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Nr. 354+43. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Das Recht auf den Boden.

Die 3. Internationale Bodenreformkonferenz.

Die Internationale Tagung der Bodenrefor| der Tagung der Dank ausgesprochen, zugleich aber auch erklärt wird, mer fand in der Zeit vom 20. bis 26. Juli in Kopenhagen   statt. daß man in Rücksicht auf die in den einzelnen Ländern ganz ver. Ihr schlossen sich noch mehrtägige Besichtigungen von Volkshochschieden gelagerten wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse, und schulen, Bauernhochschulen und und bäuerischen Siedlungen in weil für uns die Richtlinien des Bundes deutscher Boden Dänemark   an. Als Teilnehmer hatten sich mehr als reformer maßgebend sind", sich an den Abstimmungen über die 400 namhafte Vertreter des Bodenreformgedankens ein Refolutionen nicht beteiligen werde. Zugleich wird der Wunsch aus zeichnen lassen, von denen rund 300 aus mehr als gesprochen, recht bald wieder Gelegenheit zu gegenseitigem Gedanken­20 Staaten erschienen waren. Der Zahl nach überwogen die austausch zu erhalten. Die angenommenen Resolutionen fönnen englischen und amerikanischen   Delegierten, was sich auch dadurch ihres Umfanges wegen hier nicht wörtlich mitgeteilt werden. Aus ausdrückte, daß das Englische als Berhandlungssprache diente. In ihrem Inhalt sei aber dieses angegeben: Die Konferenz bekräftigt dessen hatten auch die romanischen Völker zahlreiche Vertreter ent- erneut die Erklärung von Orford 1923 über Ziel und Weg der Be­sandt. Aus Deutschland   waren 27 Vertreter anwesend, was freiung des Bodens. Sie richtet an die Staatsmänner des Völker­um so höher zu veranschlagen ist, als der führende Bund deutscher bundes eine Erklärung, nach welcher diese gebeten werden, die im Bodenreformer fich offiziell an der Tagung nicht beteiligte. Das Bodenmonopol wurzelnden Sauptursachen der Kriege wurde auch dadurch anerkannt, daß vom dritten Tage an die deutsche und aller Bölkerzwiste ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und dahin Sprache mit als Verhandlungssprache benutzt wurde. zu wirken, daß diese beseitigt werden. Die Konferenz befürwortet nicht nur die Handelsfreiheit über nationale Grenzen hin­meg, sondern sie behauptet auch, daß, wenn die Regierungen Frieden, Gedeihen und Wohlstand innerhalb ihrer eigenen Grenzen herbei­führen wollen, sie dann den Grundsatz des Freihandels auch bei ihren Bürgern zu Hause anwenden müssen. Das könne aber nur ge­fchehen, wenn alle anderen Steuern durch eine einzige Steuer, die single Tax", die Grundwertsteuer ersetzt werden.

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Die Konferenz ist offiziell als solche für Grundwertbe steuerung und Freihandel" bezeichnet worden. Der Haupt­ton der Verhandlung wurde denn auch auf diese beiden Punkte gelegt. Indessen sind auch andere Gesichtspunkte der Bodenreform bestrebungen zur Sprache gekommen, und zwar hauptsächlich in den Vorträgen der fünf deutschen   Redner. Unter den Begrüßungsan­sprachen löste diejenige von Regierungspräsidenten Hans Krüger­Lüneburg, die, weil Krüger durch Krankheit am persönlichen Er­scheinen verhindert war, durch Dr. Paletta Berlin   verlesen wurde, den lebhaftesten Beifall aus. Krüger behandelte die Bedeu­tung des Artikels 155 der deutschen   Reichsverfassung als her­vorragenden Erfolg der deutschen   Bodenreformbewegung, von dem aus alle weiteren Erfolge praktisch zu entwickeln seien, und zwar sowohl für das Land- als auch für das Stadtvolt.

