Teil 13 des Ländervergleichs Inklusive Bildung in Brandenburg Valerie Lange, Lutz Faulhaber und Christian Witte Was macht eine Gute Gesellschaft aus? Wir ver­stehen darunter soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, eine inno­vative und erfolgreiche Wirtschaft und eine Demokratie, an der die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitwirken. Diese Gesellschaft wird getragen von den Grundwerten der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Wir brauchen neue Ideen und Konzepte, um die Gute Gesellschaft nicht zur Utopie werden zu lassen. Deswegen entwickelt die Friedrich-Ebert-Stiftung konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik der kommenden Jahre. Folgende Themenbereiche stehen dabei im Mittelpunkt: – Debatte um Grundwerte: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität; – Demokratie und demokratische Teilhabe; – Neues Wachstum und gestaltende Wirtschafts- und Finanzpolitik; – Gute Arbeit und sozialer Fortschritt. Eine Gute Gesellschaft entsteht nicht von selbst, sie muss kontinuierlich unter Mitwirkung von uns allen gestaltet werden. Für dieses Projekt nutzt die Friedrich-EbertStiftung ihr weltweites Netzwerk, um die deutsche, europäische und internationale Perspektive miteinander zu verbinden. In zahlreichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen in den Jahren 2015 bis 2017 wird sich die Stiftung dem Thema kontinuierlich widmen, um die Gute Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie hier: w w w. fes-2017plus. de Valerie Lange, Lutz Faulhaber und Christian Witte Inklusive Bildung in Brandenburg Teil 13 des Ländervergleichs Friedrich-Ebert-Stiftung 36 ISBN: 978-3-95861-121-4 1. Auflage © 2015, by Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abteilung Studienförderung Redaktion: Marei John-Ohnesorg, Marion Stichler, Lukas Daubner Umschlaggestaltung und Satz: minus Design, Berlin Druck: Brandt GmbH Bonn Printed in Germany 2015 3 Inhalt 5 Vorwort Marei John-Ohnesorg 7 Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung im Ländervergleich Valerie Lange 9 Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung in Brandenburg Valerie Lange 27 Best Practice inklusiver Bildung in Brandenburg 35 Inklusive Bildung in der bildungspolitischen Debatte IN Brandenburg Lutz Faulhaber und Christian Witte Friedrich-Ebert-Stiftung 4 Vorwort 5 VORWORT Inklusion: Eine verheißungsvolle Chance auf Teilhabe, aber auch mit Ängsten besetzt. Ein Recht für alle, das für manche eine gefühlte Bedrohung darstellt. Mit gemeinsamer pädagogischer Kraft erreichbar, aber mit finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Situation in den Ländern und Kommunen ist komplex, die Gefühlslage widersprüchlich. Was bleibt, ist der Rechtsanspruch und der in vielen Fällen vorhandene politische und gesellschaftliche Wille, inklusive Bildung voranzutreiben. Erfahrungen mit Gemeinsamem Unterricht liegen in Brandenburg seit 1991 vor. 2011 wurde ein„Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg“ vorgelegt, in dem das„gemeinsame Lernen“ aller in den allgemeinen Schulen als Ziel formuliert wird. Im Zuge dessen wurden Grundschulen als inklusive Profilschulen eingerichtet. Auf Grundlage der Erfahrungen dieser Schulen wurden die vorliegenden Konzepte weiterentwickelt. Dazu gehört auch eine Ausweitung des Pilotprojekts auf die Sekundarstufe. Doch lesen Sie selbst, wie die Umsetzung aktuell läuft. Dieses Länderheft„Inklusive Bildung in Brandenburg“ ist eingebettet in eine größere Reihe zu Inklusion. Im Rahmen des Projekts„Gute Gesellschaft – Soziale Demokratie 2017plus“ entstehen gerade 16 Länderhefte zu Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung. Jedes Heft beleuchtet sowohl den aktuellen Stand der Umsetzung als auch die laufende politische Debatte dazu. Sie können die Länderhefte, die in enger Zusammenarbeit des Thementeams Bildung mit den Landesbüros der FriedrichEbert-Stiftung entstanden sind, abrufen unter http://www.fes.de/themen/ bildungspolitik. Dort finden Sie auch Hinweise auf weitere Veranstaltungen und Papiere zum Thema Inklusion. Vielfalt ist normal. Inklusion bedeutet, dass nicht Gruppen, sondern individuelle Bedürfnisse einzelner Kinder und Jugendlicher im Vordergrund stehen. Sie geht mit individueller Förderung einher, deren Umsetzung in einer Studie von Christian Fischer 2014 beispielhaft beschrieben wurde. Indi- Friedrich-Ebert-Stiftung 6 viduelle Förderung wird in Brandenburg als pädagogisches Grundprinzip genannt und soll an allen Schulen optimiert werden. Durch eine Änderung des Lehrerbildungsgesetzes wurden inklusionspädagogische Inhalte verpflichtend in die Lehramtsausbildung integriert; außerdem werden Fortbildungen angeboten. Inklusion erfordert multiprofessionelle Teams, setzt Fortbildungen voraus und verursacht Kosten. Der Investitionsbedarf ist umso höher, desto stärker parallele Strukturen dauerhaft weitergeführt werden. Der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts hat in Brandenburg Vorrang vor dem Unterricht in der Förderschule, steht jedoch unter einem Ressourcenvorbehalt. Das Elternwahlrecht wurde beibehalten und die Förderschulen sollen bestehen bleiben, solange sie die nötigen Schüler_innenzahlen erreichen. Generell soll der weitere Ausbau des inklusiven Schulsystems in Brandenburg schrittweise erfolgen und wird sich über die nächsten Jahre erstrecken. Wie die Länderhefte insgesamt zeigen, sind politische Entscheidungen überall die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Umsetzung inklusiver Bildung an den Schulen. Inklusion gelingt noch lange nicht überall. Über das Stadium von Insellösungen an Einzelschulen und Modellprojekte ist die Debatte aber hinaus. Die Entwicklung in einzelnen Ländern und vielen Kommunen ist vielversprechend und zeigt, dass manches, das hier als unmöglich gilt, an einem anderen Ort längst Realität ist. Wir hoffen, diese Entwicklung durch die Reihe der Ländervergleiche weiter voranzubringen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen! Marei John-Ohnesorg Bildungs- und Hochschulpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung Inklusion in der Schule und der beruflichen bildung im Ländervergleich 7 Valerie Lange , Sozialwissenschaftlerin Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung iM Ländervergleich Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Recht auf inklusive Bildung „Das allgemeine Bildungssystem ist aufgefordert, sich auf die Ausweitung seiner Aufgabenstellungen im Sinne einer inklusiven Bildung und Erziehung vorzubereiten.“(KMK 2010: 9) So heißt es im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010 zu den pädagogischen und rechtlichen Aspekten der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention(BRK). Dieser Beschluss leitete die – vom Ausbau des Ganztagsschulwesens abgesehen – einzige Strukturreform des deutschen Bildungswesens ein, die Post-PISA über alle Bundesländer hinweg angestoßen worden ist. Von einem ländergemeinsamen Vorhaben lässt sich dennoch nicht sprechen: Nicht zufällig ist der Stand der Entwicklung des inklusiven Bildungssystems über die Länder hinweg unterschiedlich, divergieren doch die Voraussetzungen, Konzeptionen und Maßnahmen, die schließlich zu inklusiver Bildung führen sollen. Mit der Einführung eines inklusiven Bildungssystems setzt Deutschland die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um und kommt somit seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nach. Die BRK wurde im Dezember 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und ist in Deutschland mit der Ratifizierung im März 2009 in Kraft getreten. Die BRK definiert keine neuen Rechte, sie präzisiert die bestehenden Menschenrechte jedoch für die Lebenssituationen behinderter Menschen und umfasst alle Lebensbereiche. Das Recht auf Bildung für behinderte Menschen wird in Artikel 24 konkretisiert, hier heißt es:„States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels(…).“(United Nations 2006: 16) Friedrich-Ebert-Stiftung 8 Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist aber nicht nur menschenrechtliche Verpflichtung: In ihm liegt die einmalige Chance, unser Bildungssystem leistungsstärker und chancengleicher zu gestalten. Inklusive Bildung nimmt die Schüler_innen in ihrer Gesamtheit in den Blick und teilt sie nicht in Gruppen ein – vielmehr sollen die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. Das bedeutet auch, dass sich die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Schüler_innen ausrichten müssen. Damit bietet inklusive Bildung die besten Voraussetzungen, um jede und jeden individuell mit ihren und seinen Stärken und Schwächen anzunehmen und zu fördern. Inklusive Bildung und individuelle Förderung für alle Schüler_innen gehen Hand in Hand. Das Verständnis für diese Implikation inklusiver Bildung ist für jede weitere Debatte über Inklusion von entscheidender Bedeutung. Der Erfolg inklusiver Bildung ist nachweisbar. Das zeigen nicht nur nationale und internationale Studien. Auch die Eltern wissen um die positiven Effekte eines inklusiven Systems: Unabhängig vom Förderstatus ihrer Kinder beurteilt die Mehrzahl der Eltern in repräsentativen Elternumfragen inklusive Schulen und die an diesen unterrichtenden Lehrkräfte positiver als nicht inklusive Schulen und ihre Lehrer_innen.(vgl. Klemm 2015: 11) Inklusive Bildung in den Bundesländern Die Umsetzung inklusiver Bildung stellt das Bildungssystem vor komplexe Herausforderungen und ist unweigerlich mit Stolpersteinen und Hindernissen verbunden, die es zu überwinden gilt. Dabei kann der Ländervergleich helfen: Was in einem Land als„unmöglich“ gilt – etwa das gemeinsame Lernen von Gymnasiasten und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen oder die vollständige Abschaffung von Förderschulen – ist in anderen Ländern schon längst erfolgreiche Realität. Die Gegenüberstellung der Konzepte und Ausbauschritte zur inklusiven Bildung soll dazu beitragen, als feststehend geglaubte Grundsätze über das Lehren und Lernen in Frage zu stellen und die Debatte offener zu gestalten. Best-Practice-Beispiele aus den Bundesländern machen deutlich, was in der Praxis möglich ist. Sie sollen denjenigen Mut machen, die in den Schulen mit den Schwierigkeiten der Umsetzung der Reformschritte konfrontiert sind und zeigen: Inklusion gelingt! Inklusion in Brandenburg 9 Valerie Lange , Sozialwissenschaftlerin Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung in Brandenburg Der Weg zu einem inklusiven Bildungssystem Zur Konkretisierung der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeiteten die meisten Bundesländer Aktionspläne. Brandenburg legte im November 2011 ein„Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg“ vor. Der Maßnahmenplan sieht acht Handlungsfelder vor. In Handlungsfeld 1„Erziehung und Bildung“ wird inklusive Bildung wie folgt definiert: „Im Land Brandenburg sollen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam und ohne Ausgrenzung lernen. Zentrales Anliegen ist das gemeinsame Lernen aller in den allgemeinen Schulen. Alle Kinder sollen in ihren individuellen Stärken und Besonderheiten unterstützt und gefördert werden. Das wesentliche Prinzip von Inklusion ist die Wertschätzung von Vielfalt – heterogene Gruppen werden Normalität, in der Gesellschaft wie in der Schule. Das bedeutet steigende Chancengleichheit.