Anspruch auf Lohnerhöhung oder Abkürzung der Arbeits-zeit. Also wird jeder Arbeiterausstand, der gegen den„freien Willen des Arbeitgebers" derartiges erzwingen will,wohl auch zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögens-vortheiles unternommen sein,.— man wird ihn strafenkönnen und die Gerechtigkeit triumphirt.Vielleicht zieht man aber auch einen anderen Wegvor, der gleichfalls zum Triumphe der Gerechtigkeit führt.Indem das Reichsgericht die Aufforderung zum Streikohne Kündigungsfrist als Verleitung zum Ungehorsamgegen die Staatsgesetze bezeichnete, wurde der Streik selbstvon ihm als Ungehorsam gegen die Staatsgesetze aufgefaßt. Man kann ihn also schon aus diesem„Grunde"strafen, und wenn es nicht geschieht, so liegt die Schuldnicht bei Madonna Justitia, sondern bei den socialenVerhältnissen. Wer soll Mehrwerth erzeugen, wenn mandie Schaaren der klassenbewußten Streiker in's Gefängnißsperrt? Hier hört die Macht der juristischen Logik auf.Die liberale Berliner Stadtverordneten-Bersammlunghat ihre Zustimmung zur Niederlegung der Schloß-frciheit gegeben. Bei der bekannten Stellungnahme desKaisers zum Liberalismus ein neues Symptom für dasmoralische Rückenmarksleiden unserer bürgerlichen Klaffen.Die Uothwendigkeit des Schutzes vor sozialistischer Ansteckung.pk. Die armen furchtsamen Naturen unter den Heu-tigen„Stützen der Gesellschaft", welche immer eine wahr-hast zitternde Angst vor allen politisch- und wirthschaftlich-radikalen Naturen haben, leben heute in einer schlimmenZeit. Ueberall fliegen jetzt diese Gedanken gleich den klei-nen gefährlichen Lebewesen, den Bacillen in der Lust um-her— totbringend für nicht mehr lebensfähige absterbendeOrganismen, Gährung erzeugend aber in den jugendkräfli-gen Organismen. Sie wirbelt ein frisches Mailüstleinkräftig durcheinander.Vor diesem frischen Frühlingswindc schützen heuteselbst russische Pelze nicht mehr, er durchoringl alles undträgt den Ansteckungsstoff überall hin.Ja überall hin, in die Arbeiterversammlung, in dieakademischen Hörsäle, in die Reichstagszimmer.Ein solcher Angstmeier tritt z. B. in den Sitzungs-saal des Reichstages ein. Ha, wie heimelt ihn zuerstdie wohlthuendc patriotische Sommerwärme dieser Redenan. Etwas ermüdend, etwas einschläfernd zwar wie dieHitze des Juli; aber dafür ist es ja auch hier so schönwarm, man spürt nicht mehr den abscheulichen kühlenFrühlingswind. Und dennoch braust plötzlich dieser Windin den Saal hinein. Ihm verschafft sogar ein großerStaatsmann R. v. Bennigsen Eingang in denselben.Sagt dieser doch:„Niemand wird so vermessen sein, zu glauben, daßmit der— ich will es mit dem hergebrachten Kunstausdruckebezeichnen— mit der kapitalistischen Produktionsweise derheutigen Zeit die letzte Form gefunden ist, welche die wirth-schastliche Produktion annehmen kann und annehmen wird:und niemand wird behaupten wollen, wenn im Laufe derweiteren EntWickelung der Menschheit eine andere Grund-läge für die Produktionsweise gewonnen wirdals die heutige, daß dann diejenige Form des Pri-vatrechts und des Eigenthums, welche gerade dieserkapitalistischen Produktionsweise entspricht, dieselbe blei-ben werde ja noch bleiben kann."