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20 Typhuskranke, 3 Verdächtige. Keine ungewöhnliche Zahl für die Viermillionenstadt Zu der Zeitungsmeldung, daß eine gesteigerte Typhusgefahr für Berlin   bestehe, haben wir am Freitag in unserer Abendausgabe die Zahlen der Typhuserkrankungen aus den elf Monaten Januar bis November des Jahres 1926 mitgeteilt und sie mit den Er­frankungszahlen derselben Monate von 1925 verglichen. Dabei ergab sich, daß mindestens in den Monaten Oktober und November das Jahr 1926 niedrigere Erkrankungszahlen aufweist als das Jahr 1925. Bon amtlicher Stelle erfahren wir jetzt, daß in allen städtischen Kranfenanstalten am Freitag 20 Typhusfrante lagen und 3 Verdachtsfälle gezählt wurden. Jene Zeitungs­meldung hatte behauptet, daß zurzeit in den Berliner   Kranten­häusern( wohl in allen zusammen) etwa 50 Typhuskranke lägen und über 200 Typhusverdächtige gezählt würden.

Das Urteil im Prozeß Lietzkow.

Zuchthaus für Schwarz und Poetsch. Bas Landgericht II verurteilte gestern nach dreiundeinhalb stündiger Beratung wegen gemeinschaftlichen Todschlages die An­geklagten Rudolf Schwarz   zu zehn Jahren und Franz geklagten Rudolf Schwarz   zu zehn Jahren und Franz Poetsch zu acht Jahren Zuchthaus unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zehn Jahren. Die Angeflagte Anna Ließtom wurde yegen Beihilfe zu gemein schaftlichem Todschlag zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Allen drei Angeklagten wird die Untersuchungshaft angerechnet. Der Haftbefehl gegen Anna Lieglow wurde aufgehoben,

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gung des Ausländers. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der über. wiegende Teil der Genehmigungen aus Billigkeitsgründen erteilt worden ist. Als Billigkeitsgründe werden angesehen: Rach­dem Ausländer eine Rückkehr in seine Heimat unmöglich machen. gewiesener langjähriger Aufenthalt im Inlande oder Umstände, die Eine Kontrolle der im Angestelltenverhältnis( Kaufleute, Musiker, Artisten usw.) befindlichen Personen ist nach der Verordnung des Herrn Präsidenten der Reichsarbeitsverwaltung vom 2. Januar 1923/1926 nicht möglich.

Ein sonderbarer Kauh.

Der Kunstmaler als ,, Brandstifter".

Am 26. September d. 3. brannte der Dachstuhl eines Hauses in der Ackerstraße und das in ihm eingebaute Maleratelier des Kunstmalers Richard Sachs aus. Die Entstehung des Brandes wurde auf eine Fahrlässigkeit des Kunstmalers selbst zurückgeführt und er hatte sich nunmehr vor dem Schöffengericht Schöneberg  wegen fahrlässiger Brandstiftung zu verantworten.

Das Verhalten des Angeklagten vor dem Brande war mehr als sonderbar gewesen, so daß er von den Hausbewohnern und Nachbaren, als er nachts heimfam, und der Brand schon von der Feuerwehr gelöscht war, beinahe als Brandstifter" ge­lyncht worden wäre. Richard Sachs ist ein im 60. Lebensjahre stehender Herr, der in der ganzen Gegend, in der er feit langen Jahren wohnt, als Sonderling bekannt war. Er wurde allgemein Baulchen" genannt, obwohl er Richard heißt. Er selbst will auch nicht wissen, wie er zu diesem Spiznamen gekommen ist, der ihm sehr viel Berdruß bereitet. Auf seinem Gebiete aber ist er ein tüchtiger Arbeiter. Sein Vater war Universitätsprofeffor und ein namhafter Physiologe. Nach ihm ist die Sachsallee in Dahlem   be nannt. Der Angeklagte selbst hat sich mit seinen Aquarellen auch einen Namen erworben. Auch Gemälde von ihm sind häufig aus gestellt worden. Noch auf der letzten großen Kunstausstellung und auf der Herbstausstellung der Sezession war er mit Bildern ver­treten, auf der vor wenigen Tagen eröffneten Ausstellung der Preußischen Akademie der Künste   ist er wiederum mit brei Aquarellen vertreten. Profeffor Erich Büttner   hat seinen inter­essanten Künstlerkopf gemalt und das Bild im Runstpalast aus gestellt. Ueber den Brand selbst äußerte sich der Angelagte folgender maßen: In dem Schubkasten der Kommode habe er beim Aufräumen dem sich Malutensilien, Toilettenfachen und Lappen befanden, auf efelhaftes Ungeziefer entdeckt. Er habe den Schubkasten, in dem Balton ausgeleert. Dann habe er die Fugen des Schublastens Insekten zu vertilgen. Es habe eine große Stichflamme gegeben. mit Benzin getränkt und dieses angezündet, um die Eier der Hinterher habe er den

