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Verbot der Lebensmittelausfuhr in Bulgarien  .

Sofia  , 18. Auguft.( W. T. B.) Ein Utas untersagt die Ausfuhr von Nahrungsmitteln, Vieh, Pferden, Maul­tieren, Efeln, Mehl, Kleie, Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Biehfutter, Leuchtöl und Brennholz.

Ein Dementi.

Hamburg  , 14. August.  ( W. T. B.) Das japanische General­fonsulat dementiert die Meldung, Japaner, die in Halle   Medizin studieren, hätten Einberufungsbefehle erhalten.

Kein Franktireurkrieg!

Bei den Kämpfen um Lüttich   ist es bedauerlicherweise zur Teilnahme der belgischen Zivilbevölkerung am Stampfe gefommen. Die deutsche Regierung hat daraufhin damit ge­droht, gegen diesen Franktireur- und Guerillakrieg mit un­nachsichtlicher Strenge einzuschreiten und gegebenenfalls keinen Bardon mehr zu geben. Zahlreiche belgische Zivilisten, die aus dem Hinterhalt auf deutsche Truppenteile gefeuert haben, sind nach den in der Presse verbreiteten Meldungen stand­rechtlich erschossen oder erhängt worden.

Ueber diese tieftraurigen Vorgänge lesen wir in einem Parteiblatt:

,, Beteiligt sich die Zivilbevölkerung am Kampfe, dann hat sie auch die Folgen zu tragen; dann muß sie als kriegführende irreguläre Macht behandelt und niedergeknallt werden, wo immer sie zu packen ist. Not kennt kein Gebot. Wie das Ende sein würde, weiß jeder, wissen auch die Belgier, wie ihre Straßen­redner gleich bewiesen haben. Sie können uns wohl große Ver­luste beibringen, sie fönnen unsern Vormarsch aufhalten, aber sie fönnen unser nicht Herr werden. Vielmehr wird die Ausrottung der ganzen Bevölkerung jener Bezirke und die Niederbrennung aller Dörfer und Städte die notwendige Folge der deutschen  Selbsterhaltung sein. Und neben den Männern werden die Leichen von Frauen und Kindern die Walstatt des Guerillafrieges bedecken."

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Auch der Vorwärts" hat sofort die Hoffnung ausgesprochen, daß uns die unsäglichen Greuel eines Volks­und Freischürlerkrieges erspart bleiben möchten. Wir müssen das im Interesse unserer eigenen Truppen, aber auch mit Rücksicht auf die anderen am Striege beteiligten Nationen, aus Gründen der Menschlichkeit und Kultur aufs innigste wünschen. Ist schon der Strieg an sich etwas Entsetzliches, so würde die Teilnahme der Zivilbevölkerung am Stampfe Grenelszenen über Europa   bringen, wie sie wenigstens West­ europa   seit dem Dreißigjährigen Kriege nicht mehr erlebt hat. Für die Zivilbevölkerung kann es daher nur die eine Losung geben: Die Waffen nieder!

Idem auch Theodor Körner  , der Sänger der wilden ver- 1 wegenen Jagd", angehörte, anderes als ein Freikorps  , das auf eigene Faust den Guerillakrieg führte? Auch darf nicht vergessen werden, daß durch das preußische Landsturmgeset vom 21. April 1813 der Volfskrieg der ungezügeltsten Art direkt proklamiert wurde. Lauteten doch die wichtigsten Artikel dieses Gesetzes folgendermaßen:

§ 1. Jeder Staatsbürger ist verpflichtet, sich dem an­dringenden Feinde mit Waffen aller Art zu widersetzen, seinen Befehlen und Ausschreibungen nicht zu gehorchen und, wenn der Feind solche mit Gewalt beitreiben will, ihm durch alle nur aufzubietenden Mittel zu schaden.

