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Familientebens fönnen also nicht, wie Prof. Kahl und andere| Manne ihre Zuflucht nehmen könnten. Wenn heute so eine tief meinen, durch eine absolute Gleichstellung" der unehelichen Kinder mit den chelichen Kindern erschüttert werden, wenn die Gesellschaft und der Staat den tatsächlichen Berhältnissen gerecht werden und die Familie des Mutterrechts als gleichwertig neben der Familie des Vaterrechts anerkennen.

3m Sinne der Verfassung.

bedauernswerte Frau zu uns kommt, was fönnen wir tun?- Die Polizei versagt, da noch fein Blut geflossen ist, der Kreisarzt weigert sich nicht selten, gemeingefährliche Geiftestrantheit zu be scheinigen, obwohl doch wirklich derartige Fälle von Alkoholismus  , wie ich sie hier vor Augen habe, flinisch ganz gewiß als gemein­gefährliche Geiftesstörungen angesehen werden müffen. Die Frauen fönnen mit ihren Kindern leider zumeist ihr armseliges Heim nicht Nach langen Kämpfen bestimmte die Nationalversammlung im perlaffen, weil sie fein fofortiges Unterkommen finden oder bezahlen Artikel 121 der Verfassung: Den unehelichen Kindern sind durch Kinder geschaffen werden. Es erscheint mir auch dringend erforder fönnen. Da müssen eben Rettungsheime für die Frauen und die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leiblich, daß in jedem Stadtbezirke Auskunftsstellen gebildet liche, feelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen, wie den werden, die sich aus einem Psychiater, einem beamteten Juriften, nach einem von ihnen gefaßten Beschlusse einem Bürger und einer Bürgerin zusammensetzen sollten, denen

ehelichen Kindern."

Das Verlangen der Gleichstellung ist nicht ausgesprochen. Aber der in der Verfassung angenommene Grundfah weicht nur in der Formulierung dem Ausdrud einer klaren Forderung aus. Denn logisch und tatsächlich kann seine Ausführung feine andere Folge haben. Gleiche Entwicklungsbedingungen fegen eine Gleich­stellung der verschiedenen Rechtsverhältnisse voraus.

Tatsächlich ist die Gleichstellung der Unehelichen mit den Ehellchen den verschiedensten Sozialgesezen, den meisten Beamten besoldungsgesetzen, aber auch im Tumultschädengefeß" längst durchgeführt, und der Gedanke geht mehr und mehr in die Lohntarife über. Doch das find Anfänge, erfreuliche Aus. nahmen, die immer noch ohne Wirkung für die allgemeine Gethmg sind. Erst ihre Gleichstellung im bürgerlichen Recht fann den Unehelichen die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Existenz und Entwicklung sichern. Dabei ist es

die Befugnis zustehen müßte, die fofortige Ueberweisung des Trinters in eine 3rren- oder Trinkerhellanstalt mit Hilfe der Polizei zu veranlaffen.

Es dürfte nicht länger in das Belieben der Polizei gestellt bleiben, ob sie eingreift oder nicht; die Entscheidung hierüber müßte allein der oben furz geschilderte Fürsorgeausschuß zu treffen haben. Es ist nicht mit anzusehen, welche Unsumme von Leid und Qual tagein, tagaus in ungezählten Familien Frauen und Kinder durch Roheiten gehirnvergifteter Menschen auszustehen haben. Soll diesem Elend nicht gesteuert werden? Wollen wir weiter an all dieser grenzen­lofen Not mitschuldig bleiben? Dr. Otto Juliusburger  ,

Jelbstverständlich, daß es im Sinne des Rechts und der Berfassung Sasthäuser, die diesen Namen verdienen

flegt, wenn sich die Gleichstellung andererseits auch zugunsten der Ehelichen auswirft. Wo die unehelichen Kinder aus praktischer Fürsorge beffergestellt werden, als es die ehelichen Kinder nach den bisher geltenden Gesezen sind, ist den ehelichen Rindern unter den gleichen Umständen der Genuß der gleichen Rechte eine zuräumen. Die Gleichstellung der Unehelichen mit den Ehelichen ist eine Forderung der Gerechtigkeit. Dr. Wilhelm Dearneborg.

Reichstagsabgeordneter Wilhelm Sollmann   schreibt uns: Sie brachten einen Notruf über die mangelnde Wohnlichkeit der meisten deutschen Gewerkschafts- und Bolkshäuser. In der Tat: die allermeisten find einer Bewegung nicht ganz würdig, die eine große lmgestaltung der menschlichen Gesellschaft erstrebt. Morin unterscheiden sich unsere Volkshäuser von einigermaßen gut geleiteten Gastwirtschaften mit fleinbürgerlichem Bublifum? Es wird nicht leicht halten, eine befriedigende Antwort zu geben. Insbesondere Ist es uns an wenigen Orten gelungen Kiel  , Flensburg  ,

Der Schutz vor dem Trinfer. Hamburg  , auch Berlin   mögen als mir bekannte Ausnahmen genannt

