Deutschlands   Ernährungslage

Hamburg  . 5. September. Die Konferenz der Ernährungs­und Landwirtschaftsminister die hier Montag und Dienstag unter dem Vorsitz des Reichsministers& ehr tagte, hat sich in eingehenden Verhandlungen mit der gesamten Ernäh­rungslage und den durch das Emporschnellen der Preise ge= fchaffenen schwierigen Verhältnissen befaßt. Insbesondere wurden die Hauptgebiete der Ernährung, nämlich die Ver­jorgung der Bevölkerung mit Brot, Kartoffeln und Zucker behandelt desgleichen die Erfassung der Fleischversorgung burch Gefrierfleisch. Die Auffassung der Teilnehmer an der Konferenz wurde in einer Entschließung zusammenge­faßt, in der die sparsame und zweckmäßige Verwendung der vor­handenen Nahrungsmittel und gleichzeitig ein Verbot der Herstellung von Starkbieren gefordert wird. Auch ein Ver bot der Verwendung von Inlandszucker für Liköre und Süßigkeiten set notwendig. Inbezug auf die Kartoffelver­forguna werden Lieferungsverträge empfohlen, eine Preis­festsetzung jedoch abgelehnt. Schließlich wird die Durchführung der Getreideumlage als notwendig bezeichnet, gleichzeitig aber auch eine Erhöhung des Preises für das Umlagegetreide.

Schlemmersteuer

Das Preußische Ministerium des Innern veröffentlicht Surch den amtlichen Preußischen Pressedienst den Wortlaut seiner neuesten, der Bekämpfung des Schlemmerunwesens dienenden, Verfügung. Der Sinn der neuen Maßnahme ist, den übermäßigen Verzehr, d. h. den Konsum in den Gasthäusern, Dielen, Bars usw., der über eine jeweils in ben einzelnen Ortschaften von den Behörden festzusetzende Höchstgrenze hinausgeht, durch eine geftaffelte Steuer zu erfaffen und die aus dieser Steuer eingehenden Gelder Fonds zuzuführen, die der Lebensmittelversorgung der un­bemittelten Bevölkerung zugute fommen sollen. Den Ge­meinden wird zur Pflicht gemacht, die Begriffsbestimmungen für übermäßigen Verzehr" durch Festlegung von Höchst  = beträgen für die einzelnen Arten des Verzehrs zu schaffen, Frühstück, Mittagessen. Nachmittagseffen, Abendeffen. Die Steuer beträgt, wenn die Rechnung für eine einmalige Be­wirtung und für eine Berson den Höchstbetrag a) um ein Viertel oder weniger übersteigt, 50%, b) um mehr als ein Biertel bis zur Hälfte übersteigt, 75%, c) um mehr als die Hälfte übersteigt. 100% des übersteigenden Betrages. Der Betriebsunternehmer( Gastwirt usw.) haftet für den Eingang der Steuer. Er hat sie vom Verzehrer einzuheben und innerhalb einer vom Gemeindevorstand zu bestimmenden Frist an die Gemeindefasse abzuführen. Verweigert der Ber­zehrer die Entrichtung der Steuer, so hat der Betriebsunter­nehmer den Gemeindevorstand unter Namhaftmachung des Verzehrers und unter Angabe des geschuldeten Steuerbe­tranes davon zanzeiac zu erstatten. Der Verzehrer ist in dic= sem Falle verpflichtet, dem Betriebsunternehmer seinen. Na­men und Wohnort anzugeben. Der Betriebsunternehmer hat für jede Bewirtung dem Verzehrer eine mit dem Tagesdatum versehene Rechnung auszustellen uns auf ihr gesondert neben dem Rechnungsbetrage den Steuerbetrag zu vermerken. Steuerhinterziehung wird mit dem vier- und zehnfachen Be­trage der beabsichtigten Kürzung bestraft.

Es entspricht sehr wohl dem Empfinden der Notleidenden, daß den Schlemmern ihre Schlemmerei auch angetreidet wird. Aber man darf nach den mancherlei Erfahrungen ge= spannt sein, ob es gelingt, fie zu fassen oder ob nicht die Be­teiligten Mittel und Wege finden, dem Gesetzgeber neckisch eine Nase zu drehen.

Wer ist der Mörder?

