Ausgabe 1| 2022 Diskussionspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung Prof. Dr. Gina Rosa Wollinger und Prof. Dr. Stefan Kersting Zukunftsweisende Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen Ein Diskussionspapier ­ Bundesweit und in NRW ist die Zahl der Straftaten gesunken. Dennoch muss das Thema der Inneren Sicherheit polit­isch weiter eine hohe Priorität genießen. Insbesondere die Organisierte Kriminalität sollte stärker bekämpft werden. Und es darf nicht vergessen werden, dass Kriminalität sozial verursacht ist, also gesellschaftspolitisch beeinflussbar und veränderbar ist. Aus kriminologisch-wissenschaftlicher Sicht sind daher folgende Handlungsempfehlungen für eine zukunftsweisende Sicherheitspolitik in NRW zentral: • Sicherheitsmonitoring und weitere wissenschaftliche Analysen: Die Kriminalitätsentwicklung in NRW sollte fortlaufend erhoben und mögliche Entwicklungen antizipiert werden. • Evidenzbasiertes politisches Handeln: Mit der Errichtung einer unabhängigen kriminologischen Forschungsstelle NRW würde dies besser gewährleistet. • Kommunale Resilienz: Die innere Sicherheit auf kommunaler Ebene kann durch professionelle und gefestigte Strukturen erhöht werden. Dabei sollten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteur_innen einbezogen werden (Multi-Agency-Ansatz). Gleichzeitig wäre es sinnvoll, redun­ dante und ineffektive Präventionsstrukturen zu reduzieren. • Vernetzung in bzw. von Sicherheitsbehörden: Aufbau bzw. Aufrechterhaltung von besonderen Ermittlungsgruppen sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften, insbesondere in Bezug auf sogenannte Kontrolldelikte(Organisierte Kriminalität). • Kriminalunspezifische Maßnahmen: Ausbau und Stärkung sozialer Arbeit, zum Beispiel in Bezug auf alternative Drogenpolitik sowie frühe Hilfen für eine gelingende Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe. Was ein Sicherheitsbericht für NRW bringt Kriminolog_innen sind nicht die besseren Innenpolitiker_­innen und wollen das auch nicht sein. Die Umsetzung der Forschungsbefunde in sicherheitspolitische Maßnahmen muss Aufgabe der Politik bleiben. Eine geeignete Möglichkeit der Verschränkung von Politik und Wissenschaft wäre aber die Etablierung eines regelmäßigen Sicherheitsberichts für Nordrhein-Westfalen. Denn es reicht nicht aus, nur Daten des polizeilichen Hellfelds zu betrachten. Vielmehr bedarf es unabhängiger kriminologischer Forschung, die dann als Erkenntnisgrundlage für eine zukunftweisende Sicherheitspolitik dienen kann. Prof. Dr. Gina Rosa Wollinger hat Soziologie, Philosophie und Germanistik in Leipzig studiert. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mit­ arbeiterin am Kriminologischen Forschungsin­ stitut Niedersachsen e. V. beschäftigt und forschte u. a. zu Wohnungseinbruch und Cyberc­ rime. Seit 2018 hat sie eine Professur für Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW am Studienort Köln. Prof. Dr. Stefan Kersting ist ehemaliger Kriminal­ -beamter und hat Soziologie, Politik- und Rechtswissenschaften in Hagen studiert. Während seiner Tätigkeit in der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle beim Landeskriminalamt Nord­ rhein-Westfalen forschte er u. a. zu Wohnungsein­ bruch und Raubüberfällen auf Geldinstitute. Seit 2016 hat er eine Professur für Kriminalistik und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW am Studienort Gel­ senkirchen. Empfehlenswert wäre überdies, ein kriminologisches Forschungszentrum NRW einzurichten. Dadurch ergäbe sich nicht nur die Chance, regelmäßig ein valides Sicherheitsmonitoring für NRW zu erstellen. Es könnten zudem auch Ursache-Wirkungszusammenhänge