Ar. 89. 32. Jahrgang.
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Der Etat der Landesversicherungsanstalt Berlin für das Jahr 1915.
Infolge der durch die Kriegsereignisse getroffenen Verhältnisse ist der Etat der Landesversicherungsanstalt nicht wie früher vor Weihnachten, sondern nachdem eine genauere Uebersicht sich ermöglichte, erst dieser Tage festgestellt worden.
Der Etat der Anstalt bilanziert in Einnahme und Ausgabe mit 18 459 100 M. Der Voranschlag der Einnahmen aus Beiträgen, der für 1914 im Hauptetat mit 15 400 000 m. angesetzt war( im Rechnungsjahre 1913 betrug die Einnahme aus Beiträgen 15 298 286 M.) ist für das neue Etatsjahr infolge des Strieges auf 12 000 000 m., demnach um 3400 000 m. weniger angescht. Als Einnahmen an Zinsen angelegter Wertpapiere sind 3 600 000 M., an Rußungswerten der Grundstücks- und baulichen Anlagen und der beweglichen Einrichtungen, gemäß den Rechnungsbestimmungen des Reichsversicherungsamt zu 3 Proz. berech net, zusammen 636 000 M. angesetzt. Die Einnahmen von ErsatzTeistungen der Krankenkassen gemäß den§§ 1518 und 1521 der Reichsversicherungsordnung, find infolge der Einschränkung des Heilverfahrens aus Anlaß des Krieges von 700 000 m. in 1914 auf 200 000 M. Herabgesetzt. Unter dem Titel„ Sonstige ErsatzLeistungen und Zuschüsse zu Heilbehandlungsfällen für Nichtversicherte" sind in der Einnahme 1039 250 M. als Einnahme aus der Verpflegung der verwundeten und erkrankten Kriegsteilnehmer eingestellt. Der Berechnung sind 343 500 Verpflegungstage a 3 M. für Mannschaften zugrunde gelegt, der Rest entfällt auf die Verpflegung von Offizieren. Aus den Vermögensanlagen werden 721 000 M. Einnahmen erwartet, darunter an Rückzahlungen auf zu tilgende Darlehen 335 000 M.
Dienstag, 30. März 1915.
der Versicherten und einem Teil der Arbeitgebervertreter wurde Striegszeit gefeßlich zu regeln und die öffentliche Arbeitslosenschließlich eine Resolution angenommen, durch die der Vorstand fürsorge noch weiter auszubauen, sehr angebracht. ersucht wird, den Angestellten und Arbeitern, die nicht mehr als
2000 m. jährlich beziehen, eine Teuerungszulage zu bewilligen und daß, falls die Gemeindebehörden Berlins ihren Angestellten und Arbeitern eine Teuerungszulage über diese Bezüge hinaus bewilligen sollten, die Versicherungsanstalt dies in gleicher Weise tun solle. Die hierfür im Etat entstehende Mehrausgabe erklärte sich die Mehrheit des Ausschusses bereit, im Wege einer besonderen Vorlage zu bewilligen.
Der etatmäßige Ueberschuß ist für das Jahr 1915 mit 2 078 985 Mark verenschlagt, das Gesamtvermögen der Anstalt beträgt zirka
90 Millionen Mark.
mit ihren derzeitigen Lohnverhältnissen. Der Krieg hat in dieser Die Gußpußer und Schleifer beschäftigten sich am Sonntag Branche Zustände gezeitigt, die auf die Dauer unhaltbar sind. Die Löhne, die in den einzelnen Betrieben gezahlt werden, find derartig verschiedenartig und weisen solche Abweichungen auf, daß es geradezu ein dringendes Gebot ist, hier auf eine einheitliche Entlohnung zu dringen. Die Differenzen sind auffallend groß, so daß in einzelnen Betrieben bei derselben Arbeit zuweilen erheblich mehr verdient wird als in anderen Werkstätten. Man kann es verstehen, daß die Arbeiter auf die Dauer mit diesen Verhältnissen nicht zufrieden sind und in einer weiteren Versammlung wird hierzu eingehend Stellung genommen werden.
