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tierung die gefeßliche Grundlage entzogen worden ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesezes am 1. Oftober 1927 ist die Reglementierung abgeschafft, der Sitten polizei die rechtliche Grundlage für ihre Eristenz und Tätigkeit entzogen.

Damit fällt ein System der Unterdrückung und Erniedri­gung der Prostitution, das allen Begriffen sozialer Sittlichkeit Hohn sprach, eine Einrichtung, geboren aus dem Geiste sozialer Heuchelei, nur zu oft eine Quelle der Demoralisierung und Korrumpierung der Beamten, die mit ihm zu tun hatten- und vor allem eine gesundheitliche Gefahr. Es gibt keine Kontrolle" mehr vom 1. Oftober ab! Sie hängt nicht mehr drohend über den gejagten Frauen, die das bisherie System rechilofer Willkür und dauernder Deflaffierung auslieferte. Die Furcht vor der Sitte" braucht sie nicht mehr abzuhalten, zum Arzt zu gehen. Das ist der hygienische Sinn der Auf hebung der Reglementierung. Sie ist dem Gesichtspunkt untergeordnet, soviel Krante wie möglich zum Arzt zu bringen.

Denselben Zweck verfolgt die Abänderung des Kuppelei­paragraphen des Strafgesetzbuchs, die die Straffreiheit der sogenannten einfachen Wohnungs= fuppelei einführt.

Damit ist das Gewähren von Wohnung an Brostituierte straffrei, wenn damit feine Ausbeutung verbunden ist. Hierher gehört ferner das Berbot von Bordellen und Rajernierungen, diesen gefährlichen Massenanstedungsan­stalten, die bisher entgegen dem Gesetz nur durch polizei­liche Willkür geduldet die Insassinnen nicht nur der Will­für der Polizei, fondern obendrein noch der Ausbeuterei durch die Inhaber auslieferten.

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Neben diesen Paragraphen steht als wichtigste Bestim mung der§ 7, der die Behandlung von Geschlechtskrankheiten oder Leiden der Geschlechtsorgane nur approbierten Aerzten gestattet. Es liegt im Wesen der Geschlechtstrant­heiten, daß fie, wenn frühzeitig erfannt, ausgeheilt werden fönnen. Aber die fachgemäße Behandlung, noch mehr die fichere rechtzeitige Erkennung erfordert eingehendes Sachver ständnis. Folgende Gesichtspunkte haben zum Verbot der Laienbehandlung geführt: 1. die Notwendigkeit, eine zuver­läffige Diagnose zu sichern; 2. die Schwierigkeit, zu beurteilen, wann eine Geschlechtstrantheit als geheilt gelten fann; 3. die Möglichkeit, durch frühzeitige ärztliche Hilfe fopiel wie nur möglich au retten. Zu diesen Bestimmungen, die eine fach­gemäße Behandlung sichern follen, treten Bestimmunen über ein bestimmt begrenztes Melberecht des Arztes. Diese Be­stimmungen halten sich im großen und ganzen im Rahmen des Gewohnheitsrechts, das sich im Verkehr zwischen Aerzten, Beratungsstellen und Krankenkassen seit dem Inslebentreten der Beratungsstellen herausgebildet hat.

Die bisher frizzierten Bestimmungen rechneten auf die Einsicht und auf die Mithilfe der Kranken. Für die Fälle nun, in denen aus fraiser Unfenntnis oder aus Bös milligfeit der Behandlungspflicht nicht nachgekommen mird und gleichzeitig eine offenbare und dringende Gefähr­dung der Gesundheit anderer vorliegt, find Bestimmungen ge­schaffen worden, die es der Behörde ermöglichen sollen, solche Kranke dennoch der Untersuchung und der Behandlung zu­zuführen. Diefem 3med dienen die Bestimmungen des§ 4.