kriminogener Faktoren dargelegt und spezifische politische Maßnahmen und Präventionsprojekte evaluiert werden. Ferner könnte ein solches unabhängiges Forschungszentrum die bestehende kriminologische Expertise an den Universitäten, Hochschulen und behördlichen Forschungseinrichtungen des Landes NRW vernetzen. Landesbüro NRW 2 Zukunftsweisende Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen Ein Sicherheitsbericht NRW hätte die Erfordernisse der evidenzbasierten Kriminalprävention im Blick und könnte die Sicherheitslage kleinräumlich, bis auf die kommunale Ebene, betrachten. Denn gerade auf kommunaler Ebene bieten sich durch die Vernetzung mit kommunalen Akteur_innen und Bürger_innen eine Reihe von Möglichkeiten. So würde nicht nur die objektive Sicherheitslage verbessert, es könnte das subjektive Sicherheitsgefühl durch Präventionsarbeit erhöht werden. Was die Kriminalstatistik aussagt Hier wurden für Deutschland im langfristigen Trend insgesamt weniger Straftaten verzeichnet. Mit 6.386 Fällen liegt die Zahl der Delikte in der PKS 2020 um 11,95 Prozent niedriger als vor zehn Jahren(BKA, 2011; 2021a). In Nordrhein-Westfalen ist mit minus 16,09 Prozent sogar ein noch stärkerer Rückgang der Gesamtkriminalität im Zehnjahreszeitraum zu verzeichnen. 1 Bezogen auf die letzten fünf Jahre weisen insbesondere Gewaltdelikte mit-4,91(NRW:-8,37) Prozent, Straßenkriminalität mit-24,80(NRW:-26,75) Prozent und Diebstahlsdelikte -33,90(NRW:-38,02) Prozent eine sinkende Tendenz auf (BKA, 2016; 2021). Daneben gibt es jedoch auch Kriminalitätsphänomene, die zunehmend ein problematischeres Ausmaß annehmen. Hierzu gehören vor allem Cybercrime-Delikte(BKA, 2021b; Dreißig­ acker et al. 2021), Vorurteilskriminalität(BMI& BfJ, 2021), Gewalt im sozialen Nahraum(inklusive sexualisierter Gewalt), das Tötungsrisiko von Frauen(BKA, 2021c) sowie eine erhebliche Anzahl von Fällen mit Messern(BKA, 2021a; LKA NRW, 2021). Bei bestimmten Straftaten wird von einer hohen Verbreitung ausgegangen, obwohl die Datenlage hierzu unzureichend ist. Hierzu gehören sogenannte Kontrolldelikte, die hauptsächlich durch die Tätigkeit der Polizei selbst(wie Razzien) aufgedeckt werden. Insbesondere Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität(etwa Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung oder Rauschgifthandel) werden hier zugerechnet. Obwohl bundesweit und in NRW weniger Straftaten erfasst werden, muss dem Thema der Inneren Sicherheit politisch weiter eine hohe Priorität eingeräumt werden. Denn zum einen gibt es Deliktsphänomene, die problematisch sind und auf einen dringenden Handlungsbedarf hinweisen. Zum anderen resultieren die positiven Tendenzen nicht aus einer zufälligen Entwicklung. Vielmehr zeigt sich hier, dass Kriminalität sozial verursacht, damit aber auch gesellschaftspolitisch beeinflussbar und veränderbar ist. So ist beispielsweise der Rückgang von Gewaltkriminalität zurückzuführen auf eine gewaltsensible und ablehnende Haltung der Gesellschaft. Diese spiegelt sich in zahlreichen Präventionsprogrammen, insbesondere in der Primär- und Sekundärsozialisation, der Ausweitung repressiver Befugnisse(etwa verankert im Gewaltschutzgesetz) sowie einer Erweiterung von Strafrechtsnomen(Bestrafung von psychischer Gewalt, Stalking oder sexueller Belästigung). Wie Sicherheitspolitik zukunftsorientiert wird Zukunftsweisende Sicherheitspolitik im Inneren sollte demnach anschließen an bisherigen Errungenschaften und Erfolgen, die nicht zuletzt auf Kriminalprävention basieren. Dabei müssen die beiden wichtigsten Ziele der Sicherheitspolitik im Auge behalten werden. Zum einen soll Sicherheitspolitik die Kriminalität reduzieren, also dazu beitragen, dass weniger Straftaten verübt und somit weniger Menschen viktimisiert werden. 