Ein Ruf nach Arbeiterausschüssen.
Dem Sanatorium und der Lungenheilstätte Beelitz find im Voranschlage eine Leistung für 1505 Kranke bei einem Personalbestande von 457 Angestellten und 40 ständigen Gartenarbeitern zugrunde gelegt. Bei Ausbruch des Krieges beschloß der Ausschuß einstimmig nach dem Vorschlag des Vorstandes, die Einrichtungen der Heilanstalt Beelitz der Militärbehörde für die Behandlung ver- Die Imperial Continental Gas- Association ( Englische Gaswundeter und erkrankter Kriegsteilnehmer zum großen Teile zur Berfügung zu stellen. Die Heilbehandlung von Versicherten ist danach nicht aufgehoben, sondern, allerdings wesentlich, beschränkt worden. An diesem Zustande wird sich im Interesse der Gesundheit der Soldaten auch im laufenden Etatsjahre nichts ändern. Gegenwärtig ist das Sanatorium ganz, der andere Flügel, die Lungenheilstätte, zum Teil mit Verwundeten, belegt.
Der Beköstigungssatz der Anstalt mußte infolge des Steigens der Preise für Lebensmittel von 1,55 auf 1,70 M. oder in der Gesamtsumme von 953 000 auf 1 197 000 M. erhöht werden. Die Ausgaben im Rechnungsjahre 1913 betrugen für denselben Posten 868 560 M.
werke) hat eine Teuerungszulage von 5 bzw. 6 Pf. pro Stunde bewilligt. Die Gesellschaft bemüht sich in bezug auf die Entlohnung ihrer Arbeiter, entstehende Differenzen im wohlverstandenen eigenen Interesse zu beseitigen. Von einer Anerkennung der gewerkschaftlichen Organisation ist leider auch jetzt bei dieser Gesellschaft wie bei anderen keine Rede. Die J. C. G.-A. hält es nicht einmal für nötig, die früheren Arbeiterausschüsse wieder wählen zu lassen. Alle seit Jahren unternommenen Versuche der Arbeiterschaft, die Arbeiterausschüsse als Vertretung ihrer Beschwerden, Wünsche und Anträge wieder aufleben zu lassen, scheiterten an dem Widerstand der Generaldirektion. Anscheinend kommen. Den meisten Widerstand leisten aber die Betriebsdirek glaubt dieselbe, daß Beschwerden in ihren Gasbetrieben nicht vor= toren der einzelnen Gaswerke. Daß in diesen dem öffentlichen Die Anstalt Beelis beschäftigt nach dem Etat 457 Personen, Interesse dienenden Einrichtungen( Lichtversorgung eines erheb wovon 385 auf die Anstalt allgemein, 35 besonders auf die Unter- lichen Teiles Groß- Berlins und der südlichen Vororte) nicht auch haltung der Baulichkeiten einschließlich der maschinellen Anlagen die Arbeitsverhältnisse durch Vertrag mit den in Frage kommensowie auf bauliche Veränderungen und 37 besonders auf die In- den Gemeindeverwaltungen geregelt sind, ist zumeist durch letztere standhaltung der beweglichen Einrichtung entfallen. Hoffen. wir, selbst verschuldet. Die geschäftliche Seite dieser Verträge wird daß der entbrannte Weltkrieg recht bald sein Ende erreicht, damit eingehend gewürdigt, jedoch übersieht man