Gerhard Christe DIREKT 10/ 2016 NEUE KONZEPTE ZUM ÜBERGANG IN BERUFSAUSBILDUNG Eine Analyse beispielhafter Initiativen AUF EINEN BLICK Jugendliche aus unteren sozialen Schichten werden auch beim Übergang in Berufsausbildung benachteiligt. Daran haben auch die zahlreichen Förderprogramme der letzten Jahrzehnte nur wenig geändert. Neue Konzepte zur Gestaltung des Übergangs versprechen Verbesserungen und mehr Chancengleichheit. Wie sehen diese Konzepte aus? Was bewirken sie? Wie sind sie zu bewerten? Welche Folgerungen ergeben sich daraus für die Förderung benachteiligter Jugendlicher? Diesen Fragen wird im Folgenden nachgegangen. EINLEITUNG Die Situation am Übergang von der allgemein bildenden Schule in eine Berufsausbildung stellt sich seit einigen Jahren sehr widersprüchlich dar. Während einerseits Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, bemühen sich andererseits vor allem Jugendliche ohne oder mit einem(schlechten) Hauptschulabschluss vergeblich um eine Ausbildungsstelle. Benachteiligt beim Zugang zu Ausbildung sind vor allem Jugendliche aus armen Familien, insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund. Zwar ist die Zahl arbeitsloser Jugendlicher in den letzten zehn Jahren merklich zurückgegangen – 2005 waren noch rd. 15 Prozent der unter 25-Jährigen arbeitslos, inzwischen hat sich diese Zahl auf rd. sechs Prozent mehr als halbiert 1 – und auch die Zugänge ins Übergangssystem haben in diesem Zeitraum deutlich abgenommen, dennoch hat sich die Lage für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf auf dem Ausbildungsmarkt nicht wirklich verbessert. Daran haben auch die zahlreichen Förderprogramme und Modellprojekte des Bundes und der Länder, die es seit nunmehr über 35 Jahren gibt, nichts Entscheidendes geändert. Auch das SGB II mit seiner Logik von„Fördern und Fordern“ hat nicht dazu geführt, dass hilfebedürftige Jugendliche vermehrt Zugang zu einer Berufsausbildung gefunden hätten. 2 Rd. 1,2 Millionen junge Menschen unter 29 Jahren können trotz einer leicht rückläufigen Tendenz bislang nicht an Ausbildung partizipieren und keinen Abschluss erreichen; dies entspricht einer Ungelerntenquote der 20- bis 29-Jährigen von derzeit 12,7 Prozent(Stand: 2013). Die Gründe für diese widersprüchliche Entwicklung sind vielfältig. Während seitens der Wirtschaft vor allem auf die mangelnde Eignung vieler Bewerber_innen und ihre fehlende„Ausbildungsreife“ verwiesen wird, konstatieren verschiedene Studien auch eine zum Teil mangelnde Bereitschaft von Betrieben, sich auf diese Jugendlichen und den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand einzulassen. Als weitere Gründe werden steigende Qualifikationsanforderungen, die regionale Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsentwicklung, betriebliche Ausbildungsbeteiligung und Ausbildungsbedingungen sowie die Förderpolitik und die Ausgestaltung von Förderprogrammen genannt. Dies ist jedoch nicht neu. Schon zu Beginn der 1990er Jahre war zu beobachten, dass„der Übergang Jugendlicher in den Beruf[…] unter eigentümlich widersprüchlichen Vorzeichen steht: Während auf der einen Seite statistische Daten eine Entspannung auf dem Lehrstellenmarkt signalisieren und erste Anzeigenkampagnen der Wirtschaft einen neuen Wettbewerb um Auszubildende ankündigen, weisen andere Anzeichen auf neue Problembereiche hin, die sich hinter solchen statistischen Bilanzen und Erfolgsmeldungen verbergen. Mag auch die Ausbildungskrise der 1980er Jahre endgültig der Vergangenheit angehören, in jüngster Zeit haben doch regionale Strukturprobleme des Arbeitsmarktes[…] den Blick dafür geschärft, dass ungleiche Lebenslagen weiterhin die Realität des Berufseinstiegs prägen und trotz aller demographisch bedingten Entspannungstendenzen der Übergang in den Beruf für Jugendliche nach wie vor ein risikoreiches Unternehmen darstellt“. 