(R. v. Bennigsen,9. Okt. 1878.)Ja, das sagt ja ungefähr der Häuptling der inter-nationalen Schwefelbande, Karl Marx, auch! Also dieheutige Form des Eigentums ist nicht ewig, sie gestaltetsich mit der heutigen Produktionsweise um!Wenn nun unser guter Spießbürger nur etwas seinedie Augen und Ohren verdeckende Zipfelmütze lüftet unddie gewaltigen Umwälzungen der kapitalistischen Produktionbetrachtet, so muß ihm himmelangst bei den Worten desgroßen Staaserhalters werden; denn danit wahrhaftigruht sein Eigenthum auf sehr schwankendem, unsicheremBoden, auf leicht verwehbarem Dünensande!Und dies sagt ein Bennigsen! Vergebens also hatteH. v. Treitschke in seinem Aufsatz:„der Sozialismus undseine Gönner" den Agitator Ferdinand Laffalle als„einenweltklugen Demagogen" bezeichnet, weil er ja alle großenInstitutionen der Gesellschaft, das Eigenlhum, die Ehe ic.in den Fluß der Zeit gestellt und damit der Willkür Thürund Thor geöffnet habe.Und wie frisch-sröhlich läßt nun Bennigsen das Eigen-thum im Fluffe der Zeit schwimmen! Es ist ja nach seinerAnsicht vollkommen an die Sohlen der rastlos fortschreiten-den Produktion geheftet. Das Heer der wellklugen Dema-gogen scheint sich also bis tief in die Kartellparteien hineinzu erstrecken.Wenig erbaut verläßt unser Angstmeier den Sitzungs-saal des Reichstages und sucht seine Zuflucht zu einemberühmten Staats- und Rechtslehrer, um seine wankendgemachte Vorstellung von der Ewigkeit der heutigen Eigen-thumsordnung wieder zu befestigen! Eine echte, rechic Au-torität auf dem staatswissenschaftlichen Gebiete kann»achseiner Ansicht doch nicht an so demagogischen Anfällen wieein Bennigsen leiden!Gut, er wendet sich an den geistvollen Staats- undRechtslehrer R. v. Jhering.Was muß er aber da erleben!„Es wird eine Zeit kommen, wo das Eigenthumeine andere Gestalt an sich tragen wird als heute, wodie Gesellschaft das angebliche Recht des Jndivi-duumS, von den Gütern dieser Welt möglichst viel zu-sammenzuscharren und in seiner Hand einen Grund-besitz zu vereinigen, auf dem hunderte und taufendevon selbsländiaen Bauern leben könnten, ebensowenig an-erkennen wird als das Recht des altrömischen VaterSüber das Leben seiner Kinder als das Fehderecht,den Straßenraub der Ritter und das Strandrechtdes Mittelalters."(Jhering, Zweck im Recht, 533.)Da befindet sich ja das heutige Eigenthumsrecht inschöner Gesellschaft. In der historischen Rumpelkammerwird es also dereinst neben dem Straßenraub der Ritterund dem Slrandrecht stehen!Nun, Herr v. Jhering, hat eine gar sehr despektir-liche Ansicht von dem heutigen Eigenthum. Einige For-mcn desselben, z. B. das aus Aktienunternehmungenhervorgegangene Eigenthum, brandmarkt er scharf. Aussehr unlauteren Quellen fließt nach seiner Ansicht häufigdasselbe. Von den Aktiengesellschaften sagt er z. B.:„Unter den Augen unserer Gesetzgeber haben sich dieAttiengesellschasten in organisirte Raub- und Betrugs-anstatt en verwandelt, deren geheime Geschichte mehr Nie-derträchtigkeit, Ehrlosigkeit und Schurkerei in sichbirgt als manches Zuchthaus, nur daß die Diebe, Räu-ber und Betrüger hier statt in Eisen, in Gold sitzen."