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rührendes Begehren nicht zugelassen werden könne. Der Vertreter der sozialdemokrati- schen Fraktion im Rechtsausschuß ist dieser Interpretation entschieden entgegengetreten: die Bestimmung der Verfassung könne und dürfe nicht dahin ausgelegt werden, daß jedes Gesetz, das den Haushaltsplan irgendwie mehr oder weniger erheblich be- einflusse, ausgeschieden werden müsse. Wie liegen nun die Dinge bei densozial- politischen Maßnahmen" der Verordnung vom 4. September? Hier wird der Regie- rung die schon an und für sich oerfassungs- rechtlich mehr als zweifelhafte Ermächtigung erteilt, von sich aus Vorschriften zur Aende- rung der Versicherungsgesetze und der Ar- beitsverfassung zu erlassen, und eben auf Grund dieser Ermächtigung ist dann am ö. September die verhängnisvolle Verord- nung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit ergangen. Vielleicht wird sich das Reichsministerium des Innern darauf berufen wollen, daß die Ermächtigung, wie es im Text heißt, gegeben seizur Er- Haltung der sozialen Fürsorge"(welche Ironie!) undzur Erleichterung von Wirt- schaft und Finanzen" Ganz ohne Rücksicht aber auf die grundsätzliche Erwägung, nach der eine Nichtzulassung von Anträgen auf Volks- begehren nicht deshalb ausgesprochen werden kann, weil die Anträge irgendwie die Finanzen des Reiches beeinflussen, ist auf die Gefahr hinzuweisen, daß sich durch irgendeine Wendung über finanzielle Rück- Wirkungen in Zukunft jede Verordnung gegen ein Volksbegehren hieb- und stichfest machen ließe. Jedenfalls kann es keinem Zweifel unterliegen und die Bestimmun­gen über die Lohnkürzungen beweisen es, daß für die sogenannten sozialpolitischen Maßnahmen nicht finanzielle Ueberlegungen in erster Linie maßgebend gewesen sind, sondern Rücksichten auf das, was die Re- gierung die Wirtschaft nennt und was sich richtiger unter dem Begriff des kapitalifti- schen Unternehmertums zusammenfassen läßt. Eine Verweigerung der Zulas- sung des sozialdemokratischen Volksbegehrens würde also, wie wir ausdrücklich feststellen, weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sinn der Verfassung zu vereinbaren sein. Auf alle Fälle aber muß es sehr sonderbar be- rühren, daß die Regierung eine so lange Zeit gebraucht, um zu einer Entscheidung zu kommen. Der Tatbestand ist einfach und klar, doch selbst wenn man ihn verdunkeln will und wenn man sich bemüht, Zu- lammenhänge zu konstruieren, die in Wirk- lichkeit nicht bestehen, so müßte man schon längst zu einem Ergebnis gelangt sein. N i e- m a l s ist zwischen dem Termin eines An- träges auf ein Volksbegehren und der Cnt» scheidung über seine Zulassung eine so lange Frist verstrichen, und wir erinnern beispielsweise daran, daß das be- rühmte Stahlhelmbegehren auf einGesetz gegen die Versklavung des deutschen Volkes" von dem Minister Severing zwei Tage. nachdem es beantragt worden war, zu- gelassen wurde. Wir haben unter diesen Umständen das Recht, von Verschleppungsabsich. t e n der Regierung zu sprechen. Die Ver- mutung liegt nahe, daß sie die Zulassung verweigern will, daß sie aber andererseits aus wahltaktischen Gründen die Ablehnung, über deren Wirkung sie sich klar ist, nicht vor dem 6. November aussprechen möchte. Gewiß kann sie sich formal auf das Fehlen einer Fristfestsetzung im Gesetz stützen. Doch für eine solche Ausrede werden die Arbeiter, um deren Interessen es geht, kein Verständnis besitzen. Sie werden die Ver- s ch l e p p u n g des Bescheides als Ab- l e h n» n g auslegen und daraus bei der "ah! de Schlußfolgerung ziehen. Ruäolk Breitschvid.