§ 3. Irrig ist deshalb die Meinung, die Wirksamkeit des Landsturms trete erst ein, wenn das stehende Heer und die Landwehr vergeblich versucht haben, den Feind zu be­siegen. Selbst wenn diese noch unangetastet vom Feinde sein sollten und die Korps- und Landwehrkommandanten finden es für nötig, so ist der Landsturm verpflichtet, in Tätigkeit zu treten. Er bildet alsdann den Rückhalt und die Mauer, an welche das Heer und die schon ausgezogene Jugend fich lehnen; sotie, wenn sie im Lande augenblicklich zurückweichen müssen, die Macht, die in des Feindes Rücken ihm allen nur möglichen Abbruch zu tun verbunden ist.

§ 7. Jit der Fall des Aufgebots eingetreten, so ist der Kampf, wozu der Landsturm berufen wird, ein Kampf der Notwehr, der alle Mittel heiligt. Die schneidendsten sind die vorzüglichsten, denn sie beenden die gerechte Sache am siegreichsten und schnellsten. § 8. Es ist daher die Bestimmung des Landsturms, dem Feinde den Einbruch wie den Rückzug zu versperren, ihn beständig außer Atem zu halten; seine Munition, Lebens­mittel, Kuriere und Rekruten aufzufangen, seine Hofpitäler aufzuheben; nächtliche Ueberfälle auszuführen, furz, ihn zu benn­ruhigen, zu peinigen, schlaflos zu machen, einzeln und in Trupps zu vernichten, wo es nur möglich ist. Dränge selbst der Feind vorwärts und wäre 50 Meilen weit, so bringt es ihm geringen Vorteil, wenn der Strich, den er einnimmt, keine Breite hat, wenn er nicht mehr wagen darf, Ileine Detachements zum Fouragieren und Rekognoszieren auszusenden, ohne die Gewißheit, daß sie ihm erschlagen werden, und wenn er nur in Masse und auf gebahnten Wegen vordringen kann, wie das Beispiel von Spanien  und Rußland   lehrt.

werden könnten.

§ 43. Die Waffen find: alle Arten von Flinten mit und ohne Bajonett, Spieße, Pieken, Heugabeln, Morgensterne, Säbel, Beile, gerade gezogene Senien, Eisen usw. Zur Munition für die Flinten fann in Ermangelung von Kugeln jede Art von grobem Schrote benutzt werden, daher die Befizer von Feuergewehren beständig Pulver und Blei hinreichend vorrätig haben müssen.

bürgerlicher Aleibung an dem Kampf teilgenommen. Sie haben nicht nur auf die deutschen   Truppen geschossen; sie haben in grausamer Weise Verwundete erschlagen und Aerzte, die ihren Beruf erfüllten, nieder­geschossen. Gleichzeitig hat in Antwerpen   der Pöbel deutsches Eigentum barbarisch verwüstet, Frauen und Kinder in bestialischer Weise niedergemeßelt. Deutschland   fordert vor der ganzen gesitteten Welt Rechenschaft für das Blut dieser Unschuldigen, für die jeder Zivilisation Hohn sprechende Art der Kriegführung Belgiens  . Wenn der Krieg von nun an einen grausamen Charakter annimmt, trägt Belgien   die Schuld.

Um die deutschen   Truppen vor der entfesselten Volksleiden­schaft zu schüßen, wird von nun an jeder Nicht= uniformierte, der nicht durch deutlich erkennbare Abzeichen als zur Teilnahme am Kampf berechtigt bezeichnet ist, als außerhalb des Völkerrechts stehend behandelt werden, wenn er sich am Stampfe beteiligt, die deutschen   rüdwärtigen Verbindungen stört, Telegraphendrähte durchschneidet, Sprengungen vornimmt, furz in irgend einer Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt. Er wird als Franktireur behandelt und sofort stand­rechtlich erschossen werden.

Um Polens   Hilfe!

Die Polen  , die bisher in Rußland   so schwer bedrückt gewesen Auch die find, sehen sich jetzt von allen Seiten umworben. russische   Regierung fucht ebenso wie die preußische und österreichische die polnische Unterstützung zu gewinnen. In einem Aufruf, der in Russisch- Polen verbreitet wird, wird den Polen   ver­sprochen, daß sie, wenn sie Rußland   im Kampfe unterstützen, nach dem Kriege Autonomie nach dem Muster der Verfassung von 1815 erhalten würden. In dieser Verfassung, die vom Wiener Kongreß  beschlossen wurde, war den Polen   fast völlige staatliche Un­abhängigkeit, insbesondere selbständige Verwaltung, eigene Gerichtsbarkeit, eigene Schulen usw. gewährt worden. Mit Rußland   bestand nach dieser Verfassung lediglich eine Personalunion.