Am Sonntag wurde der Polizeioberwachtmeister Karl Botschen von einem Unbekannten in der Nähe des Eta­blissements Friedrichshain   erschossen. Der Mann, der den Schuß abgefeuert, flüchtete in das Etablinement Friedrichs­ hain  , wo gerade eine kommunistische Versammlung stattfand. Später fand man den Unbekannten tot im Garten. Das heißt, ganz flar sind die Einzelheiten des Todes des Unbe­fannten nicht festgestellt, och mysteriöser aber als die Todes­art des Mannes ist der von der Roten Fahne" erwähnte Um­stand, daß in dem Besitz des Unbekannten folgender Ausweis gefunden ward:

Vertrauensstelle

für russische Flüchtlinge

in Deutschland  .

Berlin   NW.   40,

In den Zelten 16.

N 1109.

Berlin  , 20. Juni 1922.

Au das Polizeiamt Mitte.

Die Vertrauensstelle für russische Flüchtlinge in Deittsch­land mendet sich an das Polizeiamt mit der ganz ergeben­ften Bitte, den puisischen Staatsangehörigen

Herrn Bertold, Theodor,

der der Vertrauensstell- als eine unbescholtene und emp­fehlenswerte Persönlichkeit bekannt ist, den Aufenthalt im Reichsgebiet genehmigen zu wollen.

Anmerkung: Siehe Anlagen.

Anlagen: Bescheiniguna der Abteilung für Wander­Leitung(?) bei dem Komitee für Angelegenheiten der russ. Flüchtlinge in Deutschland   vom 12. Juni 1922, N 585. Der Beiter:( Unterschrift).

( Stempel)

Vertrausstelle

für russische Flüchtlinge

in Deutschland  .

Die Vertrauensstelle für russische Flüchtlinge ist eine reaktionäre russische Organisation. Es wäre wichtig zu er fahren, welche Verbindung zwischen dieses Vertrauensstelle" und dem Bolizeiamt Mitte bestehen.

Gemeinsame Aktion zur Stabilisierung der Währungen

( E. P.) London  , 5. Sept. Der Korrespondent der United Breß" in Washington   versichert, daß die amerikanische  Regierung Unterhandlungen mit den Emissionsbanken ber Länder mit gefunder Valnia begonnen habe, um durch eine gemeinsame Aktion dieser Länder die Baluta zu stabilisieren. Es sei wahrscheinlich, daß aus diesen Unterhandlungen cinc Weltkonferenz hervorgehen werde. Die Initiative zu diesen der hou vor einigen Wochen die Banken von England, Jas Unterhandlungen sei vom Präsidenten Harding ausgegangen, vau und Standinavien anfragen ließ, ob sie eine Möglichkeit dafür fähen, die Baluien zu stabilisieren. Sarding habe teinen besonderen Plan ausgearbeitet. Man glaubt eber, daß die im Gauge befindlichen Unterhandlungen das Vorspiel zu einer auf breiterer Grundlage auigchauten filon ber Bers einigten Staaten hinsichtlich der finanziellen Angelegenheiten Europas   sein werden.

Stinnes und der Wiederaufbau

Der Wortlaut des Sachleistungsabfommens, das Hugo Stinnes   mit den französischen   Wiederaufbaugesellschaften ab­geschlossen, hat folgenden Wortlaut:

Bei einer Zusammenkunft, die am 14. August 1922 auf der Heimburg, Niederheimbach   a. Rhein   stattgefunden hat zwischen Herrn Guy Jean Marquis de Bubersac, Präsi­dent der Confédération générale des Coopératives de Réconstruction des Régions dévastées und Herrn Hugo Stinnes  , hat Herr de Bubersac die besonders kritische Lage auseinandergefest, in welcher sich noch heute die obdachlosen französischen   Geschädigten in den zerstörten Gebieten be= finden. Er hat den beschwichtigenden Einfluß auf die fran= zösisch- deutschen   Beziehungen hervorgehoben, welcher aus einer wirksamen Mitarbeit Deutschlands   an dem Wiederauf­bau der zerstörten Gebiete sich ergeben würde. Herr Hugo Stinnes   hat die Gesichtspunkte des Herrn de Zuberfac zu den seinigen gemacht, und um seinen Wunsch zu dokumen­tieren, diesen Wiederaufbau zu fördern, hat Herr Stinnes mit Herrn de ubersac folgendes vereinbart:

1. Herr Hugo Stinnes   schlägt vor und Herr de Lubersac afzeptiert als Vermittlungsstelle für die Ausführung der Sachlieferungen die Aktiengesellschaft für Hoch- und Tief: bau in Essen, gemäß den Abkommen von Wiesbaden   und Berlin  . Herr Hugo Stinnes   hat die Hoch- und Tief" für die Verhandlungen mit der Confédération   vorgeschlagen, da diese Gesellschaft besonders in dem Aufbauwefen erfahren ist und unmittelbare Beziehungen zu der deutschen   Industrie hat, die für den Aufbau in Frage kommt.