In diesen Bestimmungen liegt ein Eingriff in das individuelle Selbstbestimmungsrecht des Kranten, der sich jedoch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Gemeinwohls ebenso rechtfertigt, wie etwa die folierung eines Beft- und Lepratranten. Die Bestimmungen dieses Paragraphen sichern jedoch den Kranten davor, daß er zwangsweise mit Methoden behandelt wird, die eine ernste Gefahr für Leben und Gesundheit bedeuten. Einer Ent scheidung in dem Methodenstreit um das Sal­varsan ist das Gesch vernünftigerweise aus dem Wege

gegangen.

Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes find im wesent­lichen bereits geltendes Recht.

Die letzte Nacht.

Bon Andrej Sobol.

Diese Novelle wurde in der hinterlaffenen Mappe des russischen Dichters gefunden, welcher seinem Leben durch Selbstmord ein Ende bereitete.

In einer der Gefängniszellen faßen vier Häftlinge, zum Tode verurteilt.

Aus dem Fenster der Zelle Nr. 12 ließ eine Hand eine dünne Schnur mit einem an ihr befestigten Bettel hinuntergleiten, welcher b das vergitterte Fenster in die Belle Nr. 13 hineinfiel. Einer der Gefangenen ergriff den Zettel und überflog blißschnell seinen Inhalt. Der Bettel wanderte von Hand zu Hand. Die Ge­fangenen erbleichten. Es wurde ganz still.

Der Inhalt des Bettels lautete:

Im

Ihr werdet heute aus dem Gefängnis hinausgeführt. Interesse der Partei sind alle unnügen Opfer zu vermeiden. Ihr müßt das Urteil schweigend himnehmen. Ohne Lärm. Ohne Widerstand. Wir sind machtlos. 3hr müßt euch beherrschen. Demonstriert nicht. In der Stadt ist Bogrom. Die Kofaten ziehen

vorbei."

Bon Fenster zu Fenster, von Belle zu Belle wanderte der tragische Zettel und allen Gefangenen erstarrte das Blut.

3wei Häftlinge schliefen, der dritte fnetete Figuren aus Brot, der vierte schaute durchs Schlüsselloch auf den Korridor, wo ein Soldat, das Gewehr über dem Arm, auf- und abspazierte. Dar Bar läßt die Gefangenen scharf bewachen. " Unfere legte Nacht...", flüsterte leise einer der Gefangenen, um die Schlafenden nicht zu wecken. Ich will noch leben. Ich habe Hunger. Glaubst du, daß wir vor dem Tode noch ein Frühstück bekommen?" Er legte sich auf die Pritsche und zog den Sträflingsmantel über den Kopf zusammen. Ich fürchte mich vor dem Tode," flüsterte der andere ,,, und du?" Der Kamerab umarmte ihn innig und füßte ihn auf die Stirn. Mitja," fagte er, unser Leben geht seinem Ende zu... Wir merden nie mehr die Stadt sehen nie mehr

3u gleicher Zeit probierte in einem anderen Stadtteil ein breit­schultriger, starter Mann eine Gendarmerieuniform an und brummte unmillig:

Zum Teufel auch! Ich sagte gleich, die Uniform ist mir zu eng. Was jetzt?"

Neben ihm stand eine schlanke Frau.

,, Sei nicht böse.

Ist es jetzt gut?"

Ich werde es sofort richten. So.

Meine Arme find wie zusammengebunden. Im Notfall werde ich nicht einmal die Pistole aus der Tasche ziehen können." Die Frau schaute ihn drohend an:

Du darfst nicht schießen! Hörst du, sonst breche ich jede

ziehung mit dir ab."

