Harald Kohler, Daniel Buhr Wer hat, dem wird gegeben? Blinde Flecken der Förderpolitik im Bereich Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie FES diskurs September 2022 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, G­ erechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: – politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft; – Politikberatung; – internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern; – Begabtenförderung; – das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Die Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung versteht sich als Zukunftsradar und Ideenschmiede der Sozialen Demokratie. Sie verknüpft Analyse und Diskussion. Die Abteilung bringt Expertise aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik zusammen. Ihr Ziel ist es, politische und gewerkschaftliche Entscheidungsträger_innen zu aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu beraten und progressive Impulse in die gesellschaftspolitische Debatte einzubringen. FES diskurs FES diskurse sind umfangreiche Analysen zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Auf Grundlage von empirischen Erkenntnissen sprechen sie wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen für die Politik aus. Über die Autoren Prof. Dr. Daniel Buhr ist Leiter des Steinbeis-Transferzentrums Soziale und Technische Innovation sowie außerplanmäßiger Professor an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen. Dr. Harald Kohler, Diplom-Verwaltungswissenschaftler und Assessor des Verwaltungsdienstes, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie ehemaliger Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung. Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich Max Ostermayer ist Referent für Klima-, Umwelt- und Energiepolitik in der Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Vera Gohla ist Referentin für Wirtschafts- und Strukturpolitik in der Abteilung Analyse, Planung und Beratung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Sie leitet den Arbeitskreis Nachhaltige Strukturpolitik. C BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Harald Kohler, Daniel Buhr Wer hat, dem wird gegeben? Blinde Flecken der Förderpolitik im Bereich Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie 3 ZUSAMMENFASSUNG 4 1 EINLEITUNG 2 RAUMWIRKSAME FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE Förderung der Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie durch den Bund und in Koo­ peration mit den Bundesländern Forschungs- , Innovations- und Technologieförderung der EU 21 3 RAUMWIRKSAME FuE-AUSGABEN UND IHRE REGIONALE VERTEILUNG 21 3.1 Raumwirksame FuE-Ausgaben(Nominal/pro Einwohner_in/BIP) 24 3.2 Resümee zu den FuE-Ausgaben auf regionaler Ebene 25 4 GESAMTDEUTSCHES FÖRDERS­ YSTEM FÜR STRUKTURSCHWACHE REGIONEN 25 4.1 Förderstruktur des Gesamtd­ eutschen Fördersystems 27 4.2 Resümee 28 5 ZUSAMMENFASSENDE ERGEBNISSE DER STUDIE 30 6 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN: ANDERS, MEHR UND BESSER – ABER AUCH WENIGER 32 7 MATERIALIEN UND TABELLEN 74 Abkürzungsverzeichnis 75 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 76 Literaturverzeichnis 79 Webseiten FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 1 2 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs ZUSAMMENFASSUNG Globalisierung, Klimawandel, Digitalisierung und demografischer Wandel sowie die zunehmende soziale Ungleichheit verändern sowohl die Industrie und Arbeitswelt wie auch unsere Gesellschaft. Sie stehen vor einem fundamentalen Wandel – einer großen Transformation. Damit einhergehend verfestigen sich die regionalen sozioökonomischen Disparitäten in Deutschland, mancherorts nehmen sie ­sogar zu. Mit dem Disparitätenbericht 2019 der FriedrichEbert-Stiftung(FES) liegt eine umfangreiche Bestands­ aufnahme der regionalen sozioökonomischen Ungleichheit in Deutschland vor, die nun um eine erste Analyse der ­zentralen Förderstrukturen ergänzt wird. Denn um die ­regionalen sozioökonomischen Disparitäten gezielt an­ zugehen, ist eine aktive Regional- und Strukturpolitik erforderlich, die mit einer entsprechenden transparenten Förderpolitik einhergeht. Im Rahmen einer explorativen Betrachtung bilden eine Daten- und Haushaltsanalyse sowie die Analyse der Förder­ strukturen im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie, hauptsächlich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF), die Erhebungsmethoden dieser Studie. Ergänzt werden sie um eine Literaturauswertung und eine Informationssammlung. Im Ergebnis zeigt sich, dass keine bzw. nur partielle Angaben darüber vorliegen, wie viel in Deutschland von Bund, Ländern und EU auf regionaler Ebene an Mitteln für einzelne Bereiche der Strukturpolitik aufgewendet oder insgesamt verausgabt werden und welche Förderstrukturen sie beinhalten. Dies gilt u. a. auch für die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie. Deren Fördergrundlagen und-verflechtungen ­sowie die vorliegenden Datenstrukturen im Hinblick auf die Erfassung ihrer raumwirksamen Förderausgaben sind Gegenstand der vorliegenden Studie. Ergänzend wird das„Gesamtdeutsche Fördersystem“ für strukturschwache ­Re­gionen näher betrachtet, das teilweise Forschungs-, ­Innovations- und Technologieförderungen beinhaltet. Die Betrachtung erfolgt in vier Schritten: Analyse(1) der raumwirksamen Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie des Bundes,(2) der Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung der EU,(3) der raumwirksamen Ausgaben für Forschung und Entwicklung(FuE) und ihre regionale Verteilung sowie(4) des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen. Das gewählte Vorgehen erlaubt einen ersten Überblick zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie und ihrer raumwirksamen Ausgaben. Zugleich wird offenbart, dass eine Analyse der raumwirksamen Ausgaben für Wissenschaft und Forschung, Technologie und Innovation sehr aufwändig ist und präzise Aussagen über die genaue Verteilung und Wirkung auf einzelne Regionen oder gar Landkreise mit dem vorhandenen Datenmaterial sehr schwierig sind. Auf der Grundlage des vorhandenen Datenmaterials lässt sich aber festhalten, dass die räumlichen Muster der FuE-Ausgabenverteilung auf eine große Stabilität der regionalen Forschungs- und Kooperationspotenziale hinweisen, wohl ganz dem Matthäus-Prinzip folgend: Wer hat, dem wird gegeben. Die Studie versteht sich als ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz in der Förderung von Forschung, Innovation und Technologie sowie Wissenschaft, vor allem auf der regionalen Ebene, und zeigt, dass weitere umfangreiche Forschungen und Erhebungen zwingend erforderlich sind, um den anstehenden Strukturwandel sowie die großen gesellschaftlichen Herausforderungen(wie Klimawandel, alternde Gesellschaft, Gesundheitsvorsorge etc.) auch regionalisiert anzugehen. Zwar lässt sich aus der vorliegenden Analyse keine Aussage über die Wirksamkeit der betrachteten Förderprogramme treffen. Zweifelsohne ließe sich aber über eine stärker regionalisierte Innovationspolitik, die auf einer besserer Datengrundlage und vertiefenden Kenntnissen über die Förderstrukturen und-ausgaben ­basiert, wohl die regionale Entwicklung effektiver gestalten.  FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 3 1 EINLEITUNG Globalisierung, Klimawandel, Digitalisierung und demografischer Wandel sowie die zunehmende soziale Ungleichheit verändern sowohl die Industrie und die Arbeitswelt wie auch unsere Gesellschaft. Damit einhergehend verfestigen sich die regionalen sozioökonomischen Disparitäten in Deutschland, mancherorts nehmen sie sogar zu(Schroeder/ Buhr 2021). Mit dem Disparitätenbericht der FriedrichEbert-Stiftung(Fink et al. 2019) liegt eine umfangreiche Bestandsaufnahme der regionalen sozioökonomischen ­Ungleichheit in Deutschland vor. Eindringlich zeigt der Bericht auf, dass sich die wirtschaftlichen und sozialen ­Bedingungen in den Regionen sehr unterschiedlich darstellen. Visuell verdeutlicht wird dies mittels einer Dis­ paritätenkarte, die die räumlichen Unterschiede in fünf Raumtypen 1 kategorisiert(Fink et al. 2019: 9). Sie belegt zugleich, dass sich in einigen Regionen West- und Ostdeutschlands, die sowohl ländlich als auch städtisch geprägt sind, die regionalen sozioökonomischen Disparitäten bereits zu erkennbaren Problemlagen entwickelt haben. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands zu schaffen stellt ein zentrales ­politisches Ziel der Bundesregierung dar. Im Ergebnis soll dadurch der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert werden(vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2019: 9). Um die regionalen sozioökonomischen Disparitäten gezielt anzugehen, ihre Verfestigung zu verhindern und gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern, ist daher eine aktive Regional- und Strukturpolitik erforderlich, die mit einer entsprechenden technologieorientierten, regionalen Förderpolitik und einer räumlichen Transparenz von Fördermitteln einhergeht, um auf einer besseren Datengrundlage die regionale Entwicklung strukturschwächerer Regionen effektiver fördern und gestalten zu können. In diesem Kontext wurden verschiedene strukturpolitische Maßnahmen diskutiert und implementiert, um vor allem die Regionen mit schwächer ausgeprägten wirtschaftlichen Strukturen zu stärken. Eine dieser strukturpolitischen Maßnahmen des Bundes stellt das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen 2 dar, das durch eine bedarfsgerechte Arbeitsmarktpolitik und eine zielgerichtete Standortpolitik für Verwaltung, Forschung und Wirtschaft regionale Unterschiede abbauen und damit zu gleichwer­ tigen Lebensverhältnissen wie auch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen soll(vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2019). Das Förderspektrum des Gesamtdeutschen Fördersystems beinhaltet eine große Bandbreite an Maßnahmen und umfasst neben der Förderung von Forschung und Innovation auch unternehmensnahe Maßnahmen, die aus der klassischen Wirtschafts­ förderung kommen, sowie die Fachkräfteversorgung, den Breitbandausbau und die Digitalisierung und nicht zuletzt die Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Jenseits der im Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen zusammengefassten Programme, die überwiegend der Regionalpolitik zuzuordnen sind, existieren jedoch in den einzelnen Bundesministerien weitere Sektorenprogramme bzw. Förderungen der Länder und der EU, die ebenfalls erhebliche räumliche Wirksamkeit entfalten, auch wenn sie originär völlig andere Zielsetzungen verfolgen. Dies gilt insbesondere für das System der Wissenschafts-, Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung in Deutschland. Es stellt mit seinen drei Ebenen(Bund, Länder und EU) und sich teilweise überschneidenden Angeboten ein sehr komplexes, umfangreiches Fördersystem dar. Sowohl für die Regionalpolitik als auch für andere Politikfelder bieten möglichst kleinräumig erfasste Ausgaben und Strukturen staatlicher Förderungen eine wichtige Informationsquelle. Der Regionalpolitik und anderen Politik­ feldern können sie als Grundlage zur Nachjustierung von Förderungen oder für die Generierung neuer Programme sowie zur Messung der Wirkung von Maßnahmen dienen. Je mehr staatliche Förderungen, Förderebenen(EU, Bund, Länder und gegebenenfalls Kommunen) und Förderbereiche einbezogen werden, umso aufwendiger gestaltet sich jedoch die Erhebung ihrer Ausgaben – selbst für einzelne Politikbereiche. Zudem existieren häufig inhaltlich gleiche Förderungen mit unterschiedlichen Förderkonditionen ­innerhalb und zwischen den Förderebenen sowie ein enormer Umfang an Förderungen, die eine klare Zuordnung von Wirkungseffekten einer Förderebene oder einer spezifischen Förderung aufgrund ihrer inhaltlichen und räumlichen Überschneidungen zusätzlich erschweren. Derzeit liegen keine bzw. nur partielle Angaben oder Studien darüber vor, wie viel in Deutschland für einzelne Bereiche der Strukturpolitik regional verausgabt wird und welche Förderstrukturen das beinhaltet. Größtenteils gilt dies auch für die Wissenschafts-, Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung des 1 Dynamische Groß- und Mittelstädte mit Exklusionsgefahr, starkes(Um-)Land, Deutschlands solide Mitte, städtisch geprägte Regionen im ­andauernden Strukturwandel und ländlich geprägte Räume in der dauerhaften Strukturkrise. 2 Die institutionalisierten Förderinstrumente für die Raumentwicklung und Pfeiler der Regionalpolitik, die Gemeinschaftsaufgabe Ver­ besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur(GRW) und die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten­schutzes (GAK) mit dem Förderbereich Integrierte ländliche Entwicklung(ILE), stellen zentrale Bestandteile des Gesamtdeutschen Förders­ ystems für strukturschwache Regionen dar(siehe Abschnitt 4). 4 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Bundes, deren Förderstrukturen und Förderausgaben im Wesentlichen die Gegenstände der nachfolgenden Betrachtung sind. Dabei wird versucht, insbesondere ihre Fördergrundlagen und Förderverflechtungen sowie die vorliegenden Datenstrukturen im Hinblick auf die Erfassung ihrer raumwirksamen Förderausgaben aufzuzeigen. Grundlage für die Erfassung der Förderstrukturen bildet eine Recherche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie(BMWi, heute Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) zu den Förderprogrammen im Bereich von Forschung, Innovation und Technologie mit einer Auswertung der entsprechenden Förderrichtlinien und einer tabellarischen Darstellung der Förderstrukturen und Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 3 (BMBF) 4 . Aufgrund ihres Umfangs und der bestehenden Datenlage in diesem breiten Förder- bzw. Politikfeld ist eine voll umfängliche Analyse der Bundesförderung im Rahmen dieser Betrachtung nicht zu bewerkstelligen. Infolge versteht sich die Analyse als ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz in der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Techno­logie vor allem auf regionaler Ebene, und zeigt, dass weitere umfangreiche Forschungen und Erhebungen zwingend erforderlich sind. Schwerpunktmäßig konzentriert sich deshalb die Analyse der Wissenschafts-, Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung des Bundes auf das BMBF, das auch eine zugängliche länderbezogene, regionalisierte Erfassung seiner Förderausgaben vornimmt(Die Bundesregierung o. J.c). Die Förderungen des BMWK(vormals BMWi) 5 werden daher nur partiell in die Betrachtung einbezogen. Neben der Bundesförderung stellt die europäische Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung insbesondere über die europäischen Forschungsrahmenprogramme(FRP) ein weiteres, wichtiges Element der Förderung in Deutschland dar. Die Interventionen durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(EFRE), die sich immer mehr in Richtung der Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung entwickeln, zeigen zudem den Bedeutungsgewinn der europäischen Förderungen in diesem Förder- und Politikfeld für die Regionen auf(siehe Abschnitt 2). Mit dem alle drei Jahre periodisch erscheinenden DFGFörderatlas sowie den europaweiten statistischen Erhebungen der Bruttoinlandsaufwendungen für FuE im Rahmen der europäischen Forschungsstatistik(Eurostat) sind umfangreiche regionalisierte Ausgabenerhebungen im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie vorhanden. Obwohl diese Erhebungen auf unterschiedliche Weise die Förderausgaben in den genannten Bereichen erfassen und unterschiedliche regionale Zuordnungen vornehmen, lassen sich über diese Erhebungen durchaus regionale Förderprofile erkennen bzw. entsprechende Profile erstellen, die recht unterschiedliche räumliche und regionale Mittelverteilungen der Förderungen im Bundesgebiet aufzeigen(Abschnitt 3). Dem schließt sich eine Skizzierung der Förderungen und des Ausgabenumfangs des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen mit einem Resümee an(Abschnitt 4). Es offenbart eine Vielzahl blinder Flecken der bisherigen Förderpolitiken und ihrer Wirkungsanalysen. Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse rundet die Analyse ab(Abschnitt 5). Abschließend wird versucht, auf Basis der Ergebnisse dieser Analyse entsprechende Handlungsempfehlungen für eine bessere Datenverfügbarkeit zu geben, die u. a. zu einer stärkeren regionalisierten Förderausrichtung im Bereich der Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie beitragen sollte(Abschnitt 6).  3 Vgl. den Anhang Materialien und Tabellen. 4 Damit bilden im Rahmen einer explorativen Betrachtung eine Daten- und Haushaltsanalyse sowie eine hauptsächlich auf die Wissenschafts-, Forschungs- und Technologieförderung des BMBF beschränkte Analyse seiner Förderstrukturen, ergänzt um eine Literaturauswertung und eine Informationssammlung über die Webseiten der beiden Bundesministerien BMBF und BMWi die Erhebungsmethoden der Studie. 5 Mit dem Organisationserlass vom 8.12.2021(Der Bundeskanzler 2021) erfolgte für die 20. Legislaturperiode(2021–2025) die Umbenennung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie(BMWi) in Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz(BMWK). Da die Umbenennung erst zum Jahresende 2021 wirksam wurde, wird im Folgenden die frühere Ministeriumsbezeichnung beibehalten. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 5 2 RAUMWIRKSAME FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE Im Rahmen der raumwirksamen Förderung 6 von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie haben sich in Deutschland im Wesentlichen drei Förderungsbereiche herausgebildet: 1. Die gemeinsame Hochschulförderung von Bund und Ländern, 7 wie z. B. die Exzellenzstrategie, Hochschulpakte, 8 und die gemeinsame institutionelle Forschungsförderung von Bund und Ländern. 2. Die Ressortforschung, Programm- und Projektforschung sowie Innovations- und Technologieförderung des Bundes. 3. Die europaweite Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie durch die EU über die europäischen Forschungsrahmenprogramme, über die Strukturfonds, insbesondere den EFRE, und über weitere EU-Projekt- und Programmförderungen. 2.1 FÖRDERUNG DER WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE DURCH DEN BUND UND IN KO­ OPERATION MIT DEN BUNDESLÄNDERN Die Programm-, Projekt- und Ressortforschung des Bundes­ umfasst neben der gemeinsamen institutionellen FuE-Förderung des Bundes und der Länder, die der langfristigen Finanzierung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen und deren Aktivitäten dienen, die Förderung von staatlichen Einrichtungen und Förderprogrammen, die überwiegend in Eigenverantwortung vom Bund durchgeführt werden. Vonseiten des Bundes wird neben der FuE-Förderung bzw. seiner Innovations- und Technologieförderung im Rahmen der im Jahr 2014 weiterentwickelten HightechStrategie 9 , deren zentrale Forschungsthemen damals die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, das nachhaltige Wirtschaften und Energie, die innovative Arbeitswelt, das gesunde Leben, die intelligente Mobilität und die zivile Sicherheit waren(Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF) 2015), insbesondere der Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten gefördert: Neben den Informations- und Kommunikationstechnologien, als zentralem Innovationsmotor im Hightech-Bereich mit vielfältigen Anwendungsfeldern, umfasst dies auch die Innovationsund Technologieförderung in den Bereichen Mikroelek­ tronik und Materialforschung(vgl. Buhr et al. 2018: 9ff.). Für die gemeinsame institutionelle FuE-Förderung betrugen die geplanten Ausgaben des Bundes 10 für 2019 in Summe 8,471 Milliarden Euro. Auf die FuE-Förderung des Bundes im Rahmen seiner Ressort-, Programm- und Projektforschung entfielen im selben Jahr 9,883 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die geplanten Ausgaben des Bundes für die FuE-Förderung 19,601 Milliarden Euro 11 , die sich seit dem Jahr 2000 mit 8,479 Milliarden Euro mehr als verdoppelt haben. Davon entfielen rund vier Fünftel 6 Der Begriff der Raumwirksamkeit von Förderungen bzw. Fördermaßnahmen stammt aus der Raumordnung. Als raumwirksame Mittel werden danach im engeren Sinne die Finanzdaten zu den Förderungen bzw. Fördermaßnahmen bezeichnet, die die regionale Infrastruktur und Wirtschaft durch öffentliche Mittel stärken sollen. Je genauer und umfassender die Regionalisierung der Finanzmittel erfolgt, desto besser kann auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse das wirtschafts- und finanzpolitische Instrumentarium im Sinne einer„Koordination durch Information“ auf die spezifischen Bedürfnisse der Regionen ausgerichtet werden(vgl. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung o. J.). 7 Nach Artikel 72 Abs. 2 Grundgesetz(GG) hat der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich machen. Darunter fällt auch die Förderung der wissenschaftlichen Forschung(Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG). Ferner können nach Art 91b GG Bund und Länder aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie bei Forschungsbauten einschließlich Großgeräten zusammenwirken. 8 Ein nicht geringer Teil dieser Förderungen des Bundes und der Länder, wie die Mittel aus der Exzellenzstrategie(-initiative) zur Förderung der universitären Spitzenforschung, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft(DFG) mit dem Wissenschaftsrat verantwortet werden, s­ owie Teile des Hochschulpaktes, erfolgt über die DFG an die Hochschulen der Bundesländer. Für die Exzellenzstrategie(Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten) werden durch den Bund und die Länder seit 2018 jährlich 533 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens als Gemeinschaftsaufgabe sind vom Bund im Haushalt 2021 rund 316,75 Millionen Euro veranschlagt(Bund Haushaltsplan 2021b: Dispositiv – Vorbemerkung Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems). 9 Derzeit bildet die Hightech-Strategie 2025 als lernende Strategie, die schnell und zielgerichtet auf Veränderungstrends im Innovationssystem reagiert, mit ihrem missionsorientierten Ansatz, den Orientierungsrahmen für die Forschungs- und Innovations- und Technologiepolitik der Bundesregierung(siehe detaillierter: https://www.hightech-forum.de/hightech-strategie-2025). 10 Planwerte(Ausgabe Soll). 11 Einschließlich hochschulbezogener Förderung, Beiträge und Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und an zwischen­ staatliche Forschungseinrichtungen(356 Millionen Euro bzw. 1.258 Millionen Euro) abzüglich globaler Minderausgaben von –367 Millionen Euro(Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF) 2020: 71–72). 6 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs der FuE-Ausgaben auf das BMBF(mit einem Anteil von 55 Pro­zent) und das BMWi(mit einem Anteil von 23 Prozent)(Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2020: 13). Die FuE-Ausgaben des Bundes erfolgen somit in erheblichem Maße über den Haushalt des BMBF. 2.1.1 GEMEINSAME FÖRDERUNG DER ­WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND LEHRE AN HOCHSCHULEN UND INSTITU­ TIONELLE FORSCHUNGSFÖRDERUNG Neben der gemeinsamen Förderung der Wissenschaft, Forschung und Lehre an Hochschulen bilden die institutionelle Forschungsförderung und die Förderung der vom Bund und den Ländern gemeinsam getragenen Forschungseinrichtungen die zentralen Elemente der Förderung nach Art 91b Abs. 1 GG. Mit der Föderalismusreform 2003 kam es zu einer Anpassung des Art 91b GG. Dabei entfielen die bis dahin in dem Artikel enthaltene Bildungsplanung und der Hoch­ schul­bau als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Gleich­zeitig wurden die Kooperationsfelder bei der Forschungsförderung präzisiert. Damit blieb die Forschungsförderung von Bund und Ländern im Wesentlichen erhalten. Organisatorische Auswirkungen hatte die Föderalismus­ reform vor allem für die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung(BLK), die ­wegen des Wegfalls der Bildungsplanung als Gemeinschafts­ auf­gabe mit Beginn des Jahres 2008 aufgelöst und durch die Gemein­same Wissenschaftskonferenz(GWK) von Bund und Ländern ersetzt wurde. Seitdem bildet die GWK das zentrale Koordinierungsinstrument zwischen Bund und Ländern bei der institutionellen Forschungsförderung(vgl. Wixforth 2012: 194). Die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten außer­ universitären Forschungseinrichtungen sind: 1. Deutsche Forschungsgemeinschaft(DFG) 2. Max-Planck-Gesellschaft(MPG) 3. Gottfried Wilhelm ­Leibniz(WGL) 12 4. von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren(HGF) 13 14 5. Fraunhofer-Gesellschaft(FhG) 6. Forschungseinrichtungen: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Deutsche Akademie der Naturforscher ­Leopoldina Halle(Saale), Wissenschaftskolleg zu Berlin, Berliner Institut für Gesundheitsforschung Die Finanzierung der außeruniversitären Forschungs­ein­ richtungen durch den Bund und die Länder erfolgt mit ­jeweils unterschiedlichen Finanzierungsanteilen. Der Fi­­ nanz­ ierungsanteil des Bundes variiert dabei je nach außeruniversitärer Forschungseinrichtung von 33 Prozent(bei acatech) über 50 Prozent(bei MPG) bis 90 Prozent(bei FhG und HGF). Die Finanzierung des Länderanteils erfolgt jeweils in prozentualer Variation der Sitzländer und einem Länderanteil, dessen Berechnung nach dem ­Königsteiner Schlüssel 15 geschieht und insbesondere bei der DFG, der MPG, der Leibniz Gesellschaft und acatech Anwendung findet(vgl. Gemeinsame Wissenschaftskon­ferenz(GWK) 2019). 2.1.2 PROGRAMM-, PROJEKT- UND R­ ESSORTFORSCHUNG SOWIE INNOVATIONS- UND TECHNOLOGIEFÖRDERUNG DES ­BUNDES 2.1.2.1 Förderung und Förderstruktur des BMBF Im Bereich der Projektförderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie durch das BMBF ­bildet die Förderung von Einzel- und Verbundvorhaben der vorwettbewerblichen industriellen Forschung und ­experimentellen Entwicklung von Unternehmen(der gewerblichen Wirtschaft) mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen(KMU), Hochschulen und ­außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in einem breiten Forschungsspektrum den administrativen Förderansatz. Umgesetzt wird der administrative Förderansatz unter Berücksichtigung der Vorschriften der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung(AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation 16 . Von den 52 im August/September 2021 über die Förderdaten12 Bei der WGL handelt es sich um einzelne heterogene Institute und lose miteinander verbundene Einrichtungen, die aus der früheren „Blauen Liste“ hervorgegangen sind und die in erster Linie aufgrund der gemeinsamen Finanzierungsmodalitäten durch Bund und Länder zusammengefasst wurden(vgl. Wixforth 2012: 196). 13 In der HGF sind nach dem Wegfall der ursprünglichen Aufgabe als Zentren für Reaktorentwicklung und Kernphysik vor allem Großein­ richtungen mit umfangreichen Forschungsinfrastrukturen organisiert, die über ein großes Spektrum in der Grundlagen- und der angewandten Forschung verfügen(vgl. Wixforth 2012: 196). 14 Sowohl bei der Leibniz-Wissenschaftsgemeinschaft als auch bei der Helmholtz-Gemeinschaft handelt es sich hingegen nicht um Trägerorganisationen, sodass aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit jede Einrichtung(als frühere Großforschungseinrichtung) direkt gefördert wird und einen Wirtschaftsplan aufzustellen hat(vgl. Wixforth 2012: 196). 15 Der Schlüssel geht auf das Königsteiner Staatsabkommen vom 31.3.1949 zurück. Im Königsteiner Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl. Der Schlüssel wird von der GWK jährlich neu berechnet. 16 In der AGVO sind neben den Bedingungen, unter denen Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation(und andere Arten von staatlichen Beihilfen) von der verpflichtenden Voranmeldung bei der Europäischen Kommission ausgenommen(das heißt gruppenweise frei­gestellt) sind, die Beihilfeintensitäten für die einzelnen Beihilfen und deren Empfänger festgelegt. Bei den Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben darf die Beihilfeintensität je Beihilfeempfänger a) 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung, b) 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung, c) 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung, d) 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien nicht überschreiten. Die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 7 bank des BMWi ermittelten BMBF-Fördermaßnahmen 17 weisen drei der Programmfamilie Innovation& Strukturwandel(Bundesministerium für Bildung und Forschung o. J.) zugeordnete Fördermaßnahmen eine regionale Förderkomponente auf. Gefördert wird durch das BMBF die Erforschung und Entwicklung von Technologien, deren Transfer in die Anwendung, der Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen Infrastruktur sowie die Sicherung relevanter Kompetenzen, beispielsweise im Bereich der Reaktorsicherheits-, der Entsorgungs- und der Strahlenforschung – komplementär zur langfristig angelegten institutionellen Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft – durch den Aufbau von Netzwerken, die Förderung von Nachwuchswissenschaftler_innen sowie ganzer Nachwuchsgruppen. Den konzeptionellen Förderrahmen dazu bilden insbesondere die Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und weitere Förderkonzeptionen der Bundesregierung und des BMBF. Die Künstliche Intelligenz(KI), das Höchstleistungsrechnen, die Quantentechnologien, die Kommunikationstechnologien sowie die Batterieforschung, stellen die zentralen Forschungs-, Technologie-, und Themenbereiche für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch das BMBF dar. Im Rahmen der Förderinitiative KMU-innovativ werden zudem in einem breiten Technologie- bzw. Themenspektrum die Erforschung und Entwicklung von Technologien und insbesondere deren Anwendungs- bzw. Technologietransfer in KMU gefördert, die folgende Forschungs-, Technologie- und Themenbereiche umfassen: Bioökonomie, Elektronik und autonomes Fahren, Forschung für die zivile Sicherheit, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, Materialforschung, Photonik und Quantentechnologien sowie Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz(vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017). Weitere Forschungs- und Technologiethemenbereiche, in denen die Förderung von Forschungsund Entwicklungsvorhaben durch das BMBF erfolgen, bilden u. a. die IT-Sicherheit zu neuen Technologien, Methoden und Verfahren, innovative Energietechnologien im Grundlagenbereich, interaktive Technologien im Bereich Gesundheit und Lebensqualität, die Wasserforschung, nachhaltige Entwicklungen für eine biobasierte Wirtschaft, z. B. zum Erhalt der Ökosysteme oder der Biodiversität, sowie die im Kontext des BMBF-Rahmenprogramms„Erforschung von Universum und Materie(ErUM)“ erfolgende physikalische Grundlagenforschung 18 . Hinzu kommen die Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch, die Förderung von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation, die Förderung von Forschung an Fachhochschulen, z.B. durch Kooperationen mit Unternehmen, aber auch die Förderung von Open Access und deren technische Umsetzungen als einen Standard des wissenschaft­ lichen Publizierens. Der Aufbau der Bundesagentur zur Förderung von Sprunginnovationen(SPRIN-D) sowie tech­nologieoffene Maßnahmen, wie die Validierung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Verwertung, ergänzen die Forschungs- und Technologiethemenbereiche. Ferner werden Maßnahmen von Hochschulen zur europäischen und internationalen Zusammenarbeit und der grenzüberschreitenden Vernetzung, zur Stärkung der Innovations­ fähigkeit im Europäischen Forschungsraum durch Förderbeteiligungen an europäischen Forschungsinitiativen und Clustern 19 oder die Förderung von Beteiligungen an Calls europäischer Forschungsprogramme wie Horizont Europa für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen unterstützt. 20 Mit der Programmfamilie Innovation& Strukturwandel 21 zielt das BMBF auf eine spezifische, themenoffene Innovationsförderung für strukturschwache Regionen. 22 Dabei sollen vorhandene wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationspotenziale im Rahmen eines bottom-up gesteuerten Prozesses weiterentwickelt, eine Regionalentwicklung angestoßen und damit auch ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland geleistet werden. Die Förderung erfolgt über zwei Programme: die„Regionalen unternehmerischen und experimentelle Entwicklung können dabei unter Beachtung von Vorgaben und den Kumulierungsregeln auf maximal 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten erhöht werden, z. B. um zehn Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen. Ferner sind in der AGVO weitere Beihilfeintensitäten für einzelne Beihilfeformen der Forschung und Entwicklung und Innovation geregelt, z. B. für Innovationscluster(vgl. Abschnitt 4 Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung(AGVO) 2014: 47–51). 17 Siehe dazu detaillierter die Synopse der Fördermaßnahmen im Anhang Materialien und Tabellen. 18 Die physikalische Grundlagenforschung im Rahmen des BMBF-Rahmenprogramm erfolgt u. a. durch die Verbreiterung des nutzungsgetriebenen Anwendungsspektrums von naturwissenschaftlichen Großgeräten in den thematischen Schwerpunkten Lebens- und Umweltwissenschaften, Energie-, Material- und Werkstoffforschung sowie Zukunftstechnologien(siehe dazu detaillierter Bundesministerium für Bildung und Forschung 2018). 19 Beispielsweise am Cluster PENTA(Pan-European Partnership in Micro- and Nano-Electronic Technologies and Applications) oder am europäischen Cluster ITEA 3„European Leadership in Software-Intensive Systems and Services“(vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, a) Richtlinie zur„Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-­ Clusters PENTA“ 2018 und Richtlinie zur„Förderung von Zuwendungen für die IKT(Informations- und Kommunikationstechnik)-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters ITEA 3“). 20 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, a) Richtlinien/Fördermaßnahmen im Anhang Materialien und Tabellen sowie Dispositive Bund Haushaltsplan 2021b. 21 Für die gesamte Programmfamilie sind im Haushaltplan 2021 rund 200 Millionen Euro an Fördermitteln veranschlagt(vgl. Bund Haushaltsplan 2021b). 22 Die Abgrenzung strukturschwacher Regionen erfolgt nach der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der ­regionalen Wirtschaftsstruktur. 