2 Zum anderen dient Sicherheitspolitik dazu, das Gefühl der Sicherheit in der Bevölkerung zu erhöhen. Dass das subjektive Sicherheitsgefühl bzw. die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, weitestgehend unabhängig von der objektiven Lage der Kriminalität ist, gilt als ein gesicherter Befund der kriminologischen Forschung (u. a. Hirtenlehner et al., 2018). Das Sicherheitsgefühl ist demnach auch bei guter Kriminalitätsentwicklung kein„Selbstläufer“, sondern ist insbesondere abhängig von der Kommunikation und der öffentlichen Debatte über Kriminalität. Aus diesem Grund tun Sicherheitsbehörden gut daran, die Kriminalitätsdarstellung nicht allein der medialen Berichterstattung zu überlassen. Sie sollten insbesondere in der Selbstdarstellung der Polizei die Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl beachten. 3 Wichtigkeit von Kriminalprävention In Deutschland hat sich seit den 1990er Jahren die Vorstellung etabliert, dass Kriminalität nicht allein mit Repression, sondern vor allem durch kriminalpräventive Maßnahmen zu bekämpfen bzw. zu verhindern ist(vgl. Kerner, 2018). Kriminalität wird heutzutage verstanden als ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Hieraus folgt zum einen, dass die Ursachen für Kriminalität vielschichtig und in sozialen(gesellschaftlichen) Strukturen zu verorten sind. Eine Politik, die Grundlagen für eine gelungene Entwicklung und Sozialisation setzt, stellt eine Form der primären Krimi­nalprävention dar. Franz von Liszt schrieb bereits vor mehr als 100 Jahren,„Sozialpolitik“ sei„die beste und wirksamste Kriminalprävention“(vgl. Liszt, 1970[1905], S. 246). Der viel zitierte Satz ist in diesem Kontext zwar schon oft bemüht worden, hat aber an Aktualität nichts verloren. Insofern zählt zur Sicherheitspolitik auch, Familien zu unterstützen, Drogenkonsumräume zu etablieren, Hilfen für ein selbst­ bestimmtes und würdevolles Leben anzubieten und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Kriminalprävention umfasst also einerseits spezifisch problemorientierte, aber eben auch kriminalitätsunspezifische Maßnahmen(vgl. Coester, 2018). Zum anderen folgt hieraus, dass es nicht allein die Sicherheitsbehörden sind, die Kriminalitätsprobleme(nachhaltig) lösen können. Vielmehr müssen andere relevante Bezugsgruppen einbezogen werden. Der effektive Umgang mit Kriminalität fußt eben letztlich auf einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz, bei dem verschiedene Akteur_innen miteinander im Austausch sind und eine gemeinsame Strategie verfolgen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich unterschiedliche Handlungsfelder zukunftsweisender Sicherheitspolitik(vgl. Armborst, 2018). Sie sollte also insbesondere auf(potenzielle) Opfergruppen, räumliche Gegebenheiten und(potenzielle) Täter_innengruppen ausgerichtet werden. Ziel von sicherheitspolitischen Maßnahmen ist es nicht allein, Personen zu einem Verhalten zu bewegen, das den Normen entspricht. Zudem sollten die Menschen mit Kompetenzen ausgestattet werden, die dazu führen, dass sie weniger anfällig für Straftaten sind. Dies erstreckt sich von der Stärkung des Selbstbewusstseins von Kindern bis hin zum kritischen Denken und Handlungskompetenzen von Senior_­ innen. Ausgabe 1| 2022 3 Ferner sollte Sicherheitspolitik ein grundlegender Aspekt stadtplanerischen Handelns sein, insbesondere bei Neu- und Umgestaltung von öffentlichen Plätzen. Warum Sicherheitspolitik durch Forschung ergänzt werden muss Gelungene Sicherheitspolitik braucht zudem einen