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Bei Beginn der Konferenz, die in ihrer Zusammensetzung in den Grundfragen wohl einheitlich gerichtet war, sonst aber mancherlei Meinungsrichtungen vertrat, herrschte großenteils die Auffaffung, in Deutschland   habe die Bodenreformbewegung sich von den Prinzipien Henry Georges gänzlich abgewendet und es sei darum alles aufzu bieten, die deutsche Bewegung wieder auf diesen Weg zurückzu führen. Mehrmalige besondere Aussprachen mit den deutschen   Teil Die Pflege der Landwirtschaft darf nicht nur eine An- nehmern haben jedoch diese falsche Annahme wirksam erschüttert, gelegenheit der Landwirte bleiben, sie muß Sache des ganzen wenn auch nicht ganz beseitigt. Eine fünftige engere Fühlung Boltes werden. Damit gewinnt das Problem der Verteilungnahme zwischen den deutschen   Bodenreformern mit denjenigen der und Nutzung des ländlichen Bodens eine für die Zukunft der Nation geradezu ausschlaggebende Bedeutung."" Die schwere Krisis, die heute die europäischen   Länder heimsucht und die an den Grenzen der einzelnen Länder nicht haltmacht, fie viel mehr überspringt wie die schrecklichen Seuchen des Mittelalters, lehrt uns noch eins: Wir werden die Krisis nur überwinden, wenn Europa   Schluß macht mit der gegenwärtigen Ab­sperrung und Aussperrung, mit den Hemmnissen, die

dem Handel und Verkehr von einem Lande zum anderen bereitet werden.

Borträge hielten auf der Konferenz Schulvorsteher Jakob E. Lange Dänemark   über Wirtschaftliche Befreiung, Schrift steller Berinder- England über Die Ursachen der Arbeitslosig­feit", Gutsinspektor Berthelsen Dänemark über Boden und Bolt", Pfarrer Stewart England über Das Bodenrecht der primitiven Bölker", Fabrikant Mitchell über Die Wohnungs­frage", Ratsherr F. C. R. Douglas- England über Bodenbe Steuerung, Wohnungsfrage und Stadtplanung", Dr. Otto Karuh Deutschland über" Die Bodengefeßgebung in Deutschland   und in Schweden  ", Kaufmann Sam me ne r- Belgien über Die Grundwert. besteuerung in Belgien   und in Frankreich  ", Reichstagsabgeordneter Fabian Mansson- Schweden und Schulvorsteher Andres Vedel Dänemark   über Freihandel", Dr. Axel Dam- Dänemark über Weltfriede durch Erziehung", W. R. Lester über Naturgeseze

anderen Länder Europas   und der anderen Weltteile kann geeignet sein, die Bestrebungen gegenseitig zu befruchten. Das Boden recht unterliegt in allen Staaten gewissen geschichtlich gewordenen Eigenheiten, die für die geplanten Reformen der einzelnen Staaten berücksichtigt werden müssen. Orthodoxie ist, wie überall, auch in den Bodenreformbestrebungen vom Uebel. Wenn aber ortho­dore Vertreter vorhanden sind, die auch den" Marxismus  " durch einen Georgeismus" abzulösen hoffen, so liegt dennoch kein Grund ver, deshalb ich etwa jerr.zuen. Eine in sich selbst tragfähige Bewegung kann durch Dogmatiker, die stehen mögen, wo es auch sei. nicht zur Unfruchtbarkeit verdammt werden. 3u wünschen wäre aber, daß die späteren internationalen Bodenreform konferenzen ihre Abstimmungen ähnlich regeln möchten, wie sonst auf internationalen Zusammenfünften abgestimmt wird. Darüber hinaus ist zu überlegen, ob man sich in der Hauptsache nicht damit begnügen sollte, die von den Referenten vorzulegenden Richtlinien als wissenschaftliche Deklarationen einfach zur Kenntnis zu nehmen.

Freitag, 30. Juli 1926

eine Tagung von Verbandsorganen dieser bedeutenden Interessenten­vereinigung statt, die auf Grund ausführlicher Erhebungen zur Frage des Antidumpinggesetzes Stellung nehmen soll. Wieder sind es, wie die ,, Konjunktur- Korrespondenz" zu melden weiß, Kreise der Montanindustrie und daneben solche der chemischen Industrie, die für ein solches Antidumpinggesetz eintreten. Die Verarbei= tungsindustrie hingegen, die bisher aus jeder Zollerhöhung von Rohstoffen nur Nachteile gezogen hat, wehrt sich mit großer Entschiedenheit dagegen. Entscheidend für die Beurteilung der Frage ist, daß die Forderungen der Interessenten früher bereits bei der Regierung auf starken Widerstand gestoßen sind.