Um das Versprechen feierlicher erscheinen zu lassen, ist der Aufruf nicht nur vom Zaren, sondern auch von sämtlichen

§ 39. Eigens für den Landsturm verfertigte Uniformen Großfürsten und den Ministern unterzeichnet worden. Trogdem oder Trachten werden nicht verstattet, weil sie den Landstürmer werden die Polen   diesen aus der Not geborenen Zusagen gegenüber Die Verfassung von 1815 ist kenntlich machen, und der Verfolgung des Feindes leichter Preis ein gesundes Mißtrauen bewahren. rasch vom Zaren gebrochen worden, und seitdem lastete der Despotis mus nur immer drückender auf dem unglücklichen Lande. Immet hin zeigt aber das russische Vorgehen, worauf es ankommt, wit man die Polen   gewinnen. Die polnische Nation will die Stunde nützer, um Unabhängigkeit und nationale Selbstbestimmung zu erlangen. Sie wird den Staaten am ehesten ihre Sympathien zuwenden, die ihr nationales Recht am ehesten achten. Desterreich hat seine Polen­  § 58. Erbeutete Waffen, Munition, Proviant gehören der politit seit langem von diesem Gesichtspunkt aus geführt. Die preußische Gemeinde; Geld und andere Dinge behält, wer fie gewinnt. Regierung ist jetzt, wie der Aufruf des Erzbischofs von Gnesen   be­ Mit   Recht sagt Treitschke  ( Deutsche   Geschichte im weist, gleichfalls der Einsicht zugänglich, daß die Polen­19. Jahrhundert, Erster Teil) von diesem Gesez, daß es mit politik geändert werden, auch den preußischen Polen   nationale Form und Inhalt... einem gesitteten Volfe in Freiheit gegeben werden muß. Es zeigt deshalb von Freilich kann in einem Kriege von solcher Tragweite und mögliches zumutete und vollständig durchgeführt, der wenig Einsicht in die gebieterische Notwendigkeit dieser so ungeheurer Erbitterung, wie er sich jetzt über Europa   Kriegführung beider Teile das Gepräge fanatischer ernsten Zeit, wenn das führende konservative Organ an dahinzuwälzen droht, jeder Appell an die Vernunft und die Barbarei hätte geben müssen". Und Mar Jähns( Ueber den Aufruf des polnischen Erzbischofs einschränkende Bemerkungen Menschlichkeit versagen. Es ist daher namentlich auch nach Krieg, Frieden und Kultur) urteilt: Wenn Verrat und inüpft und es bedenklich findet, daß den Polen   Aussicht auf die der zitterten Auslassung des erwähnten Parteiblattes- Meuchelmord dennoch damals nicht zur Herrschaft tamen, so Erfüllung ihrer gerechten Forderungen" eröffnet werde, da dadurch dringend geboten, sich die völkerrechtlichen Bestimmungen über lag das nicht an den Grundsätzen den zum Teil maßlos dem Monarchen eine moralische Bindung auferlegt werde. Denn den Freischürlerkrieg zu bergegenwärtigen, die offenbar einem empörten Vaterlandsfreunde, sondern an dem eine solche Stellungnahme der Kreuzzeitung  ", des Organs der großen Teil der Deffentlichkeit völlig unbekannt sind. Widerstande, den das deutsche Volksgemüt solch über- mächtigen preußischen Konservativen, tönnte nur allzuleicht die Polen  Nach den zurzeit geltenden Beschlüssen der spanntem Wesen bereitete." In der Tat: hatte damals doch noch mißtrauischer gegen die preußische Politit machen, als es manche Haager Friedenstonferenz vom Jahre 1907 selbst ein Ernst Moritz Arndt   gerufen:" Der Landsturm Streise schon ohnebies find. Deshalb ist es umso wichtiger, daß die bestehen für den Landkrieg folgende Geseze und Gebräuche: gebraucht alles, was Waffen heißt, und List und Hinter- preußische Regierung möglichst rasch durch Tatenden Polen   be­list sind ihm erlaubt; denn der Räuber hat in unserem wiese, daß dieses Mißtrauen unberechtigt sei, und daran geht, die Lande nichts zu tun." Und die Landwehren fangen: Schlag Ausnahmebestimmungen der preußischen Polengesetzgebung möglichst schnell aus der Welt zu schaffen. ihn tot, Patriot, mit der Krüde ins Genice."

