Thema

  • Betreuungsgericht

    Abteilung des Amtsgerichts für die rechtliche Betreuung (und Unterbringung) von Volljährigen, eine Unterbringung nach dem jew. Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG) sowie für sog. betreuungsrechtl. Zuweisungssachen, dass sind zB Pflegschaften für Erwachsene. Bis zum 31.8.2009 war das Vormundschaftsgericht zuständig