(Zweck im Recht, 218.)Also auch hier in die heiligen Hallen der Wissenschastbläst der abscheuliche Frühlingswind hinein, auch hier hater schon tauscnde von Gährung erzeugenden Sporen hineingeworfen.Mitunter reißt er sogar höchst unsanft den Eigen-thumsanbetern die heuchlerische Maske herunter. Derelende Egoist, der krasse Materialist, der Pessimist—„über die Heiligkeit des Eigenthums sind sie alle einver-standen, für das Eigenthum rufen sie eine Idee an, die siesonst nicht kennen, die sie verspotten und thatsächlich mitFüßen treten.Aber der Egoismus hat es von jeher verstanden, Gottund das Heilige mit seinen Zwecken in Verbindung zusetzen. Als das Strandrecht noch bestand, lauteteein Passus des Kirchengebcts:„Gott segne unserenStrand, und der italienische Räuber betet ein Ave Maria,bevor er auf den Raub ausgeht."(Jhering.)Wie viel Hände mögen sich heute tagtäglich falten,welche den Segen des Himmels für die gesammten betrü-gerischen Unternehmungen anrufen. Die frommen Christenführen den Namen„ihres Gottes" wohl häufiger„unnützig"als die bösen Sozialdemokraten.Unseren armen Staatsretter werden diese WorteJherings wenig befriedigen.Wohin sich nun wenden,! In den Reichstagszimmern,in den akademischen Hörsälen schallen so erschrecklich radi-kale Reden an sein Ohr.Und gar erst auf der Straße.Aus jeder Zeitungsbude dringen wilde Kampfeslauteheraus. Hier mordet der fromme„Reichsbote" den jüdi-schen Kapitalsdrachen, dorr treibt die„Kreuzzeitung" einRudel„Börsenwölfc" vor sich her.„Weiße Sklaven,Grubenbarone, Schlotjunker" und andere den„Klassenhaß"schürende Wendungen stoßen selbst reichstreue Organe aus.Selbst die„Kreuzzeitung" hat sich während des Gruben-arbeiterstrciks aus die Bacillenkultur gelegt� und hat garschöne revolutionäre Sporen produzirt.Wie soll man sich jetzt noch vor Ansteckung bewahrenkönnen. O! man impft bereits das„sozialistische Gift"frühzeitig dem Jtldividuum ein. Wenn dann die Pockenrecht schön aufgehen, der ganze Körper sich röthet, dannrichten jene gefährlichen, in der Luft wirbelden Sporendas Individuum nicht mehr zu Grunde! Uebrigens istja den Wagner,. Schmoller:c.:c. die Impfung mit Rod-bertus-Marr'scher Lymphe sehr gut bekommen!Zur Achtstundenbemegung und die Karteienin England.pfr. London, im Dezember 1889.II.In England besteht seil dem Jahre 1847, wo dieKonservativen den Liberalen die Aushebung der Korn-gesetze vom vorhergehenden Jahre grimmig vergalten, derZehnstundentag durch Parlamentsbeschluß.Aber man darf nicht vergessen für wen. Nur fürunge Personen unter 18 Jahren und Frauen; fürKinder war eine Maximalarbeitszeit von 6'/- Stunden fest-gesetzt. Und diese Bestimmungen bestanden anfangs auchnur für die Textilindustrie; auf andere Arbeitszweige wur-zen diese Bestimmungen erst«ach und nach ausgedehnt,o daß in der scheußlichsten aller Industrien, der Haus-industrie, noch heute so gut wie gar keine fabrikgesetzlichenBestimmungen bestehen. Die Arbeitszeit erwachsener männ-!lcher Arbeiter über 18 Jahre ist völlig unbeschränkt ge-ilieben. Allerdings ist in denjenigen Fabriken, in welchenlie Arbeit der Kinder und Frauen ein beträchtliches Kon-tingent stellt, und ihre Kooperation mit den männlichenArbeitern für die Produktion direkt erforderlich ist, dieArbeitszeit der Männer auf dieselbe Zeit reduzirt wie dieArbeit der Frauen und Kinder. Dies ist namentlich derFall in den Spinnereien, Webereien, in der Flachs- undSeidenindustrie, kurz