Wie lange noch Reichskommiffar? Line Lrklänms des Reichsvertreters in Leipzig  
Fall Kreuzer Ii Schwedischer Riesenkonzern wackelt Stockholm  , 14. Oktober. Im Zusammenhang mit der Verhaftung von Torsten Kreuger  , dem wegen frisierter Bilanzen zwei Jahre Zwangsarbeit drohen, wird bekannt, daß durch feine Aktienpakete, die räch dem heutigen Kurswert 131 Millionen Kronen darstellen, an der Spige eines Riefen- konzerns steht und faktisch der Besiger einer großen Reihe Industrieunternehmungen, Z e i- tungsverlagen und Schiffahrtsgefellschaften ist, deren Schicksal nun fraglich wird. Zum Torsten-Kreuger-Konzern gehören u. a. auch die Südbank und die Svea-Reederei, erne der größten Schissahrtsgesellschaften Schwedens  , an der Kreu- ger mit über 60 Millionen Kronen beteiligt ist. Diese beiden Unternehmungen sollen durch das Strafverjahren gegen Kreuzer nicht bedroht fein.
Leipzig  , 14. Oktober. Am Schluß der Freitagvormittagsverhandlung im Staatsgerichtshof gab der Vertreter der Reichsregierung, Ministerialdirektor Dr. Gott- Heiner folgende Erklärung ab: Die Reichsregierung wünscht ein möglichst rasches Zustandekommen einer' h a n d l u n g s- fähigen preußischen Staatsregie- rung, um das Reichskommissariat dann auf- heben zu können. Im preußischen Landtag muß eine Mehrheit sich finden, die die Bildung einer handlungsfähigen Regierung ermöglicht. Der Reichskommissar wird, wie bisher, auf diese Regierungsbildung hinwirken. Die einzelnen Maßnahmen nach dieser Richtung hängen von der Entwicklung der politischen Lage, insbeson- dere nach der Reichstagswahl, ab. Sie lassen sich im einzelnen heute von niemandem klar übersehen." Ministerialdirektor Dr. Brecht   erklärte demgegenüber, damit sei klar erwiesen, daß die preußischen Minister endgültig und nicht, wie behauptet worden sei, vorübergehend a b g e- setzt wurden. ?rellken ßeßen?apen Eigener Bericht desVorwärts" F. Kl. Leipzig. 14. Oktober. Darf ein Reichskommissar, der auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung eingesetzt ist, von sich aus und durch seine jeweiligen Beauftragten in das B e a m t e n r e ch t eingreisen? Darf er und dürfen seine Beauftragten Beamte absehen und in den Dartcstand schicken und gleichzeitig andere in neue Stellen rücken lassen? kurz: darf der angeblich zur Wiederherstellung der angeblich gestörten Sicherheit und Ordnung eingesetzte Reichskommissar die vollen Rechte und Be­fugnisse der verfassungsmäßigen Staatsregierung sich aneignen, und dürfen die Staatssekretäre, die mit der kommissarischen Leitung der einzelnen Ministerien beauftragt sind. ihrerseits selbst Minister spielen? Diese Fragen wurden in der Nachmittagssitzung des Staatsgerichtshofs eingehend behandelt. Der preußische Vertreter Dr. Brecht brachte hierbei erbauliche Einzelheiten zur Sprache, die sich bei der Absägung zahlreicher Beamten in dem so- genannten Staatsministerium der Kommissare ab- gespielt haben. Für die Entscheidung des Staats- gerichtehofs wird flie Frage von Wichtigkeit sein, wie-weit die Kammissarregierung sich selbst die Grenze hierbei gesetzt hat, die der angebliche Zweck der Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung ihr segen mußte Eine weitere Frage von weittragender Bedeu-
