Matthias Knuth Der Corona-Effekt Was wissen wir über die Arbeitsmarktsituation von Migrant_innen und Geflüchteten in der Pandemie? FES diskurs Januar 2022 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, G­ erechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: – politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft; – Politikberatung; – internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern; – Begabtenförderung; – das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Die Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung versteht sich als Zukunftsradar und Ideenschmiede der Sozialen Demokratie. Sie verknüpft Analyse und Diskussion. Die Abteilung bringt Expertise aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik zusammen. Ihr Ziel ist es, politische und gewerkschaftliche Entscheidungsträger_innen zu aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu beraten und progressive Impulse in die gesellschaftspolitische Debatte einzubringen. FES diskurs FES diskurse sind umfangreiche Analysen zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Auf Grundlage von empirischen Erkenntnissen sprechen sie wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen für die Politik aus. Über den Autor Apl. Prof. Dr. habil. Matthias Knuth ist seit seinem altersbedingten Ausscheiden aus dem Institut Arbeit und Qualifikation(IAQ) der Universität Duisburg-Essen diesem weiterhin als Research Fellow verbunden. Von 2011 bis 2017 war er Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Sozialwissenschaftliche Arbeitsmarktforschung(SAMF). Von 2007 bis 2011 leitete er im IAQ die Forschungsabteilung„Entwicklungstrends des Erwerbssystems“. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Struktur und Dynamik von Arbeitsmärkten, Institutionen und Evaluierung von Arbeitsmarktpolitik, international vergleichende Sozialpolitik sowie die Erwerbstätigkeit von Älteren und von Personen mit Migrationshintergrund. Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich Susan Javad ist seit 2018 verantwortlich für den Arbeitsbereich Migration und Integration in der Abteilung Analyse, Planung und Beratung. Matthias Knuth Der Corona-Effekt Was wissen wir über die Arbeitsmarktsituation von Migrant_innen und Geflüchteten in der Pandemie? 2 VORWORT 4 1 EINLEITUNG 5 2 AUSWIRKUNGEN DER PANDEMIE AUF DIE BESCHÄFTIGUNG 5 2.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 9 2.2 Ausschließlich geringfügige Beschäftigung 9 2.3 Zwischenfazit 10 3 ARBEITSLOSIGKEIT 10 3.1Arbeitslosenbestände 10 3.2 Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung 12 3.3 Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung 15 3.4 Selbstständigkeit: Zugänge in und Abgänge aus Arbeitslosigkeit 15 3.5 Zwischenfazit 16 4 BERUFSAUSBILDUNG 16 4.1 Abgeschlossene Ausbildungsverträge und unbesetzt bleibende Ausbildungsstellen 16 4.2 Fluchtkontext und Geschlecht: Bewerber_innenstatistik als einzige Quelle 19 4.3 Auswirkungen der Pandemie auf laufende Ausbildungen 19 4.4 Zwischenfazit 21 5 FÖRDERUNG 21 5.1Arbeitsmarktpolitische Förderung 21 5.2 Sprachförderung 24 5.3 Pandemiebedingte Unterbrechungen von Fördermaßnahmen 25 5.4 Beratung und Aktivierung durch die Jobcenter und andere lokale Akteure 25 5.5 Zwischenfazit 26 6 WEN ODER WAS FINDEN WIR NICHT IN DEN STATISTIKEN? 28 7 FAZIT 30 Abbildungsverzeichnis 30 Literaturverzeichnis FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 1 VORWORT Im März 2020 wurde endgültig klar, dass das Corona-Virus unwiderruflich in Deutschland angekommen war. In der Folge kam es zum ersten Lockdown einer bis dahin wirtschaftlich stabilen, in vielen Teilbereichen sogar prosperierenden und von starken Beschäftigungszuwächsen geprägten Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Beschäftigungszuwächse wären in diesem Ausmaß ohne Zuwanderung gar nicht möglich gewesen und waren auch Geflüchteten zugutegekommen, weswegen die Arbeitsmarktintegration dieser Personengruppe bis dahin als durchaus erfolgreich bewertet worden war(vgl. Brücker et al. 2020; Kosyakova 2020). Auch waren Migrant_innen generell stark und mit zunehmender Tendenz auf dem deutschen Arbeitsmarkt vertreten(Statistisches Bundesamt 2021). Dass dieser Lockdown wirtschaftliche Folgen haben würde, war offensichtlich. 1 Auch war bald absehbar, dass die Konsequenzen aus den Maßnahmen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen unterschiedlich betreffen würden. So zeichnete sich schnell ab, dass gerade auch Branchen, wie beispielsweise die Gastronomie, der Event-Bereich, körpernahe Dienstleistungen etc., in denen viele Migrant_ innen und Geflüchtete beschäftigt sind, ihre Aktivtäten drastisch einschränken oder sogar ganz einstellen mussten. Schnell wurde auch klar, dass dieser Lockdown die Pandemie in Deutschland nicht zum Erliegen bringen würde. Vor diesem Hintergrund organisierte die FriedrichEbert-Stiftung im September, Oktober und November 2020 drei digitale Fachgespräche, die Expert_innen 2 aus unterschiedlichen beruflichen Kontexten und mit verschiedenen Perspektiven, aber jeweils mit Expertise zum Thema„Arbeitsmarkt und Migration“ in ein gemeinsames Gespräch zu den Auswirkungen der durch die Corona-Pandemie bedingten Rezession auf die Arbeitsmarktsituation von Migrant_innen und Geflüchteten brachten. Jedes Fachgespräch wies dabei einen eigenen thematischen Schwerpunkt auf. Das erste Gespräch beschäftigte sich mit der Analyse der bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Daten für Migrant_innen und Geflüchtete im Allgemeinen. Das zweite fragte nach der besonderen Betroffenheit von Migrantinnen und geflüchteten Frauen. Das dritte wiederum analysierte die zur Verfügung stehenden Daten kritisch auf ihre Aussagekraft und wagte auf dieser Grundlage einen vorsichtigen Ausblick auf die mögliche Fortentwicklung der Arbeitsmarktsituation für Geflüchtete und Migrant_innen im anstehenden Jahr 2021. Diese Fachgespräche bilden den Hintergrund zu der nun hier vorliegenden Publikation. Der Autor, Prof. Matthias Knuth, war Teilnehmer der Fachgesprächsreihe und hat in dieser Form nun die Aufgabe übernommen, deren Diskussionsstränge nachzuzeichnen. Dabei ist diese Publikation jedoch in keinem Fall als„Protokoll“ der drei Fachgespräche zu sehen, sondern profitiert auch von den umfangreichen Kenntnissen des Autors in der thematischen Schnittmenge von Arbeitsmarkt und Migration ganz unabhängig von den durch die Friedrich-Ebert-Stiftung initiierten Fachgesprächen. Zusätzlich konnten umfangreiche Sonderauswertungen der statistischen Abteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingearbeitet werden. Damit gelingt es, viele der für die Fragestellung dieser Publikation relevanten Sachverhalte sehr detailliert zu analysieren. Gerade mit Blick auf die Analysekategorie„Geschlecht“ ist das als großer Erkenntnisgewinn zu werten. Für diese großartige Unterstützung sei der BA an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. Der vorliegende Text möchte nun vor allem zwei Fragen beantworten, nämlich: • Wie hat sich der durch die Pandemie verursachte Wirtschaftseinbruch auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit von Migrant_innen und Geflüchteten bisher ausgewirkt? • Welche Konsequenzen zeigen sich im Hinblick auf den Ausbildungsbereich und arbeitsmarktfördernde bzw. –vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. die Deutschsprachförderung(und damit potenziell auch auf zukünftige Beschäftigung)? Das Fazit der vorliegenden Publikation ist dabei ein gemischtes: So lassen sich auf Basis der ausgewerteten Daten insgesamt im Vergleich zu Deutschen keine deutlich stärkeren Beschäftigungseinbrüche oder ein stärkerer Einbruch arbeitsmarktfördernder Maßnahmen für Migrant_ innen und Geflüchtete im Ganzen feststellen. Nach Geschlechtern aufgeschlüsselt ist für geflüchtete Frauen aber ein sehr viel düstereres(Zwischen-)Fazit zu ziehen als für 1 Dass es neben der wirtschaftlichen Dimension der Pandemiefolgen auch viele andere Dimensionen gibt, ist dabei unbenommen. Diese stehen aber nicht im Fokus der vorliegenden Publikation. 2 Diese Fachgespräche fanden u. a. unter Einbeziehung von Vertreter_innen folgender Institutionen und Organisationen statt: Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, EU-Gleichbehandlungsstelle bei der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB-Bildungswerk/Faire Integration, Faire Mobilität, Fachstelle Einwanderung im IQ-Netzwerk. Allen Beitragenden sei herzlich für ihre Zeit und ihr Engagement in diesem Zusammenhang gedankt. 2 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs geflüchtete Männer. Gerade sie, die auch vor Einsetzen der Pandemie bei der Arbeitsmarktintegration ohnehin schon stark zurückhingen, scheinen nun noch stärker abgekoppelt worden zu sein. Auch lässt sich festhalten, dass insbesondere der pandemiebedingte Einbruch bei der Sprachförderung – einer speziell auf Migrant_innen und Geflüchtete zugeschnittenen Integrationsmaßnahme – einen sehr nachhaltigen Effekt auf diese Zielgruppen und ihre Chancen auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration haben dürfte. Welches Ausmaß dieser Effekt genau hat und welche Faktoren seine Nachhaltigkeit bedingen, lässt sich jetzt noch nicht abschätzen, sondern wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Politisch angezeigt wäre es daher vor diesem Hintergrund, zum einen mehr Forschung zu dieser Frage zu ermöglichen und zum anderen, basierend auf daraus resultierenden Ergebnissen, dafür Sorge zu tragen, dass solche massiven Ausfälle bei einem für(Arbeitsmarkt-)Integration wesentlichen Instrument zukünftig ausgeschlossen werden. Das wäre nicht nur im Interesse der betroffenen Migrant_ innen und Geflüchteten, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse dieses Landes. Denn in einer Zeit zunehmenden demografischen Wandels sind Wirtschaft und Arbeitsmarkt darauf angewiesen, alle hier lebenden Menschen in – möglichst qualifizierte und angemessen bezahlte – Beschäftigung zu bringen. Gute deutsche Sprachkenntnisse sind hierfür eine ganz wesentliche Voraussetzung.  