Der..Rechtsstaat"

Wehe dem, der Berulung einlegt

Zu den alteingewurzelten Grundsätzen des Stras prozesses gehört auch das sogenannte Verbot der ,, reformatio in pejus". Dies Verbot besagt: Hat gegen ein Urteil erster Instanz, durch das der Angeklagte zu einer Strafe verurteilt wurde, allein der Angeklagte, nicht auch der Ankläger, ein Rechtsmittel eingelegt, so darf durch das Urteil der höheren Instanz der Ange­klagte nicht schlechter gestellt werden, als wenn er sich bei dem Urteil der Vorinstanz beruhigt hätte. Es darf also die höhere Instang in diesem Falle nicht über die von der Vorinstanz verhängte Strafe hinausgehen. Der Zweck dieses Grundsages ist klar: kein Angeklagter würde wagen, gegen eine ihn ungerecht dünkende Ver­urteilung Rechtsmittel einzulegen, wenn er dadurch die Gefahr einer noch höheren Bestrafung für sich herauf­beschwören würde.

Wie die meisten andern Grundsätze jedes kultivierten Strafrechts man denke z. B. an die Hinrichtung van der Lubbes, obwohl zur Zeit der Tat die Todesstrafe auf diese noch nicht stand wird auch jetzt das Verbot der reformatio in pejus vom dritten Reiche" faktisch be seitigt. Eine allgemeine Rundverfügung des preußischen Justizministers befaßt sich mit der Frage, ob ein Berufungs­gericht die Sicherheitsverwahrung oder die Entmannung eines Angeklagten auch dann anordnen kann, wenn das Urteil der ersten Instanz vor dem 1. Januar 1934 ergangen ist und nur der Angeklagte dagegen Berufung eingelegt hat. Die Verfügung bejaht diese Möglichkeit! Es handle sich so sagt die Verfügung -um Maßregeln der Sicherung und Besserung. Diese könne das Gericht ohne Rücksicht auf das Verbot einer Schlechterstellung des Angeklagten ver­hängen.

Der arme Teufel, der gegen ein Urteil der ersten Instanz Berufung eingelegt hat, weil es ihm zu hart erschien, kann sich also darauf gefaßt machen, daß die von ihm, nicht vom Staatsanwalt, angerufene höhere Instanz das Urteil der ersten nicht nur voll bestätigt, sondern noch ganz erheblich verschärft. Denn es ist eine bloße Redensart, wenn man dem Angeklagten fagt, daß die jahrelange Freiheitsentziehung in der Sicherheitsverwahrung, die in der Art des Vollzugs der Zuchthausstrafe gleicht wie ein Ei dem andern, oder daß gar die Kastration keine Strafe, sondern nur eine Besserungsmaßnahme" sei. Beides wird vom Verurteilten als Strafe, sogar als ungeheuer harte Strafe empfunden, da die Sicherheitsverwahrung auf unbestimmte und unbegrenzte 3eit im Gegensatz zur zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe verhängt werden kann, und die Kastration einer schweren körper­lichen Verstümmelung gleichkommt. Das Ergebnis ist und bleibt: der Mensch, der sich zu hart bestraft glaubte, dessen Ankläger sogar die verhängte Strafe mindestens für aus­reichend hielt, wird dafür, daß er gegen seine Bestrafung

appelliert, doppelt und dreifach schwer bestraft. So wächst das deutsche" Recht im britten Reich"!

Wenn sich Nazibonzen verklagen...

BH 1077 76

Ein Verleumder" des Oberbürgermeisters wegen Futterneid vor Gericht

Vor dem Dortmunder   Sondergericht fand eine Verband lung gegen den 47 Jahre alten Zahnarzt Dr. Generoski aus Castrop- Rauxel   wegen Vergehens gegen die Ver­ordnung des Reichspräsidenten zum Schutz der nationalen Regierung sowie wegen übler Nachrede bzw. Beleidigung des Kreisleiters der NSDAP  . und Oberbürgermeisters Dr. Anton( Castrop- Rauxel  ) statt. Der Angeklagte ließ sich im Jahre 1919 in Castrop- Rauxel   als Zahnarzt nieder und trat im November 1931 der NSDAP  . bei.

Er ist ferner Schriftleiter der RS- Aerztezeitung, Mitglied der SS.   und Gruppenleiter des Deutschen   Luftsport: verbandes.

