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Polizei und Fall Husmann.

Eine Entgegnung.

on Ministerialdirektor Dr. Klausen er, Leiter der plizeiabteilung im preußischen Ministerium des Innern. In dem in Nr. 519 des Borwärts" erschienenen Auffah von tto Landsberg, überschrieben: Das Recht des Angeschuldig­n, eine Lehre des Prozesses Husmann", find eine Reihe von tat­hlichen Behauptungen aufgestellt, denen nachzugehen nicht nur olwendig ist wegen des Gewichtes, welches Aeußerungen Lands. ergs innewohnt, fondern auch wegen des Zieles, dem sie gelten.

Borweg jet bemerft, daß eine eingehende Brüfung eingeleitet ist, urch die geklärt werden mird, ob und welche Fehler von Kriminal­camten bei Anstellung der Ermittlungen begangen sind, und ob die Beamten, wie behauptet worden ist, ihre Befugnisse etwa durch Debergriffe gegenüber dem Angeklagten oder durch unzulässige Ein­birtungen auf Seugen überschritten haben. Werden Verfehlungen itgestellt, so wird seitens der vorgesezten Dienststellen scho ungslos durchgegriffen und die Schuldigen zur Berant­portung gezogen werden. Das gerade erfordert in erster Linie das ntereffe der Kriminalpolizei, der nur mit völliger Offenlegung der atfächlichen Verhältniffe, nicht aber mit Bertuschung oder Befchöni­gung gedient ist. Solange jedoch solche Fehler und Ungehörigkeiten icht einwandfrei festgestellt sind, sondern nur aus er ahrungsgemäß unvollständigen und auch in diesem Prozeß nicht immer miteinander in Einflang zu bringenden Preiseberichterstat ungen gefolgert werden, ist es selbstverständliche Pflicht der vor gelegten Behörde, ihre Beamten dagegen in Schuh zu nehmen, daß Dinge in der Deffentlichkeit als Tatsachen hingestellt werden, die höchstens als unerwiesene einseitige Behauptungen sich darstellen. Go muß mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, daß allein von dem Angeklagten behauptet worden ist, jene häßliche und- wenn sie wahr wäre durchaus zu verurteilende hämische Be­mertung: Rarfchen, jest gilt es Sühne zu leisten für Selmuts Blut" sei von einem Kriminalbeamten gefallen. Dieser hat den Vorwurf mit aller Bestimmtheit zurückgewiefen, und es hat lich niemand gefunden, der die Angaben des Angeklagten bestätigt hätte, so daß zum mindesten Behauptung gegen Behauptung steht, was niemals dazu berechtigen kann, von einer erwiesenen Tatsache 3 fprechen. Diefe offenbare unrichtigkeit der Berichterstattung statt vieler anderer, auf die im einzelnen hier nicht eingegangen werden

fann.

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In Ryrie   veranstalteten die Rommuniften eine Bersammlung zugunsten der ang lugten Landbündler.

Die Moskauer Ente mit ihren Landbund- Rüfen.

Bratianu vor dem Sturz.

Der Regentschaftsrat verlangt seinen sofortigen Rücktritt.

Bukarest  , 2. November.  | diesem Falle alle Brüden zwischen der liberalen Partei und In einer Audienz Bratianus beim Regentschafts- dem Regentschaftsrat abgebrochen werden würden. rat am Freitag verlas Prinz Nitolaus eine von ihm verfaßte

Denkschrift, in der er erklärte, daß es aus mannigfachen Gründen der Ruhe und Ordnung als notwendig erscheine, den Rücktritt der liberalen Regierung zu fordern. In längerer Rede erklärte Bratianu, daß die Regierung noch weiter am Ruder bleiben müsse, um den Abschluß der Stabilisierungsanleihe durchzuführen. Erst nach Annahme des Gesches durch die kammer fönne man über den Rüdtriff der Regierung verhandeln. Sollte man aber auf dem sofortigen Rücktritt des Kabinetts bestehen, so übernehme er feine Berantwortung dem Auslande gegen über und werde die Anleihe nicht unterzeichnen. Bratianu   forderte, daß ihm die Regentschaft als Zeichen ihres Bertrauens die Umbilbang des Kabinetts übertrage. Sonft werde er fofort feine Enflaffung geben.

Die Entscheidung der Regentschaft wurde auf Sonnabend vertagi Am Nachmittag erschien der Hofmeister beim Janen­minister Duca und ersuchte ihn, bel Bratianu dahin za wolfen, daß er nicht zu unnachgiebig auf seinem Standpunkt verharre, da in er nicht zu unnachgiebig auf einem Standpunft verharre, da in

Aber vor allem in einem anderen wichtigeren Bunkie muß einer Behauptung des genannten Auffages entgegengetreten werden. Es handelt sich um die Vorschriften der Strafprozeß ordnung, welche das Recht der vorläufigen Festnahme regein. Zunächst ist zu bemerken, daß die Bestimmungen der§§ 127 und 128 GIBO. nicht klar besagen, wie behauptet wird, daß die Bolizei einen Jeftgenommenen spätestens am Tage danach dem Richter zu über­seben habe; daß vielmehr eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidun gen vorliegen, die diese Folgerung ablehnen. So insbesondere aus legter Zeit noch ein Urteil des Kammergerichts vom 24. April 1924, Das ausdrücklich betont, daß die Vorführung vor den Richter nur jobald erfolgen müffe, als es ohne schuldbares Zögern denkbar fei. Auch ist es, wie jederzeit ohne weiteres feststellbar ist, durchaus nicht Bragis der Polizeibehörden, die Ablieferung des Festgenom­nenen an das Gericht auch nur solange hinauszuschieben, wie es nach dem genannten Urteil gerechtfertigt sein würde. Tatsächlich wird zu einer Verhaftung regelmäßig nur geschritten, wenn es der Serbeitragung von Beweisen, die eine solche begründen, nicht mehr bebatf, orben Richter innerhalb von 48 Stunden erfolgt it bies einmal nicht möglich. eima weil der Festgenommene sich erbietet, einen Mibibemeis anzutreten, fo nimmt regelmäßig bie Striminalpolizei mit der Staatsanwaltschaft oder mit dem Verneh mungsrichter unter Darlegung des Sachverhalts Fühlung, mit deren Einverständnis alsdann die Borführung gerade im Interesse des Festgenommenen unterbleibt, um den Gang der schleunigen Ermitt lung nicht zu verzögern. Aber selbst diese Maßnahme war im Falle Husmann nicht notwendig, denn Husmann wurde im Gegensatz zu der aufgestellten Behauptung, die Kriminalpolizei in Glabbed habe in tagelang festgehalten, bevor sie ihn dem Amtsgericht vorführte, am 23. März 1928 bereits etwa zehn Stimden nach seiner polizei lichen Festnahme dem Bernehmungsrichter zugeführt, der ihn nach turzer Zeit wieder entließ, so daß Husmann innerhalb von zwölf Shmden von der Polizei vorläufig festgenommen und von dem Komödie der Weltgeschichte! Nachdem die Märzrevolution des Richter wieder in Freiheit gefeßt murde. Gerade in diesem Falle Jahres 1917 den 3aren Nikolaus II.   zur Abbankung gezwungen aljo hat die Bolizei, vielleicht meil es sich um eine Sache handelte, hatte, meldeten sich im Laufe der letzten Jahre außer der falschen die ihr befonders rätfelhaft und schwerwiegend erschien, in dem Anastasia- bas Familienftatut des Hauses Romanom schließt Bestreben, aur ja dem Buchstaben des Gejeges zu genügen, so früh weibliche Nachkommenschaft an sich nicht von der Thronfolge aus es ihr nur irgendmöglich erschien, den Festgenommenen dem Richter gleich zwei neue Baren", der eine in Koburg, der andere borgeführt im Bertrauen darauf, daß auch er ben erheblichen gegen in Paris  . Kyrill, der Entel Alexanders II., rivalisierte mit Susmann sprechenden Berdacht unter Berücksichtigung aller Ulmitolaus, dem Enkel Nikolaus I.   Beide sammelten um sich stände als zur Berhaftung ausreichend erachten merde. Bielleicht Parteigänger, die in Manifeften, Broschüren und Zeitungsartikeln erfolgte die Borführung jogar zu früh und wir ständen alsdann vor bem eigenartigen Ergebnis, daß gerade ein Handeln der Polizei, bie es Landsberg   fordert, die Ursache der Entlassung Husmanns durch den Richter und damit einer der Gründe war, daß Spuren verlorengehen fonnten.

Die erneute Festnahme Husmanns durch die Polizei erfolgte m 28. März abends; schon am Morgen des 29. wurde er dem Bernehmungsrichter vorgeführt, der nunmehr Haftbefehl gegen ihn erließ. Also auch in diesem Falle hat die Bolizei die Zuführung Husmanns zum Gericht nicht nur nicht hinausgezögert. jondern Innerhalb einer fürzeren rift bewirtt, als es felbft die schärffte Auslegung des Gefeßes verlangt.

Die große Säge.

Rene Ausschlüffe aus der KPD  . Harburg- Wilhelmsburg   a. d. Elbe  , 2. November.  ( Eigenbericht.) In der Freitagsigung der Stadtverordnetenversammlung teilte der Führer der kommunistischen   Stadtverordnetenfraktion mit, daß bie Stadtverordneten   Schwanz, Schmidt, Nickeleit und Hüllner auf Beschluß der Ortsgruppe der KPD  . aus der Partei ausgefchloffen und ihrer Mandate für verluftig erklärt sind. Den pier Stadtperordneten wird vorgeworfen, sich an den Massen bereichert, Berrat am Proletariat begangen und die Arbeiterschaft belogen zu haben. Die Angeflagten erwiderten auf die gegen fie erhobenen Befchuldigungen nichts.

bestand, ist numehr auf fünf Mitglieder zusammengeschmolzen. Die kommunistische Fraktion, die bisher qus neun Mitgliedern

Kadi- flatt klaffenkampf. In Deutschböhmen hat die KP.( ohne D- Breffe jetzt ein neues Rampfmittel in Gebrauch gestellt: fie bertlagt die jozialdemokratischen Blätter wegen Beleidigung zum Beispiel wegen des Borwurfs, wie ein Bapagei immer dasselbe herzuplärren! 26 derartige Brozesse sind das vorläufige Ergebnis dieser revolutionären Affion Eugen Schwarzbach

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in Reichenberg, normals veranimortlicher B.- Rebafteur, ist zur

son Mostau los.

Prinz Nikolaus bildet mit dem Patriarchen der

orthodoxen Kirche Cristea und dem Präsidenten des Kassa­tionshofes Buzdugan jenen am 21. August 1927, also am Tage nach dem Tode Ferdinands, eingefeßten Regent. shaftsrat, der die Vormundschaft über den siebenjährigen Rönig Michael ausübt und feine Befugnisse besitzt. Welche Pläne der Prinz Nikolaus verfolgt, bleibt ab­zuwarten. Bisher ſtützte sich Bintila Bratianu auf die Königinwitme Maria, aber seine Stellung ist schon lange erschüttert. Läßt man Bratianu fallen, weil man die Bewegung der oppositionellen Nationalen Bauern partei für unaufhaltsam hält, bie eine neue riesige Rundgebung für die nächsten Tage in Aussicht ge nommen hat? Oder erfolgt dieser Schritt etwa im Einvernehmen mit dem Erfronprinzen Carol, der vom Auslande her seine Wiedereinsegung betreibt und ber in einem Teil der Rationalen Bauernpartei starte Sym­pathien genießt? Oder strebt am Ende Prinz Nikolaus, der Onfel des fleinen Königs, felber nach dem Throne?

Beschäftigung der Beschäftigungslosen. name, bie fich nur auf die Berbüßung der Strafe erftredt, 3 ur 3 eit

Großfürstliche Rivalitäten und Manifefte.

Aus Paris   fommt die Nachricht, daß der frühere Großfürst und Oberbefehlshaber des russischen Heeres im Weltkrieg, Herr Niko­laus Nikolajewitsch, den Vorsitz der Bereinigung russischer Emigranten niedergelegt habe und ein feierliches Manifest zur Ber zichterklärung auf seine Ansprüche auf den Zarenthron" zu veröffentlichen beabfichtige.

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um eine Krone stritten, die gar nicht mehr vorhanden war. Styrill proffamierte fich fogar in einem riesenlangen Ebitt an Seine Bölker zum 3aren", eine Geste, die dem alten Ritolaus doch mohl au albern schien. Die Barin" Bittoria aber reiste, gleich ihrer Schwefter Maria von Rumänien  , nach Amerita, um die Finan­Ziers der Wallstreet   für diesen Zarenthron zu interessieren. Haupt­beschäftigung der beiden beschäftigungslosen Großfürſten mars,

gegeneinander zu intrigieren.

