspartner und Kapitalgeber sind identisch. Organisationsprinzipien der Genossenschaften: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung 113 Hauptprobleme und Zukunftsfragen Quelle/Literaturhinweis Internet (Gesetzliche) Beschränkung des Genossenschaftswesens in Deutschland auf erwerbswirtschaftliche Ziele Zimmer/Priller 2007 www.dgrv.de HOSPIZBEWEGUNG Tätigkeitsfeld • Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden in stationärer und ambulanter Form • Begleitung und Beratung von Angehörigen • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema„Sterben in der Gesellschaft“ Anzahl in Deutschland ca. 1.500 ambulante Hospizdienste, 180 stationäre Hospize, ca. 80.000 ehrenamtlich Engagierte/ Quelle: www.dhpv.de/ Stand: 5. März 2012 Finanzierung/Organisation • • • Rechtsträgerschaft zu 57% als(g)GmbH, 24,6% als Verein, 10,8% als Stiftung(Allert 2010: 12) Zuschüsse von den Krankenkassen(§ 39a SGB V) Bedarf an ambulanten Hospizdiensten ist höher als die tatsächlich vorhandene Anzahl. Hauptprobleme und Zukunftsfragen Finanzielle Ausstattung(vgl. Allert 2010: 86) Quelle/Literaturhinweis Allert 2010 Internet www.dhpv.de TAFELBEWEGUNG Tätigkeitsfeld • Versorgung von Bedürftigen mit Essen, das in der Regel sonst vernichtet würde • z. T. Zielgruppenprojekte(z. B. für Jugendliche) Erste Entstehung Erste Tafel 1993 in Berlin Anzahl in Deutschland Mehr als 880 Tafeln/ Quelle: www.tafel.de/ Stand: Oktober 2010(abgerufen am 5. März 2012) Finanzierung/Organisation • • • Finanzierung über Sach- und Geldspenden Organisationsform zu knapp 50% als Verein; ca. 50% in Trägerschaft verschiedener gemeinnütziger Vereine; ca. 50.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Versorgung von regelmäßig ca. 1,3 Millionen Bedürftigen Hauptprobleme und Zukunftsfragen • Lebensmittelspenden steigen nicht so stark wie die Nachfrage. • Steigende Zahl der bedürftigen Kinder und Jugendlichen • Starke regionale Variation im Spendenaufkommen • Diskussion: Lösen die Tafeln ein Problem oder unterstützen sie, dass der Staat seiner Verpflichtung nicht nachkommt?(Vgl. Lorenz 2012) Internet www.tafel.de Begriffe: Reichweite und Engagementquote 114 Das bürgerschaftliche Engagement Der dritte Sektor und seine Organisationen leben davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger freiwillig beteiligen, einbringen und engagieren. Und tatsächlich sind die Zahlen der Freiwilligen in der Bundesrepublik nicht nur stabil, sondern auch beeindruckend, wie die seit 1999 erhobenen repräsentativen Daten des Freiwilligensurveys eindrucksvoll belegen. Dabei werden regelmäßig zwei Grundwerte ermittelt: die Reichweite der Bürgergesellschaft und die Engagementquote . Mit der Reichweite werden alle Personen zu erfassen versucht, die in der Bürgergesellschaft aktiv geworden sind bzw. Berührungspunkte hatten. So erreichten 2009 Vereine, Organisationen, Gruppen oder öffentliche Einrichtungen des dritten Sektors 71% der Bevölkerung(1999: 66%; 2004: 70%)(BMFSFJ 2010: 5). Die Engagementquote hingegen erfasst all diejenigen, die zumindest eine freiwillige Tätigkeit übernommen haben. Diese Quote ist insgesamt im Zehnjahresschnitt verhältnismäßig stabil(1999: 34%; 2004: 36%; 2009: 36%). Auch die Bereitschaft, sich freiwillig zu engagieren, hat demnach zugenommen: 100 40% 80 60 16% 40 10% 32% 20% 12% 27% 26% 11% Nicht bereit Eventuell bereit Bestimmt bereit Engagiert 20 34% 36% 36% 0 1999 2004 2009 Quelle: Freiwilligensurveys Abb. 23: Freiwilliges Engagement und Bereitschaft zum freiwilligen Engagement (Bevölkerung ab 14 Jahren; Daten nach BMFSFJ 2010: 8) Auf den ersten Blick scheinen wir also bereits ein hohes Niveau und eine lebendige Bürgergesellschaft zu haben. Im Kern haben wir dabei gesehen, dass es sich um ein breit gefächertes und vor allem freiwilliges Engagement handelt. Diese Definition eines freiwilligen und wenig normierten Engagements mag gut und allgemein zustimmungsfähig klingen. Die unterschiedlichen Sichtweisen von solidarischer und liberaler Bürgergesellschaft, aber auch die Beispiele „unziviler Zivilgesellschaft“(vgl. das Beispiel von Horst in der Einleitung) haben jedoch gezeigt, dass die gesellschaftliche Wirkung von Engagement durchaus kritisch-normativ geprüft werden muss. Für eine normative Vorstellung Sozialer Demokratie ist nicht jedes Engagement sinnvoll bzw. einer staatlichen Organisation vorzuziehen. Und: Es reicht nicht Reichweite Engagementquote Wirkung... ... und Verteilung von Engagement prüfen! 115 Normative Vorstellung von Engagement aus, dass sich Menschen freiwillig engagieren, sondern sie nehmen damit eine Funktion für und in der beratenden Demokratie wahr. Auch eine Beschränkung der Engagierten auf einige wenige, die die materiellen Voraussetzungen mitbringen, reicht nicht aus. Solidarischer Bürgergesellschaft sind eine normative Vorstellung von Demokratie und eine umfassende Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeit potenziell aller Menschen eingeschrieben, deren Realisierung kritisch geprüft werden muss und aus denen sich für den Staat Handlungsverpflichtungen ableiten. Aus dieser normativen Sichtweise heraus lassen sich daher einige wesentliche Fragen an die empirischen Daten herantragen. Kernfragen an die empirischen Daten zum Bürgerengagement aus der Perspektive Sozialer Demokratie sind: • Wie entwickeln sich Beteiligung und Beteiligungsformen? • Wie sieht es mit den Motiven und Gründen für das bürgerschaftliche Engagement aus? Welche Hinderungsgründe gibt es, sich aktiv an Bürgergesellschaft zu beteiligen? • Wie ist die Sicht der Einzelnen auf Staatlichkeit und das Zusammenspiel von Staat und Bürgergesellschaft? • Wie sind die Bereitschaft und das Verständnis ausgebildet, sich an Demokratie beratend zu beteiligen? Wie weit besteht also Bereitschaft, sich im Sinne eines deliberativen Kerns von Bürgergesellschaft einzusetzen? • Selbst wenn der Staat bestimmte gesellschaftliche Aufgaben delegieren kann: Wie stabil kann die bürgergesellschaftliche Umsetzung staatlich delegierter Aufgaben sein? • Und nicht zuletzt: Können sich tatsächlich alle an Bürgergesellschaft beteiligen? Beteiligung und Formen Wie entwickeln sich Beteiligung und Beteiligungsformen? Wenn Soziale Demokratie als normatives Modell einer solidarischen Bürgergesellschaft bedarf, so geht es dabei einerseits um die Engagementquote, andererseits um die Formen, mit denen sich die Beteiligten einbringen. Da der Staat die Aufgabe hat, aktiv das Engagement zu fördern, hat die Entwicklung der Beteiligungsformen eine erhebliche politische Bedeutung. 116 Bereits in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, die 1999 unter rot-grüner Regierung eingesetzt wurde und im Jahr 2002 ihren Abschlussbericht vorlegte, war umstritten, inwieweit von einer Krise des klassischen Ehrenamts und damit einhergehend einer wachsenden Bedeutung neuer Organisationsformen auszugehen sei(vgl. Deutscher Bundestag 2002: 49 und 335). Die Zahlen des aktuellen Freiwilligensurveys belegen aber vor allem, dass es sich um eine nach Altersgruppen differenziert zu beantwortende Frage handelt: 1999 2004 2009 100 16% 22% 22% 80 1999 2004 2009 19% 23% 23% 1999 2004 2009 1999 2004 2009 21% 22% 25% 16% 14% 20% 60 59% 55% 51% 51% 46% 43% 42% 38% 38% 50% 41% 39% 40 20 25% 23% 27% 30% 31% 34% 37% 40% 37% 34% 45% 41% 0 14 bis 30 Jahre 31 bis 45 Jahre 46 bis 65 Jahre 66 Jahre und älter Anders Freiwilligenarbeit Ehrenamt Quelle: Freiwilligensurveys Abb. 24: Selbstverständnis der freiwilligen Tätigkeit nach Altersgruppen (Angaben zur zeitaufwendigsten freiwilligen Tätigkeit; Daten nach BMFSFJ 2010: 15) In der Tendenz ist demnach der Anteil in der jüngsten Altersgruppe zwischen 14 und 30 Jahren weniger am klassischen Ehrenamt als vielmehr an„Freiwilligenarbeit“ orientiert – gerade für langfristige Strategien wird dies dazu führen müssen, dass die Möglichkeiten, sich kurzfristig und themenbezogen an Projekten und Initiativen zu beteiligen, ausgebaut werden müssen. Zugleich erfordert es von eher klassischen ehrenamtlichen Strukturen, sich auf andere Formen der Zusammenarbeit und Arbeitsweisen einzulassen, ohne ihre Kerne dabei aufzugeben. 117 Motive und Gründe Wie sieht es mit den Motiven und Gründen für das bürgerschaftliche Engagement aus? Welche Hinderungsgründe gibt es, sich aktiv an Bürgergesellschaft zu beteiligen? Auch diese Frage hat für Soziale Demokratie eine besondere Relevanz: Motive und Gründe des Engagements liefern einen Hinweis darauf, ob das bürgerschaftliche Engagement das unterstellte Potenzial solidarischen Handelns tatsächlich realisiert. Auch in diesem Bereich ist es entscheidend, dass nicht nur abstrakt das Recht auf Beteiligung erklärt wird, sondern auch die Realisierung(smöglichkeiten) in den Blick genommen wird/werden. Bezogen auf die Motive und Gründe für das freiwillige Engagement sind die Ergebnisse des Freiwilligensurveys insgesamt positiv, wie die folgenden beiden Auswertungen zeigen: Ich will durch mein Engagement die Gesellschaft zumindest im Kleinen mitgestalten. 2004 2009 66% 61% 29% 5 34% 6 Ich will durch mein Engagement vor allem mit anderen Menschen zusammenkommen. 2004 2009 Ich will durch mein Engagement wichtige Qualifikationen erwerben. Ich will durch mein Engagement Ansehen und Einfluss in meinem Lebensumfeld erwerben. Ich will durch mein Engagement auch beruflich vorankommen. 2009 27% 12% 10 19% 60% 60% 37% 42% 35% 5 36% 4 36% 46% 71% voll und ganz teilweise überhaupt nicht Quelle: Freiwilligensurveys Abb. 25: Gründe für das freiwillige Engagement (alle Engagierten ab 14 Jahren; Daten nach BMFSFJ 2010: 12) 118 Quelle: Freiwilligensurveys unwichtig außerordentlich wichtig 0 1 2 3 4 5 Dass die Tätigkeit Spaß macht. 4,4 Dass man damit Menschen helfen kann. 4,1 Dass man etwas für das Gemeinwohl tun kann. 4,0 Dass man mit sympathischen Menschen zusammenkommt. 4,0 Dass man die eigenen Kenntnisse und 3,8 Erfahrungen einbringen kann. Dass man die eigenen Kenntnisse und 3,7 Erfahrungen erweitern kann. Dass man mit Menschen anderer 3,7 Generationen zusammenkommt. Dass man eigene Verantwortung und 3,5 Entscheidungsmöglichkeiten hat. Dass man für die Tätigkeit auch Anerkennung findet. 3,1 Dass man eigene Interessen vertreten kann. 2,9 Abb. 26: Erwartungen an das freiwillige Engagement 2009 (Angaben zur zeitaufwendigsten freiwilligen Tätigkeit; Daten nach BMFSFJ 2010: 13) Die Gründe und Motivationen, die die Befragten angeben, deuten darauf hin, dass es einen solidarischen Kern im bürgerschaftlichen Engagement gibt, der sich bewusst für die Allgemeinheit einsetzt und daran interessiert ist, anderen zu helfen, zugleich aber den Anspruch hat, Gesellschaft mitzugestalten. Dies widerspricht deutlich Positionen, die allein(!) auf den Eigennutz abstellen. • Wie ist die Sicht der Einzelnen auf Staatlichkeit und das Zusammenspiel von Staat und Bürgergesellschaft? • Wie sind die Bereitschaft und das Verständnis ausgebildet, sich an Demokratie beratend zu beteiligen? Wie weit besteht also Bereitschaft, sich im Sinne eines deliberativen Kerns von Bürgergesellschaft einzusetzen? Diese beiden Fragen betreffen das Ergänzungsverhältnis von Staat und Bürgergesellschaft. Gerade in diesem Zusammenspiel sind die größten Unterschiede zwischen liberaler und solidarischer Bürgergesellschaft. Wie ist das Verständnis also bei den Engagierten? 119 Mehr Finanzmittel für bestimmte Projekte Bessere Bereitstellung von Räumen, Sachmitteln etc. Bessere Weiterbildungsmöglichkeiten Bessere fachliche Unterstützung Unbürokratische Kostenerstattung Bessere Anerkennung der Freiwilligen durch Hauptamtliche Bessere finanzielle Vergütung für die Freiwilligen Quelle: Freiwilligensurveys 1999 46% 43% 42% 39% 35% 35% 37% 34% 33% 34% 33% 32% 32% 28% 27% 26% 22% 23% 2004 2009 63% 63% 62% Abb. 27: Verbesserungswünsche der Freiwilligen an die Organisation (Angaben zur zeitaufwendigsten freiwilligen Tätigkeit; Daten nach BMFSFJ 2010: 45) Bessere Informationen und Beratung über Möglichkeiten des freiwilligen Engagements Bessere steuerliche Absetzbarkeit der Unkosten Bessere steuerliche Absetzbarkeit der Aufwandsentschädigung Bessere Anerkennung durch Berichte in Presse und Medien Bessere Anerkennung freiwilliger Tätigkeiten als berufliches Praktikum Bessere Absicherung Freiwilliger durch Haftpflicht- und Unfallversicherung Bessere öffentliche Anerkennung, z. B. durch Ehrung Quelle: Freiwilligensurveys 1999 23% 24% 25% 57% 55% 55% 56% 43% 46% 52% 44% 46% 47% 48% 46% 47% 40% 40% 44% 38% 41% 2004 2009 Abb. 28: Verbesserungsvorschlag der Freiwilligen an den Staat bzw. die Öffentlichkeit (Angaben zur zeitaufwendigsten freiwilligen Tätigkeit; Daten nach BMFSFJ 2010: 46) 120 Offensichtlich ist der Bedarf an einer Förderung des Engagements nach wie vor recht groß. Im Kern spiegelt sich dabei, dass eine aktive Bürgergesellschaft eben gerade nicht für die finanzielle Entlastung des Staates herhalten kann. Im Gegenteil: Auch auf der individuellen Ebene der einzelnen Engagierten werden eine bessere finanzielle Ausstattung und Infrastruktur angemahnt. Das widerspricht auch an dieser Stelle deutlich liberalen Konzepten von Bürgergesellschaft und einer Beschränkung sozialer Transfers. Leider – und das ist ein bedauerliches Manko in der Fragebogenerstellung des Freiwilligensurveys – sind die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten bei den Fragen zu Verbesserungswünschen von bürgerschaftlich Engagierten gegenüber dem Staat auf Dienstleistungsfragen beschränkt. Fragen besserer Beteiligung und Einbindung in Entscheidungsprozesse bleiben in den aufgezählten Antworten unberücksichtigt. Insofern lässt sich nur mutmaßen, dass die hohen Zustimmungswerte, sich für eine Gestaltung der Gesellschaft einsetzen zu wollen(vgl. Abb. 29), auch die Beratung und Beteiligung an Entscheidungsprozessen beinhalten. Ob also das Bewusstsein für den„deliberativen Anspruch“ der Bürgergesellschaft von den Engagierten gefordert wird, lässt sich anhand des statistischen Materials so nicht festmachen. Hier lässt sich dann nur auf die Zustimmung und Teilnahme an beteiligungsorientierten Projekten zurückgreifen. Zu nennen sind hier vor allem die„Planungszelle“ und der„Bürgerhaushalt“(siehe weiter unten„Engagementpolitik in der Kommune“). Selbst wenn der Staat bestimmte gesellschaftliche Aufgaben delegieren kann, stellt sich die Frage, wie stabil die bürgergesellschaftliche Umsetzung staatlich delegierter Aufgaben sein kann. Das hängt letztendlich auch von der Langfristigkeit und Planbarkeit von Engagement ab. Wie sieht es also mit der langfristigen Stabilität bürgerschaftlichen Engagements aus? Zunächst einmal lässt sich im Längsschnitt von 1999 bis 2009, also immerhin einer Dekade, feststellen, dass sich das bürgerschaftliche Engagement trotz seiner freiwilligen Basis und trotz aller Individualisierungsdebatten stabil hält. Insofern sind eine Kooperation und Verantwortungsteilung von Staat und Bürgergesellschaft nicht von dieser Seite aus gefährdet. Bedarf an Förderung! 