2. Die Hoch- und Tief" ist berechtigt, für die allgemeinen Infosten und den Nugen einen Ausschlag zu berechnen, der in feinem Falle 6 v. S. des Preises übersteigen darf, den fie in Deutschland   für die gelieferte Ware bezahlt hat. Der Be­trag des Aufschlages wird in die Summe mit einbegriffen, die Deutschland   für die tatsächlichen Sachlieferungen gutge= schrieben wird.

3. In dieser Summe, die Deutschland   gutgeschrieben wird, sollen ebenfalls die etwaigen Kosten einbegriffen sein, die aus den Leistungen entstehen, die zweds Finanzterung dieser Auf­träge seitens Hoch- und Tief" mit einem Bankenkonsortium unter Führung der Dresdner Bank vereinbart werden. Herr de Herbemont, Präsident der Union des Coopératives de Montmódy, hat bei Beginn dieser Verhandlungen fich mit der Dresdner Bank in Verbindung gesetzt.

4. Die Hoch- und Tief" wird sich durch technische Beauf­tragte vertreten laffen, sowohl bei Confederation  , wie bei den Unions des Coopératives d'arrondissement, so wie sie durch das Geseb vom 12. Juli 1922 bestimmt sind. Die Con­federation fann sich auch in Deutschland   vertreten lassen.

5. Die Materialien werden durch die Hoch- und Tief" geprüft und die Confederation wird in der Prüfungskom­mission vertretet sein mit dem Recht, die Materialien anzu­nehmen, oder abzulehnen. Die in Deutschland   geprüften und abgenommenen Materialien dürfen in Frankreich   nicht zu­rückgewiesen werden.

Die und Tief" wird unter ihrer Verantwortung die Bestellungen gemäß den bestehenden Vorschriften der deut­ schen   Regierung verteilen. Die Hoch- und Tief" verpflich­tet sich, Bestellungen an solche deutsche Firmen zu geben, die die Confederation präsentieren möchte, unter dem Vorbehalt der Prüfung und Abnahme puncto Beschaffenheit und Preis. In Anbetracht des außerordentlichen Umfanges der Liefe­rungen behält sich die Soch und Tief" das Recht vor, fich unter ihrer Berantwortung mit anderen deutschen  Firmen zusammenzuiun, die für das Wiederaufbait­wefen besonders erfahren sind.

7. Herr Stinnes erklärt, daß es zur verstärkten Lieferung von Baumaterialien, wie Sement, Biegelsteine. Ralf, Tach­siegel nötig sei, daß ein bestimmter Prozentsaz Der monatlich von Deutschland   an Frankreich  gelieferten Kohlenmengen freigegeben werde, ein Prozetfab. der dem für die Fabrikation dieser Materi­alten unbedingt nötigen Verbrauche entspricht. Die Bertels fung dieser Kohlen auf die verschiedenen Betriebe wird Sache ber Firma Sugo Stiunes in Verbindung mit dem Rheinisch­Westfälischen Kohlensyndifat fein. Herr Sugo Stinnes ver­

Die Deckung der deutschen   Wechsel

( EE.) Brüssel  . 5. September. In hiesigen politischen Krei­sen neigt man der Anschauung zu, daß die Garantien der von Deutschland   an Belgien   zu gebenden Schabwechsel in der Weise geleistet werden, daß England das erste Drittel garan­ttert, Deutschland   durch die Unterschrift einer Bant, vornehms lich der Reichsbant, das zweite Drittel, und das letzte Drittel wäre durch eine Goldhinterlegung zu decken.

pflichtet sich. aemeinsam mit diesem Syndikat darüber zu wa­chen, daß die freigegebenen Kohlenmengen ausschließlich für die Verstärkung der Erzeugung der Sachlieferungen Verwen dung finden. Eine Kommission wird gemeinschaftlich die Koh­lenverbrauchsziffern für die erzeugten Materialien festsetzen. Serr de Lubersac erklärt, daß Voraussetzung für die wirt­fame Durchführung der Sachlieferungen ist, daß der Preis der deutschen   Materialien, die den franzöfifchen Lagern der zerstörten Gebiete zugeführt werden, auf keinen Fall den Preis der entsprechenden von dem französischen   Markt gelies ferten Materialien übersteigen darf, da die Kriegsentschädi­guna der französischen   Geschädigten demgemäß festgesetzt wor= den sei.

