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Staatsmodernisierung und Verwaltungsreform : Praxis, Pl=E4ne und Perspektiv=
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 / Otto Schily. - [Electronic ed.]. - Bonn, 2000. - 9 S. =3D 32 Kb, Text
. - (FES-Analyse : Verwaltungspolitik)
&lt;br&gt;Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
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Verwaltungsreform ; Innovation ; ; Staat/Verwaltung ; State/Administration =
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Staatsmodernisierung und Verwaltungsreform : Praxis, Pl=E4ne und Perspektiv=
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 / Otto Schily. - [Electronic ed.]. - Bonn, 2000. - 9 S. =3D 32 Kb, Text
. - (FES-Analyse : Verwaltungspolitik)
<br>Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
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</p><p>Staatsmodernisierung und Verwaltungsreform sind zwei Seiten einer Me=
daille. Pl=E4ne und Perspektiven f=FCr eine Reform der Verwaltung lassen si=
ch sinnvoll nur entwickeln, wenn man sich zuvor =FCber die Funktion des Sta=
ates, =FCber seine Aufgaben und die Grenzen seines Handelns im Klaren gewor=
den ist. Denn Verwaltung vollzieht das, was dem Staat an Aufgaben und Befug=
nissen obliegt. Und wenn grundlegende Ver=E4nderungen notwendig sind, dann =
muss sich Verwaltungsreform als integraler Bestandteil in die Staatsmoderni=
sierung einf=FCgen.
</p><p>Diese Erkenntnis hat die Bundesregierung dazu veranlasst, der Staats=
- und Verwaltungsmodernisierung als Orientierungsrahmen das Leitbild des ak=
tivierenden Staates voranzustellen. Mit ihm wird die Abkehr von einem Verst=
=E4ndnis zum Ausdruck gebracht, das =96 trotz der Rhetorik vom schlanken St=
aat =96 zu einem stetig expandierenden Staat gef=FChrt hat. Staatliche Inst=
itutionen haben immer mehr Aufgaben an sich gezogen, die gesellschaftlichen=
 Forderungen an den Staat sind immer weiter gewachsen. Der Staat f=FChlte s=
ich verantwortlich und wurde verantwortlich gemacht =96 nicht nur f=FCr gru=
ndlegende individuelle und gesellschaftliche Risiken, sondern praktisch f=
=FCr jedes soziale, =F6konomische und =F6kologische Problem. Der expandiere=
nde Wohlfahrtsstaat hat so mehr auf sich genommen, als er in angemessener W=
eise erf=FCllen konnte.
</p><p>Dies hat erhebliche Folgen: Die rechtlichen und administrativen Inst=
rumente staatlichen Handelns haben ihre Leistungsf=E4higkeit erreicht, nich=
t zuletzt weil die Lebenszusammenh=E4nge immer komplexer werden. Sie entzie=
hen sich zunehmend der Regelung mit den =FCberkommenen Mitteln. Heute ist a=
lles, was regelbar ist, auch rechtlich geregelt: Die Sicherheit von Kernkra=
ftwerken mit der gleichen Leidenschaft wie die Anzahl und Aufstellweise von=
 Waschbecken in Kinderg=E4rten. Diese =DCberregulierung hemmt nicht nur das=
 staatliche Handeln, sondern auch individuelle und gesellschaftliche Selbst=
verantwortung.
</p><p>Als Folge dieser Expansion ist die Handlungsf=E4higkeit des Staates =
auch an fiskalische Grenzen gesto=DFen. H=F6here Ausgaben der =F6ffentliche=
n Haushalte sind =F6konomisch und politisch nicht vertretbar. Andere L=E4nd=
er, in Europa zum Beispiel Gro=DFbritannien und die Niederlande, dar=FCber =
hinaus die USA, haben dies fr=FCher erkannt. F=FCr die Bundesrepublik Deuts=
chland haben wir im September letzten Jahres die politischen Konsequenzen g=
ezogen. Das vom Bundeskabinett beschlossene Zukunftsprogramm sieht vor, das=
s die Ausgaben des Bundes in den n=E4chsten vier Jahren um 150 Milliarden D=
M sinken werden. Das ist n=F6tig, weil derzeit jede vierte Mark der Steuerg=
elder f=FCr Zinsen ausgegeben wird. Wir stehen heute in Deutschland vor ein=
em riesigen Schuldenberg von 1,5 Billionen DM. Hierf=FCr m=FCssen wir allei=
n dieses Jahr 82 Milliarden Mark Zinsen zahlen. Das sind 150.000 DM in der =
Minute. Zu unserem Konsolidierungskurs gibt es keine Alternative. Wichtig i=
st aber, dass wir die notwendigen Einsparungen zugleich als Chance zur Mode=
rnisierung begreifen und nutzen.