Er war seit Jahren mit Dr. Anton befreundet. Als er hörte, daß dieser für den Posten des kommissarischen Oberbürger­meisters vorgesehen war, glaubte er hiermit nicht ein­verstanden sein zu können und versuchte von sich aus die Be: rufung Dr. Antons zu hintertreiben. Nach der offiziellen Berufung und Einweisung in das Amt zum Oberbürger­meister durch Gauleiter Staatsrat Wagner und nach der Bestätigung durch den Regierungspräsidenten hat sich Dr. Generosti in den verschiedensten Fällen äußerst abfällig über Dr. Anton und die Art seiner Berufung geäußert.

Zeugenvernehmung

Aus den Zeugenaussagen gina hervor, daß der Angeklagte im Laufe des vergangenen Jahres folgende Aeußerungen getan hat:

Wer viel zum Gauleiter hinlaufe, der werde auch be: rusen!"

Staatsrat Gauleiter Wagner  , der über diesen Punkt als Reuge gehört worden ist, gab an, daß er Dr. Anton ledig lich einmal zu sich bestellt und ihm die Stelle als Oberbürger meister angetragen habe.- Weiter hatte Dr. Generoßfi u. a. behauptet, wie aus den Reunenaussagen hervoraing, der neue Oberbürgermeister beziehe doppelt so viel Gehalt, als er in seiner ehemaligen Stellung gehabt habe; nämlich im Jahre 18 000-20000 Marf. Man müsse sich überhaupt schämen, daß seit Jahren bekämpfte Bonzentum mit und nehme die Ge­Dr. Anton Oberbürgermeister geworden ist. Er mache das Tegenheit wahr. die eigenen Taschen zu füllen. Dr. Anton habe sich auch bezeichnendermeise mit schwachen Menschen um­geben, die er leicht leiten könne.

Dr. Anton schilderte in längeren Ausführungen seine Beziehungen zu dem Angeklagten, die einst denkbar gut

waren, sich aber im Jahre 1933 immer mehr trübten und schließlich durch die vorerwähnten Verleumdungen auf Ver­anlassung des Gauleiters Wagner zu der heutigen Anklage führten. Am 24. September, so sagte Dr. Anton u. a. aus, sei er bei der Saarfundgebung in der Kampfbahn von einem angesehenen Bürger in Castrop- Rauxel   auf die Heze von Dr. Generotti aufmerksam gemacht worden. Am 25. November sei ihm von Gauleiter Wagner  , den er von den Vorgängen in Castrop  - Raurel in Kenntnis gesetzt habe, aufgegeben worden, Strafantrag und Antrag auf Schuzhaft gegen G. zu stellen. Diesem Ersuchen habe er Folge geleistet.

Der Staatsanwalt

erklärte, daß sich der Angeklagte äußerst schwer gegen die Parteidisziplin vergangen habe. Sein Verhalten müsse als Gefährdung des Ansehens der NSDAP  . im allgemeinen und des Kreisleiters im besonderen angesehen werden. Der An­geflagte müsse daher wegen Vergehens gegen§ 3 der Ver­ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der nationalen Regierung gegen heimiückische Angriffe zu 4 Monatent und wegen Beleidigung zu 1 Monat, insgesamt zu 4½½ Monaten Gefängnis verurteilt werden.

Das Urteil

Das Gericht ging wegen der Schwere der dem Pg. Oberbürgermeister Dr. Anton zugefügten Beleidigung über das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß hinaus und crfannte auf 7 Monate Gefängnis. In der Be­gründung des Urteils wurde ausdrücklich festgestellt, daß, ent­21. März 1933 auf alle Bolfsgenossen und nicht etwa nur gegen der Ansicht des Verteidigers, die Verordnung vom auf Nichtparteimitglieder Anwendung finde. Diese Verord nung sei durch folgende Aeußerungen schwer verletzt worden: Der Nebenkläder sei um den Posten des Oberbürgermeisters viel herumgelaufen. da wäre es oben schon richtig gedreht worden!" Ferner: man babe früher das Bonzentum bc­fämpft, jest sete sich Dr. Anton als solcher wieder hin." Das gehen müssen, da dem Angeklagten bei seiner langjährigen Gericht habe über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus­Tätigkeit in Gastrov- Raurel befannt sein mußte, daß es ge= rade dort für die Partei sehr schwierig war, Boden zu ge= winnen. Der Anfaeklagte, der selbst mehrere Posten in der Bewegung befleidet hatte, habe das Führerprinzip in Mik­kredit gebracht.