Susan Javad Abteilung Analyse, Planung und Beratung Friedrich-Ebert-Stiftung FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 3 1 EINLEITUNG Migration bedeutet nicht nur wachsende Vielfalt, neue Entfaltungsmöglichkeiten für die Zugewanderten und einen Zuwachs an wirtschaftlichem Potenzial für die Ankunftsgesellschaft, sondern sie ist auch mit erheblichen Kosten und Belastungen verbunden. Dabei wird meistens nicht thematisiert, dass die Betroffenen selbst den größten Teil dieser Kosten zu tragen haben. Menschen mit Migrationserfahrung sind in den Arbeitsmärkten ihrer Ankunftsländer durchweg ungünstiger platziert als die im Inland geborenen Menschen(vgl. Knuth 2020 mit zahlreichen Nachweisen). Die Gründe sind vielfältig: In typischen Herkunftsländern mit Auswanderungsdruck ist die durchschnittliche Ausstattung mit Humankapital meistens schlechter als bei uns, und mitgebrachte berufliche Qualifikationen werden hier entwertet durch Kontextverlust und fehlende Anerkennung(Knuth 2019). Karriereförderliche soziale Netzwerke müssen erst wieder neu geknüpft werden. Wer nicht fehlerfrei und akzentarm Deutsch spricht, wird als weniger kompetent wahrgenommen(Hansen 2013). Diskriminierung aus Gründen der Rasse, Herkunft oder Religion ist im Zusammenhang mit Personalauswahl mehrfach nachgewiesen worden(Kaas/Manger 2010; Koopmans et al. 2018; Weichselbaumer/Schuster 2021), wird von den Betroffenen auch im Alltag immer wieder erfahren (Schneider et al. 2014), aber von der Mehrheitsgesellschaft nachdrücklich beschwiegen. Allein durch den oft mehrschrittigen und gefahrvollen Weg nach Deutschland, durch das Warten auf Behördenentscheidungen sowie den Zeitbedarf für Spracherwerb und berufliche(Nach-)Qualifizierung erleiden Migrant_innen der ersten Generation im Wettrennen um berufliche Positionen einen berufsbiografischen Rückstand, der schwer aufzuholen ist. Wer als Geflüchteter in den Jahren seit 2014 nach Deutschland gekommen ist, befindet sich in aller Regel auch im Jahre 2021 noch„auf dem Weg“ des Spracherwerbs, der Qualifizierung und des beruflichen Ankommens und ist allein schon deshalb auf dem Arbeitsmarkt ungünstiger platziert als gleichaltrige Bildungsinländer_innen. Alles das ist jedoch nicht Gegenstand dieser Veröffentlichung, sondern ist ihr gewissermaßen vorausgesetzt. Es geht hier nicht um Probleme und Benachteiligungen von Geflüchteten im Allgemeinen, sondern um die Frage, wie sich die pandemiebedingten Einschränkungen von Wirtschaft, Bildung, Ausbildung und Behördenhandeln auf den Prozess der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ausgewirkt haben, und insbesondere darum, ob Geflüchtete von den Folgen der Pandemiemaßnahmen stärker betroffen waren als die übrige Erwerbsbevölkerung. Anders gesagt, es ist nicht das Ziel dieser Untersuchung, ein weiteres Mal die Benachteiligung von Geflüchteten am Arbeitsmarkt aufzuzeigen, sondern zu fragen, ob sich ihre relative Position während der Pandemie verschlechtert hat. Darüber hinaus werden einige Überlegungen zu möglichen Langzeitfolgen angestellt, denn es kann ja durchaus sein, dass eine zunächst gleiche Betroffenheit von vorübergehenden Einschränkungen für eine vulnerable Gruppe nachhaltigere und langfristig negativere Auswirkungen hat. Für abschließende Antworten in der längerfristigen Perspektive ist es aber noch zu früh; es kann hier lediglich die Aufmerksamkeit für möglicherweise vor uns liegende Entwicklungen geschärft werden.  4 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs 2 AUSWIRKUNGEN DER PANDEMIE AUF DIE BESCHÄFTIGUNG 2.1 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGE BESCHÄFTIGUNG Das Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um insgesamt rund 3,5 Millionen Personen im Zeitraum von 2015 bis 2020 geht etwa zur Hälfte auf die Zunahme der Beschäftigung von Ausländer_innen zurück. In dem Maße, wie Geflüchtete 3 Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs erhielten und fanden, war ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen Jahren eine Erfolgsgeschichte mit Wachstumsraten weit über der Beschäftigungszunahme insgesamt(vgl. Abbildung 1). Das Gleiche gilt für andere Gruppen von Zugewanderten: Zuwander_innen aus EU-Staaten und aus Drittstaaten, die nicht zu den hauptsächlichen Asylherkunftsländern zählen. Man beachte bei Betrachtung der Abbildung 1, dass wegen der geringeren Ausgangszahlen bei den Nichtdeutschen eine Veranschaulichung nur durch Skalenverschiebung im Verhältnis 1:10 möglich war. Insbesondere die schwache Beschäftigungsentwicklung bei den Frauen aus den hauptsächlichen Asylherkunftsländern wäre anderenfalls überhaupt nicht sichtbar zu machen – auf diese Gruppe wird noch mehrfach zurückzukommen sein. Die Zyklizität der Beschäftigung ist generell bei den Männern stärker ausgeprägt als bei den Frauen; nur bei den Frauen aus den EU-Staaten ist eine mit den Männern der gleichen Herkunftsgruppe vergleichbare Zyklizität zu beobachten. Bei der Beschäftigung von EU-Ausländer_innen dürfte die saisonale Pendelmigration aus Ost‑ und Südosteuropa in die Land‑ und Bauwirtschaft eine bedeutende Rolle spielen(vgl. Knuth 2021). Rechtzeitig zum Beginn der Pandemie ist es der Statistik der BA gelungen, durch Matching mit Daten des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigtenstatistik für etwa 80 Prozent der Drittstaatsangehörigen den Aufenthaltsstatus zu bestimmen(Bundesagentur für Arbeit- Statistik 2020). Durch Zusammenfassung der Aufenthaltserlaubnisse aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen(also den Geflüchteten mit einem Schutzstatus) mit den Aufenthaltsgestattungen(also Personen im unabgeschlossenen Asylverfahren) und den Duldungen(also Personen ohne Schutzstatus) entsteht die Kategorie„Personen im Kontext von Fluchtmigration“, die der entsprechenden Kategorie in der Arbeitslosen‑ und Förderstatistik weitgehend vergleichbar ist. Mit diesen Daten lässt sich die Entwicklung der Beschäftigung von Geflüchteten während der Pandemie präziser darstellen. Beschäftigte mit einem Aufenthaltstitel, der auf einen Fluchtkontext verweist, sind mit Beginn der Pandemie zunächst stärker vom Beschäftigungsrückgang betroffen als Deutsche oder Drittstaatsangehörige, die nicht dem Fluchtkontext zuzurechnen sind(vgl. Abbildung 2) 4 , wobei Frauen etwas stärker negativ betroffen sind als Männer. Im Sommer/Herbst 2020 kehrt sich dieses Verhältnis jedoch um: Die Erholung fällt für Geflüchtete stärker aus als für Deutsche oder andere Drittstaatsangehörige und für geflüchtete Frauen stärker als für geflüchtete Männer. Im Vergleich zwischen März 2020 und Januar 2021 erfahren alle Drittstaatsangehörigen per saldo Beschäftigungszuwächse, die für Geflüchtete relativ zum Ausgangszustand im März 2020 stärker ausfallen als für die übrigen Drittstaatsangehörigen und für geflüchtete Frauen stärker als für geflüchtete Männer. Dies spricht dafür, dass das Engagement der Unternehmen, beispielsweise im Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ aktiv fortgesetzt wurde(Geiter 2020). Auch bei den Chancen des Abgangs aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung hat die Pandemiesituation nicht zu einer Auseinanderentwicklung zwischen geflüchteten und nichtgeflüchteten Personen geführt(siehe Abbildung 7); die Beschäftigungschancen für arbeitslose geflüchtete Frauen waren bereits vor der Pandemie ebenso beklagenswert wie während der Pandemie. Bei der positiven Beschäftigungsentwicklung der geflüchteten Frauen ab Herbst 2020 schlägt der rechnerische Basiseffekt stark durch: Zwar haben sie im betrachteten Zeitraum aufgeholt, was aber den Anteil der Frauen an den Beschäftigten im Fluchtkontext gerade einmal von 11,6 auf 3 Die Beschäftigtenstatistik beruht auf dem gesetzlichen Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Der Aufenthaltsstatus ist kein Mermal dieser Meldungen, sodass lediglich aus der Staatsangehörigkeit auf einen mutmaßlichen Fluchthintergrund geschlossen werden kann. Das ist nur deshalb halbwegs sinnvoll möglich, weil sich vor 2012 nur sehr wenige Personen aus den acht hauptsächlichen Asylherkunftsländern in Deutschland aufhielten. Beginnend ab März 2020 konnte für einen großen Teil der drittstaatsangehörigen Beschäftigten der Aufenthaltsstatus ermittelt und dadurch die Gruppe genauer identifiziert werden, für deren Aufenthalt ein Fluchkontext angenommen werden kann. Diese Daten finden weiter unten(vgl. Abbildung 2) in der kurzzeitigen Betrachtung des Pandemiegeschehens Verwendung. 4 EU-Ausländer_innen sind in der Statistik der Beschäftigten nach Aufenthaltstitel nicht enthalten, da sie als Arbeitnehmer_innen Freizügigkeit genießen. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 5 ABB. 1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(ohne Auszubildende) 14.000.000 12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 3 7 11 3 7 11 3 7 11 3 7 11 3 7 11 3 7 10 2015 2016 2017 2018 2019 2020 linke Skala deutsche Männer deutsche Frauen rechte Skala EU-Staaten Männer EU-Staaten Frauen Asylherkunftsländer Männer Asylherkunftsländer Frauen übrige Drittstaaten Männer übrige Drittstaaten Frauen Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021f. 12,4 Prozent erhöht hat. Gegenüber dem Frauenanteil in der Grundgesamtheit 5 von etwa 30 Prozent stellt das einen erheblichen Rückstand dar(vgl. auch Kosyakova et al. 2021). Das steht im Kontrast zu der in einschlägigen Befragungen festgestellten relativ hohen Erwerbsorientierung unter geflüchteten Frauen(Brücker et al. 2016). 6 Unter den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen im Kontext von Fluchtmigration dominieren diejenigen mit Staatsangehörigkeiten aus den Asylherkunftsländern(vgl. Abbildung 3); aber die Darstellung nach Aufenthaltsstatus macht auch deutlich, dass andere Gruppen von Staatsangehörigkeiten wie die Westbalkanländer sowie vor allem zahlreiche weitere, nicht einzeln ausgewiesene Drittländer eine gewisse Bedeutung haben, die bei der Betrachtung allein der acht„Asylherkunftsländer“ wie in Abbildung 1 ausgeblendet sind. Leider wird nicht sichtbar, dass doch auch erhebliche Anteile der Beschäftigten aus den„Asylherkunftsländern“ nicht dem Fluchtkontext zugeordnet werden, weil für sie keine Informationen zu ihren Aufenthaltstiteln vorliegen oder bereits eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde und sie damit nicht mehr dieser Kategorie zugeordnet werden. Die Betrachtung nach dem aus dem Aufenthaltsstatus abgeleiteten„Fluchtkontext“ trifft also unseren Untersuchungsgegenstand sehr viel genauer als eine Analyse nach Staatsangehörigkeiten der„Asylherkunftsländer“. Soweit es 5 Der Frauenanteil unter den im Fluchtkontext sich in Deutschland aufhaltenden Personen ist, soweit ersichtlich, nicht bekannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schlüsselt lediglich die jährlichen Asylerstanträge nach Geschlecht und Altersgruppen auf. Da bei den Kindern, wie zu erwarten, nahezu Gleichverteilung der Geschlechter gegeben ist und da bei den wenigen Personen, die bei Antragstellung bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Arbeitsmarktintegration kaum noch infrage kommen wird, wurde eine Berechnung für die Altersgruppen von 16 bis unter 55 Jahren bei Antragstellung vorgenommen. Dass die Altersstaffelung hierbei eigentlich„rollierend“ erfolgen müsste, weil die Elfjährigen des Antragsjahres 2014 inzwischen 18 Jahre alt sind, lässt sich wegen der Klassierung der Altersgruppen nicht umsetzen. Mit diesen Einschränkungen errechnet sich für die Erstantragsteller_innen im erwerbsrelevanten Alter ein jährlicher Frauenanteil zwischen 25 Prozent(Erstanträge 2015) und 40 Prozent(2019), summiert von 2014 bis einschließlich 2020 von genau 30 Prozent(vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF) 2021 und Vorjahre ab 2015; eigene Berechnungen). 6 60 Prozent beabsichtigten„ganz sicher“, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, 25 Prozent„wahrscheinlich“. 6 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs ABB. 2 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einschl. Auszubildende(3/2020= 100) 115 110 105 100 95 90 85 3 4 deutsche Männer deutsche Frauen 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2020 2021 im Fluchtkontext Männer im Fluchtkontext Frauen Drittstaatsangehörige ohne Fluchtkontext Männer Drittstaatsangehörige ohne Fluchtkontext Frauen Lesebeispiel:„Die Zahl der sozialversicherungpflichtig beschäftigten Frauen im Fluchtkontext sank von März bis Mai 2020 um fünf Prozent, erholte sich ab Juli 2020 und lag im November 2020 fast 15 Prozent über dem Ausgangsniveau.“ Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021b; Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021f; eigene Berechnungen. um Daten zur Beschäftigung geht, muss man dann jedoch in Kauf nehmen, dass die Zeitreihen erst im März 2020 beginnen, sodass ein Rückblick auf den Verlauf vor Beginn der Pandemie nicht möglich ist. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 7 ABB. 3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Fluchtkontext einschl. Auszubildende nach Herkunft 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2020 2021 sonstige Drittstaaten haupts. Asylherkunftsländer Osteuropa Westbalkan Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021b; eigene Berechnungen. Türkei 8 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs ABB. 4 Ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte(3/2020= 100) 105 100 95 90 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2020 2021 ausschließlich geringfügig Beschäftigte im Fluchtkontext Männer im Fluchtkontext Frauen Drittstaatsangehörige ohne Fluchtkontext Männer Drittstaatsangehörige ohne Fluchtkontext Frauen Lesebeispiel:„Die Anzahl ausschließlich gerinfgügig beschäftigter Frauen im Fluchtkontext brach von März bis Mai 2020 um zehn Prozent ein, erholte sich bis zum Oktober auf etwa zwei Prozent über dem Ausgangsniveau und fiel dann erneut ab.“ Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021b; Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021j; eigene Berechnungen. 2.2 AUSSCHLIESSLICH GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Insgesamt gesehen befindet sich die geringfügige Beschäftigung als ausschließliche Beschäftigungsform einer Person schon seit längerer Zeit auf einem allmählichen Rückzug, was teilweise ein Effekt der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist(Bossler/Möller 2018). Auch während der Pandemie ist die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten allgemein zurückgegangen(vgl. Abbildung 4), was nicht zuletzt damit zusammenhängen dürfte, dass die Beschäftigten dieser Kategorie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten, keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erwerben und folglich meistens entlassen wurden, wenn sie ihre Tätigkeit pandemiebedingt nicht ausüben konnten. Für Personen im Fluchtkontext ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, das heißt, die Ausschläge in Reaktion auf Lockdowns sind ausgeprägter als bei anderen Drittstaatsangehörigen, hier allerdings mit stärkerer Volatilität für die geflüchteten Männer als für die geflüchteten Frauen. Wie bei der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung allgemein ist der Frauenanteil auch bei den Geflüchteten in dieser Beschäftigungsform mit um die 23 Prozent deutlich höher als bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Per saldo zum Januar 2021, dem bei Datenlieferung aktuellsten verfügbaren Zeitpunkt, weist die Situation der Geflüchteten im Hinblick auf die ausschließlich geringfügige Beschäftigung keinen Unterschied zur Gesamtentwicklung auf. Geringfügig beschäftigte Geflüchtete sind also von März 2020 bis Januar 2021 nicht stärker von Beschäftigungsverlust betroffen gewesen als andere geringfügig Beschäftigte. 2.3 ZWISCHENFAZIT Im betrachteten Zeitraum haben Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten durch Maßnahmen des Infektionsschutzes insgesamt nur in geringem Maße zu Beschäftigungsverlusten geführt. Die Befürchtung, dass Geflüchtete davon stärker betroffen sein könnten als andere Beschäftigte, bestätigt sich per saldo nicht. Allerdings waren Geflüchtete stärker von Schwankungen des Beschäftigungsstandes betroffen, deren zeitlicher Verlauf auf Veränderungen der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen verweist. Die Erwerbsintegration geflüchteter Frauen weist schon vor der Pandemie einen problematischen Rückstand auf; ob sich dieser durch die Pandemie verstärkt hat, ist bei Redaktionsschluss mit Beschäftigungsdaten noch nicht abschließend zu beurteilen(siehe aber 3.3 und 5.2).  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 9 3 ARBEITSLOSIGKEIT 3.1 ARBEITSLOSENBESTÄNDE Der erste Lockdown im Frühjahr 2020 löste einen sprunghaften Anstieg der Arbeitslosenzahlen aus, der aber durch die einsetzenden wirtschafts‑ und arbeitsmarktpolitischen Hilfsmaßnahmen, insbesondere die Sonderregelungen zur Kurzarbeit, rasch gestoppt werden konnte(vgl. Abbildung 5). Frauen waren von dieser Entwicklung stärker betroffen als Männer, obwohl ihr Risiko, aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus arbeitslos zu werden, geringer ist(vgl. Abbildung 6). Offensichtlich sind Frauen stärker als Männer von administrativ bedingten Eintritten in Arbeitslosigkeit wie Auslaufen von Maßnahmen oder Beendigung von Phasen der Nichtverfügbarkeit betroffen, und wenn dann wegen der Pandemie kaum Neueinstellungen erfolgen, steigen die Bestandszahlen. 7 Der Verlauf der Kurven in 2020 und Anfang 2021 liefert jedoch kaum Hinweise darauf, dass Personen, die von der BA„im Kontext von Fluchtmigration“ verortet werden, von den Folgen der Pandemie überdurchschnittlich in Form von Arbeitslosigkeit betroffen gewesen wären. Bei den Frauen laufen die Kurven für Geflüchtete und für Frauen insgesamt in 2020 parallel; die Auseinanderentwicklung im Frühjahr 2021 ist jedenfalls nicht auf ein gestiegenes Arbeitsplatzrisiko zurückzuführen(vgl. Abbildung 6). Bei den geflüchteten Männern ist die Entwicklung volatiler als für die Männer insgesamt, aber im Mai/Juni 2021 ist dieser Unterschied nahezu verschwunden. Einführung von Pandemiemaßnahmen bei Geflüchteten stärker ausgeprägt. Die relative Position Geflüchteter hat sich jedoch während der Pandemie nicht verschlechtert, sondern eher verbessert: Während die Trendlinien bei den nichtgeflüchteten Personen waagerecht verlaufen, zeigen sie bei den geflüchteten abwärts. Das bestätigt die obige Annahme, dass die Zunahme der Bestände von arbeitslosen geflüchteten Frauen im Frühjahr 2021 in Abbildung 5 nicht in erster Linie auf den Verlust von Beschäftigungsmöglichkeiten zurückzuführen sein kann, sondern hauptsächlich andere Ursachen haben muss. 8 3.2 ZUGÄNGE IN ARBEITSLOSIGKEIT AUS BESCHÄFTIGUNG Geflüchtete in Beschäftigung haben ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden, als nichtgeflüchtete Personen (vgl. Abbildung 6); das trifft insbesondere für geflüchtete Männer zu. Hintergrund dürften vor allem die kürzeren bisherigen Beschäftigungszeiten der neu Angekommenen, möglicherweise auch eine überproportionale Beschäftigung in vom Kündigungsschutz ausgenommenen Kleinbetrieben sein. Wie schon bei anderen Indikatoren zu erkennen war, sind die Ausschläge im zeitlichen Zusammenhang mit der 7 Nach Auswertungen des IAB waren mehr als zwei Drittel der Nettozugänge in Arbeitslosigkeit von Personen aus den Asylherkunftsländern im Zeitraum von April bis Dezember 2020 auf die Beendigung von Maßnahmen oder sonstigen Ausbildungen zurückzuführen, wobei hier nicht nach dem Geschlecht differenziert wird(Brücker et al. 2021a). 8 Im Arbeitsmarkt insgesamt erfolgten im Jahre 2020 nur 43 Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Erwerbstätigkeit(ohne Ausbildung); zusammengenommen bedeutsamer sind Beendigungen von Ausbildung, Maßnahmen, Phasen der Arbeitsunfähigkeit oder Nichtverfügbarkeit(Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021e; vgl. auch Fußnote 7). 10 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs ABB. 5 Monatliche Bestände an Arbeitslosen, Männer und Frauen m. u. o. Fluchtkontext(März 2020= 100) 135 130 125 120 115 110 105 100 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 2020 2021 Arbeitslose o. Fluchtkontext Männer Arbeitslose o. Fluchtkontext Frauen Arbeitslose i. Fluchtkontext Männer Arbeitslose i. Fluchtkontext Frauen Lesebeispiel:„Die Anzahl arbeitsloser Frauen mit und ohne Fluchtkontext stieg zwischen März und August 2020 um 30 Prozent an. Im Juni 2021 war diese Zunahme, gemessen am Ausgangsniveau, für Frauen ohne Fluchtkontext nur noch halb so hoch, während geflüchtete Frauen nahezu in gleicher Anzahl arbeitslos waren wie im August des Vorjahres.“ Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021a; Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021h; eigene Berechnungen. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 11 ABB. 6 Monatliche Zugangsraten aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt in Arbeitslosigkeit, geflüchtete und nichtgeflüchtete Männer und Frauen 5,0 % 4,5 % 4,0 % 3,5 % 3,0 % 2,5 % 2,0 % 1,5 % 1,0 % 0,5 % 0,0 % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 2019 2020 2021 Männer i. Fluchtkontext liniear(Männer i. Fluchtkontext) Frauen i. Fluchtkontext liniear(Frauen i. Fluchtkontext) Männer o. Fluchtkontext liniear(Männer o. Fluchtkontext) Frauen o. Fluchtkontext liniear(Frauen o. Fluchtkontext) Lesebeispiel:„1,5 Prozent der geflüchteten Frauen, die im März 2019 beschäftigt gewesen waren, wurden im Verlaufe des April 2019 arbeitslos; für nichtgeflüchtete Frauen ist das Zugangsrisiko aus Beschäftigung mit um 0,5 Prozent nur etwa ein Drittel so hoch.“ Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021i. 3.3 ABGÄNGE AUS ARBEITSLOSIGKEIT IN BESCHÄFTIGUNG Die absoluten Arbeitslosenzahlen sind nicht nur Ergebnis der Zugänge in Arbeitslosigkeit, sondern ebenso sehr der Abgänge, wobei wir uns im Kontext der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Abgänge in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt konzentrieren. So wie die Zugangsraten aus Beschäftigung das durchschnittliche Risiko von Beschäftigten ausdrücken, arbeitslos zu werden, drücken die Abgangsraten die durchschnittliche Chance von Arbeitslosen aus, ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu beenden. Die Größenordnungen dieser beiden Indikatoren können nicht sinnvoll miteinander verglichen werden, weil im Nenner einmal die Beschäftigten, das andere Mal die Arbeitslosen stehen. In Abbildung 7 ist deutlich zu erkennen, wie die Lockdown-Phasen im Frühjahr 2020 und um den Jahreswechsel 2020/2021 die Einstellungsbereitschaft der Betriebe gebremst haben. Dabei liegen die Entwicklungen für Personen ohne Fluchtkontext und für geflüchtete Männer sehr eng beieinander; wie bei anderen Indikatoren sind für geflüchtete Männer etwas stärkere Ausschläge zu beobachten, aber die Trends gehen nicht auseinander. In dramatischem Kontrast zur sonstigen Entwicklung stehen die extrem niedrigen Abgangsraten geflüchteter Frauen. Die Gründe dafür sind vielfältig und miteinander verwoben(vgl. Goßner/Kosyakova 2021); entgegen weit verbreiteten Kulturalisierungen dieses Problems haben jedoch weder die erfragten Einstellungen bezüglich Geschlechterrollen noch das Tragen oder Nichttragen eines Kopftuchs eine statistische Erklärungskraft für die Arbeitsmarktintegration der Frauen, sondern entscheidend ist das Vorhandensein von Kindern unter drei Jahren im Haushalt (Salikutluk/Menke 2021). 