es, für das Arbeitsdie Anstalt ihrem eigentlichen Zweck, den im Arbeitskampfe verhältnis der beschäftigten Arbeiter vertraglich bestimmte Normen festzulegen, wie es jetzt durch die Militärverwaltung gearbeitsunfähig Gewordenen die Gefnudheit und Erwerbsfähigkeit schicht. Die Gemeinden müßten aber im Interesse einer möglichst wiederzubringen, wieder voll zurückgegeben wird. gesicherten Lichtversorgung zum mindesten fordern, daß den Arbeitern, die indirekt in ihrem Lohn stehen, die gleichen Arbeitsbedingungen zugebilligt werden, die sie selbst den in den Gemeindebetrieben beschäftigten Arbeitern gewähren. Es mangelt in den Betrieben der J. E. G.-A. an den sozialen Vergünstigungen, wie Krankengeldzuschuß und Ruhegeld, die in den meisten Gemeinden Groß- Berlins gewährt werden. In Frage kommt hierbei auch die Einrichtung der Arbeiterausschüsse. Der gute Rat, der den Arbeitern der Englischen Gasanstalten in letzter Zeit gegeben wurde, sich an die in Frage kommenden Betriebsdirektoren, persönlich zu wenden, ist in seinen Wirkungen ein sehr fragwürdiger. Die Arbeiter, besonders in den Außenbetrieben, haben keine guten Erfahrungen gesammelt. Hat die Generaldirektion der englischen Gasanstalten wirklich die Absicht, den Arbeitern die Möglichkeit zu geben, ihre Anträge, Wünsche und Beschwerden ungehindert äußern zu können, dann bedarf es der Wiederwahl der Arbeiterausschüsse und damit der Beseitigung der jetzt bestehenden Verschlechterung früherer günstigerer Arbeitsbedingungen.
In der Tuberkulinstation Lichtenberg hat sich der Bestand an zu behandelnden Personen ebenfalls verringert. Es ist dies indessen nicht wie in Beelitz auf die der Militärbehörde gewordene Unterftüßung, sondern auf die allgemeinen Kriegsverhältnisse zurückzuführen.
Wie in früheren Jahren, so mußte auch diesmal seitens der Vertreter der Versicherten über das allzu lange Warten geklagt werden, denen Versicherte im Zahnheilverfahren ausgesetzt sind. Es vergehen mitunter Monate um Monate, ehe eine solche Behandlung ihre Erledigung findet. Seitens des Vorstandes wurde der Mangel an gut gebildeten und ordentlichen Zahntechnikern ins Feld geführt, der mit eine der Ursachen der langsamen Erledigung Unter den Ausgaben interessieren in erster Linie diejenigen sei. Brauchbare Kräfte auf diesem Gebiete wären trotz guter Befür Rentenleistungen( Alters, Invaliden- und Witwenrenten) zahlung nicht zu erlangen. Auch wurde der nicht von der Hand und einmalige Leistungen( Witwengeld und Waisenaussteuer). zu weisende Einwand erhoben, daß manche Antragsteller jahre -Für die Dauerrenten sind wie im Vorjahre 7 500 000 M. in Ansatz lang mit schlechten Zähnen umherlaufen und nichts dazu tun, so gebracht. daß später die vorzunehmende Behandlung um so schwieriger und langwieriger ist.