So existiert eine flare Begriffsbestimmung des Dumpings eigentlich überhaupt nirgends in der internationalen 3oll- und Handelsgesetzgebung. Valutadumping und echtes Dumping werden in der Regel durcheinandergeworfen.

dumping durch gesetzgeberische Maßnahmen so gut wir gar nicht Daß es einen absolut sicheren Schutz gegen das Valuta. gibt, zeigen gerade die Erfahrungen im deutschen   Exportgeschäft während der schlimmsten Inflationszeit. Die Denkschrift der Reichsregierung über die ausländische Gesetzgebung zur Ab­wehr des Dumpings fam deshalb auch zu dem Schlusse, daß der Gesamtexport derjenigen Länder, deren Industrien in größerem Umfange Balutadumping betrieben haben, durch ausländische Valutadumpingbestimmungen nur in geringem Umfange erschwert worden" ist.

ordentlich schwer festzustellen. Seine Bekämpfung durch zollpolitische Ob ein echtes Dumping vorliegt, ist im Einzelfalle außer­Maßnahmen hat im günstigsten Falle den Erfolg, daß man den Inlandsmarkt gegen das fremde Dumping schützt. Die für den eigenen Absatz wichtigen Auslandsmärkte liegen natürlich nicht im Bereich der eigenen Zollgesetzgebung. Diese sind es aber in der Regel gerade, auf denen sich die Konkurrenz des Dumping treibenden Staates am unangenehmsten bemerkbar macht. Erfah= rungsgemäß ruft jede Antidumpingsmaßnahme automatisch Gegen­maßnahmen desjenigen Landes hervor, gegen das sie gerichtet ist. Man erinnere sich nur der Komplikationen, die sich aus dem Borgehen der Vereinigten Staaten   gegen die Abmachungen zwischen der Deutschen   Rohstahlgemeinschaft und der Arbeitsgemeinschaft der eifenverarbeitenden Industrie über die Lieferung von Walzeisen zu Weltmarktpreisen ergeben haben.

Interesse daran, daß alle Schranken am Weltmarkte nach Möglich­Die deutsche Industrie hat aus bekannten Gründen das größte feit abgebaut werden und daß keine neuen mehr entstehen. Gerade die Tatsache, daß das Schwergewicht unserer Industrie fich immer mehr auf die Zweige der Herstellung von Fertigwaren, auf die Verfeinerung und Veredlung verschiebt, würde es außerordentlich bedenklich erscheinen lassen, wenn Deutschland   ohne drückende Notwendigkeit als erster Industriestaat Maßnahmen gegen die ausländische Konkurrenz mit dem Bestehen eines Dumpings be­gründen würde. Die Tatsache, daß man derartige Bläne hauptsäch­lich in der Landwirtschaft und in Kreisen der deutschen   Rohstoff­industrien ventiliert, mit anderen Worten, daß die Freunde der hochschutzzollgesetzgebung sich für Antidumping­gefeße ins Zeug le gen, gibt ganz besonders zu denken. Die gebung würde gleichbedeutend sein mit der Schaffung einer Quelle Einführung einer Antidumpingklausel in die deutsche Zollgesetz­Wie schon früher mitgeteilt, haben an der Konferenz, neben Beziehungen. Es liegt durchaus die Bermutung nahe, daß der Ruf fortgesetter Beunruhigung unserer weltwirtschaftlichen bürgerlichen Bodenreformern, auch deutsche Sozialdemo nach einer Antidumpinggefeßgebung nichts weiter bezwedt als eine traten teilgenommen. Dasselbe war von anderen Ländern feft- Verstärkung de sohnehin schon reichlich hohen 3011­zustellen. Sogar einige Kommunisten sollen aus anderen Ländern schutzes. Da der Weltmarkt für deutsche Antidumpingsmaßnahmen gegenwärtig gewesen sein. Politische Parteiſtrömungen haben sich nicht erreichbar ist, so könnte es sich letzten Endes nur darum handeln, aber nicht geltend gemacht. Besonders ist von den deutschen   Bericht erreichbar ist, fo fönnte es fich letzten Endes nur darum handeln, im Leben der Gesellschaft", Oberarzt Dr. Pearson England über " Moralische Gerechtigkeit und Weltfriede", Redakteur Gaston gestellt haben und es um so leichter konnten, als die deutsche Bodens ländischen Dumpings gewissen deutschen   Wirtschafts­Fairhope( USA  .) über Bodenreform Enklaven  ", Schulvorsteher Begtrup Dänemart über Grundtvig   und die Volkshochschule  ", Kandidat Christensen Dänemark und Dr. Pikler- Budapest  über Bodenschäzung", Folkethingsabgeordneter Frederiksen­Dänemark über" Theorie und Praxis in der neuen dänischen Boden­gesetzgebung", Alfred Schär Deutschland über Die Bodenvertei­lung in Deutschland  ", Sekretär Madson- England, Leu. buscher New York  , Dr. Paletta Deutschland  , Redfern­Südaustralien und Advokat Beg üeiferos Havanna   über Die Grundwertsteuer in der Praxis". Landtagspräsident Heinrich Pe u s Beus Dessau, der in der vorlegten Sigung den Vorsiz führte, sprach für die deutschen   Vertreter bei der öffentlichen Rundgebung an der Freiheitssäule in Kopenhagen  .