</p><p>Das Leitbild des aktivierenden Staates gibt uns hierf=FCr wesentlich=
e Maximen an die Hand. Es will das Dilemma zwischen zu viel Aufgaben und zu=
 wenig Ressourcen aufl=F6sen. Dabei ist es mit einem blo=DFen R=FCckzug des=
 Staates aus der Verantwortung f=FCr wirtschaftliche und gesellschaftliche =
Entwicklungen nicht getan. Wo dieser Weg in der Vergangenheit beschritten w=
urde, stellt sich nunmehr heraus, dass der Staat seine Gestaltungsaufgabe v=
iel st=E4rker h=E4tte wahrnehmen m=FCssen. Dies wird gerade dort deutlich, =
wo Liberalisierungsentwicklungen auf den ersten Blick das Gegenteil vermute=
n lie=DFen: So f=FChrt Privatisierung eben nicht stets zu Deregulierung, so=
ndern zieht mitunter einen erheblichen Regelungsbedarf nach sich.
</p><p>Demgegen=FCber geht das Leitbild des aktivierenden Staates von einem=
 ver=E4nderten Staatsverst=E4ndnis aus, dessen Grundlage eine neue Verantwo=
rtungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft ist. Die Kurzformel hierf=FCr=
 lautet: Was die Gesellschaft genauso gut oder besser kann, als der Staat, =
das soll die Gesellschaft auch selbst tun. Es reflektiert die Erfahrung, da=
ss bei den B=FCrgerinnen und B=FCrgern eine gro=DFe Bereitschaft zur =DCber=
nahme gesellschaftlicher Verantwortung besteht, die es entsprechend zu f=F6=
rdern gilt. Dabei obliegt dem Staat auch weiterhin die umfassende Verantwor=
tung f=FCr die staatlichen Kernaufgaben =96 dazu geh=F6ren unter anderem di=
e Bereiche Justiz, Polizei und Finanzverwaltung. Daneben gibt es viele =F6f=
fentliche Aufgaben, deren Wahrnehmung ebenso notwendig ist, deren Aufgabene=
rf=FCllung muss aber nicht unbedingt beim Staat selbst liegen muss. Auch f=
=FCr diesen Bereich bleibt der Staat verantwortlich, aber eben erst in zwei=
ter Linie. Bildlich gesprochen sitzt er auf der Reservebank, solange das Sp=
iel gut l=E4uft; wenn aber nicht, muss er aufs Spielfeld. Diese neue Aufgab=
enteilung muss der Staat anregen und moderieren. Er muss die B=FCrgerinnen =
und B=FCrger unterst=FCtzen, er darf sie nicht bevormunden. Der aktivierend=
e Staat muss sich so weit zur=FCckhalten, dass sich Kreativit=E4t und Leist=
ung frei entfalten k=F6nnen. Der Staat darf also nicht einfach weniger, son=
dern er muss anders werden.
</p><p>Welche Aufgaben sich f=FCr eine Verlagerung vom Staat zu Wirtschaft =
und Gesellschaft eignen, muss politisch entschieden werden. Ein wichtiger M=
a=DFstab f=FCr diese Entscheidung ist dabei, dass die Belange des Gemeinwoh=
ls zwar teilbar sind, dass sie aber nicht notleidend werden d=FCrfen. Desha=
lb wird es in einigen Bereichen notwendig sein, privates Engagement so zu m=
oderieren, dass ungewollte Nebeneffekte vermieden werden. Die unterschiedli=
chen Aufgaben, die sich hieraus f=FCr den Staat ergeben, lassen sich am Bei=
spiel der inneren Sicherheit erl=E4utern. Es kann kein Zweifel daran besteh=
en, dass der Staat f=FCr diesen Bereich allein verantwortlich bleiben muss.=
 Allerdings m=FCssen neue Wege gefunden werden, das st=E4ndig wachsende pri=
vate Sicherheitsgewerbe vom Kernbereich staatlicher Aufgabenerf=FCllung abz=
ugrenzen. Hierzu geh=F6rt die Klarstellung, dass private Sicherheitsdienste=
 keine polizeilichen Befugnisse haben, sondern nur die allen zustehenden Je=
dermannsrechte und die Selbsthilferechte, die ihnen von ihren Auftraggebern=
 =FCbertragen wurden. Da die T=E4tigkeit privater Sicherheitsdienste die Gr=
undrechte anderer ber=FChrt, m=FCssen die Qualifikation der Besch=E4ftigten=
 und die kontinuierliche =DCberwachung ihrer Zuverl=E4ssigkeit gesetzlich f=
estgelegt werden.