Die Ausführung des Gefeßes liegt in der Hand der| Landesbehörden. Sie haben die Aufgabe der Um­organisation der Behörden, die das Gesetz vorschreibt( Ab­schaffung der Sittenpolizei!). Bon ihnen hängt es ab, ob zu reichende Mittel für die Behandlung von Minderbemittelten zur Verfügung gestellt werden, ob das Gesez im verständnis pollen Zusammenwirken von Gesundheitsbehörden, Wohl fahrts- und Fürsorgebehörden durchgeführt wird. Das Gesetz fann ungemein segensreich wirken, es fann aber in der Hand reaktionärer, verständnisloser Behörden mißbraucht werden und seinen 3wed verfehlen. Es wird die Aufgabe unserer Genossen in den Landesparlamenten sein, darüber zu machen, daß dies Gesez durchgeführt wird in sozialem Geifte, getragen von dem hohen sozialen Berantwortungs­gefühl, das gegenüber der unheilvollen Verquidung von Geschlechtsfrankheiten und sozialer Not, gegenüber der Be­drohung der fünftigen Geschlechter gefordert werden muß!

Der gemaßregelte Marx- Wähler.

Und die Erklärung des Abg. v. d. Often.

In der gestrigen Landtagsfizung hat der deutschnatio­nale Abgeordnete v. d. Often- Barniz vor der Tages ordnung eine Erklärung gegen den Borwärts" abgegeben. Er bezeichnet darin die von uns in dem Offenen Brief an Marg veröffentlichten Mitteilungen des Landarbeiters Graffe als unwahr und entrüstete sich dar über, daß das Organ der größten Regierungspartei Preußens" solche Darstellungen wiedergäbe.

Diese Entrüstung und diese Abwehr ist gemacht. Often behauptet jeßt, jenen Landarbeiter nicht wegen seiner Abstimmung für Marg entlaffen zu haben. Vielmehr sei der Mann aus anderen Grün­ben ordentlich gekündigt worden, angeblich weil er seine Kinder verwahrlosen lasse, weil eine Tochter von der Mutter schöne Dinge mehr. Diebstahl angehalten" worden sei und dergleichen Gegenüber diesen Ausreden laffen wir zwei Daten sprechen:

Am 26. April 1925 stimmte Grasse   für Marg als Reichspräsidenten.

Am 4. Mai 1925, also wenige Tage darauf, erfolgte die Kündigung Grasses um 1. Oftober!

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Grasse   ist bereit, vor Gericht zu bestätigen, daß die Kündi­gung mit der in seinem Offenen Brief angegebenen Begrün­bung erfolgte: Er solle sich von Marr eine Kuh geben lassen!

Die Kündigung hat auf Klage Graffes dem Ar= beitsgericht vorgelegen und dieses hat sie am 22. Mai 1925 für rechts unwirksam, d. h. für ungültig er Plärt. Das für den Abg. v. b. Often tennzeichnende Urteil hat diesen Wortlaut:

Verkündet am 22. Mai 1925, in Sachen des Arbeiters Graffe, Gut Warnik, gegen die Gutsverwaltung.

Urteil: Die gegen den Arbeiter Grasse   seitens der Gutsver waltung in Barniz   am 4. Mai d. J. ausgesprochene Kündigung feines Dienstverhältnisses zum 1. Oftober ift rechts, unwirtsam.

um eine Landarbeiterfamilie als diebisch zu bezeichnen, ift> freilich ein besonderes Zeugnis von der Bewegungsfreiheit, die die Keudell- Partei im Preußischen Landtag für fich in Anspruch nimmt.

Wir behalten uns übrigens vor, gelegentlich in das Ge­sträuch der Behauptungen des Abg. v. Often noch näher hin­einzuleuchten.

Der Arbeiter als Diener.

Heillose Verwirrung über Wilhelm Kochs Parolen. Also: Es ist ganz klar, daß über die bekannte Arbeiten­und Dienen"-Rede des neugebackenen Reichsministers Wilhelm Roch, Dottor ehrenhalber, die größte Untlarheit herrscht. Wir wollen versuchen, die Dinge einigermaßen zu entwirren.

1. Der Reichsbote", ein orthodox- protestantisch- deutschnational­fonservatives Paftorenblatt, bringt den ersten und sehr umfang­reichen Bericht, in dem die Worte ,, Arbeiten und dienen" als Auf­gabe des Arbeiters in Fett drud hervorgehoben sind.

