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Gewerkschaftsbewegung

Deutscher Architektentag.

heutigen Verhältnissen barstellt. Eine ganz bedeutende Rolle spielen!

Wohnungsfürsorge für Kriegsbeschädigte.

die Verlegungskosten, mit denen die jest so befannten Schiebungen im Ferniprechverkehr verbunden sind. Für Verlegungen von Haupt- holt der Wunsch ausgesprochen worden, daß Kriegsteilnehmer, be­Von Vertretern der Kriegsbeschädigtenorganisationen ist wieder. anschlüssen nach anderen Wohnungen oder Geschäftslokalen, fonders aber Striegsbeschädigte sowie Kriegerwitwen bei Neu­wenn nicht gleich das betreffende Geschäft von Bahreiche Architekten und Bautler aus allen Teilen des Inhaber dem neuen vermietungen von Wohnungen durch Baugenossenschaften und mit übernommen wird, fönnte doch Neiches hatten sich am gestrigen Frenag im Künstlerhause in der Höhere eine Gemeinden, die Baukostenzuschüsse erhalten, bevorzugt werden Verlegungsgebühr erhoben erhoben werden, Bellevuestraße zum ersten deutschen   Architiftentag zusammengefunden. welche da diejenigen, möchten. Diese Kreise dürfen mit Recht erwarten, daß ihnen die unbedingt den in Frage tommenden Namens des vorbereitenden Ausschusses eröffnete Professor Bodo haben wollen, dem alten Inhaber des Anschlusses schon mehr an Eigenheims auf Anschluß Beschaffung einer Wohnung oder die Erwerbung eines Ebharb die Tagung mit einer Ansprache, in der er nach einem Hin- Entschädigung als die oben erwähnten Verlegungskosten gezahlt Möglichkeit jede Weise und von allen Seiten nach weis auf die schwierige innere und äußere Lage Deutschlands   die Not- haben. In der Regel kommen für den Auftauf der Hauptanschlüsse das Wohnungswesen, Scheidt, hat daher die Wohnungs­erleichtert wird. Der Staatskommissar für wendigkeit darlegte, die deutschen   Architekten zusammenzuschließen, entweder große Fabriken, Kriegsgewinnler oder Lebensmittelschieber beamten darauf hingewiesen, in diesem Snne bei jeder Ges um so die wirtschaftliche Erdrückung des Standes abzuwehren, in Frage, denen durch die außerordentliche Billigkeit der Post- legenheit und den Architekten in der Deffentlichkeit und bei den Behörden behörde nur Vorschub zu ihrem elenden, ruchlosen Gewerbe ge- nüßigen Bauvereinigungen, Stiftungen und Gemeinden entsprechend anregend zu wirken, namentlich die gemein­den gebührenden Einfluß zu erringen. Im Auftrage des Archi- leiftet wird. Im eigentlichen Postdienst selbst sind Gebühren wie Eil zu beeinflussen. Es wird erwartet, daß vor allem die Gemeinden teftenvereins Berlin   hieß Geheimrat Stuebben die Grichienenen will- botenlohn, dringende Palete, Einschreibgebühr für Briefe und Balete, den Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen beim Erwerb von Heim­tommen und gab namens feiner Organisation der Zustimmung zu Bahlfarten und anderes mehr alles dieselben geblieben. Glückwunichstätten entgegenkommen und ihnen Erleichterungen gewähren. den Bestrebungen des Architeftentages Ausdruck. Eine gleiche Bu telegramme, welche früher nur selten bis 10 Wörter lang waren, find Fördernd kann in diesem Sinne auch dadurch gewirkt werden, daß stimmungserklärung ließ der Bund Technischer Berufsstände abgeben. Heute unter 30-40 Wörtern nicht mehr aufzufinden. Ich frage mich, bei Gewährung von Baukostenüberteuerungszuschüssen zur Errichtung Dann sprach Dr. Ing. Albert Hofmann  , der in längeren Ausführungen wo find alle die Herren oberen Postbeamten geblieben, welche in von Heimstätten seitens der Gemeinden die vorzugsweise Berück die Stellung der Architekten im Altertum, Mittelalter und der Neuzeit Friedenszeiten den Dienstplan der unteren und mittleren Beamten fichtigung von Kriegsteilnehmern und Kriegsbeschädigten jewie von darlegte. Die Frage, ob der Künstler sich auch jetzt noch feines aus dem ff studierten und dann fagten, da find noch 5 Minuten Familien der im Kriege Gefallenen tatkräftig gefördert wird. Namens freuen dürfe, bejahte er. Mögen die Folgen des Krieges freie Zeit, bei Ihnen noch 10 Minuten, was machen Sie in der sein wie sie wollen, das wahre Leben der Nation fann nur für Beit? Es bietet sich hier für diese Herren Gelegenheit, der Post­furze Dauer unterdrückt werden, denn die geistigen Kräfte einer verwaltung neue Einnahmequellen zu erschließen. Daß heute ein Nation führen ein unsterbliches Leben. Und auch dem deutschen   Bostichaffner oder dergl., der feit angestellt ist und 13-14 Dienft­Architekten stehe das große Ziel vor Augen, in der Aufwärts- jahre hinter sich hat, mit einem Monatsgehalt von 350-360 M. bewegung der Menschheit das zu ersetzen, was der Staat an auskommen kann, wird niemand annehmen wollen. Will also die physischer Kraft verloren hat. Auch der deutsche Architekt werde be- Postbehörde die Not der Angestellten mildern, so muß sie natürlich rufen sein, an der Wiederaufrichtung des deutschen   Volkes mitzu sich auch die hierfür erforderlichen Mittel zu beschaffen wissen; diese arbeiten. Dann hielt Prof. Peter Behrens   einen Vortrag über Andeutungen sollten ein Fingerzeig hierfüz sein. Die Wiedererhebung der Baukunft zur befruchtenden Gemeinschaft der Künstler."

