Verlogenheit als Parteiprinzip Gerichtliches Leumundszeugnis über Kränzen.
Draunschweig, 22. Januar.(Eigenbericht.) Der Redaktion des Braunschweiger„Bolksfreund" ist nun- mehr die Begründung zum Urteil des Ober- landesgerichts Braunschweig im Franzcn-Prozeß vom 20. Dezember zugegangen. Darin heißt es: „Der Senat geht daher davon aus, daß die früheren Angaben des Zeugen(BuM der Wahrheit entsprechen. Damit allein ist schon glaubhaft g«m'cht, dah nicht nur Guth selber, sondern auch der versiigungstlöger(Kränzen) aus der Berliner Polizeiwache 1ö übereinstimmend angegeben haben, der Festgenommene Paul Gulh sei der preußische Landtagsabgeordnete Lohfe, und daß sie dieses, ihr Verhalten erst in dem Augenblick geändert haben, als der Polizei- major Heinrich endgültig die Ueberführung(Buchs zur Abteilung la angeordnet hatte und solche Uebersührung unmittelbar bevorstand. Damit unterstützt(Buchs Aussage diejenigen der Berliner Polizei- beamten, von denen unter allen Umständen die Zeugen Gros und Gehrmann so bestimmt, klar und zuverlässig ihre Bekundungen ge- macht haben, daß im Zusammenhalte gerade mit den Angaben Guth, an dxr objektiven Richtigkeit kein Zweifel übrig bleiben kann. Dasiir spricht außerdem die innere Wahrscheinlichkeit. Dem Landgericht mag zugegeben werden, daß von vorn- herein diese Annahme nicht unbedenklich erscheint, da bei der Persönlichkeil des Klägers als frühereu Richters und jetzigen Landes-
Bannkreisverletzung und Uebertrehmg festgenommenen Landwirt Paul Guth , der sich der Berliner Polizei gegenüber aus Grund eines mit Lichtbild versehenen Eisenbahnausweises als preußischer Land- togsabgeordneter Lohse bezeichnet hatte, ebenfalls als Löhs« reklamiert und unter Hinweis auf die aus der Landtagsabgeordneteneigenschrft folgende Immunität Lohses die Freilassung Guths zuer- wirken versucht, also insofern die Unwahrheit gesagt und die Polizei irregeführt hat." Diese Begründung ist für Herrn Franzen vernichtend. Kann einem so charakterisierten Manne noch fernerhin die Polizeigewalt in einem Lande überlassen bleiben.
Elf Aergarbeiier geiötei. Explosion in einem englischen Kohlenbergwerk. Glasgow . 21. Jaeruar. Bei ei«er Explosion in dem Bergwerk von Buchen- gray(Grafschaft Lanark) wurden fünf Arbeiter getötet. Sechs Bergarbeiter erstickten den sich entwickelnden Gasen.
an
-19 Grad Kälte in Ostpreußen . Königsberg . 22. Zanuar. 3n Ostpreußen siel am Mittwochabend das Thermometer auf 16 Grad Kälte. Als tiefste Temperatur verzeichnete die Wetterwarte Königsberg in der Rächt zu Donnerstag lg,? Grad Kälte. Am Donuerstagvormillag wies das Thermometer 15 Grad Kälte auf. Der Wetterbericht sogt für die nächsten beiden Tage Forldauer des starken Frostes voraus.
