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Subject: International Politics and Society
Date: Tue, 20 Jan 2026 10:49:34 +0100
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   <title>International Politics and Society</title>
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r globale Trends, Au=DFenpolitik, Internationale Beziehungen, Weltwirtschaf=
t, L=E4nderanalysen  =3D International politics and society / Hrsg. von der=
 Friedrich-Ebert-Stiftung. Online. - Bonn, [Electronic ed.: 1998 - ] Vorg.:=
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<p><br></p><p>

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ty
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<td><font face=3D"Times New Roman"><i>Marcus H=F6reth<br>
</i><b>Warum sich das Vereinte Europa mit der Demokratie schwer tut</b></fo=
nt>
<p>
<i><font size=3D"-1">Vorl=E4ufige Fassung / Preliminary version</font></i>
</p><p><font face=3D"Times New Roman">"Es gibt keine andere Herrschaftslegi=
timation
als die demokratische." Kaum jemand wird heute hinter diese 1926 vom
sozialdemokratischen Staatsrechtslehrer Hermann Heller (1992, I: 309) formu=
lierte
Erkenntnis zur=FCckgehen wollen. Weil auch die Europ=E4ischen Gemeinschafte=
n
unbestreitbar seit Jahren =F6ffentliche Herrschaft aus=FCben (Hrbek
1995: 172), besteht die Notwendigkeit demokratischer Legitimation auch
f=FCr das europ=E4ische Einigungswerk. Dies umso mehr, als im Zuge
der Verst=E4rkung der supranationalen Kompetenzen und der anstehenden
Realisierung der europ=E4ischen W=E4hrungsunion die Aus=FCbung
europ=E4ischer Herrschaft noch zunehmen wird, hingegen der "permissive
consensus" seit einigen Jahren im Schwinden begriffen ist (Reif 1993).
Nach der am 18. Juni 1997 in Amsterdam zu Ende gegangenen Regierungskonfere=
nz
("Maastricht II") d=FCrften all jene entt=E4uscht sein,
die sich von dieser Zusammenkunft durchgreifende Reformen des institutionel=
len
Arrangements der EU erhofft hatten. Immerhin aber ist in Amsterdam beschlos=
sen
worden, das Europ=E4ische Parlament mit deutlich mehr Rechten auszustatten.
Als sicher kann dennoch gelten, da=DF damit f=FCr viele die Demokratisierun=
g
der EU noch l=E4ngst nicht weit genug vorangeschritten ist. Aus diesem
Grund wird die Demokratie- und Legitimit=E4tsproblematik der EU =FCber
die akademische Debatte hinaus ein zentraler Punkt in der Agenda der Europa=
politik
bleiben. </font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Wer eine noch st=E4rkere Demokratisierung
der EU fordert, mu=DF sich indessen dar=FCber im klaren sein, da=DF
sich auf supranationaler Ebene die Demokratisierungsproblematik anders
und vor allem schwieriger darstellt als im nationalstaatlichen Kontext.
Im folgenden sollen daher einige legitimations- und demokratietheoretische
Implikationen des europ=E4ischen "Mehrebenensystems" (Jachtenfuchs/Kohler-K=
och
1996 a) aufgezeigt und vor dem Hintergrund der vielstimmigen Forderung
nach "Demokratisierung" analysiert werden. Zun=E4chst werden
die spezifischen institutionellen Arrangements der Europ=E4ischen Union
kurz beleuchtet (II.). Im Zentrum steht dabei die Frage, aus welchen Quelle=
n
sich die Legitimation ihrer einzelnen Organe speist. Dabei wird deutlich
werden, da=DF der oft postulierte Mangel an demokratischer Legitimation
nur als eine Dimension einer umfassenden, =E4u=DFerst facettenreichen
und mehrdimensionalen "Legitimit=E4tskrise" (Schneider 1994
a) der europ=E4ischen Integration betrachtet werden kann. Dessen ungeachtet
hat aber auch nach der auf der Regierungskonferenz in Amsterdam beschlossen=
en
Aufwertung des Europ=E4ischen Parlaments die Kritik, da=DF in der
Europ=E4ischen Union ein Demokratiedefizit besteht, ihre grunds=E4tzliche
Berechtigung. Aus diesem Grund werden die verschiedenen Varianten der These
vom Demokratiedefizit dargestellt und reflektiert (III.). Abschlie=DFend
(IV.) werden die mit dem Ziel einer st=E4rkeren Demokratisierung und
Legitimierung des politischen Systems der EU derzeit diskutierten Reformopt=
ionen
in idealtypischer Form aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Geeignetheit zur
L=F6sung des mehrdimensionalen Legitimit=E4tsproblems der EU =FCberpr=FCft.
</font><br>
<br>
</p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">Legitimationsbeschaffung im europ=E4is=
chen
Mehrebenensystem</font></b><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Die Frage nach der Legitimit=E4t der
europ=E4ischen Integration stellte sich lange Zeit nicht, und wer dennoch
Zweifel an der Rechtfertigung der europ=E4ischen Einigung =E4u=DFerte,
dem wurden =FCberzeugende Argumente entgegengehalten: "Da=DF
das Integrationsprojekt die f=E4lligen Konsequenzen aus einer langen
und leidvollen Konfliktgeschichte zog; da=DF es die gebotene Reaktion
Westeuropas auf die Bedrohung aus dem Osten war; da=DF der gemeinsame
Markt im besonderen den europ=E4ischen Volkswirtschaften gut bekam -
war das nicht alles offensichtlich? Und wenn es offensichtlich war, da=DF
die Einigung Europas dem Frieden und der Wohlfahrt diente, war dann die
Legitimit=E4tsfrage nicht auf das =DCberzeugendste beantwortet?"
(Kielmansegg 1996: 47). Bis zur zweiten H=E4lfte der 80er Jahre wurde
die Frage nach den Legitimationsgrundlagen der Europ=E4ischen Union
auch deshalb nicht gestellt, weil die Integration auf einige wenige Politik=
bereiche
beschr=E4nkt blieb. Entscheidungsprozesse auf europ=E4ischer Ebene
basierten zudem auf einem Konsens der mitgliedstaatlichen Regierungen.
Aus diesem Grund reichte die indirekte Legitimierung =FCber die Mitgliedsta=
aten
v=F6llig aus, zumal diese als "Herren der Vertr=E4ge" den
Gang der europ=E4ischen Integration vollst=E4ndig unter ihrer Kontrolle
hatten. Doch mit dem weiterem Voranschreiten der europ=E4ischen Integration
ist die Legitimationsbeschaffung zum Problem geworden, da in der EU traditi=
onelle
Prozesse der politischen Willensbildung sowie der Verantwortung und Zurechn=
ung
von allgemeinverbindlichen Entscheidungen unterlaufen werden (Jachtenfuchs/=
Kohler-Koch
1996 b: 542). Inzwischen hat die europ=E4ische Integration ein Stadium
erreicht, in dem die "Betroffenheit des europ=E4ischen B=FCrgers
von Normen mit Ursprung in Br=FCssel zunehmend ins Bewu=DFtsein"
r=FCckt, "m=F6gen auch die Bedingungen und Verfahren ihrer Setzung
kaum bekannt, ja kaum durchschaubar sein" (Pernice 1995 a: 523). Auch
wenn sicherlich nicht die Rede davon sein kann, da=DF die europ=E4ische
Integration allm=E4hlich in einen europ=E4ischen "Superstaat"
(L=FCbbe 1994) einm=FCnden k=F6nnte, so ist doch die EU l=E4ngst
mehr als ein "funktionaler Zweckverband" (Ipsen 1969). Sie hat
sich bereits zu einem neuartigen politischen System (Wallace 1983, Wallace
H. 1993; Schuppert 1994) entwickelt, das als solches legitimiert und voraus=
sichtlich
auch demokratisiert werden mu=DF (Z=FCrn 1996: 45). Aus legitimationstheore=
tischer
Perspektive lassen sich folgende Wesensmerkmale des europ=E4ischen Mehreben=
ensystems
festhalten:</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">1.) Von fundamentaler Bedeutung ist die
durch die neue hoheitliche Struktur herbeigef=FChrte =DCberwindung
des zuvor als unaufl=F6slich erachteten Zusammenhangs von nationalstaatlich=
em
Territorium und politischer Herrschaft und dem damit zusammenh=E4ngenden
Organsiationsprinzip des Nationalstaats (von Bogdandy 1993: 210). Die polyz=
entrisch
organisierte supranationale Union kann als als "neuer Herrschaftstypus"
(von Bogdandy 1993: 218) angesehen werden, dessen politisches System jensei=
ts
der Nationalstaaten kategorial neue Leistungen erbringt und hierbei eigent=
=FCmlicherweise
ohne hierarchische Spitze operiert. Oft wird =FCbersehen, da=DF
die Gesamtheit der von der Europ=E4ischen Union erbrachten Leistungen,
die den B=FCrgern Europas unmittelbar zugute kommen, bereits einen nicht
unwesentlichen Legitimierungsfaktor f=FCr die europ=E4ische Einigung
darstellt. F=FCr jedes politische System und somit auch f=FCr die
EU gilt: "The legitimacy of a political system depends on its capacity
to achieve the citizens' goals and solve their problems effectively and
efficiently. The higher this capacity, the more legitimate the system"
(Schimmelfennig 1996: 19). Insoweit legitimiert sich die Union vor allem
durch den "output" ihrer Politik, durch die Effizienz und Effektivit=E4t
ihrer politischen Problemverarbeitung.</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">2.) Die jeweiligen Ebenen und die ihr zug=
eordneten
politischen Institutionen sorgen in sehr unterschiedlicher Weise f=FCr
die Legitimation einzelner europapolitischer Entscheidungen und f=FCr
die Legitimit=E4t des Gesamtsystems. Das Bundesverfassungsgericht hat
in seiner vieldiskutierten Maastricht-Entscheidung (BVerfGE 89, 155 ff.)
zu Recht festgestellt, da=DF die demokratische Legitimation in der
Europ=E4ischen Union derzeit wesentlich durch die R=FCckkopplung
des Handelns europ=E4ischer Organe an die Parlamente der Mitgliedstaaten
erfolgt. Auf europ=E4ischer Ebene sorgt des weiteren das Europ=E4ische
Parlament f=FCr direkte demokratische Legitimation. Nach Maastricht
hat das EP weiterhin eine eher untergeordnete Rolle im europ=E4ischen
Entscheidungssystem gespielt; daher ist diese Quelle direkter demokratische=
r
Legitimation noch recht schwach gewesen (Maurer 1996 a). Auf der Amsterdame=
r
Regierungskonferenz hat das EP nun eine deutliche Aufwertung erfahren:
Sein Recht als ein dem Ministerrat ebenb=FCrtiges Gesetzgebungsorgan
(Mitentscheidung) wird auf 25 Politikfelder ausgedehnt, so da=DF es
k=FCnftig in ca. drei Vierteln der EU-Gesetzgebung mitentscheidet. Damit
wird die demokratische Legitimation der Europ=E4ischen Union formal
insgesamt sp=FCrbar erh=F6ht. Ein 'Voll'-Parlament ist das EP jedoch
noch lange nicht, da es in den wichtigsten Politikbereichen nicht als Co-Le=
gislative
agieren darf und der Minsterrat in seiner Doppelfunktion als Exekutive
und Legislative der EU der parlamentarischen Kontrolle auf europ=E4ischer
Ebene weitgehend entzogen bleibt. Die Kommission, deren Mitglieder von
den Mitgliedstaaten im Einvernehmen mit dem designierten Pr=E4sidenten
bestellt werden, unterliegt faktisch ebenfalls einer nur schwachen parlamen=
tarisch-demokratischen
Kontrolle. Lediglich das in Amsterdam neu gefa=DFte Zustimmungsrecht
des EPs bei der Auswahl des Kommissionspr=E4sidenten und das Recht des
Parlaments, einen Mi=DFtrauensantrag gegen die Kommission stellen zu
k=F6nnen, verschaffen der Kommissionst=E4tigkeit eine - wenn auch
nicht sehr starke - parlamentarisch-demokratische Legitimation (Pernice
1995 b: 119). Entscheidender f=FCr die Legitimationsbeschaffung der
Kommission ist die Effizienz und Effektivit=E4t ihrer 'Regierungsarbeit'.