3 > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 2 Seit Mitte der 1970er Jahre sind sowohl seitens des Bundes und der einzelnen Bundesländer als auch auf kommunaler Ebene, von den Wohlfahrtsverbänden bis hin zu einzelnen Initiativen, unzählige konzeptionelle Ansätze und Praxisprojekte zur Förderung benachteiligter Jugendlicher beim Übergang in Ausbildung entwickelt worden. Angesichts der Fülle an Erfahrungen und Erkenntnissen, die damit bei der Unterstützung der beruflichen Integration benachteiligter Jugendlicher gewonnen worden sind, geht es heute nicht mehr in erster Linie darum, neue Erkenntnisse zu gewinnen, sondern vor allem darum, vorliegende Erkenntnisse aufzugreifen und im Interesse der Herstellung von mehr Chancengleichheit umzusetzen. Allerdings ist es notwendig, sich dabei auch mit den Beharrungskräften zu befassen, die einer Umsetzung dieser Zielsetzung entgegenwirken. Schon zu Beginn der 1990er Jahre fiel auf, dass sich im Zusammenhang mit der Förderung Benachteiligter anstelle größerer Chancengleichheit neue Zugangs- und Selektionsmuster herausgebildet haben, die zu neuen Gruppen von Benachteiligten geführt haben.„Der Bedarf des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems nach sozialer Ungleichheit erweist sich offenbar immer wieder als stark genug, um – häufig unter dem ‚Deckmäntelchen’ einer Politik für die Benachteiligten – durch neue Differenzierungen neue Ungleichheiten zu erzeugen.“ 4 NEUE ANSÄTZE ZUR GESTALTUNG DER ÜBERGÄNGE IN AUSBILDUNG Es werden aber auch immer wieder neue Ansätze entwickelt, die versuchen, unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen durch eine andere Gestaltung der Übergänge von der Schule in eine Berufsausbildung den Benachteiligungen von armen Jugendlichen entgegenzuwirken und mehr Chancengleichheit herzustellen. Im Folgenden werden solche Ansätze anhand einer Auswahl regionaler Praxisbeispiele beschrieben. Sie zeigen aus unterschiedlicher Perspektive, wie mit jeweils unterschiedlichen Konzepten die Zugangschancen für Jugendliche mit schlechteren Startbedingungen erhöht werden können. Regionales Übergangsmanagement der Bildungsregion Göttingen Das Beispiel der Göttinger Bildungsregion mit ihrem regionalen Übergangsmanagement zeichnet sich dadurch aus, dass der Kreis der am Bildungs- und Übergangsprozess beteiligten Kooperationspartner deutlich weiter gezogen ist als sonst üblich. Einbezogen sind hier auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bis hin zum Gesundheitsbereich. Um mehr Chancengleichheit herzustellen, ist die Göttinger Bildungsregion bemüht, benachteiligte Kinder und Jugendliche nicht nur so frühzeitig wie möglich zu fördern, sondern auch den medizinischen und sozialen Bereich in die Förderung mit einzubeziehen. Begründung hierfür ist, dass die Förderung benachteiligter Jugendlicher in der Regel viel zu spät einsetzt, es jedoch darauf ankommt, die individuelle Bildungsbiografie ggf. bereits in der frühkindlichen Phase entscheidend korrigieren bzw. positiv beeinflussen zu können. Weitere Besonderheiten des Göttinger Beispiels sind zum einen die Vernetzung von städtischem und ländlichem Raum, wovon insbesondere benachteiligte Jugendliche profitieren. Zum anderen wird hier ein„Coaching-Modell“ praktiziert, das eine Erweiterung der herkömmlichen Berufseinstiegsbegleitung darstellt. Es zeichnet sich vor allem durch eine engmaschige Begleitung am Übergang aus. Schließlich spielt auch die differenzierte Bildungsberichterstattung in Göttingen eine wichtige Rolle für die Verbesserung der Übergangschancen benachteiligter Jugendlicher. Jugendberufsagentur Hamburg Das Hamburger Konzept einer Jugendberufsagentur versucht den seit Jahrzehnten im Rahmen der Benachteiligtenförderung propagierten Anspruch einer systematischen Vernetzung der Hilfeangebote am Übergang tatsächlich zu verwirklichen. Bereits dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Ausbildungschancen für benachteiligte Jugendliche. Die enge und abgestimmte Zusammenarbeit der an der Jugendberufsagentur beteiligten Partner, die kontinuierliche Reflexion der laufenden Erfahrungen und die darauf aufbauende Weiterentwicklung der Beratungs- und Begleitprozesse tragen dazu bei, die Übergangshilfen transparenter und effektiver zu machen und Jugendliche intensiver als bisher an eine Ausbildung heranzuführen und bislang bestehende Barrieren abzubauen. Die Beteiligung von Handelskammer, Handwerkskammer, DGB und Unternehmensverbänden in Hamburg und SchleswigHolstein(UV-Nord) über den Beirat