diesem Elend hat unzweifelhaft die ohnungsnot i ein Bortier die ihm zugewiesenen Arbeiten zu den Bedingungen nicht mehr ausführen, wird er sehr bald rücksichtslos auf die Straße gefeßt. Es finden sich sehr schnell andere, besonders von auswärts zuziehende, die die Arbeit, von deren Art und Umfang fie meist gar feinen Begriff haben, um jeden Preis machen wollen, um nur eine Wohnung zu bekommen. In der Entlohnung dagegen könnte
bald eine durchgreifende Aenderung eintreten, wenn sich alle Portiers, ganz gleich, ob sie es im Haupt- oder Nebenberuf find, ihrer zu ständigen gewertschaftlichen Organisation, dem Deutschen Portierverband, anschließen würden. Er steht seinen Mitgliedern in allen strittigen Fragen über Ent. lohnung und in ähnlichen Dingen zur Seite. Die Portiers müßten fich endlich einmal ein Beispiel nehmen an ihren Arbeitgebern, die fast restlos in den Berliner Haus- und Grundbesitzervereinen organisiert sind.
Die Erhöhung der Aprilmiete.
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Der Städtische Nachrichten dienst" teilt mit: Durch Verordnung des preußischen Staatsministeriums vom 26. März ist die gesegliche Miete von 84 auf 94 Proz. der reinen Friedensmiete, also um 10 Pro3., mit Wirkung vom 1. April ab erhöht worden. Diese Erhöhung berücksichtigt die vom gleichen Termin ab in Birksamkeit tretende Steigerung der aus zinssteuer von 700 auf 900 Proz. des staatlichen Sazes der Grundvermögenssteuer und bringt gleichzeitig eine Erhöhung des Sages für laufende Instandsetzungsarbeiten von 15 auf 17 Proz. der reinen Friedensmiete. Da die Möblierungszuschläge, die nicht mehr für möblierte Zimmer, wohl aber noch für möblierte Woh nungen gelten, von der gesetzlichen Miete berechnet werden, hat der Magistrat entsprechend der Erhöhung der gesetzlichen Miete eine Herablegung der Möblierungszuschläge von 60, 90 und 150 Proz. auf 50 Broz. für einfach möblierte Boh: mungen, 75 Broz, für bürgerlich möblierte Wohnungen und 125 Pro3. für elegant möblierte Wohnungen vorgenommen. Weiter hat der Magistrat in seiner im Gemeindeblatt" vom 28. März veröffentlichten Bekanntmachung über die Mietzinsbildung eine nur für Geschäfts. und Industriehäuser geltende Aen derung infofern vorgenommen, als er die bisher für die Lohnumlage der Hausangestellten in solchen Häusern bestehende Begren zung in Wegfall gebracht hat. Die Begrenzung war bisher durch die Höhe der vom Schlichter für Groß- Berlin für verbindlich ers flärten Tariflöhne gegeben. Diese letztere Aenderung wird jedoch faum prattische Bedeutung gewinnen. Neben dem festen Sage der gejeglichen Miete in Höhe von 94 Proz. der Friedensmiete, der bei lebernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter 90 Proz. der Friedensmiete beträgt, ist der Vermieter berechtigt, den 100 Proz. des staatlichen Sages übersteigenden Gemeinde zuschlag zur Grundvermögenssteuer nach dem Verhältnis der reinen Friedensmiete auf die Mieter umzulegen. Da der Gemeindezuschlag rorläufig über den 1. April hinaus in Höhe von 112% Proz. des Staatlichen Sazes erhoben wird, beträgt bie Umlage 12% Broz. der staatlichen Grundvermögenssteuer; das entspricht etwa ½ Proz der Friedensmiete. Der Magistrat hat die für Berlin geltende Bekanntmachung über die Mietzins bildung in ihrer neuen Fassung als Sonderbrud des Gemeinde blattes " herausgegeben, die im Berliner Rathaus, 3immer 89 b, täuflich ist.