</p><p>Verwaltungen wird ein gro=DFes Beharrungsverm=F6gen nachgesagt. Sie =
brauchen starke Impulse, manchmal auch eine Krise, um vom Gang des Gewohnte=
n abzuweichen. Die Krise ist die gegenw=E4rtige Finanzsituation der =F6ffen=
tlichen H=E4nde. An starken Impulsen hat es bisher offenbar gefehlt. Denn s=
eit langer Zeit wird =FCber die Notwendigkeit einer Modernisierung auf Bund=
esebene geredet. Viele B=FCcher und Gutachten wurden zu diesem Thema verfas=
st. Wirklich vorangekommen ist kaum etwas. Insofern gibt es kein Erkenntnis=
defizit, sondern ein Handlungsdefizit. Bei der Regierungs=FCbernahme im Nov=
ember 1998 haben wir in der Bundesverwaltung im wesentlichen traditionell g=
epr=E4gte, zum Teil verkrustete Strukturen vorgefunden. Der =84schlanke Sta=
at=84 hatte sich auf Einsparungen durch Privatisierung konzentriert, ohne d=
ass ein Gesamtkonzept erkennbar gewesen w=E4re. Verwaltungsabl=E4ufe wurden=
 nicht gen=FCgend hinterfragt. Auch die Anregungen der Besch=E4ftigten, Ver=
waltungsabl=E4ufe zu verbessern, wurden nicht aufgegriffen. Wir haben damit=
 begonnen, dies zu =E4ndern, und aufzuholen, was in der Vergangenheit vers=
=E4umt wurde.
</p><p>Diese Bestandsaufnahme muss zu einem programmatischen Ansatz f=FChre=
n. Die St=E4rke des Programms =84Moderner Staat =96 Moderne Verwaltung=84 l=
iegt deshalb in seinem operativen Teil, mit dem klare Reformziele und konkr=
ete Ma=DFnahmen vorgegeben werden:
</p><p>Hierzu geh=F6rt zun=E4chst, dass die Verwaltung ihre Aufgaben in Zuk=
unft unter Wettbewerbsbedingungen erf=FCllen muss.
</p><p>Im 18. Jahrhundert informierte sich ein Tuchfabrikant in Brandenburg=
 bei der K=F6niglichen Preu=DFischen Manufaktur =FCber das Rechnungswesen u=
nd die Art und Weise, wie ein Wirtschaftsplan aufgestellt wird. Dass sich e=
in Unternehmer eine staatliche Einrichtung zum Vorbild nimmt, ist l=E4ngst =
Geschichte. Der =F6ffentlichen Verwaltung wird heute keine Vorreiterrolle m=
ehr zugetraut. Ihr wird Ineffizienz vorgeworfen und vorgehalten, dass sie a=
ll das nicht mitbringt, was ein erfolgreiches Unternehmen in der Privatwirt=
schaft auszeichnet: Unternehmen m=FCssen st=E4ndig Innovationen hervorbring=
en und in neue Produkte und Dienstleistungen umsetzen, damit sie im Wettbew=
erb =FCberleben k=F6nnen. Sie sind gezwungen, Kosten zu reduzieren und Arbe=
itsabl=E4ufe zu optimieren, um einen Vorsprung vor der Konkurrenz zu haben =
und ausreichend Gewinne zu erzielen. Die Mitarbeiter sind hoch motiviert un=
d leisten ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg. Die =F6ffentliche Verwaltun=
g und ihre Mitarbeiter dagegen werden als mittelm=E4=DFig charakterisiert.
</p><p>Wir wissen zwar, dass diese Gleichung nicht stimmt. Weder sind Unter=
nehmen immer erfolgreich noch ist Verwaltung immer durchschnittlich. Dennoc=
h wird es h=F6chste Zeit, dass auf Bundesebene neue Instrumente des Finanz-=
 und Rechnungswesens und ein umfassendes Controlling eingef=FChrt werden. H=
ierdurch wollen wir wichtige Effizienzimpulse erzielen. Die B=FCrgerinnen u=
nd B=FCrger haben einen Anspruch auf einen verantwortlichen Umgang mit ihre=
n Steuergeldern. Wir wollen einen Wettbewerb zwischen den Beh=F6rden in der=
 Bundesverwaltung um beste L=F6sungen erreichen, um St=E4rken und Schw=E4ch=
en zu identifizieren und m=F6gliche Effizienzreserven zu mobilisieren. Hier=
zu eignet sich insbesondere das Instrument des Benchmarking. Das Bundesinne=
nministerium hat damit begonnen, Vergleichskreise aufzubauen. Neben ressort=
internen Vergleichen =96 z.B. im Bereich der Personalverwaltung =96 erfolgt=
 gegenw=E4rtig ein ressort=FCbergreifendes Benchmarking zur Beihilfebearbei=
tung. Dieser Bereich eignet sich deshalb besonders gut, weil er einen relat=
iv hohen Aufwand f=FCr die gesamte =F6ffentliche Verwaltung mit sich bringt=
. Die Bearbeitung der Beihilfe wird in unterschiedlich gro=DFen Beh=F6rden =
miteinander verglichen. Voraussetzung war ein Kanon der erforderlichen Verw=
altungsabl=E4ufe. Zeitliche, qualitative und kostenorientierte Standards un=
d Kennzahlen wurden definiert. Au=DFerdem erfolgt die Ermittlung der Kosten=
 nach einem festgelegten Schema. Zurzeit werten das Bundesfinanz- und das B=
undesinnenministerium die ersten Ergebnisse aus.