Die wichtigste Legitimationsquelle der Kommission ist daher ihr technokrati=
sch-utilitaristisches,
dem europ=E4ischen Gemeinwohl verpflichtete Selbstverst=E4ndnis (Sbragia
1993: 32). Es lassen sich somit idealtypisch drei Legitimationsstr=E4nge
des politischen Systems der Europ=E4ischen Union feststellen: a.) Die
Effizienz und Effektivit=E4t der politischen Problemverarbeitung, wobei
vor allem der Kommission als 'Motor' der Integration eine entscheidende
Rolle zukommt; b.) Die direkte demokratische Legitimation =FCber das
Europ=E4ische Parlament; und schlie=DFlich c.) die indirekte =FCber
die Mitgliedstaaten vermittelte demokratische Legitimation.</font><br>
<br>
</p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">Die These vom Demokratiedefizit </font=
></b><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">In der akademischen Diskussion um die dem=
okratische
Legitimation europ=E4ischer Politik lassen sich zwei Untersuchungsebenen
voneinander unterscheiden, auch wenn sich diese zuweilen =FCberschneiden.
Zum einen wird von einigen Vertretern der These vom Demokratiedefizit beton=
t,
da=DF die Demokratie als Herrschaftsform von der Erf=FCllung bestimmter
struktureller und sozio-kultureller Voraussetzungen abh=E4ngig ist.
Weil schon diesbez=FCglich von einigen Autoren die Demokratief=E4higkeit
der Union grunds=E4tzlich bezweifelt wird, handelt es sich hierbei um
eine tieferliegende Schicht der Argumentation vom Demokratiedefizit. Zum
anderen gibt es Kritiker, die das politisch-institutionelle Demokratiedefiz=
it
der EU konstatieren und folgerichtig die Einf=FChrung und St=E4rkung
demokratischer Verfahren f=FCr die auf Unionsebene angesiedelten Entscheidu=
ngsfindungsprozesse
fordern. Aus dieser Sicht ist die demokratische Legitimation der Union
durchaus m=F6glich, sofern man nur bereit ist, die europ=E4ischen
Institutionen in diesem Sinne zu reformieren.</font><br>
</p>

<ol>
<li><b><font face=3D"Times New Roman">Die mangelnde Demokratief=E4higkeit
der EU</font></b> </li>
</ol>

<p><i><u><font face=3D"Times New Roman">Das Fehlen eines europ=E4ischen
'Demos'</font></u></i><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Demokratie hei=DFt nach klassischem
Verst=E4ndnis Aus=FCbung von Herrschaft durch und f=FCr das Volk.
Aus dieser strengen demokratietheoretischen Perspektive l=E4=DFt
sich ein solcher Demos in Europa kaum als Vorbedingung f=FCr Demokratie
ausmachen. In der deutschen Staatsrechtslehre und in Teilen der Politikwiss=
enschaft
wird darin das Kardinalproblem f=FCr eine weitergehende Demokratisierung
der Union gesehen. Vor allem wird aufgef=FChrt, da=DF die Europ=E4ische
Union zu einer eigenst=E4ndigen demokratischen Legitimation deshalb
nicht imstande sei, da ihr die Eigenschaften eines "melting pot of
nations" fehle, ohne den es kein europ=E4isches Volk als Subjekt
demokratischer Legitimation geben k=F6nne (Ossenb=FChl 1993: 634;
Scharpf 1992: 295). Eine Demokratie auf europ=E4ischer Ebene k=F6nne
schon deswegen kaum verwirklicht werden, weil eine solche Herrschaftsform
nicht alleine von rechtlich-formalen Strukturen lebt, sondern ein entsprech=
endes
"Wirgef=FChl" voraussetze, welches erst die Anwendung der
Mehrheitsregel legitim erscheinen lasse (B=F6ckenf=F6rde 1987; 1995).
Das durch eine kollektiv belastbare Identit=E4t vereinte Volk mu=DF
der demokratischen Verfassung immer vorausgehen: "Demokratie gr=FCndet
sich immer auf eine der Verfassung vorgegebene konsensuale Bestimmung ihres
kollektiven Subjektes, auf eine die Individuen verbindende kollektive Ident=
it=E4t.
(...) In dem jeder demokratischen Verfassung zugrundeliegenden Axiom der
Volkssouver=E4nit=E4t steckt begrifflich und gedanklich die Pr=E4misse,
da=DF die Antwort auf die Frage, wer das Volk sei, von dem 'alle Gewalt
ausgeht', immer schon gegeben ist, bevor Staatsgewalt demokratisch organisi=
ert
werden kann. (...) Nur eine gemeinsame, =FCbergreifende Identit=E4t
aller Entscheidungsbetroffenen macht die Unterscheidung zwischen dem zustim=
mungsf=E4higen
Entscheidungsrecht der Mehrheit und der nicht zustimmungsf=E4higen Fremdher=
rschaft
m=F6glich" (Kielmansegg 1992: 23). Legitimationsstiftend wirken
Demokratieregeln aus dieser Sicht also nur dann, wenn sich bereits ein
'Volk' konstituiert hat, d.h. wenn eine konsensuale und von einer gemeinsam=
en
Identit=E4tswahrnehmung getragene Zustimmung vorausgegangen ist (Europ=E4is=
che
Strukturkommission: 39). Vor diesem staatstheoretischem Hintergrund mu=DF
die Demokratisierung auf europ=E4ischer Ebene aufgrund des Fehlens eines
europ=E4ischen Volkes und eines daraus resultierenden Mangels an kollektiv
belastbarer Identit=E4t schon im Ansatz scheitern. Da es kein europ=E4ische=
s
Staatsvolk gibt, das sich in einem europ=E4ischen politischen Diskurs
verbunden f=FChlt, kann sich auch das Europ=E4ische Parlament nicht
in eine Volksvertretung verwandeln. Die Europ=E4ische Union man=F6vriert
aus dieser Sicht geradewegs in einen Quasi-Bundesstaat, dem indessen der
strukturelle Unterbau fehlt (Kirchhof 1993: 67 f.). In einem solchen europ=
=E4ischen
Bundesstaat "entst=FCnde zwar ein europ=E4isches Wahlvolk, aber
au=DFerhalb der Wahl verm=F6chte es als europ=E4isches nicht
in Erscheinung zu treten. Vielmehr m=FC=DFte es f=FCr Meinungsbildung
und Interessenartikulation wieder in nationale Partikel zerfallen, denen
indes der staatliche Adressat verloren gegangen w=E4re." (Grimm
1993: 15) Da das europ=E4ische Demokratiedefizit strukturell bedingt
ist, l=E4=DFt es sich nach dieser Meinung durch institutionelle
Reformen prinzipiell nicht beheben. Im Ergebnis f=FChrt das Fehlen eines
europ=E4ischen Staatsvolkes somit zur Schlu=DFfolgerung, da=DF
sich die Errungenschaften des demokratischen Verfassungsstaates nur auf
nationaler Ebene wahren lassen und demgem=E4=DF eine weitergehende
Demokratisierung der europ=E4ischen Ebene abgelehnt werden mu=DF.
Hier reicht der intellektuelle Mut offenbar nicht aus, um die M=F6glichkeit=
en
eines ethnokulturelle Differenzen transzendierenden und sich von nationalen
Identifikationskategorien emanzipierenden und dabei doch staatsb=FCrgerlich
fundierten Demos abzuw=E4gen (Weiler 1995: 14 ff.).</font><br>
</p>

<p><i><u><font face=3D"Times New Roman">Der Mangel an Homogenit=E4t </font>=
</u></i><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Eng verwandt mit der "No Demos-Version"
(Weiler 1995: 5) der These von der mangelnden Demokratief=E4higkeit
der Europ=E4ischen Union, dennoch aber von ihr zu unterscheiden ist
die weit verbreitete Auffassung, da=DF das Ausma=DF an wirtschaftlicher,
kultureller und sozialer Heterogenit=E4t legitime, d.h. anerkennungsw=FCrdi=
ge
und zustimmungsf=E4hige demokratische Mehrheitsentscheidungen auf europ=E4i=
scher
Ebene unm=F6glich macht (Kielmansegg 1996: 56 ff.) - zumal wenn es um
redistributive Entscheidungen (Majone 1996 a: 245) geht oder allgemein
um Regelungsbereiche der sogenannten "high politics". Da aus
dieser Sicht die f=FCr eine funktionsf=E4hige Demokratie notwendigen
europaweiten Homogenit=E4tserfordernisse nicht erf=FCllt sind, bedeuten
demokratische Reformen des europ=E4ischen Institutionensystems nicht
automatisch ein Mehr an Legitimit=E4t. Formal w=FCrde sich die Legitimation=
sbasis
z.B. durch die St=E4rkung des Europ=E4ischen Parlaments zwar erh=F6hen,
die tats=E4chliche Belastbarkeit einer europ=E4ischen Demokratie
bliebe jedoch aufgrund des Mangels an Homogenit=E4t =E4u=DFerst
zweifelhaft. Entscheidend hierf=FCr sind nicht nur die Unterschiede
in der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten, "sondern
vor allem die ethnische, linguistische, kulturelle und institutionelle
Heterogenit=E4t der europ=E4ischen L=E4nder und Regionen. Europa
hat keine 'einheitlichen Lebensverh=E4ltnisse' und kann sie auch nicht
anstreben, und es k=F6nnte deshalb auch nur ein begrenztes Ma=DF
an vereinheitlichender Politik ertragen - desto weniger, je mehr dadurch
positiv bewertete kulturelle und institutionelle Unterschiede gef=E4hrdet
werden" (Scharpf 1993: 49). Aus diesem Grund entbehrt aus dieser Sicht
die Vision eines demokratischen Bundesstaates jeder empirischen und normati=
ven
Grundlage.</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Demokratie von Homogenit=E4t abh=E4ngig
zu machen, erscheint auf den ersten Blick durchaus realistisch. Die mit
dem Demokratieprinzip verbundene Einf=FChrung des Mehrheitsprinzips
setzt voraus, da=DF in einer politischen Gemeinschaft die st=E4ndige
Bereitschaft vorhanden ist, sich in Einzelfragen =FCberstimmen zu lassen
und die Entscheidungen gleichwohl als verbindlich zu akzeptieren, ohne
die Gesamtordnung in Frage zu stellen (Heller 1992, II: 424; Heun 1983;
Dreier 1986). Es mu=DF zudem gew=E4hrleistet sein, da=DF die
Mehrheit grunds=E4tzlich bereit ist, die Rechte und berechtigten Interessen
der Minderheit zu achten. Sie ist dazu nicht alleine aus rationaler Einsich=
t
bereit, sondern auch weil sie sich mit der Minderheit trotz allem Dissens
in Einzelfragen durch ein relatives 'Wirbewu=DFtsein' verbunden f=FChlt.