Nach weiteren Vorträgen des Geheimen Regierungsrates Professor Dr. Berstelmeyer über die Erziehung der Architekten, des Architekten Paulsen über die Stellung der Architekten in der neuen Gesellschaft, und des Architekten Lob über die Stellung und Aufgaben der freien Architekten als Bauanwalt beschloß die Ver­sammlung die Stonstituierung des Deutschen   Architettentages als Bertretung der gesamten Architektenschaft. Mit der Geschäfts­führung wurde der vorläufige Arbeitsausschuß beauftragt, der durch Zutvahl von Vertretern der einzelnen Städte und der in Be­tracht kommenden Berufsvereine und-verbände ergänzt werden foll.

Der Deutsche Architektentag erstrebt die Sicherung des Archi­tettenstandes im Staatsleben, die Sicherung der Stellung des ein zelnen Architekten im Wirtschaftsleben und die fünstlerische und wirtschaftliche Sebung des Standes. Ueber die einzelnen Pro­grammpunfie, über die Mittel und Wege zur Verwirklichung der gestedten Ziele und über Organisationsfragen entspann sich eine fehr angeregte Erörterung, die die ganze Nachmittagssigung aus­füllte.

Für Streifpoftenfreiheit.

Gerichtszeitung.

Plünderer vorm Schwurgericht.

Kutscher Otto N., der Schneider Moriz K. und die Brüder Erhard Angeklagt waren der 17jährige Arbeitsbursche Erich H., der und Franz G. Der Juwelier Süß, Rosenthaler Straße 46, hatte am 3. März gegen 8 Uhr abends sein Geschäft, in dem sich für Eine Funktionärversammlung des Siemenskonzerns, an der etwa 200 000. Waren befanden, verlassen, nachdem die alltäglich girla 500 Vertrauensleute aller drei sozialistischen   Parteien teil- sorgenommenen Sicherheitsmaßnahmen gegen Diebe getroffen nahmen, wendete sich in einer einstimmig angenommenen Ent- waren und auch der Nachtwächter feinen Dienst angetreten hatte. schließung gegen den im Vorwärts" am 12. Juni von einem Ar- Dieser hörte gegen Mitternacht ein heftigen Schlagen gegen das beiterratsmitglied des Verwaltungsgebäudes erhobenen Vorwurf, Eisenblech vor dem Schaufenster, dann ein klirren der Schaufenster­daß im Betriebe Terrorismus getrieben und dadurch wieder die scheiben. gelbe Seuche gezüchtet werde. Sie weisen den Vorwurf als unionen, Vor dem Laden tummelten sich 30 bis 40 Per wahr entschieden zurück. Die Funktionäre betrachteten es im Gegen die zum Teil in einem Kraftwagen vorgefahren waren und bewaffnete Soldaten, Zivilpersonen und Frauen, teil für ihre vornehmlichste Pflicht, den Kampf gegen die Gelben sich an der Plünderung des Schaufensters beteiligten. unter Vermeidung jeder Parteipolitik endgültig zu beseitigen. Auf den telephonischen Alarm des Wächters famt die republikanische Wir erblicken in der gegenseitigen gehässigen Bekämpfung der Soldatenwehr herbeigeeilt, bei deren Herannaben die ganze Bande Arbeiter in den Betrieben, deren Ursache lediglich in politischen auseinanderstob, in erster Reihe der Anführer, ein Matrose mit Meinungsverschiedenheiten zu suchen sind, eines der traurigsten großem Schuhmannsfäbel. Herr Süß berechnet seinen Schaden auf Kapitel unserer Zeit. An ihnen fann lediglich das Unternehmertum etwa 100 000 m. Die Angeklagten H. und R. fonnten noch an Ort seine Freude haben. und Stelle verhaftet werden, die Festnahme der anderen drei wurde bald darauf ermöglicht. In ihrem Besiz fand man eine ganze An­zahl von goldenen Uhren, Armreifen, Ringen, Zigarettenetuis und dergleichen, die aus dem Süßschen Geschäft herrührten. Wie es der Nacht bes 3. März ganz zufällig in die Rofenthaler Straße ge­in solchen Fällen immer geschieht, behaupteten auch sie, daß sie in tommen, dort in den Menschenfnäuel hineingeraten feien und ges fachen zur Straße hinausgeworfen hätten. fehen hätten, wie zwei im Schaufenster stehende Männer die Gold­hätten sie sich dann soviel als ihnen möglich gewesen, aufgerafft. Von diesen Schäßen . billigten die Geschworenen mangelnde Einsicht zu, er kam frei; R. erhielt 6 Monate, die übrigen je ein Jahr iech 3 Monate Gefängnis unter Anrechnung eines Teils der Untersuchungshaft.