</p><p>Der Vergleich als solcher ist nur der erste Schritt. Der Erfolg ist =
im Wesentlichen davon abh=E4ngig, dass in einem zweiten Schritt die Ursache=
n f=FCr unterschiedliche Ergebnisse aufgedeckt werden. Der dritte und entsc=
heidende Schritt ist, diese Erkenntnisse auch umzusetzen. In einem kontinui=
erlichen Verbesserungsprozess m=FCssen Schw=E4chen erkannt und durch St=E4r=
ken ersetzt werden.
</p><p>Ein solches umfassendes Qualit=E4tsmanagement f=FCr die =F6ffentlich=
e Verwaltung kann einiges als Anregung von der Wirtschaft =FCbernehmen. Ich=
 m=F6chte aber einschr=E4nkend darauf hinweisen, dass die Anwendbarkeit von=
 Kosten-Leistungs-Rechnung und Benchmarking als Steuerungsinstrumente jeden=
falls f=FCr die Ministerialverwaltung immer mit der gebotenen Sorgfalt =FCb=
erpr=FCft werden muss: Politische Entscheidungen sind mitunter nur bedingt =
Produkte, die sich als Kostenfaktor in einer Verwaltung bewerten und verrec=
hnen lassen.
</p><p>Um die Vorhaben im Bereich der Binnenmodernisierung durchzusetzen, i=
st es erforderlich, alle Reformen im Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mi=
tarbeitern zu entwickeln und umzusetzen. Der =F6ffentliche Dienst hat ein b=
eachtliches Leistungspotenzial. Es ist eine Frage der politischen und admin=
istrativen F=FChrung, dieses Potenzial freizusetzen. N=F6tig ist aber auch =
ein Controllingsystem. Ich werde ein Controlling in meinem Ministerium auf =
der Leitungsebene ansiedeln. Es wird sich mit folgenden Aufgabenfeldern bef=
assen: Aufgabenkritik, Aufbau- und Ablauforganisation, Personalbemessung, D=
ienstpostenbewertung. Denn in jeder Beh=F6rde =96 wie auch in jedem Unterne=
hmen =96 gibt es Leerlauf. Wir m=FCssen herausfinden, wo =96 und ihn beseit=
igen.
</p><p>Ziel unseres Modernisierungsprogramms ist eine Verwaltung, die mehr =
leistet und weniger kostet. Um dies zu erreichen, sind wir auf motivierte B=
esch=E4ftigte angewiesen. Sie sind Bedingung f=FCr Leistungsf=E4higkeit und=
 Leistungsbereitschaft. Eigenverantwortung und bessere Entwicklungsm=F6glic=
hkeiten schaffen die Voraussetzungen, um das vorhandene Leistungspotenzial =
auch f=FCr die Modernisierung zu nutzen. Die Aufgabe des Bundes ist es, die=
 erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Dienstrech=
ts zu schaffen. Wir wollen mehr Spielraum f=FCr innovative, motivations- un=
d leistungssteigernde L=F6sungen er=F6ffnen. Die Bundesregierung wird im n=
=E4chsten Jahr einen Erfahrungsbericht zu den status- und besoldungsrechtli=
chen Regelungen aus der vergangenen Legislaturperiode vorlegen. Dann k=F6nn=
en wir Aussagen zur Wirkung dieser Regelungen treffen, um weiteren gesetzge=
berischen Handlungsbedarf festzustellen. Einen solchen Handlungsbedarf sehe=
 ich derzeit vor allem im Hinblick auf die Einf=FChrung von st=E4rker leist=
ungsorientierten Elementen in der Besoldung, der Vergabe von F=FChrungsposi=
tionen auf Zeit sowie dem weiteren Ausbau der Teilzeitbesch=E4ftigung. Schl=
ie=DFlich sollen Experimentier- und =D6ffnungsklauseln in verschiedenen die=
nstrechtlichen Regelungen verankert werden, um auf diese Weise einzelnen Bu=
ndeseinrichtungen, aber auch Landes- und Kommunalverwaltungen mehr Spielrau=
m f=FCr bessere und auch differenzierte L=F6sungen im Personalmanagement zu=
 bieten.
</p><p>F=FCr eine leistungsstarke, kosteng=FCnstige und effiziente Verwaltu=
ng wollen wir auch die M=F6glichkeiten moderner Informations- und Kommunika=
tionstechnik nutzen. Eine Idee ist in diesem Zusammenhang, dass die B=FCrge=
r in einer vernetzten Verwaltung nur noch eine Anlaufstelle ben=F6tigen. Da=
s hei=DFt: Die Informationen m=FCssen =84laufen=84, nicht die B=FCrger. Una=
bh=E4ngig davon, welche Beh=F6rde f=FCr die Verwaltungsangelegenheit zust=
=E4ndig ist, soll das Anliegen =FCber das Internet zur zust=E4ndigen Beh=F6=
rde gelangen und es soll verschiedene Zust=E4ndigkeiten miteinander verkn=
=FCpfen. Denn Verwaltung muss sich nach den Bed=FCrfnissen der Menschen ric=
hten und nicht nur nach Zust=E4ndigkeiten.