“(Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg 2011: 13) Die Definition inklusiver Bildung, die im Maßnahmenplan ausgeführt wird, trifft die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, da sie inklusive Bildung als Konzept versteht, das sich an alle Schüler_innen richtet. Für die einzelnen Ebenen des Bildungssystems skizziert der Maßnahmenplan unterschiedliche Maßnahmen, die im Folgenden auszugsweise dargestellt werden: Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel soll der Anteil der Schüler_innen an allgemeinen Schulen durch den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts erhöht werden. Friedrich-Ebert-Stiftung 10 Inklusionskonzepte sollen ab dem Schuljahr 2012/2013 in allen Schulamtsbezirken durch den Aufbau von Schulen mit dem Profil„Inklusive Schule“ erprobt und fachlich begleitet werden. Für diese Profilschulen ist eine veränderte Personalzumessung auf Basis der Schülerzahlen und sozialräumlicher Bedarfe vorgesehen. Individuelle Förderung soll an allen Schulen optimiert werden. Entsprechende Vorbereitungen sollen ab dem Schuljahr 2012/2013 getroffen und ab dem Schuljahr 2015/2016 umgesetzt werden. Ab 2012 soll eine gemeinsame Strategie von Land, Schulträgern und den kommunalen Spitzenverbänden zum Aufbau von flächendeckenden inklusiven Bildungsangeboten entwickelt werden. Ab dem Wintersemester 2013/2014 sollen inklusionspädagogische Inhalte durch eine entsprechende Änderung des Lehrerbildungsgesetzes in die Lehramtsausbildung integriert werden. Ab dem Schuljahr 2012/2013 sollen Fortbildungsangebote zur inklusiven Bildung für Schulleiter_innen, Berater_innen und Lehrer_innen bereitgestellt werden. Weitere Rechtsnormen, wie das Schulgesetz oder untergesetzliche Vorschriften, sollen bis zum Schuljahresbeginn 2015/2016 angepasst werden, um den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung realisieren zu können. Ab 2012 sollen verbindliche curriculare Grundlagen für den Unterricht in einer inklusiven Schule geschaffen werden.(vgl. ebd.: 15ff.) Der Verabschiedung des Maßnahmenplans gingen in Brandenburg sechs öffentliche Regionalkonferenzen voraus, auf denen mit Schulleiter_innen, Lehrkräften, Vertreter_innen von Kommunen und Schulämtern sowie von Verbänden und Vereinen über die Konsequenzen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und notwendige Schritte zu einem inklusiven Bildungssystem diskutiert wurde(vgl. Land Brandenburg 2011: 26). Die Regionalkonferenzen sind, ebenso wie der 2011 eingerichtete Runde Tisch„Inklusive Bildung“, an dem etwa 40 Verbände und Initiativen beteiligt sind, als das Bemühen um den Einbezug zivilgesellschaftlicher Expertise und die Erzielung eines gesellschaftlichen Konsenses zu inklusiver Bildung zu verstehen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg verweist darauf, dass„wichtige Voraussetzungen für die Inklusion[…] viele Inklusion in Brandenburg 11 Jahre zuvor gelegt“(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 2016a) wurden. Erste Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem seien etwa die seit 2004 bestehende Flexible Eingangsphase in der Grundschule oder die individuellen Lernstandsanalysen für alle Grundschüler_innen, die es seit 2005 gibt. Mit der Flexiblen Eingangsstufe werden alle Kinder ohne die Möglichkeit von Zurückstellungen, Wiederausschulungen oder Überweisungen an Förderschulen in die allgemeine Schule eingeschult und in den Jahrgangsstufen eins und zwei mit sonderpädagogischer Unterstützung jahrgangsübergreifend unterrichtet.(vgl. ebd.) Darüber hinaus könne auf den seit 1991 möglichen Gemeinsamen Unterricht aufgebaut werden: „Er ist eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des derzeit noch integrativen Systems hin zu einem inklusiven System, in dem die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler umfassend berücksichtigt werden.“(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 2013: 8) Ein erster Schritt dieser Weiterentwicklung ist das zum Schuljahresbeginn 2012/2013 initiierte und im Maßnahmenplan vorgesehene Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich 75 öffentliche und neun Schulen in freier Trägerschaft beteiligten. „Wesentliche Zielstellung des Projekts war es, auf der Grundlage dieser Datenbasis Gelingensbedingungen inklusiver Bildungsarbeit zu identifizieren, um perspektivisch das derzeitige parallele System von Förderschulen und Schulen mit gemeinsamem Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache(LES) zu einem landesweit einheitlichen inklusiven Schulangebot an allen allgemeinbildenden Schulen umzubauen.“(Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg et al.: 25) Die Pilotschulen erhielten zusätzliche sonderpädagogische Ressourcen, fachliche Begleitung und Fortbildungsmaßnahmen. Das Pilotprojekt endete am 31. Juli 2015, die Pilotschulen verfügen jedoch weiterhin über die zusätzlichen Ressourcen und arbeiten über das Projektende hinaus als inklusive Schulen(vgl. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 2016b: 38). Friedrich-Ebert-Stiftung 12 Seit Juli 2016 liegt das von der Landesregierung erarbeitete Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ in der Entwurfsfassung vor. Dieses Konzept baut auf den Erkenntnissen des im Dezember 2015 vorgestellten wissenschaftlichen Abschlussberichts zu dem Pilotprojekt auf sowie auf den seit April 2014 vorliegenden Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats„Inklusive Bildung“ zur weiteren Entwicklung und Umsetzung einer „Schule für alle“. Anstoß für die Konzeptentwicklung gab der Beschluss des Landtags„Inklusion im Bildungssystem Brandenburg weiter kontinuierlich vorantreiben“ vom 17.12.2015, mit dem die Landesregierung dazu aufgefordert wurde, den Ausbau des inklusiven Schulsystems nach dem Auslaufen des Pilotprojekts weiter zu verfolgen und über die sechste Klasse hinaus – in Brandenburg dem Ende der Primarstufe – auszuweiten(vgl. Landtag Brandenburg 2015). Das Konzept sieht vor, dass sich nach dem Vorbild der Pilotschulen weitere Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I zu„Schulen für Gemeinsames Lernen“ weiterentwickeln. „Schulen für Gemeinsames Lernen sind Grundschulen, Oberschulen und Gesamtschulen, in denen die Fortsetzung und Ausweitung des Gemeinsamen Lernens entsprechend dem Pilotprojekt Inklusive Grundschule umgesetzt wird.“(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2016b: 36) Der weitere Ausbau des inklusiven Schulsystems in Brandenburg soll dem Entwurf zufolge schrittweise erfolgen. Ab dem ersten Jahr der geplanten Umsetzung, die nicht vor dem Schuljahr 2017/2018 liegen wird, sollen demnach zunächst 55 weitere Grundschulen zu inklusiven Schulen ausgebaut werden. Für die Sekundarstufe I ist ein Pilotversuch ähnlich dem Pilotprojekt„Inklusive Grundschule“ vorgesehen, an dem jährlich bis zu 20 Oberschulen und sechs Gesamtschulen teilnehmen können. Das Konzept stellt in Aussicht, das so ab„dem sechsten Jahr der Umsetzung alle Oberschulen und alle Gesamtschulen“(ebd.: 42) sowie alle Grundschulen „Schulen für Gemeinsames Lernen“ werden könnten. Der Ausbau der„Schulen für Gemeinsames Lernen“ soll, so sieht es das Konzept vor, wissenschaftlich begleitet werden. Zudem wird die Bedeutung der Schulentwicklungsarbeit für inklusive Schulen betont: Die Schulen müssen ausgehend vom Brandenburger„Orientierungsrahmen Schulqualität 3.0“ verbindlich ein inklusives Schulkonzept erarbeiten und ein Förderkonzept entwickeln. An jeder„Schule für Gemeinsames Lernen“ soll eine Inklusion in Brandenburg 13 koordinierende Lehrkraft für Gemeinsames Lernen eingesetzt werden, die die Schulleitung berät und das multiprofessionelle„Team Gemeinsames Lernen“ leitet(vgl. ebd.: 37) Neben den„Schulen für Gemeinsames Lernen“, so ein weiterer Baustein des Entwurfs, sollen Schwerpunktschulen gebildet werden, die vorzugsweise die Primarstufe und Sekundarstufe I umfassen sollen: „Schwerpunktschulen unterbreiten als Schulen für Gemeinsames Lernen Angebote in grundsätzlich allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten ‚Lernen‘, ‚emotional-soziale Entwicklung‘ und ‚Sprache‘ führen sie Angebote wie alle anderen allgemeinen Schulen(entsprechend der jeweiligen Schulstufe) auch. Sie führen bedarfsabhängig ggf. Förderklassen in weiteren Förderschwerpunkten. Perspektivisch enthalten Schwerpunktschulen bedarfsgerecht Förderklassen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.“(ebd.: 54) Die Förderschulen sollen weiter bestehen bleiben, sofern sie noch die erforderlichen Schülerzahlen erreichen. Dort wo durch den Ausbau des inklusiven Schulangebotes oder durch demografisch bedingten Schülerrückgang die Mindestgröße für die Förderschulen nicht mehr erreicht wird, sollen diese mit Schwerpunktschulen kooperieren(vgl. ebd.: 50). Dem Konzept zufolge sollen Schulen, die noch nicht„Schulen für Gemeinsames Lernen“ sind oder werden, weiterhin„gemeinsamen Unterricht nach den bisher allgemein geltenden Bestimmungen“(ebd.: 38) anbieten. Die Brandenburger Gymnasien werden demnach nicht zu„Schulen für Gemeinsames Lernen“ und„wie bisher für sonderpädagogische Förderung einzelfallbezogen ausgestattet“(ebd.: 43). Für den Bereich der beruflichen Bildung verweist der Entwurf auf die Sekundarstufe II der Oberstufenzentren, die in Brandenburg Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule und berufliches Gymnasium zusammenfasst. Hier sollen zukünftig verstärkt Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Kompetenz eingesetzt werden.(ebd.: 57) Friedrich-Ebert-Stiftung 14 Die rechtliche Verankerung inklusiver Bildung im Schulgesetz Im Brandenburgischen Schulgesetz von 2002, das zuletzt 2016 geändert wurde, werden die Begrifflichkeiten„Inklusion“ oder„inklusiv“ nicht verwendet. In Brandenburg gilt jedoch bereits seit dem ersten Brandenburgischen Schulgesetz von 1991, dass die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemeinen Schule Vorrang vor dem Unterricht in der Förderschule hat. Diese Vorrangstellung ist geregelt in§3(4) BbgSchulG: „Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen gemäß§ 29 Abs. 2 vorrangig im gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf oder in Schulen oder Klassen mit einem entsprechenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkt(Förderschulen oder Förderklassen), durch Ganztagsangebote oder Ganztagsschulen gemäß§ 18 Abs. 5, durch die Berücksichtigung des besonderen Unterrichtsbedarfs gemäß§ 109 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und durch individuelle Hilfen besonders gefördert werden.“ Zudem heißt es in§3(1) BbgSchulG: „Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sind besonders zu fördern.“ Allerdings gilt auch mit der aktuellen Fassung des Schulgesetzes der Ressourcenvorbehalt für den Besuch der allgemeinen Schule. Gemeinsamer Unterricht kann nur dann durchgeführt werden,„wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann“, so§29(2) BbgSchulG. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass über den Lernort des Kindes das Staatliche Schulamt nach Empfehlung des Förderausschusses entscheidet(vgl.