Ausgabe 6| 2022 Positionspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung Hannah Engelmann-Gith Geschlechtliche Selbstbestimmung soll Gesetz werden Die Bundesregierung will die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen stärken Menschen in Deutschland sollen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag bald unkompliziert beim Standesamt ändern lassen können. Das Vorhaben findet breite gesellschaftliche Unterstützung. Kleine, aber lautstarke Gruppen machen dagegen Stimmung. Geschlecht betrifft uns alle – und das tut der Umgang mit ge­ schlechtlichen Minderheiten in einer demokratischen Gesell­ schaft auch. In der aktuellen Debatte geht es dabei vor allem um die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen, kurz: tin*. Diese Begriffe bezeichnen Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei Geburt zuge­ schrieben wurde(trans* und nicht-binär) bzw. deren Körper von Geburt an nicht den medizinischen Geschlechternormen entsprechen(inter*). 1. Zum Hintergrund: der Status quo Fluch und Segen des Transsexuellengesetzes(TSG) Als 1981 das Transsexuellengesetz(TSG) in Kraft trat, konnten trans* Menschen in Westdeutschland erstmals Papiere be­ kommen, die ihrer Lebensrealität entsprachen(in der DDR be­ stand die Möglichkeit bereits). Das Gesetz war also ein wichtiger Schritt. Es hat jedoch ein gehöriges Manko: Das Transsexuellen­ gesetz ist verfassungswidrig – und das gleich mehrfach. In mehreren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht diverse Voraussetzungen für die amtliche Geschlechtsangleichung ­außer Kraft gesetzt. Dazu gehörte zum Beispiel das Mindest­ alter oder die bis 2011 geltende Bedingung der genitalanglei­ chenden Operation. Mit jeder Entscheidung wurde deutlicher, dass die restriktive Grundhaltung des TSG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Von der Begutachtung zur Selbstbestimmung Bis heute besteht nach TSG die Pflicht, sich auf eigene Kosten zweifach begutachten zu lassen. Auf dieser Grundlage trifft ein*e Richter*in dann einen Beschluss über das amtliche Ge­ schlecht der Antragstellenden. Dabei setzen Fachleute inzwischen vor allem auf die ge­ schlechtliche Selbstbeschreibung der Person, die es zu akzep­ tieren und zu stärken gilt(World Medical Association 2015; AWMF 2018). Das gilt auch für Kinder und Jugendliche(Cole­ man et al. 2022; Romer& Lempp 2022). Das Paradigma der Pathologisierung, in dem trans* Personen als persönlich­ keitsgestört galten, ist überholt. Auch der Weltverband für Transgender Gesundheit(WPATH) schlägt vor, anstelle der psy­ chiatrischen Diagnostik die Persönlichkeitsrechte von trans* Personen in den Mittelpunkt zu stellen. Das macht den Gut­ achtenzwang im TSG äußerst fragwürdig. Auch intergeschlechtliche Menschen fordern Selbstbestimmung Auch inter* Personen haben eine leidvolle Geschichte der Pathologisierung. Noch im Jahr 2016 wurden in Deutschland über 2.000 Operationen an Kindern unter 10 Jahren durch­ geführt, um ihre Genitalien den gesellschaftlichen Normen anzupassen. Inter*Verbände verurteilen diese Praxis seit Jahr­ zehnten als Menschenrechtsverletzung. Erst 2021 hatte ihre Forderung nach einem Verbot der Operationen an Kindern Erfolg. Doch das Gesetz enthält laut Inter*Organisationen noch viele Lücken. Zudem werden inter* Menschen im Gesund­ heitswesen weiterhin pathologisiert, wie die Menschenrechts­ kommissarin des Europarats Dunja Mijatovi ć bemängelt. Hannah Engelmann-Gith ist Trans*Peerberaterin und freie Refe­ rentin für Gender Diversity. Als Promo­ tionsstipendiatin untersucht sie deut­ sche Geschlechterdiskurse. 2019 erschien ihr Buch„Anti-queere Ideolo­ gie“ im Unrast-Verlag. Landesbüro NRW 2 Geschlechtliche Selbstbestimmung soll Gesetz werden All das schwingt mit, wenn Mediziner*innen die Definitions­ hoheit über das Geschlecht von inter* Personen zugesprochen wird. Und doch benötigen inter* Personen laut dem aktuellen Personenstandsgesetz ein ärztliches Attest, um ihren Vorna­ men und Geschlechtseintrag zu ändern. Der Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen sieht darin eine veraltete Sicht­ weise, die inter* Personen keine Selbstbestimmung erlaube. Das will die Ampelregierung nun ändern. 