Die Mufifer im Metropoltheater stehen vor einem ernsten Die Ausgaben für diese Dauerrenten betrugen im RechnungsKonflikt mit ihrer Direktion. Es ist das in der Kriegszeit schon jahre 1913 tatsächlich 6.697 233 Mt. Für Witwengeld und Waisen- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerausschußvertreter nehmen als das zweite Mal. Während das erste Mal der Konflikt wegen ausstener sind für das laufende Etatsjahr 35 000 m. mehr gegen Vertreter der Anstalt an den Sizungen der 23 städtischen Unter- Earifftreitigkeiten auf gütlichem Wege aus der Welt geschafft das Vorjahr, nämlich 75 000 M. in Ansatz gebracht. Es wird mit stützungskommissionen feil, soweit es sich um von der Anstalt zu werden konnte, erscheint er diesmal ernsterer Natur zu sein. Der einer Erhöhung, namentlich des Witwengeldes gerechnet. Die Aus- bewilligende Arbeitslosenunterstützung handelt. Dabei ist von allen iebige Konflikt ist daher entstanden, weil die Direktion die Lage: gaben an Witwengeld betrugen in den Jahren 1912 und 1913 Seiten die Beobachtung gemacht worden, daß immer noch ein Teil Gründonnerstag, Karfreitag und Sonnabend vor Ostern, an denen 5561 baiv. 11 262 M., ganz gering waren die Ausgaben an Waisen- nach dem Gesetz Versicherungspflichtiger, wie Wasch- und Auf- Operetten und Poffen nicht gespielt werden dürfen, von der Gage in Abzug bringen will. Ferner will die Direktion nach den Osteraussteuer in denselben Jahren, nämlich 35 M. und 129 M. Im wartefrauen, Portiers und Portiersfrauen und andere im Dienſt feiertagen eine achttägige Kündigung für die Musiker einführen, neuen Etat ist dieser Titel wie im Vorjahre mit 25 000 m. in vertrage tätigen Personen keine Marken Kleben bzw. für sie keine die hierin eine einseitige Beschränkung ihrer früher getroffenen Ansah gebracht. Nach den bisherigen Ausgaben und bei der ge- Marken geklebt werden und sie sich damit den Zustand still- gegenseitigen Abmachungen erblicken. Auch über den Tarif besetzlichen Schwierigkeit, überhaupt eine Waisenaussteuer zu er- schweigend gefallen lassen. stehen tiefgehende Differenzen mit der Direktion. Die Musiker. langen, dürfte kaum der zwanzigste Teil dieser Summe aufge- Um sich in Zukunft vor Schaden zu bewahren, sei auf diese fühlen sich sehr benachteiligt, insofern, als ihnen die nach Beginn Pflicht der Arbeitgeber und der Versicherungspflichtigen erneut der jezigen Spielzeit versprochene Gagenerhöhung nicht in dem Bei dem Titel„ Heilverfahren" find 5917 765 M. an Aus- hingewiesen. Maße gewährt worden ist, als sie auf Grund der Besprechungen mit Herrn Direktor Schulz gehofft hatten. gaben vorgesehen, darunter unter anderem die Spezialverwaltung Beelitz mit 3961 665 M., Spezialverwaltung Tuberkulinstation Lichtenberg mit 178 500 M., Lungenheilstätte Vogelsang 240 000 Mark, Kosten des zahnärztlichen Instituts 143 600 M. und Zubertulinfürsorgestationen mit 130 000 M.
braucht werden.
werden.
Gewerkschaftliches.
Arbeitslosenzählung im Monat Februar.
Soziales.
Aus dem Gewerbegericht.
1. Tragweite des Tarifs.
Das Gericht hat die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen. Da der Kläger sich in seiner Klage selbst auf den Tarif beruft, müffe er sich auch den Bestimmungen über die Erledigung der Streitfälle unterwerfen, um so mehr, als er auch zu den tariflichen Bedingungen beschäftigt gewesen ist.
