Anspruch auf Lohnerhöhung oder Abkürzung der Arbeits- zeit. Also wird jeder Arbeiterausstand, der gegen den freien Willen des Arbeitgebers" derartiges erzwingen will, wohl auch zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögens- vortheiles unternommen sein,. man wird ihn strafen können und die Gerechtigkeit triumphirt. Vielleicht zieht man aber auch einen anderen Weg vor, der gleichfalls zum Triumphe der Gerechtigkeit führt. Indem das Reichsgericht die Aufforderung zum Streik ohne Kündigungsfrist als Verleitung zum Ungehorsam gegen die Staatsgesetze bezeichnete, wurde der Streik selbst von ihm als Ungehorsam gegen die Staatsgesetze auf­gefaßt. Man kann ihn also schon aus diesemGrunde" strafen, und wenn es nicht geschieht, so liegt die Schuld nicht bei Madonna Justitia, sondern bei den socialen Verhältnissen. Wer soll Mehrwerth erzeugen, wenn man die Schaaren der klassenbewußten Streiker in's Gefängniß sperrt? Hier hört die Macht der juristischen Logik auf. Die liberale Berliner   Stadtverordneten-Bersammlung hat ihre Zustimmung zur Niederlegung der Schloß- frciheit gegeben. Bei der bekannten Stellungnahme des Kaisers zum Liberalismus ein neues Symptom für das moralische Rückenmarksleiden unserer bürgerlichen Klaffen. Die Uothwendigkeit des Schutzes vor sozia­listischer Ansteckung. pk. Die armen furchtsamen Naturen unter den Heu- tigenStützen der Gesellschaft", welche immer eine wahr- hast zitternde Angst vor allen politisch- und wirthschaftlich- radikalen Naturen haben, leben heute in einer schlimmen Zeit. Ueberall fliegen jetzt diese Gedanken gleich den klei- nen gefährlichen Lebewesen, den Bacillen in der Lust um- her totbringend für nicht mehr lebensfähige absterbende Organismen, Gährung erzeugend aber in den jugendkräfli- gen Organismen. Sie wirbelt ein frisches Mailüstlein kräftig durcheinander. Vor diesem frischen Frühlingswindc schützen heute selbst russische Pelze nicht mehr, er durchoringl alles und trägt den Ansteckungsstoff überall hin. Ja überall hin, in die Arbeiterversammlung, in die akademischen Hörsäle, in die Reichstagszimmer. Ein solcher Angstmeier tritt z. B. in den Sitzungs- saal des Reichstages ein. Ha, wie heimelt ihn zuerst die wohlthuendc patriotische Sommerwärme dieser Reden an. Etwas ermüdend, etwas einschläfernd zwar wie die Hitze des Juli; aber dafür ist es ja auch hier so schön warm, man spürt nicht mehr den abscheulichen kühlen Frühlingswind. Und dennoch braust plötzlich dieser Wind in den Saal hinein. Ihm verschafft sogar ein großer Staatsmann R. v. Bennigsen Eingang in denselben. Sagt dieser doch: Niemand wird so vermessen sein, zu glauben, daß mit der ich will es mit dem hergebrachten Kunstausdrucke bezeichnen mit der kapitalistischen   Produktionsweise der heutigen Zeit die letzte Form gefunden ist, welche die wirth- schastliche Produktion annehmen kann und annehmen wird: und niemand wird behaupten wollen, wenn im Laufe der weiteren EntWickelung der Menschheit eine andere Grund- läge für die Produktionsweise gewonnen wird als die heutige, daß dann diejenige Form des Pri- vatrechts und des Eigenthums, welche gerade dieser kapitalistischen   Produktionsweise entspricht, dieselbe blei- ben werde ja noch bleiben kann."