LUKAS MENKHOFF Beteiligungsgerechtigkeit für EntwicklungsIänder in der internationalen Finanzordnung D as Thema einer neuen internationalen Finanzarchitektur verschwindet mehr und mehr in Fachzirkeln. Nachdem zuletzt keine Finanzkrisen mit gravierenden Folgen für die Industrieländer aufgetreten sind, hat sich die Politik verabschiedet und die Reform an zuständige Fachgremien verwiesen. Dies mag dazu beitragen, die Diskussion zu versachlichen und abseits Schaukämpfe notwendige Reformen voranzutreiben. Allerdings wird das Ergebnis aus diesem Reformprozess durch die institutionellen Vorgaben zu Themen und Teilnehmern limitiert. Es wird im Folgenden die These begründet, dass diese»Versachlichung« zu einer thematischen Verengung führt, die zu Lasten schwacher Marktteilnehmer geht: Industrieländer profitieren weitaus stärker als Entwicklungsländer. Wenn die Staatengemeinschaft eine internationale Finanzordnung schaffen wollte, die nicht nur partiell effizient, sondern auch»gerecht« ist, so müssten die Akzente anders gesetzt werden. Die damit unterstellte potenzielle Konkurrenz zwischen Effizienz und Gerechtigkeit ist ein in der wirtschaftspolitischen Debatte bekanntes Thema. Grundsätzlich stellt Gerechtigkeit ein übergeordnetes Ziel staatlichen Handelns dar, das in der Zielhierarchie oberhalb ökonomischer Ziele rangiert. Dagegen ist Effizienz als solche kein»Endziel«, sondern eher eine Nebenbedingung der Politik: Was immer das Gemeinwesen anstrebt, es sollte möglichst effizient getan werden. Die ökonomische Fachdiskussion ist typischerweise genau auf dieses Effizienzdenken gerichtet. In ihr geht es darum, ein vorgegebenes Ziel mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. Inwieweit die politische Vorgabe einer»gerechten« internationalen Finanzordnung die derzeitige Diskussion beeinflussen würde, soll im Folgenden für das Kriterium der Beteiligungsgerechtigkeit gezeigt werden. Im ersten Schritt ist zu klären, was Gerechtigkeit im Zusammenhang mit einer internationalen Finanzordnung im Unterschied zu Effizienz bedeuten kann. Im nächsten Schritt wird eine Position zum benutzten Verständnis von Beteiligungsgerechtigkeit entwickelt, die keinerlei normative Festlegung benötigt außer der gleichartigen Berücksichtigung ungleicher Marktteilnehmer. Dies bildet drittens den Hintergrund für eine Analyse von Zielsetzungen in der derzeitigen Fachdiskussion. Im Kontrast dazu wird viertens nach den möglichen Zielen schwacher Marktteilnehmer gefragt. Fünftens schließlich ergeben sich daraus Anhaltspunkte für eine im hier ver-wendeten Sinne gerechtere internationale Finanzordnung. Effizienz und Gerechtigkeit internationaler Finanzordnungen Privatwirtschaftliches Handeln bedarf einer Ordnung, damit das Ergebnis im besten Interesse der Gesamtwirtschaft liegt. Dieses Denken in einem Spannungsverhältnis zwischen privatem und staatlichem Handeln kommt deutlich in den Theorien der die Fachdiskussion lange Zeit prägenden ordoliberalen Freiburger Schule und im Konzept der sozialen Marktwirtschaft zum Ausdruck. Die Überzeugungskraft dieser Idee ist darin erkennbar, dass ein staatlicher Ordnungsrahmen für ansonsten freies privates Wirtschaften geradezu selbstverständlich scheint. Die Diskussion dreht sich immer nur um die Gewichtung des Rahmens im Vergleich zur privaten Initiative, aber nicht um die Vorteilhaftigkeit einer Ordnung. Dabei ist es wiederum Konsens, dass gerade die Finanzmärkte einer starken Ordnung bedürfen, um gut zu funktionieren. Ein zentrales Element solch einer Finanzmarktordnung ist die Einrichtung einer Bankenaufsicht, die dafür sorgt, dass Kreditinstitute nicht in Verfolgung eigener Interessen eine allzu riskante Geschäftspolitik betreiben, die die Interessen der Gesamtwirtschaft verletzt. Es geht hier nicht darum, die Banken vor IPG 4/2001 Lukas Menkhoff, Beteiligungsgerechtigkeit für Entwicklungsländer in der internationalen Finanzordnung 377
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Beteiligungsgerechtigkeit für Entwicklungsländer in der internationalen Finanzordnung
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