'Ueues Wreishrankenhaus in Nauen In dem Nachbarstädtchen Nauen Ist jetzt der Erweiterungsbau des Kreiskrcmkenhaujes fertiggestellt. Die alte Anstalt ist mit dem Neubau zu einem architektonischen Ganzen verschmolzen und ein neues, modernes Krankenhaus entstanden.— Oben: Das Hauptgebäude mit der Slufsahrt. Unten: Die Süd- terrassen mit Brüstungen aus Glas, die besonders für die Liege» kuren bestimmt sind.
minister« keine Wahrscheinlichkeit dafür spricht, er werde sich selbst einem Parteifreunde zuliebe dazu hergeben, die zuständigen Staats- orgaue in der Erfüllung ihrer Pflicht zu hindern und zu täuschen. indem er fälschlich seinen festgenommenen Parteifreund Guth als den Abgeordneten Lohse legitimierte. Nachdem aber Guth selber glaub- würdig zugestanden hat. daß die« dennoch geschehen sei, müssen alle Bedenken au» der Persönlichkeil des V.-klSgers(Franzeu) zurück- treten hinter den glaubhaft gemachten Tatsachen, und die vom Land- gericht mit Recht hervorgehobene innere Unwahrscheinlichkeit für jene Annahm« schwindet, wenn man beachtet, daß der V.-Kläger auf der Berliner Polizeiwach« nicht als Staatsbeamter, sondern als Mitglied und Abgeordneter der NSDAP , aufgetreten ist, um dem Rufe eines Parteifreundes nach Rettung au» den Händen der preußischen Polizei zu folgen. Gerade seinePartei- ftellung und nur d-ies« hat den P.-Kläger vor die Wahl gestellt, entweder den Parteifreund im Stich zu losten oder die B e r- liner Polizei irre zu führen. Dazu kam. daß durch das Bekanntwerde» der Ueberlaffung von Lohses Fahrtausweis an Guth, die mindestens ungehörig war, nicht nur Lohse selbst, sondern mittelbar auch die Partei, der die Be- teiligtey angehören, in Mitleidenschast gezogen wurde, und der D.-Kläg«r durch seine fälschliche Legitimation Guth« nicht nur dessen EM lastung zu erreichen hosten mochte, sondern auch gleichzeitig die Totsach« hätte aus der Welt schaffen können, daß sich der F a h r a u s w« i s eines nationalsozialistischen Landtagsabgeordneten in den Händen eines Unbefugten befand. In dieser Richtung liegen die Er- klärungen des Zeugen Lohse:„Ich denk� nicht daran, einen Partei- genossen dem preußischen Polizeisystem auszuliefern" und des V.-Klägers Franzen selbst in der Red« zu Altona vom 2. Dezember 1930(„Altonaer Tageblatt" Nr. 282):„Als braunschweigischer Polizeiminister bin ich innner noch kein preußischer Hilfspollzel- beamkcr." Minister Franzens Entschuldigung, er habe den Such nicht vor allen Beamten in der Wache bloßstellen wollen, stt«in weiterer Beweis dafür, daß der Derfügungstläger dort nichl nur die Wahrheil ualerdrückl, sondern positiv die Unwahr- heil bekundet hat, indem er den Guth als den Abgeordneten Lohse bezeichnet hat. Es ist also genügend glaubhaft gemacht und folgt aus den Umständen von selbst, daß diese fälschliche Legitimation keinen anderen Zweck gehabt haben kann, als Guth den Hände« der preußischen Polizpj zu entziehen. Züsammensastend ist hiernach von den B-B« klagten(Thielemann imd Rieke und C.) glaubhaft gewacht, daß der B-Kläger dea wegen
Zwischenfall im Zorns-Prozeß Bredereck und Canaris als Zeugen?
