FES BRIEFING Tabelle 1 Die wichtigsten gewerkschaftlichen Dachverbände in Ecuador Dachverband Confederación Ecuatoriana de Organizaciones Clasistas Unitaria de Trabajadores, CEDOCUT (Ecuadorianisches Bündnis der einheitlichen Klassenorganisationen der Arbeiter_innen) Confederación Ecuatoriana de Organizaciones Sindicales Libres, CEOSL(Ecuadorianisches Bündnis Freier Gewerkschaftsorganisationen) Central de Trabajadores del Ecuador, CTE (Arbeiter_innenzentrale Ecuadors) Unión General de Trabajadores del Ecuador, UGTE (Allgemeine Vereinigung der Arbeiter_innen Ecuadors) Central Ecuatoriana de Organizaciones Clasistas, CEDOC-CLAT(Ecuadorianische Zentrale der Klassenorganisationen) Central Única de Trabajadores, CUT (Einheitliche Arbeiter_innenzentrale) Confederación Ecuatoriana de Trabajadores y Organizaciones de la Seguridad Social, CETOSS (Ecuadorianisches Bündnis der Arbeiter_innen und Organisationen der sozialen Sicherheit) Central Sindical del Ecuador, CSE (Gewerkschaftszentrale Ecuadors) Confederación Nacional de Servidores Públicos del Ecuador, CONASEP(Nationale Konföderation der Staatsbediensteten Ecuadors) Vorsitz/ stv. Vorsitz Edwin Rolando/ Bedoya Ramirez Marcela Arellano Villa Edgar Sarango Correa José Villavicencio Cañar Fernando Ibarra Richard Gómez Rosa Argudo Jaime Arciniegas Iván Bastidas Mitglieder 95 567 386 78 Internationale Mitgliedschaften Internationaler Gewerkschaftsbund(IGB), Gewerkschaftsbund der Amerikas(CSA) Bis 2010 Mitglied der CIOSL-ORIT, ab 2023 Gewerkschaftsbund der Amerikas(CSA) Weltgewerkschaftsbund (WGB) – 604 – 81 – 10 – 29 k. A. – Internationale der öffentlichen Dienste(PSI) ARBEITSBEDINGUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN Obwohl die nationalen Gesetze den Gewerkschaften keine einheitliche interne Organisationsstruktur vorschreiben, bilden insbesondere das Arbeitsrecht, diverse Umsetzungsverordnungen des Arbeitsministeriums und – im Bereich des öffentlichen Dienstes – das Gesetz des öffentlichen Dienstes(Ley Orgánica del Servicio Público) die Rechtsgrundlage für die Gewerkschaftsarbeit. So bedarf es einer Mindestzahl von 30 Personen für die Gründung von Gewerkschaften, Vereinigungen und Betriebsräten. Nur wenn mehr als 50 Prozent der Betriebsangehörigen vertreten werden, darf ein Betriebsrat oder eine Vereinigung Tarifverhandlungen führen. Die Aushandlung von Tarifverträgen wird zudem durch weitere gesetzliche Regelungen eingeschränkt. Nur Basisgewerkschaften dürfen, verbunden mit kollektiven Forderungen oder Tarifverhandlungen, Streiks ausrufen, Föderationen und Konföderationen hingegen nicht. Im öffentlichen Dienst ist es in der Praxis unmöglich, einen Streik auszurufen, da Artikel 346 des Strafgesetzbuches die Sabotage eines öffentlichen Dienstes unter Strafe stellt. Der soziale Dialog ist somit auf Unternehmensebene beschränkt. Zudem gelten für Staatsangestellte und Beamt_innen, deren Arbeitsverhältnisse dem Gesetz des öffentlichen Dienstes unterliegen, weitere Einschränkungen im Bereich der Tarifverhandlungen. Abseits davon berichten Gewerkschaften über Verzögerungen bei der Registrierung von Organisationen und Vorständen, willkürliche Beschlüsse in kollektiven Arbeitskonflikten und die faktische Unmöglichkeit von Tarifverhandlungen. Der Handlungsspielraum der Gewerkschaftsorganisationen hängt zudem von ihrer Vertretungsebene ab. Einfache Gewerkschaften sind die erste Organisationsebene und verfügen über eine betriebliche Vertretung, die sie dazu berechtigt, im Namen ihrer Mitglieder zu intervenieren und Tarifverhandlungen zu führen. Die Föderation ist die zweite Organisationsebene, deren Tätigkeiten sich auf die Gewerkschaftspolitik konzentrieren, die jedoch keine sektorale oder gewerkschaftliche Vertretung für Tarifverhandlungen unternimmt. Die Konföderationen, Gewerkschaftsdachverbände oder-zusammenschlüsse(Unión) stellen die dritte Ebene der gewerkschaftlichen Organisation dar, die wie die Föderationen keine sektorale oder gewerkschaftli5
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2026
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