121 Entwicklungstendenzen Ausschlüsse 122 Zwar sind das bürgerschaftliche Engagement und auch die Institutionen der Zivilgesellschaft weitgehend stabil. Dies kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass – gerade in Zeiten restriktiverer Haushaltspolitik im sozialen Bereich – eine Stabilität nicht ohne die entsprechende finanzielle Ausstattung zu haben ist. Hier zeigen sich zwischen Staat und Bürgergesellschaft Tendenzen, die nicht im Sinne eines positiven Zusammenspiels gewertet werden können. Zwei Beispiele seien dazu angeführt: • So setzen„mittlerweile alle Bundesländer die Übungsleiterpauschale in der Pflege“ ein(AK Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat 2010: 10; zit. nach Lenhart 2010: 35). Hier wird ein wesentliches gesellschaftliches Arbeitsfeld, in dem reguläre Arbeitsplätze geschaffen werden müssten, durch Ehrenamtliche aufgefüllt. Das wird potenziell an den zum Teil skandalösen Arbeitsbedingungen der Pflegerinnen und Pfleger nichts ändern. Gerade darum muss es aber einer Sozialen Demokratie an dieser Stelle gehen. • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen(AGH), landläufig 1-Euro-Jobs genannt, haben bereits einen Verdrängungswettbewerb im sozialen Sektor ausgelöst. Zwar sieht die gesetzliche Regelung vor, dass keine regulären Tätigkeiten ersetzt, sondern nur zusätzliche geschaffen werden dürfen und zudem die„Heranführung an den Arbeitsmarkt“ das Ziel sein soll. Entsprechende Studien(vgl. dazu Lenhart 2010: 24–26) lassen aber an der Realisierung dieses Anspruchs zweifeln. Ein zusätzliches Risiko dürfte sich daraus ergeben, dass die Anzahl der Optionskommunen sich wesentlich erhöht, das heißt viele Kommunen die alleinige Verantwortung für die Jobcenter übernehmen. Damit ist das strukturelle Risiko verbunden, dass die Kommune zugleich Anbieter von AGH-Stellen und Abnehmer ist, sich also einen billigen Arbeitsmarkt auf Kosten der Arbeitssuchenden organisieren kann. Aus Sicht der Sozialen Demokratie ist insofern die Stabilität einer lebendigen Bürgergesellschaft durchaus begrüßenswert. Zugleich ist aber der tatsächlich vorhandenen Lückenbüßer-Funktion deutlich entgegenzutreten. Und nicht zuletzt: Können sich tatsächlich alle an Bürgergesellschaft beteiligen? Besonders kritisch allerdings bleiben aus Sicht Sozialer Demokratie die Exklusion benachteiligter Bevölkerungsschichten und die sozialen Hinderungsgründe, sich zu engagieren. An zwei ausgewählten Gruppen zeigt sich das besonders deutlich: 100 21% 80 28% 60 13% 40 20 38% 17% 27% 13% 43% 22% 30% 13% 35% 0 Erwerbstätig Erwerbstätig ab 35 h unter 35 h Stille Reserve* 24% 31% 13% 32% Arbeitslos ALG 1 32% 32% 14% 22% Arbeitslos ALG 2 Nichts davon Eventuell bereit Bestimmt bereit Engagiert Quelle: Freiwilligensurveys Abb. 29: Bereitschaft zum freiwilligen Engagement nach Arbeitsmarktgruppen (Bevölkerung ab 14 Jahren; Daten nach BMFSFJ 2010: 22) Deutlich ist, dass das Engagement und auch die Bereitschaft, sich zu engagieren, bei arbeitslos Gemeldeten deutlich geringer ausgeprägt sind. Aber: Mit 68% ist die Gruppe derer, die prinzipiell bereit sind, sich zu engagieren, deutlich in der Mehrheit. Die Gründe, warum ein Engagement dann nicht realisiert wird, werden in der Erhebung nicht näher betrachtet. Karin Lenhart hat im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung allerdings eine lesenswerte Studie Engagement und Erwerbslosigkeit – Einblicke in ein Dunkelfeld vorgelegt(Lenhart 2010), die die komplexe Lebenssituation und Hinderungsgründe beleuchtet. Dabei wird deutlich, dass es sich sowohl um finanzielle wie um gesellschaftliche und sogar rechtliche Aspekte handelt: • In finanzieller Hinsicht kann und muss natürlich eine Grundsicherung durch das Arbeitslosengeld II angesprochen werden. So verweist Lenhart(2010: 18) völlig zu Recht darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010(BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9. Februar 2010) die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums vorgegeben hatte, das explizit auch ein Mindestmaß an kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe einfordert. Die nachfolgende Neuberechnung indes hat an der finanziellen Situation der Arbeitslosengeld-II-Empfänger kaum etwas geändert. • Entscheidend dürfte aber auch der mit Arbeitslosigkeit verbundene Desintegrationsprozess sein: So werden die Anknüpfungspunkte für Gespräche mit engagierten Erwerbstätigen schwieriger, da die alltäglichen LebenserFinanzielle, gesellschaftliche und rechtliche Hindernisse 123 Engagement: Mittelschichtsphänomen? fahrungen deutlich voneinander abweichen. Gemeinsame Freizeitgestaltung rund um das Ehrenamt bedeutet in der Regel weitere Ausgaben. Natürlich sind auch Fragen des Selbstwertgefühls und der Selbstachtung als Hinderungsgründe mitzudenken. Dies spricht alles dafür, dass es zwar in erster Linie um eine weitaus bessere finanzielle Absicherung gehen muss, aber auch eine umfassende Vorstellung von Integration entwickelt werden muss. • Mit den Regelungen des SGB II§ 31 wird gesetzlich die„Arbeitssucheobliegenheit“ geregelt, bei der der Arbeitssuchende zur Mitwirkung verpflichtet wird. Ob ein Engagement der Arbeitssuchenden mit der Maßgabe dieses Gesetzes zu vereinbaren ist, liegt im Ermessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter/der Arbeitsagentur. Letztendlich unterstellt dies das ehrenamtliche Engagement der Willkür und der Vernunft der Mitarbeiter des Jobcenters. Außerdem darf man nicht aus dem Blick verlieren, dass selbst ein Auskommen zu erreichen und sich erarbeiten zu können ein Grundbestandteil der Teilhabe an der Gesellschaft ist. Dass dies vorgängig ist und den solidarischen Sicherungssystemen als Anspruch an alle eingeschrieben ist, ist Kern unseres Sozialstaates. Insofern bedarf es zweifellos einer Abwägung von Arbeitsmarktintegration einerseits und freiwilligem Engagement andererseits. In der Summe lässt sich anhand der statistischen Daten zeigen, dass bürgerschaftliches Engagement nach wie vor überwiegend ein Mittelschichtphänomen ist(vgl. auch Walter 2011). Allerdings bedeutet dies nicht, dass die so genannte Unterschicht nicht aktiv wäre, wie eine neuere Studie zeigt:„Der Nahbereich ist für die ,Unterschicht‘ ungemein bedeutend. Anknüpfungspunkte für Engagement und Aktivität finden sich fast ausschließlich hier. Oft bewegt man sich überhaupt nicht aus dem Viertel hinaus, die lokale Infrastruktur wird daher besonders intensiv genutzt. Diese und das eigene informelle(Hilfs-)Netzwerk sind hier engmaschig und – wenn man so will – bequem, so dass sich viel innerhalb dieser limitierten Sphäre abspielt“(Walter 2011: 194). Hinzu kommt, dass das bürgerschaftliche Engagement in der Tendenz die soziale Ungleichheit zementiert, wie Lenhart anhand eines Beispiels plastisch zeigt:„Von den 17% berufstätigen Ehrenamtlichen, die zu diesem Zeitpunkt(2001) eine Aufwandsentschädigung erhalten, sind 30% Beamte. Arbeiter/-innen und Ange124 stellte, die vier Fünftel der berufstätigen Ehrenamtlichen und damit die tragenden Ehrenamtsschichten ausmachen, gehen tendenziell leer aus“(Lenhart 2010: 14). Für eine zweite Bevölkerungsgruppe sei hier noch die Frage von Beteiligung aus dem Freiwilligensurvey 2009 angesprochen: Auch bei einer – auf den ersten Blick – privilegierten Bevölkerungsgruppe, den Studierenden, zeigt sich ein deutlicher Rückgang in der Freiwilligentätigkeit. Die auch von den Autoren des Freiwilligensurveys geäußerte und naheliegende Vermutung ist, dass durch die verschulten Bachelor-Studiengänge mit ihrer erheblichen Leistungsverdichtung nicht mehr die Zeit bleibt, sich freiwillig nebenher zu engagieren. Hinzukommen dürfte, dass viele Studierende für ihren Lebensunterhalt selbst Geld verdienen (müssen) und dies den Handlungsspielraum weiter einschränkt. Sowohl bei den Arbeitssuchenden als auch den Studierenden lässt sich recht deutlich zeigen, dass die materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für ein freiwilliges Engagement stimmen müssen. Für beide Fragen, die Stabilität gesellschaftlicher Akteure wie die Integration möglichst aller Menschen, lässt sich zunächst festhalten, dass der Staat seine Handlungsverpflichtungen ernst nehmen und nachhaltig und langfristig stärker wahrnehmen muss. Insofern bedarf es keiner passiven Hinnahme bürgergesellschaftlichen Engagements – wie es ein liberales Verständnis prägt –, sondern einer aktiven und zielgerichteten Engagementpolitik, die das Zusammenspiel von demokratischem Staat und solidarischer Bürgergesellschaft weiterentwickelt. Dafür Strategien und Instrumente weiterzuentwickeln wird einen Kern ausmachen müssen. Betrachtet man diese – sicherlich nur oberflächlichen Daten –, so wird deutlich, dass die quantitative Beteiligung an Aktionen und Institutionen der Bürgergesellschaft nicht zwangsläufig bedeutet, dass damit auch schon die Ansprüche einer solidarischen Bürgergesellschaft in qualitativer Hinsicht erfüllt sein müssen. Gerade in der qualitativen Umsetzung bleibt noch viel Raum für Verbesserungen. Wie unterschiedlich Engagementpolitik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene verstanden und gelebt wird und wie sehr dazu die gesellschaftspolitischen Vorstellungen von Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten sich unterscheiden, macht deutlich, dass es sich um ein komplexes Zusammenspiel handelt, wie es bereits oben unterstellt worden ist. Rückgang des Engagements bei Studierenden 125 5. ENGAGEMENTPOLITIK ALS POLITIKFELD In diesem Kapitel • wird Engagementpolitik als eigenständiges Politikfeld erarbeitet; • wird gezeigt, wie mit Engagementpolitik die Zusammenarbeit zwischen demokratischem Staat sowie solidarischer und deliberativer Bürgergesellschaft gestärkt und verbessert werden kann; • werden Reform- und Verbesserungsvorschläge aus Sicht Sozialer Demokratie zur Diskussion gestellt. Im Kapitel 2 haben wir anhand eines Schaubildes das Zusammenspiel von demokratischem Staat, solidarischer Bürgergesellschaft und Markt aus Perspektive Sozialer Demokratie beschrieben: Demokratischer Staat rektiv unterstü kt als Kor nd w er ir t und sich t und ko beg h re w n i z rtsch tzt durc Bürger u beteiligt fördert ordiniert tabilität Zum Weiterlesen: Eine erweiterte Fassung dieses Kapitel mit zusätzlichem Blick auf die Ebenen Land, Bund und EU im Modul Soziale Demokratie der OnlineAkademie der FES X www.fesonline-akademie.de S aftliche Kern: Grundwerte Grundrechte Solidarische Bürgergesellschaft fördert und beteiligt sich unterstützt Koordinierte Marktwirtschaft Abb. 30: Normatives Verständnis von Staat, Bürgergesellschaft, Markt aus Sicht Sozialer Demokratie Dem Staat fallen dabei verschiedene Aufgaben zu. Er soll die Bürgergesellschaft einerseits fördern und in seine Entscheidungsprozesse einbeziehen. Andererseits ist es seine Aufgabe, den Markt zu koordinieren und zu begrenzen und damit auch das Verhältnis von Markt und solidarischer Bürgergesellschaft zu gestalten. 126 Engagementpolitik umfasst als Querschnittsthema die Strategien, die Kommunen, Länder, der Bund und Europa wählen, um • das bürgerschaftliche Engagement der einDie Handlungsverpflichtungen, Strategien und Instrumente des Staates können dabei mit dem Begriff der„Engagementpolitik“ zelnen Bürgerinnen und Bürger zu fördern; • Akteure und Organisationen der Bürgerzusammengefasst werden. gesellschaft zu fördern und zu vernetzen; • Akteure und Organisationen der Bürgergesellschaft an Entscheidungen, die sie und ihr Arbeitsfeld betreffen, zu beteiligen. Der Begriff der„Engagementpolitik“ ist als Beschreibung für ein eigenständiges und themenübergreifendes Politikfeld noch relativ jung. Er beruht auf einem partizipatorischen und reformorientierten Verständnis von„bürgerschaftlichem Engagement“. Dieses deutlich breitere Verständnis von bürgerschaftlichem Engagement hat seinen Ausgangspunkt in der Enquete-Kommission„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“(1999–2002) genommen. Es hat sich seitdem langsam als ein eigenständiges Politikfeld etabliert, sowohl auf kommunaler und Länder- als auch auf Bundesebene. Es ist dabei kein Zufall, dass es sich bei der Enquete-Kommission um eine rotgrüne Initiative gehandelt hat: Das Verständnis einer solidarischen Bürgergesellschaft entspricht eher einem„linken“ Milieu. Hingegen hat der Begriff der„Engagementpolitik“ auch im bürgerlichen Lager von CDU/CSU und FDP durchaus breite Unterstützung gefunden, wenn auch mit anderer Schwerpunktsetzung und regionalen Unterschieden. Diese ergeben sich sicherlich auch aus dem unterschiedlichen Verständnis der„Bürgergesellschaft“ (siehe oben) und ihrer Funktion für den demokratischen Staat(vgl. Roth 2010: 611). Besonders auf der kommunalen Ebene ist die Engagementpolitik weit gekommen – sie soll hier daher herausgegriffen werden. „In der Bürgergesellschaft übernehmen Menschen aus eigenem Antrieb Verantwortung für andere, wirken im Sinne des Gemeinwohls. Oft bemerken sie früher als Behörden, wo Abhilfe nötig ist. Sie arbeiten ehrenamtlich in Vereinen, Stiftungen, Initiativen und Nichtregierungsorganisationen. Wir wollen, dass Ehrenämter mehr Anerkennung und eine bessere Absicherung erhalten.