Der Millionenbetrug am Monopolamt. Eine amtliche Erklärung.

Mitteilung: Die Nachrichtenstelle des Reichsfinanzamts verbreitet folgende

millionenbetrügereien im Branntweinmonopolamt. An den Nach­Durch die Presse gehen Nachrichten über die Aufdeckung von richten ist soviel richtig, daß die Zollfahndungsstelle Berlin   über Unregelmäßigkeiten berichtet hat, die namentlich im Zusammenhange mit dem Bau einer Spritfabrik in Monheim   bei Köln   durch die Reichsmonopolverwaltung vorgekommen sein sollen, und daß die Staatsanwaltschaft um Weiterverfolgung der Angelegenheit ersucht worden ist. Nicht richtig ist aber, daß es sich, wie in einem Teil der Presse behauptet wird, um Vorkommnisse neuen Datums handelt; die Vorkommnisse liegen vielmehr längere Zeit zurück, die Ermitte­lungen der Verwaltung konnten aber erst in der letzten Zeit abge= schlossen werden. Nicht richtig ist ferner, daß eine ganze Reihe höherer Beamter und Angestellter der Monopolverwaltung in die Angelegenheit verwickelt ist. Bon den Beamten fommt nur der Regierungsrat Benede in Betracht, der schon seit Ende 1924 in den einstweiligen Ruhestand versetzt ist. Auch von den leitenden Angestellten, die in diesem Zusammenhang genannt werden, ist der eine( Steller) schon seit 1. Juli 1924 und der andere( 5) or wit) seit Juli 1925 nicht mehr in der Monopolverwaltung tätig. Die drei anderen Angestellten, die genannt werden, sind zwar bei der Monopolverwaltung noch beschäftigt, aber nicht in leitender Stellung. Das gegen sie bis jetzt vorliegende Material reicht jedenfalls nicht aus, um sie ihres Dienstes zu entheben. Im übrigen wird man abwarten müssen, welches Ergebnis die staatsanwaltschaftliche Unter­suchung liefert. Daß das Reichsfinanzministerium ebenso wie das Reichsmonopolamt das größte Interesse daran hat, daß die staate­anwaltliche und gerichtliche Untersuchung auch in diesem Falle mit größter Gründlichkeit geführt wird, um die weit zurüdliegen­den Borfälle nach Möglichkeit restlos aufzuklären, bedarf keiner besonderen Betonung. Alle Prefsenachrichten über angebliche Ber tuschungsversuche irgendeiner amtlichen Stelle find daher selbstver­ständlich nicht zutreffend."

noffen, der seit einem Monat vor dem Erweiterten Schöffen In dem großen Spriffchiebungsprozeß Ropp und Ge. gericht Tempelhof verhandelt wird, begründete gestern vormittag in einer etwa breistündigen Rede Staatsanwaltschaftsrat Bürkle die Kopp, der wegen der Monopolsteuerhinterziehung und wegen Strafanträge gegen den Hauptangeklagten, den Chemiker Franz Beamtenbestechung vorläufig nicht zur Berantwortung gezogen werden Die Auslieferung nicht genehmigt worden ist, wurde wegen An­fann, da megen dieser Bergehen von der holländischen Regierung rate Zuchthaus   unter Anrechnung von 6 Monaten Unter­fuchungshaft beantragt. Gegen den Oberzollinspettor Quehl beantragte der Staatsanwalt wegen schwerer Urfunden­fälschung, Bestechung und Beihilfe zur Monopolsteuerhinterziehung 2 Jahre 3uchthaus, 6,2 millionen Mart Geld­Stelle der Geldstrafen tritt im Nichtbetreibungsfalle für je 50 000 m. strafe und 3,6 millionen Mart Wertersat. An ein Tag Zuchthaus ein.( Die Höchststrafe ist hierbei ein Jahr Zucht­haus.) Ferner wurden gegen den zollaffistenten Wolf 9 Monate Gefängnis und gegen den Geschäftsführer von Kopp, den Kaufmann Walter Ergleben, 6 Monate Gefängnis, sowie in die Millionen gehende Geldstrafe beantragt.