Die Geld heischende Kirche.
nicht mehr wie bisher 25 Bros.( Reichs- und Gemeindefteuer),| 16. VIII, 18. IX. Dr. Burret. 4. Steibe Dienstag 20. IV, 11. V. sondern nur 5 Broz.( Gemeindeſteuer) für stille Weine und 15 Broz. statt bisher 45 Proz. für Schaumweine erhoben werden.
Ein Salzsäureattentat.
Der rabiate Liebhaber.
Am 19. Januar vorigen Jahres wurde auf eine Frau H. in der Levezowstraße ein Salzsäureattentat verübt, durch das die lleberfallene ihr lintes Auge einbüßte, der Täter fonnte bisher nicht er. mittelt werden. Es wurde jedoch festgestellt, daß ein Invalide August Böttcher, der einft mit der inzwischen verheirateten Frau H. zusammenlebte, als Anstifter in Frage fam. Die Beiden hatten sich längst getrennt und Frau H. hatte, da sie gemeinsam Böttcher war darüber sehr erbittert und hatte sich mit seiner eheKinder hatten, eine Alimentationsflage gegen Böttcher eingereicht. maligen Geliebten mehrfach zu einer Aussprache auf der Straße getroffen.
Auch an dem verhängnisvollen Tage waren sie auf seine Anregung wieder zusammengekommen. Während beide in erregter Auseinandersetzung durch die schwach beleuchtete Levetzowstr. gingen, tam ihnen eine unerkannt gebliebene Frau entgegen und schleuderte der Frau H. plötzlich den Inhalt einer Salzsäure flasche ins Gesicht. In der Dunkelheit konnte Frau H. die Attentäterin nicht erkennen, und Böttcher hatte auch keine Schritte unternommen, die Verbrecherin zu verfolgen. Angeblich will er durch einige fleine Spritzer, die er selbst von der Salzsäure erhalten durch Augenzeugen, die alsbald hinzugekommen waren, wider hatte, ohnmächtig geworden sein. Dieser Behauptung wurde aber sprochen. Auf Grund eines polizeilichen Geständnisses war gegen Böttcher Antlage wegen Anstiftung zur schweren Körperverlegung erhoben worden. Der Strafprozeß hatte ein wechselndes Schicksal. Zuerst hatte Böttcher Glück, denn das Schöffengericht sprach ihn mangels Beweises frei. Frau 5. legte aber, weil sie jetzt ihre Schadenersatzansprüche geltend machen wollte, Berufung ein, und die Strafkammer kam zu der Ueberzeugung, daß die Anstiftung Böttchers zu dem Attentat erwiesen fei und er zwei Jahre Gefängnis erhielt. Damit war der Strafprozeß aber noch nicht entschieden, denn das Kammergericht bob wegen vorgekommener prozessualer Verstöße das Urteil auf, und nun tonnte sich die Berufungsstraftammer nochmals mit dem Fall beschäftigen. Neben dem auffälligen Umstand, daß Böttcher nichts getan hatte, um die Attentäterin zu ermitteln, diente zu feiner leberführung dem Gericht die Aussage feines eigenen Neffen Borutta und dessen Ehefrau. Beide befundeten nämlich, daß ihr Onfel sie wiederholt habe bereden wollen, auf Frau 5. ein Salzsäureattentat zu verüben und daß er ihnen zur Belohnung dafür den Erlaß einer Wechsel Schuld versprochen hatte. Böttcher hatte ihnen nicht nur eine Flasche mit Salzsäure gegeben, sondern auch mehrfach Briefe ge schrieben, in denen er in vorsichtiger Beise andeutete, daß jezt bald etwas geschehen müsse. Das Ehepaar ging jedoch nicht darauf ein, so daß fich Böttcher zweifellos eine andere Helfershelferin in der unerfannt gebliebenen Frau verschafft hat. Die Straftammer zog aus allen diesen Umständen von neuem den Schluß, daß die niederträchtige Tat von feinem anderen als dem Angeflagten veranlaßt worden sei. 3wei Jahre Gefängnis erschienen dem Gericht für diese Tat als eine durchaus milde Strafe. Die beantragte Buße von 1500 Mart fonnte der Frau H. nicht zugebilligt werden, da sie ihren Antrag zu spät gestellt hatte.
