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Morgen- Ausgabe

Nr. 59 A 30 50. Jahrg.

Rebattion und Berlagi Berlin   SW 68, Lindenstr. 3 Fernsprecher: A7 Amt Dönhoff 292 bis 297 Telegrammabresse: Sozialdemokrat Berlin  

Vorwärts

BERLINER

VOLKSBLATT

GRATIS!

SONNABEND

4. Februar 1933

Bentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands  

Der Polizeipräsident

Tgb.-Nr. 13 4101 Pr. 33

Berlin  , den 3. Februar 1933

Verbot

Auf Grund des§ 6 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19. Dezember 1932( RGB. I 548) in Ver­bindung mit den§§ 81 bis 86, StGB. verbiete ich die in Berlin   erscheinende Tageszeitung

Vorwärts"

einschließlich der Kopfblätter mit sofortiger Wirkung bis zum 6. Februar 1933 einschließlich.

Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.

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Gegen das Verbot ist binnen zwei Wochen- vom Tage der Zustellung ab die Beschwerde zulässig, sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen.

Sollte von dem Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden, so empfiehlt es sich zur Beschleunigung der Angelegenheit, die Beschwerdeschrift in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

Gründe:

Jn der Morgenausgabe Nr. 57, A. 29, 50. Jahrgang, befinden sich in dem Aufruf auf der Titelseite unter der Ueberschrift: ,, Deutsches Volk  , Frauen und Männer" u. a. folgende Sätze:

,, Gegen solche Pläne rufen wir euch zum Kampf! Wehrt euch. Schützt euer Selbstbe­stimmungsrecht als Staatsbürger. Erhebt euch gegen eure Bedränger, gegen die feinen Leute, die hauchdünne Oberschicht des Großkapitals! Zerbrecht ihre politische und wirt­schaftliche Macht!

Kämpft darum mit uns für die Enteignung des Großgrundbesitzes und die Aufteilung des Landes an Bauern und Landarbeiter! Kämpft mit uns für die Enteignung der Schwer­industrie, für den Aufbau einer sozialistischen   Plan- und Bedarfswirtschaft!"

Durch diese Ausführungen wird im Zusammenhang mit dem Inhalt der Ausführungen des gesamten Aufrufs der Tatbestand des§ 85 R.St.G.B. in Verbindung des§ 81 Ziff. 2 R.St.G.B.   erfüllt.

( Stempel)

gez. Dr. Melcher.

Für die richtige Abschrift:

Böhm Kanzleiinspektor.

Verantwortlicher Redakteur: Rudolf Brendemühl, Berlin  ; Verlag: Vorwärts Verlag G. m. b. H.- Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin   SW. 68, Lindenstraße 3.

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