12 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs ABB. 7 Monatliche Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt*, geflüchtete und nichtgeflüchtete Männer und Frauen 12,0 % 10,0 % 8,0 % 6,0 % 4,0 % 2,0 % 0,0 % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 2019 2020 2021 Männer i. Fluchtkontext Frauen i. Fluchtkontext Männer o. Fluchtkontext Frauen o. Fluchtkontext * Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt= sozialversicherungspflichtige Beschäftigung o. Ausbildung+ ausschließlich geringfügige Beschäftigung. Abgänge in und Zugänge aus Selbstständigkeit werden im nächsten Abschnitt gesondert betrachtet. Lesebeispiel:„Acht Prozent der geflüchteten Männer, die im März 2020 arbeitslos gewesen waren, beendeten im April 2020 ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt; für geflüchtete Frauen, die als arbeitslos registriert sind, beträgt die Beschäftigungschance etwa ein Zehntel derjenigen der Männer.“ Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021i; Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021h; eigene Berechnungen. Neben den allgemeinen Schwierigkeiten, eine Kinderbetreuung für Kleinkinder zu organisieren, die für geflüchtete Familien mit schwächeren sozialen Netzwerken und mangelnder Institutionenkenntnis noch einmal größer sind als für einheimische Familien, können auch institutionelle Gründe vermutet werden. Die Fachkräfte in den Jobcentern scheinen vielfach zunächst vorranging die Erwerbsintegration des Ehemannes zu unterstützen oder gar zu unterstellen, dass geflüchtete Frauen ohnehin ihre Rolle primär als Hausfrau und Mutter sähen(Brussig et al. 2022). Die rechtlich verklausulierte, aber in der Praxis der Jobcenter wirksame Ausnahme des SGB II vom Aktivierungsprinzip bei Erziehungsverantwortung für Kinder unter drei Jahren(Jaehrling 2010) 9 wirkt sich auf geflüchtete Frauen – und insbesondere die qualifizierteren unter ihnen(vgl. Krämer/Scherschel 2019) – in stärkerem Maße negativ aus als auf einheimische Frauen. Denn selbst wenn die Betreuung des kleinen Kindes tatsächlich nicht nur der Arbeitsmarktteilnahme, sondern auch dem Besuch von Integrationskursen oder arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen entgegenstehen mag, so könnten doch geflüchtete Frauen die von den Jobcentern oft mehr verord9„Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass … 3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird …“(§ 10 SGB II – Zumutbarkeit). Umkehrschluss: Wenn das Kind unter drei ist, findet keine Aktivierung statt und die Suche nach einem Kitaplatz wird nicht unterstützt, weil auch diese Eingliederungsleistung nach§ 16a zweckbestimmt ist für die„Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit.“ FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 13 ABB. 8 Monatliche Übergänge zwischen Arbeitslosigkeit und selbstständiger Erwerbstätigkeit 15.000 1.500 14.000 1.400 13.000 1.300 12.000 1.200 11.000 1.100 10.000 1.000 9.000 900 8.000 800 7.000 700 6.000 600 5.000 500 4.000 400 3.000 300 2.000 200 1.000 100 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 2019 2020 2021 linke Skala aus Selbstständigkeit o. Fluchtkontext aus Selbstständigkeit o. Fluchtkontext rechte Skala Zugänge aus Selbstständigkeit i. Fluchtkontext aus Selbstständigkeit i. Fluchtkontext Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021i; eigene Berechnungen. nete als zugestandene„Elternzeit“ nutzen, um schon einmal ihre Zeugnisse übersetzen und anerkennen zu lassen und sich über das deutsche Berufs‑ und Berufsbildungssystem sowie die eigenen Möglichkeiten darin zu orientieren. Wie die Erfahrungen während der Pandemie gezeigt haben, wäre auch das Erlernen der deutschen Sprache mit stundenweisen Onlineangeboten möglich. Jedoch ist im SGB II jegliche Förderung – auch die Unterstützung beim Zugang zu Kinderbetreuung als„kommunale Eingliederungsleistung“ – zweckbestimmt für die„Eingliederung in Arbeit“(§§ 16 u. 16a SGB II), die für die Betroffenen in „Elternzeit“ aktuell nicht ansteht. Wer also von der Aktivierung ausgenommen ist, bekommt nicht einmal die Kosten für die Übersetzung von Zeugnisdokumenten erstattet. Diese„sequenzielle Integrationsstrategie“(Jaehrling 2010) führt dazu, dass die langen Bearbeitungszeiten in den für die Anerkennung von Schul‑, Berufs- und Hochschulabschlüssen 10 zuständigen Behörden oft erst nach der grundsicherungsrechtlichen„Elternzeit“ anfallen, wodurch der Weg in den Arbeitsmarkt weiter verzögert wird. Soweit Abbildung 7 den Eindruck vermittelt, dass sich die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen im betrachteten Zeitraum leicht verschlechtert hätten, so handelt es sich um einen rechnerischen Basiseffekt: Die Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt werden in Beziehung gesetzt zu den leicht ansteigenden Arbeitslosenbeständen. Die absoluten Abgangszahlen weisen keinen negativen, sondern für Geflüchtete beiderlei Geschlechts sogar einen schwach positiven Trend auf. 10 Antragsteller_innen in NRW für die Anerkennung der Hochschulreife erhalten derzeit(September 2021) standardmäßig mit der Eingangsbestätigung den Hinweis, dass mit Bearbeitungszeiten von zwölf Monaten zu rechnen sei und dass Anfragen nur dazu führen würden, diese zu verlängern. 14 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs 3.4 SELBSTSTÄNDIGKEIT: ZUGÄNGE IN UND ABGÄNGE AUS ARBEITSLOSIGKEIT Die Darstellung zu diesem Punkt erfolgt ohne Differenzierung nach dem Geschlecht, da die selbstständige Erwerbstätigkeit von geflüchteten Frauen bisher sehr selten ist; bei monatlichen Fallzahlen zwischen 7 und 28 ist die gesonderte Betrachtung der Übergänge von geflüchteten Frauen zwischen Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit nicht sinnvoll. Der erste Lockdown im Frühjahr 2020 führte bei den Selbstständigen ohne Fluchtkontext zu einem sprunghaften Anstieg der Zugänge in Arbeitslosigkeit im April(vgl. Abbildung 8), nachdem im März das vereinfachte Antragsverfahren für Leistungen nach dem SGB II eingeführt worden war. Ähnliches ist in abgeschwächter Form noch einmal im Winter 2020 zu beobachten. Spiegelbildlich nahmen die Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Selbstständigkeit kurzzeitig stark ab. Letzteres gilt auch für Personen im Fluchtkontext, während ein verstärkter Zugang in Arbeitslosigkeit bei den geflüchteten Selbstständigen nicht zu beobachten ist. Möglicherweise haben Geflüchtete, die sich selbstständig gemacht hatten, von den erleichterten Voraussetzungen des Leistungsbezugs nichts mitbekommen oder sie sind in Geschäftsfeldern tätig, die weniger vom Lockdown betroffen waren. Ähnlich wie bei den Übergängen aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt(vgl. Abbildung 7) kommt es im Sommer 2020 und Frühjahr 2021 zu einer raschen Erholung. Wie bei anderen Indikatoren ist auch bei den Übergängen zwischen Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit in beiden Richtungen festzustellen, dass Geflüchtete nicht negativer betroffen waren als Personen ohne Fluchtkontext und dass sich die relative Position der Geflüchteten nicht verschlechtert hat. 3.5 ZWISCHENFAZIT Ob man die Bestände von Arbeitslosen, die Zugänge in Arbeitslosigkeit aus verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit oder die Chancen betrachtet, Arbeitslosigkeit durch Abgang in verschiedene Formen der Erwerbstätigkeit zu beenden – es gibt keinen Hinweis darauf, dass Geflüchtete durch die Pandemiemaßnahmen stärker negativ getroffen worden wären, als es insgesamt der Fall war. Schon vor der Pandemie hatten Geflüchtete ein höheres Arbeitslosigkeitsrisiko, in Lockdown-Zeiten stieg dieses kurzfristig stärker an, aber im Vergleich der Situation vor der Pandemie und den bei Redaktionsschluss aktuellsten verfügbaren Daten ist keine dauerhafte Verschlechterung der relativen Position von Geflüchteten festzustellen. Nicht auszuschließen ist, dass sich die bisher relativ seltene Erfahrung eines Arbeitsplatzverlustes auf den weiteren Erwerbsverlauf von Geflüchteten ungünstiger auswirkt als bei der übrigen Erwerbsbevölkerung, weil die Geflüchteten erst ganz am Anfang ihrer Platzierung im Arbeitsmarkt stehen. Das würde natürlich auch für Berufsanfänger_innen ohne Fluchtkontext gelten. Die Tatsache, dass die Chancen der Beschäftigungsaufnahme aus Arbeitslosigkeit für Geflüchtete während der Pandemie nicht dauerhaft und auch per saldo nicht stärker abgenommen haben als für die Arbeitslosen insgesamt(siehe Abbildung 7), scheint diese Befürchtung zunächst zu zerstreuen. Die vorliegenden Daten erlauben jedoch keine Differenzierung danach, ob es sich um die erstmalige Arbeitsaufnahme einer geflüchteten Person handelt, die nach Anerkennung eines Schutzstatus oder Beendigung einer Fördermaßnahme zunächst als arbeitslos geführt wurde, oder um eine Arbeitsaufnahme nach Arbeitsplatzverlust. Die beiden entgegengesetzten Annahmen, dass ein Arbeitsplatzverlust stigmatisierend und demotivierend wirken könnte oder dass bereits in Beschäftigung gewesene Geflüchtete wegen ihrer Arbeitserfahrung bessere Chancen haben könnten, erscheinen zunächst gleichermaßen plausibel. Künftige Forschungen werden zu klären haben, ob und in welcher Weise eine pandemiebedingte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit Weichen stellt für den weiteren Erwerbsverlauf, ob sich dieser Effekt zwischen verschiedenen Gruppen von Betroffenen unterscheidet und welche Auswirkungen das auf diejenigen hat, die im gleichen Zeitraum erstmalig eine Beschäftigung gesucht haben. Das Risiko geflüchteter Frauen, aus Beschäftigung arbeitslos zu werden, ist geringer als das geflüchteter Männer (vgl. Abbildung 6); und dennoch hat ihre Arbeitslosigkeit zuletzt stärker zugenommen als die der anderen betrachteten Gruppen(vgl. Abbildung 5). Das dürfte sich dadurch erklären, dass sie mit der Beendigung familienbedingter Phasen der Nichtverfügbarkeit, dem Auslaufen von Fördermaßnahmen oder nach Absolvierung von Sprachkursen vermehrt als im statistischen Sinne arbeitslos gebucht werden, während ihre Chancen, Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden, in den LockdownPhasen genauso einbrachen wie für alle anderen und sich erst seit Frühjahr 2021 ganz allmählich verbessern(vgl. Abbildung 7). Teilweise dürften diese Faktoren unmittelbar zusammenwirken: Wenn das jüngste Kind das dritte Lebensjahr vollendet und der eigentlich geplante Integrationskurs pandemiebedingt nicht beginnen kann(siehe Kapitel 5.2), dann wird die Betroffene im statistischen Sinne arbeitslos. Aber die Kita bleibt pandemiebedingt geschlossen, und die Sprachkenntnisse reichen nicht aus, um eine Beschäftigung aufzunehmen.  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 15 4 BERUFSAUSBILDUNG 4.1 ABGESCHLOSSENE AUSBILDUNGSVERTRÄGE UND UNBESETZT BLEIBENDE AUSBILDUNGSSTELLEN Die Pandemiesituation hat das Matching von Bewerber_ innen und Ausbildungsstellen empfindlich gestört. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge lag 2020 erstmals seit 2016 unter der des Vorjahres, und der Rückgang in Relation zum Vorjahr war mit elf Prozent größer als der von 2009(8,4 Prozent) nach der Finanzkrise (vgl. Abbildung 9). 