</p><p>Wir beginnen auf Bundesebene damit, ein entsprechendes Konzept im Si=
nne eines One-Stop-Government zu entwickeln und in einem Pilotverfahren zu =
testen. Wir beobachten dabei auch, was anderswo geschieht. So f=F6rdert die=
 EU-Kommission mit drei Millionen Euro ein Pilotprojekt zur Einf=FChrung de=
s Personalausweises auf Chipkarte. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, =
um in einem Vorgang den Wohnort und die Autozulassung ab- und anzumelden un=
d das Sozialversicherungssystem zu wechseln. An dem Projekt sind aus Deutsc=
hland die Universit=E4ten K=F6ln und Rostock sowie die Stadtverwaltung K=F6=
ln beteiligt.
</p><p>In Finnland, wo mehr als 80 Prozent der Haushalte einen Internet-Zug=
ang haben, verpflichtet ein neues Gesetz alle staatlichen Beh=F6rden, bis E=
nde des Jahres 2001 alle Dienstleistungen per Internet anzubieten. Soweit w=
erden wir in Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt nicht kommen.
</p><p>Die M=F6glichkeiten des Electronic Government werden dennoch davon a=
bh=E4ngen, dass die Nutzung des Internets auch in Deutschland bei deutlich =
mehr Menschen zur Alltagserfahrung wird. Dies zu erreichen ist eines der Zi=
ele der Initiative =84Deutschland 21 =96 Aufbruch ins Informationszeitalter=
=84. =DCber 70 Unternehmen tragen gemeinsam mit der Bundesregierung dazu be=
i, dass Deutschland den =DCbergang in die Informationsgesellschaft verwirkl=
icht. Noch z=E4hlt Deutschland international nicht zu den Spitzenreitern be=
i der Anwendung neuer Medien. So ist gemessen an der Bev=F6lkerungsgr=F6=DF=
e die Zahl der Internet-Anschl=FCsse in den USA dreimal so hoch. Dem entspr=
echend ist die volkswirtschaftliche Bedeutung der Informations- und Kommuni=
kationsbranche in den USA deutlich gr=F6=DFer: W=E4hrend sie in den USA 199=
8 7,6 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beitrug, waren es in Deutschland nur=
 4,5 Prozent. Ich nenne ein weiteres Beispiel aus dem europ=E4ischen Vergle=
ich: In den Niederlanden, Schweden, D=E4nemark und Norwegen sind 9 Prozent =
der Besch=E4ftigten in der Informations- und Kommunikationsbranche t=E4tig,=
 in Deutschland sind es 5 Prozent. Das wollen wir =E4ndern, und zwar gemein=
sam mit den Unternehmen. Das Programm zeigt bereits erste Erfolge. So hat e=
ine Vielzahl von Einzelinitiativen und Projekten begonnen, z.B. die fr=FChz=
eitige F=F6rderung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit den neuen Med=
ien. Als besonderer Erfolg ist die Ank=FCndigung von Ron Sommer zu werten, =
alle Schulen in Deutschland kostenlos mit einem Internet-Zugang auszustatte=
n. So wird es uns gelingen, den Zugang zu neuen Medien zu verbreitern, inno=
vative Arbeitspl=E4tze zu f=F6rdern und die europ=E4ische und international=
e Zusammenarbeit zu verst=E4rken.
</p><p>Mit der Modernisierung von Staat und Verwaltung verfolgen wir ein ge=
samtpolitisches Anliegen. Nicht nur die Binnenstrukturen der Verwaltung m=
=FCssen ge=E4ndert werden, sondern auch das Verh=E4ltnis zwischen Staat und=
 B=FCrgern. Auf der Ebene des Bundes fehlt es, abgesehen von Einzelf=E4llen=
 wie der Arbeitsverwaltung, an einem unmittelbaren Verwaltungskontakt mit d=
en B=FCrgerinnen und B=FCrgern. Stattdessen muss der Bund auf einer anderen=
 Handlungsebene aktiv werden. Er ist als Gesetzgeber daf=FCr zust=E4ndig, d=
ie rechtlichen Rahmenbedingungen f=FCr mehr B=FCrgerorientierung und B=FCrg=
ern=E4he sowie f=FCr ein partnerschaftliches Verh=E4ltnis zwischen Staat un=
d Gesellschaft zu schaffen.
</p><p>Das Bundesministerium des Innern wird bis zum Jahr 2001 den Entwurf =
f=FCr ein Informationsfreiheitsgesetz vorlegen. Die B=FCrgerinnen und B=FCr=
ger haben dann unter Beachtung des Datenschutzes einen leichteren Zugang zu=
 Beh=F6rdeninformationen. Dies ist Voraussetzung f=FCr einen aufgaben- und =
verantwortungsteilenden Staat.