8 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Bündnisse für Innovation“(RUBIN) und die Förderung von Projekten zum Thema„T!Raum – TransferRäume“. Mit der Förderung von neuen und bereits existierenden RUBIN­ soll ein wettbewerbsfähiges Profil und Clusterbildung in einer Region erreicht werden. Dazu werden Einzel- und Verbundprojekte der regional eng zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups, sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Organisationen gefördert, um über Bottomup-Prozesse eine gemeinsame, regionale Innovationsbasis zu schaffen, Kompetenzen in einem thematisch fokussierten Feld zusammenzuführen und weiterzuentwickeln sowie neue Anwendungsfelder und Märkte zu erschließen(vgl. Richtlinie zur„Förderung von Regionalen unternehmerischen Bündnisse für Innovation“(RUBIN) 2021). Durch eine langfristige Projektförderung von bis zu neun Jahren für Vorhaben im Bereich„T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“ sollen Voraussetzungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsperspektiven u. a. durch den Auf- und Ausbau von Clustern geschaffen werden. Die Aktivitäten der Transferräume, wie z. B. der Aufbau von Innovationslaboren, sind regional auszurichten. Dabei sind die Partner des Transferraums angehalten, die geografische Region, in der sie mit dem Transferraum wirksam werden wollen, selbst zu definieren 23 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, a) Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema„T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“). Ergänzend zu diesen beiden Programmen erfolgt eine Förderung von Projekten zum Thema„Regionale Faktoren für Innovation und Wandel erforschen“, die Erkenntnisse zu Fragen des Wissens-, Ideen- und Technologietransfers sowie zu innovativen Förderansätzen erbringen sollen. 24 2.1.2.2 Regionale Ausgabenverteilung(Bundes­ länder) des BMBF: Institutionelle Förderung und Projektförderung 25 Mit einem Haushaltsansatz 2021 von rund 20,8 Milliarden Euro und einem Anteil am Gesamthaushalt von 4,2 Prozent des rund 500 Milliarden Euro umfassenden Bundeshaushalts im Jahr 2021 ist der Haushaltsumfang des BMBF etwa doppelt so hoch wie der des BMWi 2021 mit rund 10,4 Milliarden Euro 26 . Neben den spezifischen Förderarten(z. B. berufliche Aufstiegsförderung, Bundesanteil BAFöG usw.), bildet die institutionelle Förderung und die Projektförderung die beiden Hauptförderarten des BMBF zur raumwirksamen Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation. Im Jahr 2020 betrugen die Ausgaben des BMBF für die institutionelle Förderung rund 6,738 Milliarden Euro bzw. 8,352 Milliarden Euro für die Projektförderung (einschließlich der Exzellenzinitiative und des Hochschulpaktes) zusammen etwas mehr als 15 Milliarden Euro 27 . Werden die zuordenbaren Ausgaben bezogen auf die Einwohner_innen und die Bundesländer betrachtet, entfallen davon bundesweit im Jahr 2019 76,00 Euro je Einwohner_in auf die institutionelle Förderung und 80,91 Euro je Einwohner_in bzw. im Jahr 2020 80,27 Euro bzw. 91,70 Euro 28 . Die Verteilung der einzelnen Ausgaben des BMBF (Einzelplan 30) für seine institutionelle Förderung und Projektförderung – heruntergerbrochen auf die Bundesländer und bezogen auf die Einwohner_innen – ist den nachfolgenden Abbildungen 1 und 2 zu entnehmen. Neben den tendenziell ansteigenden Förderausgaben des BMBF in allen Bundesländern erhalten die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowohl bei der institutionellen Förderung als auch bei der Projektförderung verglichen mit den ermittelten Gesamtwerten für das Bundesgebiet im Betrachtungszeitraum 2015 bis 2019 eine besonders hohe Förderung durch das BMBF. Die Spannbreite der Stadtstaaten reicht bei der institutionellen Förderung von 144,67 Euro (2015) bis 273,14 Euro(2019) je Einwohner_in. Nur die beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen erzielen mit Förderwerten(2015) mit 79,33 Euro bzw. 91,15 Euro und(2019) mit 92,68 Euro bzw. 113,61 Euro je Einwohner_in bei den Flächenländern hohe Förderwerte bei der institutionellen Förderung. Während NordrheinWestfalen im Hinblick auf die Förderwerte insbesondere bei der Projektförderung eine leicht höhere Förderung je Einwohner_in verglichen mit den ermittelten Gesamtwerten für das Bundesgebiet aufweist, erhält Bayern bei der institutionellen Förderung und der Projektförderung eine deutlich niedrigere Förderung je Einwohner_in durch das BMBF. Werden die Förderausgaben des BMBF in Bezug zum Bruttoinlandsprodukt(BIP) gesetzt, ergeben sich nahezu ähnliche Relationen wie bei der Betrachtung der Förderausgaben je Einwohner_in. Allerdings sind bei dieser Betrachtungsweise größere Schwankungen des Anteils der Förderausgaben am BIP der Bundesländer in den einzelnen 23 Die Abgrenzung muss sich aus den vorhandenen Verflechtungsstrukturen sowie dem hierin liegenden Potenzial der Kooperationsstrukturen der Transferpartner ableiten. Daher dürfte die Region des Transferraums nur in Ausnahmefällen deckungsgleich mit Gebietskörperschaften sein und darf als Wirkungsregion auch nicht strukturschwache Gebiete einschließen, wobei die Haupteffekte der Förderung in strukturschwachen Regionen erwartet werden. 24 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, a) Richtlinie zur Förderung von„Projekten zum Thema Regionale Faktoren für Innovation und Wandel erforschen – Gesellschaftliche Innovationfähigkeit stärken“ im Rahmen der Fördermaßnahme REGION.innovativ. 25 Als einziges Bundesministerium weist das BMBF die Gesamtförderausgaben für seine umfangreichen raumwirksame Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie in Form der institutionellen Förderung und der Projektförderung – trotz erkennbarer Zuordnungs­ probleme und-aufwand – regionalisiert auf die Bundesländerebene online aus(Die Bundesregierung o. J.c, Förderkatalog/BMBF sowie hier der Anhang Materialien und Tabellen: A. Datenlage und Erfassung raumwirksamer Ausgaben, insbesondere im Bereich der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie). 26 Vgl. Bund Haushaltsplan 2021: 18. 27 Siehe: Materialien und Tabellen, Tabelle C.1. 28 Siehe: Materialien und Tabellen, Tabelle C.3. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 9 ABB. 1 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Förderarten und Bundesländern in EUR je Einwohner_in und in% des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts 2015, 2017 und 2019 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Gesamt (zugeordnet) insgesamt Bundesgebiet (mit + ohne Zuordnung + Ausland) 0 79,33 0,19 79,45 0,19 88,12 0,20 93,29 0,21 92,68 0,20 94,19 0,21 50,90 0,12 55,40 0,13 54,43 0,12 60,31 0,13 60,90 0,13 61,88 0,13 152,11 165,65 175,78 0,43 0,43 0,41 147,96 179,71 176,27 0,42 0,46 0,41 75,05 0,29 46,89 0,18 86,39 0,31 64,94 0,23 86,57 0,29 52,21 0,18 223,36 259,04 273,14 0,49 0,55 0,56 118,01 146,67 144,06 0,26 0,31 0,29 144,67 151,78 177,45 0,24 0,24 0,27 82,00 109,61 102,57 0,14 0,17 0,15 58,40 0,14 58,37 0,14 64,42 0,14 77,28 0,17 60,52 0,13 76,02 0,16 64,17 0,26 40,25 0,16 69,77 0,26 52,56 0,19 71,40 0,25 49,40 0,17 37,81 0,11 41,63 0,13 48,91 0,14 81,23 0,23 41,61 0,12 48,97 0,14 45,25 0,12 51,81 0,14 54,13 61,06 0,14 0,15 104,34 98,27 0,28 0,25 25,41 0,08 40,94 0,12 27,74 0,08 56,77 0,17 33,21 0,09 44,74 0,13 48,97 0,14 62,50 0,18 51,15 0,14 75,53 0,21 71,83 0,20 68,51 0,19 91,15 0,33 77,88 0,28 103,25 113,61 0,35 0,36 95,13 98,69 0,32 0,31 52,44 0,21 52,81 0,21 57,98 0,21 60,88 0,22 60,88 0,21 54,60 0,19 66,66 0,22 37,69 0,13 77,96 0,24 44,36 0,14 79,58 0,23 47,16 0,14 44,26 0,17 67,78 0,26 53,14 0,19 77,91 0,27 59,96 0,20 75,21 0,25 63,44 0,17 67,73 0,18 64,13 0,17 73,41 0,20 70,26 0,18 83,06 0,21 71,01 0,18 88,43 0,22 76,00 0,18 80,91 0,20 76,76 0,19 87,49 0,21 50 100 150 200 250 300 Institutionelle Förderung 2015 2017 2019 Projektförderung* 2015 2017 2019 Ausgaben in EUR Quelle: Die Bundesregierung o. J.a, Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021a, eigene Berechnung und Darstellung.* Darunter Exzellenzinitiative und Hochschulpakt 2020 10 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs ABB. 2 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Förderarten und Bundesländern in EUR je Einwohner_in und in% des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts 2019 79,58 47,16 0,23 0,14 368.031.000 Schleswig-Holstein 71,40 49,40 0,25 0,17 177,45 102,57 0,27 0,15 194.264.000 Mecklenburg-Vorpommern 45,25 51,81 0,56 0,29 284.201.000 Bremen 517. 27 9. 0 0 0 Hamburg 45,25 51,81 0,12 0,14 775.884.000 Niedersachsen 61,06 98,27 0,15 0,25 175,78 176,27 0,41 0,41 1. 2 91. 8 74. 0 0 0 Berlin 60,88 54,60 0,21 0,19 253.468.000 Sachsen-Anhalt 86,57 52,21 0,29 0,18 350.009.000 Brandenburg 2.859.564.000 Nordrhein-Westfalen 60,52 76,02 0,13 0,16 71,83 68,51 0,09 0,13 858.590.000 Hessen 59,96 75,21 0,20 0,25 288.363.000 Thüringen 113,61 98,69 0,36 0,31 864.508.000 Sachsen 319.12 2. 0 0 0 Rheinland-Pfalz 71,83 68,51 0,20 0,19 138.499.000 Saarland 92,68 94,19 0,20 0,21 2. 074. 312. 0 0 0 Baden-Württemberg 92,68 94,19 0,13 0,13 1. 611. 5 6 6. 0 0 0 Bayern Institutionelle Förderung pro Einwohner_in EUR Projektförderung* pro Einwohner_in EUR BIP in % Gesamtausgaben in EUR Quelle: Die Bundesregierung o. J.a, Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021a, eigene Berechnung und Darstellung. Gesamtausgaben > 2 Mrd. > 1,5 Mrd. > 1 Mrd. > 0,5 Mrd. < 0,5 Mrd. * Darunter Exzellenzinitiative und Hochschulpakt 2020 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 11 Jahren(bezogen auf die ermittelten Gesamtwerte für das Bundesgebiet) zu erkennen, wie der Abbildung 1 zu entnehmen ist. Bei einer nominalen Betrachtung der Förderausgaben für die Projektförderung des BMBF insgesamt und in Bezug auf die Wirtschaft weisen 2019 die Länder NordrheinWestfalen und Baden-Württemberg(mit rund 1,8 Milliarden Euro bzw. rund 1,1 Milliarden Euro) sowie Bayern (mit rund 0,8 Milliarden Euro) die höchsten Förderwerte insgesamt und bezogen auf die Wirtschaft Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils rund 75 Millionen Euro und Nordrhein-Westfalen mit 68 Millionen Euro auf. Von den ostdeutschen Flächenländern erreicht nur Sachsen mit rund 400 Millionen Euro insgesamt und 32 Millionen Euro, die auf die Wirtschaft entfallen, hohe Förderwerte, die sogar einige der westdeutschen Bundesländer übersteigen (siehe Abbildung 3). Zusammenfassend lässt sich zu den regionalisierten Ausgaben zur raumwirksamen Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie des BMBF festhalten, dass sie sowohl bei der institutionellen Förderung als auch bei der Projektförderung von insgesamt 10,779 Milliarden Euro(2015) auf 14,299 Milliarden Euro (2020) 29 um 32,66 Prozent bzw. rund ein Drittel sehr deutlich angestiegen sind. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen erreichen besonders hohe Förderwerte sowohl bei einer Ausgabenbetrachtung bezogen auf die Einwohner_innen als auch zu ihrem BIP. Von den Flächenländern erreichen, verglichen mit den ermittelten Gesamtwerten für das Bundesgebiet, nur Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen sowie teilweise Nordrhein-Westfalen hohe Förderwerte. Ursächlich für den hohen Umfang der Förderung des BMBF in den einzelnen Bundesländern dürfte zum einem die Forschungsinfrastruktur bzw. deren Aus- und Aufbau 30 , zum anderen der regionale Besatz an forschungsintensiven Unternehmen bzw. der Aus- und Aufbau der Forschungsinfrastruktur in Kooperation mit forschungsintensiven Unternehmen sein. 31 2.1.2.3 Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung des BMWi – Förderstruktur und raumwirksame Ausgaben für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM) Die Forschung, Entwicklung und Innovationsförderung des BMWi erfolgt größtenteils über großvolumige Förderprogramme, die über eine hohe Fördermittelausstattung verfügen. Der Grad der inhaltlichen Ausdifferenzierung der Förderprogramme des BMWi ist deshalb etwas geringer als der oben skizzierte, deutlich feiner justierte des BMBF. Die Umsetzung der Förderung erfolgt wie die des BMBF über Projektträger und auf der Grundlage bzw. in Übereinstimmung mit den Vorschriften der AGVO für Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation. Den Schwerpunkt der Förderung von Forschung, Innovation und Technologie des BMWi bildet die technologieoffene Förderung des Mittelstandes und insbesondere von KMU. Besondere Bedeutung kommt bei der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung des BMWi folgenden Forschungsbereichen zu: Energieforschung, Bioökonomie, maritime Technologien, digitale Technologien sowie den Anwendungs- bzw. Industriebereichen Automobil, Luftund Raum- sowie Schifffahrt und dem Leichtbau. Die technologieoffene Förderung von Mittelstand und KMU umfasst eine große Bandbreite an Fördermaßnahmen. Mit Gründungsfinanzierungen und Zuschüssen zu Wagniskapital werden junge innovative Unternehmen bzw. deren Entstehung gefördert. Die Schwerpunkte bei der Gründungsförderung bilden der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, durch den die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen verbessert werden soll, sowie die beiden EXIST(Existenzgründungen aus der Wissenschaft)-Programme, dem EXIST-Gründerstipendium und dem EXISTForschungstransfer. Über die beiden Programme EXISTGründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer 32 werden wissensbasierte Gründungsvorhaben an Hochschulen in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen der Gründung gefördert. Während durch das EXIST-Gründerstipendium Gründer_innen in einer Staffelung nach Qualifikation 33 und kofinanziert aus Mitteln des ESF eine direkte finanzielle Unterstützung erhalten, erfolgt im Rahmen des Programms EXIST-Forschungstransfers die Förderung von Einzel- als auch Verbundvorhaben der Hochschulen zur inhaltlichen Weiterentwicklung und ihrer internationalen Profilierung, des Forschungstransfers und von Gründungsnetzwerken im Bereich der Start-up-Förderung. Daneben runden weitere Programme das Förderengagement in diesem Bereich ab, wie z. B. die Programme„go-Inno“ und „go-cluster“. Mit dem Programm„go-Inno“ werden KMU mit technologischem Potenzial bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell aus­ gerichtete, qualifizierte Beratungen unterstützt. Das Programm„go-cluster“ fördert besonders leistungsfähige Innovationscluster, die mehrheitlich von KMU getragen sind (Bund Haushaltsplan 2021a). Den Förderschwerpunkt des BMWi bei der Förderung des Mittelstandes und von KMU bildet das ZIM. Es ist das vom Förderumfang her größte und technologie- sowie branchenoffene, marktorientierte Förderprogramm des 29 Siehe: Materialien und Tabellen, Tabelle C.1.(den Bundesländern zugeordnete Förderausgaben). 30 Beispielsweise der Aufbau der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen(SPRIN-D) oder die Batterieforschung. 31 Beispielsweise die KI-Forschung im„Cyber Valley“ in Baden-Württemberg(vgl. Universität Tübingen 2020). 32 Von den für die EXIST-Programme vorgesehenen Haushaltsmitteln von 95,5 Millionen Euro sind mindestens 45 Prozent für Projekte in strukturs­chwachen Regionen gemäß der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) einzusetzen(vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositiv – Innovative Unternehmensgründungen). 33 Die Förderung erfolgt in der Bandbreite von 1.000 Euro und 3.000 Euro für promovierte Gründer_innen und einem Kinderzuschlag von 150 Euro monatlich. Zusätzlich können Sachausgaben für Gründungsberatungen gewährt werden(vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, b) Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen(EXIST-Gründerstipendium) im Rahmen des Programms„Existenzgründungen aus der Wissenschaft“). 12 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs ABB. 3 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 Projektförderung nach Empfängergruppe Wirtschaft und Bundesländern 2015, 2017 und 2019(in Mrd. EUR) Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 864.397.000 61.631.000 1.028.382.000 70.233.000 1.045.575.000 75.305.000 711.592.000 82.221.000 783.887.000 83.803.000 812.211.000 75.215.000 520.829.000 37.267.000 649.372.000 51.216.000 646.837.000 44.023.000 116.519.000 8.931.000 162.611.000 8.412.000 131.677.000 10.012.000 79.240.000 3.206.000 99.886.000 4.230.000 98.136.000 4.081.000 146.575.000 9.020.000 200.651.000 6.753.000 189.474.000 9.956.000 360.506.000 37.358.000 482.491.000 39.344.000 478.050.000 36.809.000 64.899.000 3.448.000 84.685.000 7.461.000 79.448.000 7.291.000 329.970.000 28.799.000 389.912.000 32.539.000 414.181.000 35.554.000 1.451.304.000 1.868.970.000 58.696.000 63.674.000 1.763.658.000 68.001.000 165.918.000 18.767.000 231.280.000 15.298.000 183.157.000 13.394.000 62.221.000 3.537.000 75.089.000 4.379.000 67.607.000 4.711.000 Sachsen 318.115.000 29.829.000 388.258.000 36.524.000 401.881.000 32.632.000 Sachsen-Anhalt 118.575.000 7.343.000 135.340.000 8.323.000 119.842.000 7.085.000 Schleswig-Holstein 107.741.000 4.603.000 128.206.000 5.409.000 136.956.000 6.754.000 Thüringen Gesamt (zugeordnet) ohne Zuordnung Projektförderung 147.123.000 18.531.000 167.611.000 17.306.000 160.449.000 20.327.000 5.565.528.000 6.876.632.000 6.729.139.000 455.327.000 1.562.000 403.987.000 1.208.000 425.658.000 9.456.000 Ausland 11.911.000 379.000 40.746.000 201.000 121.659.000 133.000 insgesamt Bundesgebiet 6.032.763.000 7.321.366.000 7.276.458.000 0 1 2 3 4 5 6 7 Wirtschaft 2015 2017 2019 Quelle: Die Bundesregierung o. J.b, eigene Darstellung. Bundesländer 2015 2017 2019 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 13 TAB. 1 Ausgaben 34 des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand(ZIM) / Innovationsprogramm für ­Geschäftsmodelle und Pionierlösungen(IGP)(insgesamt und EUR je Einwohner_in 2015–2019) Titel Programm 2015 683 01 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM) Ausgaben 555.405.000,00 Ausgaben EUR je Einwohner_in 6,76 2016 556.738.000,00 6,75 2017 547.337.000,00 6,61 2018 480.777.000,00 5,79 2019 435.636.000,00 5,24 Quelle: Bund Haushaltspläne 2017–2021: Einzelpläne 09/BMWi – Gesamtausgaben ZIM/IGP einschließlich nichttechnische und soziale Innovationsförderung und Ausfinanzierung ­Altprogramm FUTOUR, Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021a, eigene Berechnung. BMWi(wie aus der Zusammenstellung der Ausgabenentwicklung des Programms in Tabelle 1 ersichtlich ist). ZIM fördert FuE-Kooperationsprojekte und nationale und internationale Kooperationsnetzwerke von KMU und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU, einschließlich ergänzender Förderunterstützung zur Markteinführung. 34 Nach Ergänzung der Förderung 2020 können auch Durchführbarkeitsstudien durch das Programm gefördert werden. Zudem wurden etwas erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen 35 vorgesehen(vgl. Bundes­ ministerium für Wirtschaft und Energie 2021, b) Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM)“). ­Ergänzt wird die Förderung von ZIM durch das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP), das die Förderung von Innovationen durch Projekte und Netzwerke zum Inhalt hat. Erweitert wird das Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderspektrum des BMWi u. a. durch:(1) die Industrielle Gemeinschaftsforschung(IGF), die die dauerhafte Forschungskooperation in branchenweiten Netzwerken mit kleinen und mittleren deutschen Unternehmen zur Erleichterung ihres Zugangs zu Forschungsergebnissen unterstützt,(2) das bis Ende 2022 verlängerte Programm INNO-KOM, welches FuE-Projekte und wissenschaftlichtechnische Infrastruktur von gemeinnützigen, externen Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen fördert,(3) das Innovationsprogramm zur Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungswirtschaft sowie(4) die Komplementierung der BMBF-Förderung der Agentur für Sprunginnovationen(SPRIN-D) in Leipzig 36 . Den wichtigsten Forschungs- und Förderbereich des BMWi stellt die angewandte Forschung und Entwicklung von Energietechnologien dar. Mit der Förderung wird das Energieforschungsprogramm„Innovationen für die Energiewende“ in den Bereichen effiziente Energienutzung, umweltfreundliche Energiebereitstellung, effektive Systemintegration sowie systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende umgesetzt und die Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen unter Ausstiegsbedingungen fortgeführt. 37 Daneben stellen Bioökonomie, maritime Technologien und digitale Technologien weitere wichtige Forschungs- bzw. Förderbereiche dar. Über das Förderprogramm zur„Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ sollen branchenübergreifend bereits gewonnene Kenntnisse und entwickelte Verfahren, die der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe und der Nutzung von Abfällen dienen, für eine industrielle Produktion durch die Förderung der experimentellen Entwicklung, des Baus von Demonstrationsanlagen sowie der Skalierung bereits erprobter Verfahren zur Anwendung gebracht werden. 38 Ein spezielles „Maritimes Forschungsprogramm“ umfasst die Segmente Schiffstechnik, Produktion, maritime Systeme, Schifffahrt und Meerestechnik. 39 Das Programm fördert sowohl umweltschonende maritime Technologien, die maritime Digi34 Mindestens 55 Prozent des Haushaltsansatzes des ZIM sind für Projekte in strukturschwachen Gebieten(GRW Fördergebiet) vorgesehen (vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositiv – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM), Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen(IGP)). 35 Gegenüber anderen kleinen Unternehmen liegen für solche in strukturschwachen Regionen(GRW Fördergebiet) bei Einzelprojekten und Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnern die Fördersätze mit 45 bzw. 60 Prozent um fünf Prozentpunkte, bei Kooperationsprojekten mit 55 Prozent um zehn Prozentpunkte höher. 36 Vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositive – Industrieforschung für Unternehmen, Innovationsprogramm zur Unterstützung von Diversi­ fizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungswirtschaft in zivile Sicherheitstechnologien sowie Technologie- und Innovationstransfer. 37 Vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositive – Vorbemerkung 0903 Energie und Nachhaltigkeit, Energieforschung, Energietechnologien und Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen. 38 Vgl. dazu Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, b) Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie. 39 Vgl. dazu Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, b) Bekanntmachung zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des„Maritimen Forschungsprogramms“ der Bundesregierung 2017 und Bekanntmachung zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der„Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“. 14 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs talisierung und smarte Technologien als auch die maritime Sicherheit und maritime Ressourcen, die Entwicklung von Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit sowie von Innovationsclustern. Ferner erfolgt die Förderung der Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien über zahlreiche Fördermaßnahmen, wie z. B. über die Programme PAiCE, Smarte Datenwirtschaft, Stadt.Land.Digital 40 . Die Anwendungs- bzw. Industriebereiche Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrt, Schifffahrt und Leichtbau sind weitere Schwerpunkte der Forschungs- sowie Innovations- und Technologieförderung des BMWi. Mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket zur Bekämpfung der Coronafolgen vom 3.6.2020 wurde die Förderung der Zukunftsinvestitionen der Automobilindustrie sowohl der Fahrzeughersteller als auch die der Zulieferindustrie zum Gegenstand einer verstärkten FuE-Förderung. 41 Die Unterstützung erfolgt in drei Fördermodulen, 42 die den Förderrahmen bilden und deren Umsetzung über mehrere Programme stattfindet. Über das ursprüngliche Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ werden technologische Lösungsansätze in den Bereichen„Automatisiertes Fahren“ inklusive Schienenverkehr sowie„Innovative Fahrzeuge sowie Systemtechnologien“ gefördert. Im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms erfolgt die Förderung von einzelnen Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt, die u. a. der Digitalisierung von luftfahrtspezifischen Fertigungsverfahren und Produkten(Industrie 4.0) dienen oder einen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug (z. B. elektrisches/hybrides Fliegen) aufweisen. 43 Die Förderung der Raumfahrt im Rahmen des nationalen Weltraumprogramms steht in enger Wechselwirkung zum Programm der Europäischen Weltraumorganisation(ESA) und umfasst viele technologieorientierte Bereiche u. a. ­nationale Vorhaben, Beiträge zur Nutzung und Nutzungsvorbereitung der ESA-Vorhaben sowie Projekte und Missionen in internationaler Zusammenarbeit. 44 Weitere Förderbereiche stellen der innovative Schiffbau sowie der Leichtbau dar. Unter der Voraussetzung einer Länderbeteiligung von einem Drittel der Ausgaben werden erstmalig in der Werftindustrie zur Anwendung kommende Innovationen(z. B. beim Klimaschutz oder für Produktivitätssteigerungen) gefördert. 45 Ferner unterstützt das BMWi im Beobachtungszeitraum über das„Technologietransfer-Programm Leichtbau“ diese Schlüsseltechnologie durch einen branchen- und materialübergreifenden Technologie- und Wissenstransfer. 46 2.1.3 RESÜMEE ZUR RAUMWIRKSAMEN FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND TECHNOLOGIE DURCH DEN BUND Im Rahmen der raumwirksamen Bundesförderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie ­haben sich zwei Förderungsbereiche herausgebildet: zum einen die gemeinsame Hochschulförderung und institu­ tionelle Forschungsförderung von Bund und Ländern, zum anderen die Ressortforschung mit ihrer jeweiligen Programm- und Projektforschung bzw. Innovations- und Technologieförderung. Dabei sind hauptsächlich zwei Bundesministerien aktiv, das BMBF und das BMWi, auf die rund 80 Prozent der FuE-Ausgaben des Bundes ent­ fallen. Den Orientierungs­rahmen für die Programm- und Projektforschung bzw. die Innovations- und Technolo­ gieförderung der Bundesministerien stellt die HightechStrategie 2025 als lernende Strate­gie mit ihrem missionsorientierten Ansatz dar. Die Förderung im Bereich der Programm- und Projektforschung bzw. die Innovations- und Technologieförderung der beiden Bundesministerien erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften der AGVO für Beihilfen im Bereich von Forschung und Entwicklung sowie Innovation und den darin festgelegten Förderhöchstsätzen für die einzelnen Beihilfeformen. Mit 52 im August/September 2021 über die Förderdatenbank des BMWI ermittelten BMBF-Fördermaßnahmen ist die Förderung des BMBF sehr viel stärker ausdifferenziert als die Programme des BMWi, das ebenfalls über eine hohe Fördermittelausstattung verfügt. Nur ganz wenige der Förderprogramme der beiden Bundesministerien weisen eine regionale Förderkomponente auf. Eine Ausnahme bilden hier zum Beispiel die Programm­ familie Innovation& Strukturwandel oder das ZIM, das leicht erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen bzw. einen prozentualen Fördermitteleinsatz in strukturschwachen Gebieten vorsieht. Die vom BMBF regionalisierten Ausgaben auf der Länderebene zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie(institutionelle Förderung und Projektförderung) zeigen, dass die raumwirksamen Förderausgaben des Ministeriums in diesem Bereich von 10,779 Milliarden Euro(2015) auf 14,299 Milliarden Euro(2020) sehr deutlich angestiegen sind. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen erreichen hier besonders hohe Förderwerte. Von den Flächenländern liegen, verglichen mit den ermittelten Gesamtwerten für das Bundesgebiet, nur 40 Vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositive – Entwicklung digitaler Technologien und Potenziale der digitalen Wirtschaft. 41 Für das Zukunftsinvestitionsprogramm der Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster sind für(2020) 500 Millionen Euro und für(2021) 525,5 Millionen Euro vorgesehen(vgl. Bund Haushaltsplan 2021a). 42 Diese Module sind:(1) Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz,(2) neue, innovative Produkte als Schlüssel für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft im Rahmen des Programms„Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ und(3) Aufbau regionaler ­Innovationscluster(vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, b) Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des BMWi(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)-Programms„Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“). 43 Vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositiv – Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt. 44 Vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositiv – Nationales Programm für Weltraum und Innovation – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. 45 Vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositiv – Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze. 46 Vgl. Bund Haushaltsplan 2021a: Dispositiv – Technologietransfer-Programm Leichtbau. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 15 TAB. 2 Forschungsrahmenprogramme(FRPs) Forschungsrahmenprogramme 7. FRP 8. FRP – Horizont 2020 9. FRP – Horizont Europe Laufzeit 2007–2013 2014–2020 2021–2027 * it Euratom(1,6 Mrd. EUR) und(konstante) Preise 2011 ** Mit Euratom, jeweilige Preise Quelle: Beschluss NR. 1982/2006/EG, https://www.horizont2020.de/einstieg-budget.htm, Europäische Kommission 2021, eigene Darstellung. Förderumfang in Mrd. EUR 50,5 Mrd. EUR 70,2 Mrd.  EUR* 95,5 Mrd.  EUR** Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen sowie teilweise Nordrhein-Westfalen bei höheren Werten. Ursächlich für den hohen Umfang der Förderung des BMBF in den einzelnen Bundesländern dürfte zum einen die Forschungsinfrastruktur bzw. deren Aus- und Aufbau sein, zum an­ deren der regionale Besatz an forschungsintensiven Unternehmen bzw. der Aus- und Aufbau der Forschungsin­ frastruktur in Kooperation mit forschungsintensiven Unternehmen. 2.2 FORSCHUNGS-, INNOVATIONS- UND TECHNOLOGIEFÖRDERUNG DER EU Neben anderen EU-Projekt- und Programmförderungen 47 stellen die Forschungsrahmenprogramme das zentrale Förderelement der EU für die europaweite Förderung von Forschung, Innovation und Technologie dar. Einen europaweiten Beitrag zur Förderung dieser Bereiche leistet auch der EFRE, dessen Interventionen gegenüber früheren Förderinterventionen in den europäischen Zielgebietsregionen inzwischen stärker auf eine Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung abstellen. 2.2.1 FORSCHUNGS-, INNOVATIONS- UND TECHNOLOGIEFÖRDERUNG DER EU DURCH DIE EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAHMENPROGRAMME Mit dem 1. Forschungsrahmenprogramm(1984–1987) der Europäischen Gemeinschaft und einem Förderumfang von damals 3,3 Milliarden Euro 48 wurde ein Förderelement für die gemeinschaftliche Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik geschaffen, dessen Ziel die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der in der Gemeinschaft angesiedelten Industrie und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit war. Dies geschah vor dem Hintergrund der damaligen technologischen Herausforderungen u. a. bei den Informationstechnologien durch die USA und Japan. Seit diesem 1. Forschungsrahmenprogramm erfuhr die Forschungs-, Inno­ vations- und Technologieförderung der EU eine kontinuierliche Zunahme ihres Förderumfangs und mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm(2007–2013) und einem Förderumfang von 50,5 Milliarden Euro gegenüber dem 6. Forschungsrahmenprogramm mit 17,5 Milliarden Euro, das bereits 5,4 Prozent sämtlicher staatlicher(nichtmilitärischer) Forschungsausgaben in Europa(Europäische Kommission 2002) 49 umfasste, nicht nur einen monetären, sondern auch einen inhaltlichen Bedeutungsgewinn über die Forschungs- und technologischen Förderschwerpunkte des gemeinschaftlichen Programms. Durch das Programm ­Horizont 2020(2014–2020) mit 70,2 Milliarden Euro gewann die gemeinschaftliche Förderung von Forschung, ­Innovation und Technologie in den Mitgliedstaaten durch die EU weiter an Bedeutung und insbesondere auch für die Wissenschafts-, Forschungs- und Technologieförderung in Deutschland. 50 Das 9. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union, Horizont Europa – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation(2021–2027), folgt diesem Wachstumspfad. Die EU fördert damit in den Jahren 2021 bis 2027 Forschung und Innovation in einem Förderumfang von 95,5 Milliarden Euro. Dabei setzt sich der Bedeutungsgewinn nicht nur monetär fort. Das Programm Horizont Europa zielt zudem darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Neben dem Euratom-Forschungsprogramm und dem spezifischen Programm Euro47 Beispielsweise im Rahmen des Programms Kreatives Europa im Aktionsbereich Media oder des EU-Gesundheitsprogramms EU4Health mit einem Förderumfang von 5,1 Milliarden Euro, die gewisse Förderansätze zu Forschung, Innovation und Technologie, insbesondere zu deren Nutzung bzw. Anwendung enthalten. 48 Siehe u. a. zur Zunahme und der Steigerung der EU-Forschungsrahmenprogramme bis zum 7. FRP die Zusammenstellung bei Jerusel/Schön (2009: 155). 49 Von den deutschen Hochschulen wurden aus dem 6. FRP rund 950 Millionen Euro eingeworben. Das erfolgreichste Bundesland war BadenWürttemberg mit seinen Hochschulen, gefolgt Nordrhein-Westfalen und Bayern(vgl. Jerusel/Schön 2009: 159). 50 Ab Programmbeginn bis Ende Februar 2017 betrug das Bewilligungsvolumen der Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Industrie und Wirtschaft in Deutschland aus Horizon 2020 rund 4 Milliarden Euro(vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft 2018: 45). 16 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs ABB. 4 Förderstruktur des 9. FRP-Programms: Horizont Europa und Euratom Horizont Europa Spezifisches ­Programm: Europäischer ­Verteidigungsfonds Ausschließliche ­Ausrichtung auf ­Forschung und Ent­ wicklung(FuE) im ­Bereich Verteidigung Forschungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen Spezifisches P­ rogramm zur Durchführung von Horizont Europa und EIT* Ausschließliche Ausrichtung auf zivile Anwendungen PFEILER I Wissenschaftsexzellenz Europäischer ­Forschungsrat(ERC) Marie-SklodowskaCurie Maßnahmen Forschungs­ infrastruktur PFEILER II Globale Heraus­ forderungen und die industrielle ­Wettbewerbsfähigkeit Europas PFEILER III Innovatives Europa Europäischer Innovationsrat(EIC) Cluster: – Gesundheit – Kultur, Kreativität und inklusive Geschellschaft – Zivile Sicherheit für die Gesellschaft – Digitalisierung, Indus­trie und ­Raumfahrt – Klima, Energie und Mobilität – Lebensmittel, ­Bio­ökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt Europäische Innovations­ ökosysteme Europäisches ­Innovations- und Techno­logieinstitut* Euratom Fusion Spaltung Gemeinsame ­Forschungsstelle Gemeinsame Forschungs­stelle (JRC) Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz Reformierung und Stärkung des europäischen Full-Systems Quelle: Europäische Kommission 2021.* Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut(EIT) ist nicht Teil des Spezifischen Programms päischer Verteidigungsfonds hat das Rahmenprogramm drei inhaltliche Schwerpunkte: 1) Wissenschaftsexzellenz 2) Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie 3) Innovatives Europa. Hinzu kommt ein übergreifender Bereich zur„Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“. Die Struktur des Programms lässt sich der Abbildung 4 entnehmen. Das Programm wird in direkter Mittelverwaltung der Europäischen Kommission durchgeführt. Diese erfolgt vor allem im Rahmen von Arbeitsprogrammen, die einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen und in denen Finanzierungsmöglichkeiten für Forschungs- und Innovationstätigkeiten festgelegt sind. Auf Grundlage dieser Arbeitsprogramme erfolgen entsprechende Aufrufe und Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen durch die Europäische Kommission, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding& Tenders Portal veröffentlicht werden. Gewährt wird die Förderung überwiegend in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus werden Stipendien, Preisgelder und öffentliche FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 17 Aufträge vergeben 51 (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021, a) Horizont Europa: Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 2021–2027). Da die europä­ ische Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung über die Forschungsrahmenprogramme nur inhaltlich ausgerichtet ist, um Forschungsaktivitäten zu fördern, verzichtet die Förderung auf eine regionale Ausrichtung. Dennoch streben auch die jüngeren FRP-Programme Synergien 52 an, vor allem mit den europäischen Strukturfonds, deren Förder­ mittelvergabe nach regionalen wirtschaftlichen Indikatoren erfolgt. Wie die regionale Verteilung der Förderbeiträge der EU aus dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation(2007–2013) u. a. zeigt, ergeben sich dadurch gewisse Verteilungsdisparitäten bei den Fördermitteln. So war im Zeitraum 2007–2013 Oberbayern die am stärksten geförderte deutsche NUTS-2-Region 53 mit 400 Euro je Einwohner_in(vgl. Europäische Kommission 2017: 35). 2.2.2 FÖRDERUNG VON FORSCHUNG, ­INNOVATION UND TECHNOLOGIE U. A. DURCH DEN EFRE IN DEN DEUTSCHEN ­ZIELGEBIETSREGIONEN Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 54 erfuhr im Programmplanungszeitraum 2014– 2020 u. a. auch die Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung der Bundesländer eine gemeinschaftliche Förderunterstützung. Im Rahmen von 15 Operationellen Programmen und einem Multifonds-Programm EFRE/ESF (BMWi o. J.a) der Bundesländer werden die Interventionen des Fonds mit einem indikativen EFRE-Fördervolumen von 10,7 Milliarden Euro 55 in Deutschland umgesetzt. Je nach Zielregion der Bundesländer verteilt sich das Volumen wie in Abbildung 5 dargestellt. Dabei wurden die Fördermittel des Strukturfonds gemäß ihrer jeweils durch die Bundesländer mit festgelegten Förderprioritäten 56 eingesetzt, weshalb deren Mittelverteilung entsprechend variiert. Infolge des zugeteilten Fördervolumens und des Fördermitteleinsatzes in der Förderpriorität„Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“ ergibt sich eine unterschiedlich hohe Bedeutung des Fonds für die jeweilige Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung der Bundesländer. Ersichtlich wird diese unterschiedliche Bedeutung auch durch die Anzahl der Förderprogramme der Bundesländer und deren sachliche Zuordnung zu den regionalen Innovationsstrategien. Von den im Zeitraum 2014–2017 ermittelten 413 Länderprogrammen konnten 269 Förderprogramme den regionalen Inno51 Die Fördersätze werden in den jeweiligen Arbeitsprogrammen festgelegt. Je nach Vorhaben werden bis zu 100 Prozent, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent der förderfähigen Kosten sowie zusätzlich indirekte förderfähige Kosten von 25 Prozent der gesamten direkten förderfähigen Kosten gewährt(vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021/Horizont Europa). 52 Im Rahmen des Programms Horizont Europe werden Synergien neben den Strukturfonds(EFRE, ESF) mit einer regionalen Förderausrichtung, insbesondere zu anderen gemeinschaftlichen Programmen, wie Digitales Europa, Kreatives Europa Erasmus+, die allerdings gleichfalls ­inhaltlich ausgerichtet sind, angestrebt(vgl. Europäische Kommission 2021). 53 NUTS steht für„Nomenclature des unités territoriales statistiques“ und bezeichnet eine hierarchische Systematik zur eindeutigen Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten der amtlichen Statistik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die 1980 vom Europäischen Amt für Statistik in Luxemburg entwickelt worden ist. NUTS-Regionen sind die Grundlage für die quantitative Beurteilung von Regionen durch die EU und daher insbesondere für die Struktur- bzw. Regionalpolitik und die Vergabe von Fördermitteln relevant. Das System hierarchisiert die Verwaltungsgliederung in den einzelnen Mitgliedstaaten von NUTS 0(Nationalstaat) über NUTS 1(Bundesländer bzw. größere Landesteile), NUTS 2(mittelgroße Regionen/Regierungsbezirke) und NUTS 3(kleinere Regionen/Landkreise) bis LAU(Local Administrative Units – Gemeinden/Kommunen). In Deutschland sind neun Länder(z. B. die Stadtstaaten, aber bis auf Sachsen auch sämtliche ostdeutsche Bundesländer) auf der NUTS-2-Ebene jedoch nicht weiter untergliedert – und damit sowohl NUTS-1- als auch NUTS-2-Regionen. 54 Der EFRE soll dazu beitragen die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen innerhalb der Union und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen zu verringern durch Beteiligung an der Strukturanpassung der Gebiete mit Entwicklungsrückstand und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung, auch durch Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Bewältigung von Umweltproblemen. Im 2021 begonnenen Programmplanungszeitraum(2021–2027) unterstützt der EFRE fünf zentrale politische Ziele, die sich in spezifische Ziele untergliedern: a) ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität; b) ein grünerer, CO 2 -armer Übergang zu einer CO 2 -neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität; c) ein stärker vernetztes Europa durch die Steigerung der Mobilität; d) ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte; e) ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen. Die Mittelvergabe des Strukturfonds erfolgt in indirekter Mittelverwaltung durch die Europäische Kommission, mit dezidierten Fördervorgaben, die auf nationaler Ebene eingehalten werden müssen, nach drei Raumkategorien: 1. stärker entwickelte Regionen, 2. Übergangsregionen, 3. weniger entwickelte Regionen(vgl. Verordnung(EU) 2021/1058, Artikel 2–4). 55 Mit diesem indikativen Fördervolumen von etwas mehr als 1,5 Milliarden Euro jährlich(im Durchschnitt) in der siebenjährigen Förderperiode 2014 spielt der EFRE vom Förderumfang betrachtet für die bundesdeutsche Regionalförderung insgesamt nur noch eine untergeordnete Rolle. So umfasste die EFRE-Förderung im ersten Programmplanungszeitraum(1991–1993) – vor 30 Jahren – allein in den neuen Bundesländern 1,5 Milliarden ECU(European Currency Unit)/Euro, jährlich 0,5 Milliarden Euro(Czysz et al. 1992: 52). Gleichwohl stellt die Förderung durch den EFRE für die Technologie- und Innovationsförderung der Bundesländer inzwischen eine wichtige ergänzende Förderkomponente dar. 56 Die thematischen Förderprioritäten waren: 1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation, 2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, 3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO 2 -Emissionen in allen ­Branchen der Wirtschaft, 4. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements, 5. Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz sowie 6. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung(vgl. u. a. Prognos AG 2018: 101ff.). 18 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs ABB. 5 Förderperiode 2014 – 2020: Indikative Aufteilung der EFRE- und ESF-Mittel auf die Bundesländer in laufenden Preisen 2014 – 2020(in Mrd. EUR) 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundesprogramm EFRE(Gesamt: 10.773.841.813 EUR) ESF(Gesamt: 7.495.616.321 EUR) Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2014: 158–159. vationsstrategien zur Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation zugerechnet werden, wovon 64 Prozent durch den EFRE mitfinanziert wurden. Während Berlin seine Innovationsförderung nach dieser Programmzählung ausschließlich mit dem EFRE gestaltet, ist seine Bedeutung für die Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg 57 sowohl im Hinblick auf die Anzahl der kofinanzierten Fördermaßnahmen durch den Fonds marginal(vgl. Prognos AG 2018: 119ff.) als auch von seinem Fördervolumen her betrachtet gering. Für die Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung der Bundesländer 57 Im Verhältnis zur„Gesamtförderlandschaft des Landes“ stellen die EFRE-Interventionen auch für den Programmzeitraum 2021–2027 mit insgesamt 278,9 Millionen Euro – jährlich rund 40 Millionen Euro – ein kleines und damit eher ergänzendes Förderprogramm für das Bundesland dar. Mit dem Programm werden die Förderansätze des Fonds im Bereich der Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung in ­Baden-Württemberg aus dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum(2017–2020) hauptsächlich fortgeschrieben, weiter ausgebaut und weiterentwickelt, wie z. B. der regionale Förderansatz RegioWIN. Mit RegioWIN wurde im Programmplanungszeitraum 2014–2020 erstmals ein bottom-up gesteuerter Prozess zur Regionalentwicklung in funktionalen Räumen im Land angestoßen durch die Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der regionalen Akteure. Durch den mit der Vision bis mindestens in das Jahr 2030 zu RegioWIN 2030 weiter zu entwickelnden Ansatz sollen alle Regionen Baden-Württembergs, auch grenzüberschreitend, aufgefordert werden, sich mit den relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung mit den Stärken und Schwächen ihres funktionalen Raumes auseinanderzusetzen, Zukunftschancen zu identifizieren und eine gemeinsame Strategie mit dem Ziel der intelligenten Spezialisierung für ihren funktionalen Raum zu erarbeiten und entsprechende Förderprojekte zu entwickeln(vgl. EFRE Baden-Württemberg o. J.). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 19 insgesamt gesehen, gewann die Förderung durch den EFRE aufgrund der verstärkten Förderausrichtung auf Forschung und Innovation im Planungszeitraum 2014–2020 jedoch an Gewicht. So entfielen 35,5 Prozent der Interventionen des EFRE und des Europäischen Sozialfonds(ESF) auf die Priorität„Forschung und Innovation“(BMWi o.J.b). 2.2.3 Resümee zur europäischen Forschungs-, ­Innovations- und Technologieförderung Die wachsende Bedeutung der europäischen Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung durch die Forschungsrahmenprogramme drückt sich sowohl durch ihren ansteigenden Förderumfang als auch durch ihre forschungspolitische Ausrichtung aus. Hier liegt der Fokus auf der Förderung von europaweiter FuE-Exzellenz, um Lösungen für die großen Herausforderungen(„Grand Challenges“) unserer Zeit zu finden. Durch die Förderausrichtung der europäischen Forschungsrahmenprogramme auf die Förderung von FuE-Exzellenz konnten insbesondere jene Bundesländer mit Regionen, die innovationsstark und über hohe Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Wirtschaft und Wissenschaftseinrichtungen verfügen, erfolgreich Fördermittel aus diesen Programmen im wettbewerblichen Verfahren akquirieren. Dies zeigt u. a. der hohe Umfang der Förderung von Oberbayern je Einwohner_in aus dem 7. FRP. Demgegenüber dürfte die Forschungs- und Innovationsförderung durch den EFRE gerade für die weniger stark entwickelten Regionen in Deutschland nach wie vor nicht sonderlich stark ins Gewicht fallen. Daher ist auch für die Zukunft eine weiter zunehmende räumliche Konzentration der europäischen FuE-Fördermittel auf die forschungsintensivsten Regionen in Deutschland zu erwarten.  20 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs 3 RAUMWIRKSAME FuE-AUSGABEN UND IHRE REGIONALE VERTEILUNG 3.1 RAUMWIRKSAME FuE-AUSGABEN (NOMINAL/PRO EINWOHNER_IN/BIP) Die umfangreichste und regional tiefste Ausgabenerfassung für den Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie in Europa liefert Eurostat. Für die vorliegende Analyse sind vor allem die Bruttoinlandsaufwendungen für FuE 58 relevant, die im Rahmen der EU-Statistik durch Eurostat über die nationalen Statistikbehörden erhoben werden. Die Ausgabenerfassung gliedert sich in drei Bereiche: Wirtschaft, Staat 59 und Hochschulen. Einbezogen in die Erhebungen sind alle zur Durchführung von Forschung und Entwicklung im Inland aufgewendeten Mittel, ungeachtet ihrer Herkunft. Die Bruttoausgaben für FuE 60 sind für die Bereiche Staat und Hochschulen zusammen in den Jahren 2015 bis 2019 um 22,9 Prozent angestiegen – von rund 27,8 Milliarden Euro(2015) auf 34,2 Milliarden Euro(2019). Damit liegen sie jedoch um 1,5 Prozentpunkte unter dem entsprechenden prozentualen Anstieg der Ausgaben für Forschung und Entwicklung in den Unternehmen. Hier betrug das Wachstum im selben Zeitraum 24,4 Prozent. In den Bereichen Staat und Hochschulen konnten 2019 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Niedersachsen die höchsten Ausgaben für Forschung und Entwicklung verzeichnet werden. Sie machen zusammen rund zwei Drittel der FuE-Ausgaben aller Bundesländer aus(siehe Abbildungen 6 und 7 zu den FuE-Bruttoausgaben). Mit Ausgaben aller Sektoren von mehr als 1.800 Euro (2015) bzw. 1.850 Euro(2019) pro Einwohner_in sind die fünf Regionen Stuttgart, Braunschweig, Oberbayern, Karlsruhe und Tübingen hinsichtlich ihres FuE-Engagements im Jahr 2019 die FuE-ausgabenstärksten Regionen in Deutschland. Gegenüber dem Jahr 2015 veränderte sich diese Fünfergruppe der Regionen nur in der Reihenfolge hinsichtlich der Höhe ihrer FuE-Ausgaben. 61 Dabei weisen Braunschweig mit 3.737,30 Euro pro Einwohner_in(2015) und Stuttgart mit 3.971,90 Euro pro Einwohner_in(2019) die höchsten FuE-Ausgaben pro Einwohner_in aus. In den ostdeutschen Bundesländern erreichten 2019 – neben Berlin mit 1.432,60 Euro – nur die sächsischen Regionen Dresden und Leipzig mit 1.439,60 Euro bzw. 720,10 Euro hohe FuEAusgabenwerte pro Einwohner_in. Werden nur die FuE-Ausgaben für die Sektoren Staat und Hochschule zusammenbetrachtet, ergibt sich bei den Regionen ein etwas anderes Ranking. Danach weisen 2019 Bremen und Brauschweig mit 986,80 Euro bzw. 949,70 Euro pro Einwohner_in die höchsten Ausgabenwerte auf, gefolgt von Berlin, Karlsruhe und Dresden. Am unteren Ende mit FuE-Ausgaben unter 150 Euro pro Einwohner_in lagen 2015 sieben Regionen und 2019 die fünf Regionen Lüneburg, Niederbayern, Koblenz, Schwaben und Weser-Ems (siehe Tabelle E.1 im Anhang). Bezogen auf das BIP variierten die FuE-Ausgaben 2019 aller Sektoren der einzelnen Regionen in einer großen Bandbreite von 0,86 Prozent(Lüneburg) bis 7,34 Prozent (Stuttgart) des regionalen BIP. Von den fünf FuE-Ausgaben stärksten Regionen 2019 bezogen auf das regionale BIP ­aller Sektoren befinden sich eine Region in Niedersachsen (Braunschweig), drei Regionen in Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen) und eine Region in Sachsen(Dresden). Zu den hohen regionalen FuE-Ausgaben aller Sektoren tragen in den meisten Regionen ins­ besondere die FuE-Ausgaben der Unternehmen bei. In ­Baden-Württemberg erreichen sie beispielsweise einen ­Anteilswert von 83,5 Prozent der FuE-Ausgaben bezogen auf das BIP. 58 In die nationale statistische Erhebung der FuE-Ausgaben wurden im Jahr 2019 1.020 Einrichtungen einbezogen: 39 Bundesforschungseinrichtungen, 53 Landes- und kommunale Forschungseinrichtungen, 19 Helmholtz-Zentren, 84 Berichtseinheiten der Max-Planck-Gesellschaft, 103 der Fraunhofer-Gesellschaft, 94 Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, 450 sonstige öffentlich geförderte Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung(einschließlich Akademien der Wissenschaft), 57 öffentliche wissenschaftliche Bibliotheken, Archive und Fachinformationszentren, 17 öffentlich geförderte wissenschaftliche Bibliotheken, Archive und Fachinformationszentren(ohne Leibniz-Gemeinschaft) und 104 wissenschaftliche Museen(vgl. Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021b: 7). Die Erhebung der FuE-Ausgaben des Unternehmenssektors erfolgt über eine umfangreiche Befragung von Unternehmen und der Institutionen für Gemeinschaftsforschung durch den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. 59 Im Staatssektor einbezogen sind gemeinsam geförderte Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen, sonstige Einrichtungen sowie wissenschaftliche Bibliotheken und Museen(vgl. Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021b: 9). 60 Zur Berechnung der FuE-Ausgaben werden die Wissenschaftsausgaben mit einem FuE-Koeffizienten multipliziert. Ohne Berücksichtigung dieses FuE-Koeffizienten liegen die raumwirksamen Ausgaben für den Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie des öffentlichen Sektors bzw.„Staatssektors“(interne Ausgaben insgesamt/interne Ausgaben für Forschung und Entwicklung der wissenschaftlichen Einrichtungen des öffentlichen Sektors) in Deutschland(gesamt) um rund 3,4 Milliarden Euro höher als die mit dem Koeffizienten ermittelten FuE-Ausgaben(vgl. Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021b: 14 – Übersicht 1.5). 61 2015 bildeten der Höhe nach Braunschweig, Stuttgart, Oberbayern, Karlsruhe und Tübingen die Fünfergruppe. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 21 ABB. 6 Bruttoausgaben für FuE nach Leistungssektor pro Einwohner_in(in EUR) und in% des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland 110 100 90 Bruttoausgaben pro Einwohner_in in EUR 1.093,40 80 70 750,70 60 50 40 30 20 189,00 153,80 10 0 1.206,40 833,60 163,40 209,40 1.325,30 913,40 180,90 230,90 Ausgabensektoren BIP in % alle Sektoren 2,93 Unternehmenssektor 2,01 Staatssektor 0,41 0,51 Hochschulsektor alle Sektoren 3,05 2,11 Unternehmenssektor Staatssektor 0,41 Hochschulsektor 0,53 3,17 alle Sektoren 2,18 Unternehmenssektor Staatssektor 0,43 Hochschulsektor 0,55 2015 2017 2019 Quelle: Eurostat[RD_E_GERDREG__custom_1511578], eigene Darstellung. 22 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs ABB. 7 Bruttoausgaben für FuE für alle Sektoren(in Mio. EUR) pro Einwohner_in(in EUR) und in% des Bruttoinlandsprodukts in 2019 1.655,500 571,50 1,68 Schleswig-Holstein 2.694,470 1.463,40 2,17 845,010 525,00 1,81 Mecklenburg-Vorpommern 1.004,890 1.471,30 2,97 Hamburg Bremen 9.628,040 1.206,20 3,13 Niedersachsen 988,700 447,70 1,55 5.221,560 1.432,60 3,38 Berlin 1.355,630 539,70 1,81 15.509,280 864,90 2,17 Nordrhein-Westfalen 9.116,370 1.454,90 3,08 Sachsen-Anhalt Brandenburg 1.486,250 693,50 2,32 Thüringen 3.857,550 946,00 3,00 Sachsen 3.829,610 937,50 2,64 Hessen Rheinland-Pfalz 673,790 680,20 1,85 Saarland 30.261,490 2.733,80 5,76 Baden-Württemberg 21.687,960 1.658,50 3,42 Bayern Bruttoausgaben alle Sektoren in Mio. EUR pro Einwohner_in EUR BIP in % Quelle: Die Bundesregierung o. J.a, Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021a, eigene Berechnung und Darstellung. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Intervallgrenze > 10.000 < 10.000 < 5.000 < 1.000 * Darunter Exzellenzinitiative und Hochschulpakt 2020 23 3.2 RESÜMEE ZU DEN FuE-AUSGABEN AUF REGIONALER EBENE Zwischen den 38 NUTS-2-Regionen in Deutschland sind erhebliche Unterschiede bei den FuE-Ausgaben festzustellen. Dabei gehen hohe FuE-Ausgabenanteile überwiegend auf die Forschungsaktivitäten der Unternehmen in den Regionen zurück. Je nach der Bezugsgröße(nominal, pro Einwohner_in und bezogen auf das BIP) und den betrachteten Sektoren variieren die einzelnen Regionen in der Rangfolge im Hinblick auf ihre Forschungsintensität auf Basis der FuE-Ausgaben etwas, wie u. a. die Betrachtung einer Fünfergruppe mit den höchsten FuE-Ausgabenwerten zeigt. In einer Gesamtbetrachtung aller Bezugsgrößen der FuE-Ausgaben 2019 dürfte Baden-Württemberg das forschungsintensivste Bundesland mit drei starken Forschungsregionen sein. Wie u. a. durch die nominalen regionalen FuE-Ausgaben und in Bezug auf die NUTS-1-Ebene(Länderebene) zu erkennen ist, besteht in etlichen Regionen(z. B. in Oberbayern oder Dresden) ein räumlicher Zusammenhang zwischen einem forschungsintensiven regionalen Unternehmensbesatz mit hohen FuE-Ausgaben der Unternehmen und der Förderung von Forschungseinrichtungen und Hochschulen in der Region mit privaten und öffentlichen Mitteln. Ein hoher Anteil von FuE-Ausgaben der Unternehmen stärkt dabei nicht nur die regionale Wirtschaft, sondern im Bereich der Wissenschafts-, Forschungs-, Inno­vations- und Technologieförderung können sich zudem selbstverstärkende Förderprozesse ergeben.  24 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs 4 GESAMTDEUTSCHES FÖRDER­SYSTEM FÜR STRUKTURSCHWACHE REGIONEN 4.1 FÖRDERSTRUKTUR DES GESAMT­ DEUTSCHEN FÖRDERSYSTEMS Mit Beschluss der Bundesregierung vom Juli 2019 zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist auch die Einrichtung eines„Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ vorgesehen. Es ist eine von zwölf prioritären Maßnahmen(vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi) 2021: 6). Mit dem Aufbau des Gesamtdeutschen Fördersystems wurde zum 1.1.2020 begonnen. Es soll dabei helfen, durch eine bedarfsgerechte Arbeitsmarktpolitik und eine zielgerichtete Standortpolitik für Verwaltung, Forschung und Wirtschaft regionale Unterschiede abzubauen und damit zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beizutragen(vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2019). In das Gesamtdeutsche Fördersystem 62 wurden vorerst 22 Förderprogramme bzw. Fördermaßnahmen(siehe Tabelle 4) aus sechs Bundes­ministerien 63 einbezogen, die Förderpräferenzen zugunsten strukturschwacher Regionen, wie zum Beispiel erhöhte Fördersätze oder verringerte Eigenanteile, enthalten. Diese bleiben„fachlich und finanziell autonom“(vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2019: 17) und umfassen ein breites Förderspektrum, das sich in folgende Bereiche gliedert: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur(GRW), unternehmensbezogene Maßnahmen, Forschung und Innovation, Fachkräfte, Breitbandausbau und Digitalisierung sowie Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Innerhalb des Gesamtdeutschen Fördersystems bilden die der Regionalpolitik zuzuordnenden Förderprogramme des BMWi den Förderschwerpunkt, gemeinsam mit der GRW, den unternehmensnahen Maßnahmen(ERPRegionalprogramm, Bundesbürgschaftsprogramm, ERP-Kapital für Gründung, Außenwirtschaftsförderung Germany Trade& Invest GTAI), der Forschungs- und Innovationsförderung(z. B. ZIM, INNO-KOM und Exist), der Digitalisierungsförderung(z. B. Investitionszuschuss Digital jetzt und die Initiative Stadt.Land.Digital). Durch die Programmheterogenität des Gesamtdeutschen Fördersystems dürften ihre Wirkungen auf den Strukturwandel in den strukturschwachen Regionen vielschichtig sein und daher präventiv, reaktiv wie auch sozial flankierend wirken. Die Gesamtausgaben der am Gesamtdeutschen Fördersystem beteiligten Förderprogramme beliefen sich 2020 62 Nach der Bund-Länder-Arbeitsgruppe orientiert sich das Gesamtdeutsche Fördersystem an den bewährten Grundsätzen der deutschen Regionalpolitik: Subsidiarität, Programmautonomie, Regelgebundenheit und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit/Standortattraktivität in den strukturschwachen Regionen(vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2019: 35). 63 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft(BMEL), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ), Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat(BMI), Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI) sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi). TAB. 3 Ausgaben der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur(A) insgesamt und(B) GRW-geförderter Raum(in EUR je Einwohner_in 2015–2019) Titel Programm 2015 2016 2017 882 01„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) – Betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen Ausgaben 533.053.000,00 459.377.000,00 492.949.000,00 A. usgaben in EUR je Einwohner_in (Deutschland) 6,49 5,57 5,95 B. je Einwohner_in(GRW-­ geförderte Räume Gebietsplafonds) 16,20 13,96 14,98 2018 496.283.000,00 5,98 15,08 2019 543.200.000,00 6,53 16,51 Quelle: Bund Haushaltspläne 2017–2021: Einzelpläne 09/BMWi, Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021a, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/raumentwicklung/2011-2015/foerdergebiete-mittelaufteilung/GRW_Foerdergebietsabgrenzung_2014_2020.html, eigene Berechnung. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 25 TAB. 4 Einbezogene Fachprogramme in das Gesamtdeutsche Fördersystem Programm Förderung nur in struktur­ schwachen Regionen Förderpräferenzen zugunsten strukturschwacher Regionen überproportio­ naler Mittel­einsatz in strukturschwachen Regionen GWR Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur(GWR) X unternehmensnahe Maßnahmen ERP-Regionalförderprogramm ERP-Kapital für Gründung Großbürgschaftsprogramm Außenwirtschaftsförderung durch GTAI X X(ab 2020) X(ab 2020) X(ab 2020) Forschung und Innovation Programmfamilie„Innovation& Strukturwandel“ X Programmfamilie„Unternehmen Region“ X(neue Länder) Innovationskompetenz(INNO-KOM) X Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM) X(ab 2020) EXIST-Potentiale(Modul des Programms„Existenzgründungen aus der Wissenschaft“) X Kommunen innovativ X(ab 2020) Fachkräfte Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten(ÜBS) X Breitbandausbau und Digitalisierung Breitbandförderungsprogramm Investitionszuschuss„Digitaliserung Mittelstand“ Initiative Stadt.Land.Digital X X(ab Ende 2019) X Infrastruktur und Daseinsvorsorge Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes(GAK} Städtebauförderung Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus(2017–2020) und Anschlussprogramm ab 2021 Demografiewerkstatt Kommunen Netzwerkprogramm„Engagierte Stadt“ Netzwerkprogramm„Engagiertes Land“ Demokratie leben(Teilbereich„Lokale Partnerschaften für Demokratie“) X X X X(ab 2021) X(ab 2020) X(ab 2020) X Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2019: 37. (ohne Berücksichtigung der Kredit- und des Bürgschaftsprogramms sowie der Außenwirtschafts- und Breitbandförderung) auf rund 2,5 Milliarden Euro. Innerhalb des Gesamtdeutschen Fördersystems variierten die Förderausgaben der einzelnen Programme 2020 stark – vom Förderprogramm Demografiewerkstatt Kommunen mit 0,461 Millionen Euro bis zur GRW mit 597,5 Millionen Euro(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi) 2021: 34ff.). Mit den Förderausgaben von 597,5 Millionen Euro (2020), die sich auf einem etwas höheren Ausgabeniveau 26 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs im Vergleich zu den Vorjahren bewegten(siehe Tabelle 3), stellt die GRW 64 das Hauptelement des Gesamtdeutschen Fördersystems dar. Als zentrales Förderinstrument der Regionalpolitik und der gemeinschaftlichen Regionalförderung von Bund und Ländern fördert sie gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie nichtinvestive Aktivitäten wie die Vernetzung und Kooperation regionaler Akteure. Der Rahmen der Regionalförderung wie auch das Gebietsplafonds 65 der Förderung wird durch das europäische Beihilferecht festgelegt. 4.2 RESÜMEE Das Gesamtdeutsche Fördersystem zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit strukturschwacher ­Regionen beinhaltet eine große Vielfalt an Fördermaßnahmen. Neben unternehmensnahen Maßnahmen der klassischen Wirtschaftsförderung stammen die Förderprogramme aus den Bereichen Forschung und Innovation, Fachkräfteversorgung, Breitbandausbau und Digitalisierung sowie Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Da die Fördermaßnahmen fachlich und finanziell autonom bleiben und sich stark an der Programmautonomie und damit einem der bewährten Grundsätze der deutschen Regionalpolitik orientieren, ist mit dem Gesamtdeutschen Fördersystem kein kohärentes Fördersystem für strukturschwache Regionen im Entstehen. Ersichtlich wird dies u. a. durch die Förderausgaben 2020, die mit ihren rund 2,5 Milliarden Euro gegenüber den hochvolumigen Ausgaben für Programme im Bereich der Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung eher gering ausfallen. Hinzu tritt eine gewisse Pfadabhängigkeit, was die eher konstante Ausgabenentwicklung der Regionalförderung bei der GRW anbetrifft, bedingt durch europäische Beihilfevorgaben sowie die enorme Bandbreite der Förderausgaben der einzelnen Förderprogramme des Gesamtdeutschen Fördersystems. Letztlich dürfte aufgrund dieser heterogenen Förderstruktur und der beschränkten Datenlage zu den einzelnen Fördermaßnahmen(nicht nur die konkreten Ausgaben betreffend) eine wissenschaftliche Evaluation der regionalen Beiträge des Gesamtdeutschen Fördersystems zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland nur bedingt möglich sein. Hinzu kommen umfangreiche Förderungen durch Sektorenprogramme, wie z. B. die Begleitung des Strukturwandels in den Kohleregionen, mit der Gewährung von Finanzhilfen an die betroffenen Länder sowie Leuchtturmprojekte des Bundes, deren Ausgabenströme ebenfalls wie das Gesamtdeutsche Fördersystem räum­liche Ausgabenwirksamkeit für eher strukturschwächere ­Regionen entfalten können. Es ist zu vermuten, dass diese – trotz völlig anderer Förderzielsetzungen – mit ihrem ­hohen Fördervolumen einen signifikanten Beitrag zur regionalen Entwicklung in den einzelnen Regionen leisten können. 66 64 Nach der in Art. 91a Abs. 1 GG normierten Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur kann der Bund bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mitwirken, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist. Dabei trägt der Bund die Hälfte der Ausgaben der institutionalisierten GRW-Förderung. 65 Durch die zum Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten insgesamt bessere Entwicklung in Deutschland reduzierte sich das Gebietsplafonds der C-Fördergebiete in Deutschland für 2022–2027 mit einem Bevölkerungsanteil von 18,1 Prozent und rund 15 Millionen Einwohner_innen ­gegenüber 2014–2021 mit 25,9 Prozent und 21,1 Millionen Einwohner_innen deutlich. Zusammen mit den D-Gebieten im Umfang von 19,8 Millionen Einwohner_innen sind die ab 2022 ausgewiesenen GRW-Fördergebiete mit 34,8 Millionen Einwohner_innen und einem Be­ völkerungsanteil von 41,9 Prozent aber etwas größer geworden als das GRW-Fördergebiet 2014–2021 mit einem Bevölkerungsanteil von 40,2 Prozent(BMWi 2021). 66 Im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen(InvKG) werden bis 2038 vom Bund bis zu 40 Milliarden Euro für Maßnahmen zur ­Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen zur Verfügung gestellt. Davon entfallen bis zu 14 Milliarden Euro auf Finanzhilfen des Bundes an die Länder allein für strukturpolitische Maßnahmen(vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi) 2021: 96ff.). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 27 5 ZUSAMMENFASSENDE ERGEBNISSE DER STUDIE Derzeit liegen keine bzw. nur partielle Angaben darüber vor, wie viel in Deutschland von Bund, Ländern und EU auf der regionalen Ebene an Mitteln für einzelne Bereiche der Strukturpolitik aufgewendet oder insgesamt ausgegeben wird. Daher lässt sich die Erfassung raumwirksamer Fördermittel bzw. der Förderausgaben nur durch eine aufwendige und umfangreiche Recherche bewerkstelligen, weil die Ausgaben für einzelne Förderbereiche von den Mittelgebern meist nicht kleinräumig erfasst werden bzw. nicht öffentlich zugänglich sind. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) kommt im Raumordnungsbericht 2021 deshalb aufgrund des Umfangs der Förderung von EU, Bund und Ländern nachvollziehbar zum Schluss, dass sich durch diese„Vielfalt sowie die häufig nur grob regionalisierten Datengrundlagen die Inanspruchnahme von raumwirksamen Fördermitteln auf der Kreisebene nicht umfassend abbilden“ lässt(Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) 2021: 86). Die Wissenschafts-, Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung des Bundes erfolgt bisher im Wesentlichen über die beiden Ministerien BMBF sowie BMWi. Im Rahmen der Bundesförderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie haben sich dabei zwei Förderungsbereiche herausgebildet: 1. die gemeinsame Hochschulförderung und institutionelle Forschungsförderung von Bund und Ländern sowie 2. die Ressortforschung mit ihrer Programm- und Projektforschung bzw. die Innovations- und Technologieförderung, die über eine Vielzahl an Förderprogrammen und institutionellen Förderungen erfolgt. Den Orientierungsrahmen für die Programm- und Projektforschung bzw. die Innovations- und Technologieförderung der Bundesministerien stellt die Hightech-Strategie 2025 dar. Sie ist mit ihrem missionsorientierten Ansatz der Versuch einer lernenden Strategie. Die Förderung im Bereich Programm- und Projektforschung bzw. die Innovations- und Technologieförderung der beiden Bundesministerien erfolgt unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften der AGVO von Beihilfen für Forschung und Entwicklung sowie Innovation und den darin festgelegten Förderhöchstsätzen für die einzelnen Beihilfeformen. Gegenüber dem BMWi, dessen Förderprogramme über eine hohe Fördermittelausstattung verfügen und eine geringere inhaltliche Förderausdifferenzierung aufweisen, ist die Förderung des BMBF sehr stark ausdifferenziert. Ganz wenige der Förderprogramme der beiden Bundesministerien weisen eine regionale Förderkomponente auf. Ausnahmen bilden hier die Programmfamilie Innovation & Strukturwandel oder das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM), das leicht erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen bzw. einen prozentualen Fördermitteleinsatz in strukturschwachen Gebieten im Haushaltsplan vorsieht. Von der Anzahl wie vom Fördervolumen her betrachtet, stellen die Förderprogramme aus dem Bereich der Forschung und Innovation nur einen kleinen Bestandteil des Gesamtdeutschen Fördersystems zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit strukturschwacher Regionen dar. Das Förderspektrum des Gesamtdeutschen Fördersystems beinhaltet selbst eine große Breite an Fördermaßnahmen und umfasst neben der Förderung von Forschung und Innovation sowie unternehmensnahen Programmen, die aus der klassischen Wirtschaftsförderung kommen, die Fachkräfteversorgung, den Breitbandausbau und die Digitalisierung sowie die Infrastruktur und die Daseinsvorsorge. Hinzukommen umfangreiche Sektorenprogramme, die räumliche Ausgabenwirksamkeit für eher strukturschwächere Regionen entfalten. Neben der Bundesförderung stellt die europäische Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung ins­ besondere über die europäischen Forschungsrahmenprogramme ein wichtiges Element der Wissenschafts-, Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung in Deutschland dar. Von dieser Förderung profitieren insbesondere Bundesländer mit Regionen, die innovationsstark und über hohe Forschungs- und Entwicklungskapazitäten ihrer regionalen Wirtschaft sowie ihrer Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen verfügen. Erkennbar wird der Bedeutungsgewinn der europäischen Förderung von Forschung, Innovation und Technologie u. a. auch durch die Veränderungen der Interventionen durch den EFRE, die sich immer mehr in Richtung der Forschungs-, Innovationsund Technologieförderung entwickelt haben. Die regionalisierten Ausgaben des BMBF zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie auf der Länderebene(institutionelle Förderung und Projektförderung) zeigen, dass die raumwirksamen Förder­ ausgaben des Ministeriums in diesem Förderbereich von 10,779 Milliarden Euro(2015) auf 14,299 Milliarden Euro (2020) deutlich angestiegen sind. Im Rahmen der Wissenschafts-, Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung des BMBF erreichen die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen besonders hohe Förderwerte. Von den Flächenländern erreichen, verglichen mit den ermittelten Gesamtwerten für das Bundesgebiet, nur Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen sowie teilweise Nordrhein-Westfalen höhere Förderwerte. Eine ähnlich verlaufende Förderentwicklung ergibt sich bei einer Betrachtung der FuE-Aus­ gaben, die im Rahmen der europäischen Forschungsstatis28 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs tik erhoben werden. Hier sind zwischen den 38 NUTS2-Regionen in Deutschland zudem erhebliche Unterschiede bei den FuE-Ausgaben der einzelnen Regionen festzustellen. In einer Gesamtbetrachtung aller Förderungen und FuEAusgaben dürfte Baden-Württemberg mit drei starken Forschungsregionen das forschungsintensivste Bundesland sein. Mit den sächsischen Regionen Dresden und Leipzig erreicht nur Sachsen in den neuen Bundesländern eine hohe FuE-Verausgabung, die auf eine ausgeprägte univer­ sitäre und außeruniversitäre Forschungslandschaft schließen lässt. Etwas andere räumliche Muster auf Ebene der Regionen ergeben sich durch die Drittmittelerfassung des DFG-Forschungsberichts, der eine räumliche Zuordnung der DFG-Drittmittel auf 96 Raumordnungsregionen vornimmt(vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft 2021: 58). 67 Insgesamt gesehen lassen sich zwischen den Bundesländern und einzelnen Regionen bei einer Betrachtung der Förderausgaben für Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie erhebliche Unterschiede in der regionalen Forschungsintensität feststellen. Die räumlichen Muster der Mittelverteilung weisen auf eine große Stabilität der regionalen Forschungs- und Kooperationspotenziale und damit auf ihre Pfadabhängigkeit hin. Hohe FuE-Ausgaben, die von der Wirtschaft getätigt werden, zeigen zugleich einen hohen regionalen Besatz von innovativen Unternehmen an. Hieraus ergeben sich zudem selbstverstärkende Förderprozesse, da ansässige innovative Unternehmen aufgrund ihres höheren technologischen Niveaus eher in der Lage sind, Fördermittel einzuwerben, die infolge zu einer weiteren Verstärkung regionaler innovativer Strukturen führen. Für forschungsschwächere Regionen besteht dadurch die Gefahr, dass Unternehmensnetzwerke und Innovationscluster sich dort nur unter schwierigeren Bedingungen entwickeln können bzw. entwickeln lassen. Zumal die Wirtschaftsförderung auch im wachsenden Maße auf vorhandene Netzwerke und Kooperationen zwischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Hochschulen einerseits und der Wirtschaft und Politik andererseits angewiesen ist und dies auch der Smart-Specialisation-Strategie entspricht, die auf eine intelligente Vernetzung und Mobilisierung von regionalen Akteuren und Ressourcen setzt(vgl. Beck/ Heinze 2021). Vor dem Hintergrund der komplexen, umfangreichen und teilweise sich überschneidenden staatlichen Förderungen 68 im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie, mit drei Förderebenen(EU, Bund, Länder) und der sich daraus ergebenden ungleichen regionalen Fördermittelverteilung, ist ein großer Handlungsbedarf zu erkennen. Die Förderungen des Bundes in diesem Förderbereich sollten daher eine stärkere regionale Ausrichtung erhalten, um den anstehenden Strukturwandel sowie die großen gesellschaftlichen Herausforderungen(wie Klimawandel, alternde Gesellschaft, Gesundheitsversorge etc.) auch regionalisiert anzugehen. Dazu bedarf es einer besseren Datengrundlage, was die Förderungen des Bundes anbetrifft. Dies könnte durch eine regionalisierte und transparente Erfassung der Förderausgaben geschehen, die als Grundlage für ein proaktives und evidenzbasiertes politisches Handelns dienen könnte, das auch einer stärkeren regionalen Ausrichtung von Fördermaßnahmen durch regionale bzw. stärkere regionale Förderkomponenten Rechnung trägt.  67 Danach sind die Regionen Unterer Neckar, Neckar-Alb und Südlicher Oberrhein in Baden-Württemberg die Regionen mit der höchsten DFGDrittmitteleinwerbung(DFG 2021: 57). 68 Gleichwohl die FuE-Ausgaben der Wirtschaft in Deutschland 2020 im Vergleich zu 2019 stark rückläufig waren, stiegen die FuE-Ausgaben von Staat und Hochschulen nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts auf rund 34,6 Milliarden Euro um 0,4 Milliarden Euro leicht an. Insgesamt gingen die FuE-Ausgaben 2020 mit einem Anteil von 3,14 Prozent gegenüber 2019 mit einem Anteil von 3,17 Prozent des BIP geringfügig zurück(Stifterverband 2021). Durch das im Koalitionsvertrag enthaltene Ziel, die FuE-Ausgaben bis 2025 auf 3,5 Prozent des BIP(Koalitionsvertrag 2021: 19) zu steigern, ist für die Sektoren Staat und Hochschulen auch zukünftig eine weitere Zunahme der FuE-Ausgaben zu erwarten. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 29 6 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN: ANDERS, MEHR UND BESSER – ABER AUCH WENIGER Die vorliegende Studie zeigt die Höhe und Verteilung raumwirksamer Ausgaben für Wissenschaft und Forschung, Technologie und Innovation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf der Ebene aller 16 Bundesländer (NUTS-1-Ebene) sowie der FuE-Ausgaben der 38 NUTSRegionen in Deutschland – zudem heruntergebrochen auf die Bevölkerungsgröße(Pro-Kopf-Ausgaben) und in Relation zum BIP. Sie belegt, dass die Förderausgaben im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie bzw. die FuE-Ausgaben im Aggregat deutlich angestiegen sind, sowohl was den Bund als auch die anderen erfassten öffentlichen FuE-Ausgaben(Staatssektor und Hochschulsektor zusammen) 69 betrifft. Betrachten wir jedoch deren regionale Verteilung, zeigen sich große Unterschiede. Das Gros der Förderausgaben konzentriert sich auf wenige forschungsintensive Regionen in Deutschland, wohl ganz dem Matthäus-Prinzip folgend: Wer hat, dem wird gegeben. Nicht zuletzt um diese Polarisierungseffekte etwas ab­ zufedern bzw. auch jenen Regionen, um deren sozioöko­ nomische Ausstattung es nicht so vorteilhaft bestellt ist, Chancen für künftige strukturpolitische Maßnahmen zu ermöglichen, wurde bereits 1969 die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur(GRW) eingeführt. Trotz ihres bescheinigten Erfolges(IWH 2020; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi) 2021) fällt auf, dass die Mittelausstattung dieses Programms weit hinter den Förderungen des BMBF zurückbleibt. Während diese in den vergangenen Jahren ein enormes Wachstum zu verzeichnen hatten, blieben die Förderausgaben der GRW, immerhin dem wichtigsten bundesweiten Förderelement der Regionalpolitik, eher konstant. Mit einer Steigerung von 533 Millionen Euro in 2015 auf 543 Millionen Euro in 2019 für die Förderung strukturschwacher Regionen fällt das Ausgabenplus deshalb relativ moderat aus. Für die Jahre 2020 und 2021 sahen die Haushaltsansätze der GRW mit einem Haushaltsansatz von 850 Millionen Euro (2020) und von 918,83 Millionen Euro(2021) gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 mit 600 Millionen Euro allerdings wieder einen deutlichen Fördermittelaufwuchs vor (Bund Haushaltspläne 2020, 2021a). Nach dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition für die Jahre 2021–2025 soll dieser Mittelaufwuchs fortgesetzt werden, indem sich die Mittel der GRW jährlich dynamisch erhöhen 70 (vgl. Koalitionsvertrag 2021: 128). Ferner sieht der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition die Erweiterung der Fördermöglichkeiten der GRW im Sinne einer proaktiven Strukturpolitik vor. Denn während bei früheren Strukturwandelprozessen nur einzelne Branchen und Regionen berührt waren, betreffen die anstehenden Transformationen alle Branchen und folglich alle Regionen(vgl. Degen/Hennicke 2022). Auch die Ausgaben des Gesamtdeutschen Fördersystems von rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020, die zudem noch Ausgaben für die Forschungs-, Innovations- und Technologieförderung des Bundes beinhalten, stellen sich gegenüber den Förderausgaben für Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie unter strukturpolitischen Gesichtspunkten für die Regionen als weniger bedeutend dar. Hinzu kommen allerdings noch spezifische Sektorenprogramme, wie z. B. die Begleitung des Strukturwandels in der Automobilindustrie oder der Kohleausstieg, deren mitunter sehr umfangreiche Förderausgaben regional aber unterschiedlich raumwirksam werden. Vor dem Hintergrund dieses gestiegenen Umfangs der Förderausgaben im Bereich der Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie und ihrem Bedeutungsgewinn insgesamt, der auch auf die EU-Förderung in diesem Bereich zurückzuführen ist sowie auf die Veränderungen des EFRE, die sich in Richtung der regionalen Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation entwickelt haben, wird ein Handlungsbedarf ersichtlich. Dieser besteht nicht nur in einer besseren Datengrundlage für raumwirksame Förderausgaben des Bundes, sondern auch in einer stärkeren regionalisierten und strukturpolitischen Ausrichtung der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie des Bundes. So erlaubt unser in dieser Studie gewähltes Vorgehen durchaus einen ersten Überblick, offenbart aber zugleich, dass eine Analyse der raumwirksamen Ausgaben für Wissenschaft und Forschung, Technologie und Innovation sehr aufwändig und präzise Aussagen über die genaue Verteilung und Wirkung dieser Fördermaßnahmen auf einzelne Regionen oder gar Landkreise mit dem vorhandenen Datenmaterial sehr schwierig und zum Teil irreführend sind(vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) 2021). Andererseits wissen wir aus verschiedenen Untersuchungen(z. B. Fink et al. 2019), dass 69 Diese stiegen von 2015 mit rund 27,8 Milliarden Euro auf 34,2 Milliarden Euro 2019 an(Eurostat – Tabelle im Anhang). 70 Verglichen mit früheren Fördervolumen der GRW – etwa im Zeitraum 1994–1999(zusammen mit dem EFRE) mit jährlich rund 4 Milliarden Euro(IWH(Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle) 2020: 10) – dürfte auch eine weitere dynamische Erhöhung der GRW in den nächsten Jahren aufgrund institutioneller Bedingungen und Fördervorgaben nicht mehr frühere Förderniveaus erreichen. 30 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs die sozioökonomischen Unterschiede genau auf Ebene der Stadt- und Landkreise(NUTS-3-Ebene) bzw. Regionen (NUTS-2-Ebene) deutlich zutage treten und sich eben auch dort wirksam bearbeiten ließen, gerade was(z. B. mit Blick auf das Ruhrgebiet oder die Lausitz) die großen Transformationsprozesse unserer Zeit(z. B. Energie- und Mobilitätswende, demografischer Wandel und Digitalisierung) anbetrifft(Schroeder/Buhr 2021). Zwar lässt sich aus der vorliegenden Analyse noch keine Aussage über die Wirksamkeit der analysierten Förderprogramme treffen. Zweifelsohne ließe sich über eine stärker regionalisierte Innovationspolitik(Buhr 2009) künftig die regionale Entwicklung wohl aber effektiver gestalten. Dazu ist es aber zunächst notwendig, auch die Ausgaben der Länder im Bereich von Forschung und Wissenschaft, Innovation und Technologie entsprechend detailliert zu erheben und im Gesamtkontext zu vergleichen. Aufgrund des Umfangs und der bestehenden Datenlage in diesem breiten Förder- bzw. Politikfeld versteht sich die Studie daher auch nur als ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz in der Förderung von Wisschenschaft, Forschung, Innovation und Technologie vor allem auf der regionalen Ebene, und zeigt auf, dass hier weitere umfangreiche Forschungen und Erhebungen zwingend erforderlich sind. Die Ankündigung der Regierungskoalition, alle Bundesförderprogramme regelmäßig auf Basis einheitlicher Datenstandards auf ihre räumliche Wirkung zu untersuchen, ist daher überfällig. Die nachfolgenden Empfehlungen sind auf Grundlage eines partiellen Erkenntnisgewinns zu sehen und als Anregungen zu einer Diskussion von Handlungsmöglichkeiten zu verstehen. Was künftig optional denkbar anders, mehr und besser, aber auch weniger zu machen wäre, kann der nachfolgenden Zusammenstellung entnommen werden. ANDERS: • Den Fokus weiten: Förderprogramme mit regionalen Förderkomponenten im Bereich der Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie ausweiten, um den technologischen Strukturwandel auch in weniger forschungsintensiven Regionen zu unterstützen. • Proaktiv statt reparativ: Förderungen im Hinblick auf ihre Wirkungen für den Strukturwandel insbesondere für strukturschwache Regionen im Gesamtdeutschen Fördersystem abklären und Förderansätze präventiv, reaktiv, sozial flankierend und konzentriert verfolgen. • Bottom-up statt top-down: Förderungen und ihre Ausgaben(kleinräumig) betrachten und erfassen. • Auch jenseits des Matthäus-Prinzips fördern: Nicht jedes Cluster spielt in der Champions League, kann aber dennoch erfolgreich sein. Daher sollten Förderziele verändert bzw. regionale Querschnittsförderziele eingeführt werden, die nicht nur die Exzellenz und Elite im Blick haben. Dann könnten auch in schwächeren Regionen beispielsweise schwächere Cluster gefördert werden, wodurch auch zu starken Agglomerationsprozessen in einzelnen Regionen entgegengewirkt werden könnte. • „Think big“: besser wenige, aber dafür umfangreiche Fördermaßnahmen statt vieler kleiner mit geringem Fördervolumen. • „Think local“: neue regionalorientierte Förderinhalte und Ansätze mit regionalen Fördervorgaben entwickeln. MEHR UND BESSER: • Für Transparenz und Wirkungsmessung sorgen: mit besseren Erhebungen von Förderausgaben und ihrer regionalen Mittelverteilung; dabei bildet die Landes- oder die Regionenebene die zu wählende Erfassungsebene, da sich durch die Vielfalt der Förderung und die Überlagerungen der Förderebenen auf Kreisebene raumwirksame Ausgaben nur partiell und nur mit geringer Aussagekraft erfassen lassen. • Besseres Monitoring: Über die Wirksamkeit von Förderprogrammen wissen wir häufig zu wenig. Durch gezieltes und kontinuierliches Monitoring ließe sich die Nützlichkeit der Erhebungen von Förderausgaben, z. B. durch die Erstellung regionaler Förderprofile, erhöhen. • Der Struktur mehr Raum geben: Bei der Förderung im Bereich von Wissenschaft und Forschung sowie Innovation und Technologie sollte künftig auch deren räumliche Verteilung unter strukturpolitischen Aspekten in den Blick genommen werden. • PROFI 2.0: Die Fördertransparenz des Bundes könnte auch durch den Ausbau der Datenbank PROFI(Projektförderinformationssystem) des BMBF weiter gestärkt werden. Dabei empfiehlt es sich, vor allem diese Aspekte mit in den Blick zu nehmen: (1) Erfassung der Projektbewilligungen auch nach einzelnen Förderjahren sowie gegebenenfalls auch die Erfassung der Projektausgaben. (2) Förderprogramm bzw. Politikfeld bezogene Auswertungen ermöglichen, z. B. durch eine Erfassung der Förderungen des Gesamtdeutschen Fördersystems. (3) Einbeziehung von möglichst allen Förderprogrammen der Bundesministerien in die BMBF-Förderdatenbank – den Förderkatalog. 71 • Mehr Licht ins Dunkel bringen: Neben der Bundesförderung im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie sollte im Sinne einer größeren Transparenz die bestehenden Förderungen in den Bundesländern im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie als regionalisierte Förderansätze mit einer Vielzahl an Förderprogrammen stärker in den Blick genommen werden. WENIGER: • Manchmal ist möglicherweise weniger mehr: Denn durch die Vielfalt und die damit verbundene Unübersichtlichkeit an Förderprogrammen können gegebenenfalls inhaltliche und administrative Steuerungsverluste entstehen. Deshalb sollten Steuerungsverluste dort vermieden werden, wo sie möglich sind – in dem geprüft wird, ob inhaltlich ähnliche Förderprogramme zusammengefasst werden könnten. Gleichwohl können sowohl die Vielfalt als auch die Redundanz von Förderprogrammen Vorteile für Problemlösungen erbringen, indem sie unterschiedliche Blickwinkel auf Probleme und deren Lösungen eröffnen.  71  https://foerderportal.bund.de/foekat FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 31 7 MATERIALIEN UND TABELLEN atenlage und Erfassung raumwirksamer Ausgaben, insbesondere im Bereich der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie Fördermaßnahmen(Projektförderungen) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF) im Überblick undesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Regionale Verteilung (Bundesländer) der Ausgaben für Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie – Einzelplan 30 undesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi): Ausgaben GA„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(Betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen) und Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM) E. FuE-Ausgaben(Eurostat): NUTS 2(1)-Regionen in Deutschland A. DATENLAGE UND ERFASSUNG RAUMWIRKSAMER AUSGABEN, INSBESONDERE IM BEREICH DER FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE A.1 ERFASSUNG RAUMWIRKSAMER ­AUSGABEN Eine wichtige Informationsquelle sowohl für die Regionalpolitik als auch für andere Politikfelder stellen möglichst kleinräumig erfasste Ausgaben und Strukturen von staatlichen Förderungen dar. Der Regionalpolitik und anderen Politikfeldern können sie als Grundlage zur Nachjustierung von Förderungen oder für die Generierung neuer Förderungen sowie zur Messung der Wirkung von Förderungen dienen. Je mehr staatliche Förderungen, Förderebenen(EU, Bund, Länder und gegebenenfalls Kommunen) und Förderbereiche einbezogen werden, umso aufwendiger gestaltet sich die Erhebung von Ausgaben der Förderungen, selbst für einzelne Politikbereiche. Zudem existieren häufig inhaltlich gleiche Förderungen mit unterschiedlichen Förderkonditionen innerhalb und zwischen den Förderebenen sowie ein enormer Umfang an Förderungen, die eine klare Zuordnung von Wirkungseffekten einer Förderebene oder einer spezifischen Förderung aufgrund ihrer inhaltlichen und räumlichen Überschneidungen erschweren. Die Erhebung von raumwirksamen Ausgaben zu staatlichen Förderungen bzw. Fördermaßnahmen stellt methodisch gewissermaßen einen„Aufbruch ins Unbekannte“ dar. Denn schon die Operationalisierung der einzubeziehenden Ausgaben von Förderungen in einem Politikfeld, die nach stringenten inhaltlichen Kriterien erfolgen sollte, stellt sich als ziemlich komplex dar. Je nachdem wie die Operationalisierung der Ausgaben der einzubeziehenden Förderungen erfolgt, ergibt sich eine andere Gesamtausgabenhöhe und damit eine unterschiedliche Aussagekraft hinsichtlich der Mittelverteilung. Darüber hinaus ist eine Erfassung der Ausgaben auf Basis der tatsächlichen Ausgaben, dem sogenannten Haushalts-Ist zweckmäßig, weil die Ausgabenplanansätze nicht immer ein exaktes Bild über die Haushaltsausgaben liefern. Denn meist verändern sich die Planansätze im Haushaltsvollzug enorm, z. B. aufgrund von Verzögerungen bei der Verausgabung der Haushaltsmittel oder durch den Einsatz des angewandten Instruments der globalen Minderausgaben. Gleiches gilt für die Projektförderung. Hier stellen die Bewilligungen das Ausgabe-Soll der Fördermaßnahme dar. Die der Fördermaßnahme zufließenden Fördermittel bzw. die Projektkostenerstattungen nach einem Verwendungsnachweis stellt das Ausgabe-Ist dar. In der Regel werden raumwirksamen Aus32 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs gaben von staatlichen Förderungen meist nicht regionalisiert erfasst bzw. bereitgestellt oder es besteht nur eine geringe Bereitschaft der zuständigen Fördergeber(Ministerien), Angaben zu der regionalen Mittelverteilung zu machen. Darüber hinaus schränkt die Betrachtung langjähriger Zeiträume(Inzidenzen) von raumwirksamen Förderungsausgaben sowohl die Aussagekraft als auch die Vergleichbarkeit ein, da keine Aussagen zu den Ausgabenentwicklungen der jeweiligen Förderungen getroffen werden können. Ersichtlich werden diese Erhebungsprobleme bei der Ermittlung raumwirksamer Bundesmittel durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) im Raumforschungsbericht 2011. Dabei wurde ein sehr breites Spektrum an Politikbereichen 72 unter raumentwicklungspolitischen Aspekten berücksichtigt. Die Förderausgaben 73 basierten auf recht unterschiedlichen Angaben, die für einen siebenjährigen Zeitraum erfasst wurden(vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) 2012: 190ff.). Im Raumforschungsbericht 2021 kommt das BBSR im BBR bezüglich der Ausgabenerfassung raumwirksamer Förderungen aufgrund der unzureichenden Verfügbarkeit regionalisierter Ausgaben zu den Förderungen und des Umfangs der Förderung von EU, Bund und Länder deshalb zum Schluss, dass sich durch diese„Vielfalt sowie die häufig nur grob regionalisierten Datengrundlagen die Inanspruchnahme von raumwirksamen Fördermitteln auf der Kreisebene nicht umfassend abbilden“ lässt(Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) 2021: 86). Der Raumforschungsbericht 2021 beschränkt sich daher auf ganz wenige Erhebungen raumwirksamer Ausgaben der Förderungen des Bundes und deren räumliche Verteilung. Diese werden im Bericht grafisch auf Ebene der Kreise dargestellt und sind mit Ausnahme der BMBF-Projektförderung der Regionalpolitik zuzuordnen(vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) 2021: 86ff.). A 2 RAUMWIRKSAME AUSGABEN DES ­BUNDES IM BEREICH DER FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE Bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie handelt es sich um ein sehr umfangreiches und breit angelegtes Förder- und Politikfeld. Im Vergleich zu anderen Förder- und Politikfeldern stellt sich die Datenlage für die Ermittlung regionalisierter raumwirksamer Ausgaben bzw. der Zugang, insbesondere aufgrund der statistischen(Teil-)Erhebungen in diesem Förder- und Politikfeld, etwas besser dar. Auf der Bundesebene sind die vom BMBF über seinen Einzelplan 30 im Haushalt getätigten Förderausgaben(Die Bundesregierung o. J.a) – trotz Zuordnungsproblemen – länderbezogen regionalisiert zugänglich. Über die Datenbank PROFI(Projektförderinformationssystem) des BMBF (Die Bundesregierung o. J.d) lassen sich zudem die Bewilligungen zu den Projektfördermaßnahmen und Forschungsund Entwicklungsaufträge des Ministeriums und von anderen Bundesministerien gegebenenfalls durch entsprechende Auswertungen regionalisiert ermitteln. Allerdings nicht umfassend und förder- und politikfeldspezifisch, da die beteiligten Ministerien nicht alle Bewilligungen oder die Förderprogramme förder- und politikfeldbezogen in diese Datenbank einstellen. Mit dem alle drei Jahre periodisch erscheinenden DFGFörderatlas sowie den europaweiten statistischen Erhebungen der FuE-Ausgaben durch Eurostat stehen weitere regionalisierte Ausgabenerhebungen zur Verfügung, die Ausgaben im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie umfangreich ermitteln und räumliche Mittelverteilungen im Bundesgebiet aufzeigen. Diese Erhebungen erfassen jedoch Unterschiedliches und ordnen die ermittelten Ausgabenergebnisse auch unterschiedlich regional zu. Dem aktuellen DFG-Förderatlas können die DFG-Bewilligungen im Zeitraum von 2017 bis 2019 und deren regionale Verteilung sowie die Bewilligungen von Fördermitteln des Bundes und der EU im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie entnommen werden. Die regionale Mittelverteilung und kartografische Abbildung erfolgt nach den 96 Raumordnungsregionen(ROR) des BBSR(Deutsche Forschungsgemeinschaft 2021: 57). Demgegenüber erfolgt die Ausgabenerfassung durch Eurostat basierend auf den Erhebungen der Bundes- und Landesstatistik zu den FuE-Ausgaben nach der Gebietsstatistik der Europäischen Union auf der Ebene NUTS 1, den 16 Bundesländern sowie auf der Ebene NUTS 2, den 38 deutschen Regionen. A 3 FAZIT Die Erfassung raumwirksamer Fördermittel bzw. der Förder­­ ausgaben lässt sich nur durch eine aufwendige und umfangreiche Recherche bewerkstelligen. Das gilt selbst für einzelne Förderbereiche, da die Ausgaben für einzelne Förderbereiche von den Mittelgebern meist nicht kleinräumig erfasst werden bzw. zugänglich sind. Im Bereich der Förderung von Wissen­ schaft, Forschung, Innovation und Technologie besteht zudem eine enorme Vielfalt an Förderprogrammen und institutionellen Förderungen bereits auf Bundesebene. Am umfangreichsten wird die raumwirksame Förderung in diesem Bereich durch die europaweiten Erhebungen der FuE-Ausgaben durch Eurostat(vgl. Eurostat 2009) basierend auf der Bundes- und Landesstatistik erfasst. 72 Die auf Länderebene erfassten Politikbereiche waren: Finanzausgleichspolitik, großräumige Verkehrspolitik, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Wirtschaftsförderung Umwelt und Energie, Forschung und Bildung, Stadtentwicklung, Wohnen, Infrastruktur und Agrarpolitik(Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) 2012: 190). 73 In die Förderausgaben wurden sowohl Zuwendungs- als auch Kreditfinanzierungen des Bundes einbezogen. Die Einbeziehung erfolgte je nach Programm sowohl mit Ist-Zahlungen als auch mit zugesagten Mitteln(Soll-Zahlungen)(vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum­ forschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR) 2012: 190). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 33 Aus der ungleichen Verteilung der raumwirksamen Fördermittel im Bereich der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie wird nicht nur der Zusammenhang zwischen raumwirksamer Förderung und regionaler Entwicklung ersichtlich, sondern auch ein Handlungsbedarf in diesem Bereich. Um die regionalen Transformationen zu unterstützen, regionale Disparitäten abzubauen, die regionalen Wirkungen von Förderungen/ Förderprogramm zu bewerten, bedarf es einer besseren Datengrundlage im Hinblick auf die raumwirksamen Förderausgaben. Dies könnte durch eine programmspezifische Erfassung der Förderausgaben(Bewilligungen und Ausgaben) auf Landesebene und auf der Ebene von Regionen erfolgen. Dadurch würde sich die Nutzbarkeit der Erhebungen raumwirksamer Ausgaben, z. B. durch die Erstellung regionaler Förderprofile, erhöhen. Des Weiteren sollten die Förderprogramme im Bereich Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie eine regionale Förderkomponente enthalten, beispielsweise als Querschnittsförderziel, um den technologischen Strukturwandel auch in weniger forschungsintensiven Regionen zu unterstützen. B. SYNOPSE: FÖRDERMASSNAHMEN(PROJEKTFÖRDERUNGEN) DES BUNDES­ MINISTERIUMS FÜR BILDUNG UND ­FORSCHUNG(BMBF) IM ÜBERBLICK B.1 SYNOPSE: FÖRDERMASSNAHMEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG(BMBF) TAB. B.1 Synopse: Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF) lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger 1 Internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung verschiedene Aufrufe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Projektträgers, Stand September 2021 Förderung der Vernetzung von ­Forschung und Bildung mit Partnern in aller Welt durch den Ausbau von internationalen Kontakten und Netzwerken Deutsches ­Zentrum für ­ Luft- und Raumfahrt (DLR) 2 KMU-innovativ: Produktionsforschung Richtlinie Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ vom 5.11.2019 Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Produktionsforschung, die auf Anwendungsfelder/ Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik oder andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes ausgerichtet sind. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung und des ZehnPunkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU. Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Die Höhe der Förderung richtet sich nach Antragsteller und Art der Maßnahme. Förderung: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft/Forschungseinrichtung bis zu 50 %+ ggf. Bonus für KMU; Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen bis zu 100 %+ ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen. Berücksichtigung der AGVO bei der Förderung Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente Zusammenarbeit nein mit anderen ­Staaten in den Bereichen Bildung und Forschung (687 02) 77,69 Mio. EUR Forschung für nein Produktion, Dienstleistung und Arbeit/ Produktionssysteme und-verfahren (683 24) 45,70 Mio. EUR 34 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 3 KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie(IKT) verschiedene Aufrufe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Projektträgers, Stand September 2021 Die Fördermaßnahme ist Teil Deutsches Förderung: Unterneh- Informations- nein der neuen Hightech-Strategie ­Zentrum für men der gewerblichen technologien, Innovationen für Deutschland Luft- und Wirtschaft bis 50 % der Softwaresysteme/ der Bundesregierung und des Raumfahrt Kosten+ ggf. Bonus KMU-innovativ: Zehn-Punkte-Programms des e.V.(DLR)/ für KMU; Hochschule IKT – Software BMBF für mehr Innovation Gesellschaft, oder außeruniversitä- Engineering in KMU. Gefördert werden Innovation, re Einrichtung bis zu(683 21) Forschungs- und EntwicklungsTechnologie 100 %+ ggf. zusätzlich 21,0 Mio. EUR vorhaben aus einem breiten Software­systeme Projektpauschale 20 % Themenspektrum, die ihren und Wissens- für Hochschulen. Schwerpunkt in den Bereichen technologien Berücksichtigung der Datenwissenschaft, Informa-(GI-SUW) AGVO bei der Fördetionstechnologien, Industrie rung 4.0 sowie Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. 4 Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum(FH-Europa) Richtlinie zur Förderung von„Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum(FH-­ Europa)“ vom 2.9.2020 Förderung der Vorbereitungen von FH/HAW zur Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen, wie netzwerkbildenden Maßnahmen oder Beteiligung an Calls und ergänzenden Programmen von„Horizont Europa“ sowie weiteren EU-Forschungsprogrammen wie Green Deal oder EUREKA VDI Technologiezentrum GmbH Förderung je Pro- Forschung an nein jektvorhaben bis zu Fachhochschulen 75.000 EUR. Die Förder-(685 11) grundlage bildet die 75,0 Mio. EUR Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91b des Grundgesetzes vom 28.11.2018 unter Beachtung der AGVO. 5 Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“(geändert) vom 8.6.2021 Förderung von Einzel- oder Verbundvorhaben in den Themenbereichen automatisierte Informationsaufbereitung, digitale Assistenten, Computer Vision/Bildverstehen, Sprachund Textverstehen, datengetriebene Systeme und Datenengineering sowie Grundfragen zu intelligenten Systemen. Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech-Strategie 2025. DLR Projektträger/ Gesellschaft, Innovation, Technologie Softwareintensive Systeme (GI-SIS) Förderung von UnterInformations- nein nehmen der gewerbtechnologien, lichen Wirtschaft bis Softwaresysteme/ zu 50 % der ProjektKünstliche Intelkosten, Start-upligenz, MaschiUnternehmen aus dem nelles Lernen, Big KI-Bereich bis zu 75 %, Data höchstens 100.000 EUR(683 21) pro Jahr+ ggf. Bonus 13,6 Mio. EUR für KMU; Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung bis zu 100 %+ Projektpauschale 20 %. Förderung unter Geltung der Vorgaben der AGVO bzgl. beihilfefähiger Kosten und Beihilfeintensitäten FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 35 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 6 KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren Richtlinie zur Förderung von„KMU – KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren“ vom 5.12.2018 Im Rahmen der Hightech-Strategie 2025„Forschung und Innovation für die Menschen“ der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU werden durch die Fördermaßnahme risikoreiche, anwendungsbezogene Vorhaben der vorwettbewerblichen industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung in den Bereichen Elektronik und autonomes und vernetztes Fahren gefördert, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. VDI/VDE Innovation+ Technik GmbH Förderung von indusElektroniksyste- nein triellen Forschungs- und me/Elektronikvorwettbewerblichen systeme für das Entwicklungsvor- autonome Fahren haben bis zu 50 %(683 23) bei Unternehmen/ 22,0 Mio. EUR Forschungseinrichtungen+ ggf. Bonus für KMU; Hochschulen und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, bis zu 100 % + Projektpauschale 20 %. Förderung unter Geltung der Vorgaben der AGVO bzgl. beihilfefähiger Kosten und Beihilfeintensitäten 7 Förderung von Open-Access-Publikationen aus abgeschlossenen BMBF geförderten Projekten(Post-Grant-Fund) Richtlinie zur„Förderung Förderung von Open-Access-PuVDI/VDE Förderungshöhe bis Analysen, nein von Open Access-Publikatiblikationskosten für VeröffentInnovation+ zu 2.000 EUR(netto) Planung und onen aus abgeschlossenen lichungen von abgeschlossenen Technik GmbH je Publikation 100 % Datenerhebung BMBF-geförderten Projek- BMBF-Projekten aus dem Postder Veröffentlichungsfür Grundsatzten(Post-Grant-Fund)“ Grant-Fund kosten, bei höheren fragen in Bildung vom 28.8.2017 Kosten zusätzlich 20 % und Forschung des Mehrbetrags, und im Digitalen insgesamt höchstens Wandel/neue Pu2.400 EUR(netto) pro blikationsformen Publikation (541 01) 44,97 Mio. EUR 8 KMU-innovativ: Bioökonomie Richtlinie zur„Förderung von Zuwendungen für KMU-innovativ: Bioökonomie“ vom 29.4.2020 Die Förderung ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung und des Zehn-PunkteProgramms des BMBF für mehr Innovation in KMU. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Im Fokus der Förderung stehen zukunftsweisende, klimaneutrale Produkte aus biogenen Ressourcen, die umweltschädliche Emissionen und Abfälle minimieren bzw. Prozesse in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten einbinden. Projektträger Jülich(PtJ) Förderung: UnternehBioökonomie/ nein men der gewerblichen biobasierte InnoWirtschaft und als Forvationen schaffen schungseinrichtung mit (683 40) einem wirtschaftlichen 64,0 Mio. EUR Vorhaben bis 50 % der Kosten+ ggf. Bonus für KMU; Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung bis zu 100 %+ ggf. zusätzlich Projektpauschale 20 % für Hochschulen oder Unikliniken. Großunternehmen können nur im Rahmen von Verbundprojekten mit einer Förderquote von bis zu 25 % gefördert werden. Berücksichtigung der AGVO bei der Förderung 36 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 9 KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz Richtlinie zur„Förderung Die Fördermaßnahme ist Teil der Zuständigkeit Förderung: UnternehKlimaforschung nein von Projekten zum Thema Hightech-Strategie 2025 der der Projekt­ men der gewerblichen und Lebensraum KMU-innovativ: Ressour- Bundesregierung und des Zehn- träger nach Wirtschaft und als ForErde – FuE-Vorceneffizienz und Klima- Punkte-Programms des BMBF Themenschwerschungseinrichtung mit haben/Klimaschutz“(geändert) vom für mehr Innovation in KMU. punkten: einem wirtschaftlichen forschung(685 30.9.2020 Gefördert werden FuE-Vorha- ForschungsVorhaben bis 50 % der 40)+ Umweltben in dem Themenspektrum zentrum Kosten+ ggf. Bonus technologien, Rohstoffeffizienz ressourcen- Jülich GmbH: für KMU; Hochschule Ressourcen und effiziente Kreislaufwirtschaft, Rohstoffoder außeruniversitä- Geoforschung/ Energieeffizienz, Klimaschutz, effizienz und re Einrichtung bis zu Rohstoffnahe nachhaltiges Wassermanage- Nachhaltigkeit 100 %+ ggf. zusätzlich Produktionssysment und nachhaltiges Flächen- Deutsches Zen- Projektpauschale 20 % teme management. trum für Luftfür Hochschulen oder (685 42) und Raumfahrt Unikliniken. Groß70,04 Mio. EUR/ e.V.(DLR): unternehmen können 20,4 Mio. EUR Energieefnur im Rahmen von fizienz und Verbundprojekten mit Klimaschutz einer Förderquote von Karlsruher Ins- bis zu 25 % gefördert titut für Techwerden. Berücksichtinologie(KIT): gung der AGVO bei der Nachhaltiges Förderung Wassermanagement 10 KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien Richtlinien zur„Fördermaßnahme KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ vom 10.7.2018 Förderung von themenübergreifenden FuE-Vorhaben im Bereich Photonik und Quantentechnologien, wie bspw. Photonik in der Produktion, optische Messtechnik und Sensorik oder optische Komponenten und Systeme VDI Technologiezentrum GmbH Förderung: UnternehQuantentechno- nein men der gewerblichen logien, Photonik/ Wirtschaft und als ForQuantentechnoschungseinrichtung mit logien, Photonik einem wirtschaftlichen (683 25) Vorhaben bis 50 % der 99,6 Mio. EUR Kosten+ ggf. Bonus für KMU; Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung bis zu 100 %+ ggf. zusätzlich Projektpauschale 20 % für Hochschulen. Berücksichtigung der AGVO bei der Förderung 11 KMU-innovativ: Materialforschung(ProMat_KMU) Richtlinien zur„Fördermaßnahme KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)“ vom 14.5.2018 Förderung von risikoreichen industriegeführten Forschungsund vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten und die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützten, in den Bereichen Materialien für Gesundheit und Lebensqualität, Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur, Materialien für Information und Kommunikation, Materialien für die Energietechnik, nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien sowie Materialien für Mobilität und Transport VDI Technologiezentrum GmbH Förderung: UnternehNeue Materialien/ nein men der gewerblichen WerkstoffinnovaWirtschaft und als Fortionen schungseinrichtung mit(683 26) einem wirtschaftlichen 74,9 Mio. EUR Vorhaben bis 50 % der Kosten+ ggf. Bonus für KMU; Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung bis zu 100 %+ ggf. zusätzlich Projektpauschale 20 % für Hochschulen. Berücksichtigung der AGVO bei der Förderung FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 37 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 12 Forschung an Fachhochschulen – Kooperation mit Unternehmen(FH-Kooperativ) Richtlinie zur„Förderung von Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen(FHKooperativ) im Rahmen des Programms Forschung an Fachhochschulen“(geändert) vom 25.6.2021 Mit der Förderung von Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen (FH-Kooperativ) werden auf Dauer angelegte Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft gefördert. Die Förderung der FuE-Projekte erfolgt in den Bereichen Ingenieur-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Neben einer Interdisziplinarität, großer Anwendungsnähe, einem hohen wirtschaftlichen Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehenden wissenschaftlich-technischen Herausforderung der FuE-Projekte sollen die FuE-Projekte für die Bearbeitung ihrer Forschungsfragen Professor_innen aus den Fachhochschulen miteinbeziehen. VDI Technologiezentrum GmbH Förderung: bis zu Forschung an nein 92,5 % der ProjektkosFachhochschulen ten, Mindestbeteiligung (685 11) der Unternehmen von 75,0 Mio. EUR 7,5 % an den Projektkosten+ zusätzliche Projektpauschale von 20 % für Hochschulen. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91b des Grundgesetzes vom 28.11.2018. 13 Medizintechnik – Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen Richtlinie zur„Förderung von Projekten zum Thema Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ vom 24.4.2018. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in KMU im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III oder der In-vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D dienen. Die Förderung gliedert sich in zwei Module. Gegenstand der Förderung des Modul 1 ist die Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen in KMU hinsichtlich der klinischen Validierung. Durch das Modul 2 wird die Durchführung der klinischen Prüfung nach behördlicher sowie ethischer Genehmigung gefördert. VDI Technologiezentrum GmbH Förderung: KMU bis Gesundheitsnein 50 % unter Berücksichforschung und tigung der beihilfeGesundheitswirtrechtlichen Vorgaben schaft/Fachpro(AGVO) gramm Medizintechnik (685 30) 111,0 Mio. EUR 14 Software-Sprint – Förderung von Open-Source-Entwickler_innen Richtlinie zum„Software- Förderung innovativer Projekte DLR(Deut- Förderung: bis zu 95 % Elektroniksyste- nein Sprint-Förderung von von freien Programmierer_innen sches Zentrum der Kosten und bis me/MikroelekOpen Source Entwickle- in den Themenfeldern Civic für Luft- und maximal 50.000 EUR. tronik rinnen und Entwicklern“ Tech und Data Literacy, deren Raumfahrt) Gewährung als De-(683 23) (geändert) vom 20.2.2020 Ergebnisse in Form neuartiger minimis-Beihilfe 57,34 Mio. EUR Softwarebausteine als Prototypen auf Open-Source-Plattformen zur Verfügung gestellt und in die Praxis übertragen werden sollen. 38 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 15 Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL Richtlinie zur„Förderung Ergänzende Förderung von VDI/VDE Förderung: Unterneh- Elektroniksyste- nein der Mikroelektronik-For- Forschungs- und EntwicklungsInnovation+ men der gewerblichen me/Mikroelekschung von Verbund- vorhaben im Rahmen der EUTechnik GmbH Wirtschaft und als For- tronik partnern im Rahmen des Förderinitiative„Gemeinsame schungseinrichtung mit(683 23) Gemeinsamen Unterneh- Technologieinitiative‚ Elektronikeinem wirtschaftlichen 57,34 Mio. EUR mens ECSEL“(geändert) komponenten und-systeme für Vorhaben bis 50 % der vom 11.2.2021 eine Führungsrolle Europas“ – Kosten+ ggf. Bonus gemeinsames Unternehmen für KMU, Hochschule ECSEL. Mit dem von 2014 bis oder außeruniversitä2024 laufenden und bis zu re Einrichtung bis zu 5 Mrd. EUR, unter finanzieller 100 %+ ggf. zusätzlich 50-prozentiger Beteiligung Projektpauschale 20 % der Industrie, umfassenden für Hochschulen und EU-Programm ECSEL sollen die Universitätskliniken. Forschung und Entwicklung im Berücksichtigung der Bereich der Elektroniksysteme beihilferechtlichen Voreinschließlich der softwareinten- gaben der AGVO bei siven cyber-physischen Systeme der Förderung speziell durch die Einbindung von Partnern in internationale Verbünde gefördert werden. Ziel der gemeinsamen Förderung ist es, den Weltmarktanteil der europäischen Mikroelektronik erheblich zu steigern. 16 Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation(RUBIN) Richtlinie zur„Förderung Mit der Förderung von neuen Forschungs- Förderung: UnternehInnovationsförja von Regionalen unter- und bereits existierenden zentrum Jülich men der gewerblichen derung in den nehmerischen Bündnissen regionalen unternehmerischen GmbH Wirtschaft – je nach neuen Ländern für Innovation(RUBIN) aus Bündnissen für Innovation Anwendungsnähe des und regionaler der Programmfamilie Inno(RUBIN) sollen Entwicklungen Vorhabens – bis zu Strukturwandel vation& Strukturwandel“ in strukturschwachen Regio50 % der Kosten, Hoch(685 10) vom 17.10.2021 nen angestoßen werden, die schulen und außeruni196,17 Mio. EUR Innovationspotenziale für versitäre Forschungsweitere regionale Akteure einrichtungen bis zu bieten und langfristig zu einer 100 %+ zusätzliche wettbewerbsfähigen ProfilbilProjektpauschale von dung und Clusterbildung der 20 % bei nichtwirtRegion führen. Dazu werden schaftlichen ForschungsEinzel- und Verbundprojekte der vorhaben. Förderung für regional, eng und verbindlich die sieben Monate umzusammenarbeitenden Bündnisfassende Konzeptphase se aus Unternehmen, insbesonbis zu 200.000 EUR, Umdere KMU und Start-ups sowie setzungsphase(erste Hochschulen, Forschungseindrei Jahre der Bündn­ isse) richtungen oder sonstigen maximal 12 Mio. EUR soOrganisationen gefördert, um wie Begrenzung der über Bottom-up-Prozesse vor Förderquote über das Ort eine regionale Innovationsgesamte Bündnis(Startbasis zu entwickeln, Kompeups ausgenommen) auf tenzen in einem thematisch maximal 70 % der Kosfokussierten Feld zusammenzuten. Berücksichtigung führen und weiterzuentwickeln der beihilferechtlichen mit einer Perspektive neue Vorgaben der AGVO Anwendungsfelder und Märkte und für die Gewährung zu erschließen. Die Förderung von De-minimis-Beihilerfolgt grundsätzlich themenfen. Die Abgrenzung und technologieoffen, wobei strukturschwacher Themen in Innovationsfeldern Regionen erfolgt nach mit hohem Innovations- und der FördergebietskulisWachstumspotenzial, wie se der Gem­ einschaftsz. B. Energie, Klima, Gesundaufgabe zur Verbesseheit, Mobilität oder Arbeit 4.0 rung der regionalen bevorzugt werden. Wirtschaftsstruktur. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 39 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 17 Sicherheitsforschungsprogramm – Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II Forschungsrichtlinie zur„Fördermaßnahme Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“ vom 6.4.2018 Die Förderung der Sicherheitsforschung als eines der Handlungsfelder der neuen Hightech-Strategie verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden. Aus dem Sicherheitsforschungsprogramm können Verbundprojekte zu den Themen Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz, Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr, Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit, Schutz vor Terrorismus, Detektion von Gefahrstoffen sowie übergreifende Themen wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und Migration gefördert werden. VDI Technologiezentrum GmbH Förderung: UnternehZivile Sicherheits- nein men der gewerblichen forschung Wirtschaft – je nach(683 27) Anwendungsnähe 63,6 Mio. EUR des Vorhabens – bis 50 % der Kosten+ ggf. Bonus für KMU; Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung bis zu 100 % + ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben, Behörden auf Bundesund Landesebene sowie vergleichbare Institutionen bis zu 100 % der Kosten. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 18 Mikroelektronik aus Deutschland – Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA Richtlinie zur„Förderung Förderbeteiligung am euroVDI/VDE Förderung: Unterneh- Stärkung nein der Mikroelektronik-Forpäischen Cluster PENTA Innovation+ men der gewerblichen Deutschlands schung von deutschen (Pan-European Partnership in Technik GmbH Wirtschaft je nach im europäischen Verbundpartnern im Micro- and Nanoelectronic Anwendungsnähe des Forschungs- und Rahmen des europäischen Technologies and Applications) Vorhabens bis 50 % der Bildungsraum/ EUREKA-Clusters PENTA“ über die bi- und multilaterale Kosten+ ggf. Bonus Umsetzung des vom 21.1.2018 strategische FuE-Arbeiten im für KMU; Hochschulen, EUREKA-ProBereich der Elektroniksysteme Forschungs- und Wis- gramms EUROund intelligenten Systeme einsenschaftseinrichtun- STARS und anschließlich der cyber-physischen gen und vergleichbare derer bilateraler Systeme gefördert werden. Im Institutionen bis zu oder multilateraRahmen der PENTA-Förder100 %+ ggf. zusätz- ler Kooperatiorunden werden komplementär liche Projektpauschale nen in Europa national vorrangig gefördert: 20 % für Hochschulen(687 04) Innovationen in der Mikroelekund Universitätskliniken 23,5 Mio. EUR tronik und deren Anwendungen bei nichtwirtschaftliin den Wachstumsbereichen, chen Forschungsvorhawie z. B. Elektroniksysteme ben. Berücksichtigung für die intelligente zukünftige der beihilferechtlichen Produktion(Industrie 4.0) sowie Vorgaben der AGVO grundlegende basistechno- bei der Förderung logische Innovationen für die zukünftige Mikroelektronik. Die Förderung erfolgt innerhalb des Rahmenprogramms der Bundesregierung für„Forschung und Innovation 2016 bis 2020 Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“. 40 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 19 Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema„Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung innerhalb des Aktionsplans Natürlich. Digital.Nachhaltig“(geändert) vom 31.5.2021 Mit der Förderung soll die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien und der nachhaltige Umgang mit den Ressourcen unterstützt werden. Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu integrierten Lösungen von Umwelttechnik und Informations- und Kommunikationstechnik in den Bereichen Wasser- und Kreislaufwirtschaft, Geotechnologien und Landmanagement. Diese sollen zu einer nachhaltigeren Nutzung von Wasser, Energie oder Rohstoffen bzw. zur Minderung von Umweltbelastungen beitragen. Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Förderung: UnternehUmwelttechnolonein men der gewerblichen gien, Ressourcen Wirtschaft bis 50 % der und GeoforKosten+ ggf. Bonus schung/rohstofffür KMU, Hochschulen, nahe ProdukForschungs- und Wistionssysteme senschaftseinrichtun-(685 42) gen und vergleichbare 20,40 Mio. EUR Institutionen bis zu 100 %+ ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 20 Batteriematerialien für zukünftige Elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen(Batterie 2020 Transfer) Richtlinie zur„Förderung Eine wichtige Mission der HighForschungs- Förderung: Unternehneue Materialien/ nein von Projekten zum Thema tech-Strategie 2025 der Bunzentrum Jülich men der gewerblichen Umsetzung des Batteriematerialien für desregierung ist es, in DeutschGmbH Wirtschaft, die in den Dachkonzeptes zukünftige Elektromobile, land eine Batteriezellproduktion Bereich der wirtschaftForschungsfabrik stationäre und weitere aufzubauen und nachhaltig zu lichen Tätigkeiten Batterie(insb. industrierelevante Anunterstützen. Dementsprechend fallen bis zu 50 % der Forschungsferwendungen(Batterie 2020 werden mit der FördermaßKosten+ ggf. Bonus tigung BatterieTransfer)“ im Rahmen nahme Batteriematerialien, für KMU, Hochschulen, zelle) des Dachkonzepts ForBatteriesysteme, WiederverwenForschungs- und Wis(683 26) schungsfabrik Batterie im dung der Sekundärrohstoffe senschaftseinrichtun61,30 Mio. EUR Rahmenprogramm„Vom und Batteriematerialrecycling, gen und vergleichbare Material zur Innovation“ innovative Fertigungsprozesse Institutionen bis zu vom 27.7.2020 und innovative Produktionsmit100 %+ ggf. zusätztel für die Wertschöpfungskette liche Projektpauschale Batterie gefördert. Im Fokus der 20 % für Hochschulen Förderung stehen u. a. Verbundund Universitätskliniken vorhaben, die der Umsetzung bei nichtwirtschaftlieines Machbarkeitsnachweises chen Forschungsvorhaoder der Entwicklung eines ben. Berücksichtigung Demonstrators dienen, industrie- der beihilferechtlichen geführte Transferprojekte aus Vorgaben der AGVO den Batterie-Kompetenzclusterbei der Förderung aktivitäten, Forschungsverbünde zwischen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung und dem Ziel des Technologietransfers. 21 Förderung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters ITEA 3 Richtlinie zur„Förderung von Zuwendungen für die IKT(Informations- und Kommunikationstechnik) Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters ITEA 3“ vom 20.4.2020 Förderbeteiligung am europäi- Deutsches Zen- Förderung: Unterneh- Stärkung nein schen Cluster ITEA 3„European trum für Luft- men der gewerblichen Deutschlands Leadership in Software-inten- und Raumfahrt Wirtschaft bis 50 % der im europäischen sive Systems and Services“ im e.V.(DLR) Kosten+ ggf. Bonus Forschungs- und Rahmen der Forschungsinitia- für KMU; Hochschulen, Bildungsraum/ tive EUREKA. Ziel des Clusters Forschungs- und Wissen- Umsetzung des ist es, die europäische Position schaftseinrichtungen EUREKA-Proim Bereich der eingebetteten und vergleichbare Insti- gramms EUROsoftwareintensiven Systeme und tutionen bis zu 100 % STARS und anDienste zu stärken und dabei+ ggf. zusätzliche derer bilateraler die Potenziale in Industrie und Projektpauschale 20 % oder multilateraForschung aus den beteiligten für Hochschulen und ler Kooperationen FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 41 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Ländern zu bündeln. Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben zu den Themen Software Engineering, Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme(Cyber Physical Systems), Datentechnik und datengetriebene Systeme, Prozess- und Systemsimulation, Usability, Softwareverlässlichkeit,-qualität und-sicherheit, Parallelisierung und verteilte Systeme, Künstliche Intelligenz. Dabei ist die Förderung auf die folgenden Anwendungsfelder/ Branchen ausgerichtet: Automobil, Mobilität, Maschinenbau, Automatisierung, Gesundheit, Medizintechnik, Logistik, Dienstleistungen, Energie, Umwelt. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 in Europa (687 04) 23,5 Mio. EUR regionale Förderkomponente 22 Elektroniksysteme für vertrauenswürdige und energieeffiziente dezentrale Datenverarbeitung im Edge-Computing(OCTOPUS) Richtlinie zur„Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet der Elektroniksysteme für vertrauenswürdige und energieeffiziente dezentrale Datenverarbeitung im Edge-Computing (OCTOPUS)“ vom 31.3.2021 Förderung von Verbundforschungsvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft zur Realisierung einer leistungsfähigen, zuverlässigen und gleichzeitig energieeffizienten dezentralen Datenverarbeitung mittels Edge-Computing(außerhalb großer Rechenzentren stattfindende Datenverarbeitung) für teil- und vollautomatisierte Anwendungen wie autonomes Fahren, Industrie 4.0, Medizintechnik oder digitalisierte Energienetze. Dazu muss das FuE-Vorhaben im Bereich der Mikroelektronik für das Edge-Computing angesiedelt sein und den Stand der Technik in vorgegebenen Technologiebereichen übertreffen, wie z. B. bei spezialisierten Prozessoren und Rechenkernen, elektronischen Komponenten und Systemen für Technologien der Datenübertragung und Datenfusion, Elektronik zur Umsetzung von verteiltem Rechnen oder verteiltem Maschinellen Lernen in heterogenen Netzwerken und einer intelligenten Netzwerksteuerung. Die Förderung trägt zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung, der Digitalisierungsstrategie sowie des Rahmenprogramms Mikroelektronik bei. VDI/VDE Innovation+ Technik GmbH Förderung: UnternehElektroniksysteme/ nein men der gewerblichen Mikroelektronik Wirtschaft bis 50 % der (683 23) Kosten+ ggf. Bonus 57,34 Mio. EUR für KMU; Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 42 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 23 Alternativmethoden zum Tierversuch Richtlinien zur„Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch“(geändert) vom 9.2.2021 Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch, die die Verwendung von Tieren ersetzen oder reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß beschränken. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen. Im Rahmen des ersten Moduls werden FuE-Vorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung Beiträge zum Ersatz von Tierversuchen, eine Reduktion von Versuchstierzahlen oder eine Minderung des Belastungsgrades bezüglich Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren erwarten lassen. Im Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Verbreitung von Alternativmethoden dienen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden. Darüber hinaus ist die Förderung ergänzender Begleitstudien und Workshops möglich. VDI/VDE Innovation+ Technik GmbH Förderung: Unterneh- Methoden- und nein men der gewerblichen StrukturentWirtschaft mit einem wicklung in den wirtschaftlichen VorLebenswissenhaben bis zu 50 % der schaften AlternaKosten+ ggf. Bonus tivmethoden zum für KMU, Hochschulen, Tierversuch Forschungs- und Wis(685 31) senschaftseinrichtun8,4 Mio. EUR gen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 24 Innovative Hochschule – Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen Richtlinie zur„Umsetzung Die Förderung soll insbesondere ForschungsFörderung: UnternehFörderinitiative nein der gemeinsamen Initiative Fachhochschulen und kleine zentrum Jülich men der gewerblichen Innovative Hochdes Bundes und der Länder und mittlere Universitäten GmbH Wirtschaft bis zu 50 % schule zur Förderung des fordarin unterstützen, ihre Transder Kosten+ ggf. (685 12) schungsbasierten Ideen-, ferstrukturen zu optimieren, Bonus für KMU. Hoch- 55,0 Mio. EUR Wissens- und Technologiederen Vernetzung mit dem schulen bis zu 100 % transfers an deutschen regionalen Umfeld zu stärken, der Projektkosten+ Hochschulen – Innovative bereits etablierte Instrumente zusätzliche ProjektHochschule“, zweite Aus- für den Ideen-, Wissens- und pauschale zu den wahlrunde vom 2.6.2021 Technologietransfer strategisch Bund-Länder-finanzierauszurichten sowie insbesonten direkten Projektdere innovative und sichtbare ausgaben von 22 % Aktivitäten der Zusammenarbeit für einen Zeitraum von mit Wirtschaft und Gesellbis zu fünf Jahren und schaft auf- bzw. auszubauen. einem jährlichen Betrag Gefördert werden Vorhaben von 2 Mio. EUR als einzur Umsetzung der Transferzelne Hochschule und strategie für die Profilierung der 3 Mio. EUR als Hochschulgesamten Hochschule oder in verbund einschließlich thematischen Schwerpunkten der Projektpauschale. im Ideen-, Wissens- und TechBerücksichtigung der nologietransfer in einem breiten beihilferechtlichen VorMaßnahmenspektrum wie z. B.: gaben der AGVO v. a. dem Auf- und Ausbau von Ko- bei der Förderung an operationen, Partnerschaften Unternehmen der geund Innovationsnetzwerken, die werblichen Wirtschaft. Durchführung oder Vertiefung Grundlage der Fördevon Profilbildungsprozessen zur rung: VerwaltungsverWeiterentwicklung des Transfer- einbarung zwischen profils, dem Auf- und Ausbau Bund und Ländern für FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 43 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung von Innovationslaboren und Innovationsräumen, die initiale Einrichtung eines regionalen Innovationsmanagements an der Hochschule. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) die Durchführung einer gemeinsamen Initiative gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – Innovative Hochschule – vom 16.6.2016. Die Mittel für die För­derung werden vom Bund und vom je­weiligen Sitzland der antragstellenden Hochschulen im Verhältnis 90:10 getragen. Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 25 IT-Sicherheit – IoT-Sicherheit in Smart Home, Produktion und sensiblen Infrastrukturen Richtlinie zur Förderung Förderung von Forschungs- und VDI/VDE Förderung: UnternehInformations- nein von„Forschungsvorhaben Entwicklungsvorhaben im Be(Verband der men der gewerblichen technologien, zum Thema IoT(Internet reich der IT-Sicherheit zu neuen Elektrotechnik Wirtschaft/als ForSoftwaresysteme/ of Things) – Sicherheit in Technologien, Methoden und Elektronik schungseinrichtung mit softwareintensive Smart Home, Produktion Verfahren für die IoT-Sicherheit. Informationseinem wirtschaftlichen eingebettete und sensiblen InfrastruktuGefördert werden vorzugsweise technik e.V.) Vorhaben bis 50 % der Systeme für das ren“ im Rahmen des Forinterdisziplinäre VerbundvorInnovation und Kosten+ ggf. Bonus Internet der Dinschungsrahmenprogramms haben, die die Erforschung Technik GmbH für KMU, Hochschulen, ge; Industrie 4.0 der Bundesregierung zur und Entwicklung von sicheren Forschungs- und Wis(683 21) IT-Sicherheit„Digital. IoT-Geräten,-Komponenten senschaftseinrichtun25,50 Mio. EUR Sicher. Souverän“ vom und-Plattformen in den Angen und vergleichbare 26.5.2021 wendungsfeldern Smart Home, Institutionen bis zu Produktion und sensible Infra100 %+ ggf. zusätzstrukturen zum Inhalt haben. liche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 26 Energieforschungsprogramm – Forschung und Entwicklung im Grundlagenbereich Bekanntmachung zur„För- Förderung von Forschungs- und Forschungs- Förderung: UnternehEnergietechno- nein derung von Zuwendungen Entwicklungsvorhaben zu innozentrum Jülich men der gewerblichen logien und effiim Rahmen des 7. Energie- vativen Energietechnologien im GmbH Wirtschaft – je nach ziente Energieforschungsprogramms der Grundlagenbereich, die einen Anwendungsnähe nutzung, Grüner Bundesregierung Innova- wesentlichen Beitrag zum Gedes Vorhabens – bis Wasserstoff, tionen für die Energiewen- lingen der Energiewende leisten 50 % der Kosten+ Forschungs- und de“ vom 6.2.2019 können. Prioritäre Handlungsggf. Bonus für KMU, Entwicklungsvorund Förderfelder sind dabei Hochschulen, Forhaben/GrundForschung zur Transformation schungs- und Wissenlagenforschung des Sektors Wärme, Forschung schaftseinrichtungen Energieeffizienz für eine klimaschonende Mobiliund vergleichbare und erneuerbare tät, großskalige Produktion von Institutionen bis zu Energien Wasserstoff aus erneuerbaren 100 %+ ggf. zusätz(685 41) Energien, systemische und liche Projektpauschale 198,01 Mio. EUR energieeffiziente Integration 20 % für Hochschulen der erneuerbaren Energien und Universitätskliniken in das bestehende Energiebei nichtwirtschaftlisystem, Materialforschung in chen Forschungsvorhaallen Anwendungsfeldern der ben. Berücksichtigung Energiewende, branchen- und der beihilferechtlichen sektorenspezifische FördervorVorgaben der AGVO haben zum Strukturwandel in bei der Förderung 44 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung der Industrie, Forschung für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen, Weiterentwicklung erfolgreicher Projekte aus vorangegangenen Initiativen, Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Energiewende, Projekte zur Umsetzung der Sektorkopplung in der Energiewende durch gezielte Nutzung von CO 2 im industriellen Maßstab Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 27 Forschung für die zivile Sicherheit – Spitzenforschungscluster zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus Richtlinie über die„Förderung zum Themenfeld Zivile Sicherheit – Spitzen­ forschungscluster zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus im Rahmen des Programms Forschung für die zivile Sicherheit der Bundesregierung“ vom 13.6.2018 Mit dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 – 2023“ wird das Ziel verfolgt, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Katastrophen, Terrorismus, Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden. Auf der Grundlage des Rahmenprogramms wird ein Spitzenforschungscluster zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus und Terrorismus aufgebaut und werden anwendungsnahe Forschungsprojekte im Verbund zur Bekämpfung von islamistischem Extremismus und Terrorismus gefördert. VDI-Technologiezentrum GmbH Förderung: Unternehzivile Sicherheits- nein men der gewerblichen forschung Wirtschaft bis 50 % der (683 27) Kosten, Hochschulen 63,6 Mio. EUR und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 %. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben erhalten. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung. Der/ die Spitzenforschungscluster konnte(n) mit bis zu 12,5 Mio. EUR gefördert werden. 28 Forschung für die zivile Sicherheit – Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit Richtlinie über die„Förderung zum Themenfeld Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit im Rahmen des Programms – Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“ vom 18.9.2019 Um die Innovationskraft und den Praxistransfer im Rahmenprogramm„Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“ weiter zu stärken und den Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft vor Bedrohungen zu verbessern, erhalten durch die Fördermaßnahme besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm Forschung für die zivile Sicherheit gefördert wurden, die Möglichkeit, ihre Ergebnisse und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe im Austausch insbesondere mit Anwendern und Unternehmen fortzuentwickeln und die Leistungsfähigkeit ihrer Forschungsansätze unter Einsatzbedingungen wissenVDI-Technologiezentrum GmbH Förderung: Unternehzivile Sicherheits- nein men der gewerblichen forschung Wirtschaft bis 50 % der (683 27) Kosten, Hochschulen 63,6 Mio. EUR und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Behörden auf Bundes- und Landesebene und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten AusFRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 45 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung schaftlich eng begleitet unter Beweis zu stellen. Gefördert werden die Projektvorhaben als Verbundprojekte mit mindestens drei Projektpartnern, wobei mindestens ein Anwender der Forschungsergebnisse, eine Forschungseinrichtung und ein geeigneter Systemanbieter oder vergleichbarer Leistungserbringer vertreten sein müssen. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) gaben erhalten. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 29 Forschung für nachhaltige Entwicklungen(FONA3) – Inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen im Rahmen der Sozialökologischen Forschung Richtlinie zur„Förderung von Projekten für interund transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozialökologischen Forschung“(geändert) vom 10.2.2021 Die Förderung führt die bisherige positiv bewertete Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der Sozialökologischen Forschung(SÖF) fort und entwickelt sie weiter. Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Forschungsund Entwicklungsvorhaben von Nachwuchsgruppen zum Thema Nachhaltigkeit. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3). DLR(Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) Förderung: UnternehGesellschaftswisnein men der gewerblichen senschaften für Wirtschaft – je nach Nachhaltigkeit/ Anwendungsnähe Sozialökologische des Vorhabens – bis Forschung und 50 % der Kosten+ Wirtschaftswisggf. Bonus für KMU, senschaften für Hochschulen, ForNachhaltigkeit schungs- und Wissen(685 43) schaftseinrichtungen 16,65 Mio. EUR und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 30 Ideenwettbewerb Neue Produkte für die Bioökonomie im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie Richtlinie Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ im Rahmen der„Nationalen Bioökonomiestrategie“ vom 24.6.2021 Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Mit der Förderung wird die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit unterstützt. Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen einer Sondierungsphase (Einzelprojekt) und einer Machbarkeitsphase(Verbundprojekt). In der Sondierungsphase soll vertiefte Ausarbeitung der Produktidee, in der Machbarkeitsphase grundlegende Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Produktidee erfolgen. Forschungszentrum Jülich GmbH Förderung: UnternehBioökonomie/bionein men der gewerblichen basierte InnovaWirtschaft – je nach tionen schaffen Anwendungsnähe (683 40) des Vorhabens – bis 64,0 Mio. EUR 50 % der Kosten+ ggf. Bonus für KMU, Großunternehmen bis zu 30 %, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Förderung der Sondierungsphase bis zu 65.000 EUR(Hochschulen zuzüglich der Projektpauschale). Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 46 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 31 Vom Material zur Innovation – Nachwuchsgruppen Batterieforschung(BattFutur) Richtlinie zur„Förderung Die Förderung der Forschung Forschungs- Förderung: Hochschuneue Materialien/ nein von Projekten zum Thema von Batterietechnologien(vom zentrum Jülich len, Forschungs- und Umsetzung des wissenschaftlicher Nach- Material über die Batteriezelle GmbH WissenschaftseinrichDachkonzeptes wuchs in der Batterie- bis zur Produktion) ist Teil der tungen und vergleich- Forschungsfabrik forschung: BattFutur – Hightech-Strategie der Bundesbare Institutionen Batterie(insb. Nachwuchsgruppen regierung und im BMBF-Dachbis zu 100 %+ ggf. ForschungsferBatterieforschung im konzept zur Batterietechnologie zusätzliche Projekttigung BatterieRahmen des Dachkonzepts verankert. Mit der Förderung pauschale 20 % für zelle) Forschungsfabrik Batterie werden Forschungs- und EntHochschulen und(683 26) im Rahmenprogramm vom wicklungsprojekte im Bereich Universitätskliniken bei 61,30 Mio. EUR Material zur Innovation“ der Batterietechnologie an nichtwirtschaftlichen vom 14.7.2020 Hochschulen(Universitäten/ Forschungsvorhaben. Fachhochschulen) und außerBerücksichtigung der universitären Forschungseinrichbeihilferechtlichen Vortungen gefördert, die relevante gaben der AGVO bei Fragestellungen der Batterieder Förderung. Begrentechnologien bearbeiten sowie zung der Förderung auf zur weiteren Qualifizierung maximal 1,85 Mio. EUR und Förderung der wissenje Vorhaben. Beabsichschaftlichen Selbstständigkeit tigte jährliche Fördevon Nachwuchswissenschaftrung bis zu fünf Nachler_innen geeignet sind. Ferner wuchsgruppen können notwendige Forschungsund Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von Start-up-Unternehmen gefördert werden. Forschungsgegenstände der Vorhaben sind material- und prozessbasierte Fragestellungen, die wiederaufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme sowie weitere industrierelevante Anwendungen betreffen. 