tung ist diese: Wie weit unterliegen die Verordnungen des Artikels 48 über- hauptder gerichtlichenRachprüfung? Selbstverständlich, daß das eine Frage ist, die mehr als ein Dutzend Arbeiten auf dem Gebiete des Staatsrechts befruchten kann. Die Literatur darüber ist auch schon bergehoch angewachsen, nach- dem auch zahllose Gerichte und Verwaltungs- gcrichte sich darüber mehr oder weniger ausführ- lich geäußert haben. Der Leiter der Zentrums- fraktion des Preußischen Landtags  , Professor Pe t e r s- Ä ö l n vertrat die These, daß der An- Wendung des Artikels 48 schon innere Schranken gesetzt sind. Diese Schranken in diesem Falle zu bezeichnen, sei Sache des Staalsgerichtshofs. Es müsse auf jeden Fall die Zweckgebunden- h e i t der Verordnung über die Berechtigung des Ermessens" nachgeprüft werden, die zum Erlaß der Verordnung geführt hat. Als Sachberaler der Reichsregierung nahm ProfessorJacoby-L eipzig in der Frage Stellung. Er will die Sache nicht so einfach ansehen wie der Vorredner, obschon die herrschende Lehre eine Nachprüfbarkeit in gewissem Maße zu- gestehe Er selbst aber halte an der Meinung fest, die er schon 1929 öffentlich oertreten habe, daß die Nachprüfung der 48er Verordnung nur dem Reichstag  , nicht aber einem Gericht zu- stehe. Eine Ueberspannung des Rechtsgedankens könne zum Schaden des Staates ausschlagen, und deshalb müsse man eine weise Zurückhaltung in der Anlegung des Rechtsmahstabes an politischen Entscheidungen üben Von preußischer Seite wurde demgegen- -über noch einmal betont, daß zweifellos nachzu- prüfen sei die Voraussetzung, daß die Maßnahme der Verordnung bestimmt sein müsse zur Anhal- tung der Landesregierungen zur Pflichterfüllung gegen das Reich In Wirklichkeit habe man z. B. den Ministerpräsidenten Braun und den Mi- nister Severing nichtzur Pflichterfüllung" angehalten, sondern direkt davon abge- halten! Die anderen Minister, z. B. der Wirtschaftsminister, der Justiz- und der Landwirt- schaftsminister hätten mit dem Vorwurf über- Haupt nicht- zu tun. die gegen Preußen erhoben wurden. Es liege also eine offensichtliche II e b e r s ch r e i t u n g der dem Derordnungsrecht gezogenen Grenze vor. Daß es dem Reichskom- missar gar nicht allein auf die Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung ankomme, habe er in seinem Schreiben an den Landtagspräsidenten Kerrl ausdrücklich zugegeben. Dort nimmt er für sein Kommissaramt die vollen Befugnisse der Staatsregierung In Anspruch. Die rtgörose Aue- gestaltung der Verordnung und ihre Folgen zeigen, daß andere Zwecke oerfolgt wurden als die offiziell angegebenen. Hierbei gab Dr. B r e ch t zu dem gestrigen Tele- gramm Popens   und zur Ergänzung des preußi- schen Beweieantrags folgende Erklärung ab:
Deutschland   lehnt Genf   ab Macdcmald, Herriot   und Mussolini   einig