“ (Hamburger Programm 2007: 31) Rückgriff: staatliche Handlungsverpflichtungen Engagementpolitik: ein junger Begriff Ausgangspunkt: EnqueteKommission Konservativ: andere Schwerpunkte 127 Wichtig: die kommunale Ebene 1990er Jahre: Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten Neues Leitbild für Verwaltungen 128 Auf der Ebene der Kommune 20 haben Verfahren und Instrumente für die Förderung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch bürgergesellschaftlicher Akteure einen besonderen Stellenwert. Die große Bedeutung von Engagementpolitik auf kommunaler Ebene hat viele Gründe: • Zunächst handelt es sich um die Ebene, auf der Auswirkungen im Stadtbild, Verkehr und in der Infrastruktur, in Schulen etc. am direktesten zu sehen und auch zu beeinflussen sind. • In der Regel beziehen sich Vereine, Verbände, Initiativen entweder thematisch auf örtliche Themen oder sind in ihrer Organisationsform regional aufgestellt. So finden etwa 80% des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort statt(Bogumil/Holtkamp 2010: 382). • Zuletzt dürfte es auch eine nicht unerhebliche Rolle spielen, dass die regionale Politik viel eher die Möglichkeit hat, persönliche Präsenz zu zeigen und entsprechend Bürgerinnen und Bürger für ein Engagement anzusprechen. Die Stärkung kommunaler Beteiligung hat sich in Deutschland interessanterweise mit der Haushaltskrise der Kommunen in den 1990er Jahren entwickelt. Die Länder haben versucht, der durch die Einschnitte voraussehbaren Legitimationskrise durch eine stärkere Beteiligung vorzubeugen. So wurden in allen Flächenländern in den 1990er Jahren(außer in Baden-Württemberg, wo es entsprechende Regelungen schon länger gab) die Kommunalverfassungen geändert. Mit drei Instrumenten sollte die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden: Der/die Bürgermeister/-in wurde nun direkt gewählt und Bürgerentscheide und Bürgerbegehren eingeführt(Bogumil/Holtkamp 2010: 383–386). Zum Teil wurden diese Änderungen noch durch das Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen ergänzt(z. B. in Hessen). Mit diesen Reformen war auch ein neues Bild von Verwaltungshandeln verbunden: Mit dem New Public Management waren nun weniger stark hierarchische und arbeitsteilige„Hoheitsverwalter“ gefragt, sondern vielmehr Serviceorientierung und Bürgernähe. Gleichzeitig erhielten die Kommunalverwaltungen ein neues Steuerungsmodell, bei dem nicht mehr konkrete Arbeitsaufgaben, sondern Ziele mit offener Gestaltung verhandelt werden sollten. Die Reformen der 1990er Jahre waren also durch Personalisierung(auf die Person des/der Bürgermeister/-in), Managementdenken und die Öffnung zu plebiszitären Elementen geprägt. 20 Dieses Kapitel beruht weitgehend auf: Bogumil/Holtkamp 2010: 382–403. Auch wenn Bewertungen von Reformen immer von den persönlichen politischen Einstellungen und Meinungen geprägt sind und damit keine allgemeingültige Einschätzung aus Sicht Sozialer Demokratie gegeben werden kann, sollen hier doch die Reformen grob eingeordnet werden. Die Demokratisierung in Richtung direktdemokratischer und vor allem plebiszitärer Elemente kann sicherlich im Sinne einer stärkeren Beteiligung für eine Soziale Demokratie positiv gewertet werden. Bürgerinnen und Bürger als Vertreterinnen und Vertreter ihrer eigenen Interessen einzubinden, ist ohne Zweifel ein wichtiges Anliegen Sozialer Demokratie. Das heißt im Übrigen nicht, dass dann auch die durch Bürgerbegehren,-entscheide und-befragungen erzielten Ergebnisse den politischen Zielen Sozialer Demokratie entsprechen. Politische Erfolge waren aus Sicht Sozialer Demokratie die erfolgreichen Bürgerbegehren gegen die Privatisierungswelle bei der Daseinsvorsorge(kommunale Verkehrsbetriebe, Wasserversorgung etc.). Hier haben die Bürgerbegehren zum Teil die öffentliche Verantwortung für die Daseinsvorsorge gestärkt. Andere Beispiele sind sicherlich deutlich kritischer im Sinne einer Sozialen Demokratie zu bewerten. So widerspricht die Ablehnung eines gemeinsamen längeren Lernens in der Grundschule in Hamburg der sozialdemokratischen Vorstellung von Chancengleichheit. Die Direktwahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sind zunächst eine Frage der kommunalen Demokratie und betreffen nur mittelbar das Verhältnis von Bürgergesellschaft und Staat. Ob die Einführung der Direktwahlen eine erfolgreiche Demokratisierung darstellt, ist durchaus umstritten. Berechtigterweise wird aber auf das zum Teil parteiübergreifende hohe Ansehen der nun direkt gewählten Bürgermeister und damit auf den Rückhalt bei den Bürgerinnen und Bürgern verwiesen(vgl. dazu die Nachweise bei Bogumil/ Holtkamp 2010: 384). Andererseits stellt sich – aus demokratischen Erwägungen – durchaus die Frage, inwieweit die Personalisierung der wichtigen demokratischen Institution der Stadtund Gemeinderäte, in denen ja qualifizierte Diskurse und Abstimmungsprozesse stattfinden, schadet. Zudem ist durch die Direktwahl nicht selten das Konfliktpotenzial zwischen Rat und Verwaltungschef/-in erhöht worden. Dabei gehen die Kommunalverfassungen unterschiedlich weit in der Eigenständigkeit: In Bayern kann beiBewertung aus Sicht Sozialer Demokratie Direktdemokratische Elemente positiv Abstimmungsergebnisse durchwachsen Direktwahlen nicht unstrittig 129 Neue Wahlverfahren: Vor- und Nachteile Neues Leitbild: Bürgerkommune spielsweise ein/eine Bürgermeister/-in zurücktreten, wenn er oder sie keine eigene Ratsmehrheit mehr hinter sich hat. In Niedersachsen ist dieser Schritt nicht möglich. Eine ähnliche Argumentation dürfte auf die Frage von Kumulieren und Panaschieren anzuwenden sein. Einerseits wird auf die größere Wahlfreiheit des einzelnen Bürgers durch die Personalisierung und individuelle Zusammenstellung von Listen verwiesen. Andererseits verlieren die Parteien dadurch einen Kern ihrer politischen Willensbildung, weil sie die Kombination aus Programm und Person nicht mehr selbst entscheiden, sondern lediglich vorschlagen können. Das Ergänzungsverhältnis von demokratischem Staat und solidarischer und deliberativer Bürgergesellschaft war und ist mit dieser Form der Kommunalverfassung sicherlich noch nicht erreicht: Direktdemokratische Elemente – wie Bürgerentscheid und Bürgerbegehren – sind durchaus eine gute Ergänzung zur repräsentativen Demokratie, ermöglichen aber weniger eine beratende Funktion der Bürgerinnen und Bürger, als dass sie einen(durchaus wertvollen!)„Veto-Charakter“ haben. Erst in der Folge hat sich dann – wenn auch nicht in allen Bundesländern – ein neuer Diskurs unter dem Begriff der„Bürgerkommune“ etabliert. Zentrales politisches Anliegen war und ist u. a. die Stärkung partizipativer Elemente. Bogumil und Holtkamp fassen dieses neue Leitbild gekonnt in dem in Abbildung 31 gezeigten Schaubild zusammen: 130 Kulturwandel Delegation Partizipationsmanagement Politikfeldübergreifende Koordination Kundenrolle Instrumente: t Kundenbefragungen t Beschwerdemanagement t Bürgerämter t E-Government Mitgestalterrolle Instrumente: t Freiwilligenagenturen t Bürgerstiftungen t Aufgabenübertragung Auftraggeberrolle Instrumente: t Bürgerversammlungen t Bürgerforen t Perspektivenwerkstatt t E-Democracy Abb. 31: Das Leitbild der Bürgerkommune(nach Bogumil/Holtkamp 2010: 389) Auffällig bei dieser Vorstellung von Bürgerkommune ist, dass sie nicht nur unterschiedliche Rollen definiert, mit denen das Verhältnis der Kommune zu den Bürgerinnen und Bürgern definiert wird. Es handelt sich auch um ein neues Verständnis der Kommune selbst. Tatsächlich lässt sich dieses Verständnis von Bürgerkommune durchaus mit dem normativen Konzept von solidarischer und deliberativer Bürgergesellschaft verbinden: So sind nicht nur die einzelnen Bürgerinnen und Bürger als Nutznießer öffentlicher Serviceleistungen entscheidend, sondern auch Vereine, Initiativen und Verbände. Die Mitgestalter- und die Auftraggeberrolle können durchaus um deliberative Elemente erweitert werden, indem es um eine qualitative Unterstützung und Mitentscheidung gehen kann. Zwei in diese Richtung gehende Erweiterungen sind z. B. die vier in den Kästen genannten Beispiele. Insgesamt haben sich die Kommunalverfassungen und damit auch die Kommunen dem normativen Leitbild der Bürgergesellschaft im Vergleich der Ebenen am weitesten geöffnet. Allerdings bleiben auf der kommunalen Ebene in Fragen finanzieller Unterstützung und Mitberatung und-entscheidung durchaus noch deutliche Verbesserungspotenziale. Planungszelle: Die Planungszelle ist ein Beteiligungsinstrument, das Bürgerinnen und Bürger als Beraterinnen und Berater für politische Projekte und Gesetzgebungsverfahren einsetzen will. Ziel ist es dabei, durch ein moderiertes Verfahren Bürger als Experten im politischen Prozess zu nutzen. Grundlegend für den Erfolg von Planungszellen ist u. a., dass • Planungszellen aus maximal 25 Teilnehmern bestehen; • die Teilnehmer zufällig und nach repräsentativen Gesichtspunkten ausgewählt werden; • die Teilnehmer für ihre Arbeit bezahlt werden; • die Teilnehmer von Moderatoren an ihre Aufgabe herangeführt werden und die Moderatoren selbst neutral und unabhängig zu dem Gesetzesvorhaben stehen; • die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, sich als aktive Bürger zu begreifen; • das politisch für die Entscheidung zuständige Gremium dazu verpflichtet ist, sich qualitativ mit den Ergebnissen der Planungszelle transparent auseinanderzusetzen. Weiterführende Literatur: Dienel(2002) Anknüpfungspunkte zur Bürgergesellschaft 131 Bürgerhaushalt: Bürgerhaushalte sind ein Beteiligungsinstrument, das erstmalig in den 1990er Jahren in einigen Gemeinden genutzt wurde. Im Kern geht es beim Bürgerhaushalt darum, dass Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung über den Einsatz öffentlicher Mittel beteiligt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Verantwortungsgrade in der Beteiligung: • Informieren: Hier werden in besonderer Form die Information und Erklärung des Haushalts sichergestellt und möglichst viele Kanäle zur Information und Diskussion genutzt. • Beteiligen: Hier können die Bürgerinnen und Bürger bestimmte Entscheidungen mittreffen. • Budgetverantwortung: In diesen Fällen werden bestimmte Haushaltstitel direkt von Bürgerinnen und Bürgern verwaltet. Zum Beispiel wird die Mittelverteilung an die Stadtsportvereine delegiert. Gerade bei Bürgerhaushalten bleibt allerdings neben den durchaus positiven Resultaten kritisch im Einzelfall zu prüfen, inwieweit nicht die Legitimation gewählter Räte untergraben wird. Insofern handelt es sich nur um ein in sehr engen Grenzen einzusetzendes Beteiligungsverfahren. Weiterführende Literatur: Bogumil/Holtkamp(2002)/ www.buergerhaushalte.de Mediationsverfahren: Mediationsverfahren sind ein zu Gerichtsverfahren und Schlichtung alternatives Konfliktklärungsinstrument. In einer Mediation können • Konfliktparteien selbstverantwortlich und freiwillig • zukunftsorientierte Lösungen für ihren Konflikt • mit Hilfe eines allparteilichen Mediators • in einem festgelegten Verfahren erarbeiten. Die Mediation ist ein Verfahren, das sowohl die Sachfragen konsensual klären als auch dazu beitragen will, dass die Konfliktparteien zu einer friedlichen Zusammenarbeit zurückfinden. Mediationsverfahren setzen durch ihre Vorstellung mündiger, selbstverantwortlicher Konfliktbeteiligter an einem demokratischen Bürgerverständnis an. Weiterführende Literatur: Haft/von Schlieffen(2009) 132 Zukunftswerkstatt und Perspektivenwerkstatt: Zukunftswerkstätten und Perspektivenwerkstätten sind Beteiligungsverfahren, bei denen Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden, als Betroffene sich aktiv an der Lösungssuche und der Realisierung der Lösung zu beteiligen. Gemeinsam ist Zukunfts- und Perspektivenwerkstätten, dass sie in Form moderierter Workshops stattfinden. Bei der Zukunftswerkstatt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch einen dreistufigen dynamischen Prozess geleitet: eine Kritikphase(„Nichts verbindet mehr, als motzen zu dürfen und den Frust ablassen zu könnnen“), eine Phantasie- oder Utopiephase, in der auf kreative Weise Ideen für das Thema gesammelt werden, und schließlich eine Realisierungsphase, in der Projekte und Instrumente entwickelt werden, mit denen die Phantasie Wirklichkeit werden kann. Gerade in der Stadtteilarbeit sind Zukunfts- und Perspektivenwerkstätten bereits sehr erfolgreich eingesetzt worden. Weiterführende Literatur: Dauscher(2006)/ Holtkamp/Bogumil(2002)/ FES(2010: 60; 68) Wegweiser Bürgergesellschaft: www.buergergesellschaft.de/index.php?id=106199 Demokratie mit neuen Medien: Spätestens mit den Begriffen e-democracy und e-government haben auch die neuen Medien Eingang in Staat und Demokratie gefunden. Ein Beispiel für eine neue demokratische Beratungskultur mit Hilfe des Internets war der Leitantrag„Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität in der digitalen Gesellschaft“, der auf dem ordentlichen Bundesparteitag der SPD 2011 in Berlin verabschiedet wurde. Der Leitantrag wurde im Vorfeld des Parteitags mit Hilfe der Internet-Plattform www.adhocracy.de beraten und erstellt. Der Leitantrag ist allerdings nicht nur selbst mit Bürgerbeteiligung entstanden, sondern macht sie auch zum Thema: Er macht deutlich, dass eine digitale Spaltung überwunden werden muss, will man in neuen Zeiten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität umsetzen. Weiterführende Literatur: www.adhocracy.de 133 Dritte Sphäre: der Markt 6. WIRTSCHAFTSDEMOKRATIE, STAAT UND BÜRGERGESELLSCHAFT Bis hierhin wurde vor allem das Verhältnis von demokratischem Staat und solidarischer wie auch deliberativer Bürgergesellschaft thematisiert. Aber natürlich gilt es, die Marktwirtschaft als dritte große gesellschaftliche Sphäre nicht zu vernachlässigen. „Auch wer den Markt zu Recht kritisiert, darf nicht vergessen: Er kann Konsumwünsche und Produktionsentscheidungen besser koordinieren als Hierarchien. Er kann Produktion und Innovation durch Wettbewerb besser und rascher voranbringen, als der Staat es könnte. Aber er hat eben auch bedeutende Schwächen. […] Er bedarf der Rahmensetzung, der Kontrolle, der Ergänzung, der Anleitung. Er ist, richtig eingesetzt, ein gutes Instrument. Aber er darf nie die Instanz sein, die der Gesellschaft die Ziele setzt. Und genau das ist heute eine der großen Gefahren.“(Gabriel 2008: 112) Demokratischer Staat rektiv unterstü kt als Kor nd w er ir t und sich t und ko beg h re w n i z rtsch tzt durc Bürger u beteiligt fördert ordiniert tabilität S aftliche Kern: Grundwerte Grundrechte Solidarische Bürgergesellschaft fördert und beteiligt sich unterstützt Koordinierte Marktwirtschaft Abb. 32: Normatives Verständnis von Staat, Bürgergesellschaft und Markt aus Sicht Sozialer Demokratie 134 Das Verhältnis von demokratischem Staat und koordinierter Marktwirtschaft aus Sicht Sozialer Demokratie ist bereits im Lesebuch 2, Wirtschaft und Soziale Demokratie, beschrieben worden. Insofern soll an dieser Stelle vor allem das spezifische Verhältnis von demokratischem Staat, solidarischer Bürgergesellschaft und koordinierter Marktwirtschaft beleuchtet werden. Drei Aspekte spielen dabei eine Rolle: • Inwieweit bringen sich Unternehmen als Akteure in die Bürgergesellschaft ein und wie ist das Engagement aus Sicht Sozialer Demokratie zu bewerten? Dabei sind vor allem die Konzepte der so genannten Corporate Social Responsibility(CSR) und der Corporate Citizenship(CC) kritisch zu betrachten. • Wie kann das Verhältnis von demokratischem Staat und koordinierter Marktwirtschaft so gestaltet werden, dass es dem Ideal einer Wirtschaftsdemokratie gerecht wird? • Welche Beiträge der Engagementpolitik können das normativ entwickelte Verständnis im Zusammenspiel der drei Sphären unterstützen und fördern? Zum Weiterlesen: Lesebuch 2: Wirtschaft und Soziale Demokratie(2009), Kapitel 3. Drei Aspekte 6.1. Unternehmen als Akteure der Bürgergesellschaft Gerade im letzten Jahrzehnt ist die Rolle von Unternehmen als Akteuren der Bürgergesellschaft stärker in die wissenschaftliche und unternehmenspolitische Diskussion gekommen. Gefördert wurde diese Diskussion durch den Bezug auf amerikanische Konzepte, die sich vor allem an den Begriffen„Corporate Social Responsibility“(CSR) und„Corporate Citizenship“(CC) festmachen lassen. Unter Corporate Social Responsibility(CSR) wird die Selbstverpflichtung von Unternehmen verstanden, sich an ethische, soziale und ökologische Standards zu halten. Gerade im liberalen amerikanischen Markt, der lediglich schwach koordiniert und staatlich reguliert ist, haben diese Selbstverpflichtungen einen höheren Stellenwert. Unternehmen als Akteure Corporate Social Responsibility 135 Corporate Citizenship(CC) Deutsches Modell CSR passt nur eingeschränkt Unternehmen als Bürger: problematisch Mit Corporate Citizenship(CC) werden Unternehmen als Akteure und Beteiligte an der Bürgergesellschaft angesprochen. Hier ist also die Frage, wie sich Unternehmen selbst als„bürgerschaftlich Engagierte“ einbringen. Beide Begriffe sind nicht bruchlos auf die bundesdeutsche Situation zu übertragen. Sie beziehen sich auch nicht direkt auf das in diesem Buch entwickelte Verständnis von Bürgergesellschaft. In Deutschland hatte sich vor allem mit der Verfassung der Weimarer Republik 1919 ein Modell sozialstaatlich flankierter Marktwirtschaft etabliert, in dem zumindest in einem gewissen Umfang ein Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeit angestrebt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Nazidiktatur wurde dieses Modell in mehreren Entwicklungsschritten weiterentwickelt. Es zeichnet sich dadurch aus, dass • der Staat die arbeits-, sozial und umweltrechtlichen Standards definiert, ein Verhandlungsmodell für Tarifpartner und Betriebspartner festlegt und zugleich die Sozialversicherungen als Solidarsysteme normiert und garantiert; • die Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften garantiert wird; • auf der betrieblichen Ebene mit der Betriebspartnerschaft ein Verhandlungsmodell geschaffen wurde, das auch hier den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern als Ziel setzt. Insofern passt der Begriff der„Corporate Social Responsibility“ auf das in Deutschland entwickelte Modell nur eingeschränkt. Die Aspekte sozialer, partizipativer und ökologischer Standards werden in Deutschland und zunehmend auch in Europa durch staatliche Regelungen festgeschrieben. Dennoch kann daraus nicht geschlossen werden, dass damit die(freiwillige) Vereinbarung und Selbstverpflichtung nicht möglich seien, wie es wohl vielfach befürchtet wird (vgl. z. B. Backhaus-Maul/Braun 2010: 308). Freiwillige, über gesetzliche Standards hinausgehende soziale, ökologische und partizipative Selbstverpflichtungen sind durchaus erlaubt. Die Corporate Citizenship setzt darauf, Unternehmen im übertragenen Sinne selbst als Akteure(„Bürger“) zu verstehen und ihr Engagement entsprechend analog zu bewerten. Diese Idee hat durchaus den Vorteil, dass Unternehmen 136 auf moralischer Ebene an ihre gesellschaftliche Verantwortung erinnert werden können. Trotz dieses Vorteils bleibt der Vergleich von Unternehmen und „Bürgern“ mit Vorsicht zu genießen, da Unternehmen als Organisationen mit wirtschaftlichen Interessen deutlich andere Ziele verfolgen, als Bürgerinnen und Bürger es tun, wenn sie sich bürgerschaftlich engagieren. Im Übrigen ist das keineswegs eine moralische Frage: Unternehmen werden in der Regel zu dem Zweck gegründet, Gewinne zu erwirtschaften. Dennoch lässt dieser Umstand deutlich daran zweifeln, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in einer Art gemeinsamer„Bürgerschaft“ zu identifizieren. Das schließt durchaus nicht aus, sie als Akteure im dritten Sektor zu betrachten und Engagement zu würdigen. Insofern beeindrucken die„Engagementzahlen“ der deutschen Unternehmen durchaus: 96% der Unternehmen sind demnach gesellschaftlich engagiert(Backhaus-Maul/Braun 2010: 312) – 83,4% davon engagieren sich mit Geldspenden, 59,7% mit Sachspenden(ebd.: 312 f.). Fast drei Viertel davon sind regional oder kommunal orientiert. Ein Großteil der Unternehmen gibt an, dass ihr Engagement nicht Teil einer übergeordneten Unternehmensstrategie sei(ebd.: 315). Backhaus-Maul und Braun fassen die Ergebnisse ihrer Studie wie folgt zusammen: „Bilanziert man die Ergebnisse, dann kann man sagen, dass das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen in Deutschland selten in eine übergeordnete Konzeption und Strategie von Unternehmen eingebettet ist, überwiegend spontan, zufällig und unkoordiniert erfolgt[...]. Neben dem Sponsoring als einem weit verbreiteten, strategisch ausgerichteten kommunikationspolitischen Instrument im Marketing-Mix von Unternehmen scheint das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen in erster Linie die Züge eines philanthropischen Handelns zu tragen und als eine freiwillige Selbstverpflichtung verstanden zu werden“ (Backhaus-Maul/Braun 2010a: 315). Diese Zahlen haben insofern eine begrenzte Aussagekraft, als sie auf einer Befragung der Unternehmen basieren, also verdeckte unternehmensstrategische Überlegungen gegebenenfalls nicht abbilden. „Engagementzahlen“ der deutschen Unternehmen 137 Zwei strategische Ansatzpunkte Den Interessenausgleich organisieren! 6.2. WIRTSCHAFTSDEMOKRATIE ALS MODELL Die Selbstverpflichtung von Unternehmen auf bestimmte ethische und ökologische Standards ist regelmäßig ein Thema in der politischen Diskussion – 2011 beispielsweise bei der Frage, ob es eine gesetzliche Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte in Unternehmen geben solle oder eine Selbstverpflichtung ausreiche. Aus Sicht Sozialer Demokratie ist es im Sinne einer Wirtschaftsdemokratie sicherlich begrüßenswert, wenn sich Unternehmen auf bestimmte Standards verpflichten, zugleich müssen aber weiter gehende Fragen gestellt werden. Mit der Vorstellung einer Wirtschaftsdemokratie verbinden sich aus Sicht Sozialer Demokratie zwei wesentliche strategische Ansatzpunkte: die Wirtschaft durch Mitbestimmung und alternative Wirtschaftsformen zu demokratisieren einerseits und andererseits eine Wirtschaftspolitik zu betreiben, die allen Menschen eine Daseinsvorsorge ermöglicht. Für die Demokratisierung stellt sich die Frage, inwieweit alle Menschen in einem Unternehmen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wie also die Bürgerrechte auch in den Organisationen der Marktwirtschaft umgesetzt werden. Im Unternehmenskontext mit asymmetrischen Machtverhältnissen muss es dabei vor allem um die Frage gehen, wie der Interessenausgleich organisiert und in Entscheidungswege umgesetzt wird. Die deutsche Form der Wirtschaftsdemokratie wird in der Regel als ein Sonderweg beschrieben, dem zumeist eine hohe Stabilität attestiert wird. Im Folgenden soll daher in aller Kürze die Entwicklung dieses besonderen Modells dargestellt werden. Dabei zeigt sich, dass sich für die Wirtschaftsdemokratie der Zukunft neue Herausforderungen stellen werden, die auch eine Fortentwicklung des Modells nahelegen. Die wirtschaftspolitische Strategie setzt an der Erfahrung an, dass Marktwirtschaft einer Einbettung und Koordination durch den Staat bedarf, um die gesellschaftlichen Bedarfe aller Menschen zu berücksichtigen(vgl. dazu das Lesebuch 2, Wirtschaft und Soziale Demokratie). 138 Die Entstehung der Wirtschaftsdemokratie am Beginn des 20. Jahrhunderts Das Entstehen einer Wirtschaftsdemokratie war in Deutschland mit zwei wesentlichen Entwicklungen verbunden. Eine Voraussetzung war zunächst die Demokratisierung des Staates selbst durch die Weimarer Verfassung. Eine andere Bedingung war die Entwicklung einer Aufgabenteilung innerhalb der Arbeiter/ -innen-Bewegung zwischen Sozialdemokratie und Gewerkschaften. Während die Sozialdemokratie sich als Partei in den staatlichen Willensbildungsprozess einbrachte, waren die Gewerkschaften auf der bürgergesellschaftlichen Ebene innerhalb der Wirtschaftsdemokratie aktiv. Allerdings schloss das explizit nicht den gesamtgesellschaftlichen Anspruch beider Organisationen aus – hier entwickelte sich durchaus kontrovers eine Form solidarischer Diskussion auf Augenhöhe. Die Arbeiterbildungsvereine, die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften hatten sich zunächst gegen den heftigen Widerstand des Staates gebildet. Mit der Weimarer Verfassung war es 1919 dann gelungen, den Staat in eine Demokratie mit stärkerer sozialdemokratischer Prägung zu wandeln. Jenseits aller Skepsis – auch innerhalb der Arbeiter/-innen-Bewegung – war damit prinzipiell der Wechsel von einem monarchischen und repressiven Staat hin zu einer repräsentativen Demokratie gelungen. Bereits im Juli 1919 forderte der Gründungskongress des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes eine wirtschaftsdemokratische Grundstruktur, die sowohl auf einer Gemeinwirtschaft beruhe als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber den Betriebsleitungen eine demokratische Teilhabe verspreche(vgl. Schneider 1989: 428–431). Fritz Naphtali, der im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes 1928 das Buch Wirtschaftsdemokratie: ihr Wesen, Weg und Ziel herausgab, das die Debatte über Wirtschaftsdemokratie lange Zeit prägen sollte, schlussfolgerte 1929: „In der Periode, als der Kapitalismus noch völlig frei war, schien keine andere Alternative für den unorganisierten Kapitalismus denkbar zu sein als die sozialistische Organisation der Wirtschaft im Ganzen[...]. Dann stellte sich allmählich heraus, dass die Struktur des Kapitalismus selbst veränderlich ist und dass der Kapitalismus, bevor er gebrochen wird, auch gebogen werden kann.“ (Naphtali 1928, zit. nach Euchner 2005: 305) Wesentliche Entwicklungen: Demokratisierung und Aufgabenteilung SPD/Gewerkschaften 1919: Abschied von der Monarchie 139 „Mannheimer Abkommen“ Es hatte sich bis 1928 bereits gezeigt, dass der Staat(zumindest zeitweise) eine zentrale Rolle in der Zähmung und demokratischen Strukturierung des Kapitalismus übernehmen konnte. Die Arbeit der Gewerkschaften und Betriebsräte war aber keinesfalls überflüssig geworden. Genau diese neue Ausgangssituation zwischen Marktwirtschaft und Staat beschreibt Naphtali. Die Aufgabenteilung, die zwischen SPD und Gewerkschaften in dieser neuen Ausgangssituation entstand, wurde bereits 1906 im„Mannheimer Abkommen“ deutlich: „Die Gewerkschaften sind unumgänglich notwendig für die Hebung der Klassenlage der Arbeiter innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft. Dieselben stehen an Wichtigkeit hinter der sozialdemokratischen Partei nicht zurück, die den Kampf für die Hebung der Arbeiterklasse und ihre Gleichberechtigung mit den anderen Klassen der Gesellschaft auf politischem Gebiet zu führen hat[...]. Beide Organisationen sind also in ihren Kämpfen auf gegenseitige Verständigung und Zusammenwirken angewiesen.“(zit. nach Schneider 1989: 418) Damit fiel letztendlich die Entscheidung für zwei unabhängige und eigenständige Bestandteile der Arbeiter/-innen-Bewegung, die gegenseitig auf Kooperation angewiesen sind. Dies spiegelt sich auch in der Aufgabenteilung zwischen Staat einerseits und den Regelungen der betrieblichen wie unternehmerischen Mitbestimmung und Tarifautonomie andererseits wider. Folgerichtig ist heute auch der Deutsche Gewerkschaftsbund ein eigenständiger politischer Akteur und setzt sich für eigene Positionen ein. Das wirtschaftsdemokratische Konzept, das die Autoren unter Leitung von Fritz Naphtali 1928 entwickelten, entfaltete Wirkung für die Grundstruktur der Bundesrepublik. „Wirtschaftsdemokratie“ nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gründungsphase Gerade in der Zeit zwischen der Kapitulation 1945 und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlebte die Diskussion über„Wirtschaftsdemokratie“ eine Blüte. Dies war sicherlich auch auf die besondere Situation nach dem Krieg zurückzuführen. 140 Die Zeit direkt nach dem Zweiten Weltkrieg wird häufig als„Stunde null“ bezeichnet. Natürlich hat diese Sichtweise nur sehr begrenzt etwas mit der Realität zu tun. In vielen Bereichen gab es eher Kontinuität als einen Neuanfang – so waren durchaus nicht alle Produktionsanlagen und wirtschaftlichen Strukturen zerstört (vgl. dazu Hoffmann 2000: 372). Für die Arbeiter/-innen-Bewegung und die Mitbestimmung hingegen kann man durchaus von einer Stunde null sprechen. Der Soziologe Jürgen Hoffmann führt etwa aus: Die„Organisationen waren zerschlagen, die Arbeiter/-innen vereinzelt, manche vom NS-Regime korrumpiert, zumindest aber die meisten der Organisation entfremdet, wenn sie überhaupt je die Gelegenheit gehabt hatten, Organisationen der Arbeiter/-innen-Bewegung kennenzulernen“(Hoffmann 2000: 372). Auch hohe Arbeitslosigkeit und ein zersplitterter, nicht koordinierter Arbeitsmarkt waren für diese Situation kennzeichnend. In der Phase zwischen Kriegsende und der Währungsreform von 1948 kam es dann zu einem wichtigen Wirtschaftsaufschwung: Die Betriebe wurden von den Arbeitnehmern vielfach in Eigenregie wieder aufgebaut. Die Produktion wurde wieder in Gang gesetzt: „Die Betriebsräte schalteten sich aktiv in die Entnazifizierung der Betriebe, insbesondere ihrer Leitungsorgane, ein.