(R. v. Bennigsen, 9. Okt. 1878.) Ja, das sagt ja ungefähr der Häuptling der inter  - nationalen Schwefelbande, Karl Marx  , auch! Also die heutige Form des Eigentums ist nicht ewig, sie gestaltet sich mit der heutigen Produktionsweise um! Wenn nun unser guter Spießbürger nur etwas seine die Augen und Ohren verdeckende Zipfelmütze lüftet und die gewaltigen Umwälzungen der kapitalistischen   Produktion betrachtet, so muß ihm himmelangst bei den Worten des großen Staaserhalters werden; denn danit wahrhaftig ruht sein Eigenthum auf sehr schwankendem, unsicherem Boden, auf leicht verwehbarem Dünensande! Und dies sagt ein Bennigsen! Vergebens also hatte H. v. Treitschke   in seinem Aufsatz:der Sozialismus und seine Gönner" den Agitator Ferdinand Laffalle alseinen weltklugen Demagogen" bezeichnet, weil er ja alle großen Institutionen der Gesellschaft, das Eigenlhum, die Ehe ic. in den Fluß der Zeit gestellt und damit der Willkür Thür  und Thor geöffnet habe. Und wie frisch-sröhlich läßt nun Bennigsen das Eigen- thum im Fluffe der Zeit schwimmen! Es ist ja nach seiner Ansicht vollkommen an die Sohlen der rastlos fortschreiten- den Produktion geheftet. Das Heer der wellklugen Dema- gogen scheint sich also bis tief in die Kartellparteien hinein zu erstrecken. Wenig erbaut verläßt unser Angstmeier den Sitzungs- saal des Reichstages und sucht seine Zuflucht zu einem berühmten Staats- und Rechtslehrer, um seine wankend gemachte Vorstellung von der Ewigkeit der heutigen Eigen- thumsordnung wieder zu befestigen! Eine echte, rechic Au- torität auf dem staatswissenschaftlichen Gebiete kann»ach seiner Ansicht doch nicht an so demagogischen Anfällen wie ein Bennigsen leiden! Gut, er wendet sich an den geistvollen Staats- und Rechtslehrer R. v. Jhering  . Was muß er aber da erleben! Es wird eine Zeit kommen, wo das Eigenthum eine andere Gestalt an sich tragen wird als heute, wo die Gesellschaft das angebliche Recht des Jndivi- duumS, von den Gütern dieser Welt möglichst viel zu- sammenzuscharren und in seiner Hand einen Grund- besitz zu vereinigen, auf dem hunderte und taufende von selbsländiaen Bauern leben könnten, ebensowenig an- erkennen wird als das Recht des altrömischen VaterS über das Leben seiner Kinder als das Fehderecht, den Straßenraub der Ritter und das Strandrecht des Mittelalters."(Jhering, Zweck im Recht, 533.) Da befindet sich ja das heutige Eigenthumsrecht in schöner Gesellschaft. In der historischen Rumpelkammer wird es also dereinst neben dem Straßenraub der Ritter und dem Slrandrecht stehen! Nun, Herr v. Jhering  , hat eine gar sehr despektir- liche Ansicht von dem heutigen Eigenthum. Einige For- mcn desselben, z. B. das aus Aktienunternehmungen hervorgegangene Eigenthum, brandmarkt er scharf. Aus sehr unlauteren Quellen fließt nach seiner Ansicht häufig dasselbe. Von den Aktiengesellschaften sagt er z. B.: Unter den Augen unserer Gesetzgeber haben sich die Attiengesellschasten in organisirte Raub- und Betrugs- anstatt en verwandelt, deren geheime Geschichte mehr Nie- derträchtigkeit, Ehrlosigkeit und Schurkerei in sich birgt als manches Zuchthaus, nur daß die Diebe, Räu- ber und Betrüger hier statt in Eisen, in Gold sitzen." (Zweck im Recht, 218.) Also auch hier in die heiligen Hallen der Wissenschast bläst der abscheuliche Frühlingswind hinein, auch hier hat er schon tauscnde von Gährung erzeugenden