11 Zum Stichtag 30.9. nahm nicht nur die Anzahl der unversorgten Bewerber_innen ohne Alternative zu, sondern auch die Anzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze, was darauf hindeutet, dass Angebot und Nachfrage unter Pandemiebedingungen schwieriger zueinanderfanden. Diese Diskrepanz wäre vermutlich noch auffälliger, wenn nicht gleichzeitig – vermutlich ebenfalls pandemiebedingt – sowohl die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen als auch das Angebot gegenüber dem Vorjahr um jeweils fast neun Prozent zurückgegangen wären(Bundesinstitut für Berufsbildung 2021b) – jedenfalls soweit die Behörden Kenntnis von Ausbildungswünschen und ‑angeboten erhielten. Beim Rückgang der Ausbildungsnachfrage könnten neben den pandemiebedingt gestiegenen Schwierigkeiten der Berufsorientierung auch demografische Verschiebungen eine Rolle spielen. Die zunehmenden Matching-Probleme müssen nicht allein durch die Pandemiesituation verursacht worden sein, denn diese Entwicklung ist schon seit Längerem zu beobachten, hat sich aber im Herbst 2020 verschärft gezeigt. 4.2 FLUCHTKONTEXT UND GESCHLECHT: BEWERBER_INNENSTATISTIK ALS EINZIGE QUELLE Eine monatsweise Betrachtung von Ausbildungsnachfrage und ‑versorgung nach Geschlecht in Kombination mit gegebenem oder nichtgegebenem Fluchtkontext erlaubt die BA-Statistik„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021g). Die Zeitreihen enden jeweils mit dem Monat September; die sogenannte Nachvermittlungsphase 12 wird in dieser Quelle also nicht abgebildet. Beim Status der Ausbildungssuchenden wird nur nach„versorgt“ und„unversorgt“ unterschieden.„Unversorgt“ sind„Bewerber, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen laufen“(Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021g: Tabellenblatt„Glossar“). Die Definition entspricht also den„unversorgten Bewerbern ohne Alternative“ in Abbildung 9, rechte Hälfte. Alle anderen(ehemaligen) Bewerber_innen gelten als versorgt, was – siehe Definition für„unversorgt“ – nicht gleichbedeutend ist mit der Aufnahme einer Ausbildung; auch wer auf weitere Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit verzichtet, gilt als„versorgt“. Die Anzahl der im September des jeweiligen Jahres versorgten männlichen Ausbildungssuchenden nahm nicht erst 2020, sondern schon 2019 ab. Das gilt für geflüchtete und nichtgeflüchtete Personen, aber die Abnahme ist bei den geflüchteten Männern stärker. Einen solchen Rückgang der im September Versorgten gibt es auch bei den nichtgeflüchteten Frauen, während der Trend bei den geflüchteten Frauen von niedrigem Niveau aus aufwärts weist; die Steigerung in 2019 gegenüber 2018 ist deutlich, während in 2020 zumindest kein Rückschlag erfolgte. Die Anzahl der im September 2020 unversorgt gebliebenen Männer und Frauen ohne Fluchtkontext war jeweils etwas höher als im September 2019. Bei den Geflüchteten gilt das nur für die Frauen, während diese Zahl für die Männer leicht abnahm. Die Bewertung dieser Befunde ist ambivalent: Wenn pandemiebedingt weniger Bewerber_innen registriert werden, kann sich das in der beschriebenen Weise„günstig“ auswirken. Es fehlt letztlich an der Basisinformation, wie viele Bewerber_innen es ohne Pandemie gegeben hätte bzw. wie viele Personen Jahr für Jahr eine Ausbildung anstreben, ohne dass die Bundesagentur davon Kenntnis hat. 13 Wie bereits hervorgehoben, bedeutet das„Versorgtsein“ von Ausbildungssuchenden im Sinne der Bewerberstatistik nicht, dass sie tatsächlich eine Ausbildung aufgenommen haben. Hierüber liegen der Bundesagentur keine direkten Informationen vor, das heißt, die Statistik der Ausbildungsvermittlung ist nicht verknüpft mit der Berufsbildungssta11 Nach den Berechnungen von Maier(2021) stellt diese Entwicklung jedoch nicht wirklich einen Einbruch dar, sondern vielmehr eine Rückkehr auf den Projektionspfad, der sich aus der Entwicklung der durchschnittlichen Einmündungsquoten des Zeitraums 2000 – 2009 ergibt. 12 Vgl. Bundesagentur für Arbeit Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung 2021; hier finden sich jedoch keine Daten zum Fluchtkontext in Kombination mit Versorgungsstatus und Geschlecht. 13 Für weitere Differenzierungen vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung(BIBB) 2021a: 199; aber auch diese Zahlen beziehen sich nur auf die Personen, die als Bewerber_innen bekannt geworden sind. 16 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs ABB. 9 Der Ausbildungsmarkt im Zeitvergleich Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (jeweils im Zeitraum vom 1.10. des Vorjahres bis 30.9. des Berichtsjahres) 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Unbesetzte Ausbildungsplätze und unversorgte Bewerber_innen ohne Alternative(jeweils zum 30.9.) 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 unbesetzte Ausbildungsplätze Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung 2021c, 2021d. unversorgte Bewerber_innen ohne Alternative FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 17 ABB. 10 Unversorgte und versorgte Ausbildungsbewerber_innen, nach Geschlecht und Fluchtkontext (jeweils 30.9.) 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2018 2019 2020 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 linke Skala „versorgte“ nichtgeflüchtete Männer „versorgte“ nichtgeflüchtete Frauen „unversorgte“ nichtgeflüchtete Männer „unversorgte“ nichtgeflüchtete Frauen rechte Skala „versorgte“ geflüchtete Männer „versorgte“ geflüchtete Frauen „unversorgte“ geflüchtete Männer „unversorgte“ geflüchtete Frauen Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021e; eigene Berechnungen. ABB. 11 Monatliche Abgänge aus Arbeitslosigkeit in(außer-)betriebliche Ausbildung(September 2019= 100) 120 100 80 60 40 20 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 2019 2020 2021 Männer i. Fluchtkontext Frauen i. Fluchtkontext Männer o. Fluchtkontext Frauen o. Fluchtkontext Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021i; eigene Berechnungen. 18 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs tistik. Die Bundesagentur bemüht sich, diese Lücke mithilfe der Arbeitslosenstatistik und der Beschäftigtenstatistik zu schließen, und macht sich dabei den Umstand zunutze, dass Auszubildende im dualen System sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind(Bundesagentur für Arbeit – Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung 2020a). Auf diese Weise kommt die Bundesagentur zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Bewerber_innen, die bis zum 30.9. eine Ausbildungsstelle gefunden hatten, insgesamt von 49 Prozent im Jahre 2019 auf 46 Prozent im Jahre 2020 gesunken sei, unter den Bewerber_innen im Fluchtkontext von 35 auf 31 Prozent(Bundesagentur für Arbeit Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung 2020b). Bei unabhängig von der Pandemie gegebener erheblicher Benachteiligung waren also die Bewerber_innen im Fluchtkontext von den coronabedingten Störungen des Ausbildungsmarktes in leichtem, aber nicht in dramatischem Ausmaß überproportional betroffen. Leider sind die Angaben über die Nachvermittlungsphase(siehe Fußnote 14) nicht entsprechend aufgeschlüsselt, sodass sich auch nicht beurteilen lässt, ob geflüchtete Bewerber_innen noch aufholen konnten oder weiter abgehängt wurden(Bundesagentur für Arbeit Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung 2021). Einen weiteren monatsweise verfügbaren Ausschnitt aus dem Ausbildungsmarktgeschehen stellen die monatlichen Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Ausbildung dar – Ausschnitt insofern, als nicht alle Ausbildungsbewerber_innen unmittelbar vor Aufnahme einer Ausbildung arbeitslos sind. Gleichwohl sagen diese Daten etwas über die Chancenverteilung aus(vgl. Abbildung 11). Als Maßstab dient in dieser Darstellung der„Ausbildungsmonat“ September 2029. Außer bei den geflüchteten Männern, aber einschließlich der geflüchteten Frauen liegen die Übergänge aus Arbeitslosigkeit in Ausbildung, im September 2020 trotz Corona sogar geringfügig höher als im Vorjahresmonat. Glücklicherweise waren die hauptsächlichen Monate der Ausbildungsvermittlung – die Monate August bis Oktober – nicht vom Lockdown betroffen, sodass der Kurvenverlauf sich in 2020 kaum von dem des Jahres 2019 unterscheidet. 4.3 AUSWIRKUNGEN DER PANDEMIE AUF LAUFENDE AUSBILDUNGEN Die berufsbildenden Schulen hatten mit der Aussetzung des Präsenzunterrichts in gleicher Weise zu kämpfen wie die allgemeinbildenden Schulen; möglicherweise hatten einige von ihnen bessere Voraussetzungen wegen einer besseren Ausstattung mit digitaler Technik und mehr digitalen Kompetenzen unter den Lehrenden. Die digitale Erreichbarkeit von Schüler_innen unterlag jedoch den gleichen sozial differenzierenden Beschränkungen. Das betrifft zum einen die Verfügung über geeignete Endgeräte, zum anderen das Vorhandensein ausreichend leistungsfähiger Internetverbindungen. Einige Auszubildende mit Fluchthintergrund leben noch in Gemeinschaftsunterkünften, die nicht oder nicht ausreichend mit WLAN ausgestattet sind. Außerdem gibt es in solchen Einrichtungen kaum Rückzugsmöglichkeiten für das individuelle Lernen. Für diese jungen Auszubildenden ist der Berufsschulunterricht für mehrere Monate praktisch ausgefallen, was die ohnehin oft prekären Aussichten auf das Bestehen der Abschlussprüfung weiter geschmälert hat. Wenn dann auch die betriebliche Ausbildung unterbrochen war, weil der Ausbildungsbetrieb für Kund_innen oder Gäste geschlossen war, ist das Ausbildungsjahr für alle, geflüchtete und nichtgeflüchtete Auszubildende, mehr oder weniger verloren. In den anderen Betrieben blieb wenigstens der betriebliche Teil der Ausbildung, und mancher Ausbildungsbetrieb nahm nun die volle Zeit der Auszubildenden in Anspruch, weil das Berufskolleg nicht besucht werden konnte. Wenigstens blieben diese Jugendlichen im täglichen Kontakt mit der deutschen Sprache. Dennoch gibt das Bundesinstitut für Berufsbildung aufgrund einer aktuellen Analyse der Berufsbildungsstatistik Entwarnung: Die Vertragslösungsquote ist im Jahre 2020 erstmals seit 2015 wieder leicht gesunken, und dieses gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit; 14 die Zahl der Abschlussprüfungen und der Anteil der erfolgreich absolvierten Prüfungen blieben stabil(Uhly 2021). Bei Beginn der Pandemie bereits laufende schulische und akademische Ausbildungen hingegen wurden stark beeinträchtigt durch die Einschränkung der Möglichkeiten zum aktiven Gebrauch der deutschen Sprache sowie den Wegfall der Möglichkeit, Verständnisfragen am Rande von Präsenzveranstaltungen mit Lehrenden oder Kommiliton_ innen zu klären. 4.4 ZWISCHENFAZIT Statistische Informationen der Bundesagentur für Arbeit sind nur verfügbar über den Zugang von Geflüchteten in duale Ausbildungen; über ihre Zugänge zum Schulberufssystem und zu akademischen Ausbildungen während der Pandemie liegen keine Informationen vor. Das duale Ausbildungsgeschehen hat unter den Pandemiemaßnahmen stark gelitten, im betrachteten Zeitraum weitaus stärker als die Beschäftigung. Aber auch hier geben die verfügbaren Daten keinen Hinweis darauf, dass die ohnehin bestehende Benachteiligung von Geflüchteten durch die Pandemie verstärkt worden wäre. Es ist allerdings zu beachten, dass beim Thema Ausbildung die Datenerhebung selbst in stärkerem Maße von der Pandemie beeinflusst sein kann als bei Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit: Die Bundesagentur kann nur Aussagen treffen über Ausbildungsbewerber_innen und Ausbildungsstellen, von denen sie Kenntnis hat. Wie sich diese Verzerrungen im Hinblick auf die Abbildung des Ausbildungszugangs von geflüchteten relativ zu nichtgeflüchteten Personen auswirken, darüber lassen sich keine sinnvollen Aussagen treffen. Die Berufsausbildung ist ein Beispiel dafür, wie quantitativ gleiche Betroffenheiten von pandemiebedingten Einschränkungen voraussichtlich ungleiche Wirkungen haben 14 Der Aufenthaltsstatus bzw. der Fluchthintergrund einer Person ist in der Berufsbildungsstatistik nicht enthalten. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 19 werden. Was für junge Bildungsinländer_innen hoffentlich in vielen Fällen„nur“ ein verlorenes Jahr sein wird, kann für die meistens schon einige Jahre älteren Geflüchteten zu einer verpassten Chance werden, wenn nämlich aufgrund der Störungen des Ausbildungszugangs und ‑betriebs während der Pandemie eine Ausbildung gar nicht mehr aufgenommen oder eine zunächst nicht bestandene Prüfung nicht erfolgreich wiederholt wird. Künftige Forschung über die Auswirkungen der Pandemie wird in der Perspektive des „scarring“(vgl. Brandt/Hank 2014; McQuaid 2015) zu untersuchen haben, welche Effekte pandemiebedingte Störungen in der Bildungs‑ und Erwerbsbiografie auf den weiteren Erwerbsverlauf haben. Das gilt in ähnlicher Weise für pandemiebedingte Einschränkungen und Unterbrechungen bei der Sprachförderung und Qualifizierung, die im nächsten Abschnitt zu betrachten sind.  20 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs 5 FÖRDERUNG 5.1 ARBEITSMARKTPOLITISCHE FÖRDERUNG Abbildung 12 zeigt die monatlichen Zugänge in fünf ausgewählte Kategorien arbeitsmarktpolitischer Fördermaßnahmen, disaggregiert nach Geschlecht und Fluchtkontext. Da es hier nicht so sehr auf die absoluten Größen als vielmehr auf die Verläufe ankommt, wurde eine logarithmische Skalierung 15 gewählt, um die Verläufe für alle betrachteten Gruppen gut sichtbar zu machen. Zwecks Vermeidung„optischer Täuschungen“ aufgrund der logarithmischen Skalierung wurden zusätzlich die Anfangswerte(im Falle beruflicher Weiterbildung die Spitzenwerte) in den Grafiken eingefügt. Bei insgesamt eher stagnierenden Zahlen von Teilnehmenden kam es in den Jahren 2017 bis 2019 bei den Maßnahmegruppen„Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“(im wesentlichen Eingliederungszuschüsse und Einstiegsgeld),„Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung“(im wesentlichen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung und außerbetriebliche Berufsausbildung) und berufliche Weiterbildung zu einem erheblichen Anstieg der Zugänge von Geflüchteten, der durch die logarithmische Darstellung in Abbildung 12 optisch abgeschwächt wird. Abgesehen von den Maßnahmen zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung, 16 die eher dem Muster des Ausbildungsjahres folgen, zeigen sich bei allen anderen Maßnahmen deutliche Einbrüche im Frühjahr 2020, teilweise auch weniger ausgeprägte Einschnitte Anfang 2021. Bei der Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die ja aus finanziellen Zuwendungen an Arbeitgeber_ innen und/oder Arbeitnehmer_innen im Zusammenhang mit einer Neueinstellung steht, haben diese Einschnitte nichts zu tun mit pandemiebedingten Einschränkungen bei den Trägern der aktiven Arbeitsförderung. Sie dürften vor allem das gebremste Einstellungsverhalten der Betriebe widerspiegeln. Ob zusätzlich eine erschwerte Erreichbarkeit der Jobcenter für einstellungswillige Arbeitgeber_innen 17 eine Rolle spielte, bleibt eine offene Frage. Die beobachteten Einschnitte bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung betreffen alle betrachteten Gruppen gleichermaßen. Eine Abkoppelung der Geflüchteten während der Pandemie lässt sich nicht feststellen. Die Teilnahmezahlen geflüchteter Frauen sind gering, aber bei ihnen handelt es sich um die einzige Gruppe, bei der im langfristigen Trend sogar eine Zunahme der Förderung zu beobachten ist. 5.2 SPRACHFÖRDERUNG Bei den Integrations‑ und Berufssprachkursen zeichnen sich die Auswirkungen der Pandemie noch deutlicher ab als bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung: In den Monaten April und Mai 2020 gab es nahezu keine Neueintritte in solche Kurse. Auch im Winter 2020/2021 lagen die Neueintrittszahlen deutlich niedriger als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Bis Mitte 2021 wurde das Niveau des Jahres 2019 nicht wieder erreicht. Das kann allerdings auch darauf zurückzuführen sein, dass der Bedarf zurückgeht, weil schon viele in den Jahren 2014 bis 2016 Zugewanderte diese Kurse durchlaufen haben und die weitere Zuwanderung seitdem stark abgenommen hat. Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit ist der Frauenanteil in den Integrationskursen von 21 Prozent im Januar 2017 auf 52 Prozent im Januar 2020 gestiegen; bei den Berufssprachkursen vollzog sich in diesem Zeitraum eine Steigerung des Frauenanteils von 1 auf 29 Prozent(Bundesagentur für Arbeit – Statistik 2021i). 18 Der in der IABBAMF-SOEP-Befragung von 2018 festgestellte Gendergap in der Sprachkursteilnahme(vgl. Paiva Lareiro et al. 2020) wurde also zwischenzeitlich aufgeholt; gemessen am Frauenanteil von 30 Prozent in den relevanten Altersgruppen (vgl. Fußnote 5) sind Frauen in den vergangenen Jahren in den Integrationskursen überrepräsentiert, befinden sich also in einem Nachholprozess. Die aufgrund der Pandemie erforderlichen Kontaktbeschränkungen brachen nun in diesen Nachholprozess ein, indem Kurse nicht beginnen 15 Logarithmische Skalierung mit Basis 10, wie hier gewählt, bedeutet: Gleich große Abschnitte der y-Achse stehen für 10/ 100/ 1.000/ 10.000/ 100.000 Einheiten. Oder anders ausgedrückt: Je kleiner die Zahl, desto stärker die Lupe, mit der sie betrachtet wird. Nur auf diese Weise werden die Teilnehmendenzahlen von Frauen im Fluchtkontext überhaupt sichtbar. Der in Kauf zunehmende Nachteil ist, dass Anstieg oder Gefälle einer Kurve weniger steil erscheinen als gewohnt. 16 Die Berufsorientierungsmaßnahmen nach§ 48 SGB III sind hier nicht enthalten. 17 Nach allen vorliegenden Evaluierungen von Eingliederungszuschüssen erfolgt ihr Einsatz eher reaktiv, das heißt, Arbeitgeber_innen, die die Einstellung einer möglicherweise förderungsfähigen Person in Erwägung ziehen, fragen bei Arbeitsagentur oder Jobcenter nach, ob sie mit einer Förderung rechnen können(Brussig et al. 2011). 18 Leider wurde versäumt, die in Abbildung 13 dargestellten Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge disaggregiert nach dem Geschlecht anzufordern. Die entsprechende Statistik der Bundesagentur enthält nicht alle Teilnehmenden dieser Kurse, sondern nur die„Kund_innen“ der Jobcenter oder Arbeitsagenturen. Der Trend in der Geschlechterzusammensetzung dürfte trotzdem zutreffend abgebildet sein. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 21 ABB. 12 Monatliche Zugänge in fünf Kategorien arbeitsmarktpolitischer Fördermaßnahmen (logarithmische Skalierung) Aktivierung und Eingliederung 1.000.000 81.823 100.000 69.831 10.000 19.169 4.043 1.000 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 2017 2018 2019 2020 2021 Berufswahl und-ausbildung 100.000 10.000 6.905 4.116 1.000 1.470 100 163 10 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 2017 2018 2019 2020 2021 Berufliche Weiterbildung 100.000 10.000 1.000 22.614 19.940 2.798 657 100 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 2017 2018 2019 2020 2021 22 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs Aufnahme Erwerbstätigkeit 100.000 9.993 10.000 7.361 1.000 679 100 48 10 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 2017 2018 2019 2020 2021 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 100.000 11.420 10.000 7.680 946 1.000 271 100 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 2017 2018 2019 2020 2021 Männer i. Fluchtkontext Frauen i. Fluchtkontext Männer o. Fluchtkontext Frauen o. Fluchtkontext Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung 2021c, eigene Berechnungen. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 23 ABB. 13 Monatliche Neueintritte in Integrations- und Berufssprachkurse 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 2019 2020 2021 sonstige Kurse*) Berufssprachkurse Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs IK m. Alphabetisierung oder Zweitschriftlernen allgemeine Integrationskurse *) onstige Kurse= Intensivkurse, Jugendintegrationskurse, Kurse für Menschen mit Behinderungen, Förderkurse, Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe sowie fachspezifischer Unterricht Gewerbe/Technik und Einzelhandel Quelle: Datenlieferungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge v. 17. u. 24.9.2021. konnten oder laufende Kurse unterbrochen wurden. Dadurch wurde der zeitliche Rückstand geflüchteter Frauen bei der Sprachförderung noch einmal vergrößert. 5.3 PANDEMIEBEDINGTE UNTERBRECHUNGEN VON FÖRDERMASSNAHMEN „Zwischen Mitte März und Ende Juni 2020 kam das Integrationskurssystem aufgrund flächendeckender Schließungsanordnungen der Länder praktisch vollständig zum Erliegen“(Deutscher Bundestag 2021: 3). Im Rahmen der vierten Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten wurde im Juli/August 2020 eine Zusatzbefragung durchgeführt. Hierbei gaben 73 Prozent der befragten Kursteilnehmenden an, dass ihr Kurs ausgesetzt sei;„bei weiteren 11 Prozent(entspricht 35 Personen) war der Kurs abgesagt und bei 16 Prozent(entspricht 33 Personen) fand der Kurs entweder ganz oder teilweise online statt“(Niehues et al. 2021). 19 43 Prozent der Befragten berichteten von einer Verschlechterung ihrer Deutschkenntnisse aufgrund des Wegfalls der Kurse und der allgemeinen Einschränkung von Kontaktmöglichkeiten. Im Unterschied zu den Sprachkursen gingen berufliche Bildungsmaßnahmen und Ausbildungen zu immerhin 66 Prozent weiter (Brücker et al. 2021b). Leider werden hier arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Ausbildungsverhältnisse zusammengefasst, sodass beide Phänomene nicht voneinander abgegrenzt werden können. Da die Ausbildungen zumindest betrieblich weitergingen, könnte die Unterbrechung von Maßnahmen der Arbeitsförderung doch weitreichender gewesen sein, als diese Zahl zunächst vermuten lässt. Wenn es also oft heißt, Schüler_innen und Studierende seien in der Pandemie vergessen worden: Hier haben wir eine Gruppe, deren„Vergessenwerden“ weit weniger öffentlich thematisiert wurde. Die Bundesagentur führte die Personen, deren Kurse und Maßnahmen unterbrochen waren, weiterhin als Teilneh19 Die angegebenen Absolutzahlen erscheinen im Verhältnis zu den Prozentangaben arithmetisch inkonsistent, finden sich aber so im Original. 24 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs mende, um den statistischen Effekt massiver Austritte und dann Wiedereintritte in die Fördermaßnahmen zu vermeiden; andernfalls wären die Arbeitslosenzahlen deutlich stärker angestiegen. 