Leibeigenschaft
LeibherrschaftLinke Hand <Ehe>
Ehe zur linken Hand / Morganatische Ehe / Matrimonium ad morganaticamauch "Trauung zur linken Hand", wird eine Form der Eheschließung im europäischen Adel bezeichnet, bei der ein Ehepartner – meistens die Frau – von niederem gesellschaftlichen Stand warLübisches Recht
Lübecker Recht / Lübisches Stadtrecht / Lübecker Stadtrechtüber Lübeck hinaus Geltung in vielen Städten, vor allem im Nord-Ostseeraum, ca. 1188-1899Magdeburger Stadtrecht
Magdeburger Rechtüber Magdeburg hinaus Geltung in vielen Städten Ostmitteleuropas, ca. 1188-1899Mitgift
Aussteuer / Aussteuer <Tochter>Anspruch einer Tochter gegenüber ihren Eltern anlässlich ihrer bevorstehenden Heirat auf eine angemessene Aussteuer zur Einrichtung des Haushalts. In Deutschland durch die geschlechtsneutrale Ausstattung (§1624 BGB) abgelöst.Münzrecht
Münzwesen / RechtPranger
Schandpfahl / SchandsäuleProhibition
AlkoholverbotPrügelstrafe
Nur im Sinn des Strafrechts, v.a. rechtshistorischReichskommissar
ReichskommissionIm Dt. Reich im Auftrag des Kaisers eingesetzter Amtsträger, dem die Lösung von Konflikten innerhalb der Reichskreise oblag. Auch zu verwenden für die im Dritten Reich eingesetzten Reichskommissare in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung. Einzelne Reichskommissare im 3. Reich werden als Körperschaft angesetzt.Reichsverweser
Reichsvorsteher / König / Vertretung