Maßnahmen für den Osterverkehr.
8. VI., 6. VIL, 17. VIII, 14. IX. Dr. Marigraf.- II Einzelführungen. 1. Rafteen und andere Sukkulenten. Donnerstag, 20. Mai und Donnerstag, 27. Mai, 5-6, Uhr. Dr. Vanpel. 2. Gewächshäuser( Tropische und subtropische Vegetation). Donnerstag, 8. April, 6. Mai, 2. September. Prof. Dr Mildbraed. Eintrittskarten für eine Führungsreihe find zum Preise von 2 M., für Einzelführungen zum Preise von 50 Pf.( einschl. Eintrittsgelb in den Garten) erhältlich bei den Pförtnern des Gartens. Für die Einzelführungen fönnen Starten nur in beschränkter Anzahl ausgegeben werden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht zugelassen.
Das Gemeindebestimmungsrecht.
Was es ist und was es soll.
Das Gemeindebestimmungsrecht ist ein Boltsrecht. Es erhebt den Willen der Gemeinschaft zum Gefeh. Nicht ein behördlicher Ausschuß, sondern alle wahlberechtigten Mitglieder der Gemeinde sollen durch Abstimmung über den Umfang des Itoholvertriebs entscheiden. Dieses Recht wird gegenwärtig in Dänemart, Schottland , Polen , in einer Provinz Kanadas , in Australien und Neuseeland angewandt; es bestand früher auch in Norwegen , auf Island und in einigen Staaten Nordamerikas , wo es zugunsten schärferer Bestimmungen wieder aufgegeben wurde.
Das Gemeindebestimmungsrecht foll den erwachsenen Männern und Frauen der Gemeinde oder eines Gemeindebezirks im einzelnen das Recht geben, auf dem Wege der Abstimmung zu vermehrt werden darf, 2. ob erloschene Schankerlaubnisse erneuert entscheiden, 1. ob die Zahl der vorhandenen Alkohol- Schantstätten werden dürfen( das Recht der Witwe oder der minderjährigen Kinder eines verstorbenen Schanfwirtes auf Fortführung des Betriebes wird dadurch nicht angetastet!), 3. ob die Zeit des Alkoholausschants oder-verkaufs herabgesetzt werden soll( die Wähler feßen die Polizeistunde feft!) und 4. ob Ausschant und Kleinverfauf geistiger Getränke in der Gemeinde ganz untersagt werden soll( für diesen Beschluß dürfte die Zustimmung von etwa Jede dieser 60 Broz. aller Stimmberechtigten erforderlich sein!). Bestimmungen tann nach freier Entschließung der Wähler auf eine oder einige Arten der geistigen Getränke beschränkt werden. So ist es z. B. möglich, den Schnapsausschant oder fleinhandel allein zu beschränken oder ganz zu verbieten, während der Biervertrieb unangetastet bleibt. Auch bei äußerster Ausnügung des Gemeindebestimmungsrecht würde die Herstellung und der Großverfauf altoDas Gemeinde. holischer Getränke nicht unterbunden werden. bestimmungsrecht bedeutet also im radikalften Fall nicht einmal örtliche Trockenlegung.
In der Vraris dürfte es gewöhnlich zu einer Einschrän funa des Alkoholausschants führen. Schon diese Berringerung der Trinkgelegenheiten würde dem Alkoholismus erfolgreich ent gegenwirken. Darum: gebt eure Unterschrift für das Gemeindebestimmungsrecht!
Ein sehr gefährlicher Brand fam gestern abend furz nach 6 Uhr in dem metallogischen Laboratorium Breite Str. 8/9 durch Ueberheizung der Gold und Silberbäder zum Ausbruch. Der Feuerwehr, die mit zwei Löschzügen an der Brandstelle erfchien, gelang es unter großen Anstrengungen das Feuer auf seinen Herd zu beschränken.