Voraussetzung jeder demokratischen Herrschaft ist daher ein gewisses Ma=DF
an sozialer Homogenit=E4t, die im Gegensatz zu 'Identit=E4t' lediglich
eine gewisse Gleichartigkeit, Gleichgerichtetheit und Vereinbarkeit von
=DCberzeugungen und Institutionen bezeichnet (Kluth 1995: 49). Demokratisch=
e
Mehrheitsentscheidungen k=F6nnen also nur dann akzeptabel und insofern
legitim sein, wenn zwischen den Gewaltunterworfenen eine elementare Gemeins=
amkeit
besteht, die das =DCberstimmtwerden ertr=E4glich sein l=E4=DFt
(Scharpf 1992: 296). Wo die - immer relative - soziale Homogenit=E4t
vorhanden ist, wird durch das daraus resultierende Wirbewu=DFtsein
die Funktionsf=E4higkeit der Mehrheitsentscheidung und damit die demokratis=
ch
und rechtsstaatlich definierte politische Einheit gesichert; wo sie hingege=
n
fehlt, b=FC=DFt die Mehrheitsentscheidung ihre alle B=FCrger
verpflichtende Kraft und damit ihre Legitimit=E4t ein.</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Auf die europ=E4ische Ebene =FCbertragen,
wirken diese demokratietheoretischen =DCberlegungen in der Tat ziemlich
ern=FCchternd. Dennoch aber f=FChrt eine zu starke Betonung des Homogenit=
=E4tspostulats
in eine demokratietheoretische Sackgasse. Allzu vorschnell wird geschlu=DFf=
olgert,
da=DF Reformen zur St=E4rkung der demokratischen Legitimation der
Europ=E4ischen Union schon deshalb von vornherein zum Scheitern verurteilt
sind, da alle unter dem Begriff der Homogenit=E4t zusammengefa=DFten
einheitsstiftenden Faktoren europaweit offensichtlich nicht oder zumindest
noch nicht in ausreichendem Ma=DFe existieren. Indessen ist es schon
auf der nationalstaatlichen Ebene =E4u=DFerst strittig, wieviel
Homogenit=E4t man hier noch annehmen kann. Die unterschiedlichen "Szenen"
und "Diskurse" innerhalb der westlichen Gesellschaften haben
l=E4ngst nicht mehr dieselbe Kultur. Demokratisch funktionsf=E4hige
Gemeinschaft l=E4=DFt sich kaum mehr durch den Appell an vorpolitische
Gemeinsamkeit, sondern nur durch Verpflichtung auf gemeinsame Spielregeln
trotz Verschiedenheit herstellen. Dar=FCber hinaus haben auch Spielregeln,
auf die man sich gemeinsam geeinigt hat, eine gemeinschaftsgenerierende
Funktion. Doch auch aus ideologiekritischer Sicht kann das in der Demokrati=
sierungsdebatte
immer wieder aufgeworfene Homogenit=E4tspostulat aufgrund seiner theoretisc=
hen
Implikationen nicht voll =FCberzeugen: "Whereas different writers
may throw a different mix of elements into the pot, an insistance on a
relatively high degree of homogenety, measured by these ethno-cultural
criteria, is typically an important, indeed critical, element of the discou=
rse.
Here rests, of course, the most delicate aspect of the theory since the
insistence on homogeneity is what conditions in its statal operationalisati=
on
the rules for inclusion and exclusion" (Weiler 1995: 11).</font><br>
</p>

<p><i><u><font face=3D"Times New Roman">Der Mangel an intermedi=E4ren
Strukturen</font></u></i><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Nach Auffassung einiger Integrationsforsc=
her
kann eine St=E4rkung des Europ=E4ischen Parlaments das Demokratiedefizit
nicht beheben, weil in Europa europ=E4ische Medien, europ=E4ische
Parteien, Verb=E4nde und B=FCrgerbewegungen nicht in einem ausreichenden
Ma=DFe existieren (Weiler 1989). Diese sogenannten intermedi=E4ren
Vermittlungsstrukturen haben in der nationalstaatlichen Demokratie die
fundamentale Aufgabe, unterschiedliche politische, wirtschaftliche und
soziale Interessen in der Gesellschaft zu integrieren. Sie leisten diese
Aufgabe, indem sie den Raum zwischen der Gesellschaft einerseits und den
legislativen und exekutiven Entscheidungsinstanzen andererseits strukturier=
en
und zwischen diesen beiden Ebenen vermitteln. "Wo aber ein Parlament
nicht auf einer solchen Struktur beruht, welche die best=E4ndige wechselsei=
tige
Verbindung zwischen Volk und Staat, Regierten und Regierenden sichert,
bestehen zwar demokratische Formen, doch fehlt ihnen die demokratische
Substanz" (Merkel 1996: 12). Vor diesem Hintergrund kann mit Blick
auf die Europ=E4ische Union der Befund nicht optimistisch stimmen. Ein
europ=E4isches Parteiensystem hat sich noch nicht herausgebildet und
daran wird sich in absehbarer Zeit nichts =E4ndern (Niedermayer 1996:
95 f.; Gaffney 1995). Die Beteiligung der B=FCrger an den Wahlen zum
Europ=E4ischen Parlament nimmt seit den ersten Direktwahlen 1979 kontinuier=
lich
ab (Wessels 1995: 884), woraus zu schlie=DFen ist, da=DF die Europawahlen
f=FCr die B=FCrger offensichtlich eine nachrangige Bedeutung haben.
Der Europawahlkampf der politischen Parteien wird in allen Mitgliedstaaten
=FCberwiegend mit innenpolitischen Argumenten gef=FChrt und die europ=E4isc=
hen
W=E4hler n=FCtzen diese Wahlen zumeist, um ihren nationalen Regierungen
Zustimmung oder Protest f=FCr ihre nationale Politik zu signalisieren
(Reif 1992). Ein f=FCr die pluralistische Demokratie konstitutives Verb=E4n=
desystem
auf europ=E4ischer Ebene ist ebenfalls nicht in Sicht (Kohler-Koch 1994).
Vor allem den Gewerkschaften gelingt es nicht, =FCber eine lose transnation=
ale
Zusammenarbeit hinauszukommen und einen machtvollen europ=E4ischen Gewerksc=
haftsbund
zu etablieren (Platzer 1991). Im Nationalstaat gewachsen, alimentiert und
sanktioniert, k=F6nnen diese intermedi=E4ren Strukturen nicht einfach
europ=E4isiert werden, ohne da=DF dies auf Kosten schwerwiegender
Loyalit=E4tskonflikte unter den Parteien und Verb=E4nden in der EU
und den einzelnen Mitgliedstaaten f=FChren w=FCrde (Merkel 1996:
12). </font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Besonders gravierend f=FCr die Demokratie=
(un)f=E4higkeit
der Europ=E4ischen ist jedoch das Fehlen einer europ=E4ischen =D6ffentlichk=
eit.
Mag man noch in technologischer Hinsicht an eine Europ=E4isierung der
Mediensysteme glauben, so findet doch ein von den Massenmedien getragener
europaweiter =F6ffentlich-politischer Diskurs nicht statt (Gerhards
1993). F=FCr die Entwicklung einer europ=E4ischen politischen Kommunikation
mu=DF eine einheitliche Sprache und selbst eine einheitliche Medien-
und Parteienlandschaft sicher nicht unbedingt vorausgesetzt werden (Kluth
1995: 62). Notwendig f=FCr die Herausbildung einer europ=E4ischen
=D6ffentlichen Meinung ist jedoch sicherlich, da=DF die Themen der
Europapolitik =FCberhaupt vermittelt werden, damit sich die B=FCrger
in ihrer Sprache informieren und austauschen k=F6nnen. Die "Tr=E4gheitsmome=
nte"
(Gerhards 1993: 100 ff.), die sowohl der Bildung einer einheitlichen europ=
=E4ischen
=D6ffentlichkeit als auch der Europ=E4isierung der nationalen =D6ffentlichk=
eit
im Wege stehen, sind jedoch in der Summe zu gro=DF.</font><br>
</p>

<p><i><u><font face=3D"Times New Roman">Die Gr=F6=DFenordnung der
europ=E4ischen Polity</font></u></i><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Ein weiteres Argument, das gegen die Demo=
kratief=E4higkeit
der Europ=E4ischen Union spricht, bezieht sich schlicht auf die Gr=F6=DFeno=
rdnung
einer europ=E4ischen 'Polity'. "Ceteris paribus sind kleine Kollektive
demokratischer als gro=DFe." (Z=FCrn 1996: 48) Schon die gro=DFe
Distanz zwischen den auf europ=E4ischer Ebene entscheidenden Organen
und Personen und ihren gesellschaftlichen Konstituenten in den Mitgliedstaa=
ten
l=E4=DFt Zweifel daran aufkommen, ob eine substantielle St=E4rkung
des Europ=E4ischen Parlaments mit einer st=E4rkeren sozialen Legitimierung
(Weiler 1989) der auf europ=E4ischer Ebene getroffenen Entscheidungen
einher gehen w=FCrde. "Aufgrund der auf europ=E4ischer Ebene
noch weitaus ung=FCnstigeren Zahlenproportion zwischen Bev=F6lkerung
und europ=E4ischen Abgeordneten ist eine pers=F6nliche Repr=E4sentanz
der B=FCrger nur schwer nachvollziehbar" (Europ=E4ische Strukturkommission
1995: 39). Es hie=DFe das Europ=E4ische Parlament hoffnungslos zu
=FCberfordern, erwartete man von ihm, da=DF es in =E4hnlicher
Weise responsiv gegen=FCber den B=FCrgern sein k=F6nne wie ein
nationales Repr=E4sentationsorgan (Dahl 1994: 32): "Even if the
Union were to replicate in its system of governance the very same instituti=
onal
set-up found in its constituent states, there would be a diminuition in
the specific gravity, in the political weight, in the level of control
of each individual within the redrawn boundaries. That is, <i>arguendo</i>,
an inevitable result of enlarging the membership of the functional polity
(when a company issues new voting shares, the value of each share is reduce=
d)
and from adding a tier of government thereby distancing it further from
its ultimate subjects in whose name and for whom democratic government
is supposed to operate. We can call this Inverted Regionalism" (Weiler
1995: 6).</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Das Gr=F6=DFenordnungsproblem existiert
nat=FCrlich zun=E4chst unabh=E4ngig von der Frage, ob die Entscheidungsproz=
esse
auf europ=E4ischer Ebene demokratisch, technokratisch oder intergouvernemen=
tal
auf der Basis des Einstimmigkeitsprinzips organisiert sind. Geht man aber
davon aus, da=DF eine Demokratisierung des europ=E4ischen Entscheidungssyst=
ems
insofern eine stark unitarisierende Wirkung nach sich ziehen m=FC=DFte,
als die hierzu notwendige Aufwertung des supranationalen Europ=E4ischen
Parlaments, die Etablierung einer echten parlamentarisch-demokratischen
Kontrolle der Kommission und die generelle Einf=FChrung des Mehrheitsprinzi=
ps
im Rat als wichtigste Entscheidungsregel zugleich eine Schw=E4chung
der (Veto)-Positionen der Mitgliedstaaten impliziert, k=F6nnte sich
ein solcher integrationspolitischer Langzeittrend - gerade weil die EU
noch nicht als identit=E4tsstiftendes Gemeinwesen (Angelucci 1993, Risse
1997) gelten kann - problemversch=E4rfend auswirken. Die Reichweite
auch einer demokratisch organsierten Gesetzgebung der Gemeinschaft st=F6=DF=
t
in Bereiche hinein, die im klassischen Sinne als nationalstaatliche Aufgabe=
nwahrnehmung
begriffen werden. Auch die sozialen Handlungszusammenh=E4nge auf regionaler
und nationaler Ebene, die nicht grenz=FCberschreitend sind und auch
sonst keine grenz=FCberschreitenden Externalit=E4ten aufweisen, bleiben
vom Einflu=DF europ=E4ischer Regelungen l=E4ngst nicht mehr verschont.