8. Wenn die Verträge zu festen Preisen geschlossen worden sind, sing beide Parteien zur Abwickelung verpflichtet. Wenn Verträge zu gleitenden Preisen abgeschlossen sind, so hat die Confederation das Recht, die Annahme der Materialien au verweigern., menn zur Zeit der Ablieferung der Preis franko Bestimmungsbahnhof der zerstörten Gebiete höher ist, als der Breis der entsprechenden Materialien des französischen   Mark­tes. Der deutsche Lieferant hat aber das Recht, in den Preis einzutreten. Wenn die Verträge zu festen Preisen abgeschlvi­sen werden, legt die Confederation Wert darauf, daß dieselben auf französische Papierfranken lauten.

9.& herrscht Einverständnis, daß dieses Abkommen nur unter der Voraussetzung gilt, daß die deutschen   Warenliefe­rungen unter dem Titel Sachlieferungen" nach dem französi­ schen   Mindestzoll verzollt werden. Die Confederation ver­pflichtet sich, im Falle einer Erhöhung des Zollfayzes für die vor dieser Erhöhung eingegangenen Verträge den Preis­unterschied zu ihren Lasten zu nehmen.

10. Die Dauer der vorstehenden Uebereinkunst entspricht derjenigen der Abkommen von Wiesbaden   und Berlin  , doch müssen die Verträge, welche gemäß diefer Abkommen geschlos= sen find. auf jeden Fall den Bedingungen der genannten Ab­kommen entsprechend ausgeführt werden.

11. Sollten Schwierigkeiten bei der Ausführung einer der Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung eintreten, oder sollte höhere Gewalt die Ausführung hindern, so wers den Herr de Lubersac und Herr Stinnes mit größter Be­schleunigung zusammenkommen, um sich über die zu ers greifenden Maßnahmen zu verständigen.

12. Herr Stinnes und Herr de Lubersac verpflichten sich, diese Vereinbarung und ihre gegenseitigen Erklärungen ihren Regierungen mitzuteilen.

18. Diese Vereinbarung seßt die am 14. August 1922 auf der Heimburg   unterzeichnete außer Kraft; sie gilt vorbehalt­lich der Genehmigung des Verwaltungsrates der Confédé ration des Coopératives.

Gegeben in doppelter Ausfertigung. Unterzeichnet zu Pa­ ris   am 30. August 1922 durch den Marquis de Ruber= fac und zu Berlin   am 4. September 1922 durch Herrn Hugo Stinnes  ."

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Hugo Stinnes   ist ein Gegner des Wiesbadener  Sachlieferungsabkommens. Seine Preßorgane wüten täglich gegen die Regierung, die jenes Abkommen ab= geschlossen hat und das unbedingt zum Verderben Deutschlands  " ausschlagen müsse. Das ist der halbe Stinnes, der Stinnes als Politiker. Als Geschäfte= macher ist er ein ganz anderer. Kann er Millionen oder gar Milliarden verdienen, dann verbündet er sich selbst mit dem deutschen   Erbfeind", den Franzosen  , und er scheut sich in diesem Falle auch nicht, seinen Profit auf Kosten des eigenen Vaterlandes zu steigern und sich von der deutschen   Regierung, die, seinen Presse­erzeugnissen zufolge, jedes Vertrauens unwürdig ist, obendrein 6 Prozent Provision selbst auf seine eigenen Lieferungen für den Wiederaufbau Frankreichs   zahlen zu lassen... Auch andere Bestimmungen des Ver­trages sind derart fennzeichnend, daß sie noch eine ein­gehende Besprechung notwendig machen.

zeitung hört, an der hiesigen Gruppe der sogenannten Nas tionalsozialisten.

Auf seiner Flucht in der Richtung zum Schloffe bedrohte er die Bassanten mit einem Jievolver, er konnte aber fest= genommen werden.