2. Der Vorwärts" fnüpft an diesen Bericht einige kritische Bemerkungen, die den Bürgerblöcknern zeigen, was Roch da ange­richtet hat.

3. Die deutschnationale Parteiforrespondenz weiß nichts vom

Reichsboten", sondern beschuldigt den Borwärts" der nieder­

trächtigen" Fälschung".

4. Wolffs Bureau muß von zuständiger Stelle" erfahren, macht" habe. daß der Minister diese oder ähnliche Ausführungen nicht ge­

5. Zum Schluß beweist die Deutsche Tageszeitung", das er Dom Arbeiten und beutschnationale Agrarierblatt, daß Roch voll­tommen recht gehabt hätte, als dienen"( prach! So lautete die Beweisführung:

,, Nicht arbeiten, nicht dienen soll der deutsche Arbeiter, rufen die Sozialistenführer. Man faßt sich an den Kopf? Mit solchen Leuten soll Politik in schwerster Zeit getrieben werden? Wo jeder nichts als Arbeit und Dienst am deutschen Bolfe fennen darf, da predigen die Sozialistenführer, arbeiten und bienen" bedeute, nechtseligfeit"."

Also: Koch will nichts gesagt haben. Aber wenn er das gesagt hätte, was behauptet wurde, dann wäre das nach dem glaub­würdigen Zeugnis der Deutschen Tageszeitung" höchste Staats­weisheit gewesen. Aber da der Vorwärts" diese höchste Staats­weisheit bei dem Gelbenführer Koch stillschweigend vorausgesetzt hatte, hat er, wieder nach deutschnationalem Zeugnis, eine nieber­trächtige Fälschung" begangen! Wir hoffen, daß nun die Sache ganz flar geworden ist!

Ausgerechnet... die Futterkrippe!

Die überhebliche Kreuzspinne.

Sage und schreibe die Neue Preußische Zeitung  ", regierungsparteilich deutschnational, mit dem Kopffaz: Borwärts mit Gott für( zeitweise gestrichen) König und Vaterland", bringt die Meldung, daß der Landtagsabgeordnete Genoffe Wende, der bisher beim Bolizeipräsidium Berlin   tätig war, fommissarisch zum Polizeipräsidenten von Elbing   ernannt ist, unter der Ueberschraft: Die Futtertrippe".

Begründung: Graffe ist, wie unwidersprochen geblieben, Bir befennen gerne, daß der Begriff der sogenannten Futter­am 1. April vor vierzehn Jahren in sein jetziges Arbeitsverhältnis trippe" eine Erfindung der Kreuz- Beitung" und ihrer Gesinnungs­eingetreten. Laut Tarifvertrag beträgt die Dauer der Berfreunde ist. Denn was die Futterkrippe wirklich ist, das haben wir tragszeit in der Regel ein Jahr. In diesem Falle hat die erst bei der Regierungsbildung des Bürgerblods erfahren. Da wären wir Wulie, würden wir Kündigung des Arbeitsvertrages ein Bierteljahr vor Ablauf des Ber  - nämlich wurde prozentualiter trages zu erfolgen. Diese Vorschrift ist nicht beachtet. Die vom fagen: In jüdischer Weise" ausgetüftelt, wieviel Size an der Arbeitgeber für die Kündigung angegebenen Gründe vermögen fle reigsministeriellen Futtertrippe man zu bean­daher in rechtlicher Beziehung nicht zu stüßen. gez. Bug. Spruchen hat.