[...] Sie organisierten und improvisierten in den teilweise stark zerstörten Betrieben das Nötige, damit die Produktion anlaufen konnte. Soweit es sich um die Produktion von Lebensmitteln und Konsumgütern handelte, sorgten Betriebsräte für die Verteilung an Belegschaftsmitglieder.[...] Auf kommunaler Ebene beteiligten sich die Betriebsräte an der Versorgung der Bevölkerung mit dem Nötigsten an Lebensmitteln, Kleidung und Brennstoffen etc.“(Wassermann 2002: 28). Hier setzte sich – trotz fehlender gesetzlicher Regelungen und zerstörter Infrastruktur – die Betriebsrätekultur fort. Aber die fehlende Infrastruktur(Transportwege), das Fehlen einer allgemeingültigen Währung, das Fehlen stabiler politischer und ökonomischer Rahmenbedingungen verhinderten einen nachhaltigen Aufschwung. Gerade in den ersten Jahren bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes waren sozialistische Konzepte mit ausgeprägten wirtschaftsdemokratischen Zügen in „Stunde null“? Ab 1948: Aufschwung Betriebsrätekultur setzt sich fort 141 1946: Grundsatzrede Agartz Bestandteile einer Wirtschaftsdemokratie 142 der politischen Diskussion durchaus stark vertreten. Für die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften erlangte dabei Viktor Agartz eine besondere Bedeutung. In einer Grundsatzrede legte er auf dem SPD-Parteitag 1946 in Hannover die Eckpfeiler seiner wirtschaftsdemokratischen Vorstellung dar. Dabei war die gemeinsame gesellschaftliche Kraftanstrengung des Wiederaufbaus für ihn der Anlass, auch die Frage nach gerechter Verteilung und demokratischer Wirtschaftsform(wieder) zu stellen. „Jeder Deutsche ist sich bewusst, dass die Beseitigung des heutigen Trümmerfeldes nur die Arbeit aller sein kann.[...] Die Bereinigung der sozialen Frage ist nicht etwa dadurch bedeutungslos geworden, dass die jetzige Not allgemein ist, großer Besitz im Kriege vernichtet und die Einkommen-Pyramide flacher geworden ist. Sicherlich ist die Not größer geworden und auf weitere Teile des Volkes ausgedehnt. An dieser Art Gleichheit aber liegt der Sozialdemokratie nichts.“ Die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit„will[...] die Gegensätzlichkeit der Klassen durch eine gerechte soziale und wirtschaftliche Verfassung beseitigen“ (Agartz 1946: 50). Die Verbindung von gemeinsamem wirtschaftlichem Wiederaufbau und der Frage nach gerechter Verteilung und Wirtschaftsdemokratie geht in der Arbeiter/ -innen-Bewegung im Folgenden nicht verloren. Dies zeigen auch die Massendemonstrationen und der Kampf um betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung in den 1950er Jahren. Bestandteile einer Wirtschaftsdemokratie waren für Agartz u. a.: • die Verhinderung von privater Macht über Monopolunternehmen, stattdessen staatliche Planung und Staat als„Hauptregulator“ • die Orientierung staatlicher Planung zunächst an den Grundbedürfnissen der Menschen • die Besetzung von Kammern (Handwerk, Handel, LandwirtDGB:„Vorschläge zur Neuordnung der deutschen Wirtschaft“(1950) • Unternehmen über 300 Mitarbeiter und über 3 Millionen DM Geldkapital sollten eine paritätische Besetzung der Kontrollgremien haben; • Aufbau von paritätisch besetzten Industrie-, Handels-, Landwirtschafts- und Handwerkskammern; • Betriebsräte als Organe der Gewerkschaften; • Einrichtung eines„Bundeswirtschaftsrats“; • Sozialisierung von Schlüsselindustrien(Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie, Energiewirtschaft, Verkehrseinrichtungen und Kreditinstituten). (nach Wassermann 2002: 29 f.) schaft etc.) durch Unternehmen und Arbeitende und damit eine demokratische Selbstverwaltung • die Beratung der staatlichen Wirtschaftspolitik durch die demokratischen Selbstverwaltungsorgane der Kammern • die Förderung von öffentlichen Unternehmungen mit dezentraler Struktur • die Förderung von„freien gemeinnützigen Wirtschaftsgemeinschaften“ • die„demokratische Mitwirkung“ an betrieblichen und unternehmerischen Fragen in allen Unternehmen • Übernahme von Schlüsselindustrien(Grundstoffindustrien, Versorgungswirtschaft) in öffentliche Verantwortung • Förderung von Genossenschaften im Bereich des Handwerks(vgl. Agartz 1946: 60–70 sowie Bispinck/Schulten/Raane 2008: 117–125) Die Forderungen Agartz‘ flossen auch in die Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur„Neuordnung der deutschen Wirtschaft“ von 1950 ein. Das Grundgesetz berücksichtigt die wirtschaftsdemokratischen Vorstellungen der SPD und des Deutschen Gewerkschaftsbunds nur in sehr geringem Maß. In Hessen wurde eine gesetzliche Regelung, die den Betriebsräten eine Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen zugestand, von den Alliierten nicht genehmigt. Vor allem die USA verhinderten Regelungen zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Fragen. Eine Ausnahme stellt die Montanmitbestimmung dar. Die Briten, nach dem Krieg von Labour regiert, setzten sich in diesem Punkt gegen die Amerikaner durch. 1952 wurde dann infolge des Drucks von Arbeiterinnen und Arbeitern und der Gewerkschaften die betriebliche Mitbestimmung von der Regierung Adenauer in das Betriebsverfassungsgesetz gefasst. Allerdings blieben die Regelungen hinter denen des Betriebsrätegesetzes aus der Weimarer Republik und auch hinter den Forderungen der Gewerkschaften und der SPD zurück. Es gab in der Nachkriegszeit zudem gerade in den industriellen Zentren des Ruhrgebiets das Bemühen – etwa durch den 1949 gegründeten Deutschen Gewerkschaftsbund –,„Schlüsselindustrien“ zu sozialisieren, was allerdings aus mehreren Gründen zum Scheitern verurteilt war: Sowohl die hohe Arbeitslosigkeit und die zersplitterte Arbeitnehmerschaft als auch – vor allem – der Widerstand der USA verhinderten einen solchen Schritt. Alliierte üben Einfluss aus 1952: Betriebsverfassungsgesetz Idee Sozialisierung: scheitert 143 SPD:„Wirtschaftspolitik“(1952) „Die Sozialdemokratische Partei Deutschland erstrebt mit ihrer Wirtschaftspolitik • die Gleichheit wirtschaftlicher Startbedingungen, • die Sicherung des Arbeitsplatzes, • die Überwindung jeglicher Ausbeutung, • die Steigerung des Sozialprodukts, • die gerechte Verteilung des volkswirtschaftlichen Ertrages. Damit soll erreicht werden: die Sicherung eines erhöhten Lebensstandards und die wirtschaftliche Befreiung der Persönlichkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es • einer aktiven, auf Produktivitätssteigerung und Vollbeschäftigung gerichteten Wirtschaftspolitik, • einer Neuordnung des Wirtschaftsablaufs durch Verbindung von volkswirtschaftlicher Planung und einzelwirtschaftlichem Wettbewerb; • einer Einkommenspolitik zugunsten der wirtschaftlich Schwachen, • der Überführung der Grundstoffwirtschaft in Gemeineigentum, • des Mitbestimmungsrechts der Arbeitnehmer, • der Bekämpfung des unkontrollierten Einflusses von Interessengruppen auf die Wirtschaftspolitik. [...] Die Wirtschaftspolitik des freiheitlichen Sozialismus dient allen, die vom Ertrage ihrer Arbeit leben, und allen, die in der heutigen Gesellschaft die Schwächeren sind.“ (Aktionsprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, beschlossen auf dem Parteitag in Dortmund 1952 und erweitert auf dem Parteitag in Berlin 1954, zit. nach Dowe/ Klotzbach 2004: 294) 1959: Godesberger Programm Mit dem Godesberger Programm der SPD von 1959 wurde dann – neben vielen fortbestehenden Forderungen – die Rolle des Staates gegenüber der Wirtschaft in eine griffige Formel gebracht:„Wettbewerb soweit wie möglich – Planung soweit wie nötig!“(Dowe/Klotzbach 2004: 332) Diese Formulierung baut auf der Erkenntnis auf, dass der demokratische Staat als aktiver und lenkender Akteur über Steuer- und Fiskalpolitik, aber auch als öffentlicher Auftraggeber in den Markt eingreifen und ihn indirekt steuern kann. 144 Mit der Regierungsübernahme Willy Brandts wurden dann weitere wesentliche Bausteine für eine Wirtschaftsdemokratie umgesetzt – u. a. durch eine keynesianische Wirtschaftspolitik und die Ausweitung betrieblicher Mitbestimmung (vgl. Lesebuch 2, Wirtschaft und Soziale Demokratie). „Träger der Zivilgesellschaft sind auch Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Sozial- und Umweltverbände. Sie sind unsere Partner auf dem Weg zu einer humanen, zukunftsfähigen Gesellschaft.“ (Hamburger Programm 2007: 31) Regierung Brandt: Ausbau der Wirtschaftsdemokratie 6.3. Wirtschaftsdemokratie – eine unvollendete Aufgabe Finanzmarktkrisen, drohende Staatspleiten, Rettungsschirme, prekäre Arbeitsbedingungen, Verhinderung von Betriebsratsarbeit – dies sind nur einige der Schlagzeilen, die uns in den letzten Jahren begleitet haben. Sie alle sind Hinweise darauf, dass„Wirtschaftsdemokratie“ im Sinne eines guten Zusammenspiels von demokratischem Staat und koordinierter Marktwirtschaft nicht erreicht ist, sondern(neue) Herausforderungen zu bewältigen sind. Die Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt so dreierlei: Einerseits besteht eine Notwendigkeit, die finanzielle Ausstattung von Staaten so neu auszugestalten, dass sie ihre Aufgaben verlässlich und verantwortlich ausführen können. Sie müssen als handlungsfähige Staaten in einer ebenso handlungsfähigen Staatengemeinschaft gesichert werden. Andererseits muss das Primat der Politik auch gegenüber internationalen Märkten wiederhergestellt werden. Dazu werden etwa neue Formen der Regulierung der Finanzmärkte notwendig sein. Schließlich wird die Förderung alternativer Wirtschaftsformen und-märkte(z. B. Genossenschaften, Umwelttechnologie) wesentlich sein müssen. Eine nachhaltige und regulierende Wirtschaftspolitik bleibt also zwingende Voraussetzung und zugleich Bestandteil einer Wirtschaftsdemokratie(vgl. Lesebuch 2, Wirtschaft und Soziale Demokratie). Ständige und neue Herausforderungen 145 Die Demokratisierung der bestehenden Wirtschaftsstrukturen bleibt ein Kernbestandteil für eine zu erkämpfende Wirtschaftsdemokratie. Dabei trifft man auf die Herausforderung, dass der Staat seinerseits nicht einfach Regelungen vorgeben kann, sondern sich mit den Interessenverbänden beraten und mit ihnen verhandeln muss. Dass sich die Interessengruppen durchaus auf den Weg machen, diesen politikberatenden Diskurs zu führen, zeigt das folgende Praxisbeispiel. Praxisbeispiel„Wirtschaftsdemokratie und Förderung von Betriebs- und Sozialpartnerschaft“ von Dr. Constantin Olbrisch, Leiter des Zentrums für Betriebs- und Sozialpartnerschaft Das Betriebsratsmandat ist ein Ehrenamt und auch die Mitarbeit in Gewerkschaft und Arbeitgeberverband sind freiwilliges bürgerschaftliches Engagement: Das Engagement in Betriebsrat und Aufsichtsrat, Arbeitgeberverband und Gewerkschaft selbst soll am Allgemeinwohl orientiert und freiwillig sein – es ist ein wesentlicher Bestandteil des Interessenausgleichs in der Wirtschaftsdemokratie. Die Ämter selbst sind in der Regel mit Aufwandsentschädigungen oder Lohnfortzahlung verbunden, sind also nicht im klassischen Sinne entgeltliche Tätigkeiten. Mit der spezifischen Form von Tarifautonomie und betrieblicher wie unternehmerischer Mitbestimmung hat sich diesbezüglich in Deutschland ein besonderes System entwickelt. Seine gesetzliche Flankierung und seine Ausgestaltung von Betriebs- und Sozialpartnern sind ein eigenständiges Feld der Engagementpolitik. Im Folgenden soll das Projekt„Runder Tisch Betriebs- und Sozialpartnerschaft“ vorgestellt werden. Der Runde Tisch ist ein Projekt des Zentrums für Betriebsund Sozialpartnerschaft an der HUMBOLDT-VIADRINA School of Governance. Er setzt sich aus den Interessenvertreterinnen und-vertretern aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Betriebsräten und Aufsichtsräten großer deutscher Unternehmen zusammen. In einem moderierten Arbeitsprozess entstehen zurzeit Empfehlungen, wie sich die Betriebs- und Sozialpartnerschaft in Zukunft weiterentwickeln sollte. Mit dem„Runden Tisch Mitbestimmung“ ist ein Dialog zwischen Akteuren aus der Betriebs- und Sozialpartnerschaft zu aktuellen 146 Themen der Mitbestimmung institutionalisiert worden. In diesem Dialog sollen konsensfähige Standards für konstruktive und gewinnbringende Betriebspartnerschaften sowie faire und stabile Sozialpartnerschaften entwickelt werden. In einem ersten Schritt hat der„Runde Tisch Betriebs- und Sozialpartnerschaft“ einen Konsens von ca. 40 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern aus deutschen Großunternehmen und mittelständischen Betrieben in der Frage der grundsätzlichen Bewertung von betriebsrätlichem Engagement und Betriebspartnerschaft erzielt. Der Konsens ist in den Berliner Thesen zur Betriebspartnerschaft festgehalten. Im Folgenden werden die„Berliner Thesen zur Betriebspartnerschaft“ wiedergegeben, wie sie von den Verhandlungspartnern erarbeitet worden sind. Da es sich um einen Entwicklungsprozess handelt, können die weiteren und künftigen Ergebnisse auf der Website nachgelesen werden: http://www.humboldtviadrina.org/forschung/aktuelle-forschungsbereiche/zentrum-fuer-betriebsund-sozialpartnerschaft/. Berliner Thesen zur Betriebspartnerschaft Aufruf zu einer neuen, kooperativen Betriebspartnerschaft Die Unterzeichner der Berliner Thesen sind Unternehmen sowie Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter aus ca. 30 deutschen Unternehmen, vom Kleinbetrieb bis zum Großunternehmen. Die Berliner Thesen sind Ergebnis der Arbeit des Runden Tisches zum Thema Betriebspartnerschaft im Zentrum für Betriebs- und Sozialpartnerschaft der HUMBOLDTVIADRINA School of Governance. In diesem Rahmen haben wir, die Teilnehmer des Runden Tisches, uns mit der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebervertretern in Praxis und Alltag der Unternehmen beschäftigt. Mit den hier vorgelegten Berliner Thesen wollen wir die Diskussion über einen neuen Typus der Kooperation in den Unternehmen anstoßen. Ein neuer Konsens. Nächstes Jahr feiert das Betriebsverfassungsgesetz seinen 60. Geburtstag. Noch nie war es so unumstritten wie heute. Spätestens die letzte Krise hat gezeigt, wie erfolgreich das deutsche Modell der Betriebspartnerschaft sein kann. Richtig gelebt kann aus der Betriebspartnerschaft ein echter Standortvorteil für Unternehmen in Deutschland werden. 