5 gesetzlichen Mindestlohn Hintergrundgespräch zum Zwischen Wunsch und in Deutschland Wirklichkeit I N D E U T S C H L A N D W I R D G E G E N W Ä R T I G A B G E W O G E N, unter welcher Einkommensschwelle hierzulande nicht mehr gearbeitet werden sollte. Die Allianz für einen existenzsichernden Mindestlohn ist im Zuge dieser Debatte breiter geworden. Die Gründe sind offenkundig: Das Normalarbeitsverhältnis und selbst tarifvertragliche Löhne schützen oftmals nicht mehr vor Armut. Während der Niedriglohnsektor in anderen europäischen Ländern abnimmt, vergrößert er sich seit dem Jahr 2000 in Deutschland. Wer aber soll den Mindestlohn festlegen: der Staat, die Tarifparteien oder beide zusammen? Welche wirtschaftsund beschäftigungspolitischen Folgen hat ein Mindestlohns? Über diese Fragen tauschten sich Betriebsräte, Gewerkschafter, Wissenschaftler und Abgeordnete des deutschen Bundestags in einem„Hintergrundgespräch“ des FES-Arbeitskreises Arbeit-Betrieb-Politik am 22. Juni in Berlin aus. Die Veranstaltungsergebnisse führten zu unterschiedlichen Folgenabschätzungen und Prognosen: Mindestlöhne werden als wirtschaftlicher Vorteil (Binnenkaufkraft) und Armutsbremse bewertet, während in einem anderen Szenario Niedriglohnbranchen warnte zusätzlich vor einer verkürzten Diskussion, die den Mindestlohn als AllheilmitIm Hintergrundgespräch: die Bundestagsabgeordneten Andrea Nahles und Wolfgang Grotthaus(Foto: A. Amman) zu teuren Mindestlohnbranchen mit erheblichen Arbeitsplatzrisiken werden. Eindeutig sind die Perspektiven sowohl zur Höhe des Mindestlohns als auch zu den Verfahrensregeln daher nach der Einordnung von Andrea Nahles, MdB, noch nicht. Zur Höhe des Mindestlohns mahnte Doris Barnett, MdB, an, dass Deutschland, der „Neueinsteiger“ in die europäische Mindestlohnlandschaft, nicht gleich„ganz oben“ beginnen sollte. Wolfgang Grotthaus, MdB tel interpretiert, ohne zugleich ein akzeptables(Familien-) Mindesteinkommen ins Blickfeld zu nehmen. Eine internationale Bestandsaufnahme verschaffte weitere Transparenz über die Grundlagen und Folgen von Mindestlöhnen. So gilt das britische Mindestlohnmodell mittlerweile als Erfolgskonzept: Eine unabhängige Kommission, die mit Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und Wissenschaftlern paritätisch besetzt ist, legt den Mindestlohn fest. Derzeit liegt er bei umgerechnet 7,36 Euro und wird im Oktober 2006 auf 7,86 Euro erhöht. Profiteure des Mindestlohns sind vor allem Frauen, Teilzeitbeschäftigte sowie ethnische Minderheiten. Ein Arbeitsplatzabbau hat als Folge nicht stattgefunden. Der französische Mindestlohn ist zu einer Art Norm vor allem für Berufsanfänger, Geringqualifizierte und weibliche Beschäftigte geworden. Zum 1. Juli stieg er auf 8,27 Euro. Wie Andrea Nahles in Übereinstimmung mit den Tagungsteilnehmern hervorhob, sollte nicht zu lange über alle erdenklichen Folgen des Mindestlohns debattiert werden. Die Einführung dürfe nicht auf einem politischen „Basar“ ausgehandelt werden. MEHR ZUM THEMA Die Studie:„Arbeitnehmerpolitik zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Beschäftigungsfördernde Lohnpolitik und deutscher Mindestlohn“ Zu beziehen über tagung@fes.de 3/2006 I N F O FES
Heft
(2006) 3
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