Der normale Kündigungstermin wäre also am 1. Januar 1926 mit Wirkung zum 1. April 1926 gewesen. Often aber fündigte unmittelbar nach der Reichspräsidentenwahl ben Arbeiter, der vierzehn Jahre auf seinem Gute gearbeitet hatte. Bem will der Junker heute einreden, daß diese Kündigung aus anderen Gründen erfolgte? Daß der junterliche Gutsherr die Tribüne des Landtags benußen darf,

Rotja

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Eben deshalb aber hat natürlich die biedere ,, Kreuz- Zeitung  ". das Recht, von der Futterfrippe" zu sprechen, wenn ein be fähigter und geeigneter Mensch mit irgendeinem höheren Bosten be­traut wird. Voraussetzung für die Anwendung des schönen schwarz­weißroten Bortes Futterfrippe" ist selbstverständlich, daß der Be­förderte Sozialdemokrat und nicht etwa brav deutsch­national ift.

ob es wohl gelingen wird? Wenn wir Bech| 10:14 3entimeter telephonisch senden und emp haben... laufe ich dir auf und davon.

Der breitschultrige Mann knöpfte seine Uniform zu. Fürchte nichts..., ich bin ein guter Regisseur." Ein junger Gendarm trat ein und meldete stramm: Herr Rittmeister! Das Telephon!"

" Wer ist am Apparat?"

Der Gefängnisdirektor!"

Ich komme sofort."

Am anderen Ende der Stadt hielt das Hörrohr der Gefängnis­direktor und sprach mit zitternder Stimme:

Jawohl, Herr Rittmeister. Zu Befehl, Herr Rittmeister: 3wei plombierte Wagen..., ohne Lärm, verstehe schon..., ganz ftill Ich Der Kommandant der Estorte ist Rittmeister Kurentom habe nicht die Ehre ihn zu fennen ach ja, er ist heute aus Peters­ burg   angefommen. Zu Befehl, Herr Rittmeister. Ich verstehe, im Walde hinter dem Bahnhof..., alle vier Gefangenen. Ich verstehe, Herr Rittmeister."

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Eine Stunde später fuhren zwei geschlossene Wagen in der Richtung des Gefängnisses. Die Wagen waren von Gendarmen umringt. Vor dem Tore des Gefängnisses hielten sie.

fangen fönnen. Die Uebertragung dauert drei Minuten. Ver suche dieser Art werden demnächst zuerst innerhalb des Wiener Sprechnezes, dann aber auf weiteren Strecken durchgeführt werden. Die ersten Versuche auf der Linie Wien  - London   werden im Mai nach Eröffnung der neuen Ferntabellinie nach London   stattfinden. Auch ist beabsichtigt, in Wien   eine Zentrale für den mittel- und ofteuropäischen Bildrundfunkverfehr zu errichten.

Die nächste Ausstellung der Akademie der Künste. Die Preu­fische Akademie der Künste veranstaltet in diesem Jahre ihre Früh ichrsausstellung, etwas früher als sonst, besonders wegen der großen Liebermann  - Ausstellung, mit der sie im Sommer den 80. Geburtstag ihres Präsidenten feiern will. Malerei und Bild­hauertunft werden vertreten fein. Ueber die freien Einsendungen aus der Künstlerschaft entscheidet eine Jury der Akademie, bestehend aus der Ausstellungskommission: Liebermann als Präsident, Amers­dorffer, Dettmann, Eichhorst, Otto H. Engel  , Frand, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch  . Bechstein, Kraus, Slevogt  , Stard. Die Ausstellung wird mitte April eröffnet und etwa sechs Wochen dauern.

Sauerbruchs Ueberfledlung nach Berlin   noch nicht entschieden. Zu der Nachricht, Dr. Sauerbruch habe die Berufung an die Ber liner Universität angenommen, wird der Telegraphenunion von der Dr. Sauerbruchs eingegangen ist, wonach in dieser Angelegenheit noch teine endgültige Entscheidung gefallen ist.

Aus dem einen Wagen stieg ein breitschultriger Gendarm und Chirurgischen Klinit München mitgeteilt, daß dort eine Depesche 30g an der Torglode.

Der Gefängnisdirektor erschien.

"

Ist Ihnen der Befehl seiner Erzellenz bekannt?" fragte Ritte meister Kurenkow. Sind die Gefangenen bereit? Bitte sie heraus­führen!" Die Berurteilten famen einzeln aus der Zelle. Rittmeister Kurentow rauchte nervös eine Zigarette nach der anderen. Einer der Gefangenen entriß fich plöglich den Gendarmen, aber der Rittmeister packte ihn und übergab ihn den Gefängnisauffchern. Der Rittmeister salutierte und verließ das Gefängnis.

