Einzelbild herunterladen
 

Genoffinnen! Die Wählerin" Nr. 3 iſt am Sonnabend in den

Berbrechen und wird dessen Opfer und doch zugleich mitfchuldig an ihm. So geschah es auch. Die Hoffänger zögen noch heute von Hof 34 Hof. Sie waren Diebe, Landstreicher, Bettler, nicht aber Mörder. Sie sind es geworden, ohne daß sie es gewollt hätten So sind auch sie, allerdings in anderem Sinne als der Ermordete, schuldig und doch auch Opfer ihres Verbrechens. Werden sie nun wirklich alle bret an einem Lage ihrer Köpfe entledigt werden? Bom höheren Standpunkte aus könnten auch sie einem leid tun. Selbst auf diese Burschen kann das Wort des Dichters angewendet werden: Shr laßt den Armen schuldig werden und überlaßt ihn dann der Bein!" Seit sieben Monaten harren sie der Todes. strafe. Dies allein ist schon teine geringe Strafe. Lebenslängliches Zuchthaus böte genügenden Schutz gegen sie.

Der Fürstenwalder Ulanentag.

Rededuell der Berteidiger.

In dem in Fürstenwalde stattfindenden Prozeß gegen die Schupo­wachtmeister Domte und Klaus teilte Landgerichtsdirektor Siebert bei Eröffnung der Sitzung mit, daß der Antrag der Nebenfläger auf Berhaftung der beiden angeklagten Wachtmeister abgelehnt wor den sei. Hierauf nahm Rechtsanwalt Bahn zu längeren Aus­führungen das Wort.

Er überreichte den Gerichtshof die Rote Fahne" vom 9. No vember, wo es in einem Aufruf an die Jugend heißt, daß es für die deutschen Jungarbeiter nur einen Weg gäbe: Der Weg der bluti­gen unerbittlichen Niederzwingung der Ausbeuter unter Führung der Kommunistischen Jugend und der Kommunistischen Partei. Es handelt sich für die Kommunisten darum, in dem vorliegenden Pro­zeß die beiden Bolizeibeamten zur Strecke zu bringen, um, wie es in der Roten Fahne" gestanden habe, behaupten zu können, daß Mißhandlungen auf Befehl des ministers Severing" in der Polizei ausgeführt werden. Es sei unter allen Umständen erforderlich, den Minister des Innern, Severing, als Zeugen zu laben. Rechtsanwalt Liebknecht   erwähnte dann noch, daß der zweite Berteidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Heine  , durch Minister Severing zu der Berteidigung herangezogen worden sei. Rechts anwalt Samter erklärte zum allgemeinen Erstaunen, daß er hier feineswegs gegen die Schutzpolizei oder gegen den Minister Sepering tämpfe, Er bekenne jogar, daß die Schußpolizei vielfach Lob der= diene, selen doch auch manche Kameraden der heutigen Nebentläger, also Kommunisten, in der Schußpolizei. Nachdem dann noch Rechtsanwalt Liebknecht   ausgeführt hatte, daß unbedingt von gewisser Seite zugunsten des Hauptangeflagten Domte gearbeitet werde und bestimmte Hintermänner ihn beden wollten, allerdings Minister Severing dafür nicht verantwortlich zu machen sei, nahm Rechtsanwalt Heine das Wort. Er teilte mit, daß er allerdings vom Bolizeipräsidenten zum zweiten Berteidiger bestimmt worden sei. Das könne jedoch gar nich wundernehmen, da er selbst früher Innen­minister gewesen sei, und sich wohl als der Gründer der Schußpolizei vor 5 Jahren bezeichnen dürfe. Lediglich seine besondere Bertrautheit mit den Berhältnissen der Schußpolizei habe zu feiner Berufung in Diesem Brozeß geführt. Heine nahm fodann die Schußpolizei gegen die fortgefeßten Angriffe der Rebentläger und ihrer Bertreter in Schuß. Die Schupo arbeite durchaus mustergültig, von Einzelfällen be Dauerlicher Art muffe man abfehen. Im übrigen fei der Kampf der Schutzpolizei   ein außerordentlich schwerer, nämlich einmal gegen das gewerbsmäßige Berbrechertum, das mit Handgranaten und anderen Mitteln arbeite, und dann gegen die Feinde der öffentlichen Ordnung, bie es auf einen gewalttätigen Umstura absehen. Der Gerichtshof behielt sich hierauf eine Beschlußfassung über den Antrag von Rechts­anwalt Bahn, dem übrigens zuletzt auch alle anderen Prozeßbeteilig den beitraten, den Minister Severing zu laden, vor.