Es ist sicherlich lebhaft zu begrüßen und zweifelsohne als ein erfreulicher Fortschritt zu betrachten, daß in dem Entwurf eines nuen Strafgesetzbuches grundsätzlich Maßregeln zur Besserung antijozialer Individuen aufgenommen werden sollen. Hierzu möchte ich einige Bemerkungen machen, soweit es sich um Maßnahmen handelt, welche bei der Behandlung von Alkoholisten in Betracht kommen. Wird ein Trunksüchtiger, so heißt es in§ 44, wegen einer Tat, die er in der Trunkenheit begangen hat oder wegen Bolltrunkenheit zu einer Strafe verurteilt, so ordnet das Gericht zugleich seine Unterbringung in eine Trinterhell. anstalt an, wenn diese Maßregel erforderlich ist, um ihn an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen. Genügt Schutz aufsicht, so ist diese anzuordnen. Die Schußaufsicht, so besagt§ 51, soll den unter Schußaufsicht Gestellten vor der Gefahr, neue straf­bare Handlungen zu begehen, bewahren, ihn an ein gesetzmäßiges Leben gewöhnen und ihm das wirtschaftliche Fortkommen erleichtern. Gleich dahinter, im§ 52, wird das Wirtshausverbot ausgesprochen. Wird jemand, der in der Truntenheit zu Ausschreitungen neigt. wegen einer Tat, die er in felbstverschuldeter Trunkenheit begangen hat, oder wegen Volltrunkenheit verurteilt, so kann ihm das Gericht für eine bestimmte Frist allgemein verbieten, Wirtshäuser zu be Juchen, in denen geiftige Getränke verabreicht werden. Die Frist ift mindestens auf drei Monate und höchstens auf ein Jahr zu bemessen."

Es besteht für mich kein Zweifel, daß ein wirklich streng und nach allen Seiten ohne Ansehen der Person sowie des Berufes und Herkommens streng durchgeführtes Wirtshausverbot unbedingt in das neue Strafgesetzbuch aufgenommen werden sollte. Eine Schutz­aufsicht ohne Wirtshausverbot wird immer mangelhaft, ja, vielfach völlig wirkungslos bleiben.

Wird die Schußaufsicht umfaffend und gründli burchgeführt, fo tann fie auch für die sonst unter den Trinfern feywee leidenden Ehefrauen legensreich wirken. Je intensiver die Schuhaufsicht ausgeübt wird, um so eher wird es gelingen, das Individuum vor Rückfall zu bewahren und damit die Familie vor erneuten Bruta­Iltäten, Bergewaltigungen, vor wirtschaftlichem Niedergange zu Ichützen. So kann die Schutzaufsicht präventiv wirken.

Heute stehen zahlloje Frauen völlig schutzlos da; niemand hilft ihnen. Wir brauchen fo dringend Frauen und Kinderschutzheime, wohin zunächst die bedrohten und mißhandelten wehrlojen Frauen und Kinder vor dem trunksüchtigen, wütenden

billige, saubere fulturwürdige Unterkunftsstätten für Reifende zu schaffen. Es wird uns das vermutlich auch sobald nicht gelingen, folange wir einfach fleinbürgerliche Gasthausbetriebe nach­

ahmen.

Unsere deutschen Genoffinnen sollten ihre Aufmerksamkeit mehr Schweizer   Frauenvereine richten. Zu Dutzenden gibt es als es bisher geschehen ist, auf die Gaststätten der gemeinnützig gegründet und nur von Frauen geleitet werden. Gast­in der Schweiz   alkoholfreie Gasthäuser, die von den Frauenvereinen häuser, in denen man je nach dem Ort und dem Zimmer für 3 bis 5 Franken, also für 2,40 bis 4 m. die Nacht einschließlich Trinkgeld übernachten fann. In Zimmern, die oft auch fließendes faltes und warmes Waffer haben. Die Einrichtung ist ohne überflüssigen das Reifen verteuernden und vielen unmöglich machenden Luxus, aber Itets bequem und sehr sauber. In den mit den Häusern verbundenen Abendbrot nach Geschmack und Finanzen gut zufammenstellen. Es alkoholfreien Restaurants kann man Frühstück, Mittag essen und gibt stets Fleisch und vegetarische Gerichte nach Wahl Ich nehme 1033thof in Luzern  . Eine Portion heiße Milch( 3 Laffen) als Beispiel den neuen auch architektonisch einladenden Best a. mit Brot tostet 60 Centimes times. Ein sehr reichliches Frühstück aus Kaffee, Butter, Käse und Brot 1 Franken. Mittagessen gibt es von 1,10 bis 3,80 Franken. auch die billigsten. Die Leiterin, Gertrud Boffiger, steht dem großen Die Gerichte find schmackhaft, Betrieb mit einer Sicherheit vor, die jedem Hotelier als Vorbild dienn könnte. Noch größer ist der Waldstätter Hof in Luzern  . Auch er hat nur weibliche Leitung und nur weibliches Personal.

48 Pf. Eine Laffe Kaffee 25 Cen­

Abendbrot von 80 Centimes an.

Die Gasthäuser der Frauenvereine find die beliebtesten in der ganzen Schweiz  , soweit es sich um solide Reisende mit be­fcheidenen Mitteln handelt. Man findet in diesen Häusern stets ein gebildetes Publikum, nicht felten Künstler, Schriftsteller, Gelehrte von Internationalem Ruf. Wenn andere Hotels leer stehen: diese alkoholfreien Gasthäuser sind stets belegt. Sie find nicht bestimmt, Gewinne abzuwerfen, aber fie rentieren meist gut.

Ich glaube, daß eine Reform unserer Volkshäuser sich an dem Schweizer   Vorbild orientieren müßte. Hier ist eine Aufgabe, die nur von unferen Genoffinnen gelöst werden kann."

Frauenwahlrecht in Grlechenland. Der griechische Ministerrat. beschloß, allen Frauen über 30 Jahre, die lesen und schreiben können, das Wahlrecht zu erteilen. Der Beschluß ist auf Borstellungen einer Delegation griechischer Frauen zurückzuführen.