der Jugendberufsagentur fördert die Zielerreichung ebenso wie ein Unternehmenskuratorium, das für den fachlichen Austausch zwischen Hamburger Unternehmen und Betrieben und den Partnern der Jugendberufsagentur neu eingerichtet worden ist. Die in Hamburg in den letzten Jahren durchgeführten Reformen am Übergang Schule – Beruf, zu denen neben der Einführung der dualisierten Ausbildungsvorbereitung(AvDual) auch der Aufbau der Jugendberufsagentur gehört, haben zweifellos zu einer Verbesserung der Übergangschancen für benachteiligte Jugendliche in Ausbildung beigetragen. Allerdings gibt es auch einige Vorbehalte bezüglich der Umsetzung des Konzepts der Jugendberufsagentur. Sie werden insbesondere von Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe vorgebracht. So sei der Erfolg der Jugendberufsagentur z.B. nicht allein am Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit oder an den Vermittlungszahlen in Ausbildung zu messen. Auch dürfe es nicht in erster Linie darum gehen, die Übergänge für die Leistungsstärkeren unter den Jugendlichen effizienter zu organisieren. Die Unterstützung durch die Jugendberufsagentur müsse auch dazu beitragen, dass arme Jugendliche und junge Menschen in sozial benachteiligten Stadtteilen ein einigermaßen stabiles Leben führen können. Inhalte und Organisation der Förderprozesse müssten auf diese Zielsetzung ausgerichtet sein, andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Jugendberufsagentur nicht mehr sei als der Versuch, Verwaltungsstrukturen und-abläufe zu optimieren. Insofern sei auch die von der Jugendberufsagentur verfolgte Zielsetzung, ausnahmslos alle Jugendlichen zu erreichen(„Keiner darf verloren gehen!“), durchaus zweischneidig. Inwieweit diese Einwände und Befürchtungen berechtigt sind, kann letztlich nur anhand der konkreten Umsetzungspraxis 10/ 2016 – NEUE KONZEPTE ZUM ÜBERGANG IN BERUFSAUSBILDUNG WISO DIREKT 3 beurteilt werden. Als Hinweise für eine Reflexion der konzeptionellen Ausrichtung der Hamburger Jugendberufsagentur wie für die konkrete Gestaltung der Förderpraxis sind sie jedenfalls ernst zu nehmen. beispielhaft für die Organisation von Formen der Unterstützung innerhalb der Strukturen des bestehenden Berufsausbildungssystems. Assistierte Ausbildung – Modellprojekt„carpo“ Baden-Württemberg Die Assistierte Ausbildung in Form des Modells„carpo“ 5 , wie es in Baden-Württemberg entwickelt und über viele Jahre hinweg erprobt worden ist, erstreckt sich auf die gesamte Zeit von der Vorbereitung der Jugendlichen auf die Ausbildung bis zu ihrem erfolgreichen Abschluss. Bei der Assistierten Ausbildung werden sowohl Auszubildende als auch Betriebe kontinuierlich und verlässlich über den gesamten Ausbildungszeitraum hinweg begleitet. Sie ist keine Ausbildung in einem Parallelsystem, das fehlende Ausbildungsplätze zu kompensieren versucht, sondern eine reguläre betriebliche Berufsausbildung, ergänzt durch Dienstleistungen eines dritten Partners – der Jugendberufshilfe. Das Modell„carpo“ der Assistierten Ausbildung zeigt, wie es bei der Schaffung entsprechender Strukturen und einem entsprechenden Förderkonzept gelingt, dass auch Jugendliche und junge Erwachsene mit geringen Chancen auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt eine reguläre betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Es belegt außerdem, dass es mit diesem Ansatz gelingt, Betriebe(wieder) zur Ausbildung zu motivieren und neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Eine wesentliche Bedingung hierfür ist die durch die Assistenz gegebene Unterstützungsstruktur mit ihrer kontinuierlichen, professionellen und verlässlichen Begleitung während des gesamten Ausbildungsprozesses. Von dieser Form einer regulären beruflichen Ausbildung profitieren insbesondere junge Frauen und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Durch den Ansatz von„carpo“ werden bestehende Barrieren beim Zugang zu einer regulären Berufsausbildung abgebaut und Übergänge in Ausbildung eröffnet, ohne dass so genannte„Creaming-Effekte“ 6 auftreten. Am Beispiel von„carpo“ wird außerdem deutlich, welches Potenzial bei vermeintlich schwächeren Jugendlichen für eine reguläre Berufsausbildung