Die Nachmittagssigung brachte zunächst die Bernehmung des Polizeiwachtmeisters Roß, der den Angeklagten Domte bald nach ben Krawallen gesehen hat. Domfe habe einen sehr zerfahrenen Eindruck gemacht und sei sehr niedergeschlagen gewesen. Ebenso wie den Domke hat der Zeuge auch den Nebenkläger Habed genau beob achten tönnen und gefehen, wie dieser besonders die Kirchgänger an sepöbelt habe, namentlich die Herren, die Uniform trugen. Hierbei tommt es sehr bald wieder zu erregten Szenen, und es gelingt dem Borsitzenden troß vieler Mühe längere Zeit nicht, die vielen Zujam­menstöße zwischen den Berteidigern und den Bertretern der Neben­fläger zu beenden. Es wird dann der Mittelschullehrer Tuzli   ver­nommen, der Befundungen über mehrere Berlegungen macht, die er an dem Zeugen Wassermann, den er als feinen jungen Freund be­zeichnet, feststellen konnte. Wassermann fei ganz gebrochen gewesen. Er will den Polizeibeamten die Freude angemerkt haben, als sie ihn in die Belle brachten. Ausrufe wie:" Nun mehr Dich doch, Du Schwein" usw. will der Zeuge gehört haben. Man habe ihn immer wieder herausgeriffen und hineingestoßen und dabei geschlagen. Die Berhandlung geht dann sehr in die Breite, und eine Fülle von Fragen werden an die Zeugen geftellt. Nach einer Bause wird ein. Arbeiter Mirgel vernommen, der mit größter Bestimmtheit bekundet, daß er von dem Angeklagten Domte mit einem Gummifnüppel und einem Stod geschlagen worden sei. General Steinhäuser teilt als Zeuge mit, daß Festteilnehmer auf dem Ulanentag vielfach angerempelt nurden. Die meisten Kommunisten feien bereits nachts ange­temmen und hatten sich in Sangelsberg und am Petersdorfer See gelagert. Es folgte dann die Bernehmung des Ersten Bürgermeisters Stoll aus Fürstenwalde, der sich über den Zeugen Wassermann dahin äußerte: Wassermann trete zwar mit Fanatismus für seine Kommunisten ein, aber em Meineid sei ihm nicht zuzutrauen. Auch zum Abschluß der Sigung tam es erneut zu einem Zusammenstoß, den Rechtsanwalt Eamter provozierte, indem er fortwährend tro­nische Bemerkungen machte.

Das verpönte rote Tuch.

Die Frage, ob das Entfalten einer roten Fahne als grober Unfug und als Störung der öffentlichen Ord.. nung zu betrachten sei, hatte das Amtsgericht Mitte gestern zu ent­scheiden. Der Klavierbauerlehrling Hirschberg hatte eine Strafper­fügung über 20 Mart erhalten, weil er am 20. August in Lichtenberg  eine entrollte rote Sahne getragen hatte. Es wurde hierin grober Unfug erblickt, da er dadurch Anlaß zu einer schweren Störung der öffentlichen Ordnung hätte geben können. Gegen den Strafbefehl hatte Dr. Kurt Rosenfeld   Einspruch erhoben, so daß vor dem Amts= gericht Mitte Beweiserhebung erfolgte. In der Verhandlung stellte fich heraus, daß die Fahne eine Arbeiterturnerfahne ge wesen war, die zwar rot war, aber das Turnerabzeichen

Schon manche Hausfrau

hat erfahren

Daß Rahma- buttergleich

hilft spain!