Soziales.

Verlängerung der Schuhfrist vor Zwangsvollstreckungen gegen über ehemaligen Kriegsteilnehmern.

. Ein geisteskranker Bankräuber.

willig gemeldet, war lange Zeit im Helde und wurde schließlich Der Lehrer Albert Peters hatte sich bei Sriegsbeginn frei­einem Bankgeschäft in Oranienburg   und zwang den allein anwesen­wegen eines Nervenleidens entlaffen. Eines Tages erschien er in den Kassierer, indem er ihm einen Revolver auf die Brust sette zur Herausgabe von 250 M. Ein gleicher Ueberfall auf ein Bank­

Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission Berlin   und Um- Berordnung erlassen, wonach bis zum 1. Juli 1919 3wangsvoll Die Reichsregierung hai   unter dem 14. Dezember v. J. eine gegend hat am 27. d. die Beschwerde des Handlungsgehilfenver- stredung gegen einen Schuldner, der Kriegsteilnehmer ist oder war, bandes zur Kenntnis genommen, wonach Angehörige der Reichs- nur mit Bewilligung des Vollstreckungsgerichts zulässig sein durfte. wehr und Freiwilligenverbände bei dem Streit der Postunter. Die Bewilligung seitens des Vollstreckungsgerichts durfte nur er beamtenaushelfer dazu benutzt werden, Streifpoften in ihrer Tätig- teilt werden, wenn die Bersagung nach den Umständen des Falles feit zu hindern und sie zu verhaften. Dieies Vorgehen, wovon der offenbar unbillig war. Vor der Bewilligung mußte der Schuldner Reichswehrminister unterrichtet ist, bedeutet ein ungefeßliches Ein- bont Vollstreckungsgericht gehört werden. Gegen die Entscheidung greifen in das Koalitionsrecht der Streikenden. Das muß probo wurde die jofortige Beschwerde für zulässig erklärt. zierend auf die Arbeiterschaft wirken und trägt dazu bei, die wirt­Wir betonien feinerzeit bei der Veröffentlichung der Verord­schaftlichen Stämpfe zu verschärfen. Der Ausschuß der Gewerkschafts- nung, daß sie einem Berbot der Zwangsvollstreckung gegen un­fommission legt nicht nur Verwahrung dagegen ein, sondern muß bemittelte oder minderbemittelte Kriegsteilnehmer gleich fäme. die Verantwortung und der daraus entstehenden Folgen dem Reichs- Die Reichsregierung hat nun durch Verordnung vom 17. Juni d. I. ministerium als der verantwortlichen Behörde auferlegen. die Frist in der obengenannten Verordnung bis zum 1. Januar 1920 verlängert, jedoch mit der Ausnahme, daß für den Fall, daß Postgebühren und Einkommen der Aushilfskräfte. die Bewilligung der Zwangsvollstreckung nach Ablauf von sechs Mo- geichäft in Wittstock   miglang, da der Inhaber den Angeklagten zur Aüs Anlaß des Streits der Postaushilfskräfte beim Postiched- oder für eine Forderung, die nach Beendigung der Kriegsteilnehmer- Maste vor dem Gesicht in den Geschäftsräumen des Kreditvereins naten seit Beendigung der Kriegsteilnehmerschaft des Schuldners Flucht zwang. Einige Tage darauf erschien Beters mit einer schwarzen amt betonte ein bürgerliches Blatt:" Ohne Erhöhung der Poſt- schaft entstanden ist, nachgesucht wird, fie von der Vollstredungs- zu Königswusterhausen. Während er die dort tätigen Beamten mit gebühren würde eine Gehaltsaufbefferung nicht möglich sein." Zubehörde nur dann zu untersagen ist, wenn die Erteilung der Ge- der Pistole im Schach hielt, ergriff