In dem Prozeß wegen Beleidigung des Reichsanwalts Jörns, der die Strafkammer des Landgerichts III nun s'ch o n drei Monate beschäftigt, kam es heute zu einem Aussehen eriMzenden Zwischenfall, der möglicherweise die Verhandlungen noch weiter ausdehnen dürste, obwohl bereits die Plädoyers begonnen hatten. Nachdem am Dienstag der Nebenkläger Jörns und dessen Rechtsbeistand, Justizrat Dr. L ö w e n st e i n, plädiert hatten, sollte heute Rechtsanwalt Dr. Georg L ö w e n t h a l als Verteidiger des Angeklagten Bornstein sprechen. Bevor er aber sein Plädoyer be- gann, erklärte er, daß er noch«inen Beweisantrag zu stellen habe. Er beantragte die Vernehmung des früheren Rechts- anwalts Dr. B r e d e r e k, der von ihm als Zeuge gestellt sei. Brederek werde bekunden, daß der damalige Kap-tönleutnant, jetzig« Kapitän Canaris , der einer der Richter des Kriegs- gerichts war, Geld zur Flucht der damaligen Angeklagleu beschafft und es ihnen ins Gefängnis gebracht Hab«, damit stc im Falle der Verurteilung fliehen könnten. Justizrat Dr. Löwenstein beantragte, diesen Bewcisantrag abzulehnen. Das Beweismittel wäre nur dann nicht unerheblich, wenn der Zeuge bekunden könnte, daß Jörns von diesen Dingen Kenntnis gehabt habe. Sollte das Gericht aber Brederek ver- nehmen wollen, dann beantrage er, vorher die Strafakten Bredereks einzufordern. Brederet sei wegen sehr schwerer Vergehen lang« Zeit vom Gericht steckbrieslich verfolgt worden. Er wisse nicht, ob das Verfahren gegen ihn durch Begnadigung oder Amnestie eingestellt worden ist. Brederek sei ober auch«in un» geeigneter Zeuge, denn, wenn seine Darstellung richtig sei, würde er sich der B e g ü n st i g u n g schuldig gemacht haben und könnte gor nicht vereidigt werden. Außerdem aber müßte Kapitän Canaris gleichzeitig persönlich vernommen werden, um darüber Auskunft zu geben, ob diese Behauptungen wahr sind. Ebenso wäre es nötig, den damaligen Vorsitzenden des Kriegsgerichts, Ehrhardt, zu vernehmen. Oberstaatsanwalt Köhler: Den Anttag würde ich dann für erheblich halten, wenn die Verteidigung behaupten sollte, daß der Nebenkläger Jörns von diesen Dingen Kenntnis hatte oder haben konnte.
R.-A. Dr. L ö w e n t h a l: Wir sind dann gezwungen, zu be- Haupte», daß der Zeug« Brederek Bekundungen machen wird, aus denen hervorgeht, daß Reichsanwalt Jörns von den Vorkommnissen wissen mußte oder sie ahnte. Die Tatsache, daß«in Zeuge einmal bestraft worden ist, ist nicht geeignet, ihn unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Nach zahlreichen Reichsgenchtsentjcheidungen liegt es im Ermessen des Gerichts, die Glaubwürdigkeit eine- Zeugen zu prüfen. Uebrigens ist Brederek nicht bestraft und es handelt sich wohl auch nur um politische Ding« bei ihm. Iustizrat Dr. Löwen st ein widerspricht der letzteren Behaup- tung mit Entschiedenheit. Brederek sei wegen schwerer straf- rechtlicher Verfehlungen bestraft worden. Angekl. B o r n st e i n: Wir behaupten, daß Reichsanwalt Jörns von dem Behaupteten Kenntnis hatte. Herr Brcdereck ist nicht be- straft worden, wohl aber aus der Anwaltschaft ausgeschlossen. Das war vor dem Kriege. Diese Tatsache hat aber die rechtsstehenden kreise nicht gehindert, mit ihm weiter zu verkehren. wov hat ihn sogar für würdig gehalten für den winisterposten der nationalen Regierung bei dem Sapp-Pulfch. Oberstaatsanwalt Köhler: Der springende Punkt ist doch, ob der Nebenkläger etwas gewußt hat. Vors. Landgerichtsdirektor Ohne- sorge: Wenn so schwere Behauptungen aufgestellr werden, dann müßten wir den Dingen nachgehen, und es wird nötig fein, die Mitglieder des Kriegsgerichts dem Zeugen Bredereck gegenüberzustellen. R.-A. Dr. Löwenthal: Weshalb sträubt sich der Neben- klüger gegen die Vernehmung des Zeugen Bredereck? Justizrat Dr. L ö w e n st e i n: Wenn Bredercck das, was unter Beweis ge- stellt ist, behaupten sollte, dann müsien auch die Gegenzeugen zur Stelle sein. Es handelt sich hier um Anschuldigungen gegen Ehren- Männer. Angekl. B o r u st e i n: In den früheren Berhandlungen ist es niemals gelungen, Kapitän Canaris , den Stabschef der Marineftation der Nordsee , als Zeugen zu erhalten. So oft er auch geladen war, befand er sich a u f R e i s e n. Reichsanwalt Jörns erklärt, daß er Bredereck nicht kenne und daß er von diesen ganzen Dingen nicht die geringste Ahnung hatte. Nachdem die Parteien ihre Anträge schriftlich formuliert hatten, zog sich das Gericht zur Beratung zurück.