Die Räumung Kleinasiens  

Brüsseler Konferenz noch im September? rungen über die Serbeiführung eines Waffenstillstandes im

( EE.) Brüffel. 5. September. Hier ist man der Ansicht, daß e3 immer wahrscheinlicher sei, die nächste internationale Rons ferenz zur Regelung der Reparations- und der internationa Ten Schuldenfrage werde doch nach Brüssel   einberufen wer­den, zumal die französische Regierung in diesem Sinne bei der belgischen Regierung vorstellig geworden sein will. Man rechnet darauf, daß die Konferenz noch im Laufe des Sep= tem be r3 abgehalten werden wird.

( EP.) Paris  , 5. September. Wie der Korrespondent des Matin" in Brüssel   meldet, ist die französische Regierung mit der belaischen Regierung in Verbindung getreten, um die nächste Altiertenkonferenz in Brüssel   abhalten zu lassen. A13 Beitpunkt sei der Anfang Dezember vorgesehen.

Marcel Sembat   gestorben

Paris  , 5. September. Abg. Marcel em bat ist nach einer Havas- Meldung plöglich in Chamounir gestorben. Marcel Sembat   war Mitglied der sozialistischen   Partei Frankreichs   und gehörte jahrelang der französischen   Depu tiertenkammer an, wo er zusammen mit Jean Jaurès  , Jules Guesde   und Baillant die Führung der französischen   Kammer­fraktion hatte. Aber nicht nur rednerisch leistete er Tüch­tiges, sondern auch als Schriftsteller. Sturz nach Ausbruch des Krieges( 27. Aug. 1914) trat er als Minister für öffent­liche Arbeiten in das Kabinett Viviani ein. Auch dem im

London  , 5. September. Der Sonderberichterstatter der Daily News schreibt, daß gestern zwischen Vertretern der britischen, französischen und italienischen Regierung Erörte griechisch- türkischen Krieg stattgefunden haben. Es veriaute, daß bet diesen Erörterungen vollständige Uebereinstimmung zwischen den Mächten zutage getreten sei. Man nehme in amt­lichen Kreisen an, daß die Hauptbedingung für einen Waffen­stillstand die Räumung Kleinasiens   durch die Griechen sein werde. Es sei wahrscheinlich, daß die Regierung von An­gora außerdem fordern würde. daß die Griechen auch Thra­zien aufgeben; es sei jedoch sicher, daß die Mächte in dieser Frage nicht nachgeben würden.

Der italienische sozialistische Parteitag

( EP.) Rom. 5. September. Der verschobene sozialistische Parteifongreß wird laut Avanti" endgültig vom 1. bis 8. Oftober stattfinden. Die Tagesordnung bleibt unverän= dert und umfaßt in der Hauptsache die Prüfung der Partei und ihrer politischen Tätigkeit im Lande und im Parlament sowie den Vlan der Mitarbeit und Unterstützung der Regte­rung unter dem jeßigen Regime.

Vermittlungsversuche

( EP.) London  , 5. September. Wie Reuter mitteilt, ist die englische Regierung mit der französischen   und italienischen Regierung in Unterhandlungen getreten, um einen Waffen­stillstand zwischen Griechenland   und der Türkei   zu vermitteln.

Oktober 1915 gebildeten Kabinett Briand   gehörte er als Ueber 1 Woche im verschütteten Bergwerk

Arbeitsminister an.

Bombenexplosion in der Börse

Maunheim, 5. September. Seute nachmittag um 12 Uhr betrat ein innger Mann namena Janssen, ohne Erland: nig ben Saat bes bieligen Börsengebändes und warf in ben Saal eine Sandgranate. Berschiedene Stände, wie and ensterideiben, warten beschädigt. Es war ein Glüd, Bak feln Wärsenverkehr stattfand und somit nur Sachschaden entstanden ist. Janssen achört, wie die neue Badische Landes:

( E. P.) New York  , 5. Scpt. Man hofft, die 48 Berg= arbeiter, die vor einer Woche in einem Bergwerk bei Jadson in Californien verschüttet worden sind, noch retten zu können. Es ist der Rettungsmannschaft gefnugen, mit den Verschüttes ten in Verbindung zu treten, die auf ihren Anruf geants wortet haben. Man hofft, daß die Rettungsarbeiten in ein oder zwei Tagen beendet sein werden.

1 Dollar

1425 Mark