§50(2) BbgSchulG). Es kann also auch dann eine Überweisung auf eine Förderschule erfolgen, wenn die Eltern die Beschulung in der allgemeinen Schule wünschen. Mißling/Ückert bilanzieren, dass Bran- Inklusion in Brandenburg 15 denburg zu den Bundesländern gehöre, deren gesetzliche Bestimmungen „größeren Anpassungsbedarf“ aufwiesen, um den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen(vgl. Mißling/Ückert 2014: 40). So sieht auch der Maßnahmenplan Brandenburgs von 2011 wie ausgeführt eine Anpassung der schulrechtlichen Normen vor, die bislang jedoch noch nicht vorgenommen worden ist. Auch in den beruflichen Schulen gilt nach dem Brandenburgischen Schulgesetz der Vorrang des gemeinsamen Unterrichts in der allgemeinen Schule, denn die Oberstufenzentren sind ausdrücklich als Lernorte des Gemeinsamen Unterrichts vorgesehen(vgl.§29(2) BbgSchulG). Inklusive Bildung in Zahlen: Exklusionsquoten und Inklusionsanteile Die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen führt nicht zwingend dazu, dass sich der Schulalltag verändert. So gilt in Brandenburg zwar der Vorrang einer gemeinsamen Beschulung vor der Überweisung in eine Förderschule. Das Förderschulsystem bleibt aber weiterhin neben der allgemeinen Schule als Lernort für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestehen. Wie inklusiv ist das brandenburgische Schulsystem also wirklich? Eine erste Antwort auf diese Frage können statistische Daten 1 liefern: Mit der Förderquote wird der Anteil der Schüler_innen mit Förderbedarf an allen Schüler_innen im schulpflichtigen Alter erfasst. In diese Angabe fallen also sowohl Schüler_innen, die inklusiv beschult werden, als auch diejenigen, die an einer Förderschule unterrichtet werden. In Brandenburg lag die Förderquote im Schuljahr 2013/2014 bei 8,3 Prozent. Zum Vergleich: 1 Es sei darauf hingewiesen, dass„[i]m Bereich der amtlichen Schulstatistiken lückenhafte Informationen zum sonderpädagogischen Förderbedarf vor[liegen]. Dies ist unter anderem auf die in den einzelnen Bundesländern heterogenen sonderpädagogischen Diagnostiken, Zuordnungsprinzipien und Datenerfassungen zurückzuführen“(Malecki 2014: 594). Zudem verzichten einige Bundesländer bei einzelnen Förderschwerpunkten„zumindest während der ersten Schuljahre auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs“ und teilen die„Förderressourcen nicht länger auf der Basis einer individuellen Diagnostik, sondern den Schulen systemisch“(Klemm 2015: 28) zu. Das führt dazu, dass sich die„von der Kultusministerkonferenz(KMK) veröffentlichten Daten zur sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und in allgemeinen Schulen in zunehmendem Maße als nicht mehr aussagekräftig“(ebd.) erweisen. Friedrich-Ebert-Stiftung 16 Deutschlandweit wurde für das Schuljahr 2013/2014 bei 6,8 Prozent der Schüler_innen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert. Schuljahr 2013/2014 Förderquote Inklusionsanteil 8,3% 43,7% Exklusionsquote 4,7% Schuljahr 2008/2009 Förderquote Inklusionsanteil 8,5% 36,4% Exklusionsquote 5,4% Quellen: Klemm 2014; KMK 2014a, b; KMK 2015b Die Exklusionsquote, also der Anteil derjenigen Schüler_innen, die an einer Förderschule unterrichtet werden, lag bei 4,7 Prozent. Der Inklusionsanteil, mit dem der Anteil der Schüler_innen mit Förderbedarf, die inklusiv unterrichtet werden, an allen Schüler_innen mit Förderbedarf angegeben wird, lag bei 43,7 Prozent. Im Schuljahr 2013/2014 besuchten in Brandenburg also mehr Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förder- als eine allgemeine Schule. Im Vergleich zum Schuljahr 2008/2009 – dem letzten Schuljahr vor Inkrafttreten der BRK – hat sich in Brandenburg somit eine – wenn auch nur leichte – Veränderung ergeben: 2008/2009 besuchten noch 5,4 Prozent der Schüler_innen eine Förderschule und der Inklusionsanteil lag bei 36,4 Prozent. In anderen Bundesländern, die sich auf den Weg gemacht haben, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen, konnten die Exklusionsquoten deutlicher gesenkt und die Inklusionsanteile deutlicher angehoben werden – so etwa in Bremen. Demgegenüber stehen aber auch eine Reihe von Ländern, in denen die Exklusionsquoten stagnieren und die Inklusionsanteile steigen, bei gleichzeitig steigenden Förderquoten. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass der Anstieg des Inklusionsanteils in Zusammenhang mit einem veränderten diagnostischen Verhalten zu bringen ist: Wenn bei mehr Schüler_innen, die ohnehin die allgemeine Schule besuchen, ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, dann erhöht sich der Inklusionsanteil, ohne dass effektiv weniger Kinder die Förderschule besuchen. Brandenburg ist hier auszunehmen, da die Förderquote leicht gesunken ist. Verteilt werden die Schüler_innen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wird, auf – in Brandenburg – sieben unter- Inklusion in Brandenburg 17 schiedliche Förderschwerpunkte. Wie in allen Bundesländern können auch in Brandenburg die meisten Schüler_innen dem Förderschwerpunkt Lernen zugeordnet werden. Nur knapp ein Drittel dieser Schüler_innen wird inklusiv unterrichtet. Das ist deshalb bemerkenswert, weil andere Bundesländer wie Niedersachsen und Bremen sich entschieden haben, das Förderschulsystem für diesen Schwerpunkt ganz abzuschaffen. Auch die meisten Schüler_innen des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung werden in Brandenburg exklusiv beschult. Schüler_innen der Förderschwerpunkte Hören, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Emotionale und soziale Entwicklung besuchen überwiegend die allgemeine Schule. Lernen 44,5% Sprache 6,9% Geistige Entwicklung 19,9% davon inklusiv 33,1% davon inklusiv 70,3% davon inklusiv 9,7% Sehen davon inklusiv 1,3% Körperliche und motorische Entwicklung 6,3% 62,2% davon inklusiv 71,9% Hören davon inklusiv 3,8% Emotionale und soziale Entwicklung 17,3% 60,5% davon inklusiv 85,0% Quellen: KMK 2014a, b Die Anzahl der Absolvent_innen, die nach dem Besuch der Förderschule mindestens einen Hauptschulabschluss erreicht, gibt ersten Aufschluss über den Anschluss der Förderschüler_innen zur beruflichen Bildung. In Brandenburg verließen im Schuljahr 2013/2014 13,8 Prozent der Förderschüler_innen die Förderschule mit mindestens einem Hauptschulabschluss. Damit erzielt Brandenburg ein über die Bundesländer hinweg betrachtet deutlich unterdurchschnittliches Ergebnis: Deutschlandweit liegt der Anteil der Förderschulabsolvent_innen, die mindestens einen Hauptschulabschluss erreichen, bei 28,7 Prozent. Zu den Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die allgemeine Schule verlassen, liegen über die Bundesländer hinweg keine vergleichbaren Daten vor. Friedrich-Ebert-Stiftung 18 Abgänger_innen und Absolvent_innen VON Förderschulen Abgänger_innen/ Absolvent_innen insgesamt ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss mit Fachhochschulreife mit allgemeiner Hochschulreife 1.135 86,2% Angaben absolut und in Prozent 11,5% 1,9% 0,0% 0,0% Quelle: Statistisches Bundesamt 2014 Die Übergänge von Schulabsolvent_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Berufsausbildung lassen sich kaum rekonstruieren, so der Bildungsbericht 2014:„Dies liegt teils an unterschiedlichen Zuweisungskriterien zwischen allgemeinbildenden Schulen und Trägern der Berufsausbildung, teils an der statistischen Erfassung.“(Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014: 182) Der Bildungsbericht nimmt eine Sonderauswertung der Schulstatistik vor, um die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Berufsbildung zu erfassen, differenziert dabei aber nicht nach Bundesländern, sondern nur nach Ländergruppen Ost und West. Überblicksartig kann festgehalten werden: „2011/2012 besuchten etwa 43.000 Schüler und Schülerinnen die Teilzeit-Berufsschule, dies entspricht 2,8% der entsprechenden Schülerpopulation. Im Berufsvorbereitungsjahr(BVJ) waren gut 14.000 bzw. 29% mit sonderpädagogischem Förderbedarf und in den Berufsfachschulen 4.300 bzw. 1%. Nach Förderschwerpunkten nimmt der Bereich ‚Lernen‘ insgesamt fast die Hälfte der Jugendlichen auf, im Berufsvorbereitungsjahr ist der Anteil etwas niedriger.“(ebd.: 183) Inklusion ist, das lässt sich feststellen, in der beruflichen Bildung kaum institutionalisiert verankert. Auch in Brandenburg herrscht hier noch Nachholbedarf. So heißt es zur beruflichen Bildung in einer ersten Bilanz zur Umsetzung der im Maßnahmenplan festgehaltenen Maßnahmen: „Durch die verbindliche Umsetzung der Inklusion wurden auf allen Ebenen(Bund, Länder, Kommunen) Prozesse in Gang gesetzt, um dem individuellen Entwicklungsbedarf von Auszubildenden durch eine noch engere Zusammenarbeit von Unternehmen, Arbeitsagenturen, OSZ, Inklusion in Brandenburg 19 den Schulträgern sowie weiteren Sozialpartnern besser entsprechen zu können.“(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 2013: 13) Konkrete Projekte werden nicht benannt. Qualitative Aspekte inklusiver Bildung Die statistischen Angaben zu inklusiver Bildung, die Betrachtung von Förderquoten und Inklusionsanteilen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass mit dem gemeinsamen Unterricht von Schüler_innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule das Ziel inklusiver Bildung erreicht wäre. Die Beschulung möglichst vieler Schüler_innen an einer Schule ist – insbesondere im deutschen, bislang hoch separierenden Bildungssystem – ein wichtiger Schritt. Von einem inklusiven Bildungssystem kann aber erst dann gesprochen werden, wenn an der allgemeinen Schule auch tatsächlich inklusiv unterrichtet wird. In diesem Kontext ist die Unterscheidung zwischen integrativer und inklusiver Bildung bedeutsam: „In(…) der Integration ist die allgemeine Schule mehr oder minder offen und nimmt auch bestimmte Kinder mit Behinderungen auf. Die Kinder mit Behinderungen sind als ‚behindert‘ diagnostiziert und etikettiert und unterscheiden sich von der Gruppe der nichtbehinderten, normalen Kinder. Die ‚Zwei-Schulen-Theorie‘ wird abgelöst durch die ‚Zwei-Gruppen-Theorie‘. In der gleichen und gemeinsamen Schule gibt es unter einem gemeinsamen Dach zwei deutlich unterscheidbare Schülergruppen, die ‚nichtbehinderten‘ und ‚behinderten‘ Kinder.(…) In(…) der Inklusion verlieren die Kinder mit Behinderungen ihren besonderen Status der Andersartigkeit. Vielfalt ist normal, alle Kinder sind unterschiedlich, anders, einzigartig, individuell. Diese neue Sichtweise hat Folgen für die Gestaltung von Schule und Unterricht. Die inklusive Pädagogik verzichtet darauf, Kinder ‚gleichzuschalten‘ und zu ‚normalisieren‘; nicht die Kinder werden ‚passend‘ für die Schule gemacht, sondern die Schule passt sich umgekehrt den Kindern an.