5.4 BERATUNG UND AKTIVIERUNG DURCH DIE JOBCENTER UND ANDERE LOKALE AKTEURE Nach Feststellung des Projekts„Auswirkungen der CoronaPandemie auf die Beratung, Betreuung und Begleitung von Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II“, das vom Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert wurde, haben die Kontaktbeschränkungen die Stabilisierung und Aktivierung von arbeitsmarktfernen Personen eingeschränkt, niederschwellige Beratungsmöglichkeiten verhindert und für Ratsuchende und deren Familien den Zugang zu wichtigen Unterstützungsangeboten erschwert. Die lokalen Institutionen hätten sich zunehmend auf sich selbst konzentriert, und die Zusammenarbeit von kommunalen Stellen, Jobcentern und Trägern habe nicht stabil funktioniert (Kirchmann 2021). Da der eigentliche Forschungsbericht bei Redaktionsschluss noch nicht publiziert war, kann hier nichts darüber berichtet werden, ob Migrant_innen und insbesondere Geflüchtete von dieser Situation in besonderer Weise betroffen waren. 5.5 ZWISCHENFAZIT Stärker als die Berufsausbildung ist die arbeitsmarktpolitische Förderung von der Pandemie ausgebremst worden. Jedoch gibt die Teilnahmestatistik keinen Hinweis darauf, dass Geflüchtete davon in stärkerem Maße betroffen gewesen wären als Deutsche. Anderes gilt jedoch für die Integrations‑ und Sprachkurse, die definitionsgemäß nur von kürzlich Zugewanderten besucht werden und die während der Pandemie noch sehr viel stärker eingeschränkt waren als die arbeitsmarktpolitische Förderung. Hier kann konstatiert werden, dass Menschen für sie kritische Lebens- und Entwicklungszeit verloren haben: Der Unterricht war unterbrochen, was zusammen mit der sonstigen Einschränkung von Kontakten die Gelegenheiten, Deutsch zu sprechen, dramatisch reduziert hat, sodass beim Spracherwerb nicht nur Stillstände, sondern sogar Rückschritte eingetreten sind. Während sich der Staat bzw. die von ihm beauftragten Träger außerstande sahen, die nach der Integrationskursverordnung gegebenen Teilnahmerechte zu erfüllen, blieben die in§ 44a AufenthG und in Eingliederungsvereinbarungen nach§ 15 i. V. m.§ 3 Abs. 2a SGB II festgeschriebenen Teilnahmeverpflichtungen unverändert bestehen. Der Digitalisierungsrückstand der Schulen ist anlässlich der Infektionsschutzmaßnahmen viel diskutiert worden; es scheint jedoch, dass Bildungsträger und insbesondere Sprachkursträger viel länger als die Schulen gebraucht haben, um sich irgendwie auf die Pandemiebedingungen einzustellen. Nach den Ergebnissen des Weiterbildungsmonitors lag bei den Volkshochschulen, einer sehr wichtigen Anbietergruppe von Integrations‑ und Sprachkursen, der Anteil der Veranstaltungen, die online fortgeführt wurden, mit extremem Abstand unter dem Anteil aller anderen Trägergruppen(Christ/Koscheck 2021). Warum das so war, ist eine bei der Aufarbeitung der Pandemieerfahrungen noch kritisch zu diskutierende Frage. In der genannten Studie wird das einerseits auf Unterschiede in der Art des Angebots, aber auch auf Digitalisierungsrückstände zurückgeführt. Denn man wird beispielsweise Alphabetisierungskurse und Elementarsprachkurse kaum auf Onlinebetrieb umstellen können, weil es mangels Verständigungsmöglichkeiten keinen Weg gibt, die Betroffenen zu informieren und in der Nutzung von Videokonferenzsoftware zu unterweisen. Aber auch Teilnehmende von Kursen mit Zielniveau B1 und B2 erlebten Unterbrechungen ihrer Kurse. Zweifellos waren fehlende Verfügung über geeignete Endgeräte und schwache oder fehlende Internetverbindungen insbesondere in Sammelunterkünften eine Barriere beim Umstieg auf Onlinebetrieb aufseiten der Teilnehmenden(vgl. detailliert Deutscher Bundestag 2021); dennoch gelang es ehrenamtlichen Initiativen teilweise trotz dieser Problematiken, Geflüchtete, deren offizielle Kurse unterbrochen waren, online zu unterrichten. Bisher liegen keine Forschungsergebnisse zur Frage vor, warum die Sprachförderung von Migrant_innen und Geflüchteten in der Pandemie so massiv eingebrochen ist. Ein Faktor dürfte aber die Personalstruktur der Kursträger sein: Während man bei Lehrer_innen an staatlichen Schulen, die trotz Unterrichtsausfall weiter bezahlt wurden, Engagement bei der Umstellung auf Onlinebetrieb oder Übungsaufgaben auf Papier sowohl erwarten kann als auch beobachten konnte, wäre es unangemessen, dergleichen von Honorarkräften zu fordern, die durch Unterrichtsausfall und Wegfall ihres Verdienstes selbst in wirtschaftliche Not gerieten(Christ/Koscheck 2021) und auf die Grundsicherung verwiesen wurden. Es wurde dann mit Pandemiezulagen und Zuschüssen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz nachgebessert, aber zunächst einmal galt: kein Integrationskurs= keine Einnahmen für den Träger= kein Honorar für die Lehrkräfte. Und ob von den staatlichen Förderungen für die Träger bei den Honorarkräften etwas ankam, liegt außerhalb des Einflussbereichs der Bundesregierung(Deutscher Bundestag 2021: 9).  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 25 6 WEN ODER WAS FINDEN WIR NICHT IN DEN STATISTIKEN? Eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung der Beschäftigung während der Pandemie spielt die Kurzarbeit. Die Statistik über die realisierte Kurzarbeit ist jedoch nur mit einem zeitlichen Nachlauf von sechs Monaten verfügbar, weil sie auf den Abrechnungen der Arbeitgeber_innen beruht, und sie enthält mit Ausnahme des Geschlechts keine sozio-demografischen Informationen über die Kurzarbeitenden. Deshalb wurde hier auf die Verwendung von Kurzarbeitsdaten der amtlichen Statistik verzichtet. Aufgrund von Befragungsdaten im SOEP-Kontext 20 kommt das IAB zu dem Schluss, dass Geflüchtete ebenso wie andere Migrant_innen mit 25 Prozent im zweiten und dritten Quartal 2020 deutlich häufiger von Kurzarbeit betroffen waren als Beschäftigte ohne Migrationshintergrund mit 16 Prozent. Gewissermaßen spiegelbildlich dazu waren Geflüchtete kaum im Homeoffice und unterscheiden sich hierin von anderen Migrant_innen und Personen ohne Migrationshintergrund(Brücker et al. 2021a). Die Erklärung ist einfach: Geflüchtete sind noch nicht in relevantem Umfang in Tätigkeiten angekommen, die für eine Ausführung im Homeoffice infrage kommen würden. Unter Berücksichtigung von Bildungsabschlüssen, Betriebsgröße und Tätigkeitsniveau haben Geflüchtete – hier wieder im Unterschied zu den übrigen Migrant_innen – keine höhere Wahrscheinlichkeit, von Kurzarbeit betroffen zu sein; das heißt, die höhere Kurzarbeitsbetroffenheit von Geflüchteten erklärt sich über die strukturell unterschiedliche Platzierung am Arbeitsmarkt und nicht über den fluchtbedingten Aufenthaltsstatus. Die Arbeitslosenstatistik einschließlich der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus verschiedenen Herkunftszuständen ist davon abhängig, dass die Betroffenen sich arbeitslos melden, wozu sie u. U. keine Veranlassung sehen, wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, weil sie selbstständig, im Minijob oder erst seit Kurzem beschäftigt waren. Letzteres könnte Geflüchtete überproportional betreffen; allerdings sollte man annehmen, dass sie dann auch keine finanziellen Reserven haben, sofort auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind und folglich durch die Beantragung von Arbeitslosengeld II in die Arbeitslosenstatistik gelangen. Besondere Betroffenheiten von pandemiebedingten Einschränkungen sind in bestimmten Branchen, aber möglicherweise auch in bestimmten Altersgruppen von Geflüchteten zu erwarten. Im Aggregat werden diese möglicherweise durch eine pandemiebedingt günstige Beschäftigungsentwicklung in anderen Branchen, wie z. B. Lager/Logistik, neutralisiert. Eine gleichzeitige Disaggregation nach Wirtschaftszweig, Alter und Staatsangehörigkeit bzw. Aufenthaltsstatus würde aber wiederum zu Fallzahlenproblemen führen, zumal wenn man auch noch nach dem Geschlecht differenzieren wollte. Die Arbeitsmarktpolitik ist traditionell fixiert auf die Ausbildung im dualen System, deren relatives Gewicht aber abnimmt. Nur für die Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz gibt es aktuelle und differenzierte Statistiken. Über die„vollzeitschulischen“ Ausbildungen wissen wir erheblich weniger und dieses Wenige immer nur mit größerem zeitlichem Nachlauf. Bewegungen von Ausbildungswilligen zwischen den Systemen – Abbruch einer Lehre und stattdessen Aufnahme einer Ausbildung in einem„Schulberuf“ oder umgekehrt – werden überhaupt nicht abgebildet (vgl. Knuth 2020). Ebenfalls überhaupt nichts wissen wir statistisch über Praktikant_innen, soweit sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder waren, sowie über Praktika, die als Voraussetzung für weitere Integrationsschritte in den Arbeitsmarkt eigentlich hätten stattfinden sollen, aber coronabedingt abgesagt wurden oder nicht zustande kamen. 21 Die Bundesagentur identifiziert die„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ über ihren Aufenthaltstitel. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs(§§ 29ff. AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu„Personen im Kontext von Fluchtmigration“, sondern zu den„Personen mit sonstigem Aufenthaltsstatus“ – zu denen aber auch viele andere zählen können, sodass eine gesonderte Auswertung dieser Kategorie wenig aufschlussreich wäre. Dieser Umstand kann zur mangelnden Sichtbarkeit von Frauen in der Statistik beitragen, die zwar nicht nach ihrem Aufenthaltstitel, wohl aber hinsichtlich der Umstände und Motive ihrer Migration als„Geflüchtete“ zu betrachten wären. Zweifellos hat die Corona-Situation zahlreiche Fragen aufgeworfen und Befürchtungen ausgelöst, die in der amtlichen Statistik nicht nachvollzogen werden können. Nach den Erfahrungen der aufsuchenden Beratungsarbeit in sozialen Medien(Pallmann 2020) nahmen Fragen zur Ar20 Covid-19-Sonderbefragung und Hauptbefragung der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe und des SOEP. 21 Aktivierungsmaßnahmen bei einem Arbeitgeber/einer Arbeitgeberin(§ 45 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 8) sind in den Aktivierungsmaßnahmen in Abbildung 12 enthalten und zeigen bei separater Betrachtung annähernd das gleiche Muster: tiefe Einschnitte im Frühjahr 2020, Erholung im Sommer 2020 führt nicht zurück zum vorherigen Niveau, Einschnitte im Herbst und Winter 2020/2021 nicht eindeutig auf die Pandemie zurückzuführen, weil es diese Einschnitte um den Jahreswechsel auch schon vor der Pandemie gab. 26 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs beitszeit, zur Lohnberechnung(insbesondere im Zusammenhang mit Kurzarbeit) und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu; speziell für„Live-in“-Pflegekräfte waren Reisebeschränkungen, Quarantänesituation und Verzögerungen bei der geplanten Ablösung drängende Themen. Bei der auf Staatsangehörige osteuropäischer Mitgliedstaaten fokussierten Beratung des Projekts„Faire Mobilität“ hingegen waren Entgeltfragen, Kündigung und der Zugang zu Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit schon immer die wichtigsten Themen, ohne dass hier im ersten Halbjahr 2020 eine deutliche Steigerung oder Verschiebung festzustellen gewesen wäre(John 2020; Oemmelen 2020).  