im Textilgewerbe und in wenigenverschiedenen anderen Industrien. Diese stellen aber natürlich nur die verschwindende Minorität sämmtlicher Ar-»eitszweige vor.Die gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitszeit,Fixirung der Mahlzeiten, Arbeit während der Nacht, anSonnabend-Nachmittagen, an Sonntagen u. s. w. beziehen'ich also durchaus nicht auf männliche erwachsene Arbeiter.Die gegenwärtig bestehenden Bestimmungen sind indem Factory and Workshop Act vom Jahre 1878 nie-zergelegt. Seitdem die Zehnstundenbill durchs Unterhausgegangen war, hatte man nach und nach eine Mengeabrikgesetzlicher Bestimmungen geschaffen, die einander zumTheil widersprachen. In den siebziger Jahren stellte dieenglische Fabrikgesetzgebung, wie Alexander Redgrave, dervon Marx vielfach zitirte Fabrikinspektor und jetzige Ober-sabrikinspektor sagt, ein förmliches Chaos dar, fodaß dasParlament eine Spezialkommisston niedersetzte, um überden Stand der Dinge eingehend zu berichten. Im Jahre1876 erschienen dann die großen offiziellen Reports, unddiese bildeten die Grundlage des neuen Gesetzes, des Fac-tory and Workshop Act vom Jahre 1878. Derselbe be-zieht sich auf fünf Klassen von industriellen Betrieben, auf1. Textilfabriken,2. Nichttextilfabriken,3. Werkstätten,4. Werkstätten, in denen weder Kinder noch jungePersonen beschäftigt werden,5. Häusliche Werkstätten.Unter Fabriken versteht der Facrory Act solche indu-strielle Etabllssements,„in welchen Maschinen durch Dampf-,Wasser, oder andere mechanische Kraft bewegt werden."Neben den Bestimmungen über die Arbeitszeit vonKindern, jungen Personen und Frauen trifft der Act von1878 besonders Vorkehrung für die Gesundheit und Sicher-heit der Arbeiter. Sein Inhalt läßt sich etwa wie folgtkurz zusammenfassen(das Gesetz selbst ist lang und aus-führlich und mit einer großen Zahl von Definitionen ver-sehen):1. Alle Fabriken und solche Werkstätten, in denen junge Per-sonen und Frauen beschäftigt werden, müssen gehörig ventilitt, ge-reinigt, periodisch frisch getüncht werden und dürfen nicht über-füllt sein.2. Gegen jede gefährliche Maschinerie müssen die Arbeiterdurch genügende Vorrichtungen sicher gestellt sein.3. Die Arbeitsstunden für Frauen und junge Personen unter18 Jahren sind beschränkt 1. in Textilfabriken auf ein Maximumvon 56'/ 2 Stunden pro Woche; 2. in Nicht-Textilfabriken und i«Werkstätten, wo Kinder und junge Personen beschäftigt werden, aufein Maximum von 60 Stunden pro Woche, mit der Erlaubniß, a«48 Tagen im Jahre 1'/- Stunden Ueberzeit zu arbeiten; 3. imWerkstätten, in welchen erwachsene Frauen(weibliche Personen über18 Jahre) beschäftigt werden, auf 65 Stunden pro Woche.4. Kinder unter 13 Jahren sind Halbzeitler; wenn sie jedochdie vierte Schulstufe bereits durchgemacht haben, können sie mitdem 12. Jahre beginnen, volle Zeit zu arbeiten.5. Kinder unter 10 Jahren dürfen in keinem industtiellenBetrieb beschäftigt werden.6. Frauen und Kinder dürfen nicht zwischen 9 Uhr Abend»und 6 Uhr Morgens beschäftigt werden. Sie müssen acht halbeoder vier ganze freie Tage im Jahre haben, außer den Sonntagen,dem Weihnachtsfeiertage und Charsreitage. AnßSonnabenden hörtdie Arbeit durchschnittlich um 1 resp. 2 Uhr Nachmittags auf.Das