Schlesischer Brief

Zu der Verhaftung des Pfarrers Weigenhan aus Walden Es ist richtig, daß der Pfarrer vor der protestantischen Jugend burg( nicht Weichenheim wie veröffentlicht) wird mitgeteilt: erklärt hat, Baldur von Schirach   sei ein Jude und heiße eigentlich Baruch Mayer. Das ist heute wohl die schwerste Beschimpfung in Deutschland  . Pfarrer Weigenhan wurde von einer Trauung weg verhaftet. Er weigerte sich, den Talar Bibel in der Hand ins Gefängnis.

Dem liegt folgender Tatbestand zugrunde. Der Herr Bürger­anzutreffen und meistens so besoffen, daß nichts mit ihm an­meister war mehr im Wirtshaus als in seinem Amtszimmer zu fangen war. Kürzlich fand nun wieder eine Zusammen funft der Nazi- Bonzen in Oppeln   statt, zu der auch Herr Haucke erscheinen mußte. Als es Zeit zur Abfahrt war, er= schien der Chauffeur mit dem Wagen vorm Wirtshaus und

Begnadigter zum Tode verurteilt auszuziehen, man führte ihn dann im Talar und mit der lud seinen besoffenen. Bürgermeister ein, da er die Hoffnung

Weil er das Wiederaufnahmeverfahren betrieb Leipzia. 1. März. Am 14. Februar 1927 hatte der Metzger Friedewald   die Witwe Ottilie Richter im Hamburger Gänge­viertel, mit der er ein Verhältnis unterhalten hatte, schwer und den mit ihr zusammenwohnenden Meßger Oswald töd­lich verletzt. Das Hamburger Schwurgericht verurteilte ihn am 20. Oktober 1927 wegen Mordes zum Tode und wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Zuchthaus. Später wurde der Angeklagte zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Er betrieb dann das Wiederaufnahmeverfahren, das auch ein­Geleitet wurde. Das Hamburger Schwurgericht hielt jedoch am 30. Oftober 1933 das erste Urteil aufrecht mit dem ein­zigen Unterschied, daß die sechsjährige Zuchthausstrafe als verbüßt erklärt wurde.

Friedewald   suchte nun seine letzte Zuflucht beim Reichs­gericht. Hier machte er erneut geltend, daß er in höchster Er­regung und Notwehr gehandelt habe. Diese Darstellung hielt aber das Reichsgericht durch die Feststellung des Hamburger Schwurgerichtes für widerlegt. Der Tötungsvorsatz und die Ueberlegung erschienen dem Reichsgericht als einwandfrei nachgewiesen, so daß die Revision verworfen wurde. Damit ist das Todesurteil gegen ihn rechtsfräftig geworden. Die frühere Beanadiaung ist durch das vom Angeklagten be­triebene Wiederaufnahmeverfahren hinfällig geworden.

Viermal zum Tode verurteilt

Hamburg  , 28. Febr. Das hanseatische Sondergericht ver­fündete am Mittwoch nach mehrtägiger Verhandlung unter starkem Andrang des Publikums das Urteil in dem Prozeß gegen den berüchtigten Ein- und Ausbrecher- ,, König  " Ernst Hannack. Der Angeklagte wurde wegen Verbrechens gegen den§ 1 des Gesetzes über die Gewährleistung des Rechts­friedens vom 13. Oftober 1933 in vier Fällen zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt.

Kölner   Handwerkerprozeß Gefängnis für den früheren Zentrumsabgeord­neten und Vizepräsidenten des Reichstags Esser beantragt