Messansatz, der über die Kriminalstatistik hinausgeht. In Anbetracht der zwei genannten Ziele, Kriminalitätsreduktion sowie ein positives Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, sollte sich Sicherheitspolitik an wissenschaftlichen Forschungsergebnissen beurteilen lassen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) erscheint hier weniger brauchbar, weil diese Statistiken nicht zur Analyse der genannten Ziele erstellt werden, sondern die Arbeit der jeweiligen Behörden abbilden. Sie sind überdies mit zahlreichen Interpretationsschwierigkeiten verbunden und bilden nur das polizeiliche Hellfeld ab(vgl. Erdmann& Kersting, 2021). Auch weitere Kennzahlen wie die oft herangezogene sogenannte Aufklärungsquote sind nicht geeignet, um polizeiliche Arbeit zu bewerten(Naplava, Kersting& Krahwinkel, 2012). Letztlich handelt es sich dabei um eine Tatverdächtigenquote, welche keine Aussage darüber zulässt, wie viele Fälle mit einem gerichtlichen Urteil beendet wurden. „Besser ist es, den Verbrechen vorzubeugen, als sie zu bes­tra­ fen“( Beccaria, 1998[1766]). Mit diesen wenigen Worten hat bereits im 18. Jahrhundert der italienische Rechtsphilosoph Cesare Beccaria(1738  – 1794) die Bedeutung der Prävention für die Sicherheit der Menschen auf den Punkt gebracht. So unstreitig die Bedeutung der Prävention ist, umso kontroverser ist die Diskussion über Art und Weise der Kriminalprävention. Besonders im Fokus der Kritik stehen Präventionsmaßnahmen ohne genügende Prüfung des tatsächlichen Bedarfs. Naturgemäß ist die Wirkung solcher Maßnahmen sehr gering, was möglicherweise zu der fatalistischen Einschätzung„nichts wirkt“ führen kann(vgl. Cullen& Gendreau, 2001). Daneben – und unter der Perspektive der Gestaltung von Sicherheitspolitik vielleicht bedeutsamer – kann der Stellenwert der Präven­ tion im Gesamtkomplex der Kriminalitätsbekämpfung sinken, während repressive Konzepte im Widerspiel der Strategien an Bedeutung gewinnen. Gegen die Kritik der mangelnden Effektivität und Effizienz kann sich die Kriminalprävention nur durch eine evidenzbasierte Kriminalprävention immunisieren. Das bedeutet, dass sich präventive Ansätze an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten müssen. Dafür muss das Wissen über kriminogene und präventive Faktoren gleichermaßen gefördert werden (vgl. Armborst, 2018). Dazu braucht es Forschung, die frei von jeder Art politischer Einflussnahme ist. Forschung innerhalb von Behörden ist das jedoch nicht. Wie Forschung und Behörden zusammenarbeiten sollten Externe Forscher_innen stehen jedoch regelmäßig vor der großen Herausforderung, die erforderlichen Zugänge zu den Daten der Sicherheitsbehörden zu erhalten. Benötigt wird daher eine Offenheit der Behörden für unabhängige Forschung. Letztlich muss unabhängige Sicherheitsforschung von den politischen Verantwortlichen als Chance zur Verbesserung der Sicherheit gesehen werden. Seit den 1990er Jahren haben sich zahlreiche kommunale Räte zur Kriminalprävention in Deutschland gegründet, sowie projektbasierte Zusammenschlüsse aus staatlichen und nichtstaatlichen Akteur_­innen. Diese kommunalen Ansätze, die Innere Sicherheit und Kriminalprävention nicht als alleinige Aufgabe der Sicherheitsbehörden verstehen, stehen jedoch in der praktischen Ausgestaltung schwerwiegenden Problemen gegenüber. Zentrale Herausforderungen der kommunalen Kriminalitätsprävention sind zum einen die Kontinuität der Konzeptionen und zum anderen der weiterhin bestehende Bedarf an Professionalisierung: Es mangelt nach Einschätzung von Steffen(2006) an „Professionalität, Verbindlichkeit, Legitimation, Finanzen und Kompetenzen sowie an Kriterien