Sporen hinein­geworfen. Mitunter reißt er sogar höchst unsanft den Eigen- thumsanbetern die heuchlerische Maske herunter. Der elende Egoist, der krasse Materialist, der Pessimist über die Heiligkeit des Eigenthums sind sie alle einver- standen, für das Eigenthum rufen sie eine Idee an, die sie sonst nicht kennen, die sie verspotten und thatsächlich mit Füßen treten. Aber der Egoismus hat es von jeher verstanden, Gott  und das Heilige mit seinen Zwecken in Verbindung zu setzen. Als das Strandrecht noch bestand, lautete ein Passus des Kirchengebcts:Gott   segne unseren Strand, und der italienische Räuber betet ein Ave Maria, bevor er auf den Raub ausgeht."(Jhering.) Wie viel Hände mögen sich heute tagtäglich falten, welche den Segen des Himmels für die gesammten betrü- gerischen Unternehmungen anrufen. Die frommen Christen führen den Namenihres Gottes" wohl häufigerunnützig" als die bösen Sozialdemokraten. Unseren armen Staatsretter werden diese Worte Jherings wenig befriedigen. Wohin sich nun wenden,! In den Reichstagszimmern, in den akademischen Hörsälen schallen so erschrecklich radi- kale Reden an sein Ohr. Und gar erst auf der Straße. Aus jeder Zeitungsbude dringen wilde Kampfeslaute heraus. Hier mordet der frommeReichsbote" den jüdi- schen Kapitalsdrachen, dorr treibt dieKreuzzeitung  " ein RudelBörsenwölfc" vor sich her.Weiße Sklaven, Grubenbarone, Schlotjunker" und andere denKlassenhaß" schürende Wendungen stoßen selbst reichstreue Organe aus. Selbst dieKreuzzeitung  " hat sich während des Gruben- arbeiterstrciks aus die Bacillenkultur gelegt� und hat gar schöne revolutionäre Sporen produzirt. Wie soll man sich jetzt noch vor Ansteckung bewahren können. O! man impft bereits dassozialistische Gift" frühzeitig dem Jtldividuum ein. Wenn dann die Pocken recht schön aufgehen, der ganze Körper sich röthet, dann richten jene gefährlichen, in der Luft wirbelden Sporen das Individuum nicht mehr zu Grunde! Uebrigens ist ja den Wagner,. Schmoller:c.:c. die Impfung mit Rod- bertus-Marr'scher Lymphe sehr gut bekommen! Zur Achtstundenbemegung und die Karteien in England. pfr. London  , im Dezember 1889. II. In England besteht seil dem Jahre 1847, wo die Konservativen den Liberalen die Aushebung der Korn- gesetze vom vorhergehenden Jahre grimmig vergalten, der Zehnstundentag durch Parlamentsbeschluß. Aber man darf nicht vergessen für wen. Nur für unge Personen unter 18 Jahren und Frauen; für Kinder war eine Maximalarbeitszeit von 6'/- Stunden fest- gesetzt. Und diese Bestimmungen bestanden anfangs auch nur für die Textilindustrie; auf andere Arbeitszweige wur- zen diese Bestimmungen erst«ach und nach ausgedehnt, o daß in der scheußlichsten aller Industrien, der Haus- industrie, noch heute so gut wie gar keine fabrikgesetzlichen Bestimmungen bestehen. Die Arbeitszeit erwachsener männ- !lcher Arbeiter über 18 Jahre ist völlig unbeschränkt ge- ilieben. Allerdings ist in denjenigen Fabriken, in welchen lie Arbeit der Kinder und Frauen ein beträchtliches Kon- tingent stellt, und ihre Kooperation mit den männlichen Arbeitern für die Produktion direkt erforderlich ist, die Arbeitszeit der Männer auf dieselbe Zeit reduzirt wie die Arbeit der Frauen und Kinder. Dies ist namentlich der Fall in den Spinnereien, Webereien, in der Flachs- und