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E1686
88. Sigung vom 17. April, 2 Uhr. Am Tische des Bundesrathes von Boetticher. Der zum Generalfonful in Kallutta ernannte Abg. Dr. Berlich bat sein Mandat niedergelegt. Das Polizeipräsidium in Frankfurt a. M. hat den Strafantrag gegen den Abg. Biered zurüdgenommen, und es unterbleibt daher das gegen ihn eingeleitete gerichtliche Verfahren.
An Vorlagen find eingegangen: 1. die Militärlonven tion zwischen Preußen und Braunschweig ( zur Kenntnißnahme des Reichstags); 2. der Bericht der Reichsschuldentommission; 3. Gesetz Entwurf, betreffend die Begründung der Revifion in bürgerlichen Reichsfireitigkeiten; 4. eine fyftematische Uebersicht der im Deutschen Reiche geltenden gefeßlichen und polizeilichen Bestimmungen über die Vornahme gewerblicher Arbeiten an Sonn- und Fefitagen; 5. eine Erklärung vom 6. v. M., be treffend die Abgrenzung der deutschen und englischen Machtfpbären im westlichen Stillen Dean nebst Karte, sowie eine Grllärung vom 10. v. M., betreffend die gegenseitige Handels. und Verkehrsfreiheit in den deutschen und englischen Bes fisungen und Schußgebieten im westlichen Stillen Dzean; 6. Belanntmachung vom 12. April d. J., betreffend die Einrich tung und den Betrieb der Bleifarben und Bleizuckerfabriken; 7. Gefeß, Entwurf, betreffend die Befteuerung des Buders, und 8. des Branntweins.( Die Motive zu der legten Borlage liegen noch nicht vor.)
Das Haus genehmigt in dritter Berathung die Uebersicht Der Ausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1884 bis 1885 einschließlich der Etatsüberschreitung ohne Diskussion und wendet sich alsdann der Berathung von Betitionsberichten zu, von denen der erfte, Der die Abschaffung resp. Ein räntung des aufirhandels betrifft, von der heutigen Tagesordnung abgefest wird.
Der Stabsarzt a. D. Dr. med. Hoffmann in Dresden hat feine bereits 1882 und 1884 beim Reichstage eingereichte Betition um Gewährung von Invalidenpenfion und Be laffung der Uniform als föniglich fächftscher Stabsarzt a. D. wiederholt, jedoch unter Weglaffung seines Antrages auf der Erlaubniß zum Tragen der Armees
Genehmigung Uniform.
Die Betitionstommiffion empfiehlt dem Hause mit großer Majorität, die Petition dem Reichslangler nochmals zur Be rüdsichtigung zu überweisen. Im Jahre 1884 hatte der Reichstag die Petition dem Reichslanzler zur Berücksichtigung zu überweisen beschloffen.
Abg. v. Röller schlägt eine motivirte Tagesordnung vor. Nachdem die Petition einmal bereits zur Berüdfichtigung em pfohlen war, inzwischen aber von der kompetenten Stelle der Bescheid ertheilt ist, daß ein Anspruch des Petenten nicht nachge wiesen werden kann, ist der Reichstag nach Anficht des Redners nicht mehr in der Lage, immer wiederholt sich und seine Be titionsfommission mit der Sache zu befaffen.
Bundesbevollmächtigter föniglich sächsischer Major von Solieben: Nachdem in dieser Angelegenheit nach verschie benen Richtungen und von zweifellos kompetenten Stellen Entscheidungen ergangen find, muß die sächsische Militärver waltung dieselbe für unbedingt erledigt erachten.
Referent v. Goldfus: Die Kommission ist von der Anschauuna ausgegangen, daß, wenn auch auf dem Gnaden. wege die Wünsche des Petenten nicht haben erfüllt werden tönnen, trogdem ein Benfionsanspruch des Betenten noch be
tenten find von den Gerichten in drei Jnstanzen zurückgewiesen worden, aber nur angebrachtermaßen, eine materielle Entschei bnng ist nicht erfolgt. Auch hat nach Anficht der Kommission der Betent nachträglich den Beweis erbracht, daß sein Leiden bereits zur Beit seiner Penfionirung beftand. Aus diesen Er. wägungen ist der Kommissionsantrag hervorgegangen.
Abg. Hoffmann: Die Kommission hat fich in drei Seffionen eingehend mit der Sache beschäftigt und ist jedes mal zu dem Resultat gelangt, daß dem Betenten die Benfion gebühre; wir empfehlen die Annahme des Kommissions
antrages.
Major v. Schlieben; Nach den Vorschriften des Ben fonsgefeßes war die sächsische Regierung gar nicht in der Lage, bem Betenten nachträglich eine Benfion zu bewilligen. Von einem Nachweis des Vorhandenseins des Uebels zur Beit der Benfionirung fann nicht die Rede sein, höchstens von einer Bermuthung oder Wahrscheinlichkeit. Mit solchen aber befaßt fich das Benfionsgeses nicht. Nachdem bezüglich der Billig felterüdichten von berufenster Stelle endgiltig Entscheidung erfolgt ist, ist es mir unerfindlich, was in dieser Sache noch
gefcheben tönnte.
Dienstag, den 18. Mai 1886.
gefeßes über den Unterstüßungswohnsit 6. Juni 1870 in Elsaß Lotbringen.
Dom
Nach Angabe der Betenten ist es wiederholt vorgekommen, daß aut fituirte Personen aus dem Kreise Mohrungen 1871 resp. 1872 nach Elsaß Lothringen verzogen, dort ihre Ersparniffe verzehrten und ihre Arbeitskräfte aufwendeten und 1883 und 1884 entweder ai beitsunfähig und hilfsbedürftig geworden oder mit Hinterlassung unerzogener Kinder starben. In diesen Fällen mußte der Kreis Mohrungen , weil das Gesetz über den Unter ftüßungswohnfis in Elsaß . Lothringen nicht eingeführt ist, die Fürsorge und Armenpflege übernehmen, trotzdem die Personen fett 11 bis 12 Jahren ununterbrochen in den Reichslanden wohnhaft gewesen waren.
Die Kommission beantragt, die Betition dem Herrn Reichstanzler als Material bei einer in Aussicht ge nommenen Revision der einschlägigen Gesetzgebung zu überweisen.
Abg. 3orn v. Bulach führt aus, daß Elsaß- Lothringen des Gesezes garnicht bedürfe, da die durch Gemeinde, Bezirk und Staat, sowie durch mildthätige Stiftungen und Privat wohlthätigkeit gewährten Unterstügungen der Armen und Hilfebedürftigen überaus reichlich seien. Elsaß Lothringen verwende jährlich über 3 Mill. Mark für diese Swede. Er beantrage Daher Namens seiner Freunde den Uebergang zur Tages ordnung,
Abg. Guerber führt den Gedanken weiter aus und bittet, Elsaß Lothringen das Juwel, das es in seiner frei willigen Armenverpflegung beftge, nicht zu rauben. Da seien mehrere Leute aus Mohrungen nach dem gottgesegneten Elsaß gelommen, dort verarmt und nun sollten fie dafür noch bezahlen. Von der Existenz des Ortes habe er bis zur Kennt nignahme von der Petition gar nichts gewußt. Er wolle einen Bergleich vorschlagen; Mohrungen solle mit dem Elsaß ein Reziprozitätsverhältniß eingeben, das sei das Einzige. Aber mit der Gesetzgebung solle man seine Heimath verschonen.
Abg. v. Helldorff zieht für seine Person die Privats wohlthätigteit in der Armenpflege der gesetzgeberischen Rege lung bei Weitem vor, denn lestere werde durch die Art ihrer Ausführung nur allzu oft inhuman.
Abg. Kayfer tritt dem entgegen. In der auf Gesetz baftrenden Armenpflege liege der große Fortschritt, daß an Stelle des Bettelns und der Wohlthaten, welche nach Laune gegeben und versagt werden fonnten, rechtliche Ansprüche ge treten feien. Ein Mangel beftebe jedoch noch immer in der barin begründeten Ungleichheit, daß die Gemeinden die Leiftungen zu machen hätten; er und seine Freunde strebten
machen.
deshalb babin, die Armenpflege zur Reichsangelegenheit zu
Abg. 3orn von Bulach erwidert, daß Abg. Kayser feinen giffermäßigen Angaben nur allgemeine Behauptungen entgegengestellt babe. Im Elsaß fennt man teine Rlagen
über die Armenpflege. Dieselben eristiren nur da, wo der obligatorische Unterstützungswohnfts besteht. Herr Kayser will die Armen nicht abhängig machen von den Launen ber und Superioren Adligen. thun Im Elsaß Superioren und Adlige ihre Pflicht gegen die Armen. Wenn der Adligen im Elsaß leider nur noch wenige vorhan ben find, so hat man dies der Revolution auzuschreiben, in Folge deren die Adligen aus dem Elsaß ausgewandert sind. Aber diese wenigen werden ihre Pflicht gegen die Armen er füllen, so lange fie lönnen.
Abg. Dirichlet: Herr Kaiser will denen, welche in Folge unserer gegenwärtigen Wirthschaftsordnung valant find,
weiter, ich will dieſe Unterſtügung für alle Berarmten, obgleich
ich der Ansicht bin, daß bei einem Theil der Berarmten nicht die gegenwärtige Wirthschaftsordnung, sondern sie selbst an dem Unglüd schuld find, das sie betroffen bat. Die Herren aus dem Eifaß haben die gottgesegneten Fluren des Elsaß dem traurigen Flachland von Mohrungen entgegengestellt. Wenn die Herren sich auch in Deutschland etwas umsehen wollten, so würden fte wiffen, daß das unglüdliche Flachland von Moh rungen eine sehr fruchtbare Ebene ist. Einer der Herren bat freilich auch gesagt, daß man durch diese Petition erst Kenntniß erhalten habe von Mohrungen . Nun pflegen fich die Herren aus dem Elsaß immer als Franzosen aufzuspielen, aber wenigftens Die Theologen unter ihnen sollten in der Literatur des Vaterlandes doch so viel bewandert sein, daß fie wüßten, daß Herder in Mohrungen geboren ist. Der Drt Mohrungen hat in der Geschichte unseres Vaterlandes schon eine Rolle gespielt, noch bevor das Gefeß über den Unterstügungswohnfis exiftirte und noch bevor wir das Glüd hatten, die Herren aus dem Elsaß vor uns zu sehen.
Abg. v. Helldorff erklärt, daß der Abg. Kayser bei seinen Auslaffungen ausgebe von der Auffaffung des Staats als Zwangsanstalt, eine Auffassung, die er nicht theilen tönne. Er behaupte, daß die Armenverhältnisse im Elsaß viel besser
bg. v. Köller: Wenn der Betent mit seinen Ansprüchen feien, als im Geltungsbereiche des Unterstügungswohnftiges.
Don den Gerichten nur angebrachtermaßen abgewiesen ist, möge er doch von neuem sein Recht bei den Gerichten suchen. Wir würden mit der Annahme des Kommissionsvorschlages in bie Rechtspflege der Gerichte eingreifen.
Nach dem noch die Abgg. Gehlert, Adermann und Rlemm fich für den Antrag v. Köller ausgesprochen, wird derfelbe gegen die Stimmen der beiden konservativen Parteien
angenommen.
Abg. Guerber verweift den Abg. Kayfer auf Maurice Blod, der erklärt habe, daß der Staat und die Gemeinde auf autommen hätten für die Unterstüßung der Armen, daß man fich aber wohl hüten müße, die private, chriftliche Barmherzig teit bei Seite zu schieben. Es sei nur wenig gerechtfertigt, die chriftliche Barmherzigkeit in den Schmuß berabzuziehen. Hier in Deutschland legten wenigftens die Ruinen der Efter Gebiete der Armenpflege von der Kirche ausgegangen set. Abg. Kanser erwidert, daß es ihm ferngelegen habe, die chriftliche Barmherzigkeit anzugreifen. Er habe nur hervor.
abgelehnt, der Kommissionsantrag gegen dieselbe Minderheit alensertlöster Beugniß davon ab, wie viel Segen auch auf dem
Bezüglich des nun folgenden Berichts über die Beti. tionen für und gegen den Wollzoll bemerkt Abg. Bamberger: Nachdem das Haus burch Beschluß gehoben, daß dieselbe nicht ausreichend sei.
anerkannt hat, daß die Besetzung desselben nicht der Wichtig. feit entspreche, welme eine Alenderung in Sachen des Hauftr Bewerbes etheische, und daß sich darum eine Absegung recht. fertige, würde es mir scheinen, als ob wir die Frage des
Der Antrag der Kommission wird angenommen. Die Petition des Bentralvorstandes des deutschen Techniker verbandes ,,, bei der Abfaffung des neuen bürgerlichen Gesez buches bezw. der Novelle zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich dahin wirken zu wollen, daß die deutschen Techniler Handlungsgehilfen im Sinne der Art. 57-64 des Handels. Dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.
Betitionen einträten.( Sehr gut! links.) Wenn ich daher hinsichtlich ihres Verhältniffes zu ihren Prinzipalen den julegen, so wollen die Herren überzeugt sein, daß mich hierbei gefezbuches gleichgestellt werden mögen", wird ohne Debatte leine besonderen Rücksichten leiten; ein Blid auf unsere Seite toid Shnen zeigen, daß unsere Bläge reichlich genug besest find. Ich vermeine daher, mir gerade den Dank der Freunde des Wollzolles zu verdienen und dem Wollzoll eine besondere Ehre zu erweisen, wenn ich beantrage, diese Petitionen nicht vor einem ungenügend besetzten Hause zu verhandeln.§ 22 des Breßgesezes.)
( beiterteit.)
Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Dienstag 1 Uhr. ( Bericht der Reichsschuldentommission, Budersteuer, Gefeß entwurf, betreffend die Begründung der Revision in bürger lichen Rechtsstreitigkeiten, Gefeßentwurf, betr. Abänderung des
biefem Antrage nicht; aber Herr Bamberger irrt, daß wir Abg. Graf Behr Behrenhoff : Ich widerspreche gig hier auf der Rechten überall im Sinne der Freunde des
also beswegen ganz ruhig verhandelt werden.
Abgeordnetenhaus.
Wollzolles ftimmen würden, ich z. B. nicht. Die Sache tönnte ticher, Maybach und Kommiffarien.
Lages Ordnung abgesett.
In Folge deffen wird auch dieser Gegenstand von der Kreisordnung mit dem§ 27, welcher von den Amtmännern
Die Kreisvertretung des Kreises Mohrungen, Regierungs
76. Sigung vom 17. Mai, 11 Uhr. Am Ministertische: v. Butttamer, Lucius, v. Boet Das Haus fegt die zweite Berathung der westfälischen handelt, fort. Nach dem Kommissionsvorschlage foll Die Stelle des Amtmannes als Ehrenamt aus der Reihe der
bezirt Rönigsberg, petitionirt um Einführung des Reichs größeren Grundbefizer besest, ein Amtmann mit Besoldung
III. Jahege
nur angestellt werden, wenn ein geeigneter Ehrenamtmann nicht zu gewinnen ist. Die Ernennung erfolgt durch den Ober präftdenten auf Grund von Vorschlägen der Amtsversammlung über welche der Kreisausschuß sich zu äußern hat. Die Er nennung darf nur verweigert werden, wenn der Provinzial rath der Bersagung zustimmt. Ueber die Besoldung entscheidet Der Kreisausschuß nach Anhörung der Amtsversammlung.
Die Unträge der Abgg. v. Schorlemer und Gen. und des Abg. Uhlendorff wollen den Amtmann durch die Amtsversammlung wählen lassen, und zwar:
1. Abx. v. Schorlemer in der Regel als unbesol beten Ehrenbeamten ohne Beitbeschränkung oder als befol. beten Amtmann auf die Dauer von 12 Jahren. Der Ober präfident darf die Bestätigung nur mit Bustimmung des Pro vinzialraths versagen;
2. Abg. Uhlendorff will den Amtmann durch die Amtsversammlung auf die Dauer von 12 Jahren unter Bes ftätigung des Oberpräsidenten wählen lassen. Sein Gehalt foll durch die Amtsversammlung mit Genehmigung des Kreisaus schuffes festgestellt werden;
3. wil event. Der Abg. Ublendorff unter Annahme des Kommissionsvorschlages das Ehrenamt des Amtmanes nur für die Dauer von 12 Jahren zulassen. Hiermit stimmt über ein ein Antrag der Abgg. Springorum und Richter, welche
4. vorschlagen, daß die Amtmänner aus allen Amtseinge feffenen, nicht blos aus den größeren Grundbefißern ausge wählt werden sollen und welche in den Hemtern, die nur aus einer Gemeinde befteben, den Gemeindevorsteher zugleich als Antmann fungiren laffen wollen.
Abg. Uhlendorff: Unsere erste Forderung betrifft die Beseitigung des Ehrenamtmannes; die geringe Anzahl solcher in Westfalen beweist, wie wenig dieses Institut sich dort hat einbürgern fönnen. Zweitens wünschen wir die Wahl des Amtmanns durch die Amtsversammlung als das einzig Natür liche. Leider haben sich die Nationalliberalen mit den Konser vativen verbündet und so müssen wir erwarten, daß unsere Hete math eine Kreisordnung erhält, der fte unmöglich freundlich gegenüberstehen kann. Man schnürt uns einfach in die Bwangsjade bes Ditens ein und verlangt bei dieser Nichtberücksichtigung der heimathlichen Interessen Vertrauen. Dem Herrn Minister muß ich sagen, einer solchen Kreisordnung werden meine Landsleute nie freundlich gegenüberstehen.( Sehr wahr! bei den Freis finnigen.) Drittens gewähren wir dem Oberpräsidenten das Recht, die Bestätigung zu versagen unter der Suftimmung des Provinzialrathes. Das ist eine durchaus genügende Macht. Wir verfolgen auch hier den Grundlag, die Bewohner des platten Landes nicht schlechter zu stellen als die städtische Be völkerung. Deshalb beantragen wir auch die Festsetzung des Buftimmung des Kreisausschusses. Es find das Alles nur Gehaltes der Amtmänner durch die Amisversammlung unter Mindeftforderungen, eigentlich gehen in der Selbstverwaltung Die Forderungen unserer Partei viel weiter. Aber dieser Para graph ist der wichtigfte der ganzen Kreisordnung( sehr wahr! bei den Freifinntgen), und deshalb tritt für mich hier das Bartelintereffe hinter das meiner Landsleute zurüd. Daher bitte ich Sie, unseren Vorschlägen zuzustimmen.( Beifall bei den Freifinnigen.)
Abg. vom Heede ( natlib.) wird gerade im westfälischen Intereffe für die Vorschläge der Kommission stimmen. die den settherigen Bestimmungen gegenüber eine bedeutende Vers befferung enthalten. Bisher seien die Amtmänner ohne jeg liche Beschränkung vom Regierungspräsidenten ernannt vorden, jezt sei der Dberpräsident an die Vorschläge der Amtsverfammlung gebunden; er tönne nur mit Buftimmung des Provinzial raths davon abweichen. Wenn das Zentrum und die Frei finnigen dem gegenüber die absolut freie Wahl fordern, so werde man thnen dafür in Westfalen nie Dant wissen, weil dadurch das Zustandekommen dieses Gesetzes, welches sonst manche liberale Errungenschaften enthalte, geführdet würde. Die Haltung der Freifinnigen, welche lediglich von ihren radi falen Bartetanschauungen beeinflußt würde, werde in Westfalen gar feinen Eindruck machen.
Abg. Frhr. v. Heereman führt aus, daß in den öftlichen Provinzen auf die Amtsvorsteher immer das Haupts gewicht in der Kreisordnung gelegt worden sei, ja daß einige Anhänger derselben so weit gingen, fie als das einzig Gute Darin zu bezeichnen. Im Allgemeinen würde er sich bamit einverstanden erklären fönnen, daß diese Amtsvorsteber schaft auf die Proving Westfalen einfach übertragen würde, wenn nicht die Verhältnisse in Westfalen doch etwas anders liegen, als in den östlichen Provinzen. Jedenfalls aber müßte der Versuch gemacht werd n, nach dem Antrage v. Schorlemer die Ehrenamtsvorsteher als Regel einzuführen, wenn nicht West falen nur einen Schein von Selbstverwaltung erhalten sollte. Der Minister v. Buttkamer set ja überhaupt nur der Adoptiv vater der älteren Gefeßgebung, er übertrage dieselbe nur, einem gewiffen Bwange folgend, auf die westlichen Provinzen. Es set leider zu befürchten, daß den Wünschen der Westfalen von Der unter der Führung des Ministers stehenden Mehr heit teine Rechnung getragen werde, sondern daß der Pros ving die Kreis- und Provinzialordnung aufgezwungen werden würde.
Minister v. Puttlamer bestritt, daß der Provinz West falen gegenüber ein 8vang geübt werde. Daß die Ausbehnung der Verwaltungsgesetzgebung auf Westfalen eigentlich ibm, dem Minister, etwas gegen den Strich ginge. Zu dieser Suppofition biete seine amtliche Laufbahn feinen Anlaß. Er habe stets fich für Tommunale Selbst verwaltung ausgesprochen, allerdings gegen Die Kreis ordnung von 1872 bas Bedenten gehabt, daß fie für das Bublifum nicht einfach genug sei. Mit diesem Vorbehalte hänge aber die Uebertragung auf die anderen Provinzen nicht zusammen. Die Selbstverwaltung sei nicht ein Schein, sondern eine Wirklichkeit, man müßte denn auf dem Standpunkte stehen, baß man Selbstverwaltung und freie Wahl absolut identifizirt. Er habe aber bisher nicht geglaubt, daß Herr v. Heereman, Den er für einen tonservativen Politiker gehalten, fich solchen ultraliberalen Anschauungen hingeben würde. Seiner Ansicht nach beruhe die Selbstverwaltung darauf, daß die ländliche Gentry die Laft der Selbstverwaltung übernehme und damit ohne Rüdicht auf ihre Parteiftellung dem öffentlichen Leben einen neuen Impuls gebe. Die Amtmänner in Westfalen seien die Träger der gefammten Drtspolizeiverwaltung, fie hätten fich um alle Gemeindeangelegenheiten als Auffsichtsbeamte und Borgesetzte in eingehender Weise zu fümmern, daß man fle nicht aus der Welt der ihnen untergeordneten Amtseingesessenen hervorgehen lassen dürfe. Die Ehrenamtmannschaft, die gerade aus dem Kreise der größeren Gutsbefizer hervorgehe, müffe unter allen Umständen aufrechterhalten werden, um der Kreis ordnung, welche wesentliche Fortschritte enthalte, die Einfüh rung in Westfalen und ihr rasches Einleben zu sichern. Des halb wende er sich an die staatsmännische Weisheit der