2. Die Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll eine einheitliche Re­ gelung für alle trans*, inter* und nicht-binären Menschen schaffen. Im Juni 2022 haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann es in ers­ ten Eckpunkten vorgestellt: • Vornamen und Geschlechtseintrag sollen per Erklärung beim Standesamt geändert werden können. Eine Attestoder Begutachtungspflicht soll es nicht länger geben. • Jugendliche unter 18 bleiben auf die Zustimmung ihrer Sor­ geberechtigten angewiesen, um ihre Erklärung abgeben zu können; bei unter 14 Jährigen geben die Sorgeberechtig­ ten die Erklärung im Namen des Kindes ab. • Wenn Jugendliche ihre Daten ändern lassen wollen, ihre Eltern ihnen aber die Zustimmung verweigern, können sie ein Familiengericht anrufen. Das Gericht urteilt dann, ob im Interesse des Kindeswohls auf die Zustimmung eines bzw. beider Elternteile verzichtet werden kann. • Nach der Änderung tritt eine Sperrfrist von einem Jahr ein, in der keine erneute Änderung möglich ist. Offene Punkte im Regierungspapier Einige weitere Eckpunkte sind noch recht vage gehalten. So sollen Beratungsangebote rund um geschlechtliche Identität gestärkt werden. Spezialisierte Angebote existieren bislang vor allem in Einrichtungen der queeren Community: Als peer-topeer Berater*innen(kurz: Peerberater*innen) sind hier fortge­ bildete tin* Personen für Ratsuchende ansprechbar. Darauf verweist auch das Eckpunktepapier. Ob die geplante Stärkung nun der Peerberatung oder eher den großen, bereits etablier­ ten Trägern zugutekommt, ist aber noch offen. Klärungsbedarfe im Diskriminierungsschutz Ebenfalls unklar bleibt, wie genau trans* und inter* Personen vor einem Fremdouting geschützt werden sollen. So wird es bezeichnet, wenn der Namens- und Personenstandswechsel gegen den Willen der betroffenen Person offengelegt wird. Das ist bereits nach dem TSG verboten, soll jedoch erst jetzt auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Details dieser Regelung sind noch offen. Weiterer Klärungsbedarf besteht u. a. bei den Geburtsurkunden der Kinder von trans*geschlechtlichen Eltern, die vom Selbstbestimmungsgesetz bislang nicht abge­ deckt sind. Die nicht übereinstimmenden Dokumente belasten derzeit ganze Familien. 3. Gesellschaftliche Reaktionen: Befürwortung, Kritik und Queerfeindlichkeit Die Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes erhielten fast flächendeckend Beifall. Selbstvertretungsorganisationen lesbi­ scher und schwuler, trans*- und inter*geschlechtlicher Men­ schen begrüßten den Aufschlag der zuständigen Ministerien. Der Kölner Bundestagsabgeordnete und queerpolitische Spre­ cher der Bundesregierung Sven Lehmann feierte die Eckpunkte als„Meilenstein für die Menschenrechte“. Die Arbeitsgemein­ schaft SPDqueer pflichtete dem bei: Die kommende Regelung sei längst überfällig und stehe für Würde und Anerkennung. Auch viele weitere Organisationen zeigten sich überzeugt vom Ansatz der Ampelkoalition. So haben der Deutsche Frauenrat und der Kinderschutzbund sich positiv zum Selbstbestimmungs­ gesetz geäußert, ebenso der Deutsche Psychotherapeutentag sowie die Fachverbände für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen(ASF) hatte schon im Jahr 2020 Initiativen für eine„umfassende Re­ gelung zur geschlechtlichen Selbstbestimmung“ begrüßt; der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte im Folgejahr ein aus­ führliches Forderungspapier zu diesem Thema erarbeitet. Weitergehende Stärkung der Beratung gefordert Einige Kritikpunkte bleiben jedoch. Heike Freia Frank, Trans*Peerberaterin und Leiterin einer Selbsthilfegruppe in Bielefeld, sieht im Selbstbestimmungsgesetz nur einen ersten Schritt:„Es öff­ net den Weg für trans* und non-binäre Personen in die Mit­te der Gesellschaft“. Durch den Wegfall der diskriminierenden Bedingungen des TSG bedeute es aber„eine wesentliche Er­ leichterung für Beratende wie für Ratsuchende“. Nico Vogel, Trans*Peerberater bei der Bochumer Beratungs­ stelle Rosa Strippe, stimmt dem zu: Momentan müsse er viel Zeit und Energie darauf verwenden, das komplizierte TSGVerfahren zu erklären.