Es wäre der Würde des Staates zuträglicher gewesen, wenn sein Anwalt von sich aus den Weg zum Todschlagsparagraphen gefunden und nicht drei Todesurteile gefordert hätte. Das Gericht ift weder dem Staatsanwalt noch dem Verteidiger, Dr. Mendel, gefolgt, der in der Tat der Angeklagten nicht ohne innerer Be­rechtigung bloße Notwehr erblicken wollte. Es hat im Einklang mit den Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Buppe auf Iob Ichlag erkannt. Die Urteilsbegründung stellt sich wohl auf den Standpunkt, daß alle drei Angeklagten den Blan, den Lieztow zu töten wohl gefaßt hatten, daß jedoch die Tat felbst im Zu ftande der Erregung, ausgelöst durch die Beschimpfungen des Ge­töteten erfolgt jei. rau Lieglow aber, die den beiden jungen macht hatte, daß Ließlow auf dem Laubengelände zu arbeiten be ba müsse noch etwas geschwelt haben, so daß die Lappen sich ent. Stiftung von Zollbeamten zur Falschbeurkundung 1 Jahr 6 Mo­absichtige, die die Tat wünschte, ja jogar forderte, mußte der in­tellektuellen Beihilfe für schuldig erkannt werden. Es führte zu weit, das Zustandekommen dieses Urteils fritischer zu untersuchen. Unzuerkemen ist, daß das Gericht von dem Todesparagraphen ab­gerüdt ist. Ob fünf resp. vier Jahre Gefängnis nicht in gleichem Maße eine genügende Sühne" bedeutet hätten, wie zehn ober acht Jahre Zuchthaus, darüber ließe sich streiten. Eine Tatsache jedoch verdient unter allen Umständen noch besonders festge halten zu werden. Auch in diesem Falle hatten sich die Ange­hörigen gegen den brutalen Mann und Vater bei der Polizei um Hilfe nach gesucht. Sie erhielten zur Antwort, daß diefes nur auf dem Wege der Privattlage geschehen fönne. So war die Frau schußlos einem Manne preisgegeben, der sie ohrfeigte, weil sie nicht zugegen fein wollte, als er ein fleines Käßchen zerriß, der auf seine Frau schoß, ihr die Rippen einschlug, fie mit Füßen trat, fie machts aus dem Hause prügelte, so war der Junge schutzlos gegenüber einem Vater, der seinen Stiefsohn in her unmenschlichsten Weise mishandelte, ihn, den Schuljungen, gleich beffen Mutter nachts auf die Straße trieb, der nach ihm mit einem Bell warf und sie auch sonst auf f fede Weife mißhandelte. Das Recht der Selbsthilfe die fo weit geht, fidh am Leben feiner Nächsten zu vergreifen, ist nicht zu rechtfertigen. Ebensowenig dürfte es aber gestattet sein, daß ein Mann oder ein Vater feine Frau und Kinder seelisch und physisch auf die unmenschlichste Weise peinigt. Wann wird nun endlich ein Verwahrungsgeset die Möglichkeit geben, derart brutale Menschen unschädlich zu machen?

Hilfe für notleidende Künstler.