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Zum Schlusse der Verhandlungen wurden mehrere Resolu. tionen angenommen, die sich auf die Grundsazerklärungen von Orford( zweite Tagung im August 1923) stüßen. Vor der Abstim mung gab eine Anzahl deutscher Vertreter eine Erklärung ab, durch die für die mannigfachen wertvollen Anregungen und Belehrungen

tretern zu sagen, daß diese alles parteipolitisch Trennende zurück­

reformbewegung parteipolitisch völlig neutral ist. Manche neue An­regungen wurden empfangen, die sich in der Folge auch für die deutsche Praxis werden nugbar machen lassen.

D. A.

Die neue Schutzzollpropaganda. Die Bekämpfung der Schleuderausfuhr als Vorwand. Eine Reihe von Gruppen der Industrie und der Großlandwirt schaft entfalten neuerdings eine lebhafte Propaganda zur Er­höhung von Zöllen. Angeblich ist es diesen Gruppen nur darum zu tun, den Schleuderexport von Staaten mit schlechter Wäh­rung zu verhindern. Tatsächlich steckt dahinter der Wunsch, nun die Zollsätze allgemein zu erhöhen oder sie wenigstens gegen solche Länder anzuwenden, die die schärfsten Konkurrenten am Weltmarkt find. Wie weit die neue Schutzzollbewegung bereits um sich ge griffen hat, beweist die Tatsache, daß der Reichsverband der deutschen Industrie   als Spitzenorganisation der Unternehmer fich ernsthaft damit befaßt hat. Heute, Freitag, findet in Düsseldorf  

das Preisniveau im Inlande durch Hochschutzölle noch weiter zu erhöhen, um unter der Flagge der Abwehr aus=

gruppen tatsächlich ein echtes Dumping am Weltmarkte zu er= möglichen. Die Gegenmaßnahmen des Auslandes würden diesen Versuch sehr schnell zunichte machen. Eine tiefgehende Verstimmung und sehr peinliches Mißtrauen gegen die deutsche Außenhandelspolitik wären wohl das Einzige, was bei diesen Maßnahmen Bestand haben würde. Ganz besonders bedenklich wäre es aber, wenn durch die Einfügung einer allgemein gehaltenen Antidumpingklausel die prattische Anwendung derselben im Berordnungswege ermög­licht würde. Der Reichstag   darf unter keinen Umständen darauf verzichten, derartige Fragen unter Berücksichtigung des fonkreten Falles zu entscheiden.

Die Biersteuererhöhung bis 1927 verschoben. Die Verhandlungen zwischen dem Reichsfinanzministerium und dem Kommissiar der der Biersteuererhöhung bis zum 1. Januar 1927 geführt, nachdem Alliierten für verpfändete Einnahmen haben zur Hinausschiebung der Reichsfinanzminifter erklärt hat, daß die Reparationszahlungen aus dem Reichshaushalt für das dritte Reparationsjahr dadurch nicht geschmälert werden.

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