Für die Fürsorge für Hilfsbedürftige.
Echo findet. Darum feien Sie bedankt für Ihren Brief. Und nun wollen wir uns einmal ruhig über Ihre Einwände gegen die Er
Der Kongreß der Sozialistischen Arbeiterinternationale ist der Meinung daß die Pflege der Kranken und der törperlich Beziehung im Kinderhaus unterhalten. ( chädigten, ebenso wie die Verhinderung und Heilung von Krankheit eine der obersten Pflichten des Staates ist. Sie verlangt die Einrichtung eines öffentlichen ärztlichen Dienstes für alle Männer, Frauen und Kinder.
Die Fürsorge für diejenigen, die durch Krankheit hilflos find, soll sich nicht nur auf ihre Pflege und Heilung beschränken. Sie soll auch finanzielle Unterstützung der Kranken selbst und der von ihnen ernährten Personen umfassen.
Was die unheilbaren Kranten oder Krüppel anbetrifft, Belähmte oder Blinde, so soll ihnen aus öffentlichen Mitteln eine Ausbildung gewährt werden, durch die sie fähig sind, so weit als möglich eine nüßliche Beschäftigung auszuüben. Außerdem sollen fle aus Staatsmitteln ihren Bedürfnissen entsprechende Invaliden. pensionen erhalten.
Was die Altersfürsorge anbetrifft, sollte die Arbeit der Sozialisten fich darauf richten, entsprechende Benfionen für diejenigen Altersjahre zu erreichen, in denen in jedem Land die physischen Fähigkeiten gewöhnlich schwinden. Solche Pensionen sollten für einen geziemenden und unabhängigen Ruhestand ausreichen. Auch soll für eine entsprechende Zahl von Altersheimen gesorgt werden, in benen alte Leute, die nicht mehr für sich selber sorgen fönnen, die ihnen nötige Pflege und Fürsorge finden.
Der Kongreß der Sozialistischen Arbeiter- Internationale fordert alle Männer und Frauen auf, für die Verwirklichung dieser Grund. fäße einzutreten.
Die Vaterschafts- G. m. b. H.
Entwurf über das Recht der unehelichen.
Im Reichsjustizministerium ist ein Entwurf über die RechtsStellung des unehelichen Kindes fertiggestellt. Er bestimmt in den Hauptpunkten: Die sogenannte„, excpetio plurium", die Ausrede mehrere Väter, wird beseitigt. Es sind nunmehr zwei Fälle zu unterscheiden: Einmal der Fall, daß jemand die Baterschaft anertannt hat, oder daß die Vaterschaft durch gerichtliche Ents scheidung festgestellt ist. Der Betreffende gilt dann als Vater und ist unterhaltspflichtig. Der weitere Fall ist der der ungewissen Vaterschaft infolge Verkehrs der Rindesmutter mit mehreren Männern. Hier sollen alle in Frage kommenden Männer als Gesamtschuldner für den Unterhalt des Kindes haften. Bei der Unterhaltspflicht des Vaters sollen nunmehr auch bessen Vermögensverhältnisse berücksichtigt werden. Ferner ist in gewissen Fällen eine Ausdehnung der Unterhaltspflicht über das 16. Jahr des Kindes hinaus erfolgt und auch ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern des Vaters vorgesehen, falls dieser selbst oder die Mutter verstorben sind und die Heran ziehung der Eltern des Vaters der Billigkeit entspricht. Ein Erb recht gegenüber dem Vater steht dem unehelichen Kinde auch nach dem neuen Entwurf nicht zu, sondern wie bisher ein vererblicher Unterhaltsanspruch. Das Recht der Erben des Baters, das Kind mit dem Pflichtteil eines ehelichen Kindes abzufinden, ist Jedoch in verschiedener Hinsicht eingeschränkt worden. Die bisherigen Borschriften über den Familiennamen des Kindes sind ebenfalls beibehalten worden. Künftig soll jedoch das Kind auf Antrag des Waters dessen Namen erhalten können. Ferner ist vorgesehen, daß uneheliche Kinder von Witwen und geschiedenen Frauen den Namen, den die Mutter zurzeit der Verheiratung führte, erhalten kön nen. Der Mutter soll in gewissen Fällen die elterliche Gewalt und auch dem Vater die Sorge für die Person und die elterliche Gewalt libertragen werden hönnen. Zu erwähnen wäre noch, daß nach bem Entwurf der Mutter außer den sogenannten Sechs- WochenKosten das heißt die Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung fünftig vom Vater des Kindes bereits Unterhalt für die letzten vier Wochen vor der Entbindung zu gewähren ist. Ferner find wichtige Aenderungen ber Bestimmungen über die Ehelichkeitserklärung und die Annahme an Kindesstatt vorgesehen. Eine Neuerung bringt der Entwurf insofern, als er einen sogenannten Pflegefindschafts. vertrag schafft, das heißt einen Vertrag, durch den die Sorge für die Person des Kindes für bestimmte Zeit und unter gewiffen Bedingungen an dritte Personen übertragen werden kann.
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Um das„ Nebenprodukt".