„Liebeslied." Universum.
Das Manuskript soll nach einer Novelle Pirandellos verfaßt worden sein. So steht es wenigstens im Programm, und Pirandello hat eine Menge Novellen geschrieben. Problem« in der Art des Italieners bietet der Film nicht, aber die reichlich kitschige Handlung wird, soweit es möglich ist, entkitscht und erhält durch das Drum und Dran einen glaubwürdigen in der Wirklichkeit verwurzelten Charakter. Eine Liebesgeschichte. Das kleine Mädchen, die Geliebte eines Musikers, gerät in allerlei Verdacht, weil sie das außereheliche Kind ihrer Mutter zu sich genommen hat, und schließlich gelangt alles zu einem glücklichen Ende. Vielleicht hat Pirandello dieses Thema mit besonderen psychologischen Effekten instrumentiert, vielleicht hat er wie immer den Gegensatz von Schein und Wirklichkeit ganz scharf herausgearbeitet, im Film ist davon nichts zu merken. Aber der Regisseur Gennaro Righelli , der die Oberleiwng dieses in verschiedenen Sprachen aufgenommenen Werkes hat, sucht in den Bahnen des üblichen Unterhaltungsfilmes letzte schauspielerische Vollkommenheit zu geben. Man weiß nicht, welche Fassung die ursprüngliche war. Jeden- falls ist die deutsche Regie von Konstantin I. David daraufhin berechnet, die Vorgänge mit einer einfachen Psychologie zu untermalen. Der Text ist gut, und auch die Vorgänge werden soweit wie möglich wirklichkeitsnahe gestaltet. Wieder steht ein Mann zwischen zwei Frauen. Es ist das Thema, das seit„Carmen" nicht mehr aus den Gehirnen der Schriftsteller und Manuskriptoerfasier zu verbannen ist. Aber hier sucht die Regie durch Beobachtung aus dem wirklichen Leben den Vorgängen eine solide Grundlage zu geben. Stehen w der heutigen Krisenzeit problematische Themen nur ungern zur Die- kussion, werden alle Zeitfragen durch die Zensur entschieden ab- gelehnt, so darf man anerkennen, daß innerhalb dos konventionellen Rahmens ein Film von künstlerischen Qualitäten entstanden ist. Der Kitsch wird nur leise gestreift, man walzt ihn nicht aus. Die Darsteller Gustav Fröhlich und Renate Müller gewinnen hier ein Format, das sie selten erreicht haben. So gehört dieser Film zu den erfreulichsten Erscheinungen dieses Winters.— t. Krauenleben in Japan . Dortrag im Lyceumklub. Vor Mitgliedern und Gästen des Iapaninftituts und der Deutsch -Iapanischen Gesellschaft sprach im Lyceumklub Dr. B. Pa. pellier über„Frauenleben in Japan ". Wir sehen an unseren Universitäten junge japanisch« Studentinnen in europäischer Tracht, und sie scheinen uns der deutlichste Beweis für das Eindringen der europäischen Frauenemanzipalion auch in Ja- pan. Dr. Papellier hat«in Menschenalter, vier Jahrzehnte, in Japan verlebt. Seine Gattin ist eine Japanerin. Was dieser