schlummert und dass bei entsprechender Unterstützung vor allem kleinere und mittlere Betriebe durchaus bereit sind, diese Jugendlichen regulär auszubilden und dafür auch neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Eine wesentliche Folgerung aus diesem Beispiel ist unter anderem die Notwendigkeit der Schaffung individueller und verlässlicher Zugangswege in eine reguläre Berufsausbildung. Dazu braucht es nicht zuletzt stabile Strukturen. Durch die Übernahme in das SGB III(§ 130) hat die Assistierte Ausbildung einen neuen Charakter bekommen. Stabile, auf Dauer angelegte Unterstützungsstrukturen für Jugendliche und Betriebe sind dadurch kaum noch möglich, Hilfen aus einer Hand ebenso gefährdet wie der Aufbau langfristiger Vertrauensverhältnisse zu einer festen Bezugsperson während der gesamten Dauer der Ausbildung. Dieses sind jedoch zentrale Bedingungen für den Erfolg der Assistierten Ausbildung. Zusammengefasst steht das Modell„carpo“ der Assistierten Ausbildung für einen neuen Zugang in eine reguläre betriebliche Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche. Es steht FOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN Aus diesen Beispielen lassen sich, auch unter Bezug auf einschlägige Forschungsbefunde, Folgerungen und Empfehlungen für die Konzipierung von Förderprogrammen und die Bildungspolitik ableiten. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass im Bildungssystem die gleichen hierarchischen Prinzipien wirksam sind, die auch die soziale Schichtung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft erzeugen und verfestigen. Schon Max Weber 7 hat darauf verwiesen, dass über die Bildung und das Bildungssystem die wirtschaftliche und politische Macht geregelt und das etablierte Herrschaftssystem stabilisiert und reproduziert wird. Für eine grundlegende Änderung dieses Strukturprinzips bedürfte es umfassender gesellschaftlicher Veränderungen. Dennoch gibt es innerhalb des bestehenden Bildungs- und Berufsausbildungssystems bestimmte Dysfunktionalitäten, die Spielräume für Veränderungen durchaus zulassen. Innerhalb dieser Spielräume bewegen sich die folgenden Empfehlungen. Flexible Pfade in Ausbildung Viele Potenziale und Begabungen der Jugendlichen zeigen und entfalten sich erst in der Ausbildung. Daher ist es anachronistisch, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Debatte um Inklusion, an der Zweiteilung eines Regelsystems für berufliche Abschlüsse und eines Übergangssystems für unversorgte bzw. benachteiligte Jugendliche festzuhalten und dabei als Kriterium für die Zuweisung auf das Konstrukt der„Ausbildungsreife“ zurückzugreifen. Viel sinnvoller wären flexible Zugangspfade zu einer Ausbildung. Anregungen für die Gestaltung solch flexiblerer Pfade gibt z.B. das Modell„carpo“ der Assistierten Ausbildung. Anregungen finden sich aber auch im dänischen Berufsbildungssystem. Dort erhalten Jugendliche eine so genannte Eingangsqualifizierung in Form einer Grundausbildung, die je nach Leistungsniveau zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren dauert und dann in eine Ausbildung übergeht, die entweder in einem Betrieb oder in der Schule stattfindet. Nach drei Jahren Ausbildung haben alle Jugendlichen den gleichen Abschluss. Das System garantiert eine flexible Ausbildung ohne Zeitverlust in einem Übergangssystem. Auch der vom DGB entwickelte Fünfpunkteplan für einen Ausbildungspfad löst die Trennung zwischen regulärem Berufsausbildungs- und Übergangssystem auf. Eine eigenständig institutionalisierte Benachteiligtenförderung außerhalb des Regelsystems gibt es hier nicht. Der Plan sieht vor, dass jede_r Jugendliche, der/die bei der Bundesagentur für Arbeit einen Ausbildungsplatz sucht, ein verbindliches Angebot bekommt, um so ohne Warteschleifen zu einem Berufsabschluss zu gelangen. Vorgeschlagen werden flexible Ausbildungspfade von einer betrieblichen Ausbildung(höchste Priorität) über Assistierte Ausbildung und Einstiegsqualifizierung(EQ) bis hin zu außerbetrieblicher Ausbildung mit Abschluss(Kammerprüfung). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 4 Verlässliche Finanzierung und Stabilität der Förderpraxis Die bestehende Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit für die von ihr finanzierten Maßnahmen verhindert die notwendige Kontinuität in der Förderpraxis und widerspricht fachlich begründeten Qualitätsanforderungen. Folge dieser nicht fachlich, sondern ausschließlich betriebwirtschaftlich begründeten Praxis ist, wie man z.B. an den Auswirkungen der Aufnahme der Assistierten Ausbildung ins SGB III sehen kann, dass sich das für den Fördererfolg notwendige langfristige Vertrauensverhältnis nicht mehr entwickeln kann und stabile Förderstrukturen kaum noch möglich sind, weil die Träger keine verlässliche Planungsgrundlage haben und somit kaum Vorsorge für eine längerfristig angelegte Personalentwicklung und Qualitätssicherung betreiben können. Dies führt zu einer weiteren Benachteiligung ohnehin schon benachteiligter Gruppen von Jugendlichen. Deshalb sollte diese Vergabepraxis zugunsten der Etablierung dauerhafter und Qualitätsansprüchen genügender Finanzierungsstrukturen aufgegeben werden. Autor Gerhard Christe, Prof. Dr. phil. habil., Dipl. Soziologe, Leiter des Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe(IAJ) Hamburg. Anmerkungen 1 – Nach der ILO-Statistik beträgt sie allerdings rd. 11 Prozent. 2 – Vgl. Gerhard Christe: Zehn Jahre Hartz IV. Eine Erfolgsgeschichte für benachteiligte Jugendliche? Gastbeitrag für das Good Practice Center des BIBB, Juni 2015; http://www.good-practice.de/infoangebote_beitrag6106.php. 3 – Projekt Jugend und Arbeit(Hrsg.): Jugendliche beim Einstieg in das Arbeitsleben. Regionale Chancenstrukturen und individuelle Strategien, München 1990, S. 5. 4 – Karen Schober: Veränderungen im Übergangssystem seit 1960: Herausforderungen an die Berufsbildungs- und Arbeitsmarktpolitik, in: Dietmar Brock; Brigitte Hantsche; Gertrud Kühnlein; Heiner Meulemann; Karen Schober(Hrsg.): Übergänge in den Beruf. Zwischenbilanz zum Forschungsstand, München 1991, S. 29-33. 5 – Carpo= Transferprojekt für Assistierte Ausbildung in Baden-Württemberg. 6 – Damit wird die Auslese bzw. die Berücksichtigung nur der Besten bezeichnet. 7 – Vgl. Rolf Becker: Bildungssoziologie – Was sie ist, was sie will, was sie kann, in: Rolf Becker(Hrsg.): Lehrbuch der Bildungssoziologie. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Wiesbaden 2011, S. 9-36. Keine Sonderwege für benachteiligte Jugendliche Bei allen Förderprogrammen und bildungspolitischen Entscheidungen ist zu fragen, ob sie in ihrer Wirkung dazu angelegt sind, die Selektionsprinzipien und Segmentationsmuster des Bildungssystems zu erhalten bzw. zu verschärfen oder ob sie zum Abbau von Segmentierung und Ausgrenzung beitragen. Sonderwege und Parallelsysteme für Benachteiligte und potenziell Ausgegrenzte sind deshalb zu vermeiden. Um soziale Schließungsprozesse zu vermeiden, müssen Bildungsoptionen und Lebenswege für alle offen gehalten, Chancenzuweisungen dürfen nicht durch vordergründige Leistungskriterien legitimiert werden. Dies erfordert u.a. eine Stärkung der institutionellen Durchlässigkeiten, die Ermöglichung unterschiedlicher Wege des(Wieder-)Einstiegs und die Gestaltung von Bildungsgängen nach dem Prinzip„kein Abschluss ohne Anschluss“. Impressum © 2016 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Fax 0228 883 9205, www.fes.de/wiso Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich: Ruth Brandherm, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ISBN: 978-3-95861-484-0 Abbau von Bildungsarmut statt Herstellung von Chancengleichheit Die Fokussierung der bildungspolitischen Diskussion auf die Herstellung von mehr Chancengleichheit ist allerdings verkürzt, da sie sich lediglich auf die Herstellung gleicher Chancen bezieht, die durch soziale oder ethnische Herkunft, Geschlecht und Behinderung eingeschränkt sind. Es geht dabei nur um die Realisierung des im Grundgesetz verankerten Diskriminierungsverbots. Abbau von Bildungsarmut ist dagegen ein sehr viel weiter gefasstes Ziel. Hierbei geht es um den Abbau von Ungleichheiten in den Bildungsergebnissen, d.h. die Herstellung eines allgemeinen Bildungsniveaus, das die gleichberechtigte Teilhabe aller am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Dies sollte daher bildungspolitische Leitlinie sein.