“(Wocken 2009: 11f., zit. nach: Blanck 2014: 5) Friedrich-Ebert-Stiftung 20 Integration ist also nicht Inklusion. Die statistischen Daten geben keine Auskunft über die Konzepte, die dem gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in dem jeweiligen Bundesland zugrunde liegen. Mit ihnen kann also keine Aussage darüber getroffen werden, ob überwiegend inklusiv oder integrativ unterrichtet wird. Auch die empirische Bildungsforschung hat sich bislang kaum länderübergreifend mit diesen qualitativen Aspekten inklusiver Bildung befasst. Wie unterschiedlich die Organisationsformen„schulischer Integration“ zwischen den und innerhalb der Bundesländer sind, zeigt sich bei einem Vergleich der schulrechtlichen Bestimmungen. Einer Untersuchung von Blanck(2014) zufolge, lassen sich 80 verschiedene Integrationsformen identifizieren und in fünf Typen zusammenfassen: Prävention, Kooperation, Sonderklassen, Integration in Regelklassen, Schwerpunktschulen (vgl. Blanck 2015: 3). Im Rahmen der Prävention werden Schüler_innen in allgemeinen Schulen ohne diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf sonderpädagogisch unterstützt. Bei der Kooperation wird schulische Integration durch eine Zusammenarbeit zwischen Regel- und Förderschule erreicht. Sonderklassen werden an allgemeinen Schulen verortet, in ihnen werden aber nur Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Bei der Integration in Regelklassen werden Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelklasse aufgenommen. Schwerpunktschulen schließlich sind allgemeine Schulen, die einen Fokus auf den gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf legen.(vgl. ebd.: 4) Wirft man noch einmal einen Blick auf die oben zitierte Differenzierung zwischen Integration und Inklusion wird deutlich, dass inklusive Bildung nur mit den Organisationsformen Prävention, Integration in Regelklassen und Schwerpunktschulen zu vereinbaren ist, obschon auch diese Formen keine Garantie für Inklusion sind, sondern auch integrativ umgesetzt werden können. In den schulrechtlichen Bestimmungen für Brandenburg finden sich alle fünf Organisationstypen wieder(vgl. ebd.: 5). Ein weiteres Indiz für die Bedeutung, die inklusiver Bildung im Schulalltag beigemessen wird, ist das Angebot an zieldifferentem Lernen. Für einen zieldifferenten Unterricht werden individuelle Förderpläne erstellt, die es Inklusion in Brandenburg 21 den Schüler_innen ermöglichen, in unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten unterschiedliche Lernziele zu erreichen – eine Grundvoraussetzung inklusiver Bildung, wie sie Fischer 2014 beschreibt. Im Gegensatz zum zieldifferenten Lernen steht das zielgleiche Lernen: Hier sollen alle Kinder in der gleichen Geschwindigkeit die gleichen Lernziele erreichen. Nach Angaben des Brandenburgischen Kultusministeriums ermöglichen „[d]ie schulrechtlichen Regelungen im Land Brandenburg[…] unter Beachtung des Haushaltsvorbehalts zieldifferentes Lernen in allen Schulformen und Schulstufen“(vgl. KMK 2015a: 83). Nach dem Modell des zielgleichen Lernens wird demnach in allen Schularten und Schulstufen unterrichtet. Finanzierung inklusiver Bildung 2 Inklusion ist dann erreicht, wenn die Rahmenbedingungen der Einzelschule an die individuellen Bedürfnisse der Schüler_innen angepasst sind. Die Ausstattung und Ressourcen der allgemeinen Schule müssen sich also verändern: Das betrifft sowohl bauliche Maßnahmen – etwa die Herstellung von Barrierefreiheit oder die Einrichtung von Therapieräumen – als auch die Bereitstellung sonderpädagogischer Kompetenz. Nicht zwangsläufig müssen alle Ressourcen an jeder Schule verortet sein. Ihre Bündelung in Förder-, Beratungs- oder Unterstützungszentren, etwa den ehemaligen Förderschulen, ist in einem inklusiven System möglich. Entscheidend ist, dass alle Schulen Zugang zu diesen Ressourcen haben und diese nicht nur sporadisch, sondern selbstverständlich nutzen. Ohne Umrüstung oder Erweiterung der Schulgebäude wird inklusive Bildung in Schule und Berufsschule dennoch nicht möglich sein. Die Kosten für diese Maßnahmen zur Umsetzung inklusiver Bildung sind von den Schulträgern zu decken. In Brandenburg besteht die ausdrückliche Möglichkeit„einer finanziellen Unterstützung baulicher Maßnahmen nach Maßgabe des Landeshaushalts“ durch das Land(Mißling/Ückert 2014: 27). 2 Alle angegebenen Kosteneinschätzungen beziehen sich nur auf die schulische Bildung. Über die Ausgaben, die für eine Umsetzung von Inklusion in der beruflichen Bildung notwendig wären, liegen keine Prognosen vor. Friedrich-Ebert-Stiftung 22 Im Brandenburger Maßnahmenplan und für die Umsetzung des Pilotprojekts„Inklusive Grundschule“ waren keine Mittel für eine barrierefreie Umgestaltung der Schulgebäude vorgesehen. Der Wissenschaftliche Beirat„Inklusive Bildung“ empfahl in seinem Abschlussbericht 2014,„Schulträgern Zuschüsse zu Bau- und Ausstattungsinvestitionen in den Schulen (Herstellen von Barrierefreiheit, Schulstationen, Ruhe- und Therapieräume, Beratungsräume, Differenzierungsräume)“(Beirat„Inklusive Bildung“ 2014: 12; Hervorhebung im Original) zu gewähren. Zudem sollten, so die Empfehlungen weiter, Schulbaurichtlinien für ein inklusives Schulsystem erarbeitet werden. Diese Empfehlungen werden von dem im Juli 2016 vorgestellten Entwurf der Landesregierung für ein Konzept zum Gemeinsamen Lernen in der Schule aufgegriffen. Hier heißt es: „Mit Blick auf die Entwicklung pädagogischer Leitbilder plant das MBJS die Überarbeitung der Raumprogrammempfehlungen, um diese Anforderungen auch in den Planungshilfen für Schulträger abzubilden. Ziel ist es, eine Planungsempfehlung zur Verfügung zu stellen, die dem Schulträger in seiner Verantwortung für die äußeren Schulangelegenheiten eine bestmögliche Gestaltung der schulischen Anlagen unter Berücksichtigung von Ganztagsbetreuung, Gemeinsamem Lernen und Teamarbeit im Lehrerkollegium bei gleichzeitiger Anpassung an die lokalen Gegebenheiten ermöglicht.“(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2016b: 70) Das Konzept verweist außerdem auf die Möglichkeit der Schulträger, im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogramms 2016-2019 Förderungen für den Schulbau zu beantragen. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Inklusion beliefen sich über vier Jahre hinweg auf insgesamt 56 Mio. EUR. Zudem stünden über den EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2014-2020 Fördermittel in Höhe von 30 Mio. EUR für den Ausbau inklusiver Schulen zur Verfügung.(ebd.: 70f) Ob die veranschlagten Mittel ausreichen werden, um die Schulgebäude mittelfristig für die Anforderungen eines inklusiven Schulsystems umzurüsten, ist unklar, denn:„[F]ür diesen Bereich liegen keine belastbaren Erkenntnisse zum Umfang der erforderlichen Maßnahmen vor.“(Klemm 2012: 14) Schwer abschätzen ist außerdem, welche Auswirkungen die Entwicklung zu einer inklusiven Bildung auf die Ausgaben für die indivi- Inklusion in Brandenburg 23 duelle Betreuung und Begleitung einzelner Schüler_innen durch Integrationshelfer haben wird, da„über das Ausgabenvolumen in diesem Feld kaum belastbare Informationen vor[liegen]“(Klemm 2012: 13). Kostenberechnungen zu inklusionsbedingten Veränderungen der Ausgaben für Lehrpersonal hingegen sind vorhanden. Aber auch diese geben keine einfache Antwort auf die Frage„Was kostet uns die Inklusion?“. Denn die Kosten für inklusive Bildung sind maßgeblich von dem Konzept, das umgesetzt werden soll, abhängig. Werden etwa neben„inklusiven“ allgemeinen Schulen noch Förderschulen für alle Förderschwerpunkte betrieben – ein Konzept, das mit der Idee der Inklusion im Grunde nicht vereinbar ist –, dann werden durch diese Doppelstruktur die Kosten erhöht. Ebenso kann die Schließung von Förderschulstandorten für die Schulträger Entlastungseffekte haben, weil Ausgaben für die Bewirtschaftung und den Erhalt der Gebäude entfallen(vgl. ebd.: 14). Die Ausgaben für das Lehrpersonal sind davon abhängig, wie inklusiver Unterricht gestaltet sein soll. Bereits erfolgreiche inklusive Schulen arbeiten mit der sogenannten„Doppelzählung“: Für den gemeinsamen Unterricht werden die Lehrerstunden aller Schüler_innen zunächst einmal so veranschlagt, als gebe es keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Zusätzlich werden dann für die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Unterrichtswochenstunden eingerechnet, die bei einem Besuch der Förderschule für sie anfallen würden – sie werden also„doppelt gezählt“.(vgl. ebd.: 21) Würde in Brandenburg inklusive Bildung so umgesetzt werden, würde im Schuljahr 2020/21 im Vergleich zu 2009/2010 ein jährlicher Mehrbedarf an Kosten für Lehrpersonal von 44,45 Mio. EUR entstehen. Diese Berechnungen gehen von inklusivem„Unterricht von jeweils 100 Prozent der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache(LES) im Jahr 2020 und von 50 Prozent der derzeit exklusiv unterrichteten Schüler aus den übrigen Förderschwerpunkten im Jahr 2020“ aus(ebd.: 15). Wird allerdings davon ausgegangen, dass die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur die zusätzliche Förderzeit in den Unterricht einbringen, die sie auch an einer Förderschule erhalten hätten, werden sie also nicht doppelt gezählt, dann würden sich unter Einbezug der demographischen Entwicklung für Brandenburg 2020/2021 Mehraus- Friedrich-Ebert-Stiftung 24 gaben für Lehrpersonal in Höhe von 18,29 Mio. EUR ergeben. Das entspricht einem Mehrbedarf von 259 Vollzeitlehrereinheiten(vgl. ebd.: 28) Der aktuelle Konzeptentwurf des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport geht davon aus, dass für eine Erweiterung der im Pilotprojekt„Inklusive Grundschule“ etablierten inklusiven Strukturen auf andere Schulen wie oben skizziert in den ersten beiden Jahren 461 Vollzeitlehrereinheiten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit sollen die Grundschulen, die bereits am Pilotprojekt teilgenommen haben, besser ausgestattet sowie bis zu 110 weitere Grundschulen, 40 Oberschulen und 12 Gesamtschulen zu„Schulen für Gemeinsames Lernen“ umgestaltet werden. Diese Schulen sollen demnach eine systembezogene sonderpädagogische Ressource erhalten. Mit dieser systemischen Ressource ist die Zuweisung von Lehrerstellen nicht an die Diagnose des einzelnen Kindes gebunden. So soll das sogenannte Ressourcen-Etikettierungsdilemma 3 vermieden werden. Die Berechnungen des Brandenburger Konzeptentwurfs gehen davon aus, dass für sechs Prozent der Schülerschaft an den„Schulen für Gemeinsamen Unterricht“ ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und dieser mit vier Lehrerwochenstunden versorgt werden kann.(vgl. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2016b: 76) Die Rolle des Elternwahlrechts Mit dem Elternwahlrecht wird Eltern die Möglichkeit eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind, bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert worden ist, in der Regel- oder in einer Förderschule unterrichtet wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Bundesländer, die dieses Wahlrecht einräumen, eine Doppelstruktur an inklusiver Bildung in der allgemeinen Schule und exklusiver Bildung in der Förderschule aufrechterhalten müssen. 3 Das Ressourcen-Etikettierungsdilemma umschreibt den Umstand, dass bei der Koppelung der Ressourcen an den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin die Etikettierung dieses Kindes oder Jugendlichen zu zusätzlichen Ressourcen führt – damit kann die Ausweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Einzelschule attraktiv sein, führt jedoch für die betroffenen Schüler_innen zu einer Stigmatisierung. Inklusion in Brandenburg 25 In Brandenburg ist ein Elternwahlrecht„gegenwärtig für alle Förderschwerpunkte gegeben und wird trotz Haushaltsvorbehalt in der Praxis i. d. R. nach dem Willen der Eltern auch umgesetzt.