A

Die vom Berliner Magistrat vor einiger Zeit auf Veranlassung der Stadtverordnetenversammlung bewilligten 100 000 m. zur Lin­derung der Not unter den er werbslejen Künstlern und Geistesarbeitern sind bereits durch die vom Magistrat zur Berteilung der Mittel eingerichtete städtische Künstlerhilfe" aufge= braucht werden. Auf Antrag der Kunstdeputation hat der Magistrat nunmehr weitere 100 000 m. zur Fortführung dieser Aftion bewilligt, da die Not unter den erwerbslosen Malern, Bild­hauern, Schauspielern und sonstigen Vertretern der freien geistigen Berufe nach wie vor fehr groß ist. Der zur Organisation der " Künstlerhilfe" eingefeßte Ausschuß hat am gestrigen Freitag außer­dem beschlossen, daß die gegenwärtig in der Provinz Brandenburg  reisenden Theaterensembles, die vom Magistrat finanziell unterstügt werden, auch in Zukunft städtische Subventionen erhalten fellen. Es handelt sich dabei um drei Ensembles, von denen zwei von der Bühnengenossenschaft und eins von der Theaterdirektion Kirchner ins Leben gerufen worden sind und deren 3wed hauptsächlich darin besteht, den erwerbslosen Schauspielern Spielgelegenheit zu schaffen, damit sie durch ihre gegenwärtige Not nicht völlig ihrem fünstlerischen Berufe entfremdet werden. Die Ensembles wechseln alle vier Wochen ihr fünstlerisches Personal, das eine Stärke von 14 bis 16 Schauspielern und Schauspielerinnen hat, um möglichst viel erwerbslosen Künstlern Gelegenheit zur Be­tätigung zu geben.

Neben diesen Maßnahmen zur Unterstügung und produktiven Erwerbslosenfürsorge für die Künstler beabsichtigt der Magistrat auch noch durch eigene Aufträge das fünstlerische Schaffen anzuregen. Se ist beabsichtigt, ein dauerndes fünstlerisch ausgestal­tetes Ehrenmal für die gefallenen Beamten, An. gestellten und Arbeiter der Stadt Berlin   zu schaffen. Zur Beratung dieses Planes ist bereits ein Unterausschuß der städtischen Kunstdeputation eingesetzt worden, der in der nächsten Woche seine Beratungen aufnehmen wird. Außerdem plant der Magistrat die Schaffung eines gemeinsamen Denkmals für die beiden großen Berliner   Schauspieler Devrient und Mattowsti, das auf dem Gendarmenmarkt vor dem Staatstheater zur Aufstellung ge­langen foll.

Intendantur der Funkstunde.

Der Vorstand der Funkstunde A.-G., Berlin  , beabsichtigt, die Stelle eines Intendanten zu schaffen; dem die Oberleitung des fünstlerischen Betriebes des Berliner Rundfunks über­tragen wird. Für diesen Posten wurde der Intendant des Wiesbadener   Staatstheaters, Herr Dr. Karl Hage­mann, verpflichtet.

Ausländische Arbeitnehmer in Berlin  .

Ueber die Zahl der in Berlin   beschäftigten ausländischen Arbeit nehmer wurden in letzter Zeit irrtümliche Nachrichten verbreitet. Demgegenüber stellt das Landesarbeitsamt fest: Die Zahl der von ihm in der Zeit vom 1. Januar 1926 bis 15. November 1926 zugelassenen ausländischen gewerblichen Arbeitnehmer und Hauspersonal beträgt 2423, dazu kommen als für die Landwirtschaft genehmigt 101 Ausländer. Es ist zu bemerken, daß die für die Industrie und Hauspersonal erteilten Ge­nehmigungen mit dem 31. Dezember 1926, die für die Landwirtschaft erteilten Genehmigungen am 15. Dezember 1926 ablaufen. Ihre Berlängerung für das Jahr 1927 erfolgt nur auf begründeten An­trag unter genauefter Nachprüfung der Notwendigkeit der Beschäfti­