Verteilungsfte: len.+ Sorgt für richtige Verbreitung!

des vierfachen F trug. Der Beamte erklärte, daß er das Ab­zeichen nicht gesehen hätte. Der Amtsanwalt beantragte, die Strafe aufrecht zu erhalten, da eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliege. Kechtsanwalt Dr. Rosenfeld wies darauf hin, daß schon vor der Revolution das Tragen von roten Fahnen in der Regel erlaubt gewesen sei. Nach der Revolution feien rote Fahnen so oft auf der Straße getragen worden, daß unmöglich eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dadurch entstehen fönnte. Das Amisgericht schloß sich dieser Auffassung an und erkannte auf Freisprechung.

2. Festkonzert

Sonntag, den 23. November, nachm. 3% Uhr in der Philharmonie, Bernburger Straße Französische Kammermusik Klavier- Quintett von Caefar Frant/ S'reichquartett von Maurice Ravel  Lieder von Berlioz

Profeffor Röhler( klavier)/ Das Havemann- Quartett Fel. Hennede( Gesang)

Preis 1 Goldmart.

Sozialdemokratie und Aufwertung.

Deutschnationale Wahlkampfdemagogen.

lleber dieses Thema sprach in einer sehr gut besuchten Versamm­lung in Friedrichshagen   der Etadtverordnete Gen. Reuter. Die Bersammlung gewann dadurch an allgemeinem Intereffe, daß zu ihr der deutschnationale Reichstagsabgeordnete Dr. Steiniger erschienen war und in der Diskussion das Wort nahm. Während in der deutschnationalen Bersammlung in Friedrichshagen  , die sich mit der Aufwertungsfrage beschäftigte, Diskussionsrebner gegne­rischer Parteien nicht zugelassen wurden, gab die sozialdemokra= tische Versammlung Dr. Steiniger die Möglichkeit, seine Meinung über das Aufwertungsproblem ungestört zum Ausdruck zu bringen. Steiniger betonte unseres Wissens in dieser Versammlung zum ersten Male daß auch er durchaus gegen eine Aufwertung derjenigen Anleiheftüde sei, die sich zurzeit in den Händen der Spetulanten befänden. Er anerkannte sehr im Gegensatz zu der üblichen deutschnationalen Hezze, daß die Sozialdemokraten sich positiv um die Aufwertung bemühen und wies darauf hin, daß auch Dr. Hilferding im Reichstag   ihm als Vorsitzenden des Auf­wertungsausschusses erflärt habe, daß unbedingt Mittel zur Auf­wertung, namentlich der Sartaffenguthaben, aufgebracht werden müssen. Die Ablehnung der Aufwertung zu­gunsten der Spetulanten, zu der sich Dr. Steiniger in der Bersammlung befannte, steht allerdings im Widerspruch zu seiner bisherigen Braris. Bisher hat er auch in der Berliner   Stadtver ordnetenversammlung stets eine generelle Aufwertung verlangt, die natürlich für die wirklich bedürftigen Sparer eine schwere Schädigung bedeutet. Gerade diese Art des Auftretens Dr. Stei­nigers trug dezu bei, daß die Berfammlung zu einem vollen Erfolge für die Sozialdemokratische Partei   wurde, die dadurch Gelegenheit fand, der einseitigen Wahldemagogie der Rechts parteien mit der von ihren nicht ehrlich gemeinten Aufwertungsparole energijch entgegenzutreten.