DNB, Köln  , 2. März. Im Handwerkskammerprozeß be­schäftigte sich am Donnerstag zunächst Staatsanwalt Winkler mit den einzelnen Straftaten der Angeklagten. Er hielt danach Dr. Engel der genossenschaftlichen Un­treue in neun Fällen, der Untreue in zwei Fällen, der genossenschaftlichen Untreue und der Untreue in derselben Handlung in drei Fällen und weiter der Amtsunter­schlagung, des Vergehens gegen§ 274 StGB. und der Bilanz­verschleierung schuldig. Wolter der genossenschaftlichen Un treue in sieben Fällen, der Untreue und Bilanzverschleie­ring, Bosch der genossenschaftlichen Untreue in vier Fällen, der Untreue und der Bilanzverschleierung, Thomas Effer der genossenschaftlichen Untreue in vier Fällen, der Untreue und der Bilanzverschleierung. Der 1. Staats­antivalt Thnien stellte dann die Strafanträge. Er beantragte gegen Dr. Engel eine Gesamtstrafe von drei Jahren vier Monaten Gefängnis, 500 RM. Geldstrafe und fünf Jahre Ehrverlust, aegen Weiter ein Jahr sechs Monate Gefäng= nis, 500 M. Geldstrafe und drei Jahre Ehrverlust, gegen Reich ein Jahr Gefängnis, 200 RM Geldstrafe und drei Jahre Ehrverlust, gegen Thomas Esser ein Jahr Ge­fängnis, 500 RM. Geldstrafe und drei Jahre Ehrverlust. Gegen Stelamann beantragte er Freispruch mangels Beweises.

Der Betriebsratsvorsitzende der Niebag( Niederschl. Berg­bau AG.), selbstverständlich ein NSBD.- Mann, dem nach gesagt wird, daß er sich der Interessen der Belegichaft gegen­über der Werksleitung angenommen hat, wurde vor die Gau­leitung zitiert. Dort wurde ihm eröffnet, daß er sein Mandat sofort niederzulegen habe, da ein Betriebsrat nicht so mit dem Unternehmer umspringen dürfe. Es wurde ihm gleich mitgeteilt, falls er nicht freiwillig zurücktrete, werde seine Abberufung erfolgen, was wohl heißen soll, daß er in ein Stonzentrationslager gesteckt wird.

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Im Waldenburger Kohlenrevier wurden im Januar Feierschichten eingelegt. Damit ist in der Be­völkerung das Märchen vom Wirtschaftsaufstieg mit einem Smlage widerlegt. Denn Feierschichten im Januar hat es noch nie hier gegeben. Gleichzeitig ist der Gedingelohn( Ak­fordlohn) gegenüber dem Januar 1933 um 20 Prozent niedriger, während die Margarine, die Hauptnahrung des Bergarbeiters, um 100 Prozent mehr fostet, Fleisch 25 Pro­zent, Butter 40 Prozent.

Die Erwerbslosen stellen auch im Waldenburger Ge­biet Betrachtungen darüber an, wo die gesammelten Gelder des Winterhilfswerfes hinfommen. In Teilen des Kreises Waldenburg wurde bis heute nicht eine einzige Kar­toffel an die Hilfsbedürftigen ausgegeben. In Waldenburg hat man einer Familie mit 7 Kindern eine Mart Unter­stübung vom Hilfswerf ausbezahlt.

Daneben herricht eine unglaubliche Korruption. In Dittersbach haben verschiedene Nazibonzen in dem Raum, in dem die gesammelten Waren aufbewahrt sind, ein Saufgelage abaehalten. Hinterher haben sie sich mit Mehl beworfen und ein Teil der Waren übermütia vernichtet.

In Weißstein hat ein Gemeindevorarbeiter, strammer SA.- Mann natürlich, 270 Mart Verbandsgelder unter schlagen. trokdem lit er heute noch im Amt. Im gleichen Ort mußte der Jugendleiter der S7. herausgeworfen werden, weil er 120 Mark Sammelgelder abzuliefern vergaß.

Der Gemeindevorsteher von Niedersalzbrunn wurde abberufen, weil er alle Fuhren, die die Gemeinde zu ver­geben hatte, felber übernahm. Daneaen brotestierten die anderen Va., die auch den Gemeindefäckel schröpfen wollen.

Gbenfalls abberufen wurde der Gemeindevorsteher Hornig in Dittersbach Neuhaus. Geaen ihn ist Anklage wegen Sittlichkeitsverbrechen an Schulmädchen er­hoben.

Das sind nur einige menice Korruptionsfälle in diefem Gebiet. Nächstens wird der Korruptionsfumpf ausführlich mit vielen weiteren Fällen behandelt werden können.

hatte, daß er bis Oppeln   wieder nüchtern werden wird. In Oppeln   angekommen war dies aber nicht der Fall. Ter Herr Haucke hatte sich von oben bis unten vollgefoßt. Der Chauf­feur hafte ihn unter und schleppte ihn in dieser Verfassung in den Saal, wo die anderen Bonzen beisammen waren. Danach war es mit der Bürgermeisterherrlichkeit zu Ende. Aber auch der Chauffeur fann heute über die vergangene, Herrlichkeit nachdenken, denn auch er wurde sofort hinaus= geworfen.