</p><p>In meinem Haus wird des Weiteren =FCberpr=FCft, inwiefern moderne re=
chtliche Rahmenbedingungen f=FCr kooperative Vertragsverh=E4ltnisse geschaf=
fen werden m=FCssen. Der Verwaltung steht f=FCr die Kooperation mit Private=
n derzeit nur der =F6ffentlich-rechtliche Vertrag zur Verf=FCgung. F=FCr ei=
ne weiterf=FChrende Zusammenarbeit und die Gestaltung einer neuen Verantwor=
tungsteilung ist dies nicht mehr ausreichend. Deshalb wird zu entscheiden s=
ein, ob f=FCr die Ausgestaltung von Kooperationsbeziehungen im Sinne einer =
Public Private Partnership taugliche Vertragstypen und Vertragsklauseln im =
Verwaltungsverfahrensrecht verankert werden m=FCssen.
</p><p>Hierf=FCr sind die Bereiche zu bestimmen, in denen Public Private Pa=
rtnership sinnvoll und f=F6rderlich ist. Wir m=FCssen die =F6ffentlichen Au=
fgaben identifizieren, die zwar nicht unbedingt vom Staat selbst wahrgenomm=
en werden m=FCssen, deren Erf=FCllung aber dennoch gesichert sein muss.
</p><p>Die EXPO 2000 in Hannover, der geplante neue Flughafen in Berlin-Bra=
ndenburg, das Schwerter Modell der Abwasserentsorgung, die bauliche Neugest=
altung des Westufers in Frankfurt am Main, der Wiederaufbau der Kasseler Un=
terneustadt, der neue Bahnhof in Stuttgart, die Internationale Bauausstellu=
ng Emscher Park in Nordrhein-Westfalen, aber auch die Universit=E4t Witten/=
Herdecke haben bei aller Unterschiedlichkeit der Projekte eines gemeinsam: =
Sie beruhen auf einer =F6ffentlich-privaten Zusammenarbeit, auf einer Publi=
c Private Partnership.
</p><p>Was ist der Reiz an dieser Form der Kooperation? Alfred Herrhausen h=
at hierauf in einer Diskussion um die Gr=FCndung der Universit=E4t Witten/H=
erdecke eine sehr treffende Antwort gegeben: Die Deutsche Bank sei selbstve=
rst=E4ndlich in der Lage, aus eigener Kraft eine Universit=E4t zu gr=FCnden=
. Aber dann, so sein eigener Einwand, werde hieraus schlie=DFlich in f=FCnf=
 Jahren doch wieder eine Bank.
</p><p>Public Private Partnership kann zu einer konstruktiven Grundlage f=
=FCr ein neues Verh=E4ltnis zwischen Staat und Wirtschaft werden. Die Erfah=
rungen mit dieser Form der Kooperation zeigen uns aber auch: Sie bed=FCrfen=
, um langfristig erfolgreich zu sein, einer soliden finanziellen Basis, kon=
tinuierlicher politischer Unterst=FCtzung, aber eben auch ad=E4quater, das =
hei=DFt zukunftsgerichteter rechtlicher Rahmenbedingungen. Hierf=FCr muss e=
in entsprechendes Verfahrensrecht sorgen und diesbez=FCglich sehe ich durch=
aus gesetzgeberischen Nachholbedarf. So geht das deutsche Verwaltungsverfah=
rensrecht auch dort, wo es Komponenten des privatrechtlichen Vertrages enth=
=E4lt, immer noch zu stark von einem subordinationsrechtlichen Verh=E4ltnis=
 zwischen Staat und Privaten aus. Damit entspricht es gerade nicht den Anfo=
rderungen an Gleichberechtigung als Voraussetzung f=FCr Public Private Part=
nership. Insofern m=FCssen wir deutlich mehr Phantasie entwickeln als bishe=
r. So ist dar=FCber nachzudenken, ob nicht die Instrumentarien, die sich in=
 der Praxis entwickelt und bew=E4hrt haben, auch dort verbindlich vorzugebe=
n sind, wo bisher auf sie verzichtet wurde. Ich denke da zum Beispiel an di=
e gesetzliche Verankerung von Kooperationsgremien, wie wir das bereits aus =
dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege kennen. Dort k=F6nnen dann alle ma=
=DFgeblichen Interessen ber=FCcksichtigt werden.
</p><p>Weil die Modernisierung auf Bundesebene in vielen Bereichen eine Ges=
etzgebungsaufgabe ist, lag es nahe, der h=F6heren Wirksamkeit und Akzeptanz=
 von Recht ein eigenes Handlungsfeld zu widmen.