Solange auf Seiten der B=FCrger kein substantieller Loyalit=E4tstransfer
von der nationalen zur europ=E4ischen Ebene hin stattgefunden hat, k=F6nnte
es Gesetzen, die in sozio-kulturell determinierte Bereiche hineinwirken,
an sozialer Legitimit=E4t ermangeln. Dabei spielt es kaum eine Rolle,
ob diese auf europ=E4ischer Ebene entstandenen Gesetze formaldemokratisch
in einwandfreier Weise zustandegekommen sind oder nicht. Mit der in Amsterd=
am
beschlossenen Aufwertung des Europ=E4ischen Parlaments wird dieses Problem
somit nicht zu l=F6sen sein. In der Bev=F6lkerung verliert der "invertierte
Regionalismus" in dem Ma=DFe an Zustimmung, wie die Union in symbolbeladene
Aufgabenfelder der Nationalstaaten oder auch der subnationalen Ebene eingre=
ift
(Misch 1996: 976). Bei den B=FCrgern w=FCrde sich in jedem Fall die
Wahrnehmung verst=E4rken, da=DF es keine effektiven Grenzen und
Kontrollm=F6glichkeiten gibt, um die Regelungsanspr=FCche der Union
in Bereichen aufzuhalten, die als Reservate des Staates oder der Individuen
angesehen werden. Die mit der Legitimierung von Aufgabenerledigung auf
supranationaler Ebene verbundene Notwendigkeit h=F6herstufiger Repr=E4senta=
tion
(Schmitter 1992) l=E4=DFt die elementaren sozialen und kulturellen
Einheiten st=E4rker ins Bewu=DFtsein treten (L=FCbbe 1994: 63).
Das Hineinwachsen in h=F6here Ordnungen bewirkt daher eine vertiefte
Verwurzelung in den niedrigeren sozialen und politischen Ordnungen. Umso
wahrscheinlicher ist es dann, da=DF die Eingriffe der h=F6heren
in die niedrigere Ordnung - der man sich aber kulturell und sozial in erste=
r
Linie zugeh=F6rig f=FChlt und mit der man sich vorbehaltlos identifiziert
- potentiell als Fremdbestimmung wahrgenommen werden (Weiler 1995: 4).
</font><br>
</p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">2. Das institutionelle Demokratiedefiz=
it</font></b><br>
</p>

<p><i><u>Die EU als Technokratie und Expertokratie</u></i><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Seit einiger Zeit wird in der Integration=
sforschung
die These diskutiert, da=DF sich die EU in einem Schwebezustand zwischen
Demokratie und Technokratie befindet, wobei die Gefahr, da=DF Europa
eher zu letzterem tendiere, betont wird (Wallace/Smith 1995; Bach 1993).
Gerade weil im Rom-Maastricht-Europa von einem gen=FCgenden Ausbau demokrat=
ischer
Institutionen auf Unionsebene nicht gesprochen werden kann, entwickelte
sich eine nahezu vom B=FCrger unkontrollierte und abgekoppelte "Expertokrat=
ie",
die die Prinzipien des freiheitlich-demokratischen und parlamentarischen
Rechtsstaates unterl=E4uft. Ein wichtiges demokratietheoretisches Postulat
- die "inclusiveness of citizenship" (Boyce 1993: 459) - ist
auf europ=E4ischer Ebene kaum erf=FCllt. F=FCr die EU nach Amsterdam
wird auch weiterhin ein Mangel an konkreter, zurechenbarer Verantwortlichke=
it
kennzeichnend sein. Im europ=E4ischen Mehrebenensystem gibt es f=FCr
den B=FCrger kaum "fa=DFbare Verantwortungsbez=FCge"
(Misch 1996: 979). Der Rat als wichtigstes Entscheidungsorgan unterliegt
als Kollektiv keinerlei Rechenschaftspflicht, lediglich seine einzelnen
Mitglieder haben sich gegen=FCber ihren nationalen Parlamenten zu verantwor=
ten.
Die supranational organisierte und agierende Kommission, die ihre Regierung=
sarbeit
auf der Basis der bestehenden Vertr=E4ge aus=FCbt, erscheint manchem
Kritiker als " (...) Beamtenherrschaft ohne massendemokratische Grundlage.
Das erweitert ihren nominellen Handlungsspielraum, mindert aber ihre Anerke=
nnungsw=FCrdigkeit.
Das Fehlen der massendemokratischen Basis ist f=FCr die klassische Beamtenh=
errschaft
eines autorit=E4ren Staates unproblematisch; sie herrscht =FCber
Untertanen. Die Beamtenherrschaft in der EG jedoch erfa=DFt demokratische
Staatsb=FCrger der Mitgliedstaaten; doch diesen B=FCrgern tritt sie
nicht als legitimierte Herrschaftsinstanz gegen=FCber, sondern als Obrigkei=
t,
die Politik f=FCr Untertanen betreibt" (Schmidt 1994: 438). Doch
darf man nicht vorschnell urteilen: Es ist gerade die relative Unabh=E4ngig=
keit
von demokratischer Kontrolle, die zu einer beachtlichen Effizienz und Effek=
tivit=E4t
der Entscheidungsprozesse auf europ=E4ischer Ebene gef=FChrt hat.
Mi=DFt man die 'Regierungsarbeit' der Kommission am "output"
ihrer Politik, ist das Ergebnis nicht unbefriedigend (M=FCnch 1993:
8 ff.). Kommt dies am Ende den europ=E4ischen B=FCrgern nicht zugute?
Ist es unter dem Gesichtspunkt der Legitimit=E4t nicht problemlos, wenn
<i>f=FCr</i> die Gesamtheit der europ=E4ischen B=FCrger regiert
wird und nicht <i>durch</i> die B=FCrger? In der Geschichte der Demokratie
ist dies nichts au=DFergew=F6hnliches: Da "government <i>by</i>
the people" angesichts der Gr=F6=DFenordnung der Europ=E4ischen
Union nur schwer organisierbar ist, k=F6nnte an seiner Stelle "government
<i>for</i> the people" stehen. </font><br>
</p>

<p><i><u><font face=3D"Times New Roman">Ein zu schwaches Europ=E4isches
Parlament</font></u></i><br>
</p>

<p>Zuweilen wird die Auffassung vertreten, da=DF das Europ=E4ische
<i>Parlament</i> diese Bezeichnung gar nicht verdiene, da schon bei der
Sitzverteilung eine gravierende Verletzung des demokratischen Gleichheitssa=
tzes
zugunsten der kleineren Mitgliedstaaten zu verzeichnen ist (Steffani 1995:
41). Die herausragende Bedeutung der EU-Mitgliedstaaten zeigt sich somit
bereits bei der Zusammensetzung des supranationalen Repr=E4sentationsorgans=
.