147 Neue Zeiten. Wir stellen fest, dass das Betriebsverfassungsgesetz eine hervorragende Basis der Zusammenarbeit in den Unternehmen ist. Dennoch reicht dies nicht mehr aus. Denn die enormen Veränderungen, denen sich Unternehmen im Angesicht des globalen Wettbewerbs und des demographischen Wandels stellen müssen, erfordern flexiblere und schnellere Formen der Zusammenarbeit. Wir sehen daher die Notwendigkeit, zu einer veränderten Form der betrieblichen Kooperation zu kommen: zur konstruktiven Betriebspartnerschaft. Neue Chancen. Die konstruktive Betriebspartnerschaft kann zu einem echten Wettbewerbsvorteil werden: Unternehmen sind flexibler, können Veränderungen schneller vornehmen und sich so den Markterfordernissen anpassen. Insbesondere können diese Unternehmen durch rasche strukturelle Anpassungen Innovationsvorsprünge schaffen, z. B. bei Einführung neuer Arbeitszeitmodelle. Doch trotz einiger guter Beispiele in der deutschen Wirtschaft sehen wir, dass diese Form der konstruktiven Betriebspartnerschaft aktuell nur von wenigen Unternehmen angewandt wird. Vergebenes Potenzial. Wir halten diesen Umstand für eine verschenkte Chance. Verschließen sich Unternehmen diesem tiefgreifenden Wandel, sind Wettbewerbsnachteile und ungenutzte Innovationspotenziale die Folgen. Der soziale Kompromiss in den Unternehmen muss neu und auf andere Art und Weise ausgehandelt werden. Daher haben wir in sechs Berliner Thesen unsere Erfahrungen und Bewertungen einer konstruktiven Betriebspartnerschaft zusammengefasst. These 1: Eine konstruktive Betriebspartnerschaft führt zu einer dauerhaften Konfliktlösung und somit Steigerung der Effektivität. Sie ist ein Beitrag zu Nachhaltigkeit und bedeutet einen wirtschaftlichen Mehrwert für ein Unternehmen. These 2: Eine konstruktive Betriebspartnerschaft bedeutet Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer und bringt durch sozialen Ausgleich deutliche Vorteile für die Belegschaft mit sich. These 3: Eine konstruktive Betriebspartnerschaft stärkt die Demokratie durch erkennbare Beteiligungsrechte und fördert durch den Konsens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Stabilität in der Gesellschaft. These 4: Eine konstruktive Betriebspartnerschaft ist Führungsaufgabe und unternehmerische Langfriststrategie. Sie wirkt sich somit auf die Glaubwürdigkeit der an das Unternehmen gestellten ethischen Ansprüche aus. These 5: Eine konstruktive Betriebspartnerschaft erfordert eine kooperative Führungskultur. These 6: Eine konstruktive Betriebspartnerschaft setzt eine wertschätzende Haltung, verlässliche Beziehungen und Rechtssicherheit der beteiligten Akteure voraus. 148 Unser Appell. Wir appellieren daher an Arbeitnehmervertreter und Arbeitgebervertreter, sich diesem Kulturwandel in den Unternehmen zu stellen. Es geht bei der konstruktiven Betriebspartnerschaft nicht darum, die Interessengegensätze unter den Teppich zu kehren, sondern die sozialen Kompromisse im Unternehmen bewusst neu auszuhandeln – in Form einer neuen konstruktiven Zusammenarbeit. Konkrete Aufgaben. Grundlage des gemeinsamen Verständnisses beider Seiten sollte dabei ein beiderseitiges Bekenntnis zu dieser konstruktiven Haltung sein – mit dem Ziel einer transparenten, gemeinsamen Problem- und Aufgabenlösung zum Vorteil der Unternehmen und der Belegschaften. Dieses Bekenntnis kann beispielsweise im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Dabei geht es um grundlegende Fragen: Wie ist der Umgang und die Kultur zwischen Management und Mitarbeitern? Wie versteht das Management seine Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern? Wie entsteht eine gemeinsame Verantwortung für den unternehmerischen Erfolg? Der Interessengegensatz zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat geht dabei nicht verloren, doch dessen Moderation muss durch echten Dialog ersetzt werden. Neue Aufgaben für das Management: • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat als wesentliche Ressource für das Unternehmen anerkennen • Qualität der Betriebspartnerschaft als Einflussfaktor auf die eigene Glaubwürdigkeit anerkennen • Entscheidungen und deren Vorbereitung transparent kommunizieren und Betriebsrat aktiv in diese Prozesse einbinden • Grundsätze der Führung, Partizipation und des Stellenwerts sozialer Standards und gemeinsame Maßstäbe für konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat entwickeln • Gemeinsames Verständnis festhalten, z. B. mit einer Betriebsvereinbarung Neue Aufgaben für die Arbeitnehmervertreter: • Verantwortung für eine aktive Rolle in der Unternehmensführung annehmen • Wissen über das Unternehmen und Know-how in der Unternehmensführung aneignen • Besondere Rolle als Bindeglied und Vermittlungsinstanz zwischen Mitarbeitern und Unternehmensführung sowie zwischen sozialen und wirtschaftlichen Zielen leben, ohne sich in die Glaubwürdigkeitsfalle des Co-Management zu begeben • Gemeinsames Verständnis festhalten, z. B. mit einer Betriebsvereinbarung 149 Kriterium: liberale oder solidarische Bürgergesellschaft 7. POSITIONEN DER PARTEIEN ZUM VERHÄLTNIS VON STAAT UND BÜRGERGESELLSCHAFT Das Bekenntnis zu einer„aktiven Bürgergesellschaft“ und zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements darf für jede Sonntagsrede als gesetzt gelten. Über alle Parteigrenzen hinweg gehören diese Ideen heute zum„common sense“ der deutschen Politik. Umso mehr gilt es, die Unterschiede im Verständnis dessen zu beachten, was unter Bürgergesellschaft jeweils verstanden, welches Verhältnis zwischen Staat und Bürgergesellschaft angestrebt wird. Die Unterscheidung zwischen den Modellen der liberalen und solidarischen Bürgergesellschaft haben wir in Kapitel 4 bereits kennengelernt. Diese beiden Modelle prägen auch die Vorstellungen der im Bundestag vertretenen Parteien. In diesem Kapitel wollen wir die Grundsatzprogramme von CDU, CSU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE darauf hin untersuchen, welches Modell dort jeweils präferiert wird. Tendenz: liberales Modell mit solidarischen Ansätzen 7.1. Grundsätze für Deutschland – das Programm der CDU „In einer sich stark verändernden Welt hängt die Zukunftsfähigkeit unseres Landes davon ab, dass Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für andere übernehmen und dies als Ausdruck ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Freiheit verstehen. Wir wollen ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. Wir wollen einen Staat, der dem Bürger zur Seite steht, der gewährleistet, sichert, hilft, befähigt und der jeweils kleineren Einheit Freiheit und Selbstverantwortung ermöglicht“(CDU 2007: 83). Diese Sätze aus dem 2007 verabschiedeten Grundsatzprogramm belegen eine deutliche Tendenz der CDU zu dem Modell der liberalen Bürgergesellschaft. Eigenverantwortung wird ebenso betont wie persönliche Freiheit. Begriffe wie„gesellschaftliche Freiheit“ und„partnerschaftliches[...] Verhältnis zwischen Bürgern und Staat“ lassen allerdings auch Ansätze einer solidarischen Bürgergesellschaft erkennen. 150 Für Letzteres sprechen auch die Formulierungen in einem Diskussionspapier der CDU-Präsidiumskommission„Spielraum für kleine Einheiten“ unter dem Titel „Starke Bürger – Starker Staat. Zur Fortentwicklung unserer gesellschaftlichen und gesamtstaatlichen Ordnung“. Dort heißt es:„Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement können den Sozialstaat, die Familie und die Erwerbsarbeit nicht ersetzen. Aber sie bieten nicht nur den Menschen sinnvolle Tätigkeiten, sondern sie tragen auch bei zur Reform des Wohlfahrtsstaates und zur Erneuerung der Demokratie durch eine aktive Bürgergesellschaft. Eine ‚starke Demokratie‘(Benjamin Barber) in den Städten und Gemeinden drückt sich nicht nur in Wahlen und Abstimmungen, nicht nur in Rechten und Ansprüchen, sondern verstärkt in sozialer Teilnahme und Teilhabe am Gemeinwesen aus. Aktive Bürger realisieren den partizipativen Anspruch der Demokratie[...]. Die Zukunft der Freiwilligenarbeit liegt in einer lebendigen Demokratie, und eine lebendige Demokratie braucht sozial aktive Bürger“(CDU 2000: 11). Durch die Betonung von Eigen- bzw. Selbstverantwortung ist die„Zuordnung“ der CDU zum liberalen Modell der Bürgergesellschaft zwar durchaus gerechtfertigt. Gleichwohl gebietet eine differenzierte Betrachtung der Programmdokumente, die Anknüpfungspunkte zum Modell einer solidarischen Bürgergesellschaft ebenfalls zu würdigen. Diskussionspapier: Starke Bürger – Starker Staat 7.2. Chancen für alle! Das Programm der CSU Wesentlich eindeutiger ist die Präferenz der CSU für das Modell der liberalen Bürgergesellschaft.„Das politische Ziel der CSU ist: Nur so viel staatliche Tätigkeit für das Gemeinwohl wie nötig und so viel private Tätigkeit wie möglich. Subsidiarität bedeutet auch, dass staatliche Verantwortung im Dienste des Gemeinwohls nicht gleichbedeutend mit staatlichem Handeln und öffentlicher Trägerschaft ist. Für die CSU ist die private Trägerschaft keine Notlösung“(CSU 2007: 53). Hier wird kein partnerschaftliches Miteinander von Staat und Bürgergesellschaft gefordert, sondern das Mehr an privater Tätigkeit betont. Staatliche Tätigkeiten sollen hingegen auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Diese Argumentation passt sich ein in ein verbreitetes Paradigma der Skepsis gegenüber Präferenz: liberales Modell Mehr Privat! 151 Skepsis gegenüber (Sozial-)Staat (sozial)staatlichem Handeln und dem vehementen Plädoyer für mehr private Initiative in den Bereichen des Marktes und der Bürgergesellschaft. Dieses Denkmuster prägt eine liberale bzw. libertäre Strömung, die politische Debatten in Europa in den letzten Jahren massiv beeinflusst hat. Die Repräsentanten dieser marktradikalen Ideologie treten ganz entschieden für das liberale Modell der Bürgergesellschaft ein. Sie teilen mit der CSU eine zutiefst skeptische Grundhaltung gegenüber staatlichem, insbesondere sozialstaatlichem Handeln, die in folgendem Ausschnitt aus dem Grundsatzprogramm der Partei überdeutlich zutage tritt:„Die mangelnden Chancen für viele Menschen in Deutschland sind nicht primär eine Konsequenz der Globalisierung, sondern Folge von politischen Fehlsteuerungen. Eine Ursache ist der falsche Glaube an den allzuständigen ‚Vater Staat‘. Der politische Irrweg des Versorgungstaates schwächt die Eigeninitiative, untergräbt die soziale Verantwortung des Einzelnen und bringt die Menschen in eine falsche Abhängigkeit. Eine Politik, die Ansprüche an den Staat weiter vergrößert, ist bequem, schwächt unser Gemeinwesen und hilft dem Einzelnen nicht auf Dauer“(CSU 2007: 18). Klares Plädoyer: liberale Bürgergesellschaft Prämissen: Staatsabbau und Deregulierung 7.3. Die Wiesbadener Grundsätze der FDP Noch deutlicher als bei der CSU wird das klare Plädoyer für eine liberale Bürgergesellschaft bei der FDP:„Die Liberalen setzen zuerst auf freiwilliges Engagement aus Verantwortung für den anderen, auf freiwilligen Verzicht, auf Teilen statt Zuteilen.[...] Der notwendige Abbau des staatlichen Engagements und staatlicher Regulierung muss verbunden sein mit der Solidarität für diejenigen, die des Schutzes und der Hilfe besonders bedürfen“(FDP 1997: 11). Der Abbau staatlicher Leistungen und die Notwendigkeit zur Deregulierung werden als Prämissen gesetzt. Freiwilliger Verzicht auf sozialstaatliche Leistungen wird moralisch überhöht. Eine an der Lebensrealität orientierte kritische Prüfung, welche Unterstützungsleistungen sinnvoll und notwendig sind, findet nicht statt. Zugleich wird eine politisch gewollte Entwicklung hin zu immer mehr sozialstaatlichen Leistungen unterstellt und von der FDP höchst kritisch bewertet:„In Deutschland hat sich die Politik immer mehr daran orientiert, was bei den Betroffenen gut ankommt, was gefällt. Sie hat sich zur Gefälligkeitspolitik 152 entwickelt. Die Politik hat den Menschen immer mehr Risiken abgenommen und jedes Problem für lösbar erklärt. Die Bürger haben ihrerseits der Politik immer mehr die Lösung der Probleme zugewiesen. Die Überforderung des Staates ging einher mit einer Unterforderung der Bürger“(FDP 1997: 2). Im Mittelpunkt der FDP-Programmatik steht der Begriff„Verantwortung“. Ihr Leitbild ist das einer„Verantwortungsgesellschaft“:„Das Prinzip ‚Freiheit durch Verantwortung‘ begründet eine Bürgergesellschaft, in der Selbstorganisation und Mitmenschlichkeit das republikanische Gemeinwesen prägen. Die liberale Bürgergesellschaft fordert und fördert die Übernahme von Verantwortung durch den Einzelnen“(FDP 1997: 5). „Verantwortungsgesellschaft“ 7.4. Die Zukunft ist grün – das Programm von Bündnis 90/Die Grünen In dem 2002 beschlossenen Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen wird deutlich, dass sich die Partei, deren Wurzeln maßgeblich in den neuen sozialen Bewegungen liegen, dem Modell der solidarischen Bürgergesellschaft verbunden fühlt. Bürgerinnen und Bürger werden als„gleichberechtigte Partnerinnen und Partner“ des Staates verstanden(Bündnis 90/Die Grünen 2002: 66). Weiter heißt es:„Der Sozialstaat muss bürgerschaftliche Gruppen als Kooperationspartner begreifen und fördern.