</p><p>Von Montesquieu ist der Satz =FCberliefert: =84Wenn es nicht notwend=
ig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.=
=84 Ein auf den ersten Blick einfacher Grundsatz, der leider v=F6llig in Ve=
rgessenheit geraten ist. Es darf nicht sein, dass die Zahl von Gesetzen und=
 anderen Vorschriften st=E4ndig weiter anw=E4chst. Das zu verhindern, w=E4r=
e schon ein gro=DFer Erfolg. Dar=FCber hinaus ist auch ein Abbau von Regelu=
ngen notwendig. Dieses Vorhaben ist sicher eines der schwierigsten unseres =
Modernisierungsprogramms. Wir =FCberpr=FCfen derzeit, welche strategischen =
Mittel sinnvoll sind, um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen.
</p><p>So ist es ein guter Ansatz, neue Gesetze f=FCr eine begrenzte Zeit, =
also mit einem Verfallsdatum, zu beschlie=DFen. Wenn sie sich bew=E4hren un=
d weiter gelten sollen, w=E4re ein neuer Beschluss notwendig.
</p><p>F=FCr bessere Gesetze in ihrer Entstehung und vor allem in ihrer Wir=
kung wird das Bundesministerium des Innern ein Handbuch zur Gesetzesfolgena=
bsch=E4tzung erstellen. Mit dessen Hilfe kann die Notwendigkeit und die Wir=
kung einer Regelung besser erfasst und es k=F6nnen alternative Regelungsm=
=F6glichkeiten systematisch gegen=FCbergestellt werden.
</p><p>In einem weiteren Projekt werden anhand konkreter F=E4lle rechtliche=
 Hemmnisse f=FCr neue Dienstleistungsbereiche ermittelt. Dies betrifft vor =
allem die Software-Branche, Mobilit=E4tsdienstleistungen und die Energiewir=
tschaft. Dieses als Forschungskooperation angelegte Vorhaben werden wir in =
drei Schritten verwirklichen: Zun=E4chst werden die einschl=E4gigen rechtli=
chen Regelungen f=FCr die genannten Bereiche erfasst; z.B. im Wettbewerbsre=
cht, im gewerblichen Rechtsschutz, Haftungsrecht, Verbraucherschutzrecht od=
er Zulassungsrecht. Dann ist zu bestimmen, ob oder inwieweit sich aus den g=
eltenden Regelungen Hemmnisse f=FCr Innovationen ergeben. Dies geht nur gem=
einsam mit den Betroffenen. Ergebnis des Projektes werden schlie=DFlich Emp=
fehlungen f=FCr die Abschaffung oder =C4nderung dieser Gesetze sein.
</p><p>In diesen Zusammenhang geh=F6rt auch das Projekt =84Abbau von B=FCro=
kratie=84 durch das Bundesministerium f=FCr Wirtschaft und Technologie. Zie=
l ist es, den b=FCrokratischen Aufwand zu verringern, den Unternehmen betre=
iben m=FCssen, um gesetzliche Vorgaben im Steuerrecht, Baurecht oder Sozial=
recht zu erf=FCllen. B=FCrokratieabbau muss bei den Gesetzen selbst und ihr=
em Vollzug anfangen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb eine Anla=
ufstelle f=FCr Unternehmen eingerichtet. Dort werden konkrete Anliegen gesa=
mmelt und ermittelt, =84wo der Schuh dr=FCckt=84. Bis zum Ende des Jahres s=
ollen dann konkrete Handlungsvorschl=E4ge erarbeitet und anschlie=DFend dur=
ch gesetzliche oder verwaltungspraktische =C4nderungen umgesetzt werden. Un=
ser Ziel ist, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltungen zu ve=
reinfachen. Das betrifft z.B. das Formularwesen und die Bescheinigungspflic=
hten f=FCr Krankenkassen, Kommunen oder f=FCr die Arbeitsverwaltung.
</p><p>Das Recht hat zwar quantitativ stark zugenommen =96 der Bundestag ha=
t zwischen 1989 und 1999 genauso viele Gesetze beschlossen wie in den 40 Ja=
hren zuvor =96 qualitativ hat es aber an Stringenz und Zugkraft verloren. W=
ir m=FCssen uns von der Vorstellung verabschieden, jeden nur denkbaren Einz=
elfall regeln zu k=F6nnen und zu m=FCssen. Bei einer immer komplexeren Lebe=
nswirklichkeit mit immer schnelleren Ver=E4nderungen ist das ein hoffnungsl=
oses Unterfangen. Sehr viel st=E4rker m=FCssen wir wieder darauf achten, da=
ss Gesetze abstrakt-generelle Regelungen sein sollen und erst ihre Anwendun=
g den Einzelfall erfasst. Dies verlangt ein Umdenken bei denen, die Gesetze=
 machen, bei der Verwaltung, die sie vollzieht, den Gerichten und nicht zul=
etzt bei den B=FCrgerinnen und B=FCrgern selbst.