“(KMK 2015a: 66) Die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes, die ja Grundlage für die Entscheidung sind, welche weitere Schullaufbahn das Kind einschlagen wird, wurden in Brandenburg mit der Einführung der Flexiblen Eingangsphase 2005 für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache ausgesetzt. Sie werden nur noch dann ausgeführt,„wenn es von den Eltern ausdrücklich verlangt wird“(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2016b: 40). Für alle anderen Förderschwerpunkte wird es, so ist es auch im Konzeptentwurf des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Gemeinsamen Lernen vorgesehen,„weiterhin ein individuell angelegtes Verfahren zur Ermittlung aller zusätzlich zu den inklusiven personellen, räumlichen und sächlichen Rahmenbedingungen erforderlich individuellen Maßnahmen geben“(ebd.). Inklusive Bildung in der Lehreraus- und-Fortbildung Werden Schüler_innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule gemeinsam unterrichtet, dann müssen die Lehrer_innen das Handwerkszeug besitzen, mit dieser Herausforderung umgehen zu können: Sie müssen beispielsweise über grundlegende sonderpädagogische Kompetenzen verfügen, zieldifferent unterrichten, selbstverständlich in einem multiprofessionellen Team arbeiten sowie über diagnostische Fähigkeiten verfügen. Inklusive Bildung erfordert also eine Anpassung der Inhalte der Lehreraus- und-fortbildung. Die KMK hat 2014 überarbeitete„Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ vorgelegt, die vorsehen, dass Absolvent_innen„die Herausforderungen inklusiver Schulentwicklung“ reflektieren können müssen(KMK 2014c: 14). Damit hat die KMK die ersten Schritte eingeleitet, um Inklusion zu einem verpflichtenden Bestandteil des Lehramtsstudiums in allen Ländern werden zu lassen,„[d]ie konkrete Ausgestaltung obliegt jedoch den einzelnen Ländern und Hochschulen“(Monitor Lehrerbildung 2015: 4). In Brandenburg gibt es mit der Universität Potsdam eine lehrerbildende Hochschule. Seit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes von 2012 ist Friedrich-Ebert-Stiftung 26 die Vermittlung von inklusionspädagogischen Inhalten für alle Lehramtstypen verpflichtend vorgesehen(vgl. BbgLeBiG§3(4)). Dafür hat Brandenburg an der Universität Potsdam„fünf Professuren für Inklusion und den Lehramtsstudiengang Lehramt Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusion eingerichtet“(vgl. Monitor Lehrerbildung 2014). Nicht nur in der Lehrerausbildung ist inklusive Bildung zu berücksichtigen, auch die bereits in der Schule tätigen Lehrer_innen müssen weiter qualifiziert werden. Die Pilotschulen„Inklusive Grundschule“ wurden mit einem modularen Fortbildungsprogramm begleitet, das die Bereiche Inklusive Führungsethik, Inklusives Lernen I und II sowie Inklusive Strukturen enthielt(vgl. KMK 2015a: 93). Der Konzeptentwurf des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Gemeinsamen Lernen sieht vor, dieses Fortbildungsprogramm für die geplanten„Schulen für Gemeinsames Lernen“ auszubauen: „Die jährlich neu teilnehmenden Schulen erhalten zunächst eine vom Land fachlich gesteuerte Basisfortbildung und können anschließend selbst entscheiden, zu welchen weiteren Themen für die konkrete Arbeit an der eigenen Schule eine besondere Beratung und Unterstützung erforderlich ist.“(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2016b: 67) Darüber hinaus wird auf den neuen Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 verwiesen, der ab dem Schuljahr 2017/2018 unterrichtswirksam wird. Hier wird Inklusion als einer der Grundsätze schulischer Arbeit definiert(vgl. Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft/Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 2015: 3). Weitere Informationen zur Umsetzung inklusiver Bildung in Brandenburg unter: http://www.inklusion-brandenburg.de/ Best practice inklusiver Bildung in Brandenburg 27 Best Practice inklusiver Bildung in Brandenburg Regine-Hildebrandt-Schule, Birkenwerder Schon jetzt gibt es eine Reihe von Schulen, die erfolgreich inklusiv arbeiten. Ebenso werden in der beruflichen Bildung zahlreiche Projekte zur Inklusion durchgeführt. Die Regine-Hildebrandt-Schule in Birkenwerder ist eine integrativ-kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Die Gesamtschule wurde 1999 aus der Pestalozzi-Gesamtschule und der örtlichen Förderschule für Körperbehinderte gegründet und über sechs Jahre als wissenschaftlich begleiteter Schulversuch geführt. 2011 wurde ein neues, vollständig barrierefreies Schulgebäude bezogen, das über einen Bereich für die Behindertenbetreuung mit Ruheraum, Beratungsräumen und Physiotherapieraum verfügt. 79 Lehrer_innen, zwei Sozialarbeiter, sieben pädagogische Unterrichtshilfen und eine Physiotherapeutin unterrichten und betreuen etwa 780 Schüler_innen. 12 Prozent der Schüler_innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Verpflichtung zur inklusiven Idee drückt sich im Schulmotto aus: „Alle Kinder und Jugendlichen mit unterschiedlichen Handicaps oder Begabungen sind willkommen. Sie lernen miteinander und voneinander in heterogenen Gruppen und werden ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechend gefördert.“ Die Regine-Hildebrandt-Schule verzichtet auf jegliche äußere Leistungsdifferenzierung. Stattdessen wird binnendifferenziert unterrichtet und die Aufgaben werden unterschiedlichen Leistungsniveaus angepasst. Individuelle Förderung steht dabei im Mittelpunkt des Unterrichts. Friedrich-Ebert-Stiftung 28 Jede Klasse hat zwei Klassenleiter_innen. Dennoch, darauf weist die Schule hin, kann nur etwa ein Drittel des Unterrichts in Doppelbesetzung durchgeführt werden. Denn die Regine-Hildebrandt-Schule erhält trotz ihres Schwerpunkts nicht mehr personelle Ressourcen als andere Schulen in Brandenburg. Deshalb gehört zum Förderkonzept der Schule, dass sich die Schüler_innen untereinander helfen – nicht nur innerhalb der eigenen Klasse, sondern auch über die Klassenstufen hinweg. So können sich Schüler_innen der oberen Klassen zu Peer Teachern ausbilden lassen. Sie sind dann dafür zuständig, jüngere oder schwächere Schüler_innen bei der Bewältigung des Unterrichtsstoffes zu unterstützen. Die Erfolge der Gesamtschule, die im brandenburgischen Leistungsvergleich überdurchschnittlich abschneidet, zeigen, dass das didaktische Konzept der Schule aufgeht. Die Regine-Hildebrandt-Schule ist eine gebundene Ganztagsschule. Das Ganztagsangebot wird mit zahlreichen Kooperationspartnern gestaltet. Dabei legt die Gesamtschule besonderen Wert auf die Berufsvorbereitung und -orientierung. Ab Klasse 7 können alle Schüler_innen am Zukunftstag, bei „Komm auf Tour“ und an der Youlab teilzunehmen. In den späteren Jahrgängen folgen weitere Projekte, wie die Schul-GmbH, die Schülerfirma und die zweiwöchigen Schülerbetriebspraktika in den Jahrgängen 9 und 10. In der Abiturstufe werden diverse Trainings und Informationsveranstaltungen mit außerschulischen Trägern durchgeführt. So können Schüler_innen ab Klasse 12 den Seminarkurs„Studien- und Berufsorientierung“ belegen. Die Regine-Hildebrandt-Schule ist Beraterschule für Gemeinsamen Unterricht in Brandenburg. Sie wurde 2011 mit dem Jakob Muth-Preis für inklusive Schule ausgezeichnet. Weitere Informationen zur Regine-Hildebrandt-Schule: http://www.hildebrandtschule.de/ Best practice inklusiver Bildung in Brandenburg 29 Berufsbildungswerk(BBW) Das Berufsbildungswerk(BBW) im Oberlinhaus gGmbH ist eine überregionale Einrichtung zur beruflichen Erstausbildung junger Menschen mit Körper-, Lern- und schweren Mehrfachbehinderungen. Inklusiv arbeitet die am BBW angesiedelte Berufliche Schule„Theodor Hoppe“. Hier können Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung eine Ausbildung im Bereich Sozialassistenz, Heilerziehungspflege sowie zur Erzieherin, zum Erzieher machen. Die Berufliche Schule versteht sich als Sonderpädagogische Berufsschule. Zu den didaktischen Mitteln gehören individueller Stütz- und Förderunterricht, handlungsorientierte Projektarbeiten, Lernortverbünde und erlebnispädagogische Angebote. Die Schüler_innen haben die Möglichkeit, an einer Reihe von Wahl- und Wahlpflichtkursen teilzunehmen sowie einen höheren schulischen Abschluss zu erreichen. Bis März 2011 nahm das BBW am Modellprojekt„Integration inklusive“ teil. Das bundesweite Modellprojekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und aus Mitteln des Europäischen Ausgleichsfonds gefördert. Ziel des Projektes war die Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt für diejenigen Absolventen des BBWs, die ein halbes Jahr nach dem Abschluss ihrer Ausbildung noch keine Beschäftigung finden konnten. Ebenso sollte die Vernetzung mit der regionalen Wirtschaft verbessert werden. Als Ergebnis des Projekts wurden die„Handlungsempfehlungen für Fachkräfte zur beruflichen Integration junger Menschen mit Behinderung“ erarbeitet. Seit 2007 bietet das BBW Ausbildungsplätze im Rahmen des Projektes VAmB –Verzahnte Ausbildung mit Betrieben – an. In der verzahnten Ausbildung findet die praktische Ausbildung überwiegend im Unternehmen statt, in enger Abstimmung zwischen den betrieblichen Ausbildern, den BBWAusbildern und den Mitarbeitenden der BBW-Fachdienste – und natürlich den Auszubildenden. Weitere Informationen zum Berufsbildungswerk(BBW) im Oberlinhaus gGmbH: http://www.bbw-oberlinhaus-potsdam.de/ Friedrich-Ebert-Stiftung 30 LITERATUR Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen. Unter: http://www.bildungsbericht.de/daten2014/bb_2014.pdf BbgLeBiG (2012): Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fortund Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg. Unter: http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbglebig_2016 BbgSchulG (2002): Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg. Unter: http://bravors. brandenburg.de/gesetze/bbgschulg_2016 Beirat„Inklusive Bildung“ (2014): Zur Inklusionsentwicklung im Land Brandenburg bis 2020. Empfehlungen des Beirats„Inklusive Bildung“ beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Unter: http://www.inklusion-brandenburg.de/fileadmin/daten/inklusion_im_land_brandenburg/der_weg/wissenschaftlicher_beirat/Empfehlungen_wissensch._Beirat_31.3.14.pdf Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft/Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (2015): Teil A Bildung und Erziehung in den Jahrgangsstufen 1–10. Unter: http://bildungsserver.berlin-brandenburg. de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/ Teil_A_2015_11_16web.pdf Bertelsmann Stiftung (2014): Inklusion in der beruflichen Bildung. Daten, Fakten, offene Fragen. Unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/ GrauePublikationen/GP_Inklusion_in_der_beruflichen_Bildung.pdf Blanck, Jonna M. (2014): Organisationsformen schulischer Integration und Inklusion. Eine vergleichende Betrachtung der 16 Bundesländer. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Unter: http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2014/i14-501.pdf Blanck, Jonna M. (2015): Die vielen Gesichter der Inklusion. Wie SchülerInnen mit Behinderung unterrichtet werden, unterscheidet sich innerhalb Deutschlands stark. In: Allmendinger, Jutta: WZBrief Bildung. Unter: http://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-bildung/WZBriefBildung302015_blanck.pdf Fischer, Christian (2014): Individuelle Förderung als schulische Herausforderung. Friedrich-Ebert-Stiftung. Unter: http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/10650.pdf Klemm, Klaus (2012): Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in Deutschland. Bertelsmann Stiftung. Unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/ BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Zusaetzl_Ausgaben_inkl_Schulsystem_in_D_ Mrz_12.pdf Literatur 31 Klemm, Klaus (2014): Update Inklusion – Datenreport zu den aktuellen Entwicklungen. Bertelsmann Stiftung. Unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_IB_Update_Inklusion_2014.pdf Klemm, Klaus (2015): Inklusion in Deutschland. Daten und Fakten. Bertelsmann Stiftung. Unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_IB_Klemm-Studie_Inklusion_2015.pdf KMK (2010): Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen(Behindertenrechtskonvention- VN-BRK) in der schulischen Bildung(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010). Unter: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2010/2010_11_18-Behindertenrechtkonvention.pdf KMK (2014a): Sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen(ohne Förderschulen) 2013/2014. KMK (2014b): Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen 2013/2014. KMK (2014c): Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften.(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i. d. F. vom 12.06.2014). Unter: http://www. kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK (2015a): Übersicht der Kultusministerkonferenz. Umsetzung der inklusiven Bildung in den Ländern. Stand 13. Januar 2015. KMK (2015b): Allgemein bildende und berufliche Schulen(Schüler, Klassen, Lehrer und erteilte Unterrichtsstunden nach Bildungsbereichen). Land Brandenburg (2011): Dokumentation zu den Regionalkonferenzen„Schule für alle“ der staatlichen Schulämter des Landes Brandenburg. Unter: http://www.inklusionbrandenburg.de/fileadmin/daten/inklusion_im_land_brandenburg/der_weg/regionalkonferenzen/Regionalkonferenten-Dokumentation_2011.pdf Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg(LISUM) (2015): Inklusives Lernen und Lehren im Land Brandenburg. Abschlussbericht zur Begleitforschung des Pilotprojekts„Inklusive Grundschule“. Unter: http://www.inklusion-brandenburg.de/fileadmin/ daten/inklusion_im_land_brandenburg/pilotprojekt_inklusive_grundschule/wissenschaftliche__begleitung/Abschlussbericht_PING.pdf Landtag Brandenburg (2015): Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Inklusion im Bildungssystem Brandenburg weiter kontinuierlich vorantreiben. Drucksache 6/3157. Unter: https://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_3100/3157.pdf Friedrich-Ebert-Stiftung 32 Malecki, Andrea (2014): Sonderpädagogischer Förderbedarf – eine differenzierte Analyse. In: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, Oktober 2014. S. 591-601. Unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/BildungForschungKultur/SonderpaedagogischerFoerderbedarf_102014.pdf?__blob=publicationFile Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (2011): Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg. Auf dem Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unter: http://www.masgf.brandenburg.de/media_ fast/4055/Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_schwer_bfPDF_abA7.pdf Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (2013): „Schule für alle“. Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg. Erste Bilanz und Ausblick. Unter: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media. php/5527/Brosch%C3%BCre%20Bilanz%20und%20Ausblick%20Inklusion.pdf Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (2016a): Inklusion: Entwicklung in Brandenburg. Unter: http://www.inklusion-brandenburg.de/entwicklung_in_brandenburg.html Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (2016b): Gemeinsames Lernen in der Schule gemäß Beschluss des Landtages vom 17. Dezember 2015 „lnklusion im Bildungssystem Brandenburg weiter kontinuierlich vorantreiben“(Drucksache 6/3157-B). Unter: http://www.inklusion-brandenburg.de/fileadmin/daten/service/publikationen/pressemitteilungen/Anhaenge/Konzept_Gemeinsames_Lernen.pdf Mißling, Sven/Ückert, Oliver (2014): Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand. Deutsches Institut für Menschenrechte. Unter: http://www.institut-fuer-menschenrechte. de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/Studie_Inklusive_Bildung_Schulgesetze_auf_dem_ Pruefstand.pdf Monitor Lehrerbildung (2014): Fakten zur Inklusion in der Lehrerbildung in Brandenburg. Unter: http://www.monitor-lehrerbildung.de/export/sites/default/.content/Downloads/Factsheets_Inklusion/Monitor-Lehrerbildung_Inklusion_Factsheet-Brandenburg.pdf Monitor Lehrerbildung (2015): Inklusionsorientierte Lehrerbildung – vom Schlagwort zur Realität?! Unter: http://2015.monitor-lehrerbildung.de/export/sites/default/.content/Downloads/Monitor_Lehrerbildung_Inklusion_04_2015.pdf Statistisches Bundesamt (2014): Bildung und Kultur. Allgemeinbildende Schulen. Schuljahr 2013/2014. Fachserie 11, Reihe 1. United Nations (2006): Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol. Unter: http://www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-e.pdf Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 33 Lutz Faulhaber , Oberregierungsrat, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Brandenburg Christian Witte , Amtsrat, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Brandenburg Inklusive Bildung in der bildungspolitischen Debatte in Brandenburg Definition, Konzeption und rechtliche Grundlagen inklusiver Bildung Gute Erziehung und Bildung für alle Kinder und Jugendlichen durch gemeinsames Lernen in der Schule ist unabhängig von persönlichen Voraussetzungen und sozialem Umfeld, geprägt durch Anerkennung der Vielfalt und Wertschätzung individueller Fähigkeiten, Talente und Potenziale jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen. Das sind für die Landesregierung Brandenburg Anspruch und Maßstab zugleich. Mit dem„Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“(UN-BRK) wurde das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anerkannt(Artikel 24). Im Land Brandenburg ist seit 1991 der Vorrang von gemeinsamem vor segregierendem Unterricht gewährleistet. Damit besteht zugleich die Zielsetzung, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen, d.h. in allen Schulformen und Schulstufen, herzustellen. Dabei reicht das Verständnis von Inklusion in der brandenburgischen Schule über den traditionellen Integrationsansatz hinaus. Das Ziel ist der gemeinsame Schulbesuch aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren individuell unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. Die wesentliche Anforderung auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem besteht darin, „Schulen für alle“ zu entwickeln, sie in die Lage zu versetzen, sich für alle Kinder und Jugendlichen zu öffnen und alle Schüler_innen bestmöglich individuell zu fördern. Eine individuelle Förderung umfasst pädagogisch besonders unterstützungsbedürftige ebenso wie besonders leistungsstarke und begabte Schüler_innen. Friedrich-Ebert-Stiftung 34 Für zukunftsorientierte Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen und möglichst erfolgreiche Schulabschlüsse soll gute Bildung für alle gesichert werden, damit alle Heranwachsenden die Befähigung und Möglichkeiten für die Gestaltung eines selbstbestimmten, sozial und beruflich erfolgreichen Lebens in einer starken Demokratie haben. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt im Land Brandenburg gegenwärtig auf der Grundlage der geltenden Rechtslage, insbesondere der Bestimmungen des§ 3 Absatz 4 i.V.m.§ 29 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Danach sollen die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig im Gemeinsamen Unterricht gefördert werden. Dabei wird der gemeinsame Unterricht in allen Förderschwerpunkten(außer„Lernen“ und„geistige Entwicklung“) als zielgleicher Unterricht durchgeführt. Die Schüler_innen besuchen den gleichen Bildungsgang mit dem Ziel, in den weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen entsprechende Abschlüsse zu erreichen. Der Unterricht ist dabei auf den individuellen Förderbedarf des Schülers oder der Schülerin abgestimmt. Die Form des Gemeinsamen Unterrichts ist in der Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf(Sonderpädagogik-Verordnung(SopV)) geregelt. Ein themengleicher zieldifferenter Unterricht ist demnach nur für Schüler_innen mit dem Förderschwerpunkt„Lernen“ vorgesehen. Im Förderschwerpunkt„Geistige Entwicklung“ soll der Abschluss der Förderschule„Geistige Entwicklung“ auch im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts erreicht werden. Für alle anderen Förderschwerpunkte gelten die Rahmenlehrpläne und Regelungen der allgemeinen Schulen, die besucht werden. Da der gemeinsame Unterricht seit nunmehr 25 Jahren erfolgreich praktiziert wird, gibt es bereits wertvolle Erfahrungen damit. Bundesweit besuchten im Schuljahr 2014/2015 etwa 34 Prozent 4 der Schüler_innen mit den förmlich festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfen„Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“,„Sprache“,„körperliche und motorische Entwicklung“,„Sehen“,„Hören“,„geistige Entwicklung“ eine allgemein bildende Schule, im Land Brandenburg waren es bereits 45 Prozent. 5 4 Datengrundlage: Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2005 bis 2014; Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, Dokumentation Nr. 210 – Februar 2016. Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 35 Ein Jahr später, im Schuljahr 2015/2016, besuchten schon 47 Prozent der brandenburgischen Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Gemeinsamen Unterricht. Damit gehört das Land Brandenburg bundesweit zu den Vorreitern auf dem Weg zur Inklusion. Schüler_innen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht und an Förderschulen 6 Förderschwerpunkt Lernen Körperliche und motorische Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung Hören Sprache Sehen Geistige Entwicklung insgesamt Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf insgesamt davon an Förderschulen davon im davon im gemeinsamen gemeinsamen Unterricht Unterricht 7.129 4.330 60,7% 2.799 39,3% 1029 235 22,8% 794 77,2% 2.918 620 996 280 3.404 16.376 405 13,9% 217 217 85 3.105 35,0% 21,8% 30,4% 91,2% 8.594 52,5% 2.513 86,1% 403 65,0% 779 78,2% 195 69,6% 299 8,8% 7.782 47,5% Die Umsetzung des gemeinsamen Lernens ist im Land Brandenburg ein zentrales Zukunftsthema und wird es auch in der Bildungspolitik der kommenden Jahre sein. Im Verlauf der weiteren Entwicklung zur Umsetzung des gemeinsamen Lernens werden gegebenenfalls die schulrechtlichen Grundlagen den Anforderungen an ein inklusives Schulsystem angepasst. 5 Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2014/2015 des Landes Brandenburg. Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Unterstützungsbedarf im Autismus-Spektrum werden in den Standard-Auswertungen nach der Schuldatenerhebung nicht als solche ausgewiesen, da„Autismus“ kein Förderschwerpunkt im Sinne des BbgSchulG ist. 6 Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2015/2016 des Landes Brandenburg. Friedrich-Ebert-Stiftung 36 Die Neufassung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes zeigt beispielhaft, wie durch eine breit angelegte gesellschaftliche Diskussion unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen eine Rechtsnorm an der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet werden konnte. Das Gesetz trat im Februar 2013 in Kraft und löste die seit 2003 geltende Rechtsnorm ab. Brandenburg war damit das zweite Bundesland, das nach Inkrafttreten der UN-BRK sein Behindertengleichstellungsgesetz neu fasste. Das neue Gesetz stärkt deutlich die Rechte von Menschen mit Behinderungen und schützt sie besser vor Benachteiligung und Diskriminierung. Es gilt nunmehr auch in den Kommunen des Landes. Status Quo, Übergang und Zielsetzung Der Landesregierung Brandenburg geht es darum, die bisherige Situation an allen Schulen so zu verändern, dass schrittweise eine Willkommenskultur für alle Kinder und Jugendliche geschaffen wird. Ziel ist es, die allgemeinen Schulen – also Grundschulen und Schulen der Sekundarstufen (ohne Förderschulen) – in die Lage zu versetzen, möglichst alle Schüler_ innen mit Schwierigkeiten im Bereich des Lernens, der sprachlichen oder emotionalen und sozialen Entwicklung(LES) angemessen zu fördern. Jede Schule soll langfristig bereit und in der Lage sein, möglichst jedes Kind aus dem Schulbezirk oder Einzugsgebiet der Schule aufzunehmen. In Brandenburg gibt es Förderschulen/Förderklassen für die Förderschwerpunkte„Lernen“ sowie für„körperlich-motorische Entwicklung“,„Sehen“,„Hören“ und„geistige Entwicklung“ im Bereich der Primar- und Sekundarstufen. In der Primarstufe(Jgst. 1 bis 6) gilt Gleiches für die Förderschwerpunkte„emotionale und soziale Entwicklung“ sowie„Sprache“, wohingegen alle Schüler_innen dieser Förderschwerpunkte in den Sekundarstufen im Gemeinsamen Unterricht lernen. Die Förderschulen mit den Schwerpunkten„Lernen“,„Hören“,„Sehen“ sowie„körperliche und motorische Entwicklung“ umfassen die Schuljahrgänge bis zur 10. Klasse. Die Schulen mit dem Schwerpunkt Sehen können als einziger Förderschultyp eine gymnasiale Oberstufe führen. 7 Nach den geltenden schulgesetzlichen Bestimmungen besteht ein Elternwahlrecht für den Lernort von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 37 Förderbedarf(Förderschule/Förderklasse oder Gemeinsamer Unterricht) im Rahmen der tatsächlich bestehenden Schulangebote. Das Ziel der Landesregierung Brandenburg bei der Umsetzung der UNBRK ist nicht vordergründig die Auflösung von Förderschulen, solange für diese schulrechtlich ein Bedarf besteht. Dies bezieht sich insbesondere auf die Schulen für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderung. Es wird in Zukunft für diese Förderschwerpunkte auch weiterhin im Ermessen der Eltern liegen, sich für eine Förderschule anstelle des Gemeinsamen Unterrichtes für ihr Kind zu entscheiden. Allerdings müssen hier immer die konkrete regionale Nachfrage und die Erreichbarkeit von überregionalen Angeboten berücksichtigt werden. Damit unterliegt das Wahlrecht auch weiterhin u.a. den demographischen Gegebenheiten, die das Vorhalten eines entsprechenden Angebotes erfordern oder auch ausschließen. Somit bleiben Förderschulen bestehen, soweit dies unterrichtsorganisatorisch vertretbar ist. Bereits im Jahr 2010 veranstaltete die Landesregierung unter dem Motto „Alle inklusive in Brandenburg“ fünf Regionalkonferenzen zur Behindertenpolitik, an denen über 1.000 Menschen teilnahmen. Ein Jahr später flossen die Ergebnisse in ein Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket ein. Als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz beschloss Brandenburg im Jahr 2011 damit einen Aktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in acht verschiedenen Handlungsfeldern. Im Handlungsfeld„Erziehung und Bildung“ wurden u.a. folgende konkrete Maßnahmen aufgeführt: Sukzessiver Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts in Grundschulen und weiterführenden Schulen mit intensiver Information von Eltern, Schüler_innen und Lehrkräften zur inklusiven Schule, Pilotprojekt„Inklusive Grundschule“(PInG) an 84 Grundschulen im Land; Integration von inklusionspädagogischen Inhalten in der ersten und zweiten Phase der Lehramtsausbildung; Einführung des Studiengangs Sonder- bzw. Inklusionspädagogik an der Universität Potsdam; Unterzeichnung einer Kooperation zwischen Arbeitsagentur und dem Land Brandenburg, damit mehr Jugendliche mit Behinderungen beim 7 Diese Möglichkeit wird derzeit nicht praktiziert, da der Besuch der gymnasialen Oberstufe in Kooperation mit Oberstufenzentren realisiert wird. Friedrich-Ebert-Stiftung 38 Übergang von der Schule in das Arbeitsleben noch stärker unterstützt werden. Diese Maßnahmen wurden in den Folgejahren sukzessive erfolgreich umgesetzt. Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg soll 2016 weiterentwickelt und fortgeführt werden. Die Landesregierung Brandenburg wurde des Weiteren vom Landtag beauftragt, bis Ende 2016 ein Konzept zum gemeinsamen Lernen vorzulegen. In dem Konzept sollen die Schlussfolgerungen aus dem Abschlussbericht zum Pilotprojekt„Inklusive Grundschule“ nach Schulstufen differenziert aufgezeigt sowie Vorschläge für eine weitere Entwicklung zum Ausbau des gemeinsamen Lernens in der Primarstufe und in den weiterführenden allgemein bildenden Schulen dargestellt werden. Des Weiteren sollen Möglichkeiten von unterrichtsunterstützenden Maßnahmen sowie personellen, baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen und zur Fachkräftegewinnung dargelegt werden. Hierbei steht bereits fest, dass eine flächendeckende Umsetzung des gemeinsamen Lernens eine hinreichende Ressourcenausstattung erfordert. Wichtige Bestandteile des Landeskonzeptes sind daher auch die zusätzliche pauschale Ausstattung mit Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache sowie die Schaffung der Voraussetzungen für den Einsatz von sonstigem pädagogischem Personal(„pädagogische Unterrichtshelfer“) an allen Schulen, die an dem künftigen Umsetzungsprogramm teilnehmen. Bei der Umsetzung des gemeinsamen Lernens unterstützt das Land die Kommunen im Rahmen des Ausbaus von Schulen für inklusive Bildung. Hierfür stehen ab dem Jahr 2016 bis Ende 2019 für die inklusive Bildung 56 Mio. EUR zur Verfügung. Darüber hinaus wurde in der Förderperiode 2014–2020 der EU-Struktur- und Investitionsfonds zur Unterstützung der Schulträger ein Investitionsförderprogramm„inklusive Schule“ entwickelt. In der laufenden Förderperiode können aus den ESI-Fonds bis zu 30 Mio. EUR für modellhafte inklusive Vorhaben im Rahmen des Stadt-UmlandWettbewerbs ausgereicht werden. Seit dem Schuljahr 2015/2016 liegt ein gemeinsam mit dem Land Berlin entwickelter neuer Rahmenlehrplan für alle Fächer, die in den Jahrgangs- Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 39 stufen 1 bis 10 unterrichtet werden, vor. Der Rahmenlehrplan orientiert sich am Kompetenzmodell und soll in einer allgemeinen Form die Ziele und Schwerpunkte des Kompetenzerwerbs in den Fächern und Schulstufen darstellen. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Kompetenzen der Schüler_innen mit dem Ziel, grundlegende Bildung zu fördern, die Persönlichkeit zu stärken sowie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Lehrkräfte werden intensiv auf die zum Schuljahr 2017/2018 einsetzende Unterrichtswirksamkeit des neuen Rahmenlehrplans vorbereitet. Inklusion in der Primarstufe Die Grundschule umfasst im Land Brandenburg die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Beim Aufbau der„Schule für alle“ kann auf bereits bestehende Erfahrungen, Strukturen und Regelungen zurückgegriffen werden. Bereits seit 1991 gilt laut Brandenburgischem Schulgesetz, dass der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung, mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf Vorrang hat. Im Jahr 2004 wurde die Flexible Eingangsphase(FLEX) eingeführt, seit 2005 gibt es individuelle Lernstandsanalysen für alle Grundschüler_innen und seit 2007 die förderdiagnostische Lernbeobachtung. Diese frühen Weichenstellungen haben dazu geführt, dass das Land Brandenburg nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht bei Null angefangen hat. Bereits heute lernt in der Primarstufe mehr als jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht. Das Lernen in heterogenen Gruppen ist somit bereits Alltag an den Schulen im Land Brandenburg. Ausweislich der amtlichen Schulstatistik wird in allen Grundschulen Gemeinsamer Unterricht erteilt. Inklusion in der SEKUNDarstufe Grundsätzlich ist der Gemeinsame Unterricht auch an allen Schulen der Sekundarstufe möglich. Diese sind in Brandenburg: die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, die Oberschule und das Gymnasium. Friedrich-Ebert-Stiftung 40 Die weiterführenden Schulen sollen dahingehend weiterentwickelt werden, möglichst vielen Jugendlichen mit den unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen und-möglichkeiten einen bundesweit anerkannten Schulabschluss zu ermöglichen. Hierfür wird die Einführung eines Bildungsgangs, der zur Berufsbildungsreife führt, geprüft. Inklusion in der beruflichen Bildung Die Oberstufenzentren(OSZ) im Land Brandenburg sind 1991 errichtet worden und begreifen sich mit ihren verschiedenen beruflichen Bildungsgängen 8 seither als eine berufliche„Schule für alle“. Die aus den allgemein bildenden Schulen abgehenden Jugendlichen finden somit alle gleichermaßen ihren Platz in beruflichen Bildungsgängen am OSZ. Das geht mit einer entsprechenden Bandbreite von Unterstützungsbedarfen einher und ergibt eine sehr heterogene Schülerschaft. Der individuelle Förder- bzw. Unterstützungsbedarf der Schüler_innen, unabhängig in welchem Bildungsgang sich diese befinden und ob mit oder ohne sonderpädagogisch diagnostizierten Förderbedarf, findet Berücksichtigung. Zielsetzung ist, dem Entwicklungsstand der Jugendlichen und der individuellen Lernvoraussetzungen entsprechend, die vorliegenden Benachteiligungen zielgerichtet abzubauen. In den OSZ werden schuleigene didaktisch-methodische Konzepte entwikkelt, die die individuellen Voraussetzungen der Schüler_innen berücksichtigen. Bei der Entwicklung und Umsetzung der individuellen Förderkonzepte werden die OSZ fachlich beraten. Alle Schüler_innen an den OSZ werden im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt unterstützt. Sie werden vorbereitet, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigung zu erhalten und sich dort zu behaupten. Zur besonderen Unterstützung der Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf„körperliche und motorische Entwicklung“,„Sehen“,„Hören“ oder„geistige Entwicklung“ in der Berufsorientierung und Ausbildungsförderung ist beispielweise das seit 2009 laufende Modellprojekt„Übergang SchuleBeruf“ gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, 8 vgl.§ 15 Absatz 3 Nummer 3 und 6 Brandenburgisches Schulgesetz: Bildungsgänge der Berufsschule, Berufsfachschule nach Landesrecht, Berufsfachschule Grundbildung, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule. Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 41 Frauen und Familie initiiert worden. Das Ziel ist es, den Aufbau eines Übergangsmanagements Schule-Beruf sowie Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu schaffen. Durch die verbindliche Umsetzung der Inklusion wurden auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) Prozesse in Gang gesetzt, um dem individuellen Entwicklungsbedarf von Auszubildenden durch eine noch engere Zusammenarbeit von Unternehmen, Arbeitsagenturen, OSZ, den Schulträgern sowie weiteren Sozialpartnern besser entsprechen zu können. Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ Im Jahr 2012 wurde an insgesamt 84 Schulen das dreijährige Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ begonnen. In den sogenannten Pilotschulen wurden alle Schüler_innen in die 1. Klasse aufgenommen, auch Kinder mit Unterstützungsbedarf beim Lernen, bei Sprachschwierigkeiten oder Auffälligkeiten im sozialen Verhalten. Die Pilotschulen arbeiteten nach einem eigenen inklusiven Unterrichtskonzept auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne für die Grundschule und entwickelten für jedes Kind einen individuellen Lernplan. Sie setzten das Pilotprojekt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen um. Für 5 Prozent aller ihrer Schüler_innen erhielten die Pilotschulen eine einheitlich bemessene, sonderpädagogische Grundausstattung. Die lernprozessbegleitende Diagnostik und Förderung wurde innerhalb der Schulen flexibel und zeitnah verwirklicht. Im Einvernehmen mit den Eltern wurde im Rahmen des Pilotprojekts für die Förderbereiche„Lernen“, emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“(LES) kein Förderausschussverfahren durchgeführt. Jeder Pilotschule wurden zudem eine prozessbegleitende Fortbildung und Beratung sowie eine fachliche Begleitung durch ein Beraterteam zugeteilt. Für die Pilotschulen wurden mehr als 100 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt und große Klassen verkleinert. Die Pilotschulen wurden über die gesamte Laufzeit von der Universität Potsdam und dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg(LISUM) wissenschaftlich begleitet. Der Abschlussbericht ist auf dem Webportal des Landes Brandenburg www.inklusion-brandenburg.de eingestellt. Friedrich-Ebert-Stiftung 42 Die am Pilotprojekt„Inklusive Grundschule“ beteiligten Schulen setzen seit dem Projektende ihre Arbeit unter den Bedingungen des Projektes fort und werden voraussichtlich direkt in die Umsetzung des aktuellen Konzeptentwurfes einbezogen. Lehrerausbildung Inklusion setzt die Unterstützung und vertiefte Kooperation von Lehrkräften und Schulleitungen sowie weiteren Fachkräften voraus. Ein Unterricht in heterogenen Lerngruppen erfordert zuallererst eine entsprechende didaktische und diagnostische Kompetenz bei den Lehrer_innen. Um den Erwerb dieser Kompetenzen bereits in der Ausbildung der Lehrkräfte zu sichern, ist im Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz, das am 1. Juni 2013 in Kraft getreten ist, die Vermittlung inklusionspädagogischer und -didaktischer Grundlagen im Studium der Bildungswissenschaften sowie fachbezogener inklusionspädagogischer und-didaktischer Inhalte in den jeweiligen fachdidaktischen Studien gesetzlich für alle lehramtsbezogenen Studiengänge verankert. Zu diesem Zweck wurden fünf Professorenstellen an der Universität Potsdam zusätzlich eingerichtet. Außerdem wurden insbesondere in der Berufseingangsphase und für berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt. Auf der Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes wurden ab dem Wintersemester 2013/2014 verbindlich inklusionspädagogische und-didaktische Inhalte in die Lehramtsausbildung an der Universität Potsdam integriert. Die Studierenden aller Lehramtsstudiengänge bauen seitdem einschlägige Grundkompetenzen auf, die in den schulpraktischen Studien, insbesondere im Praxissemester, angewendet und erweitert werden. Darüber hinaus wurde den Studierenden des Lehramtes für die Primarstufe die Option eröffnet, im Studium eine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung vorzunehmen. Im Pilotprojekt„Inklusive Grundschule“ bekamen alle Lehrkräfte der Pilotschulen gezielte Fortbildungen. Im Rahmen des Pilotprojektes„Inklusive Grundschule“ wurden für die Fortbildung der Lehrkräfte Berater_innen des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen(BUSS) umfassend geschult. Sie begleiteten die Schulen in ihrem Entwicklungsprozess hin zur inklusiven Schule. Als Beratertandems mit dem Arbeitsschwerpunkt„Inklusion“ betreuten sie sowohl Gruppen von Schulen als auch einzelne Schu- Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 43 len. Ergänzt wurde das Fortbildungsangebot durch zusätzliche, vielfältige Angebote für alle Schulen zum Umgang mit Heterogenität, für die Expert_ innen verschiedener Universitäten gewonnen werden konnten. Neben der Qualifizierung aller Lehrkräfte der Pilotschulen gab es auch ein Angebot des Landesinstituts für Schule und Medien(LISUM) für die Schulleiter_innen der Pilotschulen, um sie im Prozess der Weiterentwicklung ihrer Schule zu unterstützen. Mit dem Ziel, die sonderpädagogische Kompetenz in den Schulen zu erweitern, wurden für die Lehrer_innen auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge(fünf Semester) eingerichtet. Diagnostische Verfahren Seit dem Schuljahr 2012/2013 arbeiten Diagnostik-Teams der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen(SpFB) zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens nach landesweit einheitlichen Standards und Verfahren. Hierfür liegen verbindliche Handreichungen für die sonderpädagogische Diagnose der Förderschwerpunkte„Lernen“,„emotionale und soziale Entwicklung“ und„Sprache“(LES) sowie„körperliche und motorische Entwicklung“,„Sehen“,„Hören“,„geistige Entwicklung“ und „Autismus“(KSeHGA) vor. Die in einem Diagnostik-Team tätigen Lehrkräfte wurden durch das Landesinstitut für Schule und Medien(LISUM) fortgebildet. Dabei handelt es sich um ein effizientes und fachlich gleichwertiges Verfahren zur differenzierten Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe. Politischer und gesellschaftlicher Diskurs Der Landesregierung geht es vordergründig um die Erhöhung der Qualität im Umgang mit Heterogenität an den allgemeinen Schulen. Das Ziel ist es, möglichst alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam zu unterrichten. Dabei stehen zunächst Schüler_innen mit Schwierigkeiten im Bereich des Lernens, der sprachlichen oder emotionalen und sozialen Entwicklung besonders im Mittelpunkt der Bemühungen der Landesregierung. Die Umsetzung einer solchen umfassenden Aufgabe braucht jedoch Zeit und gründliche Vorbereitung für die Beteiligten. Friedrich-Ebert-Stiftung 44 Die Möglichkeit der Inklusion für Schüler_innen mit besonderem Unterstützungsbedarf ist auch in Brandenburg abhängig von der angemessenen Ausstattung der Schulen durch das Land und die kommunalen Schulträger. In den letzten Jahren wurde zunehmend festgestellt, dass Eltern verstärkt wünschen, dass ihr Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule zusammen mit den Kindern aus dem vertrauten Umfeld unterrichtet und erzogen wird. Familienfreundliche, wohnortnahe Lösungen sind vermehrt möglich geworden. Durch die Tatsache, dass an den Schulen im Pilotprojekt„Inklusive Grundschule“ auch Schüler_innen mit allen Förderschwerpunkten – z.T. sogar ohne Förderausschussverfahren – aufgenommen werden, lässt sich ein Mentalitätswandel hin zu einem pädagogischen Verständnis der Heterogenität ablesen. Inklusion braucht Austausch und Transparenz. Kommunikation und Kooperation aller Beteiligten sind ein Schlüssel für die Umsetzung einer „Schule für alle“. Ein erster Schritt dazu waren im Jahr 2010 die Regionalkonferenzen der Landesregierung unter dem Motto„Alle inklusive in Brandenburg“, in denen erstmals in der Öffentlichkeit über Inklusion umfassend diskutiert wurde. Seither wurden zahlreiche weitere Veranstaltungen vor allem für den Bereich Schule mit Lehrkräften, Expert_innen, Eltern, Schüler_innen, Kommunalpolitiker_innen, Verantwortlichen in Verbänden und der Verwaltung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Dieses Bewusstsein und die damit einhergehende Wertschätzung der Leistungen von Menschen mit Behinderungen sind leider nicht selbstverständlich. Die sprichwörtlichen„Barrieren in den Köpfen“, bestehende Vorurteile und Stereotype behindern noch viel zu oft die notwendigen Veränderungsprozesse. Die Landesregierung setzt mit vielen Maßnahmen genau an dieser Stelle an und versucht, durch Schulungen, Fortbildungen, Fachveranstaltungen, Workshops und eine breite Öffentlichkeitsarbeit die mentalen Barrieren zu überwinden. Am Runden Tisch„Inklusive Bildung“ wird die Landesregierung seit über 5 Jahren von rund 40 Partnern aus Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden bei der Umsetzung von Inklusion beraten. Der wissenschaftliche Beirat„Inklusive Bildung“, der die Landesregierung seit 2011 fachlich bei der Entwicklung inklusiver Schulstrukturen begleitet hat, überreichte im Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 45 März 2014 seine Empfehlungen zur Inklusionsentwicklung bis 2020. Bei der Ausarbeitung der Landeskonzeption werden die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats„Inklusive Bildung“ und des Runden Tisches „Inklusive Bildung“ einbezogen. Hierbei gilt der Grundsatz: Qualität vor Geschwindigkeit. Die Entwicklung von inklusiven Schulstrukturen ist ein Langzeitprojekt und wird sich über mehrere Legislaturperioden erstrecken. Friedrich-Ebert-Stiftung 46 Inklusion in Brandenburg 47 Friedrich-Ebert-Stiftung 48 Bisher erschienen: INKLUSIVE BILDUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Teil 1 des Ländervergleichs Valerie Lange, Klaus Käppeler(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN NIEDERSACHSEN Teil 2 des Ländervergleichs Valerie Lange, Stefan Politze(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IM SAARLAND Teil 3 des Ländervergleichs Valerie Lange, Anett Sastges-Schank(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN HAMBURG Teil 4 des Ländervergleichs Valerie Lange, Ties Rabe(Dezember 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN BREMEN Teil 5 des Ländervergleichs Valerie Lange, Julia Schmidt-Häuer(Januar 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN SACHSEN Teil 6 des Ländervergleichs Valerie Lange, Hanka Kliese und Robert Kluge(März 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN Teil 7 des Ländervergleichs Valerie Lange, Renate Hendricks(April 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN HESSEN Teil 8 des Ländervergleichs Valerie Lange, Christoph Degen(Mai 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN Rheinland-Pfalz Teil 9 des Ländervergleichs Valerie Lange, Jan Wenzel(Juni 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN THÜRINGEN Teil 10 des Ländervergleichs Valerie Lange, Roland Merten(September 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN Sachsen-Anhalt Teil 11 des Ländervergleichs Valerie Lange, Angela Kolb-Janssen(September 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN SCHLESWIG-HOLSTEIN Teil 12 des Ländervergleichs Valerie Lange, Britta Ernst(Oktober 2016) Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 37 IMPRESSUM ISBN: 978-3-95861-679-0 1. Auflage © 2016, by Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abteilung Studienförderung Redaktion: Marei John-Ohnesorg, Marion Stichler Umschlaggestaltung und Satz: minus Design, Berlin Druck: bub Bonner Universitäts-Buchdruckerei Printed in Germany 2016 www.fes-2017plus.de