sind die hauptsächlichsten jetzt gültigen Bestim-mungen. Der oberflächlichste Blick darauf zeigt, wie voll-ständig ungenügend sie sind. Umfassen sie auch eine großeAnzahl von Gewerben, so doch lange nicht alle.Aber nehmen wir diese Bestimmungen einmal wiesie sind.Wie es mit ihrer Durchführung steht, kann mansowohl aus den zahlreichen Verurthellungen von Fabrikanten,die das Gesetz übertreten, als auch aus den ständigenKlagen der Fabrikinspcktoren entnehmen. Die Ueber-tretungen sind sehr zahlreich, weil die amtliche Kontrolledurchaus unzureichend ist. Wo kein Kläger, ist kein Richter,aber hier heißt es umgekehrt, wo kein Richter, ist keinKläger..England hat gegenwärtig 50 Fabrikinspektorenund einen Chef-Jnsp ektor. Daß diese Zahl viel zugering ist für die strenge Durchführung der gesetzlichenBestimmungen und für eine sorgfältige und peinliche In-speklion sämmtlicher industriellen Betriebe, beweist dieThalsache, daß etwa nur ein Drittel sämmtlicherFabriken und Werkstätten, die dem Factory-Act unter-morsen sind, jährlich einmal von den Jnspectoren be-sichtigt werden kann. Das heißt also, daß jedes industrielleEtablissement Englands durchschnittlich nur einmal i«je drei Jahren von den Beamten der Regierung daraufhininspicirt werden kann, ob es den gesetzlichen Anforderungengenügt. In industriereichen Bezirken stellt sich das Ber-hältniß noch viel schlimmer. Der offizielle Report für 1887giebt zum Beispiel an, daß in London 5456 Werkstättenund Fabriken von den Fabrikinspefloren un besichtigtgeblieben sind. Die jetzigen Inspektoren sind ganz außer-ordentlich mit Arbeiten überladen. Daher ihr ständigesVerlangen nach mehr Beamten. Legt man die obenge-nannten Daten der Rechnung zu Grunde, so würden alsoetwa 200 statt 50 Inspektoren ausreichen, um jede Fabrikeinmal im Jahre zu besichtigen. Wahrlich wenig genug.So steht es mit dem Factory Act von 1878. Aende-rungen und Zusätze, welche seitdem vom Parlament ge-macht worden sind, in den Jahren 1883, 1886 u. 1888sind im Ganzen nur geringfügig. Der Coal Mincs Re-gulation Act von 1886 bezieht sich auf den Bergwerkbetrieb,und der Shop Hours Regulation Act vom selben Jahreunterwirft endlich, endlich die Arbeitszeit der in Lädenund Verkaussgeschäften aller Art beschäftigten Personengesetzlichen Beschränkungen. Aber auch dieses letzte Gesetz,das für die bedauernswerthen Sklaven des Ladens, dieserwahren Brutstätte des Elends, erlassen worden ist, erstrecktsich ebenfalls nur auf junge Personen männlichen und weiblichen Geschlechts unter 18 Jahre». Junge Männerund Mädchen über 18 Jahren sind der Willkür ihrerBrotherren vollständig preisgegeben. Die letzteren wider-etzcn sich jeder weiteren Beschränkung mit dem Hinweisdarauf, daß ja in den meisten Geschäften jeden Donners-tag Abend bereits um 5 Uhr geschlossen würde. Waswill man mehr? Wie nichtssagend dies ist, zeigt derUmstand, daß eine wöchentliche Arbeitszeit von 70—80 undmehr Stunden bei den Shop-slaves gang und gäbe sind.Da das Parlament mit den Ladenhaltern so gnädig ver-ahren ist, so hat sich jetzt eine Vereinigung gebildet,welche den Schluß sämmtlicher Geschäfte Donnerstags um1 Uhr Mittags erringen will. Eine Zahl von großenGeschäften namentlich im Eastend hat sich bereit erklärt,