für eine zielgerichtete Strategie“(ebd., S. 1146). Darüber hinaus fehlt es an Sichtbarkeit der kommunalen Kriminalprävention, die wiederum erforderlich ist, um das In­ teresse der Bürger_innen an einer Mitarbeit zu wecken. Kommunale Kriminalprävention muss über professionelle Strukturen und Herangehensweisen verfügen. Dabei kann auf zahlreiche Vorarbeiten und Angebote zurückgegriffen werden, wie beispielsweise die Strategie„Communities That Care“ 4 , das BeccariaProgramm 5 und die Datenbank„Grüne Liste Präven­tion“ 6 . Ein wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Stabilität. Zusammenschlüsse, die nur projektbasiert bestehen, sind nicht empfehlenswert. Wie kommunale Prävention verbessert werden kann Ein weiterer Schritt in Richtung der Professionalisierung kommunaler Kriminalprävention wäre die Aufnahme des Fachs Kriminologie in die Lehrpläne des Bachelorstudiengangs „Kommunaler Verwaltungsdienst“ und in die des Masterstudiengangs„Master of Public Management“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW(HSPV NRW). Darüber hinaus ist mittelfristig die Etablierung eines offenen Weiterbildungsstudiengangs mit dem Schwerpunkt Kriminalprävention wünschenswert. Für die langfristige Etablierung einer nachhaltigen Kriminalprävention im Gesamtkonzept der Kriminalitätsbekämpfung sind Festschreibungen in einem Präventionsgesetz erforderlich. Unbestreitbar können nicht nur präventive, sondern auch repressive Konzepte einen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit leisten. In einigen Kriminalitätsbereichen werden die Probleme erst durch die proaktive Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften, sowohl quantitativ als auch qualitativ, sichtbar. Insbesondere trifft dies für das facettenreiche Phänomen der Organisierten Kriminalität(OK) zu. Neben den klassischen Deliktsfeldern der OK, Waffen- und Drogenhandel, ist hier der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu nennen. Daher wäre es, auch mit Blick auf den Opferschutz, wünschenswert, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besondere Ermittlungsgruppen zu bilden bzw. zu stärken. Denn das Ausmaß der Delikte und deren Strukturen werden oft erst durch Ermittlungsarbeit o­ ffenbar. Auf diesen Ermittlungsergebnissen kann dann wiederum Prävention aufbauen. Repressive Strategien sollten jedoch vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Wirkweise kriminogener Faktoren entwickelt werden. Repressive Ansätze müssen nicht 4 Zukunftsweisende Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen dazu führen, dass die Kriminalität reduziert wird, sondern können vielmehr unbeabsichtigt sogar zu einer Kriminalitätssteigerung beitragen. In erster Linie ist in diesem Zusammenhang die repressive Drogenpolitik zu nennen, die sich an schwer suchtkranke Menschen, i. d. R. Heroinabhängige, richtet. So führt jede Sicherstellung der Drogen zum Eigenkonsum zu einem Strafverfahren. Und diese Menschen werden durch die Sicherstellung und den Suchtdruck gezwungen, sich neue Betäubungsmittel zu beschaffen. Das ist problematisch, weil die Beschaffungskriminalität wiederum neue Opfer produziert. Daher ist unter der Perspektive der Kriminalprävention eine Abkehr von der repressiven Drogenpolitik erforderlich . Das Programm zur kontrollierten Heroinabgabe ist auszu­ bauen, insbesondere sind die Schwellen für die Aufnahme in die Maßnahme zu senken und der Besitz von Eigenkonsummengen ist für Suchtkranke zu entkriminalisieren. Ferner können bestimmte kriminalpolitische Initiativen und repres­ sive Vorgehensweisen Stigmatisierungsprozesse begünstigen, die wiederum kriminalitätssteigernd wirken. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die Problemkonstituierung und den Umgang mit der sogenannten Clankriminalität zu verweisen. Ein weiteres Feld, das sehr kritisch betrachtet werden muss, sind die Ersatzfreiheitsstrafen 7 . Diese werden verhängt, wenn eine vom Gericht auferlegte Geldstrafe nicht gezahlt werden kann. Mittellose Menschen, die Eigentums- und Vermögensdelikte begangen haben, wie beispielsweise Ladendiebstahl(§ 242 StGB) oder das Erschleichen von Leistungen (§ 265 a StGB), geraten hier in ein Dilemma. Die Angst vor dem Vollzug vor der Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe kann sie motivieren, weitere Eigentumsdelikte zu begehen. Denn häufig können mittellose Menschen nach gelten­der Rechtslage nur durch die Begehung von Eigentumsdelikten eine Gefängnisstrafe abwenden. Hier muss dringend nach alternativen Sanktionsformen gesucht werden, die sozial benachteiligte Menschen nicht diskriminieren(Bögelein, Ernst& Neubacher(2013). ENDNOTEN: 1 Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner_innen. 2 Hierbei sei angemerkt, dass eine Kriminalitätsreduktion auf null in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft weder möglich noch erstrebenswert ist. 3 So lässt sich nachweisen, dass die Wahrnehmung der Polizei als„Mülleimer der Gesellschaft“ bzw.„machtlos“ im Zusammenhang mit einem niedrigeren Vertrauen in die Polizei steht(Baier& Ellrich, 2014). Die Polizei und insbesondere Polizeigewerkschaften sollten es demnach vermeiden, Vorstellungen der Machtlosigkeit des Staates zu suggerieren, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Debatte um sogenannte No-Go-Areas in NRW geschehen. 4 https://www.ctc-info.de/nano.cms(abgerufen am 21.12.2021) 5 https://www.beccaria.de/(abgerufen am 21.12.2021) 6 https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/information (abgerufen am 21.12.2021) 7 Die strafrechtliche Gesetzgebungskompetenz steht ausschließlich dem Bund zu. Das Land NRW kann jedoch, beispielsweise im Rahmen einer Bundes­ ratsinitiative, auf die strafrechtliche Gesetzgebung Einfluss nehmen. LITERATUR: Armborst, A.(2018). Einführung: Merkmale und Abläufe evidenzbasierter Kriminalprävention. In M. Walsh, B. Pniewski, M. Kober& A. Armborst (Hrsg.), Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland. Leitfaden für Politik und Praxis(S. 3–19). Springer. Baier, D.& Ellrich, K.(2014). Vertrauen in die Polizei im Spiegel verschiedener Befragungsstudien. In K. Ellrich& D. Baier(Hrsg). Polizeibeamte als Opfer von Gewalt(S. 43–90). Verlag für Polizeiwissenschaft. Beccaria, C.(1998). Über Verbrechen und Strafen. Insel Verlag.[1766] BKA(Hrsg.).(2021a). Polizeiliche Kriminalstatistik 2020. Wiesbaden. BKA(Hrsg.).(2021b). Cybercrime. Bundeslagebild 2020. Wiesbaden. BKA(Hrsg.).(2021c). Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung. Berichtsjahr 2020. Wiesbaden. BKA(Hrsg.).(2016). Polizeiliche Kriminalstatistik 2015. Wiesbaden. BKA(Hrsg.).(2011). Polizeiliche Kriminalstatistik 2010. Wiesbaden. BMI& BfJ(Hrsg.) 2021. Dritter Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin. Bögelein, N., Ernst, A.& Neubacher, F.(2013). Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Evaluierung justizieller Haftvermeidungsprojekte in NordrheinWestfalen. Nomos. Coester, M.(2018). Düsseldorfer Gutachten und die Folgen. In M. Walsh, B. Pniewski, M. Kober& A. Armborst(Hrsg.). Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland. Leitfaden für Politik und Praxis(S. 37–57). Springer. Cullen, F. T.& Gendreau, P.(2001). From Nothing Works to What Works: Changing Professional Ideology in the 21st Century. The Prison Journal, 81(3), S. 313–338. Dreißigacker, A., von Skarczinski, B.