Heft 
2026
Einzelbild herunterladen
 

FES BRIEFING Tabelle 1 Die wichtigsten gewerkschaftlichen Dachverbände in Ecuador Dachverband Confederación Ecuatoriana de Organizaciones Clasistas Unitaria de Trabajadores, CEDOCUT (Ecuadorianisches Bündnis der einheitlichen Klassenorganisationen der Arbeiter_innen) Confederación Ecuatoriana de Organizaciones Sindicales Libres, CEOSL(Ecuadorianisches Bündnis Freier Gewerkschaftsorganisationen) Central de Trabajadores del Ecuador, CTE (Arbeiter_innenzentrale Ecuadors) Unión General de Trabajadores del Ecuador, UGTE (Allgemeine Vereinigung der Arbeiter_innen Ecuadors) Central Ecuatoriana de Organizaciones Clasistas, CEDOC-CLAT(Ecuadorianische Zentrale der Klassenorganisationen) Central Única de Trabajadores, CUT (Einheitliche Arbeiter_innenzentrale) Confederación Ecuatoriana de Trabajadores y Organizaciones de la Seguridad Social, CETOSS (Ecuadorianisches Bündnis der Arbeiter_innen und Organisationen der sozialen Sicherheit) Central Sindical del Ecuador, CSE (Gewerkschaftszentrale Ecuadors) Confederación Nacional de Servidores Públicos del Ecuador, CONASEP(Nationale Konföderation der Staatsbediensteten Ecuadors) Vorsitz/ stv. Vorsitz Edwin Rolando/ Bedoya Ramirez Marcela Arellano Villa Edgar Sarango Correa José Villavicencio Cañar Fernando Ibarra Richard Gómez Rosa Argudo Jaime Arciniegas Iván Bastidas Mitglieder 95 567 386 78 Internationale Mitgliedschaften Internationaler Gewerkschaftsbund(IGB), Gewerkschaftsbund der Amerikas(CSA) Bis 2010 Mitglied der CIOSL-ORIT, ab 2023 Gewerkschaftsbund der Amerikas(CSA) Weltgewerkschaftsbund (WGB) 604 81 10 29 k. A. Internationale der öffentlichen Dienste(PSI) ARBEITSBEDINGUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN Obwohl die nationalen Gesetze den Gewerkschaften keine einheitliche interne Organisationsstruktur vorschreiben, bil­den insbesondere das Arbeitsrecht, diverse Umsetzungsver­ordnungen des Arbeitsministeriums und im Bereich des öffentlichen Dienstes das Gesetz des öffentlichen Diens­tes(Ley Orgánica del Servicio Público) die Rechtsgrundlage für die Gewerkschaftsarbeit. So bedarf es einer Mindest­zahl von 30 Personen für die Gründung von Gewerkschaf­ten, Vereinigungen und Betriebsräten. Nur wenn mehr als 50 Prozent der Betriebsangehörigen vertreten werden, darf ein Betriebsrat oder eine Vereinigung Tarifverhandlungen führen. Die Aushandlung von Tarifverträgen wird zudem durch weitere gesetzliche Regelungen eingeschränkt. Nur Basisgewerkschaften dürfen, verbunden mit kollektiven Forderungen oder Tarifverhandlungen, Streiks ausrufen, Fö­derationen und Konföderationen hingegen nicht. Im öf­fentlichen Dienst ist es in der Praxis unmöglich, einen Streik auszurufen, da Artikel 346 des Strafgesetzbuches die Sabo­tage eines öffentlichen Dienstes unter Strafe stellt. Der sozi­ale Dialog ist somit auf Unternehmensebene beschränkt. Zudem gelten für Staatsangestellte und Beamt_innen, de­ren Arbeitsverhältnisse dem Gesetz des öffentlichen Diens­tes unterliegen, weitere Einschränkungen im Bereich der Ta­rifverhandlungen. Abseits davon berichten Gewerkschaf­ten über Verzögerungen bei der Registrierung von Organi­sationen und Vorständen, willkürliche Beschlüsse in kollek­tiven Arbeitskonflikten und die faktische Unmöglichkeit von Tarifverhandlungen. Der Handlungsspielraum der Gewerkschaftsorganisatio­nen hängt zudem von ihrer Vertretungsebene ab. Einfache Gewerkschaften sind die erste Organisationsebene und verfügen über eine betriebliche Vertretung, die sie dazu berechtigt, im Namen ihrer Mitglieder zu intervenieren und Tarifverhandlungen zu führen. Die Föderation ist die zwei­te Organisationsebene, deren Tätigkeiten sich auf die Ge­werkschaftspolitik konzentrieren, die jedoch keine sektora­le oder gewerkschaftliche Vertretung für Tarifverhandlun­gen unternimmt. Die Konföderationen, Gewerkschafts­dachverbände oder-zusammenschlüsse(Unión) stellen die dritte Ebene der gewerkschaftlichen Organisation dar, die wie die Föderationen keine sektorale oder gewerkschaftli­5