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 27 7 FAZIT Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten durch Maßnahmen des Infektionsschutzes haben im betrachteten Zeitraum nur zu unwesentlichen Beschäftigungsverlusten geführt. Die Befürchtung, dass dieser Verlust überproportional zulasten der Geflüchteten gegangen sein könnte, bestätigt sich per saldo nicht. Jedoch war der Verlauf der Beschäftigtenzahlen der Geflüchteten von größerer Volatilität geprägt: größere Verluste beim Einsetzen von Lockdown-Phasen, größere Gewinne bei ihrer Lockerung. Eine relative Verschlechterung der Arbeitsmarktposition Geflüchteter ist jedoch im bisher mit Daten überschaubaren Zeitraum nicht festzustellen: Ihr Beschäftigungsstand war im Januar 2021 höher als im März 2020, unmittelbar vor dem Lockdown. In leicht abgeschwächter Form gilt das auch für Drittstaatsangehörige außerhalb des Fluchtkontexts. Leichte Beschäftigungsverluste im Januar 2021 gegenüber März 2020 sind nur bei Deutschen zu verzeichnen. Vorübergehende leichte Beschäftigungsverluste gab es auch bei Männern aus EU-Mitgliedsländern; seit Langem und unabhängig von der Pandemie ist in dieser Gruppe die Beschäftigung beider Geschlechter von starker Saisonalität geprägt, was auf zirkuläre Migrationsmuster hindeutet. Das grundsätzlich höhere Risiko Geflüchteter, aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt heraus arbeitslos zu werden, hat im Verlauf des Jahres 2020 sogar leicht abgenommen. Dass dennoch die Bestände arbeitsloser geflüchteter Frauen im Frühjahr 2021 entgegen der Entwicklung bei geflüchteten Männern und bei Personen ohne Fluchtkontext gestiegen sind, kann folglich nicht durch Beschäftigungsverluste erklärt werden, sondern muss mit dem Auslaufen von Fördermaßnahmen oder dem Wegfall anderer Gründe für die Nichtverfügbarkeit zusammenhängen. Die Chancen, Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu beenden, sind während der Lockdown-Phasen jeweils massiv eingebrochen, aber für Frauen und Männer mit und ohne Fluchtkontext gleichermaßen und mit parallel verlaufender Erholung nach Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen. Arbeitslose geflüchtete Männer haben etwas höhere Chancen der Beschäftigungsaufnahme als nichtgeflüchtete Frauen und Männer, und ihre relative Position hat sich während der Pandemie nicht verschlechtert. Arbeitslose geflüchtete Frauen hatten schon vor der Pandemie dramatisch schlechtere Chancen, ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden, und daran hat sich während der Pandemie nichts geändert. Weitaus stärker als die Beschäftigung hat die duale Ausbildung unter den Pandemiemaßnahmen gelitten, weil die Kontaktbeschränkungen die etablierten Formate der Berufsorientierung, der Berufsberatung und der direkten Kontaktaufnahme mit Ausbildungsbetrieben über Ausbildungsbörsen oder der Anbahnung von Ausbildungsverhältnissen durch Praktika verhinderten. Doch auch hier geben die verfügbaren Daten keinen Hinweis darauf, dass sich die relative Position von Geflüchteten während der Pandemie verschlechtert hätte. Allerdings ist die Datenlage zu diesem Gegenstand unbefriedigend: Wir wissen nicht, wie sich die Einschränkungen der Lernbedingungen längerfristig auf den Ausbildungserfolg auswirken werden, und es liegen überhaupt nur Daten für Ausbildungen im dualen System vor. Dramatisch waren die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf Fördermaßnahmen. Dabei wird die Unterbrechung bereits laufender Maßnahmen in den verfügbaren Statistiken nur unzureichend abgebildet; valide dürften jedoch die Daten über Neuzugänge von Teilnehmenden sein, die im Frühjahr 2020 stark und im Winter 2020/21 erneut einbrachen. Bei den arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen ergibt die Statistik keinerlei Hinweis, dass Personen im Fluchtkontext von den Einbrüchen überproportional betroffen gewesen wären. Die noch stärkeren Einbrüche bei den Integrations‑ und Berufssprachkursen dagegen trafen der Sache nach ausschließlich Zugewanderte, darunter die Geflüchteten. Es ist zu befürchten, dass dadurch die Integrationsunterschiede zwischen denen, die bei Beginn der Pandemie bereits im Arbeitsmarkt angekommen waren, und denen, die noch mit Spracherwerb, Berufsorientierung oder beruflicher Weiterbildung beschäftigt waren, vertieft worden sind. Soweit derartige Unterschiede im Integrationsfortschritt nicht einfach auf unterschiedliche Zeitdauern seit der Ankunft in Deutschland zurückzuführen sind, dürfte in erster Linie das Geschlecht das differenzierende Merkmal sein. Von der Unterbrechung oder Verschiebung von Maßnahmen der Sprachförderung waren vor allem geflüchtete Frauen betroffen, weil sie im Zuge der nachholenden Förderung in den Integrationskursen inzwischen die Mehrheit bilden. Hinzu kamen die Behinderung ihres Spracherwerbs durch die allgemeine Einschränkung von Kontakten und die Belastungen durch die Betreuung von Kindern, die Kita oder Schule nicht mehr besuchen konnten, sowie die Überforderung durch Sprache und Inhalte des Homeschooling der Kinder, denen ihre Eltern nicht im erforderlichen Umfange helfen konnten. Im Ergebnis ist zu befürchten, dass sich die bereits vor der Pandemie festgestellte Verzögerung der Erwerbsintegration geflüchteter Frauen von etwa 2,5 Jahren gegenüber den Männern(Kosyakova et al. 2021) durch die Pandemie noch einmal vergrößert hat. Das wäre dann der entscheidende Effekt der Pandemie auf Geflüchtete, der sich aber bei Abschluss dieses Manuskripts noch nicht in Arbeitsmarktstatistiken zeigen lässt.  28 DER CORONA-EFFEKT  JANUAR 2022  FES diskurs FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 29 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 6 Abbildung 1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(ohne Auszubildende) 7 Abbildung 2 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einschl. Auszubildende 8 Abbildung 3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Fluchtkontext einschl. Auszubildende nach Herkunft 9 Abbildung 4 Ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte 11 Abbildung 5 Monatliche Bestände an Arbeitslosen, Männer und Frauen m. u. o. Fluchtkontext 12 Abbildung 6 Monatliche Zugangsraten aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt in Arbeitslosigkeit, geflüchtete und nichtgeflüchtete Männer und Frauen 13 Abbildung 7 Monatliche Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, geflüchtete und nichtgeflüchtete Männer und Frauen 14 Abbildung 8 Monatliche Übergänge zwischen Arbeitslosigkeit und selbstständiger Erwerbstätigkeit 17 Abbildung 9 Der Ausbildungsmarkt im Zeitvergleich 18 Abbildung 10 Unversorgte und versorgte Ausbildungsbewerber_innen, nach Geschlecht und Fluchtkontext 18 Abbildung 11 Monatliche Abgänge aus Arbeitslosigkeit in(außer‑)betriebliche Ausbildung 22 Abbildung 12 Monatliche Zugänge in fünf Kategorien arbeitsmarktpolitischer Fördermaßnahmen 24 Abbildung 13 Monatliche Neueintritte in Integrations‑ und Berufssprachkurse LITERATURVERZEICHNIS Bossler, Mario; Möller, Joachim 2018: Der gesetzliche Mindestlohn: Auswirkungen, Anhebungen und Einhaltung, IAB-Stellungnahme 8, http://doku.iab.de/stellungnahme/2018/sn0818.pdf(29.11.2021). Brandt, Martina; Hank, Karsten 2014: Scars that Will not Disappear: Long-term Associations between Early and Later Life Unemployment under Different Welfare Regimes, in: Journal of Social Policy 43(04), S. 727–743. Brücker, Herbert; Gundacker, Lidwina; Hauptmann, Andreas; Jaschke, Philipp 2021a: Arbeitsmarktwirkungen der COVID-19-Pandemie: Stabile Beschäftigung, aber steigende Arbeitslosigkeit von Migrantinnen und Migranten, IAB-Kurzbericht(9), http://doku.iab.de/kurzber/2021/kb2021-09.pdf(29.11.2021). Brücker, Herbert; Gundacker, Lidwina; Hauptmann, Andreas; Jaschke, Philipp 2021b: Die Arbeitsmarktwirkungen der COVID-19Pandemie auf Geflüchtete und andere Migrantinnen und Migranten, IAB-Forschungsbericht 5, http://doku.iab.de/forschungsbericht/2021/ fb0521.pdf(29.11.2021). Brücker, Herbert; Kosyakova, Yuliya; Schuß, Eric 2020: Fünf Jahre seit der Fluchtmigration 2015: Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weitere Fortschritte, IAB-Kurzbericht 04, http://doku.iab. de/kurzber/2020/kb0420.pdf(29.11.2021). Brücker, Herbert; Rother, Nina; Schupp, Jürgen(Hrsg.) 2016: IABBAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: Überblick und erste Ergebnisse, IAB-Forschungsbericht 14, http://doku.iab.de/forschungsbericht/2016/ fb1416.pdf(29.11.2021). Brussig, Martin; Schwarzkopf, Manuela; Stephan, Gesine 2011: Eingliederungszuschüsse: Bewährtes Instrument mit zu vielen Varianten, IAB-Kurzbericht 12, http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1211.pdf (29.11.2021). Brussig, Martin; Kirchmann, Andrea; Kirsch, Johannes; Klee, Günther; Kusche, Michel; Maier, Anastasia et al. 2022: Arbeitsförderung von Geflüchteten: Instrumente, Herausforderungen, Erfahrungen, Baden-Baden. 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WISO direkt 19/ 2021 Der„Migrationshintergrund“ und seine Fallstricke – Wie weiter in der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes in Deutschland WISO direkt 18/ 2021 Geflüchtete Frauen und ihre Teilhabe an Erwerbsarbeit WISO direkt 17/ 2021 Geschlechtergerechte Arbeitsmarktintegration von Migrant_innen – Erfahrungen aus dem schwedischen Projekt„Equal Entry“ WISO direkt 12/ 2021 Mehr als nur ein Job – Die qualitative Dimension der Integration in Arbeit von Geflüchteten in Deutschland WISO Diskurs 09/ 2020 Deutsch lernen auf dem Land – Handlungsempfehlungen für die Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten in Deutschland WISO Diskurs 07/ 2020 Die Integrationskurse werden evaluiert – Eine erste Analyse des Zwischenberichts WISO direkt 10/ 2020 In Integration investieren! Für eine Reform der Deutschsprachförderung des Bundes WISO direkt 16/ 2019 Aktuelle und zukünftige Einwanderungsbedarfe von IT-Fachkräften nach Deutschland – Wie attraktiv sind die Bundesländer WISO Diskurs 09/ 2019 Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen WISO direkt 02/ 2019 Geflüchtete Frauen in Deutschland – Anforderungen an eine geschlechtersensible Asyl- und Integrationspolitik WISO direkt 02/ 2019 Volltexte und weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung unter www.fes.de/publikationen Impressum © 2022 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Analyse, Planung und Beratung Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Fax 0228 883 9205 www.fes.de/apb apb-publikation@fes.de Titelmotiv: picture alliance / Zoonar Gestaltungskonzept: www.leitwerk.com Umsetzung / Satz: www.stetzer.net Druck: www.bub-bonn.de ISBN: 978-3-98628-032-1 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-­Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 33 Im März 2020 war endgültig klar, dass das Corona-Virus in Deutschland angekommen war. Und auch im Frühjahr 2022 ist ein Ende der Pandemie mit ihren massiven gesamtgesellschaftlichen Folgen, u. a. auch für Wirtschaft und Arbeitsmarkt, noch nicht in Sicht. Wie hat sich die Pandemie nun auf die Situation von Migrant_innen und Geflüchteten auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausgewirkt? Diese Frage steht im Zentrum der vorliegenden Publikation. Den Hintergrund für die Analyse bilden drei von der Friedrich-Ebert-Stiftung 2020 durchgeführte Fachgespräche zu dieser Thematik. Zusätzlich werden aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet, die eine genaue Differenzierung möglich machen und damit ein detailliertes Bild der Lage für Migrant_innen und Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt ergeben: Und ja, es gibt ihn, den Corona-Effekt. Seine Auswirkungen sind innerhalb der hier untersuchten Personengruppen jedoch mit Blick auf Ausmaß und Langzeitfolgen unterschiedlich. ISBN 978-3-98628-032-1