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In Glaß wurde ein alter Kämpfer" besonders auf­fallend belohnt. Es ist der SA.- Mann Frizz Prozeck. Im Laufe seiner Tätigkeit für das dritte Reich" war er Tam­bourführer, Silfspolizist, Grenzaufseher, Gefängniswärter. So nebenbei ist er nur 26mal vorbestraft. Jetzt hat er einem armen Arbeiter aus seinem Schrebergarten Kaninchen ge= flaut. Dafür fam er vor das SA.- Ehrengericht und wurde mit 3 Wochen Uniformverbot bestraft. Heute ist er Ver­walter der Siedlung Dewog.

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In der Festung in Glas finden auch 4- Wochenfurfe für SA.- Leute statt. Die Teilnehmerzahl beträgt jeweils 160 Mann. Ausgebildet wird am Gewehr, Maschinengewehr und Mienenwerfer. In der Nähe der Stadt befindet sich ein seit Jahren nicht benutztes Proviantlager. Dieses wurde jest in­stand gesetzt, die eingeworfenen Scheiben wurde repariert. Seit Wochen werden Kisten und Säcke abgeladen. Da das Lager abgesperrt ist und bewacht wird, ist nicht festzusteken, was dort vorgeht.

In der Festung Silberberg bei Neurode finden gleiche Ausbildungskurse wie in Glas statt. Nur werden hier nicht SA.- Leute, sondern der Bahn- und Beamtenschutz aus­gebildet.

Wieder einer!

In Langwaltersdorf, Rreis Waldenburg, hat sich der Ge­noise Lehrer Gerberich erhängt. Er hinterläßt Frau und zwei Kinder. Der Genosse war in seiner Gemeinde ehren­amtlich Gemeindevorsteher zur vollsten Zufriedenheit der ge­samten Bevölkerung. Im Zuge des Aufbruchs der Nation" wurde er als Lehrer ohne jede Pension entlassen. 80 Prozent der Bevölkerung verlanaten damals in einer Eingabe seine Wiedereinstellung. Die Folge war eine die ganzen Monate anhaltende Seße gegen den in der Bevölkerung gern ge­sehenen Mann. Dieser Heße ist der 37jährige nun erlegen. Bei der Beerdigung waren Genossen aus Nah und Fern zugegen. wobei mancher sich gelobt hat, daß auch für Gerberich von den bente Verantwortlichen Barzahluna ver­langt wird. Die heuchlerischen Sunde fchickten aur Beerdigung eine SA Abteilung, wohl um ihre Schuld an dem Tode unferes Genoffen an vermischen Rielleicht aber auch um De­monstrationen am Grabe zu verhindern.

Aus yveln wird mitgeteilt, daß auch dort den noli- ,, Die Fälle häufen sich.. Oppeln  

tischen Gefangenen untersagt ist Pebensmittel von zu Hause zu erhalten. Dagegen fann auch hier im Gefänonis selbst ein­defauft werden. Die politischen Gefangenen schreiben des­hash vielfach nach Hause um Geld, da die Vervileauna im Gefänanis fefbit miserabel ist In melche Gemilienafonflifte die armen Frauen die nicht das Notmendiaste für sich und die Kinder haben. dadurch kommen, läßt sich leicht vorstellen.

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In Neiße   wurde der kommissarische Bürgermeister Haucke, ein ehemaliger Rechtsanwalt, vom Amt suspendiert.

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Der Ortsgruppenleiter der NS- Rolfswohlfahrt in Jena  meist darauf hin, daß sich die Fälle häuften, in denen autonume Anzeigen über angeblich ungerechte Berteilung der Mittel des interhilfsmerks einaingen. In mehreren Fällen habe er feststellen müssen. daß die Rehauptungen nicht den Tat­fachen entinrachen Ga handle fich im nachereien fchlimmster Art; in Rufunft werde er solche Zuschriften der Krimi­nalpolizei überarben.

Die Bevölkerung scheint allmählich dahinter zu fommen, daß die Winterhilfe ein Bonzenbetrieb ist und ihre Spenden parteiisch verteilt.