Heft 
(2006) 3
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5 gesetzlichen Mindestlohn Hintergrundgespräch zum Zwischen Wunsch und in Deutschland Wirklichkeit I N D E U T S C H L A N D W I R D G E G E N W Ä R T I G A B G E W O G E N, unter welcher Ein­kommensschwelle hierzulande nicht mehr gearbeitet werden sollte. Die Allianz für einen existenzsichernden Mindestlohn ist im Zuge dieser Debatte breiter geworden. Die Gründe sind offen­kundig: Das Normalar­beitsverhältnis und selbst tarifvertragliche Löhne schützen oft­mals nicht mehr vor Armut. Während der Niedriglohnsektor in anderen europäischen Ländern abnimmt, vergrößert er sich seit dem Jahr 2000 in Deutschland. Wer aber soll den Mindestlohn festlegen: der Staat, die Tarifparteien oder beide zusammen? Welche wirtschafts­und beschäftigungs­politischen Folgen hat ein Mindestlohns? Über diese Fragen tauschten sich Be­triebsräte, Gewerk­schafter, Wissenschaft­ler und Abgeordnete des deutschen Bundes­tags in einemHinter­grundgespräch des FES-Arbeitskreises Ar­beit-Betrieb-Politik am 22. Juni in Berlin aus. Die Veranstaltungser­gebnisse führten zu unterschiedlichen Fol­genabschätzungen und Prognosen: Mindest­löhne werden als wirt­schaftlicher Vorteil (Binnenkaufkraft) und Armutsbremse bewer­tet, während in einem anderen Szenario Niedriglohnbranchen warnte zusätzlich vor einer verkürzten Dis­kussion, die den Min­destlohn als Allheilmit­Im Hintergrundgespräch: die Bundestagsabgeordneten Andrea Nahles und Wolfgang Grotthaus(Foto: A. Amman) zu teuren Mindest­lohnbranchen mit er­heblichen Arbeits­platzrisiken werden. Eindeutig sind die Per­spektiven sowohl zur Höhe des Mindestlohns als auch zu den Ver­fahrensregeln daher nach der Einordnung von Andrea Nahles, MdB, noch nicht. Zur Höhe des Mindest­lohns mahnte Doris Barnett, MdB, an, dass Deutschland, der Neueinsteiger in die europäische Mindest­lohnlandschaft, nicht gleichganz oben be­ginnen sollte. Wolf­gang Grotthaus, MdB tel interpretiert, ohne zugleich ein akzeptab­les(Familien-) Min­desteinkommen ins Blickfeld zu nehmen. Eine internationale Bestandsaufnahme verschaffte weitere Transparenz über die Grundlagen und Fol­gen von Mindestlöh­nen. So gilt das briti­sche Mindestlohnmo­dell mittlerweile als Erfolgskonzept: Eine unabhängige Kommis­sion, die mit Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und Wissenschaftlern pari­tätisch besetzt ist, legt den Mindestlohn fest. Derzeit liegt er bei um­gerechnet 7,36 Euro und wird im Oktober 2006 auf 7,86 Euro er­höht. Profiteure des Mindestlohns sind vor allem Frauen, Teilzeit­beschäftigte sowie eth­nische Minderheiten. Ein Arbeitsplatzabbau hat als Folge nicht stattgefunden. Der französische Min­destlohn ist zu einer Art Norm vor allem für Berufsanfänger, Ge­ringqualifizierte und weibliche Beschäftigte geworden. Zum 1. Juli stieg er auf 8,27 Euro. Wie Andrea Nahles in Übereinstimmung mit den Tagungsteilneh­mern hervorhob, sollte nicht zu lange über al­le erdenklichen Folgen des Mindestlohns de­battiert werden. Die Einführung dürfe nicht auf einem politischen Basar ausgehandelt werden. MEHR ZUM THEMA Die Studie:Arbeitnehmerpolitik zwischen Wunsch und Wirklich­keit Beschäftigungsfördernde Lohnpolitik und deutscher Min­destlohn Zu beziehen über tagung@fes.de 3/2006 I N F O FES