Gin bezeichnendes Borfommnis ercignete sich bei einer deutsch  nationalen Wählerversammlung in Potsdam  , für die ausdrücklich nach dem Referat des Grafen Westarp eine freie Aussprache angefündigt war. Als sich nach seiner Rede ein Dis. tussionsredner zum Wort meldete, wurde ihm mit der Begründung, die Meldung fei zu spät erfolgt, das Wort abgeschnitten und stait einer freien Aussprache stimmte die Deutschnationalen in das Deutsch   andlied ein. Es kam zu lebhaften und geräuschvollen Aus­einanderfeßungen wegen diefes, für eine Wahlversammlung völlig einandersetzungen wegen diefes, für eine Wahlversammlung völlig ungewöhnlichen Verfahrens. Für den Grafen Westarp ist es fenn­zeichnend, daß er sich in der Rolle eines Schmähers des Reichs präsidenten gefiel, den er doch seinerzeit im November 1918 gebeten hatte, er möge ihm für seine Reife weit weg von Berlin   eine Geleitschein besorgen. Der Mut des Grafen war damals um fo viel geringer als er heute im Kreise der Seinen zu groß ist.

Für 500000 Mark Steuerbanderolen gestohlen! Ein großer Einbrud in das Zollamt Norden wurde in der Zeit bom Dienstagabend bis Donnerstagmorgen in der Zutienstraße verübt. Die Verbrecher gingen von einem der Nachbarbäufer über mehrere Dächer vor. Bom Dache des Zollamtes gelangten sie durch eine Qute in das Innere des Hauses. Sie erbrachen einen hölzernen Schrant, in dem für 500000 Goldmark Steuerbanderolen lagen, und erbeuteten den ganzen Vorrat, der über awei Zentner wiegt. Es handelt sich um Zigarettenbanderolen von 2, 2 und 3 Pf., die für Badungen zu 100 Stüd bestimmt

Das Rundfunkprogramm.

Freitag, den 21. November.

Außer dem üblichen Tagesprogramm: 4.30-6.15 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berliner   Funk­kapelle). 6.20 Uhr abends: Ratschläge fürs Haus". 6.30 Uhr abends: Zehn Minuten für die Hausfrau. 7 Uhr abends: Wege zum Wissen: Als Derwisch nach Mekka  ". 7.45 Uhr abends: Vortrag des Herrn Dr. Heinrich Michaelis: Mörike", mit anschließender Vorlesung aus seinen Werken. 8.30 Uhr abends: IX. Sonderveranstaltung der Funkstunde A.-G. unter Mitwirkung von Jessyka Köttrick, von der Berliner Staatsoper. Alt; Konzertmeister Stefan Frenkel  , Violine; Joseph Schwarz  , Klavier. 1. a) Lachen und Weinen( Rückert  ) Schubert  , b) Du bist die Ruh'( Rückert  ) Schubert  , c) Frühlings­traum( W. Müller  ) Schubert  , d) Ständchen( Shakespeare  ) Schubert  ( Jessyka Köttrick. Am Schwechten- Flügel: Eugen Gottlieb). 2. a) Pastorale, Scarlatti- Tausig, b) Gavotte, Gluck- Brahms, c) Capriccio über Tanzthemen aus" Alceste", Gluck- Saint­Saëns( Joseph Schwarz  ). 3. a) Novelette, Stefan Frenkel  , b) Ga­yotte und Muzette, Tor Aulin  ( Stefan Frenkel  ). 4. a) Nun ist der letzte Tag erschienen( Geibel), b) An den Flieder( Karl Ernst Knode), c) Notturno  ( Arnh. v. d. Passer) Eugen Gottlieb( Jessyka Köttrick. Am Schwechten- Flügel: Der Komponist). 5. a) Früh­lingslied, Mendelssohn- Bartholdy, b) Spieldose, A. Lindow, e) Ber­ceuse. Chopin  , d) Walzer, Chopin  ( Joseph Schwarz  ). 6. a) Madrigale, Simonetti, b) Hejre Kati, Hubay  ( Stefan Frenkel  ). Am Schwechten­Flügel: Kapellmeister Otto" Urack  . Anschließend: Dritte Be­kanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetter dienst. Sportnachrichten. Theaterdienst.