=DCber diese Verletzung des Egalit=E4tsprinzips kann jedoch hinweggesehen
werden, weil zum einen das in diesem Falle dem demokratischen Prinzip diame=
tral
entgegengesetzte F=F6deralismusprinzip (Schneider 1994 b; Kielmansegg
1996: 60 f.) selbst eine wichtige Legitimationsquelle f=FCr das europ=E4isc=
he
Mehrebenensystem darstellt, zum anderen - noch entscheidender - die Verwirk=
lichung
des demokratischen Gleichheitssatzes in einem einheitlichen europ=E4ischen
Wahlverfahren auf Kosten der Arbeitsf=E4higkeit des Parlamentes gehen
m=FC=DFte (Misch 1996: 980). Auch hinsichtlich des im Parlamentarismus
institutionalisierten Repr=E4sentationsprinzips unterscheidet sich das
Europ=E4ische Parlament grundlegend von den nationalen Parlamenten:
Die Abgeordneten des EPs und die in ihm vertretenen politischen Parteien
repr=E4sentieren kein europ=E4isches Staatsvolk; das EP repr=E4sentiert
auch nicht die Gesamtheit aller Unionsb=FCrger: Auch wenn die einzelnen
Parteien im EP nach ihren politischen Richtungen organisiert sind und in
diesem politischen Verbund oftmals handeln und abstimmen (Kluth 1995: 63),
so f=FChlen sich die Abgeordneten und die Parteien eher als Interessenvertr=
eter
der von ihnen repr=E4sentierten Region, denn als Repr=E4sentanten
der europ=E4ischen B=FCrgerschaft. Viel entscheidender noch im Zusammenhang
mit der institutionellen Dimension der Demokratisierungsproblematik ist
indessen die Schw=E4che des parlamentarischen Elements im europ=E4ischen
Rechtsetzungsverfahren (Maurer 1996 a). Hier liegt noch immer der Kern
des institutionellen Demokratiedefizits der Europ=E4ischen Union, auch
wenn nach der Regierungskonferenz in Amsterdam eine Neubewertung dieser
Problematik sicher n=F6tig ist. Viele wichtige politische Entscheidungen
auf europ=E4ischer Ebene werden aber weiterhin in "entparlamentarisierten
Arenen" getroffen, "vorbei am Europ=E4ischen Parlament und
vorbei an den nationalen Parlamenten und ohne direkte oder vermittelte
Legitimation durch die B=FCrger der EG-Mitgliedstaaten" (Schmidt
1994: 437 f.). Die noch immer existierende relative Schw=E4che des Europ=E4=
ischen
Parlaments im europ=E4ischen Entscheidungssystem wird mit Blick auf
die Rolle der anderen EU-Organe deutlich. Die Vertreter des Ministerrats
eignen sich durch die Europ=E4ische Union Befugnisse an, die ihnen auf
nationaler Ebene fehlen, oder aber wo sie in ihrem Handlungsspielraum ganz
allgemein aufgrund parlamentarisch-demokratischer Kontrollen st=E4rker
eingeschr=E4nkt sind (Weiler 1989: 76). Nachdem Kompetenzen der nationalen
legislativen Ebene auf den Ministerrat als einem nur mittelbar legitimierte=
n
Legislativorgan mit Exekutivbefugnissen =FCbertragen worden sind, ohne
da=DF das direkt gew=E4hlte und somit unmittelbar legitimierte EP
gleichberechtigt an der Rechtsetzung <i>aller</i> dieser auf die europ=E4is=
che
Ebene 'abgetretenen' Politikfelder beteiligt ist, bewirkt gerade diese
Schw=E4che des Europ=E4ischen Parlaments ein hohes Ma=DF an Autonomie
f=FCr die Regierungsvertreter im Rat. Der Vertrag von Amsterdam wird
dieses Problem sicher partiell entsch=E4rfen. Entscheidungen werden
aber auch insofern im entparlamentarisierten Raum getroffen, als der Minist=
errat
auch weiterhin auf Vorschlag einer Gruppe nicht-gew=E4hlter Beamter
in wichtigen Politikfeldern Gesetze verabschieden kann; Gesetze, deren
Verbindlichkeit und juristische Durchsetzbarkeit aufgrund der Suprematie
des Unionsrechts (Joerges 1996: 77) selbst dann gilt, wenn sie im Gegensatz
zu Gesetzen stehen, die nationale Parlamente verabschiedet haben. Wahrschei=
nlich
wird dies auch nach Amsterdam weiterhin in vielen wichtigen Politikfeldern
sogar gegen den ausdr=FCcklichen Willen des Europ=E4ischen Parlaments
geschehen. "This means, in the starkest terms, that, in the field
of application of Community law and policy, there are still major public
policy areas where the governments of the member states, which in their
own countries may normally legislate only with (at last) the passive assent
and scrutiny of the national parliaments, may, in the Community domain,
legislate without meaningful control or even assent of the European Parliam=
ent.
De facto, this often means that they can legislate without the meaningful
control of any parliament" (Weiler 1992: 13). Letztlich wird nur der
'Praxistest' zeigen k=F6nnen, ob diese angesichts des Maastrichter Vertrags=
werks
getroffene pessimistische Grundeinsch=E4tzung auch nach Inkrafttreten
des Amsterdamer Vertrages noch aufrechterhalten werden kann. Das EP wird
sicher durch den Amsterdamer Vertrag =FCber mehr Kontroll- und Mitentscheid=
ungsm=F6glichkeiten
verf=FCgen, es bleibt aber dennoch in manchen Politikbereichen nur eingesch=
r=E4nkt
in der Lage, den gemeinschaftlichen Ma=DFnahmen der EU eine hinreichende
demokratische Legitimation zu verleihen (Maurer 1996 b: 24 f.).<br>
</p>

<p>Die in Amsterdam beschlossenen erweiterten Befugnisse des Europ=E4ischen
Parlaments tragen auch aus einem anderen Grund nur sehr begrenzt zum Abbau
des institutionellen Demokratiedefizits bei. Der Mangel an zurechenbarer
Verantwortung sowie an Verfahrens- und Problemtransparenz l=E4=DFt
sich durch eine Zubilligung erweiterter Kompetenzen f=FCr die "parlamentari=
sche
Komponente" (Lepsius 1991: 39) der EU nicht einfach beseitigen. Im
Gegenteil: "Mehr Rechte f=FCr das Europ=E4ische Parlament in
einem politischen System, das vertikal zwischen Mitgliedstaaten und der
EU und horizontal zwischen einzelnen EU-Organen einem Fusionsproze=DF
unterliegt, bedeutet in der Regel eine weitere Steigerung der Komplexit=E4t=
,
durch die das Transparenzproblem noch gr=F6=DFer wird" (Wessels:
1995: 898). Nur unter der Voraussetzung strikter Aufgabenzuweisung an die
Europ=E4ische Union - gerade dies aber ist in Amsterdam nicht beschlossen
worden - k=F6nnte die substantielle St=E4rkung des Europ=E4ischen
Parlaments einen begrenzten Beitrag zum Abbau des institutionellen Demokrat=
iedefizits
in seinem Kernbereich leisten, n=E4mlich "dem von den nationalen
Regierungen dominierten Entscheidungsverfahren ohne hinreichende parlamenta=
rische
Kontrolle auf wenigstens einer Ebene des EU-Verflechtungssystems"
(Misch 1996: 990). Stellt man eine rein formale Betrachtungsweise an, so
sind in Amsterdam sicher einige - wenn auch bescheidene - Fortschritte
zur Beseitigung des institutionellen Demokratiedefizits erzielt worden.
Damit ist aber eben gerade nicht gesagt, da=DF sich hierdurch auch
die mehrdimensionale Legitimit=E4tsproblematik des europ=E4ischen
Mehrebenensystems in der Summe entsch=E4rfen lie=DFe.<br>
</p>

<p><i><u><font face=3D"Times New Roman">Die Schw=E4che der =FCber die
Nationalstaaten vermittelten demokratischen Legitimation </font></u></i><br=
>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Da auch nach der Regierungskonferenz in
Amsterdam der Rat und nicht das EP als die eigentliche Legislative im europ=
=E4ischen
Mehrebenensystem angesehen werden mu=DF, k=F6nnten die konstatierten
Schwierigkeiten der EU, f=FCr eine eigenst=E4ndige demokratische
Legitimation zu sorgen, als vernachl=E4ssigenswert eingestuft werden,
sofern die =FCber die Mitgliedstaaten vermittelte demokratische Legitimatio=
n
noch immer ausreicht, um europ=E4ische Entscheidungen zu legitimieren.
Die indirekte demokratische R=FCckkopplung des Rates mit den auf nationaler
Ebene gew=E4hlten Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten ist f=FCr
die Rechtfertigung europ=E4ischer Entscheidungen jedenfalls in den F=E4llen
legitimationstheoretisch problemlos, in denen im Ministerrat die Einstimmig=
keitsregel
befolgt wird. Vor diesem Hintergrund =FCberrascht es nicht, da=DF
aus demokratietheoretischer Sicht das Vetorecht im Ministerrat als dessen
unersetzliche Legitimationsgrundlage gilt (Weiler 1992: 13 f.) und dar=FCbe=
r
hinaus gar als "the most legitimating element" (Weiler 1991:
2473) des gesamten institutionellen Arrangements der EU. Mit der 1986 durch
die EEA beschlossenen Einf=FChrung des (qualitativen) Mehrheitsprinzips
in vielen mit der Errichtung des einheitlichen europ=E4ischen Binnenmarktes
im Zusammenhang stehenden Politikfeldern drohte diese indirekte Legitimatio=
nsquelle
zu versiegen. Die Anwendung des Mehrheitsprinzips l=E4uft letztlich
auf Entscheidungskonstellationen hinaus, in denen Staaten =FCber Staaten
verf=FCgen k=F6nnen. Die h=E4ufigere Anwendung des Mehrheitsprinzips
im Rat schw=E4cht die indirekte demokratische Kontrolle durch die nationale=
n
Parlamente, da immer die M=F6glichkeit besteht, da=DF der Repr=E4sentant
eines Mitgliedstaates =FCberstimmt wird. In diesem Fall werden auch
gegen seinen Willen in seinem Land Hoheitsakte der Union durchgesetzt.
Demokratisch legitimiert ist dieser Hoheitsakt in dem betreffenden Staat
jedenfalls nicht. Die W=E4hler und das Parlament des unterliegenden
Landes k=F6nnen ihren Regierungsvertreter nicht zur politischen Verantwortu=
ng
ziehen und somit die gegen den Willen ihrer Regierung getroffene Mehrheitse=
ntscheidung
im Ministerrat als Fremdbestimmung wahrnehmen. Noch weniger sind sie dazu
in der Lage, die Repr=E4sentanten anderer L=E4nder f=FCr ihr Abstimmungsver=
halten
im Rat verantwortlich zu machen. Paradoxerweise wurde also gerade mit der
durch die EEA und dem Maastrichter Vertrag erfolgte Einf=FChrung der
Mehrheitsregel im Ministerrat das Demokratiedefizit besonders akzentuiert.
Es entstand vor allem deshalb eine Legitimationsl=FCcke, da die mit
dem Mehrheitsprinzip verbundene Schw=E4chung der indirekt =FCber
die Mitgliedstaaten vermittelten demokratischen Legitimation nicht in allen
F=E4llen kompensiert wurde durch ein starkes und neben dem Rat als gleichbe=
rechtigtes
und direkt legitimiertes Legislativorgan agierendes Europ=E4isches Parlamen=
t.