32 Vom Material zur Innovation – Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale(HyMat) Richtlinie zur„Förderung Auf der Grundlage des RahmenForschungs- Förderung: Unternehneue Materialien nein von Vorhaben im Rahmen programms„Vom Material zur zentrum Jülich men der gewerblichen Werkstoffinnovader Werkstoffplattform Innovation“ werden werkstoffbaGmbH Wirtschaft – je nach Antionen Hybride Materialien – sierte Forschungs-, Entwicklungswendungsnähe des Vor(683 26) Neue Möglichkeiten, Neue und Innovationsprojekte zum habens – bis 50 % der 74,9 Mio. EUR Marktpotenziale(HyMat)“ Themenfeld„Hybride Materialien Kosten+ ggf. Bonus vom 10.10.2017 – Neue Möglichkeiten, Neue für KMU, HochschuMarktpotenziale(HyMat)“ gelen, Forschungs- und fördert. Die Förderung fokussiert Wissenschaftseinrichsich dabei auf Hybridmaterialien, tungen und vergleichdie im Vorfeld einer möglichen bare Institutionen bis breiten industriellen Anwendung zu 100 %+ zusätzliche stehen, mit dem Ziel, den techProjektpauschale 20 % nologischen Reifegrad der Werkfür Hochschulen und stoffe zu steigern und damit die Universitätskliniken bei Chancen für eine Marktfähigkeit nichtwirtschaftlichen zu erhöhen. Mit der FördeForschungsvorhaben. rung als Bestandteil der neuen Berücksichtigung der Hightech-Strategie der Bundesbeihilferechtlichen regierung wird das Ziel verfolgt, Vorgaben der AGVO die industrielle Wettbewerbsbei der Förderung. Die fähigkeit durch werkstoffbasierte Förderung ist Teil des Produkt- und VerfahrensinnovaRahmenprogramms tionen unter Berücksichtigung „Vom Material zur des gesellschaftlichen Bedarfs an Innovation“, das unter Werkstoffentwicklungen zu erder Referenz-Nr. höhen, die industriellen und SA.41311 bei der EUFRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 47 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung institutionellen Material- und Fertigungskompetenz zu stärken und Deutschland zum weltweiten Vorreiter für Hybridmaterialien zu machen. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Kommission angezeigt/ notifiziert wurde. Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 33 Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung(Nachwuchsförderung) allgemeine Förderbekanntmachung zur„Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung“ vom 6.2.2019 Mit der Förderung zur nuklearen Sicherheit im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms werden komplementär zur langfristig angelegten institutionellen Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft grundlegende Fragestellungen im Bereich der Reaktorsicherheits-, der Entsorgungs- und der Strahlenforschung gefördert, die der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und in Unternehmen und Behörden sowie der Weiterentwicklung und dem Erhalt der wissenschaftlich-technischen Kompetenz in diesem Bereich dienen. Die wissenschaftliche Nachwuchsförderung erfolgt ergänzend zu den wissenschaftlichen Schwerpunktsetzungen der Förderprogramme des BMU und BMWi. Karlsruher Institut für Technologie Förderung: UnternehEnergietechno- nein men der gewerblichen logien und effiWirtschaft – je nach ziente EnergieAnwendungsnähe nutzung, Grüner des Vorhabens – bis Wasserstoff, 50 % der Kosten Forschungs- und + ggf. Bonus für EntwicklungsKMU; Hochschulen, vorhaben/NachForschungs- und wuchsförderung Wissenschaftseinrichnukleare Sichertungen und vergleichheitsforschung bare Institutionen bis (685 41) zu 100 %+ zusätzliche 14,00 Mio. EUR Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 34 Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung Richtlinie zur„Förderung Gegenstand der Förderung sind Deutsches Förderung: Unterneh- Informations- nein von Forschungsvorhaben Forschungs- und Entwicklungsvor- ­Zentrum für men der gewerblichen technologien, zur Verbesserung der haben zur Verbesserung der ExLuft- und Wirtschaft bis 50 % der Softwaresysteme/ Explorations- und Integraplorations- und Integrationsphasen Raumfahrt e.V. Kosten+ ggf. Bonus KMU-innovativ: tionsphasen der IKT(Inforder Informations- und Kommuni(DLR) für KMU, Hochschu- IKT – Software mations- und Kommunikakationstechnologien-Forschung. len, Forschungs- und Engineering tionstechnik)-Forschung“ Gefördert werden Forschungsthe- Wissenschaftseinrich(683 21) vom 12.2.2018 men in den Anwendungsfeldern tungen und vergleich- 21,0 Mio. EUR IKT-Wirtschaft, Mobilität, Fahr- bare Institutionen bis zeugindustrie, Transport, Maschizu 100 %. Berücksichnenbau, Prozesstechnik, Auto-­ tigung der beihilfematisierung, Gesundheit, Medi- rechtlichen Vorgaben zintechnik, Logistik, innovative der AGVO bei der nutzerorientierte Dienstleistungen, Förderung Energie, Umweltschutz und Ressourcenschutz. Die Förderung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien anzusiedeln sind, erfolgt in zwei Förderlinien: (1) basisorientierte Projekte, die charakteristisch für den IKT-Sektor sind, sowie(2) Technologieallianzen, die zum Ziel haben, in einem Technologiefeld aus der IKT entweder durch vertikal ausgerichtete, branchenoffene Verbünde Technologieinnovationen oder horizontal ausgerichtete Verbünde branchenübergreifende Basistechnologien zur Anwendungsreife zu bringen. 48 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 35 Gesundheitsforschung – GO-Bio initial Richtlinie zur„Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften GO-Bio initial“ vom 30.10.2019 Als ein Baustein zur Umsetzung VDI/VDE Förderung: UnternehMethoden- und nein der Hightech-Strategie 2025 Innovation+ men der gewerblichen Strukturentwird im Rahmen der Förderung Technik GmbH Wirtschaft – je nach wicklung in den von GO-Bio initial versucht, Anwendungsnähe des Lebenswissenden Ideen-, Wissens- und Vorhabens – bis 50 % schaften Technologietransfer zu stärken. der Kosten, HochschuKMU- und GrünFörderungsgegenstand ist die len, Forschungs- und dungsförderung, Identifizierung und WeiterWissenschaftseinrichTechnologieentwicklung lebenswissentungen und vergleichtransfer in den schaftlicher Verwertungsideen, bare Institutionen bis Lebenswissenvorzugsweise aus den Bereichen zu 100 %+ zusätzschaften Therapeutika, Diagnostika, liche Projektpauschale (685 31) Plattformtechnologien und 20 % für Hochschu29,85 Mio. EUR Forschungswerkzeuge, von ihrer len. Förderbegrenkonzeptionellen Ausgestaltung zung im Kernmodul: bis hin zur Überprüfung der Sondierungsphase Machbarkeit und möglichen bis zu 100.000 EUR, Verwertungsoptionen. Im KernMachbarkeitsphase modul der Förderung werden für Einzelvorhaben bis dazu Forschungs- und Entwickzu 500.000 EUR(bei lungsprojekte als Einzel- oder Hochschulen zuzüglich Verbundvorhaben gefördert, Projektpauschale) bzw. während in einem Zusatzmodul für Verbundprojekte transferorientierte Strukturbis zu 1.000.000 EUR vorhaben unterstützt werden (bei Hochschulen zukönnen. Über den Abschluss züglich Projektpauschader Ideen- und Findungsphase le). Berücksichtigung hinaus soll ein Reifegrad der der beihilferechtlichen Forschungsresultate erzielt Vorgaben der AGVO werden, der eine Weiterführung bei der Förderung der Projekte in anderen Förderprogrammen erlaubt. 36 Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation – Innovative Frauen im Fokus Richtlinie zur„Förderung Förderung von Forschungs- und Deutsches Zen- Förderung: UnternehStrategien zur nein von Projekten zum TheUmsetzungsprojekten, die die trum für Luft- men der gewerblichen Durchsetzung menschwerpunkt Frauen in wissenschaftlichen Leistungen und Raumfahrt Wirtschaft – je nach von ChancenWissenschaft, Forschung von Frauen, ihre innovativen e. V.(DLR) Anwendungsnähe gerechtigkeit für und Innovation: LeistunIdeen und Errungenschaften des Vorhabens – bis Frauen in Bildungen und Potenziale sichtsichtbarer machen. Gefördert 50 % der Kosten+ gund Forschung bar machen, Sichtbarkeit werden Einzel- und Verbundvorggf. Bonus für KMU, (685 07) strukturell verankern(Inno- haben mit Modellcharakter. DaHochschulen, For34,0 Mio. EUR vative Frauen im Fokus)“ runter fallen u. a. Forschungsschungs- und Wissenvom 9.10.2020 und Umsetzungsmaßnahmen schaftseinrichtungen bspw. zur wissenschaftlichen und vergleichbare InstiZitations- und Publikationstutionen bis zu 100 % praxis, der Untersuchung der + ggf. zusätzliche (Unter-)Repräsentanz von Projektpauschale 20 % Frauen als Leistungsträgerinnen für Hochschulen und oder öffentlichkeitswirksame Universitätskliniken bei Maßnahmen zum Themenfeld nichtwirtschaftlichen Sichtbarkeit von Frauen in der Forschungsvorhaben. Wissenschaft, Forschung und Berücksichtigung der Innovation. Ergänzend dazu beihilferechtlichen Vorwird der fachliche Austausch gaben der AGVO bei und die Vernetzung der beder Förderung. Für die willigten Vorhaben sowie der Förderung sind Mittel Transfer gefördert. von insgesamt bis zu 36 Mio. EUR und ergänzend für die Förderung eines Metavorhabens bis zu 5 Mio. EUR vorgesehen. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 49 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 37 Gesundheitsforschung – Klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung Richtlinie zur„Förderung Klinische Studien und systemaDeutsches Zen- Förderung: UnterGesundheits- nein von klinischen Studien mit tische Übersichtsarbeiten von trum für Luft- nehmen der gewerbforschung und hoher Relevanz für die klinischen Studien sind zentrale und Raumfahrt lichen Wirtschaft/ GesundheitswirtPatientenversorgung“ vom Instrumente der klinischen e.V.(DLR) Einrichtung und Träger schaft – Gesund21.4.2021 Forschung. Sie bilden die der Gesundheitsversorheitswirtschaft/ Grundlage für eine evidenzgung mit dem Status Fachprogramm basierte Medizin, stellen die eines Unternehmens Medizintechnik Qualität der medizinischen der gewerblichen (685 30) Versorgung und den Transfer Wirtschaft/Forschungs111,0 Mio. EUR von Forschungserkenntnissen einrichtung mit einem in die Patientenversorgung wirtschaftlichen Vorsicher. Die Förderung ist demhaben bis 50 % der entsprechend auf diese beiden Kosten+ ggf. Bonus klinischen Forschungsinstrufür KMU, Hochschulen, mente ausgerichtet. Gefördert Forschungs- und Wiswerden Forschungsarbeiten in senschaftseinrichtundrei Fördermodulen: konfirgen und vergleichbare matorische und explorative Institutionen bis zu klinische Studien, systematische 100 %+ ggf. zusätzÜbersichtsarbeiten zu klinischen liche Projektpauschale Studien sowie Konzeptentwick20 % für Hochschulen lungsphasen mit Betroffenen und Universitätskliniken und Nutzenden. bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 38 TransferRäume für die Zukunft von Regionen(T!Raum) Richtlinie zur Förderung Die Förderung stellt eine speziForschungs- Förderung: UnternehInnovationsför- ja von Projekten zum Thema fische, themenoffene Innovazentrum Jülich men der gewerblichen derung in den „T!Raum – TransferRäume tionsförderung für strukturGmbH Wirtschaft bis 50 % der neuen Ländern für die Zukunft von Regio- schwache Regionen dar. Durch Kosten+ ggf. Bonus und regionaler nen“(geändert) vom die Förderung sollen die regional für KMU, HochschuStrukturwandel 3.8.2021 vorhandenen wissenschaftlen, Forschungs- und (685 10) lichen, wirtschaftlichen und Wissenschaftseinrich196,17 Mio. EUR gesellschaftlichen Innovationstungen und vergleichpotenziale unterstützt und für bare Institutionen bis einen nachhaltigen Strukturzu 100 %+ zusätzliche wandel nutzbar gemacht Projektpauschale 20 % werden. Dadurch können in für Hochschulen und strukturschwachen Regionen Universitätskliniken bei Voraussetzungen für eine nichtwirtschaftlichen langfristige Verbesserung der Forschungsvorhaben. wirtschaftlichen Wettbewerbs- Berücksichtigung der fähigkeit und Beschäftigungsbeihilferechtlichen perspektiven u. a. durch den Vorgaben der AGVO Auf- und Ausbau von Clustern und der De-minimisgeschaffen werden. Die FördeVerordnung bei der rung in der Programmfamilie Förderung. Die auf „Innovation& Strukturwandel“ Grundlage eines Transleistet damit einen Beitrag zur ferkonzepts erfolgenHerstellung gleichwertiger Lede Förderung muss bensverhältnisse in Deutschland regional ausgerichtet und zur Umsetzung der Highsein und sich aus tech-Strategie. Abhängig vom den wirtschaftlichen, jeweils bestehenden Ausgangstechnologischen und niveau der Transferräume werwissenschaftlichen den im Rahmen der Förderung Verflechtungsstruktudie dort bestehenden Transren und dem Potenzial feraktivitäten weiterentwickelt der Transferpartner im sowie neue und unterschiedliche Transferraum ableiten. Transferformate konzeptionell Damit dürfte die Rezusammengeführt. gion des Transferraums 50 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte im Lenkungsund Werkstattbereich. Während es im Lenkungsbereich um die Förderung konzeptioneller Aktivitäten geht, ist im Werkstattbereich ein breites Spektrum an Transferaktivitäten Gegenstände der Förderung, wie z. B. der Aufbau von Innovationslaboren. Zudem soll eine wissenschaftliche Begleitung die Wissensbasis zu Fragen des Wissens-, Ideenund Technologietransfers, zu innovativen Förderansätzen schaffen und geeignete Indikatoren zur Wirkungsmessung als Basis für eine Wirkungsevaluation der Förderung erarbeiten. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) nur in Ausnahmefällen deckungsgleich mit Gebietskörperschaften sein, wobei Länder keine Regionen im Sinne der Förderung sind. Die Abgrenzung strukturschwacher Regionen erfolgt nach der ab dem 1.1.2022 gültigen Fördergebietskulisse der GRW. Ggf. kann die Förderung auch nicht strukturschwache Gebiete einbeziehen, wenn die Haupteffekte der Förderung auf strukturschwache Regionen entfallen. Die auf drei Jahre angelegte Förderung kann bei längerfristiger Projektierung zweimal bis zu drei Jahre auf insgesamt neun Jahre verlängert werden. Für die ersten drei Förderjahre ist ein Volumen von 3–6 Mio. EUR pro Transferraum vorgesehen. Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 39 Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+ Richtlinien zur„Fördermaßnahme Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ vom 9.2.2015 Im Rahmen der Hightech-Strategie unterstützt die Förderung die Validierung und die Erschließung möglicher Anwendungsbereiche im Validierungsprozess von Forschungsergebnissen, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Gefördert werden Vorhaben, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen sowie deren Innovationspotenzial systematisch aufzeigen. Die zu fördernden Forschungsergebnisse müssen sich zum Zeitpunkt des Vorhabens in der Validierungsphase befinden, das heißt, zwischen Findung und Anwendung, und Validierungsarbeiten wie Untersuchungen u. a. zum Nachweis der Machbarkeit zum Inhalt haben. VDI/VDE Innovation+ Technik GmbH Förderung: Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 % + ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Die Förderung beträgt in der Regel 0,5 Mio. EUR bzw. 1,5 Mio. EUR bei Verbundprojekten pro Vorhaben und Jahr. Instrumente im nein Wissens- und Technologietransfer im Rahmen der HightechStrategie (683 10) 119,13 Mio. EUR FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 51 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 40 Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik(Enabling Start-up) Richtlinien zur Fördermaßnahme„Enabling Start-upUnternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik im Rahmen der Programme Quantentechnologien von den Grundlagen zum Markt und Photonik Forschung Deutschland“ vom 21.5.2019 Förderungsgegenstand sind vorwettbewerbliche Forschungsund Entwicklungsprojekte in den Quantentechnologien und der Photonik von Start-ups oder Verbünden aus Start-ups und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung mit dem Ziel, ihren technologischen Ansatz in Richtung einer Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung zu überführen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von zwei Modulen: einem Pilotmodul und einem Hauptmodul. Das optionale Pilotmodul fördert die Bearbeitung wissenschaftlich-technische Fragestellungen in den Quantentechnologien und der Photonik vor einer Ausgründung im Labormaßstab. Im Hauptmodul richtet sich die Förderung speziell an Start-ups in der Gründungsphase. VDI Technologiezentrum GmbH Förderung: Unterneh- Quantentechno- nein men der gewerblichen logien, Photonik/ Wirtschaft – je nach QuantentechnoAnwendungsnähe logien, Photonik des Vorhabens – bis (683 25) 50 % der Kosten 99,6 Mio. EUR + ggf. Bonus für KMU, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 41 KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit Richtlinie zur Fördermaßnahme„KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ vom 3.7.2018 Mit der Förderung soll das Innovationspotenzial von KMU und der Praxistransfer in der Sicherheitsforschung gestärkt werden. Im Fokus der Förderung stehen technologieübergreifende und anwendungsbezogene Verbundprojekte im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung, wie z. B. der Schutz kritischer Infrastrukturen oder der Versorgungssicherheit. Die Förderung ist Teil der Hightech-Strategie sowie des Rahmenprogramms der Bundesregierung„Forschung für die zivile Sicherheit 2018 – 2023“, dessen Ziel die Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft und Wirtschaft vor Bedrohungen ist. VDI Technologiezentrum GmbH Förderung: Unternehzivile Sicherheits- nein men der gewerblichen forschung Wirtschaft und als (683 27) Forschungseinrichtung 63,6 Mio. EUR – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % der Kosten+ ggf. Bonus für KMU; Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ ggf. zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung 42 Vom Material zur Innovation – BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur Richtlinien zur„Förde- Auf Grundlage des RahmenVDI TechnoFörderung: Hochschuneue Materialien nein rung des wissenschaft- programms vom Material zur logiezentrum len, Forschungs- und Werkstoffinnovalichen Nachwuchses in Innovation erfahren EinzelvorGmbH oder Wissenschaftseinrichtionen der Materialforschung: haben an Hochschulen und Forschungstungen und vergleich(683 26) BMBF-Nachwuchswettbe- Forschungseinrichtungen, die zentrum Jülich bare Institutionen 74,9 Mio. EUR werb NanoMatFutur“ vom relevante Fragestellungen im GmbH je nach bis zu 100 %+ ggf. 18.5.2020 Bereich Materialwissenschaft Anwendungszusätzlich Projektund Werkstofftechnik adressiefeld pauschale 20 % für ren, die der weiteren QualifiHochschulen und zierung oder zur Förderung der Universitätskliniken bei wissenschaftlichen Selbstnichtwirtschaftlichen ständigkeit von NachwuchsforForschungsvorhaben. scher_innen geeignet sind, eine Berücksichtigung der Förderung in den Anwendungsbeihilferechtlichen 52 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung feldern Werkstoffe für die Energietechnik, nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien, Werkstoffe für Mobilität und Transport, Materialien für Gesundheit und Lebensqualität und Werkstoffe für zukünftige Bausysteme. Die Förderung ist Bestandteil der Hightech-Strategie 2025. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Vorgaben der AGVO bei der Förderung. Die Förderung pro Vorhaben ist auf maximal 1,85 Mio. EUR begrenzt. Es ist beabsichtigt, jährlich bis zu sieben Nachwuchsgruppen zu fördern. Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 43 START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität Richtlinie zur„Förderung Die Förderung beabsichtigt, VDI/VDE Förderung: Unternehinteraktive nein von Projekten zum Thema das Ideen-/InnovationsInnovation+ men der gewerblichen Technologien für START-interaktiv: Inter- potenzial von Start-ups durch Technik GmbH Wirtschaft und als ForGesundheit und aktive Technologien für eine Forschungsförderung schungseinrichtung mit Lebensqualität Gesundheit und Lebenszu interaktiven Technologien einem wirtschaftlichen (683 31) qualität“ vom 20.4.2021 im Bereich Gesundheit und Vorhaben bis 50 % der 77,26 Mio. EUR Lebensqualität zu stärken und Kosten+ ggf. Bonus besser nutzbar zu machen. für KMU, HochschuDazu werden Forschungs- und len, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu Wissenschaftseinrichinteraktiven Technologien in tungen und vergleichden beiden Forschungsfeldern bare Institutionen bis „Digital unterstützte Gesundzu 100 %+ zusätzliche heit und Pflege“ und„LebensProjektpauschale 20 % werte Räume: smart, nachhaltig für Hochschulen und und innovativ“ an Hochschulen Universitätskliniken bei oder Forschungseinrichtungen nichtwirtschaftlichen in zwei Modulen gefördert. Die Forschungsvorhaben. Förderung der Forschungs- und Berücksichtigung der Entwicklungsaktivitäten in beihilferechtlichen den beiden Forschungsfeldern Vorgaben der AGVO erfolgt zu Innovationen der bei der Förderung. interaktiven Technologien für Die FörderhöchstsumGesundheit und Lebensqualität me für die Start-ups in Form von Einzelvorhaben im pro Projekt beträgt Rahmen geeigneter Forschungs400.000 EUR bei einer teams an Hochschulen, die dreijährigen Laufzeit. den Reifegrad der Ergebnisse erhöhen(Modul 1), und zu risikoreichen FuE-Vorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind (Modul 2). Die Förderung ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. 44 Projektvorschläge für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa Richtlinie zur Förderung von„Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU(Europäische Union)Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa“ vom 25.3.2021 Im Rahmen der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum vom Juni 2014 setzt die Bundesregierung auf ein starkes Engagement deutscher Akteure für die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas. Die Förderung soll dieses Engagement unterstützen, in dem deutsche Akteure gefördert werden, die gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben im Bereich„Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ DLR Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Förderung: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben bis 50 % der Kosten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Stärkung Deutschnein lands im Europäischen Forschungsund Bildungsraum/ Maßnahmen zum Ausbau und zur Steigerung der Effizienz des Europäischen Bildungsund Forschungsraums, insbesondere Umsetzung des Förderprogramms für den Europäischen Forschungsraum und Beteiligung an europäischen FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 53 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung (Pfeiler II) von Horizont Europa erarbeiten. Gefördert werden die Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thematischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa sowie die Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der De-minimis Verordnung bei der Förderung. Die Förderung beträgt maximal 50.000 EUR. Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 Partnerschaften in Forschung und Innovation (687 04) 18,19 Mio. EUR regionale Förderkomponente 45 Eurostars Eurostars – EU-Programm mit nationaler Implementation Eurostars ist ein grenzüberDeutsches Zen- Förderung: KMU bis Stärkung nein schreitendes gemeinsames trum für Luft- 50 % der Kosten, Deutschlands KMU-Förderprogramm von 33 und Raumfahrt Hochschulen und im Europäischen Ländern und der Europäischen e.V.(DLR) andere ForschungseinForschungs- und Kommission im Rahmen der eurichtungen, wenn ein Bildungsraum/ ropäischen Forschungsinitiative kleines oder mittUmsetzung des EUREKA. Als ein europäisches leres Unternehmen EUREKA-ProProgramm und ein Baustein zur in Deutschland im gramms EuroRealisierung des Europäischen Verbundprojekt bestars und anderer Forschungsraums fördert es teiligt ist, bis zu 100 %, bilateraler oder zivile Forschungsprojekte zur für Hochschulen und multilateraler Entwicklung neuer Produkte, andere ForschungsKooperationen in Verfahren und Dienstleistungen einrichtungen ohne Europa von KMU, die diese ForEinbindung von kleinen (687 04) schungsprojekte mit Partnern oder mittleren Unter23,5 Mio. EUR in anderen Mitgliedsländern nehmen maximal 50 % gemeinsam durchführen. der Kosten. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bei der Förderung. Begrenzung der Fördersumme je EurostarsProjekt auf 500.000 EUR für Teilnehmende aus Deutschland. Die Förderung der EurostarsProjekte erfolgt aus nationalen Mitteln, die in den teilnehmenden Staaten für Eurostars reserviert sind. Diese Mittel werden durch einen Beitrag der Europäischen Kommission aufgestockt. 46 KMU-innovativ: Medizintechnik Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „KMU-innovativ: Medizintechnik“ vom 27.7.2018 Eingebettet in die HightechStrategie sowie das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung beabsichtigt die Förderung, die medizintechnische Forschung und Entwicklung in KMU zu stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche auszubauen. Mit der Förderung erhalten industrielle Forschungs- und VDI Technologiezentrum GmbH Förderung: UnternehGesundheitswirtnein men der gewerblichen schaft/FachproWirtschaft und als gramm MedizinForschungseinrichtung technik mit einem wirtschaft-(685 30) lichen Vorhaben – je 111,0 Mio. EUR nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis 50 % der Kosten+ ggf. Bonus für KMU, Hochschulen, Forschungsund Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare 54 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren von KMU auf dem Gebiet der Medizintechnik eine Förderung. Gefördert werden Entwicklungsvorhaben mit einem starken Versorgungs- und Anwendungsbezug in Form von einzelbetrieblichen Vorhaben (Einzelprojekte) oder Kooperationsprojekten zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und klinischen Partnern (Verbundprojekte). Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Institutionen bis zu 100 %+ zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 47 REGION.innovativ – Regionale Faktoren für Innovation und Wandel erforschen Richtlinie zur Förderung Förderung von UntersuchunDeutsches Förderung: HochschuInnovationsförja von„Projekten zum Thema gen zur Innovationsfähigkeit ­Zentrum für len, Forschungs- und derung in den Regionale Faktoren für strukturschwacher Regionen. Luft- und Wissenschaftseinrichneuen Ländern Innovation und Wandel Gefördert werden Einzel- und Raumfahrt e.V. tungen und vergleichund regionaler erforschen – GesellschaftVerbundprojekte aus den Be(DLR) bare Institutionen bis Strukturwandel liche Innovationfähigkeit reichen der Sozial-, Geistes- und zu 100 %+ zusätzliche (685 10) stärken im Rahmen der Wirtschaftswissenschaften zu Projektpauschale 20 % 196,17 Mio. EUR Fördermaßnahme REGION. einem umfangreichen Komplex für Hochschulen und innovativ“ vom 13.7.2021 an Forschungsfragen, wie z. B.: Universitätskliniken bei Wie lässt sich der Ansatz der nichtwirtschaftlichen gesellschaftlichen InnovationsForschungsvorhaben. fähigkeit für die regionale Praxis Förderzeitraum 3 Jahre operationalisieren? Welche regionalen Akteure und welche Art des Zusammenwirkens in Innovationsprozessen prägen regionale Innovationsökosysteme? Mit den Forschungsfragen zu einem nachhaltigen Strukturwandel leistet die Förderung einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland und dient zugleich der Umsetzung der Ziele aus der Hightech-Strategie der Bundesregierung. 48 IT-Sicherheit – Innovationshub für Quantenkommunikation Richtlinie zur Förderung von„Projekten zum Thema Innovationshub für Quantenkommunikation“ vom 16.9.2021 Die Quantenkommunikation als Teilbereich der Quantentechnologien stellt eine Schlüsseltechnologie für die Sicherheit digitaler Infrastrukturen dar. Die Förderung unterstützt den Aufbau eines umfassenden Forschungsnetzwerks im Bereich Quantenkommunikation. Gefördert werden interdisziplinäre Ansätze, die Forschende aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen aus den Bereichen der Quantenkommunikation sowie auch aus der klassischen Kommunikationstechnologie und der allgemeinen IT-Sicherheit zusammenbringen. Dazu wird neben den industriegeführten Forschungsund Entwicklungsarbeiten im Rahmen des Innovationshubs VDI/VDE Innovation+ Technik GmbH Förderung: UnternehKommunikations- nein men der gewerblichen systeme, IT-SiWirtschaft und als Forcherheit schungseinrichtung mit (683 20) einem wirtschaftlichen 93,2 Mio. EUR Vorhaben bis zu 50 % der Kosten+ ggf. Bonus für KMU, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO bei der Förderung FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 55 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung ein koordinativ arbeitendes Schirmprojekt gefördert, um die deutschlandweit vorhandenen Kompetenzen zur Quantenkommunikation zu bündeln und zu fokussieren, um vor allem den Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu befördern. Die Förderung ist Bestandteil des Rahmenprogramms zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän“ und unterstützt die Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 49 Forschung für nachhaltige Entwicklungen(FONA3) – KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen Richtlinie zur Förderung Der Aufbau eines KI-AnwenForschungs- Förderung: UnternehUmwelttechnolo- nein von„Projekten zum dungshubs im Bereich der zentrum Jülich men der gewerblichen gien, Ressourcen Thema KI(Künstliche Kunststoffrecyclingtechnologien GmbH Wirtschaft und als Forund GeoforIntelligenz) – Anwenund einer nachhaltigen Kreisschungseinrichtung mit schung/rohstoffdungshub Kunststoffver- laufwirtschaft wird gefördert, einem wirtschaftlichen nahe Produkpackungen – nachhaltige um Methoden der KI entlang Vorhaben in den meistionssysteme Kreislaufwirtschaft durch der gesamten Wertschöpfungsten Fällen 50 % der (685 42) Künstliche Intelligenz im kette von Design bis KreislaufKosten+ ggf. Bonus 20,40 Mio. EUR Rahmen der KI(Künstliche schließung für Kunststoffverpafür KMU, HochschuIntelligenz)-Strategie der ckungen zu erproben und in die len, Forschungs- und Bundesregierung und der Anwendung zu bringen. Dazu WissenschaftseinrichStrategie Forschung für soll der KI-Anwendungshub, tungen und vergleichNachhaltigkeit(FONA)“ der aus zwei Innovationslaboren bare Institutionen bis vom 9.9.2021 besteht, die jeweils einen der zu 100 %+ zusätzliche beiden Themencluster„Design Projektpauschale 20 % und Produktion“ und„Kreisfür Hochschulen und laufschließung“ bearbeiten, Universitätskliniken bei gemeinsam digitale Technolonichtwirtschaftlichen gien, KI-basierte Lösungen und Forschungsvorhaben. Datenmanagementkonzepte zur Berücksichtigung der Verbesserung der Ressourcenbeihilferechtlichen Voreffizienz und Kreislauffähigkeit gaben der Allgemeinen von Kunststoffverpackungen Gruppenfreistellungsentwickeln und diese in koordiverordnung(AGVO) nierter Zusammenarbeit anhand bei der Förderung. Föreines relevanten Anwendungsderungsbeschränkung falls demonstrieren. Damit je Innovationslabor leistet die Förderung Beiträge maximal 15 Mio. EUR zum nachhaltigen Wirtschaffür 3 Jahre ten in Kreisläufen sowie der substanziellen Verringerung von Plastikeinträgen in die Umwelt und unterstützt die Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. 56 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 50 Neue Methoden und Technologien für das Exascale-Höchstleistungsrechnen(SCALEXA) Richtlinie zur Förderung von„Verbundprojekten auf dem Gebiet – Neue Methoden und Technologien für das ExascaleHöchstleistungsrechnen (SCALEXA)“ vom 18.8.2021 Vor dem Hintergrund, dass die Forschung und Anwendung von KI einen steigenden Bedarf an Rechen- und Speicherleistung zur Simulation, Modellierung und Analyse großer Datenmengen erfordert und das HighPerformance Computing(HPC) bereits viele Anwendungen, wie bei der Klimamodellierung findet, werden Verbundforschungsprojekte zur Softwareund Technologieentwicklung im HPC im ExaFlop-Bereich gefördert. Mit der Förderung soll eine deutliche Verbesserung der Skalierbarkeit von Anwendersoftware des Höchstleistungsrechnens für den zukünftigen Exaflop-Leistungsbereich und zum anderen die Weiterentwicklung von Technologien für diese Exascale-Rechner erreicht werden. Die Förderung trägt damit zur Umsetzung des BMBF-Programms„Hoch- und Höchstleistungsrechnen für das digitale Zeitalter 2021–2024“ sowie der Digitalstrategie als auch der Hightech-Strategie 2025, der Datenstrategie und der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung bei. Förderung: UnternehInformations- nein men der gewerblichen technologien, Wirtschaft und als Softwaresysteme/ Forschungseinrichtung KMU-innovativ: mit einem wirtschaft- IKT – Softwarelichen Vorhaben Engineering meistens 50 % der (683 21) Kosten+ ggf. Bonus 21,0 Mio. EUR für KMU, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 %+ zusätzliche Projektpauschale 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben. Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben AGVO bei der Förderung 51 Erforschung von Universum und Materie(ErUM) – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen(FORKA) Richtlinie zur Förderung Als Teil des Rahmenprogrammes Gesellschaft Förderung: UnternehStilllegung nein von„Projekten zum För- ErUM – Erforschung von Univerfür Anlagenmen der gewerblichen und Rückbau derkonzept FORKA – Forsum und Materie beabsichtigt und ReaktorsiWirtschaft und als kerntechnischer schung für den Rückbau die Förderung zur Verbesserung cherheit(GRS) Forschungseinrichtung Versuchs- und kerntechnischer Anlagen des Schutzes von Mensch und gGmbH, Köln mit einem wirtschaftDemonstrationsinnerhalb des RahmenproUmwelt im kerntechnischen lichen Vorhaben anlagen/BMBF gramms Erforschung von Rückbau, der weiteren Vermeistens 50 % der ForschungsfördeUniversum und Materie – besserung der Entsorgung Kosten+ ggf. Bonus rung etc. ErUM“ vom 14.6.2021 der anfallenden radioaktiven für KMU, Hochschu(685 80) Abfälle sowie zur Erhöhung der len, Forschungs- und 8,00 Mio. EUR Effizienz der dabei eingesetzWissenschaftseinrichten Verfahren und Methoden tungen und vergleicheinen Beitrag zu leisten. Dazu bare Institutionen bis erfahren anwendungsorientierte zu 100 %+ zusätzliche und praxisrelevante ForschungsProjektpauschale 20. % arbeiten auf dem Gebiet der für Hochschulen und Stilllegung kerntechnischer Universitätskliniken bei Anlagen eine fortgesetzte nichtwirtschaftlichen Förderung vor allem in den BeForschungsvorhaben. reichen Zerlege- und DekontaBerücksichtigung der minationsverfahren, Freigabebeihilferechtlichen Vorverfahren und konventionelle gaben AGVO bei der Entsorgungswege(inklusive Förderung Gebäude- und Geländefreigabe), Behandlung radioaktiver Abfälle, Abfalldeklaration und Zwischenlagerung, Umweltund Strahlenschutz sowie Mensch und Organisation. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 57 lfd Maßnahme Nr. Förderrichtlinie/Aufrufe Inhalt der F­ örderung Neben Verbundprojekten aus Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen, um so einen wirksamen Technologietransfer zu bewerkstelligen, sollen im Rahmen der Förderung zudem Summer Schools, der Abschluss von Promotionen, die Förderung zweier internationaler Verbünde sowie der Zugang zu drei ausländischen, kerntechnischen Infrastrukturen in Form von Netzwerken oder internationalen Verbundprojekten gefördert werden. Förder­ abwicklung/ Projektträger Förde­r­konditionen (Zuschüsse) Haushaltstitel und Haushalts­ ansatz(Soll) 2021 regionale Förderkomponente 52 Erforschung von Universum und Materie(ErUM) – Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung auf dem Gebiet – Erforschung der Materie an Großgeräten Richtlinie zur Förderung Die Förderung im Kontext des Deutsches Förderung: Unterneh- Forschungs- und nein von„Vorhaben der natur- BMBF-Rahmenprogramms Elektronen- men der gewerblichen Entwicklungsvorwissenschaftlichen Grund„Erforschung von Universum Synchrotron Wirtschaft und als haben im Bereich lagenforschung auf dem und Materie(ErUM)“ zielt auf (DESY), Forschungseinrichtung Universum und Gebiet Erforschung der eine kontinuierliche Steigerung Hamburg mit einem wirtschaftMaterie(ErUM) Materie an Großgeräten der Leistungsfähigkeit und (Forschungslichen Vorhaben nor(685 50) innerhalb des RahmenproVerbreiterung des nutzungszentrum der malerweise 50 % der 39,56 Mio. EUR gramms – Erforschung von getriebenen AnwendungsHelmholtz-GeKosten+ ggf. Bonus Universum und Materie – spektrums von naturwissenmeinschaft) für KMU, HochschuErUM“ vom 18.8.2021 schaftlichen Großgeräten in den len, Forschungs- und thematischen Schwerpunkten WissenschaftseinrichLebens- und Umweltwissentungen und vergleichschaften, Energie-, Materialbare Institutionen bis und Werkstoffforschung sowie zu 100 %+ zusätzliche Zukunftstechnologien ab. Kern Projektpauschale 20. % der Förderung ist der Ausbau für Hochschulen und der experimentellen InfrastrukUniversitätskliniken bei tur und die Erarbeitung neuer nichtwirtschaftlichen Methoden zur Erforschung der Forschungsvorhaben. Materie durch Einzel- und VerBerücksichtigung der bundvorhaben an den Großgebeihilferechtlichen Vorräten/Forschungsinfrastrukturen gaben AGVO bei der (Photonenquellen, NeutronenFörderung quellen und Quellen für geladene Teilchen). Hierzu zählen insbesondere Entwicklungen von Beschleunigertechnologien, Schlüsselkomponenten, Instrumentierung, experimentellen Methoden und Methoden der Datenverarbeitung und des Datenmanagements. 58 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 59 C. BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG(BMBF): REGIONALE ­VERTEILUNG(BUNDESLÄNDER) DER AUSGABEN FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, ­INNOVATION UND TECHNOLOGIE – EINZELPLAN 30 C.1 BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG(BMBF): AUSGABEN ­EINZELPLAN 30 NACH FÖRDERARTEN UND BUNDESLÄNDERN­ C.2 BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG(BMBF): AUSGABEN ­EINZELPLAN 30 PROJEKTFÖRDERUNG NACH EMPFÄNGERGRUPPEN UND BUNDESLÄNDERN C.3 BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG(BMBF): AUSGABEN ­EINZELPLAN 30 NACH FÖRDERARTEN UND BUNDESLÄNDERN JE EINWOHNER_IN C.4 BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG(BMBF): AUSGABEN ­EINZELPLAN 30 NACH FÖRDERARTEN UND BUNDESLÄNDERN IN % DES JEWEILIGEN ­BRUTTOINLANDSPRODUKTS 60 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG TAB. C.1 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Fördera­ rten und Bundesländern Länder Baden-Württemberg 2015 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2016 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2017 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2018 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2019 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2020 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 863.110.000 864.397.000 907.697.000 932.321.000 971.423.000 1.028.382.000 974.801.000 983.055.000 1.028.737.000 1.045.575.000 1.072.309.000 1.189.600.000 Bayern 653.773.000 711.592.000 679.186.000 745.804.000 707.502.000 783.887.000 745.413.000 779.059.000 799.355.000 812.211.000 825.224.000 1.052.498.000 Berlin 535.432.000 520.829.000 566.703.000 584.808.000 598.562.000 649.372.000 628.782.000 639.579.000 645.037.000 646.837.000 669.109.000 683.629.000 Brandenburg 186.494.000 116.519.000 195.432.000 148.182.000 216.321.000 162.612.000 213.418.000 121.892.000 218.332.000 131.677.000 242.108.000 167.032.000 Bremen 149.983.000 79.240.000 155.676.000 89.651.000 176.416.000 99.886.000 179.043.000 97.960.000 186.065.000 98.136.000 191.682.000 98.897.000 Hamburg 258.585.000 146.575.000 275.694.000 165.298.000 277.840.000 200.651.000 337.001.000 168.626.000 327.804.000 189.475.000 384.550.000 199.993.000 Hessen 360.701.000 360.506.000 383.124.000 439.158.000 402.172.000 482.491.000 405.712.000 503.979.000 380.540.000 478.050.000 405.509.000 512.516.000 Mecklenburg-Vorpommern 103.464.000 64.899.000 106.076.000 81.196.000 112.412.000 84.685.000 108.561.000 74.715.000 114.816.000 79.448.000 123.572.000 83.331.000 Nieder­sachsen 299.742.000 329.970.000 316.714.000 361.555.000 331.366.000 389.912.000 347.124.000 391.758.000 361.703.000 414.181.000 362.874.000 423.723.000 Nordrhein-Westfalen 873.766.000 1.451.305.000 922.337.000 1.667.437.000 969.509.000 1.868.970.000 1.041.440.000 1.709.285.000 1.095.906.000 1.763.658.000 1.155.344.000 1.818.224.000 Rheinland-Pfalz 102.986.000 165.918.000 107.125.000 197.524.000 113.016.000 231.280.000 124.402.000 172.595.000 135.965.000 183.157.000 145.578.000 511.013.000 Saarland 48.752.000 62.221.000 49.235.000 69.736.000 50.857.000 75.089.000 49.927.000 72.092.000 70.892.000 67.607.000 71.848.000 61.516.000 Sachsen 372.347.000 318.115.000 398.776.000 325.867.000 421.399.000 388.258.000 442.558.000 471.353.000 462.627.000 401.881.000 484.465.000 388.595.000 Sachsen-­Anhalt 117.755.000 118.575.000 117.826.000 125.052.000 128.904.000 135.340.000 131.433.000 114.317.000 133.626.000 119.842.000 139.458.000 136.216.000 Schleswig-Holstein 190.551.000 107.741.000 195.283.000 120.381.000 225.294.000 128.206.000 249.934.000 132.265.000 231.075.000 136.956.000 264.551.000 139.538.000 Thüringen 96.065.000 147.123.000 102.981.000 156.684.000 114.317.000 167.611.000 121.905.000 138.636.000 127.914.000 160.449.000 136.436.000 158.999.000 zugeordnet gesamt ohne Zuordnung Projektförderung Ausland 5.213.506.000 5.565.525.000 5.479.865.000 6.210.654.000 5.817.310.000 6.876.632.000 6.101.454.000 6.571.166.000 6.320.394.000 6.729.140.000 6.674.617.000 7.625.320.000 455.327.000 425.585.000 403.987.000 410.624.000 425.658.000 412.818.000 56.244.000 11.911.000 56.209.000 99.555.000 61.686.000 40.746.000 60.528.000 90.989.000 63.354.000 121.659.000 63.640.000 313.857.000 insgesamt (Bundesgebiet) 5.269.750.000 6.032.763.000 5.536.078.000 6.735.795.000 5.878.997.000 7.321.366.000 6.161.981.000 7.072.782.000 6.383.748.000 7.276.458.000 6.738.258.000 8.351.996.000 Gesamtergebnis 15.266.723.000 16.316.628.000 17.313.066.000 17.198.073.000 17.462.031.000 19.541.601.000 61 Quelle: Die Bundesregierung o. J.a, eigene Darstellung. * Darunter Exzellenzinitiative und Hochschulpakt 2020 TAB. C.2 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 Projektförderung nach Empfängergruppen und Bundesländern Länder Baden-Württemberg Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Bayern Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Berlin Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Brandenburg Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Bremen Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Hamburg Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Hessen Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Niedersachsen Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Projektförderung 2015 864.397.000 165.062.000 391.398.000 246.307.000 61.631.000 711.592.000 132.114.000 202.048.000 295.208.000 82.221.000 520.829.000 94.905.000 215.886.000 172.771.000 37.267.000 116.519.000 22.931.000 51.932.000 32.725.000 8.931.000 79.240.000 16.399.000 36.643.000 22.993.000 3.206.000 146.575.000 41.178.000 39.923.000 56.454.000 9.020.000 360.506.000 76.919.000 106.313.000 139.917.000 37.358.000 64.899.000 23.042.000 12.348.000 26.061.000 3.448.000 329.970.000 83.801.000 86.319.000 131.052.000 28.799.000 2016 932.321.000 171.831.000 410.046.000 282.975.000 67.469.000 745.804.000 143.928.000 204.087.000 319.889.000 77.900.000 584.808.000 107.080.000 230.658.000 205.858.000 41.212.000 148.182.000 24.530.000 73.963.000 41.367.000 8.322.000 89.651.000 20.982.000 34.894.000 30.203.000 3.572.000 165.297.000 37.119.000 41.735.000 79.323.000 7.120.000 439.158.000 83.702.000 130.432.000 185.017.000 40.006.000 81.196.000 25.530.000 17.073.000 31.961.000 6.632.000 361.555.000 94.047.000 84.644.000 149.722.000 33.141.000 2017 1.028.382.000 197.180.000 439.832.000 321.137.000 70.233.000 783.887.000 158.630.000 203.133.000 338.320.000 83.803.000 649.372.000 110.083.000 254.758.000 233.315.000 51.216.000 162.611.000 32.629.000 64.163.000 57.407.000 8.412.000 99.886.000 24.221.000 36.117.000 35.319.000 4.230.000 200.651.000 41.145.000 51.470.000 101.283.000 6.753.000 482.491.000 96.901.000 138.113.000 208.133.000 39.344.000 84.685.000 20.613.000 19.747.000 36.864.000 7.461.000 389.912.000 108.194.000 89.869.000 159.310.000 32.539.000 2018 983.055.000 197.300.000 459.207.000 255.698.000 70.850.000 779.059.000 178.430.000 226.579.000 291.430.000 82.620.000 639.579.000 117.066.000 279.715.000 198.918.000 43.880.000 121.892.000 28.266.000 59.642.000 26.498.000 7.486.000 97.960.000 24.673.000 38.994.000 29.502.000 4.790.000 168.625.000 44.787.000 48.694.000 67.019.000 8.125.000 503.979.000 101.320.000 194.688.000 159.265.000 48.707.000 74.715.000 19.755.000 22.631.000 24.736.000 7.593.000 391.759.000 109.031.000 96.018.000 153.073.000 33.637.000 2019 1.045.575.000 227.512.000 480.622.000 262.137.000 75.305.000 812.211.000 198.045.000 240.375.000 298.576.000 75.215.000 646.837.000 114.213.000 289.666.000 198.935.000 44.023.000 131.677.000 30.915.000 63.304.000 27.447.000 10.012.000 98.136.000 26.581.000 37.337.000 30.138.000 4.081.000 189.474.000 53.934.000 58.802.000 66.782.000 9.956.000 478.050.000 105.125.000 187.143.000 148.973.000 36.809.000 79.448.000 23.714.000 22.980.000 25.463.000 7.291.000 414.181.000 114.164.000 116.331.000 148.131.000 35.554.000 2020 1.189.600.000 232.941.000 493.412.000 285.614.000 177.633.000 1.052.498.000 207.279.000 420.146.000 345.922.000 79.152.000 683.629.000 151.236.000 270.104.000 219.091.000 43.197.000 167.032.000 45.612.000 84.440.000 28.698.000 8.282.000 98.897.000 25.532.000 35.878.000 33.549.000 3.938.000 199.993.000 51.051.000 63.126.000 70.473.000 15.343.000 512.516.000 110.200.000 187.286.000 163.934.000 51.096.000 83.331.000 27.716.000 21.462.000 25.753.000 8.401.000 423.723.000 120.425.000 108.727.000 161.291.000 33.280.000 Quelle: Die Bundesregierung o. J.a, eigene Darstellung. 62 * Darunter Exzellenzinitiative und Hochschulpakt 2020 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Länder Nordrhein-Westfalen Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Rheinland-Pfalz Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Saarland Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Sachsen Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Sachsen-Anhalt Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Schleswig-Holstein Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Thüringen Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Zugeordnet gesamt ohne Zuordnung Projektförderung Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft Ausland Hochschulen hochschulfreie Forschung Sonstiges Wirtschaft insgesamt(Bundesgebiet) Projektförderung 2015 1.451.304.000 227.021.000 682.677.000 482.910.000 58.696.000 2016 1.667.437.000 245.911.000 756.252.000 606.641.000 58.633.000 165.918.000 37.058.000 41.764.000 68.330.000 18.767.000 197.524.000 40.165.000 52.365.000 88.629.000 16.365.000 62.221.000 13.741.000 25.685.000 19.259.000 3.537.000 69.736.000 15.407.000 24.828.000 25.235.000 4.265.000 318.115.000 89.388.000 102.520.000 96.377.000 29.829.000 325.867.000 91.995.000 103.933.000 98.324.000 31.615.000 118.575.000 24.284.000 34.018.000 52.930.000 7.343.000 125.052.000 27.097.000 36.566.000 53.268.000 8.120.000 107.741.000 25.986.000 52.190.000 24.963.000 4.603.000 120.381.000 26.713.000 51.842.000 37.205.000 4.620.000 147.123.000 48.824.000 33.098.000 46.669.000 18.531.000 156.684.000 50.373.000 34.468.000 54.065.000 17.778.000 5.565.528.000 455.327.000 0 388.033.000 65.731.000 1.562.000 6.210.648.000 425.585.000 0 351.612.000 72.991.000 983.000 11.911.000 138.000 9.735.000 1.659.000 379.000 99.555.000 181.000 93.553.000 5.529.000 292.000 6.032.763.000 6.735.795.000 2017 1.868.970.000 279.594.000 787.986.000 737.716.000 63.674.000 231.280.000 48.109.000 52.722.000 115.151.000 15.298.000 75.089.000 12.454.000 25.691.000 32.566.000 4.379.000 388.258.000 102.077.000 153.612.000 96.044.000 36.524.000 135.340.000 26.445.000 39.468.000 61.104.000 8.323.000 128.206.000 26.797.000 46.641.000 49.359.000 5.409.000 167.611.000 52.933.000 34.710.000 62.663.000 17.306.000 6.876.632.000 403.987.000 95.000 331.660.000 71.024.000 1.208.000 40.746.000 203.000 36.271.000 4.072.000 201.000 7.321.366.000 2018 1.709.285.000 282.442.000 838.403.000 520.645.000 67.794.000 172.595.000 50.023.000 49.506.000 58.711.000 14.355.000 72.092.000 14.655.000 28.555.000 24.109.000 4.773.000 471.353.000 97.121.000 261.735.000 80.796.000 31.701.000 114.317.000 28.043.000 40.523.000 38.555.000 7.196.000 132.265.000 29.538.000 51.547.000 44.507.000 6.675.000 138.636.000 50.370.000 33.981.000 38.126.000 16.159.000 6.571.167.000 410.624.000 696.000 337.423.000 66.531.000 5.974.000 90.989.000 231.000 86.779.000 3.926.000 54.000 7.072.782.000 2019 1.763.658.000 298.140.000 862.101.000 535.416.000 68.001.000 183.157.000 56.652.000 52.251.000 60.861.000 13.394.000 67.607.000 10.739.000 27.223.000 24.933.000 4.711.000 401.881.000 107.009.000 178.634.000 83.606.000 32.632.000 119.842.000 35.623.000 39.835.000 37.298.000 7.085.000 136.956.000 31.319.000 53.154.000 45.728.000 6.754.000 160.449.000 54.712.000 47.936.000 37.474.000 20.327.000 6.729.139.000 425.658.000 624.000 341.551.000 74.027.000 9.456.000 121.659.000 2.255.000 112.890.000 6.381.000 133.000 7.276.458.000 2020 1.818.224.000 304.256.000 882.463.000 561.696.000 69.809.000 511.013.000 61.815.000 43.766.000 64.728.000 340.703.000 61.516.000 12.313.000 21.421.000 22.344.000 5.438.000 388.595.000 117.101.000 146.038.000 96.274.000 29.182.000 136.216.000 38.729.000 34.021.000 37.895.000 25.570.000 139.538.000 37.481.000 47.205.000 47.820.000 7.033.000 158.999.000 53.970.000 44.501.000 40.268.000 20.260.000 7.625.320.000 412.818.000 297.000 338.319.000 58.882.000 15.320.000 313.857.000 6.708.000 299.857.000 7.264.000 28.000 8.351.996.000 Quelle: Die Bundesregierung o. J.a, eigene Darstellung. * Darunter Exzellenzinitiative und Hochschulpakt 2020 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 63 64 TAB. C.3 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Förderarten und Bundesländern je Einwohner_in Länder Baden-Württemberg 2015 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2016 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2017 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2018 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2019 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2020 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 79,33 79,45 82,88 85,13 88,12 93,29 88,06 88,81 92,68 94,19 96,58 107,14 Bayern 50,90 55,40 52,52 57,68 54,43 60,31 57,00 59,58 60,90 61,88 62,80 80,10 Berlin 152,11 147,96 158,53 163,59 165,65 179,71 172,51 175,48 175,78 176,27 182,61 186,58 Brandenburg 75,05 46,89 78,34 59,40 86,39 64,94 84,96 48,53 86,57 52,21 95,65 65,99 Bremen 223,36 118,01 229,36 132,08 259,04 146,67 262,15 143,43 273,14 144,06 281,83 145,41 Hamburg 144,67 82,00 152,28 91,30 151,78 109,61 183,04 91,59 177,45 102,57 207,59 107,96 Hessen 58,40 58,37 61,66 70,68 64,42 77,28 64,75 80,43 60,52 76,02 64,44 81,44 Mecklenburg-Vorpommern 64,17 40,25 65,86 50,41 69,77 52,56 67,44 46,42 71,40 49,40 76,72 51,73 Nieder­sachsen 37,81 41,63 39,86 45,50 41,61 48,97 43,49 49,08 45,25 51,81 45,34 52,94 Nordrhein-Westfalen 48,91 81,23 51,56 93,20 54,13 104,34 58,08 95,32 61,06 98,27 64,45 101,43 Rheinland-Pfalz 25,41 40,94 26,35 48,58 27,74 56,77 30,45 42,25 33,21 44,74 35,52 124,69 Saarland 48,97 62,50 49,40 69,97 51,15 75,53 50,41 72,78 71,83 68,51 73,02 62,52 Sachsen 91,15 77,88 97,70 79,83 103,25 95,13 108,52 115,59 113,61 98,69 119,42 95,79 Sachsen-­Anhalt 52,44 52,81 52,69 55,92 57,98 60,88 59,52 51,77 60,88 54,60 63,95 62,46 Schleswig-Holstein 66,66 37,69 67,76 41,77 77,96 44,36 86,28 45,66 79,58 47,16 90,88 47,94 Thüringen 44,26 67,78 47,72 72,60 53,14 77,91 56,88 64,69 59,96 75,21 64,35 74,99 zugeordnet gesamt 63,44 67,73 66,41 75,26 70,26 83,06 73,49 79,15 76,00 80,91 80,27 91,70 insgesamt (Bundesgebiet) (mit + ohne Zuordnung + Ausland) 64,13 73,41 67,09 81,62 71,01 88,43 74,22 85,19 76,76 87,49 81,03 100,44 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Quelle: Die Bundesregierung o. J.a, Statistisches Bundesamt (Destatis) 2021a, eigene Berechnung und Darstellung. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG TAB. C.4 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Förderarten und Bundesländern in % des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts Länder Baden-Württemberg 2015 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2016 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2017 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2018 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2019 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 2020 institutionelle Förderung Projekt- förderung* 0,19 0,19 0,19 0,20 0,20 0,21 0,19 0,19 0,20 0,20 0,21 0,24 Bayern 0,12 0,13 0,12 0,13 0,12 0,13 0,12 0,13 0,13 0,13 0,14 0,17 Berlin 0,43 0,42 0,43 0,44 0,43 0,46 0,42 0,43 0,41 0,41 0,43 0,44 Brandenburg 0,29 0,18 0,29 0,22 0,31 0,23 0,29 0,17 0,29 0,18 0,33 0,23 Bremen 0,49 0,26 0,50 0,29 0,55 0,31 0,55 0,30 0,56 0,29 0,61 0,31 Hamburg 0,24 0,14 0,25 0,15 0,24 0,17 0,28 0,14 0,27 0,15 0,33 0,17 Hessen 0,14 0,14 0,14 0,16 0,14 0,17 0,14 0,18 0,13 0,16 0,14 0,18 Mecklenburg-Vorpommern 0,26 0,16 0,26 0,20 0,26 0,19 0,25 0,17 0,25 0,17 0,27 0,18 Nieder­sachsen 0,11 0,13 0,11 0,13 0,12 0,14 0,12 0,13 0,12 0,14 0,12 0,14 Nordrhein-Westfalen 0,14 0,23 0,14 0,26 0,14 0,28 0,15 0,24 0,15 0,25 0,17 0,26 Rheinland-Pfalz 0,08 0,12 0,08 0,14 0,08 0,17 0,09 0,12 0,09 0,13 0,10 0,36 Saarland 0,14 0,18 0,14 0,20 0,14 0,21 0,14 0,20 0,20 0,19 0,21 0,18 Sachsen 0,33 0,28 0,34 0,28 0,35 0,32 0,35 0,38 0,36 0,31 0,39 0,31 Sachsen-­Anhalt 0,21 0,21 0,20 0,21 0,21 0,22 0,21 0,18 0,21 0,19 0,22 0,22 Schleswig-Holstein 0,22 0,13 0,22 0,14 0,24 0,14 0,26 0,14 0,23 0,14 0,27 0,14 Thüringen 0,17 0,26 0,17 0,27 0,19 0,27 0,20 0,22 0,20 0,25 0,22 0,26 zugeordnet gesamt 0,17 0,18 0,17 0,20 0,18 0,21 0,18 0,20 0,18 0,20 0,20 0,23 insgesamt (Bundesgebiet) (mit + ohne Zuordnung + Ausland) 0,17 0,20 0,18 0,21 0,18 0,22 0,18 0,21 0,19 0,21 0,20 0,25 65 Quelle: Die Bundesregierung o. J.a , Statistische Ämter des Bundes und der Länder o. J., eigene Berechnung und Darstellung. D. BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE(BMWI): AUSGABEN GA„VERBESSERUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR“ (BETRIEBLICHE INVESTITIONEN UND WIRTSCHAFTSNAHE INFRASTRUKTURMASS­ NAHMEN) UND ZENTRALES INNOVATIONSPROGRAMM MITTELSTAND(ZIM) TAB. D.1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi): Ausgaben GA„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(Betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen) Titel Programm 2015 2016 2017 882 01„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) – Betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen Ausgaben 533.053.000,00 459.377.000,00 492.949.000,00 A. usgaben in EUR je Einwohner_in (Deutschland) 6,49 5,57 5,95 B. je Einwohner_in(GRW-­ geförderte Räume Gebietsplafonds) 16,20 13,96 14,98 2018 496.283.000,00 5,98 15,08 2019 543.200.000,00 6,53 16,51 Quelle: Bund Haushaltspläne 2017–2021: Einzelpläne 09/BMWi, Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021a, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/raumentwicklung/2011-2015/foerdergebiete-mittelaufteilung/GRW_Foerdergebietsabgrenzung_2014_2020.html, eigene Berechnung. TAB. D.2 . Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi): Ausgaben Zentrales Innovations­ programm Mittelstand(ZIM) Titel Programm 2015 683 01 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM) Ausgaben 555.405.000,00 Ausgaben EUR je Einwohner_in 6,76 2016 556.738.000,00 6,75 2017 547.337.000,00 6,61 2018 480.777.000,00 5,79 2019 435.636.000,00 5,24 Quelle: Bund Haushaltspläne 2017–2021: Einzelpläne 09/BMWi – Gesamtausgaben ZIM/IGP einschließlich nichttechnische und soziale Innovationsförderung und Ausfinanzierung A­ ltprogramm FUTOUR, Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021a, eigene Berechnung. HH-Ansatz/Soll 66 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs E. FUE-AUSGABEN(EUROSTAT): NUTS 2(1)-REGIONEN IN DEUTSCHLAND E.1 BRUTTOAUSGABEN FÜR FUE NACH LEISTUNGSSEKTOR UND NUTS 2(1)-REGIONEN IN DEUTSCHLAND IN MIO. EURO E.2 BRUTTOAUSGABEN FÜR FUE NACH LEISTUNGSSEKTOR UND NUTS 2(1)-REGIONEN IN DEUTSCHLAND, EURO PRO EINWOHNER_IN E.3 BRUTTOAUSGABEN FÜR FUE NACH LEISTUNGSSEKTOR UND NUTS 2(1)-REGIONEN IN DEUTSCHLAND, IN PROZENT DES BRUTTOINLANDSPRODUKTS(BIP) FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 67 TAB. E.1 Bruttoausgaben für FuE nach Leistungssektor und NUTS 2(1)-Regionen in Deutschland(in Mio. EUR) Länder/Regionen Baden-Württemberg Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Darmstadt Gießen Kassel Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Braunschweig Hannover Lüneburg Weser-Ems Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Köln Münster Detmold Arnsberg Rheinland-Pfalz Koblenz Trier Rheinhessen-Pfalz Saarland Sachsen Dresden Chemnitz Leipzig Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 2015 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2016 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2017 alle Sektoren 22.717,874 18.511,200 1.894,036 2.312,838:: 1.902,370 2.454,008 27.895,324 12.199,262 11.287,100 470,260 442,002:: 463,876 500,767 15.918,813 5.158,716 3.306,800 1.020,063 831,653:: 1.027,739 831,391 5.923,091 2.081,216 1.321,800 278,136 481,080:: 278,055 536,621 2.313,348 3.278,680 2.595,400 125,577 558,103:: 132,699 585,229 3.740,171 17.342,839 13.359,500 1.714,863 2.267,977:: 1.788,995 2.481,870 18.684,253 10.548,858 8.080,500 1.271,611 1.197,248:: 1.380,627 1.275,091 10.695,678 548,987 498,400 7,170 43,816:: 8,357 58,693 631,621 844,252 653,500 22,465 168,788:: 22,394 192,722 1.134,887 702,219 499,200 58,984 144,235:: 38,883 166,728 830,761 2.629,948 1.959,600 271,295 398,653:: 259,558 427,090 2.745,744 1.007,535 714,200 48,733 244,802:: 42,294 271,813 1.479,286 1.059,040 954,100 34,605 70,435:: 36,883 89,733 1.166,176 4.396,424 1.818,600 1.480,836 1.096,588:: 1.468,526 1.193,734 4.742,507 1.089,191 397,500 464,127 228,065:: 511,364 235,263 1.192,372 865,574 317,800 340,381 207,193:: 333,665 239,491 907,384 2.418,245 1.364,700 498,620 554,625:: 498,308 602,232 2.495,817 7.395,827 5.642,500 630,606 1.122,221:: 718,194 1.210,108 8.174,496 5.912,639 4.698,500 580,327 634,312:: 660,939 725,073 6.561,113 829,440 451,300 25,789 352,652:: 29,553 343,952 901,072 652,748 492,800 24,490 135,258:: 27,701 141,082 712,311 751,992 240,100 251,427 260,565:: 263,431 246,991 784,007 8.865,699 6.503,600 991,602 1.370,097:: 990,748 1.463,680 8.921,263 5.904,067 4.593,300 741,216 569,852:: 745,748 597,260 5.875,971 1.778,203 1.078,500 168,169 532,034:: 165,600 551,236 1.812,184 428,419 345,700 26,422 55,997:: 26,545 52,185 425,921 754,009 486,100 55,795 212,214:: 52,856 262,999 807,187 12.672,713 7.352,500 2.059,099 3.261,615:: 2.014,416 3.621,975 14.319,210 3.544,420 2.646,600 269,450 627,970:: 258,563 686,357 4.121,557 4.953,293 2.005,500 1.508,305 1.439,987:: 1.464,059 1.588,657 5.523,768 907,009 486,800 51,776 368,233:: 55,391 405,776 1.043,633 1.344,977 1.048,900 44,848 251,130:: 49,897 287,841 1.495,788 1.924,015 1.164,600 184,719 574,295:: 186,506 653,344 2.134,364 3.185,254 2.423,100 208,920 553,335:: 235,086 638,687 3.494,999 332,664 241,200 19,073 72,592:: 18,010 92,142 343,648 453,105 83,600 4,040 365,065:: 4,440 418,398 142,365 2.399,485 2.098,300 185,807 115,678:: 212,636 128,147 3.008,986 533,946 222,500 130,536 180,410:: 117,246 185,830 618,605 3.093,295 1.346,300 884,047 863,248:: 915,179 894,640 3.393,718 1.807,291 868,800 531,288 407,003:: 572,029 418,749 1.990,797 675,945 368,500 93,665 213,280:: 98,231 227,582 750,505 611,060 109,000 259,095 242,965:: 244,919 248,309 652,516 807,009 211,700 281,388 313,621:: 291,723 346,633 916,247 1.275,230 671,300 296,118 308,112:: 296,961 352,001 1.446,999 1.180,181 569,100 270,403 340,779:: 281,049 354,947 1.358,810 88.781,819 60.952,000 12.485,607 15.344,212 92.173,556 62.826,000 12.720,861 16.626,695 99.553,616 Quelle: Eurostat o. J.[RD_E_GERDREG__custom_1511578], eigene Darstellung. 68 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2018 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2019 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 23.330,200 2.019,025 2.546,098:: 2.046,795 2.663,432 30.261,490 25.272,100 2.197,660 2.791,740 14.938,600 457,810 522,403:: 464,836 522,577 16.457,170 15.459,500 469,740 527,930 3.945,800 1.112,886 864,406:: 1.099,419 913,634 6.830,490 4.656,400 1.208,150 965,940 1.466,000 307,684 539,664:: 334,607 564,455 2.601,850 1.637,300 367,790 596,760 2.979,900 140,646 619,626:: 147,933 662,767 4.371,980 3.518,900 151,980 701,100 14.178,300 1.889,526 2.616,428:: 2.008,104 2.800,447 21.687,960 16.600,800 2.126,480 2.960,680 7.925,600 1.437,152 1.332,926:: 1.539,851 1.447,343 12.582,560 9.416,100 1.624,350 1.542,110 562,200 6,170 63,252:: 7,657 68,670 797,310 713,500 9,080 74,730 898,400 26,251 210,236:: 29,261 219,601 1.317,500 1.051,300 34,310 231,890 605,000 53,476 172,285:: 57,365 185,140 1.059,640 815,300 48,790 195,560 2.016,700 277,568 451,475:: 269,435 466,740 3.064,910 2.303,900 287,820 473,190 1.145,200 44,987 289,098:: 48,091 301,590 1.577,260 1.204,600 57,540 315,120 1.025,100 43,921 97,155:: 56,444 111,362 1.288,780 1.096,100 64,590 128,090 1.908,000 1.660,761 1.173,746:: 1.855,307 1.240,655 5.221,560 2.083,600 1.835,730 1.302,230 405,000 523,947 263,425:: 512,178 280,297 1.355,630 485,800 581,000 288,830 290,700 364,015 252,668:: 371,929 269,059 1.004,890 330,900 410,160 263,830 1.438,400 442,335 615,082:: 449,308 672,730 2.694,470 1.511,900 474,740 707,830 6.176,200 783,273 1.215,023:: 850,573 1.290,247 9.116,370 6.751,800 985,920 1.378,650 5.128,500 723,409 709,204:: 785,867 756,717 7.353,760 5.679,600 899,590 774,570 504,600 31,906 364,566:: 34,161 382,431 834,600 526,500 42,220 265,880 543,100 27,958 141,253:: 30,544 151,099 928,000 545,700 44,100 338,200 252,700 278,657 252,650:: 285,439 259,171 845,010 239,400 303,550 302,060 6.329,000 1.056,618 1.535,645:: 1.059,711 1.615,840 9.628,040 6.859,900 1.070,650 1.697,490 4.428,700 807,240 640,031:: 767,077 685,629 6.228,850 4.712,800 793,110 722,950 1.057,600 164,817 589,767:: 205,857 613,399 2.038,140 1.198,300 203,550 636,290 344,000 28,603 53,318:: 25,390 49,486 425,240 349,400 26,770 49,080 498,700 55,958 252,529:: 61,387 267,326 935,810 599,400 47,220 289,190 8.433,100 2.087,572 3.798,538:: 2.257,251 4.076,607 15.509,280 9.041,200 2.375,400 4.092,690 3.131,100 279,348 711,110:: 329,303 820,453 4.418,320 3.333,600 343,390 741,330 2.402,200 1.486,198 1.635,369:: 1.605,643 1.710,319 5.925,600 2.457,800 1.710,870 1.756,930 536,600 62,538 444,495:: 64,785 480,133 1.222,180 661,400 66,830 493,950 1.120,700 65,337 309,751:: 58,776 334,879 1.595,400 1.193,100 64,110 338,190 1.242,400 194,151 697,812:: 198,745 730,823 2.347,880 1.395,400 190,200 762,280 2.555,700 262,300 677,000:: 273,923 723,674 3.829,610 2.876,900 300,990 651,730 265,900 20,123 57,625:: 20,696 68,187 449,430 346,500 26,370 76,560 77,600 4,251 60,514:: 4,981 63,510 151,830 79,000 7,840 64,990 2.212,200 237,926 558,861:: 248,246 591,977 3.228,350 2.451,400 266,780 510,180 304,400 127,109 187,097:: 129,982 174,675 673,790 313,800 155,100 204,890 1.477,300 961,373 955,045:: 1.004,643 1.035,031 3.857,550 1.686,900 1.074,940 1.095,710 946,000 596,200 448,597:: 614,235 496,729 2.300,840 1.137,600 653,140 510,100 407,100 102,546 240,859:: 109,970 244,573 805,480 427,400 114,160 263,920 124,300 262,627 265,589:: 280,437 293,729 751,230 121,900 307,640 321,690 252,500 774,200 681,700 68.787,300 312,903 314,187 300,433 13.484,009 350,844: 358,612: 376,676: 17.282,307 104.669,045 : : : 72.101,300 325,189 321,739 323,229 14.168,026 387,417 988,700 421,327 1.655,500 383,256 1.486,250 18.399,719 110.025,410 259,700 782,600 733,200 75.830,400 348,150 349,880 334,170 15.022,200 380,850 523,020 418,870 19.172,810 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 69 TAB. E.2 Bruttoausgaben für FuE nach Leistungssektor und NUTS 2(1)-Regionen in Deutschland (EUR pro Einwohner_in) Länder/Regionen Baden-Württemberg Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Darmstadt Gießen Kassel Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Braunschweig Hannover Lüneburg Weser-Ems Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Köln Münster Detmold Arnsberg Rheinland-Pfalz Koblenz Trier Rheinhessen-Pfalz Saarland Sachsen Dresden Chemnitz Leipzig Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 2015 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2016 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2017 alle Sektoren 2.119,90 1.727,30 176,70 215,80:: 174,90 225,60 2.547,10 3.043,50 2.815,90 117,30 110,30:: 114,00 123,10 3.884,30 1.895,70 1.215,20 374,80 305,60:: 372,10 301,00 2.131,10 949,60 603,10 126,90 219,50:: 125,00 241,20 1.032,90 1.826,10 1.445,50 69,90 310,80:: 72,80 320,90 2.038,70 1.366,50 1.052,60 135,10 178,70:: 139,30 193,20 1.444,90 2.333,80 1.787,70 281,30 264,90:: 300,90 277,90 2.308,40 458,40 416,20 6,00 36,60:: 6,90 48,40 518,00 779,70 603,50 20,70 155,90:: 20,50 176,40 1.033,20 665,00 472,70 55,90 136,60:: 36,70 157,40 782,00 1.533,30 1.142,50 158,20 232,40:: 149,30 245,60 1.568,90 775,70 549,90 37,50 188,50:: 32,40 208,10 1.129,90 581,50 523,90 19,00 38,70:: 20,00 48,60 627,70 1.267,00 524,10 426,80 316,00:: 417,20 339,10 1.326,60 443,10 161,70 188,80 92,80:: 205,80 94,70 478,00 1.307,70 480,10 514,30 313,00:: 496,90 356,70 1.336,80 1.371,80 774,20 282,90 314,60:: 278,80 336,90 1.378,60 1.213,60 925,90 103,50 184,20:: 116,30 195,90 1.315,70 1.530,30 1.216,00 150,20 164,20:: 168,50 184,90 1.660,50 806,00 438,60 25,10 342,70:: 28,40 330,70 863,40 543,50 410,30 20,40 112,60:: 22,80 116,20 584,70 470,20 150,10 157,20 162,90:: 163,40 153,20 486,80 1.132,70 830,90 126,70 175,10:: 125,00 184,70 1.122,80 3.737,30 2.907,60 469,20 360,70:: 466,60 373,70 3.682,60 843,40 511,50 79,80 252,30:: 77,70 258,50 846,80 255,40 206,10 15,70 33,40:: 15,60 30,70 250,00 306,40 197,50 22,70 86,20:: 21,20 105,40 322,10 718,50 416,90 116,70 184,90:: 112,80 202,70 800,40 693,90 518,10 52,70 122,90:: 50,00 132,70 794,00 1.135,60 459,80 345,80 330,10:: 331,10 359,20 1.244,30 351,50 188,60 20,10 142,70:: 21,20 155,20 398,40 662,70 516,80 22,10 123,70:: 24,20 139,90 728,20 540,80 327,30 51,90 161,40:: 51,80 181,60 595,10 794,00 604,00 52,10 137,90:: 58,00 157,60 859,60 225,20 163,30 12,90 49,10:: 12,10 61,90 230,30 868,20 160,20 7,70 699,50:: 8,30 785,40 269,30 1.192,30 1.042,60 92,30 57,50:: 104,70 63,10 1.471,30 539,90 225,00 132,00 182,40:: 117,80 186,70 620,70 762,80 332,00 218,00 212,90:: 224,00 219,00 831,40 1.134,70 545,50 333,60 255,50:: 356,90 261,30 1.244,10 461,90 251,80 64,00 145,70:: 67,00 155,30 516,10 611,60 109,10 259,30 243,20:: 240,90 244,30 635,10 361,00 94,70 125,90 140,30:: 129,90 154,40 409,70 450,50 237,10 104,60 108,80:: 103,90 123,10 502,10 547,20 263,90 125,40 158,00:: 129,50 163,50 629,60 1.093,40 750,70 153,80 189,00 1.121,70 764,50 154,80 202,30 1.206,40 Quelle: Eurostat o. J.[RD_E_GERDREG__custom_1511578], eigene Darstellung. 