Straßenbahuverfehr an den Osterfeiertagen. Bon den Dster= feiertagen ab wird die Linie 79 nach Bedarf bei günstigem Wetter bis Hundefehle und die Linie 174 zur Unterſtügung der Linie 43 an Sonn- und Feiertagen nach Dahlem durchgeführt. Im übrigen ist an den Osterfeiertagen auf den Vorortlinien bei günstigem Better verstärkter Betrieb für den Ausflugsverkehr vorgesehen.
Offerpatetverkehr.
Man fordert ohne Recht- und droht mit Pfändung. Um auch in diesem Jahre einem gesteigerten Festtagsverkehr Seit vielen Jahren find im Vorwärts" immer wieder Fälle zu Ostern genügen zu fönnen, werden überall nach Bedarf zu den Don unberechtigten Kirchensteuerforderungen mit Hauptzügen Bor. und Nachzüge gefahren werden. Die geteilt und gerügt worden, aber es scheint, daß durch feine öffent- Reichsbahndirettion Berlin wird auch zu Ostern für die liche Feftnagelung eine Aenderung zu erreichen ist. Diese standa notwendig werdenden Zusatz- Schnellzüge Plakfarten bereit Werfenbung der Osterpakete nicht mehr zu zögern, damit Anföjen Mißgriffe wollen tein Ende nehmen, weil die Kirche stellen lassen, wie sie es schon zu Weihnachten mit gutem Erfolg häufungen in den letzten Tagen vor dem Feit und dadurch verversucht hat. Der Geltungsbereich für Sonntagsrüdfahr- ursachte Verzögerungen vermieden werden. Es empfiehlt sich, die über ihren Mitgliederbestand nicht Buch zu führen braucht und aus farten ist in der üblichen Weise erweitert. Diese Karten gelten der Kirche längst ausgetretene Diffidenten„ verdächtig" bleiben, noch vom Donnerstag, den 1. April, mittags 12 Uhr, bis einschließlich Bakete gut zu verpacken, die Aufschrift haltbar anzubringen und zu ihr zu gehören und daher noch zur Zahlung von Kirchensteuern Ostermontag, den 5. April, nachts 12 Uhr. Die Fin- und Rüdfahrt den Bestimmungsort unter näherer Bezeichnung der Lage besonders verpflichtet zu sein. Hier find wieder ein paar Fälle, die wir den fann innerhalb der Geltungsdauer beliebig angetreten werden. Die deutlich niederzuschreiben. Ferner darf nicht unterlassen werden, dafür verantwortlichen Stellen zur Beachtung empfehlen. am Gründonnerstag gelösten Karten berechtigen jedoch frühestens auf dem Palet die vollständige Anschrift des Absenders, auch Hausam Karfreitag zur Rückfahrt. Außer diesen allgemeinen Maß- nummer, Gebäudeteil, Stodwert, anzugeben und in das Palet nahmen werden verschiedene Reichsbahndirektionen noch Ber obenauf ein Doppel der Aufschrift zu legen. waltungsfonderzüge verfehren laffen, so z. B. die RBD. Berlin Sonderzüge nach Hamburg und zum Riesengebirge , die RBD. Altona Sonderzüge z. B. nach dem Harz. Auch die Ost- und Nordseebäder rechnen schon zu Ostern mit den ersten Gästen. Dampfern den Dienst von Stettin nach Swinemünde Die Swinemünder Dampfschiffahrts- 2.- G. nimmt mit ihren drei am 1. April auf. Für Osterausflügler, die die Nordsee besuchen wollen, find Sonderfahrten von Hamburg und von Bremen nach Nordernen und Helgoland für die Osterfeiertage eingerichtet. Auch auf dem Rhein werden die beliebten Dampferfahrten zwischen Köln - Koblenz - Mainz schon vor Inkrafttreten des Frühjahrs Fahrplans zu Ostern aufgenommen.
