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Dimitroff   ausgeschlossen!

Der Bulgare im Kampf um sein Recht

Anklagen und Rätsel

D. F. Das auf Heil Hitler" verpflichtete Kollegium in Leipzig  , das noch immer Reichsgericht heißt, hat den bulgarischen Angeklagten Dimitroff   aus der 11. Sigung des Prozesses ausgeschlossen. Der Anlaß war etwas komisch. Dimitroff   fah wohl keinen Grund, die Polizei, die ihm so übel mitgespielt hat, zu loben. Er nannte sie unfähig, und diese gewiß recht unfreundliche Kritik brachte den Vorsitzenden Bünger so in Erregung, daß er den Angeklagten abführen ließ.

Hat der Angeklagte Dimitroff   wirklich keinen Grund, fich zu beschweren? Nach seinen Erklärungen ist er un­schuldig. Viele Millionen Menschen in Deutschland   und die ganze Welt außerhalb der Reichsgrenzen glauben dem Bulgaren   und nicht der deutschen Anklage. Dieser auch nach dem Urteil seiner Feinde hochkultivierte Mensch war fünf Monate Tag und Nacht an den Händen gefesselt. Er mußte mit gefesselten Händen essen, lesen, schlafen. Die Fesselung ließ ihm weder am Tage, noch in der Nacht erlösende Ruhe. Ein Verteidiger seines Vertrauens wird ihm nicht gewährt. Alle ausländischen Anwälte, die sich anbieten, werden abgelehnt, auch wenn sie arisch sind und die deutsche Sprache beherrschen. Sein Offizialverteidiger Dr. Teichert nimmt sich seines Klienten, auch wenn man den gleichgeschalteten Berichten vollkommen glaubt, nicht an. Warum rührt sich dieser Teichert nicht bei den täg lichen Zusammenstößen zwischen Vorsitzendem und Ange­klagtem? Wenn er schon glaubt, die Temperaments­ansbrüche Dimitroffs nicht billigen zu können, warum sucht er nicht wenigstens zu beruhigen und auszugleichen? Er läßt den Dingen ihren Lauf. Mehr noch: seine Passivität verschlechtert die ohnehin schwierige Lage des Angeklagten.

Vorf.: Kommissar Braschwiß wird darüber als Zeuge ver­nommen werden. Dimitroff  : Bitte!- Krim.- Kom. Heisig hat vor einigen Tagen hier vor Gericht unter Eid ausgesagt, daß ich bei meiner ersten polizeilichen Ver­nehmung... Der Vorsigende greift energisch ein und weist Dimitroff   darauf hin, daß dies nicht hierher gehöre und daß er jetzt zu schweigen habe.- Dimitroff   spricht trotzdem weiter und bezeichnet die Aussage des Kommissars Heisig als Lüge. Der Vorsitzende verbittet sich energisch die weitere Beleidigung von Beamten und weist den An­geklagten nochmals darauf hin, daß er ihm das Wort ver­boten habe. Dimitroff  : Ich kann beweisen... Der Vorsitzende schneidet dem Angeklagten das Wort ab und er­klärt, daß er trotz seiner Erregung so viel Anstandsgefühl haben müsse, daß er keine Beamten beleidige. Er ver­warne ihn nochmals dringend.

Aufrufe"

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Der Vorsitzende hält Dimitroff   dann einen weiteren Aufruf vor, der die Vorbereitung eines inter­nationalen antifaschistischen Kongresses behandelt. Auf diesem Kongreß soll ein antifaschistisches Zentralfomitee ge bildet werden. Dimitroff   erklärt, diesen Aufruf habe er besessen. Er habe auch an seine bulgarischen Freunde und Genossen im Sinne dieses Aufrufes ge­schrieben. Vorsitzender: Sie stellen bei Ihrer Ver­verständlich.) Ich halte Ihnen aber vor, daß das nicht ganz teidigung alles auf bulgarische Füke.( Dimitroff  : Selbst­glaubwürdig ist. In den Schriftstücken, die bei Ihnen ge­funden wurden, wird von der internationalen fommu­nistischen Arbeit gesprochen. Ganz besonders wird von der Kommunistischen Partei in Deutschland   gesprochen.