& Wollinger, G. R.(2021). Cyberangriffe gegen Unternehmen in Deutschland. Ergebnisse einer Folgebefragung 2020. Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. KFN-Forschungsbericht Nr. 162. Erdmann, J.& Kersting, S.(2021). Kriminalität in Zahlen – Alles ganz eindeutig? Polizei, Studium und Praxis, 4, S. 3–9. Hirtenlehner, H., Hummelsheim-Doss, D.& Sessar, K.(2018). Kriminalitätsfurcht. Über die Angst der Bürger vor dem Verbrechen. In D. Hermann& A. Pöge(Hrsg.). Kriminalsoziologie. Handbuch für Wissenschaft und Praxis (S. 459 – 474). Nomos. Kerner, H.-J.(2018). Entwicklung der Kriminalprävention in Deutschland. In M. Walsh, B. Pniewski, M. Kober& A. Armborst(Hrsg.). Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland. Leitfaden für Politik und Praxis(S. 21– 36). Springer. LKA NRW(Hrsg.).(2021). Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. Naplava, T., Kersting, S.& Krahwinkel, F.(2012). Ländervergleichende Analysen von Aufklärungsquoten. Landeskriminalamt NRW. Steffen, W.(2006). Kriminalprävention in Deutschland: Eine Erfolgsgeschichte? In T. Feltes, C. Pfeiffer& G. Steinhilper(Hrsg.), Kriminalpolitik und ihre wissenschaftlichen Grundlagen. Festschrift für Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind (S. 1141–1154). C. F. Müller. von Liszt, F.(1970). Das Verbrechen als sozial-pathologische Erscheinung. In ders.(Hrsg.), Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge, Band 2(S. 230–250). De Gruyter.[1905] In der Reihe„Weiterdenken“ sind bereits erschienen: C. Krell: Aufstieg ist möglich! – Ist Aufstieg möglich? 2019/1. B. Küpper: Einwanderungspolitik für die pragmatische Mitte. 2019/2. A. Karačić: Sozialer Fortschritt durch technische Innovation? 2019/3. S. Rammler, I. Kollosche, A. Breitkreuz: Mobilität für alle. 2019/4. F. Decker: Vertrauen und Demokratiezufriedenheit an Rhein und Ruhr. 2019/5. G. Bellenberg: Gleiche Bildungschancen für alle! 2020/1. M. Florack: Sicherheit, Gerechtigkeit und Zusammenhalt. 2020/2 C. Tribowski: Sozial und Ökologisch! Nachhaltig leben in NRW. 2021/1 C. Werkmann, L. Wolfs:Corona als Brennglas. 2021/2 A. Sobieraj: Die Gesellschaft, in der ich leben möchte. 2021/3 M. Roos, U.Paetzel, A.Knickmeier: Gemeinsam besser ans Ziel. Wie Genossenschaften die Mobilitätswende voranbringen könnten. 2021/4 G.A. Horn: Vor großen Herausforderungen Eine neue Industriepolitik für NRW 2021/5 M. Hennicke: Ungleiches Nordrhein-Westfalen. Gleichwertige Lebensverhältnisse und zukünftige Transformationsprozesse in NRW. Was jetzt zu tun ist. 2021/6 T. Heilmann/A. Kümmerling/T. Rinke: Homeoffice und mobile Arbeit – Potenziale und Handlungsbedarfe. 2021/7 L. Ickstadt, R. Faus: Leben in der Pandemie, Ergebnisse aus quantitativer Forschung in Nordrhein-Westfalen während der Corona-Pandemie. 2021/8 Abrufbar unter: www.fes.de/landesbuero-nrw Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung | Herausgeber: Landesbüro NRW, Petra Wilke(V. i. S. d. P.), Godesberger Allee 149, 53175 Bonn | Tel.: 0228 883-7202 | Fax: 0228 883-9208 | landesbuero-nrw@fes.de | www.fes.de/landesbuero-nrw | www.facebook.com/FESNRW | twitter.com/FESNRW | ISBN: 978-3-98628-060-4 | Gestaltung: pellens.de | Druck: Druckerei Brandt, Bonn | Fotos: FES; NRW-Fahne: YuI/fotolia.com; Skyline: Hans-Jürgen Landes; shamm, Tobias Arhelger, Henrik Dolle, photofranz56, elxeneize/ fotolia.com; Beeldbewerking, AndresGarciaM/istockphoto.com; birdys/photocase.de; Lokilech, Thomas Wolf/Commons wikimedia.org Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung der Friedrich-Ebert-Stiftung nicht gestattet. 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