Die Londoner   Besprechungen zwischen Mac- d o n a l d und h e r r i o l haben zu einer Sini- gung über die von England angeregte Bier- mächtekonserenz geführt. Do jedoch als Ort dieser Konserenz Gens bestimmt wurde, Hot die R e i ch» r e g i e r u n g den Borschlag abge- lehnt, Im Gegensah zu Z t a l i e n. das sofort feine Zustimmung erteilt hat. lieber die englisch  -sranzösische Einigung wurde am Freitag mittag in Paris   ein Kommunique herausgegeben, in dem es heißt: Die französischen   und englischen Minister haben sich dahin geeinigt, daß die Zusammenkunft die vier Mächt« umfassen mühte und daß Genf   der geeignete Versammlungsort wäre. Die Zusammenkunft würde«inen offiziösen und vorbereitenden Charakter haben. Ihr Zweck wäre, die Mittel zu suchen und vorzu- schlagen, um in wirksamer Weise das von der Ab- rüstungskonferenz im Rahmen des Völkerbundes unternommene gemeinsame Werk wieder aufzu- nehmen." Die Gründe, weshalb Deutschland   Gens als Tagungsort ablehnt, werden an zuständiger Stelle etwa folgendermaßen dargelegt: es bestand die Gefahr, daß Deutschland   bei einer Besprechung in Genf  , wo alle übrigen Staaten ebenfalls ver- treten sind, in die moralische Zwangs- läge gedrängt werde, an der eigentlichen Ab- rüstungskonferenz wieder teilzunehmen, ohne daß seine Glcichberechtigungssorderungen in genügen- dem Maße vorher anerkannt würden. Es wird vermutet, daß das auch die Absicht Frankreichs  war, als es anstatt London   Genf   als Tagungsort' vorschlug und bei Macdonald schließlich durchsetzte. Man hatte in Berlin   anscheinend einen stärkeren Widerstand Macdonalds zugunsten seines eigenen, von Deutschkand bereits angenommenen Vorschlags einer Londoner   Viermächtekonferenz erwartet. Aehnliche Bedenken äußert man in der Wil  - Helmstraße übrigens auch gegen den in der öffent-
lichen Diskussion aufgetauchten Vorschlag einer Konferenz in Lausanne  : nicht nur wegen der örtlichen Nähe von Genf  , sondern auch wegen der althergebrachten unfreundlichen Haltung der Lausanner   Presse gegen Deutschland  , die die Stimmung einer Konferenz zu beeinflussen ver- mag, wie man bereits im Juni feststellen konnte. Dagegen scheint man hier keine Einwendungen gegen andere Schweizer   Städte, z. B. in dem deutschsprachigen Teil der Schweiz   oder in Tessin  zu machen. Indessen ist vorerst offiziell von London   aus nur Genf   vorgeschlagen worden und infolgedessen konnte bisher kein Gegenvorschlag erfolgen. Die deutsche Ablehnung hat natürlich in London   verstimmend gewirkk. Den Franzosen kam sie jedoch durchaus nicht un- gelegen, da sie Herriot   die Möglichkeit bot, sofort öffentlich festzustellen, wie leicht es für Frankreich  fei, sich mit England und auch mit Italien  zu einigen, während Deutschland   immer wieder Schwierigkeiten mache. An amtlicher englischer Stelle erklärt man die Frage des Ortes für unwesentlich, da Eng- land jedem Plag zustimmen würde, der allen anderen Nationen genehm sein würde. Aber es ist kein Zweifel daran, daß man verärgert ist. Man sagt: kaum sei es England gelungen, Frank- reichs ursprüngliche Widerstände gegen eine Vier- Mächtekonferenz zu überwinden, da mache Deutsch  - land neue Schwierigkeiten. Die schnelle Zustimmung Ztoliens zu dem Vorschlag Herriots und Macdonalds ist ein neuer Beweis dafür, wie töricht es Ist, wenn sich die deutsche   Außenpolitik auf Mussolini   stützt. Italien   wußte, daß Gens der Reichsregierung nicht genehm ist und hat trotzdem sofort zuge- stimmt, weil ihm eben gute Beziehungen zu Frank- reich und vor allem zu England viel wichtiger sind als eineNibelungentreue", die nur ein Wunschgebilde unserer Nationalisten ist.