„Diese Zeit fehlt dann für andere wich­ tige Anliegen“, beschreibt Vogel einen Missstand, der hoffent­ lich durchs Selbstbestimmungsgesetz behoben werden könne. Die Eckpunkte der Bundesregierung heben zwar hervor, dass Menschen auch in Zukunft durch Beratung in ihrer selbstbe­ stimmten Entscheidung unterstützt werden sollen. Jona Mähler von der Landeskoordination Trans* NRW mahnt allerdings an, dass dafür auch angemessene Kapazitäten geschaffen werden müssten:„Derzeit entsprechen die Beratungsangebote nicht annähernd dem Bedarf.“ Geschlechtliche Selbstbestimmung erst ab 18? Das Jugendzentrum anyway empfängt seit bald 25 Jahren queere Jugendliche in Köln. Sam-Lias Schikatis arbeitet dort als Berater für tin* Jugendliche.„Das Selbstbestimmungs­gesetz wird von jungen Queers sehnsüchtig erwartet. Und es kann le­ bensrettend sein“, erklärt der Berater mit Blick auf die weit überdurchschnittliche psychische Belastung von tin* Jugend­ lichen. Es sollte allerdings überdacht werden, inwieweit eine Altersgrenze hier die Selbstbestimmung beeinträchtigen dürfe. Diese Bedenken teilt Nico Vogel.„Auch, wenn die Gutachten wegfallen: Für viele ist die Zustimmung der Erziehungsberech­ Ausgabe 6| 2022 3 tigten ein Hauptproblem, und daran ändert sich gar nichts“, bemängelt der Trans*Berater. Die Möglichkeit, ein Familienge­ richt hinzuzuziehen, sei für Jugendliche eher abschreckend. Auch SPDqueer sieht hier noch Klärungsbedarf. Die gegen­ wärtig angedachte Lösung könne zu erheblichen Konflikten in den Familien führen, heißt es in einer Stellungnahme der Arbeitsgruppe. Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Systemische The­ rapie, Beratung und Familientherapie(DGSF) oder der Paritä­ tische Wohlfahrtsverband fordern stattdessen ein Recht auf eigenständige geschlechtliche Selbstbestimmung ab 14, ana­ log zur Religionsmündigkeit. Aus ihrer Sicht ist dieser Schritt wichtig, um das Kindeswohl und die Persönlichkeitsrechte jun­ ger Menschen im Konfliktfall zu wahren. Dem kommen die Eckpunkte der Bundesministerien bislang nicht nach. Queerfeindliche Schreckensszenarien Es gibt jedoch nicht nur konstruktive Kritik am Selbstbestim­ mungsgesetz.„Frauen werden abgeschafft“, lautete der Titel eines Artikels der Harry-Potter-Autorin J. K. Rowling in der Zeit­ schrift Emma im Jahr 2020. Darin ging es um ihre Befürchtun­ gen vor den Folgen selbstbestimmter Änderungen amtlicher Geschlechtseinträge. Im Februar 2022 zitierte die AfD-Politikerin Beatrix von Storch diesen Artikel in einer Bundestagsrede. In einer Erklärung von Fraueninitiativen vom Herbst 2022 heißt es, durch das Selbstbestimmungsgesetz„verlieren Frauen von Neuem das Recht auf Privatsphäre, Sicherheit, Fairness und das Recht, als Frauen ihre Rechte einzufordern.“ Die Verfasserinnen fürchten zudem, eine selbstbestimmte Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags würde„verzweifelte junge Frauen“ dazu veranlassen, ihr Geschlecht medizinisch ändern zu wollen. „Substanzlose Ausgrenzungsversuche“ Die Bielefelder Trans*Beraterin Heike Freia Frank bezeichnet solche Behauptungen als„unsachliche, substanzlose und ab­ wertende Ausgrenzungsversuche“. Es handele sich bei den Verfechter*innen um eine kleine, lautstarke Minderheit. „Deutschland ist ja nicht das einzige Land, wo diese Meinung aufkommt, Trans* sei zum Trend geworden“, beobachtet ihr Bochumer Kollege Nico Vogel.„Aber diese Sorge, dass junge Menschen reihenweise transitionieren und es dann bereuen würden, bestätigt sich meiner Erkenntnis nach nicht.