Artikel 1.

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Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Mitizen und Frei willigenkorps, wenn sie folgende Bedingungen in sich bereinigen:

1. daß jemand an ihrer Spige steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,

2. daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkenn bares Abzeichen tragen,

8. daß sie Waffen offen führen und

4. daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze

und Gebräuche des Krieges beobachten.

In den Ländern, in denen Milizen oder Freiwilligen- Korps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung Heer  " einbegriffen.

Artikel 2.

Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebietes, die beim Heran

Artikel 3.

Und noch in den Motiven des preußischen Landsturm­gesetzes von 1875, durch das der Landsturm einen mili­tärischen Charakter erhielt, hieß es:

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tadell enthält die seit dem 10. August namentlich und mit Sicherheit bekanntgegebenen Verluste.

Verlust- Liste Nr. 2

Stab der 14. Infanteriebrigade. von Wussow, Generalmajor tot. Baedicer, Oberleutnant der Reserve tot.

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tot. Silde

tot.

Dam

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tot.

" Durch diese Aenderung der Institution soll und darf jedoch der Geist nicht abgeschwächt werden, welcher die preußische Berordnung über den Landsturm vom 21. April 1813 diftiert hat; verwerflich wäre ein fft der Gesetz­gebung, durch welchen in der Nation der Wille gelähmt werden Infanterieregiment Nr. 18. Grabowski, Paul, Gefreiter, tot. fönnte, erforderlichenfalls alles einzuseßen für die Ehre. Es ist 7. Stomp. tot. Gand, Paul, Reservist, 7. Stomp. daher nicht die Absicht der Vorlage, Schranken dagegen zu Infanterieregiment Nr. 20. Schulze, Oberst- tot. errichten, daß die Nation auch fernerbin im Augenblick der Infanterieregiment Nr. 27. Krüger, Oberst höchsten Not selbst im Bewußtsein der un- brand, Hauptmann tot. Rübesamen, Leutnant die äußerst en rath, Beutnant tot. tot. Rudloff, Leutnant der Reserve vermeidlichen Konsequenzen tot. von dem Borne, Leutnant Maßregeln zur Niederwerfung des Feindes ergreife." bon Groß, Leutnant nahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, das geregelte System der Landesverteidigung war ein Immerhin, die Eingliederung des Landsturms in Preuß, Beutnanttot. Boigt, Leutnant der Reserve- tot. Füsilierregiment Nr. 35. Merkab, Major tot. Sabinati, um die eindringenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit ge­habt zu haben, sich nach Artifel 1 au organi. Fortschritt, wie ihn auch die Bestimmungen der Haager Hauptmann tot. von Buttkamer, Hauptmann, tot. Zawada, sieren, wird als triegführend betrachtet, wenn sie die Waffen Sonferenz vom Jahre 1907 bezeichnen. Nur gehen diese Hauptmann tot. 3. Schlesisches Infanterieregiment Nr. 156. Bartelt, Joseph, offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet. Einschränkungen leider nicht weit genug. Die zivile Be­Musketier, 7. Komp. schwer verwundet, rechtes Bein. Jde, Emil, völkerung müßte in zibilisierten Staaten aus dem blutigen Musketier, 8. Stomp.schwer verwundet, rechter Fuß überfahren und gebrochen, Marien- Hospital Czenstochau. Die bewaffnete