Zu dem Aufsatz in der letzten Frauenstimme" über die Montessori - Kindergärten in Berlin sind uns Zuschriften zugegangen. Die Verfasserin des Auffages antwortet auf eine dieser besonders fennzeichnenden Zuschriften: Liebe Genofsin! Sie haben mir wegen meines Artikels ,, Das Mebenprodukt3 einen Brief geschrieben, der, so scharf Sie darin auch werden, mir doch herzliche Freude gemacht hat. Denn nichts tann mich mehr freuen, als wenn ich merke, daß meine Schreiberei ein
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Sie haben vollkommen recht, wenn Sie schreiben:„ Diese Häuser find so rar und so auseinandergelegen, daß immerhin eine Stunde, wenn nicht noch mehr dazu gehört, die Kinder zu holen und zu bringen." Ich kenne sogar einen fleinen Jungen, mit dem seine Mutter äglich von der Klosterstraße bis nach Wilmersdorf in das Kinderheim fährt! Aber diese Mutter, die im Geschäft des Vaters mit tätig sein muß, hat begriffen, daß die Stunde, die sie für den Weg opfern muß, sich reichlich aus den neun Stunden herausholen läßt, in denen sie arbeiten kann, ohne durch das Kind behindert oder gestört zu werden. Sicher wäre es der Idealzustand, wenn kein Kind mehr als 15 Minuten Weg zum Kinderhaus hätte.
Aber Ihre Haupteinwände beziehen sich nicht auf den weiten Weg. Sie schreiben:„ Die Kinder werden für das elterliche Heim untauglih gemacht, und zwar so lange, wie das elterliche Heim nicht im Einklange steht mit dem Montessorihaus. Ein Kind, das tagsüber solch Heim besucht, sieht natürlich, wenn es nach Hause kommt, doppelt die graue Misere der heimischen Wohnung und wird sich darin nie wohl fühlen. Es wird dadurch seinen Eltern entfremdet und noch mehr Bitternis in das Herz der Eltern bringen, weil diese ja meist ohnmächtig sind, die Berhältnisse zu ändern." Darf ih Sie hier mal auf den grundlegenden Unterschied aufmert. sam machen: Ich spreche hier für das Kind, und sein Wohl ist für mich die einzige Richtschnur. Gerade weil ich die graue Misere" unserer Proletarierwohnungen fenne, möhte ich die Kinder daraus erlösen. Daß aber die Eltern Bitternis darüber empfinden könnten, daß ihr Kind sich in einer geordneten, lichten Umgebung wohler fühlt als in einem dumpfen, menschenüberfüllten zu Hause", ist mir allerdings nicht eingefallen. Jeder Genosse wird seinem Kinde, gerade weil es den Unterschied zwischen dem„ Soll" und„ Haben" so deutlich demonstriert bekommt, leiht flar machen können, daß es nicht seine Schuld" ist, wenn das zu Hause so anders aussieht als das Kinderhaus.
Mammi?"
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Sie schreiben weiter:" Die Kinder sollen die Eltern kritisieren! Ich habe noch nie erlebt, daß da was Gutes bei rausfam!"- Haben Sie die Geschichten von unserer Kinderrepublik gelesen und von dem Urteil, das die Kinder da über die Sauberkeit und die Naturliebe erlaube.t der Eltern abgegeben haben, die ihnen am Besuchstag Sie das harte Wort das Lager verdreckten? Und wenn mein Dreijähriger, empört über seinen Vater, der ihn absichtlich stört und ärgert, sich zu mir wendet:„ Mit dem kann man nich reden, nich, soll ich dann nicht zugeben, daß der kleine Mann im Recht ist?! Das Kind hat das Recht auf Kritit, auch der Eltern, und wenn diese Kritik nicht zutrifft, haben wir es zu überzeugen. Wo wir nicht die Mittel haben, die Mißstände, an denen die Kritik des Kindes anhaft, zu beseitigen, da werden wir auch das dem Kind klar machen können- und wo das Kind im Recht ist, da werden wir seine Kritik ertragen müssen; sie bleibt uns ohnehin nicht erspart. autoritätsgläubig ist wie wir es waren, auch wagt, dieser Kritik Nur daß die Jugend unserer Tage, die zum Glück nicht mehr so Worte zu geben und sie vor uns Großen" auszusprechen, das ist das Neue.
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Herzens ihre Ideale begraben mußte. Ich schreibe von dem Kind, Sie schreiben von der zu Tode gehetzten Mutter, die blutenden das nach Leben und Sonne dürftet, die ihm die Mutter trotz ihrer Liebe nicht geben kann. Sie schreiben,„ wir sollten die Mütter lieber glücklich und zufrieden machen“. Liebe Genoffin, und wenn wir morgen auf die Barrikaden stiegen, wir könnten der Mutter nicht aber tun können: Wir können die kommende Generation in die das umfriedete Heim vergangener Zeiten wieder schaffen. Was wi: Dasen des Kinderhauses retten, wir fönnen ihr hier Luft, Sonne und eine E: ziehung geben, wie wir sie für menschenunsere Genossen in den Stadtparlamenten fräftig mithelfen, und würdig halten. Um sie allen Kindern zu geben, dazu müssen freili h auch wir selbst müssen Abschied nehmen von der veralteten Ideologie, die aus dem Schlußsaz Ihres so gutgemeinten und so herzempörten Briefes spricht:
wenn man die ersten paar Jahre seine Kinder
besigen und sich daran erfreuen will". Die Freude will Ihnen niemand nehmen; schließlich weiß ich aus eigener Erfahrung, daß man sich nur dann wahrhaftig an seinem Kinde freuen fann, wenn man nicht von tausend anderen Dingen gehetzt ist. Eine ruhige Abendstunde mit dem Kind gibt meh: Freude als ein Tag voll hast, Lärm und erger. Aber gewöhnen Sie sich an den Gedanken: Wir besitzen" unsere Kinder nicht; wir haben sie in die Welt gesetzt und haben die Verpflichtung, nach bestem Können und bestem Gewissen für sie zu sorgen. Das Leben, das wir ihnen geschenkt haben, ist ein une: betenes Geschenk und es ist auch wahrhaftig der Götter höchstes nicht". Wir haben unter allen Umständen Pflichten gegen unsere Kinder. Ob sie welche gegen uns haben oder anerkennen, das hängt davon ab, wie wir die unseren erfüllen. R. E.
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