sind. Auf die Ergreifung der Täter, von denen nach den bisherigen Feststellungen niemand etwas bemerkt hat, und auf die Wieder­beschaffung des gestohlenen Gutes ist eine hohe Belohnung aus­gefegt. Die Einbrecher werden wahrscheinlich versuchen, die Bande­rolen in Berlin   zu Geld zu machen. Mitteilungen nach Zimmer 102 des Polizeipräsidiums.

Faß sie weg!"

Wie harmlose Wanderer behandelt werden! Folgendes Wandererlebnis", das an die Vorgänge auf der von Kähneschen Besitzung am Schwielowsee   erinnert, wird uns aus unferem Lesertreise mitgeteilt:

Wir, vier Mitglieder der Sozialistischen Arbeilerjugend, machten am Bußtag eine Wanderung nach Bernau  . Im Lauf des Tages tamen wir an das Langerönnefließ und zur dortigen Mühle. Am Fließ   fütterten wir Schwäne und wollen auf einem Waldweg zur Landstraße.zurück. In der Nähe der Mühle holten uns 3 mei Männer mit zwei großen Wolfshunden ein. Ohne irgendeinen Anlaß riefen sie den Hunden zu:" Faß sie weg." Die Hunde stellten uns, ein Mann tam auf uns zu und brüllte uns an, wo wir hertämen. Auf unsere Frage, warum er das zu wissen wünschte, schlug er auf uns ein und hezte die Hunde. Einen Beteiligten faßte ein Hund in den Oberschenkel. Er schlug mit einer Rute nach dem Hund. Darauf wurde der Mann regelrecht tobsüchtig, traf ierte uns mit Ohrfeigen und stieß mit den Füßen nach uns. Wir wollten rennen, daß wir aus seinem Privatbesig rausfämen. Als wir uns zur Wehr sehen wollten, hetzte er beide Hunde auf uns. Um nicht von den wütenden Tieren an

"

gefallen zu werden, mußten wir uns so schnell wie möglich davon. machen. Bemerken möchten wir noch, daß der Privatbesiz" nicht eingezäunt ist, und auch feine Tafel einen solchen anzeigt. Es foll sich um die Besitzung eines Berliner   Zahnarztes handeln, aber genau konnten wir das leider nicht feststellen."

Ein derartiges gemeines Borgehen gegen harmlose Wanderer, die durch nichts vor den Betreten des betreffenden Geländeſtückes gewarnt wurden, verdient die schärffte Kritik. Es wäre zu wünschen, daß es gelänge, die groben Patrone festzustellen und zur Verant wortung zu ziehen für ihr durch nichts gerechtfertigtes Vorgehen.

Derthels Schlußtvort.

Nachdem das Gericht befchloffen hatte, das Berfahren gegen Schrowe abzutrennen, ihn aber weiter in Haft zu behalten, nahmen die Rechtsanwälte Themal und Dr. Herbert Fuchs das Wort, um in längeren Ausführungen sich gegen die hohen Strafanträge des Staatsanwalts zu wenden. Es handele sich bei den Straftaten Derthels um frankhafte Entartung eines pathologischen Hysterifers. Sodann hielt Derthel im Schlußwort als Angeklagter noch eine längere Rede. Zunächst fetzte er sich für die Mitangeflagten ein. Hermes fei nur sein Wertzeug gewefen und habe ihn, Derthe!, ursprünglich für den Freiherrn von Richthofen   gehalten. Dagegen sei er von Schrowe völlig ausgebeutet worden. Derthel sagte: Wenn Sie glauben, mir einen so harten Denkzettel geben zu müssen, so wer den Sie mich nicht bessern, sondern nur bewirken, daß ich in dem Milieu zerrieben werde. Sollten Sie aber der Meinung sein, daß meine Strafe durch die Untersuchungshaft noch nicht aus geglichen ist, dann erben Sie mir Bewährungsfrist. Wenn ich mich nicht bewähre, dann will ich ein Hundsfott sein." Die Berhand­fung rurde darauf auf Montag vormittag vertagt. Es wird alsdann das Urteil gefällt werden.