“ My Body, My Choice Es bleibt zudem fraglich, wie Forderungen danach, das Ge­ schlecht von tin* Personen psychiatrisch oder medizinisch zu definieren, mit feministischen Grundsätzen vereinbar sein soll­ ten. Schon die radikalfeministische Theoretikerin Andrea Dworkin hielt fest: Jede trans* Person habe das Recht, auf ihre eigene Art zu leben, inklusive geschlechtsangleichenden Ope­ rationen – wobei ihre Utopie in einer von der Biologie losgelös­ ten geschlechtlichen Fluidität bestand(1974: 185ff.). Die Le­ verkusener Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik betonte 2021 mit Blick aufs Selbstbestimmungsgesetz, das Ziel des Feminismus liege darin,„aus einer gesellschaftlichen und staatlichen Kontrolle auszubrechen“. Dabei sei es gleich,„ob es jetzt um das Recht auf Abtreibung geht oder um das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Das sind ja die glei­ chen patriarchalen Strukturen, gegen die wir uns wenden.“ Keine Belege für mehr Gewalt durch Selbstbestimmungsrecht 17 Länder und diverse Staaten und Provinzen der USA, Austra­ liens und Kanadas ermöglichen bereits eine selbstbestimmte Angleichung des Geschlechtseintrags. Dazu gehören Länder von Belgien bis Uruguay, von Irland bis Pakistan. In Argenti­ nien gilt ein Selbstbestimmungsgesetz bereits seit 2012. Wel­ che Erfahrungen bestehen also bislang? Eine oft vorgebrachte Sorge betrifft die Sicherheit in Frauen­ räumen. Trans* Frauen bzw. cis Männer, die sich als solche ausgeben würden, führten demnach zu einer Bedrohungsla­ ge. Eine Übersichtsstudie der englischen Juraprofessorin Alex Keele von 2020 hat allerdings international keine Belege für eine solche Bedrohung gefunden. Aktuelle Berichte aus Argen­ tinien bestätigen diesen Befund. Schutzbedarfe von tin* Personen Klare Belege existieren hingegen dafür, dass tin* Personen be­ sonders häufig von verbaler, körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind. Das zeigen große internationale Studien. Umso wichtiger ist es, sie in Gewaltschutzkonzepten mitzu­ denken. Von Expert*innenseite geschieht das auch längst. Die Frauenhauskoordinierung(FHK), in der gut 500 Frauenhäuser und Fachberatungsstellen organisiert sind, hat der Behauptung, Trans*Selbstbestimmung würde Frauenrechten schaden, in einer aktuellen Stellungnahme eine klare Absage erteilt. Der Verein fordert„Gewaltschutz für ALLE Frauen“ und meint damit „grundsätzlich alle cis Frauen, trans* Frauen, intergeschlecht­ liche Frauen sowie alle Menschen, die sich als Frauen oder Mäd­ chen verstehen.“ Dementsprechend finden Menschen aus all diesen Gruppen bereits seit Jahren Schutz in Frauenhäusern. Mehr Sicherheit durch Selbstbestimmung Julian Fischer(Vielfalt statt Gewalt) und Helix Große-Stoltenberg (Trans*-Beratung) arbeiten in der queeren Beratungsstelle rubicon e.V. in Köln. Sie hoffen darauf, dass das Selbstbestimmungsge­ setz mehr Sicherheit für trans* Menschen bringen wird:„Durch die leichtere und schnellere Anpassung des Personenstands wird das Risiko eines ungewollten Outings vermieden. Solche Fremdoutings führen häufig zu Gewalt“, schreiben sie in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage. Auch im Kontakt mit der Polizei oder Gefängnissen werde das helfen. Gerade bei den Sicherheitsbehörden sehen die Berater*innen jedoch noch wei­ tere Entwicklungsbedarfe:„Queere Menschen sollten keine Diskriminierung oder Unverständnis fürchten müssen, wenn sie Anzeige aufgrund eines homo- oder trans*feindlichen Übergriffs stellen. Eine unabhängige Meldestelle, in der diskri­ minierendes Verhalten der Polizei gemeldet werden kann, ist hier unabdingbar.