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Jezt hat ein unerhörter Borfall dem Faß den Boden aus geschlagen: Kyrill murde bei der Beerdigung der Zarinmutter Maria in Kopenhagen   von den anwesenden noch attiven Monarchen und Fürstlichkeiten als 3ar" tituliert und mit Majestät" an geredet. Das ging dem Bariler Bratendenten zu weit: Er, der einst, in der Zeit der Herrschaft seines Halbneffen Nikolaus II.  , neben Rasputin   ungekrönter Selbstherrscher aller Reußen gewesen war, verzichtete großmütig und verächtlich auf den sonderbaren und nicht vorhandenen Thron.

Neue Komödie! Kaum hat der frühere Großfürst den Borsiz in der Bereinigung der Emigranten niedergelegt, als auch schon pier alte Generale um die freigewordene Würde erbittert fireiten.

Handelte es sich nicht um beschäftigungslose Großfürsten und Generale,-man tönnte sich manchmal an gemiffe Borgänge im Mostau von heute erinnert fühlen.

Lubelehrbar!

Ridlin und Roffé sollen ihre Kammermandate verlieren. Paris  , 2. November.

Havas meldet: Als die Kammer die Mandate der autono. mistischen Abgeordneten Ridlin und Roffe für gültig erklärte, war der Urteilsspruch des Colmarer   Schwurgerichts noch nicht rechtsträftig. Dies ist aber jetzt der Fall. Die Kammer wird daher in der am 6. November beginnenden außerordentlichen Barla: entsprechend den Bestimmungen der Berfaffung einen Beschluß auf bertennung ber Mandate faffen

müffen; denn den Berurteilten find trotz der Begnabigungsmaß zurzeit die bürgerlichen und politischen Rechte entzogen.

Wenn die Angelegenheit taifächlich jene. Entwicklung nehmen sollte, dis das offiziöse französische   Nachrichtenbureau vorausjagt, bann mird bas lebiglich zur Folge haben, daß Ridlin und Roffe

mit bedeutend verstärften Mehrheiten bei der Rach mahl wiedergewählt werden. Ein sicherer Beweis dafür liegt Generalratswahlen. in den bedeutenden Erfolgen der Autonomisten bei den jüngsten elfäffischen Binche   gar nicht denkbar. Also mozu dieser neue Fehler? Eine andere Wirkung ist bei ber

Obregons Mörder vor Gericht. Beifall und Zischen für den Berteidiger.

San Angelo, 2. Nonember. Unter großem Andrang begann heute in den Brozeß gegen den Mörder Obregons, Toral, und feine Mitangefchul digte, die Ordensfwefter Concepcion, die Wahl ber Ge fchworenen.

Im Gerichtssaal ist ein Mitrophon aufgestellt, um die Verhandlungen durch ganz Merits übertragen zu können. Da der Gerichtssaal mur 150 Personen faßt, wurden unter dem Saalboden Stügen angebracht, um einen Einfturz zu verhindern. Bewaffnete Bolizei durchsuchte im Gerichtssaal jeben auf Boffen. Als der Hauptverteidiger Sobi mor dem e bäude erichien, wurde er von einer zahlreichen Menschenmenge bejubelt und mit Blumen beworfen. Beim Betreten des Gerichtssaales murde er von einem Teil der Anwesenden wit Beifall, von dem anderen mit 3ischen empfangen.

Neuer Wahabitenfrieg in Sicht.

Zwischen den arabischen Reichen.

Bagdad  , 2. November.  ( Eigenbericht.) Die Grenzbezirke des Iraf und Transjordaniens sind erfüllt vom Schrecken vor einem Winterraubzug der Ba­habiten. Im Gegensatz zum Vorjahr haben diesmal die Eng­fänder umfaffende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Sowohl die einheimischen Grenztruppen mie britische Bangerautos und Flugzeuge sind an die bedrohten Punkte dirigiert. Es ist an zunehmen, daß die Wahabiten, die darüber unterrichtet find, ihren Raid unterlaffen und sich ein anderes Betätigungsfeld fuchen werden; nämlich die gut ausgerüsteten Grenzstämme des Redschd wollen angeblich das Hedschas   überfallen, so daß die große. Auseinanderseßung zwischen Ibn Saud   unb Faisal al Dermisch bevorstehe. Hierbei wird sich der letztere nicht nur ber moralischen, sondern auch der materiellen britischen Unterstügung erfreuen, weil England die Stunde für gekommen bäft.- seine Be ziehungen zum bisherigen Herrscher der Bahabiten nach dem Ber­fagen aller diplomatischen Mittel in einer anderen Form 3 regeln..