Ferner befinden sich unter diesem Kapitel die Maßnahmen aus§ 1274. der Reichsversicherungsordnung( Arbeitslofenfürsorge An der gewerkschaftlichen Arbeitslosenstatistik beteiligten und für sonstige allgemeine aus Anlaß des Krieges notwendige fich im Monat Februar nach den Angaben des ReichsarbeitsWohlfahrtszwecke). Hierfür sind 1 254 600 M. in Bereitschaft ge- blattes" vom März 1915, wie schon im Vormonat nur 37 Drstellt; außerdem je 100 000 m. an Wollsachen für Kriegsteilnehmer, ganisationen, die über 1202 551 Mitglieder, worunter Um die Tragweite des Tarifs handelte es sich gestern vor Kriegsbeihilfen für gemeinnüßige Zwede, Fürsorge für Kriegs- 148 263 weibliche, berichteten. Es fehlen demnach wiederum der Kammer 6 des Gewerbegerichts in der Klage eines Mitverletzte und zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und die Nachweise von 15 an die Berichterstattung angeschlossenen fahrers gegen die Münchener Brauhaus- A.- G. Seuchen. Der Ausschuß. gab einstimmig seine Zustimmung dazu, Verbänden. In den berichtenden Organisationen waren Ende fahrers gegen die Münchener Brauhaus- A.- G. Auf Grund des für das Braugewerbe abgeschlossenen Tarifdaß von den Ausgaben für letzteren Zwed sofort a Konto 20 000 Februar 1915 arbeitslos am Orte 60 707, auf der Reise vertrags forderte der Kläger eine achttägige Kündigungsfrist bzw. Mark dem Generalgouverneur in Belgien zur Verfügung gestellt befindlich 698; das sind zusammen 61 405 organisierte Ar- Entschädigung dafür in Höhe des tariflichen Lohnes. beitslose, und zwar 47 413 männliche und 13 992 weibliche. Die Beklagte wendete Unzuständigkeit des Gewerbegerichts ein. Die Kosten der Allgemeinen Verwaltung sind mit 1116 000 Die weiblichen Mitglieder stellen demnach rund den vierten Nach dem Tarif bestehe ein Einigungsamt, vor dem die Klage anMark veranschlagt, darunter die Gehälter für das Bureau-, Teil der ermittelten Arbeitslosen. Auf 100 vom Bericht er- hängig zu machen sei. Der Kläger dagegen weigerte sich, das Stanzlei- und Unterbeamtenpersonal mit 756 500 m. und die der faßte Mitglieder berechnet, ergibt dies eine Arbeitslosenziffer Ginigungsamt anzurufen, weil er keiner der vertragschließenden Organisationen angehöre. besoldeten Vorstandsmitglieder mit 38 550 M. Von der Gesamt- von 5,1, gegen 3,7 im gleichen Monat des Vorjahres. zahl der Angestellten, die etwas über 700 beträgt, sind zum Kriegs- Gegenüber den vorhergehenden Kriegsmonaten hat sich die dienst eingezogen bis jetzt insgesamt 229; davon sind bis jetzt ge- Arbeitslosenziffer weiter vermindert, ist aber mit 5,1 immer fallen 8. Diese Einziehung des Beamtenpersonals hat die Ein- noch um 0,3 höher als die bisher ermittelte Höchstzahl der stellung von Hilfspersonal zur Folge gehabt, die in der Ausgabe letzten wirtschaftlichen Krise. Die überwiegend größere mit 120 000 m. besonders in Ansak gebracht sind. Arbeitslosigkeit der weiblichen Mitglieder gegenüber den 2. Einseitige Aufhebung der Kündigungsfrist. Bei dem Besoldungsetat wurde von den Vertretern der Ver- männlichen, die schon in den früheren Monaten festgestellt sicherten im Ausschuß der Antrag eingebracht, den unter 3000 m. wurde, zeigt sich auch jetzt, und zwar noch in etwas größerem verbindlich, wenn den Angestellten bekannt ist, daß der BeVereinbarungen über die Arbeitsbedingungen sind nur Behalt oder Lohn beziehenden Angestellten und Arbeitern eine Maße als Ende Januar. Während zu Ende Januar 11,1 ProTeuerungszulage von 15 M. monatlich zu gewähren, solange die