Im Heiligen Römischen Reich der hauptsächlich aus der Reichs- und Stiftsministerialität hervorgegangene reichsunmittelbare niedere Adel in Süd- und West-Deutschland. Seit 1422 bündisch organisiert und seit 1495 reichsrechtlich anerkannt. 1577 vereinigten sich die Ritterschaften zu einer Körperschaft, die in die Ritterkreise Schwaben, Franken und am Rhein in 14 Kantone gegliedert war. Die Rheinbundakte von 1806 mediatisierte die Reichsritterschaft zugunsten der sie umschließenden Staaten.