zündeten. Das Feuer habe er ausgetreten und die Lappen in einen Wassereimer geworfen. Den Kasten habe er etwa eine halbe Stunde zum Trodnen auf dem Balkon stehen lassen. Darauf habe er die schoben. Dann sei er weggegangen, und bei der Rückkehr war die Sachen wieder eingeräumt und den Kasten in die Kommode ge­Wohnung ausgebrannt gewesen. Es sei ihm alles verlorengegangen. Seine Gemälde, Aquarelle und alle Skizzen und Studien seiner 40jährigen Lebensarbeit, versichert sei er nur mit 3000 Mt. ge­wesen. Nach der Schätzung von Professor Büttner hätten allein die Zeichnungen und Stizzen einen Wert von 10000 Mart ge­habt. Nach dem Gutachten von Branddirektor Emuth kann ber nicht bekannt, daß Dämpfe und Gase von Benzin im Brand nur in der Kommode entstanden sein. Dem Laien sei es Holz sich noch fortentwideln und daß es, wenn sich geeignete Stoffe finden, auch noch nach einer halben Stunde zur Selbst- Künstlerwerkhilfe in Berbindung mit der Freien deutschen Künstler­Im Berliner Rathaus, Königstraße, veranstaltete die Schöffengericht auch zu dem Schluß, daß der Angeklagte mangels entzündung fommen fönne. Nach längerer Beratung tam das schaft und dem Kunstring eine mehrere Tage währende Weihnachts ausreichender Fahrlässigkeit auf Roften ber Staatstaffe freizusprechen sei. Zur Fahrlässigkeit gehöre gemäß einer Bie Voraussehbarkeit, die in diefem Falle aber gefehlt habe. von Justizrat Davidjohn herangezogenen Reichsgerichtsentscheidung Ernst Friedrich   vor dem Berufungsrichter.

Vor der 3. Straffammer des Landgerichts I   fand gestern die Berufungsverhandlung in Sachen Ernst Friedrich   statt, der, wie erinnerlich, angeflagt war, burch einen Artifel in der Schwarzen Fahne" die Kirche beleidigt zu haben. Die erste Instanz hatte ihn zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen diefes Urteil dem einen war die Strafe zu niedrig, dem anderen zu hoch. In hatten sowohl Staatsanwalt als Friedrich Berufung eingelegt: der gestrigen Verhandlung lehnte der Angeklagte ähnlich wie in der ersten Instanz anfänglich die Richter wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer der bestehenden Kirchen als befangen ab. Hinterher zog er jedoch seinen Ablehnungsantrag zurüd. Zur Anflage felbst erflärte er, daß er durch seinen Artikel, in dem es vom Zölibat der fatholischen Geistlichen handelt, durchaus nicht beabsichtigt habe, die fatholische Kirche zu beleidigen. Der Staatsanwalt beantragte, unter Berufung auf die große Schärfe, mit der der Artikel geschrieben war, eine Erhöhung des Strafmaßes. Das Gericht Artikel geschrieben war, eine Erhöhung des Strafmaßes. Das Gericht verringerte sie jedoch auf eine Geldstrafe von 300 Mart mie der Vorsitzende ausführte, angesichts der geistigen Un­reife des Angeklagten". Friedrich ist also vor dem Gefängnis be­wahrt geblieben. Die Begründung aber, die das Gericht für die Herabsehung der Strafe fand, dürfte in der Deffentlichkeit manchem Widerspruch begegnen. Der Begriff der geistigen Reife" ist mehr als unklar.

Frau v. Heldorff freigesprochen.

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Im Prozeß gegen die geschiedene Frau Dorothea v. Heldorff aus Wilhelmshorst  , die sich vor dem Potsdamer   Schwur gericht wegen Meineides und Begünstigung verantworten mußte, ließ der Staatsanwalt die Anklage auf Begünstigung fallen und be­antragte wegen Meineides unter Anziehung des Milderungspara­graphen sechs Monate Gefängnis. Nach langen Plädoyers beantragte Rechtsanwalt Dr. Johanny, Berlin  , die Freisprechung seiner Klientin. Nach dem Wahrspruch der Geschworenen wurde die Angeklagte auf Staatstoften freigesprochen. Die Hetze gegen das Reichsbanner.