gründliche Kenner des Landes von seinen Sitten zu berichten wußte, weicht allerdings erheblich ob von dem Bild, das sich Euro- p.er im allgemeinen davon zu machen pflegen. Der europäische Fortschritt ist jedenfalls in die japanische Familie noch nicht allzu tief eingedrungen. Zwar hat Japan auch für Mädchen den Schulzwong vom 6. Jahre ab eingeführt, zwar gibt es auch höhere Schulen, die sie für das Unwersitätsstudium vorbereiten: doch die japanische Tochter trägt im Familienkreis die alte Landestracht, sie schläft auf dem Mattenlager mit der hölzernen Nackenstütze, die ihren kunstvollen Haaraufbau vor Beschädigung schützen soll, sie spielt die traditio» nellen japanischen Instrumente. Der reich« Japaner baut sich heute in seinem Garten häufig auch ein europäisches Haus mit europäi- scher Einrichtung: aber er lebt nicht darin, sondern empfängt hier nur in europäischer Kleidung seine europäischen Freunde. Bei solchen Gesellschaften sind auch seine weiblichen Familienangehöri- gen zugegen. Doch niemals wird der Japaner hier seine einHeim«- schen Freunde bewirten. Sie, und zwar nur die Männer, lädt er noch immer in ein vornehmes Teehaus zum Schmaus, den Geishas mit Gesang, Tanz und Plauderei würzen. Auch in Japan gilt heute nur die standesamtliche Trauung. Aber die junge Ehe wird zuerst vom buddhistischen Priester ein- gesegnet und mit einer eintägigen rituellen Zeremonie eingeleitet. Die gesetzlich bindende standesamtliche Trauung wird auch in den vornehmsten Kreisen oft erst dann nachgeholt, wenn der erste männ- liche Erbe geboren wurde. Da die Japaner sehr jung heiraten. häufig zu einer Zeit, in der sie noch nicht imstande find, selbständig für den Lebensunterhalt ihrer Familie zu sorgen, so zieht das junge Paar oft auf Jahre zu den Eltern des Mannes. Daß solch Zusammenleben auch für die jung« Frau in Japan fetten unge- trübtes Glück bedeutet, verrät ein japanisches Sprichwort:„Glück- lich die junge Frau, deren Schwiegermutter tot ist."— Ir. Das Thraker am Schiffbouerdamm setzt von heute ab seine Eintrittspreise aus die Hälfte herunter. Der teuerste Platz wird 7 Mark, der billigste 7S Pfennig kosten. Der Archäologe Professor Rlarucchi ist im Atter von 48 Jahren in Rom gestorben. Er galt als einer der besten Kenner der christlichen Archäologie Roms und war als erfahrener Archäologe zugleich Direktor des ägyptischen Museums im Vatikan . Viel« Jahrzehnte hat er nicht nur die christliche Altertumsforschung in Rom gefördert. sondern die christliche Allertumsforschung auch dem Volke zugänglich gemacht. Die alle kunskkammer noch nicht geöffnet. Die Pressestelle der staatlichen Museen teilt mit: Durch die Presse ging kürzlich eine Notiz, daß es seit kurzem möglich fei, die von Schlüter im Berliner Schloß geschaffene alle Kunstkammer wieder kennenzulernen. Dies« Notiz läuft den Tatsachen stark voraus. Die Kunstkammerräume sind nach wie vor für das Publikum unzugänglich, da ste sich in einem bedenklichen baulichen Zustand befinden. Erst wenn die geplanten dringenden Wiederherstellungsorbeiten, die der Kosten wegen vor- läufig nicht ausgeführt werden können, vorgenommen sein werden, wird es möglich sein, dies« einzigartige„Keimzelle der Staatlichen Museen " dem öffentlichen Besuch« zugänglich zu machen.