Auflassung
GrundstücksauflassungDie zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber, § 925 BGBAufsichtsrat
Aktiengesellschaft wird nicht als pleonastisch behandeltAuftrag
Mandat <Bürgerliches Recht>Aufwendungsersatz
AufwendungserstattungAuslegung
Rechtsnorm / Auslegung / Vertrag / Auslegung / Vertragsauslegung / Rechtsnorm / Interpretation / Auslegung / Gesetz / Gesetzesauslegung / Juristische Interpretation / Juristische HermeneutikAuslieferung
Zwangsrepatriierung <Auslieferung>Ausnahmegericht
Gericht, das nicht generell für ein Sachgebiet, sondern durch individuelle Anordnung für bestimmte Einzelfälle gebildet wird. Ausnahmegerichte sind nach Artikel 101 GG in Deutschland unzulässig.Ausnahmezustand
Staatsnotstand / StaatsrechtOhne rechtliches USWAusweis
AusweispapierAusweisung
Vgl. § 53 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ( ab 2005)Bagno
BagneBande
Bandenwesen / Räuberbande / Banditenbande / Gang <Bande> / Verbrecherbande <im engeren Sinn>Bankrott
Pleite / BankerottStraftat, die bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bestimmte die Gläubiger benachteiligende Handlungen bestraft. Umgangssprachlich auch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Für Zahlungsunfähigkeit bevorzuge Insolvenz.Baubehörde
BauamtBaugenehmigung
BaubewilligungBauherr
Bauherrin / BauherrschaftRechtlich und wirtschaftlich verantwortlicher Auftraggeber bei der Ausführung von Bauvorhaben.