[...] Dabei kann unbezahlte Freiwilligenarbeit die professionelle Hilfe nicht ersetzen. Lebendiges und vielfältiges bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine solidarische Gesellschaft“(ebd.). Ganz im Sinne der solidarischen Bürgergesellschaft zielen die Grünen also auf eine neue, demokratisch ausgehandelte Verantwortungsteilung zwischen Staat und Bürgergesellschaft ab. Damit korrespondiert auch das„Staatsverständnis[...] einer demokratischen Republik, in der die Bürgerinnen und Bürger das Gemeinwesen gemeinsam gestalten“(Bündnis 90/Die Grünen 2002: 119). Schon die Wortwahl zeigt hier deutlich einen anderen Zugang als jenen, den wir bei CDU, CSU und FDP kennengelernt haben. Im Sinne eines neuen, kooperativen Zusammenwirkens von staatlichen Akteuren einerseits und Initiativen der Klare Bindung: solidarische Bürgergesellschaft „Neue Verantwortungsteilung“ 153 Bürgergesellschaft andererseits zielen die Grünen auf eine Revitalisierung der Demokratie und eine neue Dynamik republikanischen Denkens und Handelns. Solidarische Bürgergesellschaft in Reinform Neues Miteinander: Staat und Bürgergesellschaft Anschluss an Aristoteles 7.5. Hamburger Programm – das Grundsatzprogramm der SPD Das Modell von Bürgergesellschaft, das die SPD in ihrem 2007 beschlossenen Grundsatzprogramm skizziert, kann ohne Übertreibung als solidarische Bürgergesellschaft in Reinform beschrieben werden. Dort heißt es:„Eine lebendige Bürgergesellschaft kann und soll staatliches Handeln kontrollieren, korrigieren, anspornen, entlasten und ergänzen. Ersetzen kann sie es nicht. Nur wo der Staat seinen Pflichten nachkommt, kann sich eine vitale Bürgergesellschaft bilden. Ohne eine wache Zivilgesellschaft ist der demokratische Staat immer gefährdet. Beide brauchen einander“(SPD 2007: 30). Diesem Modell liegt kein angenommenes Gegeneinander der Sphären von Staat und Bürgergesellschaft zugrunde, wie es insbesondere bei der FDP der Fall ist. Der Staat und seine Leistungen sollen nicht zugunsten von mehr Markt und mehr Privatinitiative zurückgedrängt werden. Vielmehr geht es um ein neues Miteinander dieser Sphären, das letztlich auf eine Stärkung aller Beteiligten hinauslaufen kann. Der„demokratische Staat“ wird außerdem als„die politische Selbstorganisation der Bürgerinnen und Bürger“ beschrieben(ebd.). Die Bürgergesellschaft wird bei der SPD stärker vom Gemeinwohl, vom gesellschaftlichen Ganzen her gedacht als – wie bei den Vertreterinnen und Vertretern der liberalen Bürgergesellschaft – vom Individuum her:„Wo Menschen sich für Menschen einsetzen, sind Verantwortungsbereitschaft, Gerechtigkeitssinn, gegenseitige Anerkennung, Solidarität und Mäßigung beim Gebrauch individueller Freiheit erfahrbar. Demokratie ist auf solche gelernten und gelebten demokratischen Tugenden angewiesen“(SPD 2007: 30 f.). Insbesondere die Verweise zur Mäßigung beim Gebrauch individueller Freiheit und in Bezug auf demokratische Tugenden als Existenzbedingung für eine intakte Demokratie lassen an Aristoteles und seine Vorstellung der griechischen Polis denken, in der die neuzeitliche Trennung zwischen Staat und(Bürger-)Gesellschaft noch unbekannt war. 154 7.6. Programm der Partei DIE LINKE In dem 2011 beschlossenen ersten Grundsatzprogramm der Partei DIE LINKE ist kein klar konturiertes Bild von Bürgergesellschaft und ihrem Verhältnis zu staatlichem Handeln auszumachen. Lediglich auf die kommunale Ebene bezogen werden einige Aussagen getroffen. So heißt es:„Unsere Vision sind solidarische Bürgerkommunen, in denen die Menschen ihre Angelegenheiten selbst entscheiden und gestalten und die soziale und ökologische Umgestaltung ihrer Gemeinschaften eigenständig in die Hand nehmen“(DIE LINKE 2011: 36). Die„zivilgesellschaftliche Selbstverwaltung“ wird zwar als„ein wichtiges Feld für demokratische Mitbestimmung“ verstanden;„zivilgesellschaftliche Akteure, die gesellschaftliche Aufgaben übernehmen“, möchte DIE LINKE fördern und fordert dabei„Transparenz und öffentliche Kontrolle, um die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu sichern“. Als„Voraussetzung“ definiert die Partei„die demokratische Legitimation und eine ausreichende Finanzierung der übertragenen Aufgaben“(DIE LINKE 2011: 36–37). Es gibt zwar in den Ausführungen der Partei DIE LINKE keine Hinweise auf eine Tendenz zu einem liberalen Modell von Bürgergesellschaft. Eindeutige Belege für ein Bekenntnis zur solidarischen Bürgergesellschaft fehlen jedoch ebenso, denn weder ist die Rede von einer neuen Verantwortungsteilung zwischen Staat und Bürgergesellschaft, noch wird auch nur im Ansatz die Hoffnung auf eine partizipatorische Dynamik und daraus folgende gesellschaftliche Demokratisierung formuliert, die eine starke, aktive Bürgergesellschaft bewirken könnte. Kein klares Bild Belege in beide Richtungen fehlen 7.7. Fazit In der Gesamtschau können wir also im Falle der meisten Parteien eine recht klare Zuordnung zum Modell der liberalen bzw. solidarischen Bürgergesellschaft vornehmen. Während CSU und FDP sehr eindeutig als Verfechterinnen der liberalen Bürgergesellschaft auftreten und mit leichten Abstrichen auch die CDU diesem Modell zugeordnet werden kann, stehen SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf der Seite der solidarischen Bürgergesellschaft. Die LINKE hingegen ist bisher schwer einzuordnen. Klare Zuordnung möglich 155 Entwicklung offen Es bleibt abzuwarten, welches Modell sich in den nächsten Jahren stärker durchsetzen wird. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik wird die Engagementpolitik von Bund und Ländern(hierzu mehr in Kapitel 5) wohl nie von einem der beiden Modelle geprägt sein, sondern es wird sich immer beides finden. Davon abgesehen reden wir über theoretische Idealmodelle, die selten in Reinform umgesetzt werden. Zur Orientierung in dem komplexen Verhältnis von Staat und Bürgergesellschaft sind sie dennoch hilfreich und können – wie wir gesehen haben – den etablierten Parteien recht eindeutig zugeordnet werden. Wir möchten Sie einladen, an der Diskussion der Sozialen Demokratie teilzuhaben. Die Akademie für Soziale Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung bietet dafür einen Raum. Acht Seminarmodule setzen sich mit Grundwerten und Praxisfeldern der Sozialen Demokratie auseinander: Grundlagen der Sozialen Demokratie Wirtschaft und Soziale Demokratie Sozialstaat und Soziale Demokratie Globalisierung und Soziale Demokratie Europa und Soziale Demokratie Integration, Zuwanderung und Soziale Demokratie Staat, Bürgergesellschaft und Soziale Demokratie Frieden, Sicherheit und Soziale Demokratie 156 www.fes-soziale-demokratie.de 8. WEITERDENKEN „Demokratischer Staat und Zivilgesellschaft können einander nicht ersetzen. Sie brauchen einander. Ohne einen funktionierenden Staat, der Rechtssicherheit schafft, gedeiht keine Zivilgesellschaft. Und ohne eine wache, vitale Zivilgesellschaft kann zwar eine Diktatur gut leben, eine Demokratie aber muss verdorren.“ (Eppler 2011: 57) Erhard Epplers Zitat kann als eine Art Kernbotschaft und Zusammenfassung des Lesebuches auf kleinstem Raum verstanden werden. Aber es ist kein Schlusspunkt in der Diskussion über Staat und Bürgergesellschaft. Einen solchen Schlusspunkt kann man nicht setzen. Das Verhältnis von Staat und Bürgergesellschaft und dem Markt als weiterer gesellschaftlicher Sphäre muss immer wieder neu diskutiert und ausgehandelt werden. Blicken Sie noch einmal auf den Anfang des Buches zurück und ihre Definition einer Bürgergesellschaft: Wie hat sich Ihre Sicht der Dinge verändert? Was würden Sie ergänzen? Wo sind neue Fragen entstanden? Was muss aus Ihrer Sicht vertieft und weiter gehend diskutiert werden? Was sollte in Zukunft geschehen? Dass es sich um eine immer neu zu fassende Diskussion und eine gesellschaftliche Aushandlung handeln muss, zeigt in diesem Lesebuch der Gang durch die Geschichte von Aristoteles über Hobbes und Locke zu Rousseau, aber auch der Blick auf die Ideen von Hermann Heller, Carlo Schmid und Thomas Meyer, die Auseinandersetzung mit den Vorstellungen von Milton Friedman und Francis Fukuyama und schließlich die Betrachtung der Grundsatzprogramme der Parteien. Das zeigen aber auch aktuelle Debatten. Staat und Bürgergesellschaft: Eine der gesellschaftlichen Zukunftsfragen wird darin bestehen, eine neue Balance zwischen diesen beiden Bereichen zu finden. Aber genauso wichtig wird es sein, zu klären, wie sich beide zum Markt verhalten, was dem Markt überlassen wird, was ihm überlassen werden kann. Im Kern aber geht es immer darum, Staat, Bürgergesellschaft und Markt so zu organisieren, dass der Anspruch eines jeden Menschen auf die gleiche Freiheit in Würde solidarisch wirken kann. Nur so wird es auch gelingen können, eine Soziale Demokratie zu erreichen und am Leben zu halten. 157 158 BIBLIOGRAFIE Reinhard Adler, Horst-Dieter Iske und Günter Scharfenberg (Hg.)(1982), Materialien zur Geschichte und zum gegenwärtigen Stand der innerparteilichen Bildungsarbeit in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Teil 1: Von den Anfängen bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs, Berlin. Viktor Agartz(1946), Sozialistische Wirtschaftspolitik, Rede gehalten am 9. Mai 1946 auf dem SPD-Parteitag in Hannover, Digitale Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung: http://library. fes.de/parteitage/pdf/pt-to/pt-1946to2.pdf Detlev Albers und Andrea Nahles(2007), Linke Programmbausteine. Denkanstöße zum Hamburger Programm der SPD, Berlin. Rochus Allert(2010), Stand und Handlungsbedarf der bundesdeutschen Hospizbewegung. Studie zur aktuellen Leistungs-, Kosten- und Finanzierungsentwicklung, Ludwigsburg. Elmar Altvater(2006), Das Ende des Kapitalismus wie wir ihn kennen. Eine radikale Kapitalismuskritik, 2. Aufl., Münster. AMB Generali(Hg.)(2009), Engagementatlas 2009. Daten, Hintergründe, Volkswirtschaftlicher Nutzen, Aachen. Uwe Andersen, Gotthard Breit, Peter Massing und Wichard Woyke(2000), Bürgergesellschaft, Zivilgesellschaft, Dritter Sektor(= Politische Bildung, 4/2000, 33. Jg.), Schwalbach/Ts. Aristoteles(1994), Politik, hg. von Ursula Wolf, Reinbek bei Hamburg. Holger Backhaus-Maul, Christiane Biedermann, Stefan Nährlich und Judith Polterauer(2009), Corporate Citizenship in Deutschland. Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen. Bilanz und Perspektiven, Wiesbaden. Holger Backhaus-Maul, Sebastian Braun(2010a), Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen in Deutschland. Theoretische Überlegungen, empirische Befunde und engagementpolitische Perspektiven, in: Olk/Klein/Hartnuß(2010), S. 303–326. Holger Backhaus-Maul, Sebastian Braun(2010b), Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen in Deutschland. Eine sozialwissenschaftliche Sekundäranalyse, Wiesbaden. Kurt Beck und Hubertus Heil(Hg.)(2007), Soziale Demokratie im 21. Jahrhundert. Lesebuch zur Programmdebatte der SPD, Berlin. Dietrich Benner und Friedhelm Brüggen(1996), Das Konzept der Perfectibilité bei Jean-Jacques Rousseau. Ein Versuch, Rousseaus Programm theoretischer und praktischer Urteilsbildung problemgeschichtlich und systematisch zu lesen, in: Otto Hansmann(Hg.), Seminar: Der pädagogische Rousseau, Bd. II: Kommentare, Interpretationen, Wirkungsgeschichte, Weinheim, S. 12–48. Hans-Jürgen Bieling(2009),„Privat vor Staat“? Zur Entwicklung politischer Leitbilder über die Rolle des Staates, in: WSI-Mitteilungen 5/2009, S. 235–242. Ariane Bischoff, Klaus Selle und Heidi Sinning(1995), Informieren Beteiligen Kooperieren. Kommunikation in Planungsprozessen. Eine Übersicht zu Formen, Verfahren, Methoden und Techniken, Dortmund. Reinhard Bispinck, Thorsten Schulten und Peeter Raane(Hg.) (2008), Wirtschaftsdemokratie und expansive Lohnpolitik. Zur Aktualität von Viktor Agartz, Hamburg. Philip Bobbitt(2002), The Shield of Achilles. War, Peace and the Course of History, New York. Jörg Bogumil und Lars Holtkamp(2010), Die kommunale Ebene, in: Olk/Klein/Hartnuß(2010), S. 382–403. Jörg Bogumil und Lars Holtkamp(2002), Bürgerkommune konkret. Vom Leitbild zur Umsetzung. Ein Leitfaden für die kommunale Praxis, Bonn. Digitale Bibliothek der FriedrichEbert-Stiftung: library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/01431.pdf Sabrina Born(2005), Bürgergesellschaftliches Engagement. Stabilisieren, stärken, steigern. Innovation und Investition in Infrastruktur und Infrastruktureinrichtungen, Bonn.(Quelle: www.fes.de) Gotthard Breit und Peter Massing(2000), Bürgergesellschaft. Zivilgesellschaft. Dritter Sektor, Ursula Buch zum 70. Geburtstag, Schwalbach/Ts. Werner Brinkmann(2004), Sozialismus oder Kapitalismus? Die Auseinandersetzung um die Wirtschaftskonzeption der deutschen Sozialdemokratie in den Jahren 1945 bis 1975 unter besonderer Berücksichtigung der Frage des Privateigentums an den Produktionsmitteln sowie der Einstellung zu einer staatlichen Steuerung der volkswirtschaftlichen Entwicklung, Norderstedt. Brockhaus(1994), Der Brockhaus in 5 Bänden, 7. Auflage, Mannheim. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)(Hg.)(2010), Hauptbericht des Freiwilligensurveys 2009, München. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)(Hg.)(2005), Freiwilliges Engagement in Deutschland 1999–2004, München. Bündnis 90/Die Grünen(2002), Die Zukunft ist Grün, Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen, beschlossen auf der Bundesdelegiertenkonferenz am 5.–17. März 2002, Berlin. Otto Büsch(Hg.)(1992), Handbuch der Preußischen Geschichte, Bd. 2: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Berlin. CDU(2007), Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland, Grundsatzprogramm der CDU, beschlossen am 21. Parteitag vom 3.–4. Dezember 2007, Hannover. CDU(2000), STARKE BÜRGER – STARKER STAAT. Zur Fortentwicklung unserer gesellschaftlichen und gesamtstaatlichen Ordnung. Diskussionspapier der CDU-Präsidiumskommission„Spielraum für kleine Einheiten”, Berlin. CSU(2007), Chancen für alle! In Freiheit und Verantwortung gemeinsam Zukunft gestalten, Grundsatzprogramm der CSU, beschlossen am CSU-Parteitag vom 28. September 2007, München. Creifelds(2011), Rechtswörterbuch, 20. Aufl., Leinen. Das Politiklexikon, Martina Klein und Klaus Schubert(2006), 4., aktualisierte Aufl., Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn. Ulrich Dauscher(2006), Moderationsmethode und Zukunftswerkstatt. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Augsburg 2006. Frank Decker und Markus Höreth(2009), Die Verfassung Europas. Perspektiven des Integrationsprojekts, Wiesbaden. Alex Demirovic(1997), Demokratie und Herrschaft. Aspekte kritischer Gesellschaftstheorie, Münster. Deutscher Bundestag(Hg.)(2002), Bericht der Enquete-Kommission„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ – Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft, BT-Drs. 14/8900. Deutscher Bundestag(Hg.)(2002a), Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft, Opladen. DIE LINKE(2011), Programm der Partei DIE LINKE, beschlossen auf dem Parteitag der Partei DIE LINKE vom 21.–23. Oktober 2011, Erfurt. Peter C. Dienel(2009), Demokratisch – Praktisch – Gut. Merkmale, Wirkungen und Perspektiven von Planungszellen und Bürgergutachten, Bonn. Peter C. Dienel(2002), Die Planungszelle – zur Praxis der Bürgerbeteiligung. Demokratie funkelt wieder, Bonn.(Quelle: www.fes.de) Dieter Dowe und Kurt Klotzbach(Hg.)