70 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2018 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2019 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2.130,20 184,40 232,50:: 185,70 241,60 2.733,80 2.283,00 198,50 252,20 3.645,10 111,70 127,50:: 112,60 126,60 3.971,90 3.731,10 113,40 127,40 1.419,70 400,40 311,00:: 393,20 326,80 2.435,00 1.660,00 430,70 344,30 654,50 137,40 241,00:: 148,40 250,30 1.149,00 723,00 162,40 263,50 1.624,30 76,70 337,80:: 80,10 359,00 2.354,90 1.895,40 81,90 377,60 1.096,50 146,10 202,30:: 154,50 215,50 1.658,50 1.269,50 162,60 226,40 1.710,60 310,20 287,70:: 331,20 311,30 2.685,00 2.009,30 346,60 329,10 461,00 5,10 51,90:: 6,20 55,80 643,80 576,10 7,30 60,30 817,90 23,90 191,40:: 26,50 198,80 1.187,70 947,70 30,90 209,00 569,50 50,30 162,20:: 53,80 173,50 992,70 763,80 45,70 183,20 1.152,40 158,60 258,00:: 153,10 265,20 1.731,20 1.301,30 162,60 267,30 874,70 34,40 220,80:: 36,60 229,60 1.197,50 914,60 43,70 239,20 551,70 23,60 52,30:: 30,10 59,40 682,70 580,60 34,20 67,90 533,70 464,60 328,30:: 513,40 343,30 1.432,60 571,70 503,70 357,30 162,30 210,00 105,60:: 204,50 111,90 539,70 193,40 231,30 115,00 428,30 536,30 372,30:: 546,10 395,10 1.471,30 484,50 600,50 386,30 794,50 244,30 339,70:: 245,40 367,50 1.463,40 821,20 257,80 384,40 994,10 126,10 195,60:: 136,20 206,70 1.454,90 1.077,60 157,30 220,00 1.297,90 183,10 179,50:: 197,60 190,20 1.839,00 1.420,40 225,00 193,70 483,50 30,60 349,30:: 32,70 365,70 796,90 502,70 40,30 253,90 445,80 23,00 116,00:: 25,00 123,90 760,80 447,40 36,20 277,30 156,90 173,00 156,90:: 177,20 160,90 525,00 148,70 188,60 187,70 796,50 133,00 193,30:: 133,10 202,90 1.206,20 859,40 134,10 212,70 2.775,60 505,90 401,10:: 480,70 429,70 3.901,80 2.952,10 496,80 452,90 494,20 77,00 275,60:: 96,00 286,10 948,10 557,40 94,70 296,00 201,90 16,80 31,30:: 14,90 29,00 248,50 204,20 15,60 28,70 199,00 22,30 100,80:: 24,40 106,20 370,60 237,40 18,70 114,50 471,40 116,70 212,30:: 126,00 227,60 864,90 504,20 132,50 228,20 603,20 53,80 137,00:: 63,30 157,80 849,30 640,80 66,00 142,50 541,10 334,80 368,40:: 360,50 384,00 1.326,00 550,00 382,80 393,10 204,90 23,90 169,70:: 24,70 183,20 465,80 252,10 25,50 188,30 545,60 31,80 150,80:: 28,60 163,00 776,20 580,50 31,20 164,50 346,40 54,10 194,60:: 55,50 203,90 655,40 389,50 53,10 212,80 628,60 64,50 166,50:: 67,20 177,60 937,50 704,30 73,70 159,50 178,20 13,50 38,60:: 13,90 45,70 300,40 231,60 17,60 51,20 146,80 8,00 114,50:: 9,40 119,90 285,90 148,80 14,80 122,40 1.081,70 116,30 273,30:: 121,00 288,60 1.568,70 1.191,20 129,60 247,90 305,40 127,50 187,70:: 130,70 175,70 680,20 316,80 156,60 206,90 361,90 235,50 234,00:: 246,20 253,60 946,00 413,70 263,60 268,70 591,20 372,60 280,30:: 384,20 310,70 1.439,60 711,80 408,70 319,20 280,00 70,50 165,60:: 76,10 169,30 560,70 297,50 79,50 183,70 121,00 255,60 258,50:: 270,20 283,00 720,10 116,80 294,90 308,30 112,90 268,60 315,90 833,60 139,90 109,00 139,20 163,40 156,90 124,40 174,50 209,40 : : : 1.264,20 : : : 870,90 146,30 111,30 150,30 171,10 174,30 145,80 178,20 222,20 447,70 571,50 693,50 1.325,30 117,60 270,20 342,10 913,40 157,70 120,80 155,90 180,90 172,50 180,60 195,40 230,90 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 71 TAB. E.3 Bruttoausgaben für FuE nach Leistungssektor und NUTS 2(1)-Regionen in Deutschland (in Prozent des Bruttoinlandsprodukts) Länder/Regionen Baden-Württemberg Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Darmstadt Gießen Kassel Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Braunschweig Hannover Lüneburg Weser-Ems Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Köln Münster Detmold Arnsberg Rheinland-Pfalz Koblenz Trier Rheinhessen-Pfalz Saarland Sachsen Dresden Chemnitz Leipzig Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 2015 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2016 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2017 alle Sektoren 4,90 3,99 0,41 0,50:: 0,40 0,52 5,61 6,13 5,67 0,24 0,22:: 0,23 0,25 7,49 4,55 2,92 0,90 0,73:: 0,88 0,72 4,87 2,63 1,67 0,35 0,61:: 0,34 0,66 2,74 4,55 3,60 0,17 0,77:: 0,18 0,77 4,77 3,13 2,41 0,31 0,41:: 0,31 0,43 3,09 4,30 3,30 0,52 0,49:: 0,54 0,50 3,99 1,25 1,14 0,02 0,10:: 0,02 0,13 1,33 2,00 1,55 0,05 0,40:: 0,05 0,44 2,46 1,91 1,36 0,16 0,39:: 0,10 0,44 2,08 3,72 2,77 0,38 0,56:: 0,35 0,58 3,55 2,07 1,47 0,10 0,50:: 0,08 0,54 2,81 1,57 1,42 0,05 0,10:: 0,05 0,13 1,61 3,52 1,46 1,19 0,88:: 1,10 0,90 3,39 1,66 0,61 0,71 0,35:: 0,76 0,35 1,69 2,84 1,04 1,12 0,68:: 1,06 0,76 2,81 2,24 1,26 0,46 0,51:: 0,45 0,54 2,15 2,84 2,17 0,24 0,43:: 0,26 0,45 2,92 3,16 2,51 0,31 0,34:: 0,34 0,37 3,27 2,56 1,39 0,08 1,09:: 0,09 1,02 2,58 1,60 1,21 0,06 0,33:: 0,06 0,33 1,63 1,87 0,60 0,63 0,65:: 0,64 0,60 1,78 3,39 2,49 0,38 0,52:: 0,35 0,52 3,10 9,34 7,27 1,17 0,90:: 1,01 0,81 7,91 2,39 1,45 0,23 0,72:: 0,21 0,71 2,26 0,98 0,79 0,06 0,13:: 0,06 0,12 0,92 0,94 0,61 0,07 0,27:: 0,06 0,31 0,93 1,99 1,15 0,32 0,51:: 0,31 0,55 2,11 1,80 1,34 0,14 0,32:: 0,13 0,34 1,97 2,84 1,15 0,87 0,83:: 0,82 0,89 2,98 1,15 0,61 0,07 0,47:: 0,07 0,49 1,22 1,89 1,47 0,06 0,35:: 0,07 0,39 1,97 1,67 1,01 0,16 0,50:: 0,16 0,56 1,76 2,39 1,82 0,16 0,42:: 0,17 0,47 2,49 0,73 0,53 0,04 0,16:: 0,04 0,20 0,70 3,02 0,56 0,03 2,44:: 0,03 2,69 0,90 3,32 2,90 0,26 0,16:: 0,29 0,17 3,98 1,57 0,65 0,38 0,53:: 0,34 0,54 1,75 2,72 1,19 0,78 0,76:: 0,78 0,76 2,79 3,97 1,91 1,17 0,90:: 1,23 0,90 4,12 1,79 0,97 0,25 0,56:: 0,25 0,58 1,86 2,02 0,36 0,86 0,80:: 0,78 0,79 1,98 1,40 0,37 0,49 0,55:: 0,49 0,59 1,50 1,50 0,79 0,35 0,36:: 0,34 0,40 1,57 2,05 0,99 0,47 0,59:: 0,47 0,60 2,22 2,93 2,01 0,41 0,51 2,94 2,00 0,41 0,53 3,05 Quelle: Eurostat o. J.[RD_E_GERDREG__custom_1511578], eigene Darstellung. 72 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2018 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 2019 alle Sektoren Unternehmenssektor Staatssektor Hochschulsektor 4,69 0,41 0,51:: 0,40 0,52 5,76 4,81 0,42 0,53 7,03 0,22 0,25:: 0,21 0,24 7,34 6,90 0,21 0,24 3,25 0,92 0,71:: 0,88 0,73 5,32 3,63 0,94 0,75 1,74 0,36 0,64:: 0,38 0,64 2,90 1,82 0,41 0,66 3,80 0,18 0,79:: 0,18 0,82 5,27 4,24 0,18 0,84 2,35 0,31 0,43:: 0,33 0,45 3,42 2,62 0,34 0,47 2,95 0,54 0,50:: 0,56 0,53 4,49 3,36 0,58 0,55 1,18 0,01 0,13:: 0,02 0,14 1,61 1,44 0,02 0,15 1,95 0,06 0,46:: 0,06 0,47 2,73 2,18 0,07 0,48 1,52 0,13 0,43:: 0,14 0,45 2,53 1,95 0,12 0,47 2,61 0,36 0,58:: 0,34 0,58 3,73 2,80 0,35 0,58 2,18 0,09 0,55:: 0,09 0,56 2,85 2,18 0,10 0,57 1,41 0,06 0,13:: 0,08 0,15 1,67 1,42 0,08 0,17 1,36 1,19 0,84:: 1,26 0,85 3,38 1,35 1,19 0,84 0,58 0,74 0,37:: 0,71 0,39 1,81 0,65 0,78 0,39 0,90 1,13 0,78:: 1,13 0,82 2,97 0,98 1,21 0,78 1,24 0,38 0,53:: 0,38 0,56 2,17 1,22 0,38 0,57 2,21 0,28 0,43:: 0,30 0,45 3,08 2,28 0,33 0,47 2,55 0,36 0,35:: 0,38 0,37 3,46 2,67 0,42 0,36 1,44 0,09 1,04:: 0,09 1,06 2,25 1,42 0,11 0,72 1,24 0,06 0,32:: 0,07 0,34 2,02 1,19 0,10 0,74 0,57 0,63 0,57:: 0,64 0,58 1,81 0,51 0,65 0,65 2,20 0,37 0,53:: 0,36 0,54 3,13 2,23 0,35 0,55 5,96 1,09 0,86:: 0,98 0,87 7,77 5,88 0,99 0,90 1,32 0,21 0,74:: 0,25 0,74 2,39 1,40 0,24 0,75 0,75 0,06 0,12:: 0,05 0,10 0,86 0,70 0,05 0,10 0,57 0,06 0,29:: 0,07 0,30 1,01 0,65 0,05 0,31 1,25 0,31 0,56:: 0,32 0,58 2,17 1,26 0,33 0,57 1,49 0,13 0,34:: 0,15 0,38 2,00 1,51 0,16 0,34 1,30 0,80 0,88:: 0,84 0,89 3,01 1,25 0,87 0,89 0,63 0,07 0,52:: 0,07 0,55 1,36 0,74 0,07 0,55 1,48 0,09 0,41:: 0,07 0,43 1,99 1,49 0,08 0,42 1,02 0,16 0,58:: 0,16 0,58 1,84 1,09 0,15 0,60 1,82 0,19 0,48:: 0,19 0,50 2,64 1,98 0,21 0,45 0,55 0,04 0,12:: 0,04 0,14 0,88 0,68 0,05 0,15 0,49 0,03 0,38:: 0,03 0,39 0,92 0,48 0,05 0,39 2,92 0,31 0,74:: 0,32 0,77 4,15 3,15 0,34 0,66 0,86 0,36 0,53:: 0,36 0,49 1,85 0,86 0,43 0,56 1,22 0,79 0,79:: 0,80 0,83 3,00 1,31 0,84 0,85 1,96 1,23 0,93:: 1,23 0,99 4,48 2,21 1,27 0,99 1,01 0,25 0,60:: 0,27 0,60 1,91 1,01 0,27 0,63 0,38 0,80 0,81:: 0,83 0,87 2,14 0,35 0,88 0,92 0,41 0,84 1,11 2,11 0,51 0,34 0,49 0,41 0,58 0,39 0,61 0,53 : : : 3,11 : : : 2,14 0,52 0,34 0,52 0,42 0,63 0,44 0,62 0,55 1,55 1,68 2,32 3,17 0,41 0,80 1,15 2,18 0,55 0,36 0,52 0,43 0,60 0,53 0,66 0,55 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 73 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AGVO Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BLK für Bildungsplanung und ­Forschungsförderung BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für Familie, Senioren, Frauen und ­Jugend BMI Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BMJ der Justiz und für Verbraucherschutz für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ESA Europäische Weltraumorganisation ESF Europäischer Sozialfonds FhG Fraunhofer-Gesellschaft FONA3 Forschung für nachhaltige Entwicklungen FRP Forschungsrahmenprogramm FuE Forschung und Entwicklung Innovation, Technologie Softwaresysteme und Wissenstechnologien GG Grundgesetz GRW Verbesserung der regionalen ­Wirtschaftsstruktur GWK Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher ­Forschungszentren HPC High-Performance Computing IGF Industrielle Gemeinschaftsforschung für Geschäftsmodelle und Pionier­ lösungen InvKG Investitionsgesetz Kohleregionen IoT Internet of Things KMU Kleine und mittlere Unternehmen MPG Max-Planck-Gesellschaft RUBIN Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation SÖF Sozialökologische Forschung SPRIN-D Bundesagentur für Sprunginnovationen WGL Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 74 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS 10 Abbildung 1 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Förderarten und Bundesländern in EUR je Einwohner_in und in% des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts 2015, 2017 und 2019 11 Abbildung 2 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Förderarten und Bundesländern in EUR je Einwohner_in und in% des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts 2019 13 Abbildung 3 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 Projektförderung nach Empfängergruppe Wirtschaft und Bundesländern 2015, 2017 und 2019(in Mrd. EUR) 17 Abbildung 4 Förderstruktur des 9. FRP-Programms: Horizont Europa und Euratom 19 Abbildung 5 Förderperiode 2014 – 2020: Indikative Aufteilung der EFRE- und ESF-Mittel auf die Bundesländer in laufenden Preisen 2014 – 2020 (in Mrd. EUR) 22 Abbildung 6 Bruttoausgaben für FuE nach Leistungssektor pro Einwohner_in (in EUR) und in% des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland 23 Abbildung 7 Bruttoausgaben für FuE für alle Sektoren(in Mio. EUR) pro Einwohner_in(in EUR) und in% des Bruttoinlandsprodukts in 2019 66 Tabelle D.1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi): Ausgaben GA„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(Betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen) 66 Tabelle D.2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi): Ausgaben Zentrales Innovationsp­ rogramm Mittelstand(ZIM) 68 Tabelle E.1 Bruttoausgaben für FuE nach Leistungssektor und NUTS 2(1)Regionen in Deutschland(in Mio. EUR) 70 Tabelle E.2 Bruttoausgaben für FuE nach Leistungssektor und NUTS 2(1)Regionen in Deutschland(EUR pro Einwohner_in) 72 Tabelle E.3 Bruttoausgaben für FuE nach Leistungssektor und NUTS 2(1)Regionen in Deutschland(in% des Bruttoinlandsprodukts) 14 Tabelle 1 Ausgaben des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) / Innovationsprogramm für G­ eschäftsmodelle und Pionierlösungen(IGP)(insgesamt und EUR je Einwohner_in 2015–2019) 16 Tabelle 2 Forschungsrahmenprogramme(FRPs) 26 Tabelle 3 Ausgaben der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur(A) insgesamt und(B) GRW-geförderter Raum(in EUR je Einwohner_in 2015–2019) 26 Tabelle 4 Einbezogene Fachprogramme in das Gesamtdeutsche Fördersystem 34 Tabelle B.1 Synopse: Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF) 61 Tabelle C.1 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Fördera­ rten und Bundesländern 62 Tabelle C.2 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 Projektförderung nach Empfängergruppen und Bundesländern 64 Tabelle C.3 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Förderarten und Bundesländern je Einwohner_in 65 Tabelle C.4 Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Ausgaben Einzelplan 30 nach Förderarten und Bundesländern in% des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 75 LITERATURVERZEICHNIS Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung(AGVO) 2014: ­Verordnung(EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl EU Nr. L 187 vom 26.6.2014, 1–78. Arbeitskreis„Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der ­Länder“ im Auftrag der Statistischen Ämter der 16 Bundes­ länder, des Statistischen Bundesamtes und des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen(Hrsg.) 2021: Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2020 – Berechnungsstand: August 2020/Februar 2021, https:// www.statistikportal.de/de/vgrdl/ergebnisse-laenderebene/brutto inlandsprodukt-bruttowertschoepfung#alle-ergebnisse(20.10.2021). Beck, Rasmus C.; Heinze, Rolf G. 2021: Zukunft der Wirtschaftsförderung – zwischen Strukturwandel und digitalem Umbruch, in: Buhr, Daniel; Frankenberger, Rolf; Schroeder, Wolfgang; Zolleis, Udo(Hrsg.) Innovation im Wohlfahrtsstaat: Neue Ideen für Wissenschaft und Politik, Festschrift für Josef Schmid, Baden-Baden, S. 227–252. Beschluss NR. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration(2007 bis 2013), ABl EU Nr. L 412 vom 30.12.2006, Artikel 4. BMWK(Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) 2021: Neues Fördergebiet für die regionale Strukturpolitik, https:// www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Schlaglichter/2022/01/05im-fokus-regionale-strukturpolitik.pdf?__blob=publicationFile&v=4, (20.12.2021). BMWi o. J.a: Förderperiode 2014-2020, online verfügbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-strukturpolitikfoerderperiode-2014-2020.html(12.11.2021). BMWi o. J.b: EU-Kohäsions- und Strukturpolitik,https://www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpolitik.html (12.11.2021). Buhr, Daniel 2009: Die Cluster- und Innovationspolitik des Bundes: Konkurrenz, Koordination oder Chaos?, in: Schmid, Josef; Heinze, Rolf G..; Beck, Rasmus C.(Hrsg.): Strategische Wirtschaftsförderung und die Gestaltung von High-Tech Clustern: Beiträge zu den Chancen und Restriktionen von Clusterpolitiken, Baden-Baden, S. 112–121. Buhr, Daniel; Dietzel, Nikolas; Gold, Stewart; Kohler, Harald 2018: Digitalisierung politisch gestalten: Mehr. Besser. Anders. Für eine soziale Innovationspolitik, Friedrich-Ebert-Stiftung, WISO Diskurs 09/2018, Bonn. Buhr, Daniel; Dietzel, Nikolas; Gold, Stewart; Kohler, Harald 2018: Shaping Digitalisation in Germany: More Social Innovation Needed, WISO Diskurs 02/2019, Bonn. Bund Haushaltsplan 2021a: Einzelplan 09/BMWi: Dispositive. Bund Haushaltsplan 2021b: Einzelplan 30/BMBF: Dispositive. Bund Haushaltspläne 2017–2021: Gesamtpläne mit Einzelplänen 09/BMWi, 30/BMBF, https://www.bundeshaushalt.de/download (4.10.2021). Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung o. J.: Raumwirk­ same Mittel, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raum­ beobachtung/Komponenten/RaumwirksameMittel/raumwirksamemittel.html(5.3.2022). Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR)(Hrsg.) 2012: Raumordnungsbericht 2011, Bonn, https://www.bbsr.bund.de/ BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2012/DL_ ROB2011.pdf;jsessionid=1C06DC652C5696B657D850ED862E889B. live11312?__blob=publicationFile&v=1(13.3.2021). Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(BBR)(Hrsg.) (2021): Raumordnungsbericht 2021, https://www.bbsr.bund.de/ BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2021/ rob-2021-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4(30.6.2021). Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat(Hrsg.) 2019: Unser Plan für Deutschland: Gleichwertige Lebensverhältnisse überall, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/ veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/gleichwertigelebensverhaeltnisse/unser-plan-fuer-deutschland-langversion-kom -gl.pdf?__blob=publicationFile&v=4(10.3.2021). Bundesministerium für Bildung und Forschung 2015: Technik zum Menschen bringen: Forschungsprogramm zur Mensch-TechnikInteraktion, Bonn. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017: KMU-­ innovativ, https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/innovativermittelstand/kmu-innovativ/kmu-innovativ_node.html;jsessionid= BBA1D84D33131ABB96CCE911C2D3A4DE.live382(5.5.2022). Bundesministerium für Bildung und Forschung 2018: Erforschung von Universum und Materie: ErUM-Rahmenprogramm des Bundes­ ministeriums für Bildung und Forschung, https://www.bmbf.de/ SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/pdf/erforschung-von-universumund-materie-erum.pdf;jsessionid=86A409C453F4B95BC3F456B 94BB82E1D.live722?__blob=pu blicationFile&v=2(5.12.2021). Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF) 2020: Daten und Fakten zum deutschen Forschungs- und Innovationssystem: Bundesbericht Forschung und Innovation 2020, https://www.bundesbericht-forschung-innovation.de/files/BMBF_BuFI-2020_Datenband.pdf (23.11.2021). Bundesministerium für Bildung und Forschung o. J.: Innovation und Strukturwandel, https://www.innovation-strukturwandel.de/ strukturwandel/de/home/home_node.html(5.5.2022). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2014: Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission für die Umsetzung der ESI-Fonds unter dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen in der Förderperiode 2014 bis 2020 – Teil 1: Kapitel 1 und 2, CCI Nr. 2014DE16M8PA001, https://ec.europa.eu/ info/publications/partnership-agreement-germany_de(10.3.2022). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2021: Förderdatenbank, https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home. html/(5.5.2022): a) Richtlinien/Fördermaßnahmen Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF): Internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung, verschiedene Aufrufe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Projektträgers, Stand September 2021. Horizont Europa: Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 2021–2027: Kurzzusammenfassung und Fördergrundlage: Verordnung(EU – Europäische Union) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von„Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen(EU – Europäische Union) Nr. 1290/2013 und(EU – Europäische Union) Nr. 1291/2013. Richtlinie Förderung von Projekten im Programm„KMU-innovativ: Produktionsforschung“ vom 5.11.2019. Richtlinie zur Fördermaßnahme„KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie(IKT)“(geändert) vom 22.8 2017. Richtlinie zur Förderung von„Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum(FH-Europa)“ vom 2.9.2020. 76 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema„Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“(geändert) vom 8.6.2021. Richtlinie zur Förderung von„KMU – KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren“ vom 5.12.2018. Richtlinie zur„Förderung von Open Access-Publikationen aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten(Post-Grant-Fund)“ vom 28.8.2017. Richtlinie zur„Förderung von Zuwendungen für KMU-innovativ: Bioökonomie“ vom 29.4.2020. Richtlinie zur„Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“(geändert) vom 30.9.2020. Richtlinien zur„Fördermaßnahme KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ vom 10.7.2018. Richtlinien zur„Fördermaßnahme KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)“ vom 14.5.2018. Richtlinie zur„Förderung von Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen(FH-Kooperativ) im Rahmen des Programms Forschung an Fachhochschulen“(geändert) vom 25.6.2021. Richtlinie zur„Förderung von Projekten zum Thema Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen: Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ vom 24.4.2018. Richtlinie zum„Software-Sprint-Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern“(geändert) vom 20.2.2020. Richtlinie zur„Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL“ (geändert) vom 11.2.2021. Richtlinie zur„Förderung von Regionalen unternehmerischen Bündnisse für Innovation(RUBIN) aus der Programmfamilie Innovation& Strukturwandel“ vom 17.10.2021. Forschungsrichtlinie zur„Fördermaßnahme Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“ vom 6.4.2018. Richtlinie zur„Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA“ vom 21.1.2018. Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema„Digital GreenTech: Umwelttechnik trifft Digitalisierung innerhalb des Aktionsplans Natürlich.Digital.Nachhaltig“(geändert) vom 31.5.2021. Richtlinie zur„Förderung von Projekten zum Thema Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen(Batterie 2020 Transfer)“ im Rahmen des Dachkonzepts Forschungsfabrik Batterie im Rahmenprogramm„Vom Material zur Innovation“ vom 27.7.2020. Richtlinie zur„Förderung von Zuwendungen für die IKT(Informationsund Kommunikationstechnik) – Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters ITEA 3“ vom 20.4.2020, Richtlinie zur„Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet der Elektroniksysteme für vertrauenswürdige und energieeffiziente dezentrale Datenverarbeitung im Edge-Computing(OCTOPUS)“ vom 31.3.2021. Richtlinien zur„Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch“ (geändert) vom 9.2.2021. Richtlinie zur„Umsetzung der gemeinsamen Initiative des Bundes und der Länder zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – Innovative Hochschule“, zweite Auswahlrunde vom 2.6.2021. Richtlinie zur Förderung von„Forschungsvorhaben zum Thema IoT (Internet of Things)-Sicherheit in Smart Home, Produktion und sensiblen Infrastrukturen“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT(Informationstechnik) – Sicherheit„Digital. Sicher. Souverän“ vom 26.5.2021. Bekanntmachung zur„Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung Innovationen für die Energiewende“ vom 6.2.2019. Richtlinie über die„Förderung zum Themenfeld zivile Sicherheit: ­Spitzenforschungscluster zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus im Rahmen des Programms Forschung für die zivile Sicherheit der Bundesregierung“ vom 13.6.2018. Richtlinie über die„Förderung zum Themenfeld Innovationen im ­Einsatz: Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit im Rahmen des Programms – Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“ vom 18.9.2019. Richtlinie zur„Förderung von Projekten für inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozialökologischen Forschung“ (geändert) vom 10.2.2021. Richtlinie Ideenwettbewerb„Neue Produkte für die Bioökonomie“ im Rahmen der„Nationalen Bioökonomiestrategie“ vom 24.6.2021. Richtlinie zur„Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung im Rahmen des Dachkonzepts Forschungsfabrik Batterie im Rahmenprogramm vom Material zur Innovation“ vom 14.7.2020. Richtlinie zur„Förderung von Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform Hybride Materialien: Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale(HyMat)“ vom 10.10.2017. Allgemeine Förderbekanntmachung zur„Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung“ vom 6.2.2019. Richtlinie zur„Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT(Informations- und Kommunikationstechnik)-Forschung“ vom 12.2.2018. Richtlinie zur„Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften GO-Bio initial“ vom 30.10.2019. Richtlinie zur„Förderung von Projekten zum Themenschwerpunkt Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen und Potenziale sichtbar machen, Sichtbarkeit strukturell verankern(innovative Frauen im Fokus)“ vom 9.10.2020. Richtlinie zur„Förderung von klinischen Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung“ vom 21.4.2021. Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema„T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“(geändert) vom 3.8.2021. Richtlinien zur„Fördermaßnahme Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ vom 9.2.2015. Richtlinien zur Fördermaßnahme„Enabling Start-up: Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik im Rahmen der Programme Quantentechnologien von den Grundlagen zum Markt und Photonik Forschung Deutschland“ vom 21.5.2019. Richtlinie zur Fördermaßnahme„KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ vom 3.7.2018. Richtlinien zur„Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur“ vom 18.5.2020. Richtlinie zur„Förderung von Projekten zum Thema START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ vom 20.4.2021. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 77 Richtlinie zur Förderung von„Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU(Europäische Union)-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa“ vom 25.3.2021. Eurostars: Grenzüberschreitendes gemeinsames KMU-Förderprogram­m, EU-Programm mit nationaler Implementation. Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für„KMU-innovativ: ­Medizintechnik“ vom 27.7.2018. Richtlinie zur Förderung von„Projekten zum Thema Regionale Faktoren für Innovation und Wandel erforschen: Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit stärken im Rahmen der Fördermaßnahme REGION.innovativ“ vom 13.7.2021. Richtlinie zur Förderung von„Projekten zum Thema Innovationshub für Quantenkommunikation“ vom 16.9.2021. Richtlinie zur Förderung von„Projekten zum Thema KI(Künstliche Intelligenz): Anwendungshub Kunststoffverpackungen – nachhaltige Kreislaufwirtschaft durch Künstliche Intelligenz im Rahmen der KI (Künstliche Intelligenz)-Strategie der Bundesregierung und der Strategie Forschung für Nachhaltigkeit(FONA)“ vom 9.9.2021. Richtlinie zur Förderung von„Verbundprojekten auf dem Gebiet: Neue Methoden und Technologien für das Exascale-Höchstleistungsrechnen(SCALEXA)“ vom 18.8.2021. Richtlinie zur Förderung von„Projekten zum Förderkonzept FORKA: Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen innerhalb des Rahmenprogramms Erforschung von Universum und Materie – ErUM“ vom 14.6.2021. Richtlinie zur Förderung von„Vorhaben der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet Erforschung der Materie an Großgeräten innerhalb des Rahmenprogramms: Erforschung von Universum und Materie – ErUM“ vom 18.8.2021. b) Richtlinien/Fördermaßnahmen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi): Bekanntmachung zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des„Maritimen Forschungsprogramms“ der Bundesregierung vom 1.12.2017 und Bekanntmachung zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“ vom 1.12.2017. Richtlinie„Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM)“(geändert) vom 10.5.2021. Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen(EXIST-Gründerstipendium) im Rahmen des Programms„Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ vom 21.4.2020. Richtlinie zur Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen(EXIST-Forschungstransfer) im Rahmen des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“(geändert) vom 19.4.2021. Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des BMWi(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)Programms„Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“(geändert) vom 16.3.2021. Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie vom 16.12.2020. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi)(Hrsg.) 2021: Erster Bericht der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen, Bestandsaufnahme und Fortschrittsbericht der regionalen Strukturförderung in Deutschland, Berlin, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/ erster-bericht-der-bundes-regierung-zum-gesamtdeutschen-foerder system-fuer-strukturschwache-regionen.pdf?__blob=publication File&v=12(4.1.2022). Czysz, Armin; Retzlaff, Karin; Simons, Onno 1992: EG-Förderfibel Neue Bundesländer: EG-Strukturhilfen: Antragsverfahren und Informationsquellen für Kommunen und Unternehmen, Köln. Der Bundeskanzler 2021: Organisationserlass, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990040/df69951d83f08c0b7b0 4cb40210e1221/2021-12-08-organisationserlass-data.pdf?download =1(21.2.2021). Degen, Christel; Hennicke, Martin 2022: Proaktive Strukturpolitik: Welche Impulse können wir von der neuen Bundesregierung für ­regionale Transformationsprozesse erwarten?, in: FES-Kompakt, https://www.fes.de/abteilung-analyse-planung-und-beratung/artikel seite-apb/fes-kompakt-proaktive-strukturpolitik(10.3.2022). Deutsche Forschungsgemeinschaft 2018: Förderatlas 2018: Kennzahlen zur öffentlich finanzierten Forschung in Deutschland, https:// onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1 002/9783527817818 (20.11.2021). Deutsche Forschungsgemeinschaft 2021: Förderatlas 2021: ­Kennzahlen zur öffentlich finanzierten Forschung in Deutschland, https://www.dfg.de/sites/foerderatlas2021/ download/dfg_foerder­ atlas_2021.pdf(20.11.2021). Die Bundesregierung o. J.a: Förderkatalog BMBF: EPL 30 nach ­Förderarten, https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StatistikAction. do?actionMode=renderPDF&type=bulfoe&ressort=BMBF(20.10.2021). Die Bundesregierung o. 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Endbericht, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/evaluier ung-der-gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-durch-einzelbe triebliche-erfolgskontrolle-endbericht. pdf?__blob=publicationFile&v=10(20.1.2022). Jerusel, Jörg; Schön, Ansis 2009: Die Beteiligung der deutschen Bundesländer am 6. Forschungsrahmenprogramm(FRP) der Europäischen Union, die Hochschule, in: Journal für Wissenschaft und Bildung 18(2009) 2, S. 153–167, https://www.pedocs.de/volltexte/2019/ 16360/pdf/t1943.pdf(15.10.2021). Koalitionsvertrag 2021: Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands(SPD), BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten(FDP), https://www.spd.de/ fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitions-vertrag_2021-2025.pdf (20.12.2021). Prognos AG(Hrsg.) 2018: Zukunft der EU-Strukturpolitik in Deutschland ab 2021: Umsetzung der Ziele der EU-Strukturpolitik – insbesondere des EFRE – in Deutschland und Handlungsoptionen für deren Fortführung in der Förderperiode ab 2021, https://www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Publikationen/Studien/zukunft-der-eu-strukturpolitik-indeutschland-ab-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=7(10.11.2021). Schroeder, Wolfgang; Buhr, Daniel 2021: 30 Jahre Transformation und Vereinigung: Forschungsstand, gesellschaftliche Problemlagen, Gestaltungsperspektiven, in: Enders, Judith; Kollmorgen, Raj; Kowalczuk, Ilko-Sascha(Hrsg.): Deutschland ist eins: vieles – Bilanz und Perspektiven von Vereinigung und Transformation, Frankfurt a. M., S. 77–158. Statistische Ämter des Bundes und der Länder o. J.: Bruttoinlands­ produkt, Bruttowertschöpfung, https://www.statistikportal.de/de/ vgrdl/ergebnisse-laenderebene/bruttoinlandsprodukt-bruttowertschoe­ pfung#alle-ergebnisse(20.10.2021). Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021a: Bevölkerungsstand Deutschland und Bundesländer, Stichtag, GENESIS-Online, Tabellenabruf 12411-0001+12411-0010, https://www-genesis.destatis.de/ genesis/online?operation=statistic&levelindex=0&%20levelid= 1639030137728&code=12411#abreadcrumb(22.10.2021). Statistisches Bundesamt(Destatis) 2021b: Fachserie 14 Reihe 3.6: Finanzen und Steuern: Ausgaben, Einnahmen und Personal der öffentlichen und Ausgaben, Einnahmen und Personal der öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung 2019, https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Forschung-Entwicklung/_inhalt.html #sprg233698(7.11.2021) Stifterverband 2021: Pressemitteilungen vom 12.11.2021: Wirtschaft senkt Forschungsausgaben in 2020, https://www.stifterverband.org/ pressemitteilungen/2021_11_12_ forschung_und_entwicklung (20.12.2021). Universität Tübingen 2020: Pressemitteilungen vom 17.12.2020: Über 100 Millionen Euro zusätzlich für Kl-Forschung in Tübingen – Bundeskanzlerin Merkel spricht von echtem„Gamechanger“ für KI der nächsten Dekade und gibt Startschuss für„Al Breakthrough Hub“ – Förderung von Bund, Land und Hector Stiftung, https://unituebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/pressemitteilungen/archiv/archivfullview-pressemitteilungen/article/ueber-100-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-ki-forschung-in-tuebingen/(6.12.2021). Verordnung(EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.6.2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds, ABl EU Nr. L 231 vom 30.6.2021, S. 60–84. WEBSEITEN https://www.hightech-forum.de/hightech-strategie-2025 https://www.innovation-strukturwandel.de/strukturwandel/de/ home/home_node.html https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/ raumentwicklung/2011-2015/foerdergebiete-mittelaufteilung/ GRW_Foerdergebietsabgrenzung_2014_2020.html https://foerderportal.bund.de/foekat https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StatistikAction.do?action Mode=renderPDF&type=bulfoe&ressort=BMBF https://www.horizont2020.de/einstieg-budget.htm FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 79 80 BLINDE FLECKEN DER FÖRDERPOLITIK  SEPTEMBER 2022  FES diskurs WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN Wer bestellt, bezahlt? Eine verfassungsrechtliche Einordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs FES diskurs Oktober / 2021 Die Übergangenen – strukturschwach& erfahrungsstark/ Zur Bedeutung regionaler Perspektiven für die Große Transformation Das progressive Zentrum/ 2022 Baustelle zukunftsfähige Infrastruktur – Ansätze zum Abbau nichtmonetärer Investitionshemmnisse bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben WISO Diskurs 12 / 2021 Digitalisierung industrieller Wertschöpfung – Industrie 4.0 und regionale Ungleichheit in Deutschland WISO Diskurs 10 / 2021 Transformationspolitik nach der Corona-Krise – Zusammenhalt stärken und Zukunft schaffen WISO Diskurs 08 / 2021 Konjunkturabhängigkeit des Gemeindesteuersystems im Fokus – Die Corona-Krise gibt neuen Anlass für eine alte Diskussion WISO direkt 07 / 2021 30 Jahre Deutsche Einheit – Ein finanzpolitischer Blick auf Länder und Gemeinden in Ost und West WISO Diskurs 08 / 2020 Soziale Orte – Ein Konzept zur Stärkung lokalen Zusammenhalts WISO Diskurs 05 / 2020 Finanzieren, beschleunigen, investieren – Empfehlungen für eine öffentliche Investitionsoffensive WISO direkt 03 / 2020 Öffentliche Investitionen in Zeiten von Schuldenbremse und Fiskalpaket – Empirischer Befund und politische Handlungsoptionen KOCHELER KREIS/ 2020 Ungleiches Deutschland – Sozioökonomischer Disparitätenbericht 2019 FÜR EIN BESSERES MORGEN/ 2019 Europas Regionen besser fördern – Ideen aus Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt FÜR EIN BESSERES MORGEN/ 2019 Volltexte und weitere Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung unter www.fes.de/publikationen Impressum © 2022 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Analyse, Planung und Beratung Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Fax 0228 883 9205 www.fes.de/apb apb-publikation@fes.de Diese Publikation wird aus Mitteln der Franziska- und Otto-Bennemann-Stiftung gefördert. Titelmotiv: ppicture alliance/SZ Photo Gestaltungskonzept: www.leitwerk.com Umsetzung / Satz: www.stetzer.net Druck: www.druckerei-brandt.de ISBN: 978-3-98628-163-2 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-­Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Zur Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und demografischer Wandel sowie zum Abbau von bestehenden und eher weiter zunehmenden regionalen sozioökonomischen Disparitäten in Deutschland ist eine aktive Regional- und Strukturpolitik erforderlich. Dazu sind regionale und strukturpolitische Fördermaßnahmen unentbehrlich, die bereits in regionalen, nationalen und EU-weiten Förderstrukturen umgesetzt werden. Im Fokus der Studie stehen die Förderstrukturen im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie, die vor dem Hintergrund der Herausforderungen weiter an Bedeutung gewinnen werden. Dabei werden insbesondere ihre Fördergrundlagen und-verflechtungen sowie die vorliegenden Datenstrukturen im Hinblick auf die Erfassung ihrer regionalen Förderausgaben betrachtet. Die Studie gibt einen ersten Überblick zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie in Deutschland. Zugleich leistet sie einen Beitrag zu einem tieferen Verständnis von etablierten Förderstrukturen und der Frage, wie Förderstrukturen transparenter, effektiver und effizienter aufgestellt werden können, beispielsweise durch eine regionalisierte und transparente Erfassung von Förderausgaben. ISBN 978-3-98628-163-2