er Bieser Aeußerung sendet uns ein Leser des Vorwärts" folgende nehmigung nach den Umständen des Falles offenbar unbillig wäre. Banknoten und flüchtete damit. Zufchrift: Eine Erhöhung der Postgebühren hat ja bisher nur in Das gleiche gilt, wenn die Bewilligung für Unterhaltsbeiträge nach wurde er, völlig zusammengebrochen, im Chauffeegraben liegend ganz geringem Maße stattgefunden, setzt doch z. B. die Postverwat gesucht wird, soweit die Beiträge für den zur Zeit des Gesuchs aufgefunden und von einer Radfahrpatrouille verhaftet. tung heute noch für Stundenlohn eines Telegraphenarbeiters oder laufenden Zeitabschnitt geschuldet werden. Bor Leitungsauffebers 1 M. in Rechnung. Ferner beträgt die Vorzugs­Gericht bekundete der Gefängnisarzt Dr. Salinger, daß der An­gebühr für sofortige Herstellung eines Telephonanschlufies nach wie entlassen worden, weil er seinen Vorgesetzten gemeldet habe, er geflante als geistestrant anzufeben sei. Peters sei vom Militär bor   15 M. Warum kann derjenige, der seinen Anschluß sofort baben will, nicht bedeutend mehr zahlen! Die Kosten für einen sehe auf Bosten in der Nacht stets die Gefallenen in langen weißen Gewändern auf sich zukommen. Er halte fich auch für den größten anfall gehabt, weil er sich einbildete, zwei Gulen wollten ihm seine Erfindung, ein Flugzeug ohne Propeller und Tragflächen rauben Das Gericht fam zur Freisprechung und Haftentlassung des Angeklagten.

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besonderen Wecker betragen heute noch das ganze Jahr lumpige 3 W.; dafür werden sogar die Störungen an Weckern unentgeltlich beseitigt. In Friedenszeiten fostete ein Automatengespräch nach den Vororten 20 Pi. Heute, nachdem sich alles um das 4-5fache erhöht hat, nimmt die Postverwaltung nur 10 Bf. Bei einer etwaigen Statistik der Telephongespräche würden nach meiner Ueberzeugung für größere Betriebe die Jahresfosten für eine Amtsleitung, wenn pro Ge­spräch ein 5 Bi. Saz zugrunde gelegt würde, mindestens 1000 b13 1100. betragen, die jezige Pauschalgebühr macht aber nur 216 bis 240 9. aus. Für Grundgebührenanschlüsse werden noch immer 90 bis 120 m. vro Jahr erhoben, welches fein Vergleich zu den

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tann vom Vollstreckungsgericht auch ohne Anhörung des Schuldners Die Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen bewilligt werden.

Demnach bleibt die frühere Verordnung in vollem Umfange aufrecht erhalten für alle diejenigen, die noch nicht sechs Monate entlassen sind, sofern es sich nicht um eine Schuld handelt, die nach der Entlassung entstanden ist. Ist der Schuldner schon länger als fedhs Monate entlassen, so wird die Zwangsvollstreckung auch gegen Minderbemittelte häufig erteilt werden fönnen, da auch in solchen Fällen nicht immer von einer Unbilligkeit" zu reden sein wird. Als unbillig wird aber regelmäßig die Zwangsvollstreckung gegen ehemalige Kriegsteilnehmer dann gelten müssen, wenn es sich 3. B. um Schulden handelt, die deswegen entstanden sind, weil der Striegsteilnehmer durch die Einberufung dem Griverbe entzogen woorden ist.

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