zent der weiblichen und 5,8 Proz. der männlichen Mitglieder auftragte des Chefs in der Tat bevollmächtigt ist. Der Zigarettenfabrikant Klett war gestern vor der Kammer 6 durch den Krieg verursachte Teuerung der Lebensmittel anhält. arbeitslos waren, betrug zu Ende Februar der Prozentsatz des Gewerbegerichts auf Zahlung einer Lohnentschädigung für eine Diejenigen, welche Verpflegung in den Anstalten selbst beziehen, 9,4 gegenüber 4,5, ist also um mehr als das Doppelte höher. vierzehntägige Kündigungsfrist von einer Arbeiterin verklagt. Er sollten ausscheiden. Für eine so selbstverständliche, durch die Zeit- Verhältnismäßig die meisten Arbeitslosen stellte im Berichts- hatte dagegen den Einwand erhoben, die Klägerin sei nur auf Stüdverhältnisse durchaus begründete Sache war der Vorsitzende des monat der Glaserverband mit 21,4 Proz. In weiterem lohn angenommen. Darauf aufmerksam gemacht, daß dies für Vorstandes und ein Teil der Vertreter der Arbeitgeber, die soge- Abstand folgen die Verbände der Bildhauer mit 17,7, die Kündigungsfrist unerheblich ist, behauptet er, Kündigung sei nannte Innungsgruppe, nicht zu haben. Unter dem Hinweis auf Notenstecher mit 17,2, Porzellanarbeiter mit ausgeschlossen. Tatsächlich hatte ein Arbeiter gelegentlich einmal die nun bald stereotyp gewordene Redewendung von den Ent- 15,1, Keram- und Steinarbeiter( Christl.) mit 14,7, gesagt, eine Kündigung bestehe nicht. Der Beklagte wollte den behrungen der Kriegsteilnehmer, die, soweit es sich um Behand Hut- und Filzwarenarbeiter mit 14,1, Bau- Klägerin angesehen haben. Es wurde jedoch festgestellt, daß die Baubetreffenden Arbeiter bereits zu jener Zeit als Vorgesetzten der lung und Ausführung sozialpolitischer Angelegenheiten handelt, arbeiter mit 11,5, Lithographen mit 10,5, GlasKlägerin erst wenige Stunden vor ihrer Entlassung ausdrücklich vielfach als Ausflucht benutzt wird, glaubte der Vorsitzende den An- arbeiter mit 10,4, Buchbinder und Holzarbeiter aus dem Munde des Chefs erfuhr, der Betreffende sei als Meister trag bekämpfen zu müssen. Nach dem Grundsatz, wenn es dem mit je 9,6 und Buchdrucker mit 9,0 Proz. Arbeitslosen. zu betrachten und zur Einstellung wie auch zur Entlassung von einen schlecht geht, muß es auch dem anderen schlecht gehen", ver- Die niedrigsten Arbeitslosenziffern wurden in den Gewerk- Bersonal berechtigt. Die Tätigkeit dieses Mannes unterschied sich wiesen die Vertreter der Innungsgruppe auf die angeblich schlechte schaften der Sattler und Portefeuiller mit 0,6, der Gemeinde- nur wenig von seiner früheren, ließ jedenfalls nicht seine höhere Lage des Mittelstandes. Durch diesen Hinweis auf den niederen und Staatsarbeiter und Brauerei- und Mühlenarbeiter mit je Qualifikation erkennen. Dieser Sachlage entsprechend verurteilte das Gericht den Bea Mittelstand, der, voltswirtschaftlich genommen, zu drei Vierteln 0,9 und der Tapezierer mit 1,0 festgestellt. Nagten nach dem Klageanspruch. In der Begründung hieß es: dem Stande der Lohnarbeiter viel näher steht als den Vertretern, Nach all dem Angeführten ist die Arbeitslosigkeit in Wenn der Chef Alenderungen der Arbeitsbedingungen durch einen die sich als ihren Anwalt bezeichnen, mußte von ihnen die Zeue- manchen Berufen noch außergewöhnlich hoch. Es ist deshalb Beauftragten treffen läßt, so muß unzweideutig erkennbar sein, rungszulage bekämpft werden. Mit den Stimmen der Vertreter unsere Forderung, die Arbeitsvermittelung schon jetzt in der daß der Betreffende wirklich bevollmächtigt ist..