Ein Einwohner von Neukölln, der bereits im Jahre 1912 aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist( die gerichtliche Bescheinigung hierüber hat er uns als Beweisstüd vorgelegi), ethielt vom Finanzamt Neukölln im März 1926 eine Mahnung, für 1925 noch Kirchensteuern zu zahlen. Wenn er nicht binnen einer Woche gezahlt habe, werde man zur Pfändung schreiten, drohte
tie mahnende Zuſchrift. Sehr hübsch machte sich ein aufgeklebtes
Bettelchen mit dem gedruckten Hinweis:" Wegen der Kirchensteuer braucht niemand aus der Kirche auszutreten. Das läßt tief bliden", wie ein bekanntes Wort sagt, und es erlaubt Schlüsse auf die Schar derjenigen, die der Kirche den Rücken tehren. Ein anderer Lefer unseres Blattes meldet uns, daß vom Finanzamt Wedding noch im März 1926 bei ihm eine für seine Schwiegermutter beftimmte Mahnung einlief, Kirchensteuer für 1925 zu zahlen. Die Schwiegermutter war zwar schon im Dezember 1918 ge storben, aber das sicherte sie nicht vor dem Schicksal, noch fieben Jahre später wegen Kirchensteuer gemahnt zu werden. Auf einem angeklebten Zettelchen wurde ihr mitgeteilt, daß ihre Beranlagung zur Kirchensteuer erst jetzt durchgeführt merden fonnte. Man sieht, wie flott" bei der Verfolgung von Kirchensteuerforderungen gearbeitet wird, aber hierüber wollen wir uns nicht weiter den Kopf zerbrechen. Wieder ein anderer Lefer berichtet uns, daß selbst er, der nie einer Kirche ange. hort hat, nie getauft und fonfirmiert worden ist, sich dennoch mit einer Rirchensteuerforderung belästigen laffen mußte. Einspruch gegen diese Beranlagung entbindet nicht von der Pflicht vorläufiger Bahlung, sagte ihm ein Bermert. Er hat also die Schererei, den Herrschaften durch Borlegung seiner Bapiere beweisen zu müssen, daß man darauflos gefordert hat, ohne daß irgendeine Steuerpflicht für ihn besteht. Tuf er das nicht und glaubt er, die Sache laufen laffen zu dürfen, so hat er zu gewärtigen, daß für die Geld heischende Kirche gegen ihn zur Pfändung geschritten wird.
Ja, die Kirche versteht es, sich die Jagd nach ihren Steuern zu erleichtern. Sie hält es nicht für nötig, fich darüber zu vergewiffern, mer noch zu ihr gehört und wer nicht. Keine andere Organisation genießt das Borrecht, daß für sie Bei träge gefordert werden dürfen, ohne daß sie zuvor die Berechtigung ihres Anspruches nachzuweisen hat. Das Gesez sichert der Kirche dieses Borrecht und die ihr zukommenden Steuern werden als öffentliche behandelt, die von der Steuerbehörde mit eingezogen werden. Ergibt sich daraus nicht die Pflicht, alles zu tun, damit Belästigungen der nicht firchensteuerpflichtigen Personen verhütet werden?
Die städtische Weinstener bleibt bestehen! Bon der vom Reichstag zum 1. April 1926 beschlossenen Aufhebung der Reichswein und Reichsschaumweinsteuer werden an sich die Gemeindewein und Schaumweinsteuer nicht berührt. Die Wein- und Schaumweinsteuerordnungen der Gemeinden bleiben weiter in Kraft. Wohl aber sind die Interessenten an die Stadt Berlin mit dem Antrage herangetreten, freiwillig auf die Gemeindewein- und Schaumweinsteuer zu verzichten, da bei deren Weiterbeftehen der mit der Aufhebung der Reichsweinsteuer verfolgte 3med erheblich beeinträchtigt würde. Der Magistrat hat sich in feiner Sigung am 31. März 1926 eingehend mit der Frage befchäftigt, fich aber angesichts der Finanzlage der Stadt außerstande gesehen, bem Wunsche auf Aufhebung der städtischen Weinsteuer zu ent prechen. Es bleibt also bei der Mein- und Schaumweinsteuer in Berlin bel bem bisherigen Berfahren nur mit dem Unterschiede, daß
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Führungen im Bofanischen Garten Dahlem. Im Sommer 1926 finden folgende Führungsreiben und Einzelführungen statt: I.& ibrungsreiben. Jede Reihe moratlich einmal von April bis September nach Wahl Montags oder Dienstags, 5-7 Uhr ( im September von 4-6 1hr). 1. Reihe, Montag 12. IV., 3. V., 81. V., 28. VL, 9. VIII., 6. IX. Prof. Dr. Graebner. 2. Reihe, Dienstag 18. IV., 4. V., 1. VI., 29. VI., 10. VIII, 7. IX. Dr. Melior. 3. Reihe, Montag 19. IV., 10. V., 7. VI., 5. VII.