Macht der Kriegsparteien fann Ringen der Waffen überhaupt ausscheiden! Was der Frieden, was alle" Friedenskonferenzen" und Infanterieregiment Nr. 165. Leppien, Leutnanttot. sich zusammensetzen aus Rombattanten und Nicht­Infanterieregiment Nr. 171. Licht, Robert, Musketier, tombattanten. Im Falle der Gefangennahme durch internationalen Konventionen nicht zustande gebracht- möge tot. tot. Boeder, Ernst, Musketier, 10. Komp. den Feind haben die einen wie die anderen Anspruch es sich als Gesetz der Vernunft, der Humanität, als ehernes 10. Komp. auf Behandlung als Kriegsgefangene. Gebot der Selbsterhaltung munmehr im Kriege selbst Franzen, Albert, Unteroffizier, 10. Stomp. tot. Bittrolff, Harald, Unser Parteiblatt irrt also, wenn es annimmt, daß wenigstens durchsetzen: das Gesetz, daß nur die Heere selbst Leutnant, 6. Stomp. bermißt. Körner, Otto, Sergeant, 6. Stomp. vermißt.* Matthies, Herm., Musketier, 6. Stomp. vermißt." Sturm, Albert Heinr., Musketier, 6. Stomp. vermißt.* Marr, fede Teilnahme der Zivilbevölkerung am Striege, jedes Auf den Krieg zu führen haben! Möchten so wünschen wir sehnlichst die unerbitt Siegfr. Gust., Musketier, 6. Komp. vermißt.* Lange II, Karl treten von ihr als kriegführende irreguläre Macht" völker­rechtswidrig sei und zu ihrem bedingungslosen Nieder- lichen Vorstellungen nicht ungehört verhallen, die die deutsche Friedr. Ernst, Gefreiter, Hornist, 7. Stomp. tot. Spinting, Wilh., Inallen" berechtige. Vielmehr enthalten die von allen Regierung durch eine neutrale Macht in letzter Stunde Bigefeldwebel, 8. Komp., schwer verwundet, rechter Oberschenkel. zurzeit kriegführenden Großmächten anerkannten, von hat ergehen lassen. Sie lauten nach der Nord. Allg. Fett, Theodor, Musketier, 3. Romp.- schwer verwundet, rechter und linker Oberschenkel. Marcus, Friedr. Wilh., Reservist, uns oben wiedergegebenen Artikel 1 und 2 die genauen Be- Beitung": 1. Komp., tot. Wischermann, Wilhelm, Musketier, 1. Stomp. dingungen einer solchen Teilnahme. Vom Standpunkt des schwer verwundet, Unterleib.(* Sollen nach Angabe bon fran zösischen Gefangenen gefangen genommen und nach Gerardmer  geltenden Kriegsrechts aus durfte also auch die belgische transportiert sein.) Zivilbevölkerung zu den Waffen greifen. Außerhalb des Striegsrechts stellte sie sich jedoch und würden sich künftig Freikorps   stellen, sofern sie wie aus Belgien   mitgeteilt wird nicht offen in den Kampf eingriffen oder gar bestialische Ausschreitungen gegen Gefangene, Verwundete usw. begingen. Diese unmenschlichen Erzesse fanden denn auch die gemeldete friegsrechtliche Sühne.

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Wir wiederholen gleichwohl: Wir können das fran­zösische und belgische Volk nur dringendst ermahnen, von der irregulären Form der Kriegführung auf alle Fälle Abstand zu nehmen. Aus Gründen, der Humanität und in ihrem eigensten Interesse. Denn die moderne Art der Krieg­führung fann auf die Dauer niemals durch den Guerilla­frieg beeinflußt werden, dagegen muß er mit grausamer Unerbittlichkeit die härtesten Repressalien hervor­rufen. Auch beim besten Willen, sich streng in den Grenzen des todifizierten Kriegsrechts zu halten, können die Grenzen des Erlaubten in dem wilden Tumult des Krieges gar nicht respektiert werden auf beiden Seiten.

