Der Feierschichten- Unfug.
Reichsarbeitsgericht macht Front dagegen.
Die Kammgarnspinnerei in Eisenach gab für ihren Betrieb mit wöchentlich 48stündiger Arbeitszeit am 15. Dezember 1928 folgendes bekannt:
,, Der augenblickliche Auftragsbestand zwingt uns, den Betrieb den 24. Dezember und 31. Dezember 1928 ruhen zu lassen. Ein Nachholen der ausfallenden Arbeitsstunden ist nicht möglich. Verhandlungen mit dem Betriebsrat über diese Fragen find ergebnisios verlaufen. Wir sehen uns daher veranlaßt, der gesamten Belegschaft die jetzigen Arbeitsbedingungen zu fündigen und bieten gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an mit der Maßgabe, daß an den beiden genannten Tagen die Arbeit ausfällt. Wer von unserem Angebot feinen Gebrauch machen will, fann seine Papiere am Sonnabend, dem 22. Dezember 1928, bei uns in Empfang nehmen."
Die Belegschaft erhob gegen die Einführung der Feierschichten Einspruch und stellte ihre Arbeitskraft für die beiden Tage zur Verfügung. Die Kläger holten ihre Papiere am 22. Dezember 1928 nicht ab, erschienen aber zur Arbeit. Am 24. und 31. Dezember 1928 blieben sie dem Betriebe fern. Sie verlangen mit der Klage die Nachzahlung des Lohnes für die wider ihren Willen ausgefallene zweitägige Arbeitszeit.
Das Arbeitsgericht und auch das Landesarbeitsgericht haben der Klage stattgegeben, indem sie im wesentlichen die Kündigung als nicht ernst gemeint und deshalb als unwirksam betrachten. In dem Ausbleiben der Kläger an den beiden Tagen liege fein nachteiliges Verhalten vor.
Gegen dieses Urteil richtete sich die Revision der Textilindustriellen. Sie wollten mit der Revision einmal eine grundsäzliche Entscheidung in der Frage der Einführung von Feierschichten herbeiführen.
Das Reichsarbeitsgericht wies die Revision als völlig unbegründet zurück und legte den Beklagten die Kosten des Rechts streits auf.
Die Kündigung der Kläger sei unwirksam, denn es habe sich im richtigen Sinne gar nicht um eine Kündigung gehandelt. Das Arbeitsverhältnis der Kläger bestand fort. Den Cohnausfall für die Feierschichten trage die Betlagte, weil sie die Feierschichten ohne jeden Grund eingeführt habe.
Internationales Arbeitsamt.
Tagung des Verwaltungsrats in Paris .
Auf der Tagesordnung der 48. Session des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamtes, die vom 24. bis 29. April in Paris tagen wird, stehen etwa fünfzehn Fragen. Der Verwaltungsrat wird eine Reihe von Berichten über die Anwendung von acht internationalen Arbeiisfonventionen prüfen, die nun schon bald zehn Jahre in Kraft sind und Anlaß zu Revisionsvorschlägen geben könnten.
Es handelt sich um die Konvention über den Achtstundentag in industriellen Betrieben, das Mindestalter der Kinder für die Zulassung zur Industriearbeit, die Nachtarbeit der Frauen in der Industrie, die Nachtarbeit der Kinder in der Industrie, die Arbeit der Frauen vor und nach der Niederkunft, die Arbeitslosigkeit, die Unterbringung der Seeleute und das Mindestalter für die Verwendung von Jugendlichen zur Arbeit an Bord der Seeschiffe.
Der Verwaltungsrat wird weiter die Bedingungen festzusetzen haben, unter denen die internationale Arbeitskonferenz zum zweitenmal an die Diskussion der maritimen Probleme herantreten wird. Er wird das Begehren der Freistadt Danzig auf Aufnahme in die internationale Arbeitsorganisation zu prüfen haben.
Revolutionäre" Maifeiermache.
Tempelhofer Eisenbahner beschließen Streit.
Das Moskaublatt erzählt, die ,, oppofitionellen" Eisenbahner in Tempelhof hätten beschlossen, am 1. Mai in den Massenstreif" zu treten.
Die fommunistische Veranstaltung war von höchstens 70 Per sonen bei über 2000 Beschäftigten besucht, wobei es noch fraglich ist, ob alle Eisenbahner aus dem Werk Tempelhof waren. Trog dem haben die 70 Revolutionäre ein„ Maitomitee" von 20 Mann gewählt, um am 1. Mai den Massenstreif durchzuführen.
Die Drahtzieher verlassen sich darauf, daß es für die 1200 im Einheitsverband organisierten Eisenbahner des Werkes Tempelhof einfach selbstverständlich ist, daß am 1. Mai die Arbeit ruht.
"
Welche Massen" diese Revolutionäre hinter sich haben, zeigen alle bisher von der„ Oppofition" einberufenen Versammlungen.
auf die Beine, am Stettiner Bahnhof 14, im Ausbesserungswert
Trotzdem der Schwindel in der Roten Fahne", der darauf an
Berlin 30 und im RAW. Schöneweide nicht einmal soviel.
gelegt ist, die völlige Einflußlosigkeit der KPD. auf die Eisenbahner zu vertuschen und Dumme zu fangen. Jeder vernünftige Eisenbahner durchschaut das Spiel und wind bei der Betriebsrätemahl am 11. und 12. Mai die freigewerkschaftliche Liste wählen.
41. Abt. Die Abteilungsversammlung fällt heute, Mittwoch, aus und findet erst am 30. April statt.
Wetter für Berlin : Beiterhin heiter und am Tage warm, südöstliche Winde. Für Deutschland : lleberell beständiges Better mit rasch ansteigenden Lagestemperaturen.
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FUNK UND
AM ABEND
16.05 Jugend und Arbeitersport. 16.30 Zur Unterhaltung.
Frank Thieß, Pfarrer Georg Schulz.)
17.30 Alice Ehlers : Das Cembalo bis Bach und Händel .
18.30,, Hat der Arbeiter ein Vaterland?"( Zwiegespräch zwischen Alfred Mühr und Ministerialrat Prof. Woldt).
19.00 Querschnitt durch die neuesten Kompositionen. 20.00 Aktuelle Abteilung.
20.30,, Datterich ". Komödie in Darmstädter Mundart von Elias Niebergall . Regie: Hans Nerking a. G.
16.00 Alfred Tschentscher: Aus der Arbeit des Volksschullehrers. 16.30 Nachmittagskonzert von Hamburg .
17.30 Dr. Ludwig Landshoff : Partitur und Klavierauszug.
17.55 Direktor Korthaus: Bedeutung der genossenschaftlichen Geldwirtschaft. 18.20 Prof. Dr. Albert Dietrich : Besinnliche Viertelstunde. 18.40 Spanisch für Anfänger.
19.05 Dipl.- Ing. Dr. Trautwetter: Verkehrsbewältigung in den Großstädten. 19.30 Min.- Rat a. D. Falkenberg: Beamtenräte in der parlamentarischen Demo. Kratie.
20.30 Von Breslau :..Wie es uns gefällt." Eine Kabarettfolge von Theobald.
In der Versammlung am Lehrter Bahnhof brachten fie 7 Anhänger 21.30 Von Breslau : Lustige Musik.
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