Rascher!"

...

Hier find

Die Wagen sezten sich in Bewegung. Nach einer halben Stunde michen sie vom Wege ab und fuhren statt zum Bahnhof, gegen den Fluß. Jenseits des Ufers war rumänisches Land. Blöglich erhob sich der Rittmeister und sagte nervös: Genossen! Bitte nur Ruhe zu bewahren. Pistolen und etwas Bargeld. Biel   Glück!" Und eine halbe Stunde später telephonierte der Pfeudorittmeister nach Hause: ,, Mascha! Du kannst dich schon niederlegen. Und lies teine aufregenden Romane mehr.... Alles ist in Ordnung.... Gute Nacht." ( Deutsch   von Grete Neufeld.)

Fortschritte in der drahtlosen Bildübertragung. Kapitän Fulton, der Mitarbeiter Bafers, macht in einem Wiener Mittagsblatt Mits Beteilungen über die Beiterentwicklung der Bakerschen Bildtelephonic. Nach diesen wird in fürzester Zeit die telephonische Bildübertragung auch auf dem Draht verwirklicht werden. Jeder Telephon: " Du lieft zuviel Romane, Mascha. Man muß das Leben teilnehmer wird dann durch den Anschluß eines nüchtern betrachten. einfachen Apparates an sein Telephon ohne be. jondere Bilder Rebenzentrale im Format

Der Gendarm lächelte:

Die Frau schwieg. Nach einer Weile flüsterte sie leise:

Jm frodengelegten Amerika   blüht nicht nur der Alkohol­schmuggel, ſondern man versucht auch auf alle mögliche Art und Weise Alkohol herzustellen. So brachte eine große Brauerei jüngst ein breiprozentiges Bier heraus. Um diesem den nötigen Absatz zu verschaffen, fann man auf eine wirkungsvolle Reklame. Daber wurde man auf einen Reklamefachmann aufmerksam, der für eine offerei die Anpreisung erfunden hatte: Die Milch der zufriedenen Kühe". Man sendte ihm einen Kasten Bier, einen Blantoscheck und die Aufforderung, für das Bier eine ähnliche Unpreisung zu finden. Schnell tam der Raften   Bier zurüd, nur einer Flasche waren ein paar Schlud entnommen, der Blantosched enthielt eine ungeheure Bahl, und als in Borschlag gebrachte Reflame fand man die Worte: Das Waffer der unzufriedenen Dchfen".

Eine Abendmufit der Volkshochschule Charlottenburg   veranstaltet am 22., abe nbs 8 Uhr, das Bezirksamt Charlottenburg   im Feitiaal des Charlotten­ burger   Rathauses. Eintritt einschl. Kleiderablage und Bettel für Mitglieder der Kunstgemeinde Charlottenburg 40 Bf., für Nichtmitglieder 50 B1.

Im Rahmen der Kammerfunftabende der Firma Reuß n. Pollad". Kurfürstendamm 220, lieft am 22., abends 8 Uhr, Friedrich Mellinger aus eigenen unveröffentlichten Manuskripten.

Friedrich Moeft lieft im Saal der Reicherschen Hochschule für dramatische Sumor unit, Falanenstr. 38, am 23., abends 8 Uhr, unter dem Titel unb Satire" bettere Geschichten von Auernheimer, Mehrint, Noden­bach, Stettenheim u. a.

Geiangsgemeinschaft Rosebern d'Urgufo. Heute finden in der Aula des Saifer- Friedrich- Realgymnafiums vor den Bertretern der Städtischen Kunst beputation Gesangsvorführungen und Vorträge der Methode Rosebery d'Arguto ftatt. Der Beginn ist für Jugendliche auf 7 Uhr und für Erwachsene auf 8 Uhr festgelegt.