Seidenindustrie, kurz im Textilgewerbe und in wenigen verschiedenen anderen Industrien. Diese stellen aber na­türlich nur die verschwindende Minorität sämmtlicher Ar- »eitszweige vor. Die gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitszeit, Fixirung der Mahlzeiten, Arbeit während der Nacht, an Sonnabend-Nachmittagen, an Sonntagen u. s. w. beziehen 'ich also durchaus nicht auf männliche erwachsene Arbeiter. Die gegenwärtig bestehenden Bestimmungen sind in dem Factory and Workshop Act vom Jahre 1878 nie- zergelegt. Seitdem die Zehnstundenbill durchs Unterhaus gegangen war, hatte man nach und nach eine Menge abrikgesetzlicher Bestimmungen geschaffen, die einander zum Theil widersprachen. In den siebziger Jahren stellte die englische Fabrikgesetzgebung, wie Alexander Redgrave, der von Marx vielfach zitirte Fabrikinspektor und jetzige Ober- sabrikinspektor sagt, ein förmliches Chaos dar, fodaß das Parlament eine Spezialkommisston niedersetzte, um über den Stand der Dinge eingehend zu berichten. Im Jahre 1876 erschienen dann die großen offiziellen Reports, und diese bildeten die Grundlage des neuen Gesetzes, des Fac- tory and Workshop Act vom Jahre 1878. Derselbe be- zieht sich auf fünf Klassen von industriellen Betrieben, auf 1. Textilfabriken, 2. Nichttextilfabriken, 3. Werkstätten, 4. Werkstätten, in denen weder Kinder noch junge Personen beschäftigt werden, 5. Häusliche Werkstätten. Unter Fabriken versteht der Facrory Act solche indu- strielle Etabllssements,in welchen Maschinen durch Dampf-, Wasser, oder andere mechanische Kraft bewegt werden." Neben den Bestimmungen über die Arbeitszeit von Kindern, jungen Personen und Frauen trifft der Act von 1878 besonders Vorkehrung für die Gesundheit und Sicher- heit der Arbeiter. Sein Inhalt läßt sich etwa wie folgt kurz zusammenfassen(das Gesetz selbst ist lang und aus- führlich und mit einer großen Zahl von Definitionen ver- sehen): 1. Alle Fabriken und solche Werkstätten, in denen junge Per- sonen und Frauen beschäftigt werden, müssen gehörig ventilitt, ge- reinigt, periodisch frisch getüncht werden und dürfen nicht über- füllt sein. 2. Gegen jede gefährliche Maschinerie müssen die Arbeiter durch genügende Vorrichtungen sicher gestellt sein. 3. Die Arbeitsstunden für Frauen und junge Personen unter 18 Jahren sind beschränkt 1. in Textilfabriken auf ein Maximum von 56'/ 2 Stunden pro Woche; 2. in Nicht-Textilfabriken und i« Werkstätten, wo Kinder und junge Personen beschäftigt werden, auf ein Maximum von 60 Stunden pro Woche, mit der Erlaubniß, a« 48 Tagen im Jahre 1'/- Stunden Ueberzeit zu arbeiten; 3. im Werkstätten, in welchen erwachsene Frauen(weibliche Personen über 18 Jahre) beschäftigt werden, auf 65 Stunden pro Woche. 4. Kinder unter 13 Jahren sind Halbzeitler; wenn sie jedoch die vierte Schulstufe bereits durchgemacht haben, können sie mit dem 12. Jahre beginnen, volle Zeit zu arbeiten. 5. Kinder unter 10 Jahren dürfen in keinem industtiellen Betrieb beschäftigt werden. 