(2004), Programmatische Dokumente der deutschen Sozialdemokratie, 4., überarbeitete und aktualisierte Aufl., Verlag J.H.W.Dietz Nachf., Bonn. Serge Embacher und Susanne Lang(2008), Bürgergesellschaft. Eine Einführung in zentrale bürgergesellschaftliche Gegenwarts- und Zukunftsfragen, Lern- und Arbeitsbuch, Verlag J.H.W.Dietz Nachf., Bonn. Erhard Eppler(2011), Eine solidarische Leistungsgesellschaft. Epochenwechsel nach der Blamage der Marktradikalen, Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn. Erhard Eppler(2009), Der Politik aufs Maul geschaut, Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn. Erhard Eppler(2005), Auslaufmodell Staat, Frankfurt am Main. Walter Euchner, Helga Grebing u. a.(2005), Geschichte der sozialen Ideen in Deutschland. Sozialismus – Katholische Soziallehre – Protestantische Sozialethik. Ein Handbuch. Wiesbaden. Europäische Union(2010), Heute handeln für das Europa von morgen. Programm„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007– 2013, Luxemburg(verfügbar über http://europa.eu; abgerufen am 7. September 2011). FDP(1997), Wiesbadener Grundsätze – Für die liberale Bürgergesellschaft, Teil III, beschlossen auf dem Bundesparteitag der FDP am 24. Mai 1997, Wiesbaden. FES(2010)(Hg.), Lernen für Soziale Demokratie, Politische Bildung in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn. Milton Friedman(2008), Kapitalismus und Freiheit, 5. Aufl., München. Francis Fukuyama(2006), Staaten bauen. Die neue Herausforderung internationaler Politik, 1. Aufl., Berlin. Sigmar Gabriel(2008), Links neu denken. Politik für die Mehrheit, München. Thomas Gensicke, Sibylle Picot und Sabine Geiss(2006), Freiwilliges Engagement in Deutschland 1999–2004. Ergebnisse der repräsentativen Trenderhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement, Wiesbaden. Dieter Grimm(1999), Zwei Jahrhunderte Verfassungsentwicklung in Deutschland, in: Limbach/Herzog/Grimm(1999), S. 44–86. Jürgen Habermas(1997), Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, 2. Aufl., Frankfurt am Main. Fritjof Haft und Katharina Gräfin von Schlieffen(Hg.)(2009), Handbuch Mediation, 2. Aufl., München. Gret Haller(2003), Die Grenzen der Solidarität. Europa und die USA im Umgang mit Staat, Nation und Religion, 1. Aufl., Berlin. Hamburger Programm(2007), Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, beschlossen auf dem Hamburger Bundesparteitag der SPD am 28. Oktober 2007, Hamburg. Markus Held(2010), Engagementpolitik der EU – Flickwerk oder Strategie?, in: Olk/Klein/Hartnuß(2010), S. 407–436. Hermann Heller(1963), Staatslehre, hg. von Gerhart Niemeyer, 3., unveränderte Aufl., Leiden. Otfried Höffe(1996), Aristoteles, München. Otfried Höffe(Hg.)(2001), Aristoteles. Politik(= Klassiker auslegen, Bd. 23), Berlin. Jürgen Hoffmann(2000), Politisches Handeln und gesellschaftliche Struktur. Grundzüge deutscher Gesellschaftsgeschichte, 2., durchgesehene Aufl., Münster. Gisela Jakob(2010), Infrastrukturen und Anlaufstellen zur Engagementförderung in den Kommunen, in: Olk/Klein/Hartnuß (2010), S. 233–259. John F. Jungclaussen(2011), Penny zählen – so wie Poormum es tut. Die britische Regierung streicht und kürzt wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Machen die Bürger das mit?, in: Die Zeit, Nr. 25 vom 16. Juni 2011, S. 32. Helmut Klages(2007), Beteiligungsverfahren und Beteiligungserfahrungen, Bonn.(Quelle: www.fes.de) Anskar Klein, Thomas Olk, Birger Hartnuß(2010), Engagementpolitik als Politikfeld: Entwicklungserfordernisse und Perspektiven, in: Olk/Klein/Hartnuß(2010), S. 24–59. Jürgen Kocka(Hg.)(1995), Bürgertum im 19. Jahrhundert, Bd. 1: Einheit und Vielfalt Europas, Göttingen. Reinhart Kößler und Henning Melber(1993), Chancen internationaler Zivilgesellschaft, 1. Aufl., Frankfurt am Main. Christian Krell und Martin Timpe(2011), Staat, Bürgergesellschaft und Soziale Demokratie. Einblick, Rückblick und Ausblick auf ein Seminar der Akademie für Soziale Demokratie der FriedrichEbert-Stiftung, in: Außerschulische Bildung. Materialien zur politischen Jugend- und Erwachsenenbildung 2-2011, S. 196–199. LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V.(2004), Die Soziale Stadt. Chancen für die Gemeinwesenentwicklung, Bonn. Wolfram Lamping, Henning Schridde, Stefan Plaß und Bernhard Blanke(2002), Der aktivierende Staat. Positionen, Begriffe, Strategien, Bonn.(Quelle: www.fes.de) Susanne Lang(2010), Und sie bewegt sich doch … Eine Dekade der Engagementpolitik auf Bundesebene, in: Olk/Klein/Hartnuß (2010), S. 329–351. Lesebuch 1: Grundlagen der Sozialen Demokratie, Tobias Gombert u.a.(2009), 3. Aufl., Lesebücher der Sozialen Demokratie, Band 1, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn. Lesebuch 2: Wirtschaft und Soziale Demokratie, Simon Vaut u. a. (2009), 3. Aufl., Lesebücher der Sozialen Demokratie, Band 2, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn. Lesebuch 3: Sozialstaat und Soziale Demokratie, Alexander Petring u. a.(2009), Lesebücher der Sozialen Demokratie, Band 3, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn. Lesebuch 4: Europa und Soziale Demokratie, Cäcilie Schildberg u. a.(2010), Lesebücher der Sozialen Demokratie, Band 4, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn. Lesebuch 5: Integration, Zuwanderung und Soziale Demokratie, Christin Henkes u. a.(2011), Lesebücher der Sozialen Demokratie, Band 5, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn. Karin Lenhart(2010), Engagement und Erwerbslosigkeit. Einblicke in ein Dunkelfeld, Bonn.(Quelle: www.fes.de) Anja Lieb(2009), Demokratie: Ein politisches und soziales Projekt? Zum Stellenwert von Arbeit in zeitgenössischen Demokratiekonzepten, Münster. Jutta Limbach/Roman Herzog/Dieter Grimm(Hg.)(1999), Die deutschen Verfassungen. Reproduktion der Verfassungsoriginale von 1849, 1871, 1919 sowie des Grundgesetzes von 1949, München. Jutta Limbach(1999), Verfassung und politische Kultur, in: Limbach/Herzog/Grimm(1999), S. 9–29. John Locke(1977), Zwei Abhandlungen über die Regierung, hg. von Walter Euchner, Frankfurt am Main. Stephan Lorenz(2012), Tafeln im flexiblen Überfluss, Ambivalenzen sozialen und ökologischen Engagements, Bielefeld. Hartmut Meine und Uwe Stoffregen(2011), Wirtschaftsdemokratie als gewerkschaftliche Alternative zum Finanzmarktkapitalismus, in: Meine/Schumann/Urban(2011), S. 16–39. Michael Meine, Michael Schumann und Hans-Jürgen Urban (Hg.)(2011), Mehr Wirtschaftsdemokratie wagen, Hamburg. Wolfgang Merkel(2011), Volksabstimmungen: Illusion und Realität, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 61. Jg., 44–45/2011, 31. Oktober 2011, S. 47–55. Thomas Mann(1975), Buddenbrooks – Verfall einer Familie, Fischer-Taschenbuchausgabe, Frankfurt am Main. Thomas Meyer und Reinhard Weil(2002), Die Bürgergesellschaft in der Diskussion, Bonn. Thomas Meyer(2009), Soziale Demokratie. Eine Einführung, Wiesbaden. Thomas Meyer(2006), Praxis der Sozialen Demokratie, Wiesbaden. Thomas Meyer(2005), Theorie der Sozialen Demokratie, Wiesbaden. Herfried Münkler(2002), Bürgerschaftliches Engagement in der Zivilgesellschaft, in: Deutscher Bundestag(2002a), S. 29–36. 159 Martha C. Nussbaum(1999), Gerechtigkeit oder Das gute Leben, hg. von Herlinde Pauer-Studer, übersetzt von Ilse Utz, Frankfurt am Main. Oskar Negt(2011), Keine Zukunft der Demokratie ohne Wirtschaftsdemokratie, in: Meine/Schumann/Urban(2011), S. 7–13. Thomas Olk, Anskar Klein und Birger Hartnuß(Hg.)(2010), Engagementpolitik. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft als politische Aufgabe, Wiesbaden. Sven Papcke(2003),„Staatsgewalt“, in: Uwe Andersen/Wichard Woyke(Hg.), Handwörterbuch des politischen Systems, Bonn. Heribert Prantl(2009), Doch, es gibt das Positive, in: Süddeutsche Zeitung, Nr. 99, 30. April/1. Mai 2009, S. 4. Preußische Städteordnung(1808), zitiert nach http://www. lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que1028.pdf, Stand 23.02.2012. Herbert Riehl-Heyse(2001), Süddeutsche Zeitung vom 24./25. Februar 2001, München. Rainer Rotermundt(2008), Staat und Politik(= Einstiege 4 – Grundbegriffe der Sozialphilosophie und Gesellschaftstheorie), 2., korrigierte und erweiterte Aufl., Münster. Roland Roth(2010), Engagementförderung als Demokratiepolitik: Besichtigung einer Reformbaustelle, in: Olk/Klein/Hartnuß (2010), S. 611–636. Jean-Jacques Rousseau(1997), Diskurs über die Ungleichheit, hg. von Heinrich Meyer, 4. Aufl., Paderborn. Jean-Jacques Rousseau(1995), Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts, in: J.-J. R., Politische Schriften Band 1, hg. von Ludwig Schmidts, 2. Aufl., Paderborn u.a. 1995, S. 59–208. Martin Rüttgers(2008), Bürgerhaushalt. Information, Partizipation, Rechenschaftslegung, Bonn.(Quelle: www.fes.de) Carlo Schmid(1979), Rede des SPD-Abgeordneten Dr. Carlo Schmid in der 2. Sitzung des Parlamentarischen Rates am 8. September 1948, in: Neue Gesellschaft, 26. Jg., 5/1979, S. 368–382.(Quelle: www.fes.de) Josef Schmid und Christine Brickenstein(2010), Engagementpolitik auf Landesebene – Genese und Strukturierung eines Politikfeldes, in: Olk/Klein/Hartnuß(2010), S. 352–381. Michael Schneider(1989), Kleine Geschichte der Gewerkschaften. Ihre Entwicklung in Deutschland von den Anfängen bis heute, Bonn. Gesine Schwan(2010), Wege in eine gemeinsame Zukunft, Reden, Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn. SPD(2007), Hamburger Programm. Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, beschlossen auf dem Hamburger Bundesparteitag der SPD am 28. Oktober 2007, Hamburg. Michael Stahl(2003), Gesellschaft und Staat bei den Griechen: Klassische Zeit, Paderborn. Stiftung Mitarbeit(Hg.)(2011), Die Zukunft der Bürgerbeteiligung. Herausforderungen – Trends – Projekte, Bonn. Stiftung Mitarbeit(Hg.)(2007), E-Partizipation. Beteiligungsprojekte im Internet, Bonn. Adolf Süsterhenn(1996), Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948, in: Deutscher Bundestag und Bundesarchiv(Hg.), Der Parlamentarische Rat: 1948–1949. Akten und Protokolle, Bd. 9, S. 46–69. Alexis de Tocqueville(1836), Ueber die Demokratie in Nordamerika. Zweiter Theil, aus dem Französischen übersetzt von F. A. Rüder, Leipzig. Achim Trube(2004), Bürgerschaftliches Engagement gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit. Chancen und Handlungsmöglichkeiten, Bonn.(Quelle: www.fes.de) Hans-Jürgen Urban(2011), Wirtschaftsdemokratie des 21. Jahrhunderts. Konturen und Realisierungsbedingungen eines gesellschaftlichen Transformationsprojektes, in: Meine/Schumann/ Urban(2011), S. 42–67. Norbert Walter(2011), Entbehrliche der Bürgergesellschaft? Sozial Benachteiligte und Engagement, Bielefeld. Wolfram Wassermann(2002), Betriebsräte. Akteure für Demokratie in der Arbeitswelt, Münster. Annette Zimmer(2000), Bürgerengagement, Zivilgesellschaft und Dritter Sektor vor Ort. Standortbestimmung und Entwicklungsperspektiven, in: Breit/Massing(2000), S. 39–59. Annette Zimmer und Eckhard Priller(2007), Gemeinnützige Organisationen im gesellschaftlichen Wandel. Ergebnisse der Dritte-Sektor-Forschung, 2. Aufl., Wiesbaden. 160 20 wichtige Stichworte: 1. Aristoteles (S. 28 ff.) 2. Bürgerschaftliches Engagement (S. 89, S. 100 ff., S. 146) 3. Deliberative Demokratie (S. 77 ff.) 4. Direkte Demokratie (S. 81 ff.) 5. Dritter Sektor (S. 90 ff.) 6. Erhard Eppler (S. 37, S. 54, S. 65, S. 71 f.) 7. Milton Friedman (S. 65 ff.) 8. Francis Fukuyama (S. 73 ff.) 9. Governance (S. 81 ff.) 10. Grundwerte/ Grundrechte (S. 11 ff.) 11. Hermann Heller (S. 51, S. 55 ff.) 12. Thomas Hobbes (S. 35 ff.) 13. John Locke (S. 38 ff.) 14. Marktstaat (S. 71 f.) 15. Politikverdrossenheit (S. 85 ff.) 16. Republikanische Demokratie (S. 74 ff.) 17. Jean-Jacques Rousseau (S. 43 ff.) 18. Carlo Schmid (S. 58 ff.) 19. Solidarische Bürgergesellschaft (S. 92 ff., S. 97 ff.) 20. Wirtschaftsdemokratie (S. 134 ff.) ZU DEN AUTOREN Jochen Dahm (*1981) ist Referent in der Politischen Akademie der Friedrich-EbertStiftung. Er studierte in Münster und Málaga Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft und Öffentliches Recht. Tobias Gombert (*1975) arbeitet als Referent für politische Bildung im SPD-Bezirk Hannover/Landesverband Niedersachsen und als Trainer, Berater und Mediator. Er hat Erziehungswissenschaft, Deutsche Philologie und Philosophie studiert und Zusatzausbildungen u. a. in systemischer Beratung und Mediation absolviert. Von 2003 bis 2007 war er Mitglied des Juso-Bundesvorstandes und in dieser Zeit am Aufbau der Juso-Verbandsschule beteiligt. Dr. Christian Krell (*1977) ist Mitarbeiter der Friedrich-Ebert-Stiftung und hier verantwortlich für die Akademie für Soziale Demokratie. Er studierte Politikwissenschaft, Geschichte, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie an der Universität Siegen und der University of York. 2007 promovierte er in Politikwissenschaft zur Europapolitik der SPD, der Labour Party und der Parti Socialiste. Dr. Constantin Olbrisch ist Leiter des Zentrums für Betriebs- und Sozialpartnerschaft an der HUMBOLDT-VIADRINA School of Governance, Berlin. Er arbeitet darüber hinaus als Rechtsanwalt, Trainer und Mediator in den Bereichen innerbetriebliches Konfliktmanagement und kollektives Arbeitsrecht. Er promovierte 2001 am Institut für Völkerrecht an der Universität Rostock über nichtstaatliche Steuerungskonzepte. Martin Timpe (*1978) ist Referent für Bildungs- und Wissenschaftspolitik beim SPD-Parteivorstand und seit 2007 als Seminarleiter in der Akademie für Soziale Demokratie tätig. Er hat am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin Politikwissenschaft studiert. Politik braucht klare Orientierung. Nur wer die Ziele seines Handelns eindeutig benennen kann, wird sie auch erreichen und andere dafür begeistern. Daher fragt dieses Lesebuch„Staat, Bürgergesellschaft und Soziale Demokratie“: Wie tragen Staat und Bürgergesellschaft zum Gelingen einer Sozialen Demokratie bei? Wie gelingt es, demokratisches Engagement zu fördern? Muss das Verhältnis von Staat und Bürgergesellschaft neu bestimmt werden? Die Themen der Lesebücher der Sozialen Demokratie orientieren sich an den Seminaren der Akademie für Soziale Demokratie. Die Akademie für Soziale Demokratie ist ein Beratungs- und Qualifizierungsangebot der Friedrich-Ebert-Stiftung für politisch Engagierte und Interessierte. Weitere Informationen zur Akademie: www.fes-soziale-demokratie.de ISBN 978-3-86498-075-6