Weit besser wäre es daher, wenn kriegsrechtlich die Krieg­führung ausschließlich auf die festgegliederten Armeen beschränkt worden wäre. Leider ist gegen dies Prinzip auch im letzten Jahrhundert noch von allen Staaten gesündigt worden. Was war das Lükowsche Korps,

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1. Der französischen   Regierung:

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tot.

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tot. Wolfen­

Die Meldungen der deutschen   Truppen lassen erkennen, daß dem Völkerrecht zuwider in Frankreich   der Wolfstrieg organisiert wird. In zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner Jägerbataillon Nr. 1. Kather, August, Jäger, Radfahrer tot. unter dem Schuße der bürgerlichen Kleidung Mehl, Otto, Vizefeldwebel, Radfahrer schwer verwundet, Kopf­heimtüdisch auf deutsche Soldaten geschossen. schuß, Bazarett Neidenburg. Deutschland   erhebt Einspruch gegen eine derartige Strieg- Jägerbataillon Nr. 4. Gandert, Leutnant führung, die dem Völkerrecht widerspricht. Jägerbataillon Nr. 14. Wegener, Fähnrich tot. Schwenk, Die deutschen   Truppen haben Anweisung erhalten, jede Jäger tot. Lueth, Jäger tot. Wrede, Jäger feindselige Haltung der Landeseinwohner mit stein, Jäger tot. Nique, Jäger verwundet. Wesche, Jäger den schärfsten Maßregeln zu unterdrücken. Jeder Nicht- Soldat, ber verwundet. Henkel, Jäger verwundet. Ketelhon, Jäger- ver­Waffen führt, jeder, der die deutschen   rückwärtigen Verbindungen wundet. Andre, Oberjäger, verwundet. Engel, Oberjäger- ver­stört, Telegraphendrähte durchschneidet, Sprengungen vornimmt, wundet. Braasch, Jäger furg in irgendeiner Weise unberechtigt an der Striegshandlung Jäger verwundet. Stopplow, Jäger berwundet. Sump, teilnimmt, wird sofort standrechtlich erschossen werden. verwundet. Hennings, Gefreiter verwundet. Wenn die Kriegführung hierdurch einen besonders schroffen Woest I, Gefreiter verwundet. Mahnke, Jäger Charakter annimmt, so trifft Deutschland   dafür nicht die Ver- verwundet. Hecht, Gefreiter verwundet. Gothmann, Jäger antwortung. Frankreich   allein ist verantwortlich für die Ströme verwundet. Fodenbrod, Gefreiter verwundet. Ulrich, Jäger von Blut, die sie kosten wird. verwundet. Verdun  , Jäger verwundet. Dreher, Jäger wundet. Schuldt II, Jäger verwundet. Juergens, Jäger verwundet. Hauth, Jäger verwundet. Prohl, Jäger- ber­wundet. Küraffierregiment Nr. 5. Golz, Adolf, Vigewachtmeister, 4. Est. vermißt.

Gefreiter

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verwundet. Diedemann I,

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2. Der belgischen Regierung: Die töniglich belgische Regierung hat Deutschlands   aufrichtig gemeinte Anerbietungen, ihrem Lande die Schrecken des Strieges zu ersparen, zurückgewiesen. Sie hat dem deutschen  , durch die Maßnahmen der Gegner Deutschlands   gebotenen Einmarsch be waffneten Widerstand entgegengesezt, sie hat den Krieg gewollt. Dragonerregiment Nr. 7. Leidermann, Dragoner, 4. Est.­Troz der Note vom 8. August, in der die belgische Regierung tot. Mindermann, Dragoner, 4. Est. tot. Limbisti, Sergeant, mitteilt, daß sie gemäß dem Kriegsgebrauch den Krieg nur mit 4. Get. verwundet und gefangen. Leißmann, Dragoner, 4. Est. uniformierten Mannschaften führen werde, haben in verwundet und gefangen. Palm, Dragoner, 2. Est.- tot. Brüd­den Kämpfen um Lüttich   zahlreiche Leute unter dem Schuz mann, Dragoner, 4. Est, tot.

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