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Dimitroff  : Ich habe schriftlich und mündlich erklärt, daß ich bei meiner ganzen Tätigkeit im Ausland mich nur mit der Arbeit für die Bulgaren   beschäftigt habe. Ich verlange von meinen Anklägern unbestreitbare Beweise dafür, daß ich eine andere Arbeit getan habe. Vors: Wenn bei Ihnen so viele Schriftstücke gefunden worden sind, die die gesamte kommunistische Politik be

verlieft, auf dem es heißt: Auswertung unserer Presse in Wien  , Prag  , Basel   und Mezz für Deutschland  ", meint Dimi­ troff  , das bedeute nicht für Deutschland  . Die kommunistische Presse sollte ausgewertet werden für die Informierung bulgarischer Arbeiter über die Lage in Deutschland  . Der Vorsitzende betont, daß man nach dem Inhalt dieses Bettels die Auslegung Dimitroffs kaum annehmen könne. Dimitroff   widerspricht gereizt, worauf der Vor­sitzende ihm Schweigen gebietet. Präsident Bünger verweist dann auf einen anderen Zettel, auf dem steht: Erhaltung der Verbindung zwischen der deutschen Partei und den anderen Bruderparteien. Zustimmung." Dimi­ troff   antwortet, das verstehe er nicht, und machte dann wieder erregt Einwände, obwohl der Vorsitzende ihm Schweigen gebietet.

Nach kurzer Besprechung mit dem Senat erklärt der Vor­fizzende, daß er jegt das leztemal ein solches Verhalten des Angeklagten zugelassen habe.

Präsident Bünger hält dann Dimitroff   weitere Notiz­zettel vor, in denen nicht von Bulgarien   die Rede ist. Dimi­ troff   kommt dennoch bei allen diesen Vorhaltungen mit der stereotypen Antwort, er habe seine bulgarischen Ge­nossen über die Verhältnisse in Deutschland   informieren müssen und habe sich zu diesem Zweck die Notizen gemacht. Nun verliest der Vorsitzende einen bei Dimitroff   ge­fundenen Brief mit der Ueberschrift: Helmut!" und mit der Unterschrift Kant  ". In diesem Brief wird gesagt, es seien versehentlich 20 NM. von Bergson an Schmidt ge­sandt worden, die uns", also den Unterzeichnern, gehören. Der Adressat wird gebeten, die 20 RM. uns" zurückzu­senden.

Dimitroff   ruft in großer Erregung: Diesen Zettel habe ich zum ersten Male beim Untersuchungsrichter gesehen. Ich habe ihn vorher nie gesehen. Das ist polizeiliche Mache! Vorsitzender: Sie würden sich nicht so aufregen, wenn die Sache Sie wirklich nicht berührte. Ihre Aufregung ist der beste Beweis, daß da etwas nicht in Ordnung ist. Dimi= troff ruft: Ich bin entrüstet, weil die Anklage in dieser Weise konstruiert ist."

Gewaltakt gegen Dimitroff  

Es wurde vor einigen Tagen die Schwester Dimitroffs treffen, dann scheint mir das ein Beweis dafür zu sein, daß Dimitroff  , daß es Zahlungen an bulgarische Emi

bernommen. Sie spricht nicht Deutsch  . Ihr Bruder, der bulgarisch   und deutsch   versteht, protestierte gegen die Art der Uebersetzung, weil wichtige Aussagen der Zeugin nicht übersetzt wurden. Der Dolmetscher erwiderte darauf bulgarisch, daß er die Stellen nicht übersetzen werde, weil sie politisch" seien. Als wenn es hier nicht um hoch politische Schicksalsfragen ginge! Der Vorsitzende ließ diese bulgarische Einschaltung des Dolmetschers zu, ob­wohl weder er noch die Beisiger noch die allermeisten Pressevertreter bulgarisch verstehen dürften. Das Ver­halten des Dolmetschers war pflichtvergessen und unver einbar mit seinem Eid.

Sie nicht bloß für Bulgarien   gearbeitet haben. Außerdem haben Sie doch mit Rußland   und Moskau   viel Verkehr gehabt.

Der Vorsitzende hält dann Dimitroff   noch mehrere Schriftstücke vor, die Dimitroff   durchweg ableugnet. Auf die Frage des Vorsitzenden, warum er sich das Buch Bewaffneter Aufstand", das ein Lehrbuch über den Aufstand darstelle, verschafft habe, erklärt Dimitroff  , daß er feine Verantwortung für dieses Buch zu tragen habe. Er habe es bereits im Jahre 1930 a 18 ganz legale Broschüre in einer Buchhandlung gekauft, also zu einer Zeit, als das Reichsgericht die Beschlagnahme des Buches noch nicht ausgesprochen habe. Er habe es übrigens nich bis zu Ende gelesen.

Es folgt dann die Erörterung über einen Reiseführer durch Berlin  , der bei Dimitroff   gefunden worden ist. Der Vorsitzende stellt fest, daß an der Stelle des

Weiter: noch immer bringt die Anklage Dimitroff   mit dem Attentat auf die Kathedrale von Sofia   in Verbindung. ,, Für die Polizei übernehme ich keine Garantie" obwohl längst erwiesen ist, daß Dimitroff   schon 1923 Bulgarien   verließ und sein Heimatland seitdem nicht wieder betreten durfte. Das Attentat auf die Kathedrale war aber erst im Jahre 1925. Neuerdings hat sich der kommunistische französische   Abgeordnete Doriot   in Leipzig   als Zeuge dafür angeboten, daß er in den ent­scheidenden Tagen des Jahres. 1925 mit Dimitroff   in der Türkei   zusammen war. Doriot   m'll seinen Paß und seine Notizen als Beweis in Leipzig   vorlegen. Warten wir ab, ob das Gericht, das in Holland   allerlei Leute über van der Lubbe vernehmen ließ, nun auch den französischen   Abge­ordneten hören wird. Er ist freilich Kommunist....

Es wären noch mehr Dinge schleunigst aufzuklären. So ist mitgeteilt worden, daß das van der Lubbe abgenom­mene Parteibuch einen roten Umschlag hat. Nun wird aber inzwischen bekannt, daß weder die deutschen noch die holländischen Kommunisten rote Parteibücher oder rote Parteikarten haben. Ihre Parteiausweise sind bunkelblau und grauschwarz. Merkwürdigerweise aber find die nationalsozialistischen Parteiausweise Deutschlands   rot. Wo also ist das kommunistische Partei­buch van der Lubbes?

Der etwas nervöse Herr Vorsitzende kann den Angeklag­ten Dimitroff  , der nach den Begriffen der aufhorchenden Welt entschieden das Recht hat, sich nach Kräften zu wehren, mundtot machen, aber er kann nicht die wachsame Kritik zum Schweigen bringen. Diese Kritik ist auch hell­hörig, wenn von gefälschten Polizeiprotokollen gesprochen wird. Das um so mehr, als auch ein holländischer Zeuge vor dem Gegenprozeß" den Kriminalkommissar Heisig der Fälschung von Aussagen bezichtigt hat.

Fortsetzung aus Nummer 98

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11. Verhandlungstag

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Dimitroff: Gefälschte Protokolle?

Die Vernehmung Dimitroffs beginnt dann, und der Vorsitzende zitiert aus dem Material zunächst ein hekto­graphiertes Schriftstück, das die Ueberschrift trägt Für die Einheitstampffront des Proletariats. Aufruf des Erefutiv­fomitees der Kommunistischen Internationale. Moskau  , den 3. März 1933." Auf die Frage des Vorsitzenden, woher er diesen Aufruf habe, erwidert der Angeklagte Dimi­ troff  : Von der Juprefor.- Der Vorsigende weist darauf hin, daß die Inprefor wiederholt mit den Gesetzen in Konflikt gekommen sei, und Dimitroff   erwidert dar­auf: Das wundert mich nicht. Vors.: Wenn Sie mit der Inpretor in nahen Beziehungen standen, so ist das aber als Belastung dafür anzusehen, daß Sie selbst in Deutsch­ land   den Hochverrat betreiben wollten oder betrieben haben, daß Sie selbst auf den Aufstand hingearbeitet haben. Dimitroff  : Ich war bulgarischer Korrespondent für die Inprefor und habe nur über bulgarische Fragen geschrieben.- Der Vorsitzende zitiert ein weiteres Schriftstück, das ebenfalls vom 3. März stammt und die Ueberschrift trägt: Reichstagsbrandstiftung als national­sozialistisches Provokateurstück entlarvt". Es stammt von der Breffeftelle des Zentralfomitees der RPD. in Berlin  . Dimitroff   erklärt, daß er dieses Schriftstück nie gesehen und nie besessen habe. Er sei bei den polizeilichen Ver­nehmungen bis Ende März über dieses Schriftstück auch nie befragt worden und bitte, das polizeiliche Protokoll vom 9. März zu verlesen. Der Vorsitzende zitiert aus diesem Protokoll, daß Dimitroff  , nachdem er vorher von der In­prefor gesprochen hat, mit Beziehung auf dieses Stück über den Reichstagsbrand ausgesagt habe, daß es aus der gleichen Quelle stamme.

Dimitroff   ruft erregt: Ausgeschlossen! Das vorgelesene Brotokoll ist nicht dasselbe, das ich damals gehört habe,

Weiterhin fommt ein Notizbuch des Angeklagten Dimitroff   zur Erörterung, in dem eine Reihe von Zahlungen im Gesamtbetrage von 15 092 RM. aufgezählt wird. In diesem Zusammenhang wird auch der Name Schmidt und einmal werden die Buchstaben Schm. erwähnt. Auf die Frage, was diese Zahlungen bedeuteten, erklärt granten seien, die er in Paris   geleistet habe. Es handele sich im übrigen nicht um einen Schmidt, sondern um einen Bul­ garen   Smidoff. Im Anschluß daran werden die verschiedenen Telefonnummern erörtert, die Dimitroff   in seinem Notiz= buch eingetragen hatte. Durch einen Zufall war bei einer Telefonnummer festgestellt worden, daß die Nummer um­gekehrt richtig war. Im einzelnen konnte festgestellt werden, daß unter diesen umgedrehten Nummern auch der Telefon= anschluß von Münzenberg   war. Dimitroff   erklärt in diesem Zusammenhang, daß sich bei der Aufklärung der Nummer eine folossale Unfähigkeit und Un­verständigkeit der Polizei gezeigt habe.

Senatspräsident Bünger springt bei diesen Worten auf und erklärt, daß der Senat jetzt darüber beraten werde, ob der Angeklagte Dimitroff   aus dem Saal zu weisen sei. Das Maß sei jezt voll. Nach kurzer Beratung verkündet der Präsident den Beschluß, daß der Angeklagte Dimitroff  entfernt wird.

Dimitroff   packt seine Sachen zusammen und ruft erregt aus: Unerhört, unerhört!" Er stößt dann noch einige

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Planes von Berlin   ein grünes Büchlein gelegen habe. Daraus schließe man, daß das Buch gewissermaßen als Lesezeichen diente. Auf dem Plan sind das Schloß und das Reichstagsgebäude   mit einem Kreuz gezeichnet. Dimitroff   erklärt dazu, daß er den Reise­führer 1929 gekauft habe. Er behauptete, das grüne Heft nie hineingesteckt zu haben,

unverständliche Schimpfworte aus und wird dann von Polizeibeamten ins Gefängnis zurückgeführt.

Der Vorsitzende stellt dann durch Befragen des Kriminal­assistenten Kynast fest, daß bei Dimitroff   unter anderen ver­stellt geschriebenen Telefonnummern auch die Anschluß­nummer des fommunistischen Reichstagsabgeordneten Stöcker gefunden wurde.

und erklärte weiter, daß die Zeichen bei der Kriminals Popoff im Verhör

polizei gemacht worden seien.

Der Zeuge Kriminal- Assistent ynast, der diese Ent­deckung im Reiseplan gemacht hatte, erklärt, er ſei ſeiner­zeit sofort bei Entdeckung des Kreuzes am Schloß zum Kommissar Braschwitz   gelaufen, um ihm dies zu zeigen. Bei dieser Gelegenheit sei auch das zweite Kreuz an der Stelle des Reichstagsgebäudes entdeckt worden. Der Zeuge be­tont, daß mehrere Polizeibeamte bei der Entdeckung zugegen gewesen seien.

Der Vorsitzende weist darauf hin, daß in dem Reise­führer auch die Mittenwalder Straße und die Niederlän­dische Gesandtschaft angekreuzt seien. Dimitroff   erklärt, er habe das nicht getan. Vors.: Wenn man annimmt, daß Sie van der Lubbe kennen, so könnte die Möglichkeit be­

ſteben, daß van der Zubbe das Buch gehabt und diese Be­zeichnung gemacht hat. Dimitroff   erklärt darauf, daß er van der Lubbe vorher nie gesehen habe.

Präs. Bünger läßt daraufhin den Angeklagten van der Lubbe eindringlich auf holländisch fragen, ob er diese Kreuze gemacht habe und ob er das Buch überhaupt kenne. Van der Lubbe verneint beide Fragen.