“ In eine selbstbestimmte Zukunft „Wir wünschen uns eine Debatte, in der die Existenz junger trans, inter* und nicht-binärer Personen nicht verhandelt wird“, 4 Geschlechtliche Selbstbestimmung soll Gesetz werden sagt der Berater Sam-Lias Schikatis vom Jugendzen­trum anyway. Es gelte, junge Menschen ernstzunehmen und ihnen zuzuhören. Ein Bündnis queerer Verbände hat in diesem Sinne Stimmen von über 500 tin* Menschen zwischen 5 und 26 Jah­ ren zum Thema gesammelt und jüngst unter dem Motto #WirRedenMit im Internet veröffentlicht. Jona Mähler von der Landeskoordination Trans* NRW hält fest, dass auch nach der Verabschiedung eines Selbstbestim­ mungsgesetzes noch nicht alles erreicht sei,„weil beispiels­ weise im medizinischen Bereich noch längst keine Selbstbe­ stimmung über den eigenen Körper vorhanden ist“. Es liegt also noch ein Stück Weg vor uns, bis geschlechtliche Vielfalt in NRW und darüber hinaus wirklich selbstbestimmt gelebt werden kann. Ein starkes Selbstbestimmungsgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. LITERATUR Anarte, Enrique(2022): Do trans self-ID laws harm women? Argentina could have answers. OpenlyNews, 1.6.2022. URL: https://www.openlynews.com/i/?id=21757767-4909-4844922f-41903ff042f8 Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen(ASF)(2020): SPD-Frauen für einen zeitgemä­ ßen Umgang mit geschlechtlicher Selbstbestimmung – gegen Desinformationskampagnen! Positionierung vom 27.11.2020. 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URL: https://im-ev.de/stellungnahme-gesetz-zum-schutz-von-kindern-mitvarianten-der-geschlechtsentwicklung/[2022-11-17] Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen e.V.(2018): Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Pressemitteilung vom 13. Dezember 2018. URL: https://im-ev.de/stellungnahme-zum-gesetz-ueber-einzutragen­ de-angaben-in-das-geburtenregister/ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend& Bundesministerium für Justiz (2021): Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz. Juni 2022. URL: https://www.bmfsfj. de/resource/blob/199382/1e751a6b7f366eec396d146b3813eed2/20220630-selbstbe­ stimmungsgesetz-eckpunkte-data.pdf Bundesverband Trans*& Lesben- und Schwulenverband Deutschland(2022): Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden? 12 Fragen und Antworten zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit. URL: https://www.bundesverband-trans.de/publikationen/sollgeschlecht-abgeschafft-werden/ E. Coleman, A. E. 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Küpper: Einwanderungspolitik für die pragmatische Mitte. 2019/2. A. Kara čić : Sozialer Fortschritt durch technische Innovation? 2019/3. S. Rammler, I. Kollosche, A. Breitkreuz: Mobilität für alle. 2019/4. F. Decker: Vertrauen und Demokratiezufriedenheit an Rhein und Ruhr. 2019/5. G. Bellenberg: Gleiche Bildungschancen für alle! 2020/1. M. Florack: Sicherheit, Gerechtigkeit und Zusammenhalt. 2020/2. C. Tribowski: Sozial und Ökologisch! Nachhaltig leben in NRW. 2021/1. C. Werkmann, L. Wolfs:Corona als Brennglas. 2021/2. A. Sobieraj: Die Gesellschaft, in der ich leben möchte. 2021/3. M. Roos, U.Paetzel, A.Knickmeier: Gemeinsam besser ans Ziel. Wie Genossenschaften die Mobilitätswende voranbringen könnten. 2021/4. G.A. Horn: Vor großen Herausforderungen Eine neue Industriepolitik für NRW 2021/5. M. Hennicke: Ungleiches Nordrhein-Westfalen. Gleichwertige Lebensverhältnisse und zukünftige Transformationsprozesse in NRW. Was jetzt zutun ist. 2021/6. T. Heilmann/A. Kümmerling/T. Rinke: Homeoffice und mobile Arbeit – Potenziale und Handlungsbedarfe. 2021/7. L. Ickstadt, R. Faus: Leben in der Pandemie, Ergebnisse aus quantitativer Forschung in Nordrhein-Westfalen während der Corona-Pandemie. 2021/8. G.R. Wollinger, St. Kersting: Zukunftsweisende Sicherheitspolitik in NRW. 2022/1. T. Wind:„Und dann will man nicht ständig jeden Cent umdrehen müssen…“. 2022/2. J. Faus/S. Storks/S. Alin, pollytix:„Alles kostet Geld, aber man kann nicht alles mit Geld richten“. 2022/3. J. Siebert: Die Übergangenen: Strukturschwach& erfahrungsstark. 2022/4 C. Döbele:Perspektive Gerechtigkeit: eine Geschlechterfrage. 2022/5 Abrufbar unter: www.fes.de/landesbuero-nrw Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung | Herausgeber: Landesbüro NRW, Severin Schmidt(V. i. S. d. 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