1. Das Telegramm anlworkek nicht auf die Er- klärung Preußens, fondern auf die Erklärung des Vertreters der Reichsregierung. In welchem Wortlaut diese Erklärung dem Reichskanzler vorgelegen hat, ist nicht ersichtlich. Also ist der Inhalt des Dementis überhaupt nicht zu er- kennen. 2. Der preußische Antrag spricht von Verhand- lungen nur hinsichtlich der Unterstützung des Kabinetts von Papen durch die Rationaljozia- listen. Daß solche Verhandlungen slaltgesunden haben, kann angesichts der amtlichen Erklärun­gen der Reichsregierung vom 1Z. und 15. August nicht bestritten werden. 3. Im übrigen sagt der preußische Antrag nur, daß in diesen Verhandlungen den Führern der RSDAP  . die Aufhebung des Uniformver- bots und des Verbots der Sturmabteilungen sowie die Veränderungen der preußischen Re- gierung in Aussicht gestellt feien. Das wird in dem Telegramm des Reichskanzlers nicht bestritten. 4. Daß der Herr Reichskanzler oder ein anderer in seinem Austrage selbst die verHand- lungen mit den RSDAP.  -Zührern geführt hat. hat der preußische Antrag nicht behauptet. Der Herr Reichskanzler hat aber Inhalt und Ziel der Verhandlungen gekannt. Schließlich wird in der preußischen Gegen- erklärung bemerkt, daß der Staatssekretär Planck über die Absichten der Reichsregierung und Herr von Gleichen vor allem darüber aussagen könne, was er selbst über die Motive des Reichs- kanzlers wisse. Brecht ergänzte diese Mitteilung mit der Be- merkung, daß er dem Gericht anheimstelle, über den Beweisantrag im Rahmen seiner Gesamt- beratungen zu entscheiden, wenn es nicht von sich aus schon die Tatsache als richtig unterstellen könne. Es stünde nichts im Wege, daß das Ge- richt später noch einmal in die Beweisaufnahme einträte, wenn es das für notwendig halte. V erhandlnnZspause Am Schluß der Nachmittagssitzung machte Präst- dent Dr. B u m k e daraus aufmerksam, daß eine Verhandlungspause bis Montag ein- treten müsse.
Fememord in Braunfchweig Eigener Bericht desVorwärts" Braunschweig  . 14. Oktober. In der braunschweigischen SA. ist in den legten Tagen viel Blut geflossen. Heute wird Braun- schweig durch die Nachricht eines Feme- mordes aufgeschreckt. Auf der Landstraße zwi- schen Cremlingen   und Obersickte wurde der Handlungsgehilfe Wilhelm Campe aus Salzwedel   ermordet aufgefunden. Die Leiche lag am Straßenrand. Der Körper war von fünf Schüssen aus einer 9-Millimeter- Selbstladepiswls durchbohrt. Zwischen dem Opfer und seinen Mördern mutz ein heftiger Kampf stattgefunden haben, denn das Gesicht weist viele Kratzwunden auf. Der Ermordete ist wahrschein- lich aus einem Kraftwagen, der mit fünf Personen besetzt war, hinausgestoßen worden. Der Kraftwagen trug die gefälschte Nummer S 8230. Die Nummer ist seit Mai 1981 nicht mehr ausgegeben worden. Campe war Na» tionalsozialist und wurde früher im Zu- sammenhang mit Spreng st ofsanschlägen genannt. Er stand zuletzt im Verdacht, seiner Be- wegung untreu geworden zu sein. ver Täter bekannt und fluchtig: Braunschweig  . 14. Oktober. Der Fememord an dem Nationalsozialisten Wilhelm Eampe aus Salzwedel   konnte sehr schnell aufgeklärt werden. Eampe wurde aus einem Auto gestoßen und dann durch sieben Schüsse ge­tötet: vier haben die Brust, zwei den Kops und einer den hals getroffen. Als Mörder wird der flüchtige Kellner Waller Kaune gesucht, kaune war in der Slabswache der SS. in Braunschweig   tätig und wohnte in dem SS.-heim am' Petritor-Wall. von diesem SS.-heim nahmen viele Ueberfälle ihren Ausgang. Der Oberslaatsanwall hat eine Belohnung von 1000 M. für die Ergreifung des kaune aus- gefetzt. Er wird sicherlich in anderen SA.-Heimen Deutschlands  , wahrscheinlich unter gefälschtem Namen. Unterschlupf finden. Die braunschweigifche Polizei gibt an, daß der Führer des Wagens als Täler oder Mittäter ausscheide. S'e verweigert jede Auskunft darüber, wer den wagen ge- steuert hat. Auch über die anderen Mittäter wird zunächst jede Auskunft verweigert.
Der Bruder des Zündholzkönigs Kreuger, Gene- ralkonsul Torsten Kreuger   ist in Polizeihaft ge- nommen worden. Er war Direktor einer Gesell- schaft des Kreuger-Konzerns, deren Buchführungs- Methoden betrügerischer Art gewesen sein sollen.