London : German Cooperative Publ.-Co. ; Riesbach-Zürich : A. Herter, Industriehalle ; Hottingen-Zürich : A. Herter ; Hottingen-Zürich : Verlag der Volksbuchhandlung, [1879-1890]
Der Generalunternehmer bedient sich zur Ausführung eines Auftrags des Subunternehmers. Rechtsbeziehungen entstehen nur zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer.