franter bergegeben hatte, in die r dhe Amvene des noch immer völlig Bewußtlofen. Unmittelbar darauf hat der Patient noch feine erhebliche Veränderung gezeigt, aber einige Stunden später bot er die ersten Anzeichen der Reaktion bar. Um 1 Uhr wurde die Transfufion vorgenommen, und um 6 Uhr wurde bemerkt, daß der Kranke sich im Bett umgedreht batte und daß er fich auf die Seite warf. Er hat dann die Nacht gut geschlafen und Morgens um 4 Uhr ist er munter und vergnügt aufgewacht. Der weitere Verlauf war eine schnelle Genesung, und jest ist Der Patient wieder vollkommen gesund. Dieser alücklich ver­laufene Fall ist um so bemerkenswerther, als diese Operation in der Neuzeit ftart in Miskredit gekommen und aus der Chirurgie fast aanz und gar verdammt ift.

räumen, daß er die Beschuldigung aus der Luft gegriffen habe, und sein Geständniß fand vollauf Bestätigung durch die Aussage der Zeugin Martha Maud, welche den Vorgang mit angesehen hatte. Was der Angeklagte fonft zu seiner Ent schuldigung anführte, war feineswegs geeignet, seine schmutzige Handlungsweise in milderem Lichte erscheinen zu laffen, und der Staatsanwalt war deshalb der Anficht, daß eine sechsmonatliche Gefängnisstrafe für das gememeingefährliche Treiben eine ge rechte Sühne sei. Der Gerichtshof billigte dem wegen Noh  heitsvergeben vielfach vorbestraften Angeklagten teine mildernde Umstände zu, sondern verurtheilte ihn wegen wiffentlich falscher Anschuldigung und Freiheitsberaubung zu sechs Monaten Ge fängniß.

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Einen Strafbefehl in der Höhe von 6 Mark hatte der verantwortliche Redakteur des lotalen Theiles der Berliner  8tg.", Herr Ehrentraut, zugestellt erhalten, weil er fich einer Medizinalpolizeifontravention schuldig gemacht haben sollte. Es handelt sich um den in der Nummer vom 11. September im Inferatentheil der Beitung erfolgten Abbrud einer Anzeige über bie Pomade der Frau Anna Cillag. Gegen den Strafbefebl batte der Redakteur Einspruch erhoben und wurde gestern vor dem Schöffengericht hierüber verhandelt. Herr Ehrentraut wies nach, daß ihm der Strafbefehl zu Unrecht zugegangen sei, da er, wie dies auf jeder Nummer der Beitung ausdrücklich bemerkt sei, für den Inseratentheil eine preßgefeßliche Verantwortung nicht trage. Der Gerichtshof überzeugte fich von der Richtigkeit dieser Angaben und mußte hierauf die Freisprechung erfolgen. Die Kosten wnrden der Staatskaffe auferlegt.

fich Krämpfe, Athemnoth, Bewußtlosigkeit und Unfähig| franter bergegeben hatte, in die r che Amvene des noch immer teit zu geben, zu sehen und zu sprechen ein. Entscheidend für die Wirkung des Rolaïns ist natürlich die Persönlichkeit des Patienten; während manche Personen hohe Dosen ohne bedent. liche Nebenetscheinungen eitragen, werden nervöse Frauen und Mädchen schon gegen geringe Mengen sehr empfindlich. Paffirte es doch fürzlich einem Bahnarzt, daß eine Dame, die nach ihrer ausdrücklichen Einwilligung mit Kokain behandelt wurde, plöß­lich in Krämpfen zur Erde fiel und fich vollständig rasend und finnlos geberbete. Als derselbe Zahnarzt zum 3med des Ver fuches eine Einsprißung( vermuthlich eine sehr starke! D. Red.) an einem Hunde vornabm, verendete das Thter unter scheuß lichen Qualen. Unter solchen Umständen find die Meinungen über die Anwendung des Kokains sehr getheilt und über die Ans went ung betäubender Mittel beim Bahnauszichen überhaupt streiten fich die Bahnärzte. Während einige im Prinzip die Be täubungsmittel beibehalten zu sehen wünschen, bekämpfen andere fte und wollen fie nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zulaffen. Unter denjenigen, welche der letzteren Meinung anhängen, be­finden sich auch folche, welche eine weitere Verbefferung der beim Bahnausziehen gebrauchten Bangen und Inftrun ente wünschen und damit die Betäubung in vielen Fällen entbehrlich machen au tönnen glauben. In Berlin   find neuerdings einige Aerzte auf andere Betäubungsmittel verfallen, so wird namentlich ein Stidorydul Sauerstoff Gemenge verwendet und als ein an­genehmes(?) und sicher wirkendes Betäubungsmittel empfohlen. Daß das Kokain nicht ganz ungefährlich ist, sondern recht be­bentlich wirken fann, ergiebt fich aus den Mittheilungen eines Bahnarztes, der von einem seiner Patienten erzählt, daß dieser während des Kokain- Rausches, also bald nach der Betäubung, und infolge der Wirkungen derselben draußen Hagelweiter zu seben glaubte. Eine ähnliche Erscheinung beobachtete der der eben selbe Arzt bei einem sechsjährigen Knaben,

Die Fledermaus   im Winter. Aufklärungen über den Winterschlaf der Thiere gleichen der Lösung eines Räthsels, welcher man lange gebarrt und die man deshalb freudig ent gegennimmt. Die eingehendsten Beobachtungen fonnte man bisher eigentlich nur bei der Fledermaus machen, da fie fich nicht wie andere Winterschläfer in Höhlen verkriecht, sondern im Freien verbleibt, also den Blicken des Menschen zugänglich ist. Bis jetzt wußte man nur, daß die Athmung dieses Thieres während des Winterschlafes fich derart verlangsamt, daß mehrere Minuten fein einziger Bug wahrgenommen werden konnte; durch gewiffenhafte Beobachtungen wurde schließlich festgestellt, Daß Die Fledermaus eine Anzahl zusammenhängender Athmungen, gewiffermaßen Serien, macht, welche durch Pausen von oft fünfzehn Minuten getrennt werden. Ueberhaupt gehört dieses Thierchen zu den interessantesten Winterschläfern unserer Gegend; sein Bustand während der falten Jahreszeit ist derart, daß er fich nur sehr wenig von demjenigen unterscheidet, welchen wir Scheintod nennen. Jede Berührung oder Erschütte rung unterbricht die Athempause, um wieder eine Reihe von neuen Bügen hervorzurufen, die in dem Maße an Kraft und Schnelligkeit zunehmen, wie fich solche Störung des Winter schlafes   wiederholt. Endlich weicht dieser vollständig, womit wiederum eine Erscheinung verbunden ist, welche hohes Intereffe erregt. Während des Schlafes nämlich übersteigt die Eigen­wärme des Thierchens diejenige seiner Umgebung nur um einen halben Grad. Als der Behälter, in welchem fich eine Fleder  maus befand, durch eine Kältemischung bis auf 21 Grad unter dem Gefrierpunkt abgefühlt war, standen die Athembewegungen ganz still. Mit diesen aber tehrt auch eine zunehmende Wärme des Körpers zurüd, die in furzer Zeit völlig normal wird, wie in den luftigen Tagen des Sommers.

falls unter den Nachwirkungen des Rolaïns, trop des herrlichen Sonnenscheins feinen Bruder fragte, ob es denn draußen schneie. Diese Fälle find jebenfalls im höchsten Maße bedenklich, denn fte beweisen eine direkte Einwirkung des Kokaïns auf das Ge hirn, die doch leicht gefährlich werden fann. In jedem Falle ist es zweckmäßig, fich nicht leichtfertig der Betäubung auszu fegen, wenn man einmal in die Lage fommt, einen Bahn aus ziehen laffen zu müffen, zumal in der Anwendung von Kokain ein ähnlicher Reiz für gewiffe Personen liegen soll, wie in anderen betäubenden Mitteln, wie Morphium, Aether und Alkohol, und diesem Genuffe gegenüber brauchen wir wohl nicht weiter zur Vorficht zu mahnen.

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Wegen Wahlfälschung verurtheilte die dritte Straf lammer des Landgerichts 1 den Schmied Max W. zu einer Ge fängnisstrafe von 4 Wochen. W wollte bei der letzten Stadt verordnetenwahl seine Stimme für einen Herrn Müller abgeben und hatte fich zur Legitimation eine Steuerquittung, auf den Namen Müller lautend, mitgebracht. Im Wahllokal befanden sich jedoch Personen, welche den betreffenden Müller fannten und dadurch rourde die Fälschung entoedt. Auf Veranlaffung des Wahlvorstandes wurde W. festgehalten und zur Polizei wache gebracht, wo sich herausstellte, daß er überhaupt nidt wahlberechtigt war. Nach dem Antrage des Staatsanwalts wurde er mit der erwähnten Strafe belegt.

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Ju der Untersuchungsfache wider den Studenten Eichler wurde am Donnerstag Vormittag vor dem Unter fuchungsrichter am Landgericht II, Herrn Landgerichtsrath Asché, eine Anzahl von Studenten, die Beugen jener Vorgänge, welde zu der folgenschweren Herausforderung führten, vernommen. Es war dies die erste Beugenvernehmung in der Untersuchung wider Eichler, wonach fich die Mittheilung einzelner Beitungen, daß die Untersuchung schon abgeschloffen sei, berichtigt. uf jeden Fall aber wird die Hauptverhandlung bereits während der Mitte Januar beginnenden Schwurgerichtsperiode am Lands gericht II stattfinden. Nach der Vernehmung der Beugen wurde auch Eichler dem Untersuchungsrichter vorgeführt.

So hängen Temperatur und Winterschlaf auf das Engste miteinander zufammen, wie jede abnorme Temperatur denn auch, die hiße nicht minder als die Kälte, mit Ermüdung und Schlaf auf das lebende Wesen einwirken. Nur daß der Einfluß der Kälte auf den Menschen von verhängnißvolleren Folgen be gleitet ist, als dies bei den winterschlafenden Thieren der Fall ist. Sie überdauern auch die strengste Kälte dieser Jahreszeit, um bei einer milderen Temperatur dem Erwachen und dem Leben wiedergegeben zu werden, während der Mensch, welcher einer so strengen Stälte ausgefegt ist, von einer Müdigkeit über fallen wird, welche, wofern feine Rettung eintritt, immer mit dem Tode endigen muß. So hat die Natur gewissermaßen für die Thiere beffer Sorge getragen, wie wenn fte wußte, daß der Mensch in der Lage sein werde, fich gegen die Ünbilden der Witterung selber nach Kräften zu schüßen.

Am Schiaffe des Verwaltungsjahres 1887 waren vorhanden 63 Ditstranfenfaffen, 14 Betriebs( Fabrik-) Kranken­faffen, 8 Jnnungsfranfenfaffen( für Gesellen und Lehrlinge) und die Gemeindefrankenversicherung. Von den Kaffen der erfteren Art ist als die bedeutendste zu erwähnen die Allge meine Ortstrantentaffe gewerblicher Arbeiter und Arbeiterinnen mit 61 991 Mitgliedern. Der Mitgliederbestand in sämmt. lichen Kaffen, welcher am Schluffe des Jahres 1887 war am Schluffe des Jahres 231 841 Berfonen betrug, auf 261 160 Personen, 1888 196 628 männliche 64 492 weibliche, gestiegen. Es waren versichert: in 63 Drts trantenlaffen 237 257, in 14 Betriebstranfenfaffen 17 893, in 8 Jnnungsfranfertassen 5967 und in der Gemeinde­ttantenversicherung 63 Personen. Der Mitgliederzuwachs betrug bemnach 29 319 Bersonen. Die Bohl der Erkrankungen betrug im Jahre 1887 72 401( gegen 70 967 pro 1886) und die der Todesfälle, für welche ein Sterbegeld gezahlt wurde, 2756( gegen 2635 pro 1886). Krantenunterflügungen wurden gewährt für 1837 367 Tage( gegen 1 641 599 pr. 1886). Auf je 100 Raffen mitglieder fielen 27,7 Erkrankungen( gegen 30,7 pr. 1886) und 1,5 Todesfälle( gegen 1,13 pr. 1886). Vertheilt man die Krank beitstage gleichmäßig auf die Erkrankungsfälle, so ergiebt fich für den einzelnen Krankheitsfall eine durchschnittliche Unter flüßungsdauer von 25,4 Tagen( gegen 23,1 Tage pr. 1886). Insge fammt betrusen die Einnahmen der Raffen im Jahre 1887: 4 738 819,45 M., die Ausgaben dagegen 4 003 839,52 M., so daß eine Mehreinnahme erzielt ist von 734 979,93 M.( gegen 572 393,43 Mart pro 1886). Die Ausgaben vertheilen fich ihrer Art nach wie folgt: es find vei ausgabt: an Krankengeld 1848 676,50 M., an Sterbegeld 196 756,34 M., Rosten für ärztliche Behandlung 271 782,90 M., Arznet und beilmitteltoften 585 395,33 D., Soften für Krantenbauspflege 668 429,00 M., Verwaltungsloften 386 964 51 D., sonstige Ausgaben 75 834,94 M. Das Vers mögen der Kaffen, zusammengefeßt aus Betriebs- und Referve fonds, betrug am Schluffe des Jahres 1887: 2329 118.56 M., Ende März 1886 bezifferte fich daffelbe auf 1 601 149,57 M., so daß ein Zuwachs von 727 968,99 M. zu verzeichnen ist. Im Ganzen war die aus dem vorbezeichneten Verwaltungszweige fich ergebende Geschäftslast sehr bedeutend und umfangreicher als im vorigen Jahre.

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-Wegen Ueberschreitung der Polizeißtunde war der Schantwirth Ferdinand Mitan mit einem Strafmandat von 30 M. event. 6 Tage haft bedacht worden. Diese Strafe wurde über ihn verhängt, weil er am Abend des 24. Auguft noch gegen 1 Uhr Gäfte in seinem Lotal gehabt haben sollte. Mitan erhob jedoch Widerspruch und beantragte richterliche Entschei dung. Gestern hatte fich nun das Schöffengericht mit der Sache zu befaffen und der Ange'la te machte geltend, daß an dem bes regten Abend nur der Geburtstag seiner Frau in seinem Lokal gefeiert worden sei. Hierzu sei er durchaus berechtigt. Man habe ihn zwar schon einmal, als er seinen eigenen Geburtstag in den Räumen feierte, mit einem Strafbefehl in Höhe von 40 M. überrascht, aber das Schöffengericht habe schon damals auf Freisprechung erkannt und die vom Amtsanwalt gegen dieses Urtheil eingelegte Berufung sei von der höheren Instanz ver worfen worden. Er müfe auch jest wieder seine Freisprechung beantragen, ba nach 11 Uhr nur noch besonders eingeladene Be fannte anwesend waren, die lediglich der Einladung Folge ge leistet und selbstrebend auch nichts für Speisen und Getränke bezahlt hätten. Beuge Schußmann Schmidt kat um 12% noch Gäfte in dem Lotal des Angeklagten getroffen ob die Anwesenden eingeladen waren, wiffe er nicht und ebenso sei ihm auch nicht bekannt, ob dieselben Speisen und Getränke bezahlen mußten. Die polizeilichen Recherchen ergaben, daß Frau Mitan in der That an dem Tage ihren Geburtstag hatte. Geburtstag hatte. Auf Vorschlag des Angeklagten wird be anwesende Tapezirer Wildberger als Bruge vernommen. Des selbe bekundete, daß er von der Frau Mitan gebeten worden fei, zur Feter ihres Geburtstages dort zu bleiben. Nach seinem Wissen sei das Gesuch auch an die übrigen Bekannten gerichtet worden, welche später in dem Lokal verblieben. Er habe für Speisen und Getränke nach der Polizeistunde nichts bezahlt und auch nicht gesehen, daß jemand etwas bezahlt habe.

Polizeibericht. Am 19. d. Dr. Vormittags stürzte vor dem Hause Landsbergerstraße 81 ein berittener Schugmann mit dem Pferde und erlitt eine Quetschung des rechten Kniegelents. -Nachmittags wurde eine Frau vor dem Hause Mauerstraße 18 von einer Droschte überfahren und erlitt anscheinend innerliche Verlegungen, so daß fte nach der Charitee gebracht werden mußte. Bu derselben Beit gerieth ein 6 Jahre alter Knabe, welcher auf die Hinterachse einer in der Fahrt befindlichen Droschte geklettert war, vor dem Hause Dorfstraße 15 zwischen Rad und Droschkenlasten und erlitt dadurch so schwere Ver legungen, daß er schon auf dem Wege zur Revterwache, wohin er gebracht werden sollte, verstarb. Abends fiel ein Schub macher am Königsthor infolge Ausgleitens zur Erde und brach den rechten Unterschenkel. Der Verlegte wurde nach dem Krankenhause am Friedrichshain   gebracht. Mit einer gleichen Verlegung wurde zu derselben Beit vor dem Hause Wilhelms ftraße 45 ein früherer Kohlenmesser auf dem Bürgersteige liegend aufgefunden und nach der Charitee gebracht. Im Laufe des Tages fanden an 6 verschiedenen Stellen fleine Brände statt.

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Gerichts- Zeitung.

Der bekannte Beleidigungsprozek, welchen der Reichstagsabgeordnete Singer gegen den verant wortlichen Redakteur der ,, Staatsbürgerzeitung", Dr. Bachler, angeftrengt hatte, gelangte gestern in der Revisionsinstanz vor dem Straffenat des Kammergerichts zur Verhandlung. Dr. Bachler war in erster Instanz wegen eines in der genannten Beitung enthaltenenen Artifels, worin Singer als Ausbeuter seiner Arbeiterinnen und als ein Mann hingestellt wurde, der die von ihm öffentlich vertretenen Prinzipien nicht in seinem eigenen Geschäftsbetriebe zur Geltung kommen laffe, aus§ 186 des St. G.-B. wegen Beleidigung in erster Instanz zu 400 M. Geldstrafe verurtheilt und seine dagegen eingelegte Berufung von der Straffammer zurückgewiesen worden, wobei angenommen wurde, daß dem Bellagten weder der Beweis der Wahrheit in

Ende März 1888 bestanden in Berlin Berlin   67 Inuungen. Wie aus einer von der Gewerbe- Deputation auf. gestellten Tabelle ersichtlich ist, haben auf Grund des§ 97a der Reichs Gewerbeordnung folgende Innungen Krantenfaffen für Gesellen und Lehrlinge errichtet, die den Anforderungen des § 73 des Krankenversicherungspefeßes vom 15. Juni 1883 ent fprechen: Schornsteinfeger, Proffertüchler und Konditoren, Barbiere und Friseure, Glaser, Schmiede, Weber und Wirker, Damenmäntelschneider und Strumpfwirler. Die Rechte aus § 100 e der Reichs Gewerbeordnung besaßen Innungen: Bäder, Barbiere und Friseure, Bund der Bau, Maurer und Zimmermeister, Maler, Berrüdenmacher, Sattler  , Riemer und Täichner, Schmiede, Echneider, Schornsteinfeger, Schuhmacher, Stell und Rademacher, Topezirer und Tischler. Dem Jnnungsausschusse der vereinigten Jnnungen zu Berlin  gehörten 40 Jnnungen an. Bei dem Echiedsgericht des Innungsausschuffes find 535 Klagen eingegangen.

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Amtsanwalt beantragte die Bestätigung des Strafmandals. Der Angeklagte babe zwar um 11 Uhr Feierabend geboten, Anwesenden aufgefordert, noch dazubleiben. Deshalb habe fich nicht mehr um eine gemüthliche Geburtstagsfeier gehandelt, sondern es sei vielmehr anzunehmen, daß der Angeklagte so ge handelt habe, um fich für die Zukunft größeren Sufpruch verschaffen. verschaffen. Es liege mithin eine Verlegung der Gewerbeord nung vor und demnach sei die Gelofirafe von 30 Mart event. 6 Tage Qaft gerechtfertigt. Angeklagter Mitan macht bara aufmerksam, daß eine bezügliche Aufforderung nicht an alle

Bezug auf eine Reihe gegen den Abg. Singer vorgebrachter Thatsachen gelungen sei, noch daß er in der Vertretung be Im geftrigen Audienz rechtigter Intereffen gehandelt habe. Im geftrigen Audienz termin, Kläger   und Bellagter persönlich erschienen waren, plaidirte der Vertheidiger des legteren, Rechtsanwalt Wolff, hauptsächlich für die Bubilligung des§ 193( Vertretung berechtigter Intereffen), da der Beklagte lediglich im Intereffe der Wissenschaft, Ethik und Moral gehandelt habe, wenn er dem Kläger   die Vlaste angenommener Arbeiterfreundlichkeit habe herunterreißen wollen. habe herunterreißen wollen.- Rechtsanstalt Freudenthal, Man batar des Herrn Singer, wies dem gegenüber darauf hin, daß der Artikel den letteren in seiner geschäftlichen und politischen Ehre hatte vernichten sollen, erweislich aber lediglich auf Er findungen und Verfälschungen beruht habe. Wer so handle, wer sich bei so schweren Invektiven nicht die Frage vorlege: Kannst du das, was du behauptest, auch beweisen?"- der tönne auch nicht auf die Moral und die Pflicht refurriren und Anspruch auf den Schuß des§ 193 erheben. Das Kammer­

Die Einstellung einer größeren Anzahl von Silfs­arbeitern cut dem Packet- Postami in der Oranienburgerstraße hat, wie seit Jahren, auch in den letzten Tagen zur Bewältigung des Weihnachte Padetvertebrs stattgefunden. Insgesammt find im Innern und Außendienst einschließlich des Militärs viele Hunderte von Personen eingestellt worden, die zumeist bis zum 3. Januar beschäftigt werden. An Reserve Pferden für die Stadtpost, Carriols und Gpädwagen find ca. 400 Pferde gemiethet worden; die Einstellurg von Kremsern für den Post. Dienst erfolgt mit dem heutigen Tage.

Gigen den hiesigen Zeitungsspediteur Lehmann, bet welchem, wie wir vor einigen Tagen meldeten, eine fon fervative Flugschrift, betitelt: Vom Kaiser und anderen Leuten," beschlagnahmt wurde, ist vom hiefigen Amtsgericht Anklage wegen Majestätsbeleidigung, begangen durch die Preffe, er hoben worden. Es soll sich hierbei um Beleidigungen der Kaiserin Friedrich   handeln. Die Flugschrift enthielt mehrere Artikel, die vorber in der Bayerischen Landeszeitung" erschienen waren. Der Spediteur Lehmann figurirte auf dieser derart ver­faßten Flugschrift als Verleger.

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Stammgäste mit feinen fpestellen Freunden nach 11 er Sein Lokal sei das größte in jener Gegend, dennoch müsse er pünktlich um 11 Uhr schließen

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während verschiedenen Destillationen gestattet fet, bis 12 Uhr auf zu haben. Das gehöre nun zwar nicht zur vorliegenden Sade zu welcher er nur noch bemerken wolle, daß es ihm burcha fern liege und er auch gar nicht nöthig habe, eine Geburtstag feier zu den von dem Herrn Amtsanwalt benannten Zweden benutzen. Der Gerichtshof war im Gegensatz zu dem Amt anwalt der Anficht, daß lediglich eine Geburtstagsfeier flattge Kosten der Staatstaffe aufzuerlegen. funden habe, deshalb sei der Angeklagte freizusprechen und die

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Der Proz grgen den politischen Hochstapl früheren Hauptmann und ehemaligen Militär- Gouverneur des jezigen Raisers D'Danne nahm gestern im tieinen Schwur gerichtssaale zu Moabit   vor der ersten Straflammer bes gericht erkannte hierauf nach kurzer Berathung auf Burüd Landgerichts I   feinen Anfang. Den Vorfis führte Land weisung der Revision und legte dem Bellagten die Kosten, gerichtsdirektor Brausewetter, die Anllagebehörde vertritt Der erste Staatsanwalt Broschuff, die Vertheidigung führt Rechtsanwalt Dr. Fris Friedmann. Da vorauszusehen war Unter der Anklage der wiffentlich falschen An- daß bei dieser Gelegenbeit das neue Gesetz wegen Ausschlufics

Von den beiden im Hotel Metropole durch Kohlen­dunft vergifteten Arbeitern ist der eine vom Gh. Rath Biof. Einn Lyden im Verein für innere Medizin vorgestellt worden. Während bei seinem Kameraden die Wiederbelebungs versuche in der Charitee alsbald Erfolg hatten, verharrte dieser Patient auch nach demi Aderlaß und dem Einleiten der fünft lichen Atbmung in tiefer Bewußtloftgteit; er lag vollkommen

auch den Ersatz der dem Kläger   erwachsenen nothwendigen Aus lagen zur Laft.

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schuldigung stand gestern der Steindrucker Rudolf Nüffe vor Der 4. Straffammer des Landgerichts 1. Der Anklage lag ein

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der Deffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen aum erften Male in Anwendung fommen würde, war die Betheiligung des recht gemeiner Streich zu Grunde. In der Nacht vom 26. auf Bublifums eine sehr schwache, dagegen wohnte der P äfident bes Landgerichts Angern  , deffen Stellvertreter Landgerichte Freundin Martha Maud die Kaftanien- Allee entlang, um fich direktor Bachmann und ein Oberstlieutenant aus dem nach Hause zu begeben. Unterwegs begegnet ihnen ein Trupp Kriegsministerium den Verhandlungen bei. Der aus der Unter junger Männer, und einer davon sprang plöglich auf die Leffer fuchungs haft vorgeführte Hauptangeflagte, ehem. Hauptmann au, um diese zu umarmen. Das Mädchen riß fich jedoch los Sidney Aguftin D'Danne hat seit seinem legten Auftreten

ben 27. Juli gingen die unverebelichte Martha Leffer und deren

und versuchte, fich durch Laufen von dem zudringlichen Menschen

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feine ehemalige Schneidigkeit" vollständig verloren und der durchaus nicht rubig bleiben wollte, versette ihr der rohe Patron militärischen Anstrich. Er ist, wie fich aus seiner Bernehmung ergiebt und versuchte wiederholt, fie festzuhalten. Als die Angegriffene furze Vollbart, der das Geficht umrahmt, nimmt demselben jeben

zu befreien, was ihr aber nicht gelang, denn derselbe lief ihr nach

schloff und regungslos da und reagirte auf keinerlei Reize. Prof. zunächst eine Dhrfeige und dann suchte er den Revierwächter am 17. Mai 1838 zu Schwerin   geboren, verheirathet und besteht

Lyden hielt diesen Sustand für geeignet, um die Transfufton auszuführen, denn der Patient befand sich in einem lebensgefähr lichen Bustande, aber man fonnte auch sagen: Wenn man ihm nur ein paar Stunden weiter helfen kann, so wird er wahrscheinlich wieder zu fich fommen. Die Transfufion wurde von den Herren tabs ärzten Renvers und Brettner gemacht, und zwar burch Injektion von 250 Rubilzentimeter Blut, welches ein Mit

auf, dem er erzählte, daß er von dem Mädchen angelobert"

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eine Militärpenfion von monatlich 38 Mart. Durch friegsge worden sei. Auf diese Anschuldigung bin wurde die Leffer richtliches Urtheil vom 2. September 1871 ift er zu Wefel wegen unerlaubten Beutemachens zu acht Monaten Gefängniß, ferner zu Altona   im Jahre 1877 wegen Betruges zu 6 Monaten Ge worden war. Nun wurde der Spieß natürlich umgedreht fängniß, Verlust des Offiziertitels und der bürgerlichen Ehren und die Folge war die obige Antlage gegen den Des rechte auf 1 Jahr, sodann vom Schöffengericht zu Eichstädt

verhaftet und fünf Tage lang in Untersuchungshaft behalten, bis fich herausftellte, daß fie ganz unschuldig festgenommen

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wegen Ehrverlegung zu 6 Tagen Gefängniß, ferner vom biefigen

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