Dem Angeklagten Dimitroff   wird darauf das Buch in die Hand gegeben. Er behauptet, daß die Anfreuzungen jezt ganz schwach seien, während sie bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung fest und start eingezeichnet waren. Er knüpft daran die Schlußfolgerung, daß die Zeichen von ciner anderen Hand gemacht worden seien. Der Ober­reichsanwalt weist darauf hin, daß das Buch inzwischen durch viele Hände gegangen sei, so daß es ganz erklärlich wäre, wenn sich die Zeichnung etwas verwischt hätte. Die Sache wäre bedeutungsvoller, wenn die Zeichen jetzt stärker wären als damals. Der Oberreichsanwalt fragt Dimitroff  , ob das Buch ihm gehöre. Dimitroff   ant­wortet:

Ich habe so ein Buch gehabt, ob es aber dieses Buch ist, weiß ich nicht. Dieses Buch ist mir von der Polizei vor: gelegt worden, und für die Polizei übernehme ich keine Garantie.

Der Vorsitzende befiehlt dem Angeflagten energisch, zu schweigen, und unterbricht dann die Verhandlung durch eine Pause.

Das ist polizeiliche Mache"

Nach der Pause werden dem Angeklagten Dimitroft mehrere Zettel vorgehalten, die in dessen Aktentasche und Koffer gefunden worden waren. Dimitroff   erklärt, daß fich diese Zettel durchweg auf die Tätigkeit in Bul­fich diese Zettel durchweg auf die Tätigkeit in Bul­ garien   bezögen. Als der Borsigende dann einen Zettel

Nun wurde der Angeklagte Popoff vernommen, mit dem die Verständigung durch den Dolmetscher erfolgen muß. Zunächst sind bei Popoff fünf Quittungen im Gesamt­betrage von 303,40 RM. gefunden worden, die in der Zeit vom 14. bis 26. Februar ausgestellt worden sind. Die Quittungen sind in deutscher Sprache geschrieben und mit dem Namen" Peter" unterzeichnet. Popoff erklärt dazu, dieser Peter habe in seinem Austrage in der Hauptsache russische   Zeitungen, aber auch russische   Bücher gekauft und nach Bulgarien   gesandt. Dafür sei das Geld aufgewandt worden. Wie der wirkliche Name des Peter lautet, wisse er nicht. Es fommen weiter drei Quittungen zur Sprache über Zahlungen in Höhe von 8450 RM., 510 Dollar und

300 Dollar, die der Angeklagte Popoff an einen gewiſſen

Bruno geleistet hat.

Popoff erklärt dazu, daß das ein Bulgare sei, der im Auf: trage der bulgarischen kommunistischen   Partei nach Berlin  gekommen sei, um von ihm die Summen ausgehändigt zu erhalten. Es handele sich um Summen, die von Emi­granten für die Partei in Bulgarien   gesammelt worden feien. Das Geld sei ihm vorher von einem bulgarischen Emigranten aus Paris   überbracht worden.

Der Angeklagte betont, daß er Bruno nicht kenne. Auf den Hinweis des Vorsitzenden, daß man einem Un­bekannten doch nicht so hohe Summen übergebe, erwidert Popoff, er sei vorher von der Partei über die Ankunft Brunos benachrichtigt worden. Dies habe ihm als Legiti­mation genügt. Es wird dann festgestellt, daß der Angeklagte Popoff bei seiner Verhaftung 163 Stück Fünf- Dollar Scheine, also einen Betrag von mehr als 800 Dollar, bei fich trug. Popoff erklärt dazu, daß auch dieses Geld aus Frankreich   stammte. Auf einen Vorhalt des Vorsitzenden erwidert Popoff, alle diese Zettel bewiesen zur Genüge, daß er im Auftrage der Partei gehandelt habe, daß er dort auch genau abgerechnet und Rechenschaft abgelegt habe. Der berreichsanwalt fragt, von wem der Angeklagte den Auftrag erhalten habe, in Deutschland   russische   Zeitungen und Bücher zu beschaffen. Popoff erwidert: Vom Zen­tralkomitee der bulgarischen kommunistischen   Partei. Der Oberreichsanwalt weist darauf hin, daß dieser Auf­trag doch wesentlich einfacher in Rußland   direkt ausgeführt worden wäre, und fragt, warum man gerade den Weg über Deutschland   gewählt habe.

Popoff erklärt, daß seine Partei nur mit bulgarischen Kommunisten Verbindung hatte. Der Oberreichs­anwalt weist weiter darauf hin, daß nach den Quittungen von Peter auch einmal ein Fotografenapparat beschafft worden ist, und fragt, zu welchem Zweck das ge