Gerade in diesem Punkt aber ist es auf der Amsterdamer Regierungskonferenz
zum Durchbruch gekommen: Das Europ=E4ische Parlament soll k=FCnftig
=FCberall dort, wo der Ministerrat mehrheitlich beschlie=DFt, in
der Gesetzgebung gleichberechtigt sein (Stabenow 1997: 6). Wo nach Maastric=
ht
noch eine Legitimationsl=FCcke in vielen nach dem Mehrheitsprinzip geregelt=
en
Rechtsetzungsakten existierte, wird diese nach Amsterdam durch das Europ=E4=
ische
Parlament geschlossen, das Prinzip der direkten demokratischen Legitimation
somit gest=E4rkt. Die indirekte =FCber die Mitgliedstaaten vermittelte
demokratische Legitimation wird in jenen Rechtsetzungsakten hingegen u.U.
geschw=E4cht, weil die Ratsmitglieder bei der Rechtsetzung weniger auf
die Vorstellungen ihrer nationalen Parlamente R=FCcksicht nehmen k=F6nnen,
sondern in erster Linie nach dem "Gesetz der antizipierten Reaktion"
(Carl Joachim Friedrichs) die Vorstellungen des Europ=E4ischen Parlaments
ber=FCcksichtigen m=FCssen, um von diesem die erforderliche Mehrheit
f=FCr erw=FCnschte Gesetzesvorhaben zu bekommen. </font><br>
</p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">Reformvorschl=E4ge in idealtypischer
Pr=E4gnanz: </font></b></p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">Das Legitimationstrilemma </font></b><=
br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Aus den vorangegangenen =DCberlegungen
zu den strukturellen und politisch-institutionellen Implikationen des europ=
=E4ischen
Mehrebenensystems l=E4=DFt sich bereits konkludieren, da=DF
kein 'K=F6nigsweg' existiert, der die Legitimit=E4tsproblematik ohne
weiteres zu l=F6sen imstande w=E4re. Grunds=E4tzlich lassen sich
die Vorschl=E4ge aus Wissenschaft und Politik, wie sich die Legitimationsde=
fizite
des europ=E4ischen Mehrebenensystems ausgleichen lassen, in idealtypischer
Pr=E4gnanz in drei Optionen aufteilen, die sich wiederum zum einen orientie=
ren
an den f=FCr die weitere europ=E4ische Integration von der Wissenschaft
f=FCr m=F6glich erachteten integrationspolitischen Langzeittrends
(Schneider/Wessels 1994: 7 ff.) und zum anderen den pers=F6nlichen Pr=E4fer=
enzen
f=FCr bestimmte europapolitische "Leitbilder" entsprechen
(Schneider: 1977). Neben der Forderung nach einer Erh=F6hung der Effizienz,
Effektivit=E4t und Nutzenmaximierung europ=E4ischer Politik ("output"-Legit=
imit=E4t)
und dem Postulat nach formaler St=E4rkung der eigenst=E4ndigen demokratisch=
en
Legitimation des europ=E4ischen Regierens ("input"-Legitimit=E4t),
existieren desweiteren Reformvorschl=E4ge, die sich am klassischen National=
staat
orientieren. Da nach dieser Auffassung das Prinzip demokratischer Legitimat=
ion
aufgrund seiner sozio-kulturellen und strukturellen Kontextabh=E4ngigkeit
derzeit nur im Nationalstaat funktioniert, wird dieser Legitimationsstrang
im folgenden als "soziale" Legitimit=E4t (Weiler 1989) bezeichnet.
Die bisher in der wissenschaftlichen Literatur weit verbreitete Auffassung,
da=DF die europ=E4ische Integration in einem Dilemma zwischen Effizienz
und Demokratie stecke (Dahl 1994; Merkel 1996), wird hier zu einem Trilemma
erweitert, da m.E. die Europ=E4ische Union vor drei alternativen Reformopti=
onen
steht, die alle drei unakzeptabel erscheinen. Mit der Denkfigur des 'Legiti=
mationstrilemmas'
soll also zum Ausdruck gebracht werden, da=DF keine der drei gegenw=E4rtig
diskutierten 'metapolitischen' Ans=E4tze zur St=E4rkung der Legitimit=E4t
der EU - weder f=FCr sich alleine, noch zusammengenommen - Erfolg versprich=
t,
da entweder diese Optionen miteinander konfligieren oder aber bei ihrer
jeweiligen politischen Umsetzung jeweils neue Legitimationsprobleme nach
sich ziehen. Vorschl=E4ge zur Reform des institutionellen Arrangements
des europ=E4ischen Mehrebenensystems, die sich an einem der hier in
idealtypischer Form aufgef=FChrten Reformoptionen orientieren, implizieren
die Schw=E4chung eines anderen Legitimationsstranges. Die Suche nach
Reformen, die die Legitimit=E4t des europ=E4ischen Mehrebenensystems
erh=F6hen sollen, erscheint als Nullsummenspiel, weil sich die Legitimit=E4=
tsproblematik
gewisserma=DFen nur verschieben, indessen in der Summe nicht reduzieren
l=E4=DFt. </font><br>
</p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">1. Legitimation durch Effizienz, Effek=
tivit=E4t
und Nutzenmaximierung ("output"-Legitimit=E4t) </font></b><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Die in Politik und Wissenschaft bislang
herrschende 'Schule' vertritt die Ansicht, da=DF das Projekt Europa
dann seine Legitimationsprobleme in den Griff bekommt, wenn es gelingt,
auf gemeineurop=E4ischer Ebene eine erfolgreiche Politik zu machen,
die die B=FCrger davon =FCberzeugt, da=DF f=FCr ihre Belange
die EU effizient und n=FCtzlich ist. Aus dieser Sicht sind es politische
Erfolge, die die Menschen am eigenen Leib sp=FCren k=F6nnen, die
f=FCr die Legitimit=E4t des europ=E4ischen Mehrebenensystems besonders
wichtig sind. Im Kern handelt es sich hierbei um eine "technokratisch-utili=
taristische
Begr=FCndung von Legitimation (von Bogdandy 1993: 220), weil politische
Herrschaftsaus=FCbung in dem Ma=DFe an Legitimit=E4t gewinnt,
wie sie die F=E4higkeit besitzt, die Funktionst=FCchtigkeit des gesamtgesel=
lschaftlichen
Systems und die Befriedigung der Bed=FCrfnisse der B=FCrger zu gew=E4hrleis=
ten.
F=FCr die EU ist diese Legitimationsstrategie von herausragender Bedeutung
(Wessels 1992: 45 ff.). Da f=FCr manche Autoren die Europ=E4ische
Union aus grunds=E4tzlichen demokratietheoretischen Erw=E4gungen
heraus kaum zu beanstanden ist, stellt sich f=FCr sie in erster Linie
die Frage, wie der "output" des Systems noch verbessert werden
kann. Folgt man dieser Variante der "output"-Legitimit=E4t,
mu=DF die Europ=E4ische Union so gestaltet sein, da=DF immer
eine flexible Anpassung an die politischen Erwartungen f=FCr einen Handlung=
sbedarf
der Europ=E4ischen Union gew=E4hrleistet ist. Priorit=E4t genie=DFt
nach dieser Ansicht die Effizienz der politischen Institutionen - z.B.
durch die generelle Einf=FChrung der Mehrheitsregel im Rat, die Schaffung
von politischen und rechtlichen Strukturen, die eine m=F6glichst rasche
Implementation verschiedener Probleml=F6sungsstrategien in die verschiedene=
n
Politikfelder erm=F6glichen, m=F6glichst kurze Entscheidungsverfahren,
hochkomplexe aber dennoch flexible Verhandlungssysteme, das B=FCndeln
der Zust=E4ndigkeiten durch Fusionierung der staatlichen und gemeineurop=E4=
ischen
Instrumente und die Verschmelzung politischer Verantwortlichkeiten durch
Partnerschaften mehrerer Ebenen hoheitlicher Gewaltaus=FCbung. So hat
die 1996 eingesetzte Reflexionsgruppe darauf aufmerksam gemacht, da=DF
eine derartige Fusionierung zwischen Mitgliedstaaten und Union f=FCr
den Erfolg der weiteren Integration unabdingbar notwendig sei (Wessels
1996 a: 24). Planung, Formierung und Durchsetzung der EG-Politik basieren
daher vor allem auf der expertokratischen Fusionierung von EG-Fachb=FCrokra=
tien
und nationalen Fachb=FCrokratien, die politische Entscheidungen von
beachtlicher Effizienz und Effektivit=E4t f=E4llen k=F6nnen (Wessels
1992). Es ist evident, da=DF ein derart fusioniertes Handeln der Staaten
und der Unionsorgane und ihrer jeweiligen B=FCrokratien auf eine Expertokra=
tie
hinausl=E4uft, die gemessen an den klassischen Prinzipien parlamentarisch-d=
emokratischer
Legitimation zweifelhaft ist. Zudem f=FChrt die mangelnde Transparenz
der europ=E4ischen Entscheidungsprozesse dazu, da=DF sich politische
Entscheidungskompetenz und =F6ffentliche Verantwortung nicht mehr decken.
Die daraus resultierenden Orientierungsschwierigkeiten f=FCr den B=FCrger
f=FChren dazu, da=DF f=FCr diesen kaum mehr nachzuvollziehen
ist, inwieweit die relevanten Entscheidungen von der nationalen oder der
europ=E4ischen Ebene getroffen werden (Weidenfeld 1996: 5). Die Struktur
der Europ=E4ischen Union =E4hnelt daher eher einem "Flickenteppich"
(Europ=E4ische Strukturkommission 1995: 34) als einer durchdachten demokrat=
ischen
und f=F6deralen Konstruktion. Nach dieser Variante mu=DF der Erfolg
und die Funktionst=FCchtigkeit der Europ=E4ischen Union - vor allem
in bezug auf die Implementation europapolitischer Entscheidungen - aber
dadurch gew=E4hrleistet werden, da=DF man dem Beharren der nationalen
Regierungen auf umfassende Mitentscheidungsrechte nachgibt, ein Ansinnen,
welches sich kaum mit einer durchgreifenden Parlamentarisierung der Europ=
=E4ischen
Union vereinbaren l=E4=DFt. </font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">An der St=E4rkung der "output"-Dimension
europ=E4ischer Herrschaftsaus=FCbung orientieren sich auch Strategien,
die sich eine Legitimationsentlastung europ=E4ischer Politik dadurch
erhoffen, da=DF sich die EU weitgehend auf effizienzorientierte Politikbere=
iche
beschr=E4nkt (Majone 1996 b), die ihren Legitimationsgrund nicht in
- auf europ=E4ischer Ebene aufgrund des Mangels an sozialer, wirtschaftlich=
er
und kultureller Homogenit=E4t kaum legitimit=E4tsstiftenden - demokratische=
n
Entscheidungsverfahren, sondern im "Sachverstand" und der "Expertise"
von unabh=E4ngigen Regulierungskommissionen finden. Die f=FCr die
Legitimierung von Herrschaftsaus=FCbung konstitutiven Prinzipien der
politischen Verantwortlichkeit und der demokratischen Kontrolle sind aus
dieser Sicht f=FCr die Legitimierung europ=E4ischer Politik nicht
nur nicht notwendig, sondern dar=FCber hinaus sogar legitimatorisch
bedenklich, weil sie sich hinsichtlich der "output"-Qualit=E4t
europapolitischer Entscheidungen kontraproduktiv auswirken. Es ist evident,
da=DF eine solche Reformvariante ebenfalls den Prinzipen "input"-orientiert=
er
Herrschaftslegitimation zuwiderl=E4uft, da ihm eine "Tendenz zur
Zr=FCckdr=E4ngung parlamentarischer Mitbestimmung innewohnt"
(Jachtenfuchs/Kohler-Koch 1996 a: 27).</font><br>
</p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">2. Legitimation durch demokratische
Verfahren auf europ=E4ischer Ebene ("input"-Legitimit=E4t)
</font></b><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Die zweite 'Schule' vertritt die Ansicht,
da=DF die Legitimationsprobleme der Europ=E4ischen Union nur dann
in den Griff zu bekommen sind, wenn das Entscheidungssystem der Europ=E4isc=
hen
Union durchgreifend demokratisiert wird. "Als Tr=E4ger zentraler
politischer Kompetenzen besteht f=FCr die Europ=E4ische Union zunehmend
die Notwendigkeit einer l=FCckenlosen demokratischen Legitimation"
(Weidenfeld 1996: 6; H=E4nsch 1996: 11). Priorit=E4t bei der L=F6sung
des Legitimit=E4tsproblems genie=DFt dabei der partizipatorische
"input", den die europ=E4ischen B=FCrger in ihrer Gesamtheit
in das europ=E4ische Entscheidungssystem einzubringen in der Lage sind.