6. Frauen und Kinder dürfen nicht zwischen 9 Uhr Abend» und 6 Uhr Morgens beschäftigt werden. Sie müssen acht halbe oder vier ganze freie Tage im Jahre haben, außer den Sonntagen, dem Weihnachtsfeiertage und Charsreitage. AnßSonnabenden hört die Arbeit durchschnittlich um 1 resp. 2 Uhr Nachmittags auf. Das sind die hauptsächlichsten jetzt gültigen Bestim- mungen. Der oberflächlichste Blick darauf zeigt, wie voll- ständig ungenügend sie sind. Umfassen sie auch eine große Anzahl von Gewerben, so doch lange nicht alle. Aber nehmen wir diese Bestimmungen einmal wie sie sind. Wie es mit ihrer Durchführung steht, kann man sowohl aus den zahlreichen Verurthellungen von Fabrikanten, die das Gesetz übertreten, als auch aus den ständigen Klagen der Fabrikinspcktoren entnehmen. Die Ueber- tretungen sind sehr zahlreich, weil die amtliche Kontrolle durchaus unzureichend ist. Wo kein Kläger, ist kein Richter, aber hier heißt es umgekehrt, wo kein Richter, ist kein Kläger.. England hat gegenwärtig 50 Fabrikinspektoren und einen Chef-Jnsp ektor. Daß diese Zahl viel zu gering ist für die strenge Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen und für eine sorgfältige und peinliche In- speklion sämmtlicher industriellen Betriebe, beweist die Thalsache, daß etwa nur ein Drittel sämmtlicher Fabriken und Werkstätten, die dem Factory-Act unter- morsen sind, jährlich einmal von den Jnspectoren be- sichtigt werden kann. Das heißt also, daß jedes industrielle Etablissement Englands durchschnittlich nur einmal i« je drei Jahren von den Beamten der Regierung daraufhin inspicirt werden kann, ob es den gesetzlichen Anforderungen genügt. In industriereichen Bezirken stellt sich das Ber  - hältniß noch viel schlimmer. Der offizielle Report für 1887 giebt zum Beispiel an, daß in London   5456 Werkstätten und Fabriken von den Fabrikinspefloren un besichtigt geblieben sind. Die jetzigen Inspektoren sind ganz außer- ordentlich mit Arbeiten überladen. Daher ihr ständiges Verlangen nach mehr Beamten. Legt man die obenge- nannten Daten der Rechnung zu Grunde, so würden also etwa 200 statt 50 Inspektoren ausreichen, um jede Fabrik einmal im Jahre zu besichtigen. Wahrlich wenig genug. So steht es mit dem Factory Act von 1878. Aende- rungen und Zusätze, welche seitdem vom Parlament ge- macht worden sind, in den Jahren 1883, 1886 u. 1888 sind im Ganzen nur geringfügig. Der Coal Mincs Re- gulation Act von 1886 bezieht sich auf den Bergwerkbetrieb, und der Shop Hours Regulation Act vom selben Jahre unterwirft endlich, endlich die Arbeitszeit der in Läden und Verkaussgeschäften aller Art beschäftigten Personen gesetzlichen Beschränkungen. Aber auch dieses letzte Gesetz, das für die bedauernswerthen Sklaven des Ladens, dieser wahren Brutstätte des Elends, erlassen worden ist, erstreckt sich ebenfalls nur auf junge Personen männlichen und weib­lichen Geschlechts unter 18 Jahre». Junge Männer und Mädchen über 18 Jahren sind der Willkür ihrer Brotherren vollständig preisgegeben. Die letzteren wider- etzcn sich jeder weiteren Beschränkung mit dem Hinweis darauf, daß ja in den meisten Geschäften jeden Donners- tag Abend bereits um 5 Uhr geschlossen würde. Was will man mehr? Wie nichtssagend dies ist, zeigt der Umstand, daß eine wöchentliche Arbeitszeit von 7080 und mehr Stunden bei den Shop-slaves gang und gäbe sind. Da das Parlament mit den Ladenhaltern so gnädig ver- ahren ist, so hat sich jetzt eine Vereinigung gebildet, welche den Schluß sämmtlicher Geschäfte Donnerstags um 1 Uhr Mittags erringen will. Eine Zahl von großen Geschäften namentlich im Eastend hat sich bereit erklärt,