Das Rundfunkprogramm.
Donnerstag, den 1. April.
Außer dem üblichen Tagesprogramm:
3.45 Uhr nachm.: Onkel Doktor als Märchenerzähler: Die Geschichte vom Osterhäschen". Erzählt von Dr. med. E. Mosbacher. 4.30-6 Uhr nachm.: Nachmittagskonzert der Berliner Funkkapelle.( Leitung: Konzertmeister Ferdy Kauffman). 6.40 Uhr abends: Hans- Bredow- Schule( Bildungskurse). Abteilung Technik. Dr. Psohyrembel: Die Elektrizität als Wärmequelle". 7.05 Uhr abends: Dr. Hans Bollmann:„ Die Bedeutung der Sportvereine für die schulentlassene Jugend". 7.30 Uhr abends: Direktor Adalbert Forstreuter:„ Der Zeitgeist im Gegenwartsroman". 8 Uhr abends: Max Marschalk : Einführung zu dem Sendespiel Parsifal" am 2. April. 8.30 Uhr abends: Sendespiele. Abteilung Schauspiel. Leitung: Alfred Braun . Spielzeit 1925/26. 14. Veranstaltung Das Christusdrama. Von Walther Nithack- Stahn. Seidler- Winkler. Personen des Dramas: Jesus von Nazareth, Die zum Sendespiel gehörende Musik ist komponiert von Bruno Maria, Simon, Andreas, Johannes, Jakobus, Philippus, Bartholomäus, Matthäus, Thomas, Jakobus, Thaddäus, Simon von Kana, Judas Ischarioth , Pontius Pilatus , Petronius , Quintilius, Kaiphas, Eleasar, Pinehas , Gamaliel. Abia, Zadok , Eliphas. Bildad. Zopha, Baruch, Hermas, ein junger Schüler der Schriftgelehrten, Barrabas , Zoathan, Kamma, Achan , Levi. Jobed, Dina, Tobias, Boas, Simon von Kyrene , dessen Vater, Jechonja, Achim , Maria Magdalena , Mirjam, Maria von Bethanien , Martha, Salome, Joseph von Ari mathäa , Nikodemus , Brüder und Schwestern Jesu . Berliner Funkorchester. Dirigent: Bruno Seidler- Winkler . Anschließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten. Theater- und Filmdienst. Königswusterhausen, Donnerstag, den 1. April.
3-3.30 Uhr nachm.: Fr. Lektor Mathes- Wimermark: Schwedisch für Anfänger. 3.30-4 Uhr nachm.: Ministerialrat Dr. König: Die durch die Schule. 4-4.30 Uhr nachm.: Geh. Obermedizinalrat Bekämpfung der Tuberkulose mit indirekten Mitteln, insbesondere Prof. Dr. Lentz: Seuchenübertragung und Seuchenbekämpfung. Belehrungen über die übertragbaren Krankheiten, 4.30-5 Uhr nachm.: Dr. Max Winckel: Die Kartoffel. 8.30 Uhr abends: Uebertragung aus Berlin .