Die europ=E4ischen Entscheidungstr=E4ger m=FCssen aus dieser Sicht
direkt von den B=FCrgern f=FCr ihre Regierungst=E4tigkeit beauftragt
werden und ebenso direkt den B=FCrgern gegen=FCber politisch verantwortlich
sein. Dies bedeutet, da=DF prinzipiell auch f=FCr das politische
System der Europ=E4ischen Union hinsichtlich der demokratischen Legitimatio=
n
die gleichen Standards bestehen m=FCssen wie f=FCr den Nationalstaat
(Europ=E4ische Strukturkommission 1995: 34). Das maximalistische Ziel
ist aus dieser Sicht ein parlamentarisches Regierungssystem auf europ=E4isc=
her
Ebene und die Ausbildung einer klassischen F=F6deration. Dies l=E4uft
auf einen europ=E4ischen Bundesstaat mit einer Verfassung hinaus, die
sich im Hinblick auf die vertikale Kompetenzverteilung und auf die Stellung
der Organe an klassischen Bundesstaatsmodellen orientiert (Wistrich 1994).
Hier soll die Anwendung des Subsidiarit=E4tsprinzips als oberstes Legitimat=
ionsprinzip
die Richtschnur des 'constitutionel engineering' sein. Das auf der f=F6dera=
len
Ebene angesiedelte parlamentarische Regierungssystem setzt sich zusammen
aus einem Zwei-Kammern-Parlament (EP und der Rat), die Regierung wird vom
EP gew=E4hlt und geht aus der jetzigen Kommission hervor, und der Gerichtsh=
of
der Europ=E4ischen Gemeinschaften wird zu einem obersten Verfassungsgericht=
,
da=DF f=FCr alle von der Europ=E4ischen Union behandelten Bereiche
zust=E4ndig ist. Diese Vorsch=E4ge, die vor allem eine substantielle
Aufwertung des Europ=E4ischen Parlaments implizieren, erscheinen auf
dem ersten Blick vor allem dehalb so attraktiv, weil sie von einem herk=F6m=
mlichen
Institutionenverst=E4ndnis ausgehend, auf nationalstaatlicher Ebene
Bekanntes reflektiert und auf gemeinschaftlicher Ebene umsetzen will. Zumin=
dest
eine Identifikation der B=FCrger Europas mit den Institutionen der Europ=E4=
ischen
Union k=F6nnte auf diesem Wege sehr erleichtert werden. Die "very
important function of the European Parliament to establish links with the
citizens will only develop substantially when it gets more powers and when
it becomes (...) a major decision-maker of the European Union." (Neunreithe=
r
1994: 302) Auf diese Weise k=F6nnte sich eine echte europ=E4ische
=D6ffentlichkeit entwickeln, vermittels derer sich der tats=E4chliche
Einflu=DF der B=FCrger auf die europ=E4ische Politik erh=F6hen
k=F6nnte. Auch wenn die meisten Vertreter dieser Auffassung mit Bedacht
einen schlanken Bundesstaat kreieren wollen, der gleichzeitig handlungsf=E4=
hig
und direkt demokratisch legitimiert ist, erscheinen diese =DCberlegungen
dennoch allzu optimistisch. Neben dem Fehlen struktureller und soziokulture=
ller
Voraussetzungen, die einer bundesstaats=E4hnlichen Demokratie erst 'soziale=
'
Legitimit=E4t verleihen, unterliegt eine integrationspolitische Tendenz,
die auf ein Zweikammern-System hinausl=E4uft, vor allem unter Effizienz-Ges=
ichtspunkten
einigen schwerwiegenden Bedenken. Schon die bestehende Europ=E4ische
Union produziert angesichts der in Mehrebenensystemen =FCblichen "Politikve=
rflechtung"
(Scharpf 1985) oftmals nur suboptimale L=F6sungen. Die bereits bestehenden
Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung k=F6nnten noch erh=F6ht
werden, da jedes Zwei-Kammern-System die M=F6glichkeit gegenseitiger
Blockade enth=E4lt (Misch 1996: 980). Eine bundesstaatliche Integrationsten=
denz
als konsequente Umsetzung des Prinzips "Legitimation durch demokratische
Verfahren" w=FCrde den Erfolg des bisher erreichten somit sehr
in Frage stellen. Die exzessive Auslegung dieses Prinzips ("input")
widerspricht dem f=FCr die =DCberlebensf=E4higkeit der Union so
selbstverst=E4ndlichen Prinzip der "Legitimation durch Effizienz,
Effektivit=E4t und Nutzenmaximierung" ("output").</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Einer besonderen Variante zur St=E4rkung
der "input"-Legitimit=E4t europ=E4ischer Politik sind eine
Reihe von Autoren verpflichtet, die die parlamentarische Demokratie ganz
grunds=E4tzlich als eine nicht mehr zeitgem=E4=DFe Regierungsform
ansehen: "Although parliamentary institutions are the core of Western
political systems, they are undergoing systematic erosion. Modern governanc=
e
is increasingly divided into semiautonomous, specialized segments or sector=
s;
that is, it is multi-polar with the interpenetration of state agencies
and agents of civil society" (Andersen/Burns 1996: 227 f.). Eine Erh=F6hung
der "input"-Legitimit=E4t der EU verspricht man sich eher
dadurch, da=DF das Prinzip der parlamentarischen Repr=E4sentation
auf europ=E4ischer Ebene durch das Prinzip der "funktionalen"
Repr=E4sentation ersetzt wird (Evers 1994; Zellentin 1993; Andersen/Burns
1996). Nach dieser Auffassung k=F6nnten die =FCber funktionale Organisation=
en
institutionalisierten Partizipationsformen die bisherige Dominanz nationale=
r
Exekutiven auf europ=E4ischer Ebene ausbalancieren und dar=FCber
hinaus in besonderer Weise zur Effizienz europ=E4ischer Politik beitragen.
Zugleich ist die T=E4tigkeit der in wirtschaftlichen Politikfeldern
operierenden funktionalen Organsiationen aus dieser Sicht vor allem deshalb
erfolgsversprechend, weil auf dem =F6konomischen Gebiet die europ=E4ische
Zivilgesellschaft und Homogenit=E4t am st=E4rksten ausgebildet ist
(Evers 1994: 127). Diese =DCberlegungen gehen von der These aus, da=DF
die EG/EU in erster Linie eine Wirtschaftsgemeinschaft war und ist. Daher
wird im Anschlu=DF an Ipsens Zweckverbandslehre der rein funktionale
Charakter der Union unterstrichen und ihre gegenw=E4rtige oder zuk=FCnftige
Staatsqualit=E4t bezweifelt (Zellentin 1993: 44). Da in der =F6konomischen
Sph=E4re die europ=E4ische Homogenit=E4t am gr=F6=DFten
ist und sich die europ=E4ische 'civil society' in erster Linie als eine
Marktb=FCrger- und Expertengesellschaft darstellt, stellen folgerichtig
die Wirtschaftsakteure und Interessengruppen die adequaten Subjekte der
Demokratie in dieser Gemeinschaft dar. Gerade weil von einer gen=FCgenden
sozialen Homogenit=E4t nicht die Rede sein kann, ein schwaches Parteiensyst=
em
und eine nur eine ungen=FCgend ausgebildete europ=E4ische =D6ffentlichkeit
eine vollwertige parlamentarische Demokratie auf europ=E4ischer Ebene
verhindern, mu=DF aus dieser Sicht an seine Stelle ein System funktionaler
Partizipation und Repr=E4sentation mit Interessengruppen, sozialen Bewegung=
en
und NGOs treten. Ein entsprechendes System w=E4re somit noch am ehesten
in der Lage, das Problem der Repr=E4sentation und Verantwortlichkeit
in der Europ=E4ischen Union zu l=F6sen, da es dieser neuen Regierungsform
flexibel und effizient gelingt, Interessen zu aggregieren, die Arbeit der
Exekutive zu kontrollieren und die Transparenz europ=E4ischer Entscheidungs=
prozesse
zu erh=F6hen (Andersen/Eliasen 1996: 55). Einen gewissen Charme kann
man diesem Vorschlag gewi=DF nicht absprechen, geht er doch von einigen
richtigen Beobachtungen aus und versucht sowohl die Effizienz als auch
die demokratische Qualit=E4t des Entscheidungssystems zu erh=F6hen.
Doch wieviel an demokratischer Qualit=E4t w=E4re wirklich gewonnen?
Gegen das Prinzip der funktionalen Repr=E4sentation spricht vor allem,
da=DF in einer solchen Demokratie wohlhabende, m=E4chtige und hoch
organisierte Gruppen in einem hohen Ma=DFe privilegiert w=E4ren.
Die Inklusion einiger weniger B=FCrger in einer nach dem Prinzip der
funktionalen Repr=E4sentation organisierten Demokratie ginge einher
mit der Exklusion breiter Bev=F6lkerungsschichten. Das demokratische
Gleichheitsprinzip w=E4re in eklatanter Weise verletzt und die Fragmentieru=
ng
und Desintegration der europ=E4ischen Bev=F6lkerung w=FCrde noch
verst=E4rkt. Auf diesem Fundament l=E4=DFt sich sicher kein vereintes
"Europa der B=FCrger" bauen. </font><br>
</p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">3. Legitimation durch Orientierung am
klassischen Nationalstaat ("soziale" Legitimit=E4t) </font></b><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Teilt man die Einsch=E4tzung, da=DF
aufgrund der mangelnden strukturellen und sozio-kulturellen Demokratief=E4h=
igkeit
die Europ=E4ische Union zu einer eigenst=E4ndigen demokratischen
Legitimation nicht imstande ist, und verspricht man sich dar=FCber hinaus
auch durch eine gr=F6=DFere Effizienz und Nutzenmaximierung alleine
keine substantielle St=E4rkung der Gesamtlegitimit=E4t der Europ=E4ischen
Union, bleibt nur der Rekurs auf die indirekte =FCber die Nationalstaaten
vermittelte demokratische Legitimation. Die an diese Auffassung ankn=FCpfen=
den
Reformoptionen gehen von einem Demokratiekonzept aus, das als "soziale
Legitimit=E4t" (Weiler 1992; Schimmelfennig 1996: 20) umschrieben
werden kann. Nach diesem Konzept sind nur im Nationalstaat all jene histori=
sch
gewachsenen Strukturen vorhanden, die erst eine lebendige Demokratie erm=F6=
glichen:
Es existiert ein Staatsvolk, das sich in einer kollektiv belastbaren Identi=
t=E4t
verbunden f=FChlt, es existiert eine relative wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Homogenit=E4t, es existieren intermedi=E4re Strukturen,
die zwischen der Gesellschaft und der politisch-administrativen Ebene vermi=
tteln
und letztlich ist auch die Gr=F6=DFenordnung der nationalen 'Polity'
noch =FCberschaubar. Da Demokratie in diesem Sinne strukturell und soziokul=
turell
kontextabh=E4ngig ist, sollte sie aus dieser Sicht auf nationaler Ebene
trotz der europ=E4ischen Integration m=F6glichst erhalten bleiben:
"Der R=FCckgriff auf die Nation (...), auf das in ihre enthaltende
Wirbewu=DFtsein, kann daher nicht umgangen werden. (...) Europa (...)