Die Großkampftage gegen die Rattenplage.

Die Verteilung der Befanntmachung des Polizeipräsidenten vom 16. Ottober über die für den 22. und 23. November angeordnete allgemeine Rattenvertilgung an. die zur Auslegung des Rattengiftes Verpflichteten ist in der ver­gangenen Woche beendet worden. Bei der allgemein bekannten Gefahr der Ratten für die Volkswirtschaft und die menschliche Gesundheit ist es unbedingt erforderlich, daß jeder Beteiligte die in der genannten Bekanntmachung enthaltenen Weisungen voll und ganz erfüllt. Nach dem 23. November wird seitens der Polizei­reviere eine eingehende Nachprüfung stattfinden und jeder Säumige bestraft. Besonders sei noch auf folgende Bunfte hingewiefen:

1. Die Mieter oder Bächter haben Behufs Auslegung des Giftes den hierzu Verpflichteten das Betreten der Räume zu er möglichen, in denen das Gift ausgelegt werden soll.- 2. Bei der Verwendung von Phosphorlatwerge ist wegen ihres Giftgebalts mit besonderer Vorsicht zu verfahren. Es ist geboten, die Haustiere in der Zeit vom 22. bis wenigstens zum Ablauf des 24. November sicher zu verwahren. 8. Die Küchenabfälle, die eine besondere Angiebung auf Ratten ausüben, sind möglichst furze Zeit vor den Bertilgungstagen zu beseitigen. 4. Die Giftbroden, die toten Ratten und etwaige andere getötete Tiere sind bis zum Abend des 24. November durch Vergraben oder Verbrennen zu vernichten, um einer Lebensgefährdung der Haustiere tunlichst vorzubeugen.

-

Schneebeseitigung und Strenpflicht.

Der nun bald zu erwartende Sanee gibt dem Polizei­ präsidenten   Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Anlieger ( Hausberger, Verwalter) verpflichtet find, die Bürgersteige von Schnee freizuhalten und mit Sand, Aiche   oder einem andern abftumpfenden Material zu bestreuen, damit Unfälle von Bassanten vermieden werden. Ferner besteht nach wie vor die Verpflichtung zur dauernden Freihaltung der Hydranten von Schnee und Eis, da andernfalls bei Feuersbrünsten bedenkliche Folgen eintreten fönnen. Die Polizeibeamten find beauftragt worden, auf die ftrifte Innehallung dieser Bestimmungen zu achten.

Der Kampf um die Frau.

Auf dem Laubengelände am Tegeler Weg, Straße 63 wurde im Pferdestall des Haus Korn" die Leiche des 40 Jahre alten Schlächters Artur Korn aus der Widingerstraße 63 zu Char­ lottenburg   mit zertrümmertem Schädel aufgefunden. Nach Angaben von bisher ermittelten Zeugen soll ein Stret zwifchen Korn und seiner Frau stattgefunden haben, die ihm entlaufen und bei einem Schlächter Blumberg aus der Oranienstraße 7 Schuß gesucht hatte. Korn war feiner Frau gefolgt und so kam es zwischen beiden Männern zu Tätlichkeiten, wobei Korn zusammen­brach. Nachbarn hatten dies beobachtet und machten bei der Polizei

Rahma

MARGARINE

buttergleich

Beim Einkauf von Rahma­

buttergleich" verlange

man gratis bie Kinder Jeitung, Der kleine Loco

K