</p><p>Auch gegen=FCber den anderen staatlichen Ebenen ist ein Umdenken n=
=F6tig. Die Modernisierung von Staat und Verwaltung kann in einem f=F6deral=
en Staat wie der Bundesrepublik Deutschland nur dann nachhaltig gelingen, w=
enn auch das Verh=E4ltnis zwischen Bund und L=E4ndern in den Blick genommen=
 wird. Die L=E4nder fordern vom Bund einen gr=F6=DFeren Entscheidungsfreira=
um bei der Erf=FCllung ihrer staatlichen Aufgaben. Die Bundesregierung unte=
rst=FCtzt diese Forderung. Wir werden bundesrechtliche Vorgaben abbauen, di=
e selbstverantwortliches Handeln der L=E4nder behindern.
</p><p>Der Bundestag hat am 24. Februar dieses Jahres das Gesetz zur Erleic=
hterung der Verwaltungsreform in den L=E4ndern beschlossen. Der vom Bundesr=
at eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, dass bundesgesetzliche Zust=E4ndig=
keitsfestlegungen aufgehoben werden, so dass die L=E4nder in verschiedenen =
Verwaltungsbereichen zuk=FCnftig selbst entscheiden k=F6nnen, welche Ebene =
ihrer Verwaltungsorganisation bestimmte Aufgaben wahrnehmen soll. Dies betr=
ifft etwa die Frage, ob f=FCr die Errichtung von Meisterpr=FCfungsaussch=FC=
ssen wirklich die h=F6heren Landesbeh=F6rden zust=E4ndig sein m=FCssen oder=
 ob diese Aufgabe nicht auch von einer K=F6rperschaft des =F6ffentlichen Re=
chts =FCbernommen werden kann. Weiterhin wird k=FCnftig die =F6rtliche Zust=
=E4ndigkeit f=FCr die Gew=E4hrung von Sozialhilfe nicht zwingend bei den Kr=
eisen bzw. kreisfreien St=E4dten, sondern kann auch bei den Gemeinden liege=
n.
</p><p>Die aktuelle Diskussion zeigt, dass neue Denkans=E4tze im Verh=E4ltn=
is zwischen Bund und L=E4ndern auch beim Vorschriftenvollzug notwendig sind=
. So ist es m=F6glich, auf die Festlegung einer bestimmten Landesbeh=F6rde =
durch den Bund vollst=E4ndig zu verzichten und es den L=E4ndern durch =D6ff=
nungsklauseln zu erm=F6glichen, die zust=E4ndigen Beh=F6rden selbst festzul=
egen. So muss zum Beispiel die Landeszust=E4ndigkeit f=FCr das Verbot von V=
ereinen nicht bei den Landesministerien liegen<b>, </b>um Ihnen<b> </b>ein =
Beispiel aus dem Gesch=E4ftsbereich der Innenministerien zu nennen.
</p><p>Abgesehen von diesem aktuellen Gesetzgebungsverfahren pr=FCft die Bu=
ndesregierung auf Vorschlag der Ministerpr=E4sidentenkonferenz 183 Zust=E4n=
digkeitsregelungen mit dem Ziel, den Reformbem=FChungen der L=E4nder entgeg=
enzukommen. Mit einem konkreten Ergebnis ist in wenigen Wochen zu rechnen. =
Bereits jetzt hat sich die Bundesregierung darauf verst=E4ndigt, mehr als 1=
00 dieser Vorschl=E4ge zuzustimmen. Ma=DFstab f=FCr die Entscheidung der Bu=
ndesregierung ist die =DCberzeugung, dass die L=E4nder grunds=E4tzlich eige=
nverantwortlich entscheiden k=F6nnen, welche Zust=E4ndigkeit eine sachgerec=
hte Verwaltungspraxis gew=E4hrleistet.
</p><p>Unser Programm zur Modernisierung von Staat und Verwaltung ist anspr=
uchsvoll, aber realistisch. Seine Umsetzung ist keine leichte Aufgabe. Gro=
=DFe Anstrengungen sind erforderlich, um voranzukommen. Ich hoffe, dass wir=
 in dieser Legislaturperiode deutliche und erkennbare Erfolge erzielen werd=
en.
<br><br>
</p><p><b>Anmerkung</b>
</p><p><sup><b>*</b></sup><font size=3D"-1">Grundsatzreferat im =84Gespr=E4=
chskreis Strukturreform der =F6ffentlichen Verwaltung" der Friedrich-Ebert-=
Stiftung am 20. M=E4rz 2000 in Berlin</font>

<!-- START END -->
</p><hr>
<font size=3D"-2">
=A9 <a href=3D"mailto:wwwadm@www.fes.de">Friedrich Ebert Stiftung</a>
| <a href=3D"https://library.fes.de/fulltext/stabsabteilung/support.html">t=
echnical support</a> | net edition=20
<a href=3D"mailto:walter.wimmer@fes.de">fes-library</a> | Januar 2001
</font></td></tr></tbody></table>
<!-- END END -->

</body></html>
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