bietet auf absehbare Zeit zuwenig emotionale Identifikationsm=F6glichkeiten=
,
und die unitarisierende normative =DCberregulierung der Br=FCsseler
B=FCrokratie baut sie weiter ab. Europa kann absehbar nur als ein Europa
der V=F6lker und Nationen zusammenwachsen und sich organsieren, auf
dieser Grundlage aber auch integrieren" (B=F6ckenf=F6rde 1995:
11).</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Die Vertreter dieser dritten Variante tei=
len
mit jenen, die f=FCr die zweite Variante optieren, die Einsch=E4tzung,
da=DF das Schwinden des "permissive consensus" eine tiefgreifende
Legitimationskrise der Integration ausgel=F6st hat. Nur ist die vorgeschlag=
ene
Therapie diametral entgegengesetzt. Statt eines "Sprungs nach vorn"
wollen sie eine "Flucht zur=FCck" antreten. Sch=FCtzen
l=E4=DFt sich die nationale Demokratie nach dieser Auffassung nur,
wenn die europ=E4ische Integration zur reinen zwischenstaatlichen Kooperati=
on
zur=FCckkehrt. Gegen die Machtanspr=FCche aus Br=FCssel wird tendenziell
die R=FCckbildung der Europ=E4ischen Union zu einem klassischen Staatensyst=
em
bef=FCrwortet, da=DF "lediglich mit eher unpolitischen oder
strikt intergouvernmentalen Kooperationsmechanismen angereichert wird"
(Schneider/Wessels 1994: 13). Nach dieser Sicht liegt die Lenkung der Europ=
apolitik
fest in der Hand des Europ=E4ischen Rates, in dem sich die h=F6chsten
Autorit=E4tstr=E4ger der souver=E4nen Nationalstaaten zusammenfinden.
Um die Legitimationsketten zwischen den auf europ=E4ischer Ebene entscheide=
nden
nationalen Repr=E4sentanten und ihren nationalen Konstituenten nicht
abrei=DFen zu lassen, sollten Entscheidungen nach dem Konsensprinzip
getroffen werden. Der Kompetenzentransfer von der nationalen auf die europ=
=E4ische
Ebene sollte strikt auf wenige Politkbereiche begrenzt bleiben und =DCbersc=
hneidungen
mit den nationalen Kompetenzen vermieden werden (Lepsius 1991). Die nationa=
l-konstitutionelle
Demokratie bleibt so gesch=FCtzt, w=E4hrend eine supranationale F=F6deratio=
n
als irreale Utopie gilt. Problematisch w=E4re eine solche Integrationstende=
nz
indes aus Sicht einer an Effizienz und Effektivit=E4t orientierten Integrat=
ionspolitik:
"(...) high degrees of national autonomy and European consociationalism
can only be honored at the expense of system capacity and effective politic=
al
decision-making." (Schimmelfennig 1996: 13). Mehrheitsentscheidungen
im Rat sind daher ein unabweisbarer Imperativ der Entscheidungseffizienz
(Merkel 1996: 12). Will man die Systemeffizienz der Europ=E4ischen Union
erhalten, mu=DF gerade im Hinblick auf die vorgesehene Erweiterung
zu einer Union der 20 oder gar 25 das Mehrheitsprinzip die wichtigste Entsc=
heidungsregel
sein.</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Eine weitere Reformvariante, die sich am
Nationalstaat orientiert, versucht die mitgliedstaatliche parlamentarische
Kontrolle zu erh=F6hen. W=E4hrend die nationalen Parlamente bei nur
selten vorkommenden, daf=FCr aber ganz offensichtlich wichtigen 'verfassung=
spolitischen'
Vertrags=E4nderungen sicher noch zur politischen Willensbildung in der
Lage sind, sind sie bei der Kontrolle der Europapolitik der Regierungen
und deren Rolle bei der Setzung von sekund=E4rem Gemeinschaftsrecht
zumeist hoffnungslos =FCberfordert: "Die nationalen Parlamente
(...) erwiesen sich trotz ihrer meist erst seit Beginn der 90er Jahre einge=
richteten
'Europa-Aussch=FCsse' als nicht in der Lage, die Flut der Entscheidungen,
die j=E4hrlich in mehr als 100 Meetings der 20 unterschiedlichen Ministerfo=
rmationen
getroffen werden, zu kontrollieren" (Merkel 1996: 12). Manche meinen
aber dennoch, die demokratische Legitimation der Europ=E4ischen Union
lie=DFe sich dadurch st=E4rken, da=DF man die nationalen Parlamente
noch st=E4rker in die Entscheidungsfindung und -kontrolle auf europ=E4ische=
r
Ebene einbezieht (Lepsius 1991: 40): "The lack of democratic empowerment
and control of the national governments should not be compensated by streng=
thening
the European Parliament or introducing elements of Europe-wide direct democ=
racy.
The legitimate remedy would be to strengthen the role of national parliamen=
ts
vis-=E0-vis national governments in European politics" (Schimmelfennig
1996: 11). D=E4nemark versucht diese Vorstellungen umzusetzen. Ein sogenann=
ter
Marktausschu=DF des d=E4nischen Parlaments tagt immer zur selben
Zeit wie der Ministerrat und gibt den d=E4nischen Regierungsvertretern
Handlungsanweisungen in die Verhandlungen mit. Die d=E4nischen Minister
f=FChlen sich an diese Art 'imperatives Mandat' gebunden, besitzen w=E4hren=
d
der Sitzungen des Ministerrats also =FCber kaum Verhandlungsspielraum.
Man stelle sich nun vor, da=DF diese demokratietheoretisch geradezu
idealtypische parlamentarische Kontrolle bei allen Mitgliedstaaten eingef=
=FChrt
w=FCrde, wie sollen zuk=FCnftig =FCberhaupt noch Entscheidungen
zustandekommen? Die st=E4rkere Einbeziehung der nationalen Parlamente
in europ=E4ische Entscheidungsprozesse gingen nicht nur auf Kosten der
Effizienz der Entscheidungsverfahren (Scharpf 1992: 298), sondern f=FChrten
auch allgemein zu einer kontraproduktiven Konfusion bei allen Verfahrensbet=
eiligten
(Neunreither 1994: 313). Hier besteht ein Konflikt zwischen dem Prinzip
der Legitimation durch Orientierung am klassischen Nationalstaat ("soziale"
Legitimit=E4t) und Legitimation durch Effizienz, Effektivit=E4t und
Nutzenmaximierung ("output"-Legitimit=E4t). Da in einer solchen
Konstellation auch das EP =FCber eine nur marginale Rolle bei der Entscheid=
ungsfindung
und - kontrolle verf=FCgt, w=FCrde auch das Prinzip der Legitimion
durch demokratische Verfahren auf europ=E4ischer Ebene verletzt.</font><br>
<br>
</p>

<p><b><font face=3D"Times New Roman">Res=FCmee und Ausblick </font></b><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Auch wer die hier =FCberspitzt formuliert=
e
Annahme eines "Legitimationstrilemmas" nicht teilt, wird zugeben
m=FCssen, da=DF es keinen einfachen Ausweg f=FCr die L=F6sung
der Legitimationsprobleme des europ=E4ischen Mehrebenensystem gibt.
Allgemein gilt, da=DF die Legitimit=E4t von Herrschaft nicht nur
von der formalen Realisierung des Demokratieprinzips abh=E4ngig ist,
- der "input"-Dimension legitimer Herrschaft, sondern auch von
der F=E4higkeit, effiziente und effektive Probleml=F6sungen zu produzieren
- und damit der "output"-Dimension legitimer Herrschaft. Umgekehrt
wird aber auch ein rein nach Effektivit=E4ts- und Effizienzgesichtspunkten
gestaltetes institutionelles Arrangement keine Anerkennungsw=FCrdigkeit
und Zustimmungsf=E4higkeit besitzen, da die B=FCrger in Europa es
sicher ablehnen, lediglich den Status von Untertanen zu besitzen. Welcher
B=FCrger wollte lediglich darauf vertrauen, da=DF die obrigkeitliche
Herrschaftsaus=FCbung in Europa schon 'irgendwie' in seinem Sinne sei?
Die formale Aufhebung zahlreicher Demokratiem=E4ngel auf europ=E4ischer
Ebene hingegen kann sehr schnell auf Kosten der Entscheidungseffizienz
und Handlungsf=E4higkeit gehen und damit eine traditionelle Legitimationsqu=
elle
des europ=E4ischen Einigungswerkes zum versiegen bringen. Auch bliebe
es fraglich, ob ein (quasi)parlamentarisch-f=F6derales Regierungssystem
auf europ=E4ischer Ebene aufgrund der europaweit fehlenden strukturellen
Voraussetzungen "soziale Legitimit=E4t" genie=DFen k=F6nnte.
Indessen w=E4re die R=FCckkehr zu einem reinen intergouvernementalen
Staatensystem, in dem die auf dem Prinzip der "sozialen Legitimit=E4t"
basierende nationale Demokratie gesch=FCtzt bleibt, schlicht abwegig,
da es in Europa aufgrund der heutigen, die nationalstaatlichen Grenzen
transzendierenden Probleme keine Alternative zur supranationalen politische=
n
Aufgabenwahrnehmung gibt.</font><br>
</p>

<p><font face=3D"Times New Roman">Hinter die eingangs zitierte Festellung
Hermann Hellers wollen wir schlie=DFlich auch nicht zur=FCck. Die
Demokratie bleibt prinzipiell die einzig legitime Herrschaftsform, sie
mu=DF aber die "nationalen Eierschalen abwerfen" (Bryde 1994:
311), um in der Zukunft =FCberleben zu k=F6nnen, sie mu=DF als
supranationale Demokratie weiterexistieren oder sie wird irgendwann =FCberh=
aupt
nicht mehr sein: "Entweder gelingt es dem Demokratieprinzip, die Fixierung
auf die nationalstaatliche Ebene zu =FCberwinden, und den Entscheidungen
dorthin zu folgen, wo sie tats=E4chlich stattfinden, oder Demokratie
wird irrelevant" (Bryde 1994: 314). Ob dies angesichts des Legitimationstri=
lemmas
nur ein frommer Wunsch ist, oder aber konstitutionelle Phantasie gepaart
mit europapolitischem Realit=E4tssinn ausreichen, um Demokratie supranation=
al
zu denken und zu institutionalisieren, wird die Zukunft zeigen. Die europ=
=E4ische
Integration ist in diesem Zusammenhang der gro=DFe historische Testfall
der Demokratie an der Schwelle zum 21. Jahrhundert.</font><br>
<br>
</p>

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