In einer überfüllten Mitgliederversammlung des Kreisvereins Spandau   des Reichsbanners sprach Kamerad Martin Schneider­Berlin vom Gauvorstand über das Thema Die Gegner der Republik  und das Reichsbanner". Es war interessant, über das Wesen und die Ziele rechtsstehender Verbände intimere Einzelheiten zu hören, als bisher befannt waren. Es gehörte nicht zum Ruhmes­tapitel dieser Organisationen, daß eine große Reihe ihrer Führer wegen allerlei Unlauferteiten( Hochperrat und Berstoß gegen den§ 175) mit den Strafgefeßen in Ronflitt ge­rieten und von der öffentlichen Bühne ihrer staatsfeindlichen Tätig feit abtreten mußten, während einzelne, die trog straffälliger Hand­Lungen amnestiert wurden, noch heute ihr buntles Hand­mert weiter treiben und immer wieder mit Mitteln der Gemalt zum Bürgerkrieg hintreiben. Der Stahlhelm" hat zurzeit eine große Aktion gegen das Reichsbanner inszeniert. Ein Herr Walter Koroni fährt durch Deutschland   und spricht überall über Ent­waffnungsverrat. Ausschnitte aus Zeitungsartikeln und Artikel in der Menschheit", die nichts mit dem Reichsbanner zu tun hat, sollen dazu herhalten, Führern des Reichsbanners Entwaffnungsverrat porzumerfen. Die Aufdeckung von Waffenlagern nehmen sie zum Anlaß. das Reichsbanner des Landesverrats zu bezichtigen. Schneider erflärte zum Schluß, der Stahlhelm" und andere sogenannte natio nale Berbände haben sich dazu hergegeben, Herrn Koroni in Ber­fammlungen weite Kreise des deutschen   Bolles belügen und gegen das Reichsbanner aufheben zu lassen.

Harten zu halben Preisen für den Zirkus Hagenbed sind im Geertschaftshaus, Engelufer 24/25, of lints, Restaurant, täglich von 10-1 Uhr und von 4-6 Uhr zu haben.

Weihnachtsschau der Künstlerwerkhilfe.

Kunstschau, die mit einem künstlerischen Nachmittag eröffnet wurde. Nach einer kurzen Ansprache über die große Not und das Clend im Künstlerstande und wie ungemein schwer es gerade den Kunst­gewerblern in der heutigen Zeit gemacht wird, fangen die Herren Scheidl und Cotter Lieder von Schubert und Wagner. Dann tanzte ein Zimmermannsches Miniaturballett Schuberts Moment musical" und Fräulein Gontard sprach das Melodram Weihnacht" von Wildenbruch. Die Ausstellung bietet eine bunte Fülle auf dem Gebiete des Kunstgewerbes: wunderschöne, wirklich fünstlerische Keramiten, dann die verschiedenen funstgewerblichen Handarbeiten in Flecht- und Berlarbeit, außerdem eine Schau guter Malereien, Beichnungen und Radierungen.

Goldene Medaille für das Stadtreinigungsamt. Die Goldene Medaille der Großen Ausstellung Düsseldorf   1926( Gejolei) ist dem Stadtreinigungsamt der Stadt Berlin   ver­liehen werden. Das Stadtreinigungsamt hatte mit Zustimmung der Deputation für das Stadtreinigungs- und Fuhrwesen in einer größeren Einzeltoje ein Modell ausgestellt, das abweichend von den sonst üblichen Einzelausstellungen eine zusammenhängende figür­Straßenreinigung und der städtischen Müllbeseitigung unter beson­liche und bildliche Darstellung der gesamten Arbeiten der städtischen heitspflege und zur Boltswohlfahrt gibt und besonders den Stand derer Berücksichtigung ihrer Beziehungen zur öffentlichen Gesund­der Arbeiten zur Aufwertung und Nußbarmachung von Dedlände­reien und zur industriellen Wiederverwertung der festen Abfallstoffe veranschaulicht. Außer dem Hauptmodell waren noch einige Einzel­modelle zur Ergänzung des Gesamtbildes ausgestellt.

Die weltliche Schule in der Puffbuffer Straße, die unter Leitung des Genossen Dofter Hennide steht, veranstaltet bis zum Sonn tag, 12. d. m., eine Ausstellung von Schülerarbeiten aus dem Zeichenunterricht, dem Unterricht in Hobelbant- und Bapp­arbeiten, dem Unterricht im Basteln und in Nadelarbeit. Berbunden mit der Ausstellung ist eine Bücherschau.

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des Haares ist die Voraussetzung für alle Frisurarten des Bubikopfes, die immer origineller, reicher und geschmackvoller her­

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