Schaufliegen in Staaten. Die Fliegericule in Staaten ( Otto Bornemann) veranstaltet, wie auch im Vorjahr, am Oster. montag, den 5. April, ein Schaufliegen größeren Stils. In Anbetracht des reichhaltigen Programms, das u. a. Kunstflüge, bestens empfohlen werden. Beginn des Schaufliegens ist pünktlich Sturzflüge, Luftkämpfe uit. aufweist, fann diese Veranstaltung 3 Uhr 30 Min. nachmittags.
Borgärtenprämiierung 1926 in Borbereitung. Bon gut unterrichteter Seite hören wir, daß in diesem Jahre in Berlin ein Vor gartenwettbewerb und eine Vorgartenprämiierung stattfinden soll. Vor kurzem haben mit dem Stadtgartendirektor Barth im Chara lottenburger Rathaus die ersten Besprechungen stattgefunden. Die Stadt bringt der Sache großes Verständnis entgegen, weil be. sonders die in der inneren Stadt gelegenen Vorgärten vor Miet häusern, die jetzt häufig start vernachlässigt find, in Betracht kommen. Die Geschäftsstelle der Vorgartenprämiierung befindet sich Berlin N 40, Kronprinzenufer 27.
Das 6. Buch des Bücherkreises ist erschienen. Die Zahlstellenleiter werden gebeten abzurechnen und die Bücher in Empfang zu
nehmen.
Bezirksbildungsausschuß Groß- Berlin. Sonntag, den 4. April( 1. Dfter feiertag), nachm. 8 Uhr, im Schillertheater Charlottenburg allensteins Lager" und Die Piccolomini bon Friedrich Schiller . Preis Karten find der Karte einschließlich Garderobe und Theaterzettel 1,20 m. noch in den bekannten Verkaufsstellen und am Tage der Vorstellung im Borraum des Theaters zu haben.
Die Ordner der Proletarischen Feierffunde werden gebeten, am Kar freilag um 1,8 Uhr püntlich im Gr. Schauspielbaus zu sein, da um 9 Ulbr bereits die 1. Jugendweihe beginnt. Dem Ansnahmefall Rechnung tragend, wird um Pünktlichkeit gebeten.
Die Fraktion der fozialistischen Vertreter in den firchlichen Körperschaffen ( Gemeindelirchenräten) bittet um Bekanntgabe folgender Mitteilung: Jeder Genoffe, der sein Kind firchlich fonfirmieren lassen will, hat die Pflicht, diesen Unterricht bei einem iozialistischen Pfarrer nachzusuchen. Der Jugendunterricht beginnt für Mädchen am Montag, den 19. April, für Sungen am 20. April 12 Uhr. Meldet eure Kinder daher an bei Pfarrer Bleier, Charlottenburg , Weimarer Str. 36( Trinitatis firche), Pfarrer Dehn, Moabit , Wiclefftr. 33( Reformationsfirche), Pfarrer Frante, S., Tembels herrenstr. 3( Heiligkreuzkirche), Pfarrer Lic. Dr. Piechowski, Neukölln, Strauser 3( Thomastirche). noldstr. 16( Philipp- Melanchton- Kirche), Pfarrer Schmidt, SD., Mariannen
Jubiläen. Unser langjähriger Abonnent, der Gastwirt Bisnewsti, Brinzenstr. 110, begeht heute fein 25jähriges Geschäftsjubiläum. Herr Gott Lob Römer, Fehrbelliner Str. 52a, bei der Firma Möbelfabrik Trund u. Co., Am 1. April 1926 Kronenftr. 8/10, feiert heute fein 50jähriges Jubiläum. begeht Fräulein rieba Sibner bei der Firma Gebrüder Jfle Aktiengesellfchaft, Berlin Sausvoigteiplak 5, das 25jährige Geschäftsjubiläum.
Wetterbericht der öffentlichen Wetterdienststelle für Berlin. ( Nachdr. verb